Prüfbericht Ruhesitz Stein vom 10.05.2011

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Prüfbericht Ruhesitz Stein vom 10.05.2011
Landratsamt Bayreuth
Landratsamt Bayreuth, 95440 Bayreuth
Öffnungszeiten:
Allgemein
Mo. und Di.
Mi.
Do.
Fr.
Ruhesitz Stein
Stein 18
Herrn Jörg Wegner
95482 Gefrees
07.30 - 15.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
07.30 - 18.00 Uhr
07.30 - 13.00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung
Mi.
11.30 Uhr
Do.
17.30 Uhr
Fr.
12.00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb
der Öffnungszeiten sind möglich,
nicht jedoch in der Kfz-Zulassung
30-4810
Unsere Zeichen:
Sachbearbeiter:
Ihre Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Zimmer-Nr.:
Telefon:
Telefax:
eMail:
Bayreuth, 14.07.2011
Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung:
Werner Thoma und Jörg Wegner GbR
Stein 18
95482 Gefrees
Jörg Wegner
www.ruhesitz-stein.de
Geprüfte Einrichtung:
Ruhesitz Stein
Stein 18
95482 Gefrees
In der o. g. Einrichtung wurde am 10.05.2011 von 8:30 bis 17:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:
Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung
und Aufsicht (FQA):
Koordination und Verwaltung:
Arzt:
Pflegefachkraft:
Dienstgebäude:
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Konten:
570 001 206
198 10-851
Sparkasse Bayreuth (BLZ 773 501 10)
Postbank Nürnberg (BLZ 760 100 85)
Telefon: (09 21) 72 80
Telefax: (09 21) 72 88 80
E-Mail:
Internet:
[email protected]
http://www.landkreis-bayreuth.de
Landratsamt Bayreuth
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Von Seiten der Einrichtung:
Einrichtungsleitung:
Stellv. Einrichtungsleitung:
Pflegedienstleitung:
Stellv. Pflegedienstleitung:
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Wohnqualität
Personal
Qualitätsmanagement
Soziale Betreuung
Pflege und Dokumentation
Arzneimittel
Hygiene
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt.
I.
Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart:
Stationäre Pflegeeinrichtung
Therapieangebote:
Ergotherapie
Angebotene Plätze:
31
Belegte Plätze:
29
Einzelzimmerquote:
keine
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 68,6 v. H.
Auszubildende in der Altenpflege:
2
Landratsamt Bayreuth
II.
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Information zur Einrichtung:
II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen
[Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus
Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.]
-
Die Einrichtungsbegehung fand in einer freundlichen, kooperativen Atmosphäre
statt. Die Leitung und die Beschäftigten zeigten sich aufgeschlossen und wirkten
engagiert. Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen wurden ausgehändigt bzw.
konnten vor Ort eingesehen werden.
-
Die befragten Bewohner äußerten sich sehr zufrieden mit der Pflege und Betreuung
in der Einrichtung.
-
Der Umgang der Mitarbeiter mit den Pflegebedürftigen war fürsorglich und respektvoll, die Gewohnheiten und Bedürfnisse der Bewohner waren bekannt und wurden
berücksichtigt.
-
Die Einrichtung verfügt über fachspezifisch weitergebildete Pflegefachkräfte, z. B. in
den Bereichen Palliativpflege, Ernährungsmanagement und Wundmanagement.
-
Bei einem Bewohner/einer Bewohnerin mit chronischen Unterschenkelgeschwüren
war anhand der Dokumentation ein kontinuierlicher Heilungsprozess seit dem Einzug ersichtlich.
-
Die Einrichtung wurde von einem Bewohner und von einer Angehörigen im Gespräch sehr gelobt. Die gute Beziehungsqualität, die familiäre Atmosphäre und die
Gastfreundlichkeit gegenüber Besuchern wurden besonders hervorgehoben.
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Im Rahmen des Hausrundgangs fiel positiv auf, dass auf die Belange der Einrichtung abgestimmte Reinigungs- und Hygienepläne gut einsehbar für das Personal
ausgehängt sind.
-
Der Schlüssel für den Betäubungsmittelschrank wird ausschließlich bei der Schichtleitung vorgehalten. Die Bestandsprüfung ergab, dass sowohl der Bestand korrekt
ist als auch die Dokumentation mit dem Bestand übereinstimmt.
-
Die Medikamente werden von der Pflegefachkraft im Nachtdienst für die folgenden
drei Tage gestellt. Bei drei Bewohnerstichproben ergaben sich keine Auffälligkeiten.
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Der mit den Kostenträgern abgeschlossene Personalschlüssel wird vorgehalten
(Soll: 11,88 – Ist: 12,16) Besonders positiv ist der hohe Fachkräfteanteil zu sehen.
-
Der Ende 2010 eingebaute Treppenlifter wird von den Bewohnern gut angenommen
und bringt insbesondere für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Bewohner eine Qualitätsverbesserung.
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II.2 Qualitätsentwicklung
[Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung
über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.]
-
In den letzten Jahren nahmen zwei Pflegefachkräfte mit jeweils 103 Stunden an einem Hospizbegleiterkurs teil.
-
Im Hinblick auf das pflegerische Risikomanagement wurden seit der letzten Überprüfung neue Assessmentinstrumente eingeführt.
-
Ein aussagekräftiges und auch umfassendes gerontopsychiatrisches Pflegekonzept
(Leben mit Demenz) wurde neu erarbeitet und umgesetzt.
-
Die betrieblichen Abläufe hinsichtlich Hygiene und Umgang mit Arzneimitteln sind
gut und sinnvoll strukturiert und werden deshalb vom Personal auch umgesetzt. Die
aus hygienischer Sicht bestehenden Risiken sind eher baulich bedingt. Aufgrund der
guten Strukturierung und Organisation hygienischer Belange ist davon auszugehen,
dass die Einrichtung in der Lage ist, im Bedarfsfall eine erforderliche Risikobewertung in betroffenen Bereichen selbständig vorzunehmen und entsprechende Strategien zur Beseitigung der Risiken zu erarbeiten.
-
In der Einrichtung hat sich in den letzten Jahren ein hoher Anteil von ehrenamtlichen
Mitarbeitern etabliert. So sind z. Zt. 9 ehrenamtliche Mitarbeiter regelmäßig in der
Einrichtung tätig und bieten ihre Dienste z. B. Gymnastik, Leierkastenspiel, Mitgestalten bei Festen, Fahrten bei Ausflügen und Theaterbesuchen (selbständige Ergotherapeutin, Opernsängerin), Mitgestalten in der Weihnachtszeit, Bauchtanzgruppe,
Klaviernachmittage, Singen im Chor und Akkordeonspielen an.
II.3 Qualitätsempfehlungen
[Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die
aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung
berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen
Mangel darstellen.]
III.
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer ggf. eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2
Satz 1 PfleWoqG erfolgt:
Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel festgestellt.
IV.
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4
S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der
Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder
eine nochmalige Beratung erfolgt
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Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel
festgestellt.
V.
Festgestellte erhebliche Mängel
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2
PfleWoqG erfolgt:
Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.
VI.
Veröffentlichung des Prüfberichts
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird.
Die Qualitätsempfehlungen nach Teil II.3 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn das Einverständnis des Einrichtungsträgers vorliegt.