Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung ge

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Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung ge
Sozialamt
Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560 - 63885 Miltenberg
Ihr Ansprechpartner:
Zimmer
Telefon: 09371 / 501 0
Fax: 09371 / 501 79 270
Caritas-Einrichtungen GmbH
Herrn Stefan Rösch
Juliuspromenade 64 a
Ihre Zeichen: Ihre Nachricht vom -
97070 Würzburg
Unser Zeichen:
Miltenberg, den 28.07.2011
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung: Caritas-Einrichtungen GmbH
Juliuspromenade 64 a
97070 Würzburg
Herr Rösch
www.caritas-einrichtungen.de
Geprüfte Einrichtung:
Haus Maria Regina
Hauptstraße 8 + 10
63897 Miltenberg
In der Einrichtung wurde am 18.03.2011 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung
durchgeführt.
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
Wohnqualität und bauliche Gegebenheiten
Soziale Betreuung
Verpflegung
Freiheit einschränkende Maßnahmen
Pflege und Dokumentation
Qualitätsmanagement
Personal
Hausadresse:
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Unsere Besuchszeiten:
Mo und Di
8 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag
8 - 13 Uhr
Allgemeine Adressen:
Telefon:
09371 / 501 - 0
Konten:
Sparkasse Miltenberg - Obernburg
eMail:
Internet:
Raiffeisenbank Obernburg eG
Ust-IdNr.: DE 132115042
[email protected]
http://www.miltenberg.de
MariaRegina_2011-07-28.nl.doc
620 001 834
430 003 780
10 006
(BLZ 796 500 00)
(BLZ 796 500 00)
(BLZ 796 665 48)
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:
I.
Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart:
Stationäre Pflegeeinrichtung
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz
Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen
Angebotene Plätze: 80
Belegte Plätze: 79
Einzelzimmerquote: 73 %
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 56 %
Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte: 3
II.
Informationen zur Einrichtung
II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen
[Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht
der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei
anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.]
 Lt. Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen/ dem Bezirk ist eine Fachkraftquote von
50 % vereinbart. Die Einrichtung hält einen Fachkräfteanteil von 56 % vor.
 Die Einrichtung zeigte sich ingesamt wohnlich und jahreszeitlich dekoriert. Die im Jahre
2010 mittels Wintergartenanbau vergrößerten Aufenthaltsbereiche im 1. und 2. Stock haben
die Wohnsituation positiv verbessert. Die Sachausstattung der Aufenthaltsbereiche ist
durchdacht, vereint Funktionalität und Wohnatmosphäre.
 Die einrichtungsinterne Anschaffung eines dritten cosy-chair (Mobilisationshilfe für immobile
Bewohner) ermöglicht es, immobilere Bewohner besser zu mobilisieren und in die Aufenthaltsbereiche zu integrieren, was auch ersichtlich genutzt wurde.
 Das Bistro im Erdgeschoss, das ua. auch von Mietern der benachbarten betreuten Wohnanlage genutzt wird und teilweise nach außen geöffnet ist, ermöglicht Kontakte nach außen
und trägt zur Öffnung des Hauses bei.
 Zwei Pflegebegutachtungen zeigten im Ergebnis einen guten Pflegezustand sowie eine unauffällige Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, auch wenn allgemein bei der Planung
und Dokumentation pflegerischer Maßnahmen Verbesserungspotentiale bestehen.
 Beim Mittagessen war genügend Zeit für die Nahrungsaufnahme; der Umgang war ruhig
und freundlich, auf die einzelnen Bedürfnisse wurde Rücksicht genommen.
 Das Betreuungsangebot umfasst Hausangebote (auch Sturzprophylaxe), zwei gemischte
Tagesgruppen sowie Einzelbetreuung und ist geeignet alle Bewohner zu erreichen. Durch
den hohen Mitarbeitereinsatz in der Betreung sowie den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften kann die Gruppenbetreuung (1 Gruppe ganztags, 1 Gruppe halbtags) auch am
Wochenende oder z.B. eine wöchentlich stattfindende Kochgruppe für eher demente Bewohner umgesetzt werden. Am Wochenende wird alle 14 Tage u.a. der Sonntagsnachmittagskaffee mit Betreuungskraft angeboten. Bei den Gruppen handelt es sich um gemischte
Gruppen, während die Hausangebote Gymnastik oder auch Gedächtnistraining nach Fähigkeiten der Bewohner gesplittet sind.
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Es wurden rollstuhlunterfahrbare Pflanzkästen angeschafft, die auch den Rollstuhlfahrern in
den Sommermonaten eine aktive Teilnahme an der Gartengruppe ermöglicht.
Bei der Betreuung sind Umstrukturierungen geplant, um die Betreuungsangebote zu erweitern und mehr Bewohner zu erreichen. So sollen z.B. Wohlfühlbäder angeboten werden;
hierzu sollen die vorhandenen Pflegebäder ansprechender gestaltet und für die Gewährleistung der Durchführung Wochenbadepläne angelegt werden. Zudem soll der 3. Stock belebt
werden durch ein Angebot für 3-4 schwerer Demente (zusätzliche Betreuungskraft, frühs,
Montag bis Freitag) und ein Nachmittagsangebot für 7-8 Bewohner. Auf die Umsetzung und
das Ergebnis kann man gespannt sein.
Die Pflegebegutachtungen zeigten im Ergebnis eine gelungene Betreuung für demente Bewohner; allerdings könnte noch mehr Wert auf Einzelbetreuung gelegt werden. Verbesserungspotential besteht bei der Planung und Dokumentation der Betreuungsangebote.
Die Teilnahme an einem Betreuungsangebot im Aufenthaltsbereich zeigte einen guten Umgangston, ein individuelles Reagieren auf Befindlichkeiten und Betreuungsbedürfnisse der
Bewohner, eine offene Einbindung dazustoßender Bewohner und zweier regelmäßig zum
Besuch kommenenden Schülerinnen. Sehr positiv kamen die Kurzmassagen an. Befragte
Bewohner äußerten sich ingesamt sehr zufrieden.
II.2 Qualitätsentwicklung
[Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über
mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.]
 Die Einrichtung besetzte seit Mitte 2010 einige Führungspositionen neu (Pflegedienstleitung, Leitung des Betreuungsteams, eine Wohnbereichsleitung). Seit August 2010 wird die
Einrichtung von der stellvertretenden Einrichtungsleitung geführt. Es ist festzustellen, dass
die neuen Führungskräfte engagiert Veränderungen angegangen sind und viele MitarbeiterInnen die Umstrukturierungen und Neuerungen gut mitgetragen haben und auch weiterhin
bemüht und bereit sind, die Qualität in der Einrichtung zu verbessern.
 Eine zurückliegende mehrmonatige Personalunterdeckung war bereits ab September 2010
abgestellt; seitdem (mit einer Ausnahme) eine sehr gute Personalausstattung vorhanden.
 Das Arbeitsklima und die Grundstimmung zeigten sich positiv verändert. Interessant wird
sein, welche Ergebnisse bzw. Anregungen die noch ausstehende Auswertung einer bereits
durchgeführten Mitarbeiterbefragung bringen wird.
 Die Einrichtung investiert verstärkt in Weiterqualifizierungen (u.a. Wohnbereichsleitung,
Praxisbegleiter, Qualitätsbeauftragter, Wundmanagement) und vielfältige adäquate Fortbildungen, u.a. auch mitarbeiterentlastende Angebote.
 Die Einrichtung hat sich bezüglich der Qualitätsentwicklung viele Ziele gesteckt und arbeitet
derzeit an der Umsetzung. So soll eine Stabilität bezüglich der Pflege- und Betreuungsqualität sowie bezüglich der Mitarbeiterzufriedenheit erreicht werden (u.a. Mitarbeiterbefragung/
Ausbau von Fortbildungen und Weiterqualifizierungen/ neue Dokumentationsmappen/
Schulung zur Dokumentation und zum Dienstplanprogramm/ Einführung einer Pflegeplanungszeit für die regelmäßige Evaluierung der Pflegeplanungen sowie Überarbeitung der
Checklisten, um mehr Aktualität zu erreichen und die Einbindung von Risiken zu verbessern/ zweimal jährlich die fachliche Überwachung der Grundpflege von Pflegehilfskräften
durch die Pflegedienstleitung, wodurch sich auch neue Erkenntnisse für die Optimierung
von Arbeitsabläufen ergeben/ inzwischen regelmäßige Pflegevisiten nach neuer Checkliste/
Beginn der Auswertung von Beschwerden/ Anschaffung von Desinfektionsständern im Eingangsbereich sowie von Sauerstoffkonzentratoren usw.). Aus unserer Sicht erscheint es
sinnvoll, diese Ziele weiterzuverfolgen.
 Die Bewohnerdokumentationen zeigten sich deutlich „abgespeckt“ und damit transparenter.
Zurückliegende Mängel waren abgestellt (pflegerelevante biographische Angaben waren
gut eingebunden und bei der Aktualität der Pflegeplanungen deutliche Verbesserungen erreicht. Mit Sturz- und Dekubitusrisiko sowie ausreichender Ernährungs- und Flüssigkeits3
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versorgung wurde insgesamt gut umgegangen. Dies ist sicherlich auch Verdienst der inzwischen regelmäßigen Pflegevisiten nach neuer Checkliste, die auch die Einbindung der Expertenstandards abfragt).
Sitztanz und Gedächtnistraining für Mieter der angrenzenden betreuten Wohnanlage werden inzwischen nicht mehr durch Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung sondern durch Ehrenamtliche erbracht.
III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs.
4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs.
2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.
[Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der
Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.]
III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation
III.1.1. Sachverhalt:
Bei der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einer/m Bewohner/in fielen Kontrakturen
an den oberen und unteren Extremitäten auf. In der Pflegeplanung war Kontrakturprophylaxe als Maßnahme beschrieben, die Beschreibung des Problems sowie die Planung von Maßnahmen für die Hände fehlten.
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die
Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).
III.1.3. Der Einrichtung wird dringend empfohlen, das Problem zu beschreiben und Maßnahmen
entsprechend der Problematik auch für die unteren Extremitäten zu planen und durchzuführen. Die Maßnahmen sollten differenziert und handlungsleitend angegeben sein.
III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation
III.2.1. Sachverhalt:
Bei der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einer/m Bewohner/in mit Dekubitus an
beiden Fersen fiel auf, dass trotz ingesamt guter Vorgehensweise die Lagerung der
Ferse mit einer „Häkeldecke“ und damit nicht dem pflegerischen Erkenntnisstand entsprechend durchgeführt wurde.
III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die
Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).
III.2.3.. Der Einrichtung wird dringend empfohlen, aufgrund des bestehenden Dekubitus geeignete Lagerungskissen zu verwenden und die Lagerung fachgerecht durchzuführen. Evtl.
empfiehlt sich eine Schulung.
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III.3. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der sozialen Betreuung
III.1.1. Sachverhalt
Bei einer bettlägerigen Bewohnerin waren geplante Maßnahmen in Pflege- und Betreuungsplanung widersprüchlich angegeben, zudem die geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt und durchgeführt worden (Gründe waren sowohl der Wohnbereichsleitung als
auch einem befragten Mitarbeiter der Betreuung nicht bekannt). Insgesamt waren vom
02. – 26.03.2011 nur an fünf Tagen Betreuungsmaßnahmen nachgewiesen, was für
bettlägerige Bewohner mit der Zielsetzung einer nahezu täglichen Betreuung als nicht
ausreichend anzusehen ist.
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die
Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).
IV.1.3. Der Einrichtung wird dringend geraten, eine kontinuierliche und ausreichende Betreuung
bettlägeriger Bewohner sicherzustellen. Dies umfasst u.a. eine ausreichende Planung
sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen mit der Zielsetzung nahezu tägliche
Angebote zu leisten.
IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4
S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der
Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder
eine nochmalige Beratung erfolgt

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten
Mängel festgestellt.
V. Festgestellte erhebliche Mängel
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs.
2 PfleWoqG erfolgt
 Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen
Mängel festgestellt.
VI. Veröffentlichung des Prüfberichts
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des
Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird.
Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den
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Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt
festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder
Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt in 63885 Miltenberg,
Brückenstraße 2 oder bei der Dienststelle Obernburg des Landratsamts Miltenberg in 63777
Obernburg a. Main; Römerstraße 91 einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage
bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße 26 schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben
werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere
Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße
26 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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