Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung ge
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Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung ge
Sozialamt Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560 - 63885 Miltenberg Ihr Ansprechpartner: Zimmer Telefon: 09371 / 501 0 Fax: 09371 / 501 79 270 Caritas-Einrichtungen GmbH Herrn Stefan Rösch Juliuspromenade 64 a Ihre Zeichen: Ihre Nachricht vom - 97070 Würzburg Unser Zeichen: Miltenberg, den 28.07.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Caritas-Einrichtungen GmbH Juliuspromenade 64 a 97070 Würzburg Herr Rösch www.caritas-einrichtungen.de Geprüfte Einrichtung: Haus Maria Regina Hauptstraße 8 + 10 63897 Miltenberg In der Einrichtung wurde am 18.03.2011 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität und bauliche Gegebenheiten Soziale Betreuung Verpflegung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Personal Hausadresse: Brückenstraße 2 63897 Miltenberg Unsere Besuchszeiten: Mo und Di 8 - 16 Uhr Mittwoch 8 - 12 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 13 Uhr Allgemeine Adressen: Telefon: 09371 / 501 - 0 Konten: Sparkasse Miltenberg - Obernburg eMail: Internet: Raiffeisenbank Obernburg eG Ust-IdNr.: DE 132115042 [email protected] http://www.miltenberg.de MariaRegina_2011-07-28.nl.doc 620 001 834 430 003 780 10 006 (BLZ 796 500 00) (BLZ 796 500 00) (BLZ 796 665 48) Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Plätze: 80 Belegte Plätze: 79 Einzelzimmerquote: 73 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 56 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte: 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Lt. Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen/ dem Bezirk ist eine Fachkraftquote von 50 % vereinbart. Die Einrichtung hält einen Fachkräfteanteil von 56 % vor. Die Einrichtung zeigte sich ingesamt wohnlich und jahreszeitlich dekoriert. Die im Jahre 2010 mittels Wintergartenanbau vergrößerten Aufenthaltsbereiche im 1. und 2. Stock haben die Wohnsituation positiv verbessert. Die Sachausstattung der Aufenthaltsbereiche ist durchdacht, vereint Funktionalität und Wohnatmosphäre. Die einrichtungsinterne Anschaffung eines dritten cosy-chair (Mobilisationshilfe für immobile Bewohner) ermöglicht es, immobilere Bewohner besser zu mobilisieren und in die Aufenthaltsbereiche zu integrieren, was auch ersichtlich genutzt wurde. Das Bistro im Erdgeschoss, das ua. auch von Mietern der benachbarten betreuten Wohnanlage genutzt wird und teilweise nach außen geöffnet ist, ermöglicht Kontakte nach außen und trägt zur Öffnung des Hauses bei. Zwei Pflegebegutachtungen zeigten im Ergebnis einen guten Pflegezustand sowie eine unauffällige Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, auch wenn allgemein bei der Planung und Dokumentation pflegerischer Maßnahmen Verbesserungspotentiale bestehen. Beim Mittagessen war genügend Zeit für die Nahrungsaufnahme; der Umgang war ruhig und freundlich, auf die einzelnen Bedürfnisse wurde Rücksicht genommen. Das Betreuungsangebot umfasst Hausangebote (auch Sturzprophylaxe), zwei gemischte Tagesgruppen sowie Einzelbetreuung und ist geeignet alle Bewohner zu erreichen. Durch den hohen Mitarbeitereinsatz in der Betreung sowie den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften kann die Gruppenbetreuung (1 Gruppe ganztags, 1 Gruppe halbtags) auch am Wochenende oder z.B. eine wöchentlich stattfindende Kochgruppe für eher demente Bewohner umgesetzt werden. Am Wochenende wird alle 14 Tage u.a. der Sonntagsnachmittagskaffee mit Betreuungskraft angeboten. Bei den Gruppen handelt es sich um gemischte Gruppen, während die Hausangebote Gymnastik oder auch Gedächtnistraining nach Fähigkeiten der Bewohner gesplittet sind. 2 Es wurden rollstuhlunterfahrbare Pflanzkästen angeschafft, die auch den Rollstuhlfahrern in den Sommermonaten eine aktive Teilnahme an der Gartengruppe ermöglicht. Bei der Betreuung sind Umstrukturierungen geplant, um die Betreuungsangebote zu erweitern und mehr Bewohner zu erreichen. So sollen z.B. Wohlfühlbäder angeboten werden; hierzu sollen die vorhandenen Pflegebäder ansprechender gestaltet und für die Gewährleistung der Durchführung Wochenbadepläne angelegt werden. Zudem soll der 3. Stock belebt werden durch ein Angebot für 3-4 schwerer Demente (zusätzliche Betreuungskraft, frühs, Montag bis Freitag) und ein Nachmittagsangebot für 7-8 Bewohner. Auf die Umsetzung und das Ergebnis kann man gespannt sein. Die Pflegebegutachtungen zeigten im Ergebnis eine gelungene Betreuung für demente Bewohner; allerdings könnte noch mehr Wert auf Einzelbetreuung gelegt werden. Verbesserungspotential besteht bei der Planung und Dokumentation der Betreuungsangebote. Die Teilnahme an einem Betreuungsangebot im Aufenthaltsbereich zeigte einen guten Umgangston, ein individuelles Reagieren auf Befindlichkeiten und Betreuungsbedürfnisse der Bewohner, eine offene Einbindung dazustoßender Bewohner und zweier regelmäßig zum Besuch kommenenden Schülerinnen. Sehr positiv kamen die Kurzmassagen an. Befragte Bewohner äußerten sich ingesamt sehr zufrieden. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Einrichtung besetzte seit Mitte 2010 einige Führungspositionen neu (Pflegedienstleitung, Leitung des Betreuungsteams, eine Wohnbereichsleitung). Seit August 2010 wird die Einrichtung von der stellvertretenden Einrichtungsleitung geführt. Es ist festzustellen, dass die neuen Führungskräfte engagiert Veränderungen angegangen sind und viele MitarbeiterInnen die Umstrukturierungen und Neuerungen gut mitgetragen haben und auch weiterhin bemüht und bereit sind, die Qualität in der Einrichtung zu verbessern. Eine zurückliegende mehrmonatige Personalunterdeckung war bereits ab September 2010 abgestellt; seitdem (mit einer Ausnahme) eine sehr gute Personalausstattung vorhanden. Das Arbeitsklima und die Grundstimmung zeigten sich positiv verändert. Interessant wird sein, welche Ergebnisse bzw. Anregungen die noch ausstehende Auswertung einer bereits durchgeführten Mitarbeiterbefragung bringen wird. Die Einrichtung investiert verstärkt in Weiterqualifizierungen (u.a. Wohnbereichsleitung, Praxisbegleiter, Qualitätsbeauftragter, Wundmanagement) und vielfältige adäquate Fortbildungen, u.a. auch mitarbeiterentlastende Angebote. Die Einrichtung hat sich bezüglich der Qualitätsentwicklung viele Ziele gesteckt und arbeitet derzeit an der Umsetzung. So soll eine Stabilität bezüglich der Pflege- und Betreuungsqualität sowie bezüglich der Mitarbeiterzufriedenheit erreicht werden (u.a. Mitarbeiterbefragung/ Ausbau von Fortbildungen und Weiterqualifizierungen/ neue Dokumentationsmappen/ Schulung zur Dokumentation und zum Dienstplanprogramm/ Einführung einer Pflegeplanungszeit für die regelmäßige Evaluierung der Pflegeplanungen sowie Überarbeitung der Checklisten, um mehr Aktualität zu erreichen und die Einbindung von Risiken zu verbessern/ zweimal jährlich die fachliche Überwachung der Grundpflege von Pflegehilfskräften durch die Pflegedienstleitung, wodurch sich auch neue Erkenntnisse für die Optimierung von Arbeitsabläufen ergeben/ inzwischen regelmäßige Pflegevisiten nach neuer Checkliste/ Beginn der Auswertung von Beschwerden/ Anschaffung von Desinfektionsständern im Eingangsbereich sowie von Sauerstoffkonzentratoren usw.). Aus unserer Sicht erscheint es sinnvoll, diese Ziele weiterzuverfolgen. Die Bewohnerdokumentationen zeigten sich deutlich „abgespeckt“ und damit transparenter. Zurückliegende Mängel waren abgestellt (pflegerelevante biographische Angaben waren gut eingebunden und bei der Aktualität der Pflegeplanungen deutliche Verbesserungen erreicht. Mit Sturz- und Dekubitusrisiko sowie ausreichender Ernährungs- und Flüssigkeits3 versorgung wurde insgesamt gut umgegangen. Dies ist sicherlich auch Verdienst der inzwischen regelmäßigen Pflegevisiten nach neuer Checkliste, die auch die Einbindung der Expertenstandards abfragt). Sitztanz und Gedächtnistraining für Mieter der angrenzenden betreuten Wohnanlage werden inzwischen nicht mehr durch Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung sondern durch Ehrenamtliche erbracht. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III.1.1. Sachverhalt: Bei der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einer/m Bewohner/in fielen Kontrakturen an den oberen und unteren Extremitäten auf. In der Pflegeplanung war Kontrakturprophylaxe als Maßnahme beschrieben, die Beschreibung des Problems sowie die Planung von Maßnahmen für die Hände fehlten. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Der Einrichtung wird dringend empfohlen, das Problem zu beschreiben und Maßnahmen entsprechend der Problematik auch für die unteren Extremitäten zu planen und durchzuführen. Die Maßnahmen sollten differenziert und handlungsleitend angegeben sein. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III.2.1. Sachverhalt: Bei der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einer/m Bewohner/in mit Dekubitus an beiden Fersen fiel auf, dass trotz ingesamt guter Vorgehensweise die Lagerung der Ferse mit einer „Häkeldecke“ und damit nicht dem pflegerischen Erkenntnisstand entsprechend durchgeführt wurde. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3.. Der Einrichtung wird dringend empfohlen, aufgrund des bestehenden Dekubitus geeignete Lagerungskissen zu verwenden und die Lagerung fachgerecht durchzuführen. Evtl. empfiehlt sich eine Schulung. 4 III.3. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der sozialen Betreuung III.1.1. Sachverhalt Bei einer bettlägerigen Bewohnerin waren geplante Maßnahmen in Pflege- und Betreuungsplanung widersprüchlich angegeben, zudem die geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt und durchgeführt worden (Gründe waren sowohl der Wohnbereichsleitung als auch einem befragten Mitarbeiter der Betreuung nicht bekannt). Insgesamt waren vom 02. – 26.03.2011 nur an fünf Tagen Betreuungsmaßnahmen nachgewiesen, was für bettlägerige Bewohner mit der Zielsetzung einer nahezu täglichen Betreuung als nicht ausreichend anzusehen ist. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3. Der Einrichtung wird dringend geraten, eine kontinuierliche und ausreichende Betreuung bettlägeriger Bewohner sicherzustellen. Dies umfasst u.a. eine ausreichende Planung sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen mit der Zielsetzung nahezu tägliche Angebote zu leisten. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den 5 Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt in 63885 Miltenberg, Brückenstraße 2 oder bei der Dienststelle Obernburg des Landratsamts Miltenberg in 63777 Obernburg a. Main; Römerstraße 91 einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße 26 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße 26 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen 6