Landratsamt Bayreuth
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Landratsamt Bayreuth
Landratsamt Bayreuth Landratsamt Bayreuth, 95440 Bayreuth Öffnungszeiten: Allgemein Mo. und Di. Mi. Do. Fr. Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. Frau Friederike Müller Obere Königsstr. 4 b 96452 Bamberg 07.30 - 15.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 18.00 Uhr 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassung Mi. 11.30 Uhr Do. 17.30 Uhr Fr. 12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, nicht jedoch in der Kfz-Zulassung 30-4810 Unsere Zeichen: Sachbearbeiter: Ihre Zeichen: Ihre Nachricht vom: Zimmer-Nr.: Telefon: Telefax: eMail: Bayreuth, 06.10.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. Obere Königsstr. 4 b 96452 Bamberg Geprüfte Einrichtung: Caritas-Hausgemeinschaften für Senioren „St. Elisabeth“ Kulmbacher Str. 2 96142 Hollfeld www.altenheim-hollfeld.de In der o. g. Einrichtung wurde am 10.08.2011 von 8:30 bis 16:30 Uhr eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Die Prüfung erfolgte gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). An der Prüfung haben teilgenommen: Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA): Koordination und Verwaltung: Arzt: Dienstgebäude: Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth Konten: 570 001 206 198 10-851 Sparkasse Bayreuth (BLZ 773 501 10) Postbank Nürnberg (BLZ 760 100 85) Telefon: (09 21) 72 80 Telefax: (09 21) 72 88 80 E-Mail: Internet: [email protected] http://www.landkreis-bayreuth.de Landratsamt Bayreuth Von Seiten der Einrichtung: Einrichtungsleitung: Pflegedienstleitung: Hauswirtschaftsleitung: sowie verschiedene Fachkräfte Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: 1. 2. 3. 4. 5. Wohnqualität Personal Qualitätsmanagement Soziale Betreuung Hygiene Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Hausgemeinschaften für Senioren Stationäre Pflegeeinrichtung mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen Therapieangebote: Ergotherapie Angebotene Plätze: 80 (8 Hausgemeinschafte mit je 10 Bewohnern) Belegte Plätze: 77 Einzelzimmerquote: 100 % Fachkraftquote: 51,2 v. H. (gesetzliche Mindestanforderung 50 v. H.) Auszubildende in der Altenpflege: 5 Seite 2 von 5 Landratsamt Bayreuth II. Seite 3 von 5 Information zur Einrichtung: II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden) Die Personalsituation in der Einrichtung wird sowohl quantitativ als auch qualitativ erfüllt. Bei den Fachkräften beträgt das Personalsoll 13,9 Vollzeitkräfte, vorgehalten werden 14,2 Vollzeitkräfte = 0,3 VZK Überhang. Bei den Präsenzkräften errechnet sich ein Personalsoll von 20,3 Vollzeitstellen, vorgehalten werden 20,4 VZK = 0,1 VZK Überhang. Von den befragten Bewohnern wurde das Personal als freundlich und zuvorkommend bezeichnet. Bei der Begehung war auch ein respektvoller und sehr fürsorglicher Umgang der Beschäftigten mit den Pflegebedürftigen zu beobachten. Es besteht eine gute Beziehungsqualität zwischen Mitarbeitern und Bewohnern. Im Bereich der Hauswirtschaft ist die Präsenzkraft als permanent anwesende Bezugsperson der vertrauensvolle Ansprechpartner in der Hausgemeinschaft. Bei der Essenszubereitung werden die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohner berücksichtigt und scheinen auch bekannt. Jede Bewohnerin kann sich entsprechend ihrer noch vorhandenen Fähigkeiten in die Hausgemeinschaft mit einbringen. Die Wohngemeinschaften waren wohnlich eingerichtet und dekorativ geschmückt. Insgesamt machte die Einrichtung einen sehr sauberen und wohnlichen Eindruck. Von amtsärztlicher Seite lag der Schwerpunkt auf der Medikamentenversorgung, insbesondere der Verabreichung von Psychopharmaka und Betäubungsmitteln. Besonders geachtet wurde dabei auf die Dosierung, ob die Verordnungen und Dosierungen im Einklang mit der vorhandenen Diagnose stehen. Bei den Stichproben ergaben sich keine Beanstandungen. Alle Medikamente waren lt. Dokumentation richtig gestellt. Die Betäubungsmittel waren ordnungsgemäß dokumentiert, der Bestand stimmte mit der Dokumentation überein. Die Medikamentenvergabe erfolgte sorgfältig und entspricht den gültigen Empfehlungen und Vorgaben. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg) Das Modell der Hausgemeinschaften hat sich gut integriert. Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen sich in der Gemeinschaft wohl. Aufgrund der Größe von 10 Bewohnern je Hausgemeinschaft kommt die häusliche Wohnform gut zum Tragen. Bei den jährlichen Prüfungen konnte festgestellt werden, dass sich die Einrichtung von Jahr zu Jahr gut weiterentwickelt hat. Landratsamt Bayreuth Seite 4 von 5 Lebendiger Mittelpunkt der Hausgemeinschaft ist die Wohnküche, die Lebensrhythmus und Tagesablauf prägt. Die Präsenzkraft ist ständiger Ansprechpartner für die Bewohner, aber auch für die Angehörigen und sonstigen Besucher. Gerade das Kochen trägt die einzelnen Hausgemeinschaften. Die Überlegung, evtl. Hausgemeinschaften im Bereich der Speisenversorgung zusammenzuschließen, würde dem Konzept der Hausgemeinschaften entgegenwirken und wäre dadurch insgesamt in Frage gestellt. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer ggf. eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt: (Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: Am Tag der Prüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Landratsamt Bayreuth Seite 5 von 5 Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.