KARLSGYMNASIUM BAD REICHENHALL

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KARLSGYMNASIUM BAD REICHENHALL
KARLSGYMNASIUM
BAD REICHENHALL
Naturwissenschaftlich-technologisches,
Sprachliches und Humanistisches
Gymnasium
Bad Reichenhall im September 2012
Rundschreiben Nr. 1
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zu Beginn des Schuljahrs begrüße ich Sie bzw. Euch wieder herzlich und hoffe, die Ferien sind in angenehmer Erinnerung. Alle neuen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft heiße ich besonders herzlich willkommen! Die Berichterstattung zum Schuljahresbeginn 2012-2013 erfolgte in den Medien oft unter der Überschrift „Weniger Schüler, mehr Lehrer“. Diese Überschrift trifft für das Karlsgymnasium nur teilweise zu. Es unterrichten tatsächlich mehr Lehrer (vgl.
unten), aber wir können - entgegen dem bayernweiten Trend - eine deutliche Zunahme der Schülerzahl feststellen:
Anstelle der prognostizierten 813 beginnen wir mit 850 Schülerinnen und Schülern! Neben den vier Anfangsklassen
und einer Reihe von Neuanmeldungen für Klassen höherer Jahrgangsstufen gibt es auch wieder eine Einführungsklasse, in der Schülerinnen und Schüler mit Mittlerer Reife, die das Abitur anstreben, auf den Eintritt in die gymnasiale
Oberstufe vorbereitet werden. Unsere letztjährige Einführungsklasse war ja sehr erfolgreich, alle Schülerinnen und
Schüler erreichten das Klassenziel und besuchen nun die Qualifizierungsstufe Q11.
Mehr Schüler/innen bedeuten erfreulicherweise auch, dass wir unsere Zusatz- und Wahlunterrichtsangebote ausweiten können. So sind wir beispielsweise in der Lage, die Deputate für Orchester, Chor und Schultheater zu erhöhen, erstmals Deutsch-Förderunterricht für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache anzubieten, eine Unterstufen-Theatergruppe aufzubauen und in der Oberstufe einen speziellen Abiturtrainingskurs im Fach Englisch sowie im
Zusatzangebot zwei Psychologiekurse einzurichten. Selbstverständlich bleibt der gewohnte Förder- und Wahlunterricht in vollem Umfang erhalten (vgl. Rundschreiben zu den Förderintensivierungsstunden und Homepage). Zusatzmittel von vorgesetzten Dienststellen erhalten wir für Klettern und Akrobatik sowie für unsere überörtlichen Stützpunkte
für besonders begabte und interessierte Schüler/innen in den Fächern Mathematik und Chemie. Weiter …
Mit Pfingsten 2013 steht nun auch der Start für die Generalsanierung unserer Schulhauptgebäude fest. Abgesehen
von einer energetischen, sanitären und elektrotechnischen Sanierung wird die Schule unter anderem neue Fachräume
für Naturwissenschaften, Kunst und Musik, eine große Pausenhalle, einen abgetrennten Speisesaal und einen Hausaufgabenraum (insbesondere für die Nachmittagsbetreuung) erhalten und damit von Bausubstanz und Ausstattung
her den Anforderungen an ein Gymnasium im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Ein herzliches
Dankeschön dem Landkreis Berchtesgadener Land als Geldgeber sowie den Architekten und den Mitarbeitern im
Landratsamt für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Planung und die Aufgeschlossenheit für Ideen, die aus der
Schule eingebracht wurden!
Leider musste unser langjähriger Caterer kurzfristig - die Mitteilung erfolgte eine Woche vor Schulbeginn - seine Firma
aufgeben. Wir danken ihm für die zuverlässige, gute Zusammenarbeit. Die Schulleitung hat sofort Kontakt zu mehreren Anbietern aufgenommen und hofft, zusammen mit dem Schulforum bald einen Nachfolger vorstellen zu können.
In der Übergangszeit von einigen Wochen wird unser Hausmeisterehepaar dankenswerterweise sein Kioskangebot
ausweiten.
Alle weiteren Informationen der Schulleitung zum Start ins neue Schuljahr entnehmen Sie bitte unserer neuen Homepage, deren „Generalsanierung’“ unter Regie von Herrn Dieckmann weit fortgeschritten ist. Unten erfolgt ein Überblick
über die aktualisierten Themen.
Unsere Homepage ist unter http://www.karlsgymnasium-bgl.de zu erreichen und gliedert sich in einen allgemeinen Teil
und einen Teil speziell für die Schulgemeinschaft. Das Passwort für den schulinternen Teil lautet: turnhalle
Bitte geben Sie / gebt es nicht an Außenstehende weiter! Selbstverständlich kann ein Ausdruck aller Informationen der
Schulleitung auch im Sekretariat abgeholt werden.
Die Schulleitung hat für alle Fahrschüler/innen eine gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen für Unterrichtsschluss
um 12.00 Uhr, 12.45 Uhr, 13.55 Uhr und 15.25 Uhr per Bus und Bahn vereinbart. Sollten sich Probleme im öffentlichen Personennahverkehr ergeben, bittet das Direktorat um umgehende Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß ist Hilfe
möglich, manchmal sogar relativ kurzfristig.
Ich wünsche viel Freude und Erfolg am Karlsgymnasium!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Bochter
Schulleiter
Aktualisierte Mitteilungen der Schulleitung zum Schuljahresbeginn 2012-2013:
1. Unterrichtssituation
1.1 Änderungen beim Lehrpersonal - Besondere Unterrichtsangebote, Wahlunterricht - Zusätzliche Sportangebote
1.2 Beratung, allgemein und fachspezifisch samt Sprechstundenplan - Aktion "Schüler helfen Schülern" Streitschlichter
2. Verkehrsanbindung, Mittagsverpflegung und Ganztagesbetreuung
3. Unterrichtsausfall, Vertretungsstunden, Verlassen des Schulgeländes
4. Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung, Befreiung)
4.1 Rechtliche Grundlagen
4.2 Unterrichtsbefreiung am Karlsgymnasium
4.3 Beurlaubung zum Schulbesuch ins Ausland
5. Hausaufgabenkonzept und Leistungsnachweise
6. Weitere Hinweise zu gesetzlichen und schulinternen Regelungen
6.1 Gefahren durch neue Medien
6.2 Schulhomepage, Computer und Internet am Karlsgymnasium - Datenschutz
6.3 Abmeldung vom Religionsunterricht oder Wechsel von Ethik zu Religionsunterricht
6.4. Informationen des Gesundheitsamts - Merkblatt zum Infektionsschutz - Drogenmissbrauch
7. Schließfächer
8. Terminvorschau und Einladungen
9. Regelung der Sommerferien in den Jahren 2013-2014
1. Unterrichtssituation
Auch in diesem Schuljahr ist die Unterrichtssituation am Karlsgymnasium entspannt. Zur Zeit besuchen ca. 850 Schüler/innen die Schule. 26 Klassen mit durchschnittlich 25 Schüler/innen sind in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 eingerichtet, darunter auch die Einführungsklasse 10m, die Schüler/innen mit Mittlerer Reife, die das Abitur anstreben, auf die
gymnasiale Oberstufe vorbereitet.
1.1 Änderungen beim Lehrpersonal
Folgende neue Kolleginnen und Kollegen heißen wir im Lehrteam herzlich willkommen:
Frau/Herr
Fächer
Dr. Christine Flächer
E, Sp
Benjamin Schmidt
M, P
Dr. Christian Wenk
E, Geo
Hubert Steiniger
C, Geo
Andreas Häring
K
Marcus Czech
E, G
Beate Einhellig
D, E
Ramon Gutierrez
E, Sp
Bernhard Ponn
M, P
Sven Sudmann
B, C
Den am Ende des letzten Schuljahres ausgeschiedenen Lehrkräften danken wir für ihr großes Engagement und wünschen ihnen für den weiteren Lebensweg Gesundheit und Erfüllung mit Gottes Segen.
1.2 Förder- und Wahlunterricht, zusätzliche Sportangebote
Konzept zu den Förderintensivierungsstunden in Kernfächern - Schuljahr 2012-2013:
Für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 gilt: Die unten genannten Förderintensivierungsstunden sind bei besonderem
Förderbedarf verpflichtend, d.h. von Schuljahresbeginn an für Schüler/innen mit Note 5 (= mangelhaft) oder schlechter im letzten Jahreszeugnis in dem Fach, in dem die Förderintensivierungsstunde angeboten wird, sowie für Schüler/innen, die auf Probe vorrücken, die das Klassenziel nur über Nachprüfung erreicht haben, die die Jahrgangsstufe wiederholen oder deren Vorrücken wegen Krankheit, Leistungsschwäche oder aus anderen Gründen gefährdet ist.
Sollten Eltern mit der Verpflichtung Ihres Kindes zum Besuch einer Förderintensivierungsstunde nicht einverstanden
sein, ist der Lehrkraft der Intensivierungsstunde ein Antrag auf Freistellung vorzulegen. Je nach Entwicklung der Leistungen im Laufe des Schuljahrs kann von schulischer Seite eine Freistellung von Intensivierungsstunden erfolgen oder
auch eine Nachverpflichtung zum Besuch. Fachlehrkraft und Lehrkraft der Intensivierungsstunden sprechen sich dazu
ab. Andererseits bitten wir aber die Eltern, ihr Kind sofort zum Besuch einzelner Intensivierungsstunden anzumelden,
wenn sie besonderen Förderbedarf sehen.
In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 soll die Eigenverantwortung von Schülern/innen (in enger Kooperation mit ihren
Eltern) gestärkt werden. Deshalb gilt für die Mittelstufe folgende Regelung:
(a) Schüler/innen, die Nachholbedarf bei sich feststellen, melden sich 2-3 Tage vor dem Termin bei der Förderlehrkraft
mit einer klaren Formulierung ihres Bedarfs an und erhalten dann eine intensive stoffbezogene Unterweisung mit
Übungsmöglichkeiten.
(b) Alternativ kann die Fachlehrkraft, die den Unterricht erteilt, einen konkreten Arbeits- bzw. Übungsauftrag für einzelne Schüler/innen formulieren, den die Lehrkraft der Förderintensivierungsstunde in dieser Stunde überwacht und
unterstützt.
Sollte der Besuch einzelner Förderintensivierungsstunden wegen zeitlicher Überschneidungen nicht möglich sein,
wird um Rücksprache mit dem Direktorat, Herrn Dieckmann, gebeten. Häufig ist eine Zuweisung zu einer anderen
Lehrkraft möglich.
Förderintensivierungsstunden in Kernfächern - Schuljahr 2012-2013
Klasse(n)
Lehrkraft
Tag, Stunde
Raum
Mathematik
5a, 5b, 5c, 5d
6a, 6b, 6c, 6d
7a, 7b, 7c, 7d
8a, 8b, 8c, 8d, 8e
9a, 9b, 9c, 9d
10a, 10b, 10c, 10d
Herr Dufter
Her Oostingh
Herr Rosenberger
Herr Reumann
Frau Schütz-Popp
Herr Ponn
Do, 7. Std.
Di, 8. Std.
Do, 8. Std.
Mo, 8. Std.
Do, 8. Std.
Mi, 8. Std.
E26
E14
Z11
Z34
Z38
Z15
Latein
5d
6b, 6c
7b, 7c
7d
8b, 8c1, 8d
8e
9b2, 9c
10. Klassen
Frau Mayer
Frau Mang
Frau Alt
Herr Zellermayer
Frau Alt
Frau Bejenke
Herr Zellermayer
Frau Mayer
Mi, 7. Std.
Do, 7. Std.
Mo, 8. Std.
Mi, 8. Std.
Mi, 8. Std.
Di, 8. Std.
Do, 9. Std.
Do, 9. Std.
E24
E16
Z14
Z18
Z30
Z34
Z38
Z15
Englisch
5a, 5b, 5c
6a, 6b, 6c
6d
7a, 7b, 7c
7d
8a, 8b, 8c, 8d
8e
9a, 9b, 9c
9d
10a, 10b, 10c, 10d
Frau Böhnke
Frau Dr. Flächer
Herr Dr. Wenk
Herr Dr. Wenk
Herr Gutierrez
Frau Dr. Flächer
Frau Böhnke
Frau Böhnke
Frau Grabichler
Frau Einhellig
Mi, 7. Std.
Mo, 8. Std
Mo, 7. Std
Mi, 8. Std.
Mo, 8. Std.
Di, 8. Std.
Mi, 8. Std.
Mo, 9. Std.
Mo, 9. Std.
Mo, 9. Std.
E26
E14
Z10
Z11
Z18
Z35
Z34
Z38
Z37
Z28
Französisch
6a
7a
8. Klassen
9a, 9b1
9c2, 9d2
Frau Lauber
Frau Janoschka
Frau Lauber
Frau Janoschka
Frau Janoschka
Mo, 7. Std.
Mo, 7. Std.
Do, 8. Std.
Do, 9. Std.
Mi, 8. Std.
E14
Z13
Z34
Z36
Z37
Zusatzförderung 2012-2013 - Zeitpunkt und Raum nach Absprache
Fach
Lehrkraft bzw. Auskunft durch
Deutsch für Schüler/innen mit nichtdeutscher Mutterspra- Frau Mang
che
Abiturtraining Englisch
Frau Janoschka
Wahlunterricht im Schuljahr 2012-2013
Wahlunterricht findet im Anschluss an den Pflichtunterricht, in der Regel zwischen 13.55 Uhr und 15.25 Uhr, statt,
damit er von fast allen Schüler/innen besucht werden kann. Unten genannte Lehrkräfte informieren über Einzelheiten.
Tennis und Maschinenschreiben am PC können nicht aus eigenem Budget finanziert werden und sind daher kostenpflichtig; die Gebühren orientieren sich an den Volkshochschulbeträgen und sind direkt an die Kursleitung zu entrichten.
Alle Kurse gelten als Schulveranstaltung. Regelmäßige und engagierte Teilnahme wird im Zeugnis bestätigt.
Fach
Akrobatik
Kurs Erste Hilfe - Schulsanitätsdienst
Unterstufenchor / Großer Chor
Orchester - Bigband
Zusatzunterricht für Streicher
Schultheater
Schultheater - Unterstufe
Klettern
Begabungsstützpunkt Mathematik
Begabungsstützpunkt Chemie
Innovativer Wahlunterricht Informatik
Tennis
Maschinenschreiben am PC
Lehrkraft bzw. Auskunft durch
Herr Alt
Frau Leidinger
Herr Jakobs
Herr Janoschka
Herr Janoschka
Herr Rußegger
Frau Dr. Flächer
Herr Magg
Herr Dufter
Herr Dr. Woski
Zielgruppe: bevorzugt Schüler/innen der 11. und 12.
Klasse;
Exkursionen zur Fa. AlzChem, Trostberg, und an die
Forschungseinrichtungen Physik und Chemie der UniSalzburg;
Ab Oktober ein Treffen pro Monat am Wochenende
(nach Vereinbarung); Abschlussfest mit Zertifikatüberreichung im Juni. Infos, Bilder, Videos, Berichte, aber auch
Anmeldung unter www.chemcamp.de
Herr Haigermoser
Frau Six
Sekretariat und Frau Münch-Becker
Zusätzliche Sportangebote
Durch Zusammenarbeit mit dem TSV Bad Reichenhall bzw. dem Alpenverein Bad Reichenhall stehen unseren Schüler/innen folgende Sportangebote offen, sofern sie die entsprechende Eignung besitzen. Sie müssen also kein Vereinsmitglied sein:
Angebot
Übungsleiter / Information
Basketball
TSV, Thomas Wagner, Tel. 64380
Handball
TSV, Hans-Jörg Peter, Tel. 3310
Hockey
TSV Tunay Öztunc, Tel. 0171-7347625
Leichtathletik
TSV Peter Haas, Tel. 08656 1798
Sportklettern
DAV, Fr. Reiter (Tel. 63668)
Taekwon-Do
TSV, Thomas Könnecke, Tel. 08669
786751
Tischtennis
TSV, Martin Dufter, Tel. 8428
Fußball
TSV, Werner Huber, Tel. 0170-6347700
Volleyball
TSV, Andreas Bender, Tel. 983522
Fechten
TSV, Michael Schäfer, Tel 66244
Mädchenturnen
TSV, Andreas Bender, Tel. 983522
Anmeldung bitte direkt beim genannten Übungsleiter, der auch gerne genauer informiert.
1.2 Beratung, allgemein und fachspezifisch - Aktion "Schüler helfen Schülern" - Streitschlichter
Für Fragen zu Schullaufbahn und Sprachenwahl stehen unser Beratungslehrer, Herr Häusl, sowie unsere Schulpsychologin, Frau Seefried, zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Informationen unter Verwaltung - Beratung bzw. Schulpsychologie auf unserer Homepage.
Das aktuelle Sprechstundenverzeichnis finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Jede Lehrkraft räumt daneben
auch Termine nach telefonischer Absprache ein. Alle Lehrkräfte sind dankbar, wenn sich Eltern zur Sprechstunde
anmelden, am besten über ihre Kinder. Selbstverständlich kann auch die Schulleitung konsultiert werden. Bitte sprechen Sie bei Leistungs- oder Disziplinproblemen jedoch zuerst mit der Fachlehrkraft. Schülerinnen und Schüler können sich auch an die Verbindungslehrkräfte, Herrn Vilsmeier und Herrn Haigermoser, wenden.
Seit Jahren gibt es am Karlsgymnasium ein Streitschlichter-Team unter Leitung unserer Schulpsychologin. Nach
dem Motto "Jugend übernimmt Verantwortung" absolvieren Streitschlichter ein spezielles Training, um im Konfliktfall
als ehrliche Vermittler zu helfen. Schüler/innen und Eltern sind gebeten, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Informationen hängen in jedem Klassenzimmer. Gespräche lösen Konflikte, Gewalt keinesfalls! An der Mitarbeit im
Streitschlichter-Team interessierte Schüler/innen mögen sich bitte bei Frau Seefried melden.
Unser derzeitiges Streitschlichter-Team wendet sich mit folgendem Schreiben an unsere Eltern:
Liebe Eltern,
wir, die Streitschlichter des Karlsgymnasiums Bad Reichenhall, wenden uns zu Beginn des Schuljahres an Sie, um
Ihnen unser Tätigkeitsfeld an der Schule vorzustellen. Unser Ziel ist es, dass Ihre Kinder uns als wichtige Ansprechpartner in Bezug auf Schwierigkeiten im sozialen Miteinander sehen.
Das Streitschlichterteam am Karlsgymnasium besteht aus insgesamt 15 ausgebildeten Schülerinnen und Schülern
der 9. bis 11. Klassen. Wir wollen das Klima in unserer Schule und das Miteinander der Schüler fördern, den Zusammenhalt in den Klassen stärken und die Schüler für die Gefühle und Bedürfnisse des jeweils anderen sensibilisieren.
Als Streitschlichter haben wir zwei zentrale Aufgaben: Zum einen gibt es Streitschlichtungen, bei denen wir zwei
Schülern, die sich gestritten haben oder gerade Probleme mit Mitschülern haben, helfen, eine Lösung zu finden und
dafür zu sorgen, dass das nicht noch einmal passiert. Zum anderen führen wir sogenannte Klassenklimakonferenzen durch, wobei wir in bestimmte Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 gehen und den Schülern helfen, gemeinsam
wieder zu einem angenehmen Klassenklima zu finden, falls es dort Ausgrenzung, Mobbing oder starke Gruppenbildung gibt. Es ist klar, dass ein schlechtes Klima in der Klasse das friedliche Miteinander erschwert und es den Schülern unmöglich macht, konzentriert zu lernen, sowie den Lehrern, in Ruhe zu unterrichten.
Damit Ihre Kinder uns und unsere Arbeit frühzeitig kennenlernen, führen wir auch im Rahmen unseres Anti-MobbingProjektes „Miteinander Klasse sein am KGR!“ Streitschlichtungen in den 5. Klassen vor.
Bei Konflikten oder Sorgen können die Schüler uns in jeder ersten Pause im Streitschlichterzimmer im Glaskasten (1.
Obergeschoss, Z-Bau) finden und mit uns einen Termin ausmachen. Dieser findet in der Regel spätestens am nächsten Tag in der 6. Stunde statt (mit Erlaubnis der Lehrkraft). Wir unterliegen dabei der Schweigepflicht und werden mit
niemandem, auch nicht mit den Lehrern, über das in der Schlichtung Besprochene reden. Das Streitschlichter-Projekt
wird von unserer Schulpsychologin Frau Seefried geleitet, die uns in einer fast einjährigen Ausbildung auf unsere Aufgabe vorbereitet hat und die natürlich auch als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.
Wir hoffen, Sie nehmen unsere Aktivitäten wohlwollend zur Kenntnis und ermuntern Ihre Kinder, unsere Angebote in
Anspruch zu nehmen. Es ist uns wichtig, dass Ihre Kinder sich an unserer Schule wohl fühlen - und wir tun unser Bestes, um das zu erreichen! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!
Ihr Streitschlicherteam zusammen mit Frau Seefried
Aktion „Schüler helfen Schülern“
Herr Dufter (Mathematik/Physik), Frau Dr. Flächer (Englisch), Frau Seefried (Latein/Französisch), Frau Dr. Leis
(Chemie) und Frau Seefried, zusammen mit Frau Lau ("Lernen lernen" - Lernstrategien) organisieren unsere Aktion "Schüler helfen Schülern", beraten Tutoren und Nachhilfeschüler und stehen für fachspezifische Hilfe insbesondere in der Oberstufe zur Verfügung. Bei längerer Krankheit, Leistungsabfall, speziellen Fragen vor Prüfungen,
Prüfungsvorbereitung im Team usw. kann man sich direkt an sie wenden. Selbstverständlich geben auch alle Fachlehrkräfte gerne Hilfen und Tipps.
Für jedes Kernfach wollen wir wieder ein Team von Tutorinnen und Tutoren aus der Schülerschaft aufbauen, die
Förderunterricht unter Anleitung durch o.g. Lehrkräfte gegen eine angemessene finanzielle Vergütung erteilen. Letztere ist mit dem Tutor abzusprechen. Bei finanzieller Notlage wenden sich Eltern oder volljährige Schüler/innen bitte
an das Direktorat.
Wir bitten Schüler/innen mit entsprechenden Leistungen ab Jahrgangsstufe 8, sich für unser Förderteam "Schüler helfen Schülern" zu melden und möchten sie zur Mitarbeit ausdrücklich ermutigen. Schüler/innen können Mitschülern/innen oft besser helfen als Lehrkräfte. Außerdem lernt man durch Lehren selbst am meisten! Das Engagement als Fördertutor/in wird auch im Zeugnis bestätigt.
2. Verkehrsanbindung, Mittagsverpflegung und Ganztagesbetreuung
Verkehrsanbindung
Die Schulleitung hat für alle Fahrschüler/innen eine gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen für Unterrichtsschluss um 12.00 Uhr, 12.45 Uhr, 13.55 Uhr und 15.25 Uhr per Bus und Bahn vereinbart. Sollten sich Probleme im
öffentlichen Personennahverkehr ergeben, bittet das Direktorat um umgehende Benachrichtigung mit genauen Angaben. Erfahrungsgemäß ist Hilfe möglich, manchmal sogar relativ kurzfristig.
Mittagsverpflegung
Leider musste unser langjähriger Caterer kurzfristig - die Mitteilung erfolgte eine Woche vor Schulbeginn - seine Firma
aufgeben. Wir danken ihm für die zuverlässige, gute Zusammenarbeit in den letzten acht Jahren. Die Schulleitung hat
sofort Kontakt zu mehreren Anbietern aufgenommen und hofft, zusammen mit dem Schulforum bald einen Nachfolger
vorstellen zu können. In der Übergangszeit von einigen Wochen wird unser Hausmeisterehepaar dankenswerterweise
sein Kioskangebot ausweiten.
Ganztagesbetreuung
Das Angebot der offenen Ganztagsschule (GATA) am Karlsgymnasium richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 10, deren Eltern sich eine Betreuung Ihrer Kinder nach dem Ende des Unterrichts wünschen. Das Betreuungsangebot beinhaltet eine betreute Mittagsverpflegung, eine altersgemäße und sinnvolle Freizeitgestaltung sowie eine qualifizierte Hausaufgaben- und Lernbetreuung. Die GATA ist (mit Ausnahme des
Mittagessens) kostenfrei und läuft von Montag bis Donnerstag nach folgendem Zeitplan:
Betreutes Mittagessen
12:45 - 13:15 Uhr
Entspannung/ Freizeit
13:15 - 14:00 Uhr
Hausaufgaben- und Lernzeit 14:00 - 16:00 Uhr
Bei Fragen zur Ganztagesbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an die Jonathan Jugendhilfe, Frau Dipl. Päd.
Kuckuck, Tel. 08651/7142-12, Fax 08651/7142-28, Mail [email protected]
3. Unterrichtsausfall, Vertretungsstunden, Verlassen des Schulgeländes
Unterricht ist das Kernanliegen jeder Schule. Um Unterrichtsausfall zu minimieren, haben wir eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Vertretungsstunden lassen sich aber nicht völlig vermeiden. Selbstverständlich sind wir um fachliche Vertretung bemüht, nicht immer ist sie jedoch möglich. Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft versuchen wir,
Aushilfen zu gewinnen und leiten weitere Maßnahmen ein, die meist mit einer Stundenplanänderung auch in nicht
unmittelbar betroffenen Klassen verbunden sind. Dafür bitten wir um Verständnis.
Sofern eine mit Vertretung beauftragte Lehrkraft vorher keine andere Anordnung trifft, sind alle Schüler/innen gehalten, im Vertretungsfall die Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte usw.) für das zu vertretende Fach mitzubringen.
So können in Vertretungsstunden Übungsaufgaben erledigt und neuer Stoff im Eigenstudium erarbeitet werden. In
jedem absehbaren Vertretungsfall erteilt die jeweilige Lehrkraft der Klasse fachliche Arbeitsaufträge, die dann in der
Vertretungsstunde und eventuell auch als Hausaufgabe zu erledigen sind. Der Zielsetzung des Lehrplans wird damit
auch in Vertretungsstunden entsprochen. Die mit der Vertretung beauftragte Lehrkraft sorgt für eine gute Arbeitsatmosphäre.
Schüler/innen der Jahrgangsstufen 11 mit 12 werden bei ausfallendem Unterricht in der Regel nicht beaufsichtigt.
Sie beschäftigen sich dann selbstständig mit schulischen Aufgaben in Klassenzimmer, Aula oder Bibliothek. Im Übrigen gilt die Hausordnung:
Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9 verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 dürfen in Zwischenstunden und Pausen das Schulgelände verlassen, sofern keine andere Verfügung
über den Vertretungsplan getroffen ist.
Muss Unterricht aus zwingenden Gründen, z. B. aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung, nach 12.00 Uhr
entfallen, können die Schüler/innen nach Hause entlassen werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich bis zum
Ende der 7. Stunde (bei Kurzstundenplan und am Freitag bis 12.45 Uhr) in der Aula aufzuhalten und z. B. Hausaufgaben zu erledigen.
4. Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung, Befreiung)
4.1 Rechtliche Grundlagen
Gymnasiale Schulordnung (GSO) und Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
kann man über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen. Zwei
Bestimmungen seien hervorgehoben:
Art. 56 BayEUG: Pflichten der Schüler
(4) Alle Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden
kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen
Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung
der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.
§ 37 GSO: Teilnahme am Unterricht - Erkrankung, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen
verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
(2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte
Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder
schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt
wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
(3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende
Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb
der Schule zu geben.
(4) Der Besuch eines offenen Ganztagsangebots ist während des gesamten Zeitraums, für den eine Anmeldung erfolgt ist, verpflichtend. Abs. 3 gilt entsprechend. Eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahres kann nur
aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.
4.2 Unterrichtsbefreiung am Karlsgymnasium
Anträge auf Befreiung vom Unterricht sind im Sekretariat oder durch Herunterladen von unserer Homepage
erhältlich. Auf Folgendes sei besonders hingewiesen:
• Befreiungsanträge sind in der Regel mindestens 3 Tage vor dem beantragten Freistellungstermin der
Schulleitung einzureichen. Eine Begründung ist erforderlich, außerdem ist jeder Antrag durch einen Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler zu unterschreiben, sonst muss er zurückgewiesen werden.
• Befreiungen vom (Sport-)Unterricht für externe Wettkämpfe und das unmittelbar darauf vorbereitende Training
werden durch die Schulleitung für den Einzelfall und zeitlich befristet erteilt. Eine Bestätigung des Sportverbandes ist
vorzulegen.
• Befreiungen vom Nachmittagsunterricht, die z.B. im Fach Sport häufig wegen leichter Erkrankungen (Erkältung,
Heiserkeit, u. ä.) oder leichten Verletzungen beantragt werden, erteilen wir grundsätzlich nicht. Sie führten zu ungerechtfertigten Vorteilen, z.B. zur Vorbereitung auf eine Prüfung. Betroffene Schüler/innen finden sich zum Unterricht
ein und nehmen soweit möglich teil; auch durch Zuhören und Zuschauen kann man lernen! Bei zwingendem Anlass
gewährt die Lehrkraft eine Befreiung. Alle Lehrkräfte sind angewiesen, bei solchen Befreiungen restriktiv zu verfahren.
• Selbstverständlich stehen auch Schulleiter und Stellvertretender Schulleiter allen Schülerinnen und Schülern für eine
Beratung zur Verfügung. Der Gesprächstermin ist jedoch so zu legen, dass der Unterricht nicht betroffen ist.
Gelegenheit bietet sich vor und nach dem Unterricht, in Pausen oder am Nachmittag; auch telefonisch kann ein
Termin vereinbart werden. Keinesfalls darf das Direktorat während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der
Lehrkraft aufgesucht werden!
4.3 Beurlaubung zum Schulbesuch ins Ausland
Voraussetzung dafür ist, dass die/der Schüler/in mindestens das 16. Lebensjahr erreicht hat und mindestens die 10.
Jahrgangsstufe besucht. Beurlaubungsanträge sind bitte rechtzeitig zu stellen, nicht erst wenige Wochen vor Abreise.
Vorzeitig von den Antragstellern eingegangene Verpflichtungen wie Verträge mit Vermittlerorganisationen, Flugbuchung u. Ä. sind kein Grund zur Genehmigung. Bezüglich des Vorrückens gilt § 66 GSO. Für Beratung zum Auslandsaufenthalt steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.
5. Hausaufgabenkonzept und Leistungsnachweise
Das Hausaufgabenkonzept des Karlgymnasiums (§ 52 GSO) besteht unverändert weiter. Es gelten folgende schulinterne Regeln: Grundsätzlich gibt es keine Hausaufgaben zum unmittelbar folgenden Schultag, wenn Pflichtunterricht einschließlich Pflichtintensivierungsstunden am Nachmittag nach 14.00 Uhr stattfinden - mit Ausnahme von
mündlichen Hausaufgaben in den Fremdsprachen. Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt lt. GSO durch die
Klassleitung, die den Stundenplan prüft und ggf. tätig wird.
Rahmenbeschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Leistungserhebungen:
Die nach Anhörung des Schulforums gefassten Beschlüsse gelten weiter (vgl. §§ 53-59 GSO).
Grundsätzlich prüfungsfrei sollen die letzten 3 Tage vor den Weihnachtsferien und die letzte Woche vor den Sommerferien sein. Die Zahl der Schulaufgaben beschränkt sich auf die in der GSO erwähnte Mindestzahl. An Tagen mit
Schulaufgaben finden keine weiteren schriftlichen Leistungserhebungen statt. In den Jahrgangsstufen 11 mit 13 sind
Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten grundsätzlich zulässig. Regelungen zu kleinen Leistungsnachweisen (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Unterrichtsbeiträge, Referate usw.) werden im Einvernehmen mit der Fachschaft von jeder
Lehrkraft eigenverantwortlich getroffen und den Schüler/innen rechtzeitig, meist zu Schuljahresbeginn, mitgeteilt.
Das geforderte Grundwissen ist auf der Homepage getrennt nach Fächern und Jahrgangsstufen in für Schülerinnen
und Schüler verständlicher Form festgelegt. Grundwissen ist immer wieder variantenreich eingeübtes Wissen und
Können; d.h. das benötigte Grundwissen wird stets wiederholt, insbesondere vor Leistungserhebungen. Das Einfordern von Grundwissen dient dazu, langfristig und nachhaltig den Unterrichtserfolgt zu sichern. In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 wird Grundwissen bei allen Leistungserhebungen mindestens im Umfang von 1/5 der Gesamtbewertung
gefordert - je nach Fachschaftsbeschluss kann sich der Umfang auf 1/3 bis 3/4 erhöhen. Auch in den Jahrgangsstufen
Q11, Q12 und K13 wird Grundwissen gefordert; Leistungserhebungen halten sich hier jedoch genau an den Abiturstoff.
Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft kann in den Klassen 5 mit 10 durch die Schule die vorgeschriebene Zahl der
Schulaufgaben in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen um eine vermindert werden. Die mündliche Schulaufgabe in modernen Fremdsprachen ist jedoch zu halten. Schülerinnen und Schülern, bei denen sich die Note 5 bzw.
6 im jeweiligen Fach abzeichnet, erhalten Gelegenheit, die volle Zahl großer Leistungsnachweise einzubringen.
Bei Schüler-Erkrankungen gilt: Alle anwesenden Schüler/innen schreiben Schulaufgaben und Kurzarbeiten mit, da
der Termin ja spätestens eine Woche vorher angekündigt war. Stegreifaufgaben werden nicht mitgeschrieben, wenn
die Schülerin / der Schüler in der Stunde vor der Stegreifaufgabe fehlte. Wenn sie / er in der vorletzten Stunde vor der
Stegreifaufgabe fehlte, aber in der Stunde vor der Stegreifaufgabe anwesend war, sind Stegreifaufgaben mitzuschreiben. Es besteht die Verpflichtung den versäumten Stoff nachzulernen.
Bei längeren Fehlzeiten kann mit jeder Lehrkraft eine Ausnahmeregelung zu den Leistungserhebungen vereinbart
werden, auch im Falle von Schulaufgaben und Kurzarbeiten. Dadurch soll es möglich sein, versäumten Unterrichtsstoff ohne übergroßen Zeitdruck nachzuarbeiten.
Kann sich eine Schülerin / ein Schüler ausnahmsweise nicht hinreichend auf den Unterricht vorbereiten, z.B. wegen
Unpässlichkeit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen am Nachmittag, können Erziehungsberechtigte bzw.
volljährige Schüler/innen schriftlich ein Aussetzen von Leistungserhebungen für den Folgetag beantragen. Der
Antrag ist den Lehrkräften vorzulegen und dann im Absentenheft zu verwahren. Durch diese Anträge darf die Notenbildung nicht beeinträchtigt werden, sonst sind Ersatzprüfungen (§ 59 (2) 2 GSO) unumgänglich.
Folgende fachspezifische Regelungen wurden von der Lehrerkonferenz beschlossen:
Deutsch: In den 5., 6. und 8. Klassen wird jeweils eine Schulaufgabe durch zwei fachliche Leistungstests (schulintern
bzw. in Kombination mit einem Jahrgangsstufentest), in den 9. Klassen eine Schulaufgabe durch einen mündlichen
großen Leistungsnachweis (Präsentation oder Debatte) ersetzt. Über Durchführung und Anforderungen informieren
die Lehrkräfte ihre Klassen.
Englisch: In Jahrgangsstufe 9 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten zur
mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen. In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch zwei
zentral gestellte Tests ersetzt.
Französisch: In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten
zur mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen.
Spanisch: In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten zur
mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen.
Latein: In den 5. Klassen wird die 1. Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten ersetzt. In den 6. Klassen wird bei Latein
als erster Fremdsprache die 1. Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufentest und eine Kurzarbeit ersetzt.
In den übrigen Fächern findet kein Ersatz von Schulaufgaben statt. Im sprachlichen Zweig werden im Fach Chemie
keine Schulaufgaben gefordert.
Grundsätzliche Festlegungen zur Leistungsbewertung in Seminaren der Oberstufe im G8: Bei der SeminarAusschreibung kündigt die Lehrkraft mit an, welche Arten schriftlicher Leistungserhebungen (Kurzarbeit, Stegreifaufgabe; aber auch Protokoll, schriftliche Zusammenfassung eines Referats oder eines Teilaspekts der Seminararbeit,
Gliederungsentwurf usw.) zur Notenfindung eingesetzt werden. Im W-Seminar soll in 11/1 und 11/2 aus Transparenzgründen je 1 schriftliche Leistungserhebung durchgeführt werden. Im P-Seminar soll aus Transparenzgründen
insgesamt 1 schriftliche Leistungserhebung durchgeführt werden (Kurzarbeit, Stegreifaufgabe; aber auch Protokoll, Zusammenfassung eines Referats, Gliederungsentwurf usw.). Die übrigen Leistungsmessungen in 11/1 und 11/2
des W-Seminars und im gesamten P-Seminar erfolgen rein mündlich, insbesondere durch Unterrichtsbeiträge.
Die Lehrerkonferenz hat festgelegt, Änderungen fachspezifischer Regelungen, die durch eine Fachkonferenz beschlossen werden, grundsätzlich mitzutragen.
6. Weitere Hinweise zu gesetzlichen und schulinternen Regelungen
6.1 Gefahren durch neue Medien
Art. 56 (5) BayEUG : Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale
Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die
außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein
Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Audio- und Videoaufnahmen bzw. Fotos von Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie ihre Verbreitung
in Medien (auch Internet) sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Zuwiderhandlungen stellen
schwere Eingriffe in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte dar! Die Schule wird dagegen mit allen gebotenen Mitteln
vorgehen, bis hin zu Strafanzeige und Regressforderung. Insbesondere wenn pornographische, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende oder rassistische Inhalte auf den Bildschirm geladen und/oder verbreitet werden, können
digitale Medien sichergestellt und unter Strafanzeige der Polizei übergeben werden. Dies gilt ebenso im Falle unerlaubter Film- und Tonaufnahmen, Cyber-Mobbing oder Happy-Slapping.
Der Präventionsbeamte der Polizei wird - wie schon in den vergangenen Schuljahren - unsere 7. Klassen informieren. Folgende Hinweise lehnen sich eng an einen Flyer des Bayerischen Landeskriminalamts (SG 513 - Verhaltensorientierte Prävention und SG 524 - Netzwerkfahndung) an:
Gefahren durch die neuen Medien
Foto- und Videohandys sind derzeit der Renner. Was für harmlose Aufnahmen entwickelt wurde, wird in letzter Zeit
immer häufiger zur Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos/-fotos, „Happy Slapping" etc. verwendet und somit zum
Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Verboten ist für jeden, gleich welchen Alters ...
● die Herstellung und Verbreitung von Gewaltdarstellungen (§ 131 Strafgesetzbuch - StGB),
● die Herstellung und Verbreitung von Medien mit extremistischen Inhalten (z. B. Nazisymbolen, rechtsextremistischen Texten, §§ 86, 86a, 130 StGB),
● das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen von Pornografie an Personen unter 18 Jahren (§ 184 StGB)
● das unaufgeforderte Zusenden von Pornografie auch an Personen über 18 Jahren (§ 184 StGB)
● das Vorführen oder sonstige Zugänglichmachen von Pornografie an Orten, zu denen Personen unter 18 Jahren
Zugang haben (§ 184 StGB).
...Aber ein selbstgedrehtes "Spaßvideo" ist doch nicht so schlimm - oder? ...
Diejenigen, die ihr Opfer direkt angreifen, können sich strafbar machen wegen
● verschiedener Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB),
● Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 176 ff. StGB),
● Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Für diejenigen, die das Ganze "nur" gefilmt oder fotografiert haben, kommt in Betracht:
● Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB, z. B. in Schultoiletten oder
Umkleidekabinen). Übrigens: Hier macht sich auch derjenige strafbar, der zwar die Aufnahmen nicht selbst gemacht
hat, aber an andere weitergegeben bzw. weitergeleitet hat.
● Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz - KUG)
● Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
● Auch diejenigen, die zu solchen Taten anstiften, Mithilfe zur Begehung leisten oder Mittäter sind, machen sich strafbar.
... und die möglichen Folgen?
Die Polizei wird
● das Handy sicherstellen oder beschlagnahmen,
● die Eltern verständigen und unangenehme Fragen stellen,
● Strafanzeige erstatten,
● vermutlich das Kinderzimmer/die Wohnung nach weiteren Beweismitteln durchsuchen (unter Umständen wird der
PC zur Auswertung sichergestellt) und den Vorfall an das Jugendamt melden.
Staatsanwaltschaft oder Gericht haben bei Jugendlichen die Möglichkeit unter anderem, Erziehungsmaßregeln,
Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe zu verhängen. Beispiele: soziale Arbeitsstunden, Jugendarrest. Im Klartext: Handy
und PC sind für immer weg!
Als Zeuge oder Mitwisser sollte man sich genau überlegen, ob ...
● man selbst Opfer sein möchte bzw. wie dem Opfer zumute ist,
● man sich nicht klar gegen diese Art von "Spaß" aussprechen sollte und dadurch wirklich Mut und Stärke beweist,
● man sein Wissen nicht einem Erwachsenen anvertrauen sollte,
● man nicht sogar verpflichtet ist etwas, zu tun (Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB).
Daran denken: "Wer nur zuschaut, hilft dem, der zuhaut!"
Und wenn man selbst Opfer ist ...
● wendet man sich an eine Vertrauensperson (z. B. Eltern, Lehrer, Schülervertreter, Jugendbeamte der Polizei),
● scheut man sich nicht, in Gefahrensituationen über Notruf 110 die Polizei zu verständigen,
● bedenkt man, dass Drohungen zwar an der Tagesordnung sind, Angst vor Rache aber meist unbegründet ist. Das
gilt erst recht, wenn andere, wie Lehrer oder Eltern, Bescheid wissen.
Hilfe bieten z.B. ...
● die "Nummer gegen Kummer" (Montag bis Freitag 15.00 - 19.00 Uhr: 0800/1110 333),
● die Virtuelle Beratungsstelle im Internet www.bke-jugendberatung.de.
Daran denken: "Wer schweigt, bleibt Opfer!"
6.2 Schulhomepage, Computer und Internet am Karlsgymnasium - Datenschutz
Bitte beachten Sie zu diesem Abschnitt die Mitteilungen unseres Datenschutzbeauftragen, Herrn Haigermoser, unter
Verwaltung - Datenschutz. An ihn können sich auch alle Eltern, Schülerinnen und Schüler bei Fragen zum Datenschutz wenden.
6.3 Abmeldung vom Religionsunterricht oder Wechsel von Ethik zu Religionsunterricht
„Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des
Schuljahres (= 31. Juli) mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen ...“. (§ 45 (2) GSO). Die Abmeldung gilt für
die Zeit des Verbleibens an der Schule. Analoges gilt für den Ethikunterricht. Eines der beiden Fächer ist zu wählen.
6.4. Informationen des Gesundheitsamts - Drogenmissbrauch
Bitte beachten Sie zu Vorsorgeuntersuchungen, zu den Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz und zum
grundsätzlichen Vorgehen der Schule bei Drogenmissbrauch die folgenden Zeilen. Rauchen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten (Art. 80 (5) BayEUG). Nichtvolljährige dürfen in der Öffentlichkeit ohnehin nicht Rauchen.
Ebenso gilt ein grundsätzliches Alkoholverbot im gesamten Schulbereich.
Aus rechtlichen Gründen ist die Ausgabe von Medikamenten durch die Schule nicht möglich. Benötigte Arzneimittel (und sei es auch nur eine Tablette gegen Kopfschmerzen) müssen bitte selbst mitgebracht werden.
Vorsorgeuntersuchungen Jungendlicher in Bayern: Während ärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter
von den meisten Eltern sehr gewissenhaft wahrgenommen werden, scheint das Interesse an der Vorsorge mit zunehmendem Alter der Kinder zu sinken. Die Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung JI im 13./14. Lebensjahr ist mit 25 % sehr niedrig. Dies ist unbefriedigend, zumal diese Untersuchung für viele Jugendliche, die sich subjektiv gesund fühlen, der letzte Arztbesuch für viele Jahre ist. Die Untersuchung bietet somit eine einmalige Chance
für die Früherkennung von Krankheiten, die die Entwicklung gefährden können, und stellt eine unwiederbringliche
Möglichkeit dar, beginnende Suchtprobleme zu thematisieren und aufzugreifen oder auch Fragen im Zusammenhang
mit der psycho-sexuellen Entwicklung kompetent zu besprechen. Andere wichtige Themenfelder können das Essverhalten, sportliche Aktivitäten und vieles andere sein, das gerade in diesem Lebensabschnitt bedeutsam ist.
Per Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.03.2003 sind die Schulen gehalten, vor allem im Hinblick auf
Impflücken, die sich oft im Jugendalter ergeben, die Eltern auf die Bedeutung dieser Vorsorgeuntersuchung aufmerksam zu machen. Zwar wird bei mehr als 80 % der Kinder mit den notwendigen Impfserien begonnen, sie werden aber
häufig nicht zu Ende geführt. Fehlenden Basisschutz oder unvollständige Impfungen sollten die Eltern unbedingt
nachholen. Ausführliche Informationen zum Thema „Impfschutz" enthalten Materialien des Staatsministeriums für
Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz wie z.B. die Broschüre „geimpft-geschützt". Die Wahrnehmung von
ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen kann auch entscheidend dazu beitragen, Erkrankungen im Anfangsstadium zu
erkennen und frühzeitig zu behandeln. Dazu zählt beispielsweise Diabetes, eine Krankheit, von der zunehmend bereits Jugendliche betroffen sind.
Auskunft erteilt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Bad Reichenhall.
Merkblatt des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz:
Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen
(GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können
sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel
nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist , die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach
der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten
kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische
Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland
übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, MeningokokkenInfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender
Verdacht besteht.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so
genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte
Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE)
besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei
ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
(z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE
nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten.
Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit
den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder
anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene
nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch
längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektions-
schutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in
eine GE gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet,
können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der
Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht,
kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen
Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen
zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.
Drogenmissbrauch. In der Schule wird vor allem Präventionsarbeit geleistet. So finden über das Schuljahr hinweg
in verschiedenen Jahrgangsstufen Unterrichtsprojekte (z.B. ALF, Zamm`grauft ...) und sonstige Veranstaltungen zur
Suchtprävention statt. Aus Fürsorgepflicht für die Schülerinnen und Schüler handelt die Schule bei Drogenmissbrauch
nach drei Leitprinzipien:
(1) Hilfe für Konsumenten,
(2) Schutz aller Schüler/innen, aber
(3) "Null Toleranz" bei Drogenhandel!
Festlegungen bei Drogenmissbrauch
Vertrauliches Beratungsgespräch – Hilfe für den Betroffenen: Schülerinnen und Schüler können sich vertrauensvoll an eine Lehrkraft mit Bitte um Beratung wenden. Ansprechpartner sind besonders Herr Spielbauer (Suchtund Drogenbeauftragter) und Frau Seefried (Schulpsychologin). Auch weitere Personen (Klassleitung, Eltern, externer
Drogenberater) können einbezogen werden, aber nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Betroffenen. Absolute Vertraulichkeit ist zugesichert, d.h. weder Schulleitung, noch Klassenleitung, noch Eltern werden informiert. Im Vordergrund steht einzig die Hilfe für Betroffene!
Grenzen der Vertraulichkeit – Schutz der Mitschüler/innen bei Drogensucht: Hat eine Lehrkraft den begründeten
Verdacht, ein Schüler sei drogenabhängig und benötige professionelle Hilfe, ist sie verpflichtet, die Eltern zu informieren und weitere Hilfsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Hier endet die Verschwiegenheit, denn es muss der/dem Betroffenen dringend geholfen und dafür gesorgt werden, dass sich das Problem nicht auf die Mitschüler/innen auswirkt.
Drogenhandel: In diesem schweren Fall von Drogenmissbrauch (Dealen an der Schule) wird die Polizei verständigt
und ein schulisches Entlassungsverfahren eingeleitet.
Entfällt: 7. Schulverwaltung - Sekretariat
Das Sekretariat des Karlsgymnasiums ist geöffnet:
Montag - Donnerstag:
7.00 - 13.15 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:
7.00 - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie / beachtet die Mittagspause des Sekretariats in der 7. Stunde. Alle Schüler/innen sind dringend
gebeten, Angelegenheiten auf dem Sekretariat ausschließlich in Pause I (10.10 - 10.30 Uhr) zu erledigen!
Die Telefonnummer des Karlsgymnasiums lautet:
Die Fax-Nummer des Karlsgymnasiums lautet:
08651/ 7167-0
08651/ 7167-65
Bitte teilen Sie Anschriftenänderungen und Änderungen Ihrer Telefonnummer der Schule mit. Ebenso bitten wir,
aus rechtlichen Gründen Scheidungsurteile bzw. Sorgerechtsbestimmungen der Schule vorzulegen, da wir sonst dem
Datenschutz nicht Rechnung tragen können.
7. Schließfächer
Die Schließfächer der Firma AstraDirekt sind zu vergleichsweise günstigem Preis zu mieten. Sie stehen im Zentralbau
(Erdgeschoß), Erweiterungsbau (1. und 2. Stock) und in der Villa (Erdgeschoss). Über Einzelheiten unterrichtet der
Mietvertrag, der im Sekretariat abgeholt oder von unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Pro Fach gibt es
2 Schlüssel, es können sich also auch zwei Personen ein Fach teilen. Der Mietvertrag wird mit der Fa. AstraDirekt
abgeschlossen, die Schule ist nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen ausschließlich an die Vermieter-Firma.
8. Terminvorschau und Einladungen
Bitte beachten Sie die Terminvorschau auf unserer Homepage, die monatlich aktualisiert wird.
In nächster Zeit laden wir Sie, liebe Eltern, herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein :
Mittwoch, 17.10. Bericht und Neuwahlen des Elternbeirats: Bitte beachten Sie den Wahlaufruf unseres
2012
Elternbeirats in der Anlage und auf der Homepage unseres Elternbeirats, die über die
18.30 Uhr Aula
Schulhomepage zu erreichen ist, und bringen Sie bitte dieses Schreiben als Wahlausweis
zur Wahl mit.
Anschließend: Klassenelternversammlung der 5. Jgst. - Im Plenum stellen sich zunächst
Schulpsychologin (Frau Seefried), Präventionslehrkraft (Herr Spielbauer) und Förderverein
vor. In den Klasszimmern (5a, 5b, 5c, 5d) werden im Anschluss klassenspezifische Fragen
mit Klassleitung und Fachlehrkräften erörtert.
Dienstag,
Klassenelternversammlung der Jgst. 6, 7, 8 und 9 in den Klasszimmern zur Erörterung
6.11.2012
klassenspezifischer Fragen mit der Klassleitung
18.30 Uhr
Mittwoch,
Information der 10. Klassen zur Oberstufe durch die Oberstufenkoordinatorin, Frau Stöberl;
14.11.2012
anschließend Klassenelternversammlung in den Klasszimmern zur Erörterung klassenAula
spezifischer Fragen mit der Klassleitung
9. Regelung der Sommerferien in den Jahren 2013-2014
Für die Sommerferien gibt es in den nächsten Jahren abweichende Regelungen:
Sommerferien 2013: 31. Juli 2013 (Mittwoch) mit 11. September 2013 (Mittwoch)
Sommerferien 2014: 30. Juli 2014 (Mittwoch) mit 15. September 2014 (Montag)
Beginn und Ende der Sommerferien 2015 liegen wieder auf einem Samstag (1. August 2015) bzw. auf einem Montag
(14. September 2015).
Allgemeine Informationen zur bayerischen Ferienregelung und weitere Termine finden sich auch auf dem Internetauftritt des Staatsministeriums: http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html