Infodienst Schulleitung, Februar 2014, Nr. 230

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Infodienst Schulleitung, Februar 2014, Nr. 230
Infodienst Schulleitung
Februar 2014
Nummer 230
Inhalt
AMTLICHE MITTEILUNGEN
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Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) – Nachträgliche stellenwirksame Änderungsmeldungen für betroffene
Lehrkräfte
Projekt "Lehrer Online Baden-Württemberg" (LOBW)
 BILDUNGSPLAN AKTUELL 3 / Februar 2014:
G-, M- und E-Niveau – abschlussbezogene Bildungspläne
WEITERE INFORMATIONEN
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Ulmer Polizei sucht Steinewerfer
Frauen fit für Führung – Praktikum in der Schulleitung
Ausschreibung Förderprojekt "Kooperation über Altersgrenzen hinweg" der Stiftung
kulturelle Jugendarbeit
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
(Lehrkräfte-ArbeitszeitVO)
Nachträgliche stellenwirksame Änderungsmeldungen für betroffene Lehrkräfte
Die Landesregierung beabsichtigt, mit Wirkung zum 1. August 2014 eine Rechtsverordnung für die
Festlegung der Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erlassen. Der Verordnungsentwurf befindet sich nach
Freigabe durch den Ministerrat derzeit zur Anhörung bei den Gewerkschaften und Verbänden. Nach
nochmaliger Ministerratsbefassung muss der Landtag dieser Verordnung noch zustimmen.
Vorbehaltlich dieser Entscheidung, die voraussichtlich im Juni erfolgen wird, werden die Lehrkräfte
über die Verordnung informiert. So können die betroffenen Lehrkräfte ggf. stellenwirksame Änderungswünsche hinsichtlich ihres Deputatsumfangs über STEWI bis Mitte März beantragen. Damit kann
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die Schulverwaltung diese Änderungswünsche auch noch rechtzeitig bis zum Unterrichtsbeginn des
neuen Schuljahres umsetzen.
Gegenstand dieser Rechtsverordnung werden u. a. folgende Bereiche sein:
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Altersermäßigung,
Schwerbehindertenermäßigung,
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen.
Hierbei sind folgende Festlegungen vorgesehen, die Auswirkungen auf das Deputat der Lehrkräfte
haben können:
Die Neufassung der Altersermäßigung für Lehrkräfte sieht folgende Regelung vor:
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten Lehrkräfte aller Schularten ermäßigt
sich zu Beginn des Schuljahres, in dem sie
1. das 60. Lebensjahr vollenden um eine Wochenstunde,
2. das 62. Lebensjahr vollenden um zwei Wochenstunden.
Damit beginnt die erste Stufe der Altersermäßigung (eine Wochenstunde) künftig erst mit dem vollendeten 60. Lebensjahr (nicht mehr wie bisher mit dem vollendeten 58. Lebensjahr). Die zweite Stufe
der Altersermäßigung (zwei Wochenstunden) beginnt künftig mit dem vollendeten 62. Lebensjahr
(nicht mehr wie bisher mit dem vollendeten 60. Lebensjahr).
Bei teilzeitbeschäftigten beamteten Lehrkräften ermäßigt sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung entsprechend deren Beschäftigungsumfang. Bei teilzeitbeschäftigten tarifbeschäftigten Lehrkräften ist dies bereits seit längerem der Fall. Beispiel: Eine Lehrkraft, die ein Deputat von 20/25 hat, hat
einen Beschäftigungsumfang von 80%. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 60. Lebensjahr
vollendet, erhält sie damit eine Altersermäßigung von 0,8 Wochenstunden. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie eine Altersermäßigung von 1,6 Wochenstunden.
Lehrkräfte mit einer Reduzierung des Deputats bis einschließlich zwei Wochenstunden sind teilzeitbeschäftigt und werden künftig bei der Gewährung der Alters- und Schwerbehindertenermäßigung auch
als Teilzeitbeschäftigte behandelt (und nicht mehr wie bisher als Vollzeitbeschäftigte).
Übergangsregeln sind nicht vorgesehen.
Bei der Schwerbehindertenermäßigung sind folgende Anpassungen geplant:
Für teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte Lehrkräfte wird künftig die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung entsprechend deren Beschäftigungsumfang reduziert (bislang gab es nur für teilzeitbeschäftigte
schwerbehinderte Lehrkräfte mit mindestens halbem Lehrauftrag abhängig vom Grad der Behinderung
eine Ermäßigung; Lehrkräfte mit einer Reduzierung bis zu zwei Wochenstunden wurden als vollbeschäftigte Lehrkräfte behandelt).
Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen ist folgendermaßen vorgesehen:
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen wird auf 27 Wochenstunden festgesetzt.
Beim Einsatz einer Lehrkraft an mehreren Schularten gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der
Schulart, an der die Lehrkraft überwiegend eingesetzt ist. Ist eine Lehrkraft an mehreren Schularten in
gleichem Umfang eingesetzt, gilt die niedrigere wöchentliche Unterrichtsverpflichtung. Dies gilt für alle
Schularten, das heißt auch für Grund- und Haupt- bzw. Werkrealschullehrkräfte an beruflichen Schulen, die bislang ein sogenanntes "Mischdeputat" hatten.
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Ebenso haben Gymnasiallehrkräfte des höheren Dienstes an einer Gemeinschaftsschule ein Deputat
von 27 Wochenstunden, wenn sie überwiegend an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt werden.
Gleiches gilt für Sonderschullehrkräfte, soweit sie an der Gemeinschaftsschule Fachunterricht erteilen.
Nehmen sie überwiegend Aufgaben der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung wahr, bleibt
es beim bisherigen Deputat.
Durch diese beabsichtigten Neuregelungen wird sich bei einigen Lehrkräften das Deputat bzw. die Unterrichtsverpflichtung ändern.
Den betroffenen Lehrkräften wird deshalb im Vorgriff auf die zu erwartenden Änderungen bis 14. März
2014 Gelegenheit gegeben, über das Verfahren STEWI (www.stewi.lobw.de) noch ihr Deputat zum
Schuljahr 2014/15 ggf. zu ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass Deputatsänderungen auch im Umfang von 0,5 Wochenstunden vorgenommen werden können.
Auch Lehrkräfte, die sich in einem Freistellungsjahrmodell befinden, können ihr Deputat ändern. Nicht
möglich ist eine Deputatsänderung aufgrund der Zuschüsse für Lehrkräfte, die an einem Altersteilzeitmodell teilnehmen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Lehrkräfte umgehend hierüber zu informieren.
Projekt "Lehrer Online Baden-Württemberg" (LOBW)
Neuerungen beim Modul „Länderübergreifendes Lehreraustauschverfahren"
Über die zentralen Plattform LOBW (Lehrer-Online-Baden-Württemberg) stellen Lehrkräfte, die dauerhaft im Schuldienst des Landes beschäftigt sind, online ihre Versetzungsanträge. Gleichzeitig ist für alle Schulverwaltungsebenen im Intranet ein komfortabler Workflow eingerichtet.
Neuerungen bei der Online-Antragstellung für den länderübergreifenden Lehreraustausch
Seit Mitte Mai 2010 stellen Lehrkräfte online ihre Versetzungsanträge in andere Länder über das
Online-Lehreraustauschverfahren. Sie nutzen hierfür die Möglichkeit auf dem Portal LOBW unter der
Adresse www.lehrerversetzung-bw.de.
Neu im Zuge der Antragstellung ist die Anmeldung der Lehrkraft über ihre persönliche LBVPersonalnummer. Hierüber spielt das Programm im Anschluss an die Antragstellung bereits vorliegende LBV-Personaldaten im Intranet hinzu. Für die Lehrkraft entfällt die Eingabe dieser Daten.
Dieses Anmeldeverfahren wird bereits im Zuge der stellenwirksamen Änderungsmeldungen (STEWI)
erfolgreich genutzt.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit des Hochladens von Anlagen. Damit entfällt das fünffache Einreichen
von Anlagen.
Die Online-Antragstellung enthält viele hilfreiche Hinweise, Eingabehilfen und voreingestellte Auswahlmöglichkeiten, so dass die Antragstellung bequem erfolgen kann.
Im Anschluss an die Online-Antragstellung gibt die Lehrkraft den Belegausdruck unterschrieben bei ihrer Schulleitung (Stammschule) ab.
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Die Vorlage des Online-Belegausdruckes dient der Authentifizierung der Antragsteller und der anschließenden Initiierung des Workflows innerhalb der Schulverwaltung durch die Schulleitung.
Der Online-Belegausdruck verbleibt in der Personalhilfsakte der Schule.
Neu ist, dass die Lehrkraft von der Schulleitung den vollständigen Antrag auf Lehreraustausch als
Ausdruck und, sofern gewünscht, als PDF-Dokument erhält. Eine Prüfung der nachträglich zugespielten LBV-Personaldaten durch die Lehrkraft ist empfehlenswert.
Neuerungen bei der Abwicklung im Intranet-Verfahren für die Schulleitungen:
Nachdem die Schulleitung den unterschriebenen Belegausdruck erhalten hat, ruft sie im Intranet
(http://intranet.kv.bwl.net) unter dem Menüpunkt Anwendungen  Onlineverfahren  Start Onlineverfahren  Versetzungsanträge den vorliegenden elektronischen Antrag auf. Zwischen der Eingabe im
Internet durch die Lehrkraft und der Anzeige im Intranet können aus technischen Gründen bis zu 24
Stunden vergehen. Die Schulleitung gibt in Intranet ihr Votum zur Freigabemöglichkeit ein. Die Schule
druckt den vollständigen Antrag aus und übergibt ihn der Lehrkraft (Neu). Sofern die Lehrkraft zugestimmt hat, besteht auch die Möglichkeit der Zusendung als PDF-Dokument (Neu).
Der Belegausdruck verbleibt in den Personalhilfsakten der Schule. Lehrkräfte haben die Möglichkeit,
Anlagen im Zuge der Antragstellung hochzuladen. Nur für den Fall, dass die Lehrkraft entscheidungsrelevante Papieranlagen beifügt, verbleibt eine Kopie in der Schulakte. Die restlichen vier Kopien der
Anlagen sind – versehen mit der Antragsnummer – umgehend von der Schule an das zuständige Regierungspräsidium weiterzuleiten.
Die Schulleitungen werden gebeten, ihre Lehrkräfte auf diese Neuerungen hinzuweisen und
den Lehrkräften, die privat keinen PC mit Internetanschluss haben, die Antragstellung an einem Schul-PC zu ermöglichen.
Ungültige und mehrfach gestellte Anträge müssen deaktiviert werden.
BILDUNGSPLAN AKTUELL 3 / Februar 2014:
G-, M- und E-Niveau – abschlussbezogene Bildungspläne
Eine Besonderheit der Bildungspläne 2015/2016 ist der gemeinsame Bildungsplan für die Sekundarstufe I für die Haupt-, Werkreal-, Realschule und die neue Schulart Gemeinschaftsschule. Wie aber
bilden sich die unterschiedlichen Bildungsgänge in einem gemeinsamen Plan ab?
Um die Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu erhöhen und damit den Schülerinnen und Schülern die individuell bestmöglichen Entwicklungschancen zu eröffnen, ist der neue Bildungsplan für die
Sekundarstufe I schulartübergreifend angelegt. Die schulartübergreifend aufeinander abgestimmten
Kompetenzen werden auf drei Niveaustufen ausgewiesen, um eine Grundlage für eine bestmögliche
individuelle Entwicklung zu gewährleisten.
Die drei Anspruchsniveaus – grundlegendes (G), mittleres (M) und erweitertes (E) Niveau, die alle Begabungen ansprechen sollen, sind bei den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen formuliert.
Sie unterscheiden sich durch ihre unterschiedliche Durchdringungstiefe, den jeweiligen Komplexitätsgrad oder den Umfang eines Themenbereichs. In der Orientierungsstufe fallen diese Unterschiede nur
gering aus. Die Niveaustufen der Standards für die höheren Klassen hingegen bereiten in spezifischer
Weise auf die verschiedenen Abschlüsse vor und werden sich daher deutlicher unterscheiden.
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Im neuen Bildungsplan ebenfalls enthalten sind prozessbezogene Kompetenzen, die unabhängig von
spezifischen Inhalten beispielsweise auch die motivationalen und sozialen Bereiche umfassen. Bei
den prozessbezogenen Kompetenzen werden keine Niveaustufen unterschieden und sie beziehen
sich auf die gesamte Zeitspanne der Sekundarstufe I.
Weitere Informationen zur Bildungsplanreform finden Sie unter:
www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/bildungsplanreform2015.
Die Arbeitsfassungen zur Erprobung sind veröffentlicht unter:
www.bildung-staerkt-menschen.de/bp2015/arbeitsfassung.
Ulmer Polizei sucht Steinewerfer
Nach einer Gruppe Schüler, die am Montag, 17. Februar 2014, auf dem Ulmer Münsterturm war, sucht
die Kriminalpolizei Ulm. Die Ermittler gehen davon aus, dass Mitglieder der Gruppe wichtige Zeugen
sind, nachdem am Nachmittag ein Stein vom Münsterturm geworfen wurde.
Die Schülergruppe dürfte aus Baden-Württemberg stammen und an diesem Tag auf einem Ausflug
gewesen sein.
Gegen 14.30 Uhr überquerte eine Mutter mit Kind den Münsterplatz, als neben ihnen ein Stein einschlug. Die Polizei ermittelte, dass sich zu dieser Zeit unter anderem eine Gruppe von Schülern auf
dem Münsterturm aufhielt. Von den elf Schülern warteten drei mit zwei Begleitern beim Eingang, während die anderen den Turm bestiegen. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei haben mehrere dieser Schüler den Steinewerfer gesehen. Sie sind deshalb für die Polizei wichtige Zeugen dieses gefährlichen Vorfalls.
Die Polizei bittet die Schüler und Begleiter, sich mit den Ermittlern der Kriminalpolizei unter der
Telefon-Nummer 0731/1880 in Verbindung zu setzen.
Frauen fit für Führung – Praktikum in der Schulleitung
Welche Unterstützung erhalten Lehrerinnen, die sich für eine Führungsposition in der Schule interessieren? Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an Fortbildungen, die die Landesakademie für Fortbildung
und Personalentwicklung an Schulen unter dem Dach von „Frauen fit für Führung“ im Programm hat.
Das Angebot ist sehr vielfältig.
Neu im Programm ist eine Reihe mit drei Bausteinen. Denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist
eine Fortbildung dann nachhaltig, wenn Theorie (Wissen) und Praxis (Handeln) sich abwechseln und
Erfahrungen reflektiert werden. Dieses fortbildungsdidaktische Prinzip wird in der Reihe von „Frauen fit
für Führung“ umgesetzt. Die Teilnehmerinnen besuchen die Bausteine der Reihenfolge nach in einer
festen Gruppe.
Nach Baustein 1 „Erfolgreich führen – ich mache mich auf den Weg“ haben die Teilnehmerinnen die
Aufgabe, initiativ sich einen Praktikumsplatz an der Nachbarschule am Dienstort oder am Wohnort zu
suchen, damit in der Regel keine Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz entstehen. Die
Teilnehmerinnen freuen sich natürlich, wenn sie bei der Akquise von der Schulleitung mit offenen Armen aufgenommen werden.
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Im persönlichen Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung soll das Anforderungsprofil für Schulleiterinnen und Schulleiter in den Blick genommen werden. Welche Tätigkeiten, welche Bereiche sind für
die Probandin von Interesse? Welche Führungsposition in der Schule strebt die Teilnehmerin an? Was
ist im Praktikum und zu welcher Zeit möglich?
Das Praktikum kann vor Besuch von Baustein 2 über einen längeren Zeitraum in Absprache mit der
begleitenden Schulleitung vor Ort und in Abstimmung mit dem Stundenplan verteilt werden. Drei bis
fünf Tage, davon mindestens ein ganzer Tag und maximal acht halbe Tage soll das Praktikum dauern
und wird abschließend von der Schulleitung der Praktikumschule mit Hilfe eines vorgefertigten Formulars bescheinigt.
Ziel des Erfahrungsfeldes „Über die Schulter schauen“ ist, dass die Teilnehmerin Einblick in das Aufgabenfeld einer Führungskraft erhält und für sich klärt, ob die Rolle zu ihren Kompetenzen passt.
Im Baustein 2 „Schulleben gestalten – von der Vision zur Umsetzung“ werden unter anderem die Erfahrungen des Praktikums thematisiert und reflektiert. Im nächsten Kalenderhalbjahr schließt sich
Baustein 3 „Erfolgreich verhandeln in Theorie und Praxis“ an.
Ansprechpartnerin für „Frauen fit für Führung“ ist Akademiereferentin Bianca Maring, E-Mail: [email protected], Telefon 0791 9302038.
Ausschreibung Förderprojekt "Kooperation über Altersgrenzen hinweg"
der Stiftung kulturelle Jugendarbeit
Die Stiftung kulturelle Jugendarbeit ist eine gemeinsame Stiftung des Ministeriums für Kultus, Jugend
und Sport Baden-Württemberg, der Heidehof Stiftung, der Barmer GEK und der Staatlichen Toto-Lotto
GmbH Baden-Württemberg.
Die Stiftung kulturelle Jugendarbeit fördert in diesem Projekt herausragende -kulturelle Angebote, die
von Jugendlichen für Jugendliche und Senioren erbracht werden, beispielsweise im Rahmen einer
Veranstaltung in oder mit einer Einrichtung der Seniorenbetreuung. Die Jugendlichen sollen mit ihrem
Projekt Verbindungen schaffen zwischen Jugendlichen und Senioren und im Rahmen des Projektes
ein gemeinsames Erleben von Kultur ermöglichen. Dabei ist die Einbindung neuer Medientechnologien erwünscht.
Teilnehmen können Gruppen Jugendlicher aus dem schulischen Bereich oder dem Bereich der Jugendarbeit. Die Projektdurchführung muss im Zeitraum von April 2014 bis 20. Juli 2014 erfolgen.
Angemeldete und von der Stiftung kulturelle Jugendarbeit angenommene Projekte werden jeweils mit
einem Betrag von 300 € gefördert. Die Annahme der Projekte durch die Stiftung kulturelle Jugendarbeit erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars zum Förderprojekt bei der Stiftung im Rahmen des insgesamt zur Verfügung stehenden Förderbetrages. Ist
der Förderbetrag erschöpft, werden keine Anmeldungen mehr angenommen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Eingang der jeweiligen Projektdokumentation.
Anmeldefrist: ab sofort bis 31. März 2014
Das Anmeldeformular finden Sie unter: www.kultusportalbw.de/,Lde/Startseite/jugend/Foerderprojekt+Kooperation+ueber+Altersgrenzen+hinweg
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Der Infodienst Schulleitung geht den Schulleitungen in Baden-Württemberg regelmäßig per E-Mail zu und wird im
Intranet der Kultusverwaltung archiviert. Für die Inhalte der verlinkten Fremdangebote ist der jeweilige Herausgeber verantwortlich.
Redaktion: Dagmar Kerschbaumer (verantwortlich)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
www.kultusportal-bw.de