Neuerungen im Vergleich
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Neuerungen im Vergleich
Unisextarife Krankenvollversicherung der NKV im Vergleich zu Bisex 10.01.2013 1 NÜRNBERGER Krankenversicherung Starkes Fundament • Unsere Bisextarife haben sich im Markt bewährt! • Mit Modifizierungen (AVB-Erweiterung) und Ergänzungsbausteine (ZZ20, TOPH, EBV, ZV, BET) haben wir unsere Tarifpalette immer auf den neuesten Stand gebracht! • Mit Einführung der neuen Unisextarife werden wir wieder Produktverbesserungen / -erweiterungen zum Wohle des Kunden vornehmen! • Unisex-Kalkulation mit 2,75 % Rechnungszins! 10.01.2013 2 NÜRNBERGER Krankenversicherung - Unisex-Tarife Vollversicherung Mit der Umstellung auf Unisex-Tarife (zum 21.12.2012) wurden punktuell AVB-Klarstellungen und Leistungsmodifizierungen vorgenommen (dadurch „neue“ Tarifbezeichnungen notwendig). Vollversicherung Bisextarif Unisex-Tarif Kompakttarife für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen TOP/TOP2/TOP+ TOP3/TOP6/TOP3+/TOP6+ • Stationäre Zusatzversicherung (1- bzw. 2-Bett-Zimmer und Chefarzt) • Stationäre Zusatzversicherung (2-Bett-Zimmer und Chefarzt) • Stationäre Zusatzversicherung bei Unfall (2-Bett-Zimmer und Chefarzt) • Ein Plus für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie • Trägt eine mögliche Differenz vom Regelhöchstsatz der GOÄ/GOZ bzw. des GebüH zum Höchstsatz SZ1 S1 SZ2 S2 SZU SZU ZZ20 ZZ20 TOPH Bereits in den Tarifen integriert • Ergänzungsbaustein EBV21/31 Bereits in den Tarifen integriert • Beitragsentlastungstarif BET BET 10.01.2013 3 Unisextarife TOP Produktneuerungen: allgemein im Vergleich zu Bisex Allgemeines Zwei Selbstbehaltstufen • TOP3 – 300 EUR SB (Tarife alt, TOP und TOP+ mit SB 306 €) • TOP6 – 600 EUR SB (Tarif alt, TOP2 mit SB 600 €) • Kinder und Jugendliche jeweils die Hälfte (Regelung alt, volle SB) • Vorsorgeuntersuchungen, Zahnprophylaxe und Schutzimpfungen sind SB und BRE unschädlich (Regelung alt, nur BRE unschädlich) Plusvarianten • TOP3+ und TOP6+ mit 4 MB garantierter BRE. Besonders interessant für Arbeitnehmer (Regelung alt, es wurde nur der TOP+ mit SB 306 € als Plus - Variante angeboten) 10.01.2013 4 Unisextarife TOP Produktneuerungen: allgemein im Vergleich zu Bisex Allgemeines Auslandsreiseschutz • Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, ohne vorherige Anzeige beim VR bis zu 9 Monate (Regelung alt, für diese Leistung mussten die Tarife EBV21 bzw. EBV31 eingeschlossen werden) Wegfall der Wartezeiten • Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen. Zusatzinfo, bei Unversicherten gilt weiterhin, dass die NKV den ärztlichen- und zahnärztlichen Untersuchungsbericht benötigt (KV 160 und KV 157) (Regelung alt, die allgemeinen und besonderen Wartezeiten sind bei nahtlosen Übertritt von GKV, PKV oder FH weggefallen, wenn mindestens acht Monate lückenlose Vorversicherung nachgewiesen wurde) 10.01.2013 5 Unisextarif TOP Produktneuerungen: ambulant im Vergleich zu Bisex Ambulant • Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) (Regelung alt, Abrechnung zu den Regelhöchstsätzen und mit Einschluss TOPH bis zu den Höchstsätzen) • Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen zum Höchstsatz (Regelung alt, Abrechnung zu den Mindestsätzen und mit Einschluss TOPH bis zu den Höchstsätzen) • 80% der Kosten für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel und Verbandmaterial bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100% (Regelung alt, erst ab 2045 € Erstattung zu 100 %) • Offener Hilfsmittelkatalog (Regelung alt, geschlossener Hilfsmittelkatalog) 10.01.2013 6 Unisextarif TOP Produktneuerungen: ambulant im Vergleich zu Bisex Ambulant • Sehhilfen bis zu 150 EUR alle 2 Jahre (Regelung alt, 128 €) • Erstattung für Krankenfahrstühle unbegrenzt (Regelung alt, für diese Leistung war der Einschuss der Tarife EBV21 bzw. EBV31 notwendig dann max. RB 3000 €) • Erstattung von bis zu 50 Sitzungen zu 100 % pro Jahr für ambulante Psychotherapie (Regelung alt, 20 Sitzungen) • Die Hin- und Rückfahrt medizinisch notwendige Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden zu 100 % bis max. zu 50 EUR erstattet. (Notfallbehandlung, Dialyse, Strahlentherapie bei Krebserkrankung und Chemotherapie, bescheinigter Gehunfähigkeit), ( PKW 0,30 € pro KM) 10.01.2013 7 Unisextarif TOP Produktneuerungen: ambulant im Vergleich zu Bisex Ambulant • Kostenübernahme von bis zu 3 ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen, nach schriftlicher Kostenzusage durch Versicherer (Regelung alt, keine Leistung vorgesehen) 10.01.2013 8 Unisextarif TOP Produktneuerungen: stationär im Vergleich zu Bisex Stationär • Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) (Regelung alt, Abrechnung zu den Regelhöchstsätzen und mit Einschluss TOPH bis zu den Höchstsätzen ) • Stationäre Psychotherapie wird zu 100 % erstattet, ohne Begrenzung auf die Behandlungstage (Regelung alt, für diese Leistung war der Einschuss der Tarife EBV21 bzw. EBV31 notwendig. Bei Abschluss TOP ohne EBV21 bzw. EBV31 und ohne stationäre Zusatzversicherungen SZ1 oder SZ2 war die Leistungsdauer auf 20 Tage begrenzt. Mit Einschluss der stationären Zusatztarife war die Sitzungszahl auf 30 Sitzungen begrenzt) • Rooming-in, Kinder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres (Regel alt, keine tarifliche Leistung) 10.01.2013 9 Unisextarife S1 / S2 Produktneuerungen: stationäre Zusatzvers. im Vergleich zu Bisex Tarif S1 • Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung • Abrechnung über die GOÄ – Höchstsätze hinaus • Erstattung eventueller Krankenhausdifferenzkosten • Ersatzkrankenhaustagegeld 25 EUR bzw. 50 EUR (Regelung alt, Tarif SZ1, keine Erstattung eventueller Krankhausdifferenzkosten ansonsten gleiches Leistungsniveau wie S1) Tarif S2 • Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung • Abrechnung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ • Erstattung eventueller Krankenhausdifferenzkosten • Ersatzkrankenhaustagegeld 20 EUR bzw. 40 EUR (Regelung alt, Tarif SZ2, gleiches Leistungsniveau wie S2) 10.01.2013 10 Unisextarif TOP Produktneuerungen: zahnärztlich im Vergleich zu Bisex Zahn • Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (Regelung alt, Abrechnung zu den Regelhöchstsätzen und mit Einschluss TOPH bis zu den Höchstsätzen ) • Summenbegrenzungen in den ersten 5 Versicherungsjahren (Rechnungsbeträge) 1. VJ. 2. VJ. 3. VJ. 4. VJ. 5. VJ. 1.000 EUR 2.000 EUR 3.000.EUR 4.000.EUR 5.000 EUR (Regelung alt) 1. VJ. 2. VJ. 3. VJ. 4. VJ. 5. VJ. 10.01.2013 512 EUR 1.023 EUR 1.534.EUR 2.046.EUR 2.557 EUR 11 NÜRNBERGER Krankenversicherung - Unisex-Tarife Vollversicherung Mit der Umstellung auf Unisex-Tarife (zum 21.12.2012) wurden punktuell AVB-Klarstellungen und Leistungsmodifizierungen vorgenommen (dadurch „neue“ Tarifbezeichnungen notwendig). Vollversicherung Bisextarif Unisex-Tarif Hausarzttarif HAT HAT6 • Stationäre Zusatzversicherung (1- bzw. 2-Bett-Zimmer und Chefarzt) • Stationäre Zusatzversicherung (2-Bett-Zimmer und Chefarzt) • Stationäre Zusatzversicherung bei Unfall (2-Bett-Zimmer und Chefarzt) SZ1 S1 SZ2 S2 SZU SZU • Beitragsentlastungstarif BET BET 10.01.2013 12 Unisextarif HAT6 Produktneuerungen: allgemein im Vergleich zu Bisex Allgemeines • Tarifname HAT6 (Regelung alt, Tarif HAT) Auslandsreiseschutz • Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, ohne vorherige Anzeige beim VR bis zu 9 Monate (Regelung alt, 2 Monate) Wegfall der Wartezeiten • Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen Zusatzinfo, bei Unversicherten gilt weiterhin, dass die NKV den ärztlichen- und zahnärztlichen Untersuchungsbericht benötigt (KV 160 und KV 157) (Regelung alt, die allgemeinen und besonderen Wartezeiten sind bei nahtlosen Übertritt von GKV, PKV oder FH weggefallen, wenn mindestens acht Monate lückenlose Vorversicherung nachgewiesen wurde) 10.01.2013 13 Unisextarif HAT6 Produktneuerungen: ambulant im Vergleich zu Bisex Ambulant • 75%ige Erstattung von bis zu 50 Sitzungen pro Jahr für ambulante Psychotherapie (Regelung alt, 30 Sitzungen zu 75 %) • Offener Hilfsmittelkatalog (Regelung alt, dynamischer Hilfsmittelkatalog) • Erstattung für Krankenfahrstühle unbegrenzt (Regelung alt, max. 75 % vom Rechnungsbetrag 3000 €) 10.01.2013 14 Unisextarif HAT6 Produktneuerungen: stationär im Vergleich zu Bisex Stationär • Stationäre Psychotherapie wird zu 100 % erstattet, ohne Begrenzung auf die Behandlungstage (Regelung alt, 42 Tage zu 100 % und weitere 42 Tage zu 50 %) • Rooming-in, Kinder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres (Regel alt, keine tarifliche Leistung) 10.01.2013 15 Unisextarife S1 / S2 Produktneuerungen: stationäre Zusatzvers. im Vergleich zu Bisex Tarif S1 • Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung • Abrechnung über die GOÄ – Höchstsätze hinaus • Erstattung eventueller Krankenhausdifferenzkosten • Ersatzkrankenhaustagegeld 25 EUR bzw. 50 EUR (Regelung alt, Tarif SZ1, keine Erstattung eventueller Krankhausdifferenzkosten ansonsten gleiches Leistungsniveau wie S1) Tarif S2 • Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung • Abrechnung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ • Erstattung eventueller Krankenhausdifferenzkosten • Ersatzkrankenhaustagegeld 20 EUR bzw. 40 EUR (Regelung alt, Tarif SZ2, gleiches Leistungsniveau wie S2) 10.01.2013 16 NÜRNBERGER Vollversicherung Verkaufunterstützung Neue Druckstücke – Vollversicherung • KV059 Prospekt Tarif TOP3/6/+ • KV053 Prospekt Tarif HAT6 • KV141 Unisex-Wechselgarantie (nur PDF) • KV142_001 Verkaufhilfe Tarif TOP3/6/+ • KV142 Verkaufshilfe Tarif HAT6 • KV250 Imagebroschüre Krankenversicherung • KV135 Vergleich Krankenvollversicherung • KV750 FAQ - Unisex (nur PDF) • KV101 Antrag KV - Voll 10.01.2013 17 Änderung Anträge und Annahmerichtlinien • neue Anträge ab 1.1.2013 • Wichtige Änderungen in den Annahmerichtlinien • nicht versicherbare Berufe (neu): Industrie-, Fassaden- und Fensterreiniger, Kletterer und Berufstaucher • nicht versicherbar im 1. Jahr (neu): Werber, Propagandisten und Eventmanager 10.01.2013 18