Abschlussprüfung
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Abschlussprüfung
Abschlussprüfung Bei einer dreijährigen Ausbildung findet nach ca. 1 1/2 Jahren (meist im März des 2. Ausbildungsjahres) eine schriftliche Zwischenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer statt, die sich auf die im Ausbildungsbetrieb erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff bezieht. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Bedingung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Note der Zwischenprüfung hat keine Auswirkung auf das Ergebnis der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus einer theoretischen Prüfung in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Bürowirtschaft und Betriebslehre • • • Wirtschafts- und Sozialkunde: entspricht dem Unterrichtsfach Betriebswirtschaftslehre, 60 Minuten, programmiert Bürowirtschaft: 60 Minuten, nicht programmiert Betriebslehre: entspricht dem Unterrichtsfach Rechnungswesen, beinhaltet aber auch Aufgaben aus der Personalverwaltung, 90 Minuten, programmiert praktischen Prüfung • Prüfungsfach Informationsverarbeitung mit je einer praxisbezogene Aufgabe zur Textformulierung und -gestaltung und zur Aufbereitung und Darstellung statistischer Daten o o • Textformulierung und -gestaltung: 60 Minuten Aufbereitung und Darstellung statistischer Daten, z.B. Tabellenkalkulation: 45 Minuten Prüfungsfach Sekretariats- und Fachaufgaben (ein Prüfungsgespräch vor einem Prüfungsausschuss. Die Prüfung findet etwa 4 - 6 Wochen nach dem 1. Teil statt. Der Prüfungsausschuss, der die mündliche Prüfung durchführt, besteht aus einem Vertreter der Arbeitsgeber, einem Vertreter der Arbeitsnehmer, einem Lehrer und ihren Stellvertretern. Die/der Auszubildende erhält in einem Vorbereitungsraum zwei Aufgaben zur Auswahl -möglichst aus den bei der Anmeldung zur Prüfung angegebenen zwei Schwerpunktbereichen/ Sacharbeitsgebieten. Sie/er hat 15 Minuten Zeit, sich für eine Aufgabe zu entscheiden und diese zu bearbeiten. Vor dem Prüfungsauschuss ist die vorbereitete Aufgabe Grundlage des Prüfungsgesprächs, das ca. 30 Minuten dauert. Es können aber auch Fragen zu anderen als den angegebenen Bereichen gestellt werden. Über den Prüfungsverlauf wird ein Protokoll geführt. Stellt der Prüfungsverlauf im Anschluss an die mündliche Prüfung fest, dass die IHK-Prüfung bestanden ist, wird der "Kaufmannsgehilfenbrief" ausgestellt und der Kauffrau/dem Kaufmann für Bürokommunikation überreicht. Damit ist die Ausbildung beendet. Wann ist die Prüfung bestanden? Zwei der schriftlichen Prüfungsfächer (Wiso, Büwi, Betriebslehre) sind mindestens ausreichend abgeschlossen (eine 5 ist also möglich!), sofern das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung (Durchschnitt vom Wiso, Büwi und Betriebslehre) mindestens ausreichend ist, und das Gesamtergebnis der praktischen Prüfung (Informationsverarbeitung und mündliche Prüfung) auch mindestens ausreichend ist. "Wenn es nicht so gut gelaufen ist..." bei ungenügend (=6) in einem der fünf Prüfungsfächer (Wiso, Büwi, Betriebslehre, Informationsverarbeitung, Sekretariats- und Fachaufgaben) ist die Prüfung nicht bestanden. bei mangelhaft (=5) in bis zu zwei Fächern in der schriftlichen Prüfung (Wiso, Büwi, Betriebslehre) kann im Rahmen der mündlichen Prüfung (Sekretariats- und Fachaufgaben) auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses die mangelhafte schriftliche Leistung in einem Fach durch eine 15minütige mündliche Prüfung ergänzt werden. Schriftliche Leistung und Ergänzungsprüfung werden 2 : 1 gewertet. Beispiel: Der Auszubildende Brause erzielte bei der schriftlichen Prüfung in Betriebslehre und Wiso eine 5. Ob er die Ergänzungsprüfung in Wiso oder Betriebslehre machen will, entscheidet er selbst. Beim mündlichen Prüfungstermin wird er dann nicht nur in Sekretariats- und Fachaufgaben, sondern auch in Wiso oder Betriebslehre 15 Minuten lang geprüft. Wenn die Ergänzungsprüfung in Wiso z. B. ein gut (=2) ergibt, errechnet sich die Endnote dann wie folgt: (5 + 5 + 2):3 = 4 Wie berechnet sich die Gesamtnote? (Wiso + Büwi + Betriebslehre ) : 3 = Gesamtnote der schriftlich Prüfung (2 x Inf.verarb. + 1 x Sekr.- u. Fachaufg.) : 3 = Gesamtnote der praktischen Prüfung (Gesamtnote der schriftl. Prüfung + Gesamtnote der prakt. Prüfung) : 2 = Gesamtnote Eine schulische Abschlussprüfung findet nicht statt. Nach erfolgreichem Schulbesuch wird der Berufsschulabschluss zuerkannt.