Für starke KMU – im Interesse der Schweiz
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Für starke KMU – im Interesse der Schweiz
focus Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften Association des sociétés anonymes privées The Swiss Association of Privately Held Companies Rudolf Hug Präsident VPAG Wegen des unverständlichen SP-Referendums gegen die KMU-Steuerreform kommt es am 24. Februar 2008 zur Volksabstimmung. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer von KMU sind deshalb gefordert, engagiert für die KMU-Unternehmenssteuerreform zu kämpfen! Wir müssen gemeinsam für die KMU-Steuerreform kämpfen! Die KMU-Steuerreform ist breit abgestützt. Bundesrat und Parlament unterstützen diese klar und zwar der Nationalrat mit 120 Ja zu 72 Nein, der Ständerat mit 33 Ja zu 8 Nein-Stimmen. Die Kantone stehen geschlossen hinter dieser Vorlage. Klare und deutliche Unterstützung findet sie auch von den Parteien CVP, FDP, LPS und SVP. Für den Abstimmungskampf ist ein gesamtschweizerisches KMU-Komitee gebildet worden, das von der gesamten Wirtschaft getragen wird. Ich bitte Sie, als engagierte Unternehmerin und Unternehmer diesem beizutreten (http://www. kmu-steuerreform.ch). In den kommenden Monaten wird Ihre VPAG alles daran setzen, Sie in der Kampagne in Ihrem persönlichen Umfeld zu unterstützen. Vorstand und Geschäftsstelle stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! [email protected] focus vpag Für starke KMU – im Interesse der Schweiz Bundesrat Hans-Rudolf Merz* «Die Unternehmenssteuerreform II ist voll auf unsere KMU ausgerichtet. Das Gesetz fördert ihr Investitionsverhalten, beseitigt Hindernisse in ihrer Entwicklung und baut Belastungen ab.» Meine steuerpolitischen Reformen haben drei klare Ziele: Ich will individuelle und unternehmerische Entscheide von steuerlichen Zwängen befreien, eine einfachere und gerechtere Besteuerung ermöglichen sowie mit finanziell verkraftbaren Reformen Wachstum fördern und die Beschäftigung erhöhen. Meine Steuerpolitik ist auch auf den Mittelstand ausgerichtet. Da dieser seit 1990 eine geringere Zunahme des Bruttoeinkommens als ärmere und reichere Haushalte erzielte, rechtfertigt sich diese Stossrichtung. Dies insbesondere auch darum, weil die Schweiz generell eine der niedrigsten * Text aus Dossierpolitik vom 24.9.2007, Nr. 19, economiesuisse, Zürich Lohnungleichheiten ausweist und sich diese kaum ausweitet. Die Unternehmenssteuerreform II (USTR II), über die wir im nächsten Jahr abstimmen werden, ist voll auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Das Gesetz fördert ihr Investitionsverhalten, beseitigt Hindernisse in ihrer Entwicklung und baut Belastungen ab. Die mehr als Fortsetzung Seite 2 Region ale Untern ehmerApéritif s 2007 Risk Management und Versicherungen für Unternehmer oder wie sichere ich mein Familienvermögen? Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr zu unseren traditionellen Unternehmer-Apéritifs einzuladen. Referent dipl. El.-Ing. ETH/MBA Robert Kessler, CEO Kessler & Co. AG, Versicherungsbroker, Zürich Montag 19. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Basel Dienstag 20. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Zürich Zunfthaus zur Zimmerleuten, Limmatquai 40, 8001 Zürich Mittwoch 21. November 2007, 17.30 bis 19.30 Uhr, Bern Radisson SAS Hotel, Steinentorstr. 25, 4051 Basel Hotel Bellevue Palace Bern, Kochergasse 3-5, 3011 Bern Anmeldung [email protected] Seite 1 Nr. 7 / Oktober 2007 focus vpag Q Stand per 1.1.2007 Q Vorderhand nicht vorgesehen SH BS TG BL JU ZH AG AR AI SO SG ZG LU NE SZ NW BE OW FR GL UR GR VD TI GE VS Kantone und ihre Teilbesteuerungssätze Für Dividenden im Privatvermögen AG 40% AI 45% GL 20% GR 50% LU 50% NW 50% OW 50% SG 50% Flat Tax. Heute gibt es Länder, die sich wieder vermehrt an den Zehnten erinnern. Damit lösen sie Reformdruck aus. Steuerreformen müssen kreativ und gerecht sein, denn jeglicher Eingriff bringt das Gefüge zwischen den Steuerpflichtigen in Bewegung. Ein geflügeltes Wort lautet: Eine Steuerpolitik ist dann gut, wenn alle gleich unzufrieden sind. Diese Gratwanderung ist uns bei der Milderung der Heiratsstrafe zweifellos gut gelungen. Ab 1. Januar 2008 profitieren alle Ehepaare von Rorschach SH 50% SZ 25% TG 50% UR 40% ZG 70% bis Genf von einem Abzug bei der direkten Bundessteuer von 2500 Franken. Verheiratete Doppelverdiener können bis zu 12‘500 Franken abziehen. Auch bei der USTR II haben wir den Mittelweg gefunden. Die Reform wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Sie trägt namentlich im Bereich der Dividendenbesteuerung ihre klare Handschrift. 13 Kantone haben mit ähnlichen Reformen bereits gute Erfahrungen gesammelt. Das Parlament unterstützte die Worum geht es bei der Unternehmenssteuerreform II? Worum geht es im Detail? Die USTR II rüttelt nicht am Prinzip, Unternehmensgewinne zu besteuern. Sie verbessert jedoch die steuerlichen Rahmenbedingungen der KMU. Die Massnahmen sind in drei Körben wie folgt zusammengefasst: Im ersten Korb geht es um die Besteuerung von DividenFortsetzung Seite 3 59 Dänemark 50.7 Niederlande 55.9 50 Spanien 53.1 49.6 Schweden Schweiz 49.3 Irland Frankreich 48.7 Deutschland 48.2 45.6 Japan USA 45.4 Ungarn Norwegen 44.8 Italien 47.5 44 Luxemburg mit Teilbesteuerung von 60 Prozent Grossbritannien 43.9 42 Portugal Belgien 40.5 Finnland 43.8 40.4 Schweiz 35.4 0 Tschechische Republik 10 Griechenland 20 34.4 30 29 26.2 40 Polen 50 Österreich 60 52.4 Besteuerung der Dividende: Internationaler Vergleich (2006) 19 Steuersysteme im Wettbewerb Steuersysteme stehen zueinander im Wettbewerb. Der Wettbewerb zwingt Politik und Verwaltung von konkurrierenden Standorten zu einer attraktiven Kombination von einerseits öffentlichen Leistungen und anderseits fiskalischen Belastungen. Der Steuerwettbewerb ist – auch international – ein Dauerzustand. Denn auf internationaler Ebene bewegt sich im Steuerwesen rasch sehr vieles. Für die Schweiz ist der Wettbewerb ein Muss: Als kleines Land müssen wir für Wohlstand und Arbeitsplätze die natürlichen Wettbewerbsnachteile kompensieren. Das Steuersystem ist dynamisch. Gesellschaft, Staat und Wirtschaft verändern sich. Mit ihnen die Steuern. Aus Wegzöllen ist die LSVA geworden. Aus der Salz- die Mehrwertsteuer. Aus dem Zehnten ist die Einkommenssteuer entstanden. Der Tarif betrug während Jahrtausenden offenbar zehn Prozent, daher der Name «Zehnte». Erstmals erbrachte übrigens Abraham dem König von Salem den «Zehnten von allem», wie es im Alten Testament wörtlich heisst. Der Zehnte war also eine Q Stand per 1.1.2001 Q Einführung vorgesehen Slowakei 300‘000 KMU sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie bieten zwei Millionen Arbeitsplätze an und beschäftigen damit zwei Drittel aller Erwerbstätigen. Mit der USTR II knüpfen wir an die erste Unternehmenssteuerreform an, die auf die Holdings ausgerichtet war. Diese hat sich als voller Erfolg erwiesen. Wir haben heute mehr Unternehmen, mehr Arbeitsplätze und mehr Steuereinnahmen als vor der Reform. Die Steuereinnahmen der juristischen Personen sind seit 2001 mehr als doppelt so stark gewachsen wie das Bruttoinlandprodukt. Die USTR II wird ebenfalls positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung haben. Das stärkt die KMU und dient damit dem ganzen Land. Reform deutlich (123:70 im Nationalrat, 35:8 im Ständerat). Die zu erwartenden Steuerausfälle sind verkraftbar. Für den Bund betragen sie nur gerade 56 Mio. Franken, gemessen am Ausgabenvolumen von 56 Mrd. Franken. Der Betrag ist in der Finanzplanung bereits eingestellt. Bei den Kantonen handelt es sich im Dividendenbereich insgesamt um eine Grössenordnung von 349 Mio. Franken, sofern die Kantone die identische Lösung des Bundes übernehmen. Die AHV erfährt bei einer Einführung Mindereinnahmen von schätzungsweise 86 bis 130 Mio. Franken. Dieser Betrag dürfte durch die Wachstumseffekte der Reform schon mittelfristig überkompensiert werden. Das Gleiche ist für die direkte Bundessteuer zu erwarten. Teilbesteuerung in den Kantonen bewährt Island Fortsetzung von Seite 1 ohne Milderungsmassnahme Dargestellt ist der gesetzliche Steuersatz auf ausgeschütteten Gewinnen an einen inländischen Aktionär (Privatvermögen; mind. 10% Beteiligung). Annahme: Der kantonale Steuersatz liegt ebenfalls bei 60%. Seite 2 Nr. 7 / Oktober 2007 Fortsetzung von Seite 2 «PERSONENGESELLSCHAFT» «UNTERNEHMEN» (Kapitalgesellschaften) «UNTERNEHMER» (Anteilseigner Kapitalgesellschaft) den. Bei der Besteuerung von Gewinnen und Dividenden gehört die Schweiz gegenwärtig noch zu den Hochsteuerländern. Sie belegt Rang 28 von 30 OECD-Ländern. Deshalb wird die wirtschaftliche Doppelbelastung für KMU-Eigentümer, die eine Mindestbeteiligung von zehn Prozent halten, gezielt gemildert. Damit werden Investitionen und Risikokapital spürbar entlastet. Grundsätzlich kann sich ein Unternehmen über drei Arten finanzieren, nämlich durch Selbst-, Fremd- oder Anteilsfinanzierung. Die Anteilsfinanzierung durch Eigenkapital ist steuerlich der teuerste Weg. Darum ist das Bereitstellen von Risikokapital (Aktienkapital) unattraktiv. Firmen, die sich über Eigenkapital von aussen finanzieren müssen, sind damit diskriminiert im Vergleich zu jenen Firmen, die sich selbst oder dann über Kredite fremdfinanzieren können. Das hemmt ausgerechnet die Entwicklung von jungen Unternehmen, die eben auf Risikokapital angewiesen sind. Der Fiskus erschwert mit anderen Worten das Entstehen von neuen, innovativen Firmen. Das ist nicht im Sinne vitalen Wachstums, wie es unser Land dringend nötig hat. Heute ist wegen der Doppelbelastung die Ausschüttung von Gewinnen nicht attraktiv. Viel Geld «schläft» in den Unternehmen, statt dass es zurück in den Wirtschaftskreislauf geschüttet wird. Dank der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung verbessert die USTR II die Finanzierungsneutralität. Der Fiskus hat am Entscheidungstisch des Unternehmens nichts verloren – er soll stattdessen möglichst neutral von der gewählten Finanzierung gleich besteuern. Verschiedentlich wurde Kritik am neuen Gesetz laut: Statt der Milderung der Doppelbelastung wäre eine Senkung der Gewinnsteuersätze der sinnvollere Weg gewesen, hiess es. Diese Kritik ist meiner Meinung nach überzogen. Da wir bei der Milderung der Doppelbelastung massvoll vorgingen, sind die Möglichkeiten einer zukünftigen Gewinnsteuersenkung nämlich nicht verbaut. Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz lag in der Schweiz im Jahr 2006 bei etwas über 21 Prozent – in Irland bei 12,5 Prozent. Zum zweiten Korb. Hier werden Unternehmen von Substanz zehrenden Steuern entlastet. Kantone können die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen. Damit werden Kapitalgesellschaften von der überholten und schädlichen Kapitalsteuer entlastet. Dies schafft Anreize zur Gewinnerzielung. Die USTR II reduziert sodann – auch im zweiten Korb – das Ausmass einer überlebten Steuer, indem sie bei der Emissionsabgabe Erleichterungen einführt. Im dritten Korb geht es dar- um, Personengesellschaften von Steuern im falschen Moment zu befreien. Mit einem ganzen Bündel von Massnahmen solFortsetzung Seite 4 MASSNAHMEN der KMU-Steuerreform NUTZEN FÜR KMU 1. Teilbesteuerung der Dividenden bei der Bundessteuer für qualifizierte Beteiligungen im Privatvermögen (60%) und im Geschäftsvermögen (50%) − reduziert die Steuerlast auf Kapitalerträgen (Dividenden) − entlastet Risikokapital spürbar − verbilligt Eigenkapitalkosten gegenüber Fremdkapitalfinanzierung − erleichtert die Weiterentwicklung junger und rasch wachsender Unternehmen durch günstigeres Eigenkapital − erleichtert die Nachfolgeplanung, weil überschüssige Mittel einfacher aus dem können (kein Zwang mehr zur Thesaurierung) 2. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Stufe Kantone, Umsetzung offen, von den Kantonen zu bestimmen − Nutzen: gleich wie beim Punkt 1 − In 13 Kantonen wird die wirtschaftliche Doppelbelastung heute schon gemildert Teilsatzverfahren); fünf Kantone planen die Massnahme für 2008, in weiteren Kantonen wird 3. Einführung des Kapitaleinlageprinzips − flexiblere Eigenkapitalisierung − zusätzlich einbezahltes Eigenkapital fliesst steuerfrei an die Anteilseigner zurück 4. Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Kantonssteuer) − reduziert die Steuerlast bei der Gewinnsteuer − reduziert den Effekt einer Besteuerung ohne Gewinnerzielung («Substanzsteuer») 5. Erweiterung des Beteiligungsabzugs (10% statt bisher 20%; 1 Mio. statt bisher 2 Mio.) − beseitigt Mehrfachbesteuerungen auf Stufe Unternehmen 6. Ausweitung der Ersatzbeschaffung (Verzicht auf Erfordernis der gleichen Funktion bei Gegenständen; Herabsetzung der notwendigen Beteiligungsquote bei Beteiligungen) − erlaubt die Neuausrichtung des Betrieb − erweitert die steuerfreie Übertragung stiller Reserven 7. Erleichterungen bei der Emissionsabgabe (Ausnahme von der Abgabe für Auffanggesellschaften; Erhöhung des Freibetrags für Genossenschaften auf 1 Mio. Franken) − massgebliche administrative Einsparungen bei Sanierungen − Beschaffung von Eigenkapital wird für Genossenschaften billiger 8. Beseitigung der Überbesteuerung von Liquidationsgewinnen (1/5 Satz bzw. 1/5 Steuerbetrag bzw. Einkaufsbeiträge in Vorsorge abziehbar) − unterstützt Selbstständigerwerbende bei der privaten Altersvorsorge − setzt steuerliche Anreize für langfristig orientiertes, engagiertes Unternehmertum 9. Ausweitung der Ersatzbeschaffung (Verzicht auf Erfordernis der gleichen Funktion bei Gegenständen des betriebsnotwendigen Anlagevermögens) − erlaubt die Neuausrichtung des Betriebs − erweitert die steuerfreie Übertragung stiller Reserven 10. Bewertung der Wertpapiere im Geschäftsvermögen zu den für die Einkommenssteuer massgeblichen Werten statt zu Verkehrswerten − bewirkt eine Entlastung bei der Vermögenssteuer − administrative Erleichterung beim Ausfüllen der Steuererklärung 11. Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen − erleichtert die Restrukturierung durch Verzicht auf Besteuerung fiktiver Gewinne 12. Aufschub der Besteuerung der stillen Reserven auf beweglichem und unbeweglichem Vermögen bei der Erbteilung − unterstützt die Weiterführung des Unternehmens durch einzelne Erben 13. Steuerliche Erleichterung der Verpachtung Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit − mehr Flexibilität bei der Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe focus vpag Seite 3 Nr. 7 / Oktober 2007 Fortsetzung von Seite 3 len sich Personenunternehmen flexibel auf die Bedürfnisse des Marktes ausrichten, ohne dabei durch den Fiskus behindert zu werden. Jedes KMU, sei es ein Handwerksbetrieb, eine Garage, eine Bäckerei oder eine Apotheke, durchlebt in seinem Lebenszyklus verschiedene Phasen: Gründung, Wachstum, Konsolidierung, Spezialisierung, Diversifizierung, Nachfolge. Ausgerechnet in solch schwierigen Momenten behindern steuerliche Regelungen die nötigen Anpassungen. Im Falle von Liquidationen, Ersatzbeschaffungen, Bewertungsfragen im Geschäftsvermögen, Übertragungen von Liegenschaften oder der Besteuerung stiller Reserven bei Erbteilungen redet der Fiskus quasi bei den betrieblichen Entscheiden mit. Es kommt sogar vor, dass aus rein steuerlichen Überlegungen ganz bewusst für das Unternehmen ungünstigere Entscheide gefällt werden. Beispielsweise dann, wenn der Fiskus Steuern verlangt, wo kein Geld fliesst. Diese Fehlanreize müssen wir dringend beseitigen. Tag des Familienunternehmens 2007 Der traditionelle Tag des Familienunternehmens der VPAG vom 25. Mai 2007 stand unter dem Motto «Wie viel administrative Belastungen erträgt ein Familienunternehmen?» Einleitend zog Rudolf Hug Bilanz über das letzte Vereinsjahr der VPAG mit dem Schwerpunkt Unternehmenssteuerrecht und Milderung der steuerlichen Doppelbelastung für Aktionär und Aktienge- sellschaft. Er rief die anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer auf, das unverantwortliche SP-Referendum abzulehnen und gemeinsam für die KMU-Steuerreform zu kämpfen! In den anschliessenden Referaten äusserten sich Dr. Urs Frey, Center for Family Business, HSG, Universität St. Gallen, zu «Wie gross ist die Belastung wirklich», Nationalrat Philipp Müller zu «Weg mit unnötigen Belastungen!» und Regierungsrat Kurt Wernli zu «Wie können Fortsetzung Seite 5 Das Fazit lautet: Mit der USTR II Q Q Q schaffen wir Anreize für Risikokapital zugunsten junger, innovativer Unternehmen, Frédéric Bonhôte, Flumroc AG; Sibylle Fattorini, Vorstandsmitglied VPAG; Rudolf Hug, Präsident VPAG; Dietrich Pestalozzi, Pestalozzi & Co. AG (v.l.) befreien wir unsere KMU von steuerlichen Ärgernissen und fiskalischen Fehlanreizen und Franco Knie, Gebrüder KNIE Schweizer National-Circus AG, Dr. Barbara Rigassi, BHP Brugger & Partner AG, Alfred Kahn, apa AG (v.l.) mildern wir Substanz zehrende Belastungen der Unternehmen. Die Reform beseitigt Wachstumsbremsen. Sie ist eine Stärkung für das Arbeitsplatz schaffende Rückgrat unserer Volkswirtschaft, nämlich die Kleinund Mittelunternehmen. Sie dient dem ganzen Land. Nach der Holding- und der Ehepaarbesteuerung ist es jetzt an der Zeit, für KMU und Gewerbe etwas zu tun. focus vpag Rudolf Hug. Präsident VPAG Seite 4 Nr. 7 / Oktober 2007 Fortsetzung von Seite 4 Kantone zur Entlastung beitragen? Das Beispiel des Kantons Aargau». Allgemein hat sich als Schluss- folgerung der Diskussionsrunde gezeigt, dass gewisse administrative Belastungen sinnvoll und notwendig, deren Ausmass viel zu hoch sind und dringend reduziert werden müssen. Jede Reduktion gibt den Unternehmern mehr Freiräume, erlaubt diesen zusätzlich unternehmerisch tätig zu sein und erhöht somit den volkswirtschaftlichen Nutzen. Der abschlies- sende Stehlunch im Foyer der bewährten Trafohalle in Baden wurde von den über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum regen Gedankenaustausch genutzt. Francis Zoller, Partner Balmer-Etienne AG, Regierungsrat Kurt Wernli, Kanton Aargau, Samuel Tanner, Eidg. Steuerverwaltung Bern (v.l.) Diskussionsrunde mit Dr. Urs Frey, Nationalrat Jean-François Rime (Vorstand VPAG), Nationalrat Philipp Müller und Dr. Barbara Rigassi (von links) Resolution am Tag des Familienunternehmens vom 25. Mai 2007 KMU-Unternehmenssteuerreform: JA! Die VPAG wehrt sich gegen die klassenkämpferischen Anschuldigungen der SP! Am Tag des Familienunternehmens vom 25. Mai 2007 in Baden haben die Unternehmerinnen und Unternehmer unter dem Präsidium von Rudolf Hug dazu aufgerufen, das unverantwortliche SPReferendum gegen die Unternehmenssteuerreform II zu focus vpag bodigen. Der populistischen SP-Argumentation in alter Klassenkampfmentalität wird klar widersprochen, dass KMUUnternehmer Grossaktionäre und Abzocker seien. KMU und Familienunternehmer in der Schweiz – sind keine Grossaktionäre und keine Abzocker, sind verantwortungsbewusste Arbeitgeber, stellen die Mehrheit der Arbeitsplätze in der Schweiz, prägen die Innova- tionskraft der Schweiz, tragen wesentlich zu den Sozialwerken bei, sind zuverlässige und faire Sozialpartner. Die Doppelbesteuerung der Dividenden ist ungerecht und muss beseitigt werden. Die vorliegende Steuerreform ist wachstumsorientiert, weil damit die in der Schweiz falsch gesetzten Steueranreize beseitigt werden, das produktive Kapital in der Wirtschaft bleibt und mehr Investitionen Seite 5 getätigt werden. Die VPAG erwartet von der SP, dass sie gegenüber den KMU und Familienunternehmern den nötigen Respekt und die Anerkennung für deren Leistungen erbringt. Die VPAG versteht nicht, dass die politisch Linke heute in der Schweiz gegen die Interessen von KMU und Mittelstand mobil macht und damit gegen Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen ist. Nr. 7 / Oktober 2007 KMU für Unternehmenssteuerreform II Die Reform der Unternehmenssteuern stärkt die Klein- und Mittelbetriebe, fördert das wirtschaftliche Wachstum und schafft Arbeitsplätze. Investitionen werden erleichtert, steuerliche Hindernisse behoben und die betriebliche Nachfolge vereinfacht. Das kommt der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes zugute. Die massvollen und ausgewogenen Massnahmen setzen dort an, wo der Druck für die KMU am höchsten ist. Die Unternehmenssteuerreform II führt die Reform von 1997 weiter, die sich für die Schweiz als grossen Erfolg erwiesen hat und viele Unternehmen in unser Land brachte. Wie damals, steht auch heute wieder die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Im Fokus sind nun die mehr als 300‘000 Klein- und Mittelbetriebe der Schweiz. Mit ihren über 3 Millionen Beschäftigten tragen sie zu einem starken Werk- und Dienstleistungsplatz ganz entschieden bei. Sie garantieren eine sichere Zukunft. Deshalb setzt die Unternehmenssteuerreform II auf bewährte Schweizer Stärken. Davon profitieren wir alle. Es profitieren nicht nur die kleinen und mittleren Unternehmen und deren Beschäftigte, sondern die gesamte Schweizer Wirtschaft, die öffentlichen Finanzen und unsere Sozialwerke. Es ist Zeit, dass der Bund endlich nachvollzieht, was in der Mehrzahl der Kantone schon gängige Praxis ist. Wir, Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer stehen hinter der Unternehmenssteuerreform II. Die Unternehmenssteuerreform II ist eine KMU-Steuerreform. Rudolf Hug Präsident der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften Folgende Persönlichkeiten unterstützen diesen Aufruf: Peter Andreas Zahn Geschäftsführer der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften Eul Raphael, Gigoi Gartenbau AG, Beringen Flück René, Flück Treuhand AG, Basel Forster Ueli, Forster Rohner AG, St. Gallen Amsler Paul, Amsler & Co. AG, Feuerthalen Früh Urs, Togga Treuhand AG, Wattwil Auf der Maur Bernhard, Convisa AG, Schwyz Frutiger Thomas, Frutiger AG, Thun Bächler Erich, Bächler Feintech AG, Hölstein Galli Christoph, Polytechna AG, Hittnau Bachofen Daniel, Bachofen Holding AG, Uster Gasser Rudolf, Ziegelei Rapperswil L. Gasser AG, Basler Bruno, Ernst Basler + Partner AG, Zollikon Rapperswil Bauer Jürg, Badenia Verwaltungs AG, Baden Gerhard Paul, Trelco AG, Muhen Bauer Felix, Hohle Gasse AG, Immensee Gloor Hans, Vorpe & Gloor AG, Biel Baumann Philippe, Création Baumann Weberei Greutert Hans-Ulrich, Arto Holding AG, Baden und Färberei AG, Langenthal Grimm Rolf, Microcontact AG, Lostorf Baur Viktor, Baur Consulting & Partner AG, Zürich Grob Fritz, Gebr. Grob AG, Regensdorf Bechtler Thomas, Hesta AG Zug, Küsnacht Gunzburger Fabian, Textil-Emballagen AG, Basel Gutersohn E. Rolph, Simfina SA, Barbegno/ Beerli Mirco, Beropur AG, Sirnach Bernasconi Carlo, sen., Carlo Bernasconi AG, Bern Lugano Guyer Heinrich, Guyer Wärme und Wasser AG, Bertschi Hans-Jörg, Bertschi AG, Dürrenäsch Zürich Betschart Alfred, Polygon Chemie AG, Olten Haecky Peter, Haecky Gruppe, Reinach Beusch Roland L., Stinos AG, Buchs Haecky Alex, Haecky Gruppe, Reinach Biasi Urs, Stahl + Metall AG, Volketswil Hagmann Willy, Gartenbau AG, Fehraltorf Bibus Christian, Bibus Holding AG, Fehraltorf Hardmeier Arthur, Gartec AG, Baden Binz Jürg, ebi-pharm ag, Kirchlindach Blaser Peter, Blaser Swisslube AG, Hasle-Rüegsau Hatebur Paul, Hatebur Umformmaschinen AG, Reinach Blaser Albert, Erbo Holding AG, Bützberg Hausamann Marco, Hans Saurer Kugellager AG, Boy Dagmar, Youngculture AG, Zürich Stachen Braun Willi, Braun AG, Gossau Hegglin Heinz, Litrag Treuhand AG, Wohlen Brüngger Urs, Kisag AG, Bellach Hirschi Werner, Histo AG, Basel Brunner Ueli, A. Bill AG, Wabern Huber Thomas, Huber & Co. AG, Oberkulm Büchi Hermann, Büchi AG, Uster Hug Rudolf, HT-Holding AG, Baden-Dättwil Bühlmann Roland P., Bühlmann Labor AG, Huser René, Verzinkerei Wettingen AG, Wettingen Schönenbuch Hutter Markus, Hutter Auto Winterthur, Winterthur Christen Fredi, J. Bertschi AG / Christen & Cie. Illi Alfred, CWC Textil AG, Zürich AG, Biel Iseli Heinz, Bleiche AG, Zofingen Derungs Marco, Hehlen Treuhand AG, Reinach Jäger Markus, Revidas Treuhand AG, St. Gallen Dietschi Urs E., Schweizer Getränke AG, Jöhr Philipp, BWT Bau AG, Winterthur Obermeilen Joss Peter, J & C Intersonic AG, Regensdorf Dietschy Georges, Hapag AG, Buchs Karpf Heinz, Karpf Treuhand & Revisions AG, Dolder Matthys, Dolder Holding AG, Basel Baden-Dättwil Eglin Werner, Eglin Elektro AG, Baden Keller Heinz, Trewag AG, Fällanden Eigenmann Andreas, Eigenmann UnternehKern Fredi P., E. Kern & Cie. AG, Glattbrugg mungen AG, Wittenbach Kessler Robert, Kessler & Co. AG, Zürich Engeler Walter, Relianz AG, Bonstetten Knecht Walter, Gebr. Knecht AG, Windisch Erny Max, Treuhand AG Liestal, Liestal Koller Alexander, Ernst Sander AG Zug, Zug Krauer Werner, Secon AG, Fehraltorf Kuhn Stefan, K+D AG, St. Gallen Küng Eveline, Heinz Küng AG, Bern 11 Leimgruber Jörg, Alesa AG, Seengen Leumann Gerry, Collano AG, Sempach-Station Leumann-Würsch Helen, Collano AG, Sempach Station Lüdi Hans, Rohrbogen AG, Pratteln Mäder Lonis Walter, Walter Mäder AG, Killwangen Mahrenholz Barbara, Preim AG, Zürich Manzoni Peter, E. Kalt AG, Basel Markowitsch Guido, WMC Willy Markowitsch AG, Reinach Marti Fridolin, Marti AG Bauunternehmung, Matt Maurer Peter, Closomat AG, Embrach Meister Cédric, topwork ag, Zürich Michel Hans Rudolf, Norm Aufzüge AG Bern, Frauenkappelen Mühlemann Max, Maras AG, Cham Müller Arthur, Intercontrol AG, Zürich Pestalozzi Dietrich, Pestalozzi + Co. AG, Dietikon Pluznik Berthold, Lateltin Lanz Ingold AG, Zürich Rauss Beat, Univest AG, Basel Rebholz Rudolf, Aeschlimann AG, Lüsslingen Reinhardt Erwin, Epicea Holding AG, Bern Reize Elmar, Reize Optik AG, Olten Rieder Albert, ARC Unternehmerberatung AG, Basel Ritter Urs, Ritter AG Bauunternehmung, Biel/Bienne 6 Roth Raoul Bruno, Schubarth + Co. AG, Basel Ruesch Willi, Treuhand Ruesch AG, Reinach 1 Rüetschi Marcel, Stanzwerk AG, Unterentfelden Schaffner René, Metallum AG, Pratteln Schaufelberger Bernhard, Schaufelberger AG, Thun Scheidegger Peter, Scheidegger Haustechnik AG, Liestal Schenker Hansjörg, Basler & Hofmann AG, Zürich Schiess Rudolf, L. Klein AG/Schiess Holding AG, Biel Schild Peter, Schild AG, Liestal Schlegel Paul, Schlegel & Partner AG, Grabs Schmied Joachim, Delta JS AG, Zürich Schneebeli Hanspeter, Schneebeli Metallbau AG, Zürich Schnorbus Gerhard, Dr. Ziegler AG, Rickenbach Schnyder Paul, Gebr. Schnyder Holding AG, Biel Schurter Hans-Rudolf, Schurter Holding AG, Luzern Seiler Paul, Seiler Treuhand AG, Zürich Seitz Urs, Eugen Seitz AG, Wetzikon Seiz Martin, Asterito Holding AG, Arni Setz Hanspeter, Oskar Setz AG, Dintikon Siegrist Heinrich R., Intertest Revisions- und Wirtschaftsberatungs AG, Seengen Staehelin Thomas, Nigidios AG, Basel Studer René, Studer Handels AG, Dübendorf Studer-Opitz Wolf, M. Opitz & Co. AG, St. Gallen Suhner Felix, Hotel Seerose (Seerose AG) am Hallwilersee, Meisterschwanden Sutter Ulrich, Treuhandbüro Sutter AG, Langnau i. E. Troller Rudolf, Erivision AG, Balsthal Vögele Max, Karl Vögele AG, Uznach Voggensperger Gerold, Jos. Schneider AG, Allschwil von Rotz Alexander, VOLTA Elektromaschinenbau AG, Luzern Wälchli Sabina, Alfred Imhof AG, Münchenstein Wandfluh Hansruedi, Wandfluh AG, Frutigen Weber Kurt, Rudolf Geiser AG, Langenthals Widmer Heinrich, Immobilien AG «Schmiedeplatz», Kilchberg Wild Alexander, Bernet Holding AG, St. Gallen Wild Reto, Dixa AG, St. Gallen Wipf Christian, Wipf Holding AG, Volketswil Wolfensberger Peter, Pcontour Swiss Baltic Consultancy, Zumikon Wössner André, Giesserei Hegi AG, Oberburg Zahn Peter Andreas, Cofinanz Hatebur AG, Basel Zimmermann Thomas, ZKD Büromöbel Max Zimmermann AG, Kleindöttingen Zoppi Marco, Youngculture AG, Zürich Zweifel Hannelore, AGIN AG Pfäffikon, Glarus … und über 300 weitere Unternehmerpersönlichkeiten. Es werden täglich mehr. focus vpag Seite 6 Nr. 7 / Oktober 2007 Best Board Practice – ein Ansatz für klare Verhältnisse in der Unternehmensführung Das Best Board Practice-Label (BBP) wurde gemeinsam von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) und der VR Management AG entwickelt – wobei die SQS vor allem ihr Know-how bezüglich Management-Systemen einbrachte. Das Label wird zurzeit ausschliesslich durch SQS vergeben. Das BBP-Label schliesst eine Lücke: bei den herkömmlichen Labels und Zertifizierungen wird zwar die oberste operative Leitung jeweils in die Audits miteinbezogen, die für die Strategie Verantwortlichen, wie beispielsweise der Verwaltungsrat, werden aber am Audit-Prozess nicht beteiligt. Das BBP-Label konzentriert sich jetzt auf diese oberste Leitung von Unternehmen und hinterfragt deren Normen und gesetzliche Anforderungen Q Finanzen Q Strategie Q Personelles Q Führung Q Kommunikation Auf Grund eines umfassenden Systemassessments wird über eine Label-Vergabe entschieden. Die Arbeitsweise und das Verfahren des Verwaltungsrates, des VR-Präsidenten, des VR-Sekretariates und der VRMitglieder werden vor Ort erhoben und bewertet. Dazu werden einerseits intensiv Abläufe, aber auch Akten auf Vollständigkeit, Systematik und Plausibilität studiert, andererseits Q Prozesse und Vorgehensweisen mittels eines Systemassessments. Dabei werden die sechs entscheidenden Funktionen überprüft: Peter Gysi, ehem. Vorstandsmitglied VPAG, Schweiz. Vereinigung für Qualitätsund Managementsysteme (SQS) Dokumentation Impressum VPAG Q «Governance für Familienunternehmen: Wie man das gesunde Wachstum der Familienwerte steuert.» Broschüre, 34 Seiten. Fr. 20.– QVPAG-Faltprospekt QStatuten VPAG QBeitrittserklärung QMitgliederbeiträge VPAG QLeitbild VPAG QJahrbuch 2001/2002 QJahrbuch 2003 QJahrbuch 2004/2005 QJahrbuch 2006 QJahrbuch 2007 werden mit einzelnen Personen Interviews geführt. Die SQS setzt dazu speziell geschulte Assessorinnen und Assessoren ein, die auch Managementerfahrung mitbringen. Das Systemassessment wird mit einem Team von 2 Personen durchgeführt; dadurch werden zudem verschiedene Kompetenzen eingebracht. Für die Erteilung des Labels müssen einzelne Kriterien klar erfüllt sein (Musskriterien), andere hingegen unterliegen einer qualitativen Bewertung (Bewertungskriterien). Dabei werden Grösse und Struktur der Unternehmung mitberücksichtigt. Q «Wettbewerb und Dynamik in der Steuerpolitik – Internationaler Vergleich wichtiger Reformen und Rückschlüsse für die Schweiz». Erhältlich in Deutsch und Französisch. Fr. 40.– + MwSt./Porto oder gratis Download über www.economiesuisse.ch Q «ausgabenkonzept» Diskussionsplattform der Wirtschaft zu den öffentlichen Finanzen. Fr. 30.– + MwSt./Porto oder gratis Download über www.economiesuisse.ch Q «Wer finanziert den Staat Schweiz?» Publikation economiesuisse, August 2007, 100 Seiten. 50 Franken oder gratis Download über www.economiesuisse.ch Herausgeber Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (VPAG) Verantwortliche Redaktion Peter Andreas Zahn, lic. iur. Christophe Sarasin, Dr. iur. Adresse St. Jakobs-Strasse 7 Postfach 2879, 4002 Basel Tel. 061/278 99 20 Fax 061/272 71 35 E-Mail: [email protected] Homepage: www.vpag.ch Adressänderungen: [email protected] Erscheinungsweise unregelmässig Gestaltung: Layout88 GmbH Hegibachstrasse 34, 8034 Zürich Druck: Herbstdruck AG, 8032 Zürich Talon bitte ausgefüllt faxen an: 061 272 71 35 Bestellung Adressänderung Firma Name Strasse Vorname PLZ/Ort Funktion E-Mail focus vpag Seite 7 Nr. 7 / Oktober 2007