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Laibach / Ljubljana, Juni 2014 WICHTIGER HINWEIS FÜR TRANSITREISENDE NACH KROATIEN Wegen der großen Zahl von Zurückweisungen deutscher Transitreisender an der slowenischkroatischen Grenze aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente weist die Botschaft auf Folgendes ausdrücklich hin: Kroatien: Bitte beachten Sie, dass Kroatien KEIN Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebietes) ist. An der slowenisch-kroatischen Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder! Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. D.h., es ist keine Einreise nach Kroatien möglich! Führerschein oder Geburtsurkunde der Kinder sind KEINE gültigen Reisedokumente! Im Falle fehlender Ausweisdokumente drohen zudem empfindliche Geldstrafen der slowenischen Behörden (500,00 bis 1.200,00 EUR, siehe unten!). Für die Einreise nach Kroatien ist zwingend ein gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass, ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis erforderlich. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, ebenso der deutsche Kinderausweis. Seit 26. Juni 2012 (s. auch Hinweis unter „Slowenien“) müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Wichtig: Das Einreisedokument muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie immer unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Laibach Prešernova 27 1000 Ljubljana Slovenija Telefon +386 1 479 0300 Telefax +386 1 251 6166 Besuchen Sie die Deutsche Botschaft Laibach im Internet: http://www.laibach.diplo.de/Vertretung/laibach/de/Startseite.html Slowenien: Deutsche Staatsangehörige können mit folgenden Reisedokumenten nach Slowenien einreisen: Gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. Für die Republik Slowenien wird ein Lichtbild des Kindes im Kinderausweis empfohlen, für eine eventuelle Weiterreise in die Republik Kroatien ist das Anbringen eines Lichtbildes zwingend erforderlich. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Ungültige Reisepässe und Personalausweise werden für die Einreise nach Slowenien akzeptiert, wenn sie nicht länger als 1 Jahr abgelaufen sind. Achtung ! Artikel 96 des slowenischen Ausländergesetzes sieht vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente von slowenischen Behörden mit einem Bußgeld zwischen 500,00 und 1.200,00 EUR belegt werden können. Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Laibach Tel.: 00386-1-478-0319 / 479-0300 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Laibach Prešernova 27 1000 Ljubljana Slovenija Telefon +386 1 479 0300 Telefax +386 1 251 6166 Besuchen Sie die Deutsche Botschaft Laibach im Internet: http://www.laibach.diplo.de/Vertretung/laibach/de/Startseite.html