BR - Tätigkeitsbericht BETRIEBSRAT

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BR - Tätigkeitsbericht BETRIEBSRAT
BR - Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 1
BETRIEBSRAT
LKH VILLACH
Oktober 2013
Tätigkeitsbericht
2009 bis 2013
Seite 2
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Betriebsratsarbeit 2009 bis 2013
Gemeinsam mit dem Zentalbetriebsrat, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der
Kärntner Arbeiterkammer konnte ihr Betriebsrat in den vergangenen Jahren vieles
für sie bewegen. Frei nach dem Motto vieles wurde getan, deshalb gibt es auch
noch so viel zu tun. Nichtsdestotrotz gibt es auf Grund der ständigen Veränderungen viele Herausforderungen, welche noch zu bewältigen sind.
Erkämpftes & Erreichtes
Leistungen & Angebote
Aufgaben für die Zukunft
Kon-
✘
Kinderferienaktion
Summerlife
❍
Kräftige Lohnerhöhung für
2014
✔ Beibehaltung Vertretungsstruktur als Betriebsstätte
im Sinne des ArbVg
✘
Fuhrpark PKW Espace, Pritschenwagen
❍
Umsetzung d.MAB Gesetzes
❍
✘
Gesundheitsförderung
Impfaktionen u. Fit&G‘sund
sowie WS Turnen
Schwerpunktkrankenhaus
Villach
❍
Kindergarten Nikolai mit
verlängerten Öffnungszeiten
25% Zuschlag für Teilzeitkräfte auch im öffentlichen
Bereich
❍
Kinderfasching und Feistritzer Fasching
Anpassung der Pflegefreistellung an Bundesregelung
❍
Gemeinschaftshaus mit erweitertem Service
Überführung der Hebammen in K2
❍
Förderungen bei Fortbildungen
Zuwachs an MA den Aufgaben und Leistungen gemäß
❍
Dienstjubiläen, Weihnachtsfeier in Zusammenarbeit
mit Direktorium
Akademisierung der gehobenen Gesundheitsberufe
❍
Erhalt der Ambulanzgebühren
❍
Verbesserungen im Nachtschichtschwerarbeitergestz
❍
Verbesserungen
teausbildung
❍
✔ Verhinderung eines
zernbetriebsrates
✔ Rückführung in die Eigenverwaltung in wichtigsten
Bereichen
✘
✔ Fixierung MA Anzahl im Reinigungsdienst durch BV
✔ Einstellung von Reinigungsdiensten
✘
✔ Erhalt des K-Schemas
✘
✔ Arbeitnehmerförderung ab
2014 wieder in AK Verwaltung
✘
✔ Beibehaltung der Jubiläumszahlungen und Bienalsprünge
✘
✔ Klärung bei Umstellung des
Abrechnungssystems
✘
Schipassaktionen
✘
Vignettenaktion
✘
Weihnachts-, Neujahrsaktion &Verteilaktionen
✘
Windelaktion & Erstlingsausstattung
Anpassungen im LVbG zur
besseren Abrechnung der
ärztlichen Leistung.
u. v. a. m. ...
u. v. a. m. ...
✔ Mitgestaltung bei der Aufstockung der Einfahrtberechtigungen
✔ Klärung Einsatz von Rö MTA
im OP Bereich
u. v. a. m. ...
in
Ärz-
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 3
Vorwort des Betriebsratsvorsitzenden
In wenigen Wochen geht das Jahr
2013 sowie die Betriebsratsperiode
2009-2013 zu Ende. Die letzten vier
Jahre waren geprägt von Umstrukturierungen, Demonstrationen, Verhandlungen – die für den Betriebsrat
aber auch für die Belegschaft nicht
immer leicht waren. Im Jahre 2010 bekamen wir nicht nur einen neuen Vorstand, sondern im Sommer auch ein
neues KABEG-Gesetz, das mit vielen
Veränderungen für das Direktorium,
den Betriebsrat und die Belegschaft in
Erscheinung trat.
Der Betriebsrat hat in einer Betriebsversammlung seine berechtigten Bedenken zu dem Gesetz klar aufgezeigt
und die Belegschaft zu einer Demonstration vor dem Kärntner Landtag
aufgerufen, welcher sehr viele KollegInnen gefolgt sind. An dieser Stelle
darf ich mich noch einmal für die rege
Teilnahme der KollegInnen bedanken.
In der abgelaufenen Periode ist es dem
Betriebsrat gelungen durch unermüdliche Verhandlungen die Veränderungen welche durch diese Gesetzesveränderung eingetreten sind, für die
Bediensteten soweit als möglich abzuschwächen.
Es wurden wirtschaftliche Einschnitte
im Haus vorgenommen, bei welchen
der Betriebsrat versucht hat, die Auswirkungen für die Bediensteten möglichst gering zu halten. Das dies aus
der Sicht der Bediensteten nicht immer so gesehen werden kann, ist für
den Betriebsrat verständlich.
Vor ca. einem ¾ Jahr wurde vom
Verfassungsgerichtshof in Wien festgestellt, dass das KABEG-Gesetz in
dieser Form wie es erlassen wurde,
nicht gesetzeskonform ist. Hier wurde die Meinung des Betriebsrates des
LKHs Villach, der diese bei besagter
Betriebsversammlung schon seinerzeit
kundgetan hat, vollinhaltlich bestätigt.
In der Zwischenzeit wurde ein neues
Gesetz erlassen und es wurden viele Maßnahmen wieder rückgeführt
– unter dem Motto: “So zentral wie
notwendig und so dezentral wie möglich“! Mit dieser Maßnahme wurden
wieder viele Aufgaben den Häusern
verantwortet (Betriebsvereinbarungen
etc.). Dies erleichtert den tgl. Ablauf
für Bedienstete und den Betriebsrat erheblich. Es wird künftig wieder möglich, Entscheidungen zu erleichtern
und beschleunigen.
Ab 2014 sind gesetzliche Maßnahmen aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes umzusetzen. Es soll über
ganz Österreich die Leistungsplanung
der einzelnen Standorte koordiniert
und ambulante Leistungen in den extramuralen Bereich verlegt werden. Die
Herausforderung für den Betriebsrat
in den kommenden Jahren wird sein,
bei diesen Maßnahmen dem Personal
fortlaufend über die Entwicklungen
zu berichten. Vor allem, dass es durch
die Umsetzung des Gesundheitsstrukturplanes zu keinem Personalabbau in
unserem Haus kommt. Unabdingbar
wird es auch sein, dass Personalveränderungen personalverträglich gestaltet werden. Die weiteren Themen für
die nächsten vier Jahre werden sein:
Verhinderung von Privatisierungen,
Verschlechterungen im K-Schema sowie im Zulagenkatalog des Landes.
Wesentlich ist ebenso die Revitalisierung der Baustufe I und den Bau der
Psychiatrie des LKHs Villach voranzutreiben.
Seit 1. Jänner 2013 ist das sog.
MAB-Gesetz (Medizinische Assistenzberufe) in Kraft getreten. Mit der Umsetzung in der KABEG ist bis Jahresanfang 2014 zu rechnen. Alle Kollegen,
die schon über drei Jahre Berufserfahrung verfügen, werden in den neuen
Berufsstand übernommen. Für alle
anderen Kollegen wurde ein Kurrikulum ausgearbeitet, anhand dessen
die Aufschulung jener KollegInnen er-
folgt, welche diese drei Jahre Berufserfahrung nicht haben.
Vom 12. – 14. November sind sie wieder aufgerufen, ihre Vertretung für die
nächsten vier Jahre zu wählen. Ich ersuche Sie, mit Abgabe ihrer Stimme,
den Betriebsrat zu stärken und einen
Beweis ihres Vertrauens damit auszusprechen. Mit dem Votum ihrer Stimmen stärken sie ihren zukünftigen Betriebsrat und geben ihm somit bei den
Verhandlungen den nötigen Rückhalt,
welcher notwendig ist, um diese erfolgreich durchführen zu können. Wir
haben beim Aussenden dieser Zeitung
einen Personalstand von 1765 Mitarbeitern.
Für das Jahr 2014 wird es notwendig
sein, eine kräftige Gehaltserhöhung zu
fordern und bei der Landesregierung
einzubringen. Nach der Null-Lohnrunde 2013 wird es heuer umso wichtiger
sein, für die KollegInnen eine spürbare
Lohnerhöhung zu fordern damit die
Teuerungsrate der letzten Jahre etwas
aufgefangen wird.
Eine wichtige Maßnahme für das Direktorium aber auch für den Betriebsrat ist es, auch den Schwerpunkt für
das LKH Villach zu bekommen. Hier
wurden von den politischen Verantwortlichen in den letzten Wochen positive Signale ausgesendet. Seit dem
Jahre 1995 bemüht sich das Direktorium und der Betriebsrat dies umzusetzen. Ich hoffe, dass in den nächsten
Wochen dieses Anliegen in allen Gremien einen positiven Abschluss findet.
Dem Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung wird es auch in Zukunft
wichtig sein durch Bemühungen und
Streben, Ihre erworbenen Rechte zu
bewahren helfen und alle Kraft daran
zu setzen Verbesserungen für die Belegschaft durchzusetzen.
Die Institution Betriebsrat ist ein wesentlicher Partner für Sie, um mit Erfahrung die Zukunft meistern zu können.
Mit freundschaftlichen und kollegialen
Grüßen
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Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Vorwort des
Zentralbetriebsrates
mit Erfolg gemeistert wurde und
damit massive Verschlechterungen verhindert werden konnten!
Werte Kolleginnen
und Kollegen!
Rückblickend kann ohne Übertreibung festgestellt werden, dass
die Jahre 2010 bis 2013 nicht
nur aus Sicht des Betriebsrates als
eine Periode des Umbruchs und
der großen organisatorischen und
inhaltlichen Veränderungen bezeichnet werden kann.
Diese wesentlichen Veränderungen sind rasch aufgezählt: Überfallsartige Änderung des KABEGBetriebsgesetzes mit den sich
daraus ergebenden Problemfeldern durch die damalig politischen Verantwortlichen.
In Folge dessen stand nicht nur
das K-Schema wieder zur Diskussion, auch die Stellung der Beschäftigten als Landesbedienstete
mit der sich daraus ergebenden
dienstrechtlichen und sozialen
Problematik.
Nicht ohne Genugtuung und
Zufriedenheit kann festgehalten
werden, dass diese nicht immer
leichte Aufgabe von Seiten des
Zentralbetriebsrates und seiner
Vertreter, auch aufgrund der von
den Kolleginnen und Kollegen gezeigten intensiven Unterstützung,
Dies betrifft nicht nur die aufgrund von Rückmeldungen aus
der Kollegenschaft notwendigen
und erfolgreich initiierten Reorganisationsmaßnahmen,
auch
zahlreiche Betriebsvereinbarungen konnten im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich
durchgeführt und abgeschlossen
werden.
Ebenso zählen dazu die erfolgreich abgeschlossenen Gehaltsverhandlungen, die erst nach
Druck durch die gezeigte Einigkeit
aller Kolleginnen und Kollegen in
den Betriebsversammlungen zu
einem erfolgreichen Ende geführt
werden konnten.
An der beschlossenen Kärntner
Gesundheitscharta, die sowohl
eine ausreichende Personalgestaltung als auch Sicherung im patientennahen Bereich garantiert,
hatte der Betriebsrat einen nicht
unwesentlichen Einfluss und wirkte damit im Sinne der Kolleginnen
und Kollegen für einen sicheren
Arbeitsplatz.
Die zukünftigen nationalen und
internationalen
Entwicklungen
im Gesundheitswesen werden
die politisch Verantwortlichen
im Land Kärnten und auch in
der KABEG vor große Herausforderungen stellen. Diese sind nur
gemeinsam mit den Betriebsräten
und unter Einbeziehung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu lösen.
Die Betriebsräte und der Zentralbetriebsrat werden weiterhin
mit aller Kraft für das Wohl der
Kolleginnen und Kollegen arbeiten, damit auch zukünftig zufriedenstellende Lösungen im Sinne
der Kollegenschaft erreicht werden können.
Dafür ersuchen wir Sie um Unterstützung, denn nur gemeinsam
sind wir in der Lage, unsere berechtigten Anliegen bei den Verantwortlichen auch in Zukunft
entsprechend zu vertreten.
Ihr
Arnold Auer
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
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Vorwort der stv. Betriebsratsvorsitzenden
Die tägliche Arbeitsfülle lässt mir leider oft zu wenig Zeit, um bei Ihnen
vor Ort präsent zu sein.
Umso mehr genieße ich es, wenn ich
bei Aktionen wie zu Weihnachten,
Sylvester oder bei Apfel- und Eisverteilaktion die Gelegenheit habe, mit
Ihnen ins Gespräch zu kommen. Mit
kleinen Aufmerksamkeiten eine Freude bereiten zu können und für ein
bisschen Ablenkung zu sorgen – das
sind für mich immer sehr schöne Momente. Es ist verständlich, dass man
- wenn man gerade bei der Arbeit
ist – nicht viel Zeit für lange Diskussionen hat. Unsere Folgetermine sind
mir daher besonders wichtig. Hier
konnten schon viele Dinge geklärt
und Lösungen gefunden werden.
Von dienstrechtlichen Fragen und
Abrechnungen, über verschiedene
Konflikten bis hin zu Wohnungssuche, Kinderbetreuungssuche, Fragen
zu Pensionierungen, Altersteilzeit,
Elternteilzeit oder Schwierigkeiten
finanzieller Art - auf der Suche nach
Rat und Hilfe finden viele KollegInnen den Weg ins BR-Büro. Die Sorgen und Probleme unserer KollegInnen sind vielfältig und gehen oft
weit über die Lösungskompetenz des
Hauses hinaus.
Deshalb ist es wichtig, dass unser
Einsatz als BetriebsrätInnen nicht vor
der Einfahrt des LKHs Villach endet.
Einrichtungen wie AK und ÖGB sind
wichtige Bestandteile der Arbeitnehmervertretung, um Ihnen eine best-
mögliche Hilfestellung bieten zu können. Gerade im öffentlichen Bereich
spielt natürlich auch die Politik eine
wichtige Rolle. Ich möchte Ihnen das
anhand einiger Beispiele erläutern:
Im Dezember 2009 hat die damalige
Regierung die Arbeitnehmerförderung drastisch gekürzt und die Verwaltung derer durch die AK vertraglich gekündigt. Selbst heftige Proteste
der AK und des ÖGB konnten den
dadurch verschlechterten Zugang
zu den Fahrtkostenzuschüssen und
zu den Bildungszuschüssen nicht
verhindern. Bei Anträgen konnten
wir Ihnen keine Hilfestellung mehr
geben, da uns die direkten Ansprechpartner fehlten. Fazit waren weniger
und vor allem auch falsch bearbeitete
Anträge. Das fehlende Geld spürten
Sie in Ihrer Brieftasche. Langfristig gesehen hat sich der Einsatz für die Arbeitnehmerförderung aber gelohnt.
Die jetzige Regierung beschloss, dass
die Förderungen ab 2014 wieder in
die Verwaltung der Arbeiterkammer
rückgeführt werden. Somit können
wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt auch
wieder mit einer entsprechenden Hilfeleistung zur Seite stehen.
Für uns wichtig war auch die von AK
und ÖGB geforderte Verbesserung
in der Erwachsenenbildung. Mit Juli
2013 wurden mittels Bildungskarenz
und Bildungsfreistellung neue Möglichkeiten zur berufsbegleitenden
Aus- und Weiterbildung geschaffen.
Bildung für Berufstätige ist jetzt auch
ohne massive Belastung durch einzuarbeitende Arbeitszeit möglich. Während die schwierige Finanzierbarkeit
für Viele oft Grund war, von Fort- und
Weiterbildung Abstand zu nehmen,
kann den Beschäftigten durch das
Berufskräfte-Stipendium nun eine
Last genommen werden.
Auch erwähnen möchte ich die erfolgreiche Arbeit der ÖGB Frauen
hinsichtlich der Forderung nach
mehr Flexibilität beim Kinderbetreuungsgeld. Die nunmehr fünf Modelle
geben den Betroffenen mehr persönlichen und finanziellen Spielraum.
Die Elternteilzeit wurde einheitlich bis
zum 7. LJ geregelt. Der erworbene
Urlaubsanspruch vor der Karenz wird
von nun an nicht mehr aliquotiert.
Das bedeutet: Voller Erhalt des Ur-
laubsausmaßes bzw. die Möglichkeit
diesen vor der Karenz zu konsumieren und somit Lohn zu erhalten. Nach
geänderter Gesetzeslage wurden die
Urlaubsansprüche der Teilzeitkräfte stundenmäßig angepasst. Folge
waren manchmal Rückrechnungen
über Jahre und Lösungssuche über
Monate. Letztendlich konnten am
Verhandlungsweg Urlaubsguthaben
rückgebucht werden. Die Forderung
für eine Anpassung bzgl. Pflegefreistellung an das Bundesgesetz wurde
in den Landtag eingebracht. Ebenso
die Forderung nach Mehrleistungszuschlägen von 25 % bei Teilzeitkräften. Leider ist auch jahrelanger
Einsatz nicht immer von Erfolg gekrönt. So mussten wir zur Kenntnis
nehmen, dass die Registrierung für
Gesundheitsberufe nach Nationalratsbeschluss und Beschluss des Bundesrates von zwei Landeshauptleuten beeinsprucht wurde. Aber dies
ist eine andere Geschichte, die ich
Ihnen in der nächsten Ausgabe der
BR-News berichten werde. Das alles
jedenfalls sind Themen, die für die
täglichen Beratungen eine wichtige
Rolle spielen.
Für vieles im Leben ist es notwendig
über den Tellerrand zu blicken und in
wichtigen Institutionen mitentscheiden
zu können, um anderen damit behilflich zu sein.
„Ihre Sorgen möchten wir haben“ war
einmal ein Werbeslogan. Ich finde, er
beschreibt die Arbeit der Arbeitnehmervertretung, wie ich sie verstehe, sehr
gut. Manches wird ganz schnell und
einfach machbar sein. Manches dauert
etwas länger und manches stellt sich
als wahre Herausforderung für die Zukunft dar.
Für mich ist es jedenfalls wichtig, nicht
aufgrund von Zurufen und Unsachlichkeiten Zeit zu verschwenden, sondern
den Menschen zuzuhören und mit
Netzwerken aus der Arbeitnehmervertretung und Politik Hilfe und Lösungen
anbieten zu können. Es hat sich vieles
getan und viel mehr ist noch zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
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Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
BR - Service, Aktionen,
Veranstaltungen und Einrichtungen
Besuchen sie uns auf unserer BR Homepage.br.lkh-vil.or.at
Betriebsrat LKH Villach
Ihre starke Vertretung im Landeskrankenhaus
Seit Oktober 2009 hat der Betriebsrat
eine eigene Homepage im Internet
angelegt. Diese ist nicht nur übers
Intranet abrufbar sondern kann auch
von zu Hause aus angesehen werden.
Die Seite bietet wichtige Informationen
über
Bürozeiten,
Telefonnummern, Neuerungen und
Aktionen seitens des Betriebsrates,
Speiseplan des Gemeinschaftshauses
und vieles mehr. Alle Mitglieder sind
hier mit Namen, Telefonnummer und
Berufsgruppe angeführt. Somit kann
sich jeder rasch einen Überblick verschaffen, wer der nächste Ansprechpartner auf der Abteilung ist. Sehr
Für die besonderen Tage im Jahr
Was wäre der Fasching ohne seine
beliebten Krapfen. Der Faschingssamstag ist in Villach berühmt für
sein närrisches Treiben. Wie an
vielen anderen besonderen Tagen
auch, müssen sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen Dienst versehen. Damit auch bei ihnen trotz der Arbeit
ein wenig vom Fasching ankommt,
verteilen wir Jahr für Jahr die ausgezeichneten Krapfen unserer Küche.
Zu Ostern freut es uns, allen Abteilungen ein Osternest überreichen zu dürfen.
Wer zum Muttertag arbeiten
muss, bekommt vom Betriebsrat
ein kleines Präsent – eine Torte.
Aber auch zum Vatertag gehen
unsere männlichen Mitarbeiter
nicht leer aus. In den Sommermonaten, besonders wenn eine
Hitzewelle angesagt ist, darf auch
die Eisaktion nicht fehlen. Schenken hat zu Weihnachten Tradition.
Es ist immer wieder ein schönes
Erlebnis, ihnen zu Weihnachten etwas schenken zu können und sie
zu Neujahr mit einem Präsent zu
überraschen.
übersichtlich hat man auf der Startseite Links eingefügt, über die man
rasch zu Arbeiterkammer, ÖGB,
GÖD usw. gelangt. Somit kann
sich der Mitarbeiter rasch wichtige
Informationen selbst einholen bzw.
sich sofort an das Büro wenden.
Weiters findet man auf der Homepage eine Auflistung aller Vergünstigungen bei diversen Firmen
– Bekleidung, Fitness, Fleischerei,
Friseur, Schmuck und vieles mehr.
Fuhrpark
Sehr gut ausgebucht sind der Pritschenwagen und der Renault Espace, die über das Büro ausgeliehen
werden können.
Auskunft über die genauen Kosten
erfahren sie auf der Homepage. Die
Autos sind kaskoversichert und meist
schnell vergeben, sei es für das Wechseln an einen neuen Wohnort, zum
Transportieren größerer Möbel bzw.
für die Fahrt zu Fortbildungen mit
mehreren Mitarbeitern oder auch für
kleinere Stationsausflüge bishin zu
Familien- und Urlaubsreisen.
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
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Beratungen
der PVA
Sommerfest
2009 und 2010 wurde zusammen
mit dem Gemeinschaftshaus das
Sommerfest veranstaltet- mit Grillerei und Musik war es ein Sommerhighlight. Auf Grund rückläufiger
Besucherzahlen haben wir auf Anregung vieler Kolleginnen und Kollegen ein Thema im Herbst gesucht
und gefunden.
Mit dem Maronifest gibt es eine neue
Veranstaltung mit Musik und Gaumenfreuden.
Es finden unter anderem 2x jährlich Beratungstage mit Hr. Kastrun von der Pensionsversicherungsanstalt statt.
Hierbei geht es um die Klärung
und Erklärung der Fragen bezüglich Altersteilzeit, Stichtage zum
Pensionsantritt, Abfertigung und
Ähnlichem. Die genauen Termine
erfahren Sie immer in den BR News
und wir bitten um rasche Anmeldung, da Termine immer schnell
vergriffen sind. Die Anmeldung ist
auch deshalb wichtig, damit wir
ihre Daten Hrn. Kastrun weitermelden können und er somit ihre PVA
Daten zur Verfügung hat.
Pensionskontoberatung
Maronifest
Das Sommerfest ging und das Maronifest kam. Ab 2011 etablierte sich
das Herbstfest zu einer sehr gut besuchten Veranstaltung. Von kurz mal
„vorbeischaun“ bis hin zum „pickenbleiben“, weil es so gemütlich, ist die
Bandbreite gegeben. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen es um ein
paar Stunden der Gemütlichkeit miteinander zu genießen.
Dienstjubiläen und Gewerkschaftsehrungen
Immer im Herbst feiern wir mit ihnen und
dem Direktorium das
20-,30-und 40jährige
DJ und die Pensionsfeier. Der Schmuck ist
Ausdruck des Dankes
an sie.
Die Ehrungen unserer GÖD- Mitglieder
finden alle 1-2 Jahre
statt.
Danke - nur mit ihnen
können wir Bewährtes
erhalten und Neues
erkämpfen.
Erstmals veranstaltete der Betriebsrat heuer einen Beratungstag zum
Pensionskonto mit dem Landessekretär des ÖGB Hrn. Georg Steiner. Nach Terminvereinbarung
stand Herr Steiner einen ganzen
Tag lang Rede und Antwort auf
Fragen betreffend des neuen Pensionskontos und gab Hilfestellung
beim Ausfüllen des Fragebogens
zur Erfassung der genauen Daten.
Unklarheiten tauchten vor allem
beim diplomierten Personal bezüglich des Schwerarbeitergesetzes auf. Erfreulicherweise konnte
geklärt werden, dass alle DGKS
bzw. DGKP im unregelmäßigen
Dienst in dieses Gesetz fallen.
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Gemeinschaftshaus
S
ehr erfreulich ist die positive Bilanz
des Gemeinschaftshauses unter
der ausgezeichneten Führung von
Fr Gertraud Gärtner.und der guten
Küche Zahlreiche Bedienstete und sehr
viele Mitarbeiter des roten Kreuzes sowie Zivildiener verbringen ihre Mittagspause im Gemeinschaftshaus. Dank der
raschen Bedienung ist es möglich, auch
in nur einer halben Stunde das Essen genießen zu können.
Alles über Öffnungszeiten, Menüplan
und sonstige Angebote entnehmen sie
der Homepage des Betriebsrates: br.lkh-
Reisen
Wer mit dem Betriebsrat auf
Reisen geht, hat sicher etwas
zu erzählen,…
Der Betriebsrat bemüht sich jedes
Jahr für Reiseinteressierte ein passendes Programm auszusuchen. 2009
ging die Fahrt nach Berlin, 2010
nach Hamburg und 2011 nach Italien zu Romeo und Julia nach Verona.
Diese Reise wird bei so manchen gut
in Erinnerung bleiben. Aber nicht
nur wegen dem tollen Programm in
der Arena in Verona, sondern bereits
die Fahrt dahin wurde zum Erlebnis.
Bereits bei der Abfahrt kündigte sich
vil.or.at unter anderem werden auch Feiern im Gemeinschaftshaus abgehalten,
wie zum Beispiel Abschlussfeiern nach
Kursen, Geburtstagsfeiern, Stationsfeiern und vieles mehr. Auf Wunsch wird
ein vorher abgesprochenes Buffet zubereitet oder es wird ein Menü mit den
Köchinnen zusammengestellt.
Die Räumlichkeiten werden auch für
verschiedene Kurse bereitgestellt. Sehr
gut besucht war der „Tape Kurs“, der
bereits mehrmals abgehalten wurde.
Im Gemeinschaftshaus befinden sich
auch die Sauna und der Weinkeller der
ein sehr heißer Tag an und leider, wie es
in Italien manchmal vorkommt, blieb
der Bus im Stau stecken, und…..die
Klimaanlage fiel aus! Das Foto von den
2 Mitarbeiterinnen die im Bus bei offenem Dachfenster und Regenschirm sitzen, spricht wirklich Bände! Zur lieben
Gewohnheit ist auch die Fahrt nach
Mörbisch geworden. Je nach Lust und
Laune kann man sich entweder ganz
der „Kultur“ verschreiben, oder die
Sportlichen finden sich bei der Version
„Light“ wieder und verbringen einen
angenehmen Radltag. Der Betriebsrat
hofft, dass für jeden Mitarbeiter etwas
Passendes im Programm zu finden ist,
und ist natürlich für Vorschläge und
Angebote offen-bitte einfach im BRBüro melden!
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Belegschaft.
Nach Terminvereinbarung im BR-Büro
kann der Weinkeller von den Bediensteten gratis genutzt werden. Bezahlt werden lediglich Essen und die konsumierten Getränke. Fr Gärtner ist bemüht, das
gewünschte Büffet zusammenzustellen.
Betriebsräte sorgen vor Ort für ihr Wohl
im Kantharos.
D
er Sparverein GH-LKH Villach
freut sich großer Beliebtheit mit
mehr als 100 Wochen- oder Monatsparern. Das Sparjahr beginnt immer
mit Oktober. Die Aushebung für 2013
findet heuer am 17. Oktober statt. Neue
Sparer herzlich willkommen
Weihnachtsfeier
Die alljährliche Weihnachtsfeier ist
eine betriebliche Veranstaltung die
ihresgleichen in Kärnten sucht.
Für das Programm und die Getränkeauswahl ist der Betriebsrat zuständig, das Direktorium für Organisation
des Schmuckes, die Tischvergabe
und für das leibliche Wohl. Jahr für
Jahr schafft es unsere Küche uns mit
Kunstwerken und Gaumenfreuden zu
überraschen. Bei gemütlicher Tanzmusik
findet die Feier ihren
Ausklang. Eine gute
Gelegenheit um mit
KollegInnen kostenlos ein tolles Fest gemeinsam zu feiern.
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Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
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BR - und Familie & Unterstützungen
Summerlife... Kinderfasching...
Der Zauberer und die staunenden Kinder
Im Gemeinschaftshaus findet unser einzigartiger Kinderfasching
statt. Mit Musik, dem Zauberer
und guter Laune können unse-
re kleinen Gäste den Fasching so
richtig genießen – um anschließend in einem Meer aus Zuckerln
zu Baden!
Die Kinder bei der Aktion von „Summerlife“ - Chillen und Wandern
Jedes Jahr unterstützt der Betriebsrat die Aktion „ Summerlife „ für die
Kinder unserer Angestellten. 1 bzw 2
Wochen lang werden den Kindern von
6-12Jahren unter der Aufsicht von ausgebildeten BetreuerInnen Spiel, Spaß
und Sport geboten. Die Bediensteten
erhalten für diese Sommerbetreuung
einen Zuschuss von 85 Euro pro Kind
und pro Jahr. Zusätzlich zahlt die Gewerkschaft nach einem Ansuchen
noch einen Betrag von 8 Euro pro Tag
dazu. Somit beträgt der Zuschuss insgesamt für eine Woche 125 Euro, bzw.
für 2 Wochen 165 Euro!
Lei Gleich...
Für all jene, die gerne den Fasching
gebührend feiern, kann der Betriebsrat stark ermäßigte Karten beim
Feistritzer Fasching anbieten. Eine
ganze Sitzung der Faschingsgilde
wird extra für uns reserviert. Viel
Spaß ist dabei jedesmal garantiert!
Gratulation zur Geburt ...
Bei der Geburt eines Kindes unserer
Mitarbeiter ist es selbstverständlich, dass der Betriebsrat zu Besuch
kommt und Blumen für die frischgebackene Mutter und ein Präsent
für das Baby vorbeibringt.Hierbei
handelt es sich um ein Paket mit
Babywäsche, Schnuller und noch
einige kleine Überraschungen sowie
eine Großpackung Einmalwindeln.
Seite 10
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Gardaland
Ein weiteres Highlight bietet jedes
Jahr die Fahrt ins Gardaland. Bereits
um 5 Uhr in der Früh geht es mit
dem Bus los.
In Castelnuovo del Garda angekommen erwartet alle ein ereignisreicher Tag der keine Erwartungen
offen lässt. Mit Unterstützung des
Betriebsrates kann der Eintritt ins
Gardaland und ins Aquarium Sealife
inklusive die Fahrt für die ganze Familie wirklich kostengünstig ermöglicht werden. Im Jahr 2013 hatten
wir sogar 70 große und kleine Gäste. Da die Plätze bekanntlich immer
schnell vergiffen sind, raten wir zu
einer möglichst raschen Anmeldung.
Windelaktion...
Mit der Windelaktion ermöglicht
der Betriebsrat den Bediensteten
sensationell günstige Preise bei
den Markenwindeln Pampers.
Eltern können 1x pro Monat 2
Kindergarten
Fuga da Atlantide
Großpackungen und Großeltern 1
Großpackung Pampers pro Kind abholen. Dieses Angebot gilt natürlich
auch für karenzierte Mitarbeiter. Der
Betriebsrat muss diese Richtlinien
sehr genau einhalten, da die Firma
aufgrund der großen Nachfrage und
Der Kindergarten in der Nikolaigasse bietet allen Eltern unseres Betriebes die Möglichkeit ihre
Kinder durch die verlängerten
Öffnungszeiten auch erst nach
Dienstschluss abzuholen. Es sind
auch eigens Plätze für Bedienstete reserviert. Erst nach Nichtausschöpfung des Kontingents wird
es mit anderen Kindern gefüllt.
Die Eltern haben dadurch allerdings keine Mehrkosten-sie bezahlen den normalen Kindergartentarif. Der zusätzliche Betrag
wird vom Betriebrat ausverhandelt vom Haus übernommen.
des geringen Preises diese Windelaktion bereits aufheben wollte,
Dank Verhandlungen mit der Firma
einerseits und der Zusammenarbeit
von Magazin, Einkauf im Hause und
Betriebsrat konnten wir dieses aufrechterhalten.
BR - Sport und Gesundheit
Kegelturnier...
Das jährliche Kegelturnier findet in St
Niklas auf der Sportkegelbahn Bärbla
statt. Die unterschiedlichsten Mannschaften mit wirklich sehr originellen
Mannschaftsnamen bereiten sich bereits am frühen Nachmittag auf den
Wettkampf vor. Mit viel Kampfgeist
und Ehrgeiz wird gekegelt bis endlich
der Sieger feststeht. Auf die Gewinner, aber auch auf die Verlierer warten
Sachpreise in Form von Brot, Braunschweiger, Leberkäs und anderes.
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Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
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„Fit und g‘sund im Beruf und daham“...
Seit Oktober 2012 wird in Zusammenarbeit mit der AK gezieltes Training für den Stützapparat durchgeführt .
Mit einem dreimonatigen Trainingsprogramm und einem präven-
tiv medizinischen Programm wird
gezielt vor allem auf die Entlastung
des Rückens Wert gelegt.
Die Aktion „Fit und g‘sund“ stellt
eine Ergänzung im Fitnessprogramm
für ihren Stützapparat dar.
„Stock heil“
und Wirbelsäulentraining im Hause...
Schon seit langer Zeit gibt es das
vom BR hauptfinanzierte Wirbelsäulentraining im Hause. Ein spezielles
Wirbelsäulentraining mit den Physiotherapeuten des Hauses findet
einmal pro Woche statt. Bei Interesse
schnellstens im BR-Büro melden, da
erfahrungsgemäß die Plätze extrem
schnell vergriffen sind. Es werden
2 Trainingsblöcke pro Jahr ausgeschrieben und abgehalten, jeweils
im Frühjahr und im Herbst.
Fußball von aktiv bis passiv...
schaft die Dressen zur Verfügung
und natürlich ist für ausreichend
Speis und Trank gesorgt.
Beim KABEG Fußballvergleichsspiel
oder beim Fußballcup kommen vorwiegend die Männer auf ihre Kosten.
Es konnten bereits mehrere Podestplätze für Villach entschieden werden. Teilnehmende Mannschaften
sind neben dem LKH Villach auch
das LKH Wolfsberg, das Klinikum
Klagenfurt, das LKH Laas und die
Gailtal-Klinik.
Der Betriebsrat stellt unserer Mann-
Passiv Fußball... Der Betriebsrat
hat für alle Fussballbegeisterten
10 Stück Abokarten vom Villacher Sportverein angekauft. Einfach
rechtzeitig bekannt geben wann die
Karten gebraucht werden, im BRBüro abholen und am Tag nach dem
Spiel retournieren.
Im Winter veranstaltet der Betriebsrat alljährlich zusammen mit dem
Zentralbetriebsrat das Eisstockturnier. In Kellerberg trainieren die
Eisschützen mit Unterstützung des
Betriebsrates einmal wöchentlich für
ihre Fitness und natürlich auch für
diverse Turniere.
Skipässe
und mehr...
Der Betriebsrat gewährt jährlich
Zuschüsse zum Kärntner Skipass!!
Zum Gerlitzen Skipass und Senza
Confini!!
Hier kommen nicht nur die Bediensteten in den Genuss der ermäßigten Karten sondern auch
die im gemeinsamen Haushalt
lebenden Partner und die Kinder.
Für eine Familie mit Partner und
Kind macht dies eine finanzielle
Hilfestellung von 58 Euro aus.
Der Betriebsrat unterstützt des
Weiteren ebenso sportliche Aktivitäten der Mitarbeiter wie die Sommeraktion mit dem Fitnesscenter
Injoy.
Des weiteren werden immer wieder Nenngelder zu den diversen
Sportveranstaltungen gesponsert
vom Laufen übers Rudern bis hin
zum Golfen.
Gesunde Ernährung...
Eine gemeinsame Aktion des BR
mit unserer Küche.
Gemeinsam mit dem Küchenleiter
Hrn. Wascher und dem Diätologen
Hrn. Vilanek soll ihnen in Zukunft
die Möglichkeit gegeben werden
mehr Spaß und Genuss am Leben
durch gesunde Ernährung zu erlangen.
Ziel ist es nicht nur ein Gesundheitsmenü zu präsentieren, das wäre zu
kurz gegriffen.
Ziel ist es, sie durch Informationen
und spezielle Kennzeichnung der
Angebote im Speisesaal in die Lage
zu versetzen, ihre Entscheidung aus
ernährungstechnischer Sicht besser
treffen zu können.
Seite 12
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Die Herausforderungen von 2010 bis 2013
2010
Überfallsartiges KABEG- Gesetz
Durch die damalige Regierung wurde das KABEG –Betriebsgesetz
mit Mitwirkung der damaligen Fr.
Vorstand tiefgreifend und überfallsartig verändert. Trotz schwerer Vorbehalte von Betriebsrat, Ärztekammer
und des damaligen Gesundheitsreferenten. Auf Grund dessen wurden
Informationsveranstaltungen in den
einzelnen Häusern abgehalten und
weitere gewerkschaftliche Maßnahmen beschlossen. Ein nicht der FSG
angehöriger Betriebsrat im LKH Villach stellte damals fest - eigentlich
keinen Handlungsbedarf zu sehen.
Aber mehr als 700 Kolleginnen und
Kollegen erkannten die Notwendigkeit gegen das Gesetz welches nicht
einmal einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde zu demonstrieren.
Mit ihrer Hilfe konnte der Betriebsrat eine Entschärfung des Gesetzes
erreichen. Der Versetzungsschutz
für Bedienstete konnte erreicht werden und ebenso der Erhalt der einzelnen Häuser als Betriebe laut Arbeitsverfassungsgesetz. Wie wichtig
das rechtzeitige Handeln war wird
dadurch unterstrichen dass der Verfassungsgerichtshof nach langer Begutachtung als verfassungswidrig
beurteilte. Personal der einzelnen
Häuser wurde zum Spielball und einmal in der Kabeg und danach wieder
den Häusern zugeordnet.
Widerstand gegen Sparpläne
Von Seiten des Betriebsrates wurde
massiver Widerstand gegen die von
der Fr. Vorstand vorgelegten Sparpläne im Personal und Sachaufwand
und ihre angekündigte Nulllohnrunde geleistet. Gegen die Stimmen der
Betriebsratsvertreter wurde dieses
Budget aber von der damaligen installierten Expertenkommission angenommen.
Eine Vereinbarung bezüglich der
Raucherzonen wurde getroffen. In
Villach gibt es im Gegensatz zu den
anderen Häusern eigene Raucherkabinen. Somit kann man auf Unterstellplätze im Freien getrost verzichten.
2011
Personalvereinbarungen mit
Vorstand
Viele betriebsrätliche Interventionen
und Stellungnahmen von AK und
Rechtsabteilung daraus folgend eine
Vereinbarung mit dem Vorstand waren notwendig um den Kolleginnen
und Kollegen jene Einsatzortsicherheit zu geben welche ihnen zustand.
Dem noch nicht genug gab es in Klagenfurt auch noch die Spitzelaffäre.
Lange Klärung der RTA- Tätigkeiten durch OP Gehilfen
Beginn der Klärung der RTA Tätigkeit
in den OPs. Nach langen Verhandlungen und Einholung von Rechtexpertisen und Stellungnahmen von
Bundesministerium bis hin zum Arbeitsinspektorat brachten nun endgültig die Klärung bezüglich der RTA
Tätigkeiten durch OP- Gehilfen. RTA
Tätigkeiten werden zukünftig durch
RTAs durchzuführen sein. Bisher hat es
die Fr. Vorstand immer verstanden dieser Regelung zuzustimmen aber nicht
für die personelle Ausstattung zu sorgen. Nach den erfolgten Veränderungen wird einer Umsetzung jetzt hoffentlich nichts mehr im Wege stehen.
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
2012
Neues Parkdeck
Eine Entlastung der Parkplatzproblematik wurde mit der Eröffnung des
Parkplatzes West im September 2011
geschaffen. Endlich konnten vermehrt Einfahrtskarten an Mitarbeiter
vergeben werden und die Warteliste
wurde somit erheblich verkürzt. Bedienstete im unregelmäßigen Dienst
parken in der Tiefgarage, Bedienstete im regelmäßigen Dienst auf dem
Parkdeck West.
Weitere Angriffe auf K-Schema
Auch in diesem Jahr gab es zahlreiche Wortmeldungen der verantwortlichen Politiker welche Änderungen
im K- Schema vorschlagen um auf
Kosten der Kolleginnen und Kollegen
Budgetprobleme zu sanieren. Der Widerstand der Arbeitnehmervertretung
und das Wissen der hohen Akzeptanz
des Personals gegenüber ihrer Arbeitnehmervertretung konnte dieses Ansinnen aber immer hintanhalten.
Die Lohnverhandlungen Durch
die langwierigen und von den Regierungsparteien nicht ernsthaft geführten Gehaltsverhandlungen sowie die
geplanten tiefgreifenden Änderungen
im K-Schema war es notwendig die
Kolleginnen und Kollegen darüber in
Betriebsversammlungen zu informieren. Die überwältigende Teilnahme
zeigte den Verantwortlichen die Solidarität und diese Botschaft kam auch
an. Die als moderat zu bezeichnende
folgende Lohnerhöhung war ein Erfolg, die notwendige Zustimmung zu
einer Nulllohnrunde ein bitterer Wermutstropfen welcher wegen der wieder stattfindenden Angriffe auf das
K-Schema eingegangen wurde.
Gesundheitscharta
Als wesentlich erfreulicher Verhandlungserfolg des Betriebsrates und
seiner, im Sinne aller Kolleginnen
und Kollegen geforderter Maßnahmen für die Kärntner Krankenanstalten, ist die unter Einbeziehung aller
politisch relevanten Kräfte Kärntens
ausverhandelte Gesundheitscharta
zu sehen. Die Außerstreitstellung
parteipolitischer Willkür im Gesundheitswesen war ein wesentlicher
Schritt für alle Kolleginnen und Kollegen und die Kärntner Bevölkerung.
Die Gesundheitscharta führte nicht
nur zu wesentlichen Änderungen im
Kabeg–Betriebsgesetz. Sie ermöglicht
auch in Zukunft wie in Artikel 1 festgeschrieben, ausreichendes Personal in
den Krankenanstalten. Damit wird es
nun zukünftig möglich, die auf Grund
mangelnder finanzieller Bedeckung in
den Budgets entstandenen personelle
Engpässe in einzelnen Krankenanstalten Schritt für Schritt zu beseitigen.
2013
Änderungen des KABEGBetriebsgesetzes
Nach den vereinbarten Zielen in der
Gesundheitscharta wurden auch wesentliche Teile des KABEG- Betriebsgesetzes- wie vom Betriebsrat immer
gefordert- geändert.
Die wesentlichen Änderungen sind:
❏ Erhöhter Bestandschutz der Krankenanstalten in der Landesverfassung verankert.
❏ Alle Bediensteten der Krankenanstalten und in neu gegründeten
Unternehmungen bleiben Landesbedienstete
❏ Ein Vertreter aus der Medizin ist
verpflichtend bei Beratungen des
Aufsichtsrates (z. B. Stellenplan,
Leistungsplan, Personalbudget) beizuziehen
❏ Erweiterte Rechte des Aufsichtsrates bei der Bestellung von Führungskräften
❏ Größtenteils wieder Rückführung
in die Eigenverwaltung und somit
wieder Zuteilung der Personalangelegenheiten und Verantwortung an
die einzelnen Häuser sowie auch der
Bauabteilung und des Controllings.
Frei nach ZBR Vors. Arnold Auer zitiert: Soviel dezentral wie möglich
und soviel zentral wie notwendig.
Probleme im Turnusärztebereich
Aufgrund immer wieder von turnusärztlicher Seite geäußerter Kri-
Seite 13
tikpunkte wurde gemeinsam mit
der Ärztekammer für Kärnten ein
Schreiben an die Verantwortlichen
in der KABEG gerichtet um diese unhaltbaren Zustände abzustellen. Im
Einzelnen geht es um gesetzwidrige
Verstöße gegen das Ärztegesetz. Beispielhaft geht es da um Punkte wie:
Pooling, intransparente Abrechnungen, Stehzeiten während der Ausbildung, unbezahlte Überstunden und
Probleme im Bereich der Personalführung an den Abteilungen mit der
Klage der geringen Wertschätzung.
Von Seiten des Betriebsrates wird
diesen Vorhaltungen und auf deren
Beseitigung größtes Augenmerk gelegt und er erwartet von den Verantwortlichen eine rasche Beseitigung
der Problembereiche im Sinne der
Kolleginnen und Kollegen.
Ambulanzgebührenbeteiligung
In der nun seit dem Jahre 2007 geführten Diskussion hat sich inhaltlich
nichts getan. Die vorgelegten Neuregelungen von Seiten der KABEG
zu dieser Thematik fand er nicht die
Zustimmung von Seiten der Ärzteschaft und des Betriebsrates. Auch
gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Häusern der KABEG in diesem
Bereich die abzubauen sind. Es wird
seitens der Ärztekammer ein Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Abberufung Vorstand- KABEG
Aufgrund massiver Vorbehalte gegenüber dem Vorstand wurde dieser
vom Aufsichtsrat abberufen. AR-Vorsitzende Michaela Moritz sagte,ein
schwerwiegender Vertrauensverlust
habe dazu geführt. Damit ist nun
eine Ära zu Ende, die geprägt war
durch Spitzelaffäre,diskussionswür
digen Personalentscheidungen und
teurer Arbeitsgerichtsprozesse und
nachfolgenden Vergleichen.Der Betriebsrat hofft, dass die Veränderungen nun endlich Gelegenheit geben
in Ruhe arbeiten zu können und den
Blick nach vorne zu richten.
Durchsetzung der Nachbesetzung der Reinigungsdienstes.
Durch die ständigen Forderungendes Betriebsrates die Vereinbarung
bezüglich der Anzahl der Reinigungskräfte am LKH Villach einzuhalten,
gelang es nach langen Verhandlungen Nachbesetzungen im Herbst
2013 endlich zu erreichen.
Seite 14
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Die Behindertenvertrauensperson
D
ie Behindertenvertrauensperson (BVP) ist die Ansprechperson für behinderte Menschen
im Betrieb.
Da die BVP selbst dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört,
wird angenommen, dass sie durch
die Selbstbetroffenheit Verständnis
für die Anliegen von behinderten Arbeitnehmerinnen hat und Hilfestellung für die nachhaltige Integration
in die Arbeitswelt leisten kann.
Die Regelungen entsprechen weitgehend den Bestimmungen über die
Jugendvertretung im Arbeitsverfassungsgesetz (§§ 123 bis 131 ArbVG)
und denen für Betriebsräte.
Die wichtigsten Fragen
zum Thema Behindertenvertrauensperson
Welche Aufgaben hat eine Behindertenvertrauensperson?
Die
Behindertenvertrauensperson
soll die wirtschaftlichen, sozialen,
gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten ArbeitnehmerInnen im Einvernehmen mit dem
Betriebsrat wahrnehmen.
So kommt ihm bei Verhandlungen
zu Versetzungen, Kündigungen und
bei Besetzungen von möglichen Arbeitsplätzen welche als behindertentauglich zu bezeichnen sind, zu.
Ist die Zusammenarbeit des BRs
und der BVPs wichtig?
Eine Zusammenarbeit ist sehr sinnvoll. Nach den Bestimmungen des
Behinderteneinstellungsgesetzes
(BEinstG)hat der Betriebsrat der Behindertenvertrauensperson bei der
Wahrnehmung der besonderen Belange von begünstigten behinderten
ArbeitnehmerInnen beizustehen.
Neben dem Betriebsrat hat auch der
Arbeitgeber die Behindertenvertrauensperson aktiv zu unterstützen. Die
Erfahrungen zeigen dass nur eine
abgestimmte Vorgangsweise von
Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson zu einer optimalen Vertretung der Belegschaft führt.
Ist nebst dem Betriebsrat eine eigene Behindertenvertrauensperson sinnvoll?
Dies kann man nur mit einem kräftigem Ja unterstreichen. Zum einen ist
die Vertrauensperson ob ihrer eigenen Behinderung jemand mit praktischer Erfahrung und Betroffenheit.
Zum anderen hat er sich im Interesse anderen Betroffenen eigens dafür
fortgebildet. Erstellt somit eine sehr
gute Ergänzung zur betriebsrätlichen
Informationsstruktur dar.
Wer ist „besondert begünstigter“
Behinderter?
Es sind dies chronisch erkrankte ArbeitnehmerInnen, welchen eine „besondert begünstigte“ Behinderung
vom Bundessozialamt bestätigt wurde.
Wie erhält man einen Bescheid für
eine „besondert begünstigte“ Behinderung?
Beim Vorliegen einer chronischen
Erkrankung (z. B. Diabetes ,psychische Erkrankungen, Erkrankungen
am Stützapparat) einer langwierigen
vorübergehenden Erkrankung (z.B.
Tumorerkrankungen, Herz- oder
Lungenerkrankungen) oder nach
einem Unfall mit Dauerfolgen muss
ein Antrag beim Bundessozialamt
eingebracht werden.
Danach erhalten sie Termine für Gutachten und anschließend einen Befundbericht mit Bescheid.
Liegt der Grad der Behinderung
über 50% gelten sie als „besondert begünstigter“ Behinderter.
Wahl der Behindertenvertrauensperson
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), die die Betriebsratswahl regeln. Die Wahl der BVP
und ihrer StellvertreterInnen ist
tunlichst gemeinsam mit der BRWahl durchzuführen.
Die Wahl hat, analog der Betriebsratswahl abzulaufen. Von
der Einberufung der Betriebsversammlung bis hin zur Wahl des
Wahlvorstandes.
Durch einen Beschluss der Betriebsversammlung
sollte
der
Wahlvorstand der Betriebsratswahl
auch für die Wahl der Behindertenvertrauenspersonen zuständig
gemacht werden.
Der gewählte Wahlvorstand hat
die Wahl vorzubereiten, anzukündigen und durchzuführen. Somit
sind für sie alle Erklärungen gültig
welche in diesem Tätigkeitsbericht
für die BR-Wahl angeführt sind.
Begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen haben somit die Möglichkeit, zweimal ihre Stimme abzugeben: für den Betriebsrat und für
die Behindertenvertrauensperson.
Nachdem die gewählte Behindertenvertrauensperson ihr Mandat
angenommen hat, muss der Wahlvorstand das Wahlergebnis durch
Anschlag im Betrieb kundmachen.
Die Wahl der BVP wird durch die
Kundmachung rechtskräftig.
Impressum
Herausgeber und Medieninhaber: Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Sektion 9 (Landesanstalten und Betriebe), Bahnhofstraße 44, 9020
Klagenfurt. Für den Inhalt verantwortlich: Betriebsratsvorsitzender des
LKH Villach, Karl Binder, Nikolaigasse 43, 9500 Villach. Blattlinie: periodische Zeitschrift zur Information der Mitarbeiter des LKH Villach
Redaktion und Layout: Stv. Betriebsratsvorsitzende Waltraud Rohrer
Druck: Druckerei ,Paul Gerin 9501 Villach Erscheinungsweise: vierteljährlich und nach Bedarf zusätzlich.
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 15
Bericht der
Behinderten
Vertrauensperson
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine erste Periode als Behindertenvertrauensperson geht zu Ende. Es
waren vier arbeitsreiche aber auch
erfolgreiche Jahre. In dieser Zeit habe
ich mir in Kursen und Schulungen
sehr viel Wissen über die rechtlichen
Grundlagen für behinderte Personen
am Arbeitsplatz angeeignet. Dies ist
mir und den 130 Behindertenbegünstigten Bediensteten im Hause
zu Gute gekommen.
Die Einstufungen für eine Behinderung wurden sehr verschärft. Es ist
nun viel schwieriger sie zu erlangen
bzw. sie zu behalten. Auch am Arbeitsplatz wurde es und wird es immer aufwändiger und belastender.
In div. Informationsveranstaltungen
konnte viel Wissenswertes über das
Arbeiten (Rechte und Pflichten) mit
Behinderung näher gebracht werden. Auch finanzielle Themen, wie
Unterstützungen und Steuerausgleich, waren sehr gefragt.
Mit Unterstützung von Direktorium
und Betriebsrat ist es mir auch gelungen, einen Treppenlift für das Gemeinschaftshaus zu errichten.
Jetzt ist es auch jedem Gehbehinderten möglich, diese hervorragende
Einrichtung zu besuchen.
Vor einem Jahr organisierten wir für
alle fünf Krankenanstalten eine Zentralbehindertenvertretung. Nun ist
es uns möglich mehr zusammen zu
arbeiten, mehr Informationen zu bekommen und stärker für euch einzutreten.
Seit sechs Monaten bin ich stellvertretender Vorsitzender der Zentralbehindertenvertretung.
So gestärkt sehe ich positiv in die Zukunft.
Ihr Behindertenvertreter
Michael Orasch
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Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 17
Das Sekretariat des Betriebrates
Im Sekretariat des Betriebsrates werden täglich viele Anliegen verschiedenster Natur bearbeitet. Die folgende Auflistung soll ihnen eine Information darüber geben.
Terminvereinbarungen:
Wenn Sie einen Gesprächstermin mit
dem Betriebsratsvorsitzenden oder
seiner Stellvertreterin benötigen, ersuchen wir sie um vorherige Terminvereinbarung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Anträge, Ansuchen und
Formulare z. B. für:
❖ Fahrtkostenzuschuss
❖ Zuschuss bei Investitionen
❖ Bezugsvorschüsse vom Dienstgeber
❖ Ansuchen für Wohnbaudarlehen
❖ Zuschüsse um Bildungsförderungbeiträge
❖ Ansuchen um Zuschuss der GÖD
(Sehbehelfe, Zahnersatz)
❖ Schreiben von Ansuchen bei internen Versetzungen u. andere....
❖ Natürlich wird auch die Hilfe bei
Anträgen an Ämter und Behörden
angeboten.
Fr. Dagmar Binder und Fr. Judith
Wirtitsch sind bemüht alle Ansuchen
und Wünsche zu Ihrer Zufriedenheit
zu erledigen.
Weitere Serviceleistungen:
❖ Verkauf der Essenmarken,
❖ Das Angebot diverser Gutscheine
von verschiedenen Geschäften.
❖ Palmers- und Triumphgutscheine
können mit einer Ersparnis von 8
% billiger erworben werden,
❖ Gutscheine der Fa. XXXLutz mit
einer Ermäßigung von 10 % , sind
der große Renner unter den Gutscheinen.
Diese werden von den MitarbeiterInnen so gut angenommen, dass
sich der Rabattbetrag welchen sich
die KollegInnen erspart haben in
der letzten BR-Periode wiederum im
6-stelligen Bereich bewegt.
❖ Die Businesscard der ÖBB gibt
ihnen das ganze Jahr über die
Gelegenheit die Ersparnis von
20 % gegenüber dem normalen Fahrpreis in Anspruch zu
nehmen, einfach im BR-Büro
abholen und bezahlen. Bitte die
Rückgabe nicht vergesen.
❖ Für Heizöl (Fa.Pronto und ÖMV)
erfahren Sie im Büro immer den
lfd. Preis und können zum jeweiligen Tagespreis die Bestellungen
durchgeben.
Einmal im Jahr wird von Seiten des
Betriebsrates versucht für die Dauer
von einer Woche einen Sonderpreis
für sie auszuhandeln. Diese Heizölaktionen werden immer sehr gut angenommen.
Saisonbedingte Aktionen:
❖ Die Verkaufsaktion des Kärntner
Skipasses, Gerlitze und Senza
Confini für die Wintersaison welche mit Oktober beginnt.
❖ Für feste Brennstoffe gibt es jedes
Jahr gesondert eine Aktion.
❖ Die Vignettenaktion begrüßen
unsere MitarbeiterInnen sehr.
Fuhrpark:
Der Verleih des Renault Escpace ist
eine weitere Serviceleistung des Betriebsrates. Mit diesem Auto wurden
aus beruflichen zumeist aber privaten Gründen in der letzten Periode
von den Bediensteten ca. 75.000 km
zurückgelegt.
Der Verleih des BR- LKW, wird ebenso geplant und organisiert. Den großen Nutzen erkennt man an der Ausleihhäufigkeit. Bedienstete nutzen
ihn eifrig und haben damit schon
48.000 km zurückgelegt.
Dagmar Binder
Das Sekretariat des Betriebsrates ist die Anlaufstelle für alle
KollegInnen für viele Wünsche
und Bedürfnisse, angefangen
von Terminvereinbarungen bis
zum Ausfüllen verschiedenster
Formulare.
Das Team des Büros bemüht
sich, ihnen mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen und ihnen so weit
wie möglich weiterzuhelfen.
Diese und noch viele andere Aufgaben werden für Sie im BR-Büro erledigt, es gibt aber auch unzählige
Anfragen die – wenn möglich – auch
telefonisch abgehandelt werden, allerdings kann Ihnen manchmal der
Weg ins BR-Büro nicht erspart werden, da viele Anliegen persönlicher
Aussprache bedürfen.
Büro Öffnungszeiten:
Mo bis Do von: 7 Uhr bis 14.30h
Freitag:
7 Uhr bis 12.30h
Mittagspause:von 12.30h bis 13h
Tel.Dw.: 2205 und 2772
Judith Wirtitsch
Seite 18
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 19
Betriebsärztlicher Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen,
Liebe Mitarbeiter!
Auch in der diesmaligen Sonderausgabe der Betriebsrat-News möchte ich
Ihnen eine kurze Übersicht unserer arbeitsmedizinischen Tätigkeiten präsentieren, um Ihnen die breite Palette der
Arbeitsmedizin in Erinnerung zu rufen,
damit Ihnen im Anlassfall der Weg zu
uns leichter und rascher gelingt.
Zu allererst möchte ich Ihnen jedoch
Frau Selina Hartl vorstellen, die seit Februar dieses Jahres als Nachfolgerin von
Frau Eigner, die in die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen gewechselt
ist, alle organisatorischen und bürokratischen Belange des betriebsärztlichen
Dienstes managt.
Nachfolgend ein Überblick über die
arbeitsmedizinisch relevanten Tätigkeiten:
Infektionsprophylaxe für das gesamte
gefährdete Personal unseres Betriebes:
Dazu zählt in erster Linie die HepatitisB-Prophylaxe die seit ca. 1 ½ Jahren
nicht mehr auf einer Berechnung des
Schutztiters beruht, sondern generell
durch eine alle 10 Jahre verabreichte
Auffrischungsimpfung sichergestellt
wird.
Darüber hinaus werden alljährlich
Impfaktionen gegen FSME sowie
heuer erstmalig gegen Pneumokokkenerkrankungen durchgeführt. Beide
Impfungen konnten und können auf
Grund des Zuschusses unseres Betriebsrates sehr kostengünstig angeboten werden.
Die alljährlich durchgeführte Grippeimpfaktion war und ist auch heuer
wieder auf Veranlassung unseres Direktoriums kostenlos.
Weitere Schutzimpfungen wie Diphtherie, Tetanus, Polio etc. werden
selbstverständlich auch angeboten.
Reiseimpfberatung und Prophylaxe
bieten wir im Rahmen unseres Mitar-
beiterserviceprogrammes an. Auch diese Impfungen werden an unsere Mitarbeiter vergünstigt verabreicht.
Arbeitsplatzbegehungen und Arbeitsplatzberatungen gemeinsam mit der
Sicherheitsfachkraft, Ing. Josef Pfeifhofer.
Auf diesem Weg konnten zahlreiche
Arbeitsplatzprobleme in Zusammenarbeit mit der Technischen Abteilung und
den Werkstätten behoben bzw. verbessert werden. Die Beratungen betreffen
unter anderem ungünstige Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz, Verbesserung
des Raumklimas, Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, Probleme mit
Raumgröße, Geruchsbeeinträchtigungen und Nichtraucherschutz etc.
Die von unserem Haus angekauften
vier Raucherkabinen stellen eine im
Bereich der KABEG-Häuser einzigartige
Lösung dar. Dadurch wurde vor allem
erreicht (Joint Commission!), dass die
Dienstkleidung unserer rauchenden
Mitarbeiter nur mehr sehr gering nach
Rauch riecht und damit die „Geruchsbelästigung“ unserer Patienten wesentlich reduziert werden konnte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die
räumliche und optische Trennung von
rauchenden Mitarbeitern und den
Patientenbereichen, und last but not
least ist dadurch auch der Nichtraucherschutz unserer rauchfreien Mitarbeiter in optimaler Weise gewährleistet
(Voraussetzung ist natürlich, dass wie
vom Direktorium vorgeschrieben, ausschließlich in den Raucherkabinen geraucht wird).
Nadelstichverletzungen als Hauptquelle für beruflich erworbene Infektionen werden in Zukunft auf Grund der
neuen Nadelstichverordnung, die eine
verpflichtende Verwendung von nadelstichsicheren Instrumenten vorschreibt,
deutlich weniger werden. In diesem
Zusammenhang möchte ich nochmals
an Sie appellieren auf jegliche Form
von Kontamination mit körperfremden
Körperflüssigkeiten, sei es durch Nadelstich oder reinen Kontakt, gemäß den
arbeitsmedizinischen Vorgaben (im Intranet nachlesbar) genau zu reagieren
und dies zu dokumentieren, um im Falle einer Infektion die Rechtsansprüche
hinsichtlich einer erworbenen Berufserkrankung geltend machen zu können.
Allergieprobleme im Zusammenhang
mit der beruflichen Tätigkeit wie Über-
empfindlichkeiten gegenüber chemischen Arbeitsmitteln oder z. B. der
Dienstkleidung gehören ebenfalls zu
unserem Tätigkeitsfeld. Nach entsprechender allergischer Austestung durch
den Hautarzt können von uns spezielle
Hautschutzcremen oder entsprechende antiallergische Arbeitsmittel bzw.
Dienstkleidung angeboten werden, die
selbstverständlich vom Haus zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die
Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen wie z. B.
für Strahlenschutz oder Schadstoffe.
Auch Bildschirmsehtests und Nachtarbeitsuntersuchungen werden regelmäßig präventiv durchgeführt.
Weitere Tätigkeiten die zu unserem Arbeitsalltag zählen:
Einstellungsuntersuchungen, Immunitätsstatuserhebungen bzw. Komplettierungen, Untersuchungen des
Küchenpersonals, Prävention von bzw.
organisatorische Abhandlung von Arbeitsunfällen, Sicherheitsunterweisungen, Berufskrankheitenanzeigen etc.
Seit Anfang 2012 werden von mir
vermehrt arbeitsmedizinische Graviditätsberatungen durchgeführt. Die
von der Sicherheitsfachkraft unseres
Hauses, Herrn Ing. Josef Pfeifhofer und
mir durchgeführte Mutterschutzevaluierung dient als Grundlage für diese
Beratungen. Damit soll für die betroffene Mitarbeiterin ein völlig gefahrloses
und auf den besonderen körperlichen
Zustand rücksichtnehmendes Arbeiten
ermöglicht werden.
Ein weiterer Service für unsere MitarbeiterInnen ist ein zum Zeitpunkt des
Erscheinens dieser Betriebsratszeitung
bereits im Laufen befindliches Rauchentwöhnungsprogramm. Dieses wurde
unter der Schirmherrschaft von Frau
Primaria Christa Rados sowie in Zusammenarbeit mit Frau Mag. Barbara Schabata (Psychologin der Abteilung für
Psychiatrie) initiiert. Bei entsprechender
Annahme durch unsere MitarbeiterInnen sind sicherlich weitere Projekte in
dieser Richtung vorgesehen.
Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr
Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit!
Ihr
Dr. Franz Lesjak
Ihre
Selina Hartl
Seite 20
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Rechtinfos für sie in Kurzform
Bei dieser Information handelt es sich immer um eine
vereinfachte Darstellung der Rechtslagen. Beachten sie
dass diese Übersicht lediglich dafür gedacht ist ihnen
einen Überblick zu geben und ihnen darzustellen welche
Rechtsangelegenheiten für sie in Betracht kommen könnten.
Sonderurlaube
Können unseren Bediensteten aus wichtigen persönlichen und familiären Gründen in folgendem Ausmaß gewährt werden:
❏ Verehelichung des / der Bediensteten 3 Arbeitstage
❏ Eheschließung eines Kindes
1 Arbeitstag
❏ Tod von Eltern, Schwiegereltern
oder Geschwistern
2 Arbeitstage
❏ Tod des Ehegatten (Lebensgefährten)
oder eines Kindes (Pflegekindes)
3 Arbeitstage
❏ Tod der Großeltern
1 Arbeitstag
❏ Niederkunft der Gattin oder
Lebensgefährtin
2 Arbeitstage
❏ Wohnungswechsel mit eigenem
1 Arbeitstag
Hausstand am gleichen Dienstort1
❏ Übersiedlung vom auswärtigen
Wohnort an den (= zum) Dienstort und
Übersiedlung anlässlich der Versetzung
2 Arbeitstage
an einen neuen Dienstort1
Ein Arbeitstag entspricht 8 Stunden im regelmäßigen wie
unregelmäßigen Dienst. Ein Urlaub kann nicht durch einen Sonderurlaub unterbrochen werden.
Sozialstunden
Jedem Bediensteten werden aus bestimmten Anlässen
sogenannte Sozialstunden gewährt.
Das Ausmaß der Sozialstunden ist mit 20 Stunden (bei
100%igem Dienstverhältnis) festgelegt. Verwendet werden diese Stunden für wichtige Wege und Erledigungen,
deren Abwicklung in der Freizeit nicht möglich war bzw.
ist.
Unter anderem für folgende Anlässe können Sozialstunden in Anspruch genommen werden:
❏ Vorsprachen in Ämtern und Behörden, Schulen oder
Kindergärten
❏ Arztbesuche, einschließlich Impfungen, Therapien (gilt
auch für Arztbesuche mit nahen Angehörigen, das sind
Ehegatten und Personen, mit denen Bedienstete in gerader Linie verwandt sind, sowie Geschwister, Stief-, Wahlund Pflegekinder und Personen, die mit dem Bediensteten in Lebensgemeinschaft leben).
❏ Vorsprachen bei sonstigen öffentlichen Einrichtungen
(wie z.B. Mutterberatungsstellen, Krankenkassen, Pensionsversicherungsanstalten sowie Versicherungen und
Banken)
❏ Teilnahme an Begräbnissen von nahestehenden Personen, wenn die Gewährung von Sonderurlaub nicht in
Betracht kommt.
❏ Schriftliche Ladung als Zeuge oder Auskunftsperson
vor Behörden und Gerichten
❏ Im jeweiligen Anlassfall kann das Freizeitkontingent
von 20 Stunden, sofern es bereits ausgeschöpft ist, nach
Genehmigung auch überschritten werden.
Pflegefreistellung
Der / die Bedienstete hat Anspruch auf Pflegefreistellung
von einer Woche (40Std.)wenn er:
❏ Wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen
Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen
Angehörigen oder Kindes.
❏ Nach der Geburt ist eine Pflegefreistellung für die Gattin oder Lebensgefährtin nur in solchen Fällen möglich in
welchen die Wöchnerin nebst der Geburt auch erkrankt
ist.
❏ Wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes,
Wahl- oder Pflegekindes
❏ Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine Pflegefreistellung von einer weiteren Woche, für ein zu pflegendes Kind, wenn dieses neuerlich erkrankt und unter 12
Jahren alt ist.
❏ Ist der gesamte Anspruch der Pflegefreistellung erschöpft, kann noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub
ohne vorherige Vereinbarung mit dem Dienstgeber angetreten werden.
❏ Befindet sich ein Kind im Krankenhaus, gilt es als versorgt und es kann eine Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen werden. Um als Begleitperson mit
dem Kind aufgenommen zu werden, kann lediglich Urlaub oder ein anderer Freizeitanteil verwendet werden.
(Dzt. Stand im LVBG soll aber der Bundesregelung angepasst werden, Änderung in den Landtag eingebracht)
Als naher Angehöriger sind Ehegatten und Personen anzusehen, welche mit dem Bediensteten in gerader Linie
verwandt sind (ferner Geschwister) oder in Lebensgemeinschaft leben. (Dzt. Stand im LVBG soll aber der Bundesregelung angepasst werden, Änderungantrag wurde
in den Landtag eingebracht)
Die Pflegefreistellung kann tageweise oder stundenweise
konsumiert werden.
Für Bedienstete im unregelmäßigen Dienst ist die Freistellung lt. LVBG in vollen Stunden vorgesehen.
Sonderurlaube aus diesem Anlassfall kommen nur einmal während des Dienstverhältnisses in Betracht
1
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Die Pflegefreistellung wird im regelmäßigen Dienst mit 5
x 8 Std. bemessen.
Auf Grund der fiktiven Arbeitszeit im unregelmäßigen
Dienst wird bei einer tageweisen Abrechnung der Tagessollwert von 5.71Std gewertet um eine Freistellung von
einer Woche (40Std) zu gewährleisten.
NSCHG- Stunden
Die NSCHG Stunden sind im NSCH Gesetz seit 1992 geregelt .Gilt für Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten), welche laut Krankenanstalten- Gesetz erfasst sind
und laut §2 Nachtschwerarbeit leisten. Nachtschwerarbeit leistet ein Arbeitnehmer, welcher zwischen 22 Uhr
und 6 Uhr mindestens 6 Stunden beschäftigt ist und
während dieser Zeit unmittelbare Betreuungsarbeit (keine Bereitschaft) leistet.
Genaue Anspruchsbereiche sind in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschrieben.
Das NSCH- Gesetz erläutert folgende Ansprüche:
✔ Für jeden ND seit Dezember 1994 erhalten sie je 2
Stunden Zeitguthaben.
✔ Dieses ist spätestens 6 Monate nach dem Entstehen zu
verbrauchen.
✔ Ist nicht in Geld (ausbezahlte Überstunden) abzugelten.
Mit den folgenden Beispielen erkennen sie am leichtesten ob die Abgeltung in Verzug ist:
Sollten sie monatlich durchschnitlich 4 ND machen –
und einen NschG Rückstand von 48 Stunden haben
5 ND machen - und einen NschG Rückstand von 60
Stunden haben
6 ND machen - und einen NschG Rückstand von 72
Stunden haben
ist anzunehmen, dass die Abgeltungsfrist von längstens 6
Monaten höchstwahrscheinlich überschritten worden ist.
Erklärung anhand Beispiel 3: 6 ND x 2 Stunden = 12
Stunden/ Monat diese mit 6 Monaten multipliziert = 72
Stunden. Diese Summe lässt annehmen, dass über sechs
Monate keine NSCHG Stunden abgegolten wurden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleiden bei Überschreitung keinen Nachteil. Die rechtliche Konsequenz
besteht für die Vorgesetzten. Die NSCHG- Stunden können auf Grund von Überschreitungen auf keinen Fall
verfallen.
Da eine Abgeltung in Überstunden nicht rechtens ist,
werden eingeplante NSCHG Stunden beim Erreichen
von ÜST im IST-Plan wieder auf das NSCHG Konto zurückgebucht.
Achtung bei angeordneten ÜST!
Diese werden im IST-Plan nicht dargestellt und daher ist
eine Abbuchung von NSCHG Std. bei gleichzeitiger ÜST
Auszahlung die Folge.
Seite 21
Meldungen von Krankheit
oder einem Unfall
Laut Gesetz soll Ihnen als ArbeitnehmerIn bei Erkrankung
kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.Sie haben ein
Recht auf Weiterzahlung von Lohn/Gehalt, wenn auch
sie Ihren Pflichten nachkommen.
Die Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber die Erkrankung sofort (am besten am ersten Tag) und ehestmöglich
melden.
Ebenso ist dem Dienstgeber unverzüglich zu melden ob
es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dies ist für sie wesentlich da bei Arbeitsunfällen für sie andere vorteilige
Rechtsvorschriften gelten. Als Arbeitsunfälle gelten alle
Unfälle welche sie während ihrer Dienstausübung erleiden. Dazu zählen auch Unfälle welche sie auf dem direkten Wege zur Arbeit erleiden.
Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher Dauer und Ursache (Kuraufenthalt oder Arbeitsunfall) verlangen, nicht aber eine Diagnose.
Ladungen zum Kontrollarzt sollten sie unbedingt folgen,
sonst geht der Anspruch auf Krankengeld verloren!
Bei einem vorzeitigen Antritt zum Dienst (vor der erfolgten Gesundschreibung) sollten sie dies auch der Krankenkasse mitteilen, damit ihnen bei neuerlicher Erkrankung
aus demselben Anlassfall keine versicherungsrechtlichen
Probleme entstehen.
Bei fremdverschuldeten Unfällen ist dies unbedingt der
Personalstelle zu melden, da der Arbeitgeber die Kosten
des Ausfalls geltend machen kann.
Krankmeldung lt. LVBG
Bei Krankenstand ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, dies so
rasch als möglich zu melden. Bei Nichtmeldung verlieren
die Mitarbeiter den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei mehr als drei Tagen Krankenstand ist jedenfalls eine
Krankmeldung vorzulegen.
Grundsätzlich kann aber auch schon bei einem Tag Krankenstand eine solche Krankmeldung verlangt werden.
Die Krankmeldung soll nach Möglichkeit an der Dienststelle abgegeben und von dort an die Personalstelle weitergeleitet werden.
Entgeltfortzahlung bei längeren
Krankenständen
Das bedeutet in der Praxis, dass ab einer gewissen Dauer
zuerst nur mehr der halbe Lohn überwiesen wird und die
fehlende Lohnhälfte als Krankengeld von der Krankenkasse GKK oder BVA übernommen wird.
Um dieses ausbezahlt zu bekommen, ist es notwendig
dass eine Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse
erfolgt.
Da die voraussichtliche Dauer nur den Erkrankten bekannt ist, sollten sie mit der Personalabteilung bei lan-
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gen Krankenständen Kontakt aufnehmen (je nach Beschäftigungsdauer vor der Frist von z.B.: 6 Wochen, 13
Wochen, 26 Wochen).
Nach jeweils nochmalig gleichen Fristen wird die Lohnzahlung des Dienstgebers gänzlich eingestellt und lediglich Krankengeld der GKK und BVA ausbezahlt.
Die Entgeltfortzahlung gilt für zwei Gruppen der Arbeitsverhinderung:
Krankheit (Unglücksfall), Kur- und Erholungsaufenthalt
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lange
sie schon bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind
(Grundanspruch). Wenn die Arbeitsverhinderung nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, gilt
die Weiterzahlung für maximal ein Arbeitsjahr.
Dauer der Entgeltfortzahlungen:
Bei 0 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit - gibt es
6 Wochen (42 Tage-)-lang
Bei 5 bis 10 Jahren Betriebszugehörigkeit- gibt es
13 Wochen (91Tage-)- lang
Ab 10 Jahre Betriebszugehörigkeit - gibt es
26 Wochen (182 Tage-)-lang
Entgeltfortzahlung.
Dienstfreistellung für Kuraufenthalt
Meldungen über bevorstehende Termine zu einem Kurantritt sind dem Dienstgeber ebenso unverzüglich zu
melden. Zu ihrer Sicherheit sollten sie dies anhand der
schriftlichen Mitteilung ihrer Sozialversicherung tun.
Dem Dienstnehmer ist, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren,
wenn ein Sozialversicherungsträger oder das Landesinvalidenamt die Kosten der Kur tragen oder einen Kurkostenbeitrag leisten und die Kur ärztlich angeordnet und
überwacht wird.
Dies gilt auch bei Anschlussheilverfahren. Die Dienstfreistellung gilt als eine durch Krankheit verursachte Abwesenheit vom Dienst.
Lohninformationen mittels
Handysignatur
Ab 2014 sind für sie auf ihren Bankauszügen nur mehr
Bruttobezug, Abzüge und Nettobezug ersichtlich.
Den Bezugsnachweis erhalten sie mittels Handysignatur.
Die Daten sind zukünftig jederzeit mit Internetzugang
vollständig auch rückwirkend verfügbar.
Ab Februar 2014 besteht für Sie die Möglichkeit auf elektronischem Weg Ihren Bezugsnachweis abzurufen.
In diesem Bezugsnachweis sind Ihre sämtlichen Lohnbestandteile wie beispielsweise Grundgehalt, Zulagen oder
Überstunden nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt. Er beinhaltet deutlich mehr Informationen als
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Ihnen jetzt auf Ihrem Bankauszug zur Verfügung steht.
Eingesetzt wird dafür die österreichische Handysignatur,
die sich bereits im Telebanking, Finanz-Online, im Bereich der Sozialversicherungsträger und vielen anderen
E-Government-Anwendungen bewährt hat. Der Bezugsnachweis ist jederzeit für sie über das Internetportal des
Landes abrufbar – sowohl von zuhause, als auch am Arbeitsplatz.
Für Mitarbeiterinnen die über keinen PC-Arbeitsplatz
verfügen, werden zusätzliche Möglichkeiten für den Ausdruck des Bezugsnachweises geschaffen.
Nachdem Lohninformationen höchst private Daten sind,
wird der Zugang zu diesen Informationen besonders geschützt.
Wenn sie also den elektronischen Bezugsnachweis über
das Internet (z.B. von zuhause) abrufen wollen, benötigen Sie dafür einen PC mit Internetanschluss, ein Mobiltelefon und die österreichische Handysignatur.
Ein spezielles Gerät oder eine spezielle Software sind dafür nicht erforderlich. Die Handysignatur ist für alle Österreicher/innen kostenlos.
Eine Beschreibung wie Sie zur Handysignatur kommen
und diese für den Abruf des Bezugszettels einsetzen können, finden sie im Internet unter
http://eBezugsnachweis.ktn.gv.at.
Im Herbst dieses Jahres finden zusätzlich Informationsveranstaltungen in jeder Krankenanstalt statt. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen wird sowohl der
Bezugsnachweis selbst, als auch die Bestellung der Handysignatur erklärt. Danach stehen ihnen Mitarbeiter/
innen der Personalabteilung zur Unterstützung bei der
Freischaltung der Handysignatur auch persönlich zur Verfügung.
Vorrückung und Bienalsprünge
Nach einer Dauer von 2 Jahren in einer Entlohnungsstufe
rückt der Mitarbeiter eine Gehaltsstufe vor.
Die Vorrückungstermine sind entweder 1.1. oder 1.7. des
Jahres. Den Termin ihrer nächsten Vorrückung können sie
am Bezugsnachweis ersehen.
Das Überspringen von Gehaltsstufen (Bienalsprünge)
sind wie folgt vorgesehen:
Bei Einstufung von Stufe 04 auf 06 / von 09 auf 11 / 14
auf 17.
Unkündbarstellung
Das Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz sieht
vor, dass der Bedienstete nach dem Erreichen einer insgesamt 10jährigen Dienstzeit zum Land Kärnten über
seinen Vorgesetzten eine Unkündbarstellung beantragen
kann.
Das Verfahren sieht vor, dass der Bedienstete durch den
Vorgesetzten (z.B. Stationsschwester) beurteilt wird. Diese Beurteilungsbögen sehen vor, dass nach der Beurtei-
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Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
lung der Dienstnehmer seine Stellungnahme abgibt bzw.
die Beurteilung unterschreibt.
Wenn Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind,
so müssen sie das auf jeden Fall in Ihrer Stellungnahme
vermerken oder sie suchen den Betriebsrat auf.
Danach wird die Beurteilung an den nächsthöheren Vorgesetzten (z.B. Oberschwester) zur Ergänzung weitergeleitet. Nach dieser Stellungnahme, des sogenannten Zwischenvorgesetzten, kann der Dienstnehmer nochmals
Stellung beziehen.
Erst zum Schluss wird die Beurteilung durch den Betriebsrat abgezeichnet und mit entsprechenden Bemerkungen
versehen. Diese Beurteilung, so sie positiv ausfällt, wird
dann das Verfahren der Unkündbarstellung einleiten; innerhalb von 6 Monaten sollten sie Nachricht erhalten.
Die Unkündbarstellung selbst wird Ihnen durch ein Schreiben des Landes mitgeteilt. Heben Sie diesen Bescheid
gut auf.
Eine Unkündbarstellung erübrigt sich für Mitarbeiter,
die das 50. Lebensjahr vollendet haben und zu diesem
Zeitpunkt bereits 10 Jahre in diesem Dienstverhältnis
zugebracht haben. Sie haben diesen Kündigungsschutz
automatisch.
Eine Unkündbarstellung ist übrigens aus folgenden Gründen nicht möglich:
❏ Wenn ein Vertragsbediensteter (VB) die zur Erfüllung
der Dienstpflichten notwendige körperliche und geistige
Eignung nicht besitzt,
❏ wenn ein VB wegen strafbarer Handlungen zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
wurde und die Verurteilung noch nicht getilgt ist,
❏ wenn das Verhalten des VB den Interessen des Dienstes
abträglich ist,
❏ wenn ein VB die im allgemeinen, erzielbaren dienstlichen
Leistungen trotz schriftlicher Ermahnung nicht erreicht,
❏ wenn ein VB die ihm vorgeschriebenen Fachprüfungen
nicht abgelegt hat.
Dienstjubiläum 20 und 40 Jahre
Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren im öffentlichen
Dienst gebührt der Dienstnehmerin ein zweifaches Monatsgehalt. (Neu 28 Jahre für Einstellungen nach 2011
lt. LGBl/2011 Art. I Z 15 - da seit dieser Novelle auch die
Ausbildungszeit in den Anspruch miteinberechnet wird)
Nach 40 anrechenbaren Dienstjahren im öffentlichen
Dienst gebührt dem Dienstnehmer ein vierfaches Monatsgehalt. Ebenfalls gebührt ihnen eine Dienstjubiläumszuwendung sollten sie nach 35 Dienstjahren in den
Ruhestand treten und spätestens am Tag des Ausscheidens das 60. Lebensjahr vollendet haben.
(Neu 43 bzw 38 Jahre für Einstellungen ab 2011 lt.
LGBl/2011 Art. I Z 15 da seit dieser Novelle auch die Ausbildungszeit in den Anspruch miteinberechnet wird)
Jubiläumsstichtag
Maßgeblich für die Auszahlung der Jubiläumszuwendungen ist der Jubiläumsstichtag. Diesen Tag, der das Erreichen Ihres Dienstjubiläums bestimmt, können Sie jeder-
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zeit bei uns im Büro erfragen (selbstverständlich betrifft
diese Auskunft nur die anfragende Person und kann nicht
an Dritte weitergegeben werden).
Auszahlung
Die Auszahlung der Jubiläumsgelder erfolgt entweder im
Jänner oder Juli, je nachdem welcher Monat vom eigentlichen Dienstjubiläum ausgehend erreicht wird.
20-, 30- und 40-jähriges
Dienstjubiläum
Das 20-, 30- und 40-jährige Dienstjubiläum an welchem
sie den Dienstjubiläumsschmuck erhalten gibt es nur im
LKH Villach.
Die Kosten der Feier und des Dienstjubiläumsschmuckes werden vom Betriebsrat und dem Direktorium
organisiert und finanziert.
Dienstjubiläumsschmuck:
Der Dienstjubiläumsschmuck ist ein Unikat, eigens für
unsere Bediensteten entworfen. Die „gläserne Frau“(vom
Villacher Künstler Giselbert Hoke) als Porzellaneinlage
von der „Augartenmanufaktur“ hergestellt ist in das
Goldschmuckstück eingearbeitet.
Das dazugehörige Zertifikat berechtigt sie bei eventueller Beschädigung ein Duplikat zu erhalten. Die „gläserne
Frau“ als Symbol für das LKH Villach ist nämlich als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt und die Rechte darauf
wurden dem LKH Villach übertragen. Dies macht den
Schmuck zu einer nicht käuflich erwerbbaren Kostbarkeit
mit welcher ihnen für ihre Leistungen gedankt wird.
Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Es gibt derzeit vier pauschal und eine einkommensabhängige Variante - also fünf Varianten, das Kindergeld zu
beziehen. Die Höhe des Kindergeldes ist immer dann am
höchsten je kürzer die Bezugsdauer ist.
Die Flexibilität ist mit den vielen Modellen gestiegen.
Der Nachteil: Das Thema ist so komplex, dass wir ihnen
empfehlen sich unbedingt Rat einzuholen. Es geht nicht
nur um optimale Karenzzeit für sie und ihr Kind sondern
unter Umständen auch um viel Geld.
Die folgende Information kann ihnen nur einen kleinen
Überblick geben - bitte informieren sie sich rechtzeitig.
Zu berücksichtigen ist dass die Bezugsdauer des Kindergeldes nicht in einem direkten Zusammenhang mit der
beanspruchten Karenz steht.
Berücksichtigt werden müssen folgende zwei Punkte:
❏ Einkommensgrenze und
❏ die Voraussetzung dass die Karenzbezieherin nur bei
Bezug des Kindergeldes sozialversichert ist.
Dies bedeutet es kann das Kindergeld auch noch bezogen werden wenn der Dienstnehmer bereits einer Arbeit
nachgeht und ein Einkommen bezieht. Dann ist es wesentlich die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.
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Der Dienstnehmer kann auch die Karenz beanspruchen,
obwohl er kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich entweder mit dem
Partner mitversichert oder selbst versichert.
Ein praktisches Beispiel dafür wäre:
Der Dienstnehmer bezieht für 12 + (2) Monate das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt, aber
24 Monate (gesetzliche Kinderkarenz) in Karenz. Die
verbleibenden 12 Monate muss die Karenznehmerin sich
selbst sozialversichern oder mitversichern.
Unterschied zwischen Karenzurlaub und KBG- Bezug!
Der gesetzliche Anspruch auf Karenzurlaub endet spätestens
einen Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes, wohingegen sich die Bezugsdauer des KBG nach der Dauer der gewählten Variante richtet. Eine verlängerte Karenz ist im Hause
auf Ansuchen möglich, der Arbeitsplatz und der Arbeitsvertrag bleibt bei einer Sonderkarenzierung aufrecht.
ACHTUNG bei anschließender Kündigung gehen bei
Dienstverhältnissen vor dem 1.7.2006 in dieser Zeit Abfertigungsansprüche jedoch verloren. Dies ist bei Kündigung während der gesetzlichen Karenz und während
Elternteilzeit nicht der Fall.
Die Varianten:
❏ Variante 12 + 2: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)
Bezugshöhe 33,– Euro täglich (rund 1.000,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats
des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld
(KBG)bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile
verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den
der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber
gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14.
Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als
12 Monate KBG beziehen). Mehrlinge 16,50 Euro täglich
pro weiterem Mehrlingskind.
❏ Variante 15 + 3: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)
Bezugshöhe 26,60 Euro täglich (rund 800,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats
des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld
(KBG)bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile
verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den
der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber
gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 18.
Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als
15 Monate KBG beziehen). Mehrlinge 13,30 Euro täglich
pro weiterem Mehrlingskind.
❏ Variante 20 + 4: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)Bezugshöhe 20,80 Euro täglich (rund 624,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes,
wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht.
Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich
die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil
tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes (ein
Elternteil kann nie mehr als 20 Monate KBG beziehen).Mehrlinge 10,40 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
❏ Variante 30 + 6: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)Bezugshöhe 14,53 Euro täglich (rund 436,– Euro
monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme
durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer
um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich
bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld
bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes (ein
Elternteil kann nie mehr als 30 Monate KBG beziehen).
Mehrlinge 7,27 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind
ZUVERDIENSTGRENZE der vier zuvor genannten
Varianten: Jahreseinkommen von 16.200,-- Euro gemessen an der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Daraus
ergibt sich ein monatlicher Richtwert von 1.250,--Euro
brutto. Andere Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, zählen zum Jahreseinkommen!
Beachten Sie im Turnusdienst auch die geleisteten Nachtdienste und geben Sie Acht bei der Auszahlung der Mehrleistungsstunden.
Auf der ÖGB Frauen- Homepage http://www.kindergeldrechner.at/index.htm finden sie ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld. Außerdem finden Sie dort
den neu konzipierten Kindergeldrechner der ÖGB- Frauen, mit dem Sie berechnen können, wie viel sie nach dem
Wiedereinstieg bis zum Ende des Anspruchs auf Kindergeld dazuverdienen dürfen, damit sich beides- Kindergeld und Beruf ausgeht.
Rückzahlungsverpflichtung:
Rückzahlung bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze.
Die Zuverdienstgrenze muss bei sonstiger Rückforderung
eingehalten werden.
Die Rückforderung erfolgt aufgrund von Überprüfungen
durch die zuständigen Krankenversicherungsträger, die
die notwendigen Daten von den Finanzämtern erhalten,
im Jahr nach der Überschreitung der Zuverdienstgrenze.
❏ Variante 12 + 2 mit einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin) Bezugshöhe 80%, max. 66 Euro (rund 200 Euro monatlich)
Bezugsdauer bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats
des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld
(KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum,
den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max.
aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung
des 14. Lebensmonats des Kindes.
Zusätzliche Anspruchsvoraussetzung: Sie müssen vor der
Inanspruchnahme 6 Monate tatsächlich erwerbstätig gewesen sein.
ZUVERDIENSTGRENZE bei einkommensabhängigem KBG: Dies beträgt hier lediglich 6,100 Euro jährlich
(entspricht etwa 386,80 Euro pro Monat)
Antrag:
Um KBG zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen
Krankenkasse einen Antrag stellen. Diese Leistung wird
maximal sechs Monate rückwirkend ausbezahlt.
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Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Elternteilzeit
Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf
Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit und gilt nur
für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt
leben bzw. die Obsorge für das Kind innehaben.
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und die
mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (bzw. die
Obsorge für das Kind haben), haben Anspruch darauf.
Weitere Voraussetzung ist, dass sich der andere Elternteil
nicht gleichzeitig in Karenz befindet. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes.
Die Arbeitnehmerin hat die Elternteilzeit spätestens 3
Monate vor dem beabsichtigten Beginn dem Arbeitgeber schriftlich bekannt zu geben.
Der Arbeitnehmer kann jeweils einmal eine Abänderung
der Teilzeit (Ausmaß, Lage) und eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit verlangen.
Nach Beendigung der Elternteilzeit gilt automatisch das
Dienstzeitausmaß welches sie zuvor hatten.
Mutterschutz
Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes
gelten ab Bekanntgabe bzw. ab Bekanntwerden der
Schwangerschaft bei dem Arbeitgeber.
Arbeitnehmerinnen müssen laut Gesetz, sobald ihnen
die Schwangerschaft bekannt ist, dem Arbeitgeber unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins
Mitteilung machen. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein individuelles Beschäftigungsverbot = Einschränkungen im
Arbeitsbereich.
Je nach Berufsgruppe und Arbeitsbereich müssen dann
die individuellen Arbeitnehmerinnenschutzbestimmungen umgesetzt werden. Solche wurden für das LKH Villach mit dem Arbeitsinspektorat und dem Betriebsarzt Dr.
Franz Lesjak formuliert und in Richtlinien festgehalten.
Gravierende Veränderungen daraus - wie Verbot des
Nachtdienstes, und Verbot in gewissen Spezialbereichen
arbeiten zu können dürfen laut Mutterschutzgesetz zu
keinen Nachteilen der Mitarbeiterin führen.
Daher erhalten werdende Mütter für die Zeit des individuellen Mutterschutzes ein Entgelt welches den aliquoten Anteil der in den letzten 12 Wochen geleisteten
Nachtdienste sowie auch die zuvor erhaltenen Zulagen
der Spezialbereiche beinhaltet. Dies bedeutet, dass die
Mitarbeiterin annähernd das selbe Entgelt für die Zeit in
welcher sie regelmäßig von Mo bis Fr Dienst machte erhält.
Absolutes Beschäftigungsverbot = keine Beschäftigung
erlaubt gilt 8 Wochen vor und 8 Wochen (12 Wochen bei
Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt) nach der Geburt. In
dieser Zeit erhalten die Mütter Mutterschutzgeld.
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Vorzeitiger Mutterschutz - Besteht unabhängig von
der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann von der Amtsärztin bereits vor Beginn des
absoluten Beschäftigungsverbots eine völlige Dienstfreistellung verfügt werden.Diese ist aber immer vom Gesundheitszustand der Mutter oder des Kindes abhängig.
Der Arbeitsplatz ist für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend.
Der Arbeitsplatz ist vom Dienstgeber so zu gestalten,
dass er den Schutzbestimmungen entspricht.
In dieser Zeit erhält die werdende Mutter ebenso Mutterschutzgeld von der jeweiligen Sozialversicherung.
Wochengeld kann nur auf Antrag, den die AN in Ihrer zuständigen Landesstelle bei der SV (GKK BVA) einreichen
müssen, gewährt werden.
Zur Berechnung des Wochengeldes wird eine Arbeitsund Entgeltbestätigung für Wochengeld benötigt, ausgestellt von Ihrem Dienstgeber sowie eine Bestätigung
ihres behandelnden Gynäkologen über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Befinden sich MA im vorzeitigen Beschäftigungsverbot
benötigen diese auch die Bestätigung des Arbeitsinspektions- oder Amtsarztes über dieses vorzeitige Beschäftigungsverbot.
Die SV weist das Wochengeld alle vier Wochen im Nachhinein an. Voraussetzung für eine pünktliche Auszahlung
ist, dass alle Informationen und Unterlagen eingereicht
werden.
Nebenbeschäftigung
Die Dienstnehmerin ist verpflichtet dem Dienstgeber
eine Nebenbeschäftigung zu melden.
Die Nebenbeschäftigung darf ihn nicht an der Erfüllung
seiner dienstlichen Aufgaben hindern. Das bedeutet sie
darf zum Beispiel kein Hinderungsgrund sein die Dienstzeit und Dienstpflichten ob im regelmäßigen oder unregelmäßigen Dienst einzuhalten. Ebenso darf sie auch
nicht die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen.
Dies bedeutet dass es nicht möglich ist in einem Bereich
oder einem Betrieb einer Nebenbeschäftigung nachzugehen welcher in den Aufgaben in Konkurrenz zum Hause oder der KABEG steht. Bei einem Ansuchen auf Nebenbeschäftigung welches schriftlich an das Direktorium
zu stellen ist sollten diese beiden Punkte angeführt sein.
Nicht bekanntgeben müssen sie die Höhe des Nebenverdienstes.
Dienstzeit und Dienstform
Regelmäßiger Dienst
Die Dienstzeit (Wochendienstzeit) des Bediensteten einschließlich der Ruhepausen beträgt 40 Stunden. Für den
Normaldienst sind Sonntage und Samstage freizuhalten.
Gleitzeit
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Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Normaldienst kann in Form von Gleitzeit geführt werden.
Bei Gleitzeit kann die Bedienstete Beginn und Ende der
Dienstzeit variabel gestalten (Gleitzeit); während des übrigen Tages hat er jedenfalls Dienst zu versehen (Blockzeit).
Die Gewährung des F-Tages hat nach Möglichkeit im Anfallsmonat zu erfolgen. Eine kumulative Abgeltung ist nur
in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn der monatlichen Gewährung dienstliche Gründe entgegenstehen,
vorzunehmen.
Unregelmäßiger Dienst
Bei unregelmäßigem Dienst hat der Bedienstete seine
Dienste nach Maßgabe des Dienstplanes während der
Tages- oder Nachtzeit an allen Tagen der Woche (einschließlich Feiertagen) zu leisten.
Möglichst ein großer Teil soll gleichmäßig auf die Tageszeit der Werktage verteilt werden.
Beim Dienstplan ist auch auf Interessen der Bediensteten und auf eine möglichst gleichmäßige Belastung der
betroffenen Bediensteten mit Nachtdienst und Dienst an
Sonn- und Feiertagen Bedacht zu nehmen.
Die Wochendienstzeit darf über- bzw. unterschritten
werden wobei im Durchrechnungszeitraum ein Stundenausgleich zu erfolgen hat. Der Dienstplan ist möglichst
frühzeitig bekannt zu geben.
Bei Festlegung der F-Tage ist auf Bedürfnisse der Mitarbeiter so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen.
Ruhepausen
Beträgt die Dienstzeit mehr als sechs Stunden, so ist eine
Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen. Unter
Umständen auch zwei mal 15 Minuten oder dreimal 10
Minuten.
Ruhezeit
Die Mindestruhezeit zwischen den Diensten beträgt 11
Stunden.
Maximalarbeitszeit
Maximalwochenarbeitszeit ist 60 Stunden. Für verlängerte Dienste (wo solche vereinbart sind) maximal 72 Std.
Im Durchrechnungszeitraum sind jedoch die 60 Stunden
einzuhalten.
Dienstplangestaltung:
Der Dienstplan muss vom Monatsersten bis zum 15.
des Monats und vom 15. bis 30/31. des Monats fixiert
sein. Der Originaldienstplan ist jederzeit zur Einsicht
aufzulegen. Nachträgliche Korrekturen müssen nachvollziehbar sein (fixierte EDV Dienstpläne). Zusatzdienste sind mindestens 12 Std. vor Dienstbeginn bekanntzugeben.
F-Tage
Konsumation von Freizeit
Zur Vermeidung von Überstunden und Abbau von F-Tagen kann durch Stations- oder Oberschwester die Konsumation von Freizeit eingeteilt werden.
Der Entfall eines Dienstes ist dem Mitarbeiter spätestens
am Vortag mitzuteilen.
Zeitausgleich oder NSchG- Stunden können am selben
Tag erfolgen.
Jedenfalls gilt, dass die Dienstleistung pro Tag trotz Inanspruchnahme von Freizeit mindestens fünf Stunden betragen soll, wobei im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin
auch eine kürzere Dienstzeit zulässig ist.
Ersatzruhetag
Für jeden geleisteten Sonntagsdienst gebührt dem Bediensteten ein Ersatzruhetag (ERZ).
Planung und Eintrag
Dieser Ersatzruhetag muss bereits bei der Dienstplanerstellung am Monatsersten und am Fünfzehnten des Monats eingetragen sein. Er ist in den nächsten vierzehn
Tagen (nicht auf einem Sonntag) einzutragen. Die Festlegung kann unterbleiben wenn in die vierzehntägige Frist
ein Urlaub oder Krankenstand fällt.
Abgeltung
Bei Dienst an diesem Tag gelten Überstunden bis zur achten Stunde 200% und ab der neunten Stunde 300%.
Dies gilt auch für Teilzeitkräfte.
Diese Überstunden können nur in finanzieller Form in Anspruch genommen werden.
Rechnerische Überstunden
Anspruch 8 Stunden pro Monat (Teilzeit aliquoter Anteil).
Dieser F-Tag ist kein Privileg sondern ein Ausgleich der
Wochenarbeitszeit, da bei unserer Berechnung im unregelmäßigen Dienst keine Feiertage berücksichtigt werden.
Es wird jeweils mit 7 x 5,71...= 40 Stunden gerechnet
-unabhängig ob ein Feiertag anfällt oder nicht. Daher
gibt es den Ausgleich der gesetzlich zustehenden Feiertage.
Ergeben sich aus der Abrechnung am Monatsende aus
der Differenz von SOLL- und IST-Dienstplan.
Sich aus einem Soll- Ist- Vergleich ergebende Überstunden werden für die Gruppen des Fachdienstes, MTD und
MTF und Pflegehelfer im unregelmäßigen Dienst grundsätzlich finanziell abgegolten.
Entfall des F-Tages
Der F-Tag entfällt wenn eine Dienstabwesenheit durch
Krankenstand oder Pflegeurlaub von mehr als einem halben Monat besteht. Dies gilt nicht für den Urlaub.
Im Sollplan dargestellte Wochenstunden über 40 Stunden sind noch keine Überstunden, da sich diese erst nach
der Abrechnung des Monats ergeben.
Dies gilt auch bei Teilzeitkräften solange es Stunden im
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
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Sollplan sind gelten sie auch bei Teilzeitkräften nicht als
Überstunden. Siehe Angeordnete Überstunden
Zeitguthabenkonto
❏ Normalüberstunden:
Von Mo-Sa in der Zeit von 6h – 22h mit 150% abgegolten.
❏ Nachtüberstunden:
Von 22h – 6h mit 200% abgegolten.
❏ Sonn- und Feiertag Überstunden Zuschlag von
+50% steuerfrei
(+ Sonn- und Feiertagszulage das sind dzt. 3,53 Euro�/
Std)
Es besteht die Möglichkeit sich angeordnete Überstunden 1:1 ins ZA Konto buchen zu lassen und den Zuschlag
50% auszahlen zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit sich Überstunden 1:1,5 ins ZA
Konto buchen zu lassen.
Die Obergrenze des ZA Kontos beträgt im regelmäßigen
Dienst 20 Stunden.
Für den unregelmäßigen Dienst 40 Stunden.
Darüber hinaus werden sie finanziell abgegolten.
Ebenso finanziell abgegolten werden, weil gesetzlich so
vorgesehen, Überstunden mit Zuschlägen von 100%
und 200% (Sonn- Feiertag und Nachtdienst)
Der Verbrauch ist nur möglich wenn dadurch keine Überstunden entstehen.
Angeordnete Überstunden
Als angeordnete Überstunden gelten jene welche im fixierten Dienstplan (vom 1.-15. und vom 15. – 30./31.)
des Monats zusätzlich angeordnet wurden. Diese werden
gesondert angewiesen.
❏ Angeordnete ÜST werden im Dienstplan nicht im IST–
Plan ausgewiesen.
❏ Angeordnete ÜST werden gesondert abgerechnet und
berühren IST-Std. des Monats somit nicht.
❏ Es ist die gleiche Vorgehensweise wie bei Dienst bei
ERZ.
Sie gelten nur in dem Ausmaß, welcher den Dienst um
den Anteil überschreitet welcher schon als Dienst vorgesehen war. Z.B.: An einem F-Tag wird ein 12er gemacht
ergibt 4 Stunden angeordnete Überstunden.
❏ MO– SA- ÜST Zuschlag von +50%
können ins ZA Konto umgebucht werden
❏ ND-ÜST von 22h – 6h Zuschlag von +100% steuerfrei
Achtung: Können lt- LVBG nicht ins ZA Konto umgebucht werden
❏ SO- und Feiert.und -ÜST am ERZ Zuschlag von
+100% (bis 9. Std.) bzw. +200% (ab 9. Std.)
Achtung: Können lt.- LVBG nicht ins ZA Konto
umgebucht werden
Bei Teilzeit:
❏ Normalüberstunde:
Ist dann gegeben wenn durch angeordneten Zusatzdienst die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten und mit 150% abgegolten wird.
Im Sollplan geplante Stunden über 40 gelten nicht als
Überstunde
❏ Nachtüberstunde:
Wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird und es ein angeordneter Nachtdienst ist von
22h – 6h werden mit 200% abgegolten.
❏ SO- und Feiert.und -ÜST am ERZ
Angeordneter Dienst an einem Ersatzruhetag oder Feiertag 6h – 22h werden mit 200% abgegolten.
Urlaubsanspruch
Genereller Anspruch 224 Stunden (bei Teilzeit aliquot) ab 25 DJ 264 Stunden.
Erhöhung um 40 bzw. 48 Stunden für Bedienstete mit
einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50%.
Nach Arbeitsunfällen auch unter 50% Anspruch
auf Zusatzurlaub in aliquoter Form zur Behinderung.
Berechnung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes
erfolgt durch Umrechnung des noch offenen Anspruches
auf Basis des durchschnittlichen Jahres – Beschäftigungsausmaßes.
Eine Einhaltung einer Wartezeit ist nicht erforderlich. Urlaubsvorgriff bis zu einer Woche kann von der Stationsleitung oder dem direkten Vorgesetzten bewilligt werden.
Die Urlaubsplanung hat spätestens Anfang des Jahres zu
erfolgen.
Die Mitarbeiterin muss ihren gesamten Urlaubsanspruch
in der Planung eintragen, unabhängig davon ob dieser
auch gewährt wird. Dies ist deshalb notwendig um im
Zweifelsfalle nachweisen zu können, dass sie den Urlaub
auch beanspruchen wollte.
Der Urlaub kann nicht durch einen Sonderurlaub unterbrochen werden.
Bei Erkrankung im Erholungsurlaub ist der Verbrauch
nicht anzurechnen wenn der Krankenstand länger als
drei Tage gedauert hat.
Der Dienstnehmer hat dies dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen. Beim Wiederantritt des Dienstes hat die
Dienstnehmerin eine Krankmeldung oder Bestätigung
vorzuweisen.
Dies gilt auch für eine notwendige Pflege eines Angehörigen für welche das Recht auf Pflegefreistellung besteht.
Es ist auch dafür ein Nachweis zu erbringen.
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Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Zusatzurlaub
Für Neueinstellungen seit 1.10.1996 generell kein Anspruch.
Für alle anderen besteht ein Anspruch von 8 oder 4 Stunden je nach Arbeitsbereich.
Für Teilzeitbeschäftigte gilt ein aliquoter Teil.
Anspruch wie beim Urlaub nur wenn die Abwesenheit ausgenommen Urlaub nicht mehr als 50% beträgt.
Kündigungsfristen
Dienstgeber sowie Dienstnehmer haben Kündigungsfristen einzuhalten, die je nach Dauer des Dienstverhältnisses folgende Dauer haben:
Abfertigung nach Bundes-MitarbeiterVorsorgegesetz (BMVG)
Gilt für alle die ihr Dienstverhältnis am 1.7.2006 und später angetreten haben.
Die “Abfertigung neu” lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen (= “Betriebliche Vorsorgekassen”). Der
Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts (auch von Sonderzahlungen) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse, diese überweist
an die „Betriebliche Vorsorgekasse“. Die Höhe der Abfertigung: Gesetzlich garantiert ist jedenfalls die Summe
der einbezahlten Abfertigungsbeiträge. Ein Anspruch auf
Auszahlung der Abfertigung besteht nach drei Einzahlungsjahren bei Arbeitgeberkündigung, unverschuldeter
Entlassung, berechtigtem Austritt, einvernehmlicher Auflösung, Zeitablauf, Mutterschaftsaustritt.
bis zu 6 Monaten
ab 6 Monaten
1 Woche
2 Wochen
Betriebsvereinbarungen
ab 1 Jahr
ab 2 Jahren
ab 5 Jahren
ab 10 Jahren
ab 15 Jahren
1 Monat
2 Monate
3 Monate
4 Monate
5 Monate
Die wohl häufigsten Betriebsvereinbarungen betreffen
die Dienstzeiten oder Regelung zu ihren Bereitschaftsdiensten in den jeweiligen Bereichen. Diese sind vor Ort
bei ihrer direkten Vorgesetzten oder beim Betriebsrat einsehbar.
Geplante Änderungen von Diensten oder Dienstzeiten,
sofern sie nicht eine Einzelperson betreffen, bedürfen vor
der Einführung einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Sonstige Betriebsvereinbarungen können von den Betroffenen nach Rücksprache im Betriebsratsbüro eingesehen
werden.
Abfertigung bei Dienstverhältnissen
vor 1. 7. 2006
Voraussetzungen einer Abfertigung, deren Höhe sich
nach Dauer des Dienstverhältnisses richtet:
ab 3 Jahren
ab 5 Jahren
ab 10 Jahren
ab 15 Jahren
ab 20 Jahren
ab 25 Jahren
2 Monatsgehälter
3 Monatsgehälter
4 Monatsgehälter
6 Monatsgehälter
9 Monatsgehälter
12 Monatsgehälter
Diese Abfertigung gebührt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
❏ Wenn das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wird
❏ wenn der Dienstnehmer zum Zwecke des Ruhestandes
kündigt
❏ bei Kündigung durch den Dienstnehmer innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung
❏ innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines
Kindes, oder spätestens drei Monate
❏ vor dem Ablauf eines Karenzurlaubes nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes
(Achtung: Der gesetzl. MU dauert 2 Jahre), während einer Teilzeitbeschäftigung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (Elternteilzeit bis zum 7. LJ des Kindes)
Bildungsfreistellungen
DAS NEUE „FACHKRÄFTESTIPENDIUM“
Kann für den Besuch der Schule für Gesundheits- und
Krankenpflege, für die Ausbildungen im Bereich der
medizinischen Fachassistenz, für die PflegehelferinnenAusbildung, für den Besuch der Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB) und für den Besuch der meisten HTL
u.v.a. mehr beansprucht werden. Auch der Besuch einer
Abendschule wird gefördert!
Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, maximal 3 Jahre/ Mindestdauer: 3 Monate bezogen werden. Wichtig dabei ist, dass eventuell auch vierjährige Ausbildungen gefördert werden, aber nur für die
Dauer von drei Jahren gibt es ein Stipendium!
Das Fachkräftestipendium beträgt pro Tag 26,50
Euro (also im Monat bei 30 Tagen 795 Euro). Man
darf auch nebenbei geringfügig arbeiten (auch
beim letzten Arbeitgeber).
Sie sind in dieser Zeit kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Den Antrag stellen sie beim AMS. Dieser kann maximal
BR - News
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
3 Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung entschieden und genehmigt werden.
Die Voraussetzungen sind:
1. Sie müssen nachweisen, dass Sie den gewünschten
Ausbildungsplatz tatsächlich haben.
2. Sie müssen zumindest 4 Jahre innerhalb der letzten 15
Jahre über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben.
3. Sie müssen sich karenzieren lassen oder arbeitslos sein.
4. Das AMS genehmigt das Stipendium (Es gibt keinen
Rechtsanspruch!)
Der Ausbildungserfolg muss nachgewiesen werden
durch z.B. Semesterzeugnisse. Wird die Ausbildung nicht
fortgesetzt, endet auch das Stipendium.
DIE NEUE „BILDUNGSTEILZEIT“
Sie können damit die Arbeitszeit reduzieren, um sich
weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen
„Lohnersatz“ bekommen.
Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver als das Fachkräftestipendium.
Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt
das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.
Zum Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro
Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31 = 235,60
Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte).
Sie können maximal 50 % der Arbeitszeit welche sie
bisher hatten reduzieren, müssen aber mindestens 25 %
der Arbeitszeit reduzieren. Die restliche Arbeitszeit muss
jedoch mindestens 10 Stunden pro Woche sein.
Diese Bildungsteilzeit können sie für berufliche Aus- und
Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) nutzen.
Die Dauer der Bildungsteilzeit beträgt mindestens 4 Monate und kann für maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module
aufgeteilt werden) genutzt werden.
Den Antrag stellen sie beim AMS .
Um die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können
müssen sie mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit
beschäftigt sein. Ebenso brauchen sie das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.
Die Teilnahme an Aus- oder Weiterbildung muss nachgewiesen werden. Zum Beispiel durch Kursbesuchsbestätigungen oder bei einem Studium durch Prüfungsbestätigungen über 2 Semesterwochenstunden
oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester. Wenn Sie
die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Die Bildungsteilzeit eignet sich sehr gut für Kurse und
Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern wie zum Beispiel eine Abendschule für Berufstätige oder Berufsreifeprüfung.
Ausgabe 79 / Juli 2013
Seite 29
ÄNDERUNG BEI DER BILDUNGSKARENZ
Neu ist, dass sie die (erfolgreiche) Teilnahme an Aus- oder
Weiterbildung nachweisen müssen! Dies gilt auch bei einem Studium! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen,
kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im
Extremfall sogar zurückfordern!
Bezugsvorschuss für Wohnzwecke
Es kann ein Bezugsvorschuss für Wohnzwecke bis zum
Höchstbetrag von 5815 Euro gewährt werden.Zum Bau
oder zur Fertigstellung eines Eigenheimes, zum Erwerb
einer Eigentumswohnung oder zur Beschaffung einer
Mietwohnung, für Zwecke die mit dem Erwerb oder der
Renovierung in ursächlichem Zusammenhang stehen.
Die Rückzahlung hat in längstens 144 Monaten zu erfolgen und die Rate mindestens 30 Euro zu betragen.
Anträge hierfür liegen im Betriebsratsbüro auf. Hier erhalten sie auch die dafür notwendigen Informationen.
Bezugsvorschuss und Geldaushilfe
Bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe können bis zu 3635 Euro gewährt werden.
Die Rückzahlung hat innerhalb von 48 Monaten zu erfolgen.
Ist der Mitarbeiter unverschuldet in Not geraten oder
liegen sonst berücksichtigungswürdige Gründe vor, so
kann Geldaushilfe gewährt werden.
Anträge werden im Betriebsratsbüro für sie formuliert
und in der Direktion vorgetragen.
Berücksichtigungswürdig ist es auch, wenn sie auf Grund
einer Ausbildung plötzlich sehr hohe Eigenkosten hätten.
Wie im Vorspann schon erwähnt, handelt es sich bei
dieser Sammlung an Informationen immer nur um
Kurzfassungen oder Auszüge aus den diversen Gesetzen, Vereinbarungen oder Richtlinien.
Bitte berücksichtigen sie dies immer vor Entscheidungen welche sie treffen. Diese Zusammenfassung
soll ihnen lediglich helfen sich im großen Bereich
Dienstrecht und Berufsrecht und Arbeitsrecht zu
orientieren.
Bei diversen Fragen bitte kontaktieren sie den Betriebsrat um Rat, genaue Information und Hilfe zu
erhalten. Für viele Problemlösungen ist eine genaue
Sachkenntnis der persönlichen Situation notwendig
um ihnen auch den besten Rat zu geben.
Bei vielen Entscheidungen wie Altersteilzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz, Pension und vielen anderen
mehr ist es wichtig erst nach eingehender Recherche Entscheidungen zu treffen.
Die Verwendung der weiblichen und männlichen
Form wurde gemischt gewählt und es gilt selbstverständlich jeweils sinngemäß für beiderlei Geschlecht.
Seite 30
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Vom Wählen mit Wahlkarte
Jeder Mitarbeiter jede Mitarbeiterin hat das Recht ab dem 16.
Oktober eine Wahlkarte persönlich oder formlos schriftlich mit
Unterschrift im Betriebsratsbüro
(bei der Wahlkommission) anzufordern. Die Antragsfrist endet am
Di. den 5. November.
Über die Ausstellung der Wahlkarten
wird spätestens am Mi. den 6. November vom Wahlvorstand entschieden.Der Versand findet spätestens
am Do. den 7. November statt.
Sie können die Wahlkarte aber auch
am Mi. den 6.November oder Do.
den 7. November persönlich abholen. Den Wunsch der persönlichen
Abholung müssen sie bei der Antragstellung bekanntgeben.
Mitarbeiter welche zur Zeit der BRWahl auf Kur sind oder sich längere Zeit nicht im Dienst befinden,
senden wir nach Antrag gerne eine
Wahlkarte nach Hause oder zu ihrem
Kurort.
Ebenso sollten sie eine Wahlkarte beantragen wenn sie sich längere Zeit
im Krankenstand befinden.
Den Kolleginnen welche sich im
Mutterschutz, vorzeitigem Arbeitsverbot oder Karenz sowie Sonderkarenz befinden, wird nach Beschluss
der Wahlkommission auch diesmal
wieder automatisch eine Wahlkarte
zugesandt.
Eine ehestmögliche Rücksendung ist
anzustreben. Berücksichtigung findet ihre Stimme nur wenn sie spätestens bis zum 14. November 2013
15 Uhr bei der Wahlkommission eingetroffen ist.
Berücksichtigen sie dabei, dass am
Postwege die Post die Briefe nur am
Morgen und maximal am Vormittag
nochmals zustellt.
Direkt im Wahllokal können sie als
Wahlkartenwähler nur unter Mitnahme der Wahlkarte wählen.
Kurzinformation
zur Wahlkartenwahl
☞ Beantragung der Wahlkarte bis 5.11.2013.
☞ Alle Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in Karenz benötigen keinen
Antrag.
☞ Sie erhalten ihre Wahlkarte per Post.
☞ Stimmzettel ausfüllen
und in das Wahlkuvert
A6 geben.
☞ Wahlkuvert verkleben, da sich dieses durch
Versand und Öffnen des
Außenkuverts versehentlich öffnen könnte.
☞ Wahlkarte und Wahlkuvert in postfreigemachtes und adressiertes
Rücksendekuvert geben.
☞ Rechtzeitige Rücksendung ist wichtig, da nur
Stimmen zählen welche
bis zum 14. November,
15 Uhr beim Wahlvorstand eingetroffen sind.
Ihr Briefwahlkuvert
Kuvert A4 (= Großformat)
hat folgenden Inhalt:
✔ Eine Wahlkarte
Diese gewährleistet ihnen, dass ihre
Stimme auch als die ihre im Wahlregister erfasst werden kann.
✔ Einen Stimmzettel
Bitte den Stimmzettel welcher alle
kandidierenden Listen zur Wahl
beinhaltet, diesen so zu markieren
dass ihr Wählerwille klar erkennbar
ist.
✔ Ein Wahlkuvert grau A6
(=1/2 Kleinformat grau)
dieses ist einheitlich mit den Wahlkuverts welche im Wahllokal abgegeben werden. Da ihr Wahlkuvert
von der Wahlkommission in die
Wahlurne geworfen wird, bleibt
ihre Stimmabgabe somit anonym.
Verwenden sie für ihren Stimmzettel nur dieses Kuvert, da ansonsten
ihre Stimme ungültig wäre.
✔ Ein Rücksendekuvert A5
(= Kleinformat)
portofrei gemacht und addressiert
✔ Anleitung zur Briefwahl
Da nur richtig zurückgesendete
Wahlkarten gültig sind.
Hilfe erhalten sie auch im
BR- Büro und unter der Tel.
Nr.: 2205 oder 2772.
Nutzen sie die Gelegenheit bequem von zu Hause aus zu wählen
BR - News
Ausgabe 79 / Juli 2013
Tätigkeitsbericht 2009 - 2013
Seite 31
Wichtiges zur Betriebsratswahl
Die Wahlzeiten:
Am Die.12. und Mi.13.Nov.
von 6.45 bis 19.15
am Do. 14. November
von 6.45 bis 15 Uhr.
Wahllokal:
Speisesaal LKH - Villach
Wahlberechtigt sind alle Personen
die am Stichtag 17.Oktober 2013
im Betrieb beschäftigt waren und bis
zum Wahltag beschäftigt sind.
Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin muss das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden in der WählerInnenliste welche
vom Betrieb auf Anforderung des
Wahlvorstandes, erstellt wird, erfasst.
Die WählerInnenliste liegt im Betriebsratsbüro ab Freitag, den 18.
Oktober zur Einsicht auf. Diese wird
natürlich vom Wahlvorstand auf
Plausibilität überprüft.
Am Freitag, den 25. Oktober endet
die Einspruchsfrist zur WählerInnenliste. Wer nicht auf der Wählerliste
steht und keinen Einspruch erhoben
hat, ist auch nicht wahlberechtigt.
Personen welche sich zur Zeit der
Wahl in Karenz befinden sind ebenso
wahlberechtigt.
Den Kolleginnen, die sich im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft in Karenz, Mutterschutz oder
Sonderkarenz befinden, wird nach
Beschluss des Wahlvorstandes eine
Wahlkarte zugesandt. Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin hat das Recht,
sollte sie an den Wahltagen nicht
im Wahllokal wählen können, eine
Wahlkarte zu beantragen. Näheres
unter Wählen mit Wahlkarte.
Wahl zur Behindertenvertrauensperson
Die Wahl der Behindertenvertrauensperson wird parallel
zur BR Wahl abgehalten.
Wahlberechtigt sind alle Kolleginnen und Kollegen welche laut Bescheid vom Bundessozialamt als
begünstigt Behinderte gelten und
die allgemeinen Anforderungen der
Wahlberechtigung zur Betriebsratswahl erfüllen.
Es handelt sich aber um zwei unterschiedliche Wahlhandlungen mit
getrennten Urnen und Wahlakten.
Nur wer wählt hat auch die Wahl!
Das Wesentlichste in einer Demokratie ist die Mitentscheidung. Mit ihrer Stimmabgabe geben sie ihren gewählten Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit, sie in ihrem Interesse zu vertreten. Mit einer großen Menge an abgegebenen Stimmen entscheiden sie wie wichtig ihre Arbeitnehmervertretung in
ihrem Interesse auftreten kann. Die Wahlbeteiligung ist ein Kriterium welches,
von der Arbeitgeberseite aus gesehen, ein Indiz über die Stärke der organisierten
Arbeitnehmervertretung darstellt.
Nicht alleine was sie wählen hat Gewicht, sondern dass sie wählen ist der Grundstein für unser demokratisches Zusammenleben.
Sollte es ihnen nicht möglich sein einen der drei Wahltage wahrnehmen zu können,
nützen sie die Möglichkeit mit einer Wahlkarte von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu
machen.
BETRIEBSRAT
LKH VILLACH
Wer mitentscheidet kann
auch mitbestimmen
BETRIEBSRAT
LKH VILLACH
wählen heißt mitbestimmen
BR - WAHL
am 12.,13. und 14. November 2013
Verlagspostamt 9020 Klagenfurt
Aufgabepostamt 9500 Villach / P.b.b.
Zulassungsnummer: GZ 02Z03543
Bei Unzustellbarkeit bitte zurück an
LKH Villach Betriebsrat
Nikolaigasse 43, 9500 Villach