BR - Tätigkeitsbericht BETRIEBSRAT
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BR - Tätigkeitsbericht BETRIEBSRAT
BR - Tätigkeitsbericht Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 1 BETRIEBSRAT LKH VILLACH Oktober 2013 Tätigkeitsbericht 2009 bis 2013 Seite 2 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Betriebsratsarbeit 2009 bis 2013 Gemeinsam mit dem Zentalbetriebsrat, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Kärntner Arbeiterkammer konnte ihr Betriebsrat in den vergangenen Jahren vieles für sie bewegen. Frei nach dem Motto vieles wurde getan, deshalb gibt es auch noch so viel zu tun. Nichtsdestotrotz gibt es auf Grund der ständigen Veränderungen viele Herausforderungen, welche noch zu bewältigen sind. Erkämpftes & Erreichtes Leistungen & Angebote Aufgaben für die Zukunft Kon- ✘ Kinderferienaktion Summerlife ❍ Kräftige Lohnerhöhung für 2014 ✔ Beibehaltung Vertretungsstruktur als Betriebsstätte im Sinne des ArbVg ✘ Fuhrpark PKW Espace, Pritschenwagen ❍ Umsetzung d.MAB Gesetzes ❍ ✘ Gesundheitsförderung Impfaktionen u. Fit&G‘sund sowie WS Turnen Schwerpunktkrankenhaus Villach ❍ Kindergarten Nikolai mit verlängerten Öffnungszeiten 25% Zuschlag für Teilzeitkräfte auch im öffentlichen Bereich ❍ Kinderfasching und Feistritzer Fasching Anpassung der Pflegefreistellung an Bundesregelung ❍ Gemeinschaftshaus mit erweitertem Service Überführung der Hebammen in K2 ❍ Förderungen bei Fortbildungen Zuwachs an MA den Aufgaben und Leistungen gemäß ❍ Dienstjubiläen, Weihnachtsfeier in Zusammenarbeit mit Direktorium Akademisierung der gehobenen Gesundheitsberufe ❍ Erhalt der Ambulanzgebühren ❍ Verbesserungen im Nachtschichtschwerarbeitergestz ❍ Verbesserungen teausbildung ❍ ✔ Verhinderung eines zernbetriebsrates ✔ Rückführung in die Eigenverwaltung in wichtigsten Bereichen ✘ ✔ Fixierung MA Anzahl im Reinigungsdienst durch BV ✔ Einstellung von Reinigungsdiensten ✘ ✔ Erhalt des K-Schemas ✘ ✔ Arbeitnehmerförderung ab 2014 wieder in AK Verwaltung ✘ ✔ Beibehaltung der Jubiläumszahlungen und Bienalsprünge ✘ ✔ Klärung bei Umstellung des Abrechnungssystems ✘ Schipassaktionen ✘ Vignettenaktion ✘ Weihnachts-, Neujahrsaktion &Verteilaktionen ✘ Windelaktion & Erstlingsausstattung Anpassungen im LVbG zur besseren Abrechnung der ärztlichen Leistung. u. v. a. m. ... u. v. a. m. ... ✔ Mitgestaltung bei der Aufstockung der Einfahrtberechtigungen ✔ Klärung Einsatz von Rö MTA im OP Bereich u. v. a. m. ... in Ärz- BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 3 Vorwort des Betriebsratsvorsitzenden In wenigen Wochen geht das Jahr 2013 sowie die Betriebsratsperiode 2009-2013 zu Ende. Die letzten vier Jahre waren geprägt von Umstrukturierungen, Demonstrationen, Verhandlungen – die für den Betriebsrat aber auch für die Belegschaft nicht immer leicht waren. Im Jahre 2010 bekamen wir nicht nur einen neuen Vorstand, sondern im Sommer auch ein neues KABEG-Gesetz, das mit vielen Veränderungen für das Direktorium, den Betriebsrat und die Belegschaft in Erscheinung trat. Der Betriebsrat hat in einer Betriebsversammlung seine berechtigten Bedenken zu dem Gesetz klar aufgezeigt und die Belegschaft zu einer Demonstration vor dem Kärntner Landtag aufgerufen, welcher sehr viele KollegInnen gefolgt sind. An dieser Stelle darf ich mich noch einmal für die rege Teilnahme der KollegInnen bedanken. In der abgelaufenen Periode ist es dem Betriebsrat gelungen durch unermüdliche Verhandlungen die Veränderungen welche durch diese Gesetzesveränderung eingetreten sind, für die Bediensteten soweit als möglich abzuschwächen. Es wurden wirtschaftliche Einschnitte im Haus vorgenommen, bei welchen der Betriebsrat versucht hat, die Auswirkungen für die Bediensteten möglichst gering zu halten. Das dies aus der Sicht der Bediensteten nicht immer so gesehen werden kann, ist für den Betriebsrat verständlich. Vor ca. einem ¾ Jahr wurde vom Verfassungsgerichtshof in Wien festgestellt, dass das KABEG-Gesetz in dieser Form wie es erlassen wurde, nicht gesetzeskonform ist. Hier wurde die Meinung des Betriebsrates des LKHs Villach, der diese bei besagter Betriebsversammlung schon seinerzeit kundgetan hat, vollinhaltlich bestätigt. In der Zwischenzeit wurde ein neues Gesetz erlassen und es wurden viele Maßnahmen wieder rückgeführt – unter dem Motto: “So zentral wie notwendig und so dezentral wie möglich“! Mit dieser Maßnahme wurden wieder viele Aufgaben den Häusern verantwortet (Betriebsvereinbarungen etc.). Dies erleichtert den tgl. Ablauf für Bedienstete und den Betriebsrat erheblich. Es wird künftig wieder möglich, Entscheidungen zu erleichtern und beschleunigen. Ab 2014 sind gesetzliche Maßnahmen aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes umzusetzen. Es soll über ganz Österreich die Leistungsplanung der einzelnen Standorte koordiniert und ambulante Leistungen in den extramuralen Bereich verlegt werden. Die Herausforderung für den Betriebsrat in den kommenden Jahren wird sein, bei diesen Maßnahmen dem Personal fortlaufend über die Entwicklungen zu berichten. Vor allem, dass es durch die Umsetzung des Gesundheitsstrukturplanes zu keinem Personalabbau in unserem Haus kommt. Unabdingbar wird es auch sein, dass Personalveränderungen personalverträglich gestaltet werden. Die weiteren Themen für die nächsten vier Jahre werden sein: Verhinderung von Privatisierungen, Verschlechterungen im K-Schema sowie im Zulagenkatalog des Landes. Wesentlich ist ebenso die Revitalisierung der Baustufe I und den Bau der Psychiatrie des LKHs Villach voranzutreiben. Seit 1. Jänner 2013 ist das sog. MAB-Gesetz (Medizinische Assistenzberufe) in Kraft getreten. Mit der Umsetzung in der KABEG ist bis Jahresanfang 2014 zu rechnen. Alle Kollegen, die schon über drei Jahre Berufserfahrung verfügen, werden in den neuen Berufsstand übernommen. Für alle anderen Kollegen wurde ein Kurrikulum ausgearbeitet, anhand dessen die Aufschulung jener KollegInnen er- folgt, welche diese drei Jahre Berufserfahrung nicht haben. Vom 12. – 14. November sind sie wieder aufgerufen, ihre Vertretung für die nächsten vier Jahre zu wählen. Ich ersuche Sie, mit Abgabe ihrer Stimme, den Betriebsrat zu stärken und einen Beweis ihres Vertrauens damit auszusprechen. Mit dem Votum ihrer Stimmen stärken sie ihren zukünftigen Betriebsrat und geben ihm somit bei den Verhandlungen den nötigen Rückhalt, welcher notwendig ist, um diese erfolgreich durchführen zu können. Wir haben beim Aussenden dieser Zeitung einen Personalstand von 1765 Mitarbeitern. Für das Jahr 2014 wird es notwendig sein, eine kräftige Gehaltserhöhung zu fordern und bei der Landesregierung einzubringen. Nach der Null-Lohnrunde 2013 wird es heuer umso wichtiger sein, für die KollegInnen eine spürbare Lohnerhöhung zu fordern damit die Teuerungsrate der letzten Jahre etwas aufgefangen wird. Eine wichtige Maßnahme für das Direktorium aber auch für den Betriebsrat ist es, auch den Schwerpunkt für das LKH Villach zu bekommen. Hier wurden von den politischen Verantwortlichen in den letzten Wochen positive Signale ausgesendet. Seit dem Jahre 1995 bemüht sich das Direktorium und der Betriebsrat dies umzusetzen. Ich hoffe, dass in den nächsten Wochen dieses Anliegen in allen Gremien einen positiven Abschluss findet. Dem Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung wird es auch in Zukunft wichtig sein durch Bemühungen und Streben, Ihre erworbenen Rechte zu bewahren helfen und alle Kraft daran zu setzen Verbesserungen für die Belegschaft durchzusetzen. Die Institution Betriebsrat ist ein wesentlicher Partner für Sie, um mit Erfahrung die Zukunft meistern zu können. Mit freundschaftlichen und kollegialen Grüßen Seite 4 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Vorwort des Zentralbetriebsrates mit Erfolg gemeistert wurde und damit massive Verschlechterungen verhindert werden konnten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Rückblickend kann ohne Übertreibung festgestellt werden, dass die Jahre 2010 bis 2013 nicht nur aus Sicht des Betriebsrates als eine Periode des Umbruchs und der großen organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen bezeichnet werden kann. Diese wesentlichen Veränderungen sind rasch aufgezählt: Überfallsartige Änderung des KABEGBetriebsgesetzes mit den sich daraus ergebenden Problemfeldern durch die damalig politischen Verantwortlichen. In Folge dessen stand nicht nur das K-Schema wieder zur Diskussion, auch die Stellung der Beschäftigten als Landesbedienstete mit der sich daraus ergebenden dienstrechtlichen und sozialen Problematik. Nicht ohne Genugtuung und Zufriedenheit kann festgehalten werden, dass diese nicht immer leichte Aufgabe von Seiten des Zentralbetriebsrates und seiner Vertreter, auch aufgrund der von den Kolleginnen und Kollegen gezeigten intensiven Unterstützung, Dies betrifft nicht nur die aufgrund von Rückmeldungen aus der Kollegenschaft notwendigen und erfolgreich initiierten Reorganisationsmaßnahmen, auch zahlreiche Betriebsvereinbarungen konnten im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden. Ebenso zählen dazu die erfolgreich abgeschlossenen Gehaltsverhandlungen, die erst nach Druck durch die gezeigte Einigkeit aller Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsversammlungen zu einem erfolgreichen Ende geführt werden konnten. An der beschlossenen Kärntner Gesundheitscharta, die sowohl eine ausreichende Personalgestaltung als auch Sicherung im patientennahen Bereich garantiert, hatte der Betriebsrat einen nicht unwesentlichen Einfluss und wirkte damit im Sinne der Kolleginnen und Kollegen für einen sicheren Arbeitsplatz. Die zukünftigen nationalen und internationalen Entwicklungen im Gesundheitswesen werden die politisch Verantwortlichen im Land Kärnten und auch in der KABEG vor große Herausforderungen stellen. Diese sind nur gemeinsam mit den Betriebsräten und unter Einbeziehung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu lösen. Die Betriebsräte und der Zentralbetriebsrat werden weiterhin mit aller Kraft für das Wohl der Kolleginnen und Kollegen arbeiten, damit auch zukünftig zufriedenstellende Lösungen im Sinne der Kollegenschaft erreicht werden können. Dafür ersuchen wir Sie um Unterstützung, denn nur gemeinsam sind wir in der Lage, unsere berechtigten Anliegen bei den Verantwortlichen auch in Zukunft entsprechend zu vertreten. Ihr Arnold Auer BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 5 Vorwort der stv. Betriebsratsvorsitzenden Die tägliche Arbeitsfülle lässt mir leider oft zu wenig Zeit, um bei Ihnen vor Ort präsent zu sein. Umso mehr genieße ich es, wenn ich bei Aktionen wie zu Weihnachten, Sylvester oder bei Apfel- und Eisverteilaktion die Gelegenheit habe, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Mit kleinen Aufmerksamkeiten eine Freude bereiten zu können und für ein bisschen Ablenkung zu sorgen – das sind für mich immer sehr schöne Momente. Es ist verständlich, dass man - wenn man gerade bei der Arbeit ist – nicht viel Zeit für lange Diskussionen hat. Unsere Folgetermine sind mir daher besonders wichtig. Hier konnten schon viele Dinge geklärt und Lösungen gefunden werden. Von dienstrechtlichen Fragen und Abrechnungen, über verschiedene Konflikten bis hin zu Wohnungssuche, Kinderbetreuungssuche, Fragen zu Pensionierungen, Altersteilzeit, Elternteilzeit oder Schwierigkeiten finanzieller Art - auf der Suche nach Rat und Hilfe finden viele KollegInnen den Weg ins BR-Büro. Die Sorgen und Probleme unserer KollegInnen sind vielfältig und gehen oft weit über die Lösungskompetenz des Hauses hinaus. Deshalb ist es wichtig, dass unser Einsatz als BetriebsrätInnen nicht vor der Einfahrt des LKHs Villach endet. Einrichtungen wie AK und ÖGB sind wichtige Bestandteile der Arbeitnehmervertretung, um Ihnen eine best- mögliche Hilfestellung bieten zu können. Gerade im öffentlichen Bereich spielt natürlich auch die Politik eine wichtige Rolle. Ich möchte Ihnen das anhand einiger Beispiele erläutern: Im Dezember 2009 hat die damalige Regierung die Arbeitnehmerförderung drastisch gekürzt und die Verwaltung derer durch die AK vertraglich gekündigt. Selbst heftige Proteste der AK und des ÖGB konnten den dadurch verschlechterten Zugang zu den Fahrtkostenzuschüssen und zu den Bildungszuschüssen nicht verhindern. Bei Anträgen konnten wir Ihnen keine Hilfestellung mehr geben, da uns die direkten Ansprechpartner fehlten. Fazit waren weniger und vor allem auch falsch bearbeitete Anträge. Das fehlende Geld spürten Sie in Ihrer Brieftasche. Langfristig gesehen hat sich der Einsatz für die Arbeitnehmerförderung aber gelohnt. Die jetzige Regierung beschloss, dass die Förderungen ab 2014 wieder in die Verwaltung der Arbeiterkammer rückgeführt werden. Somit können wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt auch wieder mit einer entsprechenden Hilfeleistung zur Seite stehen. Für uns wichtig war auch die von AK und ÖGB geforderte Verbesserung in der Erwachsenenbildung. Mit Juli 2013 wurden mittels Bildungskarenz und Bildungsfreistellung neue Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung geschaffen. Bildung für Berufstätige ist jetzt auch ohne massive Belastung durch einzuarbeitende Arbeitszeit möglich. Während die schwierige Finanzierbarkeit für Viele oft Grund war, von Fort- und Weiterbildung Abstand zu nehmen, kann den Beschäftigten durch das Berufskräfte-Stipendium nun eine Last genommen werden. Auch erwähnen möchte ich die erfolgreiche Arbeit der ÖGB Frauen hinsichtlich der Forderung nach mehr Flexibilität beim Kinderbetreuungsgeld. Die nunmehr fünf Modelle geben den Betroffenen mehr persönlichen und finanziellen Spielraum. Die Elternteilzeit wurde einheitlich bis zum 7. LJ geregelt. Der erworbene Urlaubsanspruch vor der Karenz wird von nun an nicht mehr aliquotiert. Das bedeutet: Voller Erhalt des Ur- laubsausmaßes bzw. die Möglichkeit diesen vor der Karenz zu konsumieren und somit Lohn zu erhalten. Nach geänderter Gesetzeslage wurden die Urlaubsansprüche der Teilzeitkräfte stundenmäßig angepasst. Folge waren manchmal Rückrechnungen über Jahre und Lösungssuche über Monate. Letztendlich konnten am Verhandlungsweg Urlaubsguthaben rückgebucht werden. Die Forderung für eine Anpassung bzgl. Pflegefreistellung an das Bundesgesetz wurde in den Landtag eingebracht. Ebenso die Forderung nach Mehrleistungszuschlägen von 25 % bei Teilzeitkräften. Leider ist auch jahrelanger Einsatz nicht immer von Erfolg gekrönt. So mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Registrierung für Gesundheitsberufe nach Nationalratsbeschluss und Beschluss des Bundesrates von zwei Landeshauptleuten beeinsprucht wurde. Aber dies ist eine andere Geschichte, die ich Ihnen in der nächsten Ausgabe der BR-News berichten werde. Das alles jedenfalls sind Themen, die für die täglichen Beratungen eine wichtige Rolle spielen. Für vieles im Leben ist es notwendig über den Tellerrand zu blicken und in wichtigen Institutionen mitentscheiden zu können, um anderen damit behilflich zu sein. „Ihre Sorgen möchten wir haben“ war einmal ein Werbeslogan. Ich finde, er beschreibt die Arbeit der Arbeitnehmervertretung, wie ich sie verstehe, sehr gut. Manches wird ganz schnell und einfach machbar sein. Manches dauert etwas länger und manches stellt sich als wahre Herausforderung für die Zukunft dar. Für mich ist es jedenfalls wichtig, nicht aufgrund von Zurufen und Unsachlichkeiten Zeit zu verschwenden, sondern den Menschen zuzuhören und mit Netzwerken aus der Arbeitnehmervertretung und Politik Hilfe und Lösungen anbieten zu können. Es hat sich vieles getan und viel mehr ist noch zu tun. Mit freundlichen Grüßen Seite 6 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 BR - Service, Aktionen, Veranstaltungen und Einrichtungen Besuchen sie uns auf unserer BR Homepage.br.lkh-vil.or.at Betriebsrat LKH Villach Ihre starke Vertretung im Landeskrankenhaus Seit Oktober 2009 hat der Betriebsrat eine eigene Homepage im Internet angelegt. Diese ist nicht nur übers Intranet abrufbar sondern kann auch von zu Hause aus angesehen werden. Die Seite bietet wichtige Informationen über Bürozeiten, Telefonnummern, Neuerungen und Aktionen seitens des Betriebsrates, Speiseplan des Gemeinschaftshauses und vieles mehr. Alle Mitglieder sind hier mit Namen, Telefonnummer und Berufsgruppe angeführt. Somit kann sich jeder rasch einen Überblick verschaffen, wer der nächste Ansprechpartner auf der Abteilung ist. Sehr Für die besonderen Tage im Jahr Was wäre der Fasching ohne seine beliebten Krapfen. Der Faschingssamstag ist in Villach berühmt für sein närrisches Treiben. Wie an vielen anderen besonderen Tagen auch, müssen sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Dienst versehen. Damit auch bei ihnen trotz der Arbeit ein wenig vom Fasching ankommt, verteilen wir Jahr für Jahr die ausgezeichneten Krapfen unserer Küche. Zu Ostern freut es uns, allen Abteilungen ein Osternest überreichen zu dürfen. Wer zum Muttertag arbeiten muss, bekommt vom Betriebsrat ein kleines Präsent – eine Torte. Aber auch zum Vatertag gehen unsere männlichen Mitarbeiter nicht leer aus. In den Sommermonaten, besonders wenn eine Hitzewelle angesagt ist, darf auch die Eisaktion nicht fehlen. Schenken hat zu Weihnachten Tradition. Es ist immer wieder ein schönes Erlebnis, ihnen zu Weihnachten etwas schenken zu können und sie zu Neujahr mit einem Präsent zu überraschen. übersichtlich hat man auf der Startseite Links eingefügt, über die man rasch zu Arbeiterkammer, ÖGB, GÖD usw. gelangt. Somit kann sich der Mitarbeiter rasch wichtige Informationen selbst einholen bzw. sich sofort an das Büro wenden. Weiters findet man auf der Homepage eine Auflistung aller Vergünstigungen bei diversen Firmen – Bekleidung, Fitness, Fleischerei, Friseur, Schmuck und vieles mehr. Fuhrpark Sehr gut ausgebucht sind der Pritschenwagen und der Renault Espace, die über das Büro ausgeliehen werden können. Auskunft über die genauen Kosten erfahren sie auf der Homepage. Die Autos sind kaskoversichert und meist schnell vergeben, sei es für das Wechseln an einen neuen Wohnort, zum Transportieren größerer Möbel bzw. für die Fahrt zu Fortbildungen mit mehreren Mitarbeitern oder auch für kleinere Stationsausflüge bishin zu Familien- und Urlaubsreisen. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 7 Beratungen der PVA Sommerfest 2009 und 2010 wurde zusammen mit dem Gemeinschaftshaus das Sommerfest veranstaltet- mit Grillerei und Musik war es ein Sommerhighlight. Auf Grund rückläufiger Besucherzahlen haben wir auf Anregung vieler Kolleginnen und Kollegen ein Thema im Herbst gesucht und gefunden. Mit dem Maronifest gibt es eine neue Veranstaltung mit Musik und Gaumenfreuden. Es finden unter anderem 2x jährlich Beratungstage mit Hr. Kastrun von der Pensionsversicherungsanstalt statt. Hierbei geht es um die Klärung und Erklärung der Fragen bezüglich Altersteilzeit, Stichtage zum Pensionsantritt, Abfertigung und Ähnlichem. Die genauen Termine erfahren Sie immer in den BR News und wir bitten um rasche Anmeldung, da Termine immer schnell vergriffen sind. Die Anmeldung ist auch deshalb wichtig, damit wir ihre Daten Hrn. Kastrun weitermelden können und er somit ihre PVA Daten zur Verfügung hat. Pensionskontoberatung Maronifest Das Sommerfest ging und das Maronifest kam. Ab 2011 etablierte sich das Herbstfest zu einer sehr gut besuchten Veranstaltung. Von kurz mal „vorbeischaun“ bis hin zum „pickenbleiben“, weil es so gemütlich, ist die Bandbreite gegeben. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen es um ein paar Stunden der Gemütlichkeit miteinander zu genießen. Dienstjubiläen und Gewerkschaftsehrungen Immer im Herbst feiern wir mit ihnen und dem Direktorium das 20-,30-und 40jährige DJ und die Pensionsfeier. Der Schmuck ist Ausdruck des Dankes an sie. Die Ehrungen unserer GÖD- Mitglieder finden alle 1-2 Jahre statt. Danke - nur mit ihnen können wir Bewährtes erhalten und Neues erkämpfen. Erstmals veranstaltete der Betriebsrat heuer einen Beratungstag zum Pensionskonto mit dem Landessekretär des ÖGB Hrn. Georg Steiner. Nach Terminvereinbarung stand Herr Steiner einen ganzen Tag lang Rede und Antwort auf Fragen betreffend des neuen Pensionskontos und gab Hilfestellung beim Ausfüllen des Fragebogens zur Erfassung der genauen Daten. Unklarheiten tauchten vor allem beim diplomierten Personal bezüglich des Schwerarbeitergesetzes auf. Erfreulicherweise konnte geklärt werden, dass alle DGKS bzw. DGKP im unregelmäßigen Dienst in dieses Gesetz fallen. Seite 8 Gemeinschaftshaus S ehr erfreulich ist die positive Bilanz des Gemeinschaftshauses unter der ausgezeichneten Führung von Fr Gertraud Gärtner.und der guten Küche Zahlreiche Bedienstete und sehr viele Mitarbeiter des roten Kreuzes sowie Zivildiener verbringen ihre Mittagspause im Gemeinschaftshaus. Dank der raschen Bedienung ist es möglich, auch in nur einer halben Stunde das Essen genießen zu können. Alles über Öffnungszeiten, Menüplan und sonstige Angebote entnehmen sie der Homepage des Betriebsrates: br.lkh- Reisen Wer mit dem Betriebsrat auf Reisen geht, hat sicher etwas zu erzählen,… Der Betriebsrat bemüht sich jedes Jahr für Reiseinteressierte ein passendes Programm auszusuchen. 2009 ging die Fahrt nach Berlin, 2010 nach Hamburg und 2011 nach Italien zu Romeo und Julia nach Verona. Diese Reise wird bei so manchen gut in Erinnerung bleiben. Aber nicht nur wegen dem tollen Programm in der Arena in Verona, sondern bereits die Fahrt dahin wurde zum Erlebnis. Bereits bei der Abfahrt kündigte sich vil.or.at unter anderem werden auch Feiern im Gemeinschaftshaus abgehalten, wie zum Beispiel Abschlussfeiern nach Kursen, Geburtstagsfeiern, Stationsfeiern und vieles mehr. Auf Wunsch wird ein vorher abgesprochenes Buffet zubereitet oder es wird ein Menü mit den Köchinnen zusammengestellt. Die Räumlichkeiten werden auch für verschiedene Kurse bereitgestellt. Sehr gut besucht war der „Tape Kurs“, der bereits mehrmals abgehalten wurde. Im Gemeinschaftshaus befinden sich auch die Sauna und der Weinkeller der ein sehr heißer Tag an und leider, wie es in Italien manchmal vorkommt, blieb der Bus im Stau stecken, und…..die Klimaanlage fiel aus! Das Foto von den 2 Mitarbeiterinnen die im Bus bei offenem Dachfenster und Regenschirm sitzen, spricht wirklich Bände! Zur lieben Gewohnheit ist auch die Fahrt nach Mörbisch geworden. Je nach Lust und Laune kann man sich entweder ganz der „Kultur“ verschreiben, oder die Sportlichen finden sich bei der Version „Light“ wieder und verbringen einen angenehmen Radltag. Der Betriebsrat hofft, dass für jeden Mitarbeiter etwas Passendes im Programm zu finden ist, und ist natürlich für Vorschläge und Angebote offen-bitte einfach im BRBüro melden! Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Belegschaft. Nach Terminvereinbarung im BR-Büro kann der Weinkeller von den Bediensteten gratis genutzt werden. Bezahlt werden lediglich Essen und die konsumierten Getränke. Fr Gärtner ist bemüht, das gewünschte Büffet zusammenzustellen. Betriebsräte sorgen vor Ort für ihr Wohl im Kantharos. D er Sparverein GH-LKH Villach freut sich großer Beliebtheit mit mehr als 100 Wochen- oder Monatsparern. Das Sparjahr beginnt immer mit Oktober. Die Aushebung für 2013 findet heuer am 17. Oktober statt. Neue Sparer herzlich willkommen Weihnachtsfeier Die alljährliche Weihnachtsfeier ist eine betriebliche Veranstaltung die ihresgleichen in Kärnten sucht. Für das Programm und die Getränkeauswahl ist der Betriebsrat zuständig, das Direktorium für Organisation des Schmuckes, die Tischvergabe und für das leibliche Wohl. Jahr für Jahr schafft es unsere Küche uns mit Kunstwerken und Gaumenfreuden zu überraschen. Bei gemütlicher Tanzmusik findet die Feier ihren Ausklang. Eine gute Gelegenheit um mit KollegInnen kostenlos ein tolles Fest gemeinsam zu feiern. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 9 BR - und Familie & Unterstützungen Summerlife... Kinderfasching... Der Zauberer und die staunenden Kinder Im Gemeinschaftshaus findet unser einzigartiger Kinderfasching statt. Mit Musik, dem Zauberer und guter Laune können unse- re kleinen Gäste den Fasching so richtig genießen – um anschließend in einem Meer aus Zuckerln zu Baden! Die Kinder bei der Aktion von „Summerlife“ - Chillen und Wandern Jedes Jahr unterstützt der Betriebsrat die Aktion „ Summerlife „ für die Kinder unserer Angestellten. 1 bzw 2 Wochen lang werden den Kindern von 6-12Jahren unter der Aufsicht von ausgebildeten BetreuerInnen Spiel, Spaß und Sport geboten. Die Bediensteten erhalten für diese Sommerbetreuung einen Zuschuss von 85 Euro pro Kind und pro Jahr. Zusätzlich zahlt die Gewerkschaft nach einem Ansuchen noch einen Betrag von 8 Euro pro Tag dazu. Somit beträgt der Zuschuss insgesamt für eine Woche 125 Euro, bzw. für 2 Wochen 165 Euro! Lei Gleich... Für all jene, die gerne den Fasching gebührend feiern, kann der Betriebsrat stark ermäßigte Karten beim Feistritzer Fasching anbieten. Eine ganze Sitzung der Faschingsgilde wird extra für uns reserviert. Viel Spaß ist dabei jedesmal garantiert! Gratulation zur Geburt ... Bei der Geburt eines Kindes unserer Mitarbeiter ist es selbstverständlich, dass der Betriebsrat zu Besuch kommt und Blumen für die frischgebackene Mutter und ein Präsent für das Baby vorbeibringt.Hierbei handelt es sich um ein Paket mit Babywäsche, Schnuller und noch einige kleine Überraschungen sowie eine Großpackung Einmalwindeln. Seite 10 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Gardaland Ein weiteres Highlight bietet jedes Jahr die Fahrt ins Gardaland. Bereits um 5 Uhr in der Früh geht es mit dem Bus los. In Castelnuovo del Garda angekommen erwartet alle ein ereignisreicher Tag der keine Erwartungen offen lässt. Mit Unterstützung des Betriebsrates kann der Eintritt ins Gardaland und ins Aquarium Sealife inklusive die Fahrt für die ganze Familie wirklich kostengünstig ermöglicht werden. Im Jahr 2013 hatten wir sogar 70 große und kleine Gäste. Da die Plätze bekanntlich immer schnell vergiffen sind, raten wir zu einer möglichst raschen Anmeldung. Windelaktion... Mit der Windelaktion ermöglicht der Betriebsrat den Bediensteten sensationell günstige Preise bei den Markenwindeln Pampers. Eltern können 1x pro Monat 2 Kindergarten Fuga da Atlantide Großpackungen und Großeltern 1 Großpackung Pampers pro Kind abholen. Dieses Angebot gilt natürlich auch für karenzierte Mitarbeiter. Der Betriebsrat muss diese Richtlinien sehr genau einhalten, da die Firma aufgrund der großen Nachfrage und Der Kindergarten in der Nikolaigasse bietet allen Eltern unseres Betriebes die Möglichkeit ihre Kinder durch die verlängerten Öffnungszeiten auch erst nach Dienstschluss abzuholen. Es sind auch eigens Plätze für Bedienstete reserviert. Erst nach Nichtausschöpfung des Kontingents wird es mit anderen Kindern gefüllt. Die Eltern haben dadurch allerdings keine Mehrkosten-sie bezahlen den normalen Kindergartentarif. Der zusätzliche Betrag wird vom Betriebrat ausverhandelt vom Haus übernommen. des geringen Preises diese Windelaktion bereits aufheben wollte, Dank Verhandlungen mit der Firma einerseits und der Zusammenarbeit von Magazin, Einkauf im Hause und Betriebsrat konnten wir dieses aufrechterhalten. BR - Sport und Gesundheit Kegelturnier... Das jährliche Kegelturnier findet in St Niklas auf der Sportkegelbahn Bärbla statt. Die unterschiedlichsten Mannschaften mit wirklich sehr originellen Mannschaftsnamen bereiten sich bereits am frühen Nachmittag auf den Wettkampf vor. Mit viel Kampfgeist und Ehrgeiz wird gekegelt bis endlich der Sieger feststeht. Auf die Gewinner, aber auch auf die Verlierer warten Sachpreise in Form von Brot, Braunschweiger, Leberkäs und anderes. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 11 „Fit und g‘sund im Beruf und daham“... Seit Oktober 2012 wird in Zusammenarbeit mit der AK gezieltes Training für den Stützapparat durchgeführt . Mit einem dreimonatigen Trainingsprogramm und einem präven- tiv medizinischen Programm wird gezielt vor allem auf die Entlastung des Rückens Wert gelegt. Die Aktion „Fit und g‘sund“ stellt eine Ergänzung im Fitnessprogramm für ihren Stützapparat dar. „Stock heil“ und Wirbelsäulentraining im Hause... Schon seit langer Zeit gibt es das vom BR hauptfinanzierte Wirbelsäulentraining im Hause. Ein spezielles Wirbelsäulentraining mit den Physiotherapeuten des Hauses findet einmal pro Woche statt. Bei Interesse schnellstens im BR-Büro melden, da erfahrungsgemäß die Plätze extrem schnell vergriffen sind. Es werden 2 Trainingsblöcke pro Jahr ausgeschrieben und abgehalten, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Fußball von aktiv bis passiv... schaft die Dressen zur Verfügung und natürlich ist für ausreichend Speis und Trank gesorgt. Beim KABEG Fußballvergleichsspiel oder beim Fußballcup kommen vorwiegend die Männer auf ihre Kosten. Es konnten bereits mehrere Podestplätze für Villach entschieden werden. Teilnehmende Mannschaften sind neben dem LKH Villach auch das LKH Wolfsberg, das Klinikum Klagenfurt, das LKH Laas und die Gailtal-Klinik. Der Betriebsrat stellt unserer Mann- Passiv Fußball... Der Betriebsrat hat für alle Fussballbegeisterten 10 Stück Abokarten vom Villacher Sportverein angekauft. Einfach rechtzeitig bekannt geben wann die Karten gebraucht werden, im BRBüro abholen und am Tag nach dem Spiel retournieren. Im Winter veranstaltet der Betriebsrat alljährlich zusammen mit dem Zentralbetriebsrat das Eisstockturnier. In Kellerberg trainieren die Eisschützen mit Unterstützung des Betriebsrates einmal wöchentlich für ihre Fitness und natürlich auch für diverse Turniere. Skipässe und mehr... Der Betriebsrat gewährt jährlich Zuschüsse zum Kärntner Skipass!! Zum Gerlitzen Skipass und Senza Confini!! Hier kommen nicht nur die Bediensteten in den Genuss der ermäßigten Karten sondern auch die im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner und die Kinder. Für eine Familie mit Partner und Kind macht dies eine finanzielle Hilfestellung von 58 Euro aus. Der Betriebsrat unterstützt des Weiteren ebenso sportliche Aktivitäten der Mitarbeiter wie die Sommeraktion mit dem Fitnesscenter Injoy. Des weiteren werden immer wieder Nenngelder zu den diversen Sportveranstaltungen gesponsert vom Laufen übers Rudern bis hin zum Golfen. Gesunde Ernährung... Eine gemeinsame Aktion des BR mit unserer Küche. Gemeinsam mit dem Küchenleiter Hrn. Wascher und dem Diätologen Hrn. Vilanek soll ihnen in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden mehr Spaß und Genuss am Leben durch gesunde Ernährung zu erlangen. Ziel ist es nicht nur ein Gesundheitsmenü zu präsentieren, das wäre zu kurz gegriffen. Ziel ist es, sie durch Informationen und spezielle Kennzeichnung der Angebote im Speisesaal in die Lage zu versetzen, ihre Entscheidung aus ernährungstechnischer Sicht besser treffen zu können. Seite 12 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Die Herausforderungen von 2010 bis 2013 2010 Überfallsartiges KABEG- Gesetz Durch die damalige Regierung wurde das KABEG –Betriebsgesetz mit Mitwirkung der damaligen Fr. Vorstand tiefgreifend und überfallsartig verändert. Trotz schwerer Vorbehalte von Betriebsrat, Ärztekammer und des damaligen Gesundheitsreferenten. Auf Grund dessen wurden Informationsveranstaltungen in den einzelnen Häusern abgehalten und weitere gewerkschaftliche Maßnahmen beschlossen. Ein nicht der FSG angehöriger Betriebsrat im LKH Villach stellte damals fest - eigentlich keinen Handlungsbedarf zu sehen. Aber mehr als 700 Kolleginnen und Kollegen erkannten die Notwendigkeit gegen das Gesetz welches nicht einmal einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde zu demonstrieren. Mit ihrer Hilfe konnte der Betriebsrat eine Entschärfung des Gesetzes erreichen. Der Versetzungsschutz für Bedienstete konnte erreicht werden und ebenso der Erhalt der einzelnen Häuser als Betriebe laut Arbeitsverfassungsgesetz. Wie wichtig das rechtzeitige Handeln war wird dadurch unterstrichen dass der Verfassungsgerichtshof nach langer Begutachtung als verfassungswidrig beurteilte. Personal der einzelnen Häuser wurde zum Spielball und einmal in der Kabeg und danach wieder den Häusern zugeordnet. Widerstand gegen Sparpläne Von Seiten des Betriebsrates wurde massiver Widerstand gegen die von der Fr. Vorstand vorgelegten Sparpläne im Personal und Sachaufwand und ihre angekündigte Nulllohnrunde geleistet. Gegen die Stimmen der Betriebsratsvertreter wurde dieses Budget aber von der damaligen installierten Expertenkommission angenommen. Eine Vereinbarung bezüglich der Raucherzonen wurde getroffen. In Villach gibt es im Gegensatz zu den anderen Häusern eigene Raucherkabinen. Somit kann man auf Unterstellplätze im Freien getrost verzichten. 2011 Personalvereinbarungen mit Vorstand Viele betriebsrätliche Interventionen und Stellungnahmen von AK und Rechtsabteilung daraus folgend eine Vereinbarung mit dem Vorstand waren notwendig um den Kolleginnen und Kollegen jene Einsatzortsicherheit zu geben welche ihnen zustand. Dem noch nicht genug gab es in Klagenfurt auch noch die Spitzelaffäre. Lange Klärung der RTA- Tätigkeiten durch OP Gehilfen Beginn der Klärung der RTA Tätigkeit in den OPs. Nach langen Verhandlungen und Einholung von Rechtexpertisen und Stellungnahmen von Bundesministerium bis hin zum Arbeitsinspektorat brachten nun endgültig die Klärung bezüglich der RTA Tätigkeiten durch OP- Gehilfen. RTA Tätigkeiten werden zukünftig durch RTAs durchzuführen sein. Bisher hat es die Fr. Vorstand immer verstanden dieser Regelung zuzustimmen aber nicht für die personelle Ausstattung zu sorgen. Nach den erfolgten Veränderungen wird einer Umsetzung jetzt hoffentlich nichts mehr im Wege stehen. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 2012 Neues Parkdeck Eine Entlastung der Parkplatzproblematik wurde mit der Eröffnung des Parkplatzes West im September 2011 geschaffen. Endlich konnten vermehrt Einfahrtskarten an Mitarbeiter vergeben werden und die Warteliste wurde somit erheblich verkürzt. Bedienstete im unregelmäßigen Dienst parken in der Tiefgarage, Bedienstete im regelmäßigen Dienst auf dem Parkdeck West. Weitere Angriffe auf K-Schema Auch in diesem Jahr gab es zahlreiche Wortmeldungen der verantwortlichen Politiker welche Änderungen im K- Schema vorschlagen um auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen Budgetprobleme zu sanieren. Der Widerstand der Arbeitnehmervertretung und das Wissen der hohen Akzeptanz des Personals gegenüber ihrer Arbeitnehmervertretung konnte dieses Ansinnen aber immer hintanhalten. Die Lohnverhandlungen Durch die langwierigen und von den Regierungsparteien nicht ernsthaft geführten Gehaltsverhandlungen sowie die geplanten tiefgreifenden Änderungen im K-Schema war es notwendig die Kolleginnen und Kollegen darüber in Betriebsversammlungen zu informieren. Die überwältigende Teilnahme zeigte den Verantwortlichen die Solidarität und diese Botschaft kam auch an. Die als moderat zu bezeichnende folgende Lohnerhöhung war ein Erfolg, die notwendige Zustimmung zu einer Nulllohnrunde ein bitterer Wermutstropfen welcher wegen der wieder stattfindenden Angriffe auf das K-Schema eingegangen wurde. Gesundheitscharta Als wesentlich erfreulicher Verhandlungserfolg des Betriebsrates und seiner, im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen geforderter Maßnahmen für die Kärntner Krankenanstalten, ist die unter Einbeziehung aller politisch relevanten Kräfte Kärntens ausverhandelte Gesundheitscharta zu sehen. Die Außerstreitstellung parteipolitischer Willkür im Gesundheitswesen war ein wesentlicher Schritt für alle Kolleginnen und Kollegen und die Kärntner Bevölkerung. Die Gesundheitscharta führte nicht nur zu wesentlichen Änderungen im Kabeg–Betriebsgesetz. Sie ermöglicht auch in Zukunft wie in Artikel 1 festgeschrieben, ausreichendes Personal in den Krankenanstalten. Damit wird es nun zukünftig möglich, die auf Grund mangelnder finanzieller Bedeckung in den Budgets entstandenen personelle Engpässe in einzelnen Krankenanstalten Schritt für Schritt zu beseitigen. 2013 Änderungen des KABEGBetriebsgesetzes Nach den vereinbarten Zielen in der Gesundheitscharta wurden auch wesentliche Teile des KABEG- Betriebsgesetzes- wie vom Betriebsrat immer gefordert- geändert. Die wesentlichen Änderungen sind: ❏ Erhöhter Bestandschutz der Krankenanstalten in der Landesverfassung verankert. ❏ Alle Bediensteten der Krankenanstalten und in neu gegründeten Unternehmungen bleiben Landesbedienstete ❏ Ein Vertreter aus der Medizin ist verpflichtend bei Beratungen des Aufsichtsrates (z. B. Stellenplan, Leistungsplan, Personalbudget) beizuziehen ❏ Erweiterte Rechte des Aufsichtsrates bei der Bestellung von Führungskräften ❏ Größtenteils wieder Rückführung in die Eigenverwaltung und somit wieder Zuteilung der Personalangelegenheiten und Verantwortung an die einzelnen Häuser sowie auch der Bauabteilung und des Controllings. Frei nach ZBR Vors. Arnold Auer zitiert: Soviel dezentral wie möglich und soviel zentral wie notwendig. Probleme im Turnusärztebereich Aufgrund immer wieder von turnusärztlicher Seite geäußerter Kri- Seite 13 tikpunkte wurde gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten ein Schreiben an die Verantwortlichen in der KABEG gerichtet um diese unhaltbaren Zustände abzustellen. Im Einzelnen geht es um gesetzwidrige Verstöße gegen das Ärztegesetz. Beispielhaft geht es da um Punkte wie: Pooling, intransparente Abrechnungen, Stehzeiten während der Ausbildung, unbezahlte Überstunden und Probleme im Bereich der Personalführung an den Abteilungen mit der Klage der geringen Wertschätzung. Von Seiten des Betriebsrates wird diesen Vorhaltungen und auf deren Beseitigung größtes Augenmerk gelegt und er erwartet von den Verantwortlichen eine rasche Beseitigung der Problembereiche im Sinne der Kolleginnen und Kollegen. Ambulanzgebührenbeteiligung In der nun seit dem Jahre 2007 geführten Diskussion hat sich inhaltlich nichts getan. Die vorgelegten Neuregelungen von Seiten der KABEG zu dieser Thematik fand er nicht die Zustimmung von Seiten der Ärzteschaft und des Betriebsrates. Auch gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Häusern der KABEG in diesem Bereich die abzubauen sind. Es wird seitens der Ärztekammer ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Abberufung Vorstand- KABEG Aufgrund massiver Vorbehalte gegenüber dem Vorstand wurde dieser vom Aufsichtsrat abberufen. AR-Vorsitzende Michaela Moritz sagte,ein schwerwiegender Vertrauensverlust habe dazu geführt. Damit ist nun eine Ära zu Ende, die geprägt war durch Spitzelaffäre,diskussionswür digen Personalentscheidungen und teurer Arbeitsgerichtsprozesse und nachfolgenden Vergleichen.Der Betriebsrat hofft, dass die Veränderungen nun endlich Gelegenheit geben in Ruhe arbeiten zu können und den Blick nach vorne zu richten. Durchsetzung der Nachbesetzung der Reinigungsdienstes. Durch die ständigen Forderungendes Betriebsrates die Vereinbarung bezüglich der Anzahl der Reinigungskräfte am LKH Villach einzuhalten, gelang es nach langen Verhandlungen Nachbesetzungen im Herbst 2013 endlich zu erreichen. Seite 14 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Die Behindertenvertrauensperson D ie Behindertenvertrauensperson (BVP) ist die Ansprechperson für behinderte Menschen im Betrieb. Da die BVP selbst dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, wird angenommen, dass sie durch die Selbstbetroffenheit Verständnis für die Anliegen von behinderten Arbeitnehmerinnen hat und Hilfestellung für die nachhaltige Integration in die Arbeitswelt leisten kann. Die Regelungen entsprechen weitgehend den Bestimmungen über die Jugendvertretung im Arbeitsverfassungsgesetz (§§ 123 bis 131 ArbVG) und denen für Betriebsräte. Die wichtigsten Fragen zum Thema Behindertenvertrauensperson Welche Aufgaben hat eine Behindertenvertrauensperson? Die Behindertenvertrauensperson soll die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten ArbeitnehmerInnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrnehmen. So kommt ihm bei Verhandlungen zu Versetzungen, Kündigungen und bei Besetzungen von möglichen Arbeitsplätzen welche als behindertentauglich zu bezeichnen sind, zu. Ist die Zusammenarbeit des BRs und der BVPs wichtig? Eine Zusammenarbeit ist sehr sinnvoll. Nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)hat der Betriebsrat der Behindertenvertrauensperson bei der Wahrnehmung der besonderen Belange von begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen beizustehen. Neben dem Betriebsrat hat auch der Arbeitgeber die Behindertenvertrauensperson aktiv zu unterstützen. Die Erfahrungen zeigen dass nur eine abgestimmte Vorgangsweise von Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson zu einer optimalen Vertretung der Belegschaft führt. Ist nebst dem Betriebsrat eine eigene Behindertenvertrauensperson sinnvoll? Dies kann man nur mit einem kräftigem Ja unterstreichen. Zum einen ist die Vertrauensperson ob ihrer eigenen Behinderung jemand mit praktischer Erfahrung und Betroffenheit. Zum anderen hat er sich im Interesse anderen Betroffenen eigens dafür fortgebildet. Erstellt somit eine sehr gute Ergänzung zur betriebsrätlichen Informationsstruktur dar. Wer ist „besondert begünstigter“ Behinderter? Es sind dies chronisch erkrankte ArbeitnehmerInnen, welchen eine „besondert begünstigte“ Behinderung vom Bundessozialamt bestätigt wurde. Wie erhält man einen Bescheid für eine „besondert begünstigte“ Behinderung? Beim Vorliegen einer chronischen Erkrankung (z. B. Diabetes ,psychische Erkrankungen, Erkrankungen am Stützapparat) einer langwierigen vorübergehenden Erkrankung (z.B. Tumorerkrankungen, Herz- oder Lungenerkrankungen) oder nach einem Unfall mit Dauerfolgen muss ein Antrag beim Bundessozialamt eingebracht werden. Danach erhalten sie Termine für Gutachten und anschließend einen Befundbericht mit Bescheid. Liegt der Grad der Behinderung über 50% gelten sie als „besondert begünstigter“ Behinderter. Wahl der Behindertenvertrauensperson Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), die die Betriebsratswahl regeln. Die Wahl der BVP und ihrer StellvertreterInnen ist tunlichst gemeinsam mit der BRWahl durchzuführen. Die Wahl hat, analog der Betriebsratswahl abzulaufen. Von der Einberufung der Betriebsversammlung bis hin zur Wahl des Wahlvorstandes. Durch einen Beschluss der Betriebsversammlung sollte der Wahlvorstand der Betriebsratswahl auch für die Wahl der Behindertenvertrauenspersonen zuständig gemacht werden. Der gewählte Wahlvorstand hat die Wahl vorzubereiten, anzukündigen und durchzuführen. Somit sind für sie alle Erklärungen gültig welche in diesem Tätigkeitsbericht für die BR-Wahl angeführt sind. Begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen haben somit die Möglichkeit, zweimal ihre Stimme abzugeben: für den Betriebsrat und für die Behindertenvertrauensperson. Nachdem die gewählte Behindertenvertrauensperson ihr Mandat angenommen hat, muss der Wahlvorstand das Wahlergebnis durch Anschlag im Betrieb kundmachen. Die Wahl der BVP wird durch die Kundmachung rechtskräftig. Impressum Herausgeber und Medieninhaber: Gewerkschaft öffentlicher Dienst Sektion 9 (Landesanstalten und Betriebe), Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt. Für den Inhalt verantwortlich: Betriebsratsvorsitzender des LKH Villach, Karl Binder, Nikolaigasse 43, 9500 Villach. Blattlinie: periodische Zeitschrift zur Information der Mitarbeiter des LKH Villach Redaktion und Layout: Stv. Betriebsratsvorsitzende Waltraud Rohrer Druck: Druckerei ,Paul Gerin 9501 Villach Erscheinungsweise: vierteljährlich und nach Bedarf zusätzlich. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 15 Bericht der Behinderten Vertrauensperson Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine erste Periode als Behindertenvertrauensperson geht zu Ende. Es waren vier arbeitsreiche aber auch erfolgreiche Jahre. In dieser Zeit habe ich mir in Kursen und Schulungen sehr viel Wissen über die rechtlichen Grundlagen für behinderte Personen am Arbeitsplatz angeeignet. Dies ist mir und den 130 Behindertenbegünstigten Bediensteten im Hause zu Gute gekommen. Die Einstufungen für eine Behinderung wurden sehr verschärft. Es ist nun viel schwieriger sie zu erlangen bzw. sie zu behalten. Auch am Arbeitsplatz wurde es und wird es immer aufwändiger und belastender. In div. Informationsveranstaltungen konnte viel Wissenswertes über das Arbeiten (Rechte und Pflichten) mit Behinderung näher gebracht werden. Auch finanzielle Themen, wie Unterstützungen und Steuerausgleich, waren sehr gefragt. Mit Unterstützung von Direktorium und Betriebsrat ist es mir auch gelungen, einen Treppenlift für das Gemeinschaftshaus zu errichten. Jetzt ist es auch jedem Gehbehinderten möglich, diese hervorragende Einrichtung zu besuchen. Vor einem Jahr organisierten wir für alle fünf Krankenanstalten eine Zentralbehindertenvertretung. Nun ist es uns möglich mehr zusammen zu arbeiten, mehr Informationen zu bekommen und stärker für euch einzutreten. Seit sechs Monaten bin ich stellvertretender Vorsitzender der Zentralbehindertenvertretung. So gestärkt sehe ich positiv in die Zukunft. Ihr Behindertenvertreter Michael Orasch Seite 16 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 17 Das Sekretariat des Betriebrates Im Sekretariat des Betriebsrates werden täglich viele Anliegen verschiedenster Natur bearbeitet. Die folgende Auflistung soll ihnen eine Information darüber geben. Terminvereinbarungen: Wenn Sie einen Gesprächstermin mit dem Betriebsratsvorsitzenden oder seiner Stellvertreterin benötigen, ersuchen wir sie um vorherige Terminvereinbarung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Anträge, Ansuchen und Formulare z. B. für: ❖ Fahrtkostenzuschuss ❖ Zuschuss bei Investitionen ❖ Bezugsvorschüsse vom Dienstgeber ❖ Ansuchen für Wohnbaudarlehen ❖ Zuschüsse um Bildungsförderungbeiträge ❖ Ansuchen um Zuschuss der GÖD (Sehbehelfe, Zahnersatz) ❖ Schreiben von Ansuchen bei internen Versetzungen u. andere.... ❖ Natürlich wird auch die Hilfe bei Anträgen an Ämter und Behörden angeboten. Fr. Dagmar Binder und Fr. Judith Wirtitsch sind bemüht alle Ansuchen und Wünsche zu Ihrer Zufriedenheit zu erledigen. Weitere Serviceleistungen: ❖ Verkauf der Essenmarken, ❖ Das Angebot diverser Gutscheine von verschiedenen Geschäften. ❖ Palmers- und Triumphgutscheine können mit einer Ersparnis von 8 % billiger erworben werden, ❖ Gutscheine der Fa. XXXLutz mit einer Ermäßigung von 10 % , sind der große Renner unter den Gutscheinen. Diese werden von den MitarbeiterInnen so gut angenommen, dass sich der Rabattbetrag welchen sich die KollegInnen erspart haben in der letzten BR-Periode wiederum im 6-stelligen Bereich bewegt. ❖ Die Businesscard der ÖBB gibt ihnen das ganze Jahr über die Gelegenheit die Ersparnis von 20 % gegenüber dem normalen Fahrpreis in Anspruch zu nehmen, einfach im BR-Büro abholen und bezahlen. Bitte die Rückgabe nicht vergesen. ❖ Für Heizöl (Fa.Pronto und ÖMV) erfahren Sie im Büro immer den lfd. Preis und können zum jeweiligen Tagespreis die Bestellungen durchgeben. Einmal im Jahr wird von Seiten des Betriebsrates versucht für die Dauer von einer Woche einen Sonderpreis für sie auszuhandeln. Diese Heizölaktionen werden immer sehr gut angenommen. Saisonbedingte Aktionen: ❖ Die Verkaufsaktion des Kärntner Skipasses, Gerlitze und Senza Confini für die Wintersaison welche mit Oktober beginnt. ❖ Für feste Brennstoffe gibt es jedes Jahr gesondert eine Aktion. ❖ Die Vignettenaktion begrüßen unsere MitarbeiterInnen sehr. Fuhrpark: Der Verleih des Renault Escpace ist eine weitere Serviceleistung des Betriebsrates. Mit diesem Auto wurden aus beruflichen zumeist aber privaten Gründen in der letzten Periode von den Bediensteten ca. 75.000 km zurückgelegt. Der Verleih des BR- LKW, wird ebenso geplant und organisiert. Den großen Nutzen erkennt man an der Ausleihhäufigkeit. Bedienstete nutzen ihn eifrig und haben damit schon 48.000 km zurückgelegt. Dagmar Binder Das Sekretariat des Betriebsrates ist die Anlaufstelle für alle KollegInnen für viele Wünsche und Bedürfnisse, angefangen von Terminvereinbarungen bis zum Ausfüllen verschiedenster Formulare. Das Team des Büros bemüht sich, ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihnen so weit wie möglich weiterzuhelfen. Diese und noch viele andere Aufgaben werden für Sie im BR-Büro erledigt, es gibt aber auch unzählige Anfragen die – wenn möglich – auch telefonisch abgehandelt werden, allerdings kann Ihnen manchmal der Weg ins BR-Büro nicht erspart werden, da viele Anliegen persönlicher Aussprache bedürfen. Büro Öffnungszeiten: Mo bis Do von: 7 Uhr bis 14.30h Freitag: 7 Uhr bis 12.30h Mittagspause:von 12.30h bis 13h Tel.Dw.: 2205 und 2772 Judith Wirtitsch Seite 18 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 19 Betriebsärztlicher Dienst Liebe Mitarbeiterinnen, Liebe Mitarbeiter! Auch in der diesmaligen Sonderausgabe der Betriebsrat-News möchte ich Ihnen eine kurze Übersicht unserer arbeitsmedizinischen Tätigkeiten präsentieren, um Ihnen die breite Palette der Arbeitsmedizin in Erinnerung zu rufen, damit Ihnen im Anlassfall der Weg zu uns leichter und rascher gelingt. Zu allererst möchte ich Ihnen jedoch Frau Selina Hartl vorstellen, die seit Februar dieses Jahres als Nachfolgerin von Frau Eigner, die in die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen gewechselt ist, alle organisatorischen und bürokratischen Belange des betriebsärztlichen Dienstes managt. Nachfolgend ein Überblick über die arbeitsmedizinisch relevanten Tätigkeiten: Infektionsprophylaxe für das gesamte gefährdete Personal unseres Betriebes: Dazu zählt in erster Linie die HepatitisB-Prophylaxe die seit ca. 1 ½ Jahren nicht mehr auf einer Berechnung des Schutztiters beruht, sondern generell durch eine alle 10 Jahre verabreichte Auffrischungsimpfung sichergestellt wird. Darüber hinaus werden alljährlich Impfaktionen gegen FSME sowie heuer erstmalig gegen Pneumokokkenerkrankungen durchgeführt. Beide Impfungen konnten und können auf Grund des Zuschusses unseres Betriebsrates sehr kostengünstig angeboten werden. Die alljährlich durchgeführte Grippeimpfaktion war und ist auch heuer wieder auf Veranlassung unseres Direktoriums kostenlos. Weitere Schutzimpfungen wie Diphtherie, Tetanus, Polio etc. werden selbstverständlich auch angeboten. Reiseimpfberatung und Prophylaxe bieten wir im Rahmen unseres Mitar- beiterserviceprogrammes an. Auch diese Impfungen werden an unsere Mitarbeiter vergünstigt verabreicht. Arbeitsplatzbegehungen und Arbeitsplatzberatungen gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft, Ing. Josef Pfeifhofer. Auf diesem Weg konnten zahlreiche Arbeitsplatzprobleme in Zusammenarbeit mit der Technischen Abteilung und den Werkstätten behoben bzw. verbessert werden. Die Beratungen betreffen unter anderem ungünstige Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz, Verbesserung des Raumklimas, Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, Probleme mit Raumgröße, Geruchsbeeinträchtigungen und Nichtraucherschutz etc. Die von unserem Haus angekauften vier Raucherkabinen stellen eine im Bereich der KABEG-Häuser einzigartige Lösung dar. Dadurch wurde vor allem erreicht (Joint Commission!), dass die Dienstkleidung unserer rauchenden Mitarbeiter nur mehr sehr gering nach Rauch riecht und damit die „Geruchsbelästigung“ unserer Patienten wesentlich reduziert werden konnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die räumliche und optische Trennung von rauchenden Mitarbeitern und den Patientenbereichen, und last but not least ist dadurch auch der Nichtraucherschutz unserer rauchfreien Mitarbeiter in optimaler Weise gewährleistet (Voraussetzung ist natürlich, dass wie vom Direktorium vorgeschrieben, ausschließlich in den Raucherkabinen geraucht wird). Nadelstichverletzungen als Hauptquelle für beruflich erworbene Infektionen werden in Zukunft auf Grund der neuen Nadelstichverordnung, die eine verpflichtende Verwendung von nadelstichsicheren Instrumenten vorschreibt, deutlich weniger werden. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals an Sie appellieren auf jegliche Form von Kontamination mit körperfremden Körperflüssigkeiten, sei es durch Nadelstich oder reinen Kontakt, gemäß den arbeitsmedizinischen Vorgaben (im Intranet nachlesbar) genau zu reagieren und dies zu dokumentieren, um im Falle einer Infektion die Rechtsansprüche hinsichtlich einer erworbenen Berufserkrankung geltend machen zu können. Allergieprobleme im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit wie Über- empfindlichkeiten gegenüber chemischen Arbeitsmitteln oder z. B. der Dienstkleidung gehören ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld. Nach entsprechender allergischer Austestung durch den Hautarzt können von uns spezielle Hautschutzcremen oder entsprechende antiallergische Arbeitsmittel bzw. Dienstkleidung angeboten werden, die selbstverständlich vom Haus zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen wie z. B. für Strahlenschutz oder Schadstoffe. Auch Bildschirmsehtests und Nachtarbeitsuntersuchungen werden regelmäßig präventiv durchgeführt. Weitere Tätigkeiten die zu unserem Arbeitsalltag zählen: Einstellungsuntersuchungen, Immunitätsstatuserhebungen bzw. Komplettierungen, Untersuchungen des Küchenpersonals, Prävention von bzw. organisatorische Abhandlung von Arbeitsunfällen, Sicherheitsunterweisungen, Berufskrankheitenanzeigen etc. Seit Anfang 2012 werden von mir vermehrt arbeitsmedizinische Graviditätsberatungen durchgeführt. Die von der Sicherheitsfachkraft unseres Hauses, Herrn Ing. Josef Pfeifhofer und mir durchgeführte Mutterschutzevaluierung dient als Grundlage für diese Beratungen. Damit soll für die betroffene Mitarbeiterin ein völlig gefahrloses und auf den besonderen körperlichen Zustand rücksichtnehmendes Arbeiten ermöglicht werden. Ein weiterer Service für unsere MitarbeiterInnen ist ein zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Betriebsratszeitung bereits im Laufen befindliches Rauchentwöhnungsprogramm. Dieses wurde unter der Schirmherrschaft von Frau Primaria Christa Rados sowie in Zusammenarbeit mit Frau Mag. Barbara Schabata (Psychologin der Abteilung für Psychiatrie) initiiert. Bei entsprechender Annahme durch unsere MitarbeiterInnen sind sicherlich weitere Projekte in dieser Richtung vorgesehen. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit! Ihr Dr. Franz Lesjak Ihre Selina Hartl Seite 20 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Rechtinfos für sie in Kurzform Bei dieser Information handelt es sich immer um eine vereinfachte Darstellung der Rechtslagen. Beachten sie dass diese Übersicht lediglich dafür gedacht ist ihnen einen Überblick zu geben und ihnen darzustellen welche Rechtsangelegenheiten für sie in Betracht kommen könnten. Sonderurlaube Können unseren Bediensteten aus wichtigen persönlichen und familiären Gründen in folgendem Ausmaß gewährt werden: ❏ Verehelichung des / der Bediensteten 3 Arbeitstage ❏ Eheschließung eines Kindes 1 Arbeitstag ❏ Tod von Eltern, Schwiegereltern oder Geschwistern 2 Arbeitstage ❏ Tod des Ehegatten (Lebensgefährten) oder eines Kindes (Pflegekindes) 3 Arbeitstage ❏ Tod der Großeltern 1 Arbeitstag ❏ Niederkunft der Gattin oder Lebensgefährtin 2 Arbeitstage ❏ Wohnungswechsel mit eigenem 1 Arbeitstag Hausstand am gleichen Dienstort1 ❏ Übersiedlung vom auswärtigen Wohnort an den (= zum) Dienstort und Übersiedlung anlässlich der Versetzung 2 Arbeitstage an einen neuen Dienstort1 Ein Arbeitstag entspricht 8 Stunden im regelmäßigen wie unregelmäßigen Dienst. Ein Urlaub kann nicht durch einen Sonderurlaub unterbrochen werden. Sozialstunden Jedem Bediensteten werden aus bestimmten Anlässen sogenannte Sozialstunden gewährt. Das Ausmaß der Sozialstunden ist mit 20 Stunden (bei 100%igem Dienstverhältnis) festgelegt. Verwendet werden diese Stunden für wichtige Wege und Erledigungen, deren Abwicklung in der Freizeit nicht möglich war bzw. ist. Unter anderem für folgende Anlässe können Sozialstunden in Anspruch genommen werden: ❏ Vorsprachen in Ämtern und Behörden, Schulen oder Kindergärten ❏ Arztbesuche, einschließlich Impfungen, Therapien (gilt auch für Arztbesuche mit nahen Angehörigen, das sind Ehegatten und Personen, mit denen Bedienstete in gerader Linie verwandt sind, sowie Geschwister, Stief-, Wahlund Pflegekinder und Personen, die mit dem Bediensteten in Lebensgemeinschaft leben). ❏ Vorsprachen bei sonstigen öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Mutterberatungsstellen, Krankenkassen, Pensionsversicherungsanstalten sowie Versicherungen und Banken) ❏ Teilnahme an Begräbnissen von nahestehenden Personen, wenn die Gewährung von Sonderurlaub nicht in Betracht kommt. ❏ Schriftliche Ladung als Zeuge oder Auskunftsperson vor Behörden und Gerichten ❏ Im jeweiligen Anlassfall kann das Freizeitkontingent von 20 Stunden, sofern es bereits ausgeschöpft ist, nach Genehmigung auch überschritten werden. Pflegefreistellung Der / die Bedienstete hat Anspruch auf Pflegefreistellung von einer Woche (40Std.)wenn er: ❏ Wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder Kindes. ❏ Nach der Geburt ist eine Pflegefreistellung für die Gattin oder Lebensgefährtin nur in solchen Fällen möglich in welchen die Wöchnerin nebst der Geburt auch erkrankt ist. ❏ Wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes, Wahl- oder Pflegekindes ❏ Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine Pflegefreistellung von einer weiteren Woche, für ein zu pflegendes Kind, wenn dieses neuerlich erkrankt und unter 12 Jahren alt ist. ❏ Ist der gesamte Anspruch der Pflegefreistellung erschöpft, kann noch nicht verbrauchter Erholungsurlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Dienstgeber angetreten werden. ❏ Befindet sich ein Kind im Krankenhaus, gilt es als versorgt und es kann eine Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen werden. Um als Begleitperson mit dem Kind aufgenommen zu werden, kann lediglich Urlaub oder ein anderer Freizeitanteil verwendet werden. (Dzt. Stand im LVBG soll aber der Bundesregelung angepasst werden, Änderung in den Landtag eingebracht) Als naher Angehöriger sind Ehegatten und Personen anzusehen, welche mit dem Bediensteten in gerader Linie verwandt sind (ferner Geschwister) oder in Lebensgemeinschaft leben. (Dzt. Stand im LVBG soll aber der Bundesregelung angepasst werden, Änderungantrag wurde in den Landtag eingebracht) Die Pflegefreistellung kann tageweise oder stundenweise konsumiert werden. Für Bedienstete im unregelmäßigen Dienst ist die Freistellung lt. LVBG in vollen Stunden vorgesehen. Sonderurlaube aus diesem Anlassfall kommen nur einmal während des Dienstverhältnisses in Betracht 1 BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Die Pflegefreistellung wird im regelmäßigen Dienst mit 5 x 8 Std. bemessen. Auf Grund der fiktiven Arbeitszeit im unregelmäßigen Dienst wird bei einer tageweisen Abrechnung der Tagessollwert von 5.71Std gewertet um eine Freistellung von einer Woche (40Std) zu gewährleisten. NSCHG- Stunden Die NSCHG Stunden sind im NSCH Gesetz seit 1992 geregelt .Gilt für Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten), welche laut Krankenanstalten- Gesetz erfasst sind und laut §2 Nachtschwerarbeit leisten. Nachtschwerarbeit leistet ein Arbeitnehmer, welcher zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens 6 Stunden beschäftigt ist und während dieser Zeit unmittelbare Betreuungsarbeit (keine Bereitschaft) leistet. Genaue Anspruchsbereiche sind in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschrieben. Das NSCH- Gesetz erläutert folgende Ansprüche: ✔ Für jeden ND seit Dezember 1994 erhalten sie je 2 Stunden Zeitguthaben. ✔ Dieses ist spätestens 6 Monate nach dem Entstehen zu verbrauchen. ✔ Ist nicht in Geld (ausbezahlte Überstunden) abzugelten. Mit den folgenden Beispielen erkennen sie am leichtesten ob die Abgeltung in Verzug ist: Sollten sie monatlich durchschnitlich 4 ND machen – und einen NschG Rückstand von 48 Stunden haben 5 ND machen - und einen NschG Rückstand von 60 Stunden haben 6 ND machen - und einen NschG Rückstand von 72 Stunden haben ist anzunehmen, dass die Abgeltungsfrist von längstens 6 Monaten höchstwahrscheinlich überschritten worden ist. Erklärung anhand Beispiel 3: 6 ND x 2 Stunden = 12 Stunden/ Monat diese mit 6 Monaten multipliziert = 72 Stunden. Diese Summe lässt annehmen, dass über sechs Monate keine NSCHG Stunden abgegolten wurden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleiden bei Überschreitung keinen Nachteil. Die rechtliche Konsequenz besteht für die Vorgesetzten. Die NSCHG- Stunden können auf Grund von Überschreitungen auf keinen Fall verfallen. Da eine Abgeltung in Überstunden nicht rechtens ist, werden eingeplante NSCHG Stunden beim Erreichen von ÜST im IST-Plan wieder auf das NSCHG Konto zurückgebucht. Achtung bei angeordneten ÜST! Diese werden im IST-Plan nicht dargestellt und daher ist eine Abbuchung von NSCHG Std. bei gleichzeitiger ÜST Auszahlung die Folge. Seite 21 Meldungen von Krankheit oder einem Unfall Laut Gesetz soll Ihnen als ArbeitnehmerIn bei Erkrankung kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.Sie haben ein Recht auf Weiterzahlung von Lohn/Gehalt, wenn auch sie Ihren Pflichten nachkommen. Die Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber die Erkrankung sofort (am besten am ersten Tag) und ehestmöglich melden. Ebenso ist dem Dienstgeber unverzüglich zu melden ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dies ist für sie wesentlich da bei Arbeitsunfällen für sie andere vorteilige Rechtsvorschriften gelten. Als Arbeitsunfälle gelten alle Unfälle welche sie während ihrer Dienstausübung erleiden. Dazu zählen auch Unfälle welche sie auf dem direkten Wege zur Arbeit erleiden. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtlicher Dauer und Ursache (Kuraufenthalt oder Arbeitsunfall) verlangen, nicht aber eine Diagnose. Ladungen zum Kontrollarzt sollten sie unbedingt folgen, sonst geht der Anspruch auf Krankengeld verloren! Bei einem vorzeitigen Antritt zum Dienst (vor der erfolgten Gesundschreibung) sollten sie dies auch der Krankenkasse mitteilen, damit ihnen bei neuerlicher Erkrankung aus demselben Anlassfall keine versicherungsrechtlichen Probleme entstehen. Bei fremdverschuldeten Unfällen ist dies unbedingt der Personalstelle zu melden, da der Arbeitgeber die Kosten des Ausfalls geltend machen kann. Krankmeldung lt. LVBG Bei Krankenstand ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, dies so rasch als möglich zu melden. Bei Nichtmeldung verlieren die Mitarbeiter den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei mehr als drei Tagen Krankenstand ist jedenfalls eine Krankmeldung vorzulegen. Grundsätzlich kann aber auch schon bei einem Tag Krankenstand eine solche Krankmeldung verlangt werden. Die Krankmeldung soll nach Möglichkeit an der Dienststelle abgegeben und von dort an die Personalstelle weitergeleitet werden. Entgeltfortzahlung bei längeren Krankenständen Das bedeutet in der Praxis, dass ab einer gewissen Dauer zuerst nur mehr der halbe Lohn überwiesen wird und die fehlende Lohnhälfte als Krankengeld von der Krankenkasse GKK oder BVA übernommen wird. Um dieses ausbezahlt zu bekommen, ist es notwendig dass eine Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse erfolgt. Da die voraussichtliche Dauer nur den Erkrankten bekannt ist, sollten sie mit der Personalabteilung bei lan- Seite 22 gen Krankenständen Kontakt aufnehmen (je nach Beschäftigungsdauer vor der Frist von z.B.: 6 Wochen, 13 Wochen, 26 Wochen). Nach jeweils nochmalig gleichen Fristen wird die Lohnzahlung des Dienstgebers gänzlich eingestellt und lediglich Krankengeld der GKK und BVA ausbezahlt. Die Entgeltfortzahlung gilt für zwei Gruppen der Arbeitsverhinderung: Krankheit (Unglücksfall), Kur- und Erholungsaufenthalt Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lange sie schon bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind (Grundanspruch). Wenn die Arbeitsverhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, gilt die Weiterzahlung für maximal ein Arbeitsjahr. Dauer der Entgeltfortzahlungen: Bei 0 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit - gibt es 6 Wochen (42 Tage-)-lang Bei 5 bis 10 Jahren Betriebszugehörigkeit- gibt es 13 Wochen (91Tage-)- lang Ab 10 Jahre Betriebszugehörigkeit - gibt es 26 Wochen (182 Tage-)-lang Entgeltfortzahlung. Dienstfreistellung für Kuraufenthalt Meldungen über bevorstehende Termine zu einem Kurantritt sind dem Dienstgeber ebenso unverzüglich zu melden. Zu ihrer Sicherheit sollten sie dies anhand der schriftlichen Mitteilung ihrer Sozialversicherung tun. Dem Dienstnehmer ist, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenn ein Sozialversicherungsträger oder das Landesinvalidenamt die Kosten der Kur tragen oder einen Kurkostenbeitrag leisten und die Kur ärztlich angeordnet und überwacht wird. Dies gilt auch bei Anschlussheilverfahren. Die Dienstfreistellung gilt als eine durch Krankheit verursachte Abwesenheit vom Dienst. Lohninformationen mittels Handysignatur Ab 2014 sind für sie auf ihren Bankauszügen nur mehr Bruttobezug, Abzüge und Nettobezug ersichtlich. Den Bezugsnachweis erhalten sie mittels Handysignatur. Die Daten sind zukünftig jederzeit mit Internetzugang vollständig auch rückwirkend verfügbar. Ab Februar 2014 besteht für Sie die Möglichkeit auf elektronischem Weg Ihren Bezugsnachweis abzurufen. In diesem Bezugsnachweis sind Ihre sämtlichen Lohnbestandteile wie beispielsweise Grundgehalt, Zulagen oder Überstunden nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt. Er beinhaltet deutlich mehr Informationen als Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Ihnen jetzt auf Ihrem Bankauszug zur Verfügung steht. Eingesetzt wird dafür die österreichische Handysignatur, die sich bereits im Telebanking, Finanz-Online, im Bereich der Sozialversicherungsträger und vielen anderen E-Government-Anwendungen bewährt hat. Der Bezugsnachweis ist jederzeit für sie über das Internetportal des Landes abrufbar – sowohl von zuhause, als auch am Arbeitsplatz. Für Mitarbeiterinnen die über keinen PC-Arbeitsplatz verfügen, werden zusätzliche Möglichkeiten für den Ausdruck des Bezugsnachweises geschaffen. Nachdem Lohninformationen höchst private Daten sind, wird der Zugang zu diesen Informationen besonders geschützt. Wenn sie also den elektronischen Bezugsnachweis über das Internet (z.B. von zuhause) abrufen wollen, benötigen Sie dafür einen PC mit Internetanschluss, ein Mobiltelefon und die österreichische Handysignatur. Ein spezielles Gerät oder eine spezielle Software sind dafür nicht erforderlich. Die Handysignatur ist für alle Österreicher/innen kostenlos. Eine Beschreibung wie Sie zur Handysignatur kommen und diese für den Abruf des Bezugszettels einsetzen können, finden sie im Internet unter http://eBezugsnachweis.ktn.gv.at. Im Herbst dieses Jahres finden zusätzlich Informationsveranstaltungen in jeder Krankenanstalt statt. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen wird sowohl der Bezugsnachweis selbst, als auch die Bestellung der Handysignatur erklärt. Danach stehen ihnen Mitarbeiter/ innen der Personalabteilung zur Unterstützung bei der Freischaltung der Handysignatur auch persönlich zur Verfügung. Vorrückung und Bienalsprünge Nach einer Dauer von 2 Jahren in einer Entlohnungsstufe rückt der Mitarbeiter eine Gehaltsstufe vor. Die Vorrückungstermine sind entweder 1.1. oder 1.7. des Jahres. Den Termin ihrer nächsten Vorrückung können sie am Bezugsnachweis ersehen. Das Überspringen von Gehaltsstufen (Bienalsprünge) sind wie folgt vorgesehen: Bei Einstufung von Stufe 04 auf 06 / von 09 auf 11 / 14 auf 17. Unkündbarstellung Das Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz sieht vor, dass der Bedienstete nach dem Erreichen einer insgesamt 10jährigen Dienstzeit zum Land Kärnten über seinen Vorgesetzten eine Unkündbarstellung beantragen kann. Das Verfahren sieht vor, dass der Bedienstete durch den Vorgesetzten (z.B. Stationsschwester) beurteilt wird. Diese Beurteilungsbögen sehen vor, dass nach der Beurtei- BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 lung der Dienstnehmer seine Stellungnahme abgibt bzw. die Beurteilung unterschreibt. Wenn Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind, so müssen sie das auf jeden Fall in Ihrer Stellungnahme vermerken oder sie suchen den Betriebsrat auf. Danach wird die Beurteilung an den nächsthöheren Vorgesetzten (z.B. Oberschwester) zur Ergänzung weitergeleitet. Nach dieser Stellungnahme, des sogenannten Zwischenvorgesetzten, kann der Dienstnehmer nochmals Stellung beziehen. Erst zum Schluss wird die Beurteilung durch den Betriebsrat abgezeichnet und mit entsprechenden Bemerkungen versehen. Diese Beurteilung, so sie positiv ausfällt, wird dann das Verfahren der Unkündbarstellung einleiten; innerhalb von 6 Monaten sollten sie Nachricht erhalten. Die Unkündbarstellung selbst wird Ihnen durch ein Schreiben des Landes mitgeteilt. Heben Sie diesen Bescheid gut auf. Eine Unkündbarstellung erübrigt sich für Mitarbeiter, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Jahre in diesem Dienstverhältnis zugebracht haben. Sie haben diesen Kündigungsschutz automatisch. Eine Unkündbarstellung ist übrigens aus folgenden Gründen nicht möglich: ❏ Wenn ein Vertragsbediensteter (VB) die zur Erfüllung der Dienstpflichten notwendige körperliche und geistige Eignung nicht besitzt, ❏ wenn ein VB wegen strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde und die Verurteilung noch nicht getilgt ist, ❏ wenn das Verhalten des VB den Interessen des Dienstes abträglich ist, ❏ wenn ein VB die im allgemeinen, erzielbaren dienstlichen Leistungen trotz schriftlicher Ermahnung nicht erreicht, ❏ wenn ein VB die ihm vorgeschriebenen Fachprüfungen nicht abgelegt hat. Dienstjubiläum 20 und 40 Jahre Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren im öffentlichen Dienst gebührt der Dienstnehmerin ein zweifaches Monatsgehalt. (Neu 28 Jahre für Einstellungen nach 2011 lt. LGBl/2011 Art. I Z 15 - da seit dieser Novelle auch die Ausbildungszeit in den Anspruch miteinberechnet wird) Nach 40 anrechenbaren Dienstjahren im öffentlichen Dienst gebührt dem Dienstnehmer ein vierfaches Monatsgehalt. Ebenfalls gebührt ihnen eine Dienstjubiläumszuwendung sollten sie nach 35 Dienstjahren in den Ruhestand treten und spätestens am Tag des Ausscheidens das 60. Lebensjahr vollendet haben. (Neu 43 bzw 38 Jahre für Einstellungen ab 2011 lt. LGBl/2011 Art. I Z 15 da seit dieser Novelle auch die Ausbildungszeit in den Anspruch miteinberechnet wird) Jubiläumsstichtag Maßgeblich für die Auszahlung der Jubiläumszuwendungen ist der Jubiläumsstichtag. Diesen Tag, der das Erreichen Ihres Dienstjubiläums bestimmt, können Sie jeder- Seite 23 zeit bei uns im Büro erfragen (selbstverständlich betrifft diese Auskunft nur die anfragende Person und kann nicht an Dritte weitergegeben werden). Auszahlung Die Auszahlung der Jubiläumsgelder erfolgt entweder im Jänner oder Juli, je nachdem welcher Monat vom eigentlichen Dienstjubiläum ausgehend erreicht wird. 20-, 30- und 40-jähriges Dienstjubiläum Das 20-, 30- und 40-jährige Dienstjubiläum an welchem sie den Dienstjubiläumsschmuck erhalten gibt es nur im LKH Villach. Die Kosten der Feier und des Dienstjubiläumsschmuckes werden vom Betriebsrat und dem Direktorium organisiert und finanziert. Dienstjubiläumsschmuck: Der Dienstjubiläumsschmuck ist ein Unikat, eigens für unsere Bediensteten entworfen. Die „gläserne Frau“(vom Villacher Künstler Giselbert Hoke) als Porzellaneinlage von der „Augartenmanufaktur“ hergestellt ist in das Goldschmuckstück eingearbeitet. Das dazugehörige Zertifikat berechtigt sie bei eventueller Beschädigung ein Duplikat zu erhalten. Die „gläserne Frau“ als Symbol für das LKH Villach ist nämlich als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt und die Rechte darauf wurden dem LKH Villach übertragen. Dies macht den Schmuck zu einer nicht käuflich erwerbbaren Kostbarkeit mit welcher ihnen für ihre Leistungen gedankt wird. Kinderbetreuungsgeld (KBG) Es gibt derzeit vier pauschal und eine einkommensabhängige Variante - also fünf Varianten, das Kindergeld zu beziehen. Die Höhe des Kindergeldes ist immer dann am höchsten je kürzer die Bezugsdauer ist. Die Flexibilität ist mit den vielen Modellen gestiegen. Der Nachteil: Das Thema ist so komplex, dass wir ihnen empfehlen sich unbedingt Rat einzuholen. Es geht nicht nur um optimale Karenzzeit für sie und ihr Kind sondern unter Umständen auch um viel Geld. Die folgende Information kann ihnen nur einen kleinen Überblick geben - bitte informieren sie sich rechtzeitig. Zu berücksichtigen ist dass die Bezugsdauer des Kindergeldes nicht in einem direkten Zusammenhang mit der beanspruchten Karenz steht. Berücksichtigt werden müssen folgende zwei Punkte: ❏ Einkommensgrenze und ❏ die Voraussetzung dass die Karenzbezieherin nur bei Bezug des Kindergeldes sozialversichert ist. Dies bedeutet es kann das Kindergeld auch noch bezogen werden wenn der Dienstnehmer bereits einer Arbeit nachgeht und ein Einkommen bezieht. Dann ist es wesentlich die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Seite 24 Der Dienstnehmer kann auch die Karenz beanspruchen, obwohl er kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich entweder mit dem Partner mitversichert oder selbst versichert. Ein praktisches Beispiel dafür wäre: Der Dienstnehmer bezieht für 12 + (2) Monate das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt, aber 24 Monate (gesetzliche Kinderkarenz) in Karenz. Die verbleibenden 12 Monate muss die Karenznehmerin sich selbst sozialversichern oder mitversichern. Unterschied zwischen Karenzurlaub und KBG- Bezug! Der gesetzliche Anspruch auf Karenzurlaub endet spätestens einen Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes, wohingegen sich die Bezugsdauer des KBG nach der Dauer der gewählten Variante richtet. Eine verlängerte Karenz ist im Hause auf Ansuchen möglich, der Arbeitsplatz und der Arbeitsvertrag bleibt bei einer Sonderkarenzierung aufrecht. ACHTUNG bei anschließender Kündigung gehen bei Dienstverhältnissen vor dem 1.7.2006 in dieser Zeit Abfertigungsansprüche jedoch verloren. Dies ist bei Kündigung während der gesetzlichen Karenz und während Elternteilzeit nicht der Fall. Die Varianten: ❏ Variante 12 + 2: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin) Bezugshöhe 33,– Euro täglich (rund 1.000,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG)bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 12 Monate KBG beziehen). Mehrlinge 16,50 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind. ❏ Variante 15 + 3: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin) Bezugshöhe 26,60 Euro täglich (rund 800,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG)bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 15 Monate KBG beziehen). Mehrlinge 13,30 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind. ❏ Variante 20 + 4: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)Bezugshöhe 20,80 Euro täglich (rund 624,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 20 Monate KBG beziehen).Mehrlinge 10,40 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 ❏ Variante 30 + 6: (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin)Bezugshöhe 14,53 Euro täglich (rund 436,– Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 30 Monate KBG beziehen). Mehrlinge 7,27 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind ZUVERDIENSTGRENZE der vier zuvor genannten Varianten: Jahreseinkommen von 16.200,-- Euro gemessen an der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Daraus ergibt sich ein monatlicher Richtwert von 1.250,--Euro brutto. Andere Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, zählen zum Jahreseinkommen! Beachten Sie im Turnusdienst auch die geleisteten Nachtdienste und geben Sie Acht bei der Auszahlung der Mehrleistungsstunden. Auf der ÖGB Frauen- Homepage http://www.kindergeldrechner.at/index.htm finden sie ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld. Außerdem finden Sie dort den neu konzipierten Kindergeldrechner der ÖGB- Frauen, mit dem Sie berechnen können, wie viel sie nach dem Wiedereinstieg bis zum Ende des Anspruchs auf Kindergeld dazuverdienen dürfen, damit sich beides- Kindergeld und Beruf ausgeht. Rückzahlungsverpflichtung: Rückzahlung bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze. Die Zuverdienstgrenze muss bei sonstiger Rückforderung eingehalten werden. Die Rückforderung erfolgt aufgrund von Überprüfungen durch die zuständigen Krankenversicherungsträger, die die notwendigen Daten von den Finanzämtern erhalten, im Jahr nach der Überschreitung der Zuverdienstgrenze. ❏ Variante 12 + 2 mit einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (+bei Teilung mit dem/ der Partnerin) Bezugshöhe 80%, max. 66 Euro (rund 200 Euro monatlich) Bezugsdauer bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. Zusätzliche Anspruchsvoraussetzung: Sie müssen vor der Inanspruchnahme 6 Monate tatsächlich erwerbstätig gewesen sein. ZUVERDIENSTGRENZE bei einkommensabhängigem KBG: Dies beträgt hier lediglich 6,100 Euro jährlich (entspricht etwa 386,80 Euro pro Monat) Antrag: Um KBG zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag stellen. Diese Leistung wird maximal sechs Monate rückwirkend ausbezahlt. BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Elternteilzeit Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit und gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw. die Obsorge für das Kind innehaben. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (bzw. die Obsorge für das Kind haben), haben Anspruch darauf. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der andere Elternteil nicht gleichzeitig in Karenz befindet. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Die Arbeitnehmerin hat die Elternteilzeit spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn dem Arbeitgeber schriftlich bekannt zu geben. Der Arbeitnehmer kann jeweils einmal eine Abänderung der Teilzeit (Ausmaß, Lage) und eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit verlangen. Nach Beendigung der Elternteilzeit gilt automatisch das Dienstzeitausmaß welches sie zuvor hatten. Mutterschutz Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten ab Bekanntgabe bzw. ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bei dem Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen müssen laut Gesetz, sobald ihnen die Schwangerschaft bekannt ist, dem Arbeitgeber unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins Mitteilung machen. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein individuelles Beschäftigungsverbot = Einschränkungen im Arbeitsbereich. Je nach Berufsgruppe und Arbeitsbereich müssen dann die individuellen Arbeitnehmerinnenschutzbestimmungen umgesetzt werden. Solche wurden für das LKH Villach mit dem Arbeitsinspektorat und dem Betriebsarzt Dr. Franz Lesjak formuliert und in Richtlinien festgehalten. Gravierende Veränderungen daraus - wie Verbot des Nachtdienstes, und Verbot in gewissen Spezialbereichen arbeiten zu können dürfen laut Mutterschutzgesetz zu keinen Nachteilen der Mitarbeiterin führen. Daher erhalten werdende Mütter für die Zeit des individuellen Mutterschutzes ein Entgelt welches den aliquoten Anteil der in den letzten 12 Wochen geleisteten Nachtdienste sowie auch die zuvor erhaltenen Zulagen der Spezialbereiche beinhaltet. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiterin annähernd das selbe Entgelt für die Zeit in welcher sie regelmäßig von Mo bis Fr Dienst machte erhält. Absolutes Beschäftigungsverbot = keine Beschäftigung erlaubt gilt 8 Wochen vor und 8 Wochen (12 Wochen bei Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt) nach der Geburt. In dieser Zeit erhalten die Mütter Mutterschutzgeld. Seite 25 Vorzeitiger Mutterschutz - Besteht unabhängig von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann von der Amtsärztin bereits vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots eine völlige Dienstfreistellung verfügt werden.Diese ist aber immer vom Gesundheitszustand der Mutter oder des Kindes abhängig. Der Arbeitsplatz ist für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend. Der Arbeitsplatz ist vom Dienstgeber so zu gestalten, dass er den Schutzbestimmungen entspricht. In dieser Zeit erhält die werdende Mutter ebenso Mutterschutzgeld von der jeweiligen Sozialversicherung. Wochengeld kann nur auf Antrag, den die AN in Ihrer zuständigen Landesstelle bei der SV (GKK BVA) einreichen müssen, gewährt werden. Zur Berechnung des Wochengeldes wird eine Arbeitsund Entgeltbestätigung für Wochengeld benötigt, ausgestellt von Ihrem Dienstgeber sowie eine Bestätigung ihres behandelnden Gynäkologen über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Befinden sich MA im vorzeitigen Beschäftigungsverbot benötigen diese auch die Bestätigung des Arbeitsinspektions- oder Amtsarztes über dieses vorzeitige Beschäftigungsverbot. Die SV weist das Wochengeld alle vier Wochen im Nachhinein an. Voraussetzung für eine pünktliche Auszahlung ist, dass alle Informationen und Unterlagen eingereicht werden. Nebenbeschäftigung Die Dienstnehmerin ist verpflichtet dem Dienstgeber eine Nebenbeschäftigung zu melden. Die Nebenbeschäftigung darf ihn nicht an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben hindern. Das bedeutet sie darf zum Beispiel kein Hinderungsgrund sein die Dienstzeit und Dienstpflichten ob im regelmäßigen oder unregelmäßigen Dienst einzuhalten. Ebenso darf sie auch nicht die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen. Dies bedeutet dass es nicht möglich ist in einem Bereich oder einem Betrieb einer Nebenbeschäftigung nachzugehen welcher in den Aufgaben in Konkurrenz zum Hause oder der KABEG steht. Bei einem Ansuchen auf Nebenbeschäftigung welches schriftlich an das Direktorium zu stellen ist sollten diese beiden Punkte angeführt sein. Nicht bekanntgeben müssen sie die Höhe des Nebenverdienstes. Dienstzeit und Dienstform Regelmäßiger Dienst Die Dienstzeit (Wochendienstzeit) des Bediensteten einschließlich der Ruhepausen beträgt 40 Stunden. Für den Normaldienst sind Sonntage und Samstage freizuhalten. Gleitzeit Seite 26 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Normaldienst kann in Form von Gleitzeit geführt werden. Bei Gleitzeit kann die Bedienstete Beginn und Ende der Dienstzeit variabel gestalten (Gleitzeit); während des übrigen Tages hat er jedenfalls Dienst zu versehen (Blockzeit). Die Gewährung des F-Tages hat nach Möglichkeit im Anfallsmonat zu erfolgen. Eine kumulative Abgeltung ist nur in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn der monatlichen Gewährung dienstliche Gründe entgegenstehen, vorzunehmen. Unregelmäßiger Dienst Bei unregelmäßigem Dienst hat der Bedienstete seine Dienste nach Maßgabe des Dienstplanes während der Tages- oder Nachtzeit an allen Tagen der Woche (einschließlich Feiertagen) zu leisten. Möglichst ein großer Teil soll gleichmäßig auf die Tageszeit der Werktage verteilt werden. Beim Dienstplan ist auch auf Interessen der Bediensteten und auf eine möglichst gleichmäßige Belastung der betroffenen Bediensteten mit Nachtdienst und Dienst an Sonn- und Feiertagen Bedacht zu nehmen. Die Wochendienstzeit darf über- bzw. unterschritten werden wobei im Durchrechnungszeitraum ein Stundenausgleich zu erfolgen hat. Der Dienstplan ist möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Bei Festlegung der F-Tage ist auf Bedürfnisse der Mitarbeiter so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Ruhepausen Beträgt die Dienstzeit mehr als sechs Stunden, so ist eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen. Unter Umständen auch zwei mal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten. Ruhezeit Die Mindestruhezeit zwischen den Diensten beträgt 11 Stunden. Maximalarbeitszeit Maximalwochenarbeitszeit ist 60 Stunden. Für verlängerte Dienste (wo solche vereinbart sind) maximal 72 Std. Im Durchrechnungszeitraum sind jedoch die 60 Stunden einzuhalten. Dienstplangestaltung: Der Dienstplan muss vom Monatsersten bis zum 15. des Monats und vom 15. bis 30/31. des Monats fixiert sein. Der Originaldienstplan ist jederzeit zur Einsicht aufzulegen. Nachträgliche Korrekturen müssen nachvollziehbar sein (fixierte EDV Dienstpläne). Zusatzdienste sind mindestens 12 Std. vor Dienstbeginn bekanntzugeben. F-Tage Konsumation von Freizeit Zur Vermeidung von Überstunden und Abbau von F-Tagen kann durch Stations- oder Oberschwester die Konsumation von Freizeit eingeteilt werden. Der Entfall eines Dienstes ist dem Mitarbeiter spätestens am Vortag mitzuteilen. Zeitausgleich oder NSchG- Stunden können am selben Tag erfolgen. Jedenfalls gilt, dass die Dienstleistung pro Tag trotz Inanspruchnahme von Freizeit mindestens fünf Stunden betragen soll, wobei im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin auch eine kürzere Dienstzeit zulässig ist. Ersatzruhetag Für jeden geleisteten Sonntagsdienst gebührt dem Bediensteten ein Ersatzruhetag (ERZ). Planung und Eintrag Dieser Ersatzruhetag muss bereits bei der Dienstplanerstellung am Monatsersten und am Fünfzehnten des Monats eingetragen sein. Er ist in den nächsten vierzehn Tagen (nicht auf einem Sonntag) einzutragen. Die Festlegung kann unterbleiben wenn in die vierzehntägige Frist ein Urlaub oder Krankenstand fällt. Abgeltung Bei Dienst an diesem Tag gelten Überstunden bis zur achten Stunde 200% und ab der neunten Stunde 300%. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte. Diese Überstunden können nur in finanzieller Form in Anspruch genommen werden. Rechnerische Überstunden Anspruch 8 Stunden pro Monat (Teilzeit aliquoter Anteil). Dieser F-Tag ist kein Privileg sondern ein Ausgleich der Wochenarbeitszeit, da bei unserer Berechnung im unregelmäßigen Dienst keine Feiertage berücksichtigt werden. Es wird jeweils mit 7 x 5,71...= 40 Stunden gerechnet -unabhängig ob ein Feiertag anfällt oder nicht. Daher gibt es den Ausgleich der gesetzlich zustehenden Feiertage. Ergeben sich aus der Abrechnung am Monatsende aus der Differenz von SOLL- und IST-Dienstplan. Sich aus einem Soll- Ist- Vergleich ergebende Überstunden werden für die Gruppen des Fachdienstes, MTD und MTF und Pflegehelfer im unregelmäßigen Dienst grundsätzlich finanziell abgegolten. Entfall des F-Tages Der F-Tag entfällt wenn eine Dienstabwesenheit durch Krankenstand oder Pflegeurlaub von mehr als einem halben Monat besteht. Dies gilt nicht für den Urlaub. Im Sollplan dargestellte Wochenstunden über 40 Stunden sind noch keine Überstunden, da sich diese erst nach der Abrechnung des Monats ergeben. Dies gilt auch bei Teilzeitkräften solange es Stunden im BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 27 Sollplan sind gelten sie auch bei Teilzeitkräften nicht als Überstunden. Siehe Angeordnete Überstunden Zeitguthabenkonto ❏ Normalüberstunden: Von Mo-Sa in der Zeit von 6h – 22h mit 150% abgegolten. ❏ Nachtüberstunden: Von 22h – 6h mit 200% abgegolten. ❏ Sonn- und Feiertag Überstunden Zuschlag von +50% steuerfrei (+ Sonn- und Feiertagszulage das sind dzt. 3,53 Euro�/ Std) Es besteht die Möglichkeit sich angeordnete Überstunden 1:1 ins ZA Konto buchen zu lassen und den Zuschlag 50% auszahlen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit sich Überstunden 1:1,5 ins ZA Konto buchen zu lassen. Die Obergrenze des ZA Kontos beträgt im regelmäßigen Dienst 20 Stunden. Für den unregelmäßigen Dienst 40 Stunden. Darüber hinaus werden sie finanziell abgegolten. Ebenso finanziell abgegolten werden, weil gesetzlich so vorgesehen, Überstunden mit Zuschlägen von 100% und 200% (Sonn- Feiertag und Nachtdienst) Der Verbrauch ist nur möglich wenn dadurch keine Überstunden entstehen. Angeordnete Überstunden Als angeordnete Überstunden gelten jene welche im fixierten Dienstplan (vom 1.-15. und vom 15. – 30./31.) des Monats zusätzlich angeordnet wurden. Diese werden gesondert angewiesen. ❏ Angeordnete ÜST werden im Dienstplan nicht im IST– Plan ausgewiesen. ❏ Angeordnete ÜST werden gesondert abgerechnet und berühren IST-Std. des Monats somit nicht. ❏ Es ist die gleiche Vorgehensweise wie bei Dienst bei ERZ. Sie gelten nur in dem Ausmaß, welcher den Dienst um den Anteil überschreitet welcher schon als Dienst vorgesehen war. Z.B.: An einem F-Tag wird ein 12er gemacht ergibt 4 Stunden angeordnete Überstunden. ❏ MO– SA- ÜST Zuschlag von +50% können ins ZA Konto umgebucht werden ❏ ND-ÜST von 22h – 6h Zuschlag von +100% steuerfrei Achtung: Können lt- LVBG nicht ins ZA Konto umgebucht werden ❏ SO- und Feiert.und -ÜST am ERZ Zuschlag von +100% (bis 9. Std.) bzw. +200% (ab 9. Std.) Achtung: Können lt.- LVBG nicht ins ZA Konto umgebucht werden Bei Teilzeit: ❏ Normalüberstunde: Ist dann gegeben wenn durch angeordneten Zusatzdienst die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten und mit 150% abgegolten wird. Im Sollplan geplante Stunden über 40 gelten nicht als Überstunde ❏ Nachtüberstunde: Wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird und es ein angeordneter Nachtdienst ist von 22h – 6h werden mit 200% abgegolten. ❏ SO- und Feiert.und -ÜST am ERZ Angeordneter Dienst an einem Ersatzruhetag oder Feiertag 6h – 22h werden mit 200% abgegolten. Urlaubsanspruch Genereller Anspruch 224 Stunden (bei Teilzeit aliquot) ab 25 DJ 264 Stunden. Erhöhung um 40 bzw. 48 Stunden für Bedienstete mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50%. Nach Arbeitsunfällen auch unter 50% Anspruch auf Zusatzurlaub in aliquoter Form zur Behinderung. Berechnung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes erfolgt durch Umrechnung des noch offenen Anspruches auf Basis des durchschnittlichen Jahres – Beschäftigungsausmaßes. Eine Einhaltung einer Wartezeit ist nicht erforderlich. Urlaubsvorgriff bis zu einer Woche kann von der Stationsleitung oder dem direkten Vorgesetzten bewilligt werden. Die Urlaubsplanung hat spätestens Anfang des Jahres zu erfolgen. Die Mitarbeiterin muss ihren gesamten Urlaubsanspruch in der Planung eintragen, unabhängig davon ob dieser auch gewährt wird. Dies ist deshalb notwendig um im Zweifelsfalle nachweisen zu können, dass sie den Urlaub auch beanspruchen wollte. Der Urlaub kann nicht durch einen Sonderurlaub unterbrochen werden. Bei Erkrankung im Erholungsurlaub ist der Verbrauch nicht anzurechnen wenn der Krankenstand länger als drei Tage gedauert hat. Der Dienstnehmer hat dies dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen. Beim Wiederantritt des Dienstes hat die Dienstnehmerin eine Krankmeldung oder Bestätigung vorzuweisen. Dies gilt auch für eine notwendige Pflege eines Angehörigen für welche das Recht auf Pflegefreistellung besteht. Es ist auch dafür ein Nachweis zu erbringen. Seite 28 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Zusatzurlaub Für Neueinstellungen seit 1.10.1996 generell kein Anspruch. Für alle anderen besteht ein Anspruch von 8 oder 4 Stunden je nach Arbeitsbereich. Für Teilzeitbeschäftigte gilt ein aliquoter Teil. Anspruch wie beim Urlaub nur wenn die Abwesenheit ausgenommen Urlaub nicht mehr als 50% beträgt. Kündigungsfristen Dienstgeber sowie Dienstnehmer haben Kündigungsfristen einzuhalten, die je nach Dauer des Dienstverhältnisses folgende Dauer haben: Abfertigung nach Bundes-MitarbeiterVorsorgegesetz (BMVG) Gilt für alle die ihr Dienstverhältnis am 1.7.2006 und später angetreten haben. Die “Abfertigung neu” lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen (= “Betriebliche Vorsorgekassen”). Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts (auch von Sonderzahlungen) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse, diese überweist an die „Betriebliche Vorsorgekasse“. Die Höhe der Abfertigung: Gesetzlich garantiert ist jedenfalls die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge. Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht nach drei Einzahlungsjahren bei Arbeitgeberkündigung, unverschuldeter Entlassung, berechtigtem Austritt, einvernehmlicher Auflösung, Zeitablauf, Mutterschaftsaustritt. bis zu 6 Monaten ab 6 Monaten 1 Woche 2 Wochen Betriebsvereinbarungen ab 1 Jahr ab 2 Jahren ab 5 Jahren ab 10 Jahren ab 15 Jahren 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate Die wohl häufigsten Betriebsvereinbarungen betreffen die Dienstzeiten oder Regelung zu ihren Bereitschaftsdiensten in den jeweiligen Bereichen. Diese sind vor Ort bei ihrer direkten Vorgesetzten oder beim Betriebsrat einsehbar. Geplante Änderungen von Diensten oder Dienstzeiten, sofern sie nicht eine Einzelperson betreffen, bedürfen vor der Einführung einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Sonstige Betriebsvereinbarungen können von den Betroffenen nach Rücksprache im Betriebsratsbüro eingesehen werden. Abfertigung bei Dienstverhältnissen vor 1. 7. 2006 Voraussetzungen einer Abfertigung, deren Höhe sich nach Dauer des Dienstverhältnisses richtet: ab 3 Jahren ab 5 Jahren ab 10 Jahren ab 15 Jahren ab 20 Jahren ab 25 Jahren 2 Monatsgehälter 3 Monatsgehälter 4 Monatsgehälter 6 Monatsgehälter 9 Monatsgehälter 12 Monatsgehälter Diese Abfertigung gebührt nur unter bestimmten Voraussetzungen. ❏ Wenn das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wird ❏ wenn der Dienstnehmer zum Zwecke des Ruhestandes kündigt ❏ bei Kündigung durch den Dienstnehmer innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung ❏ innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes, oder spätestens drei Monate ❏ vor dem Ablauf eines Karenzurlaubes nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (Achtung: Der gesetzl. MU dauert 2 Jahre), während einer Teilzeitbeschäftigung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (Elternteilzeit bis zum 7. LJ des Kindes) Bildungsfreistellungen DAS NEUE „FACHKRÄFTESTIPENDIUM“ Kann für den Besuch der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, für die Ausbildungen im Bereich der medizinischen Fachassistenz, für die PflegehelferinnenAusbildung, für den Besuch der Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB) und für den Besuch der meisten HTL u.v.a. mehr beansprucht werden. Auch der Besuch einer Abendschule wird gefördert! Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, maximal 3 Jahre/ Mindestdauer: 3 Monate bezogen werden. Wichtig dabei ist, dass eventuell auch vierjährige Ausbildungen gefördert werden, aber nur für die Dauer von drei Jahren gibt es ein Stipendium! Das Fachkräftestipendium beträgt pro Tag 26,50 Euro (also im Monat bei 30 Tagen 795 Euro). Man darf auch nebenbei geringfügig arbeiten (auch beim letzten Arbeitgeber). Sie sind in dieser Zeit kranken-, unfall- und pensionsversichert. Den Antrag stellen sie beim AMS. Dieser kann maximal BR - News Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 3 Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung entschieden und genehmigt werden. Die Voraussetzungen sind: 1. Sie müssen nachweisen, dass Sie den gewünschten Ausbildungsplatz tatsächlich haben. 2. Sie müssen zumindest 4 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. 3. Sie müssen sich karenzieren lassen oder arbeitslos sein. 4. Das AMS genehmigt das Stipendium (Es gibt keinen Rechtsanspruch!) Der Ausbildungserfolg muss nachgewiesen werden durch z.B. Semesterzeugnisse. Wird die Ausbildung nicht fortgesetzt, endet auch das Stipendium. DIE NEUE „BILDUNGSTEILZEIT“ Sie können damit die Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen. Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver als das Fachkräftestipendium. Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag. Zum Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31 = 235,60 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte). Sie können maximal 50 % der Arbeitszeit welche sie bisher hatten reduzieren, müssen aber mindestens 25 % der Arbeitszeit reduzieren. Die restliche Arbeitszeit muss jedoch mindestens 10 Stunden pro Woche sein. Diese Bildungsteilzeit können sie für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) nutzen. Die Dauer der Bildungsteilzeit beträgt mindestens 4 Monate und kann für maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden) genutzt werden. Den Antrag stellen sie beim AMS . Um die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können müssen sie mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein. Ebenso brauchen sie das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet. Die Teilnahme an Aus- oder Weiterbildung muss nachgewiesen werden. Zum Beispiel durch Kursbesuchsbestätigungen oder bei einem Studium durch Prüfungsbestätigungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester. Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern! Die Bildungsteilzeit eignet sich sehr gut für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern wie zum Beispiel eine Abendschule für Berufstätige oder Berufsreifeprüfung. Ausgabe 79 / Juli 2013 Seite 29 ÄNDERUNG BEI DER BILDUNGSKARENZ Neu ist, dass sie die (erfolgreiche) Teilnahme an Aus- oder Weiterbildung nachweisen müssen! Dies gilt auch bei einem Studium! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern! Bezugsvorschuss für Wohnzwecke Es kann ein Bezugsvorschuss für Wohnzwecke bis zum Höchstbetrag von 5815 Euro gewährt werden.Zum Bau oder zur Fertigstellung eines Eigenheimes, zum Erwerb einer Eigentumswohnung oder zur Beschaffung einer Mietwohnung, für Zwecke die mit dem Erwerb oder der Renovierung in ursächlichem Zusammenhang stehen. Die Rückzahlung hat in längstens 144 Monaten zu erfolgen und die Rate mindestens 30 Euro zu betragen. Anträge hierfür liegen im Betriebsratsbüro auf. Hier erhalten sie auch die dafür notwendigen Informationen. Bezugsvorschuss und Geldaushilfe Bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe können bis zu 3635 Euro gewährt werden. Die Rückzahlung hat innerhalb von 48 Monaten zu erfolgen. Ist der Mitarbeiter unverschuldet in Not geraten oder liegen sonst berücksichtigungswürdige Gründe vor, so kann Geldaushilfe gewährt werden. Anträge werden im Betriebsratsbüro für sie formuliert und in der Direktion vorgetragen. Berücksichtigungswürdig ist es auch, wenn sie auf Grund einer Ausbildung plötzlich sehr hohe Eigenkosten hätten. Wie im Vorspann schon erwähnt, handelt es sich bei dieser Sammlung an Informationen immer nur um Kurzfassungen oder Auszüge aus den diversen Gesetzen, Vereinbarungen oder Richtlinien. Bitte berücksichtigen sie dies immer vor Entscheidungen welche sie treffen. Diese Zusammenfassung soll ihnen lediglich helfen sich im großen Bereich Dienstrecht und Berufsrecht und Arbeitsrecht zu orientieren. Bei diversen Fragen bitte kontaktieren sie den Betriebsrat um Rat, genaue Information und Hilfe zu erhalten. Für viele Problemlösungen ist eine genaue Sachkenntnis der persönlichen Situation notwendig um ihnen auch den besten Rat zu geben. Bei vielen Entscheidungen wie Altersteilzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz, Pension und vielen anderen mehr ist es wichtig erst nach eingehender Recherche Entscheidungen zu treffen. Die Verwendung der weiblichen und männlichen Form wurde gemischt gewählt und es gilt selbstverständlich jeweils sinngemäß für beiderlei Geschlecht. Seite 30 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Vom Wählen mit Wahlkarte Jeder Mitarbeiter jede Mitarbeiterin hat das Recht ab dem 16. Oktober eine Wahlkarte persönlich oder formlos schriftlich mit Unterschrift im Betriebsratsbüro (bei der Wahlkommission) anzufordern. Die Antragsfrist endet am Di. den 5. November. Über die Ausstellung der Wahlkarten wird spätestens am Mi. den 6. November vom Wahlvorstand entschieden.Der Versand findet spätestens am Do. den 7. November statt. Sie können die Wahlkarte aber auch am Mi. den 6.November oder Do. den 7. November persönlich abholen. Den Wunsch der persönlichen Abholung müssen sie bei der Antragstellung bekanntgeben. Mitarbeiter welche zur Zeit der BRWahl auf Kur sind oder sich längere Zeit nicht im Dienst befinden, senden wir nach Antrag gerne eine Wahlkarte nach Hause oder zu ihrem Kurort. Ebenso sollten sie eine Wahlkarte beantragen wenn sie sich längere Zeit im Krankenstand befinden. Den Kolleginnen welche sich im Mutterschutz, vorzeitigem Arbeitsverbot oder Karenz sowie Sonderkarenz befinden, wird nach Beschluss der Wahlkommission auch diesmal wieder automatisch eine Wahlkarte zugesandt. Eine ehestmögliche Rücksendung ist anzustreben. Berücksichtigung findet ihre Stimme nur wenn sie spätestens bis zum 14. November 2013 15 Uhr bei der Wahlkommission eingetroffen ist. Berücksichtigen sie dabei, dass am Postwege die Post die Briefe nur am Morgen und maximal am Vormittag nochmals zustellt. Direkt im Wahllokal können sie als Wahlkartenwähler nur unter Mitnahme der Wahlkarte wählen. Kurzinformation zur Wahlkartenwahl ☞ Beantragung der Wahlkarte bis 5.11.2013. ☞ Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Karenz benötigen keinen Antrag. ☞ Sie erhalten ihre Wahlkarte per Post. ☞ Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert A6 geben. ☞ Wahlkuvert verkleben, da sich dieses durch Versand und Öffnen des Außenkuverts versehentlich öffnen könnte. ☞ Wahlkarte und Wahlkuvert in postfreigemachtes und adressiertes Rücksendekuvert geben. ☞ Rechtzeitige Rücksendung ist wichtig, da nur Stimmen zählen welche bis zum 14. November, 15 Uhr beim Wahlvorstand eingetroffen sind. Ihr Briefwahlkuvert Kuvert A4 (= Großformat) hat folgenden Inhalt: ✔ Eine Wahlkarte Diese gewährleistet ihnen, dass ihre Stimme auch als die ihre im Wahlregister erfasst werden kann. ✔ Einen Stimmzettel Bitte den Stimmzettel welcher alle kandidierenden Listen zur Wahl beinhaltet, diesen so zu markieren dass ihr Wählerwille klar erkennbar ist. ✔ Ein Wahlkuvert grau A6 (=1/2 Kleinformat grau) dieses ist einheitlich mit den Wahlkuverts welche im Wahllokal abgegeben werden. Da ihr Wahlkuvert von der Wahlkommission in die Wahlurne geworfen wird, bleibt ihre Stimmabgabe somit anonym. Verwenden sie für ihren Stimmzettel nur dieses Kuvert, da ansonsten ihre Stimme ungültig wäre. ✔ Ein Rücksendekuvert A5 (= Kleinformat) portofrei gemacht und addressiert ✔ Anleitung zur Briefwahl Da nur richtig zurückgesendete Wahlkarten gültig sind. Hilfe erhalten sie auch im BR- Büro und unter der Tel. Nr.: 2205 oder 2772. Nutzen sie die Gelegenheit bequem von zu Hause aus zu wählen BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013 Tätigkeitsbericht 2009 - 2013 Seite 31 Wichtiges zur Betriebsratswahl Die Wahlzeiten: Am Die.12. und Mi.13.Nov. von 6.45 bis 19.15 am Do. 14. November von 6.45 bis 15 Uhr. Wahllokal: Speisesaal LKH - Villach Wahlberechtigt sind alle Personen die am Stichtag 17.Oktober 2013 im Betrieb beschäftigt waren und bis zum Wahltag beschäftigt sind. Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin muss das 18.Lebensjahr vollendet haben. Alle Kolleginnen und Kollegen werden in der WählerInnenliste welche vom Betrieb auf Anforderung des Wahlvorstandes, erstellt wird, erfasst. Die WählerInnenliste liegt im Betriebsratsbüro ab Freitag, den 18. Oktober zur Einsicht auf. Diese wird natürlich vom Wahlvorstand auf Plausibilität überprüft. Am Freitag, den 25. Oktober endet die Einspruchsfrist zur WählerInnenliste. Wer nicht auf der Wählerliste steht und keinen Einspruch erhoben hat, ist auch nicht wahlberechtigt. Personen welche sich zur Zeit der Wahl in Karenz befinden sind ebenso wahlberechtigt. Den Kolleginnen, die sich im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft in Karenz, Mutterschutz oder Sonderkarenz befinden, wird nach Beschluss des Wahlvorstandes eine Wahlkarte zugesandt. Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin hat das Recht, sollte sie an den Wahltagen nicht im Wahllokal wählen können, eine Wahlkarte zu beantragen. Näheres unter Wählen mit Wahlkarte. Wahl zur Behindertenvertrauensperson Die Wahl der Behindertenvertrauensperson wird parallel zur BR Wahl abgehalten. Wahlberechtigt sind alle Kolleginnen und Kollegen welche laut Bescheid vom Bundessozialamt als begünstigt Behinderte gelten und die allgemeinen Anforderungen der Wahlberechtigung zur Betriebsratswahl erfüllen. Es handelt sich aber um zwei unterschiedliche Wahlhandlungen mit getrennten Urnen und Wahlakten. Nur wer wählt hat auch die Wahl! Das Wesentlichste in einer Demokratie ist die Mitentscheidung. Mit ihrer Stimmabgabe geben sie ihren gewählten Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit, sie in ihrem Interesse zu vertreten. Mit einer großen Menge an abgegebenen Stimmen entscheiden sie wie wichtig ihre Arbeitnehmervertretung in ihrem Interesse auftreten kann. Die Wahlbeteiligung ist ein Kriterium welches, von der Arbeitgeberseite aus gesehen, ein Indiz über die Stärke der organisierten Arbeitnehmervertretung darstellt. Nicht alleine was sie wählen hat Gewicht, sondern dass sie wählen ist der Grundstein für unser demokratisches Zusammenleben. Sollte es ihnen nicht möglich sein einen der drei Wahltage wahrnehmen zu können, nützen sie die Möglichkeit mit einer Wahlkarte von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. BETRIEBSRAT LKH VILLACH Wer mitentscheidet kann auch mitbestimmen BETRIEBSRAT LKH VILLACH wählen heißt mitbestimmen BR - WAHL am 12.,13. und 14. November 2013 Verlagspostamt 9020 Klagenfurt Aufgabepostamt 9500 Villach / P.b.b. Zulassungsnummer: GZ 02Z03543 Bei Unzustellbarkeit bitte zurück an LKH Villach Betriebsrat Nikolaigasse 43, 9500 Villach