SPD-Landesorganisation Hamburg Bürgerschaftswahl 2011

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SPD-Landesorganisation Hamburg Bürgerschaftswahl 2011
SPD-Landesorganisation Hamburg
Bürgerschaftswahl 2011
Richtlinie der Hamburger SPD für ihre Bürgerschaftskandidatinnen und
(Verhaltenskodex oder Fairnessregelungen)
I.
kandidaten
Vorbemerkung
Die Fairnessregelungen sollen entsprechend grundsätzlich auch für die SPD-Kandidatinnen und
kandidaten für die Bezirksversammlung gelten.
Die Grundsätze und Praxis, die bislang für das Verhältnis von Bundestagskandidatinnen und
kandidaten in ihren Wahlkreisen zu dem zentral geführten Bundestagswahlkampf gelten, sollen
auch dem Verhältnis Wahlkreis für die Bürgerschaft und zentraler Bürgerschaftswahlkampf der
Hamburger SPD zugrunde gelegt werden.
II. Grundsätze
Der (geschäftsführende) Landesvorstand bestimmt die Vorgaben des Bürgerschaftswahlkampfes.
Dazu gehört insbesondere die Aufstellung des Wahlkampfbudgets und die Festlegung der zentralen politischen Botschaften und deren Vorrang sowie Art und Umfang der Botschaften und der
Werbung für unseren Bürgermeisterkandidaten.
Die Kreisvorstände organisieren den Wahlkampf auf Kreisebene. Hierzu können sie auf Kreisebene und/oder in Abstimmung mit den Distrikten auf Wahlkreisebene Kommissionen bilden. Sie stellen für ihren Bereich ein Wahlkampfbudget auf, sorgen für die Umsetzung der Landesvorgaben
und den optimalen Einsatz der Kandidatinnen und Kandidaten.
Mit diesen Richtlinien sollen die bewährten Strukturen des Wahlkampfes nicht berührt werden. Sie
greifen Fragen der Finanzierung und der Durchführung des Wahlkampfes nur insoweit auf, als sie
aufgrund der Besonderheiten des neuen Wahlrechts zur Sicherstellung der Fairness im Wahlkampf geregelt werden müssen.
III.
Fairnessregelungen
1.
Fairnessgrundsätze
Es muss einerseits vermieden werden, dass die Reihung, über die die aufstellenden Gremien der
Partei entschieden haben, durch welchen Mittelsatz auch immer (Geld, Personal, Werbematerial
oder persönliche Ansprache) einer/eines einzelnen Wahlkreis- bzw. Landeslistenkandidatin bzw.
und -kandidaten zulasten einer/s anderen Kandidierenden verändert wird. Andererseits muss natürlich das persönliche Profil einer/s Bewerberin/s so vermarktet werden, das sie/er möglichst
viele Stimmen von den anderen Parteien auf sich zieht. Es wird in erster Linie Aufgabe der zuständigen Gremien auf Landes- und Kreisebene sein, zwischen diesen Eckpfeilern den goldenen Mittelweg zu finden.
Es gilt für jede/n Kandidatin/en die Faustregel,
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im Wahlkampf alles zu vermeiden, was eine/n andere/n Mitbewerber/in unzulässig benachteiligt,
sich insgesamt so zu verhalten, wie sie das auch von ihrer/m Mitbewerber/in erwartet / erwarten darf.
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2.
Verhalten der Kandidatinnen/en im persönlichen Wahlkampf
Alle Kandidatinnen/en haben die von der Landesorganisation und den jeweiligen Kreisen aufgestellten allgemeinen Grundsätze des Wahlkampfes einzuhalten. Darüber hinaus gilt für den persönlichen Wahlkampf Folgendes:
Der geschäftsführenden Landesvorstand und die Kreisvorstände bzw. die von den Kreisvorständen damit betrauten Gremien bestimmen die Richtlinien des Wahlkampfes für Hamburg insgesamt
bzw. in den Kreisen/Bezirken. Dazu gehört u. a.
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die Festlegung von Inhalt, Anzahl und Organisation der Verteilung von Werbematerial,
Gestaltung, Einsatz und Dauer der Plakatierung,
Organisation von Veranstaltungen und den Einsatz der Kandidatinnen/en,
Organisation der Wahlhelfer,
Mailing-Aktionen und Internet-Wahlkampf.
Die Art und das Layout des persönlichen Werbematerials (Visiten- oder Werbekarten, Faltblätter
oder Werbebriefe etc.) werden in Abstimmung mit den Kandidatinnen/en von der Landesebene
entsprechend der Gestaltung des Wahlkampfmaterials der Landesorganisation festgelegt. Die
zentralen Wahlkampfaussagen der Landesebene sind bei der inhaltlichen Gestaltung des persönlichen Werbematerials zwingend einzuhalten.
Zielgruppenwerbung ist wahlkreisübergreifend zulässig, wenn der/die Kandidat/in
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aktiv in einer Arbeitsgemeinschaft der Partei mitarbeitet,
sich aktiv in einem von der Partei anerkannten Arbeitskreis engagiert,
wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen ein besonderer Zugang besteht,
sie Mitglied in Verbänden, Organisationen oder Vereinen ist.
Dabei sind andere Kandidatinnen/en mit den gleichen Zugehörigkeitsmerkmalen nach Möglichkeit
zu beteiligen, wenn sie dies wünschen.
Auf Werbemitteln, die direkt oder indirekt zur Stimmabgabe für einzelne Kandidatinnen/en bzw.
gruppen aufrufen ( Häufelwerbung ), ist gleichzeitig und mindestens gleichrangig zur Stimmabgabe für den Spitzenkandidaten der Landesliste aufzurufen. Ob und inwieweit eine solche Häufelwerbung für die Spitzenkandidatur in einem Wahlkreis ebenfalls sinnvoll sein kann, entscheiden
die Kreise in Abstimmung mit den Kandidatinnen/en in den entsprechenden Wahlkreisen.
Dem persönlichen Einsatz eines/r Kandidaten/in z.B. durch Haus- und Wochenmarktbesuche, Einladungen in ihren häuslichen Bereich, Organisation von Wahlparties durch Freunde oder Auftreten
bei Veranstaltungen anderer Organisationen sind keine Grenzen gesetzt. Hier gilt der faire Wettbewerb zwischen den Kandidatinnen/en. Um Streit über Grenzfälle zu vermeiden, ist der Kreis
über die o. a. Aktivitäten zu unterrichten, so dass dieser notfalls steuernd eingreifen kann. Der Einsatz von Wahlhelfern bei diesen Aktivitäten geschieht in Abstimmung mit den zuständigen Gremien im Kreis..
3.
Konfliktlösung
In Konfliktfällen, die von den jeweils zuständigen Kreisvorständen nicht gelöst werden können,
entscheidet der geschäftsführende Landesvorstand abschließend
4.
Verpflichtungserklärung
Alle Bewerber/innen um eine Kandidatur verpflichten sich vor Einreichung der Wahlvorschläge
beim Landeswahlamt durch Unterschrift zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex.
Name: ______________________________ Datum/Unterschrift: __________________________