Ausgabe 14/2013 vom 05. Juli 2013
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Ausgabe 14/2013 vom 05. Juli 2013
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie N Jahrgang 23 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 5. Juli 2013 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 14 Kurzinfos Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler „Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein“ Die Stadtverwaltung informiert Seite Eilenburger Vereine und Verbände Seite 10 Kirche Seite 14 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 14 Verschiedenes Seite 16 3 Landkreis Nordsachsen Andreas Kurtz hat die Ankündigung des bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare – deren 50. und letzter Fall ausgestrahlt wurde – zum Anlass genommen, die Schauspieler zu befragen. In vergnüglichen Anekdoten berichten sie über ihre Erlebnisse vor und hinter der Kamera. Sie geben Auskunft über ihre Laufbahn, über Filme, die Bestand haben, und solche, auf die sie gut hätten verzichten können, über mit Leidenschaft gespielte Rollen und nicht zuletzt über ihre Pläne. Denn Kommissare kann man Mitteilungen Landratsamt Seite 17 Mitteilungen Gemeinden Seite 24 in Pension schicken, Vollblutschauspieler aber nicht. Die Buchvorlesung mit dem Titel „Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein„ findet am Dienstag, dem 1. Oktober, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Karten gibt es im Bürgerhaus (FranzMehring-Str. 23, Tel.: 7003930), im Stadtmuseum (Torgauer Straße 40, Tel.: 652222) und in der Stadtbibliothek (Dr.-BelianStr. 3, Tel.: 754008). Anzeigen # # $%+#) %)%& !+(& %)% %)& (& +%%#% %)%#%%% % % %' * *+( " " Seit 20 Jahren zufriedene Kunden in Sachsen · Sachsen-Anhalt · Brandenburg · Berlin Fenster · Türen Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm 04849 Bad Düben · Brückenstraße 5 Tel. 03 42 43 - 31 10 geöffnet: Mo-Fr: 8 - 17 Uhr und Sa: 9 - 12 Uhr (o. nach tel. Vereinbarung) N2 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Leser-Info-Nummer „Klubraum Rote Jahne” Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit für alle Feiern mitten in der Dübener Heide Anzeigenannahme: Beschwerde-Telefon: Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an. Inh. C. Mederake · Mobil: 01 78 /7 36 34 75 · Privat: 0 34 23 / 75 75 97 GSL - Zäune & Tore jeder Art Rufen Sie uns bei Fragen einfach an! Zaunzubehör, Briefkästen, Hoftore, Torantriebe www.GSL-Zaunbau.de · Tel./Fax: 03 42 02/5 69 40 04509 Delitzsch - Benndorfer Landstr. 2 Verkauf & Service Nordring 28 04838 Eilenburg Vieles für Tier & Teich 03423-609211 0177/2002335 Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr 10.00 - 18.30 Uhr u. Sa. 9.00 - 13.00 Uhr Not- und Bereitschaftsdienste 08.07.2013 09.07.2013 Tel. 034202 54177 oder 19222 10.07.2013 11.07.2013 Stadtwerke Eilenburg 12.07.2013 Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Haini13.07.2013 chen und Wedelwitz) 687441 Gasversorgung 0800/eilenburg oder 0800 3453628 14.07.2013 Fernwärmeversorgung 0173 3943066 15.07.2013 Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen 16.07.2013 (bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593 17.07.2013 18.07.2013 Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 19.07.2013 24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219 20.07.2013 21.07.2013 Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis 05.08.2013 Fa. Hillscher 0177 3315666 Elektriker bis 05.08.2013 Fa. Hillscher 0177 3315666 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 0177 6816050. Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 034263 41355 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert. 06.07. - 07.07.2013 Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 034243 22571, Funk 0171 6568751 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123; KleintierWGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG sprechstunde: Samstag 9.00 - 11.00 Uhr Bereitschaftstelefon 0173 3906386 (nur in Havariefällen) 13.07. - 14.07.2013 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925, Apothekenbereitschaft Funk 0172 6803750 05.07.2013 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335 06.07.2013 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Dr. Carola Schweitzer, Ringstraße 24, Bad Düben, Tel. 034243 22611, Funk 0172 3551037, Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr 07.07.2013 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 3 Bundestagswahl 2013 Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht Am Sonntag, dem 22. September 2013, findet die Bundestagswahl statt. Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten Wahlhelfer für diesen Tag. Die Wahlräume werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a. Prüfen der Wahlberechtigung Ausgeben der Stimmzettel Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9 Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden um Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum 26.07.2013 an folgende Adresse gebeten: Stadtverwaltung Eilenburg Wahlbüro Marktplatz 1, 04838 Eilenburg Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben werden. Wacker, Oberbürgermeister Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 als Wahlhelfer zu unterstützen. Name: ______________________________________________ Vorname: ____________________________________________ Geburtsdatum: ________________________________________ Anschrift: ____________________________________________________________________________________________________ Telefon: _____________________________________________ E-Mail: ______________________________________________ Gewünschter Einsatzort: _________________________________ Datum, Unterschrift: ____________________________________ Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach § 4 SächsDSG: Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden dürfen. ____________________________________________________ Datum, Unterschrift: N N4 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Wohnbebauung Jacobsplatz - Stadt plant Umsetzung Rahmenplan „Eilenburg - Nord“ Ankündigung der Aufhebung der Nutzungsverträge für den Garagenstandort „Jacobsplatz“ Mit Beschluss Nr. 7/02 vom 11.03.2002 hat der Stadtrat den Rahmenplan „Eilenburg-Nord“ vom 30.11.2001 als Arbeitsgrundlage für weiterführende Planungen und Bebauungen bestätigt. Einen Bebauungsplan gibt es bisher nicht. Teile dieses Planes wurden bereits umgesetzt (z. Bsp. ClaraZetkin-Straße und Am Mühlgraben). Die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 hat diese Planungen weit hinausgeschoben. Die schnelle Vermarktung der durch private Investoren vorangetriebenen Erschließungen an anderen Standorten in der Innenstadt zeigt, dass der Bedarf an Wohngrundstücken sehr hoch ist. Um diesem Bedarf nachzukommen, ist es an der Zeit an diesen Rahmenplan anzuknüpfen und ein weiteres sehr attraktives Gebiet für eine Wohnnutzung vorzubereiten. Für die weitere Umsetzung im Rahmen dieses Planes und der damit verbundenen Vermarktung der städtischen Grundstücke im Bereich Jacobsplatz ist es erforderlich, die nötigen Rechtgrundlagen zur Ausschreibung der für die Überplanung und Bebauung vorgesehenen Flächen zu schaffen. Der Garagenkomplex „Jacobsplatz“ befindet sich nahezu komplett auf einem städtischen Grundstück. Zu ihm gehören insgesamt 123 Garagen. 3 Garagen befinden sich auf einem privaten Nachbargrundstück und werden nicht von der Stadt Eilenburg verwaltet. Derzeit sind von den durch die Stadt verwalteten Garagen 85 genutzt. Die Vertragsformen sind dabei unterschiedlich. Die Auslastung von nur ca. 70% ist dem teils sehr schlechten Zustand der Garagen und dem gesamten Umfeld geschuldet. Daher bereitet die Stadtverwaltung derzeit die Aufhebung der verschiedenen Nutzungsverträge vor. Die dafür nötigen Kündigungen der Verträge sind zum 30.11.2013 vorgesehen. Eine Entschädigung der Garageneigentümer ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der Verträge nicht vorgesehen. Inwieweit die Garageneigentümer an den Abbruchkosten beteiligt werden, steht noch nicht fest. In einigen Nutzungsverträgen sind diese direkt schriftlich aufgenommen. In den Verträgen, welche vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden („DDR-Pachtverträge“) sind diese nicht schriftlich vereinbart. Nach den Vorschriften des Schuldrechtsanpassungsgesetzes können diese Eigentümer jedoch bis zur Hälfte der Kosten beteiligt werden, wenn der Abbruch innerhalb eines Jahres nach der Kündigung vorgenommen wird. Für die bisherigen Garageneigentümer und Mieter stehen kostengünstige Mietgaragen im Garagenstandort Fischeraue bereit. Die Miete beläuft sich dort derzeit auf 16,30 EUR monatlich. Interessenten sollten sich frühzeitig zur Anmietung im Bürgerbüro melden. Die Anzahl ist begrenzt. Die Stadtverwaltung hofft auf das Verständnis der Garageneigentümer und Mieter. Im Interesse der weiteren Verschönerung der Stadt und dem Nachkommen der Nachfrage an Baugrundstücken sind die Kündigungen der Nutzungsverträge nötig. Nur so ist eine weitere mittelfristige Entwicklung der Stadt möglich. Ein weiterer unansehnlicher Platz verschwindet aus dem Stadtbild und weicht einer sehr attraktiven Wohnlage. Die Stadt erhofft sich dadurch einen weiteren Rückgang der Wegzüge und vielleicht auch der Begünstigung von Zuzügen bauwilliger Familien nach Eilenburg. Eigene Garage auf fremden Grund - Wie ist derzeit die Rechtslage? Laufzeit, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz Aus Anlass von Anfragen und Verkäufen von Garagen auf städtischen Grundstücken, sowie Diskussionen in Bezug auf geplante Nutzungsänderungen durch die Stadt Eilenburg für diese Grundstücke, möchte die Stadt Eilenburg auf die derzeitige Rechtslage zu den Vertragsverhältnissen hinweisen. Die Große Kreisstadt Eilenburg verwaltet derzeit knapp 2.000 Nutzungsverträge mit Garagen an rund 20 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet. Derzeit gibt es 3 verschiedene Vertragsarten: 1. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde („DDR-Pachtvertrag“), 2. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der ab dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde (BGB-Nutzungsvertrag) und 3. ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und der Stadt Eilenburg als Eigentümer der Garage und dem Grundstück. Für die Verträge nach den Punkten 2 und 3 gelten ausschließlich die Regelungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In der Regel sind unbefristete Laufzeiten vereinbart. Die Kündigungsfrist ist unterschiedlich vereinbart aber nicht länger als 3 Monate zum Monatsende. Für Verträge ohne ordentliche Kündigungsregelung gilt § 542 i. V. m. § 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB („… spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, …“) Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht. Für Garagen nach Punkt 2 gilt, dass im Falle ei- ner Kündigung des Nutzungsvertrages für das Grundstück, die Garage darauf entweder in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, zu beseitigen ist oder der Garageneigentümer an den Kosten beteiligt werden kann. Näheres ist den Verträgen zu entnehmen. Für Verträge nach Punkt 1 gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Regelungen aus dem Vertrag. Die noch bestehenden Verträge gelten unbefristet. Eine Kündigung dieser Verträge durch den Grundstückseigentümer ist seit dem 01.01.2000 möglich. Ab dem 01.01.2007 ist die Entschädigungspflicht des Grundstückseigentümers in Höhe des Verkehrswertes für die Garage weggefallen. Eine Entschädigung erfolgt dann nur noch, wenn der Wert des Grundstückes sich durch die Garage erhöht. Das könnte der Fall sein, wenn aus der Garage ein höheres Entgelt bei Vermietung erzielt wird, als vorher. Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Kündigt der Grundstückeigentümer um das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen und muss dafür die Garage beseitigt werden, besteht für den Garageneigentümer kein Entschädigungsanspruch mehr. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag oder der gesetzlichen Vorschriften des BGB (s. o., § 542 i. V. m. § 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB). 5 Aus diesen Erläuterungen ergibt sich, dass Verkäufe von Garagen auf einem städtischen Grundstück immer dreiseitige Verträge zwischen Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer sind. So sollte dem Käufer bewusst sein, dass der Grundstückseigentümer nicht nur das Recht hat, dem Kaufvertrag zu widersprechen, sondern auch die oben genannten Kündigungsmöglich- N keiten mit den entsprechenden Rechtsfolgen für den Käufer hat. Selbst wenn der Grundstückseigentümer einem Eigentumsübergang der Garage zustimmt, wird die Kündigungsfrist im dann neu abzuschließenden Vertrag nicht länger als 3 Monate zum Monatsende sein. Der Verkaufswert einer Garage wird aus dieser Rechtslage wesentlich mitbestimmt. Dreharbeiten zum Lutherweg Sachsen in Eilenburg Am Samstag, dem 29.06.2013, filmte die Filmund Fernsehproduktion „alekto-film“ Eilenburg im Rahmen des Lutherwegs. Dabei wurden Aufnahmen vom historischen Stadtrundgang entlang der Eilenburger Innenstadt, vorbei an der Nikolaikirche, dem Stadtmuseums mit der Lutherbi- bel sowie auch vom Burggelände und dem Sorbenturm aus gemacht. Dank der Evangelischen Kirchgemeinde Martin Rinckart konnten ebenfalls Szenen in der Marienkirche während die Orgel spielte gedreht werden. Diese Videoaufnahmen sind der erste Teil des Imagefilms zum Lutherweg Absprachen des Filmteams vor der Bergkirche St. Marien Sachsen, der ein Gesamtprojekt des Tourismusverbandes „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V. ist und Ende des Jahres fertig gestellt werden soll. Das Filmteam wurde vom Museumsleiter Andreas Flegel begleitet und drehte im Anschluss in der Gemeinde Schildau weiter. Während der Dreharbeiten auf dem Sorbenturm Fotos: A. Flegel Auszeichnungen im Rahmen der Vereinsehrung der Stadt Eilenburg 2013 Herr Thomas Quinque und nationalen Wettkämpfen teil. Sein für ihn sicher größter Erfolg in seiner aktiven boxerischen Laufbahn war der Vizemeistertitel in der Altersklasse Jugend bei den Deutschen Meisterschaften in Warendorf/Westfalen im Jahr 1998. Foto: privat „Der Boxsportverein Eilenburg schlug Thomas Quinque für die Auszeichnung durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg für sein ehrenamtliches Engagement vor. Obwohl Thomas Quinque der Jüngste aller Auszuzeichnenden ist, ist er trotzdem schon fast 20 Jahre im Verein tätig. Als 10-jähriger Junge kam er zum ersten Mal in die Boxhalle, damals noch im Serum, um von Herrn Perl, auch ein Urgestein für Vereinsarbeit in Eilenburg, das Einmaleins des Boxens zu lernen. 10 Jahre lang nahm er selbst erfolgreich an verschiedenen Meisterschaften auf Landesebene Auch nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Lehre und der Absolvierung des Wehrdienstes blieb er seiner Heimatstadt und damit auch dem Boxsportverein Eilenburg treu. Als Übungsleiter stellte er sein boxerisches Wissen dem Nachwuchs zur Verfügung. Jedoch galt es nun andere Prioritäten zu setzen. Dass ein guter Boxer nicht immer auch ein guter Trainer ist, ist sicher auch aus anderen Sportarten bekannt. Aus diesem Grund entschloss sich Herr Quinque, sein Fachwissen im sportlichen und pädagogischen Bereich zu erweitern. Das Ergebnis dieses Entschlusses war der erfolgreiche Abschluss der Trainer-C-Lizenz im Jahr 2007. Dies wiederum war Voraussetzung für die Übernahme einer eigenen Trainingsgruppe. Hier brachte er sich sofort erfolgreich ein und gewann mit seinen Sportlern diverse Titel. Er freute sich über Siege bei Kinder- und Jugendspielen und Regionalligawettkämpfen. Durch seine akribische Arbeit als Trainer blieben bei dem jährlich stattfindenden Highlight, dem Eilenburger Burgpokal, logischerweise viele erste Plätze in der Heimatstadt. Auch bei den jährlichen Sachsenmeisterschaften war Thomas Quinque mit mehreren Sportlern im Jugendbereich sehr erfolgreich. Mit dem Titel des Sachsenmeisters erreichten diese Boxer die Qualifikation zu den Süddeutschen Meisterschaften. Dort holte er mit seinen Schützlingen als Trainer im Frühjahr letzten Jahres seine erste Bronzemedaille als Trainer. Da aber auch im Boxsport die Entwicklung nicht stehen bleibt, war es für ihn selbstverständlich, sein Fachwissen mit einer Trainer-B-Lizenz zu erweitern, die er im vergangenen Jahr nach einem mehrwöchigen Lehrgang abschloss. Mit diesem Rüstzeug im Gepäck ist Herr Quinque eine nicht weg zu denkende große und sehr aktive Stütze für den Verein. Denn auch im Boxen ist über kurz oder lang ein Generationswechsel im Traineramt nicht mehr aufhaltbar. Mit diesem fleißigen Trainer im Rücken sollte den ZITAT „boxsportverrückten Gebrüdern Perl“ für die Zukunft nicht bange sein. Thomas Quinques leidenschaftliches Engagement für den Boxsport, sein Fachwissen, seine ständige Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen, sein sorgfältiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Nachwuchs und seine Zuverlässigkeit hilft dem Verein, in den immer schwieriger werdenden Zeiten mit Erfolg zu bestehen. Über sich selbst sagt Herr Quinque: Sport ist seine Leidenschaft, der er jede freie Minute widmet. Deshalb hat er auch sein Hobby zum Beruf gemacht und arbeitet als Personal Trainer. Zu guter Letzt soll erwähnt werden, dass er obwohl beruflich und familiär eingebunden, außerdem noch regelmäßig an Marathonläufen teilnimmt. Wir sagen: Herzlichen Dank an Thomas Quinque für sein ehrenamtliches Engagement!“ N6 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Webcam Muldepegel wieder intakt Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen Der Vorstandsvorsitzende An die Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen Sehr geehrte Teilnehmer, im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft KospaPressen führt das Öffentlich bestellte Vermessungsbüro Keller aus Oschatz in nächster Zeit Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im ganzen Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen durch. Die Arbeiten dienen der Bildung der öffentlich und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Die Arbeiten werden im Zeitraum Juli bis Oktober 2013 durchgeführt. Dazu ist es notwendig, dass zur Aufmessung und Abmarkung die Grundstücke im Verfahrensgebiet betreten werden müssen. Auf das Betretungsrecht gem. § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Bei den Vermessungs- und Grenzmarken handelt es sich um solche, welche gem. § 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen nicht verändert, beschädigt oder entfernt werden dürfen. Sofern Sie als Beteiligte/r Fragen oder auch Hinweise zu diesen Vermessungsarbeiten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter: s 5DO &RIEBEL 6ORSITZENDER DER 4EILNEHMERGEmeinschaft Tel.: 03423 7097-3244 E-Mail: [email protected] s *ÚRG -ORSTEIN 3TELLVERTRETER DES 6ORSITZENDEN Tel.: 03423 7097-3249 E-Mail: [email protected] Postanschrift: Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen Dr. Belian-Straße 5 04838 Eilenburg gez. Udo Friebel Ein paar Tage nach dem Ausruf des Katastrophenalarms wegen Hochwasser Anfang Juni fiel aufgrund eines technischen Problems die Webcam, welche aller fünf Minuten den Pegelstand der Mulde abbildet, aus. Dank des Bereitstellungsdienst ECS Borchert und dem Webmaster der Eilenburger Homepage funktioniert die Kamera wieder und liefert aktuelle Bilder des Muldepegels unter www.eilenburg.de/lebenarbeiten/eilenburg-und-die-mulde/webcammuldepegel. Stadtseniorenrat sagt „Danke“ Kürzlich lud der Stadtseniorenrat zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Beistand und Hilfe in schweren Stunden - Bestattungsinstitut Andrea Steinbach stellt sich vor“ ein. Der Stadtseniorenrat bedankt sich herzlich für die interessanten Ausführungen und Informationen. Frau Steinbach und Herr Stressig beantworteten auch die vielfältigen Fragen der Gäste kompetent und einfühlsam. Ein Dankeschön an Frau Windisch und ihr Team für die freundliche Bewirtung. Empfehlung Routenführung Hochwasser für Radtouristen und Alltagsradverkehr auf dem Mulderadweg im Landkreis Nordsachsen Streckenabschnitt Befahrbarkeit Beschreibung/Umleitungsempfehlung ____________________________________________________________________________________________________________________ Kollau - Eilenburg Mit leichten Einschränkungen Teilweise Verschmutzung des Betonfahrstreifen, Teilweise möglich Bankette ausgespült - Kanten Abrutschgefahr ____________________________________________________________________________________________________________________ Gruna Fähre Umleitung Außer Betrieb/ Defekt Umleitungsempfehlung ab Gruna: Benutzung Straße K 7412 bis S 11 (Straße Eilenburg Bad Düben)- auf straßenbegleitenden Radweg nach Bad Düben Hohenprießnitz - Glaucha Strecke nicht befahrbar, Zwischen Hohenprießnitz und Glaucha Asphalt teilweise - Bad Düben zerstört, B 107 Niederglaucha zerstört ____________________________________________________________________________________________________________________ Schnaditz - Löbnitz Strecke nicht befahrbar wegen mehreren Deichbrüchen und Bauarbeiten Löbnitz - Pouch Komplett gesperrt Radweg und S 12 keine Befahrung möglich Seeweg Seelhausener See Nicht mehr befahrbar Gesperrt Bad Düben- Pouch Auenradweg Strecke nichtbefahrbar, Weg teilweise zerstört Umleitungsempfehlung ab Schnaditz: ab Gut Maresch (Radweg Bad Düben - Löbnitz „ Logo Gelbe Wassermühle“ benutzen bis Löbnitz) - Schnaditz Schloss - S 12 - Tiefensee - Roitzchjora - Löbnitz ____________________________________________________________________________________________________________________ Umleitungsempfehlung ab Löbnitz: Radweg Bad Düben- Delitzsch „ Logo Gelbe Wassermühle“ benutzen bis Delitzsch - in Delitzsch dann auf der Kohle Dampf Licht Radroute bis Bitterfeld und dann Pouch Mulderradweg ____________________________________________________________________________________________________________________ Löbnitz - Sausedlitz befahrbar Ab Sausedlitz - Sonnenblick Gesperrt Ab Löbnitz - Bitterfeld Gesperrt ____________________________________________________________________________________________________________________ Umleitungsempfehlung: Alaunwerk - Schwerz - Brösa - Rösa - Pouch Achtung zwischen Rösa und Pouch kann teilweise noch Wasser stehen. ____________________________________________________________________________________________________________________ Durch Bauarbeiten an den Deichen kommt es ständig zu Veränderungen und es ist möglich, dass in Kürze Streckenabschnitte wieder freigegeben werden können. Keine Einschränkungen gibt es im Stadtgebiet Eilenburg und auf den Routen Eilenburg - Mörtitz, Mörtitz - Gruna und Bad Düben - Schnaditz. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in den Rathausnachrichten unter www.eilenburg.de. Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 7 N Neues aus dem Bürgerhaus Achtung Geänderte Öffnungszeiten! Sommerzeit Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann! Während der Sommerzeit vom 01.07.2013 bis 31.08.2013 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache zur Verfügung. Tel. Ticket: 03423 7003930 Tel. Vermietung: 03423 659394 Sommerbühne I „Australischer Abend“ 06.07.2013, um 19.00 Uhr Zu Gast: Andy Glandt Andy Glandt hat seine Eindrücke und Erlebnisse über dieses Land in einer einzigartigen Show verarbeitet. Angefangen von den Aborigines über die ersten Siedler bis hin zur heutigen Zeit bietet Andy Glandt den Zuschauern viele Lieder und Geschichten. Sommerbühne II „Schottischer Abend“ 03.08. 2013, um 19.00 Uhr Zu Gast: Highland Piper Jürgen Rech Mit Dudelsack und Sangeskunst schafft der Piper Jürgen Rech aus Bad Gandersheim ein festliches Ambiente. Die schottischen Weisen, die er mit Inbrunst singt, lassen die Gäste vergessen, dass sie in Sachsen und nicht in Schottland weilen. Don Kosaken - Peter Orloff & Schwarzmeer Kosaken Chor 17.09.2013, um 19.30 Uhr Das Konzert - oder besser gesagt „Konzertereignis“ - ist ein wahres Feuerwerk von Wunschmelodien und eine musikalische Reise durch das alte Russland mit Romanzen, Geschichten und Balladen von überwältigender Ausdruckskraft, tiefer Melancholie und überschäumendem Temperament. Heldentaten, Ruhm und Größe vergangener Tage erstrahlen neu in hellem Glanz und rufen Erinnerungen und Sehnsüchte wach. Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler „Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein„ 01.10.2013, um 19.30 Uhr Andreas Kurtz hat die Ankündigung des bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare - deren 50. und letzter Fall im Sommer 2013 ausgestrahlt wird - zum Anlass genommen, die Schauspieler zu befragen. Genauer gesagt: in Plaudereien zu verstricken. Beim Rückblick auf fast zwei Jahrzehnte gemeinsame Ermittlerkarriere setzen sie ihren launigen Schlagabtausch fort. In vergnüglichen Anekdoten berichten sie über ihre Erlebnisse vor und hinter der Kamera. Sie geben Auskunft über ihre Laufbahn, über Filme, die Bestand haben, und solche, auf die sie gut hätten verzichten können, über mit Leidenschaft gespielte Rollen und nicht zuletzt über ihre Pläne. Denn Kommissare kann man in Pension schicken, Vollblutschauspieler aber nicht. Ü-30 Party 05.10.2013, um 20:00 Uhr Multivisionsshow Argentinien & Chile 13.10.2013, um 16.00 Uhr Gruppe 69 02.11.2013, um 20.00 Uhr Seit über 40 Jahren hat sich die Gruppe 69 der guten Rockmusik verschrieben. Rock verbindet halt und das Alter wird an so einem Abend ausgeblendet. Benefizkonzert 12.11.2013, um 19.30 Uhr Das Bundeswehrblasorchester Erfurt mit bekannten Melodien aus Show, Musical und Film. Musikantenparade zur Weihnachtszeit 13.12.2013, um 16.00 Uhr Mit dabei: Patrick Lindner, Angelika Wiedl, Die Schäfer Weihnachtsdisco 25.12.2013, um 20.00 Uhr Brillant fotografiert und mit spannenden Geschichten bereichert, präsentieren die Fotojournalisten Sandra Butscheike und Steffen Mender eine der eindrucksvollsten Regionen dieser Erde. Die Musikantenparade - Das Konzertereignis im Herbst 2013 17.10.2013, um 15.00 Uhr Mara Kayser - Oliver Thomas - Frau Wäber - Die Feldberger Silvester Party 2013 31.12.2013, um 19.00 Uhr Mit Bettina & Die Goldenen Boys, großem Tanzparkett und Schlemmer-Buffet ins neue Jahr ... Kabarett academicer „Das wirds Beste sein“ 19.10.2013, um 19.30 Uhr Vorankündigungen für 2014 Baumann & Clausen 30.01.2014 „Alfred allein Zuhause“ City „Unplugged“ 28.03.2014 40 Jahre City “The Best” Martin Zinsheim 15.04.2014 Kabarett und Zukunftsmusik Tatjana Meißner 13.05.2014 Best of Comedy N8 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Geschichtliches Vorschriften zur Installation für den Anschluss an das elektrische Leitungsnetz der Stadt Eilenburg anno 1910 (Teil 3) Fortsetzung: Teil 1 erschienen im Amtsblatt vom 10.05.2013 Teil 2 erschienen im Amtsblatt vom 21.06.2013 aufgestöbert von Siegfried Buchhold Bogenlampen durften nicht ohne Vorrichtung, welche ein Herausfallen glühender Kohlenteilchen verhinderte, verwendet werden. Mit Ausnahme geschlossener Glocken für Dauerbrandlampen mussten Bogenlampenglocken metallene Aschenteller haben. Die Lampe war von der Erde isoliert anzubringen. Bei Verwendung der Zuleitungsdrähte als Aufhängevorrichtung durften die Verbindungsstellen der Drähte nicht durch Zug beansprucht und die Drähte nicht verdrillt (in sich verdreht) werden. Die Einführungsöffnungen für die Leitungen mussten so beschaffen sein, dass die Isolierhüllen der letzteren nicht verletzt wurden und Feuchtigkeit in das Innere der Laterne nicht eindringen konnte. Vorgeschrieben wurde ein besonderer Einschaltwiderstand bei Bogenlampenkreise von über 15 Ampere, welcher eine allmähliche Entnahme des erforderlichen Stromes gestattete. Die zur Aufnahme von Drähten bestimmten Hohlräume von Beleuchtungskörpern mussten im Lichten soweit bemessen und von Grad frei sein, dass die einzuführenden Drähte sicher, ohne Verletzung der Isolierung, durchgezogen werden konnten. Die engsten für zwei Drähte bestimmten Rohre durften 6 mm Durchmesser nicht unterschreiten. In und an den Beleuchtungskörpern musste Gummiaderdraht, sogenannte Fassungsader, nach den Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, verwendet werden. Beleuchtungskörper mussten so aufgehangen werden, dass ein Verletzen der Zuführungsdrähte durch Drehen der Körper ausgeschlossen war. Jede Veränderung der inneren Leitungsanlagen der Gebäude, sowie der Vertauschung von Glühund Bogenlampen und Motoren gegen solche mit größerem Stromverbrauch war der Verwaltung des Elektrizitätswerkes anzuzeigen (!), welche sich die Entscheidung über die Zulässigkeit der beabsichtigten Änderung vorbehielt. Elektromotoren unter 1 PS Leistung konnten für 220 Volt gewickelt sein, von diesen durften solche unter 1/2 PS eventuell durch einen gewöhnlichen, im Außenleiter liegenden, Ausschalter bedient werden, die übrigen waren durch einen im Außenleiter liegenden, mit einem toten Kontakt versehenen, Anlasser zu bedienen. Elektromotoren von 1PS aufwärts waren sämtlich für 440 Volt vorzusehen und durch doppelpoligen Hebelausschalter und Anlasser zu bedienen. An allen Elektromotoren von 1/2 PS aufwärts musste ein Schild angebracht sein, welches die fabrizierende Firma, die Nummer, die Tourenzahl, die Spannung, die Stromstärke und die Pferdestärke (PS) des betreffenden Motors bei voller Beanspruchung angab. In Kültzschau durften Motoren bis 1 PS Leistung mit Kurzschlussanker und über 1 PS mit Schleifringanker ausgerüstet sein. Für Schaustellungen, Schaufenster, Warenhäuser und ähnliche Räume, in welchen leichtentzündli- che Stoffe aufgestapelt waren, galten dieselben Vorschriften, soweit diese nicht durch Verbandsvorschriften ergänzt oder verschärft waren. Bei Anlagen, welche nur zeitweilig zum Zweck der Baubeleuchtung, Illumination usw. ausgeführt worden, waren Abweichungen von vorstehenden Bedingungen zulässig. Eine Projektzeichnung musste in solchen Fällen nicht vorgelegt werden, jedoch war im Voraus jede geplante derartige Anlage mit der Verwaltung zu vereinbaren. Seitens der Verwaltung hierbei gestellten Bedingungen war unbedingt Rechnung zu tragen. Geschah dies nicht, so konnte der Anschluss untersagt werden. Wurde von einem hier selbst zugelassenen Installateur der Anschluss einer schon bestehenden Anlage an das Netz beabsichtigt, so waren genaue Pläne von der Anlage in doppelter Ausführung einzureichen mit einem Antrag auf Anschluss der betreffenden Anlage an das städtische Netz, worauf die Verwaltung in jedem einzelnen Fall nach Prüfung der Pläne und der Anlage dem Installateur die Bedingungen, unter denen der Anschluss erfolgen konnte, bekannt gab. Durch die Überwachung, Prüfung und den Anschluss einer Anlage an das Leitungsnetz der Zentrale übernahm die Verwaltung des Elektrizitätswerkes keinerlei Verantwortung für die Güte der Anlage. Der Unternehmer war vielmehr allein für die Güte und Brauchbarkeit der gesamten von ihm ausgeführten Lieferungen und Arbeiten seinem Auftraggeber gegenüber haftbar. Der Verwaltung gegenüber haftete der Installateur mit einer bei der städtischen Verwaltung zu hinterlegenden Kaution von 200 bis 400 Mark, deren Höhe in das Ermessen der Elektrizitätsverwaltung gestellt war, für die Erfüllung seiner sämtlichen Verpflichtungen, insbesondere auch für tadellose und vorschriftsmäßige Arbeiten und Lieferungen. Die Kaution konnte in Form eines Sparkassenbuches hinterlegt werden. Jede Isolationsprüfung war in der Weise auszuführen, dass zunächst die Isolation der Gesamtanlage gemessen wurde. Ergab sich ein geringerer Isolationswiderstand als 220 000 Ohm, so waren auch die einzelnen Zweige bzw. Abschnitte der Anlage für sich zu messen. Stromkreise und Leitungsteile, die eine Isolation von 220 000 0hm nicht erreichten, waren als ungenügend isoliert in dem Prüfungsbericht besonders hervorzuheben. Die Abnahmeprüfung einer als fertig angemeldeten Anlage erfolgte in Gegenwart des Unternehmers oder eines bevollmächtigten Vertreters desselben und durch einen Beamten des Elektrizitätswerkes. Der Termin der Abnahme wurde von der Verwaltung festgesetzt. Die Prüfung erstreckte sich auf eine allgemeine eingehende Besichtigung der Anlage, durch welche festgestellt wurde, ob die Anlage den Ausführungsbestimmungen entsprach oder nicht, ferner auf Messungen des Isolationswiderstandes, des Spannungsverlustes, der Anlassstromstärke bei Motoren usw. Der Isolationswiderstand wurde mit Betriebsspannung nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker gemessen. Zwecks Vornahme dieser Messungen konnte die Einschaltung der ganzen Anlage auf Kosten des Installateurs verlangt werden (!). Hatte die Prüfung Mängel ergeben, so wurde der Installateur mit der Beseitigung derselben beauftragt. Konnten die Mängel nach zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt werden. so war die Verwaltung des Elektrizitätswerkes berechtigt, dieselben auf Kosten des Installateurs beseitigen zu lassen. Eine Abnahmeprüfung war auch für provisorische Anlagen erforderlich. Durch diese Prüfungen der Anlagen übernahm jedoch die Verwaltung keinerlei Verantwortung für die Güte der ausgeführten Arbeit. Hatte die Prüfung einen ordnungsmäßigen Befund ergeben, so wurde die Installation durch die Beamten des Elektrizitätswerkes an das Leitungsnetz angeschlossen und dem Betrieb übergeben. Eine Vorprüfung und Inbetriebnahme einzelner früher fertiggestellter Teilabschnitte einer Installation konnte auf besonderen Antrag ausnahmsweise erfolgen. Es war jedoch nach Fertigstellung der Anlage eine nochmalige Prüfung der gesamten Installation erforderlich. Durch die Abnahme und den Anschluss einer Anlage an das Leitungsnetz seitens der Verwaltung wurde der Installateur in keiner Beziehung der seinem Auftraggeber gegenüber eingegangenen Verpflichtungen enthoben. Der Magistrat behielt sich vor, diese Vorschriften den Fortschritten der Technik entsprechend und aus anderen ihm zweckmäßig erscheinenden Gründen jederzeit abzuändern. System Bogenlampe Quelle: Anschlussvorschriften an das städtische Leitungsnetz vom 13. Juni 1910 Knauers Konversationslexikon 1932 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 9 N Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um SCHRIFTLICHE Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Straße: Kurt-Bennewitz-Straße Maßnahme: Vollsperrung in Teilabschnitten ab Südstr. bis Tunnel B 87 Zeitraum: Bis Ende Juli 2013 Grund: Straßen- und Kanalbauarbeiten Straße: Franz-Mehring-Straße Maßnahme: Vollsperrung zwischen Samuelisdamm und W.-Raabe-Straße Zeitraum: 15.04.2013 - Ende Juli 2013 Grund: Straßenbau Straße: Mittelstr. Maßnahme: Vollsperrung zwischen Grenzstr. und Lindenstr. Zeitraum: 08.07.2013 - 10.07.2013 Grund: Verlegung Elektroleitung Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Am Schadebach Maßnahme: Vollsperrung ab Ecke GustavAdolf-Ring Zeitraum: 10.06.13 bis 05.07.2013 Grund: Kabelverlegung Stand 01.07.2013 Frau Liane Höppner Herrn Hartmut Schönherr Frau Maria Lichtenberger Frau Edith Hofmann Herrn Norbert Stumpp Herrn Pierre Deubel Frau Helga Sylvester Frau Ingeborg Haase Frau Ingrid Baumgarten Frau Anneliese Hensel Herrn Karl Blencke Herrn Heinz Sylvester Herrn Jürgen Fathke Frau Uta Vogt Frau Gerlinde Feierabend Herrn Peter Perl Herrn Bernd Spangenberg Herrn Erwin Solar Herrn Manfred Krolik Frau Gabriele Hempel Frau Isolde Süße Frau Regina Wagner Frau Gabriele Salewski Herrn Klaus Schlicke Frau Helga Winkler Herrn Heini Hörl Frau Ursula Schmidt Herrn Erhard Bäßler Frau Ingrid Gerhardt Herrn Kurt Leimbach Herrn Horst Landgraf Herrn Wolfgang Quitzsch zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Frau Rita Langer Herrn Heinz Erdmann Frau Sigrid Bielefeldt Frau Ruth Thar Frau Rosemarie Stolpe Frau Gisela Scheithauer Frau Anita Kuck Frau Leni Kullrich Frau Waltraut Rühl Frau Ilse Stahn Frau Christa Wendt Frau Helga Stock Frau Elly Jentzsch Frau Helga Schumann Frau Edith Jahnke Herrn Georg Hoffmann Frau Elfriede Schwarz Herrn Manfred Schördling Herrn Wolfgang Böttcher Frau Anna Korban Herrn Helmut Teichmann Herrn Dr. Wolfgang Thiele Herrn Günther Löser Herrn Kurt Rothfeld Frau Ilse Kunze Frau Charlotte Richter Herrn Gerhard Lange Herrn Günter Löffler Frau Christa Preiß Frau Marianne Leipnitz Herrn Heinz Wendt Frau Lieselotte Mehle Frau Rose-Marie Nemec Frau Gertraud Masuhr Frau Lotte Dönecke Herrn Rudolf Busch Herrn Claus Rudolf Herrn Gerhard Aßmann Frau Hildegard Timm Frau Elfriede Gläser Frau Gerda Wiese Frau Renate Götze Frau Erika Strümke Frau Edith Gruhne Frau Wally Klöber Herrn Peter Donath Herrn Rolf Günther Herrn Heinz Miersch Frau Herta Heidlich Herrn Emil Siewert Frau Irma Schoppe Herrn Rudolf Entschel Frau Lotte Hofmann Frau Marta Krähenberg Frau Margarete Kinast zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 102. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Schlossberg Vollsperrung ab Marienstr. 27.08.2012 - Ende Juli 2013 Straßenbau IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 01 71/4 14 40 32, Telefon/Fax: 03 42 95/7 25 88 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. N 10 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Berichte vom Eilenburger Stadtsportfest Freizeit - Sport - Verein Eilenburg e. V. Radfahren zum Stadtsportfest in Eilenburg Wie jedes Jahr zum Stadtsportfest in Eilenburg trafen sich Radsportfreunde vom Freizeit-Sportverein Eilenburg und begeisterte Radfahrer aus Eilenburg und Umgebung, um an dieser Veranstaltung teil zu nehmen. Gefahren wurde im geschlossenen Verband. Die Touren wurden geführt von Manfred Schlöbe 10 km die Eilenburger Schleife, K. Sigismund 30 km und L. Straub 60 km. Alle Teilnehmer äußerten sich sehr positiv über die ausgewählten Strecken wie z. B. „Wir fahren viel Rad aber hier waren wir noch nie, wie schön und so nah“. Mit reichlich Getränken der Fa. Frankenbrunnen und einer Bratwurst von „Jimmy“ konnten die Akkus nach den Touren wieder aufgefüllt werden. Jeder Teilnehmer erhielt eine Urkunde für seine erfolgreiche Teilnahme. Zum Abschluss verwies Th. Sigismund noch auf einen Höhepunkt in diesem Jahr - das kleine Jubiläum „Die 5. Eilenburger RTF“ am 17.08.2013“ - Wer mehr darüber erfahren möchte kann dies über www.fsv-eb.de Nicht abgeholte Urkunden sind von den Teilnehmern im Fahrradladen Berg bei Fa. Petzold hinterlegt. Fotos: privat FC Eilenburg e. V. Der Pokal der Stadt Eilenburg in seiner 8. Auflage war wieder ein Erfolg! Großes Gewimmel, sehenswerte Spiele, teilweise auf sehr hohem Niveau, tolle Stimmung und strahlender Sonnenschein über weite Strecken prägten das Turnier im Sparkassen Fußballzentrum. Durch das Unwetter nach Aufbau der Zelte am Vorabend, den sintflutartigen Regenfällen, zwei eingeknickten und ein zerstörtes Zelt, schauten die Organisatoren immer wieder auf die Rasenflächen und prüften die Plätze. Aber die Wetterfee war gnädig und schickte pünktlich zur Eröffnung des Turniers durch den Präsidenten, Gerd Stephan, den Landrat Michael Czupalla, und den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse, Dr. Harald Langenfeld, herrlichen Sonnenschein. Zu Beginn wurden die Spieler unserer D- und CJugend für die Vizemeistertitel in der Bezirksliga bzw. in Landesliga geehrt. Den Ehrenpokal der Sparkasse für Verdienste im Nachwuchsbereich überreichte Dr. Langenfeld an den erfolgreichen Trainer der E-Junioren Nico Baumgärtel. In dem 19 Stunden währenden 128 Spielen dieser 2 Tage setzte sich der Vorjahressieger Borea Dresden wieder durch und gewann zum 3. Mal das Turnier. Unsere Jungs der E1 konnten das Elfmeterschießen um Platz 3 (nach torlosem Spiel) leider nicht gewinnen und belegten den 4. Platz. Fotos: privat Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Die Siegerehrung nahm traditionell der Oberbürgermeister Hubertus Wacker vor, ihm zur Seite stand diesmal der Geschäftsführer des Sächsischen Fußballverbandes Frank Pohl. Neben den Pokalen und Urkunden für die Sieger und Platzierten, wurde auch ein Allstar-Team ausgezeichnet, sowie der beste Spieler und Torhüter des Turniers, sowie der beste Spieler jeder Mannschaft. Der FC Eilenburg bedankt sich ganz herzlich bei der Stadt Eilenburg, den vielen Unternehmen und den zahlreichen ehrenamtlichen Organisatoren und Helfern für die Unterstützung dieses großen Events. Boxsportverein Eilenburg e. V. Boxen zum Eilenburger Sportfest Am 20. und 22.06.2013 wurden die Wettkämpfe im Rahmen des Stadtsportfestes in der Sportart Boxen ausgetragen. In den Nachwuchs-Altersklassen sollten die Aktiven in Gewichtsklassengruppen ihre technischen Fähigkeiten nachweisen. Außerdem wurden die Leistungen in den verschiedenen Disziplinen der Athletik bewertet. Nach Auswertung der Ergebnisse wurden die Daten in einer festgelegten Punkttabelle eingetragen. Das Kampfgericht ermittelte folgende Sieger: Kinder 12 Jahre: männl. Michael Bauer, weibl. Laura Meinel Kinder 13 Jahre: männl. Keanu Schmidt, weibl. Emily Drews Kadetten 14 Jahre: männl. Tom Westerschell, weibl. Saskia Meinel Junioren 15 Jahre: Paul Blum Junioren 16 Jahre: Denis Drews Der Boxsportverein Eilenburg e. V. möchte sich für die Unterstützung durch die Eilenburger Stadtverwaltung herzlich bedanken. Die gelungenen Vergleichskämpfe kamen bei den Gästen gut an. Auch für die jüngeren Sportler, die noch nicht das Wettkampfalter erreicht haben, soll dies ein weiterer Ansporn für ihre Trainingseinstellung sein. Zu erwähnen ist noch, dass sich auch unsere weiblichen Boxerinnen gegen ihre männlichen Trainingspartner gut in Szene setzten. 11 N Kindertagesstätten am Ball Heinzelmännchen holen sich den Ilebiber-Cup der Stadt Eilenburg Im Rahmen des Stadtsportfestes fand die erneute Auflage des Ilebiber-Cups statt. Seit Wochen wurden die Steppkes der Kindergärten „Bummi“, „St. Marien“, „Heinzelmännchen“, “Schwalbennest“ und „Tausend-Fühler“ von den beiden Übungsleitern des FC Eilenburg Doreen Keller und Matthias Eidner durch wöchentliches Training auf diese Ereignis vorbereitet. Alle waren mit viel Eifer und Freude dabei. Am 27. Juni war es endlich so weit, nachdem am 20. Juni die Hitze für eine Absage sorgte. Pünktlich um 9 Uhr nahmen die Spielerinnen und Spieler Aufstellung und die Schiedsrichter Herbert Schrader und Daniel Bela pfiffen die ersten beiden Spiele an, die jeweils 6 : 0 von den „Tausend-Fühlern“ und den „Heinzelmännchen“ gewonnen wurden. Im 15-Minuten- Rhythmus wurden die 10 Spiele unter den lauten Anfeuerungsrufen der mitgebrachten Fans und Erzieherinnen absolviert. Am Ende nahmen alle Mannschaften ihren Pokal und eine Süßigkeit entgegen, den größten Pokal für den Sieger, das Team „Heinzelmännchen“. Für sie, den 2. vom „Schwalbennest“ und 3. von „TausendFühler“ gab es noch einen Fußball zum weiterüben. Über die Plätze 4 und 5 freuten sich die Kämpfer von „Bummi“ und „St. Marien“. Der Ilebiber war dank Ilburger auch dabei und gratulierte den Kinder ganz herzlich. Er musste viel aushalten, weil alle einmal prüfen mussten, ob er echt ist und ob er sprechen kann. Ob sie im nächsten Jahr wieder dabei sind, beantworteten alle Kinder mit einem lautstarken und begeisterten „Jaaaaaa“! Foto: privat Erste internationale Titel für Tobias Beuche und Torsten Kammer Trnava. Einen Wettkampf der abenteuerlichen Art erlebten die Eilenburger Kraftdreikämpfer bei den Europameisterschaften im slowakischen Trnava. Am Wettkampftag stellte man mit Erschrecken fest, dass das Fahrzeug der Muldestädter nicht mehr auf dem Parkplatz zu finden war. Nicht nur, dass das Auto gestohlen wurde, zudem standen die kompletten Wettkampfutensilien nicht mehr zur Verfügung. Tobias Beuche ging also ohne sein Equipment auf die Bühne und absolvierte ein unter diesen Umständen starkes internationales Debüt. 155,0 kg brachte der 19-Jährige im Kniebeugen in die Wertung, während er im Bankdrücken seine persönliche Bestmarke auf 97,5 kg steigern konnte. Das Kreuzheben beendete Beuche mit 175,0 kg und erreichte somit eine Totallast von 427,5 kg, was ihm seinen ersten internationalen Titelgewinn sicherte. Mit reichlich Wut im Bauch stand Torsten Kammer auf der Wettkampfbühne nach dem Verlust seines Autos. Er lieh sich von den Sportfreunden Torsten Kammer zieht 210.0 kg und wird neuer Europameister Foto: privat N 12 aus Köthen sowie aus Österreich die Ausrüstung und ließ ein Feuerwerk an neuen Bestleistungen in der Masterskategorie folgen. Schon im Kniebeugen blieb er 20 kg über seiner bisherigen Bestmarke und konnte 230,0 kg in die Wertung bringen. Beim Bankdrücken standen letztendlich 135,0 kg zu Buche, ebenfalls eine neue Höchstmarke. Im abschließenden Kreuzheben zog er sich mit 210,0 kg zu einer hervorragenden Gesamtlast Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 von 575,0 kg. Überglücklich empfing Kammer seine verdiente Goldmedaille und so hatte die EM zumindest sportlich einen perfekten Abschluss. Weniger Stress hatte Silvio Rücker, welcher erst später zum Team stieß. Er kämpfte bei den Submasters gegen den Slowaken Hudák. Aber schon nach dem Kniebeugen war zu erkennen, dass der Slowake seinen Heimvorteil nutzen würde auf dem Weg zum EM-Titel. Dennoch lieferte Rücker einen guten Wettkampf ab. Er erreichte ein Total von 740,0 kg (Kniebeugen 270,0 kg, Bankdrücken 220,0 kg, Kreuzheben 250,0 kg) und konnte sich mit Silber schmücken. Das nächste internationale Highlight der Saison ist dann die Weltmeisterschaft, wo die Eilenburger Heimvorteil genießen und im Bürgerhaus auf weitere Steigerungen hoffen. Marcel Mette LC Eilenburger Land richtete Fünfkampf-Bezirksmeisterschaften im Ilburg-Stadion aus Jessica Taychert holt Titel im Einzel und in der Mannschaft Am 16.06.2013 führte der LC Eilenburger Land die Bezirksmeisterschaften im Fünfkampf (50 m/75 m, 60 m Hürden, Weitsprung, 800 m) durch. Dieser Wettkampf war bereits 14 Tage vorher geplant, wurde aber wegen der schlechten Wetterbedingungen und dem drohenden Hochwasser verschoben. Meisterschaften bedeuten immer eine Menge Arbeit in der Vorbereitung. Es packten alle mit an. Kampfrichter aus Eilenburg, Bad Düben und Torgau, Trainer und Helfer zogen alle an einem Strang. Es gelang wiederum sehr gute Bedingungen für die Fünfkämpfer zu schaffen. Trotz kurzfristiger Änderungen im Zeitplan, waren am Ende alle zufrieden, denn das Wettkampfteam arbeitete profimäßig, sodass es am Ende nur Lob hagelte. Die wenigen Meckereien wegen der Zeitplanänderungen gingen völlig unter. Pünktlich 9.45 Uhr fiel der 1. Startschuss für die 50 m der U 12, der Weitsprung und das Ballwerfen begann. Bei warmen Temperaturen und Sonnenschein hatten die Athleten auch sehr gute äußere Bedingungen. Ohne Zeitverzug wurden alle Disziplinen gemeistert. Für jede Disziplin gibt es auf die Leistung eine bestimmte Punktzahl, die am Ende addiert werden. Auch hier kämpfen die Sportler um eine Norm für die E-Kader-Berufung. Mit riesigem Vorsprung setzte sich Jessica Taychert (W 11) vom LC Eilenburger Land gleich von Anfang an ab. Es hagelte regelrecht persönliche Rekorde. Sie lief die 50 m in 7,46 s; die 60-m-Hürden in 9,81 s; sprang 4,62 m weit, warf den Ball auf 38,50 m und überquerte die Ziellinie beim 800 m bei 2:45,37 min. Diese Leistungen können sich landesweit sehen lassen. Ihre Trainerin Ines Voß ist stolz auf ihren kleinen Schützling. Jessi gewann mit ca. 150 Punkten Vorsprung verdient den Bezirksmeistertitel im Fünfkampf. Es ist eben nicht nur das Talent, es spielen Fleiß, Regelmäßigkeit und natürlich auch Kampfgeist ein wichtige Rolle und dass hat sie alles. Ihre Mannschaftskameradin Victoria Viehweger (W 11) zeigte ebenfalls, dass sie einen riesigen Foto: privat Leistungssprung gemacht hat. Nach mehreren Stürzen und einem Armbruch beim Hürdentraining lief sich mit 10,80 s persönliche Bestleistung. Insgesamt steigerte sie sich in allen Disziplinen und erreichte am Ende 2055 Punkte. Leider kam sie mit dieser tollen Leistung nicht aufs Treppchen, aber Platz 4 und die E-Kadernorm überzeugten ihre Trainerin vollkommen. Sina Kern (1831 Punkte), Jette Hofbauer (1807 Pkt.) und Lena Hermann (1779 Pkt.), alle AK W 10; konnten sich an diesem Tag nicht auf die Medaillenplätze in der Einzelwertung kämpfen. Trotzdem waren Leistungssteigerungen vor allem bei Jette zu erkennen. Sina muss über sich hinaus wachsen und die Angst vor den 800 m verlieren und Lena ist unser Leichtathletik-Neuling, die ihren Wettkampf sehr gut gemeistert hat. Alle genannten Athleten erfüllten sich trotzdem ihren kleinen Traum, denn gemeinsam wurden sie vor Großbardau und dem LAZ Leipzig mit 9940 Punkten Mannschafts-Bezirksmeister in der W 10/11. Bei den Jungen lief es ganz gut an. Moritz Morstein (M 10) und Alexander Köhler steigerten ihre Leistungen deutlich. Bis zur letzten Disziplin waren sie immer auf Medaillenkurs. Moritz lief ein schnelle Hürdenzeit (11,15 s) und warf den Ball auf 42,50 m. Alex lief die Hürden in Bestzeit (10,89 s) und die 800 m in 2:57,12 min, das sind schon enorme Leistungssteigerungen im Vergleich zum letzten Fünfkampf. Am Ende kam Alex leider nur auf den undankbaren 4. Platz (1929 Pkt.) und Moritz rutschte sogar auf den 5. Platz (1772 Pkt.) ab, doch beide erfüllten ihre Fünfkampfnorm. Die 12-jährigen Mädchen Vanessa Menzel (2142 Pkt.) und Denise Mädler (2134 Pkt.) können mit ihren Platzierungen sehr zufrieden sein. Mit Platz 4 und 5 im Mehrkampf und der E-Kadernorm in der Tasche können sie nun auch für die Landesmeisterschaften in Angriff nehmen. Ines Voß Sommerfest auf der Sternwarte Nach einem erfolgreichen Fest im letzten Jahr gibt es auch in diesem Jahr ein Sommerfest des Altair e. V. für Astronomie & Raumfahrt in Zusammenarbeit mit der Sternwarte „Juri Gagarin“. Am Samstag, dem 20.07.2013 lädt der Altair e. V. von 15 bis 18 Uhr herzlich in die Eilenburger Sternwarte ein, mit deren Zusammenarbeit ein geselliger und natürlich wie immer auch interessanter Nachmittags-Sterntisch veranstaltet wird. Bei hoffentlich gutem Wetter wird es Sonnenbeobachtung geben, das Planetarium wird geöffnet sein, es warten kleine Experimente der Physik auf kleine und große Forscher, Einblicke in Astrosoftware und Astrofotografie werden möglich sein. Und auch für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Ein besonderes Highlight, besonders für unsere kleinen Gäste, wird ein Astronauten-Training sein. Der Altair e. V. bedankt sich sehr für die freundliche Unterstützung der Sternwarte und freut sich auch in diesem Jahr auf einen schönen Nachmittag und erwartet viele interessierte große und kleine Gäste. Susanne Ferl, Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 13 Kleines Turmfest auf dem Burgberg Kleingartenverein Grüner Fink e. V. Eilenburg Herzlich willkommen zum Kinder- und Gartenfest am 02.08.2013 - 03.08.2013 Programm 02.08.2013 20.00 Uhr Die Mitglieder des Eilenburger Burgvereins wollen aus Anlass „150 Jahre Sorbenturm als Aussichtsturm“ zum „Tag des offenen Denkmals“ am Sonntag, dem 8. September von 10 Uhr bis 17 Uhr auf dem Gelände vor dem Mauerturm ein kleines Turmfest gestalten. Neben den Turmbesteigungen kann man verschiedenen Handwerkern beim Werkeln über die Schulter schauen, am Bücherflohmarkt stöbern und bei Speis und Trank den herrlichen Blick auf unsere Stadt genießen. Im Turm selbst werden Filzarbeiten von Alida Lademann und Schmuckarbeiten von Iris Richter zu sehen und zu kaufen sein. Die Kinder können sich beim Basteln, Schminken oder lustigen Spielen vergnügen. Stellen am Vereinsheim zum Umzug mit den Musik für alle Fälle unter der Leitung Herr Völkel Beginn Fackelumzug durch die Gänge anschließend Lagerfeuer und gemütl. Beisammensein 20.30 Uhr 03.08.2013 ab 10.00 Uhr ab 11.00 Uhr ab 11.00 Uhr ab 12.00 Uhr ab 12.30 Uhr – 17.30 Uhr ab 13.00 Uhr ab 16.00 Uhr ab 19.30 Uhr ab 20.00 Uhr 1.00 Uhr N Hüpfburg, Kinderkegeln Kleinfeld-Fußball mit dem FCE, Kutschfahrten Rote Brause und Eis für Kinder kostenlos Essen aus der Gulaschkanone Bastelstraße, Kinderschminken Preiskegeln für Erwachsene Kinderprogramm, Luftballonmodellieren, Seifenblasenshow, Kinderglücksrad, Fußballtorwand und vieles mehr, alles unter der Leitung „THE PERAYS Magic„ Entertainment Leipzig Kostenlose Zuckerwatte für Kinder Modenschau Boutique ML Eilenburg Tanz für Jung und Alt mit MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege unter dem Motto Schlager und Oldienacht mit Commedy & Erotisches zur Nacht Ende der Veranstaltung Für das leibliche Wohl an allen 2 Tagen sorgt das Team MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege. Unkostenbeitrag 2,50 € bei Kartenvorverkauf, bzw. 2,99 € an der Tageskasse am 03.08.2013. Kinder bis 16 Jahre frei. Der Parkplatz am Gang 9 bleibt vom 02.08.2013 ab 17.00 Uhr gesperrt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen Gartenfreunde und Gästen gute Unterhaltung, Erholung und Spaß. Der Vorstand Kreismusikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachsen Außenstelle Eilenburg lädt ein zum Sommerfest am Samstag, dem 6. Juli von 14.00 bis ca. 16.30 Uhr in die Baderscheune am Ehrenfriedhof in Eilenburg Während ihr bei der Bastelstraße aktiv seid oder euch beim Kuchenbasar stärken könnt, musizieren, singen und tanzen Schülerinnen und Schüler (mit ihren Lehrern) zur Unterhaltung. Lasst euch überraschen und bringt eure Familie und Freunde mit! Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 06.07.2013 Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, nach tel. Absprache geöffnet: 034243 21704 14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 10 - 15 Uhr Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot 14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen 14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a, mit Ausstellungen und Streichelzoo 14 - 17 Uhr Tiefensee, Bockwindmühle „Sommerfeld“, Zur Mühle 1 07.07.2013 14 - 18 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, mit Mühlencafé Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2 Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, nach tel. Absprache geöffnet: 03423 754848 Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Foto: privat Der Sozialverband VdK Sachsen e. V., Ortsverband Eilenburg, hatte zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Heimhilfepflege, Schwerbehinderung und Landesblindengeld in das Eilenburger „Strand Hotel“ eingeladen. Die Referenten vom Dezernat Soziales des Landratsamtes Nordsachsen Frau Kordula Ballarin und Andrea Stark erläuterten sehr gut und verständlich für alle Besucher diese Themen. Es wurden sehr viele Fragen gestellt, welche ausführlich beantwortet wurden. Es wurden nicht nur die finanziellen Probleme angesprochen sondern auch die Merkzeichen in den Ausweisen der Schwerbehinderung. Herr Detlef Meding von der VdK Beratungsstelle Leipzig erklärte die Problematik des Grades von Behinderungen. Frau Edelgard Sigismund, Leiterin eines Pflegedienstes berichtete über ihre Erfahrungen in der Heimpflege. Die Teilnahme und das Interesse dieses Forum waren sehr gut. Wir möchten uns bei Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Soziales und dem Personal des „Strand Hotels“ herzlich bedanken. Gudrun Eidner N 14 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr Sommertöne-Benefizkonzert zugunsten der Hochwasseropfer So., 7. Juli Das Mendelssohn Kammerorchester und Trompeter Joachim Schäfer gastieren am 6. Juli in der Eilenburger Kirche St. Nikolai - Di., 16. Juli Nikolaikirche -Abendmahlsgottesdienst mit Rinckart-Bläsern 10:30 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz 15 Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 14 Uhr TREFF in der „Guten Stube“ Nikolaiplatz 3/4 10 Uhr Marienkirche - Gottesdienst 19:30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 18 Uhr Frauenkreis bei Frau Daudert, Puschkinstr. 74 jeden Mi. 17 Uhr jeden Do. jeden Fr. 8 Uhr 18 Uhr Di., 9. Juli Mi., 10. Juli So., 14. Juli Mo., 15. Juli 10 Uhr Konfirmandenkurs 7. Klasse im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 außer in den Schulferien Morgengebet in der Nikolaikirche Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 - außer in den Schulferien Rinckart-Singschule: mittwochs 17 Uhr ab 2. Schuljahr im Turmzimmer 2. OG Flötenkreis: donnerstags 17 Uhr (Anfänger 16:30 Uhr - 17 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal Konzert für E-Gitarre und Orgel So., 14. Juli 2013, 17 Uhr Marienkirche E-Gitarre: Florian Schumann Orgel Sebastian Pätzold Werke von T. Albiano, F. Schumann, S. Rachmaninow, H. Gorecky, B. Bartok Eintritt: 6,-/4,- EUR Ermäßigung gilt für Schüler u. Studenten Unter der Schirmherrschaft von Landrat Michael Czupalla veranstaltet das Festival Sommertöne, präsentiert von der Sparkasse Leipzig, am 6. Juli, 19 Uhr, in der Eilenburger Nikolaikirche ein Benefizkonzert zugunsten der Hochwasseropfer. Musizieren werden das Mendelssohn Kammerorchester Leipzig sowie der Trompeter Joachim Schäfer. Nun möchte der Veranstalter Rosenthal Musikmanagement in gemeinsamer Initiative mit der Sparkasse Leipzig und dem Landratsamt Nordsachsen helfen. Die gesamten Einnahmen des Abends fließen auf das Konto der Fluthilfe Nordsachsen. Von der Flut betroffene Konzertbesucher erhalten freien Eintritt. Programmatisch erwartet das Publikum in Eilenburg ein hochkarätiges Konzert. Virtuosität und strahlende klangliche Brillanz beweist Joachim Schäfer mit dem Trompetenkonzert von Giuseppe Tartini sowie in Sonaten von Roberto Vanlentino und Domenico Gabrielli. Begleitet wird er bei dem Sommertöne-Benefizkonzert vom Mendelssohn Kammerorchester Leipzig, das sich seit der Gründung im Jahr 2000 zu einem der profilierten Ensembles Deutschlands entwickelt hat. In der Eilenburger Nikolaikirche wird das Orchester zudem die Streichersinfonie Nr. 2 von seinem Namensgeber Felix Mendelssohn Bartholdy sowie das berühmte Doppelkonzert für zwei Violinen, Streicher und Basso continuo BWV 1043 von Johann Sebastian Bach interpretieren. Kartenpreise: 15 Euro, erm. 8 Euro Ermäßigung gilt für Rentner, Auszubildende, Schüler u. Studenten, Erwerbslose, Schwerbeschädigte Kinder unter 12 Jahren sind frei Kartenreservierung und Informationen: Rosenthal Musikmanagement Tel.: 0341 9102244, [email protected] www.sommertoene.de sowie Pfarramt St. Nikolaikirche, Tel. 03423 602056 N Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“ Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 17.06.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“ vom Mai 2013 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich. Durch die Ergänzungssatzung werden die jetzt im Außenbereich liegenden Grundstücke in den Innenbereich einbezogen. Damit werden diese zu Bauland. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB ist nicht erforderlich. Für die Satzung ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB anzuwenden. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“ vom Mai 2013 wird mit dem Entwurf der Begründung im Zeitraum vom 16.07. – 17.08.2013 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg - Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt: Dienstag bis Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes enthalten. Eilenburg, 18.06.2013 Wacker Oberbürgermeister Siegel Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 15 N Verfahrensregeln für Wahlwerbung in der Großen Kreisstadt Eilenburg Anlässlich von Wahlen erlässt die Große Kreisstadt Eilenburg auf der Grundlage des § 18 Abs.2 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Art. 5 SächsStOG vom 27. Januar 2012 (GVBl. S. 130), und des § 36 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), folgende Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung durch Plakatierung an Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staat- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Eilenburg. I. Auf folgende Regelung wird besonders hingewiesen: 1. Wahlplakate und Wahlstände innerhalb einer Zeit von einem Monat unmittelbar vor dem Wahltag und bis eine Woche danach bedürfen keiner Erlaubnis und sind gebührenfrei, wenn eine lichte Gehwegbreite von mindestens 1,50 m erhalten bleibt (§ 3 Nr. 6 Sondernutzungssatzung); 2. Die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen außerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt wird, bedarf dagegen der Genehmigung und ist gebührenpflichtig. II. Folgende Auflagen werden erteilt: 1. Die Anzahl der angebrachten Plakate ist bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, spätestens am Werktag nach der Anbringung schriftlich anzuzeigen. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen in Ansehung der Plakatanzahl und der Plakatstandorte bleibt vorbehalten (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz). 2. Plakate dürfen nur auf Plakatträgern und nur innerhalb der Ortschaft im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder an Masten von Straßenlampen angebracht werden. 3. Plakatträger können doppelseitig angebracht werden, jedoch nicht mehr als drei pro Straßenlampe. 4. Plakatträger sind so anzubringen, dass sie den Witterungsbedingungen standhalten. Für jegliche Schäden, die durch die Plakatierung entstehen, haftet die jeweilige Partei/ Wählervereinigung. Vorhandene Werbung darf nicht überklebt werden (Litfaßsäulen). 5. Unzulässig ist: a) das Anbringen von Plakatträgern an bzw. in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (§ 33 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung); b) das Anbringen von Plakatträgern im Lichtraumprofil von Fahrbahnen, der Abstand zum Fahrbahnrand muss mindestens 0,50 m betragen; c) das Anbringen von Plakatträgern im Sichtdreieck von Kreuzungen, im Kreisverkehr und an Einmündungen von Straßen; d) das Anbringen von Plakatträgern an Stadtmobiliar; e) das Anbringen von Plakatträgern unter 2,50 m Höhe, wenn sich die Lichtmasten auf Geh- und/ oder Radwegen befinden; f) das Anbringen von Plakatträgern außerhalb der geschlossenen Ortslage/Ortschaften (Begrenzung durch Ortseingangsschilder). 6. Wahlplakate sind spätestens eine Woche nach dem Wahltag zu entfernen. Plakatträger bzw. Plakate, die über diesen Zeitraum hinaus angebracht sind, stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und sind damit nach § 10 Punkt 2 der Sondernutzungssatzung gebührenpflichtig. Plakate, die eine Woche nach dem Wahltag noch nicht entfernt worden, wird die Stadt Eilenburg kostenpflichtig entfernen. 7. Die max. Größe der Plakatträger beträgt A 1. III. Auf folgende Punkte wird zusätzlich hingewiesen: 1. Am Wahltag ist im unmittelbaren Umkreis der Wahllokale jegliche Wahlpropaganda gemäß § 17 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, § 31 Abs. 1 Sächsisches Wahlgesetz, § 32 Abs. 1 Bundeswahlgesetzt und § 4 Europawahlgesetzt i.V. mit § 32Abs. 1 Bundeswahlgesetz verboten. 2. Allgemeiner Hinweis: Die Werbung auf zugelassenen Plakatträgern, die angemietet werden können (vorhandene Großwerbetafel, Litfaßsäulen), wird von dieser Allgemeinverfügung nicht erfasst. Sie bedarf in jedem Fall einer gesonderten Genehmigung der jeweiligen Firma. Bei der Errichtung von Plakatträgern auf Privatgrundstücken ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers erforderlich. 3. Wahlwerbung, die ohne Genehmigung die zulässig Größe der Plakate übersteigt und/ oder außerhalb der erlaubnisfreien Zeit betrieben wird, stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar und kann neben der Nachberechnung von Gebühren und der kostenpflichtigen Entfernung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eilenburg, den 07.05.2013 Wacker Oberbürgermeister - Siegel - Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Eilenburg 28/2013 vom 17.06.2013 Feststellung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Jahr 2012 Der Stadtrat stellt gemäß § 14 Absatz 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen die durchschnittlichen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Eilenburg für das Jahr 2012 laut Anlage fest. Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Eilenburg nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2012 1. Kindertageseinrichtungen 1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz ____________________________________________________________________________ Krippe 9 h in € Kindergarten 9 h in € Hort 6 h in € ____________________________________________________________________________ erforderliche Personalkosten 614,00 283,39 165,78 ____________________________________________________________________________ erforderliche Sachkosten 150,63 69,52 40,67 ____________________________________________________________________________ Wacker Oberbürgermeister erforderliche Betriebskosten 764,63 352,91 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. 206,45 N 16 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ Landeszuschuss (Pauschale 1.800 €/Jahr) 150,00 150,00 100,00 ________________________________________________________ N Verschiedenes Elternbeitrag (ungekürzt) 155,97 93,89 54,93 ________________________________________________________ Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 458,66 109,02 51,52 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 Sächs. KitaG 2.1 Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in € __________________________ Krippe Kindergarten ________________________________________________________ Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 425,00 425,00 ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr.3 SGB VIII) 0,37 0,37 ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr.3 SGB VIII) 3,64 3,64 ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr.4 SGB VIII) 4,52 4,52 ________________________________________________________ Aufwendungsersatz 433,53 433,53 2.2 Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in € ____________________________ Krippe Kindergarten ________________________________________________________ Landeszuschuss Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde 150,00 155,97 127,56 150,00 93,89 189,64 Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Dagmar Schaaf Mobil: Telefon: Telefax: (01 71) 4 14 40 32 (0 35 35) 4 89 - 0 (0 35 35) 4 89 - 115 [email protected] Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 17 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt N Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat Ernennung zur Katharina-Botschafterin 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 Am 29.06. zeichnete die Stadt Torgau Sonja Brogiato (Bild, Mitte), Sprecherin des Flüchtlingsrates Leipzig e. V., für ihr herausragendes gemeinnütziges Engagement mit dem 2011 inaugurierten Katharina-von-Bora-Preis aus. Die Preisverleihung stellte den Höhepunkt des Katharina-Tages dar. Verliehen wurde der Preis von der Oberbürgermeisterin der Stadt Torgau, Andrea Staude (Bild, l.). Auch der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla (Bild, r.), gratulierte der Preisträgerin sehr herzlich. 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03421 779-300 03421 779-200 03423 7097-3002 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Rettungsdienst Gesundheitsamt 034202 988-5401 034202 65-212 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Ausstellungseröffnung 034202 988-5001 034202 988-5101 034202 988-5201 034202 988-5301 Am Donnerstag, dem 27. Juni 2013 wurde im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch eine Ausstellung mit Werken der Mal- und Zeichengruppe für Erwachsene des Torgauer Kunst- und Kulturvereins „Johann Kentmann“ e. V. eröffnet. Unter dem Titel „Blickwinkel der Renaissancestadt Torgau“ findet der Betrachter 22 Werke der Acryl- und Ölmalerei. N 18 Die Mal- und Zeichengruppe etablierte sich im September 2002 und wird seit Oktober 2009 von Frau Sylke Köhler aus Zinna angeleitet. In ungezwungener Atmosphäre vollzieht sich das gemeinsame künstlerische Schaffen. Wenn es das Wetter erlaubt, dient die Natur als Bildmotivgeber. Unter professioneller Anleitung erwerben und erweitern die Teilnehmer handwerkliche und gestalterische Grundkenntnisse unterschiedlicher Techniken. Diese reichen von Öl- und Acryl, über Bleistift, Pastellkreide und Kohle bis hin zu Radierungen und Linolschnitten. Die Ergebnisse werden in Gemeinschafts- oder Einzelausstellungen der Öffentlichkeit präsentiert. Interessierte Hobbymalerinnenund maler finden herzliche Aufnahme in der Kleinen Galerie in Torgau, Schlossstraße 11. Die Gruppe trifft sich im 14-täglichen Rhythmus, dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr. Bis einschließlich 7. August 2013 haben alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gäste des Landkreises die Möglichkeit zur Besichtigung. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung unter Tel. 034202 9881056 oder 1057 zur Verfügung. ________________________________________________________ Mitteilung Büro Kreistag Mitteilung des Büros des Kreistages In der 38. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen am 11. Juni 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. > K 7422 Ausbau Ortsdurchfahrt Pönitz 128/13 VA > Berufliches Schulzentrum Delitzsch „Dr. Hermann Schulze-Delitzsch“, Brandschutzmaßnahmen - Schulgebäude und Brandschutzmaßnahmen Mehrzweckhalle Lose 11 und 31 sowie Lose 20 und 40 129/13 VA > Berufliches Schulzentrum Delitzsch „Dr. Hermann Schulze Delitzsch“, Brandschutzmaßnahmen Schulgebäude und Brandschutzmaßnahmen Mehrzweckhalle, Lose 12 und 32 130/13 VA > Vergabeentscheidung zur wettbewerblichen Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von ÖPNVLeistungen im Linienbündel 3 des Landkreises Nordsachsen 131/13 VA Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. ________________________________________________________ Die 39. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 9. Juli 2013, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.55, Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses 2 Information zu den Baumaßnahmen am Schloss Hartenfels in Vorbereitung zum Reformationsjubiläum 2017 3 Beratung und Beschlussfassung von Beschlussvorlagen 3.1 Schloss Hartenfels Torgau, Maßnahmen Reformationsjubiläum 2017, „Restaurierung Langer Gang“, Los 04 Restaurierung Runderker 1- 819/13 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 3.2 Schloss Hartenfels Torgau, Maßnahmen Reformationsjubiläum 2017, „Restaurierung Fassaden Großer Wendelstein“, Los 02 und 03, Steinrestaurierungsarbeiten 1- 820/13 3.3 K 8943, Fahrbahnerneuerung nördlich Kreina 1- 818/13 4 Informationen und Anfragen ________________________________________________________ In der 23. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 12. Juni 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Öffentlicher Teil > Überprüfung, Anpassung sowie Regelung der Trägerstruktur für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig/der trägerschaftlichen Beziehungen nach Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe 441/13 KT > Wahl der Vertreter für die Trägerversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig 442/13 KT > Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig 443/13 KT > Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Nordsachsen 444/13 KT > Durchführung einer europaweiten Dienstleistungsausschreibung durch den Landkreis Nordsachsen zur Vergabe der Vermarktung/Verwertung des im Gebiet des ehemaligen Landkreises Torgau-Oschatz gesammelten kommunalen Altpapiers ab dem 01.01.2014 445/13 KT > Grundsatzentscheidung zur Bestimmung des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner bei der Veranlagung der grundstücksbezogenen Abfallgebühren im Gebiet des ehemaligen Landkreises Torgau-Oschatz 446/13 KT > Strukturmodell zur Minimierung der Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet des Altkreises Delitzsch 447/13 KT > Teilplan I - Kinder- und Jugendarbeit (SGB VIII §§ 11-14 und 16) 448/13 KT > Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen am Verwaltungsgericht Leipzig für die Amtsperiode 2014 bis 2018 449/13 KT > Wahl der Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss der Amtsgerichte Torgau und Eilenburg für die Amtsperiode 2014 bis 2018 450/13 KT > Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Leipzig/Halle GmbH 451/13 KT Nichtöffentlicher Teil > Umsetzung der Eigenkapitalzuführungen bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH 452/13 KT > Bestellung des Geschäftsführers der WRL Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH 453/13 KT > Bestellung des Geschäftsführers der Kreiskrankenhaus Delitzsch Service GmbH 454/13 KT > Bestellung eines Prokuristen für die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH 455/13 KT > Entscheidung über die Einstellung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13 (Dezernat Ordnung/Gesundheitsamt) 456/13 KT > Verlängerung des bestehenden Verkehrsqualitätssicherung- und -finanzierungsvertrages mit der Sax-Bus Eilenburger Busverkehr GmbH 457/13 KT Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 19 Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft N Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon 034202 988-1058 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected]. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Veröffentlichung der Betriebskosten des Jahres 2012 gemäß der Sächsischen Förderschulbetriebsverordnung (SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008 Aufwendungen Aufwendungen für Heim Betreuungsangebote ________________________________________________________ Abschreibungen Zinsen Miete (durch Schulträger 0,00 ##### getragen) ________________________________________________________ Summe 0,00 ##### Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen, Zinsen und Miete Aufwendungen je Platz im Heim Aufwendungen je Platz für Betreuungsangebote 3 Kinder 141 Kinder ________________________________________________________ Summe 0,00 8,06 ________________________________________________________ FACHHOCHSCHULE DER SÄCHSISCHEN VERWALTUNG Freistaat SACHSEN Studium für das mittlere Management in sächsischen Behörden und der Justiz Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2013 für das Heim der allgemeinbildenden Schule zur Lernförderung und für die Betreuungsangebote in Delitzsch, Eilenburg, Torgau, Oschatz Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Monat Zusammensetzung der Betriebskosten in EUR Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Heim der Schule zur Lernförderung (Mo.- Fr.) Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Betreuungsangebot 5h 6h ________________________________________________________ erforderliche Personalkosten 841,90 235,60 265,05 erforderliche Sachkosten 63,04 25,14 28,29 ________________________________________________________ Summe 904,94 260,74 293,34 Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und Monat in EUR Heim 5h 6h ________________________________________________________ Landeszuschuss 400,91 110,83 124,66 Elternbeitrag 205,20 53,10 59,70 Öffentlicher Schulträger 298,83 96,81 108,98 ________________________________________________________ Summe 904,94 260,74 293,34 Wir bieten zum September 2014 folgende Studiengänge an: s¬ !LLGEMEINE¬6ERWALTUNG¬ Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.) s¬ 3OZIALVERWALTUNG Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.) s¬ 3OZIALVERSICHERUNG Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.) In diesen Studiengängen erfolgt das Studium in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsentgelt s¬ 3TEUERVERWALTUNG Studienziel: „Diplom-Finanzwirt/in“ (FH) s¬ 2ECHTSPFLEGE Studienziel: „Diplom-Rechtspfleger/in“ (FH) s¬ 6OLLZUGS¬UND¬6ERWALTUNGSDIENST¬ Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/in“ (FH) In diesen Studiengängen erfolgt das Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. ONLINE-Bewerbungen nehmen wir unter www.fhsv.sachsen. de entgegen. In Ausnahmefällen kann man sich auch mit dem Bewerbungsbogen bewerben. Diesen finden Sie auf der Homepage der Fachhochschule Meißen. N 20 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Dezernat Bau und Umwelt Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: 413/Gae/106.11-9.1b-2/30250-4 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 151 - Nordsachsen Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am Freitag, dem 26. Juli 2013 um 13.00 Uhr im Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27 04860 Torgau Schloß Hartenfels, Flügel E Beratungsraum statt. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. Torgau, den 01. Juli 2013 Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH beantragte gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioerdgaseinspeiseanlage am Standort 04519 Rackwitz, Kletzener Straße, Gemarkung Rackwitz, Flur 2, Flurstück 70/1 - einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Nummer 9.1.1.2 des Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Bioerdgaseinspeiseanlage mit einer Durchsatzleistung von bis zu 770 Ncbm/h. Die im Rahmen eines Vorverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 9.1.1.3 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG, ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen haben kann und eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Eilenburg, den 17.06.2013 Landratsamt Nordsachsen Czupalla Landrat Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: 413/Wei/106.11-7.1e)-2/30330-16 vom 19. Juni 2013 Fleischer Kreiswahlleiter Die Milchhof Kötitz GmbH & Co.KG beantragte gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Böhlaer Straße 22 in 04779 Wermsdorf OT Calbitz, Gemarkung Calbitz, Flurstücke 1077, 1078 und 1079 - einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Nummer 7.1.5 sowie Nummer 9.36 des Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gegenstand des Antrages vom 26. Oktober 2011 ist die wesentliche Änderung der gemäß Nr. 7.1.5 sowie Nr. 9.36 des Anhanges zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV der bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage zum Halten von 600 oder mehr Rinderplätzen. Am Standort der vorhandenen Milchviehanlage ist unter anderem die Erhöhung der Tierplatzkapazität auf insgesamt 2.964 Tierplätze geplant, es erfolgt die Errichtung eines neuen Milchviehstalls, einer Horizontalsiloanlage mit 3 Kammern sowie die Errichtung eines zusätzlichen Güllebehälters. Die im Rahmen eines Vorverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG, ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen haben kann und eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. 21 g) h) i) j) k) Eilenburg, den 19. Juni 2013 l) Landratsamt Nordsachsen m) Czupalla Landrat ________________________________________________________ n) o) Dezernat Ordnung p) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A q) a) Auftraggeber: LRA Nordsachsen, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Schäfergraben 6, 04509 Delitzsch, Tel. 034202 650, Fax: 034202 65100 b) Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung c) Auftragsvergabe auf elektronischen Weg: nein d) Art des Auftrags: Anbauten an die Rettungswache Taucha e) Ort des Auftrags: 04425 Taucha, Graßdorfer Straße 13 f) Art und Umfang der Leistung : Los 1 mit -Bauhauptleistungen u. a. mit (Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten (220 qm Fassadengerüst), Erdarbeiten (195 cbm Baugrubenaushub, 50 cbm Fundament- u. Rohrgrabenaushub, 105 cbm Hinterfüllung mit Lieferkies), Entwässerungskanalarbeiten (75 m DN 100, 52 Bögen/ Abzweige, 2 Bodeneinläufe), Mauerarbeiten (53 cbm Poroton T10, r) s) t) u) v) w) N 21 cbm Poroton T16, 45 m Ziegelstürze), Betonarbeiten (95 qm Frostschutzschicht, 25 cbm Fundamentbeton, 40 qm Schalung, 120 qm Stahlbetonbodenplatte, 39 m Ringanker in U- Schale, 120 qm Filigrandecke, 3,2 t Betonstahl) Abdichtungsarbeiten (119 qm Abdichtung G200, 22 qm Bitumendickbeschichtung), Putzarbeiten (125 qm Außenputz/Scheibenputz, 23 qm Sockelputz, 383 qm Innenputz), Straßen, Wege (80 qm Betonpflaster ausbauen und wieder einbauen, 433 qm Frostschutzschicht, 350 qm Betonpflaster, 71m Bordsteine), Estrichlegerarbeiten (56 qm Zementestrich), Trockenbauarbeiten (32 qm Unterdecke, 32qm Dämmung und Dampfsperre), -Fenster und Türen (PVC) (2 Fenster 2,0/1,45 m, 1 Fenster 1,0/0,9 m, 1 Fenster 2,0/0,9 m, 1 Haustür 1,5/2,25 m, 1 Nebeneingangstür 1 Sturzrollladen, 4 Innentüren, 1 T-30 Tür), -Dachdeckerarbeiten (128 qm Dachdeckung Bitumenschweißbahn, 24 m Dachrinne Zink, 22 m Ortgangblech Zink, 46 m Alu Wandverkleidung h = 45 cm), -Malerarbeiten (135 qm Egalisationsanstrich, 23 qm Sockelanstrich, 695 qm Innenanstrich), -Fliesenlegerarbeiten (49 qm Feinsteinzeugbelag R12, 34 m Sockel, 3,50 m Stahlwinkel, 6 qm Wandfliesen), -Bodenbelagsarbeiten (69 qm PVC-Belag entfernen, 125 qm PVC-Belag verlegen, 144 qm Sockelleisten) Planungsleistungen: nein Aufteilung in Lose: nein Beginn: 35. KW 2013 Ende: 50. KW 2013 (Gesamtbaumaßnahme) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote: zulässig, bei gleichzeitiger Abgabe des Hauptangebotes Anforderung der Unterlagen: Architekturbüro Hering, Breite Straße 2a, 04758 Oschatz, Tel.: 03435 920348, Fax: 03435 986912, [email protected] Bedingungen für den Versand der Unterlagen: Vervielfältigungskosten Los 1: 40,00 EUR inkl. Porto und Versand, Betrag ist inkl. 19% Mwst., Zahlungsweise: in bar oder Verrechnungsscheck, ausgestellt auf Architekturbüro Hering (Die Unterlagen werden nur verschickt bei erfolgter Barzahlung oder vorliegenden Verrechnungsscheck. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.) Frist für den Eingang der Teilnahmeantrags: entfällt Frist für die Angebotsabgabe: 06.08.2013, 10.00 Uhr (Submissionstermin) Anschrift für die Angebotsabgabe: LRA Nordsachsen, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Schäfergraben 6, 04509 Delitzsch Sprache: deutsch Datum und Uhrzeit des Eröffnungstermins: 06.08.2013, 10.00 Uhr (Submission), Ort: Feuerwehrgerätehaus Delitzsch, 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6, (Zur Eröffnung der Angebote dürfen nur der Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.) Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß § 16 VOB/B gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigten Vertreter Mit dem Angebot verlangte Nachweise des Bieters: - Unterlagen zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe a bis i, - Haftpflichtversicherungsnachweis, - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, Zuschlagsfrist: 20.09.2013 Vergabenachprüfstelle: Landesdirektion Sachsen, Referat L 33 Gewerberecht, Preisprüfung, VOL und VOB, Braustraße 2, 04107 Leipzig N 22 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 26.06.2013) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bad Letzte BadewasserSichttiefe Anlagen Bades Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad Luppa 11.06.2013 entspricht > 2,00 m - Kinderspielplatz Sächsischer Bade- Ausleihe von Wassertretern gewässerVO - FKK vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtungen - Beachvolleyballfeld - Wasserrutsche ____________________________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 25.06.2013 entspricht > 1,00 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ Sächsischer Bade- Campingmöglichkeit Roitzschjora gewässerVO - Tischtennisplatte vom 15.04.2008 - Beachvolleyballfeld - Klettergerüst ____________________________________________________________________________________________________________________ Mertgenteich 17.06.2013 entspricht > 1,00 m - Schullandheim Schullandheim Sächsischer BadeReibitz gewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Schladitzer Bucht 29.05.2013 entspricht > 3,00 m - Wassersportzentrum Sächsischer Bade„All-on-Sea“ gewässerVO - Kursangebote für vom 15.04.2008 Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segelbooten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb ____________________________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube 11.06.2013 entspricht 2,80 m - Kinderspielplatz Eilenburg Sächsischer Bade- FKK möglich gewässerVO - Versorgungseinrichtungen vom 15.04.2008 - Campingplatz - Wasserskianlage ____________________________________________________________________________________________________________________ Ziegeleiteich 29.05.2013 entspricht 2,00 m - Grillmöglichkeit Schönwölkau Sächsischer Bade- Kinderspielplatz gewässerVO - Tischtennisplatte vom 15.04.2008 - überdachte Sitzbänke ____________________________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 13.06.2013 entspricht > 2.00 m - Campingplatz Kleinliebenau Sächsischer Bade- Gaststätte gewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Neumühle 14.06.2013 entspricht > 1,00 m - Campingplatz Badesee Sächsischer Bade- Gaststätte Schildau gewässerVO - Unterkünfte für Gruppen vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ____________________________________________________________________________________________________________________ Bad Großwig 19.06.2013 entspricht > 1,00 m - Kinderspielplatz Sächsischer Bade- Tischtennisplatte gewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________________________ Pressler Teich 13.06.2013 entspricht > 1,00 m - Campingplatz (ohne BadeSächsischer Bademeister) gewässerVO vom 15.04.2008 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 23 N Art des Bad Letzte BadewasserSichttiefe Anlagen Bades Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder Parthe-Bad 18.05.2013 entspricht den bis Grund - Rutsche Taucha Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Imbiss - Kinderspielplatz ____________________________________________________________________________________________________________________ Freibad 21.05.2013 entspricht den bis Grund - Rutsche Elberitzmühle Anforderungen der - große Liegewiese Delitzsch DIN 19643 - großes Nichtschwimmerbecken - Versorgungseinrichtung ____________________________________________________________________________________________________________________ Freibad Mügeln 13.06.2013 entspricht den bis Grund - Imbiss Anforderungen der - Beachvolleyballfeld DIN 19643 - Zelten für Gruppen möglich - Rutsche ____________________________________________________________________________________________________________________ Freibad 14.06.2013 entspricht den bis Grund - Campingplatz Neumühle Anforderungen der - Gaststätte Schildau DIN 19643 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ____________________________________________________________________________________________________________________ Heide Spa 25.06.2013 entspricht den bis Grund - Hallen- und Außenbecken Bad Düben Anforderungen der - große Saunalandschaft DIN 19643 - Strömungskanal - Hotel & Resort - Restaurant ____________________________________________________________________________________________________________________ Schwimmhalle 18.03.2013 entspricht den bis Grund Hallenbecken (SchwimmerEilenburg Anforderungen der + Nichtschwimmer) DIN 19643 - Sauna - Sprungturm ____________________________________________________________________________________________________________________ Freibad 18.06.2013 entspricht den bis Grund - Imbiss Hammermühle Anforderungen der - Kinderspielplatz Bad Düben DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Nichtschwimmer- und Sportbecken Seniorengesundheit stand im Mittelpunkt „Im Alter IN FORM: Gesunde Lebensstile fördern“ Die Aussicht, ein sehr hohes Lebensalter zu erreichen, ist eine Herausforderung für jeden Einzelnen und die Gesellschaft, gesundheitsbewusster zu leben und Präventionsmaßnahmen auszubauen. Möglichkeiten der günstigen Einflussnahme auf die Gesundheit sind auch im Alter sehr vielfältig. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Gesundheit führte daher die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO e. V.) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises am 19. und 20.06.2013 eine Schulung zur Seniorengesundheit durch. Diese stand unter dem Motto: „Im Alter IN FORM - Gesunde Lebensstile fördern“ und richtete sich an MitarbeiterInnen in Senioreneinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Der Einladung nach Delitzsch und Torgau folgten insgesamt 45 Fachkräfte aus der Pflege, Betreuung, Küche und Hauswirtschaft. Sie informierten sich im Rahmen der Module „Ernährung bei Demenz“ sowie „Sturzprävention“ über die Zusammenhänge zwischen Bewegung, Ernährung und Gesundheit älterer Menschen und kamen dabei rege miteinander ins Gespräch. Drei Referenten gaben ganz praktische Tipps für den Alltag, so zum Beispiel, was bei der Ernährung von dementiell erkrankten Menschen zu berücksichtigen ist und mit welchen Übungen Muskelkraft und Gleichgewicht bei den Senioren zu trainieren sind, um Stürze zu vermeiden. Die Teilnehmer werteten besonders die kompakten Inhalte, die praktischen Übungen sowie den Austausch untereinander als sehr positiv. Sie nahmen zahlreiche Anregungen für ihre berufliche Tätigkeit mit, wobei die Umsetzung nicht immer einfach sein wird. Weitere Module sollen auch 2014 unter Beachtung der Wünsche der Fachkräfte angeboten werden. Eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Anpassung der Versorgungsstrukturen an die Bedürfnisse älterer Menschen sind Inhalte des Gesundheitsziels „Gesund älter werden“. Unter diesem Handlungsfeld waren die Veranstaltungen Teil einer Schulungsreihe des Gesundheitsamtes Nordsachsen, welche am 21./22.05.2013 mit einer zweitägigen Intensivschulung für LeiterInnen von Seniorenorganisationen, AlltagsbegleiterInnen und weiterer Ehrenamtler in Torgau begann. Die Intensivschulung zur Ernährung, Bewegung und Zahngesundheit von Senioren findet nochmals am 04./05.09.2013 in Delitzsch statt, zu welcher Sie herzlich eingeladen sind. Das Programm und Anmeldungshinweise erhalten Sie unter: www.landkreis-nordsachsen.de (Bürgerservice von A bis Z Gesundheitsförderung) oder bei Conny Dietze, Gesundheitsamt (Tel.: 034202 988-6333). N 24 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Demenzsprechstunde im Landratsamt Nordsachsen An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen. Wann? Jeden zweiten Dienstag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr (andere Termine nach Vereinb.) Wo? Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch, Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07 Wer? Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann Tel.: 0341 71070724 Tel.: 034202 9886240 (zu den Sprechzeiten in Delitzsch) E-Mail: [email protected] Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. Informationen auch unter: 034202 9886333 (Frau Dietze - Gesundheitsamt). ________________________________________________________ Dezernat Soziales - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: s¬ ZU¬ WICHTIGEN¬ "EHÚRDENANGELEGENHEITEN¬ UND¬ !NTRAGSTELLUN gen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes s¬ ZU¬ MÚGLICHEN¬ ZUSËTZLICHEN¬ KOMMUNALEN¬ UND¬ STAATLICHEN¬ Leistungen s¬ ZU¬REGIONALEN¬!KTIVITËTEN¬FàR¬3CHWANGERE¬%LTERN¬MIT¬"ABYS¬ sowie Kleinkindern s¬ ZU¬ "ERATUNGS¬ UND¬ 5NTERSTàTZUNGSMÚGLICHKEITEN¬ IN¬ )HRER¬ .ËHE¬ s¬ ZU¬VERSCHIEDENSTEN¬&RAGEN¬DER¬%LTERNSCHAFT¬ s¬ ZU¬-ÚGLICHKEITEN¬DER¬+INDERTAGESBETREUUNG Ihre Ansprechpartner: s¬ &àR¬DEN¬'RORAUM¬$ELITZSCH¬UND¬3CHKEUDITZ Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] s¬ &àR¬ DEN¬ 'RORAUM¬ %ILENBURG¬ 4AUCHA¬ SOWIE¬ +ROSTITZ¬ UND¬ Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: [email protected] - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst Q Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz Einladung Am Donnerstag, 11. Juli 2013, um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der FFw Battaune, Dorfplatz 9, 04838 Doberschütz OT Battaune, zur 26. öffentliche Gemeinderatssitzung Tagesordnung Drucksache ¬ %RÚFFNUNG¬DER¬3ITZUNG¬"EGRàUNG¬&ESTSTELLUNG¬ ¬ DER¬"ESCHLUSSFËHIGKEIT¬DURCH¬DEN¬"àRGERMEISTER ¬ "ESTËTIGUNG¬DER¬.IEDERSCHRIFT¬VOM¬ 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Information zum Junihochwasser 2013 072 ¬ !BWËGUNGSBESCHLUSS¬ZUM¬%NTWURF¬DER¬ 1. einfachen Änderung des B-Planes ¬ u3CHIESTANDWEG¬3PROTTA3IEDLUNGh¬ 3.3. Satzungsbeschluss der 1. einfachen Änderung ¬ DES¬"0LANES¬u3CHIESTANDWEG¬3PROTTA3IEDLUNGh¬ 3.4. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz 075 ¬ !BWËGUNG¬DER¬3TELLUNGNAHMEN¬ZUR¬FRàHZEITIGEN¬ Beteiligung B-Plan „Biogasanlage an der Putenmast“ 076 3.6. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss B-Plan „Biogasanlage an der Putenmast“ 077 3.7. Vergabe der Bauleistung „Abbruch Wohnhaus ¬ "ATTAUNER¬(AUPTSTRAE¬h¬ 3.8. Vergabe der Bauleistung „Beseitigung von ¬ 7INTERSCHËDEN¬h¬ ¬ "ESCHLUSS¬ZUR¬%RMËCHTIGUNG¬DES¬"àRGERMEISTERS¬ ¬ ZUR¬6ERGABE¬VON¬7EGEBAUMANAHMEN¬IM¬:UGE des Junihochwassers 2013 080 ¬ "ESCHLUSS¬ZUR¬%RMËCHTIGUNG¬DES¬"àRGERMEISTERS¬ zur Vergabe von Bauleistungen 081 ¬ 6ERKAUF¬4EILFLËCHEN¬DER¬&LURSTàCKE¬¬UND¬¬ der Flur 6 der Gemarkung Mörtitz 082 3.12. Vertrag über die Durchführung von Prüfungs¬ LEISTUNGEN¬GEMˬe¬¬3ËCHS'EM/¬ ¬ 3ONSTIGES)NFORMATIONEN gez. Märtz Bürgermeister Bekanntmachung der Betriebskosten 2012 der Gemeinde Doberschütz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ erforderliche Personalkosten (PK) 694,51 320,54 187,52 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ erforderliche Sachkosten (SK) 208,42 96,19 56,27 ________________________________________________________ erforderliche Betriebskosten (PK+SK) 902,93 416,73 243,79 Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden) 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 164,99 90,65 53,03 Gemeindeanteil 587,94 176,08 90,76 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u. Personalkostenumlage 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € ________________________________________________________ Abschreibungen keine Zinsen keine Miete keine Personalkostenumlage ________________________________________________________ Gesamt - 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Krippe Kindergarten Hort 9h 9h 6h ________________________________________________________ Gesamt nicht ermittelt nicht ermittelt nicht ermittelt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG entfällt Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 23.05.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.440.581 EUR 25 N - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.590.391 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -149.810 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) -149.810 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 3.000 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Anwendungen auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Anwendungen (Sonderergebnis) auf 3.000 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf -149.810 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 3.000 EUR - Gesamtergebnis auf -146.810 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.449.581 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.590.391 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeiträge der Einzahlungen oder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -140.810 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 926.484 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 619.979 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 306.505 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 165.695 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 181.277 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -181.277 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf festgesetzt. -15.582 EUR §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 138.000 EUR festgesetzt. N 26 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 800.000 EUR festgesetzt. Dipl.-Ing. Heinz Dahmen Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur als Amtverwalter von Dipl.-Ing. Maximilian Hennig Leipzig, d. 14.06.2013 Bekanntmachung der Verwaltungsakte §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 398 vom Hundert Gewerbesteuer auf 383 vom Hundert Doberschütz, den 23.05.2013 Bürgermeister Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.07.2013 bis 16.07.2013 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme öffentlich aus. im Rahmen einer Katastervermessung an langgestreckten Anlagen Am 14.10.2011 wurden im Amtsblatt Nummer 21, Jahrgang 21, Seite 21 die Verwaltungsakte einer Katastervermessung bekanntgegeben. Hierbei wurde die falsche Gesetzesgrundlage zitiert. Anstatt § 29 Abs. 2 SächsVermGeoG vom 29. Januar 2008 muß es richtig heißen § 16 Abs. 3 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 1010. Der § 16 Abs. 3 beider Gesetze ist inhaltsgleich. gez. Dipl.-Ing. Heinz Dahmen Tel.: 0341 5647327 E-Mail: [email protected] Gemeinde Laußig Bekanntmachung über die Auflegung der Schöffenvorschlagsliste 2014 bis 2018 und über Einspruchsmöglichkeiten Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Gemeinde Jesewitz Öffentliche Ausschreibung Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH beabsichtigt folgende Flächen zu verkaufen: Forstflächen in Groitzsch Gemeinde Jesewitz Gemarkung Groitzsch Größe: Orientierungswert (Kauf): Objektart: Ausschreibung endet: Flur 1 Flurstücke 74/1, 74/2, Flur 2 Flurstücke 51/1, 51/2 Flur 3 Flurstücke 7, 8, 12, 16, 43/2, 44, 46, 138, 146, 149 25,7499 ha nach Gebot Wald am 30.07.2013, um 10:00 Uhr Die Veröffentlichung und Ausschreibungsbedingungen sind im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg während der Sprechzeiten oder unter www.bvvg.de einzusehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2013 gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Vorschlagsliste in Vorbereitung der Wahl und Berufung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 auf. Laut § 36 Abs. 3 GVG wird die Vorschlagsliste der Gemeinde Laußig in der Gemeindeverwaltung Laußig Bahnhofstraße 1a 04838 Laußig im Sekretariat zu folgenden Zeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr in der Zeit vom 08.07.2013 bis 12.07.2013 zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist bei der Gemeinde oder dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Schneider Bürgermeister Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 27 N Gemeinde Schönwölkau Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Schönwölkau für das Haushaltsjahr 2012 macht‘s besser! 1. Kindereinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz _________________________________________ Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ erforderliche Personalkosten 626,70 289,25 169,21 ________________________________________________________ erforderliche Sachkosten 226,06 104,33 61,04 ________________________________________________________ erforderliche Betriebskosten 852,76 393,58 230,25 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 ________________________________________________________ Elternbeitrag (ungekürzt) 185,00 111,00 65,00 ________________________________________________________ Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 517,76 132,58 65,25 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € ________________________________________________________ Abschreibungen Zinsen Miete Gesamt 1.3.2. Aufwendungen je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ Gesamt 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungen je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in € ________________________________________________________ Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson - N 28 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Kindertagespflege 9 h in € ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung ________________________________________________________ = Aufwendungsersatz - 2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in € ________________________________________________________ Landeszuschuss ________________________________________________________ Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde - Schließung Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt Wiedemar bleibt am Montag, dem 22. Juli 2013 aufgrund einer Schulung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Möller Bürgermeisterin Gemeinde Zschepplin Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin der Gemeinde Zschepplin Am Dienstag, dem 09.07.2013 und am Dienstag, dem 16.07.2013 fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus. Berkes Bürgermeisterin Schönwölkau, den 18.06.2013 Bekanntmachung gefasste Beschlüsse Tiefensee Bürgermeister Gemeinde Wiedemar Änderung amtlicher Dokumente/Adressänderung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie bereits informiert, wandelte sich der Verwaltungsverband Wiedemar und seine Mitgliedsgemeinden Neukyhna, Wiedemar und Zwochau zum 1. Januar 2013 zu einer neuen Gemeinde Wiedemar um. Im Zuge dieser Gebietsreform machten sich Straßenumbenennungen sowie Änderungen der Hausnummern erforderlich. Anlässlich dieser Gebietsreform bitten wir die erforderlichen Änderungen Ihrer Personalausweise/Reisepässe vorzunehmen. Auch die Gewerbetreibenden bitten wir während der Öffnungszeiten die neuen Änderungen vornehmen zu lassen. Mo. Di., Do. Fr. Einwohnermeldeamt 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Gewerbeamt 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Für die Änderungen der Personalausweise/Reisepässe sowie Gewerbeunterlagen werden unsererseits keine Gebühren erhoben. Die Änderungen Ihrer Kfz-Unterlagen bitten wir direkt bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a in 04509 Delitzsch vorzunehmen. Die Änderungen können nur vorgenommen werden, wenn der Personalausweis bzw. Reisepass eine ab dem 1. Januar 2013 gültige Anschrift enthält. Mit freundlichen Grüßen Möller Bürgermeisterin In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 28.05.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 40/2013 Vertrag über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gemäß §§ 104-106 SächsGemO 41/2013 Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben Komplexe Instandsetzung/ Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte „Kuschelkiste“ OT Naundorf Los 8 - Elektroinstallation 42/2013 Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben Komplexe Instandsetzung/ Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte „Kuschelkiste“ OT Naundorf Los 9 - Heizung, Lüftung, Sanitär 43/2013 Antrag auf nachträgliche Aufstockung von zwei vorhandenen Balkonanlagen aus Holz um jeweils einen zusätzlichen Balkon im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Eigentümergemeinschaft Schulstr. 4 c/o VI Poschmann e.K., Bad Düben 44/2013 Antrag auf Umnutzung ehemaliges Lehrlingswohnheim zur Begegnungs- und Bildungsstätte mit dazugehörenden Wohnhaus im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Atmaseva e. V., Kassel 45/2013 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung einer Werkstatt- und Lagerhalle im OT Glaucha Antragsteller: Herr Marco Stolle, OT Glaucha 46/2013 Antrag auf einen Erweiterungsbau für Wohnund Esszimmer im OT Naundorf Antragsteller: Herr Steffen Kurth, OT Naundorf 47/2013 Abstufung einer öffentlichen Straße im OT Rödgen nach § 7 SächsStrG 48/2013 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 39 „Sondergebiet Handel Nordring“ der Stadt Eilenburg 49/2013 Ersatzbeschaffung eines Gemeinde PKW Berkes Bürgermeisterin Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Bekanntmachung Abstufung einer öffentlichen Straße Es ist beabsichtigt, die öffentlich gewidmete Straße (Gemeindeverbindungsstraße) in der Gemarkung Rödgen, Flurstück 65/1, Flur 3 von Rödgen nach Hainichen in einen öffentlichen Feldweg abzustufen. Die Verfügung ist zum August 2013 vorgesehen. Straßenbeschreibung Anfangspunkt: Anfangspunkt: Einmündung von der K 7442 (Ortsverbindungsstraße Rödgen - Eilenburg) Endpunkt: Gemarkungsgrenze Rödgen zur B 107 Gesamtfläche: ca. 6.738 m2 Bezeichnung nach der Abstufung: Feldweg Rödgen - Hainichen Gründe der Abstufung: Die betreffende Straße wurde mit Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde in der Gemeinde Zschepplin vom 05.10.1995 als öffentlich gewidmete Gemeindeverbindungsstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a SächsStrG aufgenommen. Bei der Straße handelt es sich jedoch um einen öffentlichen Feldweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 a SächsStrG. Gemäß § 7 Abs. 2 SächsStrG ist eine Straße umzustufen, wenn sie nicht in die ihre Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse eingeordnet ist. Die Verfügung kann während der üblichen Dienstzeiten bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg, Zimmer 3.07 eingesehen werden. Berkes Bürgermeisterin 29 N ABDRUCK Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen Der Vorstandsvorsitzende An die Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen Sehr geehrte Teilnehmer, im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen führt das Öffentlich bestellte Vermessungsbüro Keller aus Oschatz in nächster Zeit Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im ganzen Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen durch. Die Arbeiten dienen der Bildung der öffentlich und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Die Arbeiten werden im Zeitraum Juli bis Oktober 2013 durchgeführt. Dazu ist es notwendig, dass zur Aufmessung und Abmarkung die Grundstücke im Verfahrensgebiet betreten werden müssen. Auf das Betretungsrecht gem. § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Bei den Vermessungs- und Grenzmarken handelt es sich um solche, welche gem. § 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen nicht verändert, beschädigt oder entfernt werden dürfen. Sofern Sie als Beteiligte/r Fragen oder auch Hinweise zu diesen Vermessungsarbeiten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter: s¬ 5DO¬&RIEBEL¬¬6ORSITZENDER¬DER¬4EILNEHMERGEMEINSCHAFT Tel.: 03423 7097-3244 E-Mail: [email protected] s¬ *ÚRG¬-ORSTEIN¬¬3TELLVERTRETER¬DES¬6ORSITZENDEN Tel.: 03423 7097-3249 E-Mail: [email protected] Postanschrift: Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen Dr. Belian-Straße 5 04838 Eilenburg gez. Udo Friebel Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2013 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 2.1/1/13 Wahl des Verbandsvorsitzenden Beschluss-Nr. 2.2/1/13 Änderung der Geschäftsordnung Beschluss-Nr. 2.3/1/13 Änderung der Kassenordnung Beschluss-Nr. 2.4/1/13 Änderung der Zuständigkeitsordnung Beschluss-Nr. 2.5/1/13 Organisationsstruktur AZV Delitzsch Beschluss-Nr. 2.6/1/13 Änderung der Verbandssatzung Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden. N 30 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest am 23.05.2013 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen - Rechtsaufsichtsbehörde - vom 12.06.2013 wird diese gemäß § 76 Abs. 3 der SächsGemO öffentlich bekannt gemacht. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. Inhalt 06/13 Vergabe der Bauleistung „Kläranlage Zschepplin, OT Noitzsch“ 07/13 Vergabe von Leistungen - Sanierung des Faulturms in der Kläranlage Eilenburg - Lieferung eines Hochdruckspül-/Saugfahrzeugs (Aufbau) Wacker Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2013 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. 03/13 04/13 05/13 Inhalt Vergabe der Bauleistung „Schmutzwasserentsorgung Zschepplin, OT Naundorf, 1. BA“ Vergabe der Leistung „Transport und Entsorgung Klärschlamm“ Vergabe der Leistung „Beschaffung eines Spülfahrzeugs (Fahrgestell)“ Haushaltssatzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest für das Jahr 2013 Auf der Grundlage des § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung und Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323), beschließt die Verbandsversammlung am 23. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2013: §1 Haushaltsplan Der Wirtschaftsplan 2013 wird festgestellt mit: 1. der Summe der Erträge von der Summe der Aufwendungen von dem Jahresverlust im Erfolgsplan von 2. dem Liquiditätsplan mit einem Finanzmittelbestand am 31.12.2013 von 3. dem Investitionsplan von 4. der Stellenübersicht von 202 TEUR 527 TEUR -325 TEUR 10.266 TEUR 0 TEUR 0 Stellen Eine von den Mitgliedsgemeinden zu tragende Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird für das Jahr 2013 nicht erhoben. Wacker Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Die 2. Verbandsversammlung findet am 10.07.2013, um 10 Uhr in der Bitterfelder Straße 80, 04509 Delitzsch statt. Die Sitzung ist öffentlich. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Vorgeschlagene Tagesordnung: 1. Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung und Niederschrift 2. Feststellung Jahresabschluss 2012 und Erteilung Entlastung 3. 4. Änderung Verbandssatzung 4. Höhe Ausschüttung Eigenkapitalverzinsung 2012 5. Unterstützung hochwassergeschädigter Anschlussnehmer 6. Information Geschäftsführung 7. Anfragen, Sonstiges Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.07. bis 16.07.2013 in der Verbandsgeschäftsstelle, Kyhnaer Hauptstr. 29, 04509 Wiedemar, OT Kyhna, während folgender Dienststunden: Montag, Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr. Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Q Kultur und Schulen 31 N N 32 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Standort Schönewalde/Holzdorf Der Standortälteste Schönewalde, 17.05.2013 Fliegerhorstallee 1 04916 Schönewalde Tel.: 035389 86-330 50 Fax: 035389 86-330 52 Schießwarnung Nr. 27-31/13 für den „Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH) 1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt: Tag Do. Fr. Mo. Mi. Do. Mo. Di. Mi. Do. Datum 04.07.2013 05.07.2013 08.07.2013 10.07.2013 11.07.2013 29.07.2013 30.07.2013 31.07.2013 01.08.2013 Sperrzeit 07:00 - 17:00 07:00 - 13:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 07:00 - 17:00 Sperrbereich Bemerkung A A A A A A A A A 2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betreteund Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Schießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet. Es ist verboten, - den MSB AH unbefugt zu betreten, - sich widerrechtlich Munition oder Munitionsteile anzueignen oder - Blindgänger, Munition und Munitionsteile zu berühren. Fundorte von Blindgängern im Randgebiet des MSB AH sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/ Holzdorf sofort telefonisch zu melden. 3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/ Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung betreten bzw. befahren. 4) Der übenden Truppe ist jederzeit Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen im MSB AH. Im Auftrag Im Original gezeichnet Schmidt, Oberleutnant OffzStOAngel Haema Blutspendedienst Termine Torgau Soziokulturelles Zentrum KULTURBASTION Straße der Jugend 14b | 04860 Torgau jeden Dienstag, jeweils 14.00 - 19.00 Uhr Di., 09., 16., 23. und 30.07.2013 Di., 06., 13., 20. und 27.08.2013 Di., 03., 10., 17. und 24.09.2013 Di., 01., 08., 15., 22. und 29.10.2013 Di., 05., 12., 19. und 26.11.2013 Di., 03., 10. und 17.12.2013 Oschatz Collm Klinik Oschatz Parkstr. 1 (Eingang Orthopädische Abteilung) | 04758 Oschatz jeden Freitag und aller 14 Tage dienstags, jeweils 13.00 - 18.00 Uhr Fr., 05., 12., 19. und 26.07.2013 Di., 09. und 23.07.2013 Fr., 02., 09., 16., 23. und 30.08.2013 Di., 06. und 20.08.2013 Fr., 06., 13., 20. und 27.09.2013 Di., 03. und 17.09.2013 Fr., 04., 11., 18. und 25.10.2013 Di., 01., 15. und 29.10.2013 Fr., 01., 08., 15., 22. und 29.11.2013 Di., 12. und 26.11.2013 Fr., 06., 13., 20. und 27.12.2013 Di., 10.12.2013 Mügeln Grundschule Altmügelner Straße 12 | 04769 Mügeln Mi., 24.07.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Mi., 28.08.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Mi., 02.10.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Mi., 06.11.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Mo., 02.12.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Dahlen Grundschule Max-Hupfer-Straße 6 | 04774 Dahlen Mi., 10.07.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Mi., 04.12.2013, 14.00 - 19.00 Uhr Kinderschutzbund Sachsen sucht Fachkräfte als Fortbildner im Kinderschutz Der Fortbildungsbedarf in sächsischen Kindertageseinrichtungen zum Thema Kinderschutz ist nach wie vor sehr groß. Seit 2010 gibt es in Sachsen die Fortbildung „Kinder in guten Händen“ des Kinderschutzbundes Sachsen, um Sicherheit in die Kitas zu bringen. Doch die Nachfrage für die Fortbildung ist so groß, dass Fachkräfte qualifiziert werden müssen, die in ihrem Bereich (z. B. beim eigenen Kita-Träger) Erzieher/-innen fortbilden. Es gibt viele Kindertageseinrichtungen, die sich zum Kindeswohl mit „Kinder in guten Händen“ fortbilden möchten. Schließlich ist es ein evaluiertes, vom Freistaat Sachsen gefördertes Programm. Und dass die Fortbildung mehr als gewöhnlich praxisnah gestaltet ist, hat sich längst herumgesprochen. Doch Frau Röhner und Frau Herrmann, die zuständigen Fachreferentinnen des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Sachsen e. V., können die große Nachfrage nicht bedienen. Eine Dozentenschulung soll dem abhelfen. Vom 23. bis 27. September diesen Jahres findet eine Dozentenschulung in Trebsen/Seelingstädt statt, in der Teilnehmer/-innen als Multipliaktorinnen und Multiplikatoren für die Fortbildung „Kinder in guten Händen“ qualifiziert werden. Der Aufruf, Dozentin, Dozent für die Fortbildung „Kinder in guten Händen“ zu werden, richtet sich an: s¬ &ACHBERATERINNEN s¬ &ACHBEREICHSLEITERINNEN s¬ %RZIEHERINNEN¬VON¬+INDERTAGESEINRICHTUNGEN(ORT s¬ ,EITERINNEN¬VON¬+INDERTAGESEINRICHTUNGEN(ORT s¬ &REIE¬$OZENTINNEN¬DER¬7EITERBILDUNG Dahinter steckt die Idee, dass durch diese Personen viele KinDERTAGESEINRICHTUNGEN¬ERREICHT¬WERDEN¬KÚNNEN¬7ENN¬3IE¬IN¬EI ner anderen Funktion tätig sind, sind wir ebenso neugierig auf Ihre Anmeldung! 7IR¬FREUEN¬UNS¬AUF¬3IE¬ Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. www.kinderschutzbund-sachsen.de Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Kontakt: Wenke Röhner (Tel. 0351 4242064/ [email protected]) Franziska Herrmann (Tel. 0351 4242064/ [email protected]) Sommerbildungsreise für Jugendliche aus Nordsachsen Das Soziokulturelle Zentrum E-Werk Oschatz veranstaltet vom 29. bis 31.07.2013 eine Bildungsreise für Jugendliche nach Berlin. „Auf den Spuren jüdischen Lebens“ führt die TeilnehmerInnen zwischen 14 und 27 Jahren unter anderen ins Jüdische Museum, Anne-Frank-Zentrum, Stelendenkmal und den Bundestag. Die TeilnehmerInnen zahlen für Übernachtung mit Frühstück, Fahrtkosten & Programm einen Beitrag von 20,00 EUR. Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des LAP Nordsachsen. Anmeldungen werden bis zum 15.07.13 bei Anja Kohlbach (Tel. 03435 6669711/[email protected]) entgegengenommen. Wir informieren Sie auch sehr gern über das spannende und vielfältige Ferienprogramm im Soziokulturellen Zentrum E-Werk Oschatz. Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 06.07.2013 14 - 17 Uhr 10 - 15 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, nach tel. Absprache geöffnet: 034243 21704 Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a, mit Ausstellungen und Streichelzoo Tiefensee, Bockwindmühle „Sommerfeld“, Zur Mühle 1 07.07.2013 14 - 17 Uhr 14 - 18 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr 14 - 17 Uhr Audenhain, Paltrockwindmühle „Ebbecke“, Heide 47, Angebot von Kaffee u. Kuchen Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, mit Mühlencafé Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2 Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, nach tel. Absprache geöffnet: 03423 754848 Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 034208 78730 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Theatersommer Schloss Hartenfels Torgau 2013 Torgau-Kultur e. V. präsentiert hochwertige Musik- und Theateraufführungen in der außergewöhnlichen Kulisse im Schloss Hartenfels. Die große Besonderheit ist in diesem Jahr, die Torgauer Beteiligung am Theatersommer: Denn es wird die Premiere eines Torgau-Stückes mit Torgauer Laiendarstellern geben und in der Freischütz-Inszenierung „The Black Rider“ ist der ehemalige Torgauer Hilmar Henjes in der Hauptrolle zu sehen und zu hören. 33 N Sa., 03.08., 20:00 The Black Rider - Grandioser Freischütz, Musical nach Tom Waits, Bayerischer Theaterpreis 2012! Mit dem Torgauer Hilmar Henjes in der Hauptrolle! Diese ironisch gebrochene und höchst witzige Neufassung der romantischen Oper „Der Freischütz“ ist Musiktheater auf sehr hohem künstlerischem Niveau. Die Musik dazu schuf der legendäre Musiker Tom Waits. Auf das Publikum wartet ein aufregender, kurzweiliger, inszenatorisch fesselnder und bildsatter Theaterabend. Die ausgezeichneten Sänger erwecken die grandiosen Bilder und Kostüme zum Leben und celebrieren, die für Waits typische schwarze Romantik für Auge und Ohr. Die Hauptrolle im Stück spielt und singt der Ex-Torgauer Hilmar Henjes. Tauchen Sie ein in die märchenhafte Szenerie des Freischütz und seinen Zauberkugeln …! Theater Belacqua Wasserburg (Kinder 6 - 12 J. freier Eintritt!) Fr., 09.08., 20:00 Ossimisten Wessimisten - Musical über Torgau mit Torgauern Von den Jahrhundertfluten, dem Friedenschwur & Luthers Wirken Die Aufführung bringt den Kampf der Bürger gegen die Elbe-Fluten auf die Bühne und lässt Torgau als Stadt der Begegnungen lebendig werden. Junge Leute sind in den Sommerferien auf dem Weg von Sachsen an die Ostsee. Am Wasser kommen sie auch an - aber sie stranden mitten im Elbe-Hochwasser und schmeißen sich in die Hilfs-Aktivitäten!!! Als wir die Aufführung planten, konnten wir nicht ahnen, wie aktuell das Thema Hochwasser wieder sein würde. Um dem Rechnung zu tragen, spielen die Torgauer die Hauptrolle: In die Erarbeitung des Stückes sind neben den Profi-Darstellern, die Torgauer Laiendarsteller eingebunden, die im Juli gemeinsam im Kulturhaus Torgau proben werden. Bei der großen Premiere im Schloss Hartenfels können Sie sich auf ein farbenfrohes Musical über Torgau und seine Geschichte(n) mit Live-Musik freuen. Uraufführung, Landesbühnen Sachsen, bodytalk, Torgau-Kultur e. V., (Kinder bis 12 J. - freier Eintritt!) Sa., 10.08., 20:00 MDR1 Radio Sachsen präs.: Die 4-SterneSchlager-Party **** mit Tony Christie, den Paldauern, Mary Roos, G.G. Anderson, Charly Brunner, Simone Freuen Sie sich auf die großen Stars der Schlagerwelt, einen Sommerabend voller Glanzlichter und ein einzigartiges musikalisches Feuerwerk im Ambiente des Schlosshofes Hartenfels. MDR-Moderator Silvio Zschage, führt mit Herzblut, Humor und Leidenschaft durchs Programm und empfängt die Gäste: Tony Christie - Eine grandiose Stimme, ein charmanter Entertainer; Die Paldauer mit ihrem typischen Sound; Charly Brunner - erstmals als Solist; Sängerin Mary Roos mit dem Grand Prix Siegertitel „Arizona Man“, G.G. Anderson - feste Größe im Schlagergeschäft und - ein wahrer Augen- und Ohrenschmaus die Österreicherin Simone mit ihren Hits aus dem Album „Mondblind“. Erleben Sie eine einmalige musikalische Reise, einen unverwechselbaren Konzertabend und lassen Sie sich von den Geschichten und Liedern entführen. Veranstalter: THOMANN Management So., 11.08., 15.00 Bibi Blocksberg - Kinder- und Familienmusical ab 3 J., Cocomico Theater Nach einem verhexten Vormittag zuhause wird Bibi von Karla Kolumnas Neuigkeiten überrascht: Der Bürgermeister von Neustadt will Schloss Klunkerburg abreißen lassen! Das ist ein Skandal, schließlich ist das Schloss ein herrlicher Ort für geheime Junghexen-Treffen. Da muss etwas unternommen werden! Bibi und ihre Hexenfreundin Schubia erfahren von der Legende der alten Hexenkönigin Coronaria, die vor 333 Jahren mit einem „Super-Hexspruch“ in eine Statue verhext wurde und seitdem im Rosengarten von Schloss Klunkerburg steht. Aus Versehen hexen die beiden Coronaria lebendig. Ob sie ihnen dabei hilft, Schloss Klunkerburg zu retten? Für Kinder und Familien, ab 3 J. Karten-Hotline im Kulturhaus: 03421 903523, Torgau Informations Center (TIC): 03421 70140, www.kulturhaus-torgau.de N 34 Der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. informiert In der Kleinen Galerie Torgau, Schlossstraße 11, wird am 8. Juli 2013, um 19:00 Uhr eine neue Ausstellung eröffnet. Almuth Bretschneider (Bad Schmiedeberg) stellt Keramiken und Zeichnungen aus ihrem künstlerischen Schaffen vor. „bemerkt“ - wie oft geht alles so schnell, kaum oder gar nicht bemerkt, nicht gesehen, wenig erkannt und nicht verstanden, vorbei. „bemerkt“ ist wieder! So diese Ausstellung. (A. Bretschneider) Musikalische Umrahmung durch Schüler der Musikschule „Heinrich Schütz“ Torgau. Zu dieser Ausstellungseröffnung sind alle Kunstinteressierte recht herzlich eingeladen. Der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. lädt am Freitag, dem 19. Juli 2013, um 19.00 Uhr zu einem Lyrik Abend mit Manfred Boes in die Kleine Galerie Torgau, Schlossstraße 11, ein. „Das Leben ist eine Reise; das Ziel ist die wahre Seele in sich zu entdecken!“ (M. Boes) Wer mehr aus der Feder von Manfred Boes hören möchte, ist herzlich zu diesem Lyrik-Abend unter dem Titel „Wege ....“ eingeladen. Eintritt: 2,00 Euro 1,00 Euro für Mitglieder Wir bitten um Voranmeldung unter Tel. 03421 713583. Jehovas Zeugen Bad Düben Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a Sonntag, den 07.07.2013 09.30 Uhr Biblische Besprechung: Was bedeutet es ein Evangeliumsverkündiger zu sein? Warum muss jeder die gute Botschaft hören? Wie können wir unsere Aufgabe als Evangeliumsverkündiger erfüllen? Mittwoch, den 10.07.2013 19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was Jeremia lehrte, hatte deswegen eine so große Wirkung, weil er viele Veranschaulichungen gebrauchte, die ihm Jehova vermittelte. Welche Lehrmethoden der Ältesten in deiner Versammlung schätzt du besonders? Sonntag, den 14.07.2013 19.00 Uhr Biblische Besprechung: Heute verleiht man Preise für besondere Leistungen. Wie viel wertvoller ist es doch sich als Gesandter Gottes einsetzen zu können. Die Bibel empfiehlt gemäß Titus 2:14 dazu, „eifrig zu sein, für vortreffliche Werke“. Mittwoch, den 17.07.2013 19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Warum brauchen buchstäbliche und sinnbildliche Aufmerksamkeit? Wie kann ein Ältester in der Versammlung diesem Bedürfnis nachkommen? Sonntag, den 21.07.2013 09.30 Uhr Biblische Besprechung: Gute Kommunikation ist für das Glück in Ehe und Familie von entscheidender Bedeutung. Heute geht es um Eigenschaften, die es uns leichter machen, gut zu kommunizieren. Eine gute Botschaft für alle? Gibt es das heute noch? Diese Frage beantwortet Patrick Dill, der erneut als reisender Prediger die Gemeinde von Jehovas Zeugen in Bad Düben besucht. Am Sonntag, dem 28.07., um 9.30 Uhr wird er im Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Petersroda zu dem Thema „Eine gute Botschaft für jede Nation, jeden Stamm, jede Zunge“ Stellung nehmen. In der Woche ab dem 23.07. wird zu diesem besonderen Vortrag durch Hausbesuche eingeladen. Das Ehepaar Dill wird dabei mit Jehovas Zeugen vor Ort zusammenarbeiten. Lernen Sie die „gute Botschaft“ aus Ihrer Bibel kennen und besuchen Sie den angekündigten Vortrag. Sie sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei; es findet keine Kollekte statt. Dienstag, den 23.07.2013 19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was können Aufseher der Versammlung tun, damit es ihren Brüdern gut geht? Wie können sie bessere Lehrer und Hirten werden? Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Donnerstag, den 25.07.2013 19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Warum kann man sagen, das König Josia Jehova gut kannte? Was bedeutet es heute, Jehova so gut zu kennen? Sonntag, den 28.07.2013 09.30 Uhr Biblische Besprechung: Was kann der Kommunikation zwischen Eltern und Kindern im Weg stehen, und wie lässt sich das überwinden? Mittwoch, den 31.07.2013 19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was ist liebende Güte? Was berührt dich an Jehovas liebender Güte am meisten? Wie kommt sie uns zugute? Eintritt frei keine Kollekte 15 Jahre „Rock und Lyrik in der Kirche“ Das Kulturraumprojekt 2013 findet am 13. JULI 2013 in der „Patronatskirche Schön-Wölkau“ in Wölkau um 17: Uhr statt. EINTRITT: 3,00 EUR; ERM. 2,00 EUR Mit dabei sind: Zwei Überraschungsgäste (Eröffnung des Programms): Reiner Herrig liest Auszüge aus seinen Lyrikbänden „The Cockes“ spielen eigene Deutsch-Rock-Songs „Willie und Co.“ liest eigene Lyrik die Linedancegruppe „Yellow Rose“ zeigt Ausschnitte aus ihrem Repertoire der Kammerchor der Leipziger Volkssingakademie singt unter dem Motto „Nun fanget an, ein gut Liedlein zu singen“ Wencke Moeller und Alexander Wust „Ein komödiantischer Dialog“ und Sara Fromm als Moderatorin. Veranstalter: Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des LK NS, unterstützt durch den Verein „Patronatskirche - Kunst & Kultur Wölkau e. V.“ und die Gemeinde Schönwölkau. Bei Regen und Sturm findet die Veranstaltung in der Gellert-Kirche in Großwölkau, Lindenallee 24 statt! Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 Nach Redaktionsschluss eingegangen Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für 2012 der Gemeinde Laußig 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ erforderliche 598,23 € 276,10 € 161,51 € Personalkosten ________________________________________________________ erforderliche 186,88 € 86,25 € 50,45 € Sachkosten ________________________________________________________ erforderliche 785,11 € 362,35 € 211,96 € Betriebskosten Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils Betriebskosten (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h ________________________________________________________ Landeszu150,00 € 150,00 € 100,00 € schuss ________________________________________________________ Elternbeitrag 159,50 € 92,00 € 56,00 € (ungekürzt) ________________________________________________________ Gemeinde (inkl. 475,61 € 120,35 € 55,96 € Eigenanteil freier Träger) 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € ________________________________________________________ Abschreibungen 0 ________________________________________________________ Zinsen 0 ________________________________________________________ Miete 0 ________________________________________________________ Gesamt 0 35 N 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ________________________________________________________ Gesamt 475,61 € 120,35 € 55,96 € 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9h in € ________________________________________________________ Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 0 ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0 für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0 für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) ________________________________________________________ durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0 für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) ________________________________________________________ = Aufwendungsersatz 425,00 € 2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9h in € ________________________________________________________ Landeszuschuss 150,00 € ________________________________________________________ Elternbeitrag (ungekürzt) 159,50 € ________________________________________________________ Gemeinde 115,50 € Laußig, den 28.05.2013 Schneider Bürgermeister der Gemeinde Laußig ■ 36 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 - Anzeige - Sie wollen Bauen, Kaufen oder Sanieren? Praktischer Reparaturtipp fürs Bad Wir bieten dazu maßgeschneiderte Finanzierungen. 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Bevor es losgeht, müssen alle Anschlussfugen so auskratzt werden, dass keine Verbindung mehr zur kaputten Fliese besteht. Das geht am besten mit einem Fugenfräser, den man im Baumarkt ausleihen kann. Anschließend die Fliese mit einem Meißel herausschlagen und Kleberreste entfernen. Neuen Fliesenkleber auftragen, Ersatzfliese einsetzen, neu verfugen – fertig! Quelle: www.immowelt.de Ladengeschäft in EB ab Juni 2013 zu vermieten! • 1-A-Lage in der Leipziger Str. • ca. 60 m2 ebenerdig • 350,- € + 30,- € NK Tel. 0157/71350000 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 37 N mobiler Pflegedienst an Ihrer Seite - Schwester 80 m2, Parterre: 3-Raum-Wohnung in EB Stadtmitte mit Balkon, KM 400,00 Euro + NK, ruhige Lage, Tel.: 01 63 / 3 81 72 67 Wohnen im Grünen, Nähe Bad Düben, top-sanierte 2- Raum- Verk. DHH in Eilenburg-Berg, sehr gute Lage, zu erfragen unter Immobilienscout 24 oder Büro Andreas Kressig, Tel. 03423/7588456 EB-Berg, schöne 2-Raumwhg., im 2. OG, 67 m2 , mit off. 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Ebenso können Sie sich die Unterlagen im Internet unter www.sachsenforst.de unter der Rubrik Angebote/Leistungen/Ausschreibungen herunterladen. Ansprechpartner im Forstbezirk sind Frau Großstück (Tel.: 034221 541924) und Herr Hohlfeld (Tel.: 034221 541934). E-Mail: [email protected] Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Taura Sagen Sie „ JA“ – zu einer Hochzeitsanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt! Gestalten und buchen Sie gleich online. Just d it! Katrin Muster & Marco Mustermann Wir heiraten am 31. Mai 2013 im Standesamt Musterhausen. Mustergasse 12, Musterhausen, im Mai 2013 Wählen Sie in Ruhe Ihre Hochzeitsanzeige aus unserem Online-Familienkatalog oder entwerfen Sie diese selbst ganz bequem online auf www.wittich.de/hochzeit Ein Service von WITTICHonline. N 38 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 SERVICEKRAFT/KELLNERIN für Gastronomie gesucht! 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( + + && ##0 !) & 0 ) " ,,& /*'- # $ % ! ( 01 $" " $! !" $"% #% % ! """0+#0 Werkstoff Kupfer kann die Heizungspumpe entlasten - Anzeige - Nicht nur die eigentliche Heiztechnik im Keller hat Einfluss darauf, wie viel Energie für die Wärmeversorgung des Hauses aufgewendet werden muss. Großen Einfluss hat auch die Heizungspumpe. Das Gerät, das die Wärme aus dem Brenner oder einer anderen Heizanlage durch die Rohre und in die Heizkörper oder Flächenheizungen transportiert, nehmen viele Hausbesitzer gar nicht wahr, solange es seinen Dienst störungsfrei versieht. Dabei gehören Heizungspumpen zu den größten Stromverbrauchern im Haus. Wie hoch dieser Stromverbrauch ausfällt, hängt nicht nur von der Pumpe, sondern auch von der Auslegung der Heizungsinstallation ab. Viele Kunststoff-Rohrsysteme arbeiten beispielsweise mit eingesteckten Rohrverbindern. Sie verengen den Innenquerschnitt und es kommt so zu „Engpässen“ in der Leitung. Diese Verengungen führen dazu, dass die Heizungspumpe einen größeren Widerstand überwinden muss, um das warme Wasser gleichmäßig zu allen Räumen zu transportieren, in der Folge kann der Stromverbrauch ansteigen. Kupferleitungen besitzen nur einen sehr geringen Widerstand gegen das durchfließende Heizungswasser. Egal, ob Kupferleitungen klassisch gelötet, geschweißt oder mit modernen Pressverbindern verarbeitet werden, ihr Innenquerschnitt ist weitgehend gleichmäßig und besitzt keine unerwünschten Engstellen. Zudem ist Kupfer ein Werkstoff, der sich in der Hausinstallation seit Jahrzehnten bewährt hat. Die Installationen mit dem roten Metall haben bewiesen, dass das Material nicht korrodiert und auch bei der Verlegung über Putz oder unter Sonneneinstrahlung nicht versprödet. Außerdem bilden sie mit der Zeit im Inneren des Rohrs sogar noch eine Art Schutzschicht. Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 43 N Bauen, Wohnen Renovieren & © Rainer Sturm / pixelio.de Tischlerei Restaurationswerkstatt Siegmund Schneider Familienbetrieb 04838 Laußig · Landstr. 11 a © Rainer Sturm / pixelio.de Tel.: 034243 / 52173 - Anzeige - Treppen rutschsicher und barrierefrei nachrüsten Wir fertigen: Mehr als 1.000 Todesstürze sind jedes Jahr an Treppen zu beklagen. Damit Treppen sicher zu begehen sind, brauchen sie rutschsichere Stufenbeläge – besonders wenn mit Feuchtigkeit zu rechnen ist. So das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT). www.antik-tischlerei.de Insektenschutz Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Ausleuchtung. Die Stufenvorderkante sollte keinen Schatten werfen. Damit eine Treppe sicher barrierefrei zu begehen ist, braucht sie außerdem noch feste, griffsichere Handläufe auf beiden Seiten, die ebenfalls einen starken Farbkontrast zum Hintergrund bilden sollten. &(,",0) ))&-) * (.)'& & ") )") )) ) # ) Markisen - Rollläden © Rainer Sturm / pixelio.de #-11))- & -(,0))- b NEU: VERKAUF VON RESTAURIERTEN MÖBELN Um Treppen im Altbestand kostengünstig nachzurüsten, haben mittlerweile viele Anbieter Antirutschsysteme in ihr Programm aufgenommen. So bietet ein Schweizer Unternehmen eine transparente, körnige Beschichtung an, die von einem Fachmann fachgerecht auf die Treppenstufen oder auf rutschgefährliche Böden aufgetragen wird. Struktur und Farbe des Untergrundes bleiben erhalten. Auf Wunsch ist auch ein farblicher Auftrag möglich. Das bietet sich besonders dann an, wenn die Stufen kontrastreich gestaltet werden sollen, um Menschen mit Sehbehinderungen eine bessere Orientierung zu geben. Die Stufen sollten sich dafür deutlich farbig vom übrigen Bodenbelag abheben. Wichtig bei der Planung ist, dass nebeneinanderliegende Fußbodenbeläge benachbarten Rutschhemmklassen angehören, weil es sonst zu Sturzunfällen am Übergang zwischen Treppe und Podest kommen kann. )0 )')! #-11)1)-) Handwerksbetrie Wohnmöbel mit Tradition Massivholztüren Terrassenüberdachungen Garagen- & Scheunentore Holzarbeiten aller Art Rödgener Straße 8 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23/60 09 07 www.schroeder-bauelemente-gmbh.de //1/ + & -* % &! )0/ + + + +! & + + ! . $ Kamine · Kachelöfen · Backöfen · Grundöfen Schornsteine · Fliesenarbeiten Natursteinarbeiten Ofenbau- und Fliesenlegermeister Reinhard Scholz 04509 Delitzsch · Leipziger Str. 19 Tel.: (034202)51169 · Fax: (034202)51034 Funk: (0173)3909288 · [email protected] Entspannt renovieren - Neukauf sparen Aus alt wird NEU in nur 1 Tag! 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Die Gültigkeit der 15-Monats-Frist für die Meldung einer Invalidität hat der Bundesgerichtshof jüngst in einem Urteil bestätigt. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein rät Versicherungsnehmern einer Unfallversicherung daher, sich im Ernstfall intensiv mit den Bedingungen in ihren Versicherungsverträgen auseinanderzusetzen, gegebenenfalls auch mit anwaltlicher Hilfe. Wichtig ist es, sämtliche Belege der ärztlichen Behandlung und notwendiger Reha-Maßnahmen zu sammeln, um sie der Versicherung vorlegen zu können. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, welche Fristen gelten, wenn Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen. Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht behilflich. Er vertritt Versicherungsnehmer im Ernstfall auch vor Gericht. N Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt, trotzdem sind sie als allgemeine Hinweise zu betrachten.Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Zum Zeitpunkt des Verweises auf eine Internetseite waren keine illegalen Inhalte auf dieser Seite erkennbar. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. B §L Rechtsanwältin Bianca Lemm Fachanwältin für Familienrecht www.kanzlei-lemm.de Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Mietrecht, Vereinsrecht, Allg. Zivilrecht Leipziger Str. 53 in 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23 - 75 89 98 6 Fax 0 34 23 - 75 89 98 7 E-Mail: [email protected] Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause. Rechtsanwälte SCHAEFER, BESECKE, HAUFFE & KOLL. R ECHTSANWÄLTE P ARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Berlin Hennigsdorf München Eilenburg Leipzig - Eilenburg - Magdeburg Leipzig CARSTEN SCHÄFER DR. STEFFEN HAUFFE Rechtsanwältin Cathleen Voigt · Arbeitsrecht · Verkehrsrecht Leipziger Straße 53 04838 Eilenburg [email protected] · Sozialrecht/Hartz IV · Strafrecht/OWi · Zivilrecht · Familien- und Erbrecht Tel. 0 34 23 / 70 66 70 Fax 0 34 23 / 70 66 710 Internet: www.pbwg.de - Rechtsanwälte Alle Fachgebiete Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 · Tel. 0 34 23/70 65 48 · Fax 0 34 23/70 65 50 Das neue Punktesystem Am 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag die geplanten Veränderungen im Flensburger Punktesystem beschlossen. Folgende Änderungen soll es danach voraussichtlich ab 01.02.2014 geben: Künftig werden Verstöße nur mit 1, 2 oder 3 Punkten geahndet. Einen Punkt gibt es für sog. schwere Verstöße, z. B. wenn man innerorts mehr als 20 km/h zu schnell gefahren ist. Zwei Punkte gibt es für besonders schwere Verstöße, z. B. Rotlichtverstöße, Drängeln. Drei Punkte werden für Straftaten, z. B. Unfallflucht fällig. Der Führerschein wird bereits entzogen, wenn man insgesamt 8 Punkte „gesammelt“ hat. Das geht jedoch nicht ohne Vorwarnung. Vielmehr wird man bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten informiert und ermahnt. Erreicht man 6 – 7 Punkte, wird man verwarnt und zu einem Fahreignungsseminar aufgefordert. Die bereits eingetragenen Punkte werden umgerechnet, wobei nur diejenigen Verstöße berücksichtigt werden, die sicherheitsrelevant waren. Das wird zur Folge haben, dass manche Punkte, die bisher eingetragen waren, wegfallen, weil der Verstoß eben nicht sicherheitsrelevant war.Auch die Verjährung der Punkte wird neu geregelt. Jeder Punkt verjährt zukünftig separat. Einträge der Kategorie 1 (ein Punkt) verjähren nach 2,5 Jahren, Einträge mit 2 Punkten nach fünf Jahren und Einträge der höchsten Kategorie, also 3 Punkte nach 10 Jahren. Bekommt man wegen 4 bis 5 eingetragenen Punkten eine Ermahnung, so hat man auch zukünftig die Möglichkeit, Punkte abzubauen, wenn man freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht. Hiermit kann man 2 Punkte abbauen, allerdings nur einmal in 5 Jahren. Da die nicht sicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden die Buß- und Verwarngelder deutlich steigen. Das Fahren in einer Umweltzone ohne die entsprechende Plakette oder Ausnahmegenehmigung wird künftig z. B. 80,00 € kosten, statt bisher 40,00 €. Einen Punkt gibt es dafür aber nicht mehr. R E C HTSAN WA LTSKA NZLEI Karl Heinz Lehmann Carmen Schmidt Anett Weber Silvia Reinhard zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht Verkehrsrecht Erbrecht Wirtschaftsrecht Steuerstrafrecht - in Anstellung Sozialrecht Familienrecht Mietrecht - in Bürogemeinschaft Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Z s c h e r n g a s s e 2 · 04509 D el i tzs ch · P o s tf ach 1229 Te l. 0 3 4 2 0 2 / 5 2 8 80 o der - /5 28 88 · F ax - /5 28 83 We b : le h ma n n - re in h a rd .c o m , E- M ai l : i nf o @ l ehm ann- rei nhard.co m N 46 Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013 $!&#& '464: 94@ &4:41 3 4>143>:29 0 29 :434 029 0 4? ! 4 ':4 34 <@601>4 $!0 .'4:24 6. ,,( .8B> ,G1 8GGDB B>1 28>" H>> < G>DD;C> ,;C>D 2 26 =5;8 68 "888 +"% .8B> 489>C8@> (>>F3> 2868 8A2 38 ;8A=5;8 )88! 368 2 B;298 )68 +"% A .8B> 8H9B < H <8 . 2>G 2B3 : *28B068 0385? 23 % & .8B> 0D>"G3>"8C +C>D1 $8D1 %>;F8 $>G 2?9 - 5;8B- 8=68A38:- (068;8=B)@ 2- =:8 +"% .8B> $D1 HD D (@D>G8< ( 6 B 6=8 $688 B= A5;25?- *88A >8 6 =8A "88+;#@@@ +"% & .8B> >;C> $D>GB>9DB> &682A6- )82 6 5;2 % .8B> ,88G8< !D>9>> !>9>> 88A8 ;2B8 2 "8A 6 )22 =B %! 6885? 8 5;A26 2?8=5; 8B3 : +"% # .8B> > ,;C88G< >D %8>G>9D )5;A 5;88 *==88 )@ A2=8 8=3 : 2=8 ;A A2 AB2 (= 8=; +% .8B> =8CD- C;C ' DH ,;C88G< )2 5;A832; )5;22A632; AA82A32; 8=3 : 6888 +% & .8B> @ <> ,;C9;C> D>98C 45;A8 2; *3;A8 26 )5; 8=86 &385;238 +"% (, .8B> D> ,>D>H8F <8 B3> > :>>D;C =83A=5;8 265;298 6 ? 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