Pflege-Prüfbericht - Vollzug des Bayerischen Pflege
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Pflege-Prüfbericht - Vollzug des Bayerischen Pflege
Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Amt für Soziales Vorsprache bitte nur Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Dollstr. 7 85049 Ingolstadt FQA / Heimaufsicht mit Termin Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail [email protected] Ihr Schreiben vom /Ihre Zeichen Bitte bei Antwort angeben Unsere Zeichen Datum V/50/2-Kö/Matthäusstift 20.10.2014 Pflege-Prüfbericht Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Tag der Prüfung 07.10.2014 von 8.30 Uhr bis 14°° Uhr Geprüfte Einrichtung: Matthäusstift - Wohnen mit Pflege Östliche Ringstr. 12 85049 Ingolstadt www.diakonisches-werk-ingolstadt.de Träger der Einrichtung: Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Schrannenstr. 5 85049 Ingolstadt Herr Christof Bayer www.diakonisches-werk-ingolstadt.de Adolf-Kolping-Str. 10, 85049 Ingolstadt Öffnungszeiten: Sparkasse Ingolstadt, INVG-Haltestelle: Harderstraße Mo,Di,Do,Fr: 08:00 - 12:30 Uhr Bürgertelefon (0841) 3 05-16 00, Tag u. Nacht anrufbereit Do. 13:30 - 17:30 Uhr Postbank München, Telefon-Vermittlung (0841) 3 05-0 VR Bayern Mitte e.G., Hinweis zur elektronischen Kommunikation: www.ingolstadt.de/zugang und bei Ingolstädter Geldinstituten IBAN DE48 7215 0000 0000 0009 27 BIC: BYLADEM1ING, IBAN DE35 7001 0080 0019 2008 09 BIC: PBNKDEFF IBAN DE86 7216 0818 0000 7063 29 BIC: GENODEF1INP Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Seite 2 Anmerkung: Um den Lesefluss zu erleichtern wurde auf das Anwenden einer geschlechterdifferenzierenden Sprache verzichtet. Alle Formulierungen gelten sowohl für Frauen als auch für Männer. Dies ist keinesfalls diskriminierend zu verstehen sondern soll ausschließlich den ungestörten Textfluss beim Lesen fördern. Für den Zeitpunkt der Prüfung wurde Folgendes festgestellt: I. Allgemeine Informationen zur Einrichtung Bauliche Gegebenheiten Wohnplätze: Gesamtzahl: 116 Anzahl der Einzelzimmer: 52 Anzahl der Doppelzimmer: 32 (= 64 Plätze) Einzelzimmerquote: [Anteil an EZ, Ausstattung: Rufanlage, Telekommunikations-, EDVanschluss, etc.] EZ-Quote = 45 % Alle Bewohnerzimmer mit Schwesternrufanlage ausgestattet, Telefonanschlüsse, WLan-fähig Barrierefreiheit: [bitte kurze Aussagen zur Barrierefreiheit in der Einrichtung treffen] Barrierefreiheit gegeben Gemeinschaftsräume: [bitte kurze Aussagen zur Anzahl, Gesamtgröße, Ausstattung mit Gemeinschaftsräumen der Einrichtung, wie z.B. externe Küche, Wohnküche mit Kochstelle, wohngruppenbezogener Gemeinschaftsraum, nur Speiseraum usw. treffen] - jeder Wohnbereich mit jeweils 2 großen Gruppenräumen incl. Gesamtküchen ausgestattet - im Erdgeschoß sehr große Cafeteria (=Veranstaltungssaal), großer Andachtsgruppenraum, weiterer Gruppenraum Sanitäranlagen: [bitte kurze Aussagen zur Ausstattung mit Sanitäranlagen/-räumen der Einrichtung, Verbrühungsschutz, Pflegebad-Anzahl, usw. treffen] Duschbäder/WCs in den einzelnen Zimmern bzw. je zwei Einzelzimmer gemeinsam, zusätzlich Stationsbäder auf jedem Wohnbereich Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Seite 3 Personelle Angaben (jeweils in Vollzeitäquivalenzstellen) Anzahl der Fachkräfte: Pflege: 18,93 Therapie: soziale Betreuung: 1,41 Gerontopsychiatrie: 4,55 Anzahl der Hilfskräfte: 18,7 Anzahl der Betreuungskräfte: [§ 87 SGB XI] 2,4 Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte: 6 Fachkraftquote: 52,11 % Geronto-Fachkraftquote: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner (je nach Pflegegrad): Rüstige = 10 Stufe 0 = 5 Stufe 1 = 49 Stufe 2 = 30 Stufe 3 = 22 = 116 Bewohner Mitwirkung und Teilhabe Die Mitbestimmung oder Mitwirkung der Bewohner bei Ausgestaltung der Gemeinschaftsräume, Verpflegungsplanung, Freizeitgestaltung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Sozialen Betreuung, Qualitativen Aspekten der Betreuung und Pflege, Hausordnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen, Unterkunft und Betreuung, umfassenden bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen der stationären Einrichtung erfolgt durch die Bewohnervertretung. Dies erfolgt durch regelmäßige Sitzungen der Bewohnervertretung gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und Sozialdienst. Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. II. Seite 4 Positive Aspekte Kernqualitätsbereich: Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung Mobilität Sachverhalt: Individuelle Möglichkeiten, in der Bewegung eingeschränkte Bewohner zu mobilisieren, werden in den Maßnahmenplan aufgenommen und evaluiert. Um die Mobilität des Bewohners zu fördern, werden Hilfsmittel (Rollator, Niederflurbetten…) in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Um auch dem bettlägerigen Bewohner an der Gemeinschaft teilhaben lassen zu können, stehen Spezialrollstühle zur Verfügung. Die Rufanlage ist für den immobilen Bewohner erreichbar angebracht. Der vollständig immobile Bewohner wird nachweislich in individuellen Intervallen gelagert. Das individuelle Kontrakturrisiko des Bewohners ist eingeschätzt, entsprechende Maßnahmen geplant und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Alltagsaktivitäten Sachverhalt: Am Tag des Audit wurden zwei Ganzkörperpflegemaßnahmen im Bett und drei Positionswechsel von bettlägerigen Bewohnern teilnehmend beobachtet. Die Durchführung der Pflegemaßnahmen erfolgte meist einfühlsam, individuell und hygienisch korrekt. Der Umgang mit dem Bewohner war zum Teil kommunikativ, freundlich und einfühlsam. Bei einem Bewohner wurden entsprechend seiner Grunderkrankungen Elemente der basalen Stimulation und Pflege nach dem „Bobath“- Konzept eingesetzt. Diese wirkten sichtlich positiv auf den Bewohner. Eine individuelle Versorgung zur Sicherstellung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung liegt vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Küchenpersonal bestehen individuelle Möglichkeiten, auf Wünsche und Bedürfnisse einzugehen und somit einer Mangelernährung entgegenzuwirken. Die Umgebung und Unterstützung bei den Mahlzeiten entspricht den Bedürfnissen und dem Bedarf des Bewohners. Der Bewohner und seine Angehörigen sind über Risiken und Folgen einer Mangelernährung und über mögliche Interventionen informiert, beraten und ggf. angeleitet. Die orale Nahrungsaufnahme des Bewohners ist seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf entsprechend sichergestellt. Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Seite 5 Kernqualitätsbereich: Gesundheitsvorsorge Dekubitusprophylaxe Sachverhalt: Ein individueller Bewegungsplan für den geprüften Bewohner wurde erstellt. Der Bewohner befindet sich auf einer für ihn geeigneten druckverteilenden Unterlage. Der Bewohner hat keinen Dekubitus. Sturzprophylaxe Sachverhalt: Das aktuelle Sturzrisiko des Bewohners wurde systematisch erfasst. Der Bewohner und ggf. seine Angehörigen kennen das individuelle Sturzrisiko sowie geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Die Beratung und ggf. die Schulung sind dokumentiert. Ein individueller Maßnahmenplan zur Sturzprophylaxe liegt vor. Interventionen, Hilfsmittel und Umgebung sind dem individuellen Sturzrisiko des Bewohners angepasst und fördern eine sichere Mobilität. Bei der Gestaltung des Bewohnerzimmers sind alle Aspekte des erhöhten Sturzrisikos berücksichtigt. Jeder Sturz des Bewohners ist dokumentiert und analysiert. Eine erneute Einschätzung erfolgte. Verabreichung von Arzneimitteln und Umgang mit weiteren ärztlichen Anordnungen Sachverhalt: Bei einem Bewohner wurde die Gabe der Morgenmedikation beobachtet bei einem weiteren Bewohner die Kontrolle des Blutzuckers mit entsprechend verordneter Gabe von Insulin. Bei einem Bewohner wurde der Bestand des Betäubungsmittels geprüft. Der Umgang mit Medikamenten, Nachweis und Bestand der Betäubungsmittel waren korrekt. Der Umgang mit PEG (Ernährungssonden) entspricht dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse. Kernqualitätsbereich: Helfender Umgang Freiheiteinschränkende Maßnahmen Sachverhalt: Die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei den Bewohnern wurde stichprobenartig kontrolliert. Insgesamt werden auf allen 3 Wohnbereichen 4 gerichtlich angeordnete FEM durchgeführt. Diese sind in der Dokumentation per Beschluss festgehalten. In insgesamt 24 Fällen werden hauptsächlich die Bettgitter auf eigenen Wunsch der Bewohner oder durch eine ärztliche Empfehlung zum Schutz angewendet. Auch in diesen Fällen besteht ein entsprechender Vermerk in der Dokumentation. Soweit es möglich ist, versucht die Einrichtung die FEM durch andere Alternativen wie Niederflurbetten etc. zu vermeiden. Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Seite 6 Schmerz- und/oder Wundmanagement Sachverhalt: Nichtmedikamentöse Schmerzbehandlung: Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation oder die Eigenaktivität des Bewohners ausgewirkt. Bei dem Bewohner ist Anhand der differenzierten Aussagen zur Wundbeschreibung der Wundverlauf nachvollziehbar. Ein individueller Maßnahmenplan zur Wundversorgung liegt vor. Die medizinischen Verordnungen werden entsprechend umgesetzt, eine hygienische und fachgerechte Wundversorgung sowie eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans unter Einbeziehung des Bewohners sind gewährleistet. Dementielle Erkrankungen Sachverhalt: Der Umgang des Pflegepersonals mit dem Bewohner, der sich schwierig, bzw. herausfordernd verhält, ist kompetent und liebevoll. Kernqualitätsbereich: Personelle Besetzung Fachlich geeignete Pflege- und Betreuungskräfte in der Pflege, Therapie und sozialen Betreuung in ausreichender Zahl Sachverhalt: Die Einrichtung beschäftigt Pflegepersonal in ausreichendem Umfang, um die Bewohnerversorgung sicher zu stellen. Rechnerisch ist bei der derzeitigen Belegung ein Personalplus von 0,99 Stellen vorhanden. Die Fachkraftquote beträgt aktuell 52,11 %. Die geprüften Dienstpläne wurden dokumentenecht geführt. Jede Schicht war mit mind. 1 Fachkraft besetzt. Im Matthäus-Stift sind insgesamt 7 Fachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen und Stundenumfang sowie 4 Betreuungsassistentinnen für zusätzliche Betreuung nach 87b SGB XI in der sozialen Betreuung beschäftigt. Das Personal des Matthäus-Stift war am Begehungstag stets höflich, aufmerksam, professionell und liebevoll zu den Bewohnern. Gerontopsychiatrisch Qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl Sachverhalt: Im Matthäus-Stift sind insgesamt 7 Fachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen und Stundenumfang sowie 4 Betreuungsassistentinnen für zusätzliche Betreuung nach 87b SGB XI in der sozialen Betreuung beschäftigt. Das Personal des Matthäus-Stift war am Begehungstag stets höflich, aufmerksam, professionell und liebevoll zu den Bewohnern. Stadt Ingolstadt, -Amt für SozialesSchreiben vom 20.10.2014, Aktenzeichen V/50/2-Kö/Matthäusstift an Diakonisches Werk Ingolstadt e. V. Seite 7 Personalsituation aus Sicht der Bewohnervertretung Sachverhalt: Eine gute Bewohnerversorgung durch höfliche Pflegekräfte wurde bestätigt. Nach Aussage der Bewohnervertretung wäre es wünschenswert, mehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Dies trifft vor allem in der Urlaubszeit oder bei Krankheitsfällen zu. III. Qualitätsempfehlungen Im Umgang mit den Assessments zur Schmerzerfassung, Dekubitusgefahr und Gefahr der Mangelernährung bestehen noch Unsicherheiten seitens des Pflegepersonals. Um bei den Bewohnern die Frühzeichen des erfahrenen Schmerzes zu erkennen, adäquate Therapien zu koordinieren oder durchzuführen, bedarf es der sicheren Handhabung vorhandener Einschätzungsinstrumente und die Kenntnis über die jeweiligen „Cut-off“ Punkte mit entsprechender Handlungsleitlinie. Eine pflegefachliche Einschätzung des Dekubitusrisikos ist einer Punkteskala vorzuziehen, wenn das Ergebnis mittels des vorgegebenen Assessment nicht dem realen Dekubitusrisiko des jeweiligen Bewohners entspricht. Das Assessment zur Sicherung der oralen Ernährung und die entsprechenden Handlungsleitlinien sollten dem Pflegepersonal bekannt und nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine regelmäßige Schulung des Pflegepersonals zu den oben genannten Themen wird empfohlen. IV. Mängel Am Begehungstag wurden keine/keine erneuten/keine erheblichen Mängel festgestellt.