Vorlage 126 - Ostfildern

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Vorlage 126 - Ostfildern
Vorlage 2005
Wasser, Wärme, Tiefgaragen
Nr. 126
Geschäftszeichen: 81
09. September 2005
ATU
21.09.2005
§
nö
Beratung
GR
05.10.2005
§
ö
Beschluss
§
Thema
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ostfildern für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschlussantrag
Der Gemeinderat stimmt dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ostfildern für
das Wirtschaftsjahr 2005 zu.
gez.
Bock
Kaufm. Werkleiter
gez.
Fahrlaender
Techn. Werkleiter
-2-
1. N A C H T R A G S W I R T S C H A F T S P L A N
DER
STADTWERKE OSTFILDERN
FÜR DAS
WIRTSCHAFTSJAHR 2005
Aufgrund von §§ 14 und 15 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08. Januar
1992
(Gesetzblatt Seite 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1999 (Gesetzblatt Seite 292) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom
den nachstehenden
Nachtragswirtschaftsplan wie folgt festgestellt:
1. Erfolgsplan (unverändert)
Erträge
Aufwendungen
Gewinn
Euro 8.890.470
Euro 8.864.600
Euro
25.870
2. Vermögensplan (unverändert)
Vermögensplanbedarf (Ausgaben) und Vermögensplandeckungsmittel (Einnahmen)
je
3. Kreditaufnahme zur Finanzierung
des Vermögensplanes (unverändert)
Euro 4.865.746
Euro
1.580.836
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um
auf
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt (unverändert).
Euro
Euro
500.000
805.000
Euro 1.500.000
-3Erläuterungen
Die Stadtwerke planen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Realschule
Nellingen. Die Durchführung ist im Wirtschaftsjahr 2006 geplant. Um die Anlage rechtzeitig
im Jahr 2006 in Betrieb nehmen zu können, hat die Planung, Ausschreibung und Vergabe
nach Möglichkeit noch im Jahr 2005 zu erfolgen.
Nach § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 86 Gemeindeordnung dürfen Verpflichtungen zur Leistungen von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. D. h. die Erteilung von Aufträgen für Folgejahre für die tatsächlich noch keine Mittel im laufenden Jahr bereitgestellt sind, ist nur möglich, wenn der Wirtschaftsplan durch so genannte Verpflichtungsermächtigungen hierzu ermächtigt.
Es ist deshalb die Aufnahme einer weiteren Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2005 vorgesehen:
Photovoltaikanlage Realschule Nellingen
500.000 €
Eine Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen ist beigefügt.
Wenn im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen,
muss nach § 15 Ab. 1 Nr. 2 Eigenbetriebsgesetz der Wirtschaftsplan geändert werden.
-4-
Übersicht der aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen
im Wirtschaftsplan des Jahres
Gesamt
voraussichtlich fällige Ausgaben
2006
2007
2008
T€
T€
T€
2005
Erweiterung II Klärwerk Nellingen (unverändert)
305
305
0
0
Photovoltaikanlage Realschule
Nellingen (neu)
500
500
0
0
Summe
805
805
0
0