Sitzung vom 22.04.2013 - Amt Büsum
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Sitzung vom 22.04.2013 - Amt Büsum
Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesselburenerkoog am 22. April 2013 um 19:30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zum Eiderdamm" (Inh. W. Heitmüller) in Wesselburenerkoog Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesselburenerkoog: 7 Anwesend sind: I. Stimmberechtigte Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Als Vorsitzender Eggert Wilkens Jens Buchholz Stephan Krieger Iris Postel Eggert Reimers Reimer Westphalen II. Nicht stimmberechtigt: 1. 2. Ingo Schiefelbein, bis TOP 7 Bettina Jochims, Protokollführerin III. Nicht anwesend: 1. Rosemarie Denker, entschuldigt Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesselburenerkoog waren durch Einladung vom 08.04.2013 auf Montag, den 22. April 2013, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 26.11.2012 3. Änderungsanträge 4. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für das Gebiet "nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 5. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 6. Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und Hausnummernschildern 7. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Nichtöffentlicher Teil: 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 2 Öffentlicher Teil: Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde a) Herr Carl-Heinz Schmielau bemängelt das – seiner Meinung nach – schleppende Verfahren in Bezug auf die Ausweisung von Windenergieflächen. Bürgermeister Wilkens weist darauf hin, dass vor dem Baubeginn der Windkraftanlagen die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Pläne zu erstellen sind. Dabei sind u.a. Auslegungsfristen einzuhalten. In diesem Zusammenhang verweist Herr Wilkens auch auf TOP 4 in dieser Sitzung. Außerdem gibt er bekannt, dass es beabsichtigt ist, Anfang Mai 2013 für die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde eine Informationsveranstaltung über den derzeitigen Planungsstand und die beabsichtigte Bebauung durchzuführen. b) Herr Hauke Kruse bittet die Gemeindevertretung um Auskunft, warum statt der bisher geplanten vier Windkraftanlagen nur noch zwei Anlagen errichtet werden können. Bürgermeister Wilkens gibt die Auskunft, dass mit einem der Landeigentümer der vorgesehenen Flächen keine Einigung erzielt werden konnte und daher die zur Verfügung stehende Fläche nur für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen ausreichend ist. Zu TOP 2) Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 26.11.2012 Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 26.11.2012 werden keine Einwendungen erhoben. Damit gilt die Sitzungsniederschrift als genehmigt. Zu TOP 3) Änderungsanträge Änderungsanträge wurden nicht gestellt. Zu TOP 4) 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für das Gebiet "nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Sachverhalt: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.11.12 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für das Gebiet „nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)“ gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung von Windeignungsflächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 GO sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB („Scoping-Termin“) ist erfolgt. Dabei sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen. Es sollte daher nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. 3 Beschluss: 1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für das Gebiet „nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)“ und die Begründung (einschl. Umweltbericht) wird in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung (einschl. Umweltbericht) sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren. Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu TOP 5) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 Sachverhalt: Für das Haushaltsjahr 2013 wurde erstmals ein Haushaltsplanentwurf mit Haushaltssatzung in doppischer Form erstellt, welche der Gemeindevertretung hiermit vorgelegt werden. Herr Schiefelbein, Fachbereich Finanzen, gibt die nötigen Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan. Die erforderliche Bilanz für das Jahr 2013 kann frühestens im Laufe des Jahres 2014 vorgelegt werden, da die Bewertung des Vermögens der Gemeinde noch nicht vollständig vorliegt. Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt folgende Beträge fest: Im Ergebnisplan einen Gesamtbetrag der Erträge mit einen Gesamtbetrag der Aufwendungen mit und somit einem Jahresfehlbetrag von 135.700 € 186.400 € 50.700 € Im Finanzplan einen Gesamtbetrag der Einzahlungen mit einen Gesamtbetrag der Auszahlungen mit und somit einem Finanzmittelfehlbetrag von 146.600 € 202.500 € 55.900 € Der Entwurf sieht folgende Hebesätze für die Realsteuern vor: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 220 % 220 % 2. Gewerbesteuer auf 310 % 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 €. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 7.000 € Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Stellenplan sind nicht erforderlich. Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt. Bei der Gewerbesteuer wurden 15.000 € eingeplant (Haushaltsansatz Vorjahr = 10.000 €). Die Gemeinde erhält Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von 5.200 € (Vorjahr = 83.000 €). Von der Gemeinde sind folgende - von der Finanzkraft abhängige - Umlagen zu zahlen: > Die Kreisumlage wurde mit 44.800 € geplant (Vorjahr = 32.600 €). Es wurde wie im Vorjahr ein Umlagesatz in Höhe von 37% berücksichtigt. > Die an das Amt Büsum-Wesselburen zu zahlende Amtsumlage wurde mit 28.600 € geplant (Vorjahr = 20.200 €). Es wurde ein Umlagesatz in Höhe von 23,57% berücksichtigt (Vorjahr = 22,89%). > Die Gewerbesteuerumlage wurde mit 4.200 € geplant (Vorjahr = 4.100 €). Die Schulverbandsumlage samt der Umlage für die OGS Wesselburen wurde mit insgesamt 28.700 € geplant (Vorjahr = 25.700 €). Im Ergebnisplan sind folgende nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge enthalten: > Aufwendungen für Abschreibungen = 12.800 € > Aufwendungen für Eigenleistungen = 2.000 € > Erträge aus der Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen = 4.100 € > Erträge aus aktivierten Eigenleistungen = 2.000 € Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten im Ergebnisplan: > Aufwendungen für Planungskosten = 11.000 € (Aufhebung des B-Planes Nr. 1 - Achter de Möhl - und 3. Änderung des F-Planes - Aufnahme von Flächen für Bürgerwindmühlen -) Folgende Investitionen sind in 2013 vorgesehen: > Maßnahmen zur Modernisierung des Badestrandes > Investitionszuweisung an den Feuerlöschverband Wesselburen = (Hierin enthalten ist der Anteil für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten.) > Kostenanteil für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel = (Erläuterung siehe unten) > Investitionszuweisung für den Kindergarten Süderdeich = 21.600 € 1.600 € 7.000 € 700 € Für die Maßnahmen zur Modernisierung des Badestrandes ist die Einzahlung einer Zuweisung aus dem Förderprogramm AktivRegion in Höhe von 9.900 € (55% der Nettokosten) eingeplant. 5 Die Baukosten für den Anbau an das Gerätehaus Reinsbüttel werden durch die Gemeinde Reinsbüttel vorfinanziert und sind durch die übrigen Mitgliedsgemeinden des Löschverbandes in zehn Jahresraten zurückzuzahlen. Dies entspricht einem zinslosen Darlehen durch die Gemeinde Reinsbüttel. Inklusive der zu erbringenden Eigenleistungen werden die Baukosten für den Anbau auf 90.000 € geschätzt. Nach Abzug der Eigenleistungen verbleiben nach der Baukostenschätzung zu zahlende Kosten aus Rechnungen in Höhe von 70.000 €. Bei zehn Mitgliedsgemeinden, die alle zu einem Zehntel Miteigentümer des Gebäudes sind, entspricht dies einem Kostenanteil in Höhe von 7.000 € je Mitgliedsgemeinde. Im Haushaltsplan der Gemeinde Wesselburenerkoog ist daher neben der Auszahlung für die Investition in Höhe von 7.000 € auch eine Kreditaufnahme (bei der Gemeinde Reinsbüttel) in Höhe von 7.000 € vorgesehen. Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel (bisher Rücklage genannt) am Ende des Haushaltsjahres etwa 80.000 € betragen. Die Verwaltung (Fachbereich Finanzen) rät an, ernsthaft die Erhöhung der Steuerhebesätze in Betracht zu ziehen, da der Haushaltsplanentwurf mit deutlichen Defiziten im Ergebnisplan und Finanzplan abschließt. Auch in der vorausschauenden Haushaltsplanung der Jahre 2014-2016 sind die Aufwendungen/Auszahlungen höher als die veranschlagten Erträge/Einzahlungen, falls die Gewerbesteuereinnahmen nicht deutlich steigen werden. Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres auf ein bedenkliches Maß absinken. Die gegenwärtigen Grundsteuer-Hebesätze liegen mit 220% deutlich unterhalb der sog. Nivellierungssätze des Landes (290%), an denen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich ausgerichtet sind. Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.800 € ergeben. Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 700 € ergeben. Die Gemeindevertretung spricht sich gegen eine Anhebung der Hebesätze rückwirkend ab dem 01.01.2013 aus. Beschluss: Die Haushaltssatzung (Anlage 1 dieser Niederschrift) und der Haushaltsplan 2013 werden in der vorgelegten Fassung unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu TOP 6) Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und Hausnummernschildern Sachverhalt: § 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein –StrWGschreibt vor, dass die Gemeinden den Straßen Namen zu geben und Namensschilder anzubringen haben. Die Gemeinden tragen dafür Sorge, dass Hausnummern angebracht werden. Die Schilder für Straßennamen und Hausnummern sind so zu gestalten, anzubringen und zu unterhalten, dass die Orientierung ermöglicht wird. Anmerkung hierzu: diese Regelung macht allein deshalb schon Sinn, weil insbesondere Rettungsdienste häufig Schwierigkeiten haben, Einsatzorte zu finden. Dabei denke man nicht einmal an die 6 in der Regel ortskundigen Feuerwehren, sondern vielmehr an Notarzt und Krankenwagen, die bei Einsätzen oftmals zu spät eintreffen, weil sie den Einsatzort wegen schlechter oder fehlender Ausschilderung nicht schnell genug erreichen können. § 47 Abs. 2 StrWG regelt weitergehend, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art das Anbringen der Straßennamen und Hausnummern zu dulden haben. Anmerkung hierzu: aus der Formulierung wird deutlich, dass zunächst die Verpflichtung auch für das Anbringen von Hausnummernschildern bei der Gemeinde liegt! Erst § 47 Abs. 3 gibt der Gemeinde die rechtliche Möglichkeit, „den Eigentümerinnen und Eigentümern durch Satzung die Kosten der Hausnummerierung (sofern die Gemeinde die Nummerierung selbst durchführt) aufzuerlegen“ (Alternativ) „kann die Gemeinde durch Satzung die Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer vorschreiben und die Art der Nummernschilder bestimmen“. Anmerkung hierzu: Erst durch den Abs 3 und durch Erlass der als Anlage beigefügten Satzung werden die Grundstücks-/Hauseigentümer verpflichtet, die Hausnummern auf eigene Kosten in der vorgegebenen Form selbst anzubringen! Besteht eine solche Satzung nicht, führt die Gemeinde die Beschilderung mit Hausnummern auf eigene Kosten durch! In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Büsum bestehen zwar solche Satzungen. Diese sind aber bereits in den 1970-er Jahren erlassen und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Wesselburen sowie für die Stadt Wesselburen fehlt eine solche Satzung vollständig. Einzig in der Gemeinde Büsum wurde im Jahre 2001 eine vollständige Neufassung erlassen, die als Grundlage für diese Satzung heran gezogen wird. Zu klären wäre vor Erlass dieser Satzung, welche Farben (blau/weiß oder schwarz/weiß)die Straßennamensschilder erhalten sollen (dies ist eigentlich in jeder Gemeinde bereits vorhanden, da Straßennamensschilder aufgestellt sind!) und welche Farbe und wie groß die Hausnummernschilder mindestens sein müssen (mögliche gängige Größen: 10 cm hoch und 10/12/14/20 cm breit). Anmerkung: weitergehend könnte eine solche Satzung auch vorgeben, dass nur dauerhaft beleuchtete Hausnummernschilder in einer bestimmten Größe zu verwenden sind! Dies ist aber bisher nicht gängige Praxis. Beschluss: Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen den Erlass der als Anlage 2 beigefügten Satzung. Die Straßennamensschilder sollen – wie bisher – in der Farbe blau/weiß gestaltet sein. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Zu TOP 7) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben a) Die Firma Fritz Witt, Heide, hat die Treppe in das Watt geliefert. Bei der Lieferung durch den Bagger wurde die Überfahrt beschädigt. Bürgermeister Wilkens berichtet, dass mit der Firma Witt Einigung darüber erzielt wurde, dass die Überfahrt durch die ausführende Firma repariert wird. b) Bürgermeister Wilkens berichtet, dass der Spielplatz am Kiosk „Deichkate“ durch den Pächter erweitert wird. 7 c) Zum Ferienhausgebiet „An der Nordsee“ gibt Bürgermeister Wilkens bekannt, dass die Bebauung so gut wie abgeschlossen ist. d) Die Gemeinde hat dem Fremdenverkehrsverein Wesselburenerkoog in den vergangenen Jahren einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zur Ausgestaltung des Kindesfestes gewährt. Obwohl das Kinderfest nicht mehr durchgeführt wird, soll dieser Zuschuss auch in Zukunft an den einzigen Verein der Gemeinde ohne Zweckbindung gezahlt werden. e) Durch Vandalismus wurden die Doppelstegplatten des Pavillons an der Dammstraße derart beschädigt, dass sie erneuert werden müssen. f) Bürgermeister Wilkens gibt folgenden Termin bekannt: Badestrandaufbau am Samstag, 27.04.2013 um 14:00 Uhr Für die Tagesordnungspunkte 8) bis 9) liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor. Es wird beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 7) bis 8) unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Vorsitzender: Schriftführerin: Eggert Wilkens Bettina Jochims 8