Kindertransport mit dem Velo
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Kindertransport mit dem Velo
Mb 9816 Kindertransport mit dem Velo Ob beim Ausflug mit Kindern oder beim Einkaufen: Velofahren ist gesund, aber nicht ungefährlich! Wenn Kinder in Fahrradkindersitzen, -anhängern oder mit Trailer-Bikes mitgeführt werden, gilt es einige Hinweise zu beachten. Unter den heute gängigen Transportmöglichkeiten ist die Verletzungsgefahr in einem guten Fahrradanhänger am geringsten. Vom Mitführen eines Kindes auf einem Sitz im Lenkerbereich ist abzuraten. Bei einem Unfall ist der Kopf der Velofahrenden und mitgeführten Kinder der am stärksten gefährdete Körperteil. Deshalb sollten beide unbedingt einen Velohelm tragen. Kindersitze und -anhänger allein bieten keinen ausreichenden Schutz. Transportmöglichkeiten Nachfolgend werden die besten Transportmöglichkeiten von Kindern mit dem Velo behandelt: Kindersitze, die hinter dem Fahrradanhänger (spezielle An- Trailer-Bike Fahrer montiert werden hänger zum Mitführen von Kindern) Durch die Beachtung nachfolgender Tipps sowie der rechtlichen Bestimmungen wird der Transport von Kindern mit dem Velo für alle Verkehrsteilnehmenden zum Vergnügen. Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung Fahrradanhänger Der Transport von Kindern in speziellen Fahrradanhängern hat – im Vergleich zum Transport im Velokindersitz – bezüglich Sicherheit Vorteile, weil diese bei einem Sturz des Lenkers nur in seltenen Fällen umkippen. Auch bei einem Zusammenstoss von vorne oder von der Seite ist das Kind im Anhänger besser geschützt. Tipps zum Mitführen der Kinder in Fahrradanhängern Der Fahrradanhänger sollte mit einer Seitenverkleidung oder einem Speichenschutz ausgerüstet sein, damit Kinder nicht in die Räder greifen können. Die Anhängerkupplung muss gegen selbständiges Lösen vom Fahrrad gesichert (z. B. mit Fangriemen) und so flexibel sein, dass bei einem Sturz des Fahrrades der Anhänger nicht umkippt. • Kupplungen im Bereich der hinteren Radachse bieten mehr Kippsicherheit und besseres Bremsverhalten als Kupplungen im Bereich der Sattelstütze. • Ein ca. 2 m langer, farbiger Stangenwimpel erhöht die rechtzeitige Erkennbarkeit des Fahrradanhängers. Am Chassis befestigte Hosenträgergurten, die jedes Kind einzeln sichern, bieten den besten Schutz. Es ist darauf zu achten, dass das Kind den Gurtverschluss nicht öffnen kann. • Ein guter Fahrradanhänger weist einen stabilen Überrollbügel zum Schutz bei Überschlägen auf. • Das Fahrrad muss über hochwertige Bremsen verfügen, wie sie z. B. bei Mountainbikes üblich sind. Rechtliche Bestimmungen (Art. 30 SVG, Art. 40, 63 und 69 VRV, Art. 210 VTS, VTS Anhang 10) • • Das Mitführen von höchstens zwei Kindern auf einem Fahrradanhänger mit geschützten Sitzen ist gestattet. Das Betriebsgewicht des Anhängers (Anhänger inklusive Kinder) darf höchstens 80 kg betragen. An der Vorder- und an der Rückseite muss rechts und links möglichst weit aussen ein nicht dreieckiger Rückstrahler fest angebracht sein. Nach vorn gerichtete Rückstrahler müssen im Allgemeinen die Farbe Weiss haben, rückwärts gerichtete Rückstrahler die Farbe Rot, seitwärts wirkende Rückstrahler die Farbe Rot oder Gelb. Wird das hintere Licht des Fahr- rades durch den Anhänger oder seine Ladung verdeckt, so muss der Anhänger in der Nacht hinten ein rotes oder gelbes Licht tragen. • Die Benützung von Fahrrädern mit Anhängern ist auf Radwegen nur gestattet, wenn der übrige Fahrradverkehr nicht behindert wird. • Die Anhänger müssen kein Kennzeichen tragen. • Fahrradanhänger und -kindersitz sind auch gleichzeitig einsetzbar. Kindersitze Bei Velokindersitzen ist die Befestigung hinter dem Fahrer oder der Fahrerin vorzuziehen. Bei einer Montage vor dem Fahrer, zwischen Lenkstange und Sattel oder gar vor der Lenkstange, besteht die Gefahr, dass der Fahrer nicht nur in seinen Bewegungen und der Lenkung behindert wird, sondern bei einem Sturz zudem auf das Kind fällt. Tipps zum Mitführen der Kinder in Kindersitzen • Die Höhe der Rückenlehne sollte mindestens 40 cm betragen. • Die Fussstützen müssen in der Höhe verstellbar sein. • Befestigungsmuttern und Steckverbindungen müssen gegen das Lockern bzw. Herausspringen gesichert sein. • Beim Kauf darauf achten, dass mit dem Kindersitz eine Montage- und Gebrauchsanleitung mitgeliefert wird. • Darauf achten, dass der Kindersitz mit dem zulässigen Gewicht, dem Firmenzeichen, dem Fabrikationsdatum und der Norm-Nr. EN 14 344 gekennzeichnet ist. • Kindersitze mit Hosenträgergurten, Hüftgurt und Schrittsicherung verwenden. Es ist darauf zu achten, dass das Kind den Gurtverschluss nicht öffnen kann. • Es empfiehlt sich, einen Sattel mit verdeckten Federn zu verwenden. Damit wird die Einklemmgefahr für Kinderhände verhindert. • Kinder sind unbedingt mit einem Schutzhelm auszurüsten. 65 bis 85 % der Kopfverletzungen bei Radfahrunfällen könnten durch das Tragen eines Velohelms vermieden werden. Rechtliche Bestimmungen • Für «grössere» Kinder ist ein Speichenschutz ratsam. Ein solider 2-beiniger Veloständer erleichtert das Hineinsetzen des Kindes in den Kindersitz. • Kinderärzte empfehlen, Kinder nicht vor dem vollendeten ersten Lebensjahr auf dem Velo mitzuführen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Kinderarzt. (Art. 30 SVG, Art. 63 VRV, Art. 215 Abs. 2 VTS) Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens 7-jähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und darf den Fahrer nicht behindern. • Auf zweirädrigen Fahrrädern sind ausser einem Kindersitz nur so viele Sitzplätze erlaubt, wie Pedalpaare vorhanden sind. Trailer-Bike Das Trailer-Bike besteht aus einem fahrradähnlichen Rahmen, Hinterrad, Sattel, Lenkstange und Tretvorrichtung. Anstelle des Vorderrades besitzt es eine spezielle Kupplung, mit der es hinten an einem Fahrrad schwenkbar befestigt werden kann. Mit einem Trailer-Bike können Kinder im Strassenverkehr relativ sicher transportiert werden. Tipps zum Mitführen der Kinder auf dem Trailer-Bike • Die Trailer-Bike-Kupplung muss gegen selbständiges Lösen vom Fahrrad gesichert sein. • Kinder sind unbedingt mit einem Schutzhelm auszurüsten. 65 bis 85 % der Kopfverletzungen bei Radfahrunfällen könnten durch das Tragen eines Velohelms vermieden werden. • Klappbare Anhängestangen sind periodisch auf Risse zu kontrollieren. • Ist das mitgeführte Kind auf dem TrailerBike noch nicht 7-jährig, muss der Lenker oder die Lenkerin des Fahrrades mindestens 16-jährig sein. • Die Montage- und Gebrauchsanleitung ist zu beachten. Voraussetzungen • Das Trailer-Bike ist für den Strassenverkehr zulässig. Die Kombination gilt als tandemähnliches Fahrrad und darf wie ein Tandem verwendet werden. Das bedeutet, dass die für Fahrräder geltenden Vorschriften, z. B. hinsichtlich Beleuchtung, eingehalten werden müssen (siehe bfu-Ib 0107 Fahrradausrüstung für kluge Köpfe). Die bfu wünscht Ihnen unfallfreie Fahrt! Die VCS-Broschüre «Auf Nummer sicher transportieren. Ein Ratgeber über die Auswahl und den sicheren Einsatz von Veloanhängern» ist kostenlos erhältlich bei der VCSDokumentationsstelle, Postfach 8676, 3001 Bern, Tel. 031 328 82 43, Fax 031 328 82 01, [email protected] Die folgenden Informationsbroschüren zur Sicherheit beim Fahrradfahren können bei der bfu kostenlos bezogen werden: Ib 8823 Sicher Rad fahren Ib 0107 Fahrradausrüstung für kluge Köpfe Ib 9007 Sicherheit durch Sichtbarkeit Fb 9628 Sicherheit durch Sichtbarkeit (Liste bfu-empfohlener Produkte) © Abdruck unter Quellenangabe erwünscht bfu • Laupenstrasse 11 • CH-3008 Bern Tel. 031 390 22 11 • Fax 031 390 22 30 www.bfu.ch • [email protected] Abkürzungen: SVG = Strassenverkehrsgesetz VRV = Verkehrsregelnverordnung VTS = Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge 04.2004/3 In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA