Kindertransport mit dem Velo

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Kindertransport mit dem Velo
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Kindertransport
mit dem Velo
Ob beim Ausflug mit Kindern oder
beim Einkaufen: Velofahren ist
gesund, aber nicht ungefährlich!
Wenn Kinder in Fahrradkindersitzen,
-anhängern oder mit Trailer-Bikes
mitgeführt werden, gilt es einige
Hinweise zu beachten. Unter den
heute gängigen Transportmöglichkeiten ist die Verletzungsgefahr in
einem guten Fahrradanhänger am
geringsten. Vom Mitführen eines
Kindes auf einem Sitz im Lenkerbereich ist abzuraten.
Bei einem Unfall ist der Kopf der
Velofahrenden und mitgeführten
Kinder der am stärksten gefährdete
Körperteil. Deshalb sollten beide
unbedingt einen Velohelm tragen.
Kindersitze und -anhänger allein bieten keinen ausreichenden Schutz.
Transportmöglichkeiten
Nachfolgend werden die besten Transportmöglichkeiten von Kindern mit dem Velo
behandelt:
Kindersitze, die hinter dem Fahrradanhänger (spezielle An- Trailer-Bike
Fahrer montiert werden
hänger zum Mitführen von
Kindern)
Durch die Beachtung nachfolgender Tipps sowie der rechtlichen Bestimmungen wird der
Transport von Kindern mit dem Velo für alle Verkehrsteilnehmenden zum Vergnügen.
Schweizerische
Beratungsstelle
für Unfallverhütung
Fahrradanhänger
Der Transport von Kindern in speziellen
Fahrradanhängern hat – im Vergleich zum
Transport im Velokindersitz – bezüglich
Sicherheit Vorteile, weil diese bei einem
Sturz des Lenkers nur in seltenen Fällen
umkippen. Auch bei einem Zusammenstoss von vorne oder von der Seite ist das
Kind im Anhänger besser geschützt.
Tipps zum Mitführen der Kinder in Fahrradanhängern
Der Fahrradanhänger sollte mit
einer Seitenverkleidung oder
einem Speichenschutz ausgerüstet sein, damit Kinder nicht
in die Räder greifen können.
Die Anhängerkupplung muss
gegen selbständiges Lösen
vom Fahrrad gesichert (z. B.
mit Fangriemen) und so flexibel sein, dass bei einem Sturz
des Fahrrades der Anhänger
nicht umkippt.
•
Kupplungen im Bereich der hinteren Radachse bieten mehr Kippsicherheit und
besseres Bremsverhalten als Kupplungen
im Bereich der Sattelstütze.
•
Ein ca. 2 m langer, farbiger Stangenwimpel erhöht die rechtzeitige Erkennbarkeit
des Fahrradanhängers.
Am Chassis befestigte Hosenträgergurten, die jedes Kind
einzeln sichern, bieten den
besten Schutz. Es ist darauf zu
achten, dass das Kind den
Gurtverschluss nicht öffnen
kann.
•
Ein guter Fahrradanhänger weist einen
stabilen Überrollbügel zum Schutz bei
Überschlägen auf.
•
Das Fahrrad muss über hochwertige
Bremsen verfügen, wie sie z. B. bei
Mountainbikes üblich sind.
Rechtliche Bestimmungen (Art. 30 SVG, Art. 40, 63 und 69 VRV, Art. 210 VTS, VTS Anhang 10)
•
•
Das Mitführen von höchstens zwei
Kindern auf einem Fahrradanhänger mit
geschützten Sitzen ist gestattet. Das Betriebsgewicht des Anhängers (Anhänger
inklusive Kinder) darf höchstens 80 kg
betragen.
An der Vorder- und an der Rückseite
muss rechts und links möglichst weit aussen ein nicht dreieckiger Rückstrahler fest
angebracht sein. Nach vorn gerichtete
Rückstrahler müssen im Allgemeinen die
Farbe Weiss haben, rückwärts gerichtete
Rückstrahler die Farbe Rot, seitwärts wirkende Rückstrahler die Farbe Rot oder
Gelb. Wird das hintere Licht des Fahr-
rades durch den Anhänger oder seine
Ladung verdeckt, so muss der Anhänger
in der Nacht hinten ein rotes oder gelbes
Licht tragen.
•
Die Benützung von Fahrrädern mit
Anhängern ist auf Radwegen nur gestattet, wenn der übrige Fahrradverkehr
nicht behindert wird.
•
Die Anhänger müssen kein Kennzeichen
tragen.
•
Fahrradanhänger und -kindersitz sind
auch gleichzeitig einsetzbar.
Kindersitze
Bei Velokindersitzen ist die Befestigung
hinter dem Fahrer oder der Fahrerin vorzuziehen. Bei einer Montage vor dem
Fahrer, zwischen Lenkstange und Sattel
oder gar vor der Lenkstange, besteht die
Gefahr, dass der Fahrer nicht nur in seinen
Bewegungen und der Lenkung behindert
wird, sondern bei einem Sturz zudem auf
das Kind fällt.
Tipps zum Mitführen der Kinder in Kindersitzen
•
Die Höhe der Rückenlehne sollte mindestens 40 cm betragen.
•
Die Fussstützen müssen in der Höhe verstellbar sein.
•
Befestigungsmuttern und Steckverbindungen müssen gegen das Lockern bzw.
Herausspringen gesichert sein.
•
Beim Kauf darauf achten, dass mit dem
Kindersitz eine Montage- und Gebrauchsanleitung mitgeliefert wird.
•
Darauf achten, dass der Kindersitz mit
dem zulässigen Gewicht, dem Firmenzeichen, dem Fabrikationsdatum und der
Norm-Nr. EN 14 344 gekennzeichnet ist.
•
Kindersitze mit Hosenträgergurten, Hüftgurt und Schrittsicherung verwenden. Es
ist darauf zu achten, dass das Kind den
Gurtverschluss nicht öffnen kann.
•
Es empfiehlt sich, einen Sattel mit verdeckten Federn zu verwenden. Damit
wird die Einklemmgefahr für Kinderhände verhindert.
•
Kinder sind unbedingt mit einem Schutzhelm auszurüsten. 65 bis 85 % der Kopfverletzungen bei Radfahrunfällen könnten
durch das Tragen eines Velohelms vermieden werden.
Rechtliche Bestimmungen
•
Für «grössere» Kinder ist ein Speichenschutz
ratsam.
Ein solider 2-beiniger Veloständer erleichtert
das Hineinsetzen des Kindes in den Kindersitz.
•
Kinderärzte empfehlen, Kinder nicht vor
dem vollendeten ersten Lebensjahr auf
dem Velo mitzuführen.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten an
Ihren Kinderarzt.
(Art. 30 SVG, Art. 63 VRV, Art. 215 Abs. 2 VTS)
Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens 7-jähriges Kind auf
einem sicheren Kindersitz mitführen. Der
Sitz muss die Beine des Kindes schützen
und darf den Fahrer nicht behindern.
•
Auf zweirädrigen Fahrrädern sind ausser
einem Kindersitz nur so viele Sitzplätze
erlaubt, wie Pedalpaare vorhanden sind.
Trailer-Bike
Das Trailer-Bike besteht aus einem fahrradähnlichen Rahmen, Hinterrad, Sattel,
Lenkstange und Tretvorrichtung. Anstelle
des Vorderrades besitzt es eine spezielle
Kupplung, mit der es hinten an einem
Fahrrad schwenkbar befestigt werden
kann.
Mit einem Trailer-Bike können Kinder im
Strassenverkehr relativ sicher transportiert
werden.
Tipps zum Mitführen der Kinder auf dem Trailer-Bike
•
Die Trailer-Bike-Kupplung muss gegen
selbständiges Lösen vom Fahrrad gesichert sein.
•
Kinder sind unbedingt mit einem Schutzhelm auszurüsten. 65 bis 85 % der Kopfverletzungen bei Radfahrunfällen könnten
durch das Tragen eines Velohelms vermieden werden.
•
Klappbare Anhängestangen sind periodisch auf Risse zu kontrollieren.
•
Ist das mitgeführte Kind auf dem TrailerBike noch nicht 7-jährig, muss der Lenker
oder die Lenkerin des Fahrrades mindestens 16-jährig sein.
•
Die Montage- und Gebrauchsanleitung
ist zu beachten.
Voraussetzungen
•
Das Trailer-Bike ist für den Strassenverkehr zulässig. Die Kombination gilt als
tandemähnliches Fahrrad und darf wie
ein Tandem verwendet werden. Das bedeutet, dass die für Fahrräder geltenden
Vorschriften, z. B. hinsichtlich Beleuchtung, eingehalten werden müssen (siehe
bfu-Ib 0107 Fahrradausrüstung für
kluge Köpfe).
Die bfu wünscht Ihnen unfallfreie Fahrt!
Die VCS-Broschüre «Auf Nummer sicher transportieren. Ein Ratgeber über die Auswahl
und den sicheren Einsatz von Veloanhängern» ist kostenlos erhältlich bei der VCSDokumentationsstelle, Postfach 8676, 3001 Bern, Tel. 031 328 82 43, Fax 031 328 82 01,
[email protected]
Die folgenden Informationsbroschüren zur Sicherheit beim Fahrradfahren können bei
der bfu kostenlos bezogen werden:
Ib 8823 Sicher Rad fahren
Ib 0107 Fahrradausrüstung für kluge Köpfe
Ib 9007 Sicherheit durch Sichtbarkeit
Fb 9628 Sicherheit durch Sichtbarkeit (Liste bfu-empfohlener Produkte)
© Abdruck unter Quellenangabe erwünscht
bfu • Laupenstrasse 11 • CH-3008 Bern
Tel. 031 390 22 11 • Fax 031 390 22 30
www.bfu.ch • [email protected]
Abkürzungen:
SVG = Strassenverkehrsgesetz
VRV = Verkehrsregelnverordnung
VTS = Verordnung über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge
04.2004/3
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA