1 Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3
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Pflichtveröffentlichung gemäß
§§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Aktionäre der Adler Real Estate Aktiengesellschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die „Hinweise für Aktionäre“ unter Ziffer 1
dieser Angebotsunterlage beachten.
Angebotsunterlage
Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG
an die Aktionäre der
Adler Real Estate Aktiengesellschaft
Neuer Wall 77
20354 Hamburg
zum Erwerb ihrer Aktien an der Adler Real Estate Aktiengesellschaft
gegen
Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 0,12 je Aktie
unterbreitet von
Mezzanine IX Investors, L.P.
Denton, Texas
USA
pflichtwahrnehmend auch für
John D. Heikenfeld
und
White Star Investments LLC
Annahmefrist: 10. November 2005 bis zum 8. Dezember 2005, 24.00 Uhr (MEZ)
Adler Real Estate Aktiengesellschaft
WKN: 500 800
ISIN: DE0005008007
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Hinweise für Aktionäre ......................................................................................................... 4
1.1. Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz .... 4
1.2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage ..................................................................... 4
2.
Generelle Angaben zur Angebotsunterlage......................................................................... 5
2.1. Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen............................ 5
2.2. Angaben durch Dritte................................................................................................... 5
3.
Zusammenfassung des Pflichtangebots.............................................................................. 6
4.
Pflichtangebot des Bieters. .................................................................................................. 8
4.1. Kontrollerlangung/Hintergrund des Pflichtangebots.................................................... 8
4.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft ....................................... 8
4.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft ............ 9
5.
Zielgesellschaft..................................................................................................................... 9
6.
Beteiligte Unternehmen...................................................................................................... 12
6.1 Bieter.......................................................................................................................... 12
6.2 Gegenwärtig vom Bieter gehaltene Aktien ................................................................ 12
6.3 Angaben zur Zurechnung von Stimmrechtsanteilen ................................................. 13
7. Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft.................................................... 13
8. Angebotspreis......................................................................................................................... 14
8.1 Mindestangebotspreis................................................................................................ 14
8.2 Berücksichtigungspflichtige Vorerwerbe ................................................................... 24
8.3 Angemessenheit des Angebotspreises ..................................................................... 25
8.4 Erhöhung der Gegenleistung nach § 31 Abs. 4 und 5 WpÜG .................................. 25
9.
Annahmefrist ...................................................................................................................... 26
10. Durchführung des Pflichtangebots..................................................................................... 26
10.1 Koordination............................................................................................................... 26
10.2 Annahme des Pflichtangebots................................................................................... 26
10.3 Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen................................... 27
10.4 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots................................................................ 28
10.5 Zahlung des Kaufpreises/Abwicklung des Pflichtangebots....................................... 28
10.6 Kosten und Spesen ................................................................................................... 29
10.7 Handel mit zum Verkauf eingereichten Adler-Aktien................................................. 29
11. Behördliche Verfahren und Bedingungen.......................................................................... 29
12. Finanzierung des Pflichtangebots...................................................................................... 30
12.1 Ergriffene Finanzierungsmaßnahmen ....................................................................... 30
12.2 Finanzierungsbestätigung.......................................................................................... 30
13. Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Bieters................................................................................................................................. 31
14. Rücktrittsrechte .................................................................................................................. 33
15. Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht annehmen ..... 33
16. Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft......... 34
17. Steuerliche Hinweise.......................................................................................................... 34
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18. Veröffentlichung, Erklärung und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit
diesem Pflichtangebot ........................................................................................................ 35
19. Anwendbares Recht........................................................................................................... 35
20. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für die Angebotsunterlage ................ 35
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1.
Hinweise für Aktionäre
1.1.
Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz
Das nachfolgende, von der Mezzanine IX Investors, L.P. („Bieter“) unterbreitete
öffentliche
Erwerbsangebot
ist
als
Pflichtangebot
nach
dem
deutschen
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an alle Aktionäre der Adler
Real Estate Aktiengesellschaft („Adler AG“ oder „Zielgesellschaft“) gerichtet
(„Angebot“ oder „Pflichtangebot“). Es wird als Barangebot ausschließlich nach
dem WpÜG durchgeführt. Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen ist nicht beabsichtigt. Registrierungen,
Zulassungen
und
Genehmigungen
dieser
Angebotsunterlage
(„Angebotsunterlage“) und/oder des darin enthaltenen Pflichtangebotes sind –
mit Ausnahme der Anforderungen nach dem WpÜG – weder beantragt oder
veranlasst worden, noch wird dies von dem Bieter beabsichtigt.
1.2.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Der Bieter hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Bestimmungen
des WpÜG (§ 14 Abs. 3) durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.adlerag.de sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der VEM
Aktienbank AG, Rosental 5, 80331 München, Telefon Nr. 089-23001-0, Telefax
Nr. 089-23001-111 (Ansprechpartner Herr Lang) veröffentlicht. Der Hinweis auf
die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird am 10. November 2005 in der
Börsen-Zeitung veröffentlicht.
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie die
Annahme des Angebotes kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
gesetzlichen
Beschränkungen
unterliegen.
Personen,
die
außerhalb
der
Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder
von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Vorschriften zu informieren
und diese einzuhalten. Der Bieter übernimmt nicht die Gewähr dafür, dass die
Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des
Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften vereinbar ist.
Das Pflichtangebot kann von allen Aktionären nur nach Maßgabe dieser
Angebotsunterlage angenommen werden.
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2.
Generelle Angaben zur Angebotsunterlage
2.1.
Stand der in dieser Angebotunterlage enthaltenen Informationen
Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten und in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders
vermerkt, auf den zum Datum dieser Angebotsunterlage öffentlich verfügbaren
und vom Vorstand der Zielgesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen
(namentlich Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2002, 2003 und 2004) und
auf bestimmten Annahmen des Bieters. Der Bieter hat bei der Zielgesellschaft
keine Due Diligence durchgeführt.
Der Bieter behält sich vor, diese Angebotsunterlage nicht zu aktualisieren, soweit
er hierzu nicht im Rahmen deutscher gesetzlicher Veröffentlichungsregelungen
verpflichtet ist.
2.2.
Angaben durch Dritte
Der Bieter hat keine dritten Personen ermächtigt, Aussagen zu oder über das
Angebot oder über die Angebotsunterlage zu machen. Sollten Dritte dennoch
solche Aussagen machen, können diese dem Bieter nicht zugerechnet werden.
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3.
Zusammenfassung des Pflichtangebots
ZUSAMMENFASSUNG DES PFLICHTANGEBOTS
Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch weiterführende Informationen in dieser
Angebotsunterlage ergänzt. Daher ist sie in Verbindung mit den ausführlicheren Angaben in dieser
Angebotsunterlage zu lesen.
Bieter:
Mezzanine IX Investors, L.P., Denton, Texas, USA
Zielgesellschaft:
Adler Real Estate Aktiengesellschaft, Hamburg
Gegenstand des Pflichtangebots:
Erwerb sämtlicher, nicht bereits von dem Bieter
gehaltenen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der Adler AG (ISIN DE0005008007/ WKN
500 800) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden
rechnerischen Anteil am Grundkapital der Adler AG von
EUR 1,00 („Adler Aktien“).
Gegenleistung:
EUR 0,12 je Adler Aktie
Annahmefrist:
10. November
bis
8. Dezember 2005,
24.00
Uhr,
Mitteleuropäische Zeit, vorbehaltlich einer etwaigen
Verlängerung der Annahmefrist.
Annahme:
Die
Annahme
Annahmefrist
des
Angebots
gegenüber
ist
innerhalb
dem
der
jeweiligen
depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
zu erklären. Die Annahme wird mit fristgerechtem
Zugang der Annahmeerklärung bei dem jeweiligen
depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
und mit fristgerechter Umbuchung der Adler Aktien, für
die das Angebot angenommen werden soll, in die ISIN
DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf
eingereichten Adler Aktien bei der Clearstream Banking
AG wirksam. Die Umbuchung gilt als fristgerecht, wenn
sie aufgrund einer fristgerechten Anweisung spätestens
bis 17:30 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages
nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist.
Kosten/Spesen:
Im
Zusammenhang
mit
der
Annahme
des
Pflichtangebots entstehende Kosten und Spesen sind
von den Aktionären selbst zu tragen.
Bedingungen:
Dieses Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen.
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Handel:
Adler Aktien, für die dieses Angebot angenommen
wurde, können nach ihrer Umbuchung in die ISIN
DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf
eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse
gehandelt werden. Personen, die zum Verkauf in die
ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY umgebuchte
Adler
Aktien
anderweitig
erwerben,
übernehmen
hinsichtlich dieser erworbenen Aktien alle Rechte und
Pflichten
aus
dem
durch
die
Annahme
dieses
Pflichtangebots geschlossenen Vertrag.
Adler Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen
wurde, können weiterhin unter ISIN DE0005008007/
WKN 500 800 gehandelt werden.
Gegenwärtiger Anteilsbesitz des
Der Bieter hält gegenwärtig insgesamt 8.881.577 Adler
Bieters:
Aktien. Dies entspricht rund 88,82 % des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Adler AG (vgl. dazu im
einzelnen Ziffer 4.1 und 6.2).
Veröffentlichungszeitpunkt:
Der Bieter wird die sich aus den ihm zugegangenen
Annahmeerklärungen
ergebende
Anzahl
der
ihm
zustehenden Wertpapiere an der Adler AG gemäß
§ 23 Abs. 1 WpÜG
nach
Veröffentlichung
der
Angebotsunterlage wöchentlich, in der letzten Woche
vor Ablauf der Annahmefrist täglich, sowie unverzüglich
nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlichen.
Veröffentlichungen:
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem
Pflichtangebot
werden
im
Internet
unter
http://www.adler-ag.de und durch Bekanntmachung in
der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
Kartellrechtliche Verfahren:
Der Erwerb der Kontrolle an der Adler AG durch den
Bieter unterlag nicht der Fusionskontrolle durch das
Bundeskartellamt. Ebenso unterliegt der Erwerb der
verbleibenden
Adler
Aktien
im
Zuge
dieses
Pflichtangebots keiner weiteren Fusionskontrolle.
Internationale
Adler Aktien:
Wertpapierkennnummer
ISIN DE0005008007
(International Securities
Identification Numbers; ISIN):
Zum Verkauf eingereichte Adler Aktien:
ISIN DE000A0JBNY0
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4.
Pflichtangebot des Bieters
4.1.
Kontrollerlangung/Hintergrund des Pflichtangebots
4.1.1
Der
Bieter
hält
gegenwärtig
8.881.577
Inhaberstückaktien
der
Zielgesellschaft. Dies entspricht rund 88,82 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Adler AG.
Der Bieter ist am 14. September 2005 als Käufer anstelle der Real Future
AG, Baden, Schweiz, in den von letzterer am 9. September 2005 mit Herrn
Rechtsanwalt Reinhard Titz, Hamburg, handelnd in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der AGIV Real Estate AG,
Hamburg, abgeschlossenen Kaufvertrag über den Erwerb von 8.881.577
nennwertlosen Stückaktien an der Adler AG mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital der Adler AG in Höhe von EUR 1,00 je Aktie,
eingetreten.
Der Kaufvertrag stand zum damaligen Zeitpunkt noch unter einer Reihe
aufschiebender Bedingungen, deren Eintritt nicht von dem Bieter zu
beeinflussen war. Am 29. September 2005 trat die letzte dieser
ausstehenden aufschiebenden Bedingungen ein und es war nur noch die
Kaufpreiszahlung als letzte aufschiebende Bedingung ausstehend. Ab
diesem Zeitpunkt waren dem Bieter die Aktien gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5
WpÜG zuzurechnen. Zwischenzeitlich ist dann am 30. September 2005
auch der Kaufpreis für die Adler Aktien in Höhe von EUR 1.000.000 durch
den Bieter gezahlt worden. Der Bieter hält daher nunmehr seit dem 30.
September 2005 unmittelbar die 8.881.577 Adler Aktien.
4.1.2
Ein Kontrollerwerb bei der Zielgesellschaft durch den Bieter oder mit ihm
gemeinsam handelnde Personen hat vor der Veröffentlichung des
Kontrollerwerbs in diesem Verfahren nicht stattgefunden.
4.2.
Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft
Der Bieter bietet hiermit allen Aktionären der Zielgesellschaft an, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE 0005008007/
WKN 500 800) mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zum Kaufpreis von
EUR 0,12 (Euro null Komma eins zwei) je Stückaktie
nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben.
Gegenstand dieses Kaufangebotes sind alle nicht bereits vom Bieter gehaltenen
Aktien an der Zielgesellschaft.
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4.3.
Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind gemäß § 27 Abs. 1 S. 1
WpÜG
dazu
verpflichtet,
unverzüglich
eine
Stellungnahme
zu
diesem
Pflichtangebot und allen seinen Änderungen abzugeben, zu veröffentlichen und
diese Stellungnahme den Arbeitnehmern der Zielgesellschaft zu übermitteln.
Die Zielgesellschaft beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer. Im Konzern der
Zielgesellschaft wird derzeit ein Arbeitnehmer beschäftigt.
5.
Zielgesellschaft
Die Adler AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7287,
deren Aktien im amtlichen Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main (General
Standard), Berlin-Bremen, Düsseldorf und München sowie im Computerhandel XETRA
gehandelt werden.
Das vom Bieter erworbene Aktienpaket von 88,82 % der Aktien der Zielgesellschaft
wurde bislang gehalten von der AGIV Real Estate AG. Die AGIV Real Estate AG hat am
28. Februar 2005 mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet
wurde. Der Bieter hat daher die Aktien von dem Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate
AG, Herrn Reinhard Titz, erworben.
Die Zielgesellschaft hält derzeit folgende Beteiligungen i. S. v. § 290 HGB:
•
Adler Real Estate Service GmbH (100 %)
•
ARGE ComConCenter OHG (50 %)
•
ARGE „De Hoek“ GbR (50 %) → Mountleigh (100 %) → Stovago B.V. (100 %)
•
Siebte Verwaltungsgesellschaft Adler Real Estate mbH (Objekt verkauft) (100 %)
•
Verwaltungsgesellschaft Alder Real Estate mbH (100 %)
•
Erste Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %)
•
Dritte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %)
•
Fünfte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %)
•
Achte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %)
•
Zehnte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %)
•
Zwölfte Adler Real Estate Projekt Handelsforum Homburg GmbH (100 %)
•
Dreizehnte Adler Real Estate Projekt Handelsforum Homburg GmbH (100 %)
9
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Gegenstand der Zielgesellschaft ist der An- und Verkauf sowie das Halten, Verwalten und
Verwerten von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren
Erschließung, Beplanung, Entwicklung und Bebauung; darüber hinaus ist der Gegenstand
des Unternehmens die Übernahme von immobilienbezogenen Dienstleistungen, wie zum
Beispiel die Baubetreuung und Immobilienverwaltung. Die Zielgesellschaft ist im Übrigen
berechtigt, Unternehmen zu gründen, Beteiligungen einzugehen, Unternehmensverträge
abzuschließen, Interessengemeinschaften zu bilden, Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind,
das Unternehmen zu fördern.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ist mithin
die Projektentwicklung. Die Projekte der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften
stellen sich wie folgt dar:
•
Einkaufszentrum und Baumarkt in Homburg
In Homburg hatte die Zielgesellschaft zwei Investments geplant. Neben der Errichtung
eines Einkaufszentrums war angrenzend ein Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von
rund 13.000 m² vorgesehen. Nach Auftreten von Differenzen mit der Stadt Homburg
über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung des
Einkaufszentrums konnte mit der Stadt eine Rückabwicklung erfolgreich verhandelt
werden. Durch diese Rückabwicklung erhielt die Zielgesellschaft noch im Dezember
2004 einen Liquiditätsrückfluss in Höhe von EUR 1,9 Mio.
Dieser Rückfluss stellte neben einem in 2004 erfolgten Verkauf einer Beteiligung an
einem Joint-Venture zur Entwicklung eines Fachmarktes in Baden-Baden den
Liquiditätsrahmen
sicher,
um
den
Geschäftsbetrieb
der
Zielgesellschaft
aufrechterhalten zu können. Durch die Rückabwicklungen kam es zu einer Korrektur
der aufgelaufenen Projektentwicklungskosten in Höhe von rund EUR 2 Mio., die
wertmäßig auch bereits im Abschluss 2003 berücksichtigt worden sind.
Das Baumarktgrundstück ist nach wie vor vertraglich angebunden. Veräußerer ist die
Stadt Homburg. Es wurde bereits ein Kaufvertrag mit einem Baumarktbetreiber
abgeschlossen. Eine Realisierung ist für 2005/2006 geplant.
•
Herriotstraße 5, Frankfurt am Main
Zum
Bestandsobjekt
Herriotstraße
5,
Frankfurt
am
Main,
gehören
zwei
Baugrundstücke. Für einen Grundstücksteil wurde im Jahr 2003 das Baurecht für ein
Hotelgebäude erteilt. Des Weiteren konnte die Zielgesellschaft mit der Hotelgruppe
Dorint einen Mietvertrag abschließen. Da dieser Vertrag als Sicherheit für die
Finanzierung des Hotelbaus nicht ausreichte, wurde er durch die Zielgesellschaft
schließlich wieder gekündigt. Es werden jedoch weiterhin Gespräche mit anderen
Hotelbetreibern geführt.
Ein Verkauf des Objekts konnte im Jahr 2004 aufgrund des sehr schwierigen
Marktumfelds
nicht
realisiert
werden.
Das
Objekt
weist
neben
einem
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renovierungsbedürftigen Bestandsobjekt zwei weitere Grundstücksflächen für eine
Bebauung auf. Für eine Grundstücksfläche liegt eine Baugenehmigung für ein Hotel
vor.
•
Sonstige Grundstücke
Neben den genannten Projekten befinden sich noch vier unbebaute Grundstücke in
Berlin-Treptow (Fanny-Zobel-Straße und Späthstraße), in Offenbach-Kaiserlei und
München Dornach im Bestand. Aufgrund des schwachen Marktes sind eine
Projektentwicklung
und
deren
Finanzierung
nach
wie
vor
nur
mit
einer
entsprechenden Vorvermietung möglich. Vor diesem Hintergrund wird auch der
Verkauf der Grundstücke geprüft und vorangetrieben.
Darüber hinaus befand sich zum Bilanzstichtag 2004 noch ein unbebautes
Grundstück in Saarbrücken im Bestand, für das bereits im Jahr 2002 ein Kaufvertrag
geschlossen wurde. Die Abwicklung des Vertrags mit dem Erwerber gestaltete sich
äußerst schwierig. Im ersten Halbjahr 2005 ist die Gesellschaft dann von dem
Kaufvertrag zurückgetreten. Ein Verkauf ist für 2005 vorgesehen.
•
ARGE „de Hoek“ GbR
Die Adler AG hält zum Bilanzstichtag 2004 unverändert 50 % der Anteile an der
ARGE „de Hoek“ GbR. Diese Gesellschaft ist indirekt mit 100 % an einer Gesellschaft
beteiligt, die das Eigentum an einem Grundstück nahe des Amsterdamer Flughafens
Schiphol hat. Im November 2003 wurde mit einem britischen Investor ein Letter of
Intent unterzeichnet, der den Verkauf eines Anteils an dieser Grundstücksgesellschaft
zum Inhalt hat. Die Vertragsverhandlungen sind jedoch noch nicht zu einem Abschluß
gekommen.
Die Zielgesellschaft selbst beschäftigt derzeit keine Mitarbeiter, jedoch ist bei der Adler
Real Estate Service GmbH ein Mitarbeiter beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2004
(Geschäftsjahresende zum 31. Dezember) belief sich der Umsatz der Zielgesellschaft
(nachfolgende Werte gemäß geprüftem Konzernabschluss zum 31.12.2004) auf EUR
132.357,95, der Jahresfehlbetrag auf EUR 1.600.799,31 und das Bilanzergebnis auf
einen Verlust von EUR 8.233.373,01.
Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 10.000.000 und wird aus 10.000.000
Inhaberstückaktien gebildet.
Der Vorstand der Zielgesellschaft besteht derzeit aus Herrn Axel Harloff und Frau
Barbara Yaltrak, der Aufsichtsrat aus Herrn Peter Pahlke, Herrn Andreas Helwig und
Herrn John D. Heikenfeld.
Auf der Hauptversammlung am 15. September 2005 hat der Vorstand der Adler AG
gemäß § 92 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals besteht.
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Die
Hauptversammlung der Zielgesellschaft hatte den Vorstand der Zielgesellschaft
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Zielgesellschaft
durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis zum 23. August
2005 einmalig oder mehrfach um einen Betrag von insgesamt EUR 5.000.000 zu erhöhen
(genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasste das Recht des Vorstands, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
zu entscheiden. Nach Kenntnis des Bieters ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch
gemacht worden.
Die Zielgesellschaft hält keine eigenen Aktien.
6.
Beteiligte Unternehmen
6.1
Bieter
Der Bieter ist eine Kommanditgesellschaft nach texanischem Recht (Texas
Limited Partnership) mit Sitz in 3011 Montecito Drive, Suite 200, Denton, Texas
76205-8517, USA. Einzelvertretungsberechtigter General Partner des Bieters ist
White Star Investments LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach
texanischem Recht (Texas Limited Liability Company).
Alleinvertretungsberechtigter Manager von White Star Investments LLC ist Herr
John D. Heikenfeld.
Die Zustellanschrift des Bieters in den USA lautet: 3423 Piedmont Road, Suite
115, Atlanta, Georgia 30305, USA. Die Zustellanschrift des Bieters in Deutschland
lautet: c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12 – 16, 60325 Frankfurt am
Main.
Der Bieter ist eine für Zwecke des Erwerbs der Zielgesellschaft gegründete
Zweckgesellschaft. Diese hält außer den Aktien an der Zielgesellschaft keine
weiteren
Beteiligungen.
Der
Bieter
ist
eine
von
verschiedenen
Zweckgesellschaften, durch die Finanzmittel von Herrn John D. Heikenfeld und
anderen Privatinvestoren weltweit angelegt werden. Diese Zweckgesellschaften
werden
von
General
Partnern
(vergleichbar
in
etwa
dem
deutschen
Komplementär) oder Verwaltungsgesellschaften geführt oder kontrolliert, die
wiederum von Herrn John D. Heikenfeld gehalten, kontrolliert oder verwaltet
werden.
6.2
Gegenwärtig vom Bieter gehaltene Aktien
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden von dem
Bieter insgesamt 8.881.577 Adler-Aktien gehalten. Dies entspricht einem Anteil
von rund 88,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Adler AG.
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6.3
Angaben zu mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und zur
Zurechnung von Stimmrechtsanteilen
Herr John D. Heikenfeld, der in den USA lebt und arbeitet, ist alleiniger
Gesellschafter und Manager der unter Ziffer 6.1 genannten White Star
Investments LLC und einziger Kommanditist (Limited Partner) des Bieters. Die
von dem Bieter gehaltenen 8.881.577 Adler Aktien sind Herrn John D. Heikenfeld
und White Star Investments LLC daher gemäß §§ 39, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz
3 WpÜG zuzurechnen und diese sind als gemeinsam handelnde Personen im
Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG anzusehen.
Die Geschäftsanschrift von Herrn John D. Heikenfeld und von White Star
Investments LLC in den USA lautet 3423 Piedmont Road, Suite 115, Atlanta,
Georgia 30305, USA.
Die in Ziffer 6.1 erwähnten Zweckgesellschaften sind mit Herrn John D.
Heikenfeld gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG. Sie
halten keine Aktien an der Zielgesellschaft, so dass dem Bieter und/oder den mit
ihm gemeinsam handelnden Personen keine Stimmrechtsanteile zuzurechnen
sind. Dem Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sind auch im
Übrigen keine von Dritten gehaltenen Adler Aktien zuzurechnen.
7.
Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft
Die folgenden Informationen beschreiben die gegenwärtigen Absichten des Bieters im
Hinblick auf die Zielgesellschaft. Der Bieter bittet zu beachten, dass die Prüfung
möglicher Geschäftschancen im Hinblick auf die Zielgesellschaft seitens des Bieters
bisher begrenzt war, zumal er keine Due Diligence bei der Zielgesellschaft durchgeführt
hat.
Der Bieter verfolgt mit dem am 29. September 2005 erfolgten Erwerb der
Kontrollmehrheit das Ziel, Einfluss auf die Verwaltung der Zielgesellschaft zu erlangen.
Der Bieter hat derzeit keine Pläne, die Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft außerhalb
des gewöhnlichen Geschäftsgangs wesentlich zu verändern. Insbesondere plant er
derzeit nicht, den Sitz der Zielgesellschaft zu verlegen oder wichtige Standorte zu
verlegen oder zu schließen.
Darüber
hinausgehende,
weitergehende
Pläne
zur
Gestaltung
der
künftigen
Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft hat der Bieter bislang nicht entwickelt.
Der Bieter beabsichtigt, das Vermögen der Zielgesellschaft entsprechend dem
Unternehmensgegenstand
der
Zielgesellschaft
zu
verwenden
und
künftige
Verpflichtungen dementsprechend zu fördern und im Rahmen seiner Möglichkeiten für
deren Erfüllung zu sorgen. Grundsätzlich ist es sein Bestreben, die Aktivitäten der
Zielgesellschaft auf den bisherigen Geschäftsfeldern und an ihrem bisherigen Sitz
weiterzuentwickeln.
13
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Der Bieter beabsichtigt derzeit nicht die Durchführung eines Squeeze-out, sondern
beabsichtigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die Börsennotierung der Zielgesellschaft
beizubehalten und die Zielgesellschaft fortzuführen.
Herr Klaus Krägel hat vor der diesjährigen Hauptversammlung der Adler AG sein Amt als
Aufsichtsrat niedergelegt. Der Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate AG hat ebenfalls
vor der diesjährigen Hauptversammlung in Ausübung des der AGIV Real Estate AG
zustehenden Entsendungsrechts Herrn John D. Heikenfeld in den Aufsichtsrat entsandt.
Die Hauptversammlung der Adler AG hat am 15. September 2005 Herrn Peter Pahlke in
den Aufsichtsrat gewählt. Ferner hat Herr Christian Bock sein Amt als Vorstand der Adler
AG vor der diesjährigen Hauptversammlung niedergelegt. Ab dem 1. November 2005 ist
Frau Barbara Yaltrak zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt.
Der Bieter hat derzeit keine konkreten Pläne, die Besetzung des Vorstands oder des
Aufsichtsrats der Zielgesellschaft zu verändern.
Die Zielgesellschaft selbst beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer, jedoch beschäftigt die
Adler Real Estate Service GmbH derzeit einen Arbeitnehmer. Dieses Pflichtangebot hat
keinerlei Auswirkungen auf dessen Beschäftigungsbedingungen.
8.
Angebotspreis
8.1
Mindestangebotspreis
Der Mindestangebotspreis, der den Aktionären der Adler AG nach den §§ 39, 31
Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit den §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung als
Untergrenze für ihre Adler Aktien anzubieten ist, bestimmt sich nach dem höheren
Wert
•
des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Adler Aktie
während des Drei-Monats-Zeitraums vor der am 29. September 2005
erfolgten Bekanntgabe der Kontrollerlangung (in dieser Angebotsunterlage
auch als „Drei-Monats-Durchschnittskurs“ bezeichnet) und
•
des höchsten Preises, den der Bieter oder eine mit ihm gemeinsam
handelnde Person oder deren Tochterunternehmen während des DreiMonats-Zeitraums vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den
Erwerb von Adler Aktien bezahlt oder vereinbart hat („Drei-MonatsHöchstpreis“).
Einen gültigen Drei-Monats-Durchschnittskurs gibt es nicht, da während der
letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG an
weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt wurden (siehe
homepage BaFin unter www.bafin.de/datenbanken/mindestpreise).
Daher hat nach § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung die Höhe der
Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert
des Unternehmens zu entsprechen. Zur Bewertung der Zielgesellschaft hat der
14
23172
Bieter anhand der ihm verfügbaren Informationen folgende Feststellungen
getroffen:
Der Börsenkurs ist für die Ermittlung des Unternehmenswertes ungeeignet.
Aufgrund des geringen Streubesitzes, des geringen Handelsvolumens und des
erst
nach
Bekanntgabe
angestiegenen
des
Aktienkaufs
Handels, muss davon
durch
den
ausgegangen
Bieter
sprunghaft
werden,
dass eine
Bezugnahme auf den Börsenkurs bei der Unternehmensbewertung nicht den
tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen würde und somit der nach den
anerkannten Regeln der Unternehmensbewertung maßgebende Wert zum Ansatz
kommen muss.
Da gemäß der Planung des Vorstandes der Zielgesellschaft im Planungszeitraum
2005 - 2009 keine positiven Cashflows dargestellt werden können, ergibt sich
sowohl nach dem Ertragswert- wie auch dem Discounted Cashflow-Verfahren
kein positiver Unternehmenswert.
Aufgrund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten negativen
Cashflows ist der Unternehmenswert anhand des Liquidationswerts des
Unternehmens zu ermitteln. Als Liquidationswert ergibt sich ein Wert in der
Bandbreite zwischen EUR 0,9 Mio. und EUR 1,1 Mio. Bei 10.000.000 Adler Aktien
beträgt unter Zugrundelegung der Unternehmensbewertung der Wert je Aktie
EUR 0,09 bis 0,11.
Der
Bieter
hat
die
Unternehmensbewertung
durch
eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchführen lassen. Die wesentlichen Ergebnisse
der
Unternehmensbewertung
werden
nachstehend
zusammenfassend
dargestellt. Der Bieter hält die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
für zutreffend und macht sie sich daher für Zwecke des Pflichtangebots zu eigen:
Bewertung der Zielgesellschaft zur Abgabe eines Pflichtangebotes
Der Bewertung der Zielgesellschaft ist ein Liquidationsszenario zugrunde
zu legen, was sich – unbeschadet der momentanen Fortführungsabsicht
des Bieters – aus dem Folgenden ergibt:
Die Zielgesellschaft ist mit ihren Tochterunternehmen gesellschafts- und
haftungsrechtlich eng verflochten. Der gesamte Adler Konzern befindet
sich in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation. Durch die Insolvenz
der früheren Muttergesellschaft, der AGIV Real Estate AG i. L., konnten
größere Projektentwicklungen auf absehbare Zeit im Adler-Konzern nicht
mehr abgewickelt werden. Ohne Zuführung zusätzlicher Finanzmittel von
außen müssen sich die wirtschaftlichen Aktivitäten demzufolge auf die
Verwaltung des Bestandes sowie die Abwicklung der Altobjekte (vgl. Ziffer
5) beschränken. Letztendlich würde dies auf die Abwicklung der
15
23172
Zielgesellschaft hinauslaufen. Ein derartiges Liquidationsszenario wurde
der bisherigen Planung der Zielgesellschaft zugrunde gelegt. Bislang hat
der Bieter zusätzliche Mittel nicht in Aussicht gestellt, so dass der
Vorstand der Zielgesellschaft keine Veranlassung hatte, die bisherige
Planung zu verändern. In diesem Szenario ist im Konzern ein Verkauf der
Altobjekte bis Ende 2006 sowie die Nichtausübung eines Rücktrittsrechtes
der Fraport AG aus einem Vertrag aus dem Jahr 2004, mit dem die Adler
AG ihre Anteile an der AIRRAIL KG, Frankfurt an die Fraport AG
veräußert hat, verarbeitet. Insgesamt ist daraus ein Ertrag in Höhe von
TEUR 1.326
eingestellt
worden.
Die
danach
noch
verbleibenden
Aktivwerte betreffen die Beteiligung ARGE de Hoek (Objekt SchipholFlughafen) die im Adler Konzern mit einem Beteiligungsbuchwert von
TEUR 3.310 bilanziert ist.
Bilanzielle Risiken bestehen in dem Bilanzansatz für die Beteiligung
ARGE de Hoek (Objekt Schiphol-Flughafen).
Die nach dem Verkauf aller Objekte in 2006 in den Jahren 2007 ff.
anfallenden Verluste bzw. negativen Cashflows resultieren aus noch
anfallenden
Abwicklungskosten
älterer
Objekte
bzw.
Verwaltungsaufwendungen.
Planungsrechnungen
Cash-flow (Plan)
2005
2006
2007
2008
2009
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
-4.184
32
-362
-193
-216
Eigenkapital Konzern (Plan)
2.076
3.499
3.188
2.926
2.698
Verfügbare Liquidität (Plan)
1.173
1.205
843
650
434
Würdigung der Planung
Die Ergebnisse des dargestellten Liquidations-Szenarios hängen im
Wesentlichen von der plangemäßen Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen ab und sind demzufolge noch mit z. T. erheblichen Risiken
behaftet:
Bewertungsansatz
Gemäß
den
vorliegenden
Planungsrechnungen
erwirtschaftet
der
Konzern bis einschließlich 2009 fast ausnahmslos negative Cashflows. Im
Jahr 2006 ist der Cashflow ausgeglichen, jedoch unter Berücksichtigung
eines Geldzuflusses aus dem erfolgten Verkauf der AIRRAIL KG i. H. v.
16
23172
EUR 4,0 Mio. Sollte dieser Geldzufluss so nicht realisiert werden können,
wird die Unternehmensgruppe in 2006 zahlungsunfähig.
Durch die negativen Cashflows werden die verfügbaren liquiden Mittel
Ende 2009 auf EUR 0,4 Mio. absinken. Ohne eine Veräußerung der
Anteile ARGE de Hoek würden diese Beträge nach weiteren knapp zwei
Jahren aufgebraucht sein.
Die
gängigen
Verfahren
der
Unternehmensbewertung,
wie
das
Ertragswert- und Discounted-Cashflow-Verfahren, beruhen auf der
gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül); in beiden Fällen
wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt (vgl. IDWStandard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
IDW ES 1 n. F., Tz. 111). Da im gesamten Planungszeitraum auch nach
Bankenbeiträgen weder positive
Jahresüberschüsse noch positive
Cashflows dargestellt werden können, ergibt sich nach beiden Verfahren
auch kein positiver Unternehmenswert.
Auf Grund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten
negativen Cashflows ist der Liquidationswert des Unternehmens für die
Unternehmensbewertung anzusetzen (IDW ES 1 n. F. Tz. 151), der als
Barwert
der
Nettoerlöse,
die
sich
aus
der
Veräußerung
der
Vermögensgegenstände abzüglich Schulden und Liquidationskosten
ergeben (IDW ES 1 n. F. Tz. 152) ermittelt wird.
Nach den vorliegenden Auskünften würde sich ein Abwicklungs-Szenario
aufgrund der langfristigen Verpflichtungen voraussichtlich bis zum Ende
des Planungszeitraums und somit bis Ende 2009 erstrecken. Zu diesem
Zeitpunkt beträgt das Eigenkapital plangemäß rd. EUR 2,7 Mio. Hiervon
wären noch die Abwicklungskosten (geschätzt EUR 0,3 Mio.) sowie ggf.
eine Wertberichtigung für die ARGE de Hoek zu berücksichtigen. Falls es
nicht gelingt, die ARGE de Hoek zu veräußern, könnte die Zielgesellschaft
– auch unter Berücksichtigung eines Geldeingangs aus der Veräußerung
der AIRRAIL KG – bis Ende 2011 zahlungsunfähig werden. Stellt sich die
eingeplante Liquidität aus der Veräußerung der AIRRAIL KG im Jahr 2006
so nicht dar, ist der Jahres-Cashflow in diesem Jahr mit rd. EUR 4,0 Mio.
negativ, was zu einer Liquiditätsunterdeckung in 2006 in Höhe von EUR
2,8 Mio. und letztendlich zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Ein
positiver
Liquidationswert
könnte
vor
diesem
Hintergrund
nicht
ausgewiesen werden.
Unterstellt man, dass AIRRAIL nicht rückabgewickelt wird und Schiphol
zum Buchwert Ende 2009 veräußert werden kann, ergibt sich in diesem
positiven Szenario Ende 2009 ein vorhandener Liquidationserlös von
plangemäß EUR 2,4 Mio. (EUR 2,7 Mio. abzügl. Abwicklungskosten EUR
17
23172
0,3 Mio.). Erfahrungsgemäß kann bei Finanzinvestoren von einer
geforderten Eigenkapitalrendite von mindestens 15% ausgegangen
werden. Legt man diesen Kapitalisierungszinssatz zu Grunde, so
errechnet sich ein Barwert zum 30. September 2005 von TEUR 1.325.
TEUR
2.400
15%
0,5522
1.325
Liquidationserlös 31.12.2009
Kapitalisierungszins
Abzinsungsfaktor
Barwert 30.09.2005
TEUR
2.400
20%
0,4608
1.106
TEUR
2.400
25%
0,3874
930
Unter Berücksichtigung der erheblichen Risiken ist von anzusetzenden
Kapitalisierungszinssätzen von 20% bzw. 25% auszugehen, was zu
Barwerten (Liquidationswerten) von TEUR 1.106 bzw. TEUR 930 führt.
Als Vergleichswert errechnet sich auf Basis des Erwerbs durch den Bieter
(Kaufpreis TEUR 1.000, Erwerb von 88,8%) ein Unternehmenswert von
TEUR 1.126.
Im Gegensatz zum Liquidationswert als Verkaufs- und Zerschlagungswert
handelt es sich bei dem Substanzwert um den Gebrauchswert der
betrieblichen Substanz. Der Substanzwert ergibt sich in der Praxis als
Rekonstruktions- oder Wiederbeschaffungswert aller im Unternehmen
vorhandenen materiellen Werte und Schulden im Sinne eines (Netto-)
Teilerekonstruktionswerts (IDW ES 1 n. F., Tz. 181). Diesem Wert fehlt
grundsätzlich der direkte Bezug zu künftigen finanziellen Überschüssen.
Daher kommt ihm bei der Ermittlung des Unternehmenswertes keine
eigenständige Bedeutung zu (IDW ES 1 n. F., Tz 182). Er ist insoweit
Ausdruck vorgeleisteter Ausgaben, die durch den Verzicht auf den Aufbau
eines identischen Unternehmens erspart bleiben. Daher ist der Ansatz
eines
Substanzwertes
im
Sinne
eines
Teilreproduktionswertes
ökonomisch mit der im Planansatz dargestellten Liquidation des
Unternehmens nicht vereinbar. Beim Teilreproduktionswert wird der
Aufbau eines identischen Unternehmens unterstellt. Es ist ökonomisch
nicht
erklärbar,
ein
Unternehmen
das
auf
Grund
mangelnder
Ertragsaussichten liquidiert werden soll, nachzubauen.
Ermittlung des Unternehmenswertes anhand des Börsenkurses
Da die Aktien der Zielgesellschaft an den Wertpapierbörsen Frankfurt,
München, Düsseldorf und Berlin-Bremen zum Handel zugelassen sind
und dort wie auch über das elektronische Handelssystem XETRA
gehandelt
werden,
(Marktkapitalisierung)
wäre
als
eine
Verwendung
Grundlage
für
die
von
Börsenkursen
Ermittlung
des
18
23172
Unternehmenswert denkbar (das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung vom 27. April 1999 – BvR 163/94- die Relevanz des
Börsenkurses als Untergrenze bei der Bemessung von Abfindungen und
Ausgleich im Falle des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrages
und bei der Eingliederung hervorgehoben).
Der Börsenkurs ist jedoch nicht allein maßgeblich. Eine Ausnahme von
dieser Maßgeblichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Aktien der
betroffenen Gesellschaften nur in geringem Umfang an der Börse
gehandelt werden. Entsprechend ist parallel zur Ermittlung
des
Börsenkurses
eine
der
Wert
des
Unternehmens
durch
Unternehmensbewertung nach den anerkannten Verfahren zu bestimmen.
Nachfolgend werden die Anforderungen der Rechtsprechung an die
Relevanz des Börsenkurses für die Anwendung der §§ 304 ff. AktG
anhand verschiedener Kriterien untersucht. Dabei wurde Bloomberg als
Datenquelle verwendet.
Höhe des Streubesitzes
Die Zielgesellschaft hat am 12. September 2005 mitgeteilt, dass zwischen
dem Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate AG i. L. und dem Bieter ein
Vertrag über den Verkauf von 88,8 % des gesamten Aktienkapitals
abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist ein bis vor kurzem dem
Insolvenzverwalter von Roland Ernst zuzurechnendes Aktienpaket in
Höhe von ca. 8,6 % nach Kenntnis der Gesellschaft außerbörslich von
zwei Investoren erworben worden (mittlerweile wurden von den beiden
Investoren auskunftsgemäß weitere 0,4 % über die Börse erworben). Der
tatsächliche Free-Float beläuft sich demnach auf 2,6 % und unter
Einbeziehung der ursprünglich dem Insolvenzverwalter von Roland Ernst
zuzurechnenden Aktien auf 11,2 % (vor dem erwähnten weiteren Zukauf
der Investoren von insgesamt 0,4%). Nach Auffassung einzelner Gerichte
kann bei einem Streubesitz von weniger als 5 % von einer Marktenge
ausgegangen werden, da bei einem derart geringen Handel die
Marktumstände
nicht
mehr
realistisch
abgebildet
werden
(OLG
Düsseldorf, 25. Mai 2000 – 19 W 5/93, OLG Düsseldorf, 31. Januar 2003
– 19 W 9/00, OLG Düsseldorf, 30. Dezember 2004 – 1- 19 W 3/04). Der
Börsenkurs würde hiernach den Verkehrswert nicht widerspiegeln.
Aussagefähigkeit des Börsenkurses
Der wichtigste Fall der fehlenden Aussagefähigkeit des Börsenkurses ist
der der fehlenden Liquidität. In einer Entscheidung des BVerfG wird auf
den einzelnen Minderheitsaktionär abgestellt und gefragt, ob es für
einzelne außenstehende Aktionäre völlig unmöglich gewesen wäre, ihre
19
23172
Aktienbeteiligung zum Börsenkurs zu verkaufen (vgl. Beschluss vom 27.
4.1999
1
BvR
1613/94).
Hierzu
ergänzt
der
BGH,
dass
die
Veräußerungsmöglichkeit für alle Minderheitsaktionäre zu gelten habe
(Beschluss 12.3.2001 II ZB 15/00). Es stellt sich demgemäß die Frage, ob
angesichts
des
Handelsvolumens
es
den
gegenwärtigen
Minderheitsaktionären realistischerweise möglich gewesen wäre, ihre
Aktien zu den notierten Börsenkursen zu verkaufen (vgl. LG Frankfurt
7.2.2002 3/3 0 150/94). Falls dies nicht der Fall ist, kann auf Grund der
bestehenden „Marktenge“ nicht davon ausgegangen werden, dass bei
einer freien Desinvestitionsentscheidung in einem überschaubaren
Zeitraum ein Preis in der Größenordnung des Börsenkurses hätte
realisiert werden können.
Als
Anhaltspunkt
für
mögliche
Liquiditätsengpässe
wurde
das
Handelsvolumen innerhalb eines Jahres (im Zeitraum 1.10.2004 bis
30.9.2005) bezogen auf den Anteil der Minderheitsaktionäre analysiert.
Handelsvolumen
Handelsvolumen pro Handelstag
Handelsvolumen bezogen auf Minderheiten Anteile 2,6%
Handelsvolumen bezogen auf Minderheiten Anteile 11,2%
Stück
Stück
%
%
01.10.2004 bis 01.10.2004 bis
30.09.2005
12.09.2005
133.612
75.590
2.227
1.543
11,9
6,7
51,4
29,1
Innerhalb eines Referenzzeitraums von rd. einem Jahr wurden 133.612
Aktien gehandelt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 11,9 % aller
Minderheitsanteile (bezogen auf einen Free-Float von 11,2 %). Wird ein
Free-Float von 2,6 % unterstellt ergibt sich ein Handelsvolumen in Bezug
auf die Minderheiten in Höhe von 51,4 %. Allerdings ist dabei, wie
nachfolgend noch darzustellen ist zu berücksichtigen, dass im Zeitraum
nach
Bekanntgabe
des
neuen
Investors
hohe
spekulative
Handelsvolumina und Kursentwicklungen aufgetreten sind, die zu
eliminieren sind. Wird der entsprechend um 18 Tage modifizierte
Referenzzeitraum (1.10.2004 bis 12.9.2005) betrachtet, zeigt sich, dass
bei einem deutlich geringen Handelsvolumen je Handelstag auch die
Anteile der Handelsvolumen bezogen auf die Minderheitenanteile um
annähernd 50 % zurückgehen. Bei einem Free-Float von 11,2% ergibt
sich ein Handelsvolumen bezogen auf die Minderheitenanteile von nur
noch 6,9% und bei einem Free-Float von 11,2% von 29,1%.
In der Literatur findet sich hierzu das Abgrenzungskriterium, demzufolge
das
Handelsvolumen
eines
Jahres
annähernd
der
Zahl
der
Minderheitsaktien entsprechen soll (vgl. Wilm NZG 2000, S. 238). Auf
Grund des geringen Handelsvolumens ist es unwahrscheinlich, dass eine
freie Desinvestitionsentscheidung aller Minderheitsaktionäre zu keinem
20
23172
Kursverfall geführt hätte. Insoweit könnte hinsichtlich dieses Kriteriums
von einer Marktenge ausgegangen werden.
Analyse möglicherweise manipulativer Einflüsse
Die bisher verfügbare Literatur geht im Hinblick auf die Eliminierung
möglicher manipulativer Einflüsse auf den Börsenkurs davon aus, dass
der Durchschnittsbörsenkurs aus einem Referenzzeitraum von drei
Monaten zu ermitteln ist, in dem die Unternehmensstrukturmaßnahmen
noch
nicht
bekannt
abfindungsorientierten
waren
und
infolge
Kurseinflussmaßnahmen
dessen
noch
vorgenommen
keine
bzw.
erwartet werden konnten.
Im Fall der Zielgesellschaft besteht spätestens seit der Bekanntgabe des
Verkaufs des Aktienanteils der AGIV Real Estate AG i. L. durch deren
Insolvenzverwalter an den Bieter vom 12. September 2005 die
beschriebene Spekulations- bzw. Manipulationsmöglichkeit. Am 29.
September 2005 haben der Bieter und Herr John D. Heikenfeld der
Gesellschaft gem. § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass sie nun über 88,8 %
der Stimmrechte verfügen.
Inwieweit
ein
Börsenkurs
derartigen
Einflüssen
folgt,
lässt
sich
grundsätzlich durch einen längerfristigen Vergleich des Börsenkurses der
zu bewertenden Aktie im Vergleich zur Entwicklung von Aktienindizes
hinterfragen. Das nachfolgende Schaubild stellt die Kursentwicklung der
Zielgesellschaft gegen CDAX seit dem 1. Januar 2003 dar:
Quelle: Bloomberg
21
23172
Bis Mitte 2001 entsprach der Kursverlauf in etwa dem Verlauf des CDAX.
Dieser Verlauf setzte sich auch in der Folgezeit bis Anfang 2003 fort,
wobei in diesem Zeitraum die Kursrückgänge jeweils stärker ausgeprägt
waren als im CDAX und somit die Aktie stärkere Verluste verzeichnete als
der Vergleichsindex. Ab der Bekanntgabe eines Wertberichtigungsbedarfs
in Höhe von EUR 18,8 Mio. und einem voraussichtlichen Verlust in 2002
in
Höhe
von
EUR
23
Mio.
am
3. April 2003 hat sich die Aktienentwicklung nahezu vollständig von der
Entwicklung
des
CDAX
abgekoppelt.
Die
ab
diesem
Zeitpunkt
wesentlichen Kursentwicklungen sind nicht mehr Folgen der allgemeinen
Marktentwicklung.
Kursausschläge
Insbesondere
zu
verzeichnen,
in
2005
die
sind
anhand
wieder
der
deutlichere
nachfolgenden
Schaubilder detaillierter erläutert werden sollen.
Kursentwicklung
und
Handelsvolumen
im
Zeitraum
1.1.2004
bis
30.9.2005
Handelsvolumen in Stück
20.000
Kurs in EUR
2,50
Handelsvolumen in Stück
18.000
Kurs
2,00
16.000
14.000
1,50
12.000
10.000
1,00
8.000
6.000
0,50
4.000
2.000
0,00
19
.0
1
08 .2 0
.0 04
2
28 .2 0
.0 04
2
19 .2 0
.0 04
3.
08 2 0
.0 04
4
28 .2 0
.0 04
4
18 .2 0
.0 04
5
07 .2 0
.0 04
6
27 .2 0
.0 04
6
17 .2 0
.0 04
7
06 .2 0
.0 04
8
26 .2 0
.0 04
8
15 .2 0
.0 04
9
05 .2 0
.1 04
0
25 .2 0
.1 04
14 0 .2 0
.1 04
1
04 .2 0
.1 04
2
24 .2 0
.1 04
2
13 .2 0
.0 04
1
02 .2 0
.0 05
2
22 .2 0
.0 05
2
14 .2 0
.0 05
3
03 .2 0
.0 05
4
23 .2 0
.0 05
4
13 .2 0
.0 05
5.
02 2 0
.0 05
6
22 .2 0
.0 05
6
12 .2 0
.0 05
7
01 .2 0
.0 05
8
21 .2 0
.0 05
8
10 .2 0
.0 05
9
30 .2 0
.0 05
9.
20
05
0
Betrachtet man die Entwicklung der Handelsvolumina und den Kursverlauf
im betrachteten Zeitraum fällt auf, dass sich die Transaktionen auf
bestimmte
Zeiträume
Kursänderungen
konzentrieren
ausgelöst
werden.
und
Bei
dadurch
einem
vielfach
Vergleich
auch
dieser
Entwicklung mit vorgenommenen Veröffentlichungen der Zielgesellschaft
und der früheren Muttergesellschaft AGIV Real Estate AG i. L. wird
deutlich, dass hier durchaus Zusammenhänge bestehen können.
22
23172
So wurde beispielsweise am 9. Juli 2004 von der AGIV Real Estate AG i.
L. die Meldung veröffentlicht, dass der Streit mit der ING BHF-Bank
beigelegt wurde, wodurch bisher blockierte Festgelder in Höhe von EUR
17 Mio. freigegeben wurden. Im Anschluss daran sind im Juli 2004 bei der
Zielgesellschaft sehr hohe Transaktionsvolumina festzustellen.
Dasselbe gilt auch für den Zeitraum nach der am 8. Februar 2005 durch
die AGIV Real Estate AG i. L. veröffentlichten Pressemeldung, wonach in
der außerordentlichen Hautversammlung vom 4. Februar 2004 der Weg
für den Fortbestand der AGIV Real Estate AG i. L. frei gemacht wurde und
in diesem Zusammenhang auch der Fortbestand der Zielgesellschaft
gesichert erschien. Die im Anschluss an diese Veröffentlichung getätigten
Transaktionen haben zugleich auch zu einer deutlichen Kurssteigerung
geführt, die jedoch im Anschluss bei hohen Kursschwankungen wieder
rückläufig waren.
Eine Analyse der Kursentwicklung im Zeitraum vom 13. September 2005
bis 30. September 2005 zeigt deutlich, dass durch die Bekanntgabe der
Übernahme der Anteile der AGIV Real Estate AG i. I. n Höhe von ca. 88,8
% der Stammaktien durch den Bieter sowohl Handelsvolumen und
-häufigkeit im Vergleich zum unmittelbar vorausgehenden Zeitraum
deutlich
zugenommen
Transaktionsvolumen
haben.
auch
Dies
nahezu
hat
zu
neben
einer
hohem
Verdopplung
des
Aktienkurses geführt. Dieser Zeitabschnitt wird deshalb detailliert als
Schaubild dargestellt.
Kursentwicklung und Handelsvolumen im Zeitraum vom 13.9.2005 bis
30.9.2005:
Kurs in EUR
2,50
Handelsvolumen in Stück
18.000
16.000
2,00
14.000
12.000
1,50
10.000
8.000
1,00
6.000
4.000
0,50
2.000
.2
00
5
.2
00
5
30
.0
9
.2
00
5
29
.0
9
.2
00
5
28
.0
9
.2
00
5
27
.0
9
.2
00
5
26
.0
9
.2
00
5
25
.0
9
.2
00
5
24
.0
9
.2
00
5
23
.0
9
.2
00
5
22
.0
9
.2
00
5
21
.0
9
.2
00
5
20
.0
9
.2
00
5
19
.0
9
.2
00
5
18
.0
9
.2
00
5
17
.0
9
.2
00
5
16
.0
9
15
.0
9
14
.0
9
13
.0
9
.2
00
5
0
.2
00
5
0,00
23
23172
Es wird deutlich, dass insbesondere die Aktienkursentwicklung durchaus
als manipulativ angesehen werden kann und der Aktienkurs auch deshalb
nicht zur Ermittlung eines fundierten Unternehmenswertes herangezogen
werden darf.
Auf Grund der geringen Höhe des Streubesitzes, des geringen
Handelsvolumens
möglicherweise
bezogen
auf
manipulativen
die
Minderheitsanteile
Einflüssen
ergibt
sich,
und
den
dass
die
Bezugnahme auf den Börsenkurs bei der Unternehmensbewertung nicht
den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen würde und somit der
nach den anerkannten Regeln der Unternehmensbewertung maßgebende
Wert zum Ansatz kommen muss.
Bewertungsergebnis
Der Börsenkurs ist
für
ungeeignet.
gesamten
Da
im
die
Ermittlung
des Unternehmenswertes
Planungszeitraum
keine
positiven
Jahresüberschüsse bzw. positiven Cashflows dargestellt werden können,
ergibt sich sowohl nach dem Ertragswert- wie auch dem DiscountedCashflow-Verfahren kein positiver Unternehmenswert.
Auf Grund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten
negativen Jahresüberschüsse sowie negativer Cashflows bildet der
Liquidationswert
des
Unternehmens
den
Wertansatz
für
die
Unternehmensbewertung.
Der Liquidationswert ergibt sich überschlägig in einer Bandbreite
zwischen TEUR 930 und TEUR 1.100.
8.2
Berücksichtigungspflichtige Vorerwerbe
Gemäß § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung für die Aktien
der Zielgesellschaft mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter und
gemeinsam mit ihm handelnden Personen gewährten oder vereinbarten
Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der
letzten drei Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen.
In
dem
Zeitraum
von
drei
Monaten
vor
der
Veröffentlichung
dieses
Pflichtangebots hat der Bieter für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft
folgende Gegenleistungen vereinbart bzw. gewährt:
Für den außerbörslichen Erwerb von 8.881.577 Aktien (rund 88,82 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte) der Zielgesellschaft hat der Bieter am
14. September 2004 im Rahmen der Übernahme des Kaufvertrages von der Real
Future AG mit dem von dieser mit Herrn Rechtsanwalt Reinhard Titz, Hamburg,
24
23172
handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
AGIV Real Estate AG, Hamburg geschlossenen Kaufvertrag einen Preis von
insgesamt EUR 1.000.000, d. h. einen Preis von EUR 0,1126 je Aktie, vereinbart.
Andere Gegenleistungen haben weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam
handelnde Personen in dem vorgenannten Zeitraum vereinbart oder gewährt.
8.3
Angemessenheit des Angebotspreises
Der angebotene Kaufpreis in Höhe von EUR 0,12 je Adler Aktie liegt über dem
anhand einer Unternehmensbewertung ermittelten inneren Wert der Aktie und
entspricht
zahlenden,
dem
aufgrund
aufgerundeten
des
berücksichtigungspflichtigen
Mindestpreis.
Der
Vorwerbs
Angebotspreis
erfüllt
zu
die
Anforderungen der §§ 39, 31 Abs. 1, 7 WpÜG in Verbindung mit § 3 ff. der
WpÜG-Angebotsverordnung. Der Bieter hält den Angebotspreis auch deshalb für
attraktiv und angemessen.
8.4
Erhöhung der Gegenleistung nach § 31 Abs. 4 und 5 WpÜG
Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des nach deutschem Recht Zulässigen
weitere Aktien der Zielgesellschaft außerhalb des Pflichtangebots über die Börse
oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Jeder derartige Erwerb von
Aktien der Zielgesellschaft wird gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG unverzüglich unter
Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen Aktien im Internet unter
http://www.adler-ag.de und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt werden.
Erwerben der Bieter oder eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person nach
der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG Aktien an der Adler AG und wird hierfür wertmäßig
eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart,
so erhöht sich die
den Angebotsempfängern geschuldete Gegenleistung
wertmäßig um den Unterschiedsbetrag. Erwerben der Bieter oder eine mit dem
Bieter gemeinsam handelnde Person innerhalb eines Jahres nach der
Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG außerhalb der Börse i.S.v.
§ 31 Abs. 5 WpÜG Aktien der Adler AG und wird hierfür wertmäßig eine höhere
als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter
gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur
Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet.
Dies gilt nicht für den Erwerb von Aktien im Zusammenhang mit einer
gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Adler
AG und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens der Adler
AG durch Verschmelzung, Abspaltung oder Vermögensübertragung.
Dem Erwerb sind Vereinbarungen gleichgestellt, aufgrund derer die Übereignung
von Aktien verlangt werden kann. Als Erwerb gilt nicht die Ausübung eines
gesetzlichen Bezugsrechts aufgrund einer Erhöhung des Grundkapitals der
Zielgesellschaft.
25
23172
9.
Annahmefrist
Die Frist für die Annahme dieses Angebots beginnt mit der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 10. November 2005. Das Angebot kann bis zum
8. Dezember 2005, 24 Uhr (MEZ)
angenommen werden. Die Annahmefrist kann sich wie folgt verlängern:
•
Im Falle einer Änderung dieses Angebots (die bis einen Werktag vor Ablauf der
Annahmefrist erfolgen kann) verlängert sich die reguläre Annahmefrist um zwei
Wochen bis zum 22. Dezember 2005, 24:00 Uhr (MEZ), wenn die Veröffentlichung
der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der regulären
Annahmefrist erfolgt. Dies gilt auch, soweit das geänderte Angebot gegen
Rechtsvorschriften verstößt.
•
Wird während der Annahmefrist ein öffentliches Kauf- oder Umtauschangebot zum
Erwerb von Adler Aktien von einem Dritten („konkurrierendes Angebot“) abgegeben
und läuft die Annahmefrist des vorliegenden Pflichtangebotes vor Ablauf der
Annahmefrist des konkurrierenden Angebots ab, bestimmt sich der Ablauf der
Annahmefrist des vorliegenden Pflichtangebotes gemäß §§ 39, 22 Abs. 2 WpÜG
nach dem Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots. Dies gilt auch,
soweit das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen
Rechtsvorschriften verstößt.
•
Wird im Zusammenhang mit diesem Angebot nach Veröffentlichung dieser
Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Adler AG einberufen, so verlängert
sich die Annahmefrist bis zum 19. Januar 2006, 24:00 Uhr (MEZ).
Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann, einschließlich aller
in dieser Ziffer 9 beschriebenen Verlängerungen dieser Frist, wird in dieser
Angebotsunterlage als „Annahmefrist“ bezeichnet.
10.
Durchführung des Pflichtangebots
10.1
Koordination
Die VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80331 München, hat den Bieter bei der
Vorbereitung des vorliegenden Pflichtangebots beraten. Sie wird auch über die für
sie tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, die Abwicklung des
Pflichtangebots begleiten.
10.2
Annahme des Pflichtangebots
Aktionäre der Adler AG können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie
innerhalb der Annahmefrist
•
die
Annahme
schriftlich
gegenüber
ihrem
depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen erklären und
26
23172
•
ihr depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen anweisen, ihre
Aktien an der Zielgesellschaft (ISIN DE0005008007/ WKN 500 800), für die
sie
dieses
Angebot
annehmen
wollen
(„eingereichte
Aktien
der
Zielgesellschaft“), in die zu diesem Zweck eingerichtete ISIN DE000A0JBNY0/
WKN A0J BNY bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,
umbuchen zu lassen.
Die Annahmeerklärung wird erst mit der Umbuchung der Aktien in die
vorgenannte ISIN/ WKN wirksam. Die Umbuchung gilt als fristgerecht, wenn sie
aufgrund einer fristgerechten Anweisung spätestens bis 17:30 Uhr (MEZ) des
zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist.
10.3
Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen
Mit der Erklärung der Annahme des Pflichtangebots gemäß Ziffer 10.2 dieser
Angebotsunterlage
10.3.1 weisen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihr depotführendes
Wertpapierdienstleistungsunternehmen an
•
die von ihnen eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zunächst in
ihrem Wertpapierdepot zu belassen und in die unter Ziffer 10.2 dieser
Angebotsunterlage genannte gesonderte WKN/ISIN umzubuchen und
•
ihrerseits
die
ermächtigen,
Clearstream
die
Banking
eingereichten
AG
Aktien
anzuweisen
der
und
zu
Zielgesellschaft
unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Einreichungsstelle auf
das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig werdenden Bankhaus
Gebr. Martin AG, Konto Nr. 6041 bei der Clearstream Banking AG zur
Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen;
10.3.2 beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Aktionäre der Adler
AG die für die VEM Aktienbank AG tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin
AG
sowie
ihr
leistungsunternehmen
jeweiliges
(unter
depotführendes
Befreiung
von
Wertpapierdienstdem
Verbot
des
Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB), alle zur Abwicklung des
Pflichtangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen
oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des
Eigentums
an
den
eingereichten
Adler
Aktien
auf
den
Bieter
herbeizuführen;
10.3.3 weisen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihr depotführendes
Wertpapierdienstleistungsunternehmen an, ihrerseits die Clearstream
Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter unmittelbar oder
über
das
depotführende
Wertpapierdienstleistungsunternehmen
die
Anzahl der im Konto des depotführenden Wertpapierdienstleistungs27
23172
unternehmens bei der Clearstream Banking AG unter der gesonderten
ISIN/ WKN (Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage) eingebuchten Aktien
der Zielgesellschaft börsentäglich über die für die VEM Aktienbank AG
tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG mitzuteilen;
10.3.4 übertragen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihre eingereichten
Aktien der Zielgesellschaft Zug um Zug gegen Zahlung des angebotenen
Kaufpreises auf den Bieter und
10.3.5 erklären
die
annehmenden
Aktionäre
der Adler AG, dass ihre
eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zum Zeitpunkt der Annahme in
ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen
Dritter sind.
Die in den Ziffern 10.3.1 bis 10.3.5 aufgeführten Weisungen, Aufträge,
Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und
zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen
mit dem wirksamen Rücktritt von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots
geschlossenen Vertrag (vgl. Ziffer 14 dieser Angebotsunterlage).
10.4
Rechtsfolgen der Annahme des Angebots
Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem betreffenden
Aktionär der Adler AG und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die
Übertragung der zur Annahme eingereichten Adler Aktien nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilen die
annehmenden Aktionäre der Adler AG mit Annahme dieses Pflichtangebots
unwiderruflich die in den Ziffern 10.3.1 bis 10.3.5 dieser Angebotsunterlage
genannten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten.
10.5
Zahlung des Kaufpreises/Abwicklung des Pflichtangebots
Die zum Erwerb eingereichten Adler Aktien verbleiben zunächst in den Depots der
einreichenden Aktionäre. Sie werden in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY
eingebucht und können nach ihrer Umbuchung in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN
A0J BNY für die zum Verkauf eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse
gehandelt werden. Sollte der einreichende Aktionär über diese Aktien anderweitig
verfügen, bleibt der Erwerber dieser Aktien an die Annahmeerklärung des
einreichenden Aktionärs gebunden.
Mit der Übertragung auf das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig
werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG bei der Clearstream Banking AG werden
die eingereichten Adler Aktien aus der ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY ausund in die ursprüngliche ISIN DE0005008007/ WKN 500800 zurückgebucht. Für
jede übertragene Adler Aktie wird den depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
der
verkaufenden
Aktionäre
Zug
um
Zug
gegen
Übertragung der eingereichten Aktien eine Gegenleistung gemäß Ziffer 4.2 dieser
28
23172
Angebotsunterlage in Höhe von EUR 0,12 je Aktie zur Weiterleitung an die
betreffenden Aktionäre der Adler AG, die dieses Pflichtangebot angenommen
haben, gutgeschrieben werden.
Der
Kaufpreis
wird
dem
einreichenden
Aktionär
über
sein
jeweiliges
depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen unverzüglich nach Ablauf
der Annahmefrist Zug um Zug gegen Einbuchung der zur Annahme des Angebots
eingereichten Adler Aktien auf das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig
werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG bei der Clearstream Banking AG
gutgeschrieben. Der Vollzug erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach
dem Ende der Annahmefrist. Mit der Gutschrift bei den depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat der Bieter seine Verpflichtung zur
Zahlung
des
Kaufpreises
erfüllt.
Es
obliegt
Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
den
Kaufpreis
den
depotführenden
den
annehmenden
Aktionären der Adler AG gutzuschreiben.
Nachdem die eingereichten Adler Aktien der für die VEM Aktienbank AG tätig
werdenden
Bankhaus
Gebr.
Martin
AG
gemäß
Ziffer
10.2
dieser
Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, wird die Bankhaus Gebr.
Martin AG die eingereichten Adler Aktien auf den Bieter übertragen.
10.6
Kosten und Spesen
Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots ggf. anfallenden
Steuern
oder
in-
oder
ausländischen
Kosten
bzw.
Spesen,
die
von
depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Banken erhoben
werden, werden von dem Bieter nicht übernommen. Aktionären, die das
Pflichtangebot annehmen wollen, wird geraten, sich vor der Annahme in Bezug
auf die Kosten/Provisionen ihrer Depotbank beraten zu lassen.
10.7
Handel mit zum Verkauf eingereichten Adler Aktien
Adler Aktien, für die dieses Angebot angenommen wurde, können nach ihrer
Umbuchung in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf
eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse gehandelt werden. Personen, die
zum Verkauf in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY umgebuchte Adler
Aktien anderweitig erwerben, übernehmen hinsichtlich dieser erworbenen Aktien
alle Rechte und Pflichten aus dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots
geschlossenen Vertrag.
Adler Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen wurde, können weiterhin
unter ISIN DE0005008007/ WKN 500 800 gehandelt werden.
11.
Behördliche Verfahren und Bedingungen
Für die Übernahme der Aktien durch den Bieter sind behördliche Genehmigungen nicht
erforderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Bieter die
29
23172
Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 9. November 2005 gestattet. Das Angebot
ist bedingungsfrei.
12.
Finanzierung des Pflichtangebots
12.1
Ergriffene Finanzierungsmaßnahmen
Um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Kaufangebots
notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, hat der Bieter
folgende Maßnahmen ergriffen:
Das Pflichtangebot bezieht sich insgesamt auf 1.118.423 Inhaberstückaktien, also
alle Aktien, die der Bieter nicht selbst hält. Bei einer Gegenleistung von EUR 0,12
pro Aktie ergibt sich für 1.118.423 Aktien ein Finanzierungsvolumen in Höhe von
EUR 134.210,76 zuzüglich voraussichtlicher Transaktionskosten in Höhe von
geschätzt bis zu EUR 25.000. Die Zahlungsverpflichtung des Bieters im
Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot wird daher maximal ca. EUR 160.000
betragen („maximaler Transaktionsbetrag“).
Der Bieter kann die Finanzierung des Pflichtangebots im Rahmen seiner
Eigenmittel darstellen. Das Pflichtangebot wird daher mit zur Verfügung
stehenden Mitteln des Bieters finanziert. Der Bieter hat für das Pflichtangebot
einen Betrag in Höhe von EUR 160.000 auf ein auf die VEM Aktienbank AG
lautendes Sperrkonto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG hinterlegt, der
auftragsgemäß von der VEM Aktienbank AG zur Zahlung des Kaufpreises des
Pflichtangebots verwendet wird.
Der Bieter hat damit alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen,
dass die zur vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots notwendigen Mittel zum
Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs der das Angebot annehmenden Aktionäre
der Adler AG auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Der von dem Bieter in
Höhe des maximalen Transaktionsbetrages reservierte Betrag steht damit nicht
mehr
für
andere
Verwendungen
im
Rahmen
der
Finanzierung
der
Geschäftstätigkeit zur Verfügung.
Der Bieter verfügt also über die notwendigen finanziellen Mittel, um seine
Verpflichtungen
aus
dem
Pflichtangebot
in
Höhe
des
maximalen
Transaktionsbetrages vollständig zu erfüllen.
12.2
Finanzierungsbestätigung
Die VEM Aktienbank AG, München, ein von dem Bieter im Sinne des § 13 Abs. 1
WpÜG unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in dem als
Anlage beigefügten Schreiben vom 27. Oktober 2005 gegenüber dem Bieter
bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um
sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Pflichtangebotes
notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die
30
23172
Geldleistung zur Verfügung stehen. Eine Kopie dieses Schreibens ist der
Angebotsunterlage als Anlage beigefügt.
13.
Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Bieters
Sollten dem Bieter alle Aktien der Zielgesellschaft, die nicht von ihm selbst gehalten
werden
(1.118.423 Stück),
angedient
werden,
betrüge
der
von
dem
Bieter
aufzuwendende Kaufpreis insgesamt EUR 134.210,76 zuzüglich Erwerbskosten von
geschätzt EUR 25.000, mithin insgesamt geschätzt rund EUR 160.000. Der Bieter ist in
der Lage, die Finanzierung des Pflichtangebots aus eigenen liquiden Mitteln darzustellen.
Die
Geschäftsführung
des
Bieters
hat
zur
Feststellung
der
voraussichtlichen
Auswirkungen dieses Pflichtangebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Bieters als Vergleichsmaßstab die Daten herangezogen, wie sie nach einer nach USRechnungslegungsvorschriften zum 31. Oktober 2005 erstellten Bilanz ergeben.
Die bilanzielle Situation des Bieters vor dem Pflichtangebot stellt sich zum 31. Oktober
2005 wie folgt dar:
Mezzanine IX Investors, L.P. in US-Dollar
Assets
(Aktiva)
Cash in Bank – USA
(Bankguthaben USA)
Cash in Bank – Germany
(Bankguthaben Deutschland)
Stock Purchase Deposit
(Bankguthaben Sperrkonto)
Investment Adler AG
(Beteiligung Adler AG)
Acquisition Costs
(Erwerbskosten)
Total Assets
(Summe Aktiva)
76.000
Liabilities and Partners Equity
(Passiva)
Partners Equity
1.650.000
(Gesellschaftereinlagen)
75.000
196.000
1.225.000
78.000
1.650.000
Total Liabilities and Partners Equity
1.650.000
(Summe Passiva)
Unter Zugrundelegung der vorstehend dargelegten bilanziellen Situation des Bieters vor
dem Pflichtangebot stellen sich bei einer unterstellten vollständigen Annahme des
Pflichtangebots die Auswirkungen auf die Vermögenslage des Bieters voraussichtlich wie
folgt dar:
31
23172
Mezzanine IX Investors, L.P. in US-Dollar
Assets
(Aktiva)
Cash in Bank – USA
(Bankguthaben USA)
Cash in Bank – Germany
(Bankguthaben Deutschland)
Investment Adler AG
(Beteiligung Adler AG)
Acquisition Costs
(Erwerbskosten)
Total Assets
(Summe Aktiva)
76.000
Liabilities and Partners Equity
(Passiva)
Partners Equity
1.650.000
(Gesellschaftereinlagen)
75.000
1.421.000
78.000
1.650.000
Total liabilities and Partners Equity
1.650.000
(Summe Passiva)
Bei der Ermittlung der Vermögenslage nach einer unterstellten vollständigen Annahme
des Pflichtangebotes wurde davon ausgegangen, dass der Bieter bis zum Vollzug des
Pflichtangebotes keine weiteren geschäftlichen Aktivitäten entfaltet. Zudem wurde aus
Vereinfachungsgründen davon ausgegangen, dass zwischenzeitlich aus der Anlage der
liquiden Mittel keine Zinserträge anfallen. Die – lediglich geschätzten, aber noch nicht
abschließend bekannten – Transaktionskosten der Übernahme wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Der Bieter erwartet nach seiner derzeitigen Einschätzung durch den Erwerb aller Aktien
die nachfolgenden Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Der Bieter wird die gesamten Erwerbskosten in Höhe von rund EUR 160.000,00 aus
eigenen flüssigen Mitteln erbringen (vgl. dazu vorstehende Ziffer 12.1). Es handelt sich
somit
um
einen
bloßen
Aktivaustausch
im
Sinne
der
US-handelsrechtlichen
Bilanzierungsvorschriften von liquiden Mitteln gegen Finanzanlagen. Es sind daher keine
belastenden Auswirkungen auf die Vermögenslage des Bieters zu erwarten.
Die Liquidität des Bieters wird infolge des Erwerbs aller Aktien eine voraussichtliche
Belastung in Höhe der vorgenannten Erwerbskosten von rund EUR 160.000,00 erfahren.
Der Bieter hat auch den Erwerb der bereits in seinem Eigentum befindlichen Aktien der
Zielgesellschaft im Umfang von circa 88,82 % des Grundkapitals aus Eigenmitteln und
ohne die Inanspruchnahme von Fremdkrediten finanziert, diese Aktien sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verpfändet oder in sonstiger Form belastet. Setzt man
diese Aktien der Zielgesellschaft beim Bieter zu dem gezahlten Anschaffungspreis an,
ergibt dies allein einen Gegenwert von rund EUR 1 Mio., der die vorgenannten
Erwerbskosten um eine Vielfaches übersteigt.
Da der Bieter die Erwerbskosten vollständig durch Eigenmittel erbringt, wird sein
Ergebnis bzw. sein Jahreseinkommen nicht durch Fremdfinanzierungskosten wie zum
Beispiel Kreditzinsen belastet. Der Bieter erwartet durch den Erwerb der Aktien
dementsprechend keine belastenden Auswirkungen auf seine Ertragslage.
32
23172
Erlöse werden in absehbarer Zeit aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft nicht
erwachsen, da diese seit längerem keine Überschüsse und auch keinen Bilanzgewinn
ausweist, und ein rasches Erreichen der Gewinnschwelle nicht abzusehen ist. Insoweit
wird zusätzlich auf Ziffer 8.1 oben verwiesen.
Wie bereits in Ziffer 6.3 dargestellt, ist Herr John D. Heikenfeld alleiniger Gesellschafter
und Manager der White Star Investments LLC und einziger Kommanditist des Bieters.
Neben dem Bieter ist Herr John D. Heikenfeld an verschiedenen weiteren InvestmentZweckgesellschaften
Gesellschaften
beteiligt
oder
hält
und
besitzt
Beteiligungen
oder
an
kontrolliert
solchen;
zahlreiche
diese
halten
weitere
insgesamt
Vermögenswerte von mehr als EUR 5 Mio.
Das Vermögen von Herrn John D. Heikenfeld übersteigt den Wert der mittelbar über den
Bieter erworbenen Beteiligung an der Zielgesellschaft daher um ein Vielfaches.
14.
Rücktrittsrechte
Aktionären der Adler AG, die das Pflichtangebot angenommen haben, stehen folgende
Rücktrittsrechte zu:
•
Im Falle einer Änderung des Pflichtangebots können Aktionäre der Adler AG, die das
Pflichtangebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, bis zum
Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten.
•
Im Falle eines konkurrierenden Angebots können Aktionäre der Adler AG, die dieses
Pflichtangebot angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag
zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage
des konkurrierenden Angebots erfolgt ist.
Der
Rücktritt
muss
schriftlich
gegenüber
dem
jeweiligen
depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen erklärt werden und diesem spätestens am letzten
Tag der (ggf. verlängerten) Annahmefrist zugehen. Mit der Rücktrittserklärung beauftragt
und ermächtigt der Aktionär sein depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
diese Rücktrittserklärung während der Annahmefrist, spätestens aber bis um 12:00 Uhr
(MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach dem Ende der Annahmefrist, per Telefax (FaxNr.: 07161/ 96 93 17) an die Bankhaus Gebr. Martin AG, der VEM Aktienbank AG
einzureichen. Das depotführende Wertpapier-dienstleistungsunternehmen veranlasst
sodann
unverzüglich,
spätestens
am
zweiten
Bankarbeitstag
nach
Ende
der
Annahmefrist bis spätestens 17:00 Uhr (MEZ) die Rückbuchung der eingereichten Adler
Aktien bei der Clearstream Banking AG in das eigene Depot des Adler Aktionärs bei
dessen Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
15.
Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht
annehmen
Aktionäre
der
Zielgesellschaft,
die
beabsichtigen,
dieses
Pflichtangebot
nicht
anzunehmen, sollten folgendes berücksichtigen:
33
23172
a)
Der gegenwärtige Börsenkurs der Adler Aktie reflektiert wahrscheinlich auch die
Tatsache, dass der Bieter am 29. September 2005 die Erlangung der Kontrolle
über die Adler AG veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der Adler
Aktie nach Ablauf der – ggf. verlängerten – Annahmefrist auch weiterhin auf dem
derzeitigen Niveau bewegen wird.
b)
Bei Überschreiten der 95 %-Schwelle stünde es dem Bieter als Hauptaktionär frei,
einen Beschluss über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327a ff.
AktG gegen Zahlung einer Abfindung, die sich im Wesentlichen wie das
Bezugsangebot berechnet, in der Hauptversammlung herbeizuführen.
c)
Es ist nicht auszuschließen, dass trotz der fortbestehenden Börsennotierung das
Angebot an und die Nachfrage nach Adler Aktien nach Abschluss des
Pflichtangebotes noch geringer als derzeit ist und somit die Handelsliquidität der
Adler Aktie weiter sinkt. Dies könnte auch dazu führen, dass es zu noch stärkeren
Kursschwankungen kommt.
d)
Mit Blick auf eine geringe Handelsliquidität der Adler Aktie könnte die
Börsennotierung der Aktie nach §§ 38 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 3 BörsG beendet
werden („Delisting“), wodurch sich die Verkaufsmöglichkeiten stark einschränken.
In diesem Fall könnte nur noch eine außerbörsliche Veräußerung der Adler Aktien
erfolgen. Soweit von der Zielgesellschaft selbst ein Delisting betrieben werden
sollte, bedürfte dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der
Zustimmung der Hauptversammlung und eines Abfindungsangebots.
e)
Das Vermögen der Adler AG besteht im Wesentlichen aus nicht entwickelten
Immobilien, deren Entwicklung mit nicht unerheblichen Risiken und erheblichem
finanziellen Aufwand verbunden ist. Es ist daher aus heutiger Sicht nicht
absehbar, ob diese Entwicklung gelingen wird und sich das Geschäft der Adler
AG fortführen lässt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Adler AG abgewickelt
werden muss. Dies hätte für die Aktionäre zur Folge, dass sie lediglich einen
Anspruch auf einen etwaigen Abwicklungsüberschuss hätten, der auch unter der
angebotenen Gegenleistung liegen könnte.
16.
Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft
Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft wurden vom
Bieter oder einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder
andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder in
Aussicht gestellt.
17.
Steuerliche Hinweise
Der Bieter empfiehlt den Aktionären der Adler AG, vor Annahme des Pflichtangebotes
eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den
steuerlichen Folgen der Annahme dieses Pflichtangebotes einzuholen.
34
23172
18.
Veröffentlichung, Erklärung und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit
diesem Pflichtangebot
Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot
werden, soweit gesetzlich nicht andere Formen der Veröffentlichung oder Bekanntgabe
vorgesehen
sind,
in
der
Börsen-Zeitung
abgedruckt
und
im
Internet
unter
http://www.adler-ag.de bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere für die wöchentlichen
oder täglichen Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG über die
Akzeptanzhöhe sowie die Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG über
etwaige Parallel- und Nacherwerbe von Adler Aktien, die der Bieter außerhalb dieses
Pflichtangebotsverfahrens tätigt.
19.
Anwendbares Recht
Dieses Pflichtangebot sowie die Verträge, die durch die Annahme dieses Pflichtangebots
zwischen dem Bieter und den annehmenden Aktionären der Adler AG zustande kommen,
unterliegen dem deutschen Recht.
20.
Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für die Angebotsunterlage
Die Mezzanine IX Investors, L.P., mit Sitz in Denton, Texas, vertreten durch ihren
alleinvertretungsberechtigten General Partner White Star Investments LLC, dieser
vertreten durch seinen alleinvertretungsberechtigten Manager John D. Heikenfeld erklärt
hiermit gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG, dass sie die Verantwortung für den Inhalt dieser
Angebotsunterlage übernimmt und dass ihres Wissens die Angaben in dieser
Angebotsunterlage richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
35
23172
36
23172