KW 20 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

Transcrição

KW 20 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
A
mtsblatt
43. Jahrgang (123)
Donnerstag,
den 19. Mai 2016
Nr. 20/2016
der Verbandsgemeinde .
GRÜNSTADT-LAND
und der Ortsgemeinden
"ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM
å'RO”KARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM
-ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN
/BRIGHEIMåså1UIRNHEIM
[email protected]
www.gruenstadt-land.de
13.
am Samstag, den 28.05.2016
im Sportpark „Sülzer Tor“ des SV Obersülzen
Schirmherren sind die Bürgermeister
Reinhold Niederhöfer
Klaus Wagner
Karl Meister
Veranstalter: SV Obersülzen
Spielpläne siehe Innenseite
Grünstadt-Land
- 2 -
Ausgabe 20/2016
13.
Spielplan
AH-Turnier Leiningerland Cup 2016
Sportpark „Sülzer Tor“ - SV Obersülzen
Samstag, 28.05.2016
Gruppe A
SG Obersülzen / Grünstadt TSV Neuleiningen
TuS Sausenheim
SG Unteres Eistal
Vorrunde:
Spielzeit: 1 x 25:00 min
Gruppe B
SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen
SG Bockenheim / Kindenheim
SG Ebertsheim / Rodenbach
SG Kirchheim / Großkarlbach
Pause: 2:00 min
Uhrzeit
Gruppe
Vorrunde
11:00
A
SG Obersülzen / Grünstadt
TSV Neuleiningen
11:00
A
TuS Sausenheim
SG Unteres Eistal
11:30
B
SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen
SG Bockenheim / Kindenheim
11:30
B
SG Ebertsheim / Rodenbach
SG Kirchheim / Großkarlbach
12:00
A
SG Obersülzen / Grünstadt
TuS Sausenheim
12:00
A
TSV Neuleiningen
SG Unteres Eistal
12:30
B
SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen
SG Ebertsheim / Rodenbach
12:30
B
SG Bockenheim / Kindenheim
SG Kirchheim / Großkarlbach
13:00
A
TSV Neuleiningen
TuS Sausenheim
13:00
A
SG Unteres Eistal
SG Obersülzen / Grünstadt
13:30
B
SG Bockenheim / Kindenheim
SG Ebertsheim / Rodenbach
13:30
B
SG Kirchheim / Großkarlbach
SG Altleiningen/Carlsberg/Hertlingshausen
Endrunde:
Spielzeit: 1 x 25:00 min
Pause: 2:00 min
Uhrzeit
Gruppe
14:15
HF 1
Sieger Gruppe A
Zweiter Gruppe B
14:15
HF 2
Sieger Gruppe B
Zweiter Gruppe A
Platzierungsspiele:
Spielzeit: 2 x 15:00 min
Uhrzeit
1. und 2. Halbfinale
Pause: 2:00 min
Gruppe
1. und 2. Halbfinale
15:00
Vierter Gruppe A
Vierter Gruppe B
15:00
Dritter Gruppe A
Dritter Gruppe B
Uhrzeit
15:45
Spiel um Platz 3 und 4
Zweiter Gruppe A
Uhrzeit
16:30
Zweiter Gruppe B
Finale
Sieger Gruppe A
Sieger Gruppe B
Die Siegerehrung findet direkt im Anschluss
an das Endspiel statt.
Grünstadt-Land
- 3 -
Ausgabe 20/2016
Landfrauen Grosskarlbach
laden ein
zum Tag der offenen Tür
am 22.05.2016
ab 12:00 Uhr
im Bürgerhaus Grosskarlbach
zum
Mittagessen
und
Kaffee und selbstgebackenem
Kuchen
pro kindenheim e.v.
Verbandsgemeinde
Grünstadt-Land
lädt ein zum
Spielplatzfest
Sonntag 22.05.2016
Ort: Spielplatz neben der Kita in Kindenheim
Beginn: 10:30 Uhr
Dosenwerfen
Mannschaftsspiele
Riesenhüpfburg
Tau ziehen
Eierlaufen
Armbrustschießen
Jonglieren
Verlosung der Preise
um 15:30 Uhr
für´s leibliche Wohl ist gesorgt:
Bratwurst
Salat
Spieße
Weißwurst + Brezel
Saumagenburger
Currywurst
Getränke
Pommes
Kaffee und Kuchen
Ende: 17:00 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Spiel und Spaß für und mit Kindern:
Kinder schminken
Amtlicher Teil
Der Erlös des Festes wird in den Spielplatz investiert!
Genehmigung vom 10.05.2016 für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120 in Kindenheim
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098
Bad Dürkheim, hat mit Bescheid vom 10.05.2016 (Az.: 139-13/5/VK)
der Firma Pfalzwerke AG, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen, die Genehmigung erteilt für die Errichtung und den Betrieb von
zwei Windenergieanlagen des Typs GE 2.75-120, jeweils mit einer
Nennleistung von 2.750 Kilowatt und einer Gesamthöhe über Grund
von 199,00 Meter (Nabenhöhe 139,00 Meter, Rotordurchmesser
120,00 Meter), in der Gemarkung Kindenheim im Geltungsbereich
des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Auf dem Kahlenberg, Erweiterungsplan I“ der Ortsgemeinde Kindenheim.
Die Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 3, Abs. 8
BImSchG und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) nachfolgend den verfügenden Teil
des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung bekannt:
I.
Der Firma Pfalzwerke Aktiengesellschaft mit Sitz in 67061 Ludwigshafen, Kurfürstenstraße 29, wird auf Antrag vom 09.06.2015 (Eingang: 16.06.2015) gemäß der §§ 4, 19 Abs. 3 und 10 BImSchG i.V.
Grünstadt-Land
- 4 -
mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV die Genehmigung
erteilt für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120 mit einer Nennleistung von 2.750 Kilowatt
und einer Gesamthöhe über Grund von 199,00 Meter (Nabenhöhe
139,00 Meter, Rotordurchmesser 120,00 Meter) in der Gemarkung
Kindenheim im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem
Kahlenberg, Erweiterungsplan I“ der Ortsgemeinde Kindenheim.
Die Anlage 1 (max. Höhe 484,70 m ü. NN) ist zu errichten auf den
Grundstücken mit den Flurstück-Nummern 3080 (alt, vor Flurbereinigung) bzw. 4892, 4893 (neu, nach Flurbereinigung). Anlage 2 (max.
Höhe 472,60 m ü. NN) ist zu errichten auf den Grundstücken mit den
Flurstück-Nummern 3151/2, 3161, 3222 (alt, vor Flurbereinigung)
bzw. 4942 (neu, nach Flurbereinigung).
II.
Für die unter I. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung
wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) die sofortige Vollziehung sowohl im öffentlichen Interesse
als auch im überwiegenden Interesse der Genehmigungsinhaberin
als Beteiligte angeordnet.
III.
Die unter Ziffer I. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung
schließt aufgrund ihrer Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG) folgende andere behördliche Entscheidungen mit ein:
1. Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) für die Errichtung der beiden Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120;
2. Luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die unter Ziffer I. erteilte Genehmigung
der beiden zu errichtenden Windenergieanlagen vom Typ GE
2.75-120;
3. Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß §§ 41 Abs.
1, 43 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) für die verkehrliche Erschließung des Vorhabens der Errichtung und des
Betriebes der beiden Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120
im Zuge der Landesstraße L 450 zwischen Kindenheim und Biedesheim von Netzknoten 6314 057 und 6314 062 bei Station
1,483 in Form der Nutzung des Wirtschaftsweges Flurstück-Nr.
2605 der Gemarkung Kindenheim als Zufahrt zur L 450.
IV.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
V.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad
Dürkheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist
wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses gewahrt. Die Schriftform kann
durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das
elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung
der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim (Impressum) aufgeführt sind.
Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.
Eine Ausfertigung des Bescheides samt Begründung sowie eine
Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen sind
von Freitag, den 20.05.2016,
bis einschließlich Freitag, den 03.06.2016,
bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 12b,
67098 Bad Dürkheim (Referat Umweltschutz und Landespflege,
Herr Kaul) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt.
Aufgrund § 10 Abs. 8a BImSchG erfolgt der Hinweis, dass diese
Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid, jedoch nicht
die Antrags- und Planunterlagen, in der Zeit von Freitag, den
20.05.2016, bis einschließlich Freitag, den 03.06.2016, auch im
Internet auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim unter
„www.kreis-bad-duerkheim.de“ unter der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden können.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber
Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und
seine Begründung von den Personen oder Organisationen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Genehmigungsbehörde schriftlich angefordert werden.
Bad Dürkheim, den 11.05.2016
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
In Vertretung
gez. Frank Rüttger, Kreisbeigeordneter
Ausgabe 20/2016
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung
mit § 4 Abs. 5 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
Der Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land /
Lambsheim-Heßheim hat in der Sitzung der Verbandsversammlung
vom 15.03.2016 die Änderung der Verbandsordnung beschlossen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom
22.12.1982 (GVBI 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBI. S. 412) hat die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Errichtungsbehörde
mit Bescheid vom 22.04.2016 - Az: 17 062/AME/21 a - die Änderung der Verbandsordnung festgestellt.
Danach ändert sich die Verbandsordnung wie folgt:
(weiterer Text siehe Anlage)
Trier, den 22. April 2016
Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Im Auftrag
gez.: Christof Pause
Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal
Grünstadt - Land / Lambsheim Heßheim (AME) vom 21.06.2000
zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 21.12.2006
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes hat
in der Sitzung vom 15.03.2016 mit Zustimmung der Verbandsgemeindevertretungen der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und
Lambsheim-Heßheim aufgrund von § 6 Abs, 2 des Landesgesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982
(GVBI. S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
27.11.2015 (GVBI. S. 412) in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom 14.07.2015 (GVBI.
S. 127-164) die nachstehende Verbandsordnung beschlossen und
deren Feststellung beantragt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als die nach § 5 KomZG zuständige Behörde stellt
hiermit aufgrund des § 6 Abs. 2 KomZG folgende Verbandsordnung
fest:
§1
Aufgabe
(1a) Der Zweckverband hat die Aufgabe, innerhalb des in § 2
bezeichneten Entsorgungsgebietes das Abwasser der Verbandsmitglieder ab den in der als Anlage 1 beigefügten Karte festgelegten Übergabepunkten abzuleiten, zu klären und die Kläranlage, die
Verbindungssammler und die erforderlichen Nebeneinrichtungen,
sowie die Photovoltaikanlage zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu betreiben und zu erneuern.
(1b) Die Zuständigkeit des Zweckverbandes umfasst auch die
Unterhaltung und den Betrieb folgender Anlagen im Einzugsbereich
der Kläranlage Heßheim:
- das Ortsnetz beginnend am Hausanschluss
im öffentlichen Bereich
- die Hauptsammler
- die Regenüberlaufbauwerke
- die Regenrückhaltebecken sowie
- die Pumpwerke und Verbindungssammler
Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind vom jeweiligen Einrichtungsträger zu tragen.
(2) Der Zweckverband begründet kein Entsorgungsverhältnis mit
den einzelnen Anschlussberechtigten bzw. Anschlussverpflichteten und ist nicht berechtigt, den Anschluss- und Benutzungszwang
festzulegen.
(3) Die Anlagen des Verbandes werden in einer Karte dargestellt,
die auch die Abgrenzung von den Anlagen der Verbandsmitglieder
zeigt (Anlage 1).
§2
Mitglieder
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Verbandsgemeinden:
1.Grünstadt-Land
für das Gebiet der Ortsgemeinden Kirchheim, Kleinkarlbach,
Neuleiningen, Bissersheim, Großkarlbach, Laumersheim, Dirmstein und Gerolsheim und
2.Lambsheim-Heßheim
für das Gebiet der Ortsgemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim und Kleinniedesheim
Fortsetzung auf Seite 6
Grünstadt-Land
- 5 -
Ausgabe 20/2016
Wichtiges auf einen Blick
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle
DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06359 8001-0............................................. Fax 06359 8001-811
E-Mail:......................................................... [email protected]
Internet....................................................... www.gruenstadt-land.de
Öffnungszeiten
Montag-Freitag....................................................... 08:30 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch.................................. 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag............................................................. 13:30 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags donnerstags durchgehend geöffnet.
Kreisverwaltung Zulassungsstelle
im Rathaus der Verbandsgemeinde
Tel. 06359 8001-173.......................................... Fax 06359 8001-179
Öffnungszeiten
Montag......................................07:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch................................................ 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag......................... 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag.................................................................... 07:30 - 11:30 Uhr
Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
Bürgermeister/Beigeordnete
- Bürgermeister Reinhold Niederhöfer
- Erster Beigeordneter Jürgen Schraut
(Sprechstunde montags 9 bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306)
- Beigeordneter Jörg Jokisch
Terminvereinbarung im Sekretariat:
Frau Neufeld.......................................................Tel. 06359 8001-541
Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde
Pascal Stockè.....................................................Tel. 06359 8001-241
Mail:.............................................pascal.stocke@gruenstadt-land.de
Schiedsmann der Verbandsgemeinde
Horst Kern................................................................. Tel. 06359 4237
Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde
Karlheinz Christ..................................................... Tel. 0162 2948115
E-Mail:..............................migration.integration@gruenstadt-land.de
Rufbereitschaft
außerhalb der üblichen Dienststunden
Wasserversorgung
Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919786
Abwasserbeseitigung
Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919787
Stromversorgung
Pfalzwerke Netz AG............................................Tel. 0800 7977777
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach,
Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Frankenthal.....................................Tel. 06233 602444
Dirmstein, Gerolsheim
Stadtwerke Grünstadt..................................................06359 85563
Neuleiningen
KEEP................................................................... Tel. 06351 407-107
außerhalb der regulären Arbeitszeit..................Tel. 0800 7759000
Obrigheim
Erdgasversorgung
Pfalzwerke Netz AG............................................Tel. 0800 1003448
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,
Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Grünstadt...........................................Tel. 06359 85563
Neuleiningen, Obrigheim
Ruftaxi
Tel................................................06233 879930 oder 0173 6570999
Dirmstein, Gerolsheim
Polizeiinspektion Grünstadt
Tel. 06359 93120
Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine
andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Notfallrufe
Polizei/Notruf...........................................................................110
Feuerwehr................................................................................112
Notarzt / Krankenwagen...........................................06359 19222
Kreiskrankenhaus Grünstadt......................................06359 8090
Vergiftungsfälle................................... 06131 232466 oder 19240
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentraleam
Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55
............................ Tel. 06359 19292 oder 116117 (ohne Vorwahl)
Mittwoch ab 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
und an allen Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
und an allen Feiertagen vom Vorabend 19.00 Uhr
bis zum Folgetag 07.00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
............................................................................ Tel. 06359 1231
www.zahnnotfall-pfalz.de
Augenärztlicher Notdienst
............................................................................ Tel. 06232 1330
Tierärztlicher Notdienst
...................................................................... Tel. 0152 03740813
Apothekendienst
Samstag, 21.05., 12:00 Uhr bis Sonntag, 22.05., 8:30 Uhr
Bären-Apotheke, Verladeplatz 2, Grünstadt
Sonntag, 22.05., 8:30 Uhr bis Montag, 23.05., 8:30 Uhr
St. Michael-Apotheke, Marktstr. 2, Dirmstein
Donnerstag, 26.05., 8:30 Uhr bis Freitag, 27.05., 8:30 Uhr
Apotheke am Weintor, Gartenstr. 13, Bockenheim
Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Herausgeber:
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon:
0 65 02 - 91 47-0 oder -240
Fax:
0 65 02 - 91 47-250
Internet:www.wittich.de
E-Mail:
Postanschrift:
Ansprechpartnerin
für Anzeigen:
Telefon und Fax:
[email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Angelika Heintzmann
Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04
E-Mail:
[email protected]
Adresse:
Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim
Verantwortlich:
amtlicher Teil:
Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister
Nachrichten und
Hinweise:
Dietmar Kaupp, Verlagsleitung
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,
67269 Grünstadt
Reklamation
Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
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Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen
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Grünstadt-Land
- 6 -
§3
Name und Sitz
Fortsetzung von Seite 4
(1) Der Zweckverband führt den Namen „Abwasserzweckverband
Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim-Heßheim“
(AME).
(2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Grünstadt.
§4
Verbandsversammlung
Der Verbandsversammlung gehören an:
1. die Bürgermeister der Verbandsmitglieder
als deren gesetzliche Vertreter
2. je Verbandsmitglied weitere 8 Vertreter
Jedes Mitglied der Verbandsversammlung hat eine Stimme. Das
Stimmrecht wird durch die Vertreter ausgeübt. Die Stimmen eines
Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.
§5
Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten,
die ihr durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können. Das sind insbesondere:
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und
die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss,
3. der Abschluss von Verträgen, die den Wirtschaftsplan
erheblich belasten,
4. die mittel- und langfristigen Planungen,
5. die Zustimmung zur Bestellung und Eingruppierung
des Werkleiters;
6. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren
und den Abschluss von Vergleichen.
7. die Wahl des Werksausschusses
§6
Verbandsvorsteher und Stellvertreter
(1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsteher sowie dessen Stellvertreter. Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein, das
kommunale Gebietskörperschaft ist. Das Vorschlagsrecht für den
Verbandsvorsteher wechselt zwischen der Verbandsgemeinde
Lambsheim-Heßheim und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
in zweieinhalbjährigem Turnus. Das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter steht dem Verbandsmitglied zu, das nicht den Verbandsvorsteher stellt.
(2) Der Verbandsvorsteher ist Vorgesetzter des Werkleiters und
Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebes.
(3) Der Verbandsvorsteher kann der Werkleitung nur Einzelweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger Belange des Verbandes, der Einheit der Verwaltung oder zur
Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind.
(4) Der Verbandsvorsteher hat vor Eilentscheidungen nach § 48
GemO, die den Eigenbetrieb betreffen, die Werkleitung zu hören.
§7
Aufwandsentschädigungen
(1) Dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter wird eine
monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt.
(2) Die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung und des
Werkausschusses erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen der
Verbandsversammlung und des Werkausschusses eine Aufwandsentschädigung.
(3) Die Höhe der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und
2 wird durch die Verbandsversammlung nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften festgesetzt.
§8
Verwaltungsgeschäfte
Die Verwaltungsgeschäfte des „Abwasserzweckverband Mittleres
Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim-Heßheim“ (AME) werden
durch die Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land (VGW) geführt.
§9
Umlagen und Deckung des Finanzbedarfs
(1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, die Investitionskosten
und die laufenden Kosten des Zweckverbandes anteilmäßig zu
tragen.
(2) Zur Ermittlung des auf die Verbandsmitglieder entfallenden
Investitionskostenanteils sind die Investitionskosten gemäß der
Anlage zur Verbandsordnung auf die Kostenstellen und Kostenträger aufzuteilen.
Ausgabe 20/2016
(3) Die Investitionskosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden auf die Verbandsmitglieder für die Kostenstellen
mechanischer, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage
entsprechend dem für jedes Verbandsmitglied vorgesehenen Trockenwetterzufluss und für die Kostenstelle
biologischer Teil der Kläranlage
einschließlich Schlammbehandlung
entsprechend der für jedes Verbandsmitglied vorgesehenen Einwohner- und Einwohnergleichwerte (E+EW) verteilt.
(4) Die Investitionskosten für die Niederschlagsabwasserbeseitigung aller Kostenstellen werden auf die Verbandsmitglieder entsprechend der für sie ermittelten tatsächlich bebauten, befestigten
und angeschlossenen Flächen verteilt.
(5) Zur Ermittlung der auf die Verbandsmitglieder entfallenden laufenden Betriebs-, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten werden
diese Kosten jeweils für ein Wirtschaftsjahr gemäß der Anlage zur
Verbandsordnung auf alle Kostenstellen verteilt.
Die den Kostenstellen zugeordneten Kosten sind in fixe und variable Kosten aufzuteilen. Fixe und variable Kosten sind sodann nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in der jeweils geltenden Fassung auf die
Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.
(6) Die nach Absatz 5 ermittelten fixen Kosten werden
für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß Abs. 3
für die Niederschlagswasserbeseitigung gem. Abs. 4
auf die Verbandsmitglieder verteilt.
(7) Die variablen Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf
die Verbandsmitglieder für die
Kostenstellen
mechanisch, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage,
nach den den Entgeltsschuldnern der Verbandsmitglieder jährlich
berechneten Schmutzwassermengen
und für die Kostenstelle
biologischer Teil der Kläranlage
einschließlich Schlammbehandlung
entsprechend der für jedes Verbandsmitglied qualitativ und quantitativ gewichteten Schmutzwassermenge verteilt. Es werden die
Schmutzwassermengen des Vorjahres zugrunde gelegt.
(8) Die variablen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aller
Kostenstellen werden auf die Verbandsmitglieder, nach den Grundstücksflächen verteilt, die jeweils im Abrechnungszeitraum an die
Abwasserbehandlungsanlagen eines Verbandsmitgliedes angeschlossen werden.
(9) Für die Aufteilung der Verbindungssammler wird der Maßstab
des mechanischen Teils der Kläranlage zugrunde gelegt.
(10) Der Umlagenanspruch aus der Spitzabrechnung entsteht immer
zum 31.12. des jeweils abgelaufenen Jahres. Der Abrechnungsbetrag wird mit Festsetzung der Fälligkeit von den Verbandsgemeindewerken Grünstadt-Land (VGW) nach Feststellung der Bilanz
angefordert. Die Fälligkeiten der Vorauszahlungen auf die laufenden
Kosten werden durch die Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land
(VGW) jeweils zur Mitte des Kalendervierteljahres festgesetzt. Für
die Bauphase entrichtet jedes Verbandsmitglied zur Erhaltung der
notwendigen Liquidität einen verursachungsgerechten Kostenanteil, der jeweils von den Verbandsgemeindewerken Grünstadt-Land
(VGW) mit Festsetzung der Fälligkeit angefordert wird. Verspätet
eingegangene Zahlungen werden mit 6 % ab Fälligkeit verzinst.
(11) Abweichend von den Absätzen 1 bis 10 kann für den Tätigkeitsbereich „Stromerzeugung - PV-Anlage“ von einer Umlage der
Investitionskosten bzw. von einer Umlage der laufenden Kosten auf
die Mitglieder abgesehen werden. Im Falle eines Verlustes in dem
Tätigkeitsbereich „Stromerzeugung - PV-Anlage“ wird dieser im Folgejahr durch die Verbandsmitglieder ausgeglichen.
§ 10
Aufteilung des Eigenkapitals
(1) Der Anteil der Mitglieder am Eigenkapital des Tätigkeitsbereiches
„Abwasserbeseitigung“ bemisst sich anhand des durchschnittlichen
Anteils an den Gesamtkosten der Kläranlage und des Verbindungssammlers zu 56,8 % für die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
und 43,2 % für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim.
(2) Der Anteil der Mitglieder am Eigenkapital des Tätigkeitsbereiches
„Stromerzeugung - PV-Anlage“ beträgt ebenfalls 56,8 % für die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und 43,2 % für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim.
§ 11
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen werden nach den Vorschriften der Hauptsatzungen der
Verbandsmitglieder veröffentlicht.
Grünstadt-Land
- 7 -
Ausgabe 20/2016
§ 12
Abwicklung bei Auflösung oder Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
(1) Bei Auflösung des Zweckverbandes kann der Tag der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses erst festgesetzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die Durchführung der Liquidation und die Bestellung eines Liquidators erzielt
haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme der Bediensteten des Verbandes.
(2) Verbandsmitglieder können zum Schluss eines Wirtschaftsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung
des Verbandsmitgliedes muss spätestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem das Verbandsmitglied ganz oder mit bestimmten Gebietsteilen ausscheiden will, mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen.
(3) Ein Anspruch des ausscheidenden Verbandsmitgliedes auf Rückzahlung von Verbandsumlagen sowie auf das übrige Verbandsvermögen
oder einen Teil hiervon besteht nur, soweit es sich um Verbandsvermögen handelt, das ausschließlich zur Entsorgung des ausscheidenden
Mitglieds dient. Im Übrigen hat das ausscheidende Verbandsmitglied dem Zweckverband alle Nachteile auszugleichen, die diesem durch
den Austritt entstehen, insbesondere für den in größerem Umfang durchgeführten Ausbau von gemeinsamen Anlagenteilen; dies gilt auch
für die Kosten des Betriebes, der Unterhaltung und Verwaltung dieser Anlagenteile.
(4) Weitere Einzelheiten werden in Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied festgelegt.
§ 13
Inkrafttreten
Die Verbandsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage zur Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes
Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim - Heßheim (AME)
Aufteilung der Kosten und Aufwendungen der Abwasserbeseitiqunq
(1) Bei der Aufteilung der Investitionsaufwendungen und investitionsabhängigen Kosten von im Mischsystem betriebenen Abwasserbeseitigungsanlagen sind folgende Vomhundertsätze zugrunde zu legen:
Kostenstelle
1. biologischer Teil der Kläranlage, einschließlich Schlammbehandlung
2. mechanischer, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage
3. Leitungen für Mischwasser (doppelter Trockenwetterabfluss zuzüglich Fremdwasser)
SchmutzwasserNiederschlagswasser
100 v.H.
0 v.H.
50 v.H.
50 v.H.
50 v.H.
50 v.H.
Die von den Kostenstellen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 nicht erfassten sonstigen Investitionsaufwendungen und investitionsabhängigen Kosten
der Kläranlage, insbesondere für Grundstücke (einschließlich Erwerbskosten), Außenanlagen, Betriebs- und Wohngebäude, Energieversorgung, Planung, und Bauleitung sind im Verhältnis der Investitionsaufwendungen für die Kostenstellen nach Satz 1 Nr.1 bis 3 auf diese oder
als selbständige Kostenstellen auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.
(2) Der Anteil der Entwässerung von öffentlichen Verkehrsanlagen an den Investitionsaufwendungen und den investitionsabhängigen Kosten
ist mit 35 v.H. der Aufwendungen und Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung anzusetzen und vom jeweiligen Verbandsmitglied im
Verhältnis der entwässerten Straßenflächen zu erstatten.
Grünstadt-Land
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SONSTIGE MITTEILUNGEN
Redaktionsschluss vorverlegt
Wegen des Feiertags Fronleichnam wird der Redaktionsschluss
für das Amtsblatt der 21. KW auf
Freitag, 20.05.2016, um 10.00 Uhr
vorverlegt. Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihre Amtsblattredaktion
Gefunden wurde
• In Dirmstein ein Quatrokopter („Drohne“),
ein Fahrrad und ein Schlüsselbund
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Bürgerservice
Grünstadt-Land, Tel. 06359/8001-160
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim an der
Weinstraße sucht zum nächstmöglichen Eintritt
eine/n Sachbearbeiter/in in Vollzeit
für den Fachbereich
natürliche Lebensgrundlage und Bauen
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
• Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen
nach BauGB
• Ermittlung und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
nach KAG
• Abwicklung von Grundstücksgeschäften
• Verwaltung / Bewirtschaftung unbebauter Grundstücke
• kommunale Forstangelegenheiten
• Jagd- und Fischereiwesen
Ihr Profil:
• Sie haben die Zweite Angestelltenprüfung oder eine
mindestens gleichwertige Prüfung für den kommunalen
Verwaltungsdienst abgelegt
• Sie besitzen die für die Aufgabenschwerpunkte erforderlichen Fachkenntnisse
• Sie können selbständig Ergebnisse unter Entwicklung
eigener Initiative aufgrund des geforderten Fachwissens
erarbeiten
• Sie sind flexibel, belastbar und zuverlässig
• Diskretion, Sprachgewandtheit, sicheres und freundliches Auftreten werden vorausgesetzt
Wir bieten Ihnen:
• leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst/TVöD-VKA entsprechend Ihren
persönlichen Voraussetzungen
• gleitende Arbeitszeit, Bereitschaft zu Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit
• vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche
Tätigkeit
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (aus Kostengründen senden wir diese nicht
zurück) bis 31.05.2016 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim
an der Weinstraße
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Telefonische Auskunft unter 06322/9580-300 (Herr Schneider), www.vg-wachenheim.de
Wir bitten darum, auf spezielle Bewerbungsmappen zu verzichten.
Ausgabe 20/2016
Stellenausschreibung
Für die Kindertagesstätte des
Kindergartenzweckverbandes
Laumersheim - Großkarlbach
in Laumersheim suchen wir zum
nächst möglichen Zeitpunkt
jeweils eine/einen
staatlich anerkannte/r
Erzieher/in
oder Nichtfachkraft mit Erfahrung im Umgang mit Kindern in
Vollzeit sowie in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden als Krankheitsvertretung
Wir bieten Ihnen:
- eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden sowie
eine Teilzeitbeschäftigung mit 19,5 Wochenstunden
- Bezahlung nach TVÖD
- befristete Verträge als Krankheitsvertretung
- Berufserfahrung in einer Bewegungskindertagesstätte
(2-6 Jahre) im teiloffenem Konzept
Wir erwarten:
- eine interessierte freundliche Person
- professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams
- Belastbarkeit und Flexibilität
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis
31.05.2016 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung sowie
die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Heiser, Tel.
06238 3557 oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel.
06359/8001-516.
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Weisenheim am Berg sucht zum August
2016 für ihre Kindertagesstätte „Weisenheimer Spatzennest“ in
Weisenheim am Berg
eine Erzieherin / einen Erzieher
in Vollzeit; in Teilzeit mit 29,5 Stunden
oder 19,5 Stunden wöchentlich
Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.07.2017. Perspektiven für
eine Weiterbeschäftigung sind gegeben.
Sie verfügen über:
• Abgeschlossene Ausbildung als ErzieherIn
• Begeisterungsfähigkeit für die Arbeit mit Kindern
und ihren Familien
• Flexibilität und organisatorisches Geschick
Wir bieten Ihnen:
• Ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten Team
• Regelmäßige Fortbildungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
• Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD-SuE).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens
10.06.2016 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
-PersonalbüroBahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
oder elektronisch an [email protected].
Für weitere Informationen stehen wir unter der Telefonnummer
06353/9357-233 (Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim)
oder 06353/8815 (Kindertagesstätte) zur Verfügung.
Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir
bitten daher keine Originale und Bewerbungsmappen einzureichen.
Grünstadt-Land
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Betrieb von Rasenmähern und
anderen lärmerzeugenden Geräten
Für den Betrieb von Rasenmähern und anderen
lärmerzeugenden
Geräten
gelten
folgende
Betriebs- bzw. Ruhezeiten:
1. Der Betrieb der im Anhang der 32. BImschVO
aufgeführten Geräte und Maschinen (= lärmerzeugende Geräte und Maschinen) ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen, sowie in den Sondergebieten nach der BaunutzungsVO in der Zeit
- von 13.00 - 15.00 Uhr und
- von 20.00 - 07.00 Uhr sowie
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig
nicht zulässig.
2. Freischneider (Motorsense), Grastrimmer/Graskantenschneider,
Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit
- von 07.00 - 09.00 Uhr und
- von 17.00 - 20.00 Uhr
nicht betrieben werden.
3. Die vorgenannten Geräte und Maschinen mit Ausnahme von
Freischneidern
(Motorsensen),
Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern dürfen, soweit sie
im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich
genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 - 15.00
Uhr betrieben werden.
4. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion kann Ausnahmen von
den vorgenannten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der
Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist.
Ausgabe 20/2016
Battenberg (Pfalz)
www.battenberg-weinstrasse.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Battenberg
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr
Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in
der prot. Kirche Kirchheim (siehe Kirchheim)
Dienstag, 24.05.2016
17.00 Uhr
Evangelischer Jugendtreff im Jugendraum Kirchheim
neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren
Mittwoch, 25.05.2016
19.30 Uhr
Sitzung des Presbyteriums im Kirchenhäuschen
Bissersheim
www.bissersheim.de
Amtlicher Teil
5. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn es die
Wetterlage erfordert.
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Wir bitten um Einhaltung der Regelung und weisen darauf hin, dass
Verstöße gegen die Verbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen und
mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Bericht über die 14. Sitzung
des Gemeinderates Bissersheim
Verbandsgemeindeverwaltung
-Ordnungsamt-
Volkshochschule
Leininger Pforte-Eistal und
Vhs Burgenländchen in der
Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim
Leitung: Waßner, Kurt, Telefon: 06359/83111 (auch am Wochenende), 06359/8001141 (dienstlich), Fax: 06359/840646 privat. www.
vhs-gruenstadt-land.de/vhs. Email: [email protected]
Unsere Kursangebote finden Sie im Internet unter:
www.vhs-gruenstadt-land.de
Sitzkreisgymnastik
ab Freitag, 20.05.2016, 14:30 - 15:30 Uhr,
Eberstheim, Nebenraum, Grundschule
Nichtamtlicher Teil
Freie Wählergruppe
Grünstadt-Land e.V.
Einladung zur außerordentlichen Mitglieder- und Delegiertenversammlung am Mittwoch, 8. Juni 2016 um 19.00 Uhr im Friederich-Diffinè-Haus, Weinstraße Nord 1, 67281 Kirchheim
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Satzung FWG Leiningerland
3.Fusion
- Bildung einer gemeinsamen Verwaltung4.Verschiedenes
am 07.04.2016
12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land „Sachlicher Teilflächennutzungsplan
Windenergie“; Zustimmung der Ortsgemeinde Bissersheim
gem. § 67 Abs. 2 GemO
Der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“ wird gem. § 67 Abs. 2 GemO nochmals zugestimmt.
Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
Unter Änderung des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 23.05.2014
erhebt die Ortsgemeinde Bissersheim von den
1. Grundstückseigentümern die gegen die wiederkehrenden Ausbaubeitragsbescheide vom 03.06.2014 Widerspruch erhoben
(unter Anrechnung der bereits gezahlten wiederkehrenden Beiträge) und den Eigentümern der noch nicht veranlagten Grundstücke im Innenbereich
a) für das Jahr 2013 einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag i.H.v.
0,172681 €/m2 gewichtete Fläche und
b) für das Jahr 2014 einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag
i.H.v. 0,007116 €/m2 gewichtete Fläche.
2. „Nichtwiderspruchsführern“ für das Jahr 2014 einen endgültigen
wiederkehrenden Ausbaubeitrag i.H.v. 0,007116 €/m2 gewichtete Fläche (unter Anrechnung der bereits gezahlten wiederkehrenden Beiträge).
Nichtamtlicher Teil
kfd Kirchheim-Bissersheim
Salzweihe
Veröffentlichung sh. unter Kirchheim
Prot. Kirchengemeinde Bissersheim
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr
Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in
der prot. Kirche Kirchheim (siehe unter Kirchheim!)
Dienstag, 24.05.2016
17.00 Uhr
Evangelischer Jugendtreff im Kirchheimer Jugendraum (neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13
Jahren
Grünstadt-Land
- 10 -
Bockenheim
a. d. Weinstraße
www.bockenheim.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
19. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim
Sitzungstag: Montag, 23.05.2016, 19:00 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Bockenheim
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
hier: Ausbauprogramm
2. Benennung von Straßen im Neubaugebiet
„Im Brübel - Erweiterungsplan I“
3. Anfragen und Mitteilungen
4.Einwohnerfragestunde
nichtöffentliche Sitzung
Auftragsvergabe
Ausgabe 20/2016
Freitag, 20.05.2016
09.00 Uhr
in Sausenheim: heilige Messe
18.30 Uhr
in Grünstadt: Amt
18.30 Uhr
in Laumersheim: heilige Messe, Kapelle
19.00 Uhr
in Dirmstein: Maiandacht, Mariengrotte
Samstag, 21.05.2016
18.00 Uhr
in Großkarlbach: Vorabendmesse
Sonntag, 22.05.2016
09.00 Uhr
in Obrigheim: Amt für die Pfarrgemeinde, Salzweihe
09.00 Uhr
in Kirchheim: Taufgottesdienst, Salzweihe
10.30 Uhr
in Grünstadt: Taufgottesdienst, Salzweihe
10.30 Uhr
in Sausenheim: Amt, Salzweihe
19.00 Uhr
in Grünstadt: Maiandacht
19.00 Uhr
in Mertesheim: Maiandacht
19.00 Uhr
in Dirmstein: Taizé-Gebet
Dienstag, 24.05.2016
09.00 Uhr
in Dirmstein: heilige Messe
17.45 Uhr
in Ebertsheim: Maiandacht
18.30 Uhr
in Ebertsheim: heilige Messe
18.30 Uhr
in Neuleiningen: Amt
Mittwoch, 25.05.2016
09.00 Uhr
in Mertesheim: heilige Messe
Dirmstein
www.dirmstein.de
Nichtamtlicher Teil
Förderverein Blaues Rathaus e. V.
Einladung an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Tag der offenen Tür am Sonntag, den 29. Mai 2016 ab 14:00 Uhr ins Blaue
Rathaus. Nach fünfjähriger Sanierung werden die Veranstaltungsräume präsentiert.
Kultur und Verkehrsverein
Der Kultur- und Verkehrsverein lädt zur 5. öffentlichen Vorstandssitzung am Mittwoch, den 25. Mai um 20.00 Uhr in die Gaststätte
Emichsburg ein.
Themen:
-Patenweinberg
-Schlossmauerglühen/Adventsmarkt
-Weinlaube
-Trullo-Radwanderung
- Musikshow 2017 und sonstiges
Auch Nichtmitglieder sind willkommen.
SPD Ortsverein Bockenheim
Am Freitag, den 20.05.2016 findet um 20:00 Uhr eine Ortsvereinssitzung in der Gaststätte Emichsburg zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzung statt.
Weitere kommunalpolitische Themen stehen auf der Tagesordnung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Prot. Kirchengemeinde Bockenheim
Donnerstag, den 19. Mai 2016
18.00 Uhr
Nachtreffen der Konfirmierten im Sälchen
Sonntag, den 22. Mai 2016
10.00 Uhr
Jubelkonfirmation mit Abendmahl (Lambertskirche)
Die Jubelkonfirmanden treffen sich um 09.30 Uhr.
Wer sich noch nicht angemeldet hat,möchte diese
bitte umgehend nachholen.
Mittwoch, den 25. Mai 2016
14.30 Uhr
Treffen Seniorenkreis im Sälchen.
Referent. H. Schubing
Der Verkauf von Orgelwein ist angelaufen.
Erhältlich im prot. Pfarramt, Weinstr. 35, beim Weingut Kohl, Am
Sonnenberg 3 oder Weingut Peter und Ulrike Bechtel, Leininger
Ring 27.
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Donnerstag, 19.05.2016
17.30 Uhr
in Neuleiningen: Maiandacht
18.30 Uhr
in Mertesheim: Amt
18.30 Uhr
in Dirmstein: heilige Messe
18.30 Uhr
in Kirchheim: Amt
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Einladung zum Seniorenausflug
Die Ortsgemeinde Dirmstein lädt ihre Senioren zu einem Ausflug am
Dienstag, den 7. Juni 2016 nach Rastatt herzlich ein. Abfahrt ist
um 09.30 Uhr am Schlossplatz, die Rückkehr nach Dirmstein gegen
18.00 Uhr. Kosten für die Busfahrt und die Eintrittsgelder übernimmt
die Gemeinde.
Bitte Anmeldung im Gemeindesekretariat montags bis freitags zwischen 08.00 und 11.00 Uhr, Tel. 667.
Ortsbürgermeister und die Beigeordneten
Konzeptvorstellung für den Jahrmarkt 2016
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein Personenkreis aus Vereinsvertretern und Winzern hat sich in den
vergangenen Monaten mit einer konzeptionellen Neugestaltung des
Dirmsteiner Jahrmarktes beschäftigt. Das Ergebnis und die Konzeption für den Jahrmarkt 2016 wird am Samstag, 21.05.2016 in der
Zeit von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr in der Festhalle am Kellergarten der
Öffentlichkeit vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Information durch einen Besuch der Vorstellung. Über ein reges Interesse
freuen sich die Mitwirkenden des Jahrmarktteams. Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen.
Stefan Haas, Beigeordneter
Cabrio Doppeldecker Bus
„Deutsche Weinstraße - Burgunder Tour“
Während der Rundfahrt „Deutsche Weinstraße - Burgunder Tour“
hält der Cabrio Doppeldecker Bus in Dirmstein. Die Fahrten finden
vom 1. Mai bis 30. Oktober 2016 jeweils an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen statt. Ausgenommen am 28. August 2016
(Erlebnistag Deutsche Weinstraße).
Die Haltestelle Kirche wird bei der Rundfahrt um 13.44 Uhr und
18.44 Uhr angefahren.
Stefan Haas, Beigeordneter
Nichtamtlicher Teil
Landfrauenverein Dirmstein
Einladung zur Mitgliederversammlung, am Donnerstag, den 19.
Mai 2016 um 19.00 Uhr in der Schulküche, Bahnhofstraße mit
anschließendem kleinen Imbiss.
Grünstadt-Land
- 11 -
Ausgabe 20/2016
Dirmsteiner Hexen und 1. Vatertagsclub
Die Dirmsteiner Hexen und der 1. Vatertagsclub Dirmstein bedanken
sich bei ihren Gästen und Unterstützern des Maibaumfestes am 1.
Mai 2016.
Im Rahmen dieser Veranstaltung übergaben die Dirmsteiner Hexen
die über das vergangene Jahr gesammelten Spenden an:
Kinderhospiz Sterntaler Dudenhofen
700,00 €
Kerwekomitee Dirmstein
700,00 €
Alte Sandkaut e. V.
400,00 €
Danke an alle die zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Tennisclub GW Dirmstein
7:7
4:10
6:2
Vorschau Medenrunde
DD 55
19.05.16
DD 55
26.05.16
U 15
20.05.16
Herren
22.05.16
www.gerolsheim.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Ergebnisse Medenrunde
U15
GW Dirmstein - TC Friedelsheim
Börner, Rech, Börner/Rech
Herren
GW Dirmstein - Park TC Ludwigshafen
Klotz, Schulmerig
Damendoppel 55
GW Dirmstein - TGH Neustadt-Königsbach
Brennecke/Norenberg, Walter/Müller, Kömmetter/Frey
Gerolsheim
TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim 1 - GW Dirmstein
TC O.G. Glan-Münchweiler - GW Dirmstein
TC Ludwigshain Weisenheim a.S. - GW Dirmstein
GW Dirmstein - TC Winnweiler
Prot. Kirchengemeinde Dirmstein
Presbyteriumssitzung
Donnerstag, 19.05.2016
19.30 Uhr
im Prot. Gemeindehaus
Gottesdienst
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst, Pfr.in Fang
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Ebertsheim
www.ebertsheim.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim
Donnerstag, 19.05.2016
20.00 Uhr
Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“ bei
Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432
Freitag, 20.05.2016
15.00 16.30 Uhr
Kids & Co.
19.45 21.30 Uhr
Teentreff
Samstag, 21.05.2016
19.30 Uhr
Liederabend zum 70-jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim - Näheres sh. Kindenheim
Sonntag, 22.05.2016 Trinitatis
10.15 Uhr
Gottesdienst
Dienstag, 24.05.2016
18.00 19.00 Uhr
Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle)
Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer
und Kath. Kirchengemeinde St. Barbara
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Bebauungsplan
„Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“
der Ortsgemeinde Gerolsheim;
Aufstellungsbeschluss;
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Ortgemeinde Gerolsheim hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“
beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt,
ist für das weitere Verfahren § 13 a BauGB anwendbar.
Im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Gerolsheim weiterhin beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des
Entwurfes des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V.
m. § 13 a BauGB durchzuführen ist.
Der Bebauungsplanentwurf „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“
liegt nun in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 04.07.2016
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land,
Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 106, aus und kann
von jedermann eingesehen werden.
Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter
www.gruenstadt-land.de,
Familie-Wohnen-Umwelt,
Bauleitplanung,
Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung,
Bebauungsplan, laufende Verfahren,
Gerolsheim, Bebauungsplan
„Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“
einsehbar.
Jedermann kann über den Bebauungsplan „Herpfengasse Ost,
Änderungsplan II“ Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
- Präklusion.
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes unterrichten kann
und die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich innerhalb der o. g.
Frist zur Planung zu äußern.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB
wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB, von der Angabe der nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
abgesehen wird.
Gemäß den Bestimmungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2 der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt
wird von insgesamt weniger als 20.000 m2, wobei die Grundflächen
mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mit zu
rechnen sind.
Grünstadt-Land
- 12 -
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Niederhöfer, Bürgermeister
Ausgabe 20/2016
der Jahresfehlbetrag /
Jahresüberschuss auf
-246.022 €
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
2.069.508 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
2.248.010 €
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
-178.502 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0 €
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
11.000 €
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
28.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-17.000 €
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
199.252 €
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
3.750 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
195.502 €
die Einzahlungen aus
internen Leistungsbeziehungen
8.120 €
die Auszahlungen aus
internen Leistungsbeziehungen
8.120 €
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
2.287.880 €
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf 2.287.880 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
0 €
-153.082 €
2.110.808 €
2.198.100 €
-87.292 €
0€
0€
0€
11.000 €
8.000 €
3.000 €
90.742 €
6.450 €
84.292 €
8.120 €
8.120 €
2.220.670 €
2.220.670 €
0€
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für 2016 in Höhe von 17.000 € und für
2017 keine veranschlagt. Im Wirtschaftsplan „Elektrizitätsversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2016 keine Kredite veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde festgelegt.
§5
Steuerhebesätze
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Gerolsheim
Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:00 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Gerolsheim
Tagesordnung
nichtöffentliche Sitzung
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Gerolsheim
für die Haushaltsjahre 2016 / 2017
vom 13.05.2016
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung
(GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
(GVBl. S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom
11.05.2016 (Az.: 2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt, Wirtschaftsplan
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf
20162017
2.243.608 €
2.279.218 €
2.489.630 €
2.432.300 €
Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:
20162017
Grundsteuer A auf 300 v.H.
300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
365 v.H.
Gewerbesteuer auf
370 v.H.
370 v.H.
Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung
der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
für den ersten Hund
60 €
für den zweiten und für jeden weiteren Hund
100 €
Die neue Hundesteuersatzung sieht für gefährliche Hunde einen
eigenen Steuertatbestand vor. Die Hundesteuer für gefährliche
Hunde beträgt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017
für den ersten gefährlichen Hund
360 €
für den zweiten gefährlichen und für
jeden weiteren gefährlichen Hund
480 €
§6
Beiträge
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach
dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175),
zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25)
werden festgesetzt:
20162017
Beitrag für den Weinbergschutz
(Weinbergshut)
25 € / ha
25 € / ha
Beitrag für die Unterhaltung der
Feld- und Wirtschaftswege
(Wirtschaftswegeunterhaltung)
30 € / ha
30 € / ha
Grünstadt-Land
- 13 -
§7
Eigenkapital
Finanzsituation wird bei den freiwilligen Leistungen eine Einsparung in Höhe von mindestens 10 % des Zuschussbedarfs erwartet. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und
2017 wird um Unterrichtung des Veranlassten und um Vorlage
einer Übersicht der freiwilligen Leistungen gebeten.
Der Stand und die Entwicklung des Eigenkapitals können der Übersicht in Register 6 entnommen werden.
§8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
Für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 folgende Zuständigkeiten festgelegt:
a) bis zu
3.500 €
Ortsbürgermeister
b) mehr als
3.500 €
Gemeinderat
Im Finanzhaushalt dürfen Investitionen nur durchgeführt werden, die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur
Beurteilung ist die Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden. Ansonsten sind die Mittel einzusparen und
zum Haushaltsausgleich zu verwenden.
Der Gesamtbetrag der nach § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2016 bzw. 2017 zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl.
Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass nur bereits begonnene bzw. unabweisbare Maßnahmen nach Nr. 4.1.3
der VV zu 103 GemO Abs. 4 GemO genehmigungsfähig sind.
Gem. § 93 Abs. 5 GemO hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Investitionsvorhaben oder selbständig nutzbare Teilvorhaben
dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert
ist.
§9
Altersteilzeit
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.
Gerolsheim, 13.05.2016
Ortsgemeindeverwaltung Gerolsheim
gez. Weyer, Ortsbürgermeister
Hinweise:
1. Die vom Ortsgemeinderat Gerolsheim am 12.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
wird hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von
17.000 € (Haushaltsjahr 2016) und 0 € (Haushaltsjahr 2017), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforderlich ist,
gem. § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt.
2. Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2016 und
2017 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von - 246.022 € im Haushaltsjahr 2016 und - 153.082 €
im Haushaltsjahr 2017 ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO (- 178.502 € für
2016 und - 87.292 € für 2017) nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite zu decken.
Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
• der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren mindestens ausgeglichen ist und
• im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden
Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die
Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten
zu decken. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz des
Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss des
Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes
2016 und 2017 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121
GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des
Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der
Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung
des Eigenkapitals der Ortsgemeinde.
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten
zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;
Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in
den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.
Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum
01.10.2016 und 01.10.2017 gebeten, die weitere Einsparpotentiale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge
hat. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und
disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf den
Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu
überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen. Neben
den Ausgabeansätzen sind auch die Einnahmeansätze (u. a.
Anpassung der Gebühren, Vermietungen und Verpachtungen)
zu überprüfen. Freiwillige Leistungen sind mit der defizitären
Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht vereinbar. Aufgrund der
Ausgabe 20/2016
3. Gegen den Stellenplan/die Stellenübersicht werden keine rechtlichen Bedenken erhoben. Es wird unterstellt, dass Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.
4. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2014 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 8.033.009,07 €. Die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand 31.12.2015:
7.985.649,07 €
Stand 31.12.2016:
7.739.627,07 €
Stand 31.12.2017:
7.586.545,07 €
Stand 31.12.2018:
7.454.398,07 €
Stand 31.12.2019:
7.312.031,07 €
Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren 2017 - 2019 erhebliche Fehlbeträge ausgewiesen werden.
Dadurch wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also
ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital
entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Mai 2016 bis 2.
Juni 2016 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,
ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der
Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6
Satz 4 GemO).
Grünstadt, den 13.05.2016
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
gez. Niederhöfer, Bürgermeister
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Jugendfahrt 2016
Am Freitag, den 27. Mai 2016 fahren die Gerolsheimer Jugendlichen im Alter von 6 - 15 Jahren, das heißt wer am 28. Mai noch
keine 16 Jahre ist, in den bekannten und beliebten Holiday Park
nach Haßloch. Wir werden um 10.30 Uhr vor unserem Festplatz, in
der Straße „An der Weet“ starten. Die mitfahrenden Begleitpersonen
werden sich jeweils um 3 bis 4 Jugendliche in ihrem Umfeld kümmern. Ich bitte die Jugendlichen sowie das Begleitpersonal sich zur
besseren Planung anzumelden. Anmelden könnt Ihr euch mit dem
unten anhängenden Abschnitt, den Ihr dann bitte in den Briefkasten
am Rathaus einwerft. Telefonisch anmelden könnt Ihr euch in der
Amtsstunde unter der Tel. Nr. 705 jeden Mittwoch von 17.30 - 18.30
Uhr, wo Ihr auch persönlich willkommen seid. Natürlich könnt Ihr
euch auch bei mir unter der Tel. Nr. 2907 sowie bei unseren beiden
Beigeordneten, Herrn Klaus May Tel. 926444 und Herrn Hermann
Fried Tel. Nr. 1304 anmelden.
Ortsbürgermeister Erich Weyer
Grünstadt-Land
✂
- 14 -
Anmeldung
Ich/Wir nehme/n an der Gerolsheimer Jugendfahrt 2016 teil.
..................................................................................................
Name Jugendlicher
..................................................................................................
Geburtsdatum
Tel. Nr
..................................................................................................
Name Betreuer
..................................................................................................
..................................................................................................
Anschrift
✂
Nichtamtlicher Teil
Naturfreunde
Die geplante Wanderung am Sonntag, den 22. Mai, findet leider
nicht statt. Ersatztermin ist der 26. Juni. Hier werden wir auch das
bereits im März angekündigte Geocaching durchführen. Weitere
Informationen folgen. Bei organisatorischen Rückfragen können Sie
Peter Palm unter der 06238/3472 kontaktieren.
Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim
Samstag, 21. Mai 2016
14.00 Uhr
Trauung von Carolin Scherdel und Marcel Jacob
Scherdel geb. Charrier
Sonntag, 22. Mai 2016
09.00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe (Pfr.in Fang)
10.00 Uhr
Kindergottesdienst im Gemeindehaus. Wir freuen
uns auf alle Kinder ab 4 Jahren in unserer „kunterbunten Kinderkirche“.
Kath. Kirche St. Leodegar
Freitag, 20.05.22016
09:00 Uhr
hl. Messe
Sonntag, 22.05.2016
09:00 Uhr
Amt, musikal. gestaltet vom Kirchenchor
Donnerstag, 26.05.2016 - Fronleichnam
19:00 Uhr
Eucharistische Andacht
Sonntag, 29.05.2016
10:30 Uhr
Amt zu Fronleichnam im Schulhof, mitgestaltet von
der Musikkapelle Dirmstein. Bei schlechtem Wetter
findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Anschließend Pfarrfest.
Zum Mittagessen gibt es Schnitzel, Kartoffelsalat
sowie Salate vom Büffet. Der Erlös des Pfarrfestes
ist für den Unterhalt unserer Kirche und des Pfarrheimes bestimmt.
Großkarlbach
www.grosskarlbach.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Bericht über die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach
Energetische Sanierung der Kindertagesstätte;
Grundsatzentscheidung und weiteres Verfahren
Das Gebäude der Kindertagesstätte soll energetisch dahingehend
saniert werden, dass ein Wärmedämmverbundsystem (Vollwärmeschutz) aufgebracht sowie neue Fenster eingebaut werden.
Ausgabe 20/2016
Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 170.000 € werden zur
Kenntnis genommen. Für die beabsichtigte Maßnahme ist ein Förderantrag aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 3.0 zu
stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ausschreibung der Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Kostenberechnung vorzulegen. Die Kosten in Höhe von 1.500 bis 2.000 € für
die Gutachten werden als außerplanmäßige Ausgabe durch den
Zweckverband getragen.
Beschlussfassung über die Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2015 beim Kindergartenzweckverband LaumersheimGroßkarlbach
Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geld- und Sachspenden i.H.v. 3.339,90 € gem. der in der Anlage beigefügten Aufstellung
über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen
werden.
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2014
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da der Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner Prüfung nicht beschlussfähig war.
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach
Sonntag, 22.05.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst zu Trinitatis (Pfr. R.Schellhaas-Eberle)
10.00 11.30 Uhr
Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim,
Obergasse zum Thema „Kunterbunte Kinderkirche“
Mittwoch, 25.05.2016
19.00 Uhr
Presbyteriumssitzung
Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 05.06.2016
sind verschickt. Wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen
möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000.
Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim
Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Kindenheim
www.kindenheim-info.de
Nichtamtlicher Teil
Landfrauen
Kochkurs „Leichte Sommerküche - Spargel und Rucola“ am Dienstag, 31.05.2016 um 19.00 Uhr in der Sport- und Freizeithalle. Kursleiterin Frau Memel.
Pro Kindenheim e. V.
Einladung zum Spielplatzfest am Sonntag, den 22. Mai 2016 auf
dem Kindenheimer Spielplatz. Das Fest beginnt um 10.30 Uhr. Zahlreiche Attraktionen warten wieder auf unsere kleinen Gäste.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Prot. Kirchengemeinde Kindenheim
Samstag, 21.05.2016
15.00 Uhr Kindergottesdienst im kleinen Schulsaal
19.30 Uhr Liederabend Prot. Kirchenchor
Sonntag, 22.05.2016 Trinitatis
10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
Dienstag, 24.05.2016
18.00 19.00 Uhr Präparandenstunde in Quirnheim, Bürgerhalle
Liederabend des Prot. Kirchenchores Kindenheim
Anlässlich seines 70jährigen Chorjubiläums des Prot. Kirchenchores
findet am Samstag, 21. Mai 2016, 19.30 Uhr in der Sport- und Freizeithalle Kindenheim ein Liederabend mit anderen Chören statt. Im
Anschluss ist ein Stehempfang.
Grünstadt-Land
- 15 -
Kirchheim
a. d. Weinstraße
www.kirchheim-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
Ausgabe 20/2016
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von
265.000 € und für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 842.500 €
veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
14. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde festgelegt.
Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:30 Uhr
Sitzungsort: Gemeindezentrum „Friederich-Diffiné“,
Kirchheim
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Forsteinrichtungswerk Stichtag 01.10.2016
Vorder- und Gemeinschaftswald
3. Information über den beabsichtigten Forstzweckverband
nach § 30 LWaldG
4. Anfragen und Mitteilungen
nichtöffentliche Sitzung
Personalangelegenheiten, Auftragsvergabe
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Kirchheim a.d.W.
für die Haushaltsjahre 2016 / 2017
vom 13.05.2016
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung
(GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
(GVBl. S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom
11.05.2016 (Az.:2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
20162017
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
3.431.890 € 3.442.630 €
der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf
3.848.575 € 3.849.420 €
der Jahresfehlbetrag /
Jahresüberschuss auf
-416.685 €
-406.790 €
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
3.107.620 € 3.174.630 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
3.446.365 € 3.456.260 €
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
-338.745 €
-281.630 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 €
0€
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 €
0€
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0 €
0€
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
57.000 €
174.000 €
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
322.000 € 1.016.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-265.000 €
-842.500 €
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
620.710 € 1.141.285 €
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
16.965 €
17.155 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
603.745 € 1.124.130 €
die Einzahlungen aus
internen Leistungsbeziehungen
15.140 €
15.140 €
die Auszahlungen aus
internen Leistungsbeziehungen
15.140 €
15.140 €
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
3.800.470 € 4.505.055 €
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf
3.800.470 € 4.505.055 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
0 €
0€
§5
Steuerhebesätze
Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:
20162017
Grundsteuer A auf
300 v.H.
300 v.H.
Grundsteuer B auf
365 v.H.
365 v.H.
Gewerbesteuer auf
370 v.H.
370 v.H.
Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung
der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen.
Die Hundesteuer beträgt 2016 und 2017 für Hunde, die innerhalb
des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund
60 €
für den zweiten Hund
60 €
für den dritten und jeden weiteren Hund
60 €
Die neue Hundesteuersatzung sieht für gefährliche Hunde einen
eigenen Steuertatbestand vor. Die Hundesteuer für gefährliche
Hunde beträgt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017
für den ersten gefährlichen Hund
360 €
für den zweiten gefährlichen Hund
480 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund
600 €
§6
Beiträge
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach
dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175),
zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25)
werden festgesetzt:
20162017
Beitrag für den Weinbergschutz
(Weinbergshut)
28 € / ha
28 € / ha
Beitrag für die Unterhaltung der
Feld- und Wirtschaftswege
(Wirtschaftswegeunterhaltung)
30 € / ha
30 € / ha
§7
Eigenkapital
Der Stand und die Entwicklung des Eigenkapitals können der Übersicht (siehe Register 6) entnommen werden.
§8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
Für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO
werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 folgende Zuständigkeiten festgelegt:
a) bis zu
1.500 €
Ortsbürgermeister
b) mehr als
1.500 €
Haupt- u. Finanzausschuss,
Kulturausschuss
bis
7.500 €
c) mehr als
7.500 €
Gemeinderat
§9
Altersteilzeit
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.
Kirchheim, den 13.05.2016
Ortsgemeindeverwaltung Kirchheim
gez. R. Brunner, Ortsbürgermeister
Hinweise:
1. Die vom Ortsgemeinderat Kirchheim am 05.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
wird hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von
265.000 € (Haushaltsjahr 2016) und 842.500 € (Haushaltsjahr
2017), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforder-
Grünstadt-Land
2.
•
•
3.
4.
- 16 -
lich ist, gem. § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 sowie der
Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt.
Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2016 und
2017 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von - 416.685 € im Haushaltsjahr 2016 und - 406.790 €
im Haushaltsjahr 2017 ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO (- 338.745 €
für 2016 und - 281.630 € für 2017) nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite zu
decken.
Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren mindestens ausgeglichen ist und
im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden
Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die
Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten
zu decken.
Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes 2016
und 2017 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO
beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des
Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der
Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung
des Eigenkapitals der Ortsgemeinde.
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten
zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;
Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in
den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.
Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum
01.10.2016 und 01.10.2017 gebeten, die weitere Einsparpotentiale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge
hat. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und
disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf den
Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu
überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen. Neben
den Ausgabeansätzen sind auch die Einnahmeansätze (u. a.
Anpassung der Gebühren, Vermietungen und Verpachtungen)
zu überprüfen. Freiwillige Leistungen sind mit der defizitären
Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht vereinbar. Aufgrund der
Finanzsituation wird bei den freiwilligen Leistungen eine Einsparung in Höhe von mindestens 10 % des Zuschussbedarfs erwartet. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und
2017 wird um Unterrichtung des Veranlassten und um Vorlage
einer Übersicht der freiwilligen Leistungen gebeten.
Im Finanzhaushalt dürfen Investitionen nur durchgeführt werden, die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur
Beurteilung ist die Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden. Ansonsten sind die Mittel einzusparen und
zum Haushaltsausgleich zu verwenden.
Der Gesamtbetrag der nach § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2016 bzw. 2017 zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl.
Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass nur bereits begonnene bzw. unabweisbare Maßnahmen nach Nr. 4.1.3
der VV zu 103 GemO Abs. 4 GemO genehmigungsfähig sind.
Gem. § 93 Abs. 5 GemO hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Investitionsvorhaben oder selbständig nutzbare Teilvorhaben
dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert
ist.
Gegen den Stellenplan/die Stellenübersicht werden keine rechtlichen Bedenken erhoben. Es wird unterstellt, dass Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.
Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2014 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 9.272.606,10 €. Die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Ausgabe 20/2016
Stand 31.12.2015:
8.744.586,10 €
Stand 31.12.2016:
8.327.901,10 €
Stand 31.12.2017:
7.921.111,10 €
Stand 31.12.2018:
7.569.776,10 €
Stand 31.12.2019: 7.202.501,10 €
Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren 2017 - 2019 erhebliche Fehlbeträge ausgewiesen werden.
Dadurch wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also
ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital
entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird.
Der Ortsgemeinde Kirchheim obliegt die Beachtung eines strikten
Haushaltskonsolidierungskurses, wobei alle gestaltbaren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind. Die Ortsgemeinde hat ihre
Haushalts- und Wirtschaftsführung am Ziel der Rückführung der
Verschuldung auszurichten.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Mai 2016 bis 2.
Juni 2016 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,
ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der
Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6
Satz 4 GemO).
Grünstadt, den 13.05.2016
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
gez. Niederhöfer, Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Kfd Kirchheim
Am Dreifaltigkeitssonntag, 22. Mai 2016 ist um 09.00 Uhr Gottesdienst mit Salzweihe. Die von der kfd angefertigten Salzsäckchen
können gerne gegen eine Spende mitgenommen werden.
Prot. Kirchengemeinde Kirchheim
a. d. Weinstraße
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Heiliger Taufe von Marie
Henriette Grau, Tochter von Vanessa Verena Grau
geb. Schlösser und Peter Grau und von Leni-Katharina Buse, Tochter von Diana Triebel und Tobias
Buse. Thema des Gottesdienstes „Gottes Liebe ist
wie die Sonne“. Alle getauften Kinder sind eingeladen, ihre Taufkerzen mitzubringen, die im Gottesdienst gemeinsam entzündet werden.
Dienstag, 24.05.2016
17.00 Uhr Evangelischer Jugendtreff im Jugendraum (neben
dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren
Kath. Kirchengemeinde
Johannes der Täufer
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Kleinkarlbach
www.kleinkarlbach.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in
der prot. Kirche Kirchheim (siehe unter Kirchheim!)
Montag, 23.05.2016
19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Dorfgemeinschaftshaus
Dienstag, 24.05.2016
17.00 Uhr Evang. Jugendtreff in Kirchheim im Jugendraum (neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren
Grünstadt-Land
- 17 -
Laumersheim
www.laumersheim.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Jagdgenossenschaft Laumersheim
Einladung der Mitglieder zur Jahresversammlung
der Jagdgenossenschaft Laumersheim
für das Geschäftsjahr 2016/2017
am Montag, dem 23. Mai um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum
weißen Lamm“ in Laumersheim.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes
2. Wildbestand in der Gemarkung
3. Bericht des Kassenverwalters
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Verwendung des Jahresüberschusses/Wegebaumaßnahmen
7. Wahl von 2 Kassenprüfern
8. Haushaltsplan 2016/2017
9. Sonstiges, Wünsche und Anträge
G. Lichti
Jagdvorsteher
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Bericht über die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach
Ausgabe 20/2016
Mertesheim
Nichtamtlicher Teil
Seniorengruppe Mertesheim
Nächstes Treffen ist am Mittwoch, 25 Mai 2016 um 15:00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus (KiKa).
Prot. Kirchengemeinde Mertesheim
Donnerstag, 19.05.2016
20.00 Uhr Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“ bei
Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432
Samstag, 21.05.2016
19.30 Uhr Liederabend zum 70 jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim (MZH Kindenheim) -Näheres sh.
Kindenheim
Sonntag, 22.05.2016 - Trinitatis
10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
Dienstag, 24.05.2016
18.00 19.00 Uhr Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle)
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Neuleiningen
www.neuleiningen.de
Näherer Hinweis unter OG Großkarlbach.
Nichtamtlicher Teil
Bauern- und Winzerschaft
Laumersheim
Am Montag, dem 23. Mai um 19.00 Uhr findet in der Gaststätte
„Zum weißen Lamm“ eine Mitgliederversammlung der Bauern- und
Winzerschaft statt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Gemeindliche Arbeiten im Bereich der Gemarkungspflege
6. Ausbau von Wirtschaftswegen
7.Verschiedenes
Prot. Kirchengemeinde Laumersheim
Sonntag, 22.05.2016
10.00 Uhr Gottesdienst Trinitatis (Pfr. R. SchellhaasEberle) in der Bartholomäus Kirche
10 - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim, Obergasse zum Thema „Kunterbunte
Kinderkirche“
Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 26.06.2016
sind verschickt, wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen
möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000.
Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Obersülzen.
Kath. Kirchengemeinde
St. Bartholomäus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Nichtamtlicher Teil
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Wir laden ein zum Feuerwehrfest am Samstag, den 21.05 ab
19.00 Uhr mit der Band BUZZ und Sonntag, den 22.05. ab 11.00
Uhr zum Frühschoppen mit der Blaskapelle Neuleiningen.
Außerdem Vorführungen der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen
und des Gefahrstoffzuges der Feuerwehr Grünstadt.
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Obersülzen
www.obersuelzen.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Obersülzen
Sonntag, 22.05.2016
10.00 - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim, Obergasse zum Thema „Kunterbunte
Kinderkirche“
Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 19.06.2016
sind verschickt. Wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen
möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000.
Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Laumersheim.
Grünstadt-Land
- 18 -
Ausgabe 20/2016
Jugendfußball
Obrigheim (Pfalz)
www.obrigheim-pfalz.de
TV Colgenstein e. V.
Amtlicher Teil
Der TV Colgenstein feiert zusammen mit dem Weingut Schmitt in
der Kirchstr. 5, Obrigheim sein Hoffest vom 20. - 22.05.2016. Der
Hof wird freitags und samstags ab 18.00 Uhr geöffnet, Sonntags
ab 16.00 Uhr.
Freitags spielt die „GitarrencomboVogelfrei“ ab 20.00 Uhr.
Samstags spielt die Band „ Mr. JONAS „ ab 20 Uhr
Sonntags wartet wieder eine große Tombola auf Sie. Hauptgewinn
ein LED Fernseher.
Lose gibt es jeden Tag im Hof. Eintritt an allen Tagen frei. Es warten
hervorragende Weine und kulinarische Leckerbissen auf Sie.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
5. Sitzung des Sozial-, Kulturund Fremdenverkehrsausschusses
der Ortsgemeinde Obrigheim
Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:30 Uhr
Sitzungsort: Bürgerhaus Obrigheim
Tagesordnung:
nichtöffentliche Sitzung
Kultur- und Fremdenverkehrsangelegenheiten
Prot. Kirchengemeinde
Asselheim-Albsheim-Mühlheim
Sonntag, 22.05.2016 - Prot. Kirche Albsheim
09.00 Uhr Gottesdienst - Pfr. Martin Theobald
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Prot. Kirchengemeinde
Obrigheim-Colgenstein
Weinfest in Obrigheim
vom 08. - 09.7.2016
Am 2. Juli-Wochenende findet das Obrigheimer Weinfest statt.
Vereine die Interesse haben an dem Fest mitzuwirken, können sich
gern am Dienstag, 29.05.2016 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Obrigheim einfinden zur nächsten Sitzung.
Achim Mielisch, Zweiter Beigeordneter
Sonntag, 22.05.2016
09:30 Uhr Gottesdienst in Obrigheim
Bis 28.05.2016 ist Pfarrerin Waitschies in Urlaub.
Die Vertretung hat bis 22.05. Pfarrer Theobald, Asselheim, Tel.
(06359) 5772 und von 23.05. bis 28.05.2016 Pfarrerin Metzger,
Bockenheim, Tel (06359) 4295.
Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius
Anmeldung zum Autofreien Eistal
am 03.10.2016
Vereine und Geschäftsleute, welche Interesse haben sich an der
Veranstaltung auf dem Platz vor der Feuerwehr zu präsentieren,
haben die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde Obrigheim bis zum
15.07.2016 zu melden.
Anmeldebogen kann beim Beigeordneten Achim Mielisch angefordert werden unter [email protected] oder 0171-6237081
oder per Fax 06359-6090. Auf rege Beteiligung würden wir uns
freuen, da es dieses Jahr eine Jubiläumsveranstaltung ist.
Achim Mielisch, Zweiter Beigeordneter
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Quirnheim
Nichtamtlicher Teil
Nichtamtlicher Teil
FC Quirnheim
Albsemer Wetterhexe e.V.
Die Wetterhexen spenden den an der Walpurgisnacht gesammelten
Betrag von 300,— Euro an die Kinderkrebsstation Heidelberg.
Landfrauenverein Obrigheim
Samstag, 21. Mai 2016, 15.00 Uhr
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 21.
Mai um 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
Tennisclub e.V. Obrigheim
Ergebnisse
Herren 3
TC Obrigheim 1 - Otterberger TC Im Mühlwoog 1 0:14
TC Obrigheim 1 - TC SW 1903 Bad Dürkheim 2 7:7
Für Obrigheim holten die Punkte Jochen Back und Frank Niebler im
Einzel sowie das Doppel J. Back/M. Dexheimer.
Herren 40
TC Contwig 1 - TC Obrigheim 1 12:2
Es konnte sich nur Kai-Tino Sulzbach im Einzel durchsetzen.
SG Unteres Eistal
TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.V.
Fußball
Aktive Mannschaften
1. Mannschaft
SG Eisbachtal - FSV Osthofen Vorschau: Sonntag, 22.05.2016
SG Eisbachtal - TSG Bechtheim um 15:00 Uhr in Obrigheim
E-Jugend
Vorschau: Samstag, 21.05.2016
SG Unteres Eistal - VfR Friesenheim 5 um 15:00 Uhr
F-Jugend
Vorschau: Samstag, 21.05.2016
TuS 1891 Flomersheim - SG Unteres Eistal um 11:00 Uhr
0:4
Das Sportheim ist am Freitag, den 27.05. ab 19:30 Uhr geöffnet.
Vorstandschaft
Bei der Generalversammlung am 06.05.2016 wurde die Vorstandsschaft neu gewählt:
1. Vorsitzender:
Manfred Würtz
2. Vorsitzender: Uwe Matheis
Kassenwart: Michael Kernst
Schriftführer: Axel Deubert
Ausschuss:
Für die Berghexen: Regina Deubert
Für die Aerobic: Petra Goger
Für den Stammtisch: Jörg Junck
Edeltraud Will
Diana Spiess
Harry Spiess
Nico Kernst
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim
Donnerstag, 19.05.2016
20.00 Uhr Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“
bei Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432
Samstag, 21.05.2016
19.30 Uhr Liederabend zum 70jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim (MZH Kindenheim) -Näheres sh.
Kindenheim
Sonntag, 22.05.2016 - Trinitatis
10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
Dienstag, 24.05.2016
18.00 - 19.00 Uhr Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle)
Grünstadt-Land
- 19 -
Ausgabe 20/2016
Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt
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Wir sagen Danke,
Wir bedanken uns, auch im Namen unserer Eltern,
ganz herzlich für die vielen Glückwünsche und
Geschenke anlässlich unserer Konfirmation.
Besonders bedanken wir uns bei Herrn Pfarrer
Theobald für die schöne Konfirmandenzeit.
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In Bad Dürkheim sind wir Ihr kompetenter Partner für:
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unseres Konzepts. Wir bieten Ihnen ein Umfeld voller
Lebensfreude, in dem Sie sich wohl fühlen und sagen:
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Wir bieten Ihnen in der Einrichtung Service-Wohnen
& Pflege AN DEN DREI MÜHLEN in Bad Dürkheim
55 Einzelzimmer und 24 Service-Wohnungen. Unser
ambulanter Pflegedienst avendi mobil Vorderpfalz versorgt Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind,
im gesamten Stadtgebiet Bad Dürkheims sowie in den
angrenzenden Gemeinden. Liebevolle und kompetente
Pflege gepaart mit abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten geben Ihnen die Sicherheit einer umfassenden
Betreuung in vertrauter Umgebung.
Wir sind gerne für Sie da:
Service-Wohnen & Pflege
AN DEN DREI MÜHLEN
An den drei Mühlen 5 und 7
67098 Bad Dürkheim
Tel: 06322 / 9410-000
E-Mail: [email protected]
Ambulanter Pflegedienst
avendi mobil Vorderpfalz
Kaiserslauterer Str. 45
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 / 9480 780
E-Mail: [email protected]
Grünstadt-Land
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