KW 20 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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KW 20 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
A mtsblatt 43. Jahrgang (123) Donnerstag, den 19. Mai 2016 Nr. 20/2016 der Verbandsgemeinde . GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden "ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM å'ROKARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM -ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN /BRIGHEIMåså1UIRNHEIM [email protected] www.gruenstadt-land.de 13. am Samstag, den 28.05.2016 im Sportpark „Sülzer Tor“ des SV Obersülzen Schirmherren sind die Bürgermeister Reinhold Niederhöfer Klaus Wagner Karl Meister Veranstalter: SV Obersülzen Spielpläne siehe Innenseite Grünstadt-Land - 2 - Ausgabe 20/2016 13. Spielplan AH-Turnier Leiningerland Cup 2016 Sportpark „Sülzer Tor“ - SV Obersülzen Samstag, 28.05.2016 Gruppe A SG Obersülzen / Grünstadt TSV Neuleiningen TuS Sausenheim SG Unteres Eistal Vorrunde: Spielzeit: 1 x 25:00 min Gruppe B SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen SG Bockenheim / Kindenheim SG Ebertsheim / Rodenbach SG Kirchheim / Großkarlbach Pause: 2:00 min Uhrzeit Gruppe Vorrunde 11:00 A SG Obersülzen / Grünstadt TSV Neuleiningen 11:00 A TuS Sausenheim SG Unteres Eistal 11:30 B SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen SG Bockenheim / Kindenheim 11:30 B SG Ebertsheim / Rodenbach SG Kirchheim / Großkarlbach 12:00 A SG Obersülzen / Grünstadt TuS Sausenheim 12:00 A TSV Neuleiningen SG Unteres Eistal 12:30 B SG Altleiningen / Carlsberg / Hertlingshausen SG Ebertsheim / Rodenbach 12:30 B SG Bockenheim / Kindenheim SG Kirchheim / Großkarlbach 13:00 A TSV Neuleiningen TuS Sausenheim 13:00 A SG Unteres Eistal SG Obersülzen / Grünstadt 13:30 B SG Bockenheim / Kindenheim SG Ebertsheim / Rodenbach 13:30 B SG Kirchheim / Großkarlbach SG Altleiningen/Carlsberg/Hertlingshausen Endrunde: Spielzeit: 1 x 25:00 min Pause: 2:00 min Uhrzeit Gruppe 14:15 HF 1 Sieger Gruppe A Zweiter Gruppe B 14:15 HF 2 Sieger Gruppe B Zweiter Gruppe A Platzierungsspiele: Spielzeit: 2 x 15:00 min Uhrzeit 1. und 2. Halbfinale Pause: 2:00 min Gruppe 1. und 2. Halbfinale 15:00 Vierter Gruppe A Vierter Gruppe B 15:00 Dritter Gruppe A Dritter Gruppe B Uhrzeit 15:45 Spiel um Platz 3 und 4 Zweiter Gruppe A Uhrzeit 16:30 Zweiter Gruppe B Finale Sieger Gruppe A Sieger Gruppe B Die Siegerehrung findet direkt im Anschluss an das Endspiel statt. Grünstadt-Land - 3 - Ausgabe 20/2016 Landfrauen Grosskarlbach laden ein zum Tag der offenen Tür am 22.05.2016 ab 12:00 Uhr im Bürgerhaus Grosskarlbach zum Mittagessen und Kaffee und selbstgebackenem Kuchen pro kindenheim e.v. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land lädt ein zum Spielplatzfest Sonntag 22.05.2016 Ort: Spielplatz neben der Kita in Kindenheim Beginn: 10:30 Uhr Dosenwerfen Mannschaftsspiele Riesenhüpfburg Tau ziehen Eierlaufen Armbrustschießen Jonglieren Verlosung der Preise um 15:30 Uhr für´s leibliche Wohl ist gesorgt: Bratwurst Salat Spieße Weißwurst + Brezel Saumagenburger Currywurst Getränke Pommes Kaffee und Kuchen Ende: 17:00 Uhr ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) Spiel und Spaß für und mit Kindern: Kinder schminken Amtlicher Teil Der Erlös des Festes wird in den Spielplatz investiert! Genehmigung vom 10.05.2016 für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120 in Kindenheim Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, hat mit Bescheid vom 10.05.2016 (Az.: 139-13/5/VK) der Firma Pfalzwerke AG, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen, die Genehmigung erteilt für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 2.75-120, jeweils mit einer Nennleistung von 2.750 Kilowatt und einer Gesamthöhe über Grund von 199,00 Meter (Nabenhöhe 139,00 Meter, Rotordurchmesser 120,00 Meter), in der Gemarkung Kindenheim im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Auf dem Kahlenberg, Erweiterungsplan I“ der Ortsgemeinde Kindenheim. Die Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 BImSchG und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) nachfolgend den verfügenden Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung bekannt: I. Der Firma Pfalzwerke Aktiengesellschaft mit Sitz in 67061 Ludwigshafen, Kurfürstenstraße 29, wird auf Antrag vom 09.06.2015 (Eingang: 16.06.2015) gemäß der §§ 4, 19 Abs. 3 und 10 BImSchG i.V. Grünstadt-Land - 4 - mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV die Genehmigung erteilt für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120 mit einer Nennleistung von 2.750 Kilowatt und einer Gesamthöhe über Grund von 199,00 Meter (Nabenhöhe 139,00 Meter, Rotordurchmesser 120,00 Meter) in der Gemarkung Kindenheim im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Kahlenberg, Erweiterungsplan I“ der Ortsgemeinde Kindenheim. Die Anlage 1 (max. Höhe 484,70 m ü. NN) ist zu errichten auf den Grundstücken mit den Flurstück-Nummern 3080 (alt, vor Flurbereinigung) bzw. 4892, 4893 (neu, nach Flurbereinigung). Anlage 2 (max. Höhe 472,60 m ü. NN) ist zu errichten auf den Grundstücken mit den Flurstück-Nummern 3151/2, 3161, 3222 (alt, vor Flurbereinigung) bzw. 4942 (neu, nach Flurbereinigung). II. Für die unter I. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Genehmigungsinhaberin als Beteiligte angeordnet. III. Die unter Ziffer I. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt aufgrund ihrer Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG) folgende andere behördliche Entscheidungen mit ein: 1. Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) für die Errichtung der beiden Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120; 2. Luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die unter Ziffer I. erteilte Genehmigung der beiden zu errichtenden Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120; 3. Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß §§ 41 Abs. 1, 43 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) für die verkehrliche Erschließung des Vorhabens der Errichtung und des Betriebes der beiden Windenergieanlagen vom Typ GE 2.75-120 im Zuge der Landesstraße L 450 zwischen Kindenheim und Biedesheim von Netzknoten 6314 057 und 6314 062 bei Station 1,483 in Form der Nutzung des Wirtschaftsweges Flurstück-Nr. 2605 der Gemarkung Kindenheim als Zufahrt zur L 450. IV. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. V. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses gewahrt. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim (Impressum) aufgeführt sind. Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden. Eine Ausfertigung des Bescheides samt Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen sind von Freitag, den 20.05.2016, bis einschließlich Freitag, den 03.06.2016, bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 12b, 67098 Bad Dürkheim (Referat Umweltschutz und Landespflege, Herr Kaul) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Aufgrund § 10 Abs. 8a BImSchG erfolgt der Hinweis, dass diese Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid, jedoch nicht die Antrags- und Planunterlagen, in der Zeit von Freitag, den 20.05.2016, bis einschließlich Freitag, den 03.06.2016, auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim unter „www.kreis-bad-duerkheim.de“ unter der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden können. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung von den Personen oder Organisationen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Genehmigungsbehörde schriftlich angefordert werden. Bad Dürkheim, den 11.05.2016 Kreisverwaltung Bad Dürkheim In Vertretung gez. Frank Rüttger, Kreisbeigeordneter Ausgabe 20/2016 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Der Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim-Heßheim hat in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 15.03.2016 die Änderung der Verbandsordnung beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBI. S. 412) hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Errichtungsbehörde mit Bescheid vom 22.04.2016 - Az: 17 062/AME/21 a - die Änderung der Verbandsordnung festgestellt. Danach ändert sich die Verbandsordnung wie folgt: (weiterer Text siehe Anlage) Trier, den 22. April 2016 Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) Im Auftrag gez.: Christof Pause Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal Grünstadt - Land / Lambsheim Heßheim (AME) vom 21.06.2000 zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 21.12.2006 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes hat in der Sitzung vom 15.03.2016 mit Zustimmung der Verbandsgemeindevertretungen der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Lambsheim-Heßheim aufgrund von § 6 Abs, 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBI. S. 412) in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom 14.07.2015 (GVBI. S. 127-164) die nachstehende Verbandsordnung beschlossen und deren Feststellung beantragt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als die nach § 5 KomZG zuständige Behörde stellt hiermit aufgrund des § 6 Abs. 2 KomZG folgende Verbandsordnung fest: §1 Aufgabe (1a) Der Zweckverband hat die Aufgabe, innerhalb des in § 2 bezeichneten Entsorgungsgebietes das Abwasser der Verbandsmitglieder ab den in der als Anlage 1 beigefügten Karte festgelegten Übergabepunkten abzuleiten, zu klären und die Kläranlage, die Verbindungssammler und die erforderlichen Nebeneinrichtungen, sowie die Photovoltaikanlage zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu betreiben und zu erneuern. (1b) Die Zuständigkeit des Zweckverbandes umfasst auch die Unterhaltung und den Betrieb folgender Anlagen im Einzugsbereich der Kläranlage Heßheim: - das Ortsnetz beginnend am Hausanschluss im öffentlichen Bereich - die Hauptsammler - die Regenüberlaufbauwerke - die Regenrückhaltebecken sowie - die Pumpwerke und Verbindungssammler Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind vom jeweiligen Einrichtungsträger zu tragen. (2) Der Zweckverband begründet kein Entsorgungsverhältnis mit den einzelnen Anschlussberechtigten bzw. Anschlussverpflichteten und ist nicht berechtigt, den Anschluss- und Benutzungszwang festzulegen. (3) Die Anlagen des Verbandes werden in einer Karte dargestellt, die auch die Abgrenzung von den Anlagen der Verbandsmitglieder zeigt (Anlage 1). §2 Mitglieder Mitglieder des Zweckverbandes sind die Verbandsgemeinden: 1.Grünstadt-Land für das Gebiet der Ortsgemeinden Kirchheim, Kleinkarlbach, Neuleiningen, Bissersheim, Großkarlbach, Laumersheim, Dirmstein und Gerolsheim und 2.Lambsheim-Heßheim für das Gebiet der Ortsgemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim und Kleinniedesheim Fortsetzung auf Seite 6 Grünstadt-Land - 5 - Ausgabe 20/2016 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06359 8001-0............................................. Fax 06359 8001-811 E-Mail:......................................................... [email protected] Internet....................................................... www.gruenstadt-land.de Öffnungszeiten Montag-Freitag....................................................... 08:30 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch.................................. 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag............................................................. 13:30 - 18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung Zulassungsstelle im Rathaus der Verbandsgemeinde Tel. 06359 8001-173.......................................... Fax 06359 8001-179 Öffnungszeiten Montag......................................07:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag, Mittwoch................................................ 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag......................... 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag.................................................................... 07:30 - 11:30 Uhr Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Bürgermeister/Beigeordnete - Bürgermeister Reinhold Niederhöfer - Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9 bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306) - Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung im Sekretariat: Frau Neufeld.......................................................Tel. 06359 8001-541 Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Pascal Stockè.....................................................Tel. 06359 8001-241 Mail:.............................................pascal.stocke@gruenstadt-land.de Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern................................................................. Tel. 06359 4237 Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde Karlheinz Christ..................................................... Tel. 0162 2948115 E-Mail:..............................migration.integration@gruenstadt-land.de Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919786 Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919787 Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG............................................Tel. 0800 7977777 Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Frankenthal.....................................Tel. 06233 602444 Dirmstein, Gerolsheim Stadtwerke Grünstadt..................................................06359 85563 Neuleiningen KEEP................................................................... Tel. 06351 407-107 außerhalb der regulären Arbeitszeit..................Tel. 0800 7759000 Obrigheim Erdgasversorgung Pfalzwerke Netz AG............................................Tel. 0800 1003448 Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Grünstadt...........................................Tel. 06359 85563 Neuleiningen, Obrigheim Ruftaxi Tel................................................06233 879930 oder 0173 6570999 Dirmstein, Gerolsheim Polizeiinspektion Grünstadt Tel. 06359 93120 Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Notfallrufe Polizei/Notruf...........................................................................110 Feuerwehr................................................................................112 Notarzt / Krankenwagen...........................................06359 19222 Kreiskrankenhaus Grünstadt......................................06359 8090 Vergiftungsfälle................................... 06131 232466 oder 19240 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentraleam Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 ............................ Tel. 06359 19292 oder 116117 (ohne Vorwahl) Mittwoch ab 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr und an allen Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr und an allen Feiertagen vom Vorabend 19.00 Uhr bis zum Folgetag 07.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst ............................................................................ Tel. 06359 1231 www.zahnnotfall-pfalz.de Augenärztlicher Notdienst ............................................................................ Tel. 06232 1330 Tierärztlicher Notdienst ...................................................................... Tel. 0152 03740813 Apothekendienst Samstag, 21.05., 12:00 Uhr bis Sonntag, 22.05., 8:30 Uhr Bären-Apotheke, Verladeplatz 2, Grünstadt Sonntag, 22.05., 8:30 Uhr bis Montag, 23.05., 8:30 Uhr St. Michael-Apotheke, Marktstr. 2, Dirmstein Donnerstag, 26.05., 8:30 Uhr bis Freitag, 27.05., 8:30 Uhr Apotheke am Weintor, Gartenstr. 13, Bockenheim Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240 Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Internet:www.wittich.de E-Mail: Postanschrift: Ansprechpartnerin für Anzeigen: Telefon und Fax: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Angelika Heintzmann Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04 E-Mail: [email protected] Adresse: Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten und Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, 67269 Grünstadt Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per E-Mail an: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Grünstadt-Land - 6 - §3 Name und Sitz Fortsetzung von Seite 4 (1) Der Zweckverband führt den Namen „Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim-Heßheim“ (AME). (2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Grünstadt. §4 Verbandsversammlung Der Verbandsversammlung gehören an: 1. die Bürgermeister der Verbandsmitglieder als deren gesetzliche Vertreter 2. je Verbandsmitglied weitere 8 Vertreter Jedes Mitglied der Verbandsversammlung hat eine Stimme. Das Stimmrecht wird durch die Vertreter ausgeübt. Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. §5 Aufgaben der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, die ihr durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können. Das sind insbesondere: 1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss, 3. der Abschluss von Verträgen, die den Wirtschaftsplan erheblich belasten, 4. die mittel- und langfristigen Planungen, 5. die Zustimmung zur Bestellung und Eingruppierung des Werkleiters; 6. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen. 7. die Wahl des Werksausschusses §6 Verbandsvorsteher und Stellvertreter (1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsteher sowie dessen Stellvertreter. Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein, das kommunale Gebietskörperschaft ist. Das Vorschlagsrecht für den Verbandsvorsteher wechselt zwischen der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land in zweieinhalbjährigem Turnus. Das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter steht dem Verbandsmitglied zu, das nicht den Verbandsvorsteher stellt. (2) Der Verbandsvorsteher ist Vorgesetzter des Werkleiters und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebes. (3) Der Verbandsvorsteher kann der Werkleitung nur Einzelweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger Belange des Verbandes, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind. (4) Der Verbandsvorsteher hat vor Eilentscheidungen nach § 48 GemO, die den Eigenbetrieb betreffen, die Werkleitung zu hören. §7 Aufwandsentschädigungen (1) Dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt. (2) Die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung und des Werkausschusses erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung und des Werkausschusses eine Aufwandsentschädigung. (3) Die Höhe der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 wird durch die Verbandsversammlung nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften festgesetzt. §8 Verwaltungsgeschäfte Die Verwaltungsgeschäfte des „Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim-Heßheim“ (AME) werden durch die Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land (VGW) geführt. §9 Umlagen und Deckung des Finanzbedarfs (1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, die Investitionskosten und die laufenden Kosten des Zweckverbandes anteilmäßig zu tragen. (2) Zur Ermittlung des auf die Verbandsmitglieder entfallenden Investitionskostenanteils sind die Investitionskosten gemäß der Anlage zur Verbandsordnung auf die Kostenstellen und Kostenträger aufzuteilen. Ausgabe 20/2016 (3) Die Investitionskosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden auf die Verbandsmitglieder für die Kostenstellen mechanischer, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage entsprechend dem für jedes Verbandsmitglied vorgesehenen Trockenwetterzufluss und für die Kostenstelle biologischer Teil der Kläranlage einschließlich Schlammbehandlung entsprechend der für jedes Verbandsmitglied vorgesehenen Einwohner- und Einwohnergleichwerte (E+EW) verteilt. (4) Die Investitionskosten für die Niederschlagsabwasserbeseitigung aller Kostenstellen werden auf die Verbandsmitglieder entsprechend der für sie ermittelten tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen Flächen verteilt. (5) Zur Ermittlung der auf die Verbandsmitglieder entfallenden laufenden Betriebs-, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten werden diese Kosten jeweils für ein Wirtschaftsjahr gemäß der Anlage zur Verbandsordnung auf alle Kostenstellen verteilt. Die den Kostenstellen zugeordneten Kosten sind in fixe und variable Kosten aufzuteilen. Fixe und variable Kosten sind sodann nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in der jeweils geltenden Fassung auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen. (6) Die nach Absatz 5 ermittelten fixen Kosten werden für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß Abs. 3 für die Niederschlagswasserbeseitigung gem. Abs. 4 auf die Verbandsmitglieder verteilt. (7) Die variablen Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die Verbandsmitglieder für die Kostenstellen mechanisch, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage, nach den den Entgeltsschuldnern der Verbandsmitglieder jährlich berechneten Schmutzwassermengen und für die Kostenstelle biologischer Teil der Kläranlage einschließlich Schlammbehandlung entsprechend der für jedes Verbandsmitglied qualitativ und quantitativ gewichteten Schmutzwassermenge verteilt. Es werden die Schmutzwassermengen des Vorjahres zugrunde gelegt. (8) Die variablen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aller Kostenstellen werden auf die Verbandsmitglieder, nach den Grundstücksflächen verteilt, die jeweils im Abrechnungszeitraum an die Abwasserbehandlungsanlagen eines Verbandsmitgliedes angeschlossen werden. (9) Für die Aufteilung der Verbindungssammler wird der Maßstab des mechanischen Teils der Kläranlage zugrunde gelegt. (10) Der Umlagenanspruch aus der Spitzabrechnung entsteht immer zum 31.12. des jeweils abgelaufenen Jahres. Der Abrechnungsbetrag wird mit Festsetzung der Fälligkeit von den Verbandsgemeindewerken Grünstadt-Land (VGW) nach Feststellung der Bilanz angefordert. Die Fälligkeiten der Vorauszahlungen auf die laufenden Kosten werden durch die Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land (VGW) jeweils zur Mitte des Kalendervierteljahres festgesetzt. Für die Bauphase entrichtet jedes Verbandsmitglied zur Erhaltung der notwendigen Liquidität einen verursachungsgerechten Kostenanteil, der jeweils von den Verbandsgemeindewerken Grünstadt-Land (VGW) mit Festsetzung der Fälligkeit angefordert wird. Verspätet eingegangene Zahlungen werden mit 6 % ab Fälligkeit verzinst. (11) Abweichend von den Absätzen 1 bis 10 kann für den Tätigkeitsbereich „Stromerzeugung - PV-Anlage“ von einer Umlage der Investitionskosten bzw. von einer Umlage der laufenden Kosten auf die Mitglieder abgesehen werden. Im Falle eines Verlustes in dem Tätigkeitsbereich „Stromerzeugung - PV-Anlage“ wird dieser im Folgejahr durch die Verbandsmitglieder ausgeglichen. § 10 Aufteilung des Eigenkapitals (1) Der Anteil der Mitglieder am Eigenkapital des Tätigkeitsbereiches „Abwasserbeseitigung“ bemisst sich anhand des durchschnittlichen Anteils an den Gesamtkosten der Kläranlage und des Verbindungssammlers zu 56,8 % für die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und 43,2 % für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim. (2) Der Anteil der Mitglieder am Eigenkapital des Tätigkeitsbereiches „Stromerzeugung - PV-Anlage“ beträgt ebenfalls 56,8 % für die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und 43,2 % für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim. § 11 Form der öffentlichen Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen werden nach den Vorschriften der Hauptsatzungen der Verbandsmitglieder veröffentlicht. Grünstadt-Land - 7 - Ausgabe 20/2016 § 12 Abwicklung bei Auflösung oder Ausscheiden von Verbandsmitgliedern (1) Bei Auflösung des Zweckverbandes kann der Tag der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses erst festgesetzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die Durchführung der Liquidation und die Bestellung eines Liquidators erzielt haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme der Bediensteten des Verbandes. (2) Verbandsmitglieder können zum Schluss eines Wirtschaftsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung des Verbandsmitgliedes muss spätestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem das Verbandsmitglied ganz oder mit bestimmten Gebietsteilen ausscheiden will, mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen. (3) Ein Anspruch des ausscheidenden Verbandsmitgliedes auf Rückzahlung von Verbandsumlagen sowie auf das übrige Verbandsvermögen oder einen Teil hiervon besteht nur, soweit es sich um Verbandsvermögen handelt, das ausschließlich zur Entsorgung des ausscheidenden Mitglieds dient. Im Übrigen hat das ausscheidende Verbandsmitglied dem Zweckverband alle Nachteile auszugleichen, die diesem durch den Austritt entstehen, insbesondere für den in größerem Umfang durchgeführten Ausbau von gemeinsamen Anlagenteilen; dies gilt auch für die Kosten des Betriebes, der Unterhaltung und Verwaltung dieser Anlagenteile. (4) Weitere Einzelheiten werden in Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied festgelegt. § 13 Inkrafttreten Die Verbandsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage zur Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land / Lambsheim - Heßheim (AME) Aufteilung der Kosten und Aufwendungen der Abwasserbeseitiqunq (1) Bei der Aufteilung der Investitionsaufwendungen und investitionsabhängigen Kosten von im Mischsystem betriebenen Abwasserbeseitigungsanlagen sind folgende Vomhundertsätze zugrunde zu legen: Kostenstelle 1. biologischer Teil der Kläranlage, einschließlich Schlammbehandlung 2. mechanischer, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage 3. Leitungen für Mischwasser (doppelter Trockenwetterabfluss zuzüglich Fremdwasser) SchmutzwasserNiederschlagswasser 100 v.H. 0 v.H. 50 v.H. 50 v.H. 50 v.H. 50 v.H. Die von den Kostenstellen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 nicht erfassten sonstigen Investitionsaufwendungen und investitionsabhängigen Kosten der Kläranlage, insbesondere für Grundstücke (einschließlich Erwerbskosten), Außenanlagen, Betriebs- und Wohngebäude, Energieversorgung, Planung, und Bauleitung sind im Verhältnis der Investitionsaufwendungen für die Kostenstellen nach Satz 1 Nr.1 bis 3 auf diese oder als selbständige Kostenstellen auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen. (2) Der Anteil der Entwässerung von öffentlichen Verkehrsanlagen an den Investitionsaufwendungen und den investitionsabhängigen Kosten ist mit 35 v.H. der Aufwendungen und Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung anzusetzen und vom jeweiligen Verbandsmitglied im Verhältnis der entwässerten Straßenflächen zu erstatten. Grünstadt-Land - 8 - SONSTIGE MITTEILUNGEN Redaktionsschluss vorverlegt Wegen des Feiertags Fronleichnam wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt der 21. KW auf Freitag, 20.05.2016, um 10.00 Uhr vorverlegt. Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Amtsblattredaktion Gefunden wurde • In Dirmstein ein Quatrokopter („Drohne“), ein Fahrrad und ein Schlüsselbund Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Bürgerservice Grünstadt-Land, Tel. 06359/8001-160 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim an der Weinstraße sucht zum nächstmöglichen Eintritt eine/n Sachbearbeiter/in in Vollzeit für den Fachbereich natürliche Lebensgrundlage und Bauen Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB • Ermittlung und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach KAG • Abwicklung von Grundstücksgeschäften • Verwaltung / Bewirtschaftung unbebauter Grundstücke • kommunale Forstangelegenheiten • Jagd- und Fischereiwesen Ihr Profil: • Sie haben die Zweite Angestelltenprüfung oder eine mindestens gleichwertige Prüfung für den kommunalen Verwaltungsdienst abgelegt • Sie besitzen die für die Aufgabenschwerpunkte erforderlichen Fachkenntnisse • Sie können selbständig Ergebnisse unter Entwicklung eigener Initiative aufgrund des geforderten Fachwissens erarbeiten • Sie sind flexibel, belastbar und zuverlässig • Diskretion, Sprachgewandtheit, sicheres und freundliches Auftreten werden vorausgesetzt Wir bieten Ihnen: • leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst/TVöD-VKA entsprechend Ihren persönlichen Voraussetzungen • gleitende Arbeitszeit, Bereitschaft zu Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit • vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (aus Kostengründen senden wir diese nicht zurück) bis 31.05.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim an der Weinstraße Weinstraße 16 67157 Wachenheim an der Weinstraße Telefonische Auskunft unter 06322/9580-300 (Herr Schneider), www.vg-wachenheim.de Wir bitten darum, auf spezielle Bewerbungsmappen zu verzichten. Ausgabe 20/2016 Stellenausschreibung Für die Kindertagesstätte des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim - Großkarlbach in Laumersheim suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt jeweils eine/einen staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Nichtfachkraft mit Erfahrung im Umgang mit Kindern in Vollzeit sowie in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden als Krankheitsvertretung Wir bieten Ihnen: - eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden sowie eine Teilzeitbeschäftigung mit 19,5 Wochenstunden - Bezahlung nach TVÖD - befristete Verträge als Krankheitsvertretung - Berufserfahrung in einer Bewegungskindertagesstätte (2-6 Jahre) im teiloffenem Konzept Wir erwarten: - eine interessierte freundliche Person - professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams - Belastbarkeit und Flexibilität Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 31.05.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land Industriestraße 11 67269 Grünstadt Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung sowie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Heiser, Tel. 06238 3557 oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel. 06359/8001-516. Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Weisenheim am Berg sucht zum August 2016 für ihre Kindertagesstätte „Weisenheimer Spatzennest“ in Weisenheim am Berg eine Erzieherin / einen Erzieher in Vollzeit; in Teilzeit mit 29,5 Stunden oder 19,5 Stunden wöchentlich Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.07.2017. Perspektiven für eine Weiterbeschäftigung sind gegeben. Sie verfügen über: • Abgeschlossene Ausbildung als ErzieherIn • Begeisterungsfähigkeit für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien • Flexibilität und organisatorisches Geschick Wir bieten Ihnen: • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten Team • Regelmäßige Fortbildungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten • Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 10.06.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim -PersonalbüroBahnhofstraße 12 67251 Freinsheim oder elektronisch an [email protected]. Für weitere Informationen stehen wir unter der Telefonnummer 06353/9357-233 (Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim) oder 06353/8815 (Kindertagesstätte) zur Verfügung. Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher keine Originale und Bewerbungsmappen einzureichen. Grünstadt-Land - 9 - Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten Für den Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten gelten folgende Betriebs- bzw. Ruhezeiten: 1. Der Betrieb der im Anhang der 32. BImschVO aufgeführten Geräte und Maschinen (= lärmerzeugende Geräte und Maschinen) ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen, sowie in den Sondergebieten nach der BaunutzungsVO in der Zeit - von 13.00 - 15.00 Uhr und - von 20.00 - 07.00 Uhr sowie - an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. 2. Freischneider (Motorsense), Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit - von 07.00 - 09.00 Uhr und - von 17.00 - 20.00 Uhr nicht betrieben werden. 3. Die vorgenannten Geräte und Maschinen mit Ausnahme von Freischneidern (Motorsensen), Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern dürfen, soweit sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr betrieben werden. 4. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion kann Ausnahmen von den vorgenannten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist. Ausgabe 20/2016 Battenberg (Pfalz) www.battenberg-weinstrasse.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Battenberg Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in der prot. Kirche Kirchheim (siehe Kirchheim) Dienstag, 24.05.2016 17.00 Uhr Evangelischer Jugendtreff im Jugendraum Kirchheim neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren Mittwoch, 25.05.2016 19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Kirchenhäuschen Bissersheim www.bissersheim.de Amtlicher Teil 5. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn es die Wetterlage erfordert. SONSTIGE MITTEILUNGEN Wir bitten um Einhaltung der Regelung und weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Verbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Bericht über die 14. Sitzung des Gemeinderates Bissersheim Verbandsgemeindeverwaltung -Ordnungsamt- Volkshochschule Leininger Pforte-Eistal und Vhs Burgenländchen in der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim Leitung: Waßner, Kurt, Telefon: 06359/83111 (auch am Wochenende), 06359/8001141 (dienstlich), Fax: 06359/840646 privat. www. vhs-gruenstadt-land.de/vhs. Email: [email protected] Unsere Kursangebote finden Sie im Internet unter: www.vhs-gruenstadt-land.de Sitzkreisgymnastik ab Freitag, 20.05.2016, 14:30 - 15:30 Uhr, Eberstheim, Nebenraum, Grundschule Nichtamtlicher Teil Freie Wählergruppe Grünstadt-Land e.V. Einladung zur außerordentlichen Mitglieder- und Delegiertenversammlung am Mittwoch, 8. Juni 2016 um 19.00 Uhr im Friederich-Diffinè-Haus, Weinstraße Nord 1, 67281 Kirchheim Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Satzung FWG Leiningerland 3.Fusion - Bildung einer gemeinsamen Verwaltung4.Verschiedenes am 07.04.2016 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“; Zustimmung der Ortsgemeinde Bissersheim gem. § 67 Abs. 2 GemO Der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“ wird gem. § 67 Abs. 2 GemO nochmals zugestimmt. Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen Unter Änderung des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 23.05.2014 erhebt die Ortsgemeinde Bissersheim von den 1. Grundstückseigentümern die gegen die wiederkehrenden Ausbaubeitragsbescheide vom 03.06.2014 Widerspruch erhoben (unter Anrechnung der bereits gezahlten wiederkehrenden Beiträge) und den Eigentümern der noch nicht veranlagten Grundstücke im Innenbereich a) für das Jahr 2013 einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag i.H.v. 0,172681 €/m2 gewichtete Fläche und b) für das Jahr 2014 einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag i.H.v. 0,007116 €/m2 gewichtete Fläche. 2. „Nichtwiderspruchsführern“ für das Jahr 2014 einen endgültigen wiederkehrenden Ausbaubeitrag i.H.v. 0,007116 €/m2 gewichtete Fläche (unter Anrechnung der bereits gezahlten wiederkehrenden Beiträge). Nichtamtlicher Teil kfd Kirchheim-Bissersheim Salzweihe Veröffentlichung sh. unter Kirchheim Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in der prot. Kirche Kirchheim (siehe unter Kirchheim!) Dienstag, 24.05.2016 17.00 Uhr Evangelischer Jugendtreff im Kirchheimer Jugendraum (neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren Grünstadt-Land - 10 - Bockenheim a. d. Weinstraße www.bockenheim.de Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 19. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim Sitzungstag: Montag, 23.05.2016, 19:00 Uhr Sitzungsort: Rathaus Bockenheim Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED hier: Ausbauprogramm 2. Benennung von Straßen im Neubaugebiet „Im Brübel - Erweiterungsplan I“ 3. Anfragen und Mitteilungen 4.Einwohnerfragestunde nichtöffentliche Sitzung Auftragsvergabe Ausgabe 20/2016 Freitag, 20.05.2016 09.00 Uhr in Sausenheim: heilige Messe 18.30 Uhr in Grünstadt: Amt 18.30 Uhr in Laumersheim: heilige Messe, Kapelle 19.00 Uhr in Dirmstein: Maiandacht, Mariengrotte Samstag, 21.05.2016 18.00 Uhr in Großkarlbach: Vorabendmesse Sonntag, 22.05.2016 09.00 Uhr in Obrigheim: Amt für die Pfarrgemeinde, Salzweihe 09.00 Uhr in Kirchheim: Taufgottesdienst, Salzweihe 10.30 Uhr in Grünstadt: Taufgottesdienst, Salzweihe 10.30 Uhr in Sausenheim: Amt, Salzweihe 19.00 Uhr in Grünstadt: Maiandacht 19.00 Uhr in Mertesheim: Maiandacht 19.00 Uhr in Dirmstein: Taizé-Gebet Dienstag, 24.05.2016 09.00 Uhr in Dirmstein: heilige Messe 17.45 Uhr in Ebertsheim: Maiandacht 18.30 Uhr in Ebertsheim: heilige Messe 18.30 Uhr in Neuleiningen: Amt Mittwoch, 25.05.2016 09.00 Uhr in Mertesheim: heilige Messe Dirmstein www.dirmstein.de Nichtamtlicher Teil Förderverein Blaues Rathaus e. V. Einladung an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Tag der offenen Tür am Sonntag, den 29. Mai 2016 ab 14:00 Uhr ins Blaue Rathaus. Nach fünfjähriger Sanierung werden die Veranstaltungsräume präsentiert. Kultur und Verkehrsverein Der Kultur- und Verkehrsverein lädt zur 5. öffentlichen Vorstandssitzung am Mittwoch, den 25. Mai um 20.00 Uhr in die Gaststätte Emichsburg ein. Themen: -Patenweinberg -Schlossmauerglühen/Adventsmarkt -Weinlaube -Trullo-Radwanderung - Musikshow 2017 und sonstiges Auch Nichtmitglieder sind willkommen. SPD Ortsverein Bockenheim Am Freitag, den 20.05.2016 findet um 20:00 Uhr eine Ortsvereinssitzung in der Gaststätte Emichsburg zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzung statt. Weitere kommunalpolitische Themen stehen auf der Tagesordnung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Donnerstag, den 19. Mai 2016 18.00 Uhr Nachtreffen der Konfirmierten im Sälchen Sonntag, den 22. Mai 2016 10.00 Uhr Jubelkonfirmation mit Abendmahl (Lambertskirche) Die Jubelkonfirmanden treffen sich um 09.30 Uhr. Wer sich noch nicht angemeldet hat,möchte diese bitte umgehend nachholen. Mittwoch, den 25. Mai 2016 14.30 Uhr Treffen Seniorenkreis im Sälchen. Referent. H. Schubing Der Verkauf von Orgelwein ist angelaufen. Erhältlich im prot. Pfarramt, Weinstr. 35, beim Weingut Kohl, Am Sonnenberg 3 oder Weingut Peter und Ulrike Bechtel, Leininger Ring 27. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Donnerstag, 19.05.2016 17.30 Uhr in Neuleiningen: Maiandacht 18.30 Uhr in Mertesheim: Amt 18.30 Uhr in Dirmstein: heilige Messe 18.30 Uhr in Kirchheim: Amt Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Einladung zum Seniorenausflug Die Ortsgemeinde Dirmstein lädt ihre Senioren zu einem Ausflug am Dienstag, den 7. Juni 2016 nach Rastatt herzlich ein. Abfahrt ist um 09.30 Uhr am Schlossplatz, die Rückkehr nach Dirmstein gegen 18.00 Uhr. Kosten für die Busfahrt und die Eintrittsgelder übernimmt die Gemeinde. Bitte Anmeldung im Gemeindesekretariat montags bis freitags zwischen 08.00 und 11.00 Uhr, Tel. 667. Ortsbürgermeister und die Beigeordneten Konzeptvorstellung für den Jahrmarkt 2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein Personenkreis aus Vereinsvertretern und Winzern hat sich in den vergangenen Monaten mit einer konzeptionellen Neugestaltung des Dirmsteiner Jahrmarktes beschäftigt. Das Ergebnis und die Konzeption für den Jahrmarkt 2016 wird am Samstag, 21.05.2016 in der Zeit von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr in der Festhalle am Kellergarten der Öffentlichkeit vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Information durch einen Besuch der Vorstellung. Über ein reges Interesse freuen sich die Mitwirkenden des Jahrmarktteams. Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen. Stefan Haas, Beigeordneter Cabrio Doppeldecker Bus „Deutsche Weinstraße - Burgunder Tour“ Während der Rundfahrt „Deutsche Weinstraße - Burgunder Tour“ hält der Cabrio Doppeldecker Bus in Dirmstein. Die Fahrten finden vom 1. Mai bis 30. Oktober 2016 jeweils an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen statt. Ausgenommen am 28. August 2016 (Erlebnistag Deutsche Weinstraße). Die Haltestelle Kirche wird bei der Rundfahrt um 13.44 Uhr und 18.44 Uhr angefahren. Stefan Haas, Beigeordneter Nichtamtlicher Teil Landfrauenverein Dirmstein Einladung zur Mitgliederversammlung, am Donnerstag, den 19. Mai 2016 um 19.00 Uhr in der Schulküche, Bahnhofstraße mit anschließendem kleinen Imbiss. Grünstadt-Land - 11 - Ausgabe 20/2016 Dirmsteiner Hexen und 1. Vatertagsclub Die Dirmsteiner Hexen und der 1. Vatertagsclub Dirmstein bedanken sich bei ihren Gästen und Unterstützern des Maibaumfestes am 1. Mai 2016. Im Rahmen dieser Veranstaltung übergaben die Dirmsteiner Hexen die über das vergangene Jahr gesammelten Spenden an: Kinderhospiz Sterntaler Dudenhofen 700,00 € Kerwekomitee Dirmstein 700,00 € Alte Sandkaut e. V. 400,00 € Danke an alle die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Tennisclub GW Dirmstein 7:7 4:10 6:2 Vorschau Medenrunde DD 55 19.05.16 DD 55 26.05.16 U 15 20.05.16 Herren 22.05.16 www.gerolsheim.de Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ergebnisse Medenrunde U15 GW Dirmstein - TC Friedelsheim Börner, Rech, Börner/Rech Herren GW Dirmstein - Park TC Ludwigshafen Klotz, Schulmerig Damendoppel 55 GW Dirmstein - TGH Neustadt-Königsbach Brennecke/Norenberg, Walter/Müller, Kömmetter/Frey Gerolsheim TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim 1 - GW Dirmstein TC O.G. Glan-Münchweiler - GW Dirmstein TC Ludwigshain Weisenheim a.S. - GW Dirmstein GW Dirmstein - TC Winnweiler Prot. Kirchengemeinde Dirmstein Presbyteriumssitzung Donnerstag, 19.05.2016 19.30 Uhr im Prot. Gemeindehaus Gottesdienst Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr.in Fang Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Ebertsheim www.ebertsheim.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Donnerstag, 19.05.2016 20.00 Uhr Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“ bei Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432 Freitag, 20.05.2016 15.00 16.30 Uhr Kids & Co. 19.45 21.30 Uhr Teentreff Samstag, 21.05.2016 19.30 Uhr Liederabend zum 70-jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim - Näheres sh. Kindenheim Sonntag, 22.05.2016 Trinitatis 10.15 Uhr Gottesdienst Dienstag, 24.05.2016 18.00 19.00 Uhr Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle) Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer und Kath. Kirchengemeinde St. Barbara Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Bebauungsplan „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ der Ortsgemeinde Gerolsheim; Aufstellungsbeschluss; Öffentlichkeitsbeteiligung Der Gemeinderat der Ortgemeinde Gerolsheim hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist für das weitere Verfahren § 13 a BauGB anwendbar. Im Rahmen des Verfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gerolsheim weiterhin beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB durchzuführen ist. Der Bebauungsplanentwurf „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ liegt nun in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 04.07.2016 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 106, aus und kann von jedermann eingesehen werden. Der Bebauungsplanentwurf ist auch unter www.gruenstadt-land.de, Familie-Wohnen-Umwelt, Bauleitplanung, Veröffentlichungen im Rahmen der Bauleitplanung, Bebauungsplan, laufende Verfahren, Gerolsheim, Bebauungsplan „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ einsehbar. Jedermann kann über den Bebauungsplan „Herpfengasse Ost, Änderungsplan II“ Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können - Präklusion. Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes unterrichten kann und die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich innerhalb der o. g. Frist zur Planung zu äußern. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe der nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Gemäß den Bestimmungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf ein Bebauungsplan nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m2, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mit zu rechnen sind. Grünstadt-Land - 12 - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Niederhöfer, Bürgermeister Ausgabe 20/2016 der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf -246.022 € 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 2.069.508 € die ordentlichen Auszahlungen auf 2.248.010 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -178.502 € die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.000 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.000 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -17.000 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 199.252 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.750 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 195.502 € die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.120 € die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.120 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.287.880 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.287.880 € die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 € -153.082 € 2.110.808 € 2.198.100 € -87.292 € 0€ 0€ 0€ 11.000 € 8.000 € 3.000 € 90.742 € 6.450 € 84.292 € 8.120 € 8.120 € 2.220.670 € 2.220.670 € 0€ §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für 2016 in Höhe von 17.000 € und für 2017 keine veranschlagt. Im Wirtschaftsplan „Elektrizitätsversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2016 keine Kredite veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgelegt. §5 Steuerhebesätze 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Gerolsheim Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:00 Uhr Sitzungsort: Rathaus Gerolsheim Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gerolsheim für die Haushaltsjahre 2016 / 2017 vom 13.05.2016 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 11.05.2016 (Az.: 2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt, Wirtschaftsplan Festgesetzt werden: 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 20162017 2.243.608 € 2.279.218 € 2.489.630 € 2.432.300 € Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt: 20162017 Grundsteuer A auf 300 v.H. 300 v.H. Grundsteuer B auf 365 v.H. 365 v.H. Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 für den ersten Hund 60 € für den zweiten und für jeden weiteren Hund 100 € Die neue Hundesteuersatzung sieht für gefährliche Hunde einen eigenen Steuertatbestand vor. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beträgt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 für den ersten gefährlichen Hund 360 € für den zweiten gefährlichen und für jeden weiteren gefährlichen Hund 480 € §6 Beiträge Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt: 20162017 Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut) 25 € / ha 25 € / ha Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung) 30 € / ha 30 € / ha Grünstadt-Land - 13 - §7 Eigenkapital Finanzsituation wird bei den freiwilligen Leistungen eine Einsparung in Höhe von mindestens 10 % des Zuschussbedarfs erwartet. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und 2017 wird um Unterrichtung des Veranlassten und um Vorlage einer Übersicht der freiwilligen Leistungen gebeten. Der Stand und die Entwicklung des Eigenkapitals können der Übersicht in Register 6 entnommen werden. §8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 folgende Zuständigkeiten festgelegt: a) bis zu 3.500 € Ortsbürgermeister b) mehr als 3.500 € Gemeinderat Im Finanzhaushalt dürfen Investitionen nur durchgeführt werden, die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur Beurteilung ist die Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden. Ansonsten sind die Mittel einzusparen und zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Der Gesamtbetrag der nach § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2016 bzw. 2017 zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl. Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass nur bereits begonnene bzw. unabweisbare Maßnahmen nach Nr. 4.1.3 der VV zu 103 GemO Abs. 4 GemO genehmigungsfähig sind. Gem. § 93 Abs. 5 GemO hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Investitionsvorhaben oder selbständig nutzbare Teilvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. §9 Altersteilzeit Altersteilzeit wurde nicht bewilligt. Gerolsheim, 13.05.2016 Ortsgemeindeverwaltung Gerolsheim gez. Weyer, Ortsbürgermeister Hinweise: 1. Die vom Ortsgemeinderat Gerolsheim am 12.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von 17.000 € (Haushaltsjahr 2016) und 0 € (Haushaltsjahr 2017), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforderlich ist, gem. § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt. 2. Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2016 und 2017 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 246.022 € im Haushaltsjahr 2016 und - 153.082 € im Haushaltsjahr 2017 ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO (- 178.502 € für 2016 und - 87.292 € für 2017) nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite zu decken. Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn • der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren mindestens ausgeglichen ist und • im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes 2016 und 2017 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden. Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde. Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen; Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist. Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum 01.10.2016 und 01.10.2017 gebeten, die weitere Einsparpotentiale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen. Neben den Ausgabeansätzen sind auch die Einnahmeansätze (u. a. Anpassung der Gebühren, Vermietungen und Verpachtungen) zu überprüfen. Freiwillige Leistungen sind mit der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht vereinbar. Aufgrund der Ausgabe 20/2016 3. Gegen den Stellenplan/die Stellenübersicht werden keine rechtlichen Bedenken erhoben. Es wird unterstellt, dass Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen. 4. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2014 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 8.033.009,07 €. Die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: Stand 31.12.2015: 7.985.649,07 € Stand 31.12.2016: 7.739.627,07 € Stand 31.12.2017: 7.586.545,07 € Stand 31.12.2018: 7.454.398,07 € Stand 31.12.2019: 7.312.031,07 € Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren 2017 - 2019 erhebliche Fehlbeträge ausgewiesen werden. Dadurch wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Mai 2016 bis 2. Juni 2016 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO). Grünstadt, den 13.05.2016 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land gez. Niederhöfer, Bürgermeister SONSTIGE MITTEILUNGEN Jugendfahrt 2016 Am Freitag, den 27. Mai 2016 fahren die Gerolsheimer Jugendlichen im Alter von 6 - 15 Jahren, das heißt wer am 28. Mai noch keine 16 Jahre ist, in den bekannten und beliebten Holiday Park nach Haßloch. Wir werden um 10.30 Uhr vor unserem Festplatz, in der Straße „An der Weet“ starten. Die mitfahrenden Begleitpersonen werden sich jeweils um 3 bis 4 Jugendliche in ihrem Umfeld kümmern. Ich bitte die Jugendlichen sowie das Begleitpersonal sich zur besseren Planung anzumelden. Anmelden könnt Ihr euch mit dem unten anhängenden Abschnitt, den Ihr dann bitte in den Briefkasten am Rathaus einwerft. Telefonisch anmelden könnt Ihr euch in der Amtsstunde unter der Tel. Nr. 705 jeden Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr, wo Ihr auch persönlich willkommen seid. Natürlich könnt Ihr euch auch bei mir unter der Tel. Nr. 2907 sowie bei unseren beiden Beigeordneten, Herrn Klaus May Tel. 926444 und Herrn Hermann Fried Tel. Nr. 1304 anmelden. Ortsbürgermeister Erich Weyer Grünstadt-Land ✂ - 14 - Anmeldung Ich/Wir nehme/n an der Gerolsheimer Jugendfahrt 2016 teil. .................................................................................................. Name Jugendlicher .................................................................................................. Geburtsdatum Tel. Nr .................................................................................................. Name Betreuer .................................................................................................. .................................................................................................. Anschrift ✂ Nichtamtlicher Teil Naturfreunde Die geplante Wanderung am Sonntag, den 22. Mai, findet leider nicht statt. Ersatztermin ist der 26. Juni. Hier werden wir auch das bereits im März angekündigte Geocaching durchführen. Weitere Informationen folgen. Bei organisatorischen Rückfragen können Sie Peter Palm unter der 06238/3472 kontaktieren. Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim Samstag, 21. Mai 2016 14.00 Uhr Trauung von Carolin Scherdel und Marcel Jacob Scherdel geb. Charrier Sonntag, 22. Mai 2016 09.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr.in Fang) 10.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus. Wir freuen uns auf alle Kinder ab 4 Jahren in unserer „kunterbunten Kinderkirche“. Kath. Kirche St. Leodegar Freitag, 20.05.22016 09:00 Uhr hl. Messe Sonntag, 22.05.2016 09:00 Uhr Amt, musikal. gestaltet vom Kirchenchor Donnerstag, 26.05.2016 - Fronleichnam 19:00 Uhr Eucharistische Andacht Sonntag, 29.05.2016 10:30 Uhr Amt zu Fronleichnam im Schulhof, mitgestaltet von der Musikkapelle Dirmstein. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Anschließend Pfarrfest. Zum Mittagessen gibt es Schnitzel, Kartoffelsalat sowie Salate vom Büffet. Der Erlös des Pfarrfestes ist für den Unterhalt unserer Kirche und des Pfarrheimes bestimmt. Großkarlbach www.grosskarlbach.de Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach Energetische Sanierung der Kindertagesstätte; Grundsatzentscheidung und weiteres Verfahren Das Gebäude der Kindertagesstätte soll energetisch dahingehend saniert werden, dass ein Wärmedämmverbundsystem (Vollwärmeschutz) aufgebracht sowie neue Fenster eingebaut werden. Ausgabe 20/2016 Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 170.000 € werden zur Kenntnis genommen. Für die beabsichtigte Maßnahme ist ein Förderantrag aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 3.0 zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ausschreibung der Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Kostenberechnung vorzulegen. Die Kosten in Höhe von 1.500 bis 2.000 € für die Gutachten werden als außerplanmäßige Ausgabe durch den Zweckverband getragen. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2015 beim Kindergartenzweckverband LaumersheimGroßkarlbach Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geld- und Sachspenden i.H.v. 3.339,90 € gem. der in der Anlage beigefügten Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2014 Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da der Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner Prüfung nicht beschlussfähig war. Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach Sonntag, 22.05.2016 09.00 Uhr Gottesdienst zu Trinitatis (Pfr. R.Schellhaas-Eberle) 10.00 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim, Obergasse zum Thema „Kunterbunte Kinderkirche“ Mittwoch, 25.05.2016 19.00 Uhr Presbyteriumssitzung Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 05.06.2016 sind verschickt. Wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000. Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Kindenheim www.kindenheim-info.de Nichtamtlicher Teil Landfrauen Kochkurs „Leichte Sommerküche - Spargel und Rucola“ am Dienstag, 31.05.2016 um 19.00 Uhr in der Sport- und Freizeithalle. Kursleiterin Frau Memel. Pro Kindenheim e. V. Einladung zum Spielplatzfest am Sonntag, den 22. Mai 2016 auf dem Kindenheimer Spielplatz. Das Fest beginnt um 10.30 Uhr. Zahlreiche Attraktionen warten wieder auf unsere kleinen Gäste. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Samstag, 21.05.2016 15.00 Uhr Kindergottesdienst im kleinen Schulsaal 19.30 Uhr Liederabend Prot. Kirchenchor Sonntag, 22.05.2016 Trinitatis 10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Dienstag, 24.05.2016 18.00 19.00 Uhr Präparandenstunde in Quirnheim, Bürgerhalle Liederabend des Prot. Kirchenchores Kindenheim Anlässlich seines 70jährigen Chorjubiläums des Prot. Kirchenchores findet am Samstag, 21. Mai 2016, 19.30 Uhr in der Sport- und Freizeithalle Kindenheim ein Liederabend mit anderen Chören statt. Im Anschluss ist ein Stehempfang. Grünstadt-Land - 15 - Kirchheim a. d. Weinstraße www.kirchheim-weinstrasse.de Amtlicher Teil Ausgabe 20/2016 §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 265.000 € und für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 842.500 € veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 14. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgelegt. Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:30 Uhr Sitzungsort: Gemeindezentrum „Friederich-Diffiné“, Kirchheim Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Forsteinrichtungswerk Stichtag 01.10.2016 Vorder- und Gemeinschaftswald 3. Information über den beabsichtigten Forstzweckverband nach § 30 LWaldG 4. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Personalangelegenheiten, Auftragsvergabe Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirchheim a.d.W. für die Haushaltsjahre 2016 / 2017 vom 13.05.2016 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 11.05.2016 (Az.:2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: 20162017 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.431.890 € 3.442.630 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.848.575 € 3.849.420 € der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf -416.685 € -406.790 € 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 3.107.620 € 3.174.630 € die ordentlichen Auszahlungen auf 3.446.365 € 3.456.260 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -338.745 € -281.630 € die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0€ die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0€ die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 57.000 € 174.000 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 322.000 € 1.016.500 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -265.000 € -842.500 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 620.710 € 1.141.285 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.965 € 17.155 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 603.745 € 1.124.130 € die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.140 € 15.140 € die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.140 € 15.140 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.800.470 € 4.505.055 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.800.470 € 4.505.055 € die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 € 0€ §5 Steuerhebesätze Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt: 20162017 Grundsteuer A auf 300 v.H. 300 v.H. Grundsteuer B auf 365 v.H. 365 v.H. Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen. Die Hundesteuer beträgt 2016 und 2017 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 60 € für den zweiten Hund 60 € für den dritten und jeden weiteren Hund 60 € Die neue Hundesteuersatzung sieht für gefährliche Hunde einen eigenen Steuertatbestand vor. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beträgt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 für den ersten gefährlichen Hund 360 € für den zweiten gefährlichen Hund 480 € für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € §6 Beiträge Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt: 20162017 Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut) 28 € / ha 28 € / ha Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege (Wirtschaftswegeunterhaltung) 30 € / ha 30 € / ha §7 Eigenkapital Der Stand und die Entwicklung des Eigenkapitals können der Übersicht (siehe Register 6) entnommen werden. §8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 folgende Zuständigkeiten festgelegt: a) bis zu 1.500 € Ortsbürgermeister b) mehr als 1.500 € Haupt- u. Finanzausschuss, Kulturausschuss bis 7.500 € c) mehr als 7.500 € Gemeinderat §9 Altersteilzeit Altersteilzeit wurde nicht bewilligt. Kirchheim, den 13.05.2016 Ortsgemeindeverwaltung Kirchheim gez. R. Brunner, Ortsbürgermeister Hinweise: 1. Die vom Ortsgemeinderat Kirchheim am 05.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von 265.000 € (Haushaltsjahr 2016) und 842.500 € (Haushaltsjahr 2017), deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforder- Grünstadt-Land 2. • • 3. 4. - 16 - lich ist, gem. § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt. Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2016 und 2017 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 416.685 € im Haushaltsjahr 2016 und - 406.790 € im Haushaltsjahr 2017 ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO (- 338.745 € für 2016 und - 281.630 € für 2017) nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite zu decken. Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren mindestens ausgeglichen ist und im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsplanes 2016 und 2017 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden. Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde. Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen; Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist. Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum 01.10.2016 und 01.10.2017 gebeten, die weitere Einsparpotentiale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen. Neben den Ausgabeansätzen sind auch die Einnahmeansätze (u. a. Anpassung der Gebühren, Vermietungen und Verpachtungen) zu überprüfen. Freiwillige Leistungen sind mit der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht vereinbar. Aufgrund der Finanzsituation wird bei den freiwilligen Leistungen eine Einsparung in Höhe von mindestens 10 % des Zuschussbedarfs erwartet. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und 2017 wird um Unterrichtung des Veranlassten und um Vorlage einer Übersicht der freiwilligen Leistungen gebeten. Im Finanzhaushalt dürfen Investitionen nur durchgeführt werden, die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur Beurteilung ist die Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden. Ansonsten sind die Mittel einzusparen und zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Der Gesamtbetrag der nach § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite im Haushaltsjahr 2016 bzw. 2017 zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung erteilt. Evtl. Anträge sind unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Maßnahme detailliert zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass nur bereits begonnene bzw. unabweisbare Maßnahmen nach Nr. 4.1.3 der VV zu 103 GemO Abs. 4 GemO genehmigungsfähig sind. Gem. § 93 Abs. 5 GemO hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Investitionsvorhaben oder selbständig nutzbare Teilvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Gegen den Stellenplan/die Stellenübersicht werden keine rechtlichen Bedenken erhoben. Es wird unterstellt, dass Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2014 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 9.272.606,10 €. Die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: Ausgabe 20/2016 Stand 31.12.2015: 8.744.586,10 € Stand 31.12.2016: 8.327.901,10 € Stand 31.12.2017: 7.921.111,10 € Stand 31.12.2018: 7.569.776,10 € Stand 31.12.2019: 7.202.501,10 € Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch in den Folgejahren 2017 - 2019 erhebliche Fehlbeträge ausgewiesen werden. Dadurch wird ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird. Der Ortsgemeinde Kirchheim obliegt die Beachtung eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses, wobei alle gestaltbaren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind. Die Ortsgemeinde hat ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung am Ziel der Rückführung der Verschuldung auszurichten. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Mai 2016 bis 2. Juni 2016 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO). Grünstadt, den 13.05.2016 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land gez. Niederhöfer, Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Kfd Kirchheim Am Dreifaltigkeitssonntag, 22. Mai 2016 ist um 09.00 Uhr Gottesdienst mit Salzweihe. Die von der kfd angefertigten Salzsäckchen können gerne gegen eine Spende mitgenommen werden. Prot. Kirchengemeinde Kirchheim a. d. Weinstraße Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Heiliger Taufe von Marie Henriette Grau, Tochter von Vanessa Verena Grau geb. Schlösser und Peter Grau und von Leni-Katharina Buse, Tochter von Diana Triebel und Tobias Buse. Thema des Gottesdienstes „Gottes Liebe ist wie die Sonne“. Alle getauften Kinder sind eingeladen, ihre Taufkerzen mitzubringen, die im Gottesdienst gemeinsam entzündet werden. Dienstag, 24.05.2016 17.00 Uhr Evangelischer Jugendtreff im Jugendraum (neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Kleinkarlbach www.kleinkarlbach.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe und Tauferinnerung in der prot. Kirche Kirchheim (siehe unter Kirchheim!) Montag, 23.05.2016 19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Dorfgemeinschaftshaus Dienstag, 24.05.2016 17.00 Uhr Evang. Jugendtreff in Kirchheim im Jugendraum (neben dem Sälchen) für Jugendliche ab 13 Jahren Grünstadt-Land - 17 - Laumersheim www.laumersheim.de Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jagdgenossenschaft Laumersheim Einladung der Mitglieder zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Laumersheim für das Geschäftsjahr 2016/2017 am Montag, dem 23. Mai um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum weißen Lamm“ in Laumersheim. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Wildbestand in der Gemarkung 3. Bericht des Kassenverwalters 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Verwendung des Jahresüberschusses/Wegebaumaßnahmen 7. Wahl von 2 Kassenprüfern 8. Haushaltsplan 2016/2017 9. Sonstiges, Wünsche und Anträge G. Lichti Jagdvorsteher SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 10. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach Ausgabe 20/2016 Mertesheim Nichtamtlicher Teil Seniorengruppe Mertesheim Nächstes Treffen ist am Mittwoch, 25 Mai 2016 um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus (KiKa). Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Donnerstag, 19.05.2016 20.00 Uhr Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“ bei Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432 Samstag, 21.05.2016 19.30 Uhr Liederabend zum 70 jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim (MZH Kindenheim) -Näheres sh. Kindenheim Sonntag, 22.05.2016 - Trinitatis 10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Dienstag, 24.05.2016 18.00 19.00 Uhr Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle) Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Neuleiningen www.neuleiningen.de Näherer Hinweis unter OG Großkarlbach. Nichtamtlicher Teil Bauern- und Winzerschaft Laumersheim Am Montag, dem 23. Mai um 19.00 Uhr findet in der Gaststätte „Zum weißen Lamm“ eine Mitgliederversammlung der Bauern- und Winzerschaft statt. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Gemeindliche Arbeiten im Bereich der Gemarkungspflege 6. Ausbau von Wirtschaftswegen 7.Verschiedenes Prot. Kirchengemeinde Laumersheim Sonntag, 22.05.2016 10.00 Uhr Gottesdienst Trinitatis (Pfr. R. SchellhaasEberle) in der Bartholomäus Kirche 10 - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim, Obergasse zum Thema „Kunterbunte Kinderkirche“ Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 26.06.2016 sind verschickt, wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000. Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Obersülzen. Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Nichtamtlicher Teil Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wir laden ein zum Feuerwehrfest am Samstag, den 21.05 ab 19.00 Uhr mit der Band BUZZ und Sonntag, den 22.05. ab 11.00 Uhr zum Frühschoppen mit der Blaskapelle Neuleiningen. Außerdem Vorführungen der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen und des Gefahrstoffzuges der Feuerwehr Grünstadt. Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Obersülzen www.obersuelzen.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Obersülzen Sonntag, 22.05.2016 10.00 - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim, Obergasse zum Thema „Kunterbunte Kinderkirche“ Die Einladungen zur Feier der Jubelkonfirmation am 19.06.2016 sind verschickt. Wer keine Einladung erhalten hat und teilnehmen möchte, möge sich gerne im Pfarramt melden, Tel. 06238/98000. Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Laumersheim. Grünstadt-Land - 18 - Ausgabe 20/2016 Jugendfußball Obrigheim (Pfalz) www.obrigheim-pfalz.de TV Colgenstein e. V. Amtlicher Teil Der TV Colgenstein feiert zusammen mit dem Weingut Schmitt in der Kirchstr. 5, Obrigheim sein Hoffest vom 20. - 22.05.2016. Der Hof wird freitags und samstags ab 18.00 Uhr geöffnet, Sonntags ab 16.00 Uhr. Freitags spielt die „GitarrencomboVogelfrei“ ab 20.00 Uhr. Samstags spielt die Band „ Mr. JONAS „ ab 20 Uhr Sonntags wartet wieder eine große Tombola auf Sie. Hauptgewinn ein LED Fernseher. Lose gibt es jeden Tag im Hof. Eintritt an allen Tagen frei. Es warten hervorragende Weine und kulinarische Leckerbissen auf Sie. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 5. Sitzung des Sozial-, Kulturund Fremdenverkehrsausschusses der Ortsgemeinde Obrigheim Sitzungstag: Dienstag, 24.05.2016, 19:30 Uhr Sitzungsort: Bürgerhaus Obrigheim Tagesordnung: nichtöffentliche Sitzung Kultur- und Fremdenverkehrsangelegenheiten Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim Sonntag, 22.05.2016 - Prot. Kirche Albsheim 09.00 Uhr Gottesdienst - Pfr. Martin Theobald SONSTIGE MITTEILUNGEN Prot. Kirchengemeinde Obrigheim-Colgenstein Weinfest in Obrigheim vom 08. - 09.7.2016 Am 2. Juli-Wochenende findet das Obrigheimer Weinfest statt. Vereine die Interesse haben an dem Fest mitzuwirken, können sich gern am Dienstag, 29.05.2016 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Obrigheim einfinden zur nächsten Sitzung. Achim Mielisch, Zweiter Beigeordneter Sonntag, 22.05.2016 09:30 Uhr Gottesdienst in Obrigheim Bis 28.05.2016 ist Pfarrerin Waitschies in Urlaub. Die Vertretung hat bis 22.05. Pfarrer Theobald, Asselheim, Tel. (06359) 5772 und von 23.05. bis 28.05.2016 Pfarrerin Metzger, Bockenheim, Tel (06359) 4295. Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius Anmeldung zum Autofreien Eistal am 03.10.2016 Vereine und Geschäftsleute, welche Interesse haben sich an der Veranstaltung auf dem Platz vor der Feuerwehr zu präsentieren, haben die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde Obrigheim bis zum 15.07.2016 zu melden. Anmeldebogen kann beim Beigeordneten Achim Mielisch angefordert werden unter [email protected] oder 0171-6237081 oder per Fax 06359-6090. Auf rege Beteiligung würden wir uns freuen, da es dieses Jahr eine Jubiläumsveranstaltung ist. Achim Mielisch, Zweiter Beigeordneter Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Quirnheim Nichtamtlicher Teil Nichtamtlicher Teil FC Quirnheim Albsemer Wetterhexe e.V. Die Wetterhexen spenden den an der Walpurgisnacht gesammelten Betrag von 300,— Euro an die Kinderkrebsstation Heidelberg. Landfrauenverein Obrigheim Samstag, 21. Mai 2016, 15.00 Uhr Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 21. Mai um 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Tennisclub e.V. Obrigheim Ergebnisse Herren 3 TC Obrigheim 1 - Otterberger TC Im Mühlwoog 1 0:14 TC Obrigheim 1 - TC SW 1903 Bad Dürkheim 2 7:7 Für Obrigheim holten die Punkte Jochen Back und Frank Niebler im Einzel sowie das Doppel J. Back/M. Dexheimer. Herren 40 TC Contwig 1 - TC Obrigheim 1 12:2 Es konnte sich nur Kai-Tino Sulzbach im Einzel durchsetzen. SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.V. Fußball Aktive Mannschaften 1. Mannschaft SG Eisbachtal - FSV Osthofen Vorschau: Sonntag, 22.05.2016 SG Eisbachtal - TSG Bechtheim um 15:00 Uhr in Obrigheim E-Jugend Vorschau: Samstag, 21.05.2016 SG Unteres Eistal - VfR Friesenheim 5 um 15:00 Uhr F-Jugend Vorschau: Samstag, 21.05.2016 TuS 1891 Flomersheim - SG Unteres Eistal um 11:00 Uhr 0:4 Das Sportheim ist am Freitag, den 27.05. ab 19:30 Uhr geöffnet. Vorstandschaft Bei der Generalversammlung am 06.05.2016 wurde die Vorstandsschaft neu gewählt: 1. Vorsitzender: Manfred Würtz 2. Vorsitzender: Uwe Matheis Kassenwart: Michael Kernst Schriftführer: Axel Deubert Ausschuss: Für die Berghexen: Regina Deubert Für die Aerobic: Petra Goger Für den Stammtisch: Jörg Junck Edeltraud Will Diana Spiess Harry Spiess Nico Kernst Prot. Kirchengemeinde Quirnheim Donnerstag, 19.05.2016 20.00 Uhr Gesprächskreis „Reden über Gott und die Welt“ bei Fam. Mehrhof, Ebertsheim, Tel. 06359-84432 Samstag, 21.05.2016 19.30 Uhr Liederabend zum 70jhr. Bestehen des Prot. Kirchenchores Kindenheim (MZH Kindenheim) -Näheres sh. Kindenheim Sonntag, 22.05.2016 - Trinitatis 10.15 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Dienstag, 24.05.2016 18.00 - 19.00 Uhr Präparandenstunde (Quirnheim, Bürgerhalle) Grünstadt-Land - 19 - Ausgabe 20/2016 Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Zu vermieten in Eisenberg 2 ZKB, ideal für 1 Person, kleine DG-Whg., 40 m2, neu renoviert. 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