heirat in der türkei zwischen einer/m schweizer/in und einem/r
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heirat in der türkei zwischen einer/m schweizer/in und einem/r
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul April 2014 HEIRAT IN DER TÜRKEI ZWISCHEN EINER/M SCHWEIZER/IN UND EINEM/R TÜRKISCHEN STAATSBÜRGER/IN Um in der Türkei heiraten zu können, müssen Sie mit dem zuständigen Zivilstandsamt in der Türkei Kontakt aufnehmen, bei dem Sie heiraten möchten. Nur dieses Amt kann Ihnen genaue Auskunft über die benötigten Unterlagen geben. Für die anschliessende Registrierung der Heirat in der Schweiz, muss vorgängig ein Termin beim Schweizerischen Generalkonsulat in Istanbul per E-Mail vereinbart werden: [email protected] a) Eheschliessung mit Personenstandsausweis Falls ein Personenstandsausweis genügt, um in der Türkei heiraten zu können, müssen nach der Eheschliessung folgende Dokumente beim Schweizerischen Generalkonsulat abgegeben werden: Informationen / Dokumente des/der Partners/in in der Schweiz: Vom / von der ausländischen Partner/in: Heiratsurkunde (Original + 4 Kopien) auf Internat. Formular (Form B) Geburtsurkunde (Original + 1 Kopie) auf Internat. Formular (Form A) Detaillierter Personenregisterauszug (Original + 4 Kopien) Übersetzung Personenregisterauszug in eine Schweizerische Landesprache (Original + 4 Kopien) falls geschieden Scheidungsurteil (Original + 2 Kopien) mit Rechtskraftdatum falls verwitwet Todesurkunde (Original + 1 Kopie) des/der verstorbenen Ehegatten/gattin auf Internat. Formular (Form C) Wohnsitzbestätigung (Original + 1 Kopie) gültiger Reisepass (Original + 1 Kopie) b) Personenstandsausweis (2 Kopien) Wohnsitzbestätigung (5 Kopien) Pass/ID (2 Kopien) Keine Originaldokumente notwendig. Eheschliessung mit einem Ehefähigkeitszeugnis Falls das zuständige türkische Zivilstandsamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss die in der Türkei lebende Person persönlich beim Schweizerischen Generalkonsulat einen Termin vereinbaren und folgende Formulare ausfüllen: Gesuch um Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung Zusätzlich wird verlangt: Vom / von der Ausländischen Ehepartner/in: Vom / von der Schweizerischen Ehepartner/in: Geburtsurkunde (Original + 1 Kopie) auf Internat. Formular (Form A) Detaillierter Personenregisterauszug (Original + 1 Kopie) (Der Zivilstand vor der Ehe muss ersichtlich sein.) falls geschieden, Scheidungsurteil (Original + 2 Kopien) mit Rechtskraftdatum falls verwitwet, Todesurkunde (Original + 1 Kopie) des/der verstorbenen Ehegatten/gattin auf Internat. Formular (Form C) Wohnsitzbestätigung (Original + 1 Kopie) gültiger Reisepass (Original + 2 Kopien) Personenstandsausweis (2 Kopien) Wohnsitzbestätigung (2 Kopien) Pass / ID (2 Kopien) Es muss mit einer Wartezeit von ungefähr 6-8 Wochen gerechnet werden, bis das Generalkonsulat das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz zurückerhält. Es wird ein Kostenvorschuss von CHF 305.00 (Gegenwert in TRY) einkassiert. Esentepe Mahallesi, Büyükdere Cad. N° 173 1. Levent Plaza, A Blok Kat. 3 34394 Levent-Sisli-Istanbul Postal address: P.K. 90 34330 Levent-Istanbul Telefon: +90 212 283 12 82, Fax: +90 212 283 12 98 [email protected], www.eda.admin.ch/istanbul WICHTIG Nach der Eheschliessung in der Türkei muss die Heiratsurkunde (Original) auf Internat. Formular (Form B) dem Generalkonsulat abgegeben werden, damit die Eheschliessung in dem schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen werden kann. WOHNSITZNAHME IN DER SCHWEIZ Der/die ausländische Partner/in kann nach der Heirat nicht automatisch mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz rechnen. Falls die Brautleute nach der Eheschliessung in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen, muss der/die ausländische/r Partner/in ein Einreisegesuch – Visum um Familiennachzug – stellen. VISUM FÜR WOHNSITZNAHME IN DER SCHWEIZ (NACH HEIRAT IN DER TÜRKEI) Drei (3) Visumantragsformulare vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch) mit Schreibmaschine, online oder in Blockschrift (mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber) ausgefüllt und persönlich unterschrieben; Unterschriebener gültiger Reisepass, der innerhalb der vorangegangenen zehn (10) Jahre ausgestellt worden ist und mindestens zwei (2) leere Seiten aufweist; Drei (3) Kopien des Reisepasses (Seite 1–4, alle Seiten mit erstellten Verlängerungen, letzte Seite sowie falls vorhanden, Kopien der vorherigen Visa); Vier (4) aktuelle, identische Passfotos. Für weitere Informationen siehe: http://www2.icao.int/en/MRTD/Downloads/Technical%20Report/Annex_A-Photograph_Guidelines.pdf Strafregisterauszug (Original + 2 Kopien); Übersetzung Strafregisterauszug in eine Schweizerische Landessprache (Original + 2 Kopien); Gebühr Visagesuch: Übermittlung in die Schweiz : CHF 5.00 (Gegenwert in TRY) WEITERLEITUNG DES ANTRAGES FÜR FAMILIENNACHZUG AN DIE VERANTWORTLICHE MIGRATIONSBEHÖRDE IN DER SCHWEIZ: Erst nach Erhalt der Ermächtigung durch die Migrationsbehörde kann das Generalkonsulat ein Visum für die Einreise in die Schweiz ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr 8–10 Wochen dauert. Informationen betreffend Stand des Visumsgesuches erhalten Sie über: E-Mail: [email protected] Telefon: Montag-Freitag 15:00-15:30 0212/283 12 93 (Visa-Abteilung) Es ist empfehlenswert, das Gesuch so früh wie möglich zu stellen. Im Falle einer Verweigerung, die schriftlich mitgeteilt wird, informiert die Vertretung über die Möglichkeit der Einspracheerhebung. Das Schweizerische Generalkonsulat behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. VISUMANTRAGSFORMULAR UND MERKBLÄTTER: Visumantragsformulare (gratis) finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/visumantragsformular.html Merkblätter und weitere Informationen zu den einzelnen Visa-Typen finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Generalkonsulates in Istanbul: http://www.eda.admin.ch/istanbul 2/2