Deutsche Botschaft Bern

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Deutsche Botschaft Bern
Visastelle
Willadingweg 78
Stand Feb. 2011
Telefon: 031 359 42 42 ab 14.00 - 16:30Uhr
Fax: 031 359 44 54
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9.00 bis 11.30 Uhr
Feiertagsregelungen: siehe Website www.bern.diplo.de
Deutsche Botschaft Bern
Merkblatt
Langfristige Visa (länger als 90 Tage und bei Arbeitsaufnahme)
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz ausschließlich
bei der Deutschen Botschaft in Bern (nicht bei den Honorarkonsulaten!) beantragt werden.
Persönliche Vorsprache zu den obigen Öffnungszeiten ist unbedingt erforderlich, Vereinbarung eines
Termins ist nicht notwendig! Achten Sie auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der
Visumsantrag angenommen werden kann. Ihr Antrag wird i.d.R. sofort von der Botschaft an die für den
geplanten Aufenthalt zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 1 bis 3 Monaten zu rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von 2
Monaten wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen. Unmittelbar nach Eingang
der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie über den Ausgang des Verfahrens
unterrichtet. Sie kommen dann mit Ihrem Pass an einem Termin Ihrer Wahl (Öffnungszeiten/
Feiertagsregelungen beachten!) zur Botschaft.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate lang gültig ist!
Eine Visumserteilung ohne oder bei abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich!
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Bitte legen Sie IN ALLEN FÄLLEN folgende Unterlagen vor:
2 ausgefüllte Visaanträge (Vordrucke auf Botschaftswebsite)
2 biometrietaugliche Passfotos
ca. 100,- CHF (Gegenwert von 60,- Euro, je nach Wechselkurs) (Minderjährige 30,- €uro) und evtl.
zusätzliche Auslagen (entfällt bei Angehörigen von EU-Bürgern und Deutschen im Rahmen des Familiennachzugs)
Reisepass (noch 6 Monate Gültigkeit und einer freien Visaseite)
schweizerischen Aufenthaltstitel (i.d.R. Scheckkartenformat)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------bei Visumsbeantragung wegen FAMILIENNACHZUG (FZ) zusätzlich: (jeweils Original und 2 Kopien**)
Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (falls ausländischen Ursprungs
legalisiert und übersetzt, falls Nachzug zu minderjährigem Kind zusätzlich noch Sorgerechtsnachweis)
oder Anmeldung zur Eheschließung
Geburtsurkunde (Hinweis: Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für im Rahmen der FZ
einreisende Ehegatten)
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse*** auf dem Niveau: „A1“ des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens (GER)
Link: http://www.goethe.de/Z/50/commeuro/i3.htm
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00534.de.html
Visastelle
Willadingweg 78
Stand Feb. 2011
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vom in Deutschland lebenden Ehegatten: (jeweils 2 Kopien**, keine Vorlage der Originale notwendig)
· Pass (Personendaten)
· Meldebestätigung in Deutschland
· bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel in Deutschland
· bei EU-Bürgern: Freizügigkeitsbescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU
· Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (nicht bei Deutschen)
· Wohnungsmietvertrag bzw. Eigentumsnachweis (nicht bei Deutschen)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------bei Visumsbeantragung wegen STUDIUMS zusätzlich: (jeweils Original und 2 Kopien**)
· Zulassungsbescheid von der Uni oder FH in Deutschland
· Finanzierungsnachweis
- Verpflichtungserklärung. Diese ist vom sich Verpflichtenden bei einer deutschen Auslandvertretung oder
bei einer Ausländerbehörde in Deutschland zu unterzeichnen.
oder
- Stipendium (mindestens 648,- Euro mtl., sonst zusätzlichen finanziellen Nachweis).
oder
- Eigene Ersparnisse. Sparbuch einer Bank oder Geldinstitut in Deutschland, lautend auf den Namen des
Studienbewerbers über mindestens 7776,- Euro (Mindestsatz für 1 Jahr) mit einem Sperrvermerk,
wonach monatlich max. 648,-€ abgehoben werden dürfen.
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--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------bei Visumsbeantragung wegen SPRACHKURS zusätzlich : (jeweils Original und 2 Kopien**)
Anmeldebestätigung der Sprachschule (mindestens 20 Wochenstunden)
Krankenversicherungsnachweis
Finanzierungsnachweis
- Nachweis über Zweck des Sprachkurses
- Verpflichtungserklärung. Diese ist vom sich Verpflichtenden bei einer deutschen Auslandsvertretung oder
bei einer Ausländerbehörde in Deutschland zu unterzeichnen.
oder
- Stipendium (mindestens 648,- Euro mtl., sonst zusätzlichen finanziellen Nachweis).
oder
- Eigene Ersparnisse. Sparbuch einer Bank oder Geldinstitut in Deutschland, lautend auf den
Namen des Studienbewerbers über mindestens 648,- Euro mtl.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------bei Visumsbeantragung wegen AU-PAIR zusätzlich : (jeweils Original und 2 Kopien**)
Au-pair-Vertrag mit Gastfamilie in Deutschland
Bzgl. Au-pair-Aufenthalt in Deutschland und die entsprechenden Voraussetzungen erhalten Sie
nähere Hinweise auf der Website des Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de
Bitte geben Sie dort unter Stichwortsuche ein: Au Pair
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------bei ARBEITSAUFNAHME und bei FREIWILLIGEM SOZIALEN JAHR (FSJ) zusätzlich :
(jeweils Original und 2 Kopien**)
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Arbeitsvertrag/FSJ-Vertrag bzw. entsprechende verbindliche Absichtserklärung der
anstellenden Firma/Institution einschließlich Verdienstangabe
Krankenversicherungsnachweis, falls Mitgliedschaft in gesetzlicher KV nicht durch das
Arbeitsverhältnis begründet wird
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Visastelle
Willadingweg 78
Stand Feb. 2011
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bei Visumsbeantragung wegen PRAKTIKUMS zusätzlich : (jeweils Original u. 2 Kopien**)
Praktikantenvertrag
ggf. Unterlagen über Förderung des Praktikums durch staatliche/überstaatliche Institutionen
(z.B. DAAD, EU Erasmus Mundus bzw. studienrechtliche Regelungen, die entsprechendes
Praktikum verbindlich vorschreiben.
Krankenversicherungsnachweis, falls Mitgliedschaft in gesetzlicher KV nicht durch das
Praktikantenverhältnis begründet wird
Finanzierungsnachweis
- Verpflichtungserklärung. Diese ist vom sich Verpflichtenden bei einer deutschen
Auslandvertretung oder bei einer Ausländerbehörde in Deutschland zu unterzeichnen.
oder
- Stipendium/Praktikantengehalt (mindestens 648,- Euro mtl., sonst zusätzlichen finanziellen
Nachweis).
oder
- Eigene Ersparnisse. Sparbuch einer Bank oder Geldinstitut in Deutschland, lautend auf den
Namen des Visumsantragstellers über mindestens 7776,- Euro (Mindestsatz für 1 Jahr).
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------* www.bern.diplo.de
** Es werden nur einfache, nicht beglaubigte Kopien benötigt. Übereinstimmung wird am Schalter anhand des
vorgelegten Originals, das zurückgegeben wird, festgestellt.
*** Ausnahmen sind möglich bei:
- körperlicher oder geistiger Behinderung;
- erkennbar geringem Integrationsbedarf gemäß Integrationsverordnung, d.h. bei:
a) Vorliegen eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses oder einer entsprechenden Qualifikation,
es sei denn, wegen mangelnder Sprachkenntnisse kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht
eine der Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufgenommen werden
b) Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die regelmäßig eine Qualifikation nach a) erfordert,
c) gerechtfertigter Annahme, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche,
gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.
- Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, Asylberechtigten / GFK- Flüchtlingen, die
rechtskräftig anerkannt sind;
- Ehegatten von Ausländern mit Staatsangehörigkeit, die gem. § 41 AufenthV von der Visumpflicht
ausgenommen sind (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigte Staaten).