Ausgabe 5/2016 - KreisSeniorenRat

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Ausgabe 5/2016 - KreisSeniorenRat
Senioren Aktuell
Nr. 5
Informationsblatt des Kreisseniorenrates Waldshut
Juni 2016
Veranstaltung des Ortsseniorenrates Hotzenwald
TERMIN
A l le s fü r S en io r en
am 25.06.2016, 11.00 bis 16.00 Uhr im Pfarrsaal St. Martin, Görwihl
Informationen und Vorführungen über Seniorenhilfen und Unterstützungen im Alltag
Bewirtung durch den Seniorenkreis Hotzenwald und die Frauengemeinschaft Görwihl
Hinweis für Aussteller:
Anmeldung bis 15.06.2016 bei Alfred Laffter, Tel. 07754/7583 oder 0172 631 2918
Aufbau: am 24.06.2016 von 15.00 bis 19.00 Uhr oder am 25.06.2016 von 07.30 bis 10.00 Uhr
Abbau: am 25.06.2015 ab 16.00 Uhr
Hauptversammlung des Kreisseniorenrates 2016
Rund 50 Seniorinnen und Senioren aus dem gesamten Kreisgebiet fanden sich zur Hauptversammlung des Kreisseniorenrates Waldshut im Kommunikationsraum der Sparkasse Hochrhein in Waldshut ein. Ein ehrendes Gedenken galt
eingangs der im Berichtszeitraum verstorbenen Schriftführerin Barbara Bosch und des ehemaligen stellvertretenden
Vorsitzenden Georg Alt.
Im Mittelpunkt der Regularien standen die Berichte über die Aktivitäten des Jahres 2015. Als "erfolgreich" bezeichnete
Wolfram Kremp den Start der "Seniorenakademie 55 plus" mit Vorträgen in St. Blasien, Rickenbach und Jestetten, und
Bernd Seifer sprach von "positiven Rückmeldungen" zur Infobroschüre "Senioren Aktuell". Das Projekt "Seniorenfreundlicher Service" mit mehreren Zertifizierungen (unter anderem in Küssaberg) beleuchtete Alfred Laffter und wies auf die
Einrichtung einer Facebook-Seite hin.
Ein stetes Anliegen des Kreisseniorenrates ist die Bildung von Stadt- und Ortsseniorenräten. Ein solcher wird in Kürze in
Laufenburg entstehen. "Die Weichen sind gestellt", so der Vorsitzende Gernot Strohm. Wie ein solcher funktioniert, erläuterte Dr. Hartmut Venz vom Ortsseniorenrat Küssaberg in einem viel beachteten Referat.
Neu zu besetzen war das Amt der Schriftführerin. Einstimmig wählte die Versammlung Frau Margit Jarday in dieses
Amt. Der abschließende Dank des Vorsitzenden galt Marketingleiter Peter Kaiser von der Sparkasse Hochrhein, der die
Seniorinnen und Senioren einmal mehr mit Kaffee, Kuchen und Getränken bewirtete. (Bericht: Alfred Lins)
Rund 50 Seniorinnen und Senioren aus dem Kreisgebiet fanden sich zur diesjährigen Hauptversammlung
ein.
Dr. Hartmut Venz stellte
den Ortsseniorenrat Küssaberg vor.
Zur neuen Schriftführerin
wählte die Versammlung
Margit Jarday.
Laufenburg plant Gründung von Stadtseniorenrat
Laufenburg steht kurz vor der Gründung eines Stadtseniorenrates. Etwa 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger
kamen zu einer Infoveranstaltung in den Rathaussaal. Als Referenten waren Gernot Strohm, Vorsitzender des
Kreisseniorenrates, Manfred Weber, Bürgermeister von Küssaberg, Wolfgang Tritschler vom Ortsseniorenrat Murg
und Dr. Hartmut Venz vom Ortsseniorenrat "Pro Sen" aus Küssaberg anwesend.
In seinen Grußworten entbot Bürgermeister Ulrich Krieger den beiden Initiatoren Jürgen Wagner und Dieter Hähnel
ein besonders Willkommen. Ihren Worten zufolge soll zunächst eine Interessengemeinschaft gebildet werden, die
später in eine Vereinsgründung einmünden soll. Durch Eintrag in eine Liste erklärten sich spontan fünf Senioren zur
Mitarbeit in einem künftigen Stadtseniorenrat bereit.
Wie ein Orts- oder Stadtseniorenrat funktioniert, zeigten Dr. Hartmut Venz und Wolfgang Tritschler auf. Sie
erarbeiteten unter anderem Hinweise zur Barrierefreiheit in den Gemeinden, Beratungsangebote, Vorträge und
Kurse zu altersspezifischen Themen. Als einen wichtigen Baustein bezeichneten sie die Nachbarschaftshilfe. Von
der Gartenarbeit über kleinere Reparaturen am und im Haus bis hin zu Fahrdiensten sei alles möglich, erklärten
beide.
(Bericht: Alfred Lins)
Initiatoren zur Gründung
eines Stadtseniorenrates
in Laufenburg:
(v. l.) Jürgen Wagner und
Dieter Hähnel
(Bild: Reinhard Herbrig)
Bildung von Stadt- und Ortsseniorenräten
Aufruf von Gernot Strohm, Vorsitzender des Kreisseniorenrates Waldshut
Die Bildung von Seniorenräten in unseren Städten und Gemeinden des Landkreises ist ein erklärtes Ziel des
Kreisseniorenrates Waldshut. Um dieses Ziel verständlicher zu machen und um es besser zu verstehen, lassen Sie
mich grundsätzliche Punkte festhalten:
Was ist unser Kreisseniorenrat?
Er ist das „Dach“ aller im Kreis Waldshut auf dem Gebiet der Seniorenarbeit tätigen
Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen. Davon gibt es derzeit rund
einhundert, kleinere und größere.
Diese Seniorengruppen mit ihren teilweise sehr vielseitigen örtlichen Angeboten sind
gerade für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig. Denn sie bieten
Begegnung, Freundschaft, Information und Unterhaltung, sie stärken oftmals das
Selbstwertgefühl und helfen vor Vereinsamung. Es gibt diese Angebote in allen
Gemeinden. Viele Menschen und Institutionen engagieren sich erfolgreich.
Was aber oftmals fehlt, ist die Verbindung untereinander und zu benachbarten
Seniorengruppen. Wäre dies gegeben, könnte man sich austauschen, ergänzen oder
gemeinsam etwas anbieten.
Gernot Strohm
Was ist ein Stadt- bzw. Ortsseniorenrat?
Er ist das „Dach“ aller in einer Gemeinde angebotenen Seniorenaktivitäten. Vorhandenes bleibt bestehen,
zusätzliches soll hinzukommen. Die örtliche Organisation, die Aufgabenfindung und -durchführung geschieht
einvernehmlich mit Gemeinderat und Verwaltung. Ein örtlicher Seniorenrat ist – wie auch der Kreisseniorenrat –
parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Gemäß Statistik sind von den ca. 166.000 Einwohnern im Landkreis ca. 25 Prozent älter als 60 Jahre. 20 Prozent
– also ca. 34.000 Personen – sind älter als 65 Jahre. In fast gleicher prozentualer Höhe ist das Altersverhältnis in
allen Gemeinden des Landkreises.
Was bedeutet diese Altersstruktur?
Auch bei uns stehen die älteren Menschen immer mehr in der Mitte der Gesellschaft. Die meisten von ihnen haben
das Erwerbsleben hinter sich und starten voller Zuversicht und Tatkraft in eine neue Lebensphase.
Wer mit dem Alter überwiegend Hilfsbedürftigkeit verbindet, irrt sich!
Die ältere Generation ist so fit und engagiert wie nie zuvor. Die Lebenserwartung steigt und die älteren Menschen
bleiben immer länger gesund, kreativ und innovativ. Viele ältere Menschen sind bereit, sich im gesellschaftlichen
Ehrenamt einzubringen.
Je mehr Menschen sich aktiv einbringen, desto besser für uns alle.
Wichtig dabei ist, sich einzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zu leisten, um den Zusammenhalt der Generationen zu finden.
Das möchten wir gerne durch die Bildung weiterer Stadt- bzw. Ortsseniorenräte, so wie dies in Laufenburg gerade
geschehen ist, begleitend unterstützen.
Unser Motto lautet: AKTIV LEBEN – VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Dazu lade ich Sie alle ganz herzlich ein.
Ihr Gernot Strohm
Vorsitzender des Kreisseniorenrates
Kommunikation im Internet für Jedermann
In Kooperation mit der "Akademie 55 plus" des Kreisseniorenrats Waldshut veranstaltete das katholische Bildungswerk Waldkirch im Seminarraum von Gebhard Kaiser in Remetschwiel einen Kurs im
Gebrauch von Tablets und Smartphones. Geplant ist, den Kurs auch an anderen Orten im Kreisgebiet
anzubieten. (Bericht: Alfred Lins)
Die Kursleiter Gebhard Kaiser (linkes Bild: rechts, stehend) und Wolfram Kremp unterstützen die Kursteilnehmer.
Eine Veranstaltung der Akademie 55 plus
mit dem Haus der Sinne
Die Akademie 55 plus des Kreisseniorenrates lädt am Donnerstag, 30. Juni 2016 um 15 Uhr zu
folgender Veranstaltung im Pfarrsaal in Grafenhausen ein:
„Gschichtli und Gedichtli mit em Philipp“
Ein unterhaltsamer Nachmittag mit Philipp Schmidt – mit Bewirtung – Eintritt frei!
Einladung zum Kreisseniorentag in Höchenschwand
Mit zwei Veranstaltungen wartet der Kreisseniorenrat Waldshut am Samstag, 22. Oktober 2016, im
"Haus des Gastes" in Höchenschwand auf.
11.00 – 17.00 Uhr im Foyer: Verkaufsausstellung "Senioren schaffen Schönes" (Aufbau ab
09.30 Uhr; Tischgröße 180 auf 60 Zentimeter; Preis pro Tisch: 10 Euro (keine Stellwände vorhanden)
14.00 – 17.00 Uhr im Saal: Kreisseniorentag
Die Bewirtung beim Kreisseniorentag teilen sich die katholische Frauengemeinschaft Höchenschwand
(Kaffee und Kuchen) und die Gastronomie im "Haus des Gastes". Für die musikalische Unterhaltung
sorgt die Jugendkapelle der Trachtenkapelle Amrigschwand-Tiefenhäusern.
Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist ein Referat von Professor Werner Mezger
aus Rottweil zum Thema "Gesichter und Geschichte der alemannischen Fasnacht".
Anmeldungen sind erforderlich:
für "Senioren schaffen Schönes" bis Freitag, 07. Oktober
im Zusammenhang mit dem Kreisseniorentag zwecks Platzreservierungen für Gruppen ab zehn
Personen bis Mittwoch, 05. Oktober bei:
Anita Tröndle
Tel.: 07755/8759
Mail: [email protected]
Parkplätze stehen beim Haus des Gastes kostenlos zur Verfügung. Zu beiden Veranstaltungen lädt der
Kreisseniorenrat sehr herzlich ein. (Bericht: Alfred Lins)
Der Weisse Ring e.V. stellt sich vor
Der Weisse Ring ist ein bundesweit agierender gemeinnütziger Verein mit Sitz in Mainz und über 420
Außenstellen in Deutschland mit Tausenden von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die
Außenstelle Waldshut-Tiengen gehört dazu.
Wir helfen Opfer von Kriminalstraftaten und versuchen durch Vorträge in der Kriminalitätsprävention zu
verhindern, dass überhaupt jemand Opfer einer Straftat wird. Ist es doch passiert, kann sich ein Opfer
vertrauensvoll an uns wenden. Wie helfen wir? Diese Hilfe kann sowohl immaterieller als auch materieller Natur sein.
Zunächst hören wir dem Opfer zu, es kann mit uns über seine Sorgen und Probleme reden. Wir leisten
also menschlichen Beistand und zeigen ihm Wege und Möglichkeiten der Hilfe auf. Sollte ein Opfer
durch die Straftat in eine materielle Notlage gekommen sein, können wir mit materieller Hilfe die Notlage
lindern.
Wir haben keine eigenen Rechtsanwälte oder Psychologen. Wir sind aber der Lotse in diesen Fällen.
Das soll heißen – bei Vorliegen der satzungsgemäßen Bestimmungen – dass ein Opfer von uns einen
Scheck für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch erhält. Mit diesem Scheck kann es einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin seines Vertrauens aufsuchen und die Kosten dieser Erstberatung sind
gedeckt. Das weitere Prozedere wird dann zwischen dem Rechtsanwalt/der –anwältin mit der Bundesgeschäftsstelle direkt abgeklärt. Doch dies nicht nur im Strafverfahren sondern auch zur Durchsetzung
sozialrechtlicher Ansprüche, z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz. Sollte das Opfer durch die
Straftat psychologische Hilfe benötigen und ist das zeitnah nicht möglich, kann es von uns einen Beratungsscheck für eine psychologische Erstberatung erhalten.
Die Mitarbeiter/innen sind k e i n Personenschutz. Wir begleiten aber Opfer auf deren Wunsch zu Gerichtsverhandlungen, zu polizeilichen Vernehmungen oder bei Behördengängen. Wir stärken dem Opfer
also den Rücken. Unsere Begleitung hat sich schon vielfach in der Praxis bewährt und so manches
Opfer war froh, dass wir im Zeugenstand neben ihm waren. Selten kam es vor, aber es kam schon vor,
dass wir für ein Opfer und/oder hinterbliebene Angehörige ein Erholungs- bzw. Ferienprogramm finanzierten.
Zum Schluss sei ein ganz wichtiger Aspekt erwähnt,
die Kriminalprävention. In Vorträgen bei den verschiedensten Vereinen und Institutionen zeigen wir auf,
wie „kreativ“ Straftäter vorgehen und geben Tipps, wie
man sich gegen Straftäter schützen kann (ausgenommen Einbruchssicherung). Denn der beste Opferschutz
ist zu verhindern, dass jemand Opfer wird. Solche Vorträge sind kostenfrei.
Küssaberger Handwerkerverbund bietet Seniorenservice
Die Gestaltung von seniorengerechten, barrierefreien Wohnungen für Seniorinnen und Senioren ist das
Ziel eines Handwerkerverbundes, der auf Anregung des Ortsseniorenrates "Pro Sen" im Jahre 2014 in
Küssaberg gegründet wurde. Ihm gehören die Betriebe Bauunternehmen Ritter, Elektrogeschäft Maier,
Malergeschäft Gräfinger, Zimmerei Tritschler, Fliesenleger Wieser und der Heizungs- und Lüftungsbetrieb Preis an. "Bauliche Veränderungen weitestgehend aus einer Hand", lautet das Motto. Wie sieht
dies in der Praxis aus? Uwe Häbel, pensionierter Architekt, bespricht mit Bauwilligen die Möglichkeiten
einer altersgerechten Umgestaltung der Wohnung, wobei nicht selten auch Heike Kombrink vom DRK
Waldshut im Boot ist. Den Einsatz der anfallenden Arbeiten koordiniert anschließend Gottried Richter.
Bisher wurden sechs solcher Projekte realisiert.
Dieses als vorbildlich zu bewertende Projekt war für den Kreisseniorenrat Grund genug, die beteiligten
Betriebe mit dem Zertifikat "Seniorenfreundlicher Service" auszuzeichnen. "Ihre Arbeit trägt dazu bei,
dass Seniorinnen und Senioren länger in ihren eigenen Räumen bleiben können“, betonte Alfred Laffter,
stellvertretender Vorsitzender des Kreisseniorenrates, bei der Übergabe der Zertifikate.
(Bericht: Alfred Lins, Fortsetzung nächste Seite)
Alfred Laffter (ganz links) zertifizierte sechs
Küssaberger Handwerksbetriebe, die sich in
Sachen Seniorenservice engagieren.
Bild: Lieselotte Noth/Alfred Laffter
Unterbringung im Pflegeheim
Welche finanziellen Verpflichtungen kommen auf Angehörige zu?
Die Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim werden immer teurer und können – je nach Grad
der Pflegedürftigkeit – bis zu 4.000 € oder sogar mehr betragen. Der Anteil, der von der Pflegekasse
übernommen wird, ist ebenfalls vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig und liegt zwischen 1.064 €
(bei Pflegestufe I) und 1.612 € (bei Pflegestufe III). Somit verbleibt eine „Lücke“ von zum Teil über 2.000
€, die vom Heimbewohner selbst zu tragen ist – aus dessen Einkommen und ggfs. Vermögen. Das Renteneinkommen ist oft nicht ausreichend, um diesen Betrag zu decken. Dann muss das eigene Vermögen
aufgebraucht werden, bis zu einer „Vermögensfreigrenze“ von 2.600 €. Wenn diese „Vermögensfreigrenze“ unterschritten wird, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Stellt das Sozialamt fest, dass der Heimbewohner (bzw. dessen Ehegatte oder Lebenspartner, falls dieser
noch lebt) kein Vermögen über dieser Grenze mehr besitzt, werden die ungedeckten Heimkosten (nach
Anrechnung des Pflegekassenanteils und des Einkommens) vom Sozialamt übernommen. Vorab prüft
das Sozialamt, ob der Heimbewohner (bzw. dessen Ehegatte) evtl. in den letzten Jahren Vermögen verschenkt hat, was zur Hilfebedürftigkeit geführt hat. Ein Wohnhaus, das vom Ehegatten des Heimbewohners noch selbst bewohnt wird, bleibt in der Regel (je nach Wert des Hauses) „geschützt“, muss also nicht
verkauft werden.
Im Falle einer Gewährung von Sozialhilfe sind die Kinder des Heimbewohners nach § 1601 BGB zu Unterhalt verpflichtet. Die Kinder müssen dann gegenüber dem Sozialamt ihr Einkommen und Vermögen
sowie das des Ehepartners offenlegen. Die Kinder müssen ein Haus, das sie selbst bewohnen, ebenfalls
nicht verkaufen. Das Einkommen der Kinder bleibt bis zu einem „Selbstbehalt“ ebenfalls „geschützt“. Dieser „Selbstbehalt“ liegt bei allein stehenden Kindern bei 1.800 €, bei einem Ehepaar bei 3.240 €. Wenn
Kinder vorhanden sind, die noch in der Schule oder Ausbildung sind, erhöht sich dieser Betrag entsprechend. Wohnen die Kinder in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus, reduziert sich der o.g.
Betrag um den sog. „Wohnwert“. Dieser beträgt 360 € bei Alleinstehenden bzw. 640 € bei einem Ehepaar.
Daneben muss evtl. Unterhalt aus Vermögen gezahlt werden, wenn Vermögen von über 25.000 € (bei
Wohneigentum) bzw. 75.000 € (ohne Wohneigentum) vorhanden ist.
(Bericht: Peter Groß, Abteilungsleiter Pflege und Grundsicherung beim Landratsamt Waldshut)
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Kreisseniorenrat Waldshut - V. i. S. d. P.: Vorstand des Kreisseniorenrates
http://www.kreisseniorenrat-waldshut.de
Bernhard Seifer, Wolfram Kremp, Alfred Lins – Bilder: Alfred Lins, soweit nicht anders angeg.
Seniorengruppen, Alten- und Pflegeheime, Altenwohnheime, Rathäuser, Landratsamt
M + G - Werbung, Spitalgasse 7, 79713 Bad Säckingen - Auflage: 2 100
Sparkasse Hochrhein,
IBAN: DE04 6845 2290 0000 0002 99
Volksbank Hochrhein,
IBAN: DE29 6849 2200 0002 1539 5