SPD und Streikrecht - Mein Herz schlägt links
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SPD und Streikrecht - Mein Herz schlägt links
SPD und Streikrecht Geschrieben von: Rudolf Homann Dienstag, 23. November 2010 um 17:13 Uhr In der Sozialdemokratie wie in der Gewerkschaftsbewegung spielte die Massenstreikdebatte zu Beginn des vorigen Jahrhunderts eine wichtige Rolle. Massenstreik bedeutete den Einsatz des Streiks zu politischen Zwecken. August Bebel formulierte auf dem Mannheimer Parteitag von 1906: „Wir wollen vor allem Frieden und Eintracht zwischen Partei und Gewerkschaften herbeiführen." Damit hatte sich letztlich die Generalkommission der Gewerkschaften durchgesetzt, die aus Sorge vor politischen Repressionen um die Existenz der Gewerkschaften fürchtete und deshalb politische Streiks ablehnte. Und heute? 1/3 SPD und Streikrecht Geschrieben von: Rudolf Homann Dienstag, 23. November 2010 um 17:13 Uhr Mit der jüngsten Forderung nach der Legalisierung des Generalstreiks hat Verdi-Chef Frank Bsirske eine wichtige Debatte wieder angestoßen. Wer ins Grundgesetz schaut, wird die merkwürdige Entdeckung machen, dass es ein verfassungsmäßig garantiertes Streikrecht wie in den europäischen Nachbarstaaten bei uns nicht gibt. Vielmehr wird es aus Verfassungsvorschriften (Tarifautonomie) oder aus allgemeinen Grundsätzen - freiheitlich-soziale Grundordnung, Koalitionsfreiheit - abgeleitet. Zwar zeigen die Diskussionsprotokolle der "Grundgesetzväter", dass man damals das Streikrecht, nicht aber das Recht auf Aussperrung wollte. Die Verwirklichung dieser Absicht scheiterte jedoch an dem Konflikt, wie der politische Streik und das Streikrecht im öffentlichen Dienst gehandhabt werden sollte. Allein in die Hessische Verfassung wurde das Aussperrungsverbot aufgenommen, spielt jedoch in der Rechtssprechung so gut wie keine Rolle. So verblieb es dem Richterrecht, Regelungen zu fixieren. Und die bilden ein enges Rechtskorsett. Durch das Verbot des politischen Streiks wurden die Streikziele auf tarifierungsfähige Gegenstände beschränkt, sowie durch die Forderung nach "Sozialadäquanz" und "Verhältnismäßigkeit" weiter festgelegt. Als übergreifendes Ziel von Arbeitskämpfen gilt die "Wiederherstellung des Arbeitsfriedens", 2/3 SPD und Streikrecht Geschrieben von: Rudolf Homann Dienstag, 23. November 2010 um 17:13 Uhr und überhaupt dürfen Arbeitskämpfe nur als "letztes Mittel" eingesetzt werden werden - sonst kann die Gewerkschaft schadensersatzpflichtig gemacht werden. Zugleich wurden mit der Bindung der Streikfähigkeit an dei Gewerkschaften und mit der Bindung an tarifierungsfähige Gegenstände eine Vielzahl von Konflikten - Abbau von übertariflichen Leistungen und alle konkreten Konflikte in einzelnen Betreiben - dem Arbeitskampf entzogen. Im Laufe der Zeit wurde die "Kampfparität" zwischen Gewerkschaften und Unternehmen u.a. durch die Rechtssprechung des BAG zur Aussperrung und gesetzliche Maßnahmen wie die Änderung des §116 Arbeitsförderungsgesetz immer weiter zugunsten der Unternehmen verschoben. Die Folge war u.a. ein immer weiterer Rückgang der Lohnquote, der nur durch Lohnsteigerungen oberhalb der Produktivitätssteigerungen zu bekämpfen ist. Wir sollten also im Sinne von August Bebels Forderung nach "Frieden und Eintracht mit den Gewerkschaften" sehr intensiv debattieren. 3/3