des Protokolls - oevp
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Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg Entwurf Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28. März 2013 Ort: Sitzungszimmer des Stadtamtes Zeltweg Beginn: 16.00 Uhr Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg vom 28.03.2013 Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Dullnig Anwesend: 25 Gemeinderäte (bis TOP 11) 24 Gemeinderäte (ab TOP 12) Bgm. Hermann Dullnig 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger Finanzstadtrat Robert Steinbrugger StR Ing. Günter Reichhold Claudia Kaiser Brigitte Konrad John Berdev Fritz Enzinger Anneliese Steinkellner Gerald Pirkopf Armin Wassertheurer B.Ed. Marco Krätschmer Anton Brandner Karin Pichler 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier (bis TOP 11) Karl Steinwidder Gerald Seifter Richard Köstinger Fritz Mayer Sonja Neumann Peter Lorberau Erika Friesacher Rudolf Standfest Wolfgang Grabenbauer Peter Haslebner Abwesend und entschuldigt: 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier (ab TOP 12) Außerdem anwesend: Mag. Robert Maurer VB Helga Kargl-Meier VB Maria-Luise Kargl Mag. Klemens Rohner DI Josef Bärnthaler, Energieagentur Obersteiermark (zu TOP 4) Der Gemeinderat ist beschlussfähig. 2 Übersicht: Tagesordnung im weiteren Sinn: I) Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; II) Fragestunde; III) Bericht des Bürgermeisters zum aktuellen Aufarbeitungsstatus hinsichtlich der Prüfung der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg durch die FA 7A des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung; IV) Berichte des Bürgermeisters; Tagesordnung im engeren Sinn: 1) Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2012; 2) Stadtgemeinde Zeltweg, innere Darlehen, Gewährung; a) Wasserversorgung; b) Abwasserbeseitigung; c) Müllbeseitigung; 3) Rechnungsabschluss 2012; 4) Fernwärmeversorgung von Gemeindeobjekten der Stadtgemeinde Zeltweg, Kostenvergleich durch die Energieagentur Obersteiermark GmbH, Berichterstattung; 5) Stadtgemeinde Zeltweg/Bioenergie Wärmeservice GmbH, Wärmelieferungsverträge, Vereinbarungen; a) bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen: aa) Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg; ab) Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg; ac) Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; ad) Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c; b) Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen: ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg; bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg; bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg; bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg; 3 3) 4) 6) be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg; bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg; bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg; bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg; bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg; bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg; bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg; bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg; bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 80, 8740 Zeltweg; bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg; bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg; br) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg; Beteiligungsmanagement der Stadtgemeinde Zeltweg: a) Holzinnovationszentrum: aa) Jahresabschluss 2012; b) Verein Sportzentrum: ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012; c) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH: ca) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; d) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG; da) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; db) Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung; 7) Stadtgemeinde Zeltweg/Steiermärkische Sparkasse, Darlehensverträge, weitere Vorgangsweise; 8) Projekt „City-Taxi“: Stadtgemeinde Zeltweg/Firma Murtal-Taxi, Inh. Michael Kleißner, Vereinbarung; 9) Stadtgemeinde Zeltweg/STEWEAG STEG GmbH, Grundstück .684, KG Zeltweg im Ausmaß von 53 m², Eigentumserwerb durch Einbeziehung in das Grundstück 67/2, KG Zeltweg, EZ 532; 10) Stadtgemeinde Zeltweg/Land Steiermark, Kreisverkehr Zeltweg West, Vereinbarung; 4 11) Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark: a) Finanzierung; aa) LKW Renault Midlum, 10 t; (von Tagesordnung abgesetzt) ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; b) Fahrzeugankauf; ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; bb) LKW Renault Midlum, 10 t (Dringlichkeitsantrag) 12) Zeltweger Sportvereine, Jahressubvention 2013: a) Eishockeyverein Zeltweg 2010; b) Fußballclub Zeltweg; c) Judoteam Zeltweg; d) ATUS – Zeltweg; e) Tischtennisclub Zeltweg; 13) Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde Zeltweg, a) Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau; b) Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg; 14) Gemeinderat-Stadtrat-Bürgermeister, Übertragung von Zuständigkeiten gemäß § 43 Abs. 2 und 2a GemO, Verordnung; 15) Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen am 17.01.2013 und 24.02.2013; 16) Gemeindejagd, Aufteilung des Jagdpachtschillings. 5 Verlauf der Sitzung: Zur Tagesordnung im weiteren Sinn: I. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Hermann Dullnig begrüßt die erschienenen Gemeinderäte, stellt die rechtzeitige Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Darüber hinaus werden vom Vorsitzenden die Vertreter der Presse und die Zuhörer willkommen geheißen. Bürgermeister Hermann Dullnig: „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, erlauben Sie mir zunächst aus aktuellem Anlass Folgendes mitzuteilen: Wie Ihnen wahrscheinlich aus den Medien bekannt ist, wurde ich gestern vom Landesgericht Leoben vom Vorwurf des Vergehens der Untreue freigesprochen. Ich bin selbstverständlich über dieses Urteil sehr erleichtert, denn, wenn man unschuldig vor Gericht steht, ist dies alles andere als angenehm. Ich bin sehr froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat und dem Lügengebäude des ehemaligen Finanzabteilungsleiters Robert Weber vom Gericht keinerlei Glauben geschenkt wurde. Herr Robert Weber hat, wie er selbst zugibt, der Stadtgemeinde Zeltweg einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt. Nun versucht er seine Haut zu retten, indem er unter anderem mich angeschwärzt hat und infame Lügen verbreitet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mit ruhigem Gewissen jeden Tag in der Früh in den Spiegel schauen, ich frage mich aber, welchen Charakter man haben muss, um solche Lügen, in diesem Fall über mich, zu verbreiten, wie Robert Weber dies getan hat. Jedenfalls wurde mit diesem Urteil die Realität wieder zurechtgerückt. 6 Ich ersuche alle, auch die Mitglieder der Opposition, diesen Freispruch zu akzeptieren. Ich werde nun weiterhin mit voller Kraft als Bürgermeister der Stadtgemeinde Zeltweg für das Wohl meiner Heimatstadt arbeiten und ich ersuche Sie, werte Mitglieder des Gemeinderates, dies gemeinsam mit mir ebenfalls zu tun. Danke.“ Zur Tagesordnung gibt Bürgermeister Hermann Dullnig bekannt, dass der Punkt 11 aa) LKW Renauld Midlum, 10 t; von der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.03.2013 abgesetzt wird, sodass diese nunmehr zu lauten hat: 11) Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark: a) Finanzierung; aa) abgesetzt ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t b) Fahrzeugankauf; ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; 7 Zur Tagesordnung meldet sich Bürgermeister Hermann Dullnig weiter zu Wort und stellt nachstehenden Dringlichkeitsantrag gemäß 54/3 GemO auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes 11 bb): Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark: b) Fahrzeugankauf; bb) LKW Renault Midlum, 10 t; und Behandlung nach Tagesordnungspunkt 11 ba). Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der bereits großen Mängelliste des am Städtischen Wirtschaftshof eingesetzten Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche der Marke VW, Baujahr 1992, muss dieses Fahrzeug ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs verschiedene Angebote eingeholt. Die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg hat das günstigste Angebot für das Fahrzeug in einer Höhe von € 41.500,00 exkl. USt. abgegeben. Die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck hat das günstigste Angebot für den Ladekran in einer Höhe von € 22.800,00 exkl. USt. abgegeben. Die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld hat das günstigste Angebot für den Aufbau des Ladekranes und der Kipperpritsche in einer Höhe von € 15.800,00 exkl. USt. abgegeben. Die Gesamtsumme aus den oben angeführten Teilsummen beträgt € 80.100,00 exkl. USt. 8 Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96) erfolgen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss: Die Aufträge für den Ankauf eines Lastkraftwagens samt Zubehör für den Städtischen Wirtschaftshof werden entsprechend den vorliegenden Angeboten vom • 08.03.2013 (Fahrzeug) zu einer Auftragssumme von € 41.500,-- exkl. USt, an die Renault Trucks Österreich Vertiebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg, • vom 13.03.2013 (Ladekran) zu einer Auftragssumme von € 22.800,-exkl. USt, an die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck und für den Aufbau des Ladekranes; • vom 08.03.2013 (Kipperpritsche) zu einer Auftragssumme von € 15.800,-- exkl. USt, an die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld; vergeben. Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat diese außerplanmäßigen Ausgaben im Gesamtbetrag von € 80.100,00. Der entsprechende Betrag ist in einem zu erstellenden Nachtragsvoranschlag auf der Haushaltstelle 5/852000/040000 aufzunehmen. 9 Die Finanzierung und damit Bedeckung dieses Fahrzeugankaufes hat mittels Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96) zu erfolgen. Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages von Bgm. Hermann Dullnig: Die Dringlichkeit wird dem Antrag mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen 2 Stimmen der Gemeinderäte Rudolf Standfest und Wolfgang Grabenbauer zuerkannt. Die Behandlung des Antrages erfolgt nach Tagesordnungspunkt 11 ba). 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier meldet sich zum Tagesordnungspunkt zu Wort und stellt nachstehenden Dringlichkeitsantrag der ÖVP Zeltweg: 10 Stadtparteileitung Zeltweg Bah~OOfstr!lße 71. 8740 Zeltwell Zeltweg am 28.Män: 2013 DRINGLICHKEITSANTRAG d" ÖVP Zeltweg Gemäß §54 Absatz 3 Strnk.Gemeindeordnung Die ÖVP Zeltweg fordert den Bürgenneistcr die Stadträte und die Gemeinderäte der SPÖ Zeltweg auf, den von ihnen gefassten Beschluss bei der GR-Sitzung am 13.12.2012 der Abfallgebührenordnung, Wassergebührenordnung und der Kanalgebührenabgabeordnung zuIiickzunehmen und neu zu überarbeiten bzw. zu überdenken. Grund: Auch die ÖVP Zellweg ist tur die vom Land vorgegebenen Gebilhrenanpassungen, wonach diese ausgeglichen bilanziert werden muss, da ansonst das Land keine Bedarf5zuweisungen tur dic betroffene Gemeinden beschließt. Es kann jedoch nicht sein das man für 13 Lecrungen nun mehr bezahlt, als vorher für 26 Leerungen. Und unserer ßilrgcrinnen und BUrger dafUr zur Kasse gebeten werden. Für die ÖVP ZeItweg ~ KR Vzbgm.Helmut Ranzrnaier \J. GR Karl Steinwidder GR erald Seifter rgj{;vV;9M<,,0- 11 Anschließend meldet sich GR Gerald Seifter zu Wort und stellt den folgenden Dringlichkeitsantrag der ÖVP: 12 Bürgermeister Hermann Dullnig erklärt, dass die beiden Dringlichkeitsanträge gemäß § 54 GemO nach der regulären Tagesordnung behandelt werden. 13 II. Fragestunde GR Gerald Seifter: Herr Bürgermeister, ist das „Betreute Wohnen“ in Zeltweg (die zwei von Ihnen angesprochenen dafür vorgesehenen Positionen) einerseits durch den Neubau der Arbeiterkammer und andererseits durch den neuen Beherbergungsbetrieb schon vom Tisch oder besteht von Seiten der Gemeinde noch das Interesse solch ein Projekt zu realisieren? Nach dem Winter sind etliche Gehwege wie z. B. der Weg zum Turnerhüttl oder im Bereich zur Marhaltsiedlung stark durch Hundekot verschmutzt. Könnte man in einer der nächsten Ausgaben der Zeitung „Zeltweg Präsent“ die Hundebesitzer darauf aufmerksam machen, dass die Gehwege nicht mit Hundekot verschmutzt werden? Es ist sicher nicht die Aufgabe der Gemeindebediensteten, ständig die Gehwege von Hundeexkrementen zu säubern. Des Weiteren könnte man auch die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass die Hunde an der Leine geführt werden müssen. Antwort Bgm. Hermann Dullnig: Selbstverständlich ist es immer noch ein Anliegen der Stadtgemeinde „betreutes Wohnen“ in Zeltweg zu schaffen. Wir haben die Aussicht auf einen Platz. Der zweite Platz ist aus dem betreuten Wohnen insofern ausgeschieden, als es ein „betreuungsfähiges Wohnen“ werden soll. Hier sind die Auflagen des Landes nicht so streng und man kann es trotzdem machen. Ich hoffe, dass es auch zustande kommt. Ich sage auch nichts Neues. Es geht um das Altenheim, wo betreutes Wohnen vorgesehen war. Jedes Jahr gibt es das gleiche Problem mit dem Hundekot. Ich kann es mir immer von meinen Bediensteten vom Bauhof anhören, die sind die Betroffenen. Wenn man jetzt Richtung Turnerhüttl geht, schaut der Weg fürchterlich aus. Ich frage mich, wofür wir das ganze Jahr über tausende von „Sackerl“ ausgegeben. Wie man das 14 Problem in den Griff bekommt, weiß ich nicht. Die Hundebesitzer werden immer wieder aufmerksam gemacht. In vielen Städten ist man davon abgekommen, nur zu ermahnen, sondern man straft hier ganz einfach. Das ist aber auch nicht der richtige Weg. Ich weiß keine Möglichkeit, wie man das in den Griff kriegen könnte. GR Richard Köstinger: Es sind einige Mitbürger an uns herangetreten und haben gefragt, ob man das öffentliche WC am Platzlmarkt am Sonntag auch öffnen kann. Antwort Bgm. Hermann Dullnig Das muss ich mir anschauen. GR Peter Lorberau: Kann man jetzt schon absehen, bis wann die Haltestelle beim Skywalk installiert wird und im Zuge dessen noch einmal nachfordern, dass doch eine Möglichkeit geschaffen wird, dass man das Sportzentrum mit einbezieht? Aus dem einfachen Grund, da damals, als man darüber gesprochen hat, gesagt wurde, das geht nicht, da die Fahrt dann ein paar Minuten länger dauern würde. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Fahrzeit ein Problem war, als in Judenburg z. B. Murdorf in den Fahrplan aufgenommen wurde. Das kann ja nicht sein. Antwort Bgm. Hermann Dullnig: Wir hoffen, dass mit der Fertigstellung und Eröffnung des Skywalks auch die Haltestelle installiert werden kann. Es sind noch bauliche Maßnahmen auf der Seite des Schleppgleises zu errichten und muss zuerst die Park & Ride-Anlage fertiggestellt werden. Die Haltestellen kommen wie besprochen. 15 GR Peter Haslebner: Die neue Fußgängerunterführung in der Feldgasse schaut super aus und es passt alles. Aber, wann kommt dort eine Trennlinie zwischen Fußgängern und Radfahrern? Antwort Bgm. Hermann Dullnig: Lieber Herr Gemeinderat Haslebner, ich ersuche um etwas Geduld. Die Markierungsarbeiten können nur durchgeführt werden, wenn die Außentemperatur permanent 15 Grad beträgt. 16 III. Bericht zum aktuellen Aufarbeitungsstatus hinsichtlich der Prüfung der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg durch die FA 7A des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung; Bürgermeister Hermann Dullnig: Um über den Stand der Aufarbeitungsarbeiten vollständig und transparent zu informieren, habe ich dem Gemeinderat in den jeweiligen Sitzungen Bericht zum aktuellen Aufarbeitungsstatus erstattet. Ich darf nunmehr berichten, dass die seitens der Fachabteilung 7A, (nunmehr: FAGW Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) angekündigte Nacheinschau über den Umsetzungsstand der Aufarbeitungsarbeiten in der Zeit von 06.12.2012 bis 16.01.2013 stattgefunden hat. Bereits am 06.02.2013 fand die Schlussbesprechung statt. Nach Vorliegen des Endberichtes wird dieser dem Gemeinderat unverzüglich zur Kenntnis gebracht. 17 IV: Berichte des Bürgermeisters A) Zur letzten Sitzung: Zur Anfrage der Frau GR Erika Friesacher in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2012 zum Thema Gegengeschäfte der Eurofighter: „Wie viele und welche gibt es in unserer Region?“ kann ich nunmehr berichten, dass vom Ministerratsdienst eine Stellungnahme auf meine Anfrage beim Bundeskanzleramt vorliegt, welche ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Zu Ihrem Schreiben vom 15. Jänner 2013, mit dem Sie eine Resolution betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte für den Bezirk Murtal vorlegen, teilt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend folgendes mit: Im Rahmen der Abwicklung des Gegengeschäftsvertrages mit der Firma Eurofighter GmbH sind in den Berichtsjahren 2002/03 bis 2010 im Bezirk Murtal 16 Gegengeschäfte in der Höhe von rund € 30 Mio. abgewickelt worden. Im Rahmen des Berichtsjahres 2011 wurden drei weitere Geschäfte in Höhe von € 4,8 Mio. eingereicht, die sich allerdings noch in Prüfung befinden. Im Bezirk Murtal wurden Gegengeschäfte der Firmen HTP Fohnsdorf und Stahl Judenburg GmbH angerechnet. Mit freundlichen Grüßen, SC Dr. Matzka“ B) Zur heutigen Sitzung: 1. Mit großer Freude darf ich berichten, dass Landeshauptmann Mag. Franz Voves mir mit Schreiben vom 17.01.2013 mitgeteilt hat, dass in der Regierungssitzung am 17.01. Bedarfszuweisungsmittel für das Projekt Bahnhof in der Höhe von € 30.000,00 genehmigt wurden. In einem weiteren Schreiben vom 28.02.2013 hat mir Landeshauptmann Mag. Franz Voves mitgeteilt hat, dass in der Regierungssitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 28.02.2013 weitere Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von € 410.000,00 für das Projekt Bahnhof und 18 ein weiterer Betrag in der Höhe von € 375.000,00 als Härteausgleich für die Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt wurden. Sehr erfreulich ist auch die Mitteilung des Landeshauptmannes vom 21.03.2013 über beschlossene Bedarfszuweisungsmittel für das Sportzentrum in Höhe von € 300.000,00. 2. Vom Landesfeuerwehrverband bzw. dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung erging am 14.03.2013 die Mitteilung, dass der beim Landesfeuerwehrverband eingebrachte Förderungsantrag hinsichtlich des Rüstlöschfahrzeuges RLFA 2000 der M-Klasse samt Zubehör bei der gemeinsamen Förderungsvergabesitzung am 14.03.2013 derzeit zurückgestellt wurde. 3. Am 27.02.2013 fanden zwei Verhandlungen mit der Bezirkshauptmannschaft Murtal betreffend die Errichtung eines Schutzweges im Bereich Aichfeldapotheke bzw. weitere geplante Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit in der Bahnhofstraße dienen, statt. Hinsichtlich der von der Stadtgemeinde Zeltweg beantragten Errichtung eines Schutzweges wurde die Stadtgemeinde Zeltweg beauftragt im April 2013 eine Zählung der Fußgänger und deren Geh-Linien zu erheben. Erst danach kann festgelegt werden, ob seitens der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Murtal ein Schutzweg verordnet wird. Zur weiteren geplanten Verkehrssicherheitsmaßnahme in der Bahnhofstraße wurde vom Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft festgestellt, dass die von der Stadtgemeinde Zeltweg vorgeschlagene Verschwenkung der Fahrbahnen beim Geschäft „Mode Hubmann“ eine wirkungsvolle Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit darstellt. Die Verordnung einer Bahnhofstraße/Fleischergasse Rechtsregel wurde aus bei der Kreuzung Sicherheitsgründen vom Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Murtal abgelehnt. Ebenfalls 19 seitens der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt wurde die Anregung des Ernst Brunner, eine Temposchwelle zu errichten. Die Markierung der vorgenannten Verschwenkung kann jedoch erst unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse voraussichtlich im Mai angebracht werden, da für die Haltbarkeit der Straßenmarkierung eine Temperaturen von mindestens + 15 °C über einen längeren Zeitraum notwendig ist. Wie aus meinem heutigen Bericht neuerlich hervorgeht, setzt die Stadtgemeinde Zeltweg alle im Zusammenhang mit der Unterführung Bahnhofstraße notwendigen Maßnahmen. 4. Der Stadtgemeinde Zeltweg wurde von der FA13a mit Bescheid vom 14. Mai 2008 ein Untersuchungsprogramm für das Trinkwasser vorgeschrieben. Ich darf dazu mitteilen, dass die letzte Untersuchung durch die Firma GfA im Jänner 2013 stattgefunden hat. An allen 9 Entnahmestellen wurde das Trinkwasser für „SICHER und als Trinkwasser geeignet“ empfunden. Weitere Informationen zum Wasser können auf der Homepage der Stadtgemeinde abgerufen werden. 5. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Stadtgemeinde Zeltweg nunmehr bereits seit 20 Jahren „Klimabündnis-Gemeinde“ ist. Das Klimabündnis ist das größte kommunale Klimaschutznetzwerk Europas. Mehr als 1.600 Gemeinden aus 18 Ländern in Europa verbindet diese globale Partnerschaft. Ihr gemeinsames Ziel ist eine umfassende Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die Stadtgemeinde Zeltweg trägt unter anderem dazu bei, in dem sie einen Großteil der gemeindeeigenen Objekte bereits vor einigen Jahren von der Beheizung mit fossiler Energie (Erdgas, Erdöl) auf erneuerbare Wärme aus Biomasse, sogenannte Fernwärme, umgestellt hat und damit einen wertvollen Beitrag zur CO²-Einsparung leistet. Die Stadtgemeinde wurde nun für ihre 20-jährige Mitgliedschaft beim Klimabündnis ausgezeichnet. 6. Schließlich darf ich Ihnen noch darüber berichten, dass 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier im Jänner 2013 eine 20 Aufsichtsbeschwerde betreffend Fernwärmekosten bei der Aufsichtsbehörde eingebracht hat. Ich darf die Aufsichtsbeschwerde und meine schriftliche Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde vom 21.02.2013 verlesen. Aus aktuellem Anlass möchte ich dazu festhalten, dass das von 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier und GR Peter Haslebner bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige gebrachte Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister Kurt Haller im Zusammenhang mit den Fernwärmelieferverträgen für Gemeindeobjekte der Stadtgemeinde Zeltweg von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, zumal seitens der Staatsanwaltschaft kein Grund zur weiteren Verfolgung gefunden wurde. Wie in der heutigen Gemeinderatssitzung noch zu hören sein wird, ist der Stadtgemeinde und damit auch den Bürgern bzw. Mietern kein wie immer gearteter Schaden entstanden, im Gegenteil sind die gegenständlichen Fernwärmetarife äußerst kostengünstig. Überdies, wie bereits in meinem vorigen Bericht ausgeführt, trägt die Umstellung vieler gemeindeeigener Objekte auf Fernwärme aus Biomasse aktiv zum Klimaschutz bei, zu dessen Zielen sich die Stadtgemeinde Zeltweg als Klimabündnis-Gemeinde seit 20 Jahren bekennt. 2. Vzbgm. Ranzmaier und GR Haslebner haben mit ihren unwahren Aussagen nicht nur der Stadtgemeinde Zeltweg sondern auch der Bioenergie Wärmeservice einen Schaden zugefügt. Ich lade die beiden Herren Gemeinderäte daher neuerlich ein und fordere sie auf, jene große Energie, die sie in solche Aktionen, wie hier bei der Fernwärme, stecken, endlich dafür zu verwenden konstruktiv zum Wohl Zeltwegs mitzuarbeiten! Die Details zum Kostenvergleich werden übrigens Gemeinderatssitzung durch Herrn DI Bärnthaler präsentiert. 21 in der heutigen Zur Tagesordnung im engeren Sinn: Punkt 1: Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2012; Bgm. Hermann Dullnig: Zur Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2012 liegen zwei schriftliche Einwendungen vor, welche ich nunmehr verlesen möchte: 1. Einwendung des GR Peter Haslebner vom 18.01.2013: 22 2. Einwendung des GR Rudolf Standfest vom 21.01.2013: Zu den Einwendungen des GR Haslebner und des GR Standfest darf ich festhalten, dass von Seiten der Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Protokollen des Prüfungsausschusses um nicht öffentliche Protokolle handelt, welche aus diesem Grund keineswegs im Protokoll der jeweiligen Gemeinderatssitzung wiedergegeben werden dürfen. Eine Wiedergabe bzw. auch Verlesung des Protokolls wäre jedenfalls gesetzwidrig. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll daher laut Auskunft der Aufsichtsbehörde in Hinkunft in eigenen Worten zusammengefasst über die jeweilige Prüfungsausschuss-Sitzung berichten. Diese Zusammenfassung ist in das Protokoll aufzunehmen. 23 Bei seiner Zusammenfassung hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jedenfalls darauf Bedacht zu nehmen, dass eine strenge Trennung zwischen Berichten in der öffentlichen und der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgenommen wird. Abstimmung über die Einwendung des GR Peter Haslebner: Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates um ein Zeichen mit der Hand, wenn sie der Meinung sind, dass die Einwendung des GR Peter Haslebner berücksichtigt werden soll: Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Die Einwendung des Herrn GR Peter Haslebner zur Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2013 wird nicht berücksichtigt. Abstimmung über die Einwendung des GR Rudolf Standfest: Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates um ein Zeichen mit der Hand, wenn sie der Meinung sind, dass die Einwendung des GR Rudolf Standfest berücksichtigt werden soll: Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Die Einwendung des Herrn GR Rudolf Standfest zur Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2013 wird nicht berücksichtigt. Nach Erledigung der Einwendungen wird nunmehr ersucht, das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2012 als Ganzes zu genehmigen: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2012 wird genehmigt. 24 Punkt 2: Stadtgemeinde Zeltweg, innere Darlehen, Gewährung: a) Bereich Wasserversorgung; b) Bereich Abwasserbeseitigung; c) Bereich Müllbeseitigung; Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger: Im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 ist für sämtliche Gebührenbereiche die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen für künftig notwendig werdende Instandhaltungen und Sanierungen der Anlagen wie folgt vorgesehen: 1/850000/298001 Wasserversorgung, Rücklagenbildung € 6.887,05 1/851000/298001 Abwasserbeseitigung, Rücklagenbildung € 56.190,30 1/852000/298001 Müllbeseitigung, Rücklagenbildung € 79.097,04 Grundsätzlich sind diese Rücklagen auf Sparbüchern zu verwalten. Die gebildeten Rücklagen werden derzeit zu diesem Zweck und in dieser Höhe nicht benötigt. Aufgrund der aktuellen Zinssituation auf dem Kapitalmarkt ist es zweckmäßig, dass die Rücklagen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, um einen finanziellen Nachteil für die Stadtgemeinde hintanzuhalten, vorübergehend zur teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Girokonto Steiermärkische Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305 in Anspruch genommen werden. Diese inneren Darlehen reduzieren die Zinsenbelastung für die Stadtgemeinde bedeutend. Im Sinne der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsordnung sind die Rücklagen, nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, jedenfalls aber so rechtzeitig wieder aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird. 25 Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse: a) Bereich Wasserversorgung Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den unter der Haushaltsstelle 1/850000/298001 im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen im Bereich Wasserversorgung in der Höhe von € 6.887,05 wird genehmigt. Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis 31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird. GR Peter Haslebner meldet sich zu Wort und stellt im Sinne der Geschäftsordnung den Antrag, dass die zufließenden inneren Darlehen eine Verzinsung zumindest in der Höhe der Sparbuchzinsen aufweisen sollen. Wortmeldungen FStR Steinbrugger und GR Grabenbauer Wolfgang. Abstimmung zum Antrag des GR Peter Haslebner: Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Abstimmung zum Antrag des FStR Robert Steinbrugger zu Tagesordnungspunkt 2a): Der Antrag wird einstimmig angenommen. 26 b) Bereich Abwasserbeseitigung Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den unter der Haushaltsstelle 1/851000/298001 im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen im Bereich Abwasserbeseitigung in der Höhe von € 56.190,30 wird genehmigt. Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis 31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. c) Bereich Müllbeseitigung Die Gewährung eines vorübergehenden zinsenlosen inneren Darlehens zur teilweisen Abdeckung der Kontoüberziehung auf dem Gemeinde-Girokonto bei der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Konto Nr. 25800500305, aus den unter der Haushaltsstelle 1/852000/298001 im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 ersichtlichen, derzeit nicht benötigten Rücklagen im Bereich Müllbeseitigung in der Höhe von € 79.097,04 wird genehmigt. Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, längstens bis 31.12.2015, jedenfalls aber so rechtzeitig auf ein von der Stadtgemeinde Zeltweg für diesen Zweck zu eröffnendes Sparbuch wieder aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 27 Punkt 3: Rechnungsabschluss 2012 Bürgermeister Hermann Dullnig: Der Rechnungsabschluss 2012 gliedert sich in folgende Bereiche: Kassenabschluss Gesamtsummen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Beilagen Vor der Vorlage an den Gemeinderat haben die Rechnungsleger den Rechnungsabschluss 2 Wochen hindurch im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Auflage war an der Amtstafel mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem Gemeindemitglied freistand, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Stadtamt schriftliche Einwendungen einzubringen. Gleichzeitig mit der Auflage des Rechnungsabschlusses wurde eine Ausfertigung samt Beilagen jedem Fraktionsvorsitzenden zugestellt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss eingebracht. 28 a) Bericht des Prüfungsausschusses: Berichterstatter GR Peter Haslebner: Der Prüfungsausschuss hat am 19.03.2013 eine Sitzung zur Prüfung des Rechnungsabschlusses 2012 durchgeführt, ob gemäß § 86 Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung der Rechnungsabschluss 2012 rechnerisch richtig ist und ob eine Übereinstimmung des Rechnungsabschlusses 2012 mit dem Voranschlag und dem Nachtragsvoranschlag vorliegt. Es wurde eine rechnerische Richtigkeit des Rechnungsabschlusses 2012 festgestellt und einstimmig durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses angenommen. Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigen die ordnungsgemäße Erstellung des Rechnungsabschlusses 2012 und empfehlen dem Gemeinderat, den Rechnungslegern gemäß § 89 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, in der geltenden Fassung, die Entlastung zu erteilen. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 29 b) Bericht des Finanzreferenten: Finanzreferent Robert Steinbrugger erläutert das Rechnungsjahr 2012: Grundsätzlich ergibt sich aus dem Rechenwerk eine deutliche Reduktion des aus den Vorjahren übernommenen Haushaltsdefizites im ordentlichen Haushalt und konnte somit der eingeschlagene Weg der Budgetkonsolidierung erfolgreich weiter geführt werden. Die überaus erfreulichen Eckpunkte des vorliegenden Rechenwerkes lauten nun im Detail wie folgt: Die Stadtgemeinde Zeltweg hat im Jahr 2012 ein positives Ergebnis der laufenden Gebarung in Höhe eines Überschusses von € 1,270.856,95 erwirtschaftet. Beim Jahresergebnis ohne Verrechnung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt und ohne Abwicklungen ergibt sich ebenfalls ein sehr positiver Wert von € 737.936,56. Das Maastricht Ergebnis weist für das Jahr 2012 einen Überschuss in der Höhe von € 551.044,56 auf. Die Überziehung der Haushaltskonten der Stadtgemeinde Zeltweg konnte von - € 2,438.893,46 mit 31.12.2011 auf - € 1,140.846,71 mit 31.12.2012 somit mehr als halbiert werden. Auch dieser Wert zeigt, dass die Konsolidierung des Budgets auf einem sehr erfolgreichen Weg ist. Der im 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2012 veranschlagte Soll-Abgang im ordentlichen Haushalt in der Höhe von € 1,798.200,00 konnte durch rigorose und konsequente Einsparungsmaßnahmen bei den Ermessensausgaben um € 360.296,55 reduziert werden. Diese Einsparungen ziehen sich durch sämtliche Bereiche des ordentlichen Haushaltes. 30 Des Weiteren wurden durch mühevolle Aufarbeitungsarbeiten und konsequente Vorschreibungen im Bereich des Abgaben- und Steuerwesens sowie die ordnungsgemäße Darstellung der Vergütungsverrechnungen innerhalb der Gemeindedienststellen zusätzliche Einnahmen in der Höhe von € 644.037,26 erzielt. Der Soll-Abgang konnte somit um insgesamt € 1.004.338,81 gegenüber dem 1. Nachtragsvoranschlag gesenkt werden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang nochmals, dass im Zuge der Umsetzung der Aufforderungen durch die Aufsichtsbehörde und der damit einhergehenden Überprüfung der Rückstände der letzten rund 30 Jahre im vergangenen Jahr rund € 500.000,00 abgeschrieben und ausgebucht werden mussten, was zu einer Verschlechterung des Haushaltsergebnisses führt. Auch dieses Ergebnis ist im vorliegenden Rechenwerk bereits enthalten, so dass im Vergleich zum Voranschlag 2012 das Haushaltsergebnis sogar um rund € 1,5 Mio. verbessert werden konnte. Der Soll-Abgang im ordentlichen Haushalt beträgt somit € 793.866,19, davon mussten bekanntlich € 1.474.103,99 als Ergebnis des Vorjahres mit übernommen werden und ist dieser Abgang daher im Ergebnis für das Jahr 2012 enthalten. Der Verschuldungsgrad beträgt 1,31%. Grundsätzlich ergeben die vorliegenden Zahlen, dass es der Stadtgemeinde Zeltweg innerhalb eines einzigen Jahres durch große Anstrengungen, verbunden mit konsequenter Haushaltsdisziplin, gelungen ist das übernommene Haushaltsdefizit aus der Vergangenheit nahezu zu halbieren. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 für sich alleine betrachtet ergibt sogar einen deutlichen Überschuss. Entscheidend dabei ist auch, dass kein einziger Cent aus den Einnahmen im Bereich Wasser, Kanal und Müllgebühren für die Abdeckung des Haushaltsdefizites verwendet wurde. Vielmehr werden entsprechende zweckgebundene Rücklagen für notwendige Vorhaben in den oben angeführten Bereichen gebildet. 31 Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass das vorliegende Rechenwerk belegt, dass die Stadtgemeinde Zeltweg auf einem äußerst positiven Weg zur Konsolidierung des Haushaltes ist, es muss jedoch bewusst sein, dass dieser erfolgreich eingeschlagene Weg nunmehr konsequent weiter gegangen werden muss. Nun die Gesamtsummen des Kassenabschlusses für das Jahr 2012: Der anfängliche Kassenbestand per 1.1.2012 betrug € -2.438.893,46 Die Summe der ordentlichen Einnahmen beträgt € 19.750.754,54 Die Summe der außerordentlichen Einnahmen beträgt € 2.631.406,42 Die Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen beträgt € 11.551.228,26 Die Summe der ordentlichen Ausgaben beträgt € 18.853.455,96 Die Summe der außerordentlichen Ausgaben beträgt € 2.628.749,87 Die Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben beträgt € 11.153.196,64 € - 1.140.846,71 Die Gesamteinnahmen des Ordentlichen Haushalt betragen € 19.526.537,26 Die Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushalt betragen € 20.320.403,45 Der Ordentliche Haushalt weist folgenden Soll-Abgang auf. € - 793.866,19 Das ergibt einen schließlichen Kassenbestand per 31.12.2012 i. d. Höhe von Der Finanzstadtrat liest die Summen für die einzelnen Gruppen (Seite 4 bis 5 des RA 2012) mit dem Hinweis vor, dass Abweichungen von mehr als 10 % oder über € 1.000,-- im Rechenwerk ab der Seite 354 erläutert sind: 32 Gruppe 0 Einnahmen + 364.715,44 Ausgaben Gruppe 1 Einnahmen + Ausgaben 4.083,82 Gruppe 2 Einnahmen + 26.024,72 + 69.579,30 Ausgaben Gruppe 4 Einnahmen + 63.014,92 Ausgaben Gruppe 5 Einnahmen Ausgaben Begründung: Mehreinnahmen durch unvorhersehbare Rückersätze von Ausgaben 67.811,19 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben der allgemeinen Verwaltung, durch einen absoluten Ausgabenstopp - Ausgaben Gruppe 3 Einnahmen - + - Begründung: Höhere Personalkostenförderungen des Landes Steiermark 118.417,17 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben, durch einen absoluten Ausgabenstopp - Begründung: Höhere Personalkostenförderungen des Landes Steiermark 54.826,55 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben durch einen absoluten Ausgabenstopp – weniger Kulturveranstaltungen - Begründung: Höhere Einnahmen Verpflegungskosten der Pflegestation 82.426,26 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben durch einen absoluten Ausgabenstopp.. - 286,63 Begründung: 389,27 Mindereinnahmen bei Rückersätze von Ausgaben Unvorhersehbare Kostenersätze für Gemeindedienststellen Begründung: Mehreinnahmen bei Rückersätze von Ausgaben 8.495,66 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben, durch einen absoluten Ausgabenstopp 33 Gruppe 6 Einnahmen Ausgaben + Gruppe 7 Einnahmen + 8.297,35 Ausgaben Gruppe 8 Einnahmen Begründung: 4.894,45 Mindereinnahmen City Taxi 13.676,19 Einsparungen bei sämtlichen Ermessensausgaben, durch einen absoluten Ausgabenstopp und Minderausgaben City Taxi - Begründung: Erhöhte Einnahmen an Verwaltungseinnahmen Tourismusabgabe und Rückersätze von Ausgaben 58.239,71 Einsparungen interkommunaler Finanzausgleich HIZ und Einsparungen bei sämtlichen Ermessenausgaben. Begründung: 14.630,60 Geringere Einnahmen bei Kostenersätzen für das Personal des Wirtschaftshofes durch absoluten Ausgabenstopp wurden weniger Aufträge vergeben. 73.165,00 Ausgabeneinsparungen bei Abwasserbeseitigung, Müll, Wasser und Bauhof durch absoluten Ausgabenstopp Ausgaben Gruppe 9 Einnahmen + 132.033,22 Ausgaben 112.673,37 - Begründung: Einnahmen Verbuchung Baurechte HIZ – Verwaltungsforderungen und erhöhte Rückersätze von Ausgaben, Erhöhte Einnahmen an Grundsteuer Kommunalsteuer und LUAB durch Aufarbeitungen. Ausgaben Verbuchung Baurechte HIZ Verwaltungsforderungen; Erhöhter Investitions- u. Tilgungszuschuss Wohn- u. Geschäftsgebäude, Erhöhte Ausgaben Landesumlage Nach dem ordentlichen Haushalt verweist FStR Robert Steinbrugger auf die Gesamtzahlen des außerordentlichen Haushaltes nach Gruppen (Seite 6 bis 7 des RA 2012) und verzichtet der Gemeinderat einstimmig auf eine Verlesung. 34 c) Beschlussfassung: Finanzreferent Robert Steinbrugger stellt sodann den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses in seiner Sitzung am 25.03.2013 und Überprüfung durch den Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2013 den Rechnungsabschluss des ordentlichen Haushaltes samt Beilagen für das Jahr 2012 in der vorliegenden Form A) B) Einnahmen ordentlicher Haushalt Anfängliche Reste € 2.532.344,52 Anordnungssoll € 19.526.537,26 Gesamt-Rechnungssoll € 22.058.881,78 Aufrechnungs-Ist € 21.224.858,53 Schließliche Reste € 834.023,25 Ausgaben ordentlicher Haushalt Anfängliche Reste € 2.532.344,52 Anordnungssoll € 20.320.403,45 Gesamt-Rechnungssoll € 22.852.747,97 Aufrechnungs-Ist € 22.754.193,12 Schließliche Reste e 98.554,85 genehmigen. Wortmeldungen 1. Vzbgm. Simbürger, 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Peter Lorberau, GR Peter Haslebner und GR Wolfgang Grabenbauer. Der Antrag wird mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen 2 Stimmen der Gemeinderäte Erika Friesacher und Peter Lorberau angenommen. 35 Weiters stellt Finanzreferent Robert Steinbrugger den Antrag, der Gemeinderat möge auch den Rechnungsabschluss des außerordentlichen Haushaltes für das Rechnungsjahr 2012 in der vorliegenden Form A) B) Einnahmen außerordentlicher Haushalt Anfängliche Reste € 149.834,35 Anordnungssoll € 2.726.198,56 Gesamt-Rechnungssoll € 2.876.032,91 Aufrechnungs-Ist € 2.876.032,91 Schließliche Reste € 0 Ausgaben außerordentlicher Haushalt Anfängliche Reste € 149.834,35 Anordnungssoll € 2.626.026,72 Gesamt-Rechnungssoll € 2.775.861,07 Aufrechnungs-Ist € 2.775.861,07 Schließliche Reste € 0 genehmigen. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 23 Gemeinderäten gegen 2 Stimmen der Gemeinderäte Erika Friesacher und Peter Lorberau angenommen. 36 Punkt 4: Fernwärmeversorgung von Gemeindeobjekten der Stadtgemeinde Zeltweg, Kostenvergleich durch die Energieagentur Obersteiermark GmbH, Berichterstattung Bürgermeister Hermann Dullnig: Der Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Zeltweg hat in seiner Sitzung am 03.12.2012 dem Gemeinderat eine Neuverhandlung der bestehenden Fernwärmelieferungsverträge empfohlen, da diese seinerzeit lediglich vom damaligen Bürgermeister unterfertigt wurden. In der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2012 habe ich die Prüfung dieser Angelegenheit und nachfolgende Information des Gemeinderates zugesichert. Mit Stadtratsbeschluss vom 20.02.2013 wurde ein unabhängiger Experte mit der Erstellung eines Vollkostenvergleiches beauftragt. Dabei wurde anhand der bisherigen Energieverbräuche eine Vollkostenrechnung angestellt und die Kosten der Fernwärme mit anderen Energielieferanten verglichen. Ich darf an dieser Stelle Herrn DI Josef Bärnthaler von der Energieagentur Obersteiermark GmbH begrüßen und um Präsentation des Ergebnisses dieses Kostenvergleiches ersuchen. DI Josef Bärnthaler erläutert anhand einer ausführlichen Power Point Präsentation das Ergebnis des Vollkostenvergleiches und stellt zusammenfasend fest: 37 Ergebnis der Vergleiche in wirtschaftlicher Sicht: • Die Bioenergie Zeltweg ist die kostengünstigste Fernwärme in der Obersteiermark, wenn nicht in der gesamten Steiermark! • Sowohl zum Zeitpunkt des FW-Anschlusses, als auch heute ist die Fernwärme günstiger als Erdgas • Es wurden - durch den Entfall überwiegend alter Kessel - deutliche EnergieEinsparungen in der Wärmebereitstellung erzielt • Die Gemeinde hat beim FW-Anschluss gut verhandelt und keine Anschlussgebühren bezahlt (branchenüblich sind 100 – 200 €/kW) • Der Großteil der Kessel hat bereits die Nutzungsdauer erreicht, ohne Fernwärme wären Ersatzinvestitionen erforderlich! Klimaschutz und Ressourcenschonung: • Die öffentliche Hand hat sich selbst verpflichtet, die Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene umzusetzen. • Zeltweg ist vor ca. 20 Jahren dem Klimabündnis beigetreten, und unterstützt damit die Ziele. • Die Umstellung von fossiler Energie (Erdgas, Erdöl) auf erneuerbare Wärme aus Biomasse ist dabei ein wesentlicher Faktor zur CO2-Einsparung. Im Anschluss beantwortet DI Josef Bärnthaler die Fragen der Gemeinderäte Wolfgang Grabenbauer, 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier und Peter Haslebner. Unterbrechung der Sitzung um 17.45 Uhr Fortsetzung der Sitzung um 18.05 Uhr 38 GR Gerald Seifter bei Fortsetzung der Sitzung nicht anwesend. Punkt 5: Stadtgemeinde Zeltweg/Bioenergie Wärmeservice GmbH, Wärmelieferungsverträge, Vereinbarungen: a) bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen: aa) Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg; ab) Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg; ac) Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; ad) Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c; b) Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen: ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg; bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg; bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg; be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg; bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg; bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg; bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg; bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg; bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg; bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg; bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg; bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 80, 8740 Zeltweg; bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg; bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg; bq) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg; Berichterstatter Bürgermeister Hermann Dullnig: In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Objekte der Stadtgemeinde Zeltweg an das örtliche Fernwärmenetz angeschlossen und entsprechende Wärmelieferungsverträge zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH abgeschlossen. 39 Diese Vereinbarungen wurden im Rahmen der Gebarungsprüfung durch den gemeindeeigenen Prüfungsausschuss am 03.12.2012 geprüft und lautete das Prüfungsergebnis wie folgt: „Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat eine Neuverhandlung der Lieferverträge, da diese weder vom Stadtrat noch vom Gemeinderat beschlossen wurden. Es ist fraglich, ob für diese Verträge überhaupt eine Rechtsfähigkeit gegeben ist.“ In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2012 wurde seitens des Bürgermeisters eine umfassende Prüfung dieser Angelegenheit zugesichert, vom Ergebnis würde der Gemeinderat informiert werden. Die darauffolgende Prüfung hat ergeben, dass die Wärmelieferungsverträge lediglich durch den ehemaligen Bürgermeister unterfertigt wurden, nicht jedoch dem zuständigen Kollegialorgan der Stadtgemeinde Zeltweg zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Die Stadtgemeinde Zeltweg hat aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 20.02.2013 einen unabhängigen Experten mit der Erstellung eines Vollkostenvergleiches im Zusammenhang mit den Wärmelieferungsverträgen beauftragt, um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärmeverträge einer umfassenden und exakten Prüfung zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung zu TOP 4 von Herrn DI Josef Bärnthaler präsentiert. 40 Gleichzeitig hat die Stadtgemeinde Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Bioenergie Wärmeservice GmbH aufgenommen und konnte Übereinkunft darüber erzielt werden, dass die Inhalte der bestehenden Wärmelieferungsverträge neu verhandelt werden und anschließend diese neu verhandelten Vertragsentwürfe dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Insbesondere betreffen die Änderungen die Preisbindung. In den bestehenden Verträgen errechnete sich der Indexwert zu 55 % aus dem Preis für Rinde, zu 35 % aus dem Preis für Hackgut mit Rinde und zu 10 % aus dem Verbraucherpreisindex 2005. Nunmehr soll sich der Indexwert zu 35 % aus dem Preis für Rinde, zu 20 % aus dem Preis für Hackgut mit Rinde und zu 45 % aus dem Verbraucherpreisindex zusammensetzen. Damit sollen größere Schwankungen des Holzpreises, wie sie in der Vergangenheit des Öfteren vorgekommen sind, abgefedert werden. Eine weitere Verbesserung betrifft die jeweilige Wärmeübergabestation, wonach nunmehr zehn Jahre, anstatt bisher fünf Jahre Vollgarantie gewährt werden. Aufgrund der erfolgten Sanierung der Heizungsanlage im Volkheim konnte der Verrechnungsanschlusswert von bisher 340 kW auf nunmehr 200 kW gesenkt werden. Dies allein entspricht einer Einsparung von rund € 2.500,-- jährlich. In den Verhandlungen wurde seitens der Stadtgemeinde Zeltweg auch die Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH bei angeschlossenen Objekten der Stadtgemeinde urgiert. Erfreulicher Weise konnte erreicht werden, dass noch im heurigen Jahr Energieeffizienzmaßnahmen zur dauerhaften Einsparung des Wärmeverbrauchs im Wert von € 12.000,00 zzgl. MWSt durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH gesetzt und bezahlt werden. Um welche Maßnahmen es sich dabei konkret handelt, wird demnächst im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde festgelegt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen nunmehr zunächst die bestehenden Wärmelieferungsverträge dem Gemeinderat zur nachträglichen Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss werden die neu verhandelten Verträge, die aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils pro Objekt abgeschlossen werden sollen, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Abschluss der Neuverträge treten die Altverträge außer Kraft. 41 a) bestehende Vereinbarungen, Beschlussfassungen: Zunächst sollen nun aus Gründen der Rechtssicherheit, wie in der Einleitung erläutert, die bestehenden Vereinbarungen nachträglich vom Gemeinderat genehmigt werden. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat die nachträgliche Genehmigung folgender, jeweils dem Gemeinderat vorliegender, Wärmelieferungsverträge: aa) Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrag für die Beheizung der Objekte Hauergasse 3,5,7,11; Kindergarten Farrach, MFWH Hauptstraße 167; Bauhof, Musikschule und Bad, 8740 Zeltweg vom 18.09.2008, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) 42 ab) Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrag für die Beheizung der Objekte Freiwillige Feuerwehr, Weißkirchnerstraße 17; MFWH Aichfeldgasse 4 – 6, 8740 Zeltweg vom 16.12.2009, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) ac) Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt nachträglich den ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrag für die Beheizung der Objekte Seniorenwohnheim 1, 2 und 3, Schulgasse 8, Kirchengasse 1,3,5; Hauptplatz 1,2,3,4; Hauptplatz 5,6,7; Schulgasse 7; Hangweg 20; Hangweg 13, 14; Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg vom 23.06.2009, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. 43 Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) ad) Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c; Bürgermeister Hermann Dullnig: Betreffend die Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c wurde am 09.06.2010 ein Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen, jedoch erfolgte bis zum heutigen Tag kein Anschluss an das Fernwärmenetz, auch die entsprechende Infrastruktur wurde noch nicht errichtet. Aus diesem Grund hat die Bioenergie Wärmeservice GmbH mit Schreiben vom 13.03.2013 um einvernehmliche Kündigung des bestehenden Vertrages ersucht. Mit der Annahme dieser Erklärung durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg wird damit dieser Vertrag aufgehoben. Bei Bedarf kann selbstverständlich jederzeit ein neuer Liefervertrag abgeschlossen werden. Zu betonen ist, dass der Stadtgemeinde Zeltweg durch den Abschluss dieses Vertrages keinerlei Kosten entstanden sind, solche wären erst ab dem tatsächlichen Anschluss an das Fernwärmenetz entstanden. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg nimmt die schriftliche Erklärung der Bioenergie Wärmeservice GmbH vom 13.03.2013 betreffend den Rücktritt vom am 09.06.2010 zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie 44 Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9, für die Objekte Granitzenweg 13, 13a, 13 b, 13 c, abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrag an, erklärt gleichzeitig auch seinerseits ausdrücklich den sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag und endet der gegenständliche Wärmelieferungsvertrag somit einvernehmlich mit sofortiger Wirkung. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) 45 b) Neuvereinbarungen, Beschlussfassungen: Bürgermeister Hermann Dullnig: Nunmehr werden die neu verhandelten Wärmelieferungsverträge, die aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils pro Objekt abgeschlossen werden sollen, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Abschluss der Neuverträge treten die Altverträge außer Kraft. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse: ba) Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienhaus Aichfeldgasse 4-6, 8740 Zeltweg, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) 46 bb) Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Städtischer Wirtschaftshof, An der Pöls 17, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) bc) Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Seniorenwohnheim 3, Größingstraße 14, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) 47 bd) Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Seniorenwohnheim 2, Größingstraße 16, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 8 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. (GR Gerald Seifter bei der Abstimmung nicht anwesend.) GR Gerald Seifter kehrt in das Sitzungszimmer zurück. be) Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Seniorenwohnheim 1, Größingstraße 18, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 48 bf) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 13,14, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bg) Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hangweg 20, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 49 bh) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 3, 5, 7, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bi) Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hauergasse 11, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 50 bj) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 1,2,3,4, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bk) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hauptplatz 5,6,7 und Schulgasse 7, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 51 bl) Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Hauptstraße 167, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bm) Kindergarten Farrach, Hauptstraße 184, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Kindergarten Farrach, Hauptstraße 184, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 52 bn) Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Kirchengasse 1,3,5, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bo) Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Volksheim und Schulgasse 5, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 53 bp) Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Schulgasse 8, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. bq) Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg; Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den Abschluss des ihm vorliegenden Wärmelieferungsvertrages für die Beheizung des Objektes Mehrfamilienwohnhaus, Oberweg 15, 8740 Zeltweg; abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Bioenergie Wärmeservice GmbH, 8580 Köflach, Alte Hauptstraße 9. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird mit den Stimmen von 16 Gemeinderäten gegen 9 Stimmen der Gemeinderäte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer, GR Karl Steinwidder, GR Sonja Neumann, GR Richard Köstinger, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner angenommen. 54 Punkt 6: Beteiligungsmanagement der Stadtgemeinde Zeltweg: a) Holzinnovationszentrum: aa) Jahresabschluss 2012; b) Verein Sportzentrum: ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012; c) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH: ca) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; d) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG: da) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; db) Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung; a) Holzinnovationszentrum: aa) Jahresabschluss 2012 Berichterstatter Bgm. Hermann Dullnig: Die Stadtgemeinde Zeltweg ist am Stammkapital der Holzinnovationszentrum GmbH mit einem Anteil von 16,3 % beteiligt. Gemeinsam mit neun anderen Gemeinden wird die Mehrheit an der Gesellschaft gehalten. Die Gesellschaft hat der Stadtgemeinde nunmehr den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 übermittelt. Dieser wurde von der Mosser-Enzinger Wirtschaftsprüfungs-GmbH geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Im Prüfungsurteil wird festgehalten, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2012 sowie der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 in Übereinstimmung mit den österreichischen Buchführung. 55 Grundsätzen ordnungsgemäßer Die Abschlussprüfer haben keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße des gesetzlichen Vertreters oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs gemäß § 22 Abs 1 Z 1 URG sind nicht gegeben. Zu den wirtschaftlichen Kennzahlen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote bei 91,40 % liegt und die Gesellschaft kein effektives Fremdkapital zu bedienen hat. Im Jahr 2012 war ein Jahresgewinn in der Höhe von € 69.873,40 zu verzeichnen, aufgrund des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in der Höhe von € -67.666,64 ergibt sich jedoch für das Jahr 2012 ein Bilanzgewinn in der Höhe von € 2.206,76. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Herr Bürgermeister Hermann Dullnig wird ermächtigt und bevollmächtigt für die Stadtgemeinde Zeltweg als Gesellschafter der Holzinnovationszentrum GmbH, 8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a FN218300f folgende Punkte im schriftlichen Wege abzustimmen und im Umlaufwege zu beschließen: 1. Genehmigung des Jahresabschlusses 2012 Der Jahresabschluss 2012, erstellt von der Kanzlei Mag. Gerald Kirchmaier, der dem Gesellschafter zugeht, wird genehmigt und gilt als festgestellt. 2. Entlastung des Geschäftsführers Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2012 die Entlastung erteilt. 56 3. Verwendung des Bilanzergebnisses Der Bilanzgewinn in der Höhe von € 2.206,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Zustimmungserklärung Die ordentliche Generalversammlung für das Jahr 2012 wird durch diese Beschlussfassung im Umlaufwege und der Zustimmung der Gesellschafter ersetzt. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 57 b) Verein Sportzentrum: ba) Quartalsbericht 4. Quartal 2012; ba) Verein Sportzentrum, Quartalsbericht; 4. Quartal 2012; Berichterstatter STR Ing. Günter Reichhold: Ich darf Ihnen nachstehenden Finanzbericht des Vereines Sportzentrum für das 4. Quartal 2012 zur Kenntnis bringen: Aufwände und Erträge sind von 01.01.2012 bis inkl. 31.12.2012 berücksichtigt. Jahresaufwand gemäß Voranschlag 2012 € 1,301.250,00 Aufwand 01.01.2012 – 31.12.2012 € 1.340.032,08 Jahreserlöse gemäß Voranschlag 2012 € 459.150,00 Erlöse 01.01.2012 – 31.12.2012 € 524.810,02 Jahresminderertrag gemäß Voranschlag 2012 € 842.100,00 Minderertrag 01.01.2012 – 31.12.2012 € 815.222,06 Zur Kontoführung der Konten des Vereines Sportzentrum liegt eine Bankbestätigung der Steiermärkischen Sparkasse, datiert mit 31.12.2012 vor, wonach bestätigt wird, dass alle Konten des Vereines Sportzentrum im Jahr 2012 auf Habenbasis geführt wurden. Es sind daher im 4. Quartal 2012 keine Sollzinsen angefallen. Stand der Zuschüsse der Stadtgemeinde Zeltweg an den Verein Sportzentrum im 4. Quartal 2012: 58 Summe erhaltener Beiträge Subventionen € 824.600,00 Laut Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2011 wurde unter der Haushaltsstelle 1/264000/757000 eine Zuwendung zur Abgangsdeckung für den Verein Sportzentrum in einer Höhe von € 829.600,00 veranschlagt. Aufgrund der vorliegenden Zahlen konnte vorläufig eine Einsparung an Subvention in Höhe von € 5.000,00 auf € 824.600,00 erzielt werden. Eine endgültige Abrechnung kann erst nach Vorlage der Bilanz für das Jahr 2012 erfolgen, welche noch im 1. Halbjahr 2013 vorgelegt werden muss. Wortmeldung GR Peter Lorberau. Der Bericht wird von den anwesenden Gemeinderäten zur Kenntnis genommen. 59 Bürgermeister Hermann Dullnig erklärt sich zu TOP 6 ca) und 6 cb) befangen, übergibt den Vorsitz an 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger und verlässt das Sitzungszimmer. 1. Vizebürgermeister Siegfried Simbürger übernimmt den Vorsitz der Gemeinderatssitzung: c) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH: ca) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger: Bekanntlich hat die Stadtgemeinde Zeltweg bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.07.2005 mit dem Verein Lebenshilfe des Bezirkes Judenburg einen Baurechtsvertrag betreffend das Grundstück 313/4 KG Zeltweg für die Errichtung einer neuen Werkstätte im Bereich der Feldgasse abgeschlossen. Seit Jahren betreibt die Lebenshilfe auf dem obgenannten Grundstück nun schon die gegenständliche Werkstätte. Es ist äußerst erfreulich, dass die Lebenshilfe auf dem benachbarten Grundstück, welches im Eigentum der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG steht, nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses mit rund 18 Wohneinheiten plant. Aus diesem Grund ist die Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH mit Schreiben vom 04.02.2013 mit dem Ansinnen an die Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG herangetreten, einen Baurechtsvertrag über das neu gebildete Grundstück Nr. 315/1, KG 65038 Zeltweg, im Ausmaß von 2.631 m², abzuschließen. Der jährliche Bauzins beträgt € 4.700,00 und wird wertgesichert auf Grundlage des VPI 2010. Das Baurecht soll bis zum 31.12.2104 eingeräumt werden 60 und endet somit gleichzeitig wie das bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.07.2005 eingeräumte Baurecht für das Grundstück 313/4 KG Zeltweg. Die Lebenshilfe ist verpflichtet auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein Wohnhaus mit ca. 18 Wohneinheiten des Vereins „Lebenshilfe Bezirk Judenburg“ bis längstens 30.06.2014 benützungsfähig zu errichten und das Bauwerk in gutem, einwandfrei benützbarem Zustand zu erhalten. Da der Baurechtsvertrag mit der Grundeigentümerin, der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG abgeschlossen werden soll, sind entsprechende Beschlüsse einerseits in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH und andererseits in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG zu fassen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Herr Bürgermeister Hermann Dullnig wird beauftragt für die Stadtgemeinde Zeltweg als Gesellschafterin der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH, 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, FN 267534h in der anzuberaumenden Generalversammlung der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH dem, dem Gemeinderat vorliegenden, Baurechtsvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG und der Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, hinsichtlich der Einräumung eines Baurechtes auf dem neu gebildeten Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m² zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses mit ca. 18 Wohneinheiten des Vereines „Lebenshilfe Bezirk Judenbug“ zuzustimmen. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (Bürgermeister Hermann Dullnig bei der Abstimmung nicht anwesend.) 61 d) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG: da) Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG/Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, neu gebildetes Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m²; Baurechtsvertrag; Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger: Wie unter Punkt 7c) bereits ausführlich erläutert, sind zum Abschluss des Baurechtsvertrages zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG und der Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH hinsichtlich des neu gebildeten Grundstückes Nr. 315/1 KG Zeltweg Beschlüsse sowohl in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH und in der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG zu fassen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Herr 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger wird beauftragt für die Stadtgemeinde Zeltweg als Gesellschafterin der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG, 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, FN 269683v in der anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG dem, dem Gemeinderat vorliegenden, Baurechtsvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG und der Lebenshilfe Bezirk Judenburg Gemeinnützige GmbH, hinsichtlich der Einräumung eines Baurechtes auf dem neu gebildeten Gst 315/1 KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 2.631 m² zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses mit ca. 18 Wohneinheiten des Vereines „Lebenshilfe Bezirk Judenburg“ zuzustimmen. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (Bürgermeister Hermann Dullnig bei der Abstimmung nicht anwesend.) 62 Bgm. Hermann Dullnig kehrt in das Sitzungszimmer zurück und übernimmt wiederum den Vorsitz der Gemeinderatssitzung. db) Wärmelieferungsverträge, Berichterstattung; Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger: Ich darf darüber berichten, dass in der Sitzung des Beirates der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG am 20.03.2013 auch für die der Stadtgemeinde Zeltweg Immobilien GmbH & Co KG zugehörigen Objekte: - Musikschule und Bad, Feldgasse 15, 8740 Zeltweg und - Freiwillige Feuerwehr Zeltweg, Weißkirchnerstraße 17, 8740 Zeltweg, der Abschluss zweier Wärmelieferungsverträge mit der Bioenergie Wärmeservice GmbH beschlossen wurde. Die Verträge sind inhaltlich gleich wie die heute im Gemeinderat beschlossenen Verträge mit der Stadtgemeinde Zeltweg. Mit dem Abschluss der Neuvereinbarungen enden gleichzeitig die bisherigen Vereinbarungen auch für die oben angeführten Objekte der Gesellschaft. Der Bericht wird von den anwesenden Gemeinderäten zur Kenntnis genommen. 63 Punkt 7: Stadtgemeinde Zeltweg/Steiermärkische Sparkasse, Darlehensverträge, weitere Vorgangsweise; Berichterstatter GR John Berdev: Die Stadtgemeinde Zeltweg wurde mit Informationsschreiben des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.11.2012 darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Zinskonditionen der Darlehensverträge seitens der Kreditinstitute angepasst werden sollen. Gleichzeitig wurde die Stadtgemeinde Zeltweg eingeladen im Rahmen einer wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsführung zu prüfen, ob die vom Kreditinstitut vorgeschlagene Veränderung der Zinskonditionen akzeptiert werden kann. Darüber hinaus hat die Stadtgemeinde Zeltweg zu prüfen, ob im, jeweils von der Aufsichtsbehörde genehmigten, Darlehensvertrag samt den damals geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sogenannte Zinsanpassungsklauseln verankert sind, die eine einseitige Erhöhung der Margen bei sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen durch das Kreditinstitut ermöglichen. Die Stadtgemeinde Zeltweg wurde nun seitens der Steiermärkischen Sparkassen AG mit Schreiben vom 04.12.2012 verständigt, dass in die bestehenden Verträge eingegriffen wird und die Konditionen neu ab dem Jahr 2013 festgesetzt werden sollen. Um die bestmöglichen Konditionen bei den bestehenden Darlehensverträgen überprüfen und ausschöpfen zu können, war es sinnvoll, einen Experten mit der Überprüfung der Darlehensverträge einerseits und der Verhandlung der Konditionen mit der Steiermärkischen Sparkassen AG andererseits zu beauftragen. Die Überprüfung, Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung der Konditionen mit der Steiermärkischen Sparkassen hat nunmehr Herr Werner Höflechner, von der Unternehmensberatung DIE LÖSUNG in 8401 Kalsdorf/Graz, Rainweg 1, welcher schon seit Jahren eine Vielzahl von Gemeinden u.a. bei der Vergabe von Darlehen 64 berät und die Gemeinden bei entsprechenden Vergabeverfahren unterstützt, durchgeführt und hat seinen Bericht über die Neuverhandlungen der Konditionen nunmehr der Stadtgemeinde Zeltweg zur Kenntnis gebracht. Bei allen abgeschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Darlehensverträgen zwischen der Stadtgemeinde Zeltweg und der Steiermärkischen Sparkasse wird auf das Recht zur Zinsanpassung gemäß Z45 oder Z43 hingewiesen, welches so interpretiert wird, dass der Darlehensgeber vom Recht Gebrauch machen kann, die Kondition, die Marge bei nachweislich gestiegenen Refinanzierungskosten anzupassen. Gegen diese einseitige Erhöhung des Aufschlages rechtlich vorzugehen hat nach derzeitiger Rechtslage keinen Aussicht auf Erfolg, da es bereits höchstgerichtliche Entscheidungen zu Gunsten der Banken gibt. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensnehmer bei variablen Zinsvereinbarungen grundsätzlich ein Recht auf Kündigung der Verträge hat. Bei der Auflösung der Verträge müsste jedoch eine Neuausschreibung der Darlehen durchgeführt werden. Von dieser Umschuldung ist jedoch abzuraten, da für Neuausschreibungen von Darlehen die derzeitigen Aufschläge deutlich über 1% bis zu über 2% liegen und dies somit eine Verschlechterung der Konditionen, für die Stadtgemeinde Zeltweg bedeuten würden. Die Verhandlungen mit der Steiermärkischen Sparkasse haben nun ergeben, dass das Institut aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Vorstandes nicht bereit ist, die vorgeschlagenen neuen Aufschläge zu reduzieren. Wenn ein Kunde mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, wird auf eine Auflösung des Vertrages seitens der Steiermärkischen Sparkasse bestanden. Die in diesem Zusammenhang notwendige Umschuldung wäre im Rahmen einer wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsführung nicht zweckmäßig. Allerdings konnte durch Verhandlungen erreicht werden, dass die Vereinbarungen betreffend die 5 Darlehensverträge Kto. 25762003090, 25762003058, 25762003082, 25762003074 und 257662002993 mit der Bindung an die SMR Bund und an den 6 Monats EURIBOR umgestellt wird, auf die alleinige Bindung an den 6 Monats 65 EURIBOR. Somit kann der Zinssatz dieser Darlehen aus heutiger Sicht von 1,50% auf 1,319% gesenkt werden. Sämtliche Darlehen bei der Steiermärkischen Sparkasse sind damit ab 01.01.2013 somit an den 6 Monats EURIBOR, Basis Tageswert 2 Tage vor Zinsfälligkeit, ohne Rundung gebunden, zuzüglich einem Aufschlag in der Höhe von jeweils 1%. Alle übrigen Konditionen und Bedingungen der bestehenden Verträge bleiben vollinhaltlich aufrecht. GR Peter Lorberau meldet sich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort und stellt einen Antrag der KPÖ zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt 7: 66 Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 67 Punkt 8: Projekt „City-Taxi“: Stadtgemeinde Zeltweg/Firma Murtal-Taxi, Inh. Michael Kleißner, Vereinbarung; Berichterstatterin GR Brigitte Konrad: Das Projekt „City-Taxi“ gibt es in der Stadtgemeinde Zeltweg nunmehr seit 1994. Im Gemeinderat wurde damals der Beschluss gefasst mit dem einzigen in Zeltweg ansässigen Taxiunternehmen, der Firma Nowak, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Mit Beschluss des Gemeinderates im Oktober 2010 wurde sodann mit der Fima Taxi Jäger eine idente Vereinbarung geschlossen, welche im Gemeinderat im Juni 2011 bezüglich der Beförderungszeiten abgeändert wurde. In der Zwischenzeit wurde seitens der Firma Taxi Jäger schriftlich mitgeteilt, dass der Standort in Zeltweg, Narzissenweg 18, aufgegeben wurde, sohin die mit der Firma Taxi Jäger abgeschlossene Vereinbarung gemäß Punkt V. der Vereinbarung als aufgelöst gilt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Nunmehr hat sich mit der Firma Murtal-Taxi, Inh. Michael Kleißner, 8740 Zeltweg, Höhenstraße 12, neuerlich ein Taxiunternehmen angesiedelt und ersucht ebenfalls in das City-Taxi-System der Stadtgemeinde Zeltweg mit einbezogen zu werden. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Abschluss nachstehender Vereinbarung abgeschlossen zwischen a) der Stadtgemeinde Zeltweg, 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8, im Folgenden kurz Auftraggeberin genannt, einerseits und b) der Firma Murtal-Taxi, Inhaber Michael Kleißner, geb.: 02.06.1977, 8740 Zeltweg, Höhenstraße 12, im Folgenden kurz Auftragnehmerin genannt, andererseits: 68 I. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen des Projektes „City-Taxi“ gegen Übergabe eines vom Stadtamt Zeltweg ausgegebenen Fahrscheines, die individuelle Beförderung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeltweg im Bereich des gesamten Gemeindegebietes durchzuführen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet Aufzeichnungen über die Fahrziele innerhalb des Gemeindegebietes für jede einzelne Fahrt zu führen. Diese Aufzeichnungen bilden zusammen mit den oben angeführten Fahrscheinen die Grundlage für die monatliche Abrechnung und sind jeweils bis 10. des Folgemonates dem Stadtamt Zeltweg zur Prüfung vorzulegen. II. Folgende Beförderungszeiten werden vereinbart: Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Beförderungsleistung im Rahmen des Projektes „City-Taxi“. III. Als Entgelt für die unter Punkt I.) näher beschriebene Leistung erhält die Auftragnehmerin pro durchgeführter Fahrt einen Betrag von € 3,50 inkl. Ust. IV. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften der Gewerbeordnung über die Beförderung im Personenverkehr sowie alle sonstigen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genauestens zu beachten. 69 V. Diese Vereinbarung beginnt am 01.04.2013 und wird zunächst befristet bis 31.12.2013 abgeschlossen. Erfolgt von keinem der Vertragspartner bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf eine mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochene Kündigung, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner haben sodann die Möglichkeit diese Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per 31.12. aufzukündigen. Die Auflassung des Firmensitzes oder eine Verlegung auf einen Standort außerhalb des Gemeindegebietes von Zeltweg hat die sofortige Auflösung dieser Vereinbarung zur Folge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 70 Punkt 9: Stadtgemeinde Zeltweg/STEWEAG STEG GmbH, Grundstück .684, KG Zeltweg im Ausmaß von 53 m², Eigentumserwerb durch Einbeziehung in das Grundstück 67/2, KG Zeltweg, EZ 532; Berichterstatter GR Gerald Pirkopf: Die Stadtgemeinde Zeltweg ist mit einem Anteil von 552/43270 Miteigentümerin der EZ 532, Grundbuch 65038 Zeltweg, Grundstück Nr. 67/2 (Eigentumswohnung im Objekt Bahnhofstraße 73-75). Unmittelbar an dieses Grundstück grenzt das Grundstück .684 an, welches im Eigentum der STEWEAG-STEG GmbH steht. Auf diesem Grundstück war in der Vergangenheit eine Trafostation situiert. Nach Abbruch selbiger hat sich die STEWEAG-STEG GmbH bereit erklärt, dieses Grundstück .684 unentgeltlich an die Eigentümergemeinschaft Bahnhofstraße 73 – 75 zu übertragen. Diese Grundfläche soll künftig als zusätzliche KFZ-Abstellfläche für die Bewohner genutzt werden und erhöht auch den Wert der Liegenschaft. Die Übertragung dieser Liegenschaft kann in einem vereinfachten Verfahren nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen, indem die Vermessungsbehörde den entsprechenden Eigentumserwerb beurkundet. Für den unentgeltlichen Erwerb dieser Teilfläche ist die Zustimmung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg als Miteigentümerin notwendig. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: 71 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg genehmigt den unentgeltlichen Erwerb des Grundstückes .684, KG 65038 Zeltweg im Ausmaß von 53 m² unter gleichzeitiger Einverleibung in das Grundstück Nr. 67/2, KG Zeltweg, EZ 532, Grundbuch 65038 Zeltweg, an welchem Miteigentümerin ist. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 72 die Stadtgemeinde Zeltweg Punkt 10: Stadtgemeinde Zeltweg/Land Steiermark, Kreisverkehr Zeltweg West, Vereinbarung; Berichterstatter GR Fritz Enzinger: Der desolate Kreisverkehr Mayer Kreuzungspunkt der Landesstraße B78 mit der L518 soll samt Auffahrtsrampen saniert werden. Die neue Ausführung wird in Beton erfolgen. In diesem Zuge muss auch die Gemeindestraßenzufahrt zu den nördlich gelegenen Autohäusern höhenmäßig angeglichen werden und aufgrund der leichteren Befahrbarkeit mit Schwerverkehrsfahrzeugen mit einem größeren Kurvenradius versehen werden. Weiter wird der Geh- und Radweg nach Norden umverlegt. Der Umbau des Kreisverkehrs wird voraussichtlich € 350.000.- inkl. USt. kosten. Die Stadtgemeinde Zeltweg hat die Kosten für die neue Auffahrtsrampe zu 100% und für die Umverlegung des Geh- und Radweges zu 50% zu tragen. Die Sanierung des Kreisverkehrs soll sofort erfolgen und soll bis zur Airpower Ende Juni fertiggestellt sein. Dieses Vorhaben ist, da es sehr kurzfristig vom Land Steiermark geplant wurde und der Stadtgemeinde Zeltweg erst im Dezember 2012 bekannt wurde, nicht im Voranschlag enthalten. Die Bedeckung erfolgt durch Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstückes Nr. 208/8, KG 65006 Farrach. Es ist notwendig, dass der Gemeinderat die außerplanmäßige Ausgabe für die maximale Summe von € 33.600.- inkl. Ust. beschließt. Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Abschluss nachstehenden 73 VERTRAGES zwischen dem Land Steiermark und der Stadtgemeinde Zeltweg: BV. KVP Mayer Über die Errichtung, Durchführung und die Erhaltung von Nebenanlagen und straßenbegleitenden Maßnahmen an der Ldstr. B78, Obdacher Straße A. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. Vertragspartner Vertragspartner sind das Land Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 18, Landhausgasse 7, 8010 Graz, nachfolgend kurz Land genannt und die Stadtgemeinde Zeltweg, Hauptplatz 8. A-8740 Zeltweg, im Folgenden kurz Gemeinde genannt. II. Gliederung Dieser Vertrag gliedert sich in folgende Abschnitte: A) Allgemeine Vertragsbestimmungen B) Errichtung C) Finanzierung D) Übernahme und Erhaltung E) Schlussbestimmungen 74 III. Vertragsgegenstand 1) Gegenstand dieses Vertrages ist: a) Die Errichtung und Finanzierung des Bauvorhabens „KVP Mayer„ Ldstr. B78, Obdacher Straße, bei km 0,340, bzw. L518, Murtal Begleitstraße, bei km 30,660, nach dem Projekt von RZT Rust-Zinthauer & Partner ZTGmbH, Jakob Gschielgasse 2, 8052 Graz, vom 13.12.2012 mit der ProjektsGZ: FA18 016.21-122/2012-3 b) Die Durchführung und Finanzierung straßenbegleitender Maßnahmen: - Beschilderung, - Markierung, - Leiteinrichtungen gemäß dem Projekt c) Die Übernahme und Erhaltung der in lit a) bis c) angeführten Vorhaben. 2) Das unter Absatz 1) lit.a) angeführte Bauvorhaben beinhaltet insbesondere: Auf der Ldstr. B78 und der L518 wird der desolate Kreisverskehrplatz samt der Zufahrtsrampen am Bestand in Betonbauweise saniert. Des Weiteren ist es erforderlich, die bestehende Gemeindestraßenzufahrt zum KVP höhenmäßig anzugleichen und in der Innenkurve gegenüber dem Bestand aufgrund der leichteren Befahrbarkeit mit Schwerverkehrsfahrzeugen mit einem größeren Radius zu versehen. RVS konform ist im Zuge der Baumaßnahmen der Übergangsbereich des Geh- und Radweges auf der Gemeindestraßenzufahrt gegenüber dem Bestand um ca. 6,0m zu verlegen, wobei der GRW auf eine Gesamtlänge von ca. 110m anzugleichen ist. Bei den Zufahrtsrampen sind die Mittelinseln, bzw. Fußgängerquerungen entsprechen neu zu gestalten. Die bestehende Fahrbahnbeleuchtung wird nicht erneuert. 75 3) Es wird festgestellt, dass das in Abs. 1) lit a), und b) angeführte Projekt einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden. Änderungen zu diesen Projekten bedürfen des beiderseitigen, schriftlichen Einvernehmens; davon ausgenommen sind Projektänderungen, die sich auf Grund der durchzuführenden Behördenverfahren ergeben, geringfügig sind sich auf Maßnahmen beziehen, bei denen keine Kostenaufteilung gemäß IX und X durch die Gemeinde vorgesehen ist. B. ERRICHTUNG IV. Umfang der Maßnahmen für das Bauvorhaben 1) Die Errichtung des gegenständlichen Bauvorhabens gemäß III Abs. 1) lit a) umfasst die Detailplanung einschließlich aller für Behördenverfahren erforderlichen Einreichunterlagen, Grundeinlöse, Bauvergabe, Baudurchführung und Ausschreibung Bauaufsicht und einschließlich Bauabrechnung. 2) Die in Abs. 1) angeführten Maßnahmen werden durch das Land oder vom Land beauftragte Dritte durchgeführt. Die Kosten hiefür trägt das Land, sofern in C IX und X keine Beitragsleistung der Gemeinde vorgesehen ist. V. Straßenbegleitende Maßnahmen 1) Die Errichtung gemäß III Abs. 1) lit b) umfasst die Projektierung und Ausführung der Beschilderung, Markierung, sowie Prüfkosten. 2) Die in Abs. 1) angeführten Maßnahmen werden durch das Land (Landestraßenverwaltung) oder vom Land beauftragte Dritte durchgeführt. 76 Die Kosten hiefür trägt das Land, sofern in C IX und X keine Beitragsleistung der Gemeinde vorgesehen ist. VI. Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) entfällt VII. Behördliche Genehmigungen 1) Das Land Steiermark holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen ein. 2) Festgehalten wird, dass für das gegenständliche Projekt jedenfalls Genehmigungen nach dem Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetz 1964 idgF. (sowie der StVO) erforderlich sind. 3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Auflagen aus den Behördenbescheiden einzuhalten. C. FINANZIERUNG VIII. Kosten 1) Die Kosten für das Gesamtbauvorhaben laut IX und X werden zur Zeit des Vertragsabschlusses mit EURO 325.000 inkl. USt. geschätzt. Die von der Gemeinde davon zu tragenden Kosten werden zur Zeit des Vertragsabschlusses mit EURO 28.000 inkl. Ust. geschätzt. 77 2) Es wird festgehalten, dass das Land der Gemeinde das Ergebnis der Ausschreibung und die Kosten des den Zuschlag erhaltenden Angebotes gemäß dem gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. Nr.: I 17/2006, idgF. umgehend zur Kenntnis bringen wird. Die Gemeinde verpflichtet sich zur Anerkennung von Kostensteigerungen des von ihr/ihm zu übernehmenden Anteils bis zu 20%, die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben. 3) Die Gemeinde verpflichtet sich Steigerungen im Zuge der Baudurchführung des von ihr/ihm zu übernehmenden Anteiles gemäß Abs.1) bis zu einem Ausmaß von 20 % der angeführten Kosten als verbindlich zu akzeptieren. 4) Bei Kostensteigerungen über 20% des von der Gemeinde zu übernehmenden Anteiles gemäß Abs 1) ist zwischen den Vertragspartnern das schriftliche Einvernehmen herzustellen. 5) Die Vertragspartner kommen überein, dass die Höhe der tatsächlichen Beitragsleistungen der Gemeinde mit den jeweiligen Endabrechnungen festgestellt und abgerechnet wird. IX. Kostenaufteilung für Baumaßnahmen Die Kosten für die Errichtung der unter III. Abs. 1) lit a) angeführten Baumaßnahmen werden wie folgt aufgeteilt: Maßnahmen Gemeinde Land 50% 50 % Gemeinde Land Geh- und Radwege Verlegung des GRW sonstige Baumaßnahmen Gemeindestraßenanschluss incl. Mittelinsel Entwässerungsmaßnahmen auf Landesstraßengrund 78 100% 0% 0% 100 % Für die Einleitung von Oberflächenwässern aus anliegenden Grundstücken in die Straßenentwässerung wird auf das Landes-Straßenverwaltungsgesetz § 26 (2) verwiesen. X. Kostenaufteilung für straßenbegleitende Maßnahmen Die Kosten für die Errichtung der unter III. Abs. 1) lit b) angeführten Baumaßnahmen werden wie folgt aufgeteilt: Maßnahmen Gemeinde Land 0% 0% Gemeinde/ Land % Beleuchtung entfällt Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Verkehrszeichen nach StVO 0% 100% 100% 0% Markierung 0% 100% Leiteinrichtungen 0% 100% Endvermessung und Verbücherung 0% 100% Prüfkosten 0% 100% sonstige Beschilderung Die weiteren Vertragspunkte wie Zahlungsverkehr, Übernahme und Erhaltung sowie Schlussbestimmungen richten sich nach dem dem Gemeinderat vorliegenden Vertragsentwurf. Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die außerplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von € 33.600.-. Die Bedeckung dieses Vorhabens erfolgt durch den Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks 208/8, KG 65006 Farrach. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 79 Punkt 11: Städtischer Wirtschaftshof, Betriebsausstattung, Fuhrpark: a) Finanzierung; aa) LKW Renault Midlum, 10 t; (abgesetzt) ab) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; b) Fahrzeugankauf; ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; bb) LKW Renault Midlum, 10 t (Dringlichkeitsantrag) a) Finanzierung ab) PKW Peugeot Boxer Pritsche, 3,5 t Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger: Aufgrund einer bereits stark abgenützten Lenkung des am Städtischen Wirtschaftshof eingesetzten Kraftwagen mit Pritsche der Marke VW, Baujahr 1991, muss dieses Fahrzeug unvorhergesehen ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden, da keine Ersatzteile mehr lieferbar sind und Gefahr in Verzug besteht. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs drei Angebote eingeholt. Die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG, Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg hat das beste Angebot für das benötigte Fahrzeug mit einem Angebotspreis in der Höhe von € 21.350,26 exkl. USt. abgegeben. Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels eines Leasingvertrages erfolgen, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Es wurden dazu verschiedene Finanzierungsangebote von Leasinganstalten eingeholt. Die Peugeot Bank hat das für die Stadtgemeinde Zeltweg günstigste Angebot für die Finanzierung des Kraftwagens mit Pritsche mit fixer Leasingrate ab Bestellung abgegeben. 80 Es sind eine Anzahlung in der Höhe von € 2.500,00 exkl. USt. und monatliche Zahlungen in der Höhe von € 332,74 exkl. USt. zu leisten. Die Laufzeit dieser Leasingfinanzierung beträgt 60 Monate. Die Restzahlung am Ende der Vertragszeit beträgt eine Monatsrate € 332,74 exkl. USt. Dazu kommen Nebenkosten in der Form einer Rechtsgeschäftsgebühr in der Höhe von € 213,21 exkl. USt. Das einmalige Verwaltungskostenentgelt von € 150,00 exkl. USt. wird als Sondernachlass nicht in Rechnung gestellt. Da das Fahrzeug unvorhergesehen aus dem Verkehr gezogen werden musste, ist diese überplanmäßige Ausgabe im Voranschlag 2013 nicht budgetiert. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Für den Ankauf eines PKW Peugeot Boxer Pritsche, 3,5 t für den Städtischen Wirtschaftshof wird bei der Peugeot Bank, Gudrunstraße 184, 1101 Wien, ein Leasingvertrag in der Höhe von € 21.350,26 exkl. USt. abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt 60 Monate, die monatliche Rate € 332,74. Die Restzahlung in der Höhe von € 332,74 exkl. USt. ist am Ende der Laufzeit fällig. Die übrigen Bestimmungen richten sich nach dem dem Gemeinderat vorliegenden Leasingangebot vom 18.03.2013. Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die überplanmäßige Überziehung der Haushaltsstelle 1/850000/700000 in der Höhe von max. 6.000,00. Die Bedeckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen auf den Haushaltsstellen 1/820000/601000 (€ 5.000,00) sowie 1/815000/420000 (€ 1.000,00.) Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 81 b) Fahrzeugankauf; ba) PKW Peugeot Boxer, Pritsche, 3,5 t; Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger: Aufgrund einer bereits stark abgenützten Lenkung des am Städtischen Wirtschaftshof eingesetzten Kraftwagen mit Pritsche der Marke VW, Baujahr 1991, muss dieses Fahrzeug unvorhergesehen ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden, da keine Ersatzteile mehr lieferbar sind und Gefahr in Verzug besteht. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs drei Angebote eingeholt. Die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG, Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg hat das beste Angebot für das benötigte Fahrzeug mit einem Angebotspreis in der Höhe von € 21.350,26 exkl. Ust. abgegeben. Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels eines Leasingvertrages erfolgen, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Da das Fahrzeug unvorhergesehen aus dem Verkehr gezogen werden musste, ist diese überplanmäßige Ausgabe im Voranschlag 2013 nicht bedeckt. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Auftrag für den Ankauf eines Peugeot Boxer Doppelkabine Pritsche 3300 L2 2.2 HDI 110 für den Städtischen Wirtschaftshof wird entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 15.03.2013 zu einer Auftragssumme von € 21.350,26 exkl. USt, an die Autohaus A. Kampl GmbH & Co KG, Flatschacherweg 2, 8740 Zeltweg, vergeben. 82 Der Gemeinderat genehmigt gleichzeitig die überplanmäßige Überziehung der Haushaltsstelle 1/850000/700000 in der Höhe von max. 6.000,00. Die Bedeckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen auf den Haushaltsstellen 1/820000/601000 (€ 5.000,00) sowie 1/815000/420000 (€ 1.000,00.) Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemäß dem eingangs der Sitzung gestellten Dringlichkeitsantrag, welchem die Dringlichkeit zuerkannt wurde, soll nunmehr Punkt bb) wie folgt behandelt werden: bb) LKW Renault Midlum, 10 t; Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger Aufgrund der bereits großen Mängelliste des am Städtischen Wirtschaftshof eingesetzten Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche der Marke VW, Baujahr 1992, muss dieses Fahrzeug ausgeschieden und durch ein neues ersetzt werden. Dazu wurden von den Verantwortlichen des Städtischen Wirtschaftshofs verschiedene Angebote eingeholt. Die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg hat das günstigste Angebot für das Fahrzeug in einer Höhe von € 41.500,00 exkl. USt. abgegeben. 83 Die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck hat das günstigste Angebot für den Ladekran in einer Höhe von € 22.800,00 exkl. USt. abgegeben. Die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld hat das günstigste Angebot für den Aufbau des Ladekranes und der Kipperpritsche in einer Höhe von € 15.800,00 exkl. USt. abgegeben. Die Gesamtsumme aus den oben angeführten Teilsummen beträgt € 80.100,00 exkl. USt. Die Finanzierung dieses Fahrzeugankaufes soll mittels Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96) erfolgen. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss: Die Aufträge für den Ankauf eines Lastkraftwagens samt Zubehör für den Städtischen Wirtschaftshof werden entsprechend den vorliegenden Angeboten vom • 08.03.2013 (Fahrzeug) zu einer Auftragssumme von € 41.500,-- exkl. USt, an die Renault Trucks Österreich Vertriebsgesellschaft m.b.H., Flatschacher Straße 2b, Verkaufsbüro 8740 Zeltweg, • vom 13.03.2013 (Ladekran) zu einer Auftragssumme von € 22.800,-exkl. USt, an die Kuhn Ladetechnik GmbH, Peter-Anich-Straße 1, 4840 Vöcklabruck und für den Aufbau des Ladekranes; 84 • vom 08.03.2013 (Kipperpritsche) zu einer Auftragssumme von € 15.800,-- exkl. USt, an die Gsodam Fahrzeugbau GmbH, Floßländ 40, 8720 Knittelfeld; vergeben. Gleichzeitig genehmigt der Gemeinderat diese außerplanmäßigen Ausgaben im Gesamtbetrag von € 80.100,00. Der entsprechende Betrag ist in einem zu erstellenden Nachtragsvoranschlag auf der Haushaltstelle 5/852000/040000 aufzunehmen. Die Finanzierung und damit Bedeckung dieses Fahrzeugankaufes hat mittels Entnahme der Rücklage 28 Müllbeseitigung (€ 79.097,04) und Rücklage 18 Müllbeseitigung (€ 1.002,96) zu erfolgen. 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier entschuldigt sich für den weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung und verlässt die Gemeinderatssitzung. GR Gerald Seifter verlässt das Sitzungzimmer. GR Sonja Neumann verlässt das Sitzungszimmer. Wortmeldung GR Wolfgang Grabenbauer und Erläuterung durch Mag. Robert Maurer. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter sowie GR Sonja Neumann bei der Abstimmung nicht anwesend.) 85 GR Sonja Neumann kehrt in das Sitzungszimmer zurück. GR Gerald Seifter kehrt in das Sitzungszimmer zurück. Punkt 12: Zeltweger Sportvereine, Jahressubventionen 2013: a) Eishockeyverein Zeltweg 2010; b) Fußballclub Zeltweg; c) Judoteam Zeltweg; d) ATUS – Zelteg; e) Tischtennisclub Zeltweg; Berichterstatter GR Armin Wassertheurer: Auch im heurigen Jahr hat sich der Gemeinderat mit der Gewährung von Sportsubventionen ab einer Einzelhöhe von € 10.000,00 zu beschäftigen. Es soll, nach Maßgabe der im Budget vorhandenen Mittel, den jeweiligen Vereinen eine Jahressubvention gewährt werden. Bereits anlässlich der Erstellung des Voranschlages für das Jahr 2013 war klar, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Bereich der freiwilligen Zuwendungen durch die Stadtgemeinde, somit auch der Sportsubventionen, dringend Einsparungsmaßnahmen getroffen werden müssen und grundsätzlich eine Kürzung aller Barsubventionen in diesem Bereich um 10 % zum Vorjahr vorgenommen werden musste. Die Stadtgemeinde Zeltweg ermöglicht den Zeltweger Vereinen weiters laut Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2011 die kostenfreie Benützung des Lehrschwimmbeckens, des Turnsaales in der Feldgasse und der beiden Turnsäle in der Schulgasse nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten. Der der Stadtgemeinde dadurch entstehende Aufwand wird gegen eine Förderung in der gleichen Höhe verrechnet. 86 Die Subventionen sind im Voranschlag unter der Haushaltsstelle 1/269200/757000 berücksichtigt. Gemäß der Empfehlung des Sportausschusses in seiner Sitzung am 20.03.2013 stelle ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge nachfolgende Beschlüsse fassen: Die Stadtgemeinde Zeltweg gewährt nachstehend angeführten Vereinen und Sportgemeinschaften für das Jahr 2013 die im Voranschlag vorgesehenen Subventionen in der angeführten Höhe. Die Vorlage eines Subventionsansuchens samt Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr ist jeweils Voraussetzung für die Auszahlung der Subvention. Die Auszahlung der Förderungsmittel kann nur nach Maßgabe der finanziellen Gegebenheiten und im Rahmen der im Budget vorgesehenen Mittel erfolgen. Beträge in Euro a) b) c) Eishockeyverein Zeltweg 2010 Barsubvention Hallenmiete Jugendförderung insgesamt 17.100,00 25.000,00 3.600,00 Fußballclub Zeltweg – FC Zeltweg Barsubvention Miete Sportzentrum, Platzmiete Jugendförderung Miete Turnsaal-Förderung insgesamt 22.500,00 7.000,00 11.700,00 7.100,00 Judoteam Zeltweg Barsubvention Jugendförderung Miete Turnsaal-Förderung insgesamt 270,00 3.600,00 8.925,00 45.700,00 48.300,00 12.795,00 87 d) e) ATUS –Zeltweg Barsubvention Miete LA-Anlage Sportzentrum Miete Kraftraum Sportzentrum Miete Tennis Sportzentrum Jugendförderung/Tennis Miete Turnsaal/Schwimmbad -Förderung insgesamt 2.550,00 400,00 2.200,00 3.000,00 450,00 7.605,00 Tischtennisclub Zeltweg TTC Barsubvention Miete TT-Raum, Sportzentrum Miete Turnsaal Feldgasse-Förderung insgesamt 6.300,00 2.500,00 11.250,00 15.950,00 20.050,00 Wortmeldung GR Karl Steinwidder und GR Wolfgang Grabenbauer. GR Peter Lorberau meldet sich vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort und stellt nachstehenden Gegenantrag der KPÖ Fraktion. 88 Wortmeldungen 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger und GR Wolfgang Grabenbauer. 89 Abstimmung über Antrag der KPÖ Fraktion: Für den Antrag stimmen 5 Gemeinderäte. Gegen den Antrag stimmen 19 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold, Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton Brandner, Karin Pichler, Karl Steinwidder, Gerald Seifter, Richard Köstinger, Fritz Mayer, Sonja Neumann. Der Antrag der KPÖ Fraktion gilt daher als abgelehnt. Abstimmung über Antrag von GR Armin Wassertheurer: Beträge in Euro a) Eishockeyverein Zeltweg 2010 Barsubvention Hallenmiete Jugendförderung insgesamt 17.100,00 25.000,00 3.600,00 45.700,00 Der Antrag wird einstimmig angenommen. b) Fußballclub Zeltweg – FC Zeltweg Barsubvention Miete Sportzentrum, Platzmiete Jugendförderung Miete Turnsaal-Förderung insgesamt 22.500,00 7.000,00 11.700,00 7.100,00 48.300,00 Der Antrag wird einstimmig angenommen. c) Judoteam Zeltweg Barsubvention Jugendförderung Miete Turnsaal-Förderung insgesamt 270,00 3.600,00 8.925,00 12.795,00 Der Antrag wird einstimmig angenommen. 90 d) ATUS –Zeltweg Barsubvention Miete LA-Anlage Sportzentrum Miete Kraftraum Sportzentrum Miete Tennis Sportzentrum Jugendförderung/Tennis Miete Turnsaal/Schwimmbad -Förderung insgesamt 2.550,00 400,00 2.200,00 3.000,00 450,00 7.605,00 15.950,00 Der Antrag wird einstimmig angenommen. e) Tischtennisclub Zeltweg TTC Barsubvention Miete TT-Raum, Sportzentrum Miete Turnsaal Feldgasse-Förderung insgesamt Der Antrag wird einstimmig angenommen. 91 6.300,00 2.500,00 11.250,00 20.050,00 Punkt 13: Wirtschaftsförderungen durch die Stadtgemeinde Zeltweg: a) Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau; b) Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg; a) Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger: Durch das Projekt „Murauer Bierdepot“, Bundesstraße 62, 8740 Zeltweg wurden zumindest 15 neue Vollzeitarbeitsplätze ab 01.01.2012 geschaffen. Die Brauerei Murau eGen. hat nun mit Schreiben vom 22.10.2012 die Stadtgemeinde Zeltweg um Gewährung einer Wirtschaftsförderung (Ermäßigung der Kommunalsteuer) entsprechend den bestehenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien ersucht. Eine Ermäßigung im Bereich der Kommunalsteuer kommt nur in Betracht, wenn die neuen Arbeitsplätze auch nachhaltig Bestand haben. Von einem nachhaltigen Bestand kann, aufgrund der in Förderungsrichtlinien vorgesehenen Förderungsdauer, dann gesprochen werden, wenn sie zumindest über einen Zeitraum von vier Jahren erhalten bleiben. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Das Ansuchen der Brauerei Murau eGen., Raffaltplatz 19-23, 8850 Murau, um Gewährung einer Kommunalsteuerförderung für die Schaffung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze am Standort Bundesstraße 62, 8740 Zeltweg wird nach Maßgabe folgender Vorgaben und Voraussetzungen genehmigt: 92 1. Die Höhe der Förderung beträgt entsprechend der bestehenden Förderungsrichtlinien prinzipiell 75 % im ersten Betriebsjahr, 50 % im zweiten und dritten Betriebsjahr, und 25 % im vierten Betriebsjahr für jeden nachhaltig und zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz. Unter nachhaltiger Schaffung neuer Arbeitsplätze ist zu verstehen, dass diese Arbeitsplätze zumindest über einen Betrachtungszeitraum von vier Jahren erhalten bleiben müssen. 2. Vom Förderungswerber ist ein Kommunalsteuerbeitragsnachweis vorzulegen aus welchem folgende Fakten und Daten ersichtlich sein müssen: a) Anzahl der im Betrieb unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Gewährung einer Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde Zeltweg gestellt wurde. b) Anzahl der unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt „1 Jahr“ nach der Antragstellung. c) Für die Folgejahre sind ebenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen. 3. Weitere vom Förderungswerber zu erbringende Nachweise: a) Erklärung, dass im Unternehmen des Förderungswerbers Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. b) Notwendige Angaben zur Beurteilung der Frage ob die Verordnung „EG Nr. 1998/2006 – de minimis Regelung“ eingehalten wird. 4. Am Ende des Förderungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung. Die ermittelte Gesamtförderungssumme Förderungswerbers gutzuschreiben. ist dem Eine Personenkonto des Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt nicht. Die Gutschrift ist mit zu leistenden Kommunalsteuerzahlungen in 93 der Zukunft zu verrechnen. Die genaue buchungs- und verrechnungstechnische Umsetzung der Gewährung und Abrechnung der Förderung obliegt der Finanzabteilung des Stadtamtes. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. b) Dr. Philipp Pucher, Zahnarzt, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger: Um die zahnärztliche Versorgung in der Stadtgemeinde Zeltweg sicherzustellen, eröffnete Dr. Philipp Pucher mit 01.10.2012 eine zahnärztliche Kassenpraxis in der Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg. Herr Dr. Philipp Pucher hat nun mit Schreiben vom 06.12.2012 die Stadtgemeinde Zeltweg um Gewährung einer Wirtschaftsförderung (Ermäßigung der Kommunalsteuer) entsprechend den bestehenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien ersucht. Durch die Eröffnung der zahnärztlichen Kassenpraxis wurden zumindest 3,5 neue Arbeitsplätze ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten geschaffen. Eine Ermäßigung im Bereich der Kommunalsteuer kommt nur in Betracht, wenn die neuen Arbeitsplätze auch nachhaltig Bestand haben. Von einem nachhaltigen Bestand kann, aufgrund der in Förderungsrichtlinien vorgesehenen Förderungsdauer, dann gesprochen werden, wenn sie zumindest über einen Zeitraum von vier Jahren erhalten bleiben. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: 94 Das Ansuchen von Herrn Dr. Philipp Pucher, Bahnhofstraße 35a, 8740 Zeltweg, um Gewährung einer Kommunalsteuerförderung für die Schaffung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze wird nach Maßgabe folgender Vorgaben und Voraussetzungen genehmigt: 1. Die Höhe der Förderung beträgt entsprechend der bestehenden Förderungsrichtlinien prinzipiell 75 % im ersten Betriebsjahr, 50 % im zweiten und dritten Betriebsjahr, und 25 % im vierten Betriebsjahr für jeden nachhaltig und zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz. Unter nachhaltiger Schaffung neuer Arbeitsplätze ist zu verstehen, dass diese Arbeitsplätze zumindest über einen Betrachtungszeitraum von vier Jahren erhalten bleiben müssen. 2. Vom Förderungswerber ist ein Kommunalsteuerbeitragsnachweis vorzulegen aus welchem folgende Fakten und Daten ersichtlich sein müssen: a) Anzahl der im Betrieb unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Gewährung einer Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde Zeltweg gestellt wurde. b) Anzahl der unselbstständig beschäftigten Mitarbeiter ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt „1 Jahr“ nach der Antragstellung. c) Für die Folgejahre sind ebenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen. 3. Weitere vom Förderungswerber zu erbringende Nachweise: a) Erklärung, dass im Unternehmen des Förderungswerbers Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. b) Notwendige Angaben zur Beurteilung der Frage ob die Verordnung „EG Nr. 1998/2006 – de minimis Regelung“ eingehalten wird. 4. Am Ende des Förderungszeitraumes erfolgt eine Endabrechnung. Die ermittelte Gesamtförderungssumme Förderungswerbers gutzuschreiben. ist dem Eine Personenkonto des Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt nicht. Die Gutschrift ist mit zu leistenden 95 Kommunalsteuerzahlungen in der Zukunft zu verrechnen. Die genaue buchungs- und verrechnungstechnische Umsetzung der Gewährung und Abrechnung der Förderung obliegt der Finanzabteilung des Stadtamtes. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 96 Punkt 14: Gemeinderat-Stadtrat-Bürgermeister, Übertragung von Zuständigkeiten gem. § 43 Abs. 2 und 2a GemO Berichterstatter Bgm. Hermann Dullnig: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg hat in seiner Sitzung am 01.07.2010 die Übertragung von Zuständigkeiten gem. § 43 Abs. 2 und 2a GemO beschlossen. Die damalige Fachabteilung 7A merkte im Gebarungsprüfungsbericht zur derzeit geltenden Übertragungsverordnung der Stadtgemeinde Zeltweg an, dass die Übertragung der Kompetenz gemäß § 43 Abs 2 lit a und b GemO nur für den Zeitraum 15.07. bis 15.09. eines Jahres zwar rechtlich möglich ist, jedoch die Überprüfung der Einhaltung der Verordnung durch den Stadtrat erschwert war. Die Fachabteilung 7A lud die Stadtgemeinde ein, diese zeitliche Einschränkung im Sinne einer möglichst einfachen Kontrolle und Nachvollziehbarkeit zu überdenken und gegebenenfalls einheitlich (zeitlicher Bezug) zu regeln. Zur besseren Übersichtlichkeit soll die gesamte Übertragungsverordnung neu geregelt werden. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss nachstehender Verordnung: VERORDNUNG I.) Der Gemeinderat der Stadt Zeltweg überträgt gemäß § 43 Abs 2 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt geändert durch Novelle LGBl. 97 Nr. 125/2012, (GemO) im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis in nachstehenden Angelegenheiten das ihm zustehende Beschlussrecht dem Stadtrat: a) der Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen im Rahmen des Voranschlages bis zu einem Betrag von drei Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres; b) die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Rahmen des Voranschlages, wenn die Kosten (bei regelmäßig wiederkehrenden Vergaben die jährlichen Kosten) drei Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigen; c) die Gewährung von Subventionen im Rahmen des Voranschlages im Einzelfall bis zu einem Betrag von 0,2 Prozent der Gesamteinnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres, höchstens jedoch Euro 10.000,00; d) das Einschreiten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden, sofern dies nicht zur laufenden Verwaltung (§ 45 Abs. 2 lit c GemO) gehört, die Bestellung von Rechtsvertretern sowie Stellungnahmen im Anhörungsverfahren in bestimmten Angelegenheiten; e) der Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen; f) die Gewährung von Gehaltsvorschüssen bis zu drei Monatsbezügen. 98 II.) Der Gemeinderat der Stadt Zeltweg überträgt gemäß § 43 Abs 2a der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt geändert durch Novelle LGBl. Nr. 125/2012, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit die in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei dem Bürgermeister. III.) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Übertragungsverordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zeltweg gemäß gem. § 43 Abs 2 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, vom 01.07.2010 außer Kraft. Wortmeldungen GR Sonja Neumann, GR Peter Lorberau und GR Wolfgang Grabenbauer. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 99 Punkt 15: Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen am 17.01.2013 und 14.02.2013 Bgm. Hermann Dullnig weist den Prüfungsausschussvorsitzenden GR Haslebner ausdrücklich darauf hin, dass dem Gemeinderat eine inhaltliche Zusammenfassung der Prüfungsausschusssitzungen zur Kenntnis gebracht werden muss und keine Verlesung der Sitzungsprotokolle erfolgend darf. Prüfungsausschussvorsitzender GR Peter Haslebner: „Bericht der PA-Sitzung vom 17.1.2013 für die öffentliche GR-Sitzung zusammengefasst: Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Zur Tagesordnung erfolgte eine Wortmeldung. Herr GR Gerald Pirkopf bringt einen Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Zeltweg laut § 54 Abs.3 der Steierm. Gemeindeordnung ein und ersucht den Prüfungsausschuss um die Aufnahme in die Tagesordnung. Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 8 Stimmen in die Tagesordnung aufgenommen. Zur Verhandlungsschrift vom 3.12.2012 liegen keine schriftlichen Einwände vor und diese gilt daher als genehmigt. Es gab keine Berichte des Vorsitzenden. Beim Gesamtprüfbericht der FA7A erfolgte eine Fortsetzung der Lesung durch den Vorsitzenden. Der Vorsitzende ersuchte Stellvertreter GR Pirkopf auch einen Teil des Berichtes zu lesen, dies wurde jedoch abgelehnt. Für die von den einzelnen PAMitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gemachten Aufzeichnungen, werden bei einer der nächsten Prüfungsausschusssitzungen dem Herrn Bürgermeister diesbezüglich Fragen gestellt. Der Dringlichkeitsantrag der SPÖ Zeltweg brachte eine Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2013. Immer an Donnerstagen mit Beginn um 16.00 Uhr. Bevor die Abstimmung erfolgte, gab es diesbezüglich einige Diskussionen z.B. fragte der Vorsitzende die Ausschussvorsitzenden Frau GR Brigitte Konrad und Frau GR Anneliese Steinkellner, ob Sie auch ihre Ausschusssitzungstermine für 2013 bereits festgelegt haben? Die Antwort war nein. GR Peter Lorberau ist dafür, dass die Termine für das Jahr festgelegt werden. GR Rudolf Standfest wies darauf hin, dass laut Steierm. GemO festgelegt ist, dass der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte und Termine festsetzt. GR Anneliese Steinkellner fragte an, warum die PASitzungen immer um 8.00 Uhr sein müssen und nicht um 16.00 Uhr. Darauf antwortete der Vorsitzende, dass bereits Nachmittagstermine stattgefunden haben. Soweit der Vorsitzende weiß, haben seine Vorgänger die 100 Prüfungsausschusssitzungen immer an Montagen mit Beginn um 8.00 Uhr ausgeschrieben. Der Vorsitzende gab nochmals bekannt, dass die Tagesordnungspunkte und Termine ausschließlich von ihm festgelegt werden und sieht daher einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.“ Äußerung des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschussvorsitzenden GR Peter Haslebner über die Gebarungsprüfung am 17.01.2013: Bgm. Hermann Dullnig: Wie der Herr Prüfungausschussvorsitzende soeben berichtet hat, wurde vom Prüfungsausschuss ein Sitzungsplan für das Jahr 2013 beschlossen. Dieser Sitzungsplan ist gültig. Trotzdem hat sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht an diesen Plan gehalten, so fand die Prüfung des Rechnungsabschlusses nicht wie im Sitzungsplan festgelegt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt statt. Es ist die Verpflichtung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, sich an diesen Sitzungsplan zu halten, der vor allem deshalb beschlossen wurde, damit der Prüfungsausschuss bei seinen Sitzungen regelmäßig beschlussfähig ist, was in der Vergangenheit des Öfteren nicht der Fall war. Deshalb fordere ich Sie, Herr GR Peter Haslebner, auf, sich als Vorsitzender des Prüfungsausschusses bei den Einladungen zu Prüfungsausschusssitzungen an den beschlossenen Sitzungsplan zu halten und nicht weiterhin durch Nichtbeachtung die Gemeindeordnung zu verletzen. 101 Prüfungsausschussvorsitzender GR Peter Haslebner weiter: „Bericht der PA-Sitzung vom 14.2.2013 für die öffentliche GR-Sitzung zusammengefasst: Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Zur Verhandlungsschrift vom 17.1.2013 lagenkeine schriftlichen Einwände vor und gilt daher als genehmigt. Es gab keine Berichte des Vorsitzenden. Gesamtprüfbericht der FA7A-Auskünfte bzw. Fragen an Bgm. Dullnig, sowie über den Stand der bereits erledigten Punkte. Der Vorsitzende erkundigt sich bei den PA-Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern, wer sich mit Fragen bezüglich des Gesamtprüfberichtes der FA7A, an Herrn Bürgermeister wenden will. Dazu stellt Herr Bgm. gleich folgendes fest: Dass sämtliche Punkte, die der Prüfung unterlegen sind, bereits den Gemeinderatssitzungen jeweils schriftlich und mündlich bekannt gegeben wurden. Zweitens stellte er fest, dass der Prüfbericht vom Prüfbericht vom Prüfbericht in den nächsten Tagen zu erwarten ist. Es hat eine Besprechung im Land gegeben wo dies korrigiert wurde. Seiner Meinung nach ist daher alles hinreichend geklärt. Bgm. Dullnig steht auf um den Saal zu verlassen. Darauf fragte der Vorsitzende: „Also Du stellst dich für Fragen nicht zur Verfügung?“. Antwort von Herrn Bgm. Dullnig: „ Ich habe genau das gesagt.“ Der Vorsitzende dazu: „Moment, ich habe sämtliche GR-Sitzungsprotokolle, wo Du berichtet hast und die abgearbeitet wurden durchgesehen, es gibt jedoch Punkte, die noch nicht abgearbeitet bzw. behandelt wurden.“ Herr Bgm. Dullnig: „Reicht es nicht zu sagen, es sind sämtliche Punkte des Prüfberichtes abgehandelt worden?“ Bgm. Dullnig verlässt daraufhin endgültig den Sitzungssaal. Bei der Belegsprüfung wurden 10 Belegsordner aus dem Jahre 2012 überprüft. Unklarheiten wurden mit Frau Maria Luise Kargl besprochen und zur Zufriedenheit beantwortet. Beim Punkt „Allfälliges“ stellt der Vorsitzende fest, dass die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2012 kein Nachmittagstermin sein kann, da eine ordnungsgemäße Überprüfung sich länger als 3 Stunden dauert, das wurde auch von den Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern zur Kenntnis genommen. Herr GR Seifter regt an, dass die Fragen der PA-Mitglieder an den Bürgermeister bezüglich des Gesamtprüfberichtes ins Protokoll aufgenommen werden. Diese Anregung fand eine mehrheitliche Zustimmung. Die Fragen wurden von GR Seifter und GR Haslebner an die Schriftführerin GR Neumann zur Aufnahme ins Protokoll übergeben. Folgende Fragen wurden gestellt: Die FA7A bemängelt, dass die Haushaltskonten nicht mit den Personenkonten übereinstimmen, da keine Abstimmung stattfand. Ist das zurzeit noch der Fall? Die FA7a stellte fest, dass Verkäufe von Grundstücken in der nicht öffentlichen Sitzung beschlossen wurden, obwohl dies von öffentlichem Interesse ist. Wird sich das in Zukunft ändern? Die FA7A bekrittelte, dass die Stadtgemeinde teilweise ohne entsprechende Beschlüsse von Kollegialorganen und teilweise ohne ordnungsgemäße Belege anordnete, ist dies zurzeit noch aktuell? 102 Die FA7A forderte die Stadtgemeinde auf, eine Investitionsabgabe im Sinne des § 36 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 künftig zu erheben, ist dies schon geschehen? Das Betriebsführungsentgelt für die KiiZ GmbH von 12.351, 51 € monatlich, das von der Gemeinde getragen wurde, ist dies zurzeit noch so und wer erhält dieses Entgelt? Die FA7A kritisiert die Stadtgemeinde für die außerordentlich unübersichtliche Gestaltung der verschiedenen vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadtgemeinde, der KiiZ GmbH und dem Verein Sportzentrum, hat sich daran etwas geändert? Herr Bgm., was sagen Sie zu diesem Gesamtprüfbericht und welche Konsequenzen folgen daraus? Die FA7A hat beanstandet, dass nachträglich handschriftliche Änderungen in Prüfungsausschussprotokollen durchgeführt wurden. Wie ist so etwas möglich? Die FA7a hat beanstandet, dass trotz Malversionen Geld vom Finanzstadtrat überwiesen wurde? Wie ist das trotz eines Vieraugenprinzips möglich? Die FA7A hat beanstandet, dass es für die Bediensteten der keine Vertretungsregelungen gibt. Gibt es nun diese Vertretungsregelungen bereits? Die FA7A hat beanstandet, dass es viele Außenstände gibt. Sind diese noch einbringbar? Die FA7A hat beanstandet, dass bei Grundstücksverkäufen die Geldbeträge nicht zweckmäßig verwendet wurden. Warum hat man diese Geldbeträge nicht zweckmäßig verwendet? Die FA7A hat beanstandet, dass es bei der AIZ – Unternehmungsgruppe ein Treuhandkonto gab, auf dem beträchtliche Geldüberweisungen getätigt wurden und diese nicht nachvollziehbar waren. Desweiteren konnte niemand Auskunft geben, wem dieses Konto gehört hat. Weiß man in der Zwischenzeit, wem dieses Konto gehörte und für welche Zwecke diese Geldüberweisungen durchgeführt wurden? Die FA7A hat beanstandet, dass bei der Kommunalsteuer beim Sportzentrum zwischen 2005 und 2010 Ungereimtheiten gab. Wird dieser Differenzbetrag an die Gemeinde zurückbezahlt? Die FA7A hat beanstandet, dass beim Verein Zukunftswerkstatt Subventionen ausbezahlt wurden, ohne dass diese zuvor im Gemeinderat beschlossen wurden. Wie ist das möglich? Die FA7A hat beanstandet, dass die Nebengebührenordnung seit 1995 nie geändert wurde. Ist schon eine Änderung durchgeführt worden? Die FA7A hat beanstandet, dass der Bahnhofsumbau das Budget der Stadtgemeinde erheblich belastet. Was sagen Sie dazu? Die FA7A hat beanstandet, dass der Aktenverlauf der Stadtgemeinde nicht nachvollziehbar ist. Nach welchem System werden die Akten geführt? Die FA7A beanstandete, dass sich der Vorstand beim Verein Zukunftswerkstatt und Verein Sportzentrum aus Mitgliedern des Stadt- und Gemeinderates zusammensetzt. Herrscht hier nicht Befangenheit? Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete haben in der Zwischenzeit schon eine Dienstprüfung gemacht?“ 103 Äußerung des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschussvorsitzenden über die Gebarungsprüfung vom 14.02.2013: Bgm. Hermann Dullnig: Zu den Fragen der Prüfungsausschuss-Mitglieder halte ich Nachfolgendes fest: Bereits im November 2011, also vor rund eineinhalb Jahren, wurde der Gebarungsprüfungsbericht der Aufsichtsbehörde an die Stadtgemeinde Zeltweg übermittelt. In der öffentlichen und der nicht öffentlichen Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat bereits erstmalig am 15.02.2012 mit den auf Grund des Ergebnisses getroffenen Maßnahmen. In weiterer Folge wurde in jeder Gemeinderatssitzung transparent und umfassend über den Stand der Aufarbeitungsarbeiten informiert. Ebenso wurde die Aufsichtsbehörde regelmäßig und nachweislich schriftlich über den Stand der Aufarbeitungsarbeiten informiert. In der Zeit von 06.12.2012 bis 16.01.2013 hat nun die Aufsichtsbehörde eine umfassende Nacheinschau in der Stadtgemeinde Zeltweg abgehalten und dabei den Umsetzungsstand sämtlicher im Prüfbericht ursprünglich festgestellter Mängel vollständig geprüft. Das Ergebnis dieser umfassenden neuerlichen Überprüfung liegt noch nicht vor. Einerseits hat die Stadtgemeinde Zeltweg in äußerst mühevoller Mehrarbeit, mit großem Aufwand und Engagement der an der Aufarbeitung beteiligten Mitarbeiter, nun seit eineinhalb Jahren die im Prüfbericht angeführten Mängel bearbeitet, andererseits wurde diese Arbeit von der Aufsichtsbehörde bereits penibel geprüft. Doch was hat der Prüfungsausschuss in diesen letzten 1,5 Jahren zur Aufarbeitung der festgestellten Mängel beigetragen? 104 Die 72 von der Aufsichtsbehörde angeführten Aufforderungen und Einladungen zur Mängelbehebung waren den Mitgliedern des Prüfungsausschusses seit November 2011 bekannt. Es wäre die Aufgabe des Prüfungsausschusses gewesen zu prüfen, inwieweit diese 72 festgestellten Mängel schon aufgearbeitet wurden. Dies wäre jedenfalls sinnvoller gewesen als monatelang die Langfassung des Prüfberichtes zu verlesen, ohne auch nur irgendeinen einzigen Punkt zu prüfen. Es ist primär Aufgabe des Prüfungsausschusses zu prüfen und nicht monatelange Lesestunden abzuhalten. Nun ist es dem Prüfungsausschuss also tatsächlich gelungen erstmals und dies 1 1/2 Jahre nach Vorliegen des Prüfberichtes, Fragen an mich zu formulieren. Ich gratuliere zu dieser tollen Leistung – aber im Ernst – Sie haben meine Damen und Herren des Prüfungsausschusses, bei der Prüfung der Aufarbeitung eineinhalb Jahre gänzlich versagt, während dem die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Zeltweg mit großem Einsatz und Engagement aufgearbeitet haben. Zu den gestellten Fragen: Ich darf Sie auffordern, diese zu überprüfen. Überprüfen heißt allerdings nicht primär den Bürgermeister in eine Art „Kreuzverhör“ nehmen zu können, wie Sie das offensichtlich geplant haben. Überprüfen heißt viel mehr, sich davon zu überzeugen, ob etwas aufgearbeitet wurde oder nicht. Dazu bedarf es aber selbstverständlich gewisser Kenntnisse und Fähigkeiten desjenigen, der die Prüfung durchführt, also in diesem Fall der Mitglieder des Prüfungsausschusses. Ich fordere Sie neuerlich auf, sich die für die ordnungsgemäße Überprüfung der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse ehest möglich anzueignen! 105 Ich fordere Sie auf, endlich die notwendigen und im Gesetz vorgeschriebenen Fortund Weiterbildungen zu besuchen! Ich erinnere Sie daran, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.10.2010 alle Mitglieder des Prüfungsausschusses aufgefordert hat, zumindest an einer fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung pro Kalenderjahr teilzunehmen. Sie haben sich an diese Aufforderung nicht gehalten. Weiters fordere ich Sie neuerlich auf, endlich der Aufforderung der Aufsichtsbehörde und des Gemeinderates nachzukommen und künftig sämtliche Bereiche der Gebarung der Stadtgemeinde Zeltweg zumindest einmal im Laufe der Funktionsperiode stichprobenartig zu prüfen und damit Ihrer Kontrollfunktion nachzukommen! 106 Punkt 16: Gemeindejagd, Aufteilung des Jagdpachtschillings Berichterstatter GR Fritz Enzinger: Gemäß § 21 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 ist der jährliche Jagdpachtschilling an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes, der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufzuteilen. Im Sinne des Jagdgesetzes hat der Bürgermeister einen Aufteilungsentwurf erstellt und diesen durch vier Wochen hindurch im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Diese Auflage wurde in ortsüblicher Weise mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem Grundbesitzer im Gemeindejagdgebiet frei steht, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Stadtgemeinde Zeltweg Einwendungen einzubringen. Solche Einwendungen sind nicht erfolgt. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2013 mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zeltweg nimmt den vom Bürgermeister erstellten und durch vier Wochen im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Aufteilungsentwurf über den Jagdpachtschilling 2012/2013 für die Gemeindejagd der Stadt Zeltweg in der Höhe von € 660,30 zur Kenntnis. Dieser Gemeinderatsbeschluss ist öffentlich in ortsüblicher Weise mit dem Hinweis kundzumachen, dass die Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung dieses Beschlusses behoben Gemeindekasse verfallen. Keine Wortmeldung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 107 werden, zugunsten der Nach Abschluss der regulären Tagesordnung werden nunmehr die eingangs der Sitzung gestellten Dringlichkeitsanträge behandelt: GR Gerald Seifter wiederholt den von 2. Vbgm. Helmut Ranzmaier gestellten Dringlichkeitsantrag der ÖVP Zeltweg: 108 Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger. Abstimmung über die Dringlichkeit: Für den Antrag stimmen 8 Gemeinderäte. Gegen den Antrag stimmen 16 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold, Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton Brandner, Karin Pichler, Rudolf Standfest und Wolfgang Grabenbauer. Die Dringlichkeit wird dem Antrag nicht zuerkannt. 109 GR Gerald Seifter verliest folgenden weiteren Dringlichkeitsantrag der ÖVP: 110 Wortmeldung 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger. Abstimmung über die Dringlichkeit: Für die Dringlichkeit des Antrages stimmen 10 Gemeinderäte. Gegen den Antrag stimmen 14 Gemeinderäte: Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger, Finanzstadtrat Robert Steinbrugger, StR Ing. Günter Reichhold, Claudia Kaiser, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed. Marco Krätschmer, Anton Brandner und Karin Pichler. Die Dringlichkeit wird dem Antrag nicht zuerkannt. 111 Ende der Sitzung: 20.15 Uhr v.g.g.: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Der Schriftführer: Die Schriftführerin: Der Schriftführer: Der Schriftführer: 112