Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der
Transcrição
Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der
Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums Dormagen und der Realschule Hackenbroich im Schulzentrum Dormagen-Hackenbroich Unsere Ziele: Sich gegenseitig respektieren Miteinander leben und lernen Interesse entwickeln und etwas leisten An der Schule sollen alle sich wohl fühlen können Das setzt voraus: Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich, respektvoll und tolerant miteinander umzugehen. Alle bemühen sich um einen freundlichen Umgangston, behindern, belästigen und schädigen niemanden und achten dessen Eigentum. Alle sind bereit, konstruktiv in Klassen, Kursen, Teams und AGs zusammenzuarbeiten. Alle verzichten auf Gewalt und versuchen, Konflikte durch Gespräche zu schlichten. Alle versuchen, achtsam mit der Umwelt umzugehen, lassen Tiere und Pflanzen gedeihen und verschmutzen die Umgebung nicht mit Abfall. Dazu gehört auch, unnötigen Müll zu vermeiden. Jede Klasse ist selber dafür verantwortlich, dass sie einen schönen und gepflegten Klassenraum hat. Die Benutzung von Handys und MP3-Playern ist auf dem Schulgelände verboten, das heißt: Man darf diese Geräte weder hören noch sehen. Damit wollen wir dafür sorgen, dass niemand gegen seinen Willen gefilmt, fotografiert oder akustisch aufgenommen wird. Außerdem dient dieses Verbot der Konzentration auf den Unterricht. Wer aus einem wichtigen Grund zu Hause anrufen muss, kann eine Lehrkraft um Erlaubnis bitten, dann darf er sein Handy benutzen. Außerdem können solche dringenden Anrufe im Sekretariat erledigt werden. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, das Schulleben für alle angenehm und förderlich zu gestalten. Alle haben das Recht, sich auf die Hausordnung zu berufen und auf deren Einhaltung zu dringen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit einer Bestrafung rechnen. Für das Schulgelände, d. h. beide Schulgebäude und die dazugehörigen Außenanlagen, gelten folgende Einzelregelungen: Die Lehrerinnen und Lehrer sind für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich und müssen sie deshalb beaufsichtigen. Auf dem gesamten Schulgelände sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige Personal gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen darf das Schulgelände von Schülern und Schülerinnen grundsätzlich weder mit Fahrrädern noch mit anderen Fahrzeugen befahren werden. Vor dem Unterricht Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände nicht vor 7.30 Uhr. Fahrradfahrer stellen ihre Fahrräder in die dafür vorgesehenen Fahrradständer. Ist die Lehrerin bzw. der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, geht die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher zum Sekretariat, um dies zu melden. Entsprechend wird in den Kursen verfahren. Im Unterricht Gut arbeiten kann man nur, wenn man sich im Unterricht entsprechend verhält. Wir erwarten von unseren Schülern und Schülerinnen, dass sie leise sind, nicht in die Klasse rufen und den anderen ausreden lassen. Außerdem erwarten wir höfliche Umgangsformen und ordentliches Arbeitsmaterial. In den Pausen Kleine Pausen Sie dienen zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich auch in den kleinen Pausen grundsätzlich in ihren Klassenräumen auf. Findet in der folgenden Stunde der Unterricht in einem Fachraum oder in der Turnhalle statt, gehen die Schülerinnen und Schüler während der kleinen Pausen dorthin. Große Pausen Am Anfang der großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich und auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Unser Schulhof ist nicht nach Schulformen getrennt. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich während der großen Pausen im Sekundarstufe IIAufenthalts-Raum aufhalten. Schülerinnen und Schüler, die vor einer großen Pause Unterricht in einem Fachraum oder der Turnhalle hatten, dürfen nicht zu Beginn der großen Pause den Klassenraum aufsuchen, um ihre Sachen dort abzulegen. Unterrichtsmaterialien müssen ggf. mit auf den Pausenhof genommen werden. Während der großen Pausen ist der Zugang zu den Sekretariaten und den Hausmeisterlogen unmittelbar vom Schulhof her möglich. Der Aufenthalt im Gebäude, auch im PZ, ist in Pausen, die von der Schulleitung nicht zu Regenpausen erklärt worden sind, nicht erlaubt. Einzelheiten werden außerhalb der Hausordnung geregelt. Regenpausen werden durch einen zweiten Gong angekündigt. In Regenpausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Gebäude auf. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Es besteht auf dem ganzen Schulgelände absolutes Rauchverbot. Spiele sind in den Pausen nur insoweit gestattet, wie andere nicht gefährdet werden. Spiele mit Bällen dürfen nur auf den Rasenstücken und auf den festgelegten Spielbereichen stattfinden. Die Aufsicht entscheidet, welche Art von Spielen oder anderen Verhaltensweisen gefährlich sind und zu unterlassen sind. Der Aufsicht ist in jedem Fall Folge zu leisten. Nach dem Unterricht Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Räume sauber und in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen. Danach verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gelände des Schulzentrums. Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen sich so verhalten, dass es nicht zu Belästigungen, Verletzungen oder Zerstörungen im Rahmen des Bustransportes kommt. Die Busaufsicht kann Schülerinnen oder Schüler, die einen ordnungsgemäßen Schülertransport behindern oder gefährden, vom Transport ausschließen. Bei Feueralarm Bei Feueralarm begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in der vorgeschriebenen Sammelplatz und warten dort weitere Anweisungen ab. Weise zu ihrem