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Hausordnung der Comenius Grundschule Oranienburg
Vorwort
Als Schüler der Comenius Grundschule habe ich das Glück, in eine Schule, die
mitten im Grünen gelegen ist, zu gehen. Ich trage durch mein tagtägliches Verhalten
in allen Bereichen der Schule dazu bei, dass meine Schule und ihre Umgebung Orte
sind und bleiben, an denen ich gemeinsam mit meinen Mitschülern gern lerne und
mich wohl fühle. Ich bin freundlich und höflich zu meinen Mitschülern, Lehrern,
Erziehern und technischen Mitarbeitern. Erwachsene grüße ich stets zuerst. Ich bin
aufmerksam und hilfsbereit. Mit dem Schuleigentum, meinen persönlichen Lernund Arbeitsmitteln und denen meiner Mitschüler gehe ich sorgsam und pfleglich um.
Mir ist bewusst, dass es in einer Schule, in der über 400 Schüler lernen,
Bestimmungen geben muss, die das reibungslose Zusammenleben der
Schüler regeln und somit auch Gefahrensituationen für mich und meine
Mitschüler ausschließen.
1. Eltern und Erziehungsberechtigte
Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter habe ich dafür Sorge zu tragen, dass der
Unterricht in der Schule ohne Verzögerung und Unterbrechung beginnen und geführt
werden kann, indem ich
a) darauf achte, dass mein Kind pünktlich zum Unterricht erscheint (spätestens
zum Vorklingeln in Klassenraum),
b) mein Kind vor der Schule verabschiede,
c) Gespräche mit der Lehrerin / dem Lehrer möglichst nach dem Unterricht führe
d) Gesprächstermine im Vorfeld möglichst telefonisch vereinbare
e) es vermeide, während des Unterrichts im Klassenraum zu erscheinen.
2. Unterricht
2.1 Ich bin rechtzeitig in der Schule, um pünktlich am Unterricht teilnehmen zu
können.
2.2 Ich betrete das Schulhaus jedoch erst, wenn das Vorklingeln zum
Unterrichtsbeginn ertönt.
2.3 Im Klassenraum bereite ich mich zügig auf den Unterrichtsbeginn vor, indem ich
zum ersten Vorklingeln die für die Unterrichtsstunde notwendigen Arbeitsmittel
bereitlege. Dinge, die meiner Pausengestaltung oder der Hortzeit dienen, bleiben
in der Mappe.
2.4 Im Unterricht bin ich lern- und anstrengungsbereit, ich folge ihm aufmerksam und
unterlasse Störungen, die mich selbst und andere vom Lernen ablenken.
2.5 Während des Unterrichts kaue ich keinen Kaugummi.
2.6 Dass ich mit vollständigen und ordentlich erledigten Hausaufgaben in die Schule
komme, ist selbstverständlich. Vergessene Hausaufgaben müssen grundsätzlich
am nächsten Unterrichtstag bzw. zur nächsten Unterrichtsstunde vor Beginn des
Unterrichts nachgewiesen werden.
2.7 Wenn ich im Unterricht etwas sagen möchte, melde ich mich und warte, bis mir
der Lehrer das Wort erteilt.
2.8 Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch und
verlasse meinen Platz sauber und aufgeräumt.
2.9 Bin ich kein Hortkind, verlasse ich nach Unterrichtsschluss das Schulgelände.
3. Pausen
Die Pausen dienen meiner Entspannung und Erholung, Dies ist nur mit einer
ruhigen Pausengestaltung möglich.
3.1 In den Hauspausen bleibe ich im Klassenraum. Ich verhalte mich ruhig. Auf
Grund der hohen Unfallgefahr renne ich nicht im Klassenraum. Möchte ich diesen
verlassen, bitte ich beim Lehrer dazu um Erlaubnis.
3.2 Beim Ertönen des Vorklingelns bereite ich mich auf die folgende
Unterrichtsstunde vor, d. h. ich räume die Materialien der vergangenen Stunde in
die Mappe,
packe alle notwendigen Arbeitsmittel für die folgende
Unterrichtsstunde aus und ordne sie übersichtlich und platzsparend auf meinem
Tisch.
3.3 Ich beachte, dass die 1. Raumpause des Tages die Frühstückspause ist.
3.4 Ich weiß, dass technische Geräte auch in den Pausen nur durch Lehrer bedient
werden dürfen.
3.5 Zur Hofpause verlasse ich das Schulhaus und begebe mich über die
entsprechende Treppe auf den Schulhof.
3.6 Auf den Fluren und Treppen renne ich nicht. Ich achte darauf, jeweils rechts zu
gehen.
3.7 Die vorhandenen Großspielgeräte nutze ich so, wie es für meine Klasse
festgelegt ist (1. bis 3. Klasse in der ersten Hofpause, 4. bis 6. Klasse in der
zweiten Hofpause).
3.8 Auf dem Schulgelände spiele ich kein Fußball und werfe keine Schneebälle.
3.9 Basketball spiele ich ausschließlich am Basketballkorb.
3.10 Ich achte auf Sauberkeit auf dem Schulhof, für Abfall nutze ich die
Papierkörbe.
3.11 Ich denke daran, dass ich mich an folgenden Orten nicht aufhalte:
- auf den Treppen im Eingangsbereich
- auf den bepflanzten Anlagen vor dem Schulhaus und dem Schulhof
- auf dem Fahrradstellplatz
- hinter dem Schulhaus
3.12 Ich beschädige keine Bäume, Sträucher und Blumen.
3.13 Den Schulzaun benutze ich nicht zum Klettern.
3.14 Die Abgrenzungsbalken nutze ich nicht zum Klettern oder Sitzen.
3.15 Ohne Erlaubnis verlasse ich nicht das Schulgelände.
3.16 Innerhalb des Schulgebäudes trage ich weder Mützen, Basecaps, noch habe
ich eine Kapuze auf dem Kopf.
3.17 Während des Schulbetriebes bemale ich mich nicht.
4. Mit dem Fahrrad in die Schule
Darf ich mit dem Fahrrad in die Schule kommen, steige ich am Eingangstor des
Schlossparkes ab und schiebe mein Rad bis zu den Schülerfahrradständern. Hier
schließe ich mein Rad an (Versicherungsschutz!). Komme ich über den Eingang an
der Orangerie, schließe ich mein Fahrrad auf dem Parkplatz der Orangerie an.
5. Mittag essen in der Schule
5.1 Nur wenn ich an der Schulspeisung teilnehme, darf ich mich im Speiseraum
aufhalten.
5.2 Meine Jacke hänge ich an die Garderobe im Flur.
5.3 Während der Esseneinnahme verhalte ich mich ruhig.
5.3 Nach der Esseneinnahme räume und wische ich meinen Tisch ab.
6. Toilettenbenutzung in der Schule
6.1 Die Toilette benutze ich zum Beginn oder zum Ende der Hofpause.
6.2 In kleinen Pausen erfolgt die Toilettenbenutzung zu Beginn der Pause.
6.3 Ich gehe nur nach vorheriger Erlaubnis eines Lehrers auf die Toilette.
7. Handys, MP3-Player oder Ähnliches in der Schule
Mein Handy, MP3-Player, Gameboy und ähnliche technische Geräte bleiben bis zum
Unterrichtsende (auch in den Pausen) abgeschaltet und in der Tasche.
Bei Verstößen werden die Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und nur an die
Eltern wieder ausgegeben.
8. Weg zur Turnhalle
Wir gehen zur Turnhalle auf dem direkten Weg.
9. Was ich nicht mit in die Schule bringen darf
Als Comenius Grundschule streben wir einen gewaltfreien und gefahrlosen Umgang
miteinander an. Deshalb bringe ich Waffen, waffenähnliche oder andere
gefährliche Gegenstände nicht mit in die Schule. Dazu gehören auch
Spielzeugwaffen (Pistolen, Gewehre mit und ohne Munition, Degen, Schwerter),
Baseballschläger, Messer aller Art, Feuerzeuge und Streichhölzer. Sammel- und
Tauschkarten gehören ebenfalls nicht in die Schule.
Bei Verstößen gegen die o.g. Anordnung sind die Lehrer berechtigt, die
mitgebrachten gefährlichen Gegenstände wegzunehmen, meine Eltern oder in
schweren Fällen die Polizei zu informieren.
Wir achten auf gesunde Ernährung. Deshalb bringe ich keine koffeinhaltigen
Getränke in die Schule mit.
10. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung
10.1 Halte ich mich wiederholt nicht an ine oder mehrere Regeln, werden meine
Eltern darüber durch den Lehrer informiert.
10.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gelten die gesetzlichen Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen.
10.3 Bei mutwilligen Sachbeschädigungen muss ich mit Arbeiten zur
Wiedergutmachung des Schadens rechnen.
10.4 Bei Nichtbeachten des Punktes 4 (Schieben des Fahrrades) erhalte ich
Fahrradverbot durch den Schulleiter für mindestens eine Woche.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Verstoß gegen die Schulordnung
Zu 2.4
Bei Störung des Unterrichts kann ein kurzzeitiger Ausschluss vom Unterricht
erfolgen. Der versäumte Stoff muss dann vom Schüler in Eigenverantwortung
nachgeholt werden.
Bei Notwendigkeit kann nach vorheriger Information an die Eltern das Nachholen des
versäumten Stoffs in einer Unterrichtsstunde im Anschluss am eigentliche Unterricht
erfolgen.
Zu 2.5
Ist eine Hausaufgabe nach VV Leistungsbewertung § 11 Gegenstand einer
Leistungserhebung gewesen, kann diese bei Nichterbringung mit der
entsprechenden Note bewertet werden.
Zu 3.10
Bei Nichtbeachtung oder anderweitiger mutwilliger Verunreinigung muss der
Schulhof nach Unterrichtschluss in Absprach mit dem Hausmeister gesäubert
werden.
Bei mutwilliger Sachbeschädigung kann zur Schadenswiedergutmachung eine
Stundenableistung in der Schule nach Absprache mit dem Hausmeister erfolgen.
Zu 3.12
Bei mutwilliger Zerstörung von Pflanzen kann der Ersatz dieser Pflanzen gefordert
werden.