Korrekturfaktor bei Akkord Prämie

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Korrekturfaktor bei Akkord Prämie
Leistungsentgelt (Akkord/ Prämien)- Korrekturfaktoren
Beispiel: Übergang von LRA-LG 6 nach ERA-EG 7
Akkord (Prämie)
26.11.2006
2.449,85 € x 0,9483 = 2.323,19 €
Die Verdienstgrade bei Akkord
und Prämie werden ab betrieblicher Einführung des ERA im
gleichen Verhältnis wie die neue
zur bisherigen Leistungszulage
nämlich 110% zu 116% (somit
durch Multiplikation mit dem
Faktor 0,9483), korrigiert.
2.323,19 €
AVMV
= 438,69 €
30% AVM
535,87 €
10% LZ
188,45€
Grundentgelt (ERA)
1.884,50 €
Grundlohn (LRA)
1.786,24 €
16% LZ
285,80 €
Grundlohn (LRA)
1.786,24 €
DER era. WERKZEUGKASTEN 2
© [email protected]
2072,04 € 2.072,95 €
2.449,85 €
30% AVM
565,35 €
2.322,11 €
Grundentgelt (ERA)
1.884,50 €
Zeitlohn/-entgelt
mit Korrekturfaktor
Grundentgelt (ERA)
1.884,50 €
Ohne Korrekturfaktor
Akkord (Prämie)
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ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie
ERA Korrekturfaktor oder Korrekturbetrag (bei Prämie oder Akkord*)
*Prinzipiell bei allen Entgeltformen
die einen prozentualen Bezug
auf das Grundentgelt (EG) nehmen
Abrechnung ERA Korrekturfaktor
eines Akkordarbeiters/Beschäftigten
Bisherige Eingruppierung LG 8:
Akkordmehrverdienst 24,2% =
2.069,81 €
500,89 €
Gesamtlohn
2.570,70 €
Neues ERA-Grundentgelt EG 9:
AMV 24,2 % =
2.207,50 €
534,22 €
Was ist der
Korrekturbetrag?
06.03.03
DER era. WERKZEUGKASTEN 2
© [email protected]
Zwischensumme (unkorrigiert) 2.741,72 €
ERA Korrekturbetrag
Entgelt
- 141,75 €
2.599.97 €
ERA Korrekturfaktor (ERA Korrekturbetrag) stellt die Vergleichbarkeit der
bisherigen Grundentgelte (Lohne für gewerbliche Arbeitnehmer und Gehalt für
Angestellte) zum neuen ERA Grundentgelt her.
Diese Regelung gilt nur Beschäftigte, für die bisher der Entgeltgrundsatz Zeitentgelt (Akkord und Prämie) bestand.
26.11.2006
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ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie
Umrechnungsfaktor aus der Umstellung der Systematik des LRA auf era.
In den Entgeltabrechnungen der Beschäftigten wird der Umrechnungsfaktor als
MINUS Betrag aufgeführt werden. (sog. Korrekturbetrag)
Dies wird insbesondere im Umstellungszeitraum zu Irritationen führen.
Diese Regelung ist bei der Entgeltmethode
Prämie anzuwenden.
Sie kann spätern bei Prämienveränderung
in den auszuhandeln Prämienausgangsleistungen dauerhaft berücksichtig werden
Diese Regelung ist bei der Entgeltmethode
Akkord dauerhaft anzuwenden
auch nach era Einführung
siehe ERA § 7 Abs. 1
DER era. WERKZEUGKASTEN 2
© [email protected]
Berechnung: Höhe des Verdienstes (Achtung: Grundentgelt aus der Entgeltgruppe plus
Prämienmehrverdienst) wird durch...
Multiplikation des Entgelts mit dem Zeitgrad und dem Faktor 0,9483 ermittelt.
ERA Korrekturfaktor (Geldbetrag) wird monatlich nach den Veränderungen im
Leistungsentgelt neu berechnet.
Eine Einbeziehung von ERA Ausgleichszahlungen (Absicherung etc.) findet nicht statt.
3 Monats-Schnitt nicht unter 100%: Anwendung des Faktors darf der erzielte Akkordverdienst des Beschäftigten im Durchschnitt dreier Monate sein tarifliches Monatsgrundentgelt
nicht unterschreiten. Bei Prämie darf in einem Einzelmonat nie weniger als 100 %
herauskommen (individuell).
26.11.2006
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ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie
Umrechnungsfaktor
Diese Regelung ist bei allen (auch außertariflichen) Zulagen anzuwenden, die
als Berechnungsbasis einen Prozentualen Bezug auf das (geänderte)
Grundentgelt (z.B. 6% von der Entgeltgruppe) haben.
Grund: Anpassung durch Erhöhung der ERA Grundentgelt
Ausgangspunkt bei bisherigen Lohngruppen:
Verhältnis der neuen durchschnittlichen Leistungszulage (10%) zu der bisherigen
Leistungszulage (16%)
110 : 116= 0,9483
DER era. WERKZEUGKASTEN 2
© [email protected]
bei Angestellten
110/104 = 1,0577.
ERA Korrekturfaktor (Geldbetrag) wird monatlich nach den Veränderungen im
Leistungsentgelt neu berechnet.
Eine Einbeziehung von ERA Ausgleichszahlungen (Absicherung etc.) findet nicht statt.
Beispielsweise wurde die bisher an das Grundentgelt gekoppelte Erschwerniszulage*
wie auch Schichtzulagen**, durch die Tarifvertragsparteien neu bestimmt.
*Zuschlag in Höhe von 6 % des Stundengrundentgelts
der Entgeltgruppe EG 7 (ERA §11)
26.11.2006
**Zuschlag beträgt für a) Spätarbeit 15 v. H. /b) Nachtarbeit 25 v. H. des tariflichen
Stundengrundentgelts der Entgeltgruppe EG 7.
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ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie