Korrekturfaktor bei Akkord Prämie
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Korrekturfaktor bei Akkord Prämie
Leistungsentgelt (Akkord/ Prämien)- Korrekturfaktoren Beispiel: Übergang von LRA-LG 6 nach ERA-EG 7 Akkord (Prämie) 26.11.2006 2.449,85 € x 0,9483 = 2.323,19 € Die Verdienstgrade bei Akkord und Prämie werden ab betrieblicher Einführung des ERA im gleichen Verhältnis wie die neue zur bisherigen Leistungszulage nämlich 110% zu 116% (somit durch Multiplikation mit dem Faktor 0,9483), korrigiert. 2.323,19 € AVMV = 438,69 € 30% AVM 535,87 € 10% LZ 188,45€ Grundentgelt (ERA) 1.884,50 € Grundlohn (LRA) 1.786,24 € 16% LZ 285,80 € Grundlohn (LRA) 1.786,24 € DER era. WERKZEUGKASTEN 2 © [email protected] 2072,04 € 2.072,95 € 2.449,85 € 30% AVM 565,35 € 2.322,11 € Grundentgelt (ERA) 1.884,50 € Zeitlohn/-entgelt mit Korrekturfaktor Grundentgelt (ERA) 1.884,50 € Ohne Korrekturfaktor Akkord (Prämie) 1 Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die IG Metall gestattet ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie ERA Korrekturfaktor oder Korrekturbetrag (bei Prämie oder Akkord*) *Prinzipiell bei allen Entgeltformen die einen prozentualen Bezug auf das Grundentgelt (EG) nehmen Abrechnung ERA Korrekturfaktor eines Akkordarbeiters/Beschäftigten Bisherige Eingruppierung LG 8: Akkordmehrverdienst 24,2% = 2.069,81 € 500,89 € Gesamtlohn 2.570,70 € Neues ERA-Grundentgelt EG 9: AMV 24,2 % = 2.207,50 € 534,22 € Was ist der Korrekturbetrag? 06.03.03 DER era. WERKZEUGKASTEN 2 © [email protected] Zwischensumme (unkorrigiert) 2.741,72 € ERA Korrekturbetrag Entgelt - 141,75 € 2.599.97 € ERA Korrekturfaktor (ERA Korrekturbetrag) stellt die Vergleichbarkeit der bisherigen Grundentgelte (Lohne für gewerbliche Arbeitnehmer und Gehalt für Angestellte) zum neuen ERA Grundentgelt her. Diese Regelung gilt nur Beschäftigte, für die bisher der Entgeltgrundsatz Zeitentgelt (Akkord und Prämie) bestand. 26.11.2006 2 Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die IG Metall gestattet ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie Umrechnungsfaktor aus der Umstellung der Systematik des LRA auf era. In den Entgeltabrechnungen der Beschäftigten wird der Umrechnungsfaktor als MINUS Betrag aufgeführt werden. (sog. Korrekturbetrag) Dies wird insbesondere im Umstellungszeitraum zu Irritationen führen. Diese Regelung ist bei der Entgeltmethode Prämie anzuwenden. Sie kann spätern bei Prämienveränderung in den auszuhandeln Prämienausgangsleistungen dauerhaft berücksichtig werden Diese Regelung ist bei der Entgeltmethode Akkord dauerhaft anzuwenden auch nach era Einführung siehe ERA § 7 Abs. 1 DER era. WERKZEUGKASTEN 2 © [email protected] Berechnung: Höhe des Verdienstes (Achtung: Grundentgelt aus der Entgeltgruppe plus Prämienmehrverdienst) wird durch... Multiplikation des Entgelts mit dem Zeitgrad und dem Faktor 0,9483 ermittelt. ERA Korrekturfaktor (Geldbetrag) wird monatlich nach den Veränderungen im Leistungsentgelt neu berechnet. Eine Einbeziehung von ERA Ausgleichszahlungen (Absicherung etc.) findet nicht statt. 3 Monats-Schnitt nicht unter 100%: Anwendung des Faktors darf der erzielte Akkordverdienst des Beschäftigten im Durchschnitt dreier Monate sein tarifliches Monatsgrundentgelt nicht unterschreiten. Bei Prämie darf in einem Einzelmonat nie weniger als 100 % herauskommen (individuell). 26.11.2006 3 Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die IG Metall gestattet ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie Umrechnungsfaktor Diese Regelung ist bei allen (auch außertariflichen) Zulagen anzuwenden, die als Berechnungsbasis einen Prozentualen Bezug auf das (geänderte) Grundentgelt (z.B. 6% von der Entgeltgruppe) haben. Grund: Anpassung durch Erhöhung der ERA Grundentgelt Ausgangspunkt bei bisherigen Lohngruppen: Verhältnis der neuen durchschnittlichen Leistungszulage (10%) zu der bisherigen Leistungszulage (16%) 110 : 116= 0,9483 DER era. WERKZEUGKASTEN 2 © [email protected] bei Angestellten 110/104 = 1,0577. ERA Korrekturfaktor (Geldbetrag) wird monatlich nach den Veränderungen im Leistungsentgelt neu berechnet. Eine Einbeziehung von ERA Ausgleichszahlungen (Absicherung etc.) findet nicht statt. Beispielsweise wurde die bisher an das Grundentgelt gekoppelte Erschwerniszulage* wie auch Schichtzulagen**, durch die Tarifvertragsparteien neu bestimmt. *Zuschlag in Höhe von 6 % des Stundengrundentgelts der Entgeltgruppe EG 7 (ERA §11) 26.11.2006 **Zuschlag beträgt für a) Spätarbeit 15 v. H. /b) Nachtarbeit 25 v. H. des tariflichen Stundengrundentgelts der Entgeltgruppe EG 7. 4 Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die IG Metall gestattet ERA Korrekturfaktor bei Akkord + Prämie