Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe

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Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe
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Presseinformation
Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe
Einstiegsgebühren nimmt zu
Görlitz, 15. September 2010 (sg) – In der Franchisebranche fliegen immer wieder Abzocker und Kriminelle auf, die die Unerfahrenheit potenzieller Franchisenehmer ausnutzen.
Da es sich im Franchise um die bekannte Informationsasymmetrie zwischen den Parteien
handelt, in der der Franchisegeber immer mehr Informationen als der Franchisenehmer hat,
ist die vorvertragliche Aufklärung oft der einzige Anker, den der Franchisenehmer bspw. in
einem späteren Gerichtsprozess hat.
„Dabei sind insbesondere die hohen Einstiegsgebühren oft der Stein des Anstoßes, da diese in
der Regel nicht zurückgefordert werden können“, so der Franchiseprofi Andreas Schilling.
„Das Verständnisproblem liegt immer bei beiden Parteien. So will der Franchisenehmer oft
nicht einsehen, dass die Entwicklung eines fertigen Geschäftsmodells Geld gekostet hat, das
der Franchisegeber sich über die Einstiegsgebühr zurückholt. Hier sollte sich der Franchisenehmer daher immer fragen, was es ihn an Zeit und Geld kosten würde, das selber auf die
Beine zu stellen. Leider werden vom Franchisegeber die Marketing- und Vertriebskosten (bis
zu 10.000 EUR) bei der Suche nach Franchisenehmern als Teil der Einstiegsgebühr oft nicht
dargestellt.“ Da es sich bei den Geschäftsmodellen der meisten Franchisesysteme zudem um
leicht adaptierte und bekannte Marktmodelle ohne richtigen USP und unbekannte Marken
handelt, sind die hohen Einstiegsgebühren oft selbst für Profis nicht nachvollziehbar. Der
Franchisegeber legt in den wenigsten Fällen detailliert offen, aus welchen Bestandteilen die
Einstiegsgebühr besteht und schafft so natürlich Misstrauen beim Franchisenehmer, was eigentlich nicht sein muss. Gerne steht im Franchisevertrag folgender Text:
Für die Einräumung der Rechte, deren Nutzung, der Überlassung des Know-how sowie der im Vorfeld der
Geschäftsaufnahme erbrachten Leistungen zahlt der Partner eine einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von
15.000,00 EUR zzgl. MwSt. Die Eintrittsgebühr wird für die Leistungen im Zusammenhang mit der Systemeingliederung des Partners erbracht. Sie ist deshalb nicht rückforderbar, sollte der Vertrag vorzeitig, aus welchem
Grund auch immer, beendet werden.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Franchisevertrag findet man eher selten, sollte aber
für den Franchisegeber eigentlich kein Problem darstellen. Indizien für fragwürdige oder nichtausgereifte Franchisesysteme lassen sich wie folgt erkennen:
-
Der Franchisegeber legt wenig Wert darauf, ob der Franchisenehmer geeignet ist.
Der Franchisegeber drängt den Franchisenehmer, den Franchisevertrag möglichst schnell zu unterschreiben
Es liegen erst wenige Franchisenehmer vor
Fehlende Gütezeichen (neutrale Wirtschaftsprüfungen, Mitglied von Franchiseverbänden)
Ausbildung und Marketingkonzept sind nicht im Franchisevertrag qualitativ und quantitativ festgelegt
Voluminöser Franchisevertrag
Hohe Floprate
Fehlende Vision und Pläne über die Weiterentwicklung des Systems
Gemischtes Franchisesystem - Gefahr, dass unrentable Filialen durch Franchising saniert werden!
Schwarze Schafe können Sie über die Verbraucherzentralen herausfinden bspw. hier
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
Informationen über franchisetip.de und seine Leistungen unter www.franchisetip.de oder
telefonisch +49(0)3581.64 90 457
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Über franchisetip
Franchisegeber und Franchisenehmer gehen beide ein hohes Risiko durch den Abschluss des
Franchisevertrags ein. Dies vor allen Dingen durch die asymmetrisch verteilten Informationen
bezüglich der Wertigkeit des Franchisesystems und der Qualifizierung des Franchisenehmers.
Die Plattform franchisetip.de informiert anschaulich über die unterschiedlichen Sichtweisen
der Franchisegeber und Franchisenehmer und schafft so das notwendige Wissen und mehr
Vertrauen für den Einstieg in ein Franchisesystem bzw. für den Start als Franchisegeber. Über
die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit
eine qualifizierte Vor-Ort-Franchise-Beratung sichergestellt werden. Neben der Unterstützung
bei der Finanzierung wird insbesondere dem Franchisenehmer an den Beratungspunkten des
Netzwerks immer auch neutrale Beratung zum Einstieg in Franchisesysteme angeboten.
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Sabine Gürtler
Pressereferentin
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