Das Krankenversicherungssystem in Frankreich

Transcrição

Das Krankenversicherungssystem in Frankreich
DAS KRANKENVERSICHERUNGSSYSTEM IN FRANKREICH
Staatliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip
Jeder Bürger mit Wohnsitz in Frankreich erhält Versicherungsschutz –
unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand. Es bestehen
mehrere Formen (für Angestellte, Selbstständige etc.)
Kostenerstattungssystem
Der Arzt stellt für die Behandlung eine Rechnung aus, welche der Patient zunächst aus eigenen
Mitteln begleicht und im Anschluss seiner zuständigen CPAM (Caisse Primaire Assurance
Maladie – staatliche Krankenversicherung) zur Erstattung einreicht. Notwendig ist die Vorlage
der „Carte Vitale“, wonach die meisten Ärzte auf digitalem Weg direkt mit der Kasse abrechnen.
Die Erstattung muss innerhalb von 5 Tagen geschehen.
ACHTUNG: Die „Carte Vitale“ ist kein Zahlungsmittel. Jeder Arzt hat die Möglichkeit das System
des „tiers payant“ anzuwenden. Dabei rechnet er direkt mit dem Krankenversicherer ab. Der
Patient erhält vom Versicherer nur noch eine Abrechnung mit der Kostenbeteiligung.
Behandlungskosten
Nicht-Bedürftige:
70 % der Behandlungskosten (ohne
Honorarüberschreitung) übernimmt die zuständige
CPAM (90 % im Raum Elsass-Moselle). Zusatzkosten
für den Patienten (im Jahr nicht mehr als 50 €): 0,50 €
pro Medikamentenpackung, 2 € pro Krankentransport,
1 € pro Behandlung, 18 € pro Krankenhaustag.
Bedürftige:
(mindestens 3 Monate
wohnhaft in Frankreich)
100%-ige Erstattung. Sie
werden auf Antrag bei der
CMU (Couverture maladie
universelle) versichert und
müssen keine
Vorauszahlungen leisten.
30 % der Behandlungskosten (bzw. 10 % ElsassMoselle) sind vom Patienten selbst zu tragen.
Außerdem muss er sich anteilig an den Kosten für
Medikamente beteiligen
„Mutuelle“ - Zusatzversicherung
Ca. 87 % der Versicherten besitzen
daher eine Zusatzversicherung
(mutuelle), welche ggf. den Eigenanteil an den Kosten übernimmt.
Die Couverture maladie universelle complémentaire
sichert die vollständige Kostenübernahme von
Leistungen für diejenigen ab, die sich keine
Zusatzversicherung leisten können.
Die Finanzierung des Systems erfolgt
hauptsächlich über die Abgaben auf Lohn und
Gehalt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil),
öffentliche Mittel, die allgemeine Sozialsteuer
(CSG), Steuern aus Kapital und Vermögen etc.
Die CMU finanziert sich aus
Haushaltsmitteln sowie aus einem
Teil der Alkohol- und Tabaksteuern.
© 2011 Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr