08a.Carte Vitale und DMP in Frankreich.Junold

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08a.Carte Vitale und DMP in Frankreich.Junold
Ines Junold
84749
Lehramt für Informatik und Wirtschaft/ Recht
2. Fachsemsester
[email protected]
Proseminar Rechnerarchitektur
Informatik und Gesellschaft
Prof. Dr. Eberhard Zehendner
Institut für Informatik
Fakultät für Mathematik und Informatik
FSU Jena
Sommersemester 2006
Carte Vitale und DMP in Frankreich
09. August 2006
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Inhaltsverzeichnis
1
Die elektronische Krankenkarte auf der Welt
1.1
Österreich
1.2
Andalusien
2
Frankreich
2.1
Das Gesundheitssystem in Frankreich
2.2
Die carte vitale 1
2.2.1 Probleme mit der carte vitale 1
2.2.2 Version 1.04 der carte vitale 1
2.2.3 Veränderte Verhaltensweisen durch die carte vitale 1
2.3
Die carte vitale 2
2.4
Die DMP
2.4.1 Die DMP im Allgemeinen
2.4.2 Die DMP in Frankreich
2.5
Gründe für die Einführung der Carte vitale
2.6
Das Projekt SESAM- VITALE und Gemplus
2.7
Die Hz- Karte (der Heilberuflerausweis)
2.8
Mögliche Probleme und Schwierigkeiten mit der carte vitale in Deutschland
3
Literaturverzeichnis
3.1
Internetadressen
3.2
Zeitschriften
3.3
andere Literatur
4
Anhang
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1 Die elektronische Krankenkarte auf der Welt
In vielen Ländern der Welt wurden seit den 90er Jahren elektronische Gesundheitskarten
eingeführt.
Besonders die Segam Orga SAFRAN Group besitzt großen Einfluss in diesem Gebiet der
Technologie, so war sie maßgeblich an der Einführung der folgenden elektronischen
Gesundheitskarten beteiligt (vgl. Segam Orga o.J.):
In Tschechien kam es zur Einführung der Macha (siehe Anhang 4.1.1). Mit dieser Karte
sollten die Möglichkeiten von Chipkarten getestet werden. Diese elektronische Karte erwies
sich als große Erleichterung im Bereich von Medizin, Kranken- und Sozialversicherung,
insbesondere für Ärzte.
In Schweden wurde die Gambro entwickelt. Auf ihr werden ärztliche Verordnungen und
durchgeführte Behandlungen gesichert.
In der russischen Region Tula gibt es die Tula Karte (siehe Anhang 4.1.2). Die Sagem Orga
(damals ORGA Zelenograd genannt) belieferte die Region mit entsprechenden Chipkarten,
mit Hardware und mit Software.
Selbst in den USA war das Unternehmen beteiligt, mit der Health Passport (siehe Anhang
4.1.3). Doch war diese sind nur von Vorteil für Mütter. Auf eine solche Karte werden
Indentifikationsdaten und auch Gutscheine für Mutter und Kind geladen. Mit diesen
Gutscheinen können die Mütter bestimmte Lebensmittel, eine medizinische Betreuung und
eine entsprechende Fortbildung für ihr Kind erhalten. Diese Gutscheine können benutzt, und
wenn sie aufgebraucht sind, wieder aufgeladen werden.
Auch in anderen Ländern kam es (auch durch andere Unternehmen) zur Einführung von
elektronischen Krankenkarten: in Indien (die Village Watsan), Österreich, Italien, Irland,
Deutschland, Finnland, Griechenland, Ungarn und in der Slowakei (vgl. Netcards 2006).
1.1 Österreich
Die österreichische elektronische Gesundheitskarte wird in erster Linie für eine erleichterte
Abrechnung bei den Krankenkassen verwendet. Auf dieser e- card sind neben Namen und
Titel des Karteninhabers auch die Sozialversicherungsnummer gespeichert. Gegen eine
gewisse Gebühr kann diese e- card auch auf eine so genannte Bürgerkarte verbessert werden.
Diese Bürgerkarte besitzt im Gegensatz zur „normalen“ e- card eine Signaturfunktion.
Mehr als ein Jahr nach deren Einführung (Mai bis November 2004) kam es zu ersten
Problemen. Im September 2005 wurde der Hauptserver des Gesundheits-InformationsNetzwerkes (GIN- auf dem GIN wird nach dem Einlesen der Versichertendaten über die
Gesundheitskarte die Behandlung abgerechnet) vom Netz genommen, doch trat in dieser Zeit
auf dem Ersatzserver ein Datenbankfehler auf, so dass die Ärzte die Behandlung nicht mehr
online abrechnen konnten. Der Serverausfall dauerte vier Stunden, in denen die Ärzte die
Patientendaten und alles nötige per Hand notieren mussten.
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Dann, zwei Tage nach dem Datenbankfehler, trat erneut ein Problem auf, nämlich als das
System in den Offlinemodus wechseln sollte. Auch bei diesem Problem konnten die Ärzte die
Daten erst zu einer späteren Gelegenheit an das GIN übermitteln.
Zu diesem Zeitpunkt war es eigentlich geplant, die Funktionen der e- card zu erweitern, so
beispielsweise eine elektronische Arzneimittelbewilligung einzuführen. Jedoch lehnte der
Ärztekammer-Präsident Dr. Reiner Brettenthaler (siehe Anhang 4.1.4) aufgrund der
Systemausfälle eine Erweiterung der Karte ab. Doch die Systemlieferanten versuchten sich zu
rechtfertigen, schließlich lief das System bis September 2005 6800 Stunden zuverlässig und
war 99,9% verfügbar. Außerdem verstärkte man nach den beiden genannten Ausfällen die
Sicherheitsinfrastruktur (vgl. IT Kompakt 2005, S. 7 f.).
1.2 Andalusien
In der spanischen Region Andalusien begann man bereits 1997 mit der Umstellung auf die
Gesundheitskarte „Diraya“, auch wenn sie erst 2004 als zentraler Bestandteil eingeführt
wurde. 2005 besaßen rund 66% der Andalusier eine elektronische Gesundheitskarte, 2006 soll
dieser Anteil auf 80% steigen.
Durch die Diraya können Ärzte und Krankenschwestern auf die Krankenkarte des Patienten
zugreifen, welche in einem elektronischen Archiv gespeichert ist. Nachdem der Patient den
betreffenden Arzt autorisiert hat, kann der Arzt die Patientenakte online verändern,
Verordnungen hinzufügen und neue Rezepte ausstellen. Wenn der Arzt ein solches Rezept
ausgestellt hat, kann der Patient mit seiner Krankenkarte in der Apotheke dieses Medikament
erlangen. Bei chronisch Kranken ist es so geregelt, dass der Arzt ein Rezept über mehrere
Monate ausstellen kann.
Einerseits kritisiert die Ärztegemeinschaft zwar, dass das System oft nicht funktioniere,
jedoch waren auch schon letztes Jahr (2005) erste Einsparungen bei den Rezept- und
Personalkosten zu vermerken (vgl. IT Kompakt 2005, S. 7 f.).
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2 Frankreich
2.1 Das Gesundheitssystem in Frankreich
Im französischen Gesundheitssystem existiert eine große nationale Krankenversicherung: die
CNATMS. Alle Franzosen, außer ein paar Berufsgruppen, sind über diese versichert. In
Frankreich müssen die zu behandelnden Patienten bei den meisten Ärzten zuerst ihre
Behandlung selbst bezahlen, bekommen jedoch etwa zwei Drittel zurück, also belaufen sich
die Selbstbeteiligungskosten auf etwa ein Drittel (ähnlich wie in Deutschland privat
Versicherte, jedoch ist das Abrechnungssystem wesentlich einfacher). Wegen dieser hohen
Selbstbeteiligung schließen viele Franzosen zur Sicherheit Zusatzversicherungen ab. Durch
das Hausarztmodell der Franzosen (siehe Gliederungspunkt 2.4.2 Die DMP in Frankreich)
wird der Besuch von teuren Fachärzten bewusst eingeschränkt.
Der Staat greift intensiv in das Gesundheitswesen ein. So verhandelt er beispielsweise mit den
Pharmazeuten und kann dadurch mit über die Medikamentenpreise bestimmen. Auch die
Kosten für die staatliche Krankenversicherung liegen in seiner Hand (vgl. Sueddeutsche
Zeitung 2002).
Zur weiteren Lektüre zum Thema „Gesundheitssystem in Frankreich“ findet sich auf
http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_frankreich.htm ein interessanter Artikel.
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2.2 Die carte vitale 1
Die „carte vitale 1“ (siehe Anhang 4.2.1) wurde vor knapp zehn Jahren in Frankreich
eingeführt, konnte sich jedoch erst nach und nach durchsetzen, da die Ärzte dieser neuen
Technik noch nicht ganz vertrauten. Sie ist eine Versicherungschipkarte, auf der die
verwaltungsmäßigen Daten des Patienten gespeichert sind. Diese Mikroprozessor- Chipkarte
enthält jedoch keine medizinischen Daten. Über diese Funktion verfügt erst ihr Nachfolger,
die „carte vitale 2“. Sie kann auch medizinische Informationen und Notfalldaten abspeichern
(vgl. Konrad- Adenauer- Stiftung e.V. 2004). Um die Karte lesen zu können, werden die
entsprechende Software und ein Kartenlesegerät (siehe Anhang 4.2.2) benötigt. Außerdem ist
auch der elektronische Heilberufsausweis, „Hz- Karte“, zum Abrufen der Daten unerläßlich
(siehe Gliederungspunkt 2.7: Die Hz- Karte).
Mit der carte vitale 1 kommt es zu einem Onlinedatenaustausch zwischen den
Leistungserbringern und der Krankenversicherung. Durch diese Karte ist man berechtigt das
französische Gesundheitssystem zu nutzen. Da durch die elektronische Gesundheitskarte die
manuelle Bearbeitung der Erstattungsanträge (wie die Erstattung von Medikamenten und
Behandlungskosten) wegfällt, reduzieren sich auch die Verwaltungskosten merklich. (vgl.
Aerzteblatt.de 2006)
2.2.1 Probleme mit der carte vitale 1
2003, also kurz vor der Einführung der „carte vitale 2“, wurden Fragen im Zuge der
Entwicklung der NIKT (neue Informations- und Kommunikationstechnologien), insbesondere
bezüglich der Telemedizin und der Nutzung von Netzwerken laut. Es wurde überlegt wie man
das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten aufrechterhalten kann. Auch war nicht
klar, wer die Rechte bezüglich Eigentum, Archivierung und Nutzung der Krankenakte besaß.
Schließlich hat der Patient die die Berechtigung zu entscheiden, ob die Beschäftigen im
Gesundheitswesen die Akte einsehen dürfen oder nicht. Somit kann der Patient auch zum Teil
über den Inhalt der Akte verfügen (Was soll geschrieben werden, was nicht?). Durch die
NIKT können diese Patientendaten elektronisch gespeichert werden, jedoch wirft auch dies
neue Probleme bezüglich der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten auf (vgl. Internationale
Vereinigung für soziale Sicherheit 2003).
2.2.2 Version 1.04 der carte vitale 1
Die Version 1.04 der carte vitale 1 war vor allem dazu da, erkannte, bestehende Probleme zu
lösen.
Ein Problem war, dass der Arzt jedesmal, wenn die Daten von einem Patienten vor oder nach
der Untersuchung abgerufen oder -geschickt werden sollten, seinen Heilberuflerausweis mit
in den Kartenleser stecken musste. Durch die bessere Version 1.04 ist es so geregelt, dass eine
zeitliche Verschiebung zwischen der Bearbeitung der Daten und dem Einstecken des
Heilberuflerausweises realisierbar ist. So wird es dem Arzt ermöglicht, seinen Ausweis
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einmal am Ende des Tages in das Lesegerät zu stecken, um beispielsweise die elektronischen
Krankenscheine zu unterzeichnen und an die Krankenversicherung zu versenden.
Die neue Version ermöglicht es auch, durch den Arzt erbrachte Leistungen trotzdem
abzurechnen, auch wenn die carte vitale des Patienten bereits abgelaufen ist und der Patient
somit eigentlich keinen Anspruch mehr auf eine Krankenversicherung hat. In diesem Fall
können nun die Daten der medizinischen Behandlung über eine Ersatzperson gespeichert
werden.
Eine andere Erneuerung ist, dass in Privatkliniken der Belegschein 615 wegfällt. Somit ist ein
Arzt berechtigt, für seinen Kollegen mit seinem eigenen Heilberuflerausweis elektronisch zu
unterschreiben. Durch diese Übertragung der Zeichnungsbefugnis wird den Ärzten ihre Arbeit
erheblich erleichtert, da nicht immer ein bestimmter Arzt unterschreiben muss (vgl. ebenda).
2.2.3 Veränderte Verhaltensweisen durch die carte vitale 1
Die carte vitale 1 bringt viele Neuerungen und Anwendungsmöglichkeiten mit sich, mit denen
sich die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen erst vertraut machen müssen.
Durch die carte vitale 1 ist es den Ärzten und Fachleuten nun möglich, ihr medizinisches
Fachwissen untereinander auszutauschen und somit dem Patienten eine bessere medizinische
Behandlung zu gewährleisten. Durch die entstandene „Nähe“ der Ärzte zueinander ist auch
eine ist auch eine kontinuierliche und gut koordinierte Behandlung erreichbar.
Ebenfalls den Nutzern des Gesundheitssystems, also den Patienten, ist eine neue Vielfalt von
neuen Möglichkeiten gegeben. Durch diese Möglichkeiten sind sie selbst stärker für sich und
ihre Gesundheit verantwortlich. So haben sie damit neue Möglichkeit bezüglich ihrer eigenen
Krankenakte (siehe Gliederungspunkt 2.2.1: Probleme mit der carte vitale 1), vor allem was
Eigenschaften und Nutzung ihrer Krankenakte angeht. Da sie nun auf diese Zugriff und somit
Wissen über ihre Krankheiten haben, können sie sich über gewisse Gesundheits- Webseiten
(zum Beispiel http://www.netdoktor.at/) nähere Informationen über ihre Beschwerden
einholen. Diese Qualität der Webseiten muss nur gesichert sein, so dass die Patienten sich
sicher sein können, dass sie nichts Falsches im Internet lesen.
Besonders Krankenversicherungsträger, berufsständische Einrichtungen und auch der Staat
bemühen sich, die bestehenden Technologien zu verbessern und zu fördern, so dass effektiv
zu einer Verbesserung der medizinischen Behandlung beigetragen wird, wobei auch die
Rechte des Patienten gewahrt bleiben müssen (vgl. ebenda).
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2.3 Die carte vitale 2
2004 kam es in Frankreich zur Einführung der „carte vitale 2“ und im Zuge dessen zur
Einführung einer Praxisgebühr über einen Euro, die bei jedem Besuch zu entrichten ist (vgl.
Heise. De 2004).
Diese Karte enthält einige Erweiterungen im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, der carte vitale
1. So besitzt diese Karte eine Speicherkapazität von 32 Kilobyte, wohingegen die carte vitale
1 nur über einen Speicherplatz von 4kb verfügte (vgl. Sante.gouv 2004). Auf diesen 32
Kilobyte sind unter anderem die biometrischen ID- Merkmale - wie auf dem europäischen
Reisepass - gespeichert (durch Fingerabdruck und Gesichtserkennung zu gewinnende
Merkmale). Durch diese Merkmale soll der Arzt auch ohne Onlineverbindung zum Server die
Möglichkeit haben, den Patienten zu identifizieren (vgl. Newsbyte.ch 2004). Auch sind auf
dieser neuen Karte Notfalldaten wie Blutgruppe oder Allergien abrufbar. Daneben sind
mindestens vier signierte eRezepte, Pointer (zum Beispiel die Adresse des Health Care
Providers oder dem Ort der Ablage von Befunden), Indikatoren der letzten
Bezahltransaktionen und auch Informationen zu möglichen Zusatzversicherungen auf der
Karte gespeichert (vgl. Chipkarte.at 2005). Eine elektronische Patientenakte ist möglich,
jedoch nicht zwingend auf der Karte gespeichert. Alle anderen Informationen und Daten des
Patienten können hostbasierend über die zentrale Patienten- und Rezeptdatei im Internet
abgerufen werden (vgl. Heise.de 2004).
Auf der carte vitale 2 ist im Gegensatz zu ihrem Vorgänger ein Foto des Inhabers abgebildet
(siehe Anhang 4.2.3). Dies soll den Betrug mit der Krankenkarte erschweren. Das
Gesundheitsministerium schätzt das Betrugsvolumen mit der carte vitale 1 auf mehrere
Millionen Euro (vgl. Konrad- Adenauer- Stiftung e.V. 2004). Das Foto kostet pro Karte 60
Cent. Da ungefähr 60 Millionen Karten benötigt werden, versucht das Foto Mehrkosten in
Höhe von 35 Millionen Euro insgesamt (vgl. Sante.gouv 2004).
Auch soll die Karte- neben dem Medikamenten- und Leistungsmissbrauch- den Missbrauch
von Krankschreibungen eindämmen. Mithilfe der elektronischen Patientenakte soll es nur
dem Arzt, der auch die erste Krankschreibung vorgenommen hat, möglich sein, die
Krankschreibung zu verlängern.
In Deutschland will man die eKarte mit zusätzlichen Funktionen (wie der qualifizierten
Signatur) einführen und so dem Patienten mehr Verfügungsgewalt über seine elektronische
Patientenakte ermöglichen. Doch diese Idee wurde in Frankreich verworfen (vgl. Heise.de
2004).
Aber der Patient kann, wie es auch bald in Deutschland möglich sein soll, wenn er möchte
dem Arzt die Erlaubnis (ohne Angabe von Gründen) die Einsicht in die elektronischen Akten
entziehen. Dies wird jedoch von französischen Datenschützern kritisiert, da der Patient, wenn
er dem Arzt die Befugnis nicht erteilt, mit Kürzungen von Krankenkassen- Zuschüssen zu
rechnen hat (vgl. Newsbyte.ch 2004).
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2.4 Die DMP
2.4.1 Die DMP im Allgemeinen
Die DMP sind im Allgemeinen Disease- Management- Programms, also strukturierte
Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Es wird davon ausgegangen, dass man durch
Leitlinien und Standards die optimale Behandlung für einen bestimmten Patienten definieren
und anwenden kann. Das Ziel dieser Methode ist es, eine optimale Versorgung des Patienten
zu sichern und normalerweise langfristig entstehende Kosten zu senken. Im Moment werden
solche Behandlungsmethoden für Asthma, chronische Lungenerkrankungen, Brustkrebs,
Diabetes (Typ 1 und Typ 2) sowie für Herzerkrankungen entwickelt (vgl. Landesvertretung
für Gesundheit Niedersachsen e.V. 2004).
2.4.2 Die DMP in Frankreich
Im Gegensatz zur DMP im Allgemeinen ist in Frankreich mit dem Begriff DMP die
elektronische Patientenakte, das „dossier médical personnel“ („gemeinsames medizinisches
Dossier“) gemeint. In der DMP sind alle Daten zu Krankheiten, Diagnosen und Behandlungen
und sogar Röntgenaufnahmen gespeichert, die mit Hilfe der carte vitale und dem
Heilberuflerausweis der Ärzte abgerufen werden können (Ohne eine der beiden Karten ist die
Einsichtnahme nicht möglich). Dies erleichtert die Verwaltung der Daten des Patienten
enorm, da so alle medizinischen Daten nah beieinander stehen und der Papieraufwand der
Ärzte zum Teil wegfällt bzw. erleichtert wird. Auch ist es dem Patienten möglich, über das
Internet Einsicht in seine Akte zu erlangen und sich so einen besseren Überblick über seine
Gesundheit zu machen (siehe Gliederungspunkt 2.2.3 Veränderte Verhaltensweisen durch die
carte vitale 1).
Im Oktober 2004 begann man in Labortests mit 10000 fiktiven Akten. Dies wurde von
November bis März 2006 auf 5000 echte Patientenakten ausgeweitet. Ab Anfang 2007 ist es
vorgesehen, dass jedem Bürger Frankreichs eine DMP besitzt. Dies gilt für alle Menschen, die
in Frankreich krankenversichert sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben (vgl. IT
Kompakt 2005, S. 7 f.).
In Frankreich existiert ein Hausarztmodell, welches die Behandlung der Patienten effizienter
gestalten soll. Jeder Patient hat einen bestimmten Arzt als Hausarzt benannt. Dieser oder der
entsprechend fortgebildete Allgemeinmediziner koordiniert im Rahmen der DMP den
gesamten Versorgungsprozess. Er bestimmt somit, wann und zu welchen Fachärzten oder
Krankenhäusern der Patient gehen soll. Er trägt die Verantwortung für die Effizienz und
Qualität der Behandlung (vgl. Landesvertretung für Gesundheit Niedersachsen e.V. 2004). In
Frankreich muss der Patient die Behandlung zuerst selbst bezahlen und die CPAM erstattet
dann das Geld zurück (siehe Gliederungspunkt 2.1: Das Gesundheitssystem in Frankreich).
Wenn der Patient jedoch (seit Sommer diesen Jahres) selbstständig (also ohne Überweisung)
zu einem anderen Arzt oder Spezialisten (außer bei Kinderärzten, Zahnärzten und
Frauenärzten) geht, werden ihm weniger Behandlungskosten zurückerstattet, also der
Eigenanteil steigt an (vgl. Grenzgaenger- Forum 2006). Dies ist eine gute Methode, die
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Behandlung gleich von Anfang an für den Patienten entsprechend effektiv zu gestalten.
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2.5 Gründe für die Einführung der Carte Vitale
Die carte vitale soll besonders die Qualität der medizinischen Versorgung für den Patienten
optimieren. So soll die carte vitale beispielsweise eine Mehrfachverschreibung von
Medikamenten
verhindern.
Auch
ist
die
Einnahme
von
tödlichen
Medikamentenkombinationen (wie im Lipobay- Skandal) somit unterbunden (vgl. Heise.de
2004). Solche gefährlichen Medikamentenkombinationen führen in Frankreich pro Jahr unter
anderem zu 128000 Einweisungen in Krankenhäuser und zu mehreren Todesfällen im
Straßenverkehr (vgl. Kölner Stadtanzeiger 2006). Auch sollen durch die carte vitale die
unnötigen Arztbesuche (wie zum Beispiel Doppeluntersuchungen) eingedämmt werden. Der
Patient hat nun ebenfalls einen besseren Überblick über seinen Gesundheitsstatus (siehe
Gliederungspunkt 2.2.3: Veränderte Verhaltensweisen durch die carte vitale 1).
Auch den Ärzten kommt die Einführung der elektronischen Krankenkarte zugute. Durch sie
haben die Ärzte einen schnelleren, besseren und vollkommeneren Überblick über den
Gesundheitsstatus des Patienten, insbesondere in Notfallsituationen (vgl. Klimkeit 2006, S.3).
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2.6 Das Projekt SESAM- VITALE und Gempuls
Einer der Hauptlieferanten bei der Ausgabe der carte vitale 2 war das Unternehmen Gemplus.
Das Projekt SESAM- VITALE ist eines der größten e- healthcare Projekte auf der Welt. Bei
diesem Projekt müssen 80 Millionen elektronische Vorgänge aus dem Bereich des
Gesundheitswesens im Monat verarbeitet werden.
Der Vertrag mit Gemplus über die carte vitale umfasst die Produktion (mit der grafischen und
elektronischen Personalisierung) und den Versand (Lieferung von mindestens acht Millionen
Karten innerhalb von zwei Jahren) der Chipkarten. Nach zwei Jahren ist eine
Vertragsverlängerung um zwei weitere Jahre möglich.
Gemplus war auch schon 1998 im französischen Gesundheitswesen involviert, als die carte
vitale 1 Karten personalisiert (inklusive Lieferung) und die Kartenlesegeräte für das SESAMVITALE Projekt ausgeliefert wurden.
Die Gemplus ist jedoch nicht nur in Frankreich aktiv, sondern auch unter anderem in Belgien,
Deutschland, Slowenien und China. Die gelieferten Produkte und Dienstleistungen (wie zum
Beispiel Personalisierungs-, Mailing- und Beratungsdienstleistungen) umfassen mehrere
Millionen Chipkarten, Lesegeräte und die entsprechende Software. Man sieht also, dass die
Gemplus schon eine jahrelange und differenzierte Erfahrung in Bezug auf elektronische
Gesundheitskarten besitzt (vgl. Gemplus 2006).
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2.7 Die Hz- Karte (der Heilberuflerausweis)
Der französische Heilberuflerausweis unterscheidet sich je nachdem, von welcher Art von
Arzt er benötigt wird. Insgesamt gibt es vier verschiedene Ausführungen:
Die erste Variante ist die „Carte du Professionnel de Santé“ (CPS, siehe Anhang 4.2.4), also
die Karte der medizinischen Fachkraft. Diese Karte besitzen medizinische Fachkräfte, wie
Doktoren, Apotheker, Zahnärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Physiotherapeuten und
ähnliche.
Die zweite verfügbare Karte ist die „Carte de Professionnel en Formation“ (CPF, siehe
Anhang 4.2.5). Diese Karte bekommen Ärzte, die zwar promoviert haben, also schon
ausgebildet sind, jetzt jedoch ihre Fachrichtung ändern oder erweitern wollen, so genannte
„Fachleute im Training“.
Die dritte Karte gibt es als „Carte de Directeur d' Etablissment“ (CDE) oder auch als „Carte
de Personnel d' Etablissement“ (CPE) (siehe Anhang 4.2.6). Die erste Karte, CDE, kann ein
Direktor einer Sicherheitseinrichtung erlangen. Die Zweite, CPE, bekommt der Stab einer
Sicherheitseinrichtung.
Solche
Sicherheitseinrichtungen
sind
zum
Beispiel
Gesundheitseinrichtungen oder Labore.
Die vierte und letzte Karte ist die „Carte de Personnel Autorisé“ (CPA, siehe Anhang 4.2.7).
Diese ist für den Stab der autorisierten Organisationen, damit sich diese an die
Gesundheitspflegenetze anschließen können.
Um die Hz- Karte benutzen zu können, benötigt man einen Kartenleser und die entsprechende
Software, um die Karte einlesen zu können. Der Besitzer der Karte, also der entsprechende
Arzt, muss die Karte in den Kartenleser einführen und seine persönliche
Identifikationsnummer, genannt STIFT, eingeben.
Wenn der Arzt seinen Heilberuflerausweis vor dem 26.11.2001 erworben hat, besitzt sie eine
Gültigkeit von zwei Jahren. Wenn sie jedoch nach dem 26.11.2001 erworben wurde, weist sie
eine Gültigkeit über drei Jahre auf. Nähert sich das Verfallsdatum der Karte, führt die GIP
eine automatische Erneuerung der Karte durch. Um es für die Ärzte zu gewährleisten, dass sie
ohne Unterbrechung ihrer Tätigkeit nachgehen können, wird ihnen ihre neue Karte wenige
Tage vor dem Ablauf der alten zugesandt.
Alle diese Karten haben jedoch die gleichen Funktionen: Sie sollen in erster Linie den Zugang
zu den medizinischen Daten sichern, da man ohne Heilberuflerausweis nicht auf die
medizinische Daten der Patienten zugreifen kann (also auf die Datenbanken, auf denen die
Daten liegen). Auch soll es die Sicherheit der zu sendenden elektronischen Post und der
medizinischen Daten gewährleisten. Die Hz- Karte ist unerläßlich, um die medizinischen oder
administrativen Daten (beispielsweise elektronische Rückerstattungsformulare „Feuilles des
Soins electronique“) elektronisch zu unterzeichnen, was auch eine höhere Sicherheit im
Gegensatz zur normalen handschriftlichen Unterschrift bietet. Außerem ist es durch die HzKarte möglich, vertrauliche Daten zu kodieren, so dass nicht jeder Einsicht in sie nehmen
kann (vgl. GIP „CPS“ 2003).
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2.8 Mögliche Probleme und Schwierigkeiten mit der carte vitale in Deutschland
Auch in Deutschland wird sie bald kommen: die elektronische Gesundheitskarte
(beispielsweise siehe Gliederungspunkt 2.2.1: Probleme mit der carte vitale 1). Wie bereits
erwähnt, hatte die carte vitale in Frankreich Probleme bei ihrer Einführung und darüber
hinaus werden Schwierigkeiten sicher auch in Deutschland auftreten.
Viele Menschen sind anfangsweise sehr skeptisch gegenüber Neuem und neuer Technik.
Wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt wird, wird es in Arztpraxen zu
einigen Neuanschaffungen im IT Bereich kommen. So müssen die Ärzte sich
Kartenlesegeräte, evtl. einen neuen Computer, eine Internetleitung usw. anschaffen. Diese
Erwerbungen sind natürlich mit neu entstehenden und nicht geringen Kosten verbunden.
Genauso müssen sich nun die Beschäftigten im Gesundheitswesen fortbilden, um mit der
Technik umgehen zu können. Wenn man diese Punkte berücksichtigt kann man natürlich
diese Skepsis verstehen.
Dann bleiben natürlich auch noch die Fragen bezüglich der Speicherung. Wo sollen die Daten
gespeichert werden? Wie kann man sie ausreichend vor Fremdzugriff schützen? Obwohl die
eGK bereits Anfang diesen Jahres hätte eingeführt werden sollen, sind diese Fragen noch
immer nicht geregelt.
Wie auch in Frankreich ist es vorgesehen, dass die Patienten in der deutschen Version der
Krankenkarte bestimmen können, welche Daten der Arzt sehen darf und was in ihrer Akte
gespeichert werden soll. Doch beinhaltet dies auch, dass der Arzt sich nie sicher sein kann,
dass er wirklich alles über den Patienten erfahren kann und somit weiß. So ist es natürlich
nicht auszuschließen, dass Doppeluntersuchungen o.ä. auftreten, was die eGK eigentlich
vermeiden soll.
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob der Patient behandelt werden kann, wenn wenn er
seine Karte bei der Behandlung vergessen hat. Oder was ist, wenn er mal seine PINnummer,
die er eingeben muss, so dass der Arzt auf die Daten des Patienten zugreifen kann, vergessen
hat? Ist dann eine Behandlung gar nicht möglich? In Frankreich war dies so geregelt (siehe
Gliederungspunkt 2.2.2: Version 1.04 der carte vitale 1), dass die Daten der Behandlung über
eine Ersatzperon gespeichert werden können.
Wie man sieht, ist die eGK nach ihrem aktuellen (öffentlich zugänglichen) Stand noch lange
nicht so weit für ihre Einführung. So viele Fragen sind noch nicht geklärt, die offensichtlich
vorliegen und alle diese Probleme dann erst zu bearbeiten wenn die Karte längst eingeführt ist
und sich die ersten Patienten, Ärzte oder Krankenversicherungen beschweren, ist sehr
schwierig. Dabei wäre es doch gar nicht so schwer, aus den Fehlern und Problemen der
anderen Länder (wie Frankreich) zu lernen und diese auszuschalten.
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3 Literaturverzeichnis
3.1 Internetadressen
Aerzteblatt.de: http://www.aerzteblatt.de/
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http://www.cpam-lepuy.fr/assures/assu_listeprofessionneldesante.htm
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http://www.doctorsmanifesto.org/images/home/dr_reiner.jpg
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Gemplus gewinnt Auftrag für die nächste Generation der elektronischen
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Auch Frankreich bekommt eine Gesundheitskarte. 2004
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Frankreich will die Patienten erziehen. 2006 (21.04.06- 09: 42)
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http://www.newsbyte.ch/de/news/nws124739,,.htm
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Présentation du contenu de la carte Vitale 2. 2004 (27.06.06- 19:35)
http://www.sante.gouv.fr/htm/actu/carte_vitale2/present.htm
Segam Orga: http://www.sagem-orga.de/
-
Aus der Praxis – Chipkarten im Gesundheitswesen. o. J.(24.07.06- 15:45)
http://www.sagem-orga.de/index.php?mySID=9c8e3f08 9e521045dfd47fa82
5a04 2fd&cat_id=2779&menu_cat=2779
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Sueddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/
-
Großes System mit kleinem Fehler. 2002 (27.07.06- 16:20)
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/937/2935/
3.2 Zeitschriften
IT Kompakt: Das System „Diraya“ In Andalusien. Berlin 2005
IT Kompakt: Erste Probleme mit dem österreichischen e-card-System . Berlin 2005
IT Kompakt: Frankreich plant elektronische Patientenakte. Berlin 2005
3.3 andere Literatur
Klimkeit, C.: Die elektronische Gesundheitskarte aus Patientensicht. Jena 2006
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4 Anhang
4.1.1 die Macha Karte (Tschechien) (Seite 3)
(vgl. Segam Orga o.J.)
4.1.2 die Tula Karte (Russland) (Seite 3)
(vgl. ebenda)
4.1.3 der Health Passport (USA) (Seite 3)
(vgl. ebenda)
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4.1.4 Ärztekammer-Präsident Dr. Reiner Brettenthaler
(vgl. Doctosmanifesto o. J.)
4.2.1 die carte vitale 1
(vgl. CPAM o.J.)
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4.2.2 ein Kartenlesegerät mit eingesteckter carte vitale
(vgl. lsi-fr.com o.J.)
4.2.3 eine carte vitale 2 mit Foto des Inhabers
(vgl. Fulmedico o. J.)
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4.2.4 Hz- Karten
(vgl. GIP „CPS“ 2003)
4.2.5 „Carte de Professionnel en Formation“
(vgl. ebenda)
4.2.6 „Carte de Directeur d' Etablissement“ oder „Carte de Personnel d' Etablissement“
(vgl. ebenda)
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4.2.7 „Carte de Personnel Autorisé“
(vgl. ebenda)
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