Oktober - Kaufering

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Oktober - Kaufering
Mitteilungsblatt
Markt Kaufering
Nr. 442 - Oktober 2014
Führungswechsel im Klärwerk
Außenrenovierung
der Pestkapelle St. Walburga
Verleihung der Kommunalen
Verdienstmedaille in Silber
Eine Wanderung zu
m Lech – Waldkinde
rgarten Kaufering
(Foto: Kerstin Riede
l)
Erntedank
Festzug
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zum Bierz
(Foto: Petra Mayr-Endhart)
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st der Freiwilligen Feue
Aus dem Übungsdien
rwehr Kaufering
(Foto: Tobias Dahme)
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(Foto: Thorst
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Spende
Grußwort des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
eine sehr wichtige Aufgabe des Marktgemeinderates ist die Aufstellung oder Änderung von
Bebauungsplänen. Meistens wird dies in der
Öffentlichkeit nicht besonders wahrgenommen, nur wenn ein neues Baugebiet entsteht,
wie der Berliner Ring in den vergangenen Jahren. Änderungen der bestehenden Bebauungspläne werden immer dann notwendig, wenn
neue Bauvorhaben entstehen sollen, welche so
bisher nicht eingeplant waren. Der Marktgemeinderat hat auch beschlossen, für das Dorf
Bebauungspläne aufzustellen und hat mit dem
ersten Teilbereich am Kirchberg begonnen.
Dieses Planungsvorhaben wird sehr intensiv
in den Gremien diskutiert und die Anwohner
werden mit eingebunden. Dabei ist es ein Planungsziel, den dörflichen Charakter zu erhalten.
Die Bauleitplanung ist für die Gemeinden ein
hohes, verfassungsrechtlich gewährleistetes
Selbstverwaltungsrecht, da in ihren Händen
die Planungshoheit liegt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
erlassen die Gemeinden zur Steuerung ihrer
städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen in Form von Bebauungsplänen.
Dabei müssen eine Reihe von Gesichtspunkten
bedacht werden:
Eine nachhaltige Entwicklung muss gewährleistet sein, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sind zu beachten, die Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen ist ein hohes Gut und es soll dem
Wohl der Allgemeinheit dienen.
Weitere wesentliche Erfordernisse sind die
Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt,
der Schutz und Entwicklung der natürlichen
Lebensgrundlagen, der Klimaschutz, die städtebauliche Gestalt und die Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes.
Das Baugesetzbuch regelt ganz eindeutig, dass
Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung
hierüber liegt bei der Gemeinde. Der Bebau-
ungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das
gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Ein wichtiger Grundsatz in diesem Gesetz ist,
im Rahmen der Planung die öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Eine nicht korrekte
oder gewissenhafte Befolgung dieser Vorgabe
kann zur teilweisen oder völligen Ungültigkeit
eines Bebauungsplanes führen. Im Grunde
werden dabei alle bekannten Sachverhalte, die
für die Bebauung und Nutzung einer Fläche
von Belang sind, zu Papier gebracht. Hierzu
gehören alle Interessen und gesetzliche Regelungen, die zusammen gebracht werden müssen und meistens ist das Ergebnis ein Kompromiss. Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch die
Planung ein relativ hoher Grad an Verlässlichkeit besteht, auf die sich alle einstellen können.
Es besteht kein gesetzlicher Zwang, alle Regelungen, die möglich wären, in einem Bebauungsplan zu treffen. Um jedoch alleinige
Rechtsgrundlage für die Beurteilung von
Bauvorhaben darzustellen, müssen zumindest Art und Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die
örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt sein. In
diesem Fall spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“, in dem die Zulässigkeit von Vorhaben abschließend geregelt ist.
Die allermeisten Bebauungspläne gehören zu
dieser Kategorie. Fehlt eine dieser vier Festsetzungen, handelt es sich um einen „einfachen
Bebauungsplan“. Einfacher und qualifizierter
Bebauungsplan durchlaufen aber die gleichen
Verfahrensschritte bei ihrer Aufstellung. Die
Entscheidung für einen einfachen B-Plan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne
„vereinfacht“ wird, dass Verfahrensschritte
entfallen.
Der Inhalt eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch abschließend geregelt. Voraussetzung
für eine Festsetzung ist immer eine städtebauliche Begründung. Aus der Baunutzungsverordnung werden die näheren Angaben zu
Art und Maß der Nutzung entnommen, sie
liefert sozusagen die Feinsteuerung zu diesen
Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Die
Art der baulichen Nutzung wird hauptsächlich
über Baugebiete (Kleinsiedlungsgebiete, reine
Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete,
Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete
und Sondergebiete) dargestellt. Das Maß der
baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Bauhöhen und die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Weiterhin werden die Bauweisen und die
überbaubaren Grundstücksflächen definiert
und die Zulässigkeit von Nebengebäuden (Nebenanlagen), Stellplätzen und Garagen geregelt. Bei dem gesamten Prozess der Aufstellung
hat jeder Bürger das Recht, Einwendungen
gegen die Planung zu erheben. Diese Einwendungen werden dann vom Marktgemeinderat
abgewogen und eine Entscheidung getroffen.
Das Gemeindegebiet von Kaufering hat ganz
unterschiedliche Planungsgrundlagen, es gibt
Ortsteile ohne Bebauungsplan und in anderen
Gebieten besteht ein Bebauungsplan, aber zum
Teil mit einem weit zurückliegenden Erstellungsdatum und einer Menge Änderungen.
Hier wird es in den nächsten Jahren die Aufgabe des Marktgemeinderates sein, sich den
Anforderungen der Ortsentwicklung zu stellen und genaue Planungsziele für den Markt
Kaufering zu entwickeln und diese umzusetzen. Gerade durch die begrenzten Flächenressourcen in Kaufering wird in den nächsten
Jahren eine sinnvolle Innenentwicklung die
größte Herausforderung sein. Dabei geht es
um eine Strategie, den zukünftigen Flächenbedarf durch die Nutzung von innerörtlicher, bereits erschlossenen Flächen zu decken und auf
die Ausweisung von Flächen auf der „Grünen
Wiese“ weitgehend zu verzichten.
Viele Grüße
Ihr
Erich Püttner
1. Bürgermeister
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
3
Standesamt August 2014
Geburten
Schmidt Maximilian Xaver, Eltern: Andreas Georg Leopold Schmidt und Carolin Susanne geb. Lamp, Kaufering, Singoldweg 15
Illin Otto, Eltern: Arsenij Illin und Olga Vladimirovna Acenko, Kaufering, Donnersbergstr. 4
Adelwarth Hannah Marie, Eltern: Christian Pacher und Tanja Simone Adelwarth, Kaufering, Drosselweg 11
Eheschließungen
Muradjan Alexander, Kaufering, Kivostr. 5 mit Guseva Elena, Kaufering, Kivostr. 5
Ziesmer Jens Uwe, Kaufering, Gotenstr. 3 mit Ulrich Vera geb. Wagner, Kaufering, Gotenstr. 3
Sterbefälle
Kuscha Heinz, Kaufering, Theodor-Heuss-Str. 11
Ritter Werner, Kaufering, Theodor-Heuss-Str. 11
Ochsenkühn Doris Annemarie geb. Wolter, Kaufering, Sudetenstr. 22
Goedeke Rudolf Ewald, Kaufering,Goethestr. 3
Arnold Renate geb. Janatsch, Kaufering, Iglinger Str. 15
Moser Karl, Höf lebogen 15, Kaufering, Höf lebogen 15
Lamp Anna Maria geb. Deufel, Kaufering, Maximilianstr. 7
Kühnel Elfriede geb. Dietrich, Kaufering, Theodor-Heuss-Str.11
Peischer Erwin, Kaufering, Augsburger Str. 6
Geier Kurt Alois, Kaufering, Schwabenstr. 5
Pann Elisabetha geb. Rascher, Kaufering, Theodor-Heuss-Str.11
Einwohnerstand 29.08.2014: 10.149
4 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Öf fnungszeiten und wichtige Telefonnummern
WERTSTOFFSAMMLUNG – ABFALLBESEITIGUNG Recyclinghof „Weißes Haus“, Am Texet 2
Tel. 08191/922250
oder 08191/664-134
Abfallwirtschaftszentrum
Hofstetten:
Tel. 08196/999237
Kompostplatz: Tel. 08191/29537 Containerplatz
am Kreisverkehr Montag, Mittwoch Dienstag, Donnerstag, Freitag Samstag 13:30 - 16:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
09:00 - 16:00 Uhr
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Samstag 08:00 - 16:00 Uhr
Zeiten wie Recyclinghof und zusätzlich
Montag bis Freitag (März – November) 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Samstag 07:00 - 19:00 Uhr
(Container für Altpapier, Pappe, Glas, Altkleider)
MÜLLABFUHRTERMINE
Biotonne Donnerstag 02.10.2014
Donnerstag 16.10.2014
Restmülltonne Donnerstag 09.10.2014
Donnerstag 23.10.2014
Papiertonne
Freitag 10.10.2014
Gelbe Tonne
Dienstag/Mittwoch Donnerstag 30.10.2014
14. bzw. 15.10.2014
RATHAUS
Pfälzer Str. 1
Tel. 08191/664-0 Bürgersprechstunde des 1. Bürgermeisters Montag – Freitag Montag zusätzlich Montag (nach telefonischer
Anmeldung unter 08191/664-111)
BÜCHEREI
Albert-Schweitzer-Str. 4a
Tel. 08191/664-200 Montag, Dienstag, Freitag 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
10:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 19:00 Uhr
Samstag (jeden letzten Samstag im Monat geschlossen) 10:00 - 13:00 Uhr
VHS & THEATERGEMEINDE
Albert-Schweitzer-Str. 4a Tel. 08191/664-220 Fax 08191/664-221 Montag bis Donnerstag
Montag nachmittags
Donnerstag nachmittags
NETZWERK KAUFERING Tel. 08191/976066 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
15:00 - 19:00 Uhr
im Seniorenstift, Theodor-Heuss-Str. 11, E-Mail: [email protected]
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG Donum Vitae
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ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Bayern Tel. 01805/191212
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Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
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Aus dem Rathaus
Kreisverkehr an der Nord-OstSpange ist kein Schulweg
Die Landkreisstraße LL 20 (Augsburger Straße, B 17alt), ist aufgrund ihres
Verkehrsaufkommens und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit immer eine
Gefahrenquelle. Daran ändert auch der
neue Kreisverkehr nichts.
Es war deshalb von vorneherein
klar, dass diese Überquerung
auf gar keinen Fall ein Schulweg
sein kann und bitten alle Eltern,
ihre Kinder wie gewohnt, durch die
Unterführungen zu schicken.
Sicherheit geht vor.
Rein rechtlich gesehen ist die LL 20
eine „Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft“. Der Kreisverkehr ist
beleuchtet und gut einsehbar, daher
gibt die Straßenverkehrsordnung keine
Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit
herabzusetzen.
Verlängerte Hessenstraße (Neu) zur
LL 20 gehört zur Tempo-30-Zone
– Bitte beachten! –
Wer von der LL 20 Richtung Osten abfährt, der kommt in die Tempo-30-Zone
und muss den Ausfahrten des Berliner
Rings Vorrang gewähren, auch wenn das
durch den eingebauten Randstein evtl.
anders wahrgenommen wird. Um das
auch visuell zu bekräftigen, stehen dort
die Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder
Einmündung mit Vorfahrt von rechts“.
Wally Aretz-Steinbeck
-Ordnungsamt-
Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung
Die physikalisch-chemischen Untersuchungen auf die Parameter der Anlage 2
und 3 der Trinkwasserverordnung und der Gesamthärte (Waschmittelgesetz)
ergaben untenstehende Werte.
Die Proben wurden am 18.07.2014 entnommen.
Untersuchungsparameter
Trinkwasserfassung
St. Leonhard
Befund in mg/l
Grenzwerte
gem. TrinkwVO
v. 06.12.11
in mg/l
1. Arsen
<0,001**
0,01
2. Blei
<0,001**
0,01
3. Cadmium
<0,0001**
0,003
4. Chrom
<0,001**
0,05
5. Uran
0,0010
0,01
6. Cyanid
<0,005**
0,05
7. Fluorid
<0,15**
1,5
8. Nickel
<0,002**
0,02
9. Nitrat
29
50
10. Nitrit
<0,01**
0,5
11. Quecksilber
<0,0001**
0,001
12. Calcium
98,2
13. Kalium
1,1
14. Magnesium
30,6
15. Natrium
8,0
200
16. Chlorid
19
250
17. pH-Wert
7,19
6,5-9,5
18. Härtebereich nach
Waschmittelgesetz
3 (hart)
(Gesamthärte
= 20,8°dH)
Untersuchung auf chemische Mittel zur Pflanzenbehandlung
und Schädlingsbekämpfung:
Angaben in *g/l
Trinkwasserfassung
St. Leonhard
Grenzwert
Atrazin
<0,00005**
0,0001
Desethylatrazin
<0,000025**
0,0001
(Abkürzungen
< : kleiner als
**: unter der Nachweisgrenze)
Entwicklung der gemessenen Nitratwerte:
2000: 39 mg/l; 2001: 33 mg/l; 2002: 29 mg/l; 2003, 2004, 2005: 30 mg/l;
2006: 32 mg/l; 2007: 31 mg/l; 2008: 29 mg/l; 2009, 2010: 31 mg/l;
2011: 30,1 mg/l; 2012: 28,0 mg/l; 2013: 29,6 mg/l; 2014: 29 mg/l
6 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Aus dem Rathaus
Führungswechsel im Klärwerk Kaufering
sich für die vielen lobenden Worte. Für
ihn war es eine sehr schöne Zeit.
was sie heute ist: eine Vorzeige-Kläranlage.
Matthias Wohlleib, neuer Betriebsleiter des Klärwerks
Matthias Wohlleib hat sich 1997 bei der
Gemeinde Kaufering als Auszubildender zum Beruf des Ver- und Entsorgers
in der Fachrichtung Abwasser beworben. Direkt nach seiner bestandenen
Prüfung im Juli 2000 konnte er seine
Eignung im neu gebauten Klärwerk unter Beweis stellen. Vier Jahre später folgte eine erneute Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der
Abwassertechnik. Und schlussendlich
absolvierte er als Voraussetzung für die
zukünftige Betriebsführung im März
2010 bravourös - als Jahrgangsbester die Prüfung zum Abwassermeister.
Bei einer kleinen internen Verabschiedungsfeier Ende August im Klärwerk
ließ es sich 1. Bürgermeister Erich Püttner nicht nehmen, Erwin Kandra für seinen großen Verdienst für die Gemeinde, von der fachlichen wie auch von der
menschlichen Seite her zu danken. Sein
Nachfolger Matthias Wohlleib wird ab
sofort in einem, wie sagt man so schön,
„gut bestellten Haus“ die verantwortungsvolle Aufgabe des Betriebsleiters
übernehmen. Erwin Kandra bedankte
Mattias Wohlleib ist seit August 2014
der neue Betriebsleiter der Kläranlage Markt Kaufering. Der zielstrebige
36-Jährige weiß, was auf ihn zukommt.
Er liebt das breitgefächerte Aufgabengebiet und den interessanten Arbeitsplatz
in der Kläranlage. Es wartet eine große Aufgabe auf ihn. Matthias Wohlleib
wird sie mit seinem Knowhow gekonnt
meistern und mit jedem neuen Tag und
jeder neuen Herausforderung an ihr
wachsen.
(von links: 1. Bürgermeister Erich Püttner, Erwin Kandra, Matthias Wohlleib)
Erwin Kandra geht in Rente
Erwin Kandra war 25 Jahre alt, gelernter Maschinenschlosser, als er 1976 bei
der Gemeinde Kaufering als Gemeindearbeiter im Bauhof eingestellt wurde.
Seine Aufgaben waren auch gleichzeitig
die Stellvertretung des Klärwärters der
alten Kläranlage und des Bauhofleiters. Da er in seiner Kindheit als Sohn
des Klärwärters viel über die verantwortungsvolle Arbeit in der Kläranlage
mitbekommen hatte, entschied er sich
1978, hauptberuflich zum Klärwerk zu
wechseln und die Prüfung zum Klärfacharbeiter abzulegen. Als zehn Jahre
später sein Vater in den wohlverdienten
Ruhestand ging, übernahm er die Stelle. Neben seiner beruflichen Tätigkeit
lernte er abends und am Wochenende
für die Meisterprüfung in Essen und
absolvierte dann 1991 erfolgreich die
Prüfung zum Abwassermeister.
Nach 38 Jahren hervorragender Arbeit
geht Erwin Kandra nun in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat mit viel Engagement, mit viel Verantwortung und
seinem umfangreichen Können, aber
auch mit der nötigen Gelassenheit die
Kläranlage über die Jahre hinweg vorbildlich geführt und zu dem gemacht,
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
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Aus dem Rathaus
Verleihung der Kommunalen Verdienstmedaille in Silber
an Dr. Klaus Bühler und Hans-Jürgen Koch
Mit dieser Medaille werden jährlich Personen geehrt, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler
Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben.
Dr. Klaus Bühler wurde am 28. Juli 2014 in München von
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Silber ausgezeichnet.
Herr Dr. Klaus Bühler übernahm 1987 nach kurzer Gemeinderatstätigkeit das Amt des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Kaufering. In den 25 Jahren seiner Tätigkeit als Bürgermeister hatte er mit unerschöpflichem Ideenreichtum und
Entscheidungskraft eine Wandlung in der Struktur der
Gemeinde vollbracht und das Ortsbild grundlegend verändert. Im März 2012 legte er sein Bürgermeisteramt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Seit Mai 2014 ist Dr. Klaus
Bühler wieder im Marktgemeinderat als Mitglied vertreten.
Auch dem ehemaligen langjährigen Marktgemeinderat
und Zweiten Bürgermeister Hans-Jürgen Koch wurde
am 10. September 2014 die Kommunale Verdienstmedaille in Silber verliehen.
Bayer. Innenminister Joachim Herrmann, Dr. Klaus Bühler:
Foto: Bayer. Innenministerium
Zur Feierstunde in der Gaststätte Lechau waren nur die
engsten und von Hans Koch ausdrücklich gewünschten
Weggefährten eingeladen. Der Raum war feierlich geschmückt und es war ein bewegender Moment, als Landrat
Thomas Eichinger Herrn Koch die Kommunale Verdienstmedaille in Silber überreichte. Normalerweise wird diese
Auszeichnung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vorgenommen, aber aus gesundheitlichen Gründen
konnte die Ehrung nur vor Ort in Kaufering stattfinden,
was jedoch nicht weniger feierlich war.
von links: Hans Koch, 1. Bürgermeister Erich Püttner,
Landrat Thomas Eichinger, Monika Koch;
Foto: Fanny Fritsche
8 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Herr Hans-Jürgen Koch setzte sich seit über 41 Jahren mit
Tatkraft und vorbildlichem Einsatz für die Belange der
Marktgemeinde Kaufering ein. Als Gemeinderat und auch
als Zweiter Bürgermeister (von 1990 bis 2002) war er mit
seinem Fachwissen und seinem Pflichtbewusstsein für das
Allgemeinwohl und für die Belange der Kauferinger Bürgerinnen und Bürger immer ein wesentlicher Ideengeber für
die Weiterentwicklung des Marktes Kaufering. Krankheitsbedingt musste Hans Koch leider mittlerweile alle Ämter
niederlegen.
Kauferinger Bürger engagieren sich...
Außenrenovierung der Pestkapelle St. Walburga
Idyllisch auf den nordöstlichen Fluren
von Kaufering liegt die Pestkapelle St.
Walburga – ein beliebter Platz für Radler und Spaziergänger, aber auch ein Ort
zur stillen Einkehr und Kraftschöpfung.
In gemeinschaftlicher, ehrenamtlicher
Arbeit mit ca. 70 geleisteten Arbeitsstunden wurde im August eine Außenrenovierung durchgeführt.
St. Walburga ist eine ehemalige Feldkapelle, deren Ursprung bis in das frühe
14. Jh. zurückreicht. In den Pestjahren
1631/1632 wurden rund um die Kapelle
die Toten der umliegenden Ortschaften
bestattet, woran heute ein 1983 errichteter Gedenkgrabstein erinnert.
Vor ca. 15 Jahren fand die letzte große
Renovierung der Kapelle statt. Inzwischen haben Wind und Wetter an der
Außenfassade und an der Friedhofsmauer ihre Spuren hinterlassen.
So organisierte Markus Frigl, Mitglied
der Kirchenverwaltung St. Johannes
B., eine Gruppe ehrenamtlicher Helfer
und die dazu erforderliche technische
Ausrüstung für die anstehende Sanierung. Nach dem Gerüstaufbau erfolgte
eine gründliche Reinigung der Fassade und des Turms, ebenso wurden die
Helfer in Aktion; Foto: Markus Frigl
Kapelle nach Sanierung, Foto: Helga Weh)
Dachrinnen und die Friedhofsmauer
vom Schmutz befreit. Die Außenfassade
und der Turm, sowie die Mauer um die
Kapelle bekamen einen neuen Anstrich.
Nun erstrahlt die Kapelle St. Walburga
weit über die Felder sichtbar in neuem
Glanz.
Die Kirchenstiftung St. Johannes B. bedankt sich ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern, die professionell
und äußerst engagiert diese Renovierungsarbeiten ausgeführt haben. Ebenso geht ein großer Dank an den Markt
Kaufering, der die Materialkosten in
Höhe von ca. € 1000,-- für die Spezialfarbe übernommen hat.
Möge diese Kapelle weiterhin für alle
Kauferinger Bürgerinnen und Bürger
ein besonderer Ort zum stillen Verweilen sein.
Helfer: vcn links: Peter Schneider, Markus Frigl, Max Mayrock,
Georg Heinle, Alfred Weh.
Es fehlen: Robert Storhas, Michael Waibel. Foto: Helga Weh
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
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Der Mühlstein der
Oberen Mühle ziert seit
1986 den Brunnen vor
dem Dorfzentrum im
kleinen Bauerngärtchen. Er hat eine lange,
bewegte Geschichte
hinter sich.
Seit 1630 existiert nun schon das mächtige Anwesen
„Obere Mühle“ am Brückenring. Früher war die
Mühle mit drei Mahlgängen noch in Betrieb. Der
Stein, mit dem damals das Korn gemahlen wurde
und der nun als Dorfbrunnen fungiert, dürfte aus
der Zeit um 1875 stammen. Das oberschlächtige
Mühlrad aus Eisen wurde erst um 1900 angebaut.
75 Jahre später, im Jahre 1975, kaufte Ludwig Heinle das Anwesen, das leider 1983 einem Feuer zum
Opfer fiel und bis auf das Mühlrad niederbrannte.
Es wurde wieder aufgebaut, das Wasserrad unter
Denkmalschutz gestellt und der letzte Mühlstein
zur Restauration zum Steinmetz gebracht.
Nachdem ein irischer Tourist den Stein dort entdeckt hatte, wollte er ihn unbedingt abkaufen und
mit nach Irland nehmen. Zum Glück entschied
sich der Eigentümer dagegen, und so verblieb der
alte Mühlstein in Kaufering.
Nach der Fertigstellung des Dorfzentrums, im Jahre
1986, platzierte man ihn vorderhalb als sprudelnden
Brunnen, umrahmt von einer immergrünen Buchshecke und romantischen Kletterrosen. An seinem
kühlen Nass labten sich ehemals zwei Tauben, von
denen leider nur noch eine übrig blieb, die andere
kam im Laufe der Zeit irgendwann abhanden.
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
11
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12 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
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13
Satzungen
Satzung für den Seniorenbeirat vom 09.04.2014
Der Markt Kaufering hat eine Satzung für den Seniorenbeirat des Marktes Kaufering beschlossen. Die Satzung wurde gemäß
§ 36 Art. 1 der GeschO bekannt gemacht und nun auch im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering veröffentlicht.
(siehe auch http://www.kaufering.de/Satzungen/satzung_seniorenbeirat_kaufering.pdf)
Der Markt Kaufering erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung:
Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering
Präambel
Die ständig steigende Zahl der Seniorinnen und Senioren in der Marktgemeinde
Kaufering verdeutlicht die Notwendigkeit, der Altersgerechtigkeit des Gemeinwesens noch weiter als bisher besondere
Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb
ist es unabdingbar, Seniorinnen und
Senioren stärker an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ihnen
die Möglichkeit einzuräumen, ihre Interessen auf örtlicher Ebene zu vertreten.
Unter Würdigung dieser Überlegungen
wird in der Marktgemeinde Kaufering
unter Beteiligung des Marktgemeinderates und der Verwaltung sowie von
Seniorinnen und Senioren des Marktes
Kaufering eine Seniorenvertretung gegründet, die den Namen „Seniorenbeirat
des Marktes Kaufering“ führt.
Der Markt Kaufering erlässt aufgrund
des Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern zur Gründung eines
kommunalen Seniorenbeirates nachstehende Satzung:
§ 1 Aufgaben und Rechte des Seniorenbeirates
(1) Der Markt Kaufering bildet zur Wahrnehmung der besonderen Interessen
der Seniorinnen und Senioren einen
Seniorenbeirat.
(2) Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch
und konfessionell neutral und unabhängig.
(3) Wer in den Seniorenbeirat berufen
wird, muss seinen Hauptwohnsitz in
der Marktgemeinde Kaufering haben.
(4) Der Seniorenbeirat besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann
daher kein Träger vermögensrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen
sein.
§ 2 Aufgaben des Seniorenbeirates
(1) Der Seniorenbeirat nimmt in Zusammenarbeit mit dem Marktgemeinderat des Marktes Kaufering und
der Verwaltung die Interessen und
Belange der älteren Menschen wahr
und entwickelt in allen altersbedeutsamen Bereichen Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der
Seniorinnen und Senioren in der
Marktgemeinde Kaufering.
(2) Der Seniorenbeirat verfolgt insbesondere folgende Anliegen:
a) Die Unabhängigkeit und Mobilität
im Alter zu sichern, um Seniorinnen
und Senioren möglichst lange eine
selbstbestimmte Lebensführung zu
gewährleisten.
b) In allen Lebenslagen älteren Menschen und Menschen mit Behinde-
rungen die erforderlichen Hilfen und
sozialen Kontakte zu ermöglichen.
c) Ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen zu motivieren, ihre
vielfältigen Fähigkeiten, Fertigkeiten
und Kompetenzen durch Übernahme politischer und sozialer Verantwortung für sich und andere in das
Gemeinwohl einzubringen sowie das
solidarische Miteinander der Generationen von Jung und Alt zu unterstützen.
d) Das ehrenamtliche Engagement der
Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen
wie Kommunalentwicklung, Sport,
Freizeit, Kultur und sozialen Angelegenheiten zu fördern, um gleichzeitig deren Ansehen und Stellung in
Gesellschaft und Familie zu stärken
und ihre Selbstwerteinschätzung zu
verbessern.
e) Die örtlichen Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege zu begleiten.
f) Bildung für das Altern und im Alter zu
fördern.
(3) Der Seniorenbeirat berät im Rahmen
seiner Möglichkeiten den Bürgermeister und den Marktgemeinderat
wie auch Organisationen, Vereine
sowie sonstige Träger von Altenhilfe- und Altenfördermaßnahmen in
allen Belangen, die Seniorinnen und
Senioren betreffen.
(4) Die in den Sitzungen des Seniorenbeirates beratenen bzw. verabschiedeten Anträge, Anregungen, Anfragen und Empfehlungen leitet der/
die Vorsitzende dem Bürgermeister
zu, zur Weiterleitung an den Marktgemeinderat.
(5) Zur Erledigung seiner Aufgaben
führt der Seniorenbeirat regelmäßig
Sitzungen und Informationsveranstaltungen durch und richtet nach
Bedarf Sprechtage ein.
(6) Der Seniorenbeirat kann seine Aufgaben aus eigener Initiative entwickeln.
(7)Der Bürgermeister sowie der Marktgemeinderat können den Seniorenbeirat mit Aufgaben betrauen bzw.
den Seniorenbeirat anhören.
(8) Der Seniorenbeirat ist selbstlos tätig
und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Seniorenbeirates werden nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Seniorenbeirates.
(9) Die Tätigkeit im Seniorenbeirat wird
ehrenamtlich ausgeübt.
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Seniorenbeirates bei der
Mitwirkung in Gremien des Marktes Kaufering
(1) Der Seniorenbeirat soll jeweils zu
14 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
allen die Seniorinnen und Senioren
betreffenden Angelegenheiten vom
Marktgemeinderat und seinen Ausschüssen gehört werden.
(2) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates oder sein/ihre Vertreter/-in
kann an den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie seiner Ausschüsse teilnehmen soweit Aufgaben des
Seniorenbeirates zur Beratung und
Entscheidung anstehen.
(3) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Einladung zu allen
öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse,
soweit altersrelevante Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen.
(4) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates soll von der Gemeindeverwaltung rechtzeitig über anstehende
Maßnahmen, die die Aufgaben des
Seniorenbeirates betreffen, informiert werden.
(5) Der Seniorenbeirat soll zu Fragen, die
ihm vom Marktgemeinderat, einem
Ausschuss oder vom Bürgermeister
vorgelegt werden, Stellung nehmen.
§ 4 Zusammensetzung und Berufung
der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat
ist ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Der Seniorenbeirat setzt sich aus 10
mindestens 7 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen
mit seniorenspezifischem Bezug (z.B.
Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.),
b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger
des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering
stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des
Seniorenbeirates sein.
c) Die in Ziff. 1a) genannten Gruppierungen werden zur Abgabe von
Vorschlägen aufgefordert; für die
Personengruppe in Ziff. 1b) erfolgt
ein Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen im Mitteilungsblatt des Marktes
Kaufering.
(2)Die Mitglieder des Seniorenbeirates
werden vom Marktgemeinderat für
einen Zeitraum von 5 Jahren berufen.
Der Marktgemeinderat Kaufering
legt die Anzahl der Einzelpersonen
(§4, Abs.1) fest, falls mehr als fünf
Vorschläge vorliegen, und bestimmt
in geheimer, schriftlicher Wahl aus
den Wahlvorschlägen die zu berufenden Mitglieder. Dabei hat jedes
Mitglied des Marktgemeinderates
für eine gültige Wahl die Anzahl an
Stimmen, wie zu wählende Personen
zu bestimmen sind. Die Personen mit
den meisten Stimmen sind als Seniorenbeirat bestimmt und werden
berufen, die Restlichen werden Nachrücker. Eine erneute Kandidatur zum
Seniorenbeirat und Berufung durch
den Marktgemeinderat ist zulässig.
(6) Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig,
wenn die Einladung ordnungsgemäß
ergangen und mehr als die Hälfte
seiner stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist. Beschlüsse werden mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
(3) Scheidet ein Vertreter während der
Amtsperiode aus dem örtlichen Verein oder Verband aus, schlägt der betroffene Verein oder Verband einen
Nachfolger vor. Über die Bestellung
entscheidet der Marktgemeinderat.
(7) Über die Sitzungen des Seniorenbeirates fertigt der/die Schriftführer/
in ein Beschlussprotokoll. Es ist von
dem/der Vorsitzenden und dem/der
Schriftführer/in zu unterzeichnen
und dem Bürgermeister zuzuleiten.
(4) Scheidet ein sonstiges Beiratsmitglied während der Amtsperiode vorzeitig aus, besteht die Möglichkeit,
dass durch den Marktgemeinderat
für die restliche Amtszeit ein neues
Seniorenbeiratsmitglied
(Nachrücker) bestellt wird.
(8) Für die Einladungen und deren Veröffentlichung wie auch die Erledigung
der organisatorischen Angelegenheiten des Seniorenbeirates ist der/die
Vorsitzende verantwortlich.
(5) Alle Mitglieder des Seniorenbeirates
sind stimmberechtigt.
§ 7 Vorsitz
(6) Bei der Berufung der Mitglieder sollte
auf eine geschlechtsparitätische Zusammensetzung hingewirkt werden.
§ 5 Konstituierende Sitzung
(1) Zur konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates lädt der Bürgermeister des Marktes Kaufering ein. Diese
Sitzung hat innerhalb von 60 Tagen
nach Berufung der Beiratsmitglieder
durch den Marktgemeinderat zu erfolgen.
(2) Die Mitglieder des Seniorenbeirates
führen ihre Aufgaben über das Ende
der Legislaturperiode hinaus bis zur
konstituierenden Sitzung des nach
Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode neu berufenen Seniorenbeirates
fort.
§ 6 Geschäftsgang
(1) Die Mitglieder des Seniorenbeirates
werden von seinem/seiner Vorsitzenden zu den Sitzungen schriftlich
unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche eingeladen.
Der Einladung ist eine vorläufige
Tagesordnung beizufügen. Zu einer
Sitzung des Seniorenbeirates ist einzuladen, wenn dies mindestens ein
Drittel der Mitglieder verlangt.
(2) Der Seniorenbeirat tritt bei Bedarf,
jedoch mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.
(3) Seine Sitzungen sind grundsätzlich
öffentlich, soweit nicht Rücksichten
auf das berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(4) An den Sitzungen des Seniorenbeirates kann der Bürgermeister oder die/
der von ihm bestimmte Beauftragte
mit beratender Stimme teilnehmen.
(5) Termin, Ort und Tagesordnung der
Sitzungen werden in der Presse veröffentlicht und dem Markt Kaufering
mitgeteilt.
(9) Der Seniorenbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(1) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner
Mitte einen Vorsitzenden, einen
Stellvertreter und einen Schriftführer
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(2) Die/der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat gegenüber dem Bürgermeister, dem Marktgemeinderat und
seinen Ausschüssen
(3) Der/die Vorsitzende berichtet über
die Tätigkeit des Seniorenbeirates
einmal im Kalenderjahr dem Marktgemeinderat.
§ 8 Geschäftsführung
(1) Der Seniorenbeirat wird in seiner Geschäftsführung bzw. der Erledigung
seiner Aufgaben von der Verwaltung
des Marktes Kaufering unterstützt.
(2) Der Markt Kaufering stellt dem Seniorenbeirat Tagungsräume zur Verfügung.
(3) Der Marktgemeinderat stellt im
Rahmen der Leistungsfähigkeit des
Marktes Kaufering im Haushalt die für
die Erledigung der Aufgaben des Seniorenbeirates erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kaufering, den 09.04.2014
Erich Püttner
1. Bürgermeister
Satzungen
Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 09.07.2014
Der Markt Kaufering hat eine Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 23.05.2011 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft.
Die Satzung wurde gemäß § 36 Art. 1 der GeschO bekannt gemacht und nun auch im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering veröffentlicht.
(siehe auch http://www.kaufering.de/Satzungen/satzung_volkshochschule_kaufering.pdf)
Der Markt Kaufering erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Bay RS 2020-1-1-I) folgende
Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 09.07.2014
§ 1 Name
Die Volkshochschule Kaufering mit ihren
Außenstellen Egling, Geltendorf, Hurlach, Igling, Obermeitingen, Prittriching, Scheuring und Weil ist eine
öffentliche Einrichtung des Marktes
Kaufering (Art. 21 Abs. 1 GO). Sie führt
die Bezeichnung „Volkshoch-schule
Kaufering“.
§ 2 Aufgabe
(1)
Die Volkshochschule dient der
Erwachsenenbildung. Sie hat insbesondere die Aufgabe, ihre Hörer
zur Selbstbildung und zur Mitarbeit
am demokratischen Staatsleben
anzuregen und ihnen durch Kurse,
Wochenendseminare, kulturelle Veranstaltungen, Studienfahrten und
Theaterbesuche Kenntnisse für Leben und Beruf zu vermitteln.
(2)Ihre Arbeit ist überparteilich und
überkonfessionell.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1)Die Volkshochschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes
„Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgaben ordnung. Ein
wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
wird von ihr nicht unterhalten. Die
Beiträge und sonstigen Einnahmen
sowie eventuell verbleibende Überschüsse dürfen nur zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.
(2)Wird die Volkshochschule aufgelöst,
so wird ihr Vermögen vom Markt
Kaufering für schulische oder kulturelle Zwecke verwendet.
§ 4 Verwaltung
Der 1. Bürgermeister ist für die verwal-
tungsmäßige Ausführung des Haushaltsplanes und für die sonstigen
laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Volkshochschule verantwortlich. Unberührt hiervon bleibt
die Befugnis des 1. Bürgermeisters
zur Übertragung von Aufgaben auf
andere Personen (Art. 39 Abs. 2 GO).
§ 5 Leiter der Volkshochschule
(1) Der Leiter der Volkshochschule und
der Stellvertreter des Leiters sind
hauptamtlich tätig.
(2) Dem Leiter der Volkshochschule und
seinem Stellvertreter sind die Freiheit
der Entfaltung der Volkshochschularbeit zu gewährleisten.
(3) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
a)die pädagogische, organisatorische
und verwaltungsmäßige Leitung der
Volkshochschule,
b)die Aufstellung des Arbeitsplanes
(Veranstaltungsprogramm) und des
Haushaltsvoranschlages,
c)die Auswahl und Verpflichtung der
Kursleiter, Referenten und Künstler,
d)die Verfügung über die im Haushaltsplan des Marktes für die Volkshochschule bereitgestellten Mittel im
Rahmen der Geschäftsordnung des
Marktgemeinderates,
e)Öffentlichkeitsarbeit im Einvernehmen mit dem 1. Bürgermeister.
§ 6 Beirat
(1)Für die Zusammenarbeit zwischen
dem Marktgemeinderat, der Gemeindeververwaltung und der Volkshochschule wird ein Beirat gebildet. Der
Beirat fördert die Arbeit der Volkshochschule und ist beratend tätig.
Der Leiter der Volkshochschule berichtet dem Beirat über die geleistete
Arbeit und seine Pläne. Der Beirat ist
berechtigt, zu wichtigen Angelegenheiten, insbesondere zur Aufstellung
des Arbeitsplanes und des Haushaltsvoranschlages vor der Entscheidung
Stellung zu nehmen.
(2) Der Beirat besteht aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Leiter
der Volkshochschule, je einem Marktgemeinderatsmitglied jeder Fraktion
und drei weiteren Mitgliedern sowie
je einem Vertreter aus den Gemeinderäten der Außenstellen. Sie sollen
mit der Arbeit der Volkshochschule
vertraut sein.
(3)Die Marktgemeinderatsmitglieder
werden vom Marktgemeinderat
bestellt. Ihre Amtszeit endet mit der
Amtszeit des Marktgemeinderats.
Die weiteren Mitglieder werden vom
Marktgemeinderat für die gleiche
Zeit berufen. Dabei soll ein Vertreter
aus dem kulturellen Bereich, ein Kursleiter und ein Hörer berücksichtigt
werden.
(2) Die in den Lehrgebäuden geltenden
Hausordnungen sind für alle Hörerverbindlich. Bei Verstoß gegen die
Hausordnung bei Veranstaltungen
der Volkshochschule kann der Leiter
der Volkshochschule stellvertretend
das Hausrecht ausüben und dem
betreffenden Hörer die weitere Teilnahme untersagen. Eine Gebührenrückerstattung ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
§ 9 Theatergemeinde
Die Aufgaben der Theatergemeinde
werden dem Leiter bzw. dem stellvertretenden Leiter der Volkshochschule
übertragen.
§ 10 Mitgliedschaft in der Theatergemeinde
(1) Mitglied der Theatergemeinde kann
jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Landkreis Landsberg am
Lech werden.
(4)Für jedes Beiratsmitglied wird namentlich ein Stellvertreter benannt.
(2)Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr
und beginnt jeweils am 1. September.
Sie verlängert sich um je ein weiteres
Jahr, wenn eine Kündigung nicht
während der laufenden Mitgliedschaft erfolgt.
§ 7 Kurs-/ Seminarleiter
§ 11 Gebühren und Honorare
Die Kurs-/ Seminarleiter sind in der
Regel nebenamtlich tätig. Sie werden jeweils für ein Semester als freie
Mitarbeiter vom Leiter der Volkshochschule verpflichtet. Im Übrigen wird
das Rechtsverhältnis zwischen Kurs-/
Seminarleiter und Volkshoch-schule
in einer gesonderten Vereinbarung
geregelt.
(1)Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule bzw. deren
§ 8 Hörer
(1) Hörer der Volkshochschule kann jeder werden.
(1)Der Markt Kaufering haftet gegenüber
Veranstaltungsteilnehmern
als Grundstückseigentümer für den
sicheren Bauzustand von Gebäuden
gemäß § 836 BGB. Er haftet sonst nur
für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben.
(2) Für Personen- und Sachschäden, die
den Teilnehmern an den Veranstaltungen der Volkshochschule durch
Dritte zugeführt werden, haftet der
Markt Kaufering nicht.
(3) Die Veranstaltungsteilnehmer haften
für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Volkshochschule durch ihr Verhalten entstehen.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2014 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
für die Volkshochschule des Marktes
Kaufering vom 23.05.2011 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft.
Kaufering, den 09.07.2014
Markt Kaufering
Erich Püttner
1. Bürgermeister
Belegung sind Gebühren nach Maßgabe der Gebühren- und Honorarordnung für die Volkshochschule des
Marktes Kaufering zu entrichten.
(2) Kurs-/Seminarleiter erhalten eine Entschädigung gemäß der Gebührenund Honorarordnung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering.
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Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
15
Satzungen
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07.05.2014
Der Markt Kaufering hat eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom
01.05.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.06.2008 in der zuletzt gültigen
Fassung außer Kraft.
Die Satzung wurde gemäß § 36 Art. 1 der GeschO bekannt gemacht und nun auch im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering veröffentlicht. (siehe auch http://
www.kaufering.de/Satzungen/satzung_oertl_gemeindeverfassung_kaufering.pdf
Der Markt Kaufering erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07.05.2014
§ 1 Zusammensetzung des Marktgemeinderats
Der Marktgemeinderat besteht aus
dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur
Mitwirkung bei der Erledigung seiner
Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
1. den Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt, bestehend aus dem
1. Bürgermeister als Vorsitzenden und
7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
3. den Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur, bestehend aus
dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden
und 7 ehrenamtlichen Markt-gemeinderatsmitgliedern,
4.den Bauausschuss, bestehend aus
dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden
und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
5. den Werkausschuss „Kommunalwerke
Kaufering“, bestehend aus dem
1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 8
ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
2. den Ausschuss für Finanzen und Haushalt, bestehend aus dem
6. den Redaktionsausschuss, bestehend
aus dem 1. Bürgermeister als Vor-sitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 7
ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
7.den Rechnungsprüfungsausschuss,
bestehend aus dem 1. Vorsitzenden
und 7 weiteren ehrenamtlichen Markt-
gemeinderatsmitgliedern.
(2) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse
im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch
gesetzliche Bestimmungen festgelegt
ist.
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen
Marktgemeinderatsmitglieder
erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den
Beratungen und Entscheidungen des
Marktge-meinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen
Mitglie-dern besondere Verwaltungsund Überwachungsbefugnisse nach
näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Für die Teilnahme an Sitzungen
des Marktgemeinderats oder eines
Aus-schusses (Ausschussmitglieder)
erhalten die ehrenamtlichen Marktgemein-deratsmitglieder ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 25
€ pro begonnene Sitzungsstunde. Die
weiteren Bürgermeister erhalten für
die Teilnahme an Ausschusssitzungen
ein Sitzungsgeld auch dann, wenn sie
dem Ausschuss nicht als Mitglied angehören. Die ehrenamtlichen Marktgemeinde-ratsmitglieder
erhalten
zusätzlich eine Pauschale von 75 € pro
Monat.
(3)Marktgemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben
außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die
Ersatzleistungen nach diesem Absatz
werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige
Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder
nach den Sätzen des Bayerischen Rei-
sekostengesetzes.
§ 4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter
auf Zeit.
§ 5 Weitere Bürgermeister
Der zweite und dritte Bürgermeister
sind Ehrenbeamte.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2014 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur
Rege-lung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
vom
02.06.2008 in der zuletzt geltenden
Fassung außer Kraft.
Kaufering, 07.05.2014
Erich Püttner
1.Bürgermeister
Aktion bis 25.10.2014
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16 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Vereine
Aufruf Leonhardifahrt
Am 09. November 2014 findet wieder die über den
Landkreis hinaus bekannte Leonhardifahrt statt.
Deshalb eine Bitte an die Kauferinger Bürger:
Haben Sie noch Lorbeer-, Eibe- und Buchszweige
für das Ausschmücken der Festwägen?
Bitte setzen Sie sich bis spätestens 25.10.2014 mit
Frau Rosina Heinle (Tel. 08191-7630) in Verbindung.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Leonhardifahrt
in Kaufering
2014
Sonntag, 9. November
9.30
Festgottesdienst
in St. Leonhard
mit Weihbischof Florian Wörner
13.00
Leonhardifahrt und Segnung
Zug der Gespanne und Reiter
durch das Dorf zur Kapelle
mit Segnung durch
Weihbischof Florian Wörner
anschl.
Andacht in der Wallfahrtskapelle
Kaffee & Kuchen im Leonhardisaal
Schirmherr: Bürgermeister Erich Püttner
Der Erlös aus dem Festzeichenverkauf ist für die Erhaltung der Leonhardikapelle bestimmt.
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
17
Seien Sie neugierig!
Stöbern Sie auf der
Homepage oder im gedruckten Programmheft und gönnen Sie sich
etwas, was Sie schon
immer
ausprobieren
wollten. Das neue Semester beginnt jetzt!
Gerne beraten wir Sie
auch persönlich. Rufen sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie.
Volkshochschule
Landsberg
•Zwei neue vhs.Universität-Reihen:
„Mensch und Gesellschaft“ sowie
„Geschichte des Designs“
Volkshochschule
Kaufering
Landsberg
Kaufering
Geltendorf
Egling
Hurlach
Igling
Obermeitingen
Prittriching
Scheuring
Weil
Programm
Herbst 2014
Eine kleine Auswahl der neuen Angebote, die im Oktober beginnen:
•
Sprachenkurse für Anfänger in
Deutsch als Fremdsprache, Englisch,
Italienisch, Französisch.
•Drei neue Qi Gong Angebote und
drei neue Yoga Kurse für Anfänger
und Fortgeschrittene
•Zumba für Teens am Nachmittag
und Aqua Zumba am Vormittag
• Miniclub für Erwachsene mit Kleinkindern am Nachmittag
•Inspirierende Kochworkshops für
Erwachsene, Kinder und Jugendliche: International, vollwertig, biologisch
„Ich weiß, was du letzten
Sommer getippt hast“
Livehacking-Vortrag für Jugendliche
ab 13 Jahre und Erwachsene:
Normaler IT-Nutzer oder Profi? ...
Egal, Sie nutzen IT und sind damit angreifbar!
Im 90min Live-Hacking Vortrag können Sie hautnah miterleben, wie leicht
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der IT und lernen Sie, wie Sie sich, Ihre
Kinder, Ihr Geld und Ihre Daten schützen können.
21.10.2014, Dienstag,
19:30 - 21:00 Uhr,
Gebühr: 9,00 € auch direkt an der
Abendkasse
Theater an der Grundschule, tag, Eingang und Zufahrt über den Pausenhof
an der Bayernstraße
Referent: Andreas Rieb, Wirtschaftsinformatiker, Awareness-Berater und
Live-Hacker
Analphabetismus in Deutschland?
Ein Vortrag für Schlüsselpersonen, die
im sozialen Umfeld tätig sind oder Betroffene kennen
Allein in Deutschland sind fast 15 Prozent der erwerbsfähigen Erwachsenen
funktionale Analphabeten, d.h. sie besitzen nicht die minimalen schriftsprachlichen Kompetenzen, um beruflichen
und gesellschaftlichen Anforderungen
gerecht zu werden. Vielen betroffenen
Personen bleiben die regulären Kursangebote von Volkshochschulen und
anderen Bildungsträgern verschlossen,
was teilweise auf fehlende Kenntnisse
über existierende Angebote gründet.
Dieser Vortrag soll Schlüsselpersonen
im sozialen Umfeld sensibilisieren und
informieren, wie sie betroffene Personen erkennen und unterstützen können.
Sie erfahren: Fakten und Hintergrundinformationen zum Phänomen des Analphabetismus, mögliche biografische
und schulische Hintergründe, häufige
Gründe des Verschweigens, besonders
betroffene Zielgruppen und Berufsgruppen, Symptome, Handlungsmöglichkeiten
Information und Anmeldung: unter
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Nr. 442 · Oktober 2014
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Programm Oktober bis Dezember 2014
• Eine ganz heiße Nummer
Komödie mit Saskia Viester
Donnerstag, 9.10.2014, Komödie im
Bayerischen Hof
• Der Hausmeister
Schauspiel von Harold Pinter
Do, 09.10.2014, Residenztheater
• Die Katze auf dem heißen Blechdach
Schauspiel nach dem gleichnamigen
Roman von Tennessee Williams
Freitag, 17.10.2014, Theater Augsburg
• Jazz im Schloss
Klassikjazz zum 45. Jubiläum der
Münchner Allotria Jazzband
Sonntag, 26.10.2014, Hubertussaal,
Schloss Nymphenburg
•Faust
frei nach Johann Wolfgang von
Goethe, Sonntag 26.10.2014,
Residenztheater München
• Der Vogelhändler
Operette in drei Akten von Carl Zeller
Große Inszenierung des freien Landestheaters Bayern – die Volksoper
in München, Donnerstag, 13.11.2014,
Carl Orff-Saal, Gasteig München
• Die Kameliendame
Ballett – Musik Federic Chopin von
Choreographie John Neumeier
Samstag, 22.11.2014, Nationaltheater
München
• We will rock you
Musical
Samstag, 22.11.2014,
Deutsches Theater München
• Sindbad der Seefahrer
Ein Märchen aus Tausend und einer
Nacht: für die ganze Familie
Samstag, 06.12.2014,
Theater Augsburg, Großes Haus
• Le nozze di Figaro
Oper Wolfgang Amadeus Mozart
Montag, 8.12.2014, Nationaltheater
München
• Neubeurer Weihnachtssingen
Leitung von Enoch zu Guttenberg
Montag, 08.12.2014, Prinzregententheater, München
• Die Feuerzangenbowle
Die Kultkomödie im Bayerischen Hof
Samstag, 20.12.2014, Komödie
• Die Schöne und das Biest
Musical für die ganze Familie
Samstag, 20.12.2014,
Deutsches Theater München
Information und Anmeldung
in der Geschäftsstelle der vhs:
08191-664220
Herbstkonzert des Akkordeonorchesters Kaufering
Das Heinz-Jürgens-Akkordeonorchester der VHS Kaufering veranstaltet am Samstag, 18. Oktober
2014 sein traditionelles Herbstkonzert in der Aula der Kauferinger
Mittelschule. Das Konzert beginnt
um 19.30 Uhr, der Eintritt ist frei.
Auch heuer erwartet die Zuhörer ein
buntes Programm mit flotten Märschen, sinnlichen Tangos und bekannter Filmmusik, so dass für jeden etwas
dabei ist. Wie immer ist auch für den
kleinen Durst in der Pause vorgesorgt.
Die Musiker um Dirigentin Christine Arnold sind
derzeit engagiert dabei, das Konzert vorzubereiten
und den einzelnen Stücken den letzten Schliff zu geben. Sie würden sich freuen, möglichst viele Zuschauer in Kaufering begrüßen zu können.
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
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20 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
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Referent für Feuer wehr wesen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als neu gewählter Feuerwehrreferent
des Marktes Kaufering möchte ich
mich heute bei Ihnen vorstellen.
Bei der Berufsfeuerwehr Hamburg absolvierte ich
2005 den B3 Lehrgang (Gruppenführerlehrgang).
Diese berufliche Verbindung hat mich dazu bewogen, mich für das Amt des Feuerwehrreferenten
der Marktgemeinde Kaufering zu bewerben.
Der Feuerwehrreferent
Mein Name ist Gerhard Forster, ich
bin 1971 geboren und lebe seitdem in
Kaufering. Nach meiner schulischen
Ausbildung erlernte ich das Schreinerhandwerk und arbeitete anschließend
noch einige Jahre in diesem Beruf.
Da mich das Feuerwehrwesen schon
immer interessiert hat, legte ich 1999,
nach einer achtzehnmonatigen Ausbildung, die Laufbahnprüfung im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst der
Bundeswehr mit Erfolg ab. Weiter folgten einige Fachlehrgänge und Fortbildungen, unter anderem bei den Berufsfeuerwehren Ingolstadt und Augsburg.
Die Aufgaben
Als nicht aktives Mitglied der FFW Kaufering
möchte ich als neutrales Bindeglied zwischen der
Feuerwehrführung der FFW Kaufering und dem
Marktgemeinderat fungieren. Da sich die Anforderungen und Aufgaben der Feuerwehr ständig erhöhen und ändern, sehe ich meine Aufgabe darin,
sowohl der Feuerwehr, als auch dem Marktgemeinderat meine Unterstützung anzubieten und mit meiner beruflichen Erfahrung zu helfen.
Um die anliegenden Aufgaben des Marktes Kaufering im Bereich Feuerwehr zu
bewältigen, bedarf es eines offenen und konstruktiven Dialogs zwischen Feuerwehr und Gemeinde. Mein Wunsch ist es, schon im Vorfeld mit den beteiligten
Personen und Gremien Vorschläge und Möglichkeiten zu diskutieren und zu erarbeiten, um zukunftsorientierte Lösungen zu erhalten. Auch meine ständige berufliche Weiterbildung sehe ich als Vorteil für die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Marktgemeinde.
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Einzeln oder in Gruppen,
Neubeginn JETZT
Ensemblespiel, auch die
oder nach Absprache
größeren Flöten Alt, Tenor und Bass
Als neuer Feuerwehrreferent der Marktgemeinde Kaufering freue ich mich auf die künftigen Aufgaben und Gespräche und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank
An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, Herrn
Wolfgang Zeit für sein langjähriges Engagement und
seine Arbeit als Referent und aktives Mitglied der FFW
Kaufering zu danken.
Ganz besonders darf ich mich auch bei allen Einsatzkräften der Feuerwehr Kaufering und ihren Familien für
den „Dienst am Nächsten“ und die unzähligen, ehrenamtlichen Stunden bedanken.
Information und Anmeldung:
Henrike Oberländer, Tel: 0831 / 200 61 48,
Mail: [email protected]
Als staatlich anerkannte Erzieherin mit
Montessori-Diplom war ich früher Kindergartenleiterin in Kaufering und verbinde nun meinen
Beruf mit meiner Leidenschaft, der Musik.
Ich freue mich auf Sie und Ihr Kind.
kos
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... und guter Laune
Mit dem Leitsatz der Feuerwehr
„Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr“
verbleibe ich als
Ihr
Gerhard Forster
Feuerwehrreferent
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
21
Senioren in Kaufering
Liebe Seniorinnen, liebe Senioren!
Seniorenkreis der Evang. Paulus Kirche:
Weitere Veranstaltungen
im Seniorenraum
14.10. und 28.10.2014 ab 14.30 Uhr findet der gemütliche Seniorenkreis im
Gemeindehaus der Evang. Paulus Kirche statt.
Singen für Senioren
Mittwoch: 01.10., 08.10., 15.10., 22.10.
und 29.10.2014 von 10.30-13.00 Uhr
Seniorenkreis der Pfarrei Maria Himmelfahrt:
Klöppeln
Dienstag: 07.10.2014 von 19 - 21 Uhr
An jedem Mittwoch ab 14.30 Uhr ist der unterhaltsame Seniorennachmittag im
Thomas-Morus-Haus. In netter Gesellschaft mit Kaffee werden Spiele gemacht.
Folgende Nachmittagstreffs im Seniorenraum*:
An Montagen ab 14.00 Uhr mit Frau Solfrank und Team.
Es gibt Kaffee, Tee und kalte Getränke - ganz nach Wunsch, danach wird gespielt.
Die AWO-Gruppe an den Donnerstagen ab 13.30 Uhr wird von Gisela Solfrank
mit Frau Nürnberg und Frau Weisser gestaltet.
Netzwerk Kaufering im Seniorenstift
Beratung und Unterstützung für Senioren und Menschen mit Behinderung. Telefonische Erreichbarkeit: Frau Christine Schuppener Tel. 08191-976066, Montag von
8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Ihre Gisela Solfrank
Spiele Nachmittag
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Dienstag: 14.10. und 28.10.2014 von
14.30 - 17.00 Uhr
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Dienstag: 07.10., 14.10., 21.10. und
28.10.2014 von 09.00-11.30 Uhr
Schach
Mittwoch: 01.10., 08.10., 15.10., 22.10.
und 29.10.2014 von 19.00-22.00 Uhr
(*Der Seniorenraum befindet sich in der AlbertSchweitzer-Straße 4, im 8. Stock des 2. Hochhauses. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau
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22 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Netzwerk Kaufering
Das Netzwerk Kaufering stellt sich vor
- Wohnraumberatung, Wohnen im Alter und mit Behinderung.
-Vermittlung und Einsatzkoordination von geschulten, ehrenamtlichen
Helfern zur Unterstützung und Begleitung im täglichen Leben und bei
Verhinderung von pflegenden Angehörigen.
- Vernetzung von Kooperationspartnern
aus Medizin, Pflege und Therapie.
Miteinander und füreinander, ist das
Motto im Netzwerk Kaufering.
Ehrenamtliche Helfer unterstützen
Kauferinger in besonderen Lebensumständen.
Mit viel Engagement und Freude begleiten die Ehrenamtlichen Helfer Menschen in ihrer Nachbarschaft, deren
Lebensumstände sich durch Krankheit
oder eine körperliche Einschränkung
verändert haben. Mit kleinen alltäglichen Angeboten unterstützen sie Menschen in ihrem Umfeld. Das reicht von
Besorgungen erledigen bis zu gemeinsamen Spaziergängen oder einer kleinen Handreichung im Alltag. Ein ganz
wichtiges Engagement, in einer veränderten Lebenssituation. „Ihr Besuch hat
mir wieder neuen Mut gemacht“, sagt
ein Mann beim Verabschieden. „Jetzt
glaube ich, dass wir es schaffen“.
Miteinander – Füreinander ist auch das
Motto wenn es um die Fragen von Angehörigen geht.
Hier ist das Netzwerk Kaufering ein
Ansprechpartner mit den ganz praktischen Dingen, wie das Ausfüllen von
Anträgen und Formularen und das
Weiterleiten und Vernetzten mit anderen Stellen.
Unser Angebot:
- Beratung und Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen.
- Beratung und Hilfe in der selbständigen Lebensgestaltung.
- Unterstützung und Beratung im bürokratischen Wirrwarr und Hilfe
beim Ausfüllen von Formularen.
-Hilfe bei der Kostenklärung, was
steht mir zu, wo gehe ich hin?
Ehrenamtliches Engagement ist wechselseitiges Geben und Nehmen.
Für Andere Da-Sein ist Aktiv-Sein für
die Gesellschaft und erweitert die persönliche Perspektive. Wir haben viele
Ideen und freuen uns wenn neue Mitarbeiter dazu kommen, so Christine
Schuppener, die neue Netzwerk- Koordinatorin. Sie steht gerne für Fragen zur
Verfügung. Immer Montag von 08: bis
12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00
bis 17:00 Uhr ist das Büro in der Theodor Heuss Str. 11 geöffnet. Telefonisch
ist Christine Schuppener unter der
Nummer 08191-976066 zu erreichen.
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
23
Blutspende
Montag 20.10.2014
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Die unentgeltliche Blutspende - ein Zeichen der Humanität und Solidarität.
Der Blutspendedienst des BRK bittet um Ihre Hilfe. Blutspenden kann jeder gesunde
Mensch zwischen 18 und 68 Jahren. Frauen können viermal, Männer sogar
sechsmal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss
ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen. Bitte mitbringen: Unfallhilfe- und
Blutspenderpass, bei Erstspendern amtlicher Lichtbildausweis.
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Zum Artikel „Renovierung
der Kapelle am Riedhof “
der September-Ausgabe des
Mitteilungsblattes wurden
wir aufmerksam gemacht,
dass die Kapelle nicht am
Riedhof liegt sondern am
Riedweg. So ist es richtig:
Die kleine Feldkapelle am
Riedweg.
Wir bitten, das Versehen
zu entschuldigen.
Impressum
Herausgeber:Markt Kaufering,
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Tel. 08191-664111
vorzimmer@
kaufering.de
Redaktion:
Erich Püttner,
Claudia Dahme,
Manfred Huber,
Thomas Salzberger,
Siglinde Hillebrand
Anzeigen: Siglinde Hillebrand,
Tel. 08191-664111
siglinde.hillebrand@
kaufering.de
Redaktionsschluss:
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24 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
4.850 Exemplare
Papier: Bilderdruck aus
nachhaltiger
Holzwirtschaft
Titelbild:
Pestkapelle
St. Walburga
(Foto: Helga Weh)
Layout eos-print
und Druck: Erzabtei 14 a
86941 Sankt Ottilien
Termine
OKTOBER 2014 1. Oktober 2014
Mittwoch
14.30
Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete
2. Oktober 2014
Donnerstag
17.00-19.00
2. Oktober 2014
Donnerstag
13.30
3. Oktober 2014
Freitag
3. Oktober 2014
Freitag
14.00-19.00
3. Oktober 2014
4. Oktober 2014
Freitag
Samstag
15.00-18.00
4. Oktober 2014
Samstag
09.00-13.00
Bücherflohmarkt der SPD im Keller der Mittagsbetreuung am Franz-Senn-Weg 5
Nachmittagsradeln - Leichte abwechsl. Touren,
25-35 km, keine Anmeldung erforderlich. Tel.
08191-70133 oder 08248-1780. AOK LL
Bergmesse Sudelfeld,
Anmeldung 16.09., ab 10:00 Uhr unter 0819170826
6. Kauferinger Nachtflohmarkt am Festplatz
Kaufering an der Bayernstraße beim Sportplatz.
Keine Anmeldung erforderlich. Standgebühr: 3 €
pro Meter
Oktoberfest im Sportzentrum Landsberg
„Schönleitenschrofen“ (1702 m) - ca. 6,5 Std, ca.
1000 Hm - mittelschwere Bergtour, Trittsicherheit u. Schwindelfreiheit erforderlich
Abfahrt: 7:00 h AV-Heim Kaufering / 7:15 LL
Schongauer Dreieck
Samstags-Flohmarkt im alten Pfarrsaal
4. Oktober 2014
6. Oktober 2014
Montag
13.00
15.00
8. Oktober 2014
Mittwoch
09.00
Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg
Monatsversammlung im Hotel Rid
Martizentz Horst, Tel. 7595
Teegespräch
8. Oktober 2014
Mittwoch
14.30
Handarbeitstreff im Thomas-Morus-Haus
9. Oktober 2014
Donnerstag
15.00
9. Oktober 2014
Donnerstag
20.00
9. Oktober 2014
Donnerstag
20.00
10. Oktober 2014
10. Oktober 2014
Freitag
Freitag
16.30
19.30
10. Oktober 2014
Freitag
19.30
11. Oktober 2014
Samstag
11.00
11. Oktober 2014
11. Oktober 2014
Samstag
Samstag
13.00
17.30
12. Oktober 2014
Sonntag
17.00
12. Oktober 2014
13. Oktober 2014
Sonntag
Montag
19.00
19.00-20.30
14. Oktober 2014
Dienstag
15. Oktober 2014
Mittwoch
Literarischer Nachmittag, im Hotel Rid. Hans-Joachim Schaffer, Ingrid und Rennwart von
Schnurbein lesen vor.
Grünen Bürgerrunde im La Piccola Cena
Ortsverband
der Grünen
Informationsabend für die Eltern zur ErstkomPfarrei Maria
munion 2015
Himmelfahrt
Evang. Gottesdienst im Seniorenstift
Evang. Pauluskirche
Pfarrfamilienabend im Dorfzentrum Leonhardi- Pfarrei St. Johannes
saal
Baptist
Monatsversammlung
Imkerverein
Kaufering-Igling
Aktion zum Freihandelsabkommen TTIP, Park- GAL Kaufering
platz am Einkaufszentrum in der Kolpingstraße
Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg
ADFC
Rock am KaufRing
Markt Kaufering
in der Lechauhalle Kaufering, Bayernstr. 17
Orgelkonzert Felix Mathy in der Pfarrkirche
Maria Himmelfahrt
Abendgottesdienst in freier Form
Evang. Pauluskirche
Treffen des Briefmarken Tauschclubs Kaufering
Briefmarken Tauschclub
im Schützenraum Sportzentrum
DAV - Sektion KaufeDie Dienstagswanderer schließen den Sommer
ring, Leitung/Anmel2014 mit einer kleinen Herbstwanderung im
Raum Kaufering ab. Danach gemütliches Beisam- dung bei Ernst Schulz,
mensein bei Kaffee und Kuchen.
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Treffpunkt: 11.00 h AV-Heim Kaufering
Flohmarkt im alten Pfarrsaal
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Himmelfahrt
08.00-17.00
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
SPD Kaufering
ADFC
Gartenfreunde
CSU Kaufering
Sozialverband VdK
DAV - Sektion Kaufering, Anmeldung bei
Ewald Kloft
Tel. 08195-999020
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
ADFC
Sudetendeutsche
Landsmannschaft
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 |
25
Termine
15. Oktober 2014
Mittwoch
14.30
Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete
16. Oktober 2014
Donnerstag
15.30
Kinderkino im Thomas-Morus-Haus
17. Oktober 2014
Freitag
20.00
18. Oktober 2014
Samstag
18. Oktober 2014
18. Oktober 2014
Samstag
13.00
19.30
19. Oktober 2014
Sonntag
14:30
Bayrischer Hoagart-Stammtisch im Alpenvereinsheim
Bringt alle Instrumente mit, a Brozeit und a guate
Stimmung!
1. Freiwilligentag im Landkreis Landsberg „Was
geschafft und Spaß gehabt!“
Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg
Herbstkonzert in der Aula der Mittelschule Kaufering, Lechfeldstr. 40, Eintritt frei
Seniorennachmittag zur Kirchweih
20. Oktober 2014
Montag
19.00
22. Oktober 2014
Mittwoch
14.30
22. Oktober 2014
Mittwoch
19.30
23. Oktober 2014
Donnerstag
20.00
24. Oktober 2014
25. . 26. 10. 2014
25. + 26. 10. 2014
Freitag
16.30
25. Oktober 2014
Samstag
09.00–18.00
11.00–17.00
13.00
26. Oktober 2014
29. Oktober 2014
Sonntag
Mittwoch
19.00
14.30
20. - 22. 10. 2014
NOVEMBER 2014 2. November 2014 Sonntag
17.00
3. November 2014
Montag
20.00
7. November 2014
9. November 2014
Freitag
Sonntag
14. November 2014 Freitag
16. November 2014 Sonntag
17.00
16. November 2014 Sonntag
30. November 2014 Sonntag
26 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Simon Nieberler,
Tel. 08191-6936
Landsberg
ADFC
Akkordeonorchester
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Marktgebet in der Hauskapelle des Seniorenstifts
Kaufering
Thüringenfahrt, Ameldung 22.09., ab 10:00 Uhr Gartenfreunde
unter 08191-70826
Handarbeitstreff im Thomas-Morus-Haus
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Albanien - Land der Gegensätze
Vortrag von Anke Nicolaus und Peter Braun. Im
Evang. Gemeindehaus der Pauluskirche, Dr.-Gerbl-Str. 24
Elternabend zur Erstkommunion
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Evang. Gottesdienst im Seniorenstift
Evang. Pauluskirche
Via Claudia Cup
Rock‘n‘Roll
Sonderflohmarkt im Thomas-Morus-Haus
Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Ende Samstagsradeln ADFC
Treffpunkt AOK Landsberg
Gottesdienst der Jungen Gemeinde
Evang. Pauluskirche
Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete Pfarrei Maria
Himmelfahrt
Konzertlesung
„Gott nahe zu sein ist mein Glück“
Lesung: Heidenore Glatz, Renate Pertl
Musik: Barbara Voigtmann, Kerstin Schuler,
Sabine Windecker (Eintritt frei)
Stammtisch der Frauenunion und CSU in der
Pizzeria „La Piazetta“, Albert-Schweitzer-Str. 2
Fränkischer Abend im Leonhardisaal
Leonhardifahrt
09:30 Uhr Festgottesdienst in St. Leonhard, 13:00
Uhr Leonhardifahrt und Segnung
Volkstrauertag und Gedenkfeier mit Kranzniederlegung am Ehrenmal in St. Johann
Bachkantaten-Abend in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist, Alt-Kaufering
Volkstrauertag und Gedenkfeier mit Kranzniederlegung am Ehrenmal in Kaufering-West
Christkindlmarkt am Thomas-Morus-Haus
Pauluskirche
Kaufering
CSU und Frauenunion
Musikverein Kaufering
Bruderschaft des Hl.
Leonhard zu Kaufering
Veteranen- und Soldatenverein
Motettenchor Kaufering
Sudetendeutsche Landsmannschaft
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Kaufering für die Nominierung zu dieser Spenden-Challenge! Rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG „kippten“ sich zusammen mit dem Vorstand Eiswasser über den
Kopf. Insgesamt sind so 900 Euro an Spenden möglich geworden. Diese gehen an die „MS aktiv
Landsberg - Die junge Gruppe“, die „MS Selbsthilfegruppe der Dominikanerinnen“ und an die
Forschungsabteilung für ALS der Berliner Charité.

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