Newsletter Oktober 2013 - Bundesverband Alternative Investment eV

Transcrição

Newsletter Oktober 2013 - Bundesverband Alternative Investment eV
NEWSLETTER
O k tob er 2013
Diese Termine sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
18. November 2013
BAI Insight 18,
Thema: Darlehensfonds, Loan-Strategien und operationelle
Umsetzung für deutsche institutionelle (VAG-) Anleger,
Ort: Frankfurt
Sponsor
Der BAI e.V. dankt
folgendem Sponsor
für die freundliche
Unterstützung dieses
Newsletters:
11. Dezember 2013 BAI Insight 19,
Thema: Schnittstelle EMIR / KAGB – Auswirkungen auf die
Fondswirtschaft,
Ort: Frankfurt
Inhalt
Leitartikel...................................................................................................................................... 2 - 4
Mitgliederneuvorstellung............................................................................................................. 5
Robert Koller & Jochen Terpitz, Simmons & Simmons LLP
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen ................ 7 - 11
BAI Wissenschaftspreis 2013............................................................................................ 12 - 13
Veranstaltungen................................................................................................................... 14 - 16
Buchvorstellungen............................................................................................................... 17 - 18
LEITARTIKEL
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des BAI,
am 22. September hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt. Auch wenn der Ausgang der derzeitigen Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche noch offen ist, sicher
ist eins: die neue Bundesregierung muss sich umgehend
mit für die Fonds- bzw. AI-Branche elementaren und drängenden Themen auseinandersetzen.
Bekanntlich hat man das steuerliche Begleitgesetz zum
KAGB, dem Umsetzungsgesetz zur AIFM-Richtlinie, kurz
vor der Bundestagswahl im Vermittlungsausschuss scheitern lassen, obwohl ein politischer Kompromiss zum Greifen nah war. Jetzt muss also ein neuer Anlauf zur Novellierung des Investmentsteuerrechts unternommen werden,
damit endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Besteuerung von alternativen Investmentfonds (AIFs) und
deren Anleger besteht.
Auch die Anpassung der Anlageverordnung an das am 22.
Juli in Kraft getretene KAGB steht aus. Diese hatte in der
abgelaufenen Legislaturperiode keine politische Priorität,
obwohl auch hier die enge Verzahnung mit dem Investmentaufsichtsrecht dringenden Handlungsbedarf vorgibt.
Denn die Anlageverordnung nebst nachgelagerten BaFinRundschreiben kennt die durch das KAGB in Deutschland
neu eingeführten AIF-Typen nicht, so dass diese derzeit für
VAG-Anleger nicht sicherungsvermögensfähig sind.
Mittlerweile zeichnet sich zudem ab, dass das noch jungfräuliche KAGB selbst schon einer ersten Novellierung
bedarf, eben weil die dortige konzeptionelle Trennung
zwischen offenen und geschlossenen Fonds nicht AIFMkonform ist. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde
ESMA und die EU-Kommission haben sich auf Abgrenzungskriterien verständigt, die von der deutschen Konzeption abweichen und im Ergebnis nun das deutsche
Recht überlagern.
Für die Branche und den BAI ist dieser Zustand mittlerweile – leider – business as usual. Die Gesetzgebungs- und
Regulierungsmühlen in Deutschland laufen und laufen,
manchmal zu langsam, manchmal zu schnell, manchmal
wegweisend und vorausschauend, manchmal ineffizient.
Leitartikel
Somit bleibt zu hoffen, dass
die neue Bundesregierung
zügig ihre Arbeit aufnimmt
und diese wichtigen Gesetzgebungsvorhaben pragmatisch vorantreibt.
Das AIFM-Steueranpassungsgesetz ist die größte Baustelle: bei der Besteuerung
von AIFs und deren Anlegern muss endlich Klarheit
geschaffen werden. Alle Frank Dornseifer, Geschäftsführer,
BAI e. V.
Beteiligten sind aufgerufen,
an diesem Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv mitzuwirken und sich zu verinnerlichen, dass es hier am Ende auch um die Zukunft des
Fondsstandorts Deutschland geht; eine diskriminierende
Pauschalbesteuerung von bestimmten Fondstypen aus
dem AI-Spektrum wäre definitiv ein fatales Signal. Der
Politik muss klar sein, welche Funktion diese Fonds in Zukunft verstärkt übernehmen müssen: Bereitstellung von
Wagniskapital zur Förderung des Innovationsstandorts
Deutschland, Bereitstellung von Kapital für -mittelständische – Unternehmen zur Wachstumsfinanzierung, Bereitstellung von Kapital für die Errichtung oder den Betrieb
von Anlagen der Daseinsvorsorge, der Energieversorgung,
oder von anderen Infrastrukturprojekten. Für entsprechende alternative Investmentfonds, über die diese Investitionen getätigt werden können, muss es nicht nur ein
adäquates Aufsichtsrecht geben, sondern ebenfalls ein
wettbewerbsfähiges Besteuerungssystem, sonst werden
diese Fonds eben außerhalb Deutschlands aufgelegt und
tätigen u.U. zudem keine Investitionen in Deutschland, sofern diese als gewerbliche Aktivitäten eingestuft und besteuert werden.
Gleichzeitig muss aber auch an anderen regulatorischen
bzw. gesetzgeberischen Stellschrauben nachjustiert werden. Es ist das Zusammenspiel von unterschiedlichen Parametern, die am Ende über den Erfolg entscheiden. Im
Bereich Infrastruktur z.B. muss das Konzept der öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP) grundlegend geändert
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werden, Deutschland ist hier ggü. anderen europäischen
Ländern ins Hintertreffen geraten. Es fehlt z.B. an einer
bundeseinheitlichen Standardisierung im Vertragswesen,
das Rechts- und Planungssicherheit gibt. Ein funktionierendes ÖPP-Wesen ist Grundvoraussetzung für zukünftige
Investitionen im Bereich Infrastruktur durch Investmentfonds. Anteile an ÖPP-Projektgesellschaften gehören ausdrücklich zu den für bestimmte Fondstypen erwerbbaren
Vermögensgegenständen, sind bislang im Portfolio dieser
Fonds aber nicht vorhanden.
Ein nicht minder wichtiger Bereich ist das Segment Venture Capital, das in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert ist und in das deutsche Fonds nur sehr verhalten investieren. Auch hier gilt, dass dieses Segment in
Deutschland nur dann nachhaltigen Erfolg haben und
institutionelle (Fonds-) Investoren anziehen wird, wenn
die Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig sind. Hier
muss die zukünftige Bundesregierung überlegen, wie sie
das Segment VC in Deutschland beleben will und so auch
Investitionen in diesem Segment attraktiver zu gestalten.
Die Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten bei Körperschaften unter dem Einkommensteuergesetz ist ein Aspekt, der
von der neuen Bundesregierung zumindest auf den Prüfstand gestellt werden sollte, um in diesem Bereich mehr
Investitionsbereitschaft zu schaffen.
Damit institutionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Versorgungswerke für
Start-up- oder mittelständische Unternehmen, oder aber
auch für Infrastrukturprojekte Kapital bereit stellen, muss
schließlich aber auch das Investorenaufsichtsrecht, insbesondere die Anlageverordnung, angepasst werden.
Nachdem Solvency-II sich in einer Warteschleife befindet,
sollte zumindest das dort niedergelegte Prudent-PersonPrinzip bereits für die Anlage in AI im Allgemeinen bzw.
alternative Investmentfonds im Speziellen implementiert
werden. Zu restriktive oder engmaschige Anforderungen
an – ausländische – AIF würden jedenfalls im Widerspruch
zum Prudent-Person-Prinzip stehen und alternative Investmentfonds ggü. herkömmlichen Investmentfonds
diskriminieren. Sofern eine eigene AIF-Quote gewollt ist,
muss diese ausreichend hoch sein, eben damit dem veränderten Investitionsbedarf institutioneller Investoren im
andauernden Niedrigzinsumfeld Rechnung getragen wird.
Die im Juli durchgeführte BAI-Investor-Survey hat ein gesteigertes Investitionsinteresse in AI ja eindrücklich belegt.
Wünschenswert wäre schließlich, dass die neue Bundes-
Leitartikel
regierung ein schlüssiges Konzept für einen effizienten
Anlegerschutz erarbeitet. Pauschale Verbote, wie etwa das
Verbot des Erwerbs von Hedgefonds durch Privatanleger,
sind kontraproduktiv und in der Sache nicht begründbar.
Das gestehen selbst Anlegerschutzanwälte ein. Leider offenbart auch das erst jüngst im KAGB eingeführte Konzept
des semiprofessionellen Anlegers Unzulänglichkeiten:
denn einmal oder mehrfach ausgewiesene Erfahrung bzw.
Expertise eines Anlegers in einem speziellen Anlagesegment (z.B. bei Private Equity) befähigt diesen nicht, auch
Folgeinvestments im gleichen Segment zu tätigen. Der
Gesetzgeber fordert zusätzlich bei jedem Investment einen Mindestanlagebetrag i.H.v. EUR 200.000, eben damit
ein solcher Anleger als semi-professioneller Anleger qualifiziert, was sodann für jedes Einzelinvestment immer wieder gefordert wird und umfassend geprüft werden muss.
Gleichzeitig lässt der Gesetzgeber aber zu, dass Privatanleger schon mit einem Anlagebetrag i.H.v. EUR 20.000 in
geschlossene Ein-Objekt-Fonds investieren. Schlüssig ist
dies nicht.
Allgemeine Finanzmarktthemen wie Shadow Banking, MiFID 2, Hochfrequenzhandel, CRD IV, etc. stehen natürlich
auch auf der To-Do-Liste der neuen Bundesregierung, sollen an dieser Stelle aber nicht weiter vertieft werden. Es
liegt jedenfalls auf der Hand, dass auf die neue Bundesregierung alleine im Bereich der Finanzmarktregulierung im
Allgemeinen und der Fondsregulierung im Speziellen viele
Herausforderungen zukommen. Spiegelbildlich gilt das
natürlich auch für den BAI – eben business as usual. Den
in der Vergangenheit mit allen Parteien, Ministerien und
Aufsichtsgremien geführten konstruktiven Dialog werden
wir auch in der neuen Legislaturperiode fortsetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterstützung durch
unsere Mitglieder, insbesondere im Rahmen der Arbeit in
unseren Fachausschüssen, auf die wir an dieser Stelle einmal wieder ausdrücklich hinweisen wollen.
Im Fachausschuss Steuern (Leitung Frank Dornseifer und
Robert Welzel) werden wir den zweiten Anlauf für die Novellierung des Investmentsteuerrechts abstimmen und
begleiten. Im Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht
(Leitung Frank Dornseifer und Uwe Bärenz) hat die Überarbeitung der Anlageverordnung oberste Priorität. Im
Fachausschuss Fondsregulierung (Leitung Frank Dornseifer) werden wir die fondsbezogenen Themen wie etwa die
KAGB-Novelle, MiFID-II-Umsetzung, algorithmischer Handel, usw. abstimmen und begleiten. Bei Interesse an einer
Mitwirkung in den Fachausschüssen sind die BAI-Mitglie-
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der natürlich herzlich eingeladen, sich an die Leiter der jeweiligen Fachausschüsse zu wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der BAI-Homepage, die wir
übrigens neu und übersichtlicher gestaltet haben - in der
Rubrik „Der BAI und seine Mitglieder – weitere Organe“.
Über Sitzungstermine der Fachausschüsse informiert die
Geschäftsstelle wie gewohnt zeitnah.
Hinweisen dürfen wir an dieser Stelle auf die nächsten beiden BAI Insight Termine. Am 18. November wird die 18. BAIInsight mit dem Thema „Darlehensfonds, Loan-Strategien
und operationelle Umsetzung für deutsche institutionelle
(VAG-) Anleger" in Kooperation mit unserem Mitgliedsunternehmen Intermediate Capital Group (ICG) stattfinden.
Auch der Termin für die BAI Insight 19 steht. Diese wird am
11. Dezember in Kooperation mit unserem Mitgliedsunternehmen Allen&Overy LLP zum Thema „Schnittstelle EMIR
/ KAGB – Auswirkungen auf die Fondswirtschaft" stattfinden.
Natürlich enthält auch dieser BAI-Newsletter einen Fachbeitrag aus der Praxis. Das Thema lautet „Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen“.
Wir danken Herrn Rechtsanwalt Robert Koller und Herrn
Rechtsanwalt Jochen Terpitz aus der Sozietät Simmons &
Simmons LLP für diesen Beitrag.
Schließlich dürfen wir Sie an dieser Stelle auch nochmals
auf die diesjährige Verleihung des BAI-Wissenschaftspreises hinweisen, die am 23. September im Anschluss
an die BAI Insight 17 in Frankfurt stattgefunden hat. Eine
kurze Zusammenfassung hierzu finden Sie ebenfalls in
diesem Newsletter.
Neue Einsichten und Erkenntnisse bei der Lektüre dieses
BAI-Newsletters wünscht
Frank Dornseifer
Leitartikel
4
MITGLIEDERNEUVORSTELLUNG
Seit Beginn des Jahres 2013 hat der BAI insgesamt zwanzig neue Mitglieder gewinnen können. Weitere Anträge für
eine Mitgliedschaft liegen der Geschäftsstelle bereits vor
und sind in Bearbeitung.
Wir freuen uns sehr, nun auch
• Brown Brothers Harriman sowie
• Franklin Templeton
im Kreise des BAI willkommen zu heißen. Insgesamt gehören dem Verband derzeit 136 Mitglieder an.
Die Vorstellung des Mitgliedes Brown Brothers Harriman
erfolgt im nächsten Newsletter.
Franklin Templeton Investments
Franklin Templeton Investments (FTI) mit Hauptsitz in San
Mateo, Kalifornien ist in 36 Ländern vor Ort. Rund 590
Analysten und Portfoliomanager mit durchschnittlich 16
Jahren Branchenerfahrung und 10 Jahren Firmenzugehörigkeit können auf 13 globale Trading Niederlassung zurückgreifen. Im Alternatives Bereich ist Franklin Templeton
in den Bereichen Bank Loans sowie bei Private Equity und
Mezzanine Finanzierung in den Emerging Markets also
auch bei Multi-Manager Immobilien- und Real-AssetsLösungen stark aufgestellt. Zudem bietet die Gesellschaft
mit dem Spezialisten K2 Fund-of-Hedge-Funds-Lösungen
an. Die Gesellschaft verwaltet weltweit ein Vermögen von
mehr als 662 Mrd. Euro, rund 141 Mrd. Euro für institutionelle Anleger (Stand: 30.06.2013). Im Bereich Alternative
Investments verwaltet FTI rund 34 Mrd Euro. Die Niederlassung in Frankfurt am Main wurde 1992 gegründet und verfügt somit über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit KAGen sowie Depotbanken und bietet einen
herausragenden Service bei der Erfüllung von Berichtsanforderungen institutioneller Investoren in Deutschland.
Mitgliederneuvorstellung
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BAI e.V. – Die assetklassen- und produktübergreifende
Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche.
NUTZEN AUCH SIE DIE VORTEILE
EINER MITGLIEDSCHAFT
Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) vertritt die
Interessen von über 130 Unternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts. Seit Gründung im
Jahre 1997 setzt er sich dafür ein, dass deutsche professionelle Investoren ihre Kapitalanlage im Hinblick auf Alternative Investments
einfacher und effizienter diversifizieren können, insbesondere im
Hinblick auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge.
• Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene
• Etablierte regelmäßige Verbandsveranstaltungen unter
Einbindung von Investoren
• Professionelles Networking & Arbeitsgruppen
• Umfassende Mitglieder- und Branchenbriefings
• Informationsportale für Mitglieder & Investoren
WEITERE INFORMATIONEN UNTER
www.bvai.de, [email protected]
oder Telefon +49 (0)228 96987-0
GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INFRASTRUK TUR- UND
ASSETINVESTITIONEN
von
RA Robert Koller, CAIA & RA Jochen Terpitz
Seit der Finanzkrise von 2009 wird über die vielfältigen
Schwierigkeiten frei zu finanzierender Infrastruktur- oder
Assetinvestitionen unter Verwendung diverser Finanzinstrumente gesprochen. Vor allem betrifft dies kapitalintensive
Infrastruktur und andere Großobjekte wie Flugzeuge, die
weder auf staatliche Finanzierungen zurückgreifen noch
durch Einbindung in eine übergeordnete Unternehmensstruktur finanziert werden können, und die über eine
zuvor festgelegte Laufzeit allein aus ihren laufend erwirtschafteten Erträgen eine hohe Anfangsinvestition tilgen
und an die Kapitalgeber überdies eine (attraktive) Rendite
über Zinsen oder Kapitalzuwachs ausschütten sollen.
Während die Zahl der Banken, die langfristig Fremdkapital
zur Verfügung stellen können oder wollen, stark zurückgegangen ist, sind angesichts des niedrigen Zinsniveaus
große Kapitalvolumina wiederum auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, die langfristig zumindest eine erträgliche Rendite erwarten lassen. Infrastruktur und andere
vergleichbare Assets gelten dabei als ein Bereich, bei dem
sich das Risiko in Grenzen hält – und in dem vor allem vielfältige Investitionen zu erwarten sind.
Wenn also auf der einen Seite Kapitalsammelstellen eine
langfristige Anlage zu einem einigermaßen attraktiven
Zinssatz suchen, und auf der anderen Seite ebenso langfristiger Finanzierungsbedarf dafür besteht, dann müsste
man ja, so die vereinfachende Sichtweise, nur die Geldgeber an der Hand nehmen und mit den entsprechenden
Projektbetreibern zusammenführen. Wie so häufig, ist die
praktische Umsetzung aber nicht ganz so einfach.
Das eigentliche Investitionsprojekt erhält typischerweise
eine unternehmerische Hülle in Form einer Projektgesellschaft, die bisher als Kreditnehmer auftrat, z.B. als Emittent
von Aktien, KG-Anteilen oder auch von Genussscheinen
oder anderen anleiheartigen Papieren. Die direkte Investition durch Erwerb des gesamten Projekts kann aber
aus verschiedenen Gründen unattraktiv sein. Die Anlage
Robert Koller, Partner,
Simmons & Simmons LLP
Jochen Terpitz, Partner,
Simmons & Simmons LLP
in Geschäftsanteile, also Eigenkapital, an einer Projektgesellschaft ist typischerweise äußerst illiquide und wird beispielsweise im Versicherungsaufsichtsrecht nicht gerade
begünstigt behandelt. Die Gesellschafter-Position kann
auch aus grundsätzlichen Erwägungen unerwünscht sein,
etwa im Hinblick auf eine bilanzielle Konsolidierung. Die
Prozesse für Investition und Desinvestition sind zudem
meist aufwändig und damit auch kostenintensiv. Zu alledem kommen auch aufsichtsrechtliche Neuerungen wie
die so genannte AIFM Richtlinie hinzu, die es Projektbetreibern im Vergleich zu früheren Jahren deutlich erschwert,
Anlagekapital zeitnah und kosteneffizient einzusammeln.
Sieht man sich stattdessen eine Investition ausschließlich
auf der Fremdkapitalseite an, kann man zumindest eine
bessere versicherungsaufsichtsrechtliche Behandlung erwarten und hat auch keine Konsolidierung vorzunehmen.
Doch in der Praxis bedeutete dies bislang noch nicht den
Durchbruch in der Projektfinanzierung. Die Liquidität einer solchen Anlage ist nicht per se besser als im Fall des
Eigenkapitalinvestments und vielen Investoren steht aus
aufsichtsrechtlichen Gründen der Weg der direkten Kreditvergabe nicht offen. Dennoch kann die Finanzierung eines
Projekts über Fremdkapital, sofern diese richtig strukturiert ist, viele Vorteile bieten.
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen
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1. Fremdkapitalinstrumente als vorteilhafter
Zugang zur Projektfinanzierung
Viel spricht also dafür, ein Anlageprodukt für Fremdkapitalinvestitionen zu schaffen, das Anlageentscheidung
und Mittelbereitstellung von der Mittelverwendung entkoppelt. Statt an einen Investor oder einen „verschworenen Club“ von Investoren heranzutreten, könnte dieses
Produkt ferner einer Vielzahl von Investoren offen stehen.
Der eigentliche Emittent könnte zudem für die sorgfältige
Auswahl und Überprüfung der Infrastrukturprojekte sorgen, so dass die einzelnen Investoren weder spezialisiertes
Know-how noch größere Teams vorhalten müssen, ohne
jedoch die anfängliche Bonitäts- und Projektprüfung außer Acht zu lassen. Grundsätzlich kann das Anlage-Knowhow auch über qualifizierte Dritte zugekauft werden. Manchen Anleger stört an derartigen Konstellationen jedoch,
dass externe Berater nicht mit eigenem Geld investiert
sind und insofern die Motivation eher davon geprägt sein
könnte, die Transaktion durchzuführen als die Risiken der
Investition zu minimieren.
1.1. Anforderungen an Fremdkapitalinstrumente für
Projektfinanzierungen
Um sowohl für eine Vielzahl von Investoren als auch für
den Emittenten bzw. Projektbetreiber interessant zu sein,
müsste ein derartiges Instrument gewisse Anforderungen
erfüllen und die sich teilweise widersprechenden Interessen der beiden Seiten auf eine faire und für alle akzeptable
Weise ausgleichen.
1.2. Die Sicht des Projektbetreibers
Für Projektbetreiber ist neben den Kosten für die Aufsetzung eines Finanzierungsrahmens der zeitliche Aspekt
besonders kritisch. Je schneller und flexibler die Finanzierung auf die Anforderungen und das Fortschreiten des
Projekts reagieren bzw. angepasst werden kann, desto
mehr kann sich der Projektbetreiber auf seine eigentliche
Hauptaufgabe – nämlich die Fertigstellung des Projekts
– konzentrieren. Neben den wirtschaftlichen und praktischen Überlegungen spielen für die Projektgesellschaft
auch aufsichtsrechtliche Überlegungen eine große Rolle.
So möchte niemand durch das Einsammeln des notwendigen Kapitals gegen Gesetze verstoßen und Probleme mit
der Aufsichtsbehörde bekommen. Das Kapitalinstrument
und insbesondere der Vertrieb der Anlagemöglichkeit
müssen daher so ausgestaltet sein, dass möglichst viele
Investoren ohne übermäßigen Aufwand angesprochen
werden können und der Emittent die Vermarktung nicht
im rechtsfreien Raum oder schlimmer noch entgegen
der gesetzlichen Lage durchführt. Ein weiterer von regulatorischen Überlegungen getriebener Aspekt für den
Projektbetreiber ist nicht nur eine möglichst einfache,
schnelle und transparente Struktur für die Aufnahme der
Fremdfinanzierung, sondern ebenso die Minimierung von
beschwerlichen Folgepflichten aufgrund der gewählten
Finanzierungsform. Hier können insbesondere (und abhängig vom gewählten Instrument) Vorschriften zu Compliance, Reporting, Vergütungsregelungen und ähnliche
über das von Investoren geforderte Maß hinausgehende
gesetzliche Anforderungen zu hohen Folgekosten und
auch zeitraubenden Zusatzaufgaben führen.
1.3. Allgemeine Anforderungen von Investoren
Investoren wiederum schätzen eine Anlagemöglichkeit,
die sowohl aus steuerlicher Sicht zumindest neutral ist,
aber auch den gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige
Investorengruppe gerecht wird, damit der entsprechende
Anleger am Ende eine nur vom wirtschaftlichen Erfolg des
Projekts abhängige Rendite erwirtschaftet hat. Die meisten institutionellen Anleger unterliegen (vertraglichen
oder gesetzlichen) Beschränkungen, die eine Investition
in bestimmte Formen der Finanzierung von Projekten
für sie unattraktiv oder unmöglich machen können. Mit
Blick auf institutionelle Investoren, ohne eine bestimmte
Gruppe hervorzuheben, kann man grundsätzlich davon
ausgehen, dass die entsprechende Anlage zum einen
aufsichtsrechtlich zulässig sein muss, d.h. keine weitere
Regulierung beim Investor auslösen darf, wie dies bei der
direkten Kreditvergabe der Fall sein kann, und zum anderen sollte das Finanzinstrument in einer für den jeweiligen
Investor rechtlich günstigen Form vorliegen, um so beispielsweise eine erhöhte Eigenkapitalanforderung zu vermeiden. Daneben ist eine einfache, flexible und transparente Struktur sowie eine Ausgestaltung, die den Handel
im Sekundärmarkt mit dem Finanzinstrument erleichtert,
durchaus gern gesehen. Kann dem Instrument bei Bedarf
auch noch ein Rating zugewiesen werden und können ggf.
mit dem Projekt zusammenhängende, während seiner Lebensdauer notwendige Analysen und Entscheidungen auf
erfahrene externe Dritte übertragen werden, sind damit
wahrscheinlich bei vielen Investoren wichtige Punkte bereits adressiert.
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen
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2. Mögliche Finanzinstrumente
tur- oder Assetbereich nutzen zu können.
Die in vielen Bereichen bisher üblichen Lösungen für die
oben beschriebenen Anforderungen sind vor allem durch
zahlreiche gesetzliche Änderungen, die bereits umgesetzt
wurden oder noch umgesetzt werden müssen, in vielen
Fällen nicht mehr praktikabel, da sie entweder zu teuer,
aufwändig oder schlicht nicht mehr erlaubt sind. So sind
mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs, das die
AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, die z.B. für
Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien typischen KG-Fonds insbesondere für verwaltete Volumen
über 100 Millionen Euro aufgrund der hohen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unattraktiv geworden. Auf
Seite der institutionellen Investoren ist die sich nun doch
langsam abzeichnende Implementierung der sogenannten Solvency II-Richtlinie ein weiterer Grund dafür, dass Anlagen in Eigenkapitalinstrumente nicht ganz oben auf der
Wunschliste stehen.
Schließlich ist festzuhalten, dass für verschiedene Anforderungen einzelne Instrumente besser oder schlechter
geeignet sind. Es ist daher Aufgabe der Berater, die Bedürfnisse der Projektbetreiber und der Investoren zu erkennen
und das entsprechende Instrument vorzuschlagen.
Bisher hat sich jedoch kein neuer Standard auf den Markt
gebildet, obwohl die Instrumente – wie nachstehend erläutert – durchaus zur Verfügung stehen, um den verschiedenen Anforderungen und Interessen größtenteils
zu entsprechen. Dies kann einerseits darauf zurückgeführt werden, dass die gesetzliche Lage weiterhin in Veränderung begriffen ist bzw. neue Regelungen noch nicht
lange genug in Kraft sind, andererseits aber auch darauf,
dass die Expertise, um solche Fremdkapitalinstrumente
zu strukturieren, nicht weit verbreitet ist. Über das erforderliche Zusammenspiel von Investoren und Projektbetreibern sowie deren jeweiligen Beratern hinaus ist die
Finanzierung von Infrastrukturprojekten oder anderen
Großprojekten mittlerweile eine Querschnittsmaterie, die
nicht nur tiefe Kenntnisse des jeweiligen Investitionsbereichs voraussetzt, sondern ebenso großes Fachwissen im
aufsichtsrechtlichen Bereich, im Kapitalmarkt und in der
klassischen Finanzierung.
Die Finanzinstrumente, die sich angesichts dieser Anforderungen herausbilden, sind nicht alle neu, waren aber
in vielen Bereichen in dieser Form bisher nicht notwendig und wurden daher sowohl geographisch als auch in
Bezug auf den zugrunde liegenden Investitionsbereich
anders verwendet. Dies bedeutet natürlich auch, dass bei
bekannten Finanzinstrumenten, die bisher entweder in
anderen Ländern oder in anderen Bereichen verwendet
wurden, Anpassungen vorgenommen werden müssen,
um sie in Deutschland bzw. Europa und für den Infrastruk-
2.1. Project Participation Notes
Diese (neue) Form von Finanzinstrumenten ist am ehesten
für kleinere bis mittlere, ggf. wiederkehrende Projekte
oder Assets zu empfehlen. Es handelt sich um Anleihen,
die den Erfolg (oder Misserfolg) eines Projekts abbilden,
ohne dass der Anleger jedoch direkt am entsprechenden
Projekt beteiligt wird oder dem Projekt direkt eine Finanzierung zur Verfügung stellt. Der Emittent – entweder eine
Bank oder eine Zweckgesellschaft – trägt das Risiko, die
entsprechende Rendite zu erwirtschaften, was dazu führt,
dass der Anleger neben dem Projektrisiko auch das (wohl
überschaubare) Bonitätsrisiko des Emittenten trägt. Letzteres kann durch entsprechende Absicherungsgeschäfte
des Emittenten sowie die Besicherung der Anleihen reduziert und das Risikoprofil an das Projektrisiko näher herangeführt werden. Für Anleger stellt dies eine interessante
alternative Anlageform dar, da keine komplizierten und
umfangreichen Projektdokumentationen geprüft werden
müssen, sondern eine Investition in die Project Participation Notes eine reine wirtschaftliche Abbildung des Projekterfolgs wiederspiegelt.
Emittenten von Project Participation Notes können für
Projektbetreiber zudem zu einer neuen Quelle für langfristiges Fremdkapital werden. Aufgrund der Verpflichtung des Emittenten, bestimmte Renditen in den von
ihm ausgegebenen Project Participation Notes widerzuspiegeln, hat dieser ein natürliches Interesse daran, seine
Verpflichtungen daraus so gut wie möglich abzusichern.
Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass
Emittenten in Projekte aus demselben Sektor investieren
werden, wenn nicht sogar eine Anlage im referenzierten
Projekt möglich ist.
Dadurch, dass es sich um Anleihen handelt, steht den Anlegern ein frei handelbares, transparentes und relativ einfaches Instrument zur Verfügung, dem bestimmte Vorteile
unter versicherungsaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten
zugutekommen dürften. Auch die steuerliche Behandlung
kann für Investoren vorteilhaft sein. Zudem ist das Produkt "Anleihe" ein reguliertes Finanzinstrument, bei dem
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen
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Anleger von den Vorschriften des europäischen bzw. nationalen Prospektrechts und der damit einhergehenden
Transparenz profitieren. Emittenten andererseits steht
aufgrund dieser Regelungen die Möglichkeit offen, Investoren in ganz Europa anzusprechen (durch sogenanntes
„Passporting“ des Prospekts), ohne dass dies – außer im
Falle einer Börseneinführung der Anleihen – zu besonders
beschwerlichen Folgepflichten führt. Ein weiterer großer
Vorteil von Project Participation Notes liegt darin, dass sie,
sobald der Emittent den rechtlichen Unterbau geschaffen
hat, vergleichsweise schnell und kostengünstig unter Zuhilfenahme eines Emissionsprogramms begeben werden
können. Mit dem einfachen Charme dieses Finanzinstruments gehen allerdings ein Verlust von Einflussnahme,
wie sie bei direkter Beteiligung möglich wäre, sowie eine
verminderte Flexibilität im Laufe des Projektlebens einher.
Diese Einschränkungen sollten aber nicht davon ablenken,
dass es sich hierbei um ein Finanzinstrument handelt, das
für die Bedürfnisse gewisser Investoren völlig ausreichend
ist. Auch wenn bereits an Pilotprojekten gearbeitet wird,
bleibt abzuwarten, wie sich dieser Bereich weiter entwickeln wird und wie Aufsichtsbehörden damit in Zukunft
umgehen werden.
2.2. Projektanleihen (Project Bonds)
Project Bonds bilden eine andere Untergruppe von Anleiheemissionen, die im Bereich der Infrastrukturfinanzierung vornehmlich in den USA und Lateinamerika eingesetzt werden und bisher in Europa noch nicht so üblich
waren. Eine Projektanleihe stellt neben einer ggf. vorhandenen Eigenkapital- oder Mezzaninefinanzierung den
Fremdkapitalanteil bei einer Projektfinanzierung dar. Zinsen und Kapital einer Projektanleihe werden ausschließlich aus dem Cashflow des finanzierten Projekts bedient.
Der Anleger ist daher direkter Fremdkapitalgeber des Projekts und ist sowohl geografisch als auch hinsichtlich der
Nutzungsart dem konzentrierten Projektrisiko ausgesetzt.
Aufgrund der großen Risikokonzentration und der besonderen Natur von Infrastrukturinvestitionen sind Projektanleihen üblicherweise mit Sicherheiten unterlegt.
Essentiell bei einer Projektanleihe ist nicht nur die richtige
Besicherung, sondern auch die Identifikation der dem Projekt innewohnenden Risiken und deren Absicherung. Die
potentiellen Risiken müssen angesprochen und gemindert werden, so dass sie kein Investitionshemmnis für potenzielle Anleger darstellen. Wenn diese Techniken nicht
zu einem gewünschten Rating führen, besteht die Mög-
lichkeit bei bestimmten Projekten ein sogenanntes Credit
Enhancement von staatlichen Stellen, z.B. im Rahmen der
Project Bond Initiative der Europäischen Investitionsbank
(EIB), oder von privater Seite (Bond Insurer) zu erhalten und
damit das Rating der Anleihe und folglich die Attraktivität
für Investoren zu erhöhen.
Project Bonds stellen daher ein attraktives Investment für
spezialisierte Investoren dar, die auch eine genaue Prüfung der Projektdokumentation durchführen sollten. Für
Projektbetreiber sind Project Bonds eine gangbare Alternative zur herkömmlichen, bankenfinanzierten Projektfinanzierung, die häufig durch einen attraktiveren Zins gerade
für langlaufende Anleihen besticht. Grundsätzlich eignen
sich Projektanleihen aufgrund ihrer Komplexität aber doch
eher für größere Projekte. Mit ihrer Anleiheeigenschaft
vereinen sie auch die grundlegenden Vorteile wie bei den
Project Participation Notes beschrieben. Schließlich ist mit
Projektanleihen auch während der Lebensdauer des Projekts und aufgrund der direkten Beziehung als Gläubiger
des Projekts eine Mitbestimmung im Rahmen von Gläubigerrechten möglich.
2.3. Sicherheiten in Verbindung mit Kapitalinstrumenten
Wenn die Finanzierungsstruktur dazu dient, die Fremdkapitalseite von Infrastrukturprojekten abzudecken, wird
sich regelmäßig die Frage stellen, ob auch Sicherheiten
in einem „banküblichen Umfang“ einzubeziehen sind. Einerseits zeigt die Erfahrung, dass der zu ersetzende „klassische“ Kredit niemals ohne Sicherheiten herausgereicht
würde. Andererseits müssen Sicherheiten verwaltet und
ggf. in zeitlichen Abständen aktualisiert werden, was einen laufenden administrativen Aufwand bedeuten kann.
Zudem ist ihr wirtschaftlicher Wert begrenzt, soweit es sich
beim möglichen Sicherungsgut nur um die eigenen Vermögenswerte des Kreditnehmers handelt, das ohnehin für
die Tilgung der Forderung haftet. Hinzu kommt, dass bei
manchen Investorengruppen jede Erinnerung an „asset
backed“ für Zurückhaltung sorgt.
Hier sollte jedoch unterschieden werden zwischen zwei
Funktionen von Sicherheiten: einerseits den Bestand des
finanzierten Projekts an sich zu sichern und andererseits
die Unterlegung einer Kreditforderung mit Sachwerten.
Der erste Aspekt beinhaltet vor allem das „Ringfencing“,
das heißt den Einsatz von Sicherheiten, um Ansprüche
Dritter von dem Projekt, insbesondere von den Zahlungsflüssen des Projekts, fernzuhalten bzw. die Auswirkungen
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen
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möglicher Insolvenzen Dritter zu minimieren. Solche Sicherheiten sind auch in den oben beschriebenen Strukturen unbedingt anzuraten. Sie würden zu Gunsten des
Emittenten eingerichtet.
Eine andere Frage ist, ob dem Anleger selber Sicherheiten
eingerichtet werden. Hier besteht die Möglichkeit, Sicherheiten „durchzureichen“. Letztlich ist der Wert einer solchen Gestaltung insbesondere im Hinblick auf institutionelle Investoren mit den Ratingagenturen zu besprechen.
2.4. Weitere Instrumente
Neben den oben dargestellten Fremdkapitalinstrumenten
gibt es auch Bestrebungen am Markt, bestehende Projekte
oder Projekte, die vor einer Refinanzierung stehen, entweder auf klassische Art und Weise zu verbriefen oder, wenn
es sich beim bisherigen Darlehensgeber um eine oder
mehrere Banken handelt, diverse Infrastrukturprojekte in
sogenannte Covered Bonds zu verpacken. Dabei handelt es
sich um eine vertragliche Nachbildung von Pfandbriefen.
Da Infrastrukturinvestitionen im Pfandbriefgesetz jedoch
als Unterlegung von gesetzlich geregelten Pfandbriefen
nicht vorgesehen sind, bedient man sich privatrechtlicher
Strukturen.
Außerhalb des Fremdkapitalbereichs bieten sich aus dem
Private Equity Umfeld bekannte Strukturen wie Special
Purpose Acquistion Companies (SPACs) als Kapitalsammelinstrumente für große Infrastrukturprojekte an. Dabei
handelt es sich um „leere“ Gesellschaften, die an die Börse
gebracht werden, um für den Kauf bestimmter Unternehmungen Kapital aufzunehmen. Einziger Geschäftszweck
dieser Börsenhülle ist die erwähnte Akquisition von Unternehmen in einem bestimmten Bereich. Sollte der angestrebte Unternehmenszweck innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (üblicherweise zwei Jahre) nicht erreicht
werden, wird das eingesammelte Kapital an die Anleger
zurückgezahlt. Auch hier spricht nichts gegen eine Verwendung dieser Vorgehensweise bei Berücksichtigung
der entsprechenden Besonderheiten im Bereich der Infrastruktur- und Assetfinanzierung. Offen ist jedoch einstweilen die aufsichtsrechtliche Behandlung.
3. Zusammenfassung
Die Instrumente, um Kapitalbedarf und langfristige Investoren im Infrastrukturbereich zusammenzubringen,
sind im Grundsatz bekannt. Während Eigenkapital-Betei-
ligungen vielfältige Nachteile haben, eignen sich anleiheartige Finanzinstrumente gut für die Anlagebedürfnisse
einer großen Bandbreite diversifizierter institutioneller
Investoren. Project Bonds werden dabei schon wegen des
mit ihrer Ausgabe verbundenen Aufwands eher für große
Einzelprojekte in Frage kommen. Dagegen steht für mittelgroße Projekte mit Project Participation Notes eine Variante
zur Verfügung, die ohne aufwändige „Verpackung“ auch
komplexe Infrastrukturfinanzierungen in ein einfach zu
handhabendes Finanzprodukt umsetzt. Der zwischengeschaltete Emittent kann mit eigenem Know-How die Qualität der Anlageseite sicherstellen, während Investoren sich
auf ihre Kernkompetenz besinnen dürfen: die langfristige
Anlage.
Autoren
Jochen Terpitz, Rechtsanwalt, ist Partner der internationalen Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Frankfurt. Seine Beratungspraxis umfasst Projekte im Zusammenhang
mit der Erzeugung und Übertragung von und dem Handel
mit Energie. Zudem ist er auf Energieprojekte spezialisiert
und dabei insbesondere auf die Beratung hinsichtlich Entwicklung, Finanzierung und Erwerb von Projekten auf dem
Gebiet der erneuerbarer Energien. Er hat zu einer Vielzahl
von energie- und infrastrukturbezogenen Transaktionen
für deutsche und internationale Mandanten beraten.
Robert Koller, CAIA, Rechtsanwalt, Solicitor (England &
Wales), Abogado (Madrid), ist Partner der internationalen
Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Frankfurt und CoChair des CAIA Germany Chapter. Er ist in den Bereichen
Debt Capital Markets und Bankaufsichtsrecht tätig und
auf Wertpapierrecht, Bank- und Versicherungskapital und
Fonds (insbesondere Hedge Fonds) spezialisiert. Er verfügt u.a. über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung in
Bezug auf Emissionsprogramme, Pfandbriefe, sowie High
Yield Anleihen und war mehrere Jahre im Bereich der Infrastrukturfinanzierung tätig.
Kontakt:
[email protected]
[email protected]
Tel.: +49-69-907454-0
www.simmons-simmons.com und www.elexica.com
Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen
11
BAI WISSENSCHAFTSPREIS 2013
Von links nach rechts: Rolf Dreiseidler, Dr. Konrad Finkenzeller, Nic Schaub, Prof. Dr. Markus Schmid, Corinna Frädrich, Mario Fischer, Prof. Dr. Rolf Tilmes, Roland
Brooks (BAI)
Am 23. September 2013 wurde der dritte BAIWissenschaftspreis für exzellente wissenschaftliche
Arbeiten im Bereich Alternative Investments vergeben.
Die Preise wurden in Frankfurt von den für das Ressort
Weiterbildung zuständigen BAI-Vorstandsmitgliedern
Prof. Dr. Rolf Tilmes sowie Rolf Dreiseidler an die Gewinner
überreicht.
In der Kategorie Dissertationen überzeugte die Arbeit von
Herrn Dr. Konrad Finkenzeller zum Thema „The Interactions
between direct ans securitized Infrastructure and its
relationship to real Estate“. Die Dissertation hat erstmalig
auf Grundlage von fünf wissenschaftlichen Beiträgen die
Anlageklasse Infrastruktur intensiv, umfassend, robust
analysiert und liefert Anhaltspunkte in Bezug auf deren
zentrale Risiko- und Renditecharakteristika. Zudem werden
die kurz- und langfristigen Beziehungen von „gelisteten“
und „ungelisteten“ Infrastrukturassets zueinander sowie zu
vermeintlich verwandten Anlageklassen wie Immobilien
näher unter Zuhilfenahme folgender stochastischer Risikound Beziehungsmodelle untersucht. Zentrales Herzstück
der Arbeit ist ein, auf Grundlage von 800 realisierten US-
BAI Wissenschaftspreis 2013
Infrastrukturtransaktionen (zwischen 1990 und 2010) und
den dazugehörigen Cash-Flows erstellter, direkter (keine
Aktien) und diversifizierter Infrastrukturindex, welcher in
seiner Basisversion in Zusammenarbeit mit dem Center
of Private Equity Research (CEPRES) erstellt wurde. Die
Dissertation unterstreicht diese Erwartungen sowie den
potentiellen Nutzen von Infrastrukturinvestments für
das Portfolio und betont das eigenständige Anlageprofil,
welches auch als signifikant unterschiedlich zu vermeintlich
verwandten Anlageklassen wie z.B. Immobilien gewertet
werden muss.
Bei den Masterarbeiten setzte sich Mario Fischer mit
dem Thema „Special Situation Fonds“ durch. Die Arbeit
beschäftigt sich erstmalig mit Charakteristika sowie
der absoluten und risikoadjustierten Performance
sogenannter Special Situation Fonds. Nach der
theoretischen Einordnung der Fonds in das InvestmentUniversum wird auf Basis eines repräsentativen Samples
aus Hedgefonds und Investmentfonds eine umfassende
empirische Studie durchgeführt. Neben einer Vielzahl an
Kennzahlen liegt ein Fokus auf möglichen Verzerrungen
12
in den berichteten Renditen. In der Analyse lässt sich für
beide Arten von Fonds eine bessere Performance als für
den Gesamtmarkt nachweisen, wobei insbesondere die
ausgewählten Hedgefonds ein signifikant positives Alpha
erwirtschaften können. Anschließend werden die Vorteile
dieser marktneutralen Fonds bei einer Einbindung in ein
beispielhaftes Portfolio eines institutionellen Investors
diskutiert und aufgezeigt, wie im Rahmen der aktuellen
Niedrigzinspolitik ein Anleger attraktive Renditen mit
einem vertretbaren Risiko realisieren kann.
diese doch dem Fondsmanager Schutz vor schnellen
Kapitalabflüssen. Tatsächlich zeigen die beiden Autoren,
dass mit zusätzlichen Anreizen für Fondsmanager der
Illiquiditätsabschlag in Krisenperioden überwunden
werden kann.
Ausführliche Zusammenfassungen der Gewinnerarbeiten
finden Sie in einer Sonderausgabe des BAI Newsletters,
welchen Sie bei Interesse gerne unter [email protected]
anfordern können.
In der Kategorie Bachelorarbeiten prämierte das bei allen
Entscheidungen vom Verband unabhängige sechsköpfige
Gremium aus Wissenschaft und Praxis die Arbeit von
Corinna Frädrich zum Thema „Hedgefonds Replikation:
Ein Auszahlungsverteilungs- und ein kopulabasierter
Ansatz“. Ein Finanzprodukt mit hoher Rendite, kombiniert
mit vergleichsweise niedrigem Risiko, und trotzdem
niedrigen Manager- und Performancegebühren? Das
ist zwar eher Wunsch als Realität vieler Anleger, aber
genau hier setzt die Bachelorarbeit an. Frau Frädrich hat
zwei Ansätze zur Replikation von Hedgefonds analysiert,
nachgebildet und empirisch untersucht, die nicht zu
dem breiten Forschungsfeld der regelbasierten Ansätze
oder den Faktoransätzen gehören. Sie betrachtet
verteilungsbasierte Ansätze. Das heißt, es geht um die
Nachbildung der Verteilung der Renditen. Dabei stehen
nicht-normalverteilte Renditen und die Nicht-Linearität
zum Aktienmarkt im Vordergrund. Dies ist maßgeblich
für die Replikation von Hedgefondsrenditen, da ihre
Verteilung von der anderer Assetklassen stark abweicht.
In der vierten Kategorie Sonstige Wissenschaftliche
Arbeiten gewann die Arbeit „Hedge Fund Liquidity and
Performance: Evidence from the financial crisis “ von
Herrn Prof. Dr. Markus Schmid und Herrn Nic Schaub.
Die beiden Autoren untersuchen in dieser Studie,
wie sich Liquiditätsbeschränkungen bei Hedgefonds
Anteilen auf deren Profitabilität in Nicht-Krisenperioden
und in Krisenperioden auswirken. Sie zeigen, dass in
Nicht-Krisenperioden die Profitabilität mit dem Grad
der Illiquidität der Anteile steigt. Investoren in illiquide
Hedgefonds erhalten also eine Illiquiditätsprämie. In
Krisenperioden wird aus der Illiquiditätsprämie jedoch
ein Illiquiditätsabschlag. Der Illiquiditätsabschlag bleibt
auch bestehen, wenn um die Liquidität des Portfolios
kontrolliert wird. Ein Grund für diesen Illiquiditätsabschlag
könnten die schwächeren Anreize sein, die mit
höheren Liquiditätsrestriktionen einhergehen, bieten
BAI Wissenschaftspreis 2013
13
VERANSTALTUNGEN
Okt
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haben Sie Antworten auf die immer schwieriger werdenden steuerrechtlichen Fragen.
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Thema: "Asset Allocation at the CERN Pension Fund"
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Investmentfonds im Aufsichtsrecht
Eschborn
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Tag der Sachwertinvestments der
Börsen-Zeitung
Hamburg
Mit dem Inkrafttreten des KAGB im Juli d. J. wird erstmals
ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds
und ihre Manager geschaffen. Das WM-Seminar Investmentfonds im Aufsichtsrecht am 4. November 2013 erläutert den Anwendungsbereich des KAGB und stellt die Anforderungen an den Vertrieb sowie die Auswirkungen des
Regelwerks auf offene und geschlossene Fonds dar.
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Internationales Family Office Forum
2013
Zürich
Die Börsen-Zeitung lädt am 11. November 2013 unabhängige Vermögensberater, Intermediäre, institutionelle Anleger, Pensionskassen, Asset Manager, Finanz- und
Kundenberater von Banken und Sparkassen rund um die
Sachwertinvestmentbranche zum Jahreskongress dem
"Tag der Sachwertinvestments der Börsen-Zeitung" in die
Handelskammer nach Hamburg ein.
Die Ausstellungsstände sowie viele Fachvorträge im Kongress bieten geballtes Know-how und hochkarätigen Erfahrungsaustausch mit der Sachwertbranche.
Für Fragen zur Veranstaltung, Sponsoringmöglichkeiten
und für Ihre Anmeldung steht Ihnen Herr Stephan Mänecke von der Börsen-Zeitung unter 069 2732 567 oder
[email protected] zur Verfügung.
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Nov
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Investmentfonds im Steuerrecht
Eschborn
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Auf Beschluss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ist das Steueranpassungsgesetzes zum
KAGB bis auf Weiteres auf Eis gelegt, das alte Investmentsteuergesetz hat weiter Gültigkeit. Mit dem WM-Seminar
Investmentfonds im Steuerrecht am 5./6. November 2013
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World Infrastructure Summit 2013
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Abgeltungsteuer & Jahresendreporting
Eschborn
Das WM-Seminar Abgeltungsteuer & Jahresendreporting
am 14./15. November 2013 rüstet Sie umfassend für die
Praxis und zeigt möglichen Handlungsbedarf im Tagesgeschäft auf.
Infos unter www.wm-seminare.de.
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Versicherungsstandort Deutschland
Frankfurt
Themen rund ums Alltagsgeschäft der Versicherungen
stehen in diesem Jahr auf dem Programm der Konferenz
Versicherungsstandort Deutschland, die am 18. November
2013 (EURO FINANCE WEEK) in Frankfurt stattfindet. Ist die
deutsche Lebensversicherung wirklich ein Auslaufmodell?
Wie kann die deutsche Kompositversicherung auf Dauer
ertragreich gestaltet werden? Und welche Rolle spielen
Versicherer bei der Energiewende? Diese Fragen werden
von Experten aus der Versicherungswirtschaft, der Politik,
von verwandten Branchen, Beratern und Think Tanks erörtert. Weitere Informationen über www.eurofinanceweek.
com/vsd.
Unter den Sprechern sind: Felix Hufeld, BaFin, Dr. Gerhard
Schick, Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Johannes Lörper, ERGO
Lebensversicherung AG, Thomas Vorholt, VGH Versicherungen, Dr. Felix Matthes, Öko-Institut, Dr. Armin Sandhövel, Allianz Climate Solutions.
Nov
19.

European Pension Fund Congress
Frankfurt
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Nov
18.

BAI Insight 18
Frankfurt am Main
Die BAI Insight 18 findet gemeinsam mit dem BAI Mitglied
Intermediate Capital Group (ICG) statt.
Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit für BAI-Mitglieder
Auch in diesem Jahr ist Pensions Europe, früher European
Federation for Retirement Provision (EFRP), Gastgeber des
8. European Pension Funds Congress. Der Kongress findet
am 19. November 2013 im Rahmen der Frankfurt EURO FINANCE WEEK in Frankfurt statt. Die diesjährigen Vorträge
und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich mit der Rolle
der betrieblichen Altersvorsorge in der europäischen Wirtschaft, mit der detaillierten Betrachtung und Präsentation
von langfristigen Investitionen und mit Vorschlägen und
Ideen, die im Zusammenhang mit der Überarbeitung der
IORP Richtlinie vorgebracht wurden. Klaus Wiedner, Abteilungsleiter Versicherungen und Altersvorsorge bei der
Europäischen Kommission, hat seine Teilnahme bereits
bestätigt. Konferenzsprache: Englisch. Mehr.
50 % Rabatt für BAI-Mitglieder
Veranstaltungen
15
Dez
Nov
20.-21.
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Hedge Funds World Zurich 2013
Dolder Grand, Zurich, Switzerland
Hedge Funds World Zurich is the premier business event
in Europe for Swiss based investors to examine the latest
strategies and innovations in the hedge fund space. The
event includes an exhibition showcase floor with on-floor
seminars, one-to-one partnering sessions, an online meeting system, and fun cocktail parties. It is a place where innovation and expertise is showcased, solutions are found
and learning is done.
15 % Rabatt für BAI-Mitglieder
11.

BAI Insight 19
Frankfurt am Main
Die BAI Insight 19 findet gemeinsam mit dem BAI Mitglied
Allen & Overy LLP statt.
Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit für BAI-Mitglieder
Jan
8.-9.
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Campus for Finance
Campus of WHU – Otto Beisheim School of
Management Vallendar
Nov
28.

CAPITAL Geldanlage Gipfel 2013
Frankfurt
15 % Rabatt für BAI-Mitglieder
Impressum
Jahrgang 13 – Ausgabe 5
Verantwortliche Redakteure:
Roland Brooks · Frank Dornseifer
Erscheinungsweise: alle 2 Monate
BAI e.V. · Poppelsdorfer Allee 106 · D-53115 Bonn
Dez
3.-4.
Infrastructure Investment World
Deutschland 2013

Villa Kennedy Hotel, Frankfurt, Germany
Infrastructure Investment World Deutschland is dedicated to infrastructure investments for institutional investors
in the DACH region. Now in its third year, the event brings
together key players in the German speaking infrastructure
community including end investors, government and NGOs,
investment banks, infrastructure funds and developers.
The result is a gathering of leading infrastructure professionals and investors in the DACH region who will be discussing the opportunities and challenges that both investors
and the sector as a whole face.
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Tel. +49 - (0) 228 - 969870 · Fax +49 · (0) 228 - 9698790
 www.bvai.de
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Haftungsausschluss
Die Informationen des BAI-Newsletters stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Terminkontrakten oder sonstigen Finanzinstrumenten dar.
Eine Investitionsentscheidung sollte auf Grundlage eines Beratungsgespräches mit einem qualifizierten Anlageberater erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Dokumente/
Informationen. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten
Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.
Satz & Layout
VANAMELAND UG (haftungsbeschränkt)
Markgrafenstraße 1a · 51063 Köln
Tel. +49 - (0) 221 - 222 547 - 0 · Fax +49 - (0) 221 - 222 547 - 47
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16
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Investments“ vorstellen. Dies sind neben Büchern auch
Datenbanken, herausragende akademische Arbeiten
wie Habilitations- und Promotionsschriften oder Diplom/
Master-Arbeiten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie
auch aktiv von der Möglichkeit Gebrauch machen. Bitte
wenden Sie sich diesbezüglich an die BAI-Geschäftsstelle
unter 0228 969870 oder [email protected].
Datenbank, Erich Schmidt
Verlag, € (D) 39,- im Monat,
(Jahresbezug € (D) 468,-)
inkl. 19 % USt., 978-3-50313811-1, Kombibezug Print &
Datenbank € 13,-- im Monat,
(Jahresbezug € (D) 156,-) inkl.
19 % USt., ISBN 978-3-50313812-8
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Afrika – Kontinent
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in welchem Umfang Informationen genutzt werden
• Nachrichten der ESV-Redaktion, das Sonderfeature
„Compliance-News USA“ zu aktuellen US-amerika-
Buchvorstellungen
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