Newsletter Oktober 2013 - Bundesverband Alternative Investment eV
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Newsletter Oktober 2013 - Bundesverband Alternative Investment eV
NEWSLETTER O k tob er 2013 Diese Termine sollten Sie sich nicht entgehen lassen! 18. November 2013 BAI Insight 18, Thema: Darlehensfonds, Loan-Strategien und operationelle Umsetzung für deutsche institutionelle (VAG-) Anleger, Ort: Frankfurt Sponsor Der BAI e.V. dankt folgendem Sponsor für die freundliche Unterstützung dieses Newsletters: 11. Dezember 2013 BAI Insight 19, Thema: Schnittstelle EMIR / KAGB – Auswirkungen auf die Fondswirtschaft, Ort: Frankfurt Inhalt Leitartikel...................................................................................................................................... 2 - 4 Mitgliederneuvorstellung............................................................................................................. 5 Robert Koller & Jochen Terpitz, Simmons & Simmons LLP Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen ................ 7 - 11 BAI Wissenschaftspreis 2013............................................................................................ 12 - 13 Veranstaltungen................................................................................................................... 14 - 16 Buchvorstellungen............................................................................................................... 17 - 18 LEITARTIKEL Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des BAI, am 22. September hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt. Auch wenn der Ausgang der derzeitigen Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche noch offen ist, sicher ist eins: die neue Bundesregierung muss sich umgehend mit für die Fonds- bzw. AI-Branche elementaren und drängenden Themen auseinandersetzen. Bekanntlich hat man das steuerliche Begleitgesetz zum KAGB, dem Umsetzungsgesetz zur AIFM-Richtlinie, kurz vor der Bundestagswahl im Vermittlungsausschuss scheitern lassen, obwohl ein politischer Kompromiss zum Greifen nah war. Jetzt muss also ein neuer Anlauf zur Novellierung des Investmentsteuerrechts unternommen werden, damit endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Besteuerung von alternativen Investmentfonds (AIFs) und deren Anleger besteht. Auch die Anpassung der Anlageverordnung an das am 22. Juli in Kraft getretene KAGB steht aus. Diese hatte in der abgelaufenen Legislaturperiode keine politische Priorität, obwohl auch hier die enge Verzahnung mit dem Investmentaufsichtsrecht dringenden Handlungsbedarf vorgibt. Denn die Anlageverordnung nebst nachgelagerten BaFinRundschreiben kennt die durch das KAGB in Deutschland neu eingeführten AIF-Typen nicht, so dass diese derzeit für VAG-Anleger nicht sicherungsvermögensfähig sind. Mittlerweile zeichnet sich zudem ab, dass das noch jungfräuliche KAGB selbst schon einer ersten Novellierung bedarf, eben weil die dortige konzeptionelle Trennung zwischen offenen und geschlossenen Fonds nicht AIFMkonform ist. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und die EU-Kommission haben sich auf Abgrenzungskriterien verständigt, die von der deutschen Konzeption abweichen und im Ergebnis nun das deutsche Recht überlagern. Für die Branche und den BAI ist dieser Zustand mittlerweile – leider – business as usual. Die Gesetzgebungs- und Regulierungsmühlen in Deutschland laufen und laufen, manchmal zu langsam, manchmal zu schnell, manchmal wegweisend und vorausschauend, manchmal ineffizient. Leitartikel Somit bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung zügig ihre Arbeit aufnimmt und diese wichtigen Gesetzgebungsvorhaben pragmatisch vorantreibt. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz ist die größte Baustelle: bei der Besteuerung von AIFs und deren Anlegern muss endlich Klarheit geschaffen werden. Alle Frank Dornseifer, Geschäftsführer, BAI e. V. Beteiligten sind aufgerufen, an diesem Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv mitzuwirken und sich zu verinnerlichen, dass es hier am Ende auch um die Zukunft des Fondsstandorts Deutschland geht; eine diskriminierende Pauschalbesteuerung von bestimmten Fondstypen aus dem AI-Spektrum wäre definitiv ein fatales Signal. Der Politik muss klar sein, welche Funktion diese Fonds in Zukunft verstärkt übernehmen müssen: Bereitstellung von Wagniskapital zur Förderung des Innovationsstandorts Deutschland, Bereitstellung von Kapital für -mittelständische – Unternehmen zur Wachstumsfinanzierung, Bereitstellung von Kapital für die Errichtung oder den Betrieb von Anlagen der Daseinsvorsorge, der Energieversorgung, oder von anderen Infrastrukturprojekten. Für entsprechende alternative Investmentfonds, über die diese Investitionen getätigt werden können, muss es nicht nur ein adäquates Aufsichtsrecht geben, sondern ebenfalls ein wettbewerbsfähiges Besteuerungssystem, sonst werden diese Fonds eben außerhalb Deutschlands aufgelegt und tätigen u.U. zudem keine Investitionen in Deutschland, sofern diese als gewerbliche Aktivitäten eingestuft und besteuert werden. Gleichzeitig muss aber auch an anderen regulatorischen bzw. gesetzgeberischen Stellschrauben nachjustiert werden. Es ist das Zusammenspiel von unterschiedlichen Parametern, die am Ende über den Erfolg entscheiden. Im Bereich Infrastruktur z.B. muss das Konzept der öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP) grundlegend geändert 2 werden, Deutschland ist hier ggü. anderen europäischen Ländern ins Hintertreffen geraten. Es fehlt z.B. an einer bundeseinheitlichen Standardisierung im Vertragswesen, das Rechts- und Planungssicherheit gibt. Ein funktionierendes ÖPP-Wesen ist Grundvoraussetzung für zukünftige Investitionen im Bereich Infrastruktur durch Investmentfonds. Anteile an ÖPP-Projektgesellschaften gehören ausdrücklich zu den für bestimmte Fondstypen erwerbbaren Vermögensgegenständen, sind bislang im Portfolio dieser Fonds aber nicht vorhanden. Ein nicht minder wichtiger Bereich ist das Segment Venture Capital, das in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert ist und in das deutsche Fonds nur sehr verhalten investieren. Auch hier gilt, dass dieses Segment in Deutschland nur dann nachhaltigen Erfolg haben und institutionelle (Fonds-) Investoren anziehen wird, wenn die Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig sind. Hier muss die zukünftige Bundesregierung überlegen, wie sie das Segment VC in Deutschland beleben will und so auch Investitionen in diesem Segment attraktiver zu gestalten. Die Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten bei Körperschaften unter dem Einkommensteuergesetz ist ein Aspekt, der von der neuen Bundesregierung zumindest auf den Prüfstand gestellt werden sollte, um in diesem Bereich mehr Investitionsbereitschaft zu schaffen. Damit institutionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Versorgungswerke für Start-up- oder mittelständische Unternehmen, oder aber auch für Infrastrukturprojekte Kapital bereit stellen, muss schließlich aber auch das Investorenaufsichtsrecht, insbesondere die Anlageverordnung, angepasst werden. Nachdem Solvency-II sich in einer Warteschleife befindet, sollte zumindest das dort niedergelegte Prudent-PersonPrinzip bereits für die Anlage in AI im Allgemeinen bzw. alternative Investmentfonds im Speziellen implementiert werden. Zu restriktive oder engmaschige Anforderungen an – ausländische – AIF würden jedenfalls im Widerspruch zum Prudent-Person-Prinzip stehen und alternative Investmentfonds ggü. herkömmlichen Investmentfonds diskriminieren. Sofern eine eigene AIF-Quote gewollt ist, muss diese ausreichend hoch sein, eben damit dem veränderten Investitionsbedarf institutioneller Investoren im andauernden Niedrigzinsumfeld Rechnung getragen wird. Die im Juli durchgeführte BAI-Investor-Survey hat ein gesteigertes Investitionsinteresse in AI ja eindrücklich belegt. Wünschenswert wäre schließlich, dass die neue Bundes- Leitartikel regierung ein schlüssiges Konzept für einen effizienten Anlegerschutz erarbeitet. Pauschale Verbote, wie etwa das Verbot des Erwerbs von Hedgefonds durch Privatanleger, sind kontraproduktiv und in der Sache nicht begründbar. Das gestehen selbst Anlegerschutzanwälte ein. Leider offenbart auch das erst jüngst im KAGB eingeführte Konzept des semiprofessionellen Anlegers Unzulänglichkeiten: denn einmal oder mehrfach ausgewiesene Erfahrung bzw. Expertise eines Anlegers in einem speziellen Anlagesegment (z.B. bei Private Equity) befähigt diesen nicht, auch Folgeinvestments im gleichen Segment zu tätigen. Der Gesetzgeber fordert zusätzlich bei jedem Investment einen Mindestanlagebetrag i.H.v. EUR 200.000, eben damit ein solcher Anleger als semi-professioneller Anleger qualifiziert, was sodann für jedes Einzelinvestment immer wieder gefordert wird und umfassend geprüft werden muss. Gleichzeitig lässt der Gesetzgeber aber zu, dass Privatanleger schon mit einem Anlagebetrag i.H.v. EUR 20.000 in geschlossene Ein-Objekt-Fonds investieren. Schlüssig ist dies nicht. Allgemeine Finanzmarktthemen wie Shadow Banking, MiFID 2, Hochfrequenzhandel, CRD IV, etc. stehen natürlich auch auf der To-Do-Liste der neuen Bundesregierung, sollen an dieser Stelle aber nicht weiter vertieft werden. Es liegt jedenfalls auf der Hand, dass auf die neue Bundesregierung alleine im Bereich der Finanzmarktregulierung im Allgemeinen und der Fondsregulierung im Speziellen viele Herausforderungen zukommen. Spiegelbildlich gilt das natürlich auch für den BAI – eben business as usual. Den in der Vergangenheit mit allen Parteien, Ministerien und Aufsichtsgremien geführten konstruktiven Dialog werden wir auch in der neuen Legislaturperiode fortsetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterstützung durch unsere Mitglieder, insbesondere im Rahmen der Arbeit in unseren Fachausschüssen, auf die wir an dieser Stelle einmal wieder ausdrücklich hinweisen wollen. Im Fachausschuss Steuern (Leitung Frank Dornseifer und Robert Welzel) werden wir den zweiten Anlauf für die Novellierung des Investmentsteuerrechts abstimmen und begleiten. Im Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht (Leitung Frank Dornseifer und Uwe Bärenz) hat die Überarbeitung der Anlageverordnung oberste Priorität. Im Fachausschuss Fondsregulierung (Leitung Frank Dornseifer) werden wir die fondsbezogenen Themen wie etwa die KAGB-Novelle, MiFID-II-Umsetzung, algorithmischer Handel, usw. abstimmen und begleiten. Bei Interesse an einer Mitwirkung in den Fachausschüssen sind die BAI-Mitglie- 3 der natürlich herzlich eingeladen, sich an die Leiter der jeweiligen Fachausschüsse zu wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der BAI-Homepage, die wir übrigens neu und übersichtlicher gestaltet haben - in der Rubrik „Der BAI und seine Mitglieder – weitere Organe“. Über Sitzungstermine der Fachausschüsse informiert die Geschäftsstelle wie gewohnt zeitnah. Hinweisen dürfen wir an dieser Stelle auf die nächsten beiden BAI Insight Termine. Am 18. November wird die 18. BAIInsight mit dem Thema „Darlehensfonds, Loan-Strategien und operationelle Umsetzung für deutsche institutionelle (VAG-) Anleger" in Kooperation mit unserem Mitgliedsunternehmen Intermediate Capital Group (ICG) stattfinden. Auch der Termin für die BAI Insight 19 steht. Diese wird am 11. Dezember in Kooperation mit unserem Mitgliedsunternehmen Allen&Overy LLP zum Thema „Schnittstelle EMIR / KAGB – Auswirkungen auf die Fondswirtschaft" stattfinden. Natürlich enthält auch dieser BAI-Newsletter einen Fachbeitrag aus der Praxis. Das Thema lautet „Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen“. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Robert Koller und Herrn Rechtsanwalt Jochen Terpitz aus der Sozietät Simmons & Simmons LLP für diesen Beitrag. Schließlich dürfen wir Sie an dieser Stelle auch nochmals auf die diesjährige Verleihung des BAI-Wissenschaftspreises hinweisen, die am 23. September im Anschluss an die BAI Insight 17 in Frankfurt stattgefunden hat. Eine kurze Zusammenfassung hierzu finden Sie ebenfalls in diesem Newsletter. Neue Einsichten und Erkenntnisse bei der Lektüre dieses BAI-Newsletters wünscht Frank Dornseifer Leitartikel 4 MITGLIEDERNEUVORSTELLUNG Seit Beginn des Jahres 2013 hat der BAI insgesamt zwanzig neue Mitglieder gewinnen können. Weitere Anträge für eine Mitgliedschaft liegen der Geschäftsstelle bereits vor und sind in Bearbeitung. Wir freuen uns sehr, nun auch • Brown Brothers Harriman sowie • Franklin Templeton im Kreise des BAI willkommen zu heißen. Insgesamt gehören dem Verband derzeit 136 Mitglieder an. Die Vorstellung des Mitgliedes Brown Brothers Harriman erfolgt im nächsten Newsletter. Franklin Templeton Investments Franklin Templeton Investments (FTI) mit Hauptsitz in San Mateo, Kalifornien ist in 36 Ländern vor Ort. Rund 590 Analysten und Portfoliomanager mit durchschnittlich 16 Jahren Branchenerfahrung und 10 Jahren Firmenzugehörigkeit können auf 13 globale Trading Niederlassung zurückgreifen. Im Alternatives Bereich ist Franklin Templeton in den Bereichen Bank Loans sowie bei Private Equity und Mezzanine Finanzierung in den Emerging Markets also auch bei Multi-Manager Immobilien- und Real-AssetsLösungen stark aufgestellt. Zudem bietet die Gesellschaft mit dem Spezialisten K2 Fund-of-Hedge-Funds-Lösungen an. Die Gesellschaft verwaltet weltweit ein Vermögen von mehr als 662 Mrd. Euro, rund 141 Mrd. Euro für institutionelle Anleger (Stand: 30.06.2013). Im Bereich Alternative Investments verwaltet FTI rund 34 Mrd Euro. Die Niederlassung in Frankfurt am Main wurde 1992 gegründet und verfügt somit über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit KAGen sowie Depotbanken und bietet einen herausragenden Service bei der Erfüllung von Berichtsanforderungen institutioneller Investoren in Deutschland. Mitgliederneuvorstellung 5 BAI e.V. – Die assetklassen- und produktübergreifende Interessenvertretung der Alternative Investment-Branche. NUTZEN AUCH SIE DIE VORTEILE EINER MITGLIEDSCHAFT Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) vertritt die Interessen von über 130 Unternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments Geschäfts. Seit Gründung im Jahre 1997 setzt er sich dafür ein, dass deutsche professionelle Investoren ihre Kapitalanlage im Hinblick auf Alternative Investments einfacher und effizienter diversifizieren können, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge. • Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene • Etablierte regelmäßige Verbandsveranstaltungen unter Einbindung von Investoren • Professionelles Networking & Arbeitsgruppen • Umfassende Mitglieder- und Branchenbriefings • Informationsportale für Mitglieder & Investoren WEITERE INFORMATIONEN UNTER www.bvai.de, [email protected] oder Telefon +49 (0)228 96987-0 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INFRASTRUK TUR- UND ASSETINVESTITIONEN von RA Robert Koller, CAIA & RA Jochen Terpitz Seit der Finanzkrise von 2009 wird über die vielfältigen Schwierigkeiten frei zu finanzierender Infrastruktur- oder Assetinvestitionen unter Verwendung diverser Finanzinstrumente gesprochen. Vor allem betrifft dies kapitalintensive Infrastruktur und andere Großobjekte wie Flugzeuge, die weder auf staatliche Finanzierungen zurückgreifen noch durch Einbindung in eine übergeordnete Unternehmensstruktur finanziert werden können, und die über eine zuvor festgelegte Laufzeit allein aus ihren laufend erwirtschafteten Erträgen eine hohe Anfangsinvestition tilgen und an die Kapitalgeber überdies eine (attraktive) Rendite über Zinsen oder Kapitalzuwachs ausschütten sollen. Während die Zahl der Banken, die langfristig Fremdkapital zur Verfügung stellen können oder wollen, stark zurückgegangen ist, sind angesichts des niedrigen Zinsniveaus große Kapitalvolumina wiederum auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, die langfristig zumindest eine erträgliche Rendite erwarten lassen. Infrastruktur und andere vergleichbare Assets gelten dabei als ein Bereich, bei dem sich das Risiko in Grenzen hält – und in dem vor allem vielfältige Investitionen zu erwarten sind. Wenn also auf der einen Seite Kapitalsammelstellen eine langfristige Anlage zu einem einigermaßen attraktiven Zinssatz suchen, und auf der anderen Seite ebenso langfristiger Finanzierungsbedarf dafür besteht, dann müsste man ja, so die vereinfachende Sichtweise, nur die Geldgeber an der Hand nehmen und mit den entsprechenden Projektbetreibern zusammenführen. Wie so häufig, ist die praktische Umsetzung aber nicht ganz so einfach. Das eigentliche Investitionsprojekt erhält typischerweise eine unternehmerische Hülle in Form einer Projektgesellschaft, die bisher als Kreditnehmer auftrat, z.B. als Emittent von Aktien, KG-Anteilen oder auch von Genussscheinen oder anderen anleiheartigen Papieren. Die direkte Investition durch Erwerb des gesamten Projekts kann aber aus verschiedenen Gründen unattraktiv sein. Die Anlage Robert Koller, Partner, Simmons & Simmons LLP Jochen Terpitz, Partner, Simmons & Simmons LLP in Geschäftsanteile, also Eigenkapital, an einer Projektgesellschaft ist typischerweise äußerst illiquide und wird beispielsweise im Versicherungsaufsichtsrecht nicht gerade begünstigt behandelt. Die Gesellschafter-Position kann auch aus grundsätzlichen Erwägungen unerwünscht sein, etwa im Hinblick auf eine bilanzielle Konsolidierung. Die Prozesse für Investition und Desinvestition sind zudem meist aufwändig und damit auch kostenintensiv. Zu alledem kommen auch aufsichtsrechtliche Neuerungen wie die so genannte AIFM Richtlinie hinzu, die es Projektbetreibern im Vergleich zu früheren Jahren deutlich erschwert, Anlagekapital zeitnah und kosteneffizient einzusammeln. Sieht man sich stattdessen eine Investition ausschließlich auf der Fremdkapitalseite an, kann man zumindest eine bessere versicherungsaufsichtsrechtliche Behandlung erwarten und hat auch keine Konsolidierung vorzunehmen. Doch in der Praxis bedeutete dies bislang noch nicht den Durchbruch in der Projektfinanzierung. Die Liquidität einer solchen Anlage ist nicht per se besser als im Fall des Eigenkapitalinvestments und vielen Investoren steht aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Weg der direkten Kreditvergabe nicht offen. Dennoch kann die Finanzierung eines Projekts über Fremdkapital, sofern diese richtig strukturiert ist, viele Vorteile bieten. Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen 7 1. Fremdkapitalinstrumente als vorteilhafter Zugang zur Projektfinanzierung Viel spricht also dafür, ein Anlageprodukt für Fremdkapitalinvestitionen zu schaffen, das Anlageentscheidung und Mittelbereitstellung von der Mittelverwendung entkoppelt. Statt an einen Investor oder einen „verschworenen Club“ von Investoren heranzutreten, könnte dieses Produkt ferner einer Vielzahl von Investoren offen stehen. Der eigentliche Emittent könnte zudem für die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Infrastrukturprojekte sorgen, so dass die einzelnen Investoren weder spezialisiertes Know-how noch größere Teams vorhalten müssen, ohne jedoch die anfängliche Bonitäts- und Projektprüfung außer Acht zu lassen. Grundsätzlich kann das Anlage-Knowhow auch über qualifizierte Dritte zugekauft werden. Manchen Anleger stört an derartigen Konstellationen jedoch, dass externe Berater nicht mit eigenem Geld investiert sind und insofern die Motivation eher davon geprägt sein könnte, die Transaktion durchzuführen als die Risiken der Investition zu minimieren. 1.1. Anforderungen an Fremdkapitalinstrumente für Projektfinanzierungen Um sowohl für eine Vielzahl von Investoren als auch für den Emittenten bzw. Projektbetreiber interessant zu sein, müsste ein derartiges Instrument gewisse Anforderungen erfüllen und die sich teilweise widersprechenden Interessen der beiden Seiten auf eine faire und für alle akzeptable Weise ausgleichen. 1.2. Die Sicht des Projektbetreibers Für Projektbetreiber ist neben den Kosten für die Aufsetzung eines Finanzierungsrahmens der zeitliche Aspekt besonders kritisch. Je schneller und flexibler die Finanzierung auf die Anforderungen und das Fortschreiten des Projekts reagieren bzw. angepasst werden kann, desto mehr kann sich der Projektbetreiber auf seine eigentliche Hauptaufgabe – nämlich die Fertigstellung des Projekts – konzentrieren. Neben den wirtschaftlichen und praktischen Überlegungen spielen für die Projektgesellschaft auch aufsichtsrechtliche Überlegungen eine große Rolle. So möchte niemand durch das Einsammeln des notwendigen Kapitals gegen Gesetze verstoßen und Probleme mit der Aufsichtsbehörde bekommen. Das Kapitalinstrument und insbesondere der Vertrieb der Anlagemöglichkeit müssen daher so ausgestaltet sein, dass möglichst viele Investoren ohne übermäßigen Aufwand angesprochen werden können und der Emittent die Vermarktung nicht im rechtsfreien Raum oder schlimmer noch entgegen der gesetzlichen Lage durchführt. Ein weiterer von regulatorischen Überlegungen getriebener Aspekt für den Projektbetreiber ist nicht nur eine möglichst einfache, schnelle und transparente Struktur für die Aufnahme der Fremdfinanzierung, sondern ebenso die Minimierung von beschwerlichen Folgepflichten aufgrund der gewählten Finanzierungsform. Hier können insbesondere (und abhängig vom gewählten Instrument) Vorschriften zu Compliance, Reporting, Vergütungsregelungen und ähnliche über das von Investoren geforderte Maß hinausgehende gesetzliche Anforderungen zu hohen Folgekosten und auch zeitraubenden Zusatzaufgaben führen. 1.3. Allgemeine Anforderungen von Investoren Investoren wiederum schätzen eine Anlagemöglichkeit, die sowohl aus steuerlicher Sicht zumindest neutral ist, aber auch den gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Investorengruppe gerecht wird, damit der entsprechende Anleger am Ende eine nur vom wirtschaftlichen Erfolg des Projekts abhängige Rendite erwirtschaftet hat. Die meisten institutionellen Anleger unterliegen (vertraglichen oder gesetzlichen) Beschränkungen, die eine Investition in bestimmte Formen der Finanzierung von Projekten für sie unattraktiv oder unmöglich machen können. Mit Blick auf institutionelle Investoren, ohne eine bestimmte Gruppe hervorzuheben, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechende Anlage zum einen aufsichtsrechtlich zulässig sein muss, d.h. keine weitere Regulierung beim Investor auslösen darf, wie dies bei der direkten Kreditvergabe der Fall sein kann, und zum anderen sollte das Finanzinstrument in einer für den jeweiligen Investor rechtlich günstigen Form vorliegen, um so beispielsweise eine erhöhte Eigenkapitalanforderung zu vermeiden. Daneben ist eine einfache, flexible und transparente Struktur sowie eine Ausgestaltung, die den Handel im Sekundärmarkt mit dem Finanzinstrument erleichtert, durchaus gern gesehen. Kann dem Instrument bei Bedarf auch noch ein Rating zugewiesen werden und können ggf. mit dem Projekt zusammenhängende, während seiner Lebensdauer notwendige Analysen und Entscheidungen auf erfahrene externe Dritte übertragen werden, sind damit wahrscheinlich bei vielen Investoren wichtige Punkte bereits adressiert. Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen 8 2. Mögliche Finanzinstrumente tur- oder Assetbereich nutzen zu können. Die in vielen Bereichen bisher üblichen Lösungen für die oben beschriebenen Anforderungen sind vor allem durch zahlreiche gesetzliche Änderungen, die bereits umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden müssen, in vielen Fällen nicht mehr praktikabel, da sie entweder zu teuer, aufwändig oder schlicht nicht mehr erlaubt sind. So sind mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs, das die AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, die z.B. für Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien typischen KG-Fonds insbesondere für verwaltete Volumen über 100 Millionen Euro aufgrund der hohen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unattraktiv geworden. Auf Seite der institutionellen Investoren ist die sich nun doch langsam abzeichnende Implementierung der sogenannten Solvency II-Richtlinie ein weiterer Grund dafür, dass Anlagen in Eigenkapitalinstrumente nicht ganz oben auf der Wunschliste stehen. Schließlich ist festzuhalten, dass für verschiedene Anforderungen einzelne Instrumente besser oder schlechter geeignet sind. Es ist daher Aufgabe der Berater, die Bedürfnisse der Projektbetreiber und der Investoren zu erkennen und das entsprechende Instrument vorzuschlagen. Bisher hat sich jedoch kein neuer Standard auf den Markt gebildet, obwohl die Instrumente – wie nachstehend erläutert – durchaus zur Verfügung stehen, um den verschiedenen Anforderungen und Interessen größtenteils zu entsprechen. Dies kann einerseits darauf zurückgeführt werden, dass die gesetzliche Lage weiterhin in Veränderung begriffen ist bzw. neue Regelungen noch nicht lange genug in Kraft sind, andererseits aber auch darauf, dass die Expertise, um solche Fremdkapitalinstrumente zu strukturieren, nicht weit verbreitet ist. Über das erforderliche Zusammenspiel von Investoren und Projektbetreibern sowie deren jeweiligen Beratern hinaus ist die Finanzierung von Infrastrukturprojekten oder anderen Großprojekten mittlerweile eine Querschnittsmaterie, die nicht nur tiefe Kenntnisse des jeweiligen Investitionsbereichs voraussetzt, sondern ebenso großes Fachwissen im aufsichtsrechtlichen Bereich, im Kapitalmarkt und in der klassischen Finanzierung. Die Finanzinstrumente, die sich angesichts dieser Anforderungen herausbilden, sind nicht alle neu, waren aber in vielen Bereichen in dieser Form bisher nicht notwendig und wurden daher sowohl geographisch als auch in Bezug auf den zugrunde liegenden Investitionsbereich anders verwendet. Dies bedeutet natürlich auch, dass bei bekannten Finanzinstrumenten, die bisher entweder in anderen Ländern oder in anderen Bereichen verwendet wurden, Anpassungen vorgenommen werden müssen, um sie in Deutschland bzw. Europa und für den Infrastruk- 2.1. Project Participation Notes Diese (neue) Form von Finanzinstrumenten ist am ehesten für kleinere bis mittlere, ggf. wiederkehrende Projekte oder Assets zu empfehlen. Es handelt sich um Anleihen, die den Erfolg (oder Misserfolg) eines Projekts abbilden, ohne dass der Anleger jedoch direkt am entsprechenden Projekt beteiligt wird oder dem Projekt direkt eine Finanzierung zur Verfügung stellt. Der Emittent – entweder eine Bank oder eine Zweckgesellschaft – trägt das Risiko, die entsprechende Rendite zu erwirtschaften, was dazu führt, dass der Anleger neben dem Projektrisiko auch das (wohl überschaubare) Bonitätsrisiko des Emittenten trägt. Letzteres kann durch entsprechende Absicherungsgeschäfte des Emittenten sowie die Besicherung der Anleihen reduziert und das Risikoprofil an das Projektrisiko näher herangeführt werden. Für Anleger stellt dies eine interessante alternative Anlageform dar, da keine komplizierten und umfangreichen Projektdokumentationen geprüft werden müssen, sondern eine Investition in die Project Participation Notes eine reine wirtschaftliche Abbildung des Projekterfolgs wiederspiegelt. Emittenten von Project Participation Notes können für Projektbetreiber zudem zu einer neuen Quelle für langfristiges Fremdkapital werden. Aufgrund der Verpflichtung des Emittenten, bestimmte Renditen in den von ihm ausgegebenen Project Participation Notes widerzuspiegeln, hat dieser ein natürliches Interesse daran, seine Verpflichtungen daraus so gut wie möglich abzusichern. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Emittenten in Projekte aus demselben Sektor investieren werden, wenn nicht sogar eine Anlage im referenzierten Projekt möglich ist. Dadurch, dass es sich um Anleihen handelt, steht den Anlegern ein frei handelbares, transparentes und relativ einfaches Instrument zur Verfügung, dem bestimmte Vorteile unter versicherungsaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten zugutekommen dürften. Auch die steuerliche Behandlung kann für Investoren vorteilhaft sein. Zudem ist das Produkt "Anleihe" ein reguliertes Finanzinstrument, bei dem Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen 9 Anleger von den Vorschriften des europäischen bzw. nationalen Prospektrechts und der damit einhergehenden Transparenz profitieren. Emittenten andererseits steht aufgrund dieser Regelungen die Möglichkeit offen, Investoren in ganz Europa anzusprechen (durch sogenanntes „Passporting“ des Prospekts), ohne dass dies – außer im Falle einer Börseneinführung der Anleihen – zu besonders beschwerlichen Folgepflichten führt. Ein weiterer großer Vorteil von Project Participation Notes liegt darin, dass sie, sobald der Emittent den rechtlichen Unterbau geschaffen hat, vergleichsweise schnell und kostengünstig unter Zuhilfenahme eines Emissionsprogramms begeben werden können. Mit dem einfachen Charme dieses Finanzinstruments gehen allerdings ein Verlust von Einflussnahme, wie sie bei direkter Beteiligung möglich wäre, sowie eine verminderte Flexibilität im Laufe des Projektlebens einher. Diese Einschränkungen sollten aber nicht davon ablenken, dass es sich hierbei um ein Finanzinstrument handelt, das für die Bedürfnisse gewisser Investoren völlig ausreichend ist. Auch wenn bereits an Pilotprojekten gearbeitet wird, bleibt abzuwarten, wie sich dieser Bereich weiter entwickeln wird und wie Aufsichtsbehörden damit in Zukunft umgehen werden. 2.2. Projektanleihen (Project Bonds) Project Bonds bilden eine andere Untergruppe von Anleiheemissionen, die im Bereich der Infrastrukturfinanzierung vornehmlich in den USA und Lateinamerika eingesetzt werden und bisher in Europa noch nicht so üblich waren. Eine Projektanleihe stellt neben einer ggf. vorhandenen Eigenkapital- oder Mezzaninefinanzierung den Fremdkapitalanteil bei einer Projektfinanzierung dar. Zinsen und Kapital einer Projektanleihe werden ausschließlich aus dem Cashflow des finanzierten Projekts bedient. Der Anleger ist daher direkter Fremdkapitalgeber des Projekts und ist sowohl geografisch als auch hinsichtlich der Nutzungsart dem konzentrierten Projektrisiko ausgesetzt. Aufgrund der großen Risikokonzentration und der besonderen Natur von Infrastrukturinvestitionen sind Projektanleihen üblicherweise mit Sicherheiten unterlegt. Essentiell bei einer Projektanleihe ist nicht nur die richtige Besicherung, sondern auch die Identifikation der dem Projekt innewohnenden Risiken und deren Absicherung. Die potentiellen Risiken müssen angesprochen und gemindert werden, so dass sie kein Investitionshemmnis für potenzielle Anleger darstellen. Wenn diese Techniken nicht zu einem gewünschten Rating führen, besteht die Mög- lichkeit bei bestimmten Projekten ein sogenanntes Credit Enhancement von staatlichen Stellen, z.B. im Rahmen der Project Bond Initiative der Europäischen Investitionsbank (EIB), oder von privater Seite (Bond Insurer) zu erhalten und damit das Rating der Anleihe und folglich die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Project Bonds stellen daher ein attraktives Investment für spezialisierte Investoren dar, die auch eine genaue Prüfung der Projektdokumentation durchführen sollten. Für Projektbetreiber sind Project Bonds eine gangbare Alternative zur herkömmlichen, bankenfinanzierten Projektfinanzierung, die häufig durch einen attraktiveren Zins gerade für langlaufende Anleihen besticht. Grundsätzlich eignen sich Projektanleihen aufgrund ihrer Komplexität aber doch eher für größere Projekte. Mit ihrer Anleiheeigenschaft vereinen sie auch die grundlegenden Vorteile wie bei den Project Participation Notes beschrieben. Schließlich ist mit Projektanleihen auch während der Lebensdauer des Projekts und aufgrund der direkten Beziehung als Gläubiger des Projekts eine Mitbestimmung im Rahmen von Gläubigerrechten möglich. 2.3. Sicherheiten in Verbindung mit Kapitalinstrumenten Wenn die Finanzierungsstruktur dazu dient, die Fremdkapitalseite von Infrastrukturprojekten abzudecken, wird sich regelmäßig die Frage stellen, ob auch Sicherheiten in einem „banküblichen Umfang“ einzubeziehen sind. Einerseits zeigt die Erfahrung, dass der zu ersetzende „klassische“ Kredit niemals ohne Sicherheiten herausgereicht würde. Andererseits müssen Sicherheiten verwaltet und ggf. in zeitlichen Abständen aktualisiert werden, was einen laufenden administrativen Aufwand bedeuten kann. Zudem ist ihr wirtschaftlicher Wert begrenzt, soweit es sich beim möglichen Sicherungsgut nur um die eigenen Vermögenswerte des Kreditnehmers handelt, das ohnehin für die Tilgung der Forderung haftet. Hinzu kommt, dass bei manchen Investorengruppen jede Erinnerung an „asset backed“ für Zurückhaltung sorgt. Hier sollte jedoch unterschieden werden zwischen zwei Funktionen von Sicherheiten: einerseits den Bestand des finanzierten Projekts an sich zu sichern und andererseits die Unterlegung einer Kreditforderung mit Sachwerten. Der erste Aspekt beinhaltet vor allem das „Ringfencing“, das heißt den Einsatz von Sicherheiten, um Ansprüche Dritter von dem Projekt, insbesondere von den Zahlungsflüssen des Projekts, fernzuhalten bzw. die Auswirkungen Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen 10 möglicher Insolvenzen Dritter zu minimieren. Solche Sicherheiten sind auch in den oben beschriebenen Strukturen unbedingt anzuraten. Sie würden zu Gunsten des Emittenten eingerichtet. Eine andere Frage ist, ob dem Anleger selber Sicherheiten eingerichtet werden. Hier besteht die Möglichkeit, Sicherheiten „durchzureichen“. Letztlich ist der Wert einer solchen Gestaltung insbesondere im Hinblick auf institutionelle Investoren mit den Ratingagenturen zu besprechen. 2.4. Weitere Instrumente Neben den oben dargestellten Fremdkapitalinstrumenten gibt es auch Bestrebungen am Markt, bestehende Projekte oder Projekte, die vor einer Refinanzierung stehen, entweder auf klassische Art und Weise zu verbriefen oder, wenn es sich beim bisherigen Darlehensgeber um eine oder mehrere Banken handelt, diverse Infrastrukturprojekte in sogenannte Covered Bonds zu verpacken. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Nachbildung von Pfandbriefen. Da Infrastrukturinvestitionen im Pfandbriefgesetz jedoch als Unterlegung von gesetzlich geregelten Pfandbriefen nicht vorgesehen sind, bedient man sich privatrechtlicher Strukturen. Außerhalb des Fremdkapitalbereichs bieten sich aus dem Private Equity Umfeld bekannte Strukturen wie Special Purpose Acquistion Companies (SPACs) als Kapitalsammelinstrumente für große Infrastrukturprojekte an. Dabei handelt es sich um „leere“ Gesellschaften, die an die Börse gebracht werden, um für den Kauf bestimmter Unternehmungen Kapital aufzunehmen. Einziger Geschäftszweck dieser Börsenhülle ist die erwähnte Akquisition von Unternehmen in einem bestimmten Bereich. Sollte der angestrebte Unternehmenszweck innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (üblicherweise zwei Jahre) nicht erreicht werden, wird das eingesammelte Kapital an die Anleger zurückgezahlt. Auch hier spricht nichts gegen eine Verwendung dieser Vorgehensweise bei Berücksichtigung der entsprechenden Besonderheiten im Bereich der Infrastruktur- und Assetfinanzierung. Offen ist jedoch einstweilen die aufsichtsrechtliche Behandlung. 3. Zusammenfassung Die Instrumente, um Kapitalbedarf und langfristige Investoren im Infrastrukturbereich zusammenzubringen, sind im Grundsatz bekannt. Während Eigenkapital-Betei- ligungen vielfältige Nachteile haben, eignen sich anleiheartige Finanzinstrumente gut für die Anlagebedürfnisse einer großen Bandbreite diversifizierter institutioneller Investoren. Project Bonds werden dabei schon wegen des mit ihrer Ausgabe verbundenen Aufwands eher für große Einzelprojekte in Frage kommen. Dagegen steht für mittelgroße Projekte mit Project Participation Notes eine Variante zur Verfügung, die ohne aufwändige „Verpackung“ auch komplexe Infrastrukturfinanzierungen in ein einfach zu handhabendes Finanzprodukt umsetzt. Der zwischengeschaltete Emittent kann mit eigenem Know-How die Qualität der Anlageseite sicherstellen, während Investoren sich auf ihre Kernkompetenz besinnen dürfen: die langfristige Anlage. Autoren Jochen Terpitz, Rechtsanwalt, ist Partner der internationalen Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Frankfurt. Seine Beratungspraxis umfasst Projekte im Zusammenhang mit der Erzeugung und Übertragung von und dem Handel mit Energie. Zudem ist er auf Energieprojekte spezialisiert und dabei insbesondere auf die Beratung hinsichtlich Entwicklung, Finanzierung und Erwerb von Projekten auf dem Gebiet der erneuerbarer Energien. Er hat zu einer Vielzahl von energie- und infrastrukturbezogenen Transaktionen für deutsche und internationale Mandanten beraten. Robert Koller, CAIA, Rechtsanwalt, Solicitor (England & Wales), Abogado (Madrid), ist Partner der internationalen Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Frankfurt und CoChair des CAIA Germany Chapter. Er ist in den Bereichen Debt Capital Markets und Bankaufsichtsrecht tätig und auf Wertpapierrecht, Bank- und Versicherungskapital und Fonds (insbesondere Hedge Fonds) spezialisiert. Er verfügt u.a. über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung in Bezug auf Emissionsprogramme, Pfandbriefe, sowie High Yield Anleihen und war mehrere Jahre im Bereich der Infrastrukturfinanzierung tätig. Kontakt: [email protected] [email protected] Tel.: +49-69-907454-0 www.simmons-simmons.com und www.elexica.com Gestaltungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Assetinvestitionen 11 BAI WISSENSCHAFTSPREIS 2013 Von links nach rechts: Rolf Dreiseidler, Dr. Konrad Finkenzeller, Nic Schaub, Prof. Dr. Markus Schmid, Corinna Frädrich, Mario Fischer, Prof. Dr. Rolf Tilmes, Roland Brooks (BAI) Am 23. September 2013 wurde der dritte BAIWissenschaftspreis für exzellente wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Alternative Investments vergeben. Die Preise wurden in Frankfurt von den für das Ressort Weiterbildung zuständigen BAI-Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Rolf Tilmes sowie Rolf Dreiseidler an die Gewinner überreicht. In der Kategorie Dissertationen überzeugte die Arbeit von Herrn Dr. Konrad Finkenzeller zum Thema „The Interactions between direct ans securitized Infrastructure and its relationship to real Estate“. Die Dissertation hat erstmalig auf Grundlage von fünf wissenschaftlichen Beiträgen die Anlageklasse Infrastruktur intensiv, umfassend, robust analysiert und liefert Anhaltspunkte in Bezug auf deren zentrale Risiko- und Renditecharakteristika. Zudem werden die kurz- und langfristigen Beziehungen von „gelisteten“ und „ungelisteten“ Infrastrukturassets zueinander sowie zu vermeintlich verwandten Anlageklassen wie Immobilien näher unter Zuhilfenahme folgender stochastischer Risikound Beziehungsmodelle untersucht. Zentrales Herzstück der Arbeit ist ein, auf Grundlage von 800 realisierten US- BAI Wissenschaftspreis 2013 Infrastrukturtransaktionen (zwischen 1990 und 2010) und den dazugehörigen Cash-Flows erstellter, direkter (keine Aktien) und diversifizierter Infrastrukturindex, welcher in seiner Basisversion in Zusammenarbeit mit dem Center of Private Equity Research (CEPRES) erstellt wurde. Die Dissertation unterstreicht diese Erwartungen sowie den potentiellen Nutzen von Infrastrukturinvestments für das Portfolio und betont das eigenständige Anlageprofil, welches auch als signifikant unterschiedlich zu vermeintlich verwandten Anlageklassen wie z.B. Immobilien gewertet werden muss. Bei den Masterarbeiten setzte sich Mario Fischer mit dem Thema „Special Situation Fonds“ durch. Die Arbeit beschäftigt sich erstmalig mit Charakteristika sowie der absoluten und risikoadjustierten Performance sogenannter Special Situation Fonds. Nach der theoretischen Einordnung der Fonds in das InvestmentUniversum wird auf Basis eines repräsentativen Samples aus Hedgefonds und Investmentfonds eine umfassende empirische Studie durchgeführt. Neben einer Vielzahl an Kennzahlen liegt ein Fokus auf möglichen Verzerrungen 12 in den berichteten Renditen. In der Analyse lässt sich für beide Arten von Fonds eine bessere Performance als für den Gesamtmarkt nachweisen, wobei insbesondere die ausgewählten Hedgefonds ein signifikant positives Alpha erwirtschaften können. Anschließend werden die Vorteile dieser marktneutralen Fonds bei einer Einbindung in ein beispielhaftes Portfolio eines institutionellen Investors diskutiert und aufgezeigt, wie im Rahmen der aktuellen Niedrigzinspolitik ein Anleger attraktive Renditen mit einem vertretbaren Risiko realisieren kann. diese doch dem Fondsmanager Schutz vor schnellen Kapitalabflüssen. Tatsächlich zeigen die beiden Autoren, dass mit zusätzlichen Anreizen für Fondsmanager der Illiquiditätsabschlag in Krisenperioden überwunden werden kann. Ausführliche Zusammenfassungen der Gewinnerarbeiten finden Sie in einer Sonderausgabe des BAI Newsletters, welchen Sie bei Interesse gerne unter [email protected] anfordern können. In der Kategorie Bachelorarbeiten prämierte das bei allen Entscheidungen vom Verband unabhängige sechsköpfige Gremium aus Wissenschaft und Praxis die Arbeit von Corinna Frädrich zum Thema „Hedgefonds Replikation: Ein Auszahlungsverteilungs- und ein kopulabasierter Ansatz“. Ein Finanzprodukt mit hoher Rendite, kombiniert mit vergleichsweise niedrigem Risiko, und trotzdem niedrigen Manager- und Performancegebühren? Das ist zwar eher Wunsch als Realität vieler Anleger, aber genau hier setzt die Bachelorarbeit an. Frau Frädrich hat zwei Ansätze zur Replikation von Hedgefonds analysiert, nachgebildet und empirisch untersucht, die nicht zu dem breiten Forschungsfeld der regelbasierten Ansätze oder den Faktoransätzen gehören. Sie betrachtet verteilungsbasierte Ansätze. Das heißt, es geht um die Nachbildung der Verteilung der Renditen. Dabei stehen nicht-normalverteilte Renditen und die Nicht-Linearität zum Aktienmarkt im Vordergrund. Dies ist maßgeblich für die Replikation von Hedgefondsrenditen, da ihre Verteilung von der anderer Assetklassen stark abweicht. In der vierten Kategorie Sonstige Wissenschaftliche Arbeiten gewann die Arbeit „Hedge Fund Liquidity and Performance: Evidence from the financial crisis “ von Herrn Prof. Dr. Markus Schmid und Herrn Nic Schaub. Die beiden Autoren untersuchen in dieser Studie, wie sich Liquiditätsbeschränkungen bei Hedgefonds Anteilen auf deren Profitabilität in Nicht-Krisenperioden und in Krisenperioden auswirken. Sie zeigen, dass in Nicht-Krisenperioden die Profitabilität mit dem Grad der Illiquidität der Anteile steigt. Investoren in illiquide Hedgefonds erhalten also eine Illiquiditätsprämie. In Krisenperioden wird aus der Illiquiditätsprämie jedoch ein Illiquiditätsabschlag. Der Illiquiditätsabschlag bleibt auch bestehen, wenn um die Liquidität des Portfolios kontrolliert wird. Ein Grund für diesen Illiquiditätsabschlag könnten die schwächeren Anreize sein, die mit höheren Liquiditätsrestriktionen einhergehen, bieten BAI Wissenschaftspreis 2013 13 VERANSTALTUNGEN Okt 29.&30. CAIA Information and Educational Sessi- on, Frankfurt (29.10.13), München (30.10.13) haben Sie Antworten auf die immer schwieriger werdenden steuerrechtlichen Fragen. 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Thema: "Asset Allocation at the CERN Pension Fund" Nov 04. Investmentfonds im Aufsichtsrecht Eschborn Nov 11. Tag der Sachwertinvestments der Börsen-Zeitung Hamburg Mit dem Inkrafttreten des KAGB im Juli d. J. wird erstmals ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. Das WM-Seminar Investmentfonds im Aufsichtsrecht am 4. November 2013 erläutert den Anwendungsbereich des KAGB und stellt die Anforderungen an den Vertrieb sowie die Auswirkungen des Regelwerks auf offene und geschlossene Fonds dar. 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Nov 5.-6. Internationales Family Office Forum 2013 Zürich Die Börsen-Zeitung lädt am 11. November 2013 unabhängige Vermögensberater, Intermediäre, institutionelle Anleger, Pensionskassen, Asset Manager, Finanz- und Kundenberater von Banken und Sparkassen rund um die Sachwertinvestmentbranche zum Jahreskongress dem "Tag der Sachwertinvestments der Börsen-Zeitung" in die Handelskammer nach Hamburg ein. Die Ausstellungsstände sowie viele Fachvorträge im Kongress bieten geballtes Know-how und hochkarätigen Erfahrungsaustausch mit der Sachwertbranche. Für Fragen zur Veranstaltung, Sponsoringmöglichkeiten und für Ihre Anmeldung steht Ihnen Herr Stephan Mänecke von der Börsen-Zeitung unter 069 2732 567 oder [email protected] zur Verfügung. 15 % Rabatt für BAI-Mitgliederr Nov 5.-6. Investmentfonds im Steuerrecht Eschborn Auf Beschluss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ist das Steueranpassungsgesetzes zum KAGB bis auf Weiteres auf Eis gelegt, das alte Investmentsteuergesetz hat weiter Gültigkeit. Mit dem WM-Seminar Investmentfonds im Steuerrecht am 5./6. November 2013 Veranstaltungen 20 % Rabatt für BAI-Mitglieder Nov 12.-14. World Infrastructure Summit 2013 Amsterdam Meet more institutional investors, international governments and project sponsors than any other event at Infrastructure Journal’s World Infrastructure Summit (WIS) at the Novotel City Amsterdam. Gain the competitive ad- 14 Nov vantage through our interactive speednetworking roundtables that put you in front of the above senior decision makers and ensure you can easily connect with them on your own personalised iPad. Expert speakers at WIS define the mechanics of the new infrastructure engine; from pipeline to procurement, and highlight the emerging players and products that will drive it forward. To book your place, visit the website. BAI members are entitled to a 15% discount – quote code WIS13BAI. 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Nov 14.-15. Abgeltungsteuer & Jahresendreporting Eschborn Das WM-Seminar Abgeltungsteuer & Jahresendreporting am 14./15. November 2013 rüstet Sie umfassend für die Praxis und zeigt möglichen Handlungsbedarf im Tagesgeschäft auf. Infos unter www.wm-seminare.de. 18. Versicherungsstandort Deutschland Frankfurt Themen rund ums Alltagsgeschäft der Versicherungen stehen in diesem Jahr auf dem Programm der Konferenz Versicherungsstandort Deutschland, die am 18. November 2013 (EURO FINANCE WEEK) in Frankfurt stattfindet. Ist die deutsche Lebensversicherung wirklich ein Auslaufmodell? Wie kann die deutsche Kompositversicherung auf Dauer ertragreich gestaltet werden? Und welche Rolle spielen Versicherer bei der Energiewende? Diese Fragen werden von Experten aus der Versicherungswirtschaft, der Politik, von verwandten Branchen, Beratern und Think Tanks erörtert. Weitere Informationen über www.eurofinanceweek. com/vsd. Unter den Sprechern sind: Felix Hufeld, BaFin, Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Johannes Lörper, ERGO Lebensversicherung AG, Thomas Vorholt, VGH Versicherungen, Dr. Felix Matthes, Öko-Institut, Dr. Armin Sandhövel, Allianz Climate Solutions. Nov 19. European Pension Fund Congress Frankfurt 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Nov 18. BAI Insight 18 Frankfurt am Main Die BAI Insight 18 findet gemeinsam mit dem BAI Mitglied Intermediate Capital Group (ICG) statt. Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit für BAI-Mitglieder Auch in diesem Jahr ist Pensions Europe, früher European Federation for Retirement Provision (EFRP), Gastgeber des 8. European Pension Funds Congress. Der Kongress findet am 19. November 2013 im Rahmen der Frankfurt EURO FINANCE WEEK in Frankfurt statt. Die diesjährigen Vorträge und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich mit der Rolle der betrieblichen Altersvorsorge in der europäischen Wirtschaft, mit der detaillierten Betrachtung und Präsentation von langfristigen Investitionen und mit Vorschlägen und Ideen, die im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IORP Richtlinie vorgebracht wurden. Klaus Wiedner, Abteilungsleiter Versicherungen und Altersvorsorge bei der Europäischen Kommission, hat seine Teilnahme bereits bestätigt. Konferenzsprache: Englisch. Mehr. 50 % Rabatt für BAI-Mitglieder Veranstaltungen 15 Dez Nov 20.-21. Hedge Funds World Zurich 2013 Dolder Grand, Zurich, Switzerland Hedge Funds World Zurich is the premier business event in Europe for Swiss based investors to examine the latest strategies and innovations in the hedge fund space. The event includes an exhibition showcase floor with on-floor seminars, one-to-one partnering sessions, an online meeting system, and fun cocktail parties. It is a place where innovation and expertise is showcased, solutions are found and learning is done. 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder 11. BAI Insight 19 Frankfurt am Main Die BAI Insight 19 findet gemeinsam mit dem BAI Mitglied Allen & Overy LLP statt. Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit für BAI-Mitglieder Jan 8.-9. Campus for Finance Campus of WHU – Otto Beisheim School of Management Vallendar Nov 28. CAPITAL Geldanlage Gipfel 2013 Frankfurt 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Impressum Jahrgang 13 – Ausgabe 5 Verantwortliche Redakteure: Roland Brooks · Frank Dornseifer Erscheinungsweise: alle 2 Monate BAI e.V. · Poppelsdorfer Allee 106 · D-53115 Bonn Dez 3.-4. Infrastructure Investment World Deutschland 2013 Villa Kennedy Hotel, Frankfurt, Germany Infrastructure Investment World Deutschland is dedicated to infrastructure investments for institutional investors in the DACH region. Now in its third year, the event brings together key players in the German speaking infrastructure community including end investors, government and NGOs, investment banks, infrastructure funds and developers. The result is a gathering of leading infrastructure professionals and investors in the DACH region who will be discussing the opportunities and challenges that both investors and the sector as a whole face. 15 % Rabatt für BAI-Mitglieder Tel. +49 - (0) 228 - 969870 · Fax +49 · (0) 228 - 9698790 www.bvai.de [email protected] Haftungsausschluss Die Informationen des BAI-Newsletters stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Terminkontrakten oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Eine Investitionsentscheidung sollte auf Grundlage eines Beratungsgespräches mit einem qualifizierten Anlageberater erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Dokumente/ Informationen. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Satz & Layout VANAMELAND UG (haftungsbeschränkt) Markgrafenstraße 1a · 51063 Köln Tel. +49 - (0) 221 - 222 547 - 0 · Fax +49 - (0) 221 - 222 547 - 47 www.VANAMELAND.de [email protected] Veranstaltungen 16 BUCHVORSTELLUNGEN An dieser Stelle im Newsletter möchten wir Ihnen interessante Veröffentlichungen zum Thema „Alternative Investments“ vorstellen. Dies sind neben Büchern auch Datenbanken, herausragende akademische Arbeiten wie Habilitations- und Promotionsschriften oder Diplom/ Master-Arbeiten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie auch aktiv von der Möglichkeit Gebrauch machen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die BAI-Geschäftsstelle unter 0228 969870 oder [email protected]. Datenbank, Erich Schmidt Verlag, € (D) 39,- im Monat, (Jahresbezug € (D) 468,-) inkl. 19 % USt., 978-3-50313811-1, Kombibezug Print & Datenbank € 13,-- im Monat, (Jahresbezug € (D) 156,-) inkl. 19 % USt., ISBN 978-3-50313812-8 Ein lohnendes Investment Dennin, Torsten, Afrika – Kontinent der Chancen: Wettlauf um die Rohstoffe des schwarzen Kontinents, Börsenbuchverlag, April 2013, 304 Seiten, gebunden, ISBN 9783864701009, 24,90 Euro Insbesondere China hat in den vergangenen Jahren einen enormen Rohstoffhunger entwickelt, den das Land zunehmend und ganz gezielt auf dem Schwarzen Kontinent deckt. Der sich abzeichnende afrikanische Rohstoff-Boom eröffnet Investoren große Chancen – wobei die Risiken keinesfalls ausgeblendet werden dürfen. Dr. Torsten Dennin beleuchtet beide Seiten der Medaille. Rohstoff für Rohstoff und Land für Land nimmt er den Leser mit auf eine Reise kreuz und quer durch den Kontinent. Dr. Dennin präsentiert Zahlen, Fakten und Akteure und weist auf kulturelle, militärische und politische Eigenheiten und die damit verbundenen Gefahren hin. So entsteht eine Investment-Landkarte des Schwarzen Kontinents und seiner Rohstoffe, die dem interessierten Investor als Orientierung dient. Buchvorstellungen „INVESTMENT“, Die Datenbank INVESTMENT ist ein zentraler Anlaufpunkt, der Inhalte zu allen Bereichen des Investmentwesens bereit hält. So bietet die Datenbank neben dem komfortablen Zugriff auf die „Kommentierungen aller essentiellen Rechtsvorschriften der Kapitalanlage- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften“ auch einen umfassenden Pool mit grundlegenden Informationen, Gesetzestexten sowie Arbeitsmitteln, wie z.B. die mit der BaFin abgestimmten Vertragsmuster. Kurz: INVESTMENT erleichtert spürbar die tägliche Rechtsanwendung durch Bündelung von Informationen und hilft Zeit zu sparen. Zeit, die man für die eigentliche Herausforderung im Tagesgeschäft benötigt: Das Treff en von rechtssicheren Entscheidungen. Aber das ist noch nicht alles. Ein weiteres, ganz besonderes Plus dieser Datenbank liegt in ihren vertiefenden Erläuterungen zu den zahlreichen Schnittstellenthemen des InvG zum KWG und GwG sowie den weiterführenden Materialien zum Investmentrecht – langwierige Recherchen in verschiedensten Quellen gehören damit der Vergangenheit an. Weitere Informationen unter www.ESV.info/978-3-50313811-1. 17 „COMPLIANCEdigital“, Datenbank, Erich Schmidt Verlag, € (D) 22,95 im Monat, (Jahresbezug € (D) 275,40) inkl. 19 % USt., ISBN 978-3503-11626-3 Für die Führung und Überwachung von Unternehmen und Verwaltungen existieren neben einer umfangreichen Rechtsprechung zahlreiche Regeln, Standards sowie Verhaltensnormen. Es kommen noch branchenspezifische Richtlinien und Vorgaben hinzu. Wie behält man den Überblick? Mit COMPLIANCEdigital ist man stets aktuell informiert, handelt rechtssicher und souverän: Die Datenbank bündelt erstklassige Fachinformationen und Entscheidungshilfen für ein erfolgreiches Compliance-Management in der Praxis. Mehr Know-how • Expertenwissen über die gesamte Bandbreite der Compliance: Risk-Management, Anti-Fraud-Management, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Datenschutz, IT-Compliance, Corporate Governance, Interne Revision und mehr. nischen Compliance-Themen mit internationaler Relevanz und weitere Service-Rubriken wie Veranstaltungskalender, Stellenmarkt und Literaturempfehlungen Weitere Informationen unter www.ESV.info/978-3-50311626-3. Andrew W. Lo/Jasmina Hasanhodzic, Die Entwicklung der Technischen Analyse, Wiley-VCH, Weinheim, Oktober 2012, 249 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-527-50610-1, 24,90 Euro Andrew W. Lo und Jasmina Hasanhodzic erzählen die faszinierende Geschichte der Technischen Analyse von dem alten Babylon bis heute. Sie zeigen, wo Technische Analysten versagten, wie sie erfolgreich waren und was all dies für die heutigen Wertpapierhändler und Investoren bedeutet. • Regeln, Standards und Verhaltensnormen zu einem wirkungsvollen Compliance-Management • News und Top-Themen Mehr Service • Über 4100 Dokumente, darunter über 180 eBooks und 5 eJournals • Dank der treffsicheren Suche schnelles und komfortables Finden von Informationen für ein sicheres und praxistaugliches Compliance-Management • Gut lesbare, druck- und zitierfähige Fachinformation sowie Arbeitshilfen, Checklisten oder Muster • Ob Download einzelner Dokumente oder kompletter Zugriff auf alle Inhalte – individuelles Festlegen, in welchem Umfang Informationen genutzt werden • Nachrichten der ESV-Redaktion, das Sonderfeature „Compliance-News USA“ zu aktuellen US-amerika- Buchvorstellungen 18