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NEWSLETTER Febr uar 2015 Diese Termine sollten Sie sich nicht entgehen lassen! 5. März 2015 13. März 2015 20. März 2015 BAI Insight 24 „Megatrend Liquid Alternatives - Konzeption und Umsetzung in der Praxis“ (Frankfurt) BAI Insight 25 zur Anlageverordnung 2015 (Frankfurt) BAI Insight 25 zur Anlageverordnung 2015 (München) 12. & 13. Mai 2015 BAI Alternative Investor Conference (AIC) Kap Europa, Frankfurt am Main u.a. mit den Referenten • Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Präsident, RWI, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung • Prof. Dr. Christoph Kaserer, Ordinarius und Inhaber des Hochstuhls Finanzmanagement und Kapitalmärkte, TU München Michael Phillips, Investment Partner, Castik Capital • • Dr. Gerd Weidenfeld, Leiter Coporate Finance, Gothaer Asset Management AG Reinhold Messner, Bergsteiger und Autor • Inhalt Leitartikel ................................................................................................................................................................. 2 - 4 Sponsor Der BAI e.V. dankt folgendem Sponsor für die freundliche Unterstützung dieses Newsletters: Mitgliederneuvorstellung ....................................................................................................................................... 5 Impressum..................................................................................................................................................................... 5 Stellenausschreibung ............................................................................................................................................... 6 Private Debt Investitionen Alexander Bode und Sabine Fischer, BB Alternatives GmbH ............................................................ 7 - 14 Infrastrukturinvestitionen in Deutschland Nicolas Fuchshofen, BAI ................................................................................................................................ 15 - 21 Veranstaltungen .............................................................................................................................................. 23 - 25 Buchvorstellungen .......................................................................................................................................... 26 - 28 LEITARTIKEL Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, Unwort des Jahres: „Zinsfalle“ auch wenn das Jahr 2015 noch recht jung ist, für Anleger – egal ob privat oder institutionell – dürfte das Unwort des Jahres 2015 bereits feststehen: „Zinsfalle“. Platz 2 könnte das Wort „Anlagenotstand“ belegen. Fast täglich findet man beide Begriffe, häufig miteinander kombiniert, nicht nur in den Fach- und Wirtschaftsmedien, sondern auch in Nachrichtenmagazinen und der Boulevardpresse, sogar auf den Titelseiten. Vor der brandgefährlichen Kombination aus Niedrigzinsumfeld und staatlich angeordneter Fehlallokation durch z.T. diskriminierende Regulierung bestimmter Assetklassen oder Strategien im Aufsichts- und Steuerrecht warnt der BAI bekanntlich seit langem. Leider kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Botschaft in Politik und Aufsicht – inklusive EZB – auf relativ taube Ohren trifft. Dass es aber unabdingbar ist, sich intensiv und im Detail mit der Zinsfalle und dem Anlagenotstand und den daraus resultierenden Folgen für die Kapitalanlage auseinanderzusetzen, zeigt aktuell und eindrucksvoll der Fondsmanager und BAI-Mitglied Eckhard Sauren, der der Zinsfalle ein eigenes Buch gewidmet hat, in dem er dann unter anderem mit Staats- und Unternehmensanleihen, Bankeinlagen, Immobilien, Lebensversicherungen, usw. abrechnet – im wahrsten Sinne des Wortes. Denjenigen, die immer noch darauf hoffen, dass es kurz- oder mittelfristig ein Zurück zum business-as-usual in der Portfolioallokation kommen wird, werden die fundiert zusammengetragenen und sehr verständlich vorgetragenen Fakten und Zusammenhänge nicht wirklich schmecken. Sie dürften aber jeden Leser – egal ob institutioneller oder Privatanleger – zum intensiven Nachdenken anregen. Denn eines steht fest: Augen zu und durch ist die falsche Strategie! Der Schlüssel zum Erfolg liegt – wen wundert es – in der Diversifikation, nicht ohne Grund findet sich dieser Begriff schließlich auch im BAI-Slogan. Leitartikel Für Wege aus der Zinsfalle sei jedenfalls nicht nur die Lektüre des Buches empfohlen, sondern auch der Besuch der anstehenden BAI-Insights und natürlich der BAI Alternative Investor Conference 2015 am 12. und 13. Mai, wo die Kapitalanlage der institutionellen Investoren natürlich wieder im Vordergrund steht. Frank Dornseifer, Geschäftsführer, BAI e. V. zur AIC 2015 Die AIC hat sich als die assetklassen- und produktübergreifende Branchenkonferenz rund um das Thema Alternative Investments im deutschsprachigen Raum etabliert. Mittlerweile haben wir das diesjährige Programm finalisiert und Sie können sich auf eine abwechslungsreiche, an den Bedürfnissen institutioneller Investoren ausgerichtete, Programmgestaltung mit den drei Themenblöcken liquide und illiquide AI-Strategien sowie übergreifende AI-Themen freuen. Die AIC zeichnet sich aus durch hochkarätige Fachvorträge zu Investment- und Regulierungsthemen, die im Hauptprogramm frei von Produktwerbung sind. Wir binden – wie gewohnt - renommierte Persönlichkeiten aus der Branche, Aufsicht und Wissenschaft ein: in diesem Jahr u.a. den Vorsitzenden des Sachverständigenrates und RWI-Präsidenten Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Prof. Dr. Christoph Kaserer von der TU München, Dr. Gerd Weidenfeld, Leiter Corporate Finance bei der Gothaer Asset Management AG, sowie Reinhold Messner, der zum Gettogether von seinen Grenzerfahrungen als Bergsteiger berichten wird. Das weitgehend finalisiert Programm finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage oder direkt über die Konferenzseite www-ai-conference.com. zur regulatorischen Agenda 2015 Das dominierende Thema für Anbieter und Investoren im Jahr 2015 bleibt zum einen die Solvency II Implementierung. Die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), mit der Solvency II nun auf nationaler Ebene trans- 2 formiert wird, steht kurz vor dem Abschluss. Ebenfalls kurzfristig soll nun die Novelle der Anlageverordnung (AnlV) beschlossen werden, der zweite Dauerbrenner, der Anbieter und Investoren nunmehr schon seit eineinhalb Jahren in Atem hält. Dieses Gesetzgebungsverfahren kann leider nicht als gesetzgeberische Meisterleistung angesehen werden. Viel zu lange hat es gedauert, bis eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen, die insbesondere durch die Ablösung des InvG durch das KAGB erforderlich waren, transformiert wurden. Kurzum: das Gesetzgebungsverfahren ist eher ein Mühlenstein als ein Meilenstein! Mit der Novelle der AnlV soll diese bekanntlich auf das KAGB und die neue Welt der alternativen Investmentfonds (AIFs) ausgerichtet werden. Im Kern beinhaltet dieses Gesetzgebungsvorhaben den Ansatz, dass der Katalog der zulässigen Anlagegegenstände um die neu eingefügten Fondstypen gem. KAGB ergänzt wird. Im Vordergrund stehen bei dieser Kategorisierung die jeweiligen Anlagegegenstände, in die der jeweilige Fonds investiert. Gleichzeitig tritt die (organisations-) rechtliche Form des Fondsvehikels in den Hintergrund. Zukünftig wird also im Grundsatz zwischen Private Equity-, Immobilien-, OGAWund anderen Investmentvermögen differenziert. Für die jeweilige Anlageklasse bestimmt die AnlV sodann die jeweiligen regulatorischen und geographischen Anforderungen, unter denen ein Erwerb zulässig sein soll. Die nun wahrscheinlich bis Ende Februar vom Kabinett zu beschließende Fassung wird im Wesentlichen den Status Quo vom herkömmlichen Spezialfonds und von Anlagen in Private Equity konservieren und schon dies muss als Erfolg verbucht werden, wenn man noch die ursprünglich zur Konsultation gestellten Vorschläge betrachtet. Jedenfalls wird die Rolle von PE bei der Unternehmensfinanzierung anerkannt, ebenso der Umstand, dass Loan-/ Debtstrategien in der Praxis immer größere Bedeutung erlangen. Versicherer & Co. werden also auch in reine Darlehensfonds investieren können. Auch dem Segment Infrastruktur soll ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, auch wenn sich insbesondere die Praxistauglichkeit der Regelung zum Erwerb von Infrastrukturdarlehen erst noch zeigen muss. Der BAI hat den Gesetzgebungsprozess wie gewohnt aktiv und konstruktiv begleitet, auch wenn wir bereits bei Verabschiedung des KAGB im Jahre 2013 auf die Dring- Leitartikel lichkeit und Anpassung der AnlV hingewiesen haben und daher mit der Verfahrensdauer und zum Teil leider auch den Ergebnissen nur bedingt zufrieden sein können. Diverse Aspekte der Novelle, die auch auf Anregungen des BAI basieren, sind im Ansatz natürlich richtig, allerdings wird zum einen dem Geist der AIFM-Richtlinie, zum anderen – und das ist fast noch wichtiger – dem Anlagenotstand vieler betroffenen Institute nicht hinreichend Rechnung getragen. Kurzum, die Novelle der Anlageverordnung ist – wieder einmal – nicht als strategische Aufgabe und Chance verstanden worden, sondern eher als lästige Pflichtaufgabe. Im März werden wir im Rahmen einer BAI-Insight ausführlich zur Anlageverordnung 2015 und den Auswirkungen auf die Kapitalanlage institutioneller Investoren, insbesondere im Bereich AI, informieren. Schließlich gilt es festzustellen, dass die Anlageverordnung nur die halbe Miete ist. Die Erfahrung hat gelehrt, dass es am Ende häufig gerade auf die konkrete Auslegung bzw. Verwaltungspraxis der BaFin bei der Umsetzung ankommt, insbesondere durch das entsprechende Anlagerundschreiben. Diesbezüglich steht allerdings zu befürchten, dass der Erlass des entsprechenden Rundschreibens lange auf sich warten lässt, die Investoren bekommen also Steine statt Brot. Das aktuelle Anlagerundschreiben dürfte zudem auch nicht mehr als Grundlage belastbar sein, referenziert es doch an vielen Stellen auf das Investmentgesetz, welches mit Inkrafttreten des KAGB jedoch aufgehoben wurde, so dass entsprechende Verweise ins Leere laufen. Gerade deshalb ist jetzt eine schnelle und pragmatische Vorgehensweise der BaFin gefordert. Nicht minder relevant wird die bevorstehende Neukonzeption des Investmentsteuerrechts sein, die möglicherweise wiederum ein neues Besteuerungsregime für Investmentfonds mit sich bringt, welches nicht oder nur in Teilen das bisherige Konzept der eingeschränkten Transparenz fortführt. Hier wurde zumindest für Februar/ März ein Eckpunktepapier aus dem BMF angekündigt, welches nun mit Spannung erwartet wird. Auf europäischer Ebene sind insbesondere zwei Vorhaben hervorzuheben. Zum einen nimmt die Verordnung über European Long-Term Investment Funds (ELTIF) finale Gestalt an, ein besonderer AIF-Typ, der der langfristigen Finanzierung von Unternehmen, Sachanlagen und imma- 3 teriellen Vermögenswerten dienen soll. Insbesondere erhofft man sich über diese Vehikel eine kapitalmarktbasierte komplementäre Finanzierung bei mittelständischen Unternehmen und natürlich im Bereich Infrastruktur. Die in diesem Kontext zu klärende Frage, unter welchen Voraussetzungen alternative Investmentfonds selbst Kredite vergeben dürfen, wird auch Ausstrahlung auf das Segment der Loanfunds haben, die innerhalb der EU sehr unterschiedlichen Regularien unterfallen. Im März jedenfalls sollte zunächst die ELTIF-Verordnung vom Europaparlament und dem Rat verabschiedet werden. Besondere Regelungen zu loan originating funds könnten ebenso zeitnah folgen, insbesondere nachdem die deutsche Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium diese Thematik an die EU-Kommission bzw. die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA adressiert hat. Auch die AIFM-Richtlinie selbst entwickelt sich in diesem Jahr weiter. Neben zahlreichen Durchführungsbestimmungen und Konkretisierungen auf europäischer und nationaler Ebene haben die Vorarbeiten für die Einführung eines EU-Passes für Drittstaaten-AIF begonnen, der nicht nur für Anbieter außerhalb der EU bzw. des EWR, sondern vor allem auch für hier ansässige Investoren von Interesse ist, die eben Zugang zu AIFs aus Drittstaaten suchen. Noch im Laufe des Jahres könnte die EU-Kommission auf Basis der Empfehlung von ESMA einen delegierten Rechtsakt zur Einführung des EU-Passes für Drittstaaten AIF bzw. deren Manager erlassen. Am 18. Februar hat nunmehr auch die EU-Kommission konkrete Vorschläge zu dem lang angekündigten Vorhaben einer Kapitalmarktunion vorgelegt. Es handelt sich dabei um eines der zentralen Projekte der jetzigen EU-Kommission unter Präsident Juncker, die sich die Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf die Fahne geschrieben hat. Unternehmen soll EU-weit ein besserer Zugang zu unterschiedlichen Finanzierungsquellen geboten werden; Investoren und Sparer sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Durch Beseitigung der Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen soll im Ergebnis ein Kapital-Binnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten entstehen; gleichzeitig sollen dadurch die Finanzierungskosten innerhalb der EU verringert werden. Auch diesen Prozess wird der BAI im Sinne seiner Mitglieder und deutscher Investoren konstruktiv und kritisch begleiten. Leitartikel Mit Blick auf die Fülle von regulatorischen Änderungen und Neuerung der letzten Jahre muss aber gleichzeitig auch festgestellt werden, dass es nunmehr an der Zeit ist zu konsolidieren, ansonsten werden Branche, Investoren, Dienstleister, aber auch die Aufsicht selbst von der überbordenden Regulierung und deren Transformation und Implementierung überfordert. Dies gilt im Übrigen auch mit Blick auf die Diskussionen zur Finanztransaktionssteuer und zu Schattenbanken. Bei der Finanztransaktionssteuer ist nach wie vor kein Nachweis erbracht, welchen Nutzen – gerade im Verhältnis zu den Kosten, die im Ergebnis von den Anlegern zu tragen sind - diese haben wird bzw. welche Lenkungswirkung bezweckt ist. Dass jüngst in der 11er Gruppe unter Führung von Deutschland und Frankreich erneut keine Einigung zur konkreten Ausgestaltung erzielt werden konnte ist ein weiteres Indiz dafür, dass dieses Vorhaben schon im Kern inkonsistent ist. Bei der Schattenbankendiskussion müssen nunmehr die wirklich relevanten Bereiche genau identifiziert und angegangen werden; insbesondere muss anerkannt werden, welche Regulierungsfortschritte bspw. bei alternativen Investmentfonds erzielt wurden und dass diese zudem nicht mit Banken vergleichbar sind, eben weil sich die Geschäftsmodelle deutlich unterscheiden. Der BAI wird sich auch bei diesen Themen weiterhin und nachdrücklich positionieren. zu den Beiträgen in diesem Newsletter Auch in dieser Ausgabe des BAI-Newsletters dürfen wir Ihnen wieder interessante Fachartikel präsentieren. Zum einen der Artikel „Private Debt Investitionen“ von Herrn Alexander Bode und Frau Sabine Fischer, beide BB Alternative GmbH. Zum anderen finden Sie einen Artikel zu Infrastrukturinvestitionen in Deutschland von Herrn Fuchshofen aus der BAI-Geschäftsstelle. Eine informative Lektüre des BAI-Newsletters wünscht Frank Dornseifer 4 MITGLIEDERNEUVORSTELLUNG Seit Beginn des Jahres 2015 hat der BAI ein neues Mitglied gewinnen können. Weitere Anträge für eine Mitgliedschaft liegen der Geschäftsstelle vor und sind in Bearbeitung. Wir freuen uns sehr, nun auch • WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. im Kreise des BAI willkommen zu heißen. Eine Übersicht über die derzeit 134 BAI Mitglieder finden Sie hier. Warburg Invest Für die Ausarbeitung, Umsetzung und die Administration alternativer Investmentlösungen hat sich Warburg Invest in Luxemburg seit vielen Jahren fest etabliert. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft realisiert für anspruchsvolle Kunden maßgeschneiderte Investmentlösungen – von direkten oder indirekten Anlagen in Private Equity oder Real Estate bis hin zu solchen in Commodities, Hedgefonds oder Infrastrukturprojekten. Mit einem eigenen, auf die gesonderten Anforderungen spezialisierten Team bietet man Kunden die gesamte Bandbreite an Admin-Services für Fondsvehikel an. Konform mit der AIFM-Richtlinie, zählen hierzu insbesondere das individuelle und gemeinsam mit dem Kunden erstellte Investorenreporting, die Nettoinventarwertberechnung des Fondsvehikels nach Fair Market Value-Kriterien sowie die eigenständige Verifizierung der Bewertung der meist illiquiden Anlagen. Mit der konzerneigenen Depotbank M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A., die u.a. für die Verwahrung der Vermögenswerte notwendig ist, werden die umfangreichen Leistungen komplettiert. Impressum Jahrgang 15 – Ausgabe I Verantwortliche Redakteure: Roland Brooks · Frank Dornseifer · Nicolas Fuchshofen · Christina Gaul Erscheinungsweise: alle 2 Monate BAI e.V. · Poppelsdorfer Allee 106 · D-53115 Bonn Tel. +49 - (0) 228 - 969870 · Fax +49 · (0) 228 - 9698790 www.bvai.de [email protected] Haftungsausschluss Die Informationen des BAI-Newsletters stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Terminkontrakten oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Eine Investitionsentscheidung sollte auf Grundlage eines Beratungsgespräches mit einem qualifizierten Anlageberater erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Dokumente/ Informationen. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Satz & Layout VANAMELAND UG (haftungsbeschränkt) Markgrafenstraße 1a · 51063 Köln Tel. +49 - (0) 221 - 222 547 - 0 · Fax +49 - (0) 221 - 222 547 - 47 www.VANAMELAND.de [email protected] Mitgliederneuvorstellung 5 RefeRendaRiat/ wissenschaftliche mitaRbeit beim bai e.V. Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investments Industrie in Deutschland. Wir setzen uns vor allem für die Diversifikation institutioneller Investorenportfolios ein. Zu den satzungsmäßigen Aufgaben gehört dabei insbesondere die Steigerung des Bekanntheitsgrades von alternativen Anlageklassen und -Strategien und die Verbesserung deren Verständnis in der Öffentlichkeit. Neben den Segmenten Hedgefonds, Private Equity und Rohstoffe gehören auch die Bereiche Infrastruktur und Immobilien zu unserem Themenspektrum. Wir suchen für unsere Geschäftsstelle am Verbandssitz Bonn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w) oder Rechtsreferendar (m/w) mit einer Arbeitszeit von bis zu 20 Wochenstunden. Geboten wird ein attraktives und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im Bereich des deutschen und europäischen Finanz- und Kapitalmarktrechts. Schwerpunkte der Arbeit: • Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Mitwirkung in Gesetzes- und Regulierungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene • Analyse, Strukturierung und Aufbereitung von Rechtsthemen für Verbandsmitglieder Ihr Profil: • Ausgeprägtes Interesse an Finanz- und Kapitalmarktthemen, Politik, Recht und Regulierung im Allgemeinen und Verbandsarbeit im Besonderen • Gutes analytisches und konzeptionelles Denkvermögen und hervorragende kommunikative Fähigkeiten • Hohe Eigeninitiative, aber auch gute Teamfähigkeit • Sehr gute Formulierungsgabe • Verhandlungssicheres Englisch, Kenntnisse von weiteren Fremdsprachen sind wünschenswert • sichere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Nutzung der gängigen MS Office-Anwendungen (Word, Excel, Power Point) Der BAI bietet Ihnen ein interessantes Arbeitsgebiet mit abwechslungsreichen Tätigkeiten. Sie arbeiten in einem kleinen Team, bei dem Sie sich bei der Lösung vielfältiger Fragestellungen im Finanz- und Investmentbereich einbringen können. Wenn Sie diese Aufgabe reizt, sollten wir uns schnell kennen lernen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins ausschließlich per E-Mail an: • Redaktionelle Arbeiten, insbesondere Zuarbeit zu Fach- und Newsletterbeiträgen sowie zu Vorträgen • Unterstützung bei Publikationen und der Entwicklung von Positionspapieren für Aufsichts- und Steuerbehörden sowie Politik • Planung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen zu Rechts- und Aufsichtsthemen • Übernahme von Sonderprojekten Stellenausschreibung Stellenausschreibung Bundesverband Alternative Investments e.V. Herrn Rechtsanwalt Frank Dornseifer -GeschäftsführerPoppelsdorfer Allee 106 • 53115 Bonn Tel.: 0228 / 96 98 70 • Fax: 0228 / 96 98 7-90 [email protected] Weitere Informationen über den BAI finden Sie unter: www. bvai.de 65 PRIVATE DEBT INVESTITIONEN von Alexander Bode und Sabine Fischer, BB Alternatives GmbH Einleitung „Private Debt“ ist eine Anlageform, die gerade bei den institutionellen Investoren immer mehr in den Fokus rückt. Bereits vor der Finanzkrise waren Investments in MezzanineKredite, insbesondere über geschlossene Fonds und syndizierte Kredite, durchaus verbreitet. Mit der Finanzkrise und den folgenden bankenseitigen sowie regulatorischen Veränderungen hat die Vergabe von individuell verhandelten Unternehmenskrediten durch Nicht-Banken (Direct Lending) auch im besicherten Bereich deutlich zugenommen und ermöglicht es Investoren, eine regelmäßige CashRendite von über 5% bei einem derzeit geringeren Risiko zu vereinnahmen als es mit High Yield Bonds möglich wäre. Der folgende Artikel behandelt die Veränderungen in der Anbieterstruktur von europäischen MittelstandsFinanzierungen, es wird eine Abgrenzung des Direct Lending vom Markt der syndizierten Kredite vorgenommen und es werden die Renditebestandteile aus Investorensicht auf einer Datenbasis von 93 Transaktionen analysiert. nicht geratete oder nicht im Bereich Investment Grade geratete Unternehmen bezeichnet. Bei dieser Art von Fremdfinanzierung handelt es sich meist um illiquide, privat platzierte und nicht geratete Schuldtitel, die in der Regel nicht als Wertpapiere verbrieft sind. Private Debt ist ein Begriff aus dem angelsächsischen, denn in den USA ist diese Finanzierungsquelle bereits fest etabliert, da sich die gerade in Europa vollziehende Entwicklung in den USA bereits vor 20 Jahren in ähnlicher Form abgespielt hat. Der Private Debt-Markt kann neben dem Kriterium Besicherung auch anhand der Transaktionsart - „Direct Lending“ und „Syndicated Lending“ - unterschieden werden. Abgrenzung und Segmente des Private Debt- Marktes Als Private Debt wird im Folgenden die Bereitstellung von Fremdkapital vorwiegend durch institutionelle und private Investoren außerhalb des Kapitalmarktes an überwiegend Abbildung 2 Segmente des Private Debt Marktes 1) Direct Lending Abbildung 1 Abgrenzung des Private Debt Marktes Private Debt Investitionen „Direct Lending“ bezeichnet die Vergabe von Fremdkapital - in den meisten Fällen durch einen Private Debt Manager zusammen mit maximal 2 – 3 Partnern - direkt an ein 7 Unternehmen ohne Underwriting und breite Syndizierung durch eine Bank. Die Kreditvolumina liegen hier üblicherweise bei 20 – 100 Mio. €, vereinzelt auch bei bis zu 150 Mio. €, und damit oberhalb dessen, was Banken gerne noch alleine vergeben, jedoch unterhalb einer Grenze, bei der eine breite Syndizierung bereits wirtschaftlich ist. Direct Lending unterscheidet die Instrumente „Senior Loan“ und „Unitranche“. Ein Senior Loan ist ein besichertes, erstrangiges Darlehen, das typischerweise als klassisches Term Loan A (amortisierend) oder Term Loan B (endfällige Rückzahlung) ausgestaltet ist. Der LTV liegt bei diesen Finanzierungen meist unter 50% und die Verschuldung eher unter 3,5x EBITDA. Eine Unitranche ist ebenfalls erstrangiges und üblicherweise auch besichertes Fremdkapital, jedoch in der Ausgestaltung hinsichtlich Rückzahlungs- und Covenant-Vereinbarungen noch deutlich flexibler und ersetzt in vielen Fällen nicht nur vormalige besicherte Finanzierungen, sondern auch eine etwaige Mezzanine-Tranche. Empirisch wird hierbei häufiger - aber nicht systematisch - eine leicht höhere Verschuldung akzeptiert, der LTV liegt zwischen 40% und 60% und der EBITDA-Multiplikator der Verschuldung üblicherweise zwischen 3,5 – 5,5x. Abbildung 3 EZB, Statistische Daten November 2014 Die Verknappung des Angebots wird durch auslaufende und nicht wieder aufgelegte CLOs noch verstärkt. Auf der Nachfrageseite sieht man die europäischen Volkswirtschaften vorsichtig in einen Wachstumsmodus zurückkehren und der M&A-Markt zeigt steigende Umsatzvolumina, ergänzt von einem Rekordstand an noch nicht investierter Liquidität (303 Mrd. $ Dry Powder im November 2014), die die Private Equity Manager in ihren Fonds bereithalten, um sie in europäische Unternehmen zu investieren. 2) Syndicated Loans Die Teilnehmer im Private Debt-Markt An einer Transaktion in diesem Marktsegment sind üblicherweise unter Führung einer Bank deutlich mehr als 10 Syndizierungspartner beteiligt, die auf Basis einer standardisierten Dokumentation (Loan Market Association Standard) zumeist Tranchen in 10 Mio. €-Stückelung von Krediten mit Gesamtvolumina von > 150 Mio. € übernehmen. Die Bank selber behält nur ein geringes Volumen (meist unter 20 Mio. €) auf der eigenen Bilanz. Die Entschuldung der Bank-Bilanzen und die höheren Eigenkapitalunterlegungen haben die möglichen Finanzierungs-Volumina der Banken stark eingeengt. Bei größeren, standardisierten Finanzierungen treten sie allerdings weiterhin als Strukturierer des Kredites auf und syndizieren das Volumen großenteils weiter an Syndizierungspartner. Die Rendite der Bank resultiert dann im Wesentlichen aus der vereinnahmten Strukturierungsgebühr. Viele der Private Debt-Fonds agieren in diesem syndizierten Markt als ebensolche Syndizierungspartner. Die Renditen für solche syndizierten Kredite sind aufgrund der höheren Standardisierung und des effizienteren Marktes niedriger, bergen allerdings neben der fehlenden Flexibilität auch den Nachteil, dass im Falle negativer Entwicklungen des Unternehmens, möglicherweise auch nur vorübergehender Natur, eine Vielzahl von Finanzierungspartnern eine gemeinsame Einigung zum weiteren Vorgehen, bspw. dem Ausstellen eines Waivers oder dem Gewähren einer kurzfristigen Zwischenfinanzierung, treffen müssen. Aus der Erfahrung stellt sich dies oft als ungemein schwierig dar und lässt die Recovery-Rate rund 30% unter der von Direct Lending-Finanzierungen liegen. Treiber des Private Debt-Marktes in Europa Der steigende Bedarf an Private Debt ist marktseitig und regulatorisch induziert. Auf der Angebotsseite für Kreditfinanzierungen stehen europäische Banken bereits jetzt aufgrund der ab 2016 schrittweise wirksam werdenden Basel III-Anforderungen und weiteren bestehenden (potentiellen) Abschreibungsbedarfen aus bestehenden Krediten als Neu- und Re-Finanzierer insbesondere für kleinere bzw. mittelständische Unternehmen ohne Rating nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Private Debt Investitionen 8 Mit der Finanzkrise hat die Vergabe von direkten, nicht-syndizierten Unternehmenskrediten durch NichtBanken in der Größenordnung 20-150 Mio. € deutlich zugenommen. Seit 2011 stoßen Fondsmanager, Family Offices, Privatbanken oder institutionelle Investoren mit vorgeschalteten Banken als Kreditmanagern in die Finanzierungslücke und den Markt des Direct Lendings. Vom Volumen wie von der Anzahl der ausgereichten Finanzierungen sind die Fondsmanager an der Spitze und daher beziehen wir uns in der folgenden Analyse auch im Wesentlichen auf Transaktionen dieser Gruppe. Den Unternehmen ermöglicht es, Direct Lending Finanzierungen zu realisieren, die gegebenenfalls mit sehr kurzer Vorlaufzeit (4 – 12 Wochen) flexibel ausgestaltet mit 1-3 Finanzierungspartnern -typischerweise Fonds umzusetzen sind. Die Kosten dieser Finanzierungsart sind zweifelsohne höher als bei einem klassischen Bankkredit und daher ist Direct Lending weniger ein Instrument, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Vielmehr ist es geeignet, bestimmte strategische Initiativen zu ermöglichen, deren ROI die höheren Kosten dieser Art der Finanzierung leicht trägt. Der Vorteil für die Unternehmen liegt in der exakt auf ihre Bedürfnisse angepassten Cash-flow-Ströme bezüglich der Zins- und Tilgungszahlungen, sowie in der geringen Zahl der Finanzierungspartner. Soweit es sich um Private Debt-Fonds handelt, ist unsere Erfahrung darüber hinaus, dass die Manager als Partner agieren, die sowohl Industrie-Know-how als auch unternehmerisches Denken mitbringen und deren oberstes Ziel es ist, dass das Kapital zurückgezahlt wird. Fiele eine Finanzierung ganz oder zum großen Teil aus, wäre dies nicht durch die Gewinne in anderen Positionen im Fonds zu kompensieren und der Manager liefe Gefahr, kein Geld für einen nächsten Fonds von Investoren zu bekommen. Er wird daher aktiv und konstruktiv bei der Lösung von Problemen mitarbeiten, die den vereinbarten Zahlungsstrom unterbrechen könnten. Incurrence vs. Maintenance Covenants als ControllingInstrumente Ein weiteres Merkmal, das für Direct Lending spricht, sind aus unserer Sicht die Kreditsicherheitsmechanismen oder auch Covenants, die sich die Finanzierer einräumen lassen. Das Thema Covenants verdient dabei aus Investorensicht besondere Beachtung, da die „Incurrence Covenants“ im Fall von Direct Lending das Risiko im Vergleich Private Debt Investitionen zu „Maintenance Covenants“ bei den syndizierten Krediten und High Yield Bonds merklich verringern. Maintenance Covenants schreiben dabei typischerweise definierte finanzwirtschaftliche Kennzahlen vor, wie z.B. einen bestimmten maximalen Verschuldungsgrad oder Cash-flow-Verhältnis (Coverage Ratio), die nicht verletzt werden dürfen. Die Einhaltung wird meist quartalsweise, teils monatlich geprüft. Incurrence Covenants hingegen kommen (nur) dann zum Tragen, wenn signifikante geschäftspolitische Entscheidungen anstehen, die die Zins- und Tilgungsfähigkeit bzw. die Verschuldungssituation des Unternehmens und damit auch die Position des Kreditgebers verschlechtern. Beispiele für Incurrence Covenants sind z.B. eine Entnahme bzw. Dividendenausschüttung oder eine große Investition. Nur zu solchen Anlässen muss der Schuldner weitere Zahlen offen legen. Im Bereich des Direct Lendings werden üblicherweise Maintenance Covenants vereinbart, die auf das Geschäftsmodell individuell abgestimmt werden und engmaschig - mindestens quartalsweise, oftmals monatlich - kontrolliert werden, so dass bei Auftreten von operativen Verschlechterungen gemeinsam mit dem Unternehmen und anderen Kapitalgebern frühzeitig eingegriffen und gegengesteuert werden kann. Auch aus diesem Grund sind das besondere Know-how und ein unternehmerisch geprägtes Denken des Investment-Teams von Nöten. Sehr verbreitete Maintenance Covenants sind z.B. Profitabilitätskennzahlen und Cash-flow-Verhältniszahlen, die einzuhalten sind. Die Rendite von Private Debt Die folgende Analyse fokussiert sich auf das Segment Direct Lending. Eine Datenbasis über diesen in Europa noch jungen Markt ist - wie so oft bei Private Market Investments - nicht öffentlich vorhanden oder nur von ähnlichen Transaktionen ableitbar. Es gibt mit Veröffentlichungen wie dem LCD-Report von S&P oder dem Credit Suisse Report zu Western European Leveraged Loans (WELLI) zwar umfangreiche und sehr detaillierte Informationen über Transaktionen mit Volumina überwiegend größer 100 Mio. €. Damit ist der unseres Erachtens nach interessantere Bereich der Transaktionen bis 100 Mio. € jedoch nicht betrachtet. Auf der Basis von über 90 Transaktionen des Zeitraumes 2011 bis Mitte 2014 wollen wir im Folgenden die 9 Rendite-Komponenten, ihre möglichen Ausprägungen und die damit verbundenen Risiken einmal näher untersuchen. Der Zeitraum der Untersuchung mag kurz gewählt erscheinen, der relevante Markt ist jedoch in dieser Form erst seit 2011 aktiv genug, um belastbare Aussagen zu treffen. Woraus setzt sich nun für einen Investor die Gesamtrendite, der „Spread Return“, der Direct-Lending Kredite zusammen? 1. „Floor“ – Mindest-Basiszins Besicherte Kredite (Senior Loans und Unitranche Loans) sind üblicherweise variabel verzinst und werden daher mit einer Marge zuzüglich einem Basiszinssatz, wie dem LIBOR oder EURIBOR, bepreist. Der Kreditgeber versucht jedoch im derzeitigen Umfeld mit Basiszinssätzen nahe Null einen Mindest-Basiszinssatz zu erhalten, der als „Floor“ bezeichnet wird. Ein Floor konnte nur in 58% der Transaktionen verhandelt werden und taucht bei Unitranches am häufigsten, bei Senior Loans vermehrt, bei von Banken syndizierten Krediten und High Yields gar nicht auf. Bei Unitranches trifft man häufig auf weitere Zinskomponenten wie PIK-Notes, also bis zur Rückzahlung des Darlehens auflaufende, aber erst endfällig zu zahlende Zinsen, sowie auf Wandeloptionen. 4. Weitere Gebühren und Vereinbarungen Zusätzliche Renditekomponenten können resultieren aus „Non-Call Periods“ von 1 bis 2 Jahren, bei denen der Kreditgeber bei Rückzahlung innerhalb dieser Frist wirtschaftlich so gestellt wird, als wenn der Kredit 1 oder entsprechend 2 Jahre in Anspruch genommen worden wäre. Eine ähnliche Vereinbarung ist eine Vorfälligkeitsentschädigung (Early Repayment Penalty), die ebenfalls recht häufig zu sehen ist. Betrachtet man die unterschiedlichen Kosten bzw. Renditekomponenten einmal in ihrer Gesamtheit, so lagen sie jeweils in den folgenden Bereichen: 2. Marge – Coupons Die Marge vergütet das spezifische Risiko des ausgereichten Kredites und lag bei den untersuchten Transaktionen zumeist zwischen 400 – 600 Basispunkten für reine Senior Loans. Der tatsächliche Durchschnitt seit 2011 lag laut unserer Analyse bei 557 Basispunkten. Bei (ebenfalls besicherten) Unitranches liegt das Niveau höher bei zumeist 550 – 850 und im Durchschnitt bei 675 Basispunkten. 3. Upfront-Fees Upfront-Fees sind Gebühren, die der Kreditnehmer für die Strukturierung der Darlehenstransaktion an den Darlehensgeber zahlt. Sie liegen überwiegend zwischen 200 und 450 Basispunkten und werden direkt mit dem Abschluss des Darlehensvertrags entrichtet. Diese Gebühr korrespondiert dabei inhaltlich mit der Strukturierungsgebühr, die auch jede Bank für den Abschluss eines Finanzierungsvertrages verlangt. Im Bereich der Syndicated Loans wird diese Gebühr eben nicht an die Syndizierungspartner weiterreicht. Private Debt Investitionen Abbildung 4 Beobachtete Bandbreiten wesentlicher Renditekomponenten Auf Basis der uns vorliegenden Daten haben wir folgende Fragestellungen untersucht: 1. Folgt der Transaktionsmarkt unter 150 Mio. € dem Markt für syndizierte Kredite (über 150 Mio. €), in dem der Spread für eine Finanzierung seit 2011 jedes Jahr im Durchschnitt 50 bps abgenommen und 0,5 x EBITDA an Verschuldung zugenommen hat? 2. Geht für Investoren mit den höheren erzielbaren Renditen, der geringeren Unternehmensgröße und der Illiquidität von Direct Lending-Transaktionen in gleichem Maße ein zusätzliches Risiko einher, wie es markttheoretisch zu erwarten wäre? 10 Wir haben dazu bei 93 analysierten Transaktionen des besicherten Direct Lending-Marktes in Europa seit 2011 als erstes die Gesamtrenditen oberhalb des Basiszinssatzes (Spread Return), bestehend aus dem Coupon, den Gebühren des führenden Kreditgebers (Upfront Fee), Floors und weiteren Komponenten wie PIK und Discounts bezogen auf die tatsächlich zu erwartende Kreditlaufzeit über die Zeitachse aufgetragen. Die Trendlinie zeigt, dass der Spread Return nicht fällt, sondern über die knapp 4 Jahre durchschnittlich um 50 bps pro Jahr steigt. Weitere potentielle Renditebestandteile wie Non-CallProvisions, Vorfälligkeitsentschädigungen und Warrants (Eigenkapitaloptionen) haben wir wegen des unsicheren Zahlungseintritts in dieser Analyse nicht berücksichtigt. Abbildung 6 Entwicklung der Spread Returns pro xVerschuldung Okt 2011 bis Sept 2014 Da die Rendite - Spread Return - über den Zeitraum gestiegen ist, muss also logisch betrachtet die Verschuldung, die den einzelnen Transaktionen zugrunde lag, im Durchschnitt stärker gestiegen sein als der Spread Return, was die folgende Grafik bestätigt: Abbildung 5 Entwicklung der Spread Returns je Transaktion im Zeitraum 2011 bis Sept. 2014 Als nächstes haben wir die Verschuldung als eins von drei noch zu betrachtenden Risikomaßen dem Spread Return gegenübergestellt. Dazu wurde das Verhältnis aus dem Spread Return in bps und der Verschuldung berechnet. Die Verschuldung wurde dabei als Verhältnis des EBITDAs (der letzten 12 Monate) und der Netto-Verschuldung (zum Zeitpunkt der Transaktion) dargestellt. Dies ergibt den „Spread Return pro Einheit Verschuldung“. Dieser Wert sinkt leicht, was bedeutet, dass die Kreditgeber über die letzten 4 Jahre bereit waren, leicht höhere Verschuldungen bei gleicher Kompensation hinzunehmen. Abbildung 7 Entwicklung der Verschuldung in den Transaktionen 2011 bis Sept 2014 In diesem Punkt folgt der Direct Lending-Markt dem Markt für syndizierte Kredite. Die durchschnittliche Verschuldung ist allerdings auch deswegen um durchschnittlich 5% über die 4 betrachteten Jahre gestiegen, weil die Anzahl der Unitranche-Transaktionen in der Gesamtheit der untersuchten Investments von Jahr zu Jahr angestiegen ist und diese wie oben ausgeführt häufiger höhere Verschuldungen aufweisen. Die weiteren untersuchten Risikomaße sind die DefaultQuote (Auftritt von Zahlungsstörungen und/oder Bruch von Covenants) und die Loss-Given-Default- Private Debt Investitionen 11 Quote (tatsächlich realisierter Verlust), für die sich eine aufwendige Darstellung erübrigt, denn die DefaultQuote beträgt 1,2% und die Loss-Given-Default-Quote ist schlicht 0,0% - es gab bei den 93 betrachteten Transaktionen keinen einzigen realisierten Verlust. Die tatsächlich im Durchschnitt aufgetretenen Werte jeder Renditekomponente sind der folgenden Grafik zu entnehmen. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die durchschnittlichen Werte nur auf Basis der Transaktionen berechnet wurden, bei denen diese Renditekomponente auch tatsächlich vereinbart wurde. Es wurde also nicht mit der Häufigkeit gewichtet, in der z.B. ein Floor oder eine PIK-Note auftrat: Abbildung 10 Zusammensetzung des Total Spread Return – Abbildung 10 Zusammensetzung des Total Spread Unitranche LoansReturn – Unitranche Loans Konditionen der Fonds Management Fee Vorzugsrendite Carried Interest Bandbreite Durchschnitt Wir haben folgende Bandbreiten beobachtet: 0,65% - 1,50% 1,20% 5% - 8% 6,60% 15% - 20% 16,00% Abbildung 11 Bandbreiten und Durchschnitte der Fondskonditionen Abbildung 11 Bandbreiten und Durchschnitte der Fondskonditionen Abbildung 8 Durchschnittswerte der wesentlichen Renditekomponenten Der gesamte Spread Return für Senior Loans sowie für Unitranche Loans setzte sich (nunmehr gewichtet auch nach der Häufigkeit des Vorkommens in den Transaktionen) wie folgt zusammen: Die Durchschnitts-Fees sollten aber nicht für jeden Manager als Maßstab angelegt werden, da sich die Investitionsstrategien der Manager durchaus unterscheiden und auch in den zu erwarteten Renditen zeigen. Grob kann man zusammenfassen, dass, je aktiver der Ansatz des Managers, desto höher die Fees und desto höher die ausgelobte Zielrendite. Die Korrelation war hier 100%. Die „aktiven“ Manager unterscheiden sich insofern von den „passiven“, dass: • die Transaktionen häufig über das Industrienetzwerk akquiriert worden sind, eigene häufig Cash-flows selber dereines sogenannte „Arranger“ • Abbildung der Manager 12 Kumulierte Fonds-Investments oder „Co-Arranger“ ist, also derjenige, der mit dem Kreditnehmer die Konditionen aushandelt und den Kreditvertrag aufsetzt, • über die Kreditlaufzeit sehr eng am Unternehmen bleibt und sich zum Teil sogar über Gremien einbringt. Cash-flow-Kurve eines Private Debt Fonds-Investments Abbildung 9 Zusammensetzung des Total Spread Return – Senior Loans Private Debt Investitionen Wir haben die Cash-flows eines Private Debt-Fonds simuliert und haben auch alle Fees inklusive Carried Interest und Catch-up berücksichtigt. Für den Investor zeigen sich spätestens ab dem Jahr 2 Ertrags-Rückflüsse. 12 Da die meisten Fonds sich ausbedingen, dass sie während der Investmentperiode zurückfließendes Kapital reinvestieren können, ist der Cash-flow-BreakEven erst im Jahr 5. 3. Zeichnung eines Private Debt-Dachfonds. Der Investor hat eine weitere Gebührenebene zu tragen und Due Diligence-Aufwand, aber auch unmittelbar einen hohen Grad an Diversifikation. 4. Aufsetzen eines Separate Managed Accounts zusammen mit einem Private Debt-Manager. Außer den Gebühren entfallen die o.g. Nachteile, jedoch ist die Mindestinvestitionssumme von üblicherweise 50 – 75 Mil.€ zu berücksichtigen. Abbildung 12 Kumulierte Cash-flows eines Fonds-Investments Für VAG-regulierte Investoren würde eine Anlage in Private Debt gemäß den Optionen 2 – 4 wegen der FondsStruktur aktuell unter die Beteiligungsquote fallen und entsprechend die Risikokapitalquote belasten. Erst unter Solvency II, ein regulatorisches Regime, das die Durchschau ermöglicht, würden zumindest die Optionen 2 und 3 nach aktueller Einschätzung als „Collective Investment Schemes“ und die Assets als „Other Debt“ qualifiziert werden, was eine deutlich vorteilhaftere Eigenkapitalunterlegung von - je nach Ausgestaltung und Gesamtportfoliostruktur des Investors - 15 – 23 % (nur Spread-Modul) mit sich bringen würde. Die neue Anlageverordnung enthält nach jetzigem Stand die Obergrenze von 30%, die ein Fonds maximal in Private Debt investieren darf, wenn er für VAG-Investoren geeignet sein soll, nicht mehr (siehe Rundschreiben 4/2011). Resüme Abbildung 13 Einzel-Cash-flows über die Fondslaufzeit Zugang zu Private Debt für institutionelle Investoren und regulatorische Einordnung Der Zugang zu Private Debt-Anlagen für institutionelle Investoren ist grundsätzlich auf 4 Arten möglich: 1. Der Investor wird selber zum Kreditgeber. Dazu ist entweder eine Banklizenz oder die Umsetzung des Kreditleitfadens gem. GDV/BaFin nötig. 2. Investition in einen geschlossenen Fonds, dessen Manager die Kreditentscheidung trifft. Der Investor verliert an Transparenz und Einflussmöglichkeit, hat erheblichen Due Diligence-Aufwand und trägt die Gebühren des Managers. Private Debt Investitionen Während sich die Banken als führende Finanzierer für den Mittelstand stark zurückziehen, wächst das Angebot direkt vergebener, besicherter Kredite in Form von Senior und Unitranche Loans durch Direct Lending Fonds-Manager sukzessive. Für Kapitalanleger ergibt sich gleichzeitig eine sehr attraktive Anlageopportunität, die regelmäßige Cash-Renditen von 5%+ p.a. und Gesamtrenditen im Bereich von 7-12% p.a. ermöglicht, ohne dabei ein entsprechendes Risiko akzeptieren zu müssen. Eine Analyse von über 90 durchgeführten Transaktionen seit 2011 hat ergeben, dass der Spread Return im Direct Lending-Markt in den letzten 4 Jahren um 50 bp p.a. gestiegen ist und keinen Abwärtstrend zeigt wie im Bereich der syndizierten Kredite. Die regulatorischen Hürden werden durch die neue Anlageverordnung und insbesondere Solvency II für VAG-Investoren niedriger. 13 Die spezifischen Strategien der Manager sind jedoch durchaus unterschiedlich und vom Investor in Abstimmung mit dem individuell gewünschten RenditeRisiko-Profil für das Portfolio in Einklang zu bringen. Dies sowie die Tatsache, dass vermehrt Manager in den attraktiven Direct Lending-Markt eintreten, denen das spezifische Industrie-Know-how sowie die benötigte Investment-Erfahrung fehlt, ist auch hier aus Investorensicht auf die richtige Auswahl des Managers besonderen Wert zu legen. Kontakt: BB Alternatives GmbH Universitätsstraße 71 50931 Köln Sabine Fischer [email protected] Tel. 0221 800 508 915 Alexander Bode [email protected] Tel. 0221 800 508 916 Private Debt Investitionen 14 INFRASTRUKTURINVESTITIONEN IN DEUTSCHLAND von Nicolas Fuchshofen, BAI Der Beitrag hat Investitionen für verschiedene Teilbereiche der Infrastrukturanlagen in Deutschland zum Gegenstand und verwendet dabei Daten aus der Studie „PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany)“, die von Oxford Economics bereitgestellt wurden, sowie Informationen aus den Datenbanken der Deutschen Bundesbank und der OECD. Die in der Originalstudie verwendeten Daten sind in US-Dollar skaliert und wurden mit den entsprechenden Quartalsdurchschnitten bzw. den Projektionen von Oxford Economics zur Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses umgerechnet. Die Quellen sind im Rahmen der gezeigten Grafiken angegeben, auf die sich der textliche Teil bezieht. Der Report soll dazu beitragen, die Dimensionen besser einordnen zu können, in denen sich die notwendigen Investitionen in die deutsche Infrastruktur bewegen. Die jährliche in Deutschland erbrachte Wirtschaftsleistung, die auf die zur Verfügung stehende Infrastruktur zurückgreift, eignet sich als Maßstab, um die Infrastrukturinvestitionen der vergangenen Jahre und deren Projektion bis 2025 einzuordnen. Die folgende Abbildung zeigt das nominale und reale Bruttoinlandsprodukt für Deutschland sowie Angaben zur Entwicklung der Kaufkraftparität mit den USA. Abbildung 1: Nominales und reales Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik (in Mrd. EUR) und BIP pro Kopf als Kaufkraftparität (PPP) mit den USA (2005, in USD) und Projektion bis 2025. Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany), Oxford Economics, Deutsche Bundesbank und OECD. Das deutsche BIP wird sich der Prognose nach nominal von 2,1 Bio. Euro im Jahr 2000 auf geschätzte 2,7 Bio. Euro im laufenden Jahr 2014 erhöhen. Die Prognose von Oxford Economics ergibt für das Jahr 2025 einen Wert gut vier Bio. Euro, was einem nominalen Zuwachs der Wirtschaftsleistung von 90% gegenüber dem Jahr 2000 entspricht. Im selben Zeitraum würde sich das BIP real, transformiert mit dem BIP-Deflator der OECD zu Marktpreisen, um etwa 30% erhöhen. Dies kann als Richtschnur dienen, um die Entwicklung der getätigten und prognostizierten Infrastrukturinvestitionen besser einschätzen zu Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 15 können. Exemplarisch werden dazu die Investitionen in die Transportkapazitäten von Straße, Schiene, Wasser- und Luftwegen, die Investitionen in den Telekommunikationssektor, die Energie- und Wasserversorgung sowie die soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen) dargestellt. Die Investitionen ins Straßennetz, die auch Brücken und Tunnel umfassen, erhöhen sich von 11,9 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf geschätzte 16,9 Mrd. Euro im Jahr 2025. Im vergangenen Jahr 2013 haben sie bei 11,4 Mrd. Euro gelegen. Im Gegensatz dazu ist bei den Investitionen ins Schienennetz (inkl. Bahnhöfen und Verladestationen) lediglich ein minimaler Anstieg von 5,3 Mrd. Euro (2000) auf 5,5 Mrd. Euro (2025) festzustellen. Letzterer Wert ist von der Höchstinvestitionssumme im betrachteten Zeitabschnitt von 7,4 Mrd. Euro (2002) weit entfernt. Eine deutliche Steigerung der Investitionssumme auf knapp 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2025 erfahren hingegen die Seehäfen. Ihr Ausgangswert aus dem Jahr 2000 betrug 562 Mio. Euro. Die Infrastrukturinvestitionen in Flughäfen haben sich nach einer gewissen Zurückhaltung in den Jahren 2004-2006 im vergangenen Jahr wieder auf einen Wert von 1,4 Mrd. Euro (2013) erholt, was in etwa den Investitionen im Jahr 2000 entspricht. Insgesamt erhöhen sich die Investitionen in die deutschen Transportkapazitäten nach der Prognose von Oxford Economics von 19,2 Mrd. Euro (2000) auf 26,4 Mrd. Euro im Jahr 2025. Abbildung 2: Nominale Investitionen in die Transportinfrastruktur und Projektion bis 2025 (in Mio. Euro). Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und Oxford Economics. Einen weiteren Teilbereich der ökonomischen Infrastruktur stellt der Telekommunikationssektor (Netze, Mobilfunk, …) dar. Die Investitionen in diesen Bereich beliefen sich im Jahr 2000 auf 9,6 Mrd. Euro. Im laufenden Jahr 2014 ist dieser Wert mit geschätzten knapp sechs Mrd. Euro deutlich geringer. Bis zum Jahr 2025 erhöhen sich die prognostizierten Investitionen dann mit knapp zehn Mrd. Euro wieder auf einen Wert, der leicht über dem aus dem Jahr 2000 liegt. Im Gegensatz zu den Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur erfahren die Ausgaben für die Bereiche der Energieerzeugung und -transport und der Wasserversorgung und -aufbereitung in der Prognose einen deutlichen Anstieg. Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 16 Abbildung 3: Nominale Investitionen in die Energie- und Wasserversorgung und Projektion bis 2025 (in Mio. Euro). Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und Oxford Economics. Der für 2014 prognostizierte Investitionsbetrag für Energieerzeugung, -transport und -verteilung von 15,3 Mrd. Euro steigt in der Projektion bis 2025 um knapp 11,7 Mrd. Euro auf dann 27 Mrd. Euro an. Darin spiegelt sich insbesondere die Verdreifachung der Investitionen im Bereich der Energieerzeugung wider. Die Investitionen in die Wasserversorgung erhöhen sich in der Prognose im Vergleich zum Jahr 2000 um lediglich 5,6%. Dabei verharren sie lange Jahre (20012022) teilweise deutlich unter dem Wert aus dem Jahr 2000, der 12,2 Mrd. Euro betragen hat. Nicht zuletzt der demographischen Entwicklung geschuldet sind die Prognosen in Bezug auf die Investitionen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser), die sich von 24,6 Mrd. Euro 2014 auf geschätzte 39,7 Mrd. Euro im Jahr 2025 erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung von 70% gegenüber dem Jahr 2000. Absolut entwickeln sich die Investitionen in den Bildungsbereich (Schulen und Hochschulen) von neun Mrd. Euro (2014) auf knapp zwölf Mrd. Euro (2025), wobei sich ihr Anteil an den gesamten hier prognostizierten Investitionen im Gesundheits- und Bildungsbereich von knapp 27% auf 23% verringert. Abbildung 4: Nominale Investitionen in den Gesundheits- und Bildungssektor und Projektion bis 2025 (in Mio. Euro). Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und Oxford Economics. Die gesamten Infrastrukturinvestitionen über alle ökonomischen und sozialen Bereiche bezifferten sich im Jahr 2000 auf 84 Mrd. Euro. Im Anschluss an einen leichten Rückgang in den 2000er Jahren wurde dieser Ausgangswert schließlich im Jahr 2011 wieder erreicht. Zwischenzeitlich beliefen sich die Investitionen, wie in Abbildung 5 zu sehen, im Jahr 2005 auf nur mehr 72 Mrd. Euro. Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 17 Abbildung 5: Gesamte nominale Infrastrukturinvestitionen für die Jahre 2005, 2015 und 2025 (in Mio. Euro). Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und Oxford Economics. Ab 2015 wird von Oxford Economics ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg der gesamten Infrastrukturinvestitionen von knapp 4% prognostiziert. Daraus ergibt sich für das Jahr 2025 ein Wert von knapp 129 Mrd. Euro. Schaut man sich die Werte jedoch nicht nominal, sondern real an, so ist der Zuwachs mit 4,6% über den gesamten hier betrachteten Zeitraum deutlich geringer und liegt leicht über den Investitionen, die im Jahr 2000 getätigt wurden. Den Investitionen in langfristige Produktionsgüter (Anlageinvestitionen) wird dabei ein Anstieg von knapp 440 Mrd. Euro (2000) auf 754 Mrd. Euro in 2025 vorhergesagt. Diese Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in das produktive Kapital können ein Hinweis auf die Entwicklung des Produktionspotenzials einer Volkswirtschaft sein. Wie in der folgenden Grafik zu sehen ist, fällt der Anteil der Infrastrukturinvestitionen an den Anlageinvestitionen in der Prognose jedoch im beobachteten Zeitraum von gut 19% (2000) auf 17% (2025). Abbildung 6: Entwicklung der Infrastrukturinvestitionen im Verhältnis zu Anlageinvestitionen und BIP und Projektion bis 2025. Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und Oxford Economics. Während sich das BIP pro Kopf im Vergleich zum Jahr 2014 in der Prognose bis 2025 um knapp 19% erhöht, entwickelt sich das reale BIP mit einem etwas leichteren Plus von gut 16%. Diese Entwicklung dürfte nicht zuletzt dem demographischen Faktor sowie dem technischen Fortschritt geschuldet sein. Der Vergleich zwischen den Größen der hier betrachteten Infrastrukturinvestitionen und dem BIP lässt jedoch darauf schließen, dass hier eine im Zeitablauf Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 18 andere Tendenz vorherrscht als die nominalen Investitionssummen suggerieren. In der Tat fällt deren Anteil am BIP um ein Fünftel von 4% (2000) in der Prognose auf 3,2% im Jahr 2025. Wozu ein solcher Rückgang der Investitionen in die Infrastruktur führen kann, hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Herbst 2013 in einer Studie1 herauszufinden versucht. Dazu wurden mit den Unternehmen diejenigen Wirtschaftssubjekte, die Anlageinvestitionen vornehmen, befragt, inwieweit sie den Zustand der Infrastruktur in Deutschland als eine Beeinträchtigung ihres Geschäftsbetriebes wahrnehmen. Abbildung 7: Unternehmensbefragung zur Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe durch den Zustand der deutschen Infrastruktur. Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. Wie in Abbildung 7 zu sehen ist, haben sich viele der befragten Unternehmen insbesondere zum Straßen- und Kommunikationsnetz und zur Energieversorgung negativ geäußert. 64% der Unternehmen haben demnach in ihrem Geschäftsverkehr eine Beeinträchtigung durch den Zustand des Straßennetzes erfahren, während dies in Bezug auf die Kommunikationsnetze 54% waren. Zudem ergibt sich laut dem IW Köln ein erheblicher Sanierungsbedarf von Fernstraßen und Brücken, die jeweils in die Jahre gekommen sind. Darüber hinaus gelte es, die ITInfrastruktur zu modernisieren und den Breitband-Ausbau zu forcieren, um dem Standortfaktor „Datentransfer“ auch in Zukunft gerecht werden zu können. In puncto Energieversorgung seien insbesondere die Herausforderungen der Energiewende zu meistern (und zu finanzieren), um Versorgungsengpässe weiterhin auszuschließen.2 Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit dieser – mittlerweile auch durch die Politik öffentlich anerkannte – Finanzierungsbedarf der Infrastrukturanlagen in Deutschland sichergestellt werden kann, wenn die öffentlichen Haushalte dies nicht mehr hergeben. Eine Studie vom McKinsey Global Institute3 hat den Bedarf an Infrastrukturinvestitionen am BIP auf wenigstens 3,8% taxiert, wobei dieser Bedarf im Zeitablauf zunimmt, da veraltete Infrastruktur instandgehalten bzw. ersetzt werden muss. Die Abbildung 8 zeigt diesen Bedarf an Infrastrukturinvestitionen mit einem konstanten Anteil von 3,8% am BIP im Vergleich zu den prognostizierten Infrastrukturinvestitionen bis 2025. Daraus ergibt sich für den Zeitraum zwischen 2014 und 2025 eine Investitionslücke von insgesamt 244 Mrd. Euro. Diese zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen, die beispielsweise zum Erhalt des Straßennetzes und zum Breitbandausbau notwendig sind, werden auch aus 1 IW Köln (2014): Infrastruktur zwischen Standortvorteil und Investitionsbedarf. 2 IW Köln (2014): Infrastruktur zwischen Standortvorteil und Investitionsbedarf, S. 70-71. 3 KcKinsey & Company (2013): http://www.mckinsey.com/insights/engineering_construction/infrastructure_productivity. Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 19 privater Hand kommen müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu im August 2014 eine Expertenkommission⁴ eingesetzt, die neue Impulse in Bezug auf die Identifizierung zusätzlicher Investitionspotenziale setzen soll. Die Entwicklung der öffentlichen Haushalte trifft auf eine Situation auf privater Seite, in der bei Investoren genügend Kapital bereitsteht, wenn die Investitionsbedingungen den Anforderungen privaten Kapitals entsprechen sollten. Abbildung 8: Gesamte Infrastrukturinvestitionen und Infrastrukturinvestitionen mit konstantem 3,8%-tigen Anteil am BIP. Quellen: PwC Capital project and infrastructure spending – Outlook to 2025 (Germany) und eigene Berechnungen. Darüber hinaus werden bei institutionellen Investoren wie Versicherungen oder Pensionskassen Investitionsmöglichkeiten gesucht, da die Renditen am Anleihemarkt kaum noch ausreichen, um die langfristigen Garantiezusagen erfüllen zu können. Infrastrukturanlagen würden sowohl ihren Anlagehorizont als auch ihr Cashflow-Profil betreffend exzellent zu der Struktur dieser Zusagen passen. So verfügt allein die deutsche Versicherungswirtschaft per Ende 2013 über Kapitalanlagen im Umfang von fast 1.400 Mrd. Euro, die sich zu 80% aus Rentenpapieren zusammensetzen.5 Bei einem langfristig niedrigen Zinsniveau werden sich für diese Vermögensmasse am Kapitalmarkt keine adäquaten Renditen mehr erwirtschaften lassen, so dass alternative Anlageformen vermehrt in den Blick genommen werden. Neben dem Zinsniveau ist dabei auch der Umstand problematisch, dass zu dem aktuellen Zinsniveau erworbene Anleihen bei in Zukunft steigenden Zinsen deutlich an Wert verlieren. Dieselbe Dynamik, die bis dato für den Aufbau stiller Reserven gesorgt hat, wird in einem solchen Szenario sprichwörtlich zu einer stillen Last. Alternativen im Infrastrukturbereich können sich Versicherungen wie allen Einrichtungen der privaten Altersvorsorge aber nur erschließen, wenn der Erwerb zu angemessenen Konditionen in Bezug auf die regulatorische Eigenkapitalunterlegung erfolgen kann. Dazu hat sich die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zuletzt im Dezember 2013 in einem Report6 geäußert. Darin sind für bestimmte Arten von Investitionen in den Infrastrukturbereich (beispielsweise Infrastruktur-Projektfinanzierungen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Infrastrukturfonds), die sich im Anwendungsbereich von Solvency II befinden, Eigenkapitalunterlegungen von 49% (+/- 10% Anpassung) festgehalten. Dies würde einer Einordnung als „other equity“ (Aktien vom Typ 2) entsprechen. Diese Unterlegungspflicht ist nicht geeignet, die Attraktivität der Anlageklasse Infrastruktur zu erhöhen und erschwert Investitionen im benötigten Umfang. Dies hat auch die Europäische Kommission erkannt, die in 4 Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=651464.html. 5 Bafin-Jahresbericht 2013: http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/dl_jb_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=8. 6 EIOPA: Technical Report on Standard Formula Design and Calibration for Certain Long-Term Investments. https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam/files/publications/reports/EIOPA_Technical_Report_on_Standard_Formula_Design_ and_Calibration_for_certain_Long-Term_Investments__2_.pdf. Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 20 einem Entwurf zu einer delegierten Verordnung zum Thema der Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)7 in Bezug auf das Aktienrisiko die Klassifizierung von geschlossenen, nicht gehebelten alternativen Investmentfonds (AIFs) mit Sitz in der Europäischen Union als „global equity“ (Aktien vom Typ 1) vorschlägt.8 Dies würde eine erste Erleichterung für als AIF aufgelegte Infrastrukturfonds bedeuten, die einer verpflichtenden Eigenkapitalunterlegung von 39% (+/- 10% Anpassung) entsprechen. Die Tätigkeit dieser Infrastrukturfonds ist europaweit sehr unterschiedlich ausgeprägt. So vereinigt Großbritannien 42% sämtlicher Deals, die von Infrastrukturfonds zwischen 2007 und 2014 abgeschlossen wurden. Deutschland liegt mit 9% auf dem dritten Platz hinter Frankreich. Abbildung 9: Anteil an europäischen Infrastruktur-Deals zwischen 2007 und 2014. Quelle: BAI/Preqin German Market Review H2 2014. Die Datenbank von Preqin (Infrastructure Online, Februar 2015) weist darüber hinaus 56 Infrastrukturfonds aus, die (auch) in Deutschland tätig sind. In Großbritannien sind es mit 116 Infrastrukturfonds etwas mehr als doppelt so viele. Auf französischem Boden investieren 59 Fonds, in Spanien 39 und in Italien 49. Um den globalen Bogen zu spannen, in den Vereinigten Staaten sind im Moment 212 Infrastrukturfonds mit ihren Investments im Markt vertreten. Die globale Anzahl der Deals ist in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen. Waren es 1995 noch 101, so konnten im Jahr 2013 mit 1.023 Deals der bisherige Spitzenwert erreicht werden. 7 Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/docs/solvency/solvency2/delegated/141010 delegated-act-solvency-2_de.pdf. 8 Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/docs/solvency/solvency2/delegated/141010 delegated-act-solvency-2_de.pdf, S. 176. Kontakt: Nicolas Fuchshofen Referent Research und Öffentlichkeitsarbeit Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) Poppelsdorfer Allee 106 53115 Bonn Tel: +49 (0)228-96987-15 Fax: +49 (0)228-96987-90 E-Mail: [email protected] Internet: www.bvai.de Infrastrukturinvestitionen in Deutschland 21 Sattelfest in alternativen Finanzanlagen p Kompaktstudiengang Private Equity Berater für Finanzanlagen sehen sich einer zunehmend komplexen Anlagewelt gegenüber, in die sie ihre Kunden begleiten sollen. Das „klassische“ Angebot mit Anleihen, Aktien, Zertifikaten und Derivaten ist schon schwer überschaubar. Trotz Finanzkrise werden aber auf dem deutschen Markt ebenso Anlageformen aus dem alternativen Finanz-Arsenal immer interessanter: Private Equity, Hedgefonds und Rohstoffe sind sinnvolle Ergänzungen im Portfolio und werden nicht nur von vermögenden Kunden öfter nachgefragt. Um die Sicht auf diese Assetklassen zu verbreitern und in der Beratung sattelfest zu werden, sind Weiterbildungs-Studiengänge für Anlage- und Finanzberater, Vermögensverwalter, Family Offices etc. unverzichtbar. Das PFI Private Finance Institute / die EBS Finanzakademie bietet den Kompaktstudiengang „Private Equity“ bereits seit 2006 an. Das Studienziel ist nicht, zu erlernen, wie man alternative Fonds „macht“, sondern wie sie funktionieren und gemanaged werden, welche Auswirkungen auf Rendite und Risiko sich aus der Beimischung für die Kunden-Portfolios ergeben und welche steuerlichen Implikationen alternative Anlageprodukte haben. KOMPAKTSTUDIUM PRIVATE EQUITY Studiendauer: 7 Tage inklusive der Zeiten für das Erbringen der Prüfungsleistungen. Erfolgreiche Absolventen tragen den Titel Private Equity-Advisor (EBS/BAI). Studienbeginn 13. Jahrgang: 14. September 2015 in Oestrich-Winkel Mehr Informationen: [email protected] www.ebs-finanzakademie.de PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel Tel: (0 67 23) 88 88 0, Fax: (0 67 23) 88 88 11 VERANSTALTUNGEN Mar 2015 CAIA Level I and II Examinations Worldwide Mar 1. Anlegerforum: Anlagestrategien im 23.-24. Niedrigzinsumfeld Frankfurt am Main 10 % Rabatt für BAI-Mitglieder Mar 17. portfolio institutionell summit 1 „Ziele Welche Folgen haben die aktuellen Entwicklungen der Finanzund Kapitalmärkte für Ihre Anlagestrategie? Wie lassen sich im Niedrigzinsumfeld attraktive Erträge erreichen? statt Asset Klassen – die neuen Multi`s: Multi Asset, Multi Strategy, Multi Manager Wir laden Sie ein, diese elementaren Fragen mit den Experten zu diskutieren. Bergisch Gladbach Sie erörtern, welche Konsequenzen die aktuelle EZB-Geldpolitik für Unternehmen und Anla-gestrategien hat und erhalten umfassenden Einblick in die Strategie erfolgreicher institutionel-ler Anleger. 10 % Rabatt für BAI-Mitglieder Mar 18.-19. Folgende Schwerpunkte verfolgen Sie in spannenden Fachvorträgen: German M&A and Private Equity Forum 2015 Düsseldorf Mergermarket is pleased to announce that it’s sixth German M&A and Private Equity Forum has been extended into a twoday event. Day one (CFO focus day), will provide an overview of the German financing landscape, trends in debt finance, capital markets, private debt and fixed income. Day two will have an M&A focus, where expert speakers will address investment strategies and international markets. • Auswirkungen der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen auf die Kapitalanlage-strategie • Alternative Investments und Finanzierungsstrategien • Risikomanagement, Solvenzsicherung und Asset Liability Management • Überblick über bestehende Optionen marktneutraler und multidirektionaler Anlage-strategien vs. Anlagen in Aktien und Renten Ihr persönlicher Vorteil: Als BAI-Mitglied erhalten Sie 15% Rabatt auf den Tagungspreis. Nennen Sie dazu einfach den Code BAI bei Ihrer Anmeldung oder geben Sie ihn online ein. Wir freuen uns darauf, Sie in Frankfurt am Main zu begrüßen! Join us on 18-19 March to network with over 400 delegates including CEOs, CFOs, heads of M&A, private equity investors, bank lenders, private debt funds, financial advisers and law-yers. 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Diese hochkarätigen Konferenzen ermöglichen es Family Offices und UHNWI “auf Augenhöhe” relevante Themen zu diskutieren, Informationen auszutauschen und zu netzwerken. Prestel and Partner stellen hierfür ihre neutrale Netzwerkplattform zur Verfügung und ga-rantieren dabei absolute Diskretion. Family Offices und UHNWI nehmen als Gäste kostenlos an den Foren teil und nur eine begrenzte Anzahl von Teilnahmepässen sind für relevante Lösungsanbieter und Sponsoren erhältlich. Prestel and Partner garantieren, dass sowohl auf der Bühne als auch im Publikum stets mehr *echte Family Offices als Lösungsanbieter vertreten sind. Seien Sie dabei wenn sich je Event über 150 echte Family Offices treffen! Mai 4.-5. Rabatt für BAI-Mitglieder 5. New Energy Investor Summit Zürich Wind-, Solar-, und Wasserkraftwerke werden im Produktionsportfolio von Energieversorgern immer wichtiger. Für institutionelle Investoren bilden entsprechende direkte oder indirekte Beteiligungen im niedrigen Zinsumfeld attraktive Alternativen. Im derzeitigen Marktumfeld hervorragende Investiti-onsmöglichkeiten zu finden, ist meist eine Herausforderung. Mai 12. -13. Veranstaltungen Kap Europa, Frankfurt am Main • die Branchenkonferenz rund um das Thema Alternative Investments • assetklassen- und produktübergreifend • ausgerichtet auf institutionelle Investoren Freuen Sie sich auf interessante Fachvorträge und spannende Panel-Diskussionen zu neuen Trends und Entwicklungen im Bereich Alternative Investments. Themenschwerpunkte sind u.a. Investments in Infrastruktur - welche regulatorischen Hürden müssen beachtet werden?, Senior Secured Loans, Absolute Return UCITS, Alternative Beta Strategien, Herausforderungen für institutionelle Anleger im Risikomanagement sowie Zugangswege in Alternative Investments unter der Anlageverordnung 2015. U.a. mit • Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Präsident, RWI, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung • Prof. Dr. Christoph Kaserer, Ordinarius und Inhaber des Lehrstuhls Finanzmanagement und Kapitalmärkte, TU München • Michael Phillips, Investment Partner, Castik Capital • Dr. Gerd Weidenfeld, Leiter Corporate Finance, Gothaer Asset Management AG • Reinhold Messner, Bergsteiger & Autor Der Investor Summit vernetzt das Top-Management von finanzkräftigen Investoren mit dem Top-Management von Projektentwicklern, Anbietern von Investitionsstrukturen und Dienstleistern im Bereich Erneuerbare Energien. In halbstündigen BAI Alternative Investor Conference Zwei Closed Door Events - ein spezieller Investorenworkshop sowie das Investorendinner - runden die AIC ab. 24 Das Programm und weitere Informationen finden Sie unter www.ai-conference.com und http://eventmobi.com/aic/. Rabatt für BAI-Mitglieder Mai 19. Jun 9.-10. 16. mobilieninvestements – welches Fundament braucht Ihre Opportunität?“ portfolio institutionell summit 3 „Die große Rotation, noch zu klein? Aktienchancen, neu vermessen für die Kapitalanlage“ Frankfurt München Rabatt für BAI-Mitglieder Rabatt für BAI-Mitglieder Jun 18. Jahrestagung Portfoliomanagement 22. Frankfurt am Main Erleben Sie unter anderem die folgenden Top-Referenten: • Jun portfolio institutionell summit 2 „Im- Am 9. und 10. Juni 2015 trifft sich die Spitze der institutionellen Asset Management-Industrie bei der Jahrestagung Portfoliomanagement, die zum 18ten Mal in Frankfurt am Main stattfindet. Ein hochkarätiges Referentenfeld, welches für die konferenzeigene Verbindung von Spitzenforschung und Praxis steht, wird sich mit den aktuellen Themen der Branche ausei-nandersetzen und sich den drängenden Fragen im Rahmen der institutionellen Kapitalanlage stellen. Rund 300 Teilnehmer von institutionellen Anlegern, Asset Management-Gesellschaften, Banken und Consultants nutzen regelmäßig dieses Branchenhighlight als wichtige Netzwerk-Plattform und um neue Ideen und Anregungen zur Lösung der eigenen Fragestellungen zu gewinnen. • Sichern Sie sich rechtzeitig Ihr Teilnahmeticket! Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter http://www.uhlenbruch.com/jahrestagungen/frankfurt/ oder telefonisch unter 06196/76 459 0, Kerstin Straube. Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Hans-Werner Sinn, ifo Institut & Center for Economic Studies (CES), Ludwig-MaximiliansUniversität München Prof. em. Josef Lakonishok, LSV Asset Management, Chicago, USA • Prof. Campbell R. Harvey, Duke University, Durham, USA & Man Group, London, Großbritannien • Prof. Jürgen Schmidhuber, Swiss AI Lab IDSIA, Lugano, Schweiz Veranstaltungen Infrastructure Dialogue Berlin Berlin Infrastructure Dialogue Berlin bringt die Entscheidungsträger der Infrastrukturbranche zusammen. Sehen Sie hier, wer bereits in Berlin mit auf dem Programm ist: www.dialoguecapital.com/ events Infrastruktur als Asset-Klasse spielt eine immer wichtigere Rolle für institutionelle Investoren. Kommen Sie dazu. Mischen Sie sich in kleine interaktive und maßgeschneiderte Runden oder 10-minütige Industry Summaries und treffen Sie weitere Experten in unserem exklusiven Networking Club (offen für Teilnehmer und Sponsoren). Diskutieren Sie mit, wenn es um Investments und Finanzierungen in aufstrebenden und westlichen Märkten geht. Ein Auszug unserer Themen: • Infrastructure debt investments: Revival or just a blip? • Hat ÖPP eine zweite Chance? • Investor appetite amid climbing prices? Tel.: +44 (0) 208 452 3357, [email protected] 25 BUCHVORSTELLUNGEN An dieser Stelle im Newsletter möchten wir Ihnen interessante Veröffentlichungen zum Thema „Alternative Investments“ vorstellen. Dies sind neben Büchern auch Datenbanken, herausragende akademische Arbeiten wie Habilitations- und Promotionsschriften oder Diplom/ Master-Arbeiten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie auch aktiv von der Möglichkeit Gebrauch machen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die BAI-Geschäftsstelle unter 0228 969870 oder [email protected]. Baur/Tappen (Hrsg.) Investmentgesetze – Kommentar zum KAGB und Investmentsteuergesetz De Gruyter, 3., neu bearbeitete Auflage 2015. Buch. 3 Bände zusammen ca. 4.200 Seiten, Gebunden, ISBN 9783-11-037705-7, 759 Euro Band 1 §§ 1 – 272 KAGB Band 2 §§ 273 – 355 KAGB; INVSTG Band 3 Investmentrecht Luxembourg (noch nicht erschienen) • Behandelt als eines der ersten Werke die AIFM-Richtlinie • Verbindet wissenschaftliche Tiefe mit ausgesprochener Praxistauglichkeit • Erhebliche Umfangserweiterung zur Vorauflage • Inkl. Investmentrecht Luxemburg Die 3. Auflage des Kommentars "Investmentgesetze" führt das etablierte und in Fachkreisen überaus geschätzte Werk weiter und passt es an die geänderte Gesetzeslage an. Auch die Neuauflage folgt der Tradition des Werkes, Buchvorstellungen wissenschaftlichen Anspruch und ausgesprochene Praxistauglichkeit miteinander zu verbinden. Inhaltlich wird das Werk eines der ersten am Markt sein, das auch die innerstaatliche Umsetzung der AIFM-Richtlinie behandeln wird. Darüber hinaus haben seit dem Erscheinen der 2. Auflage viele europarechtlich induzierte Änderungen die Branche beschäftigt, die vom neuen Autorenteam bei der Neubearbeitung berücksichtigt werden. Das Werk wird zu einem Zeitpunkt erscheinen, zu dem die Branche neuen aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Herausforderungen gegenübersteht. Mit der Veröffentlichung der 3. Auflage verbindet sich daher die berechtigte Erwartung, dass das Werk seinen Beitrag zum Bewältigen dieser Herausforderungen leisten wird. Gerade Praktikern wird es konkrete Hilfestellung bei der organisatorischen Neuausrichtung am veränderten aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Gerüst leisten. In Abgrenzung zu Konkurrenzwerken wird der Kommentar durch seine Aktualität bestechen und als mehrbändiges Werk einschlägige Problematiken vertiefter behandeln als es Kurzkommentaren und anderen einbändigen Werken möglich ist. Als einziger Kommentar ist ein ganzer Band dem ausgesprochen relevanten Investmentrecht in Luxemburg gewidmet. Jens Kleine, Thomas Christian Schulz und Krautbauer, Matthias (Hrsg.) Infrastrukturinvestments Springer Gabler 2015, 264 Seiten gebunden, ISBN 9783658036058, 39,99 EUR Investments in Infrastruktur haben bei institutionellen Investoren in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit einer sowohl wissenschaftlichen als auch praxisorientierten Darstellung leistet dieses Buch 26 einen wichtigen Beitrag zum Aufbau von Know-how in diesem Bereich. Dabei werden die unterschiedlichen Einbindungsmöglichkeiten der Assetklasse Infrastruktur sowie auch die für Investmententscheidungen relevanten Aspekte vorgestellt. Der Inhalt • Definition der Assetklasse Infrastruktur – Klassifizierung und Investmentoptionen • Der Infrastrukturmarkt – nationale und internationale Perspektiven • Regulatorische Rahmenbedingungen im Infrastrukturmarkt • Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für Infrastruktur aus der Investorenperspektive • Anforderungen institutioneller Investoren an Infrastrukturinvestments • Infrastrukturinvestments – Übersicht über eigen- und fremdkapitalbasierte Anlagemöglichkeiten • Infrastructure Debt als neue Anlageklasse • Direktinvestments als Anlagemöglichkeit in Infrastruktur • Der Markt für fondsbasierte Infrastrukturanlagen – Strukturen und Möglichkeiten • Due Diligence – Herausforderungen für eigen- und fremdkapitalbasierte Investments • Case Studies und Beispielinvestments Reischauer/Kleinhans Kreditwesengesetz Loseblatt-Kommentar für die Praxis nebst CRR, Nebenbestimmungen und Mindestanforderungen Mit dem „Reischauer/Kleinhans“ verfügt man über eine Kommentierung, die den Umgang mit der hochkomplexen Regelungsmaterie des Bankenaufsichtsrechts nachhaltig erleichtert. Zu allen wichtigen Fragen findet man stets praxisnahe Antworten, auch Detailproblemen geht das Werk zuverlässig auf den Grund. Der „Reischauer/Kleinhans“ liefert gerade in Bereichen mit besonders hoher Praxisrelevanz umfassendes Know-how. Neben der durchdringenden Kommentierung von KWG-Normen überzeugt das Werk durch Erläuterungen u. a. der LiqV, der AnzV und des MaRisk-Regelungstextes. Sukzessive werden zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation) kommentiert. Auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, z. B. EBA-Guidelines, sind bereits berücksichtigt. Erstklassige Kommentierungen zur CRR. Die bankaufsichtsrechtliche Landschaft hat sich mit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht grundlegend geändert. Die CRR sowie die technischen Standards der EBA sind nun unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Staaten. Daher sind diese auch von deutschen Instituten in der Praxis zu beachten. Durch die CRR wurden u. a. neue Mindestkapitalratios, eine Leverage Ratio sowie eine Liquidity Coverage Ratio eingeführt und die Anrechenbarkeitsregeln für Eigenmittel verschärft. Dies zog viele Anpassungen im deutschen Aufsichtsrecht nach sich. Weitere umfangreiche KWG-Änderungen, z. B. im Hinblick auf die Vorschriften zu Organmitgliedern und aufsichtliche Eingriffsmöglichkeiten, waren erforderlich. Diese setzten die EU-Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive) in deutsches Recht um. Die 9. Lieferung enthält die aktualisierten Kommentierungen des § 45 KWG (Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität) und der Liquiditätsverordnung (LiqV; Anhang 1 zu § 11 KWG). Darüber hinaus werden die Materialien zum Geldwäschegesetz (Kza 948) auf den neuesten Stand gebracht. ERICH SCHMIDT VERLAG, 2014, Loseblatt-Kommentar, 7.214 Seiten in 4 Ordnern, ISBN 978 3 503 00060 9, 174 EUR Buchvorstellungen 27 Assmann / Schütze Handbuch des Kapitalanlagerechts C.H.BECK, 4., neubearbeitete Auflage 2015. Buch. LIX, 1463 S. In Leinen, ISBN 978-3-40664791-8, 169 Euro Dieses Handbuch behandelt die vielfältigen rechtlichen Aspekte von Kapitalanlagen. Dabei nimmt es in erster Linie die Perspektive des Kapitalanlegers ein. Aus dieser werden die unterschiedlichen Phasen der Konzeption und rechtlichen Ausgestaltung sowie des Vertriebs und der Abwicklung von Kapitalanlagen betrachtet. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Rechte der Kapitalanleger bei der Durchführung der Kapitalanlage sowie bei der Verletzung von Pflichten der Anbieter, der Vertriebshelfer, der Anlageberater sowie der in die Durchführung der Anlage Eingeschalteten. Im Einzelnen werden dargestellt: • Der Regelungsrahmen für Kapitalmarktgeschäfte und des Anlegerschutzes in nationalen und internationalen Sachverhalten. • Die Anforderungen an die Anlageberater und die Anlagevermittler, namentlich im Falle fremdfinanzierter Anlagegeschäfte. • Die Prospektpflichten und die Prospekthaftung sowie die Haftung der Anbieter von Kapitalanlagen für anderweitige fehlerhafte Informationen der Anleger. • Die strafrechtlichen Folgen von Pflichtverletzungen, namentlich das Insiderhandelsverbot, das Verbot der Marktmanipulation und der Kapitalanlagebetrug. • Einzelne Kapitalanlagegeschäfte, wie etwa Wertpapiergeschäfte, der Erwerb von nicht wertpapiermäßig verbrieften Beteiligungen an Unternehmen, Termin- und Derivategeschäfte sowie Investmentgeschäfte nach dem neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). In der Neuauflage konzentriert sich das Handbuch auf das Kapitalanlagerecht - das institutionenbezogene Recht (Börse, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Gesellschaftsrecht) wird nur noch insoweit dargestellt, als es für die rechtliche Regelung der Anlagegeschäfte erforderlich ist (so etwa beim Thema Marktaufsicht das neue europäische Aufsichtssystem ESMA). Die Neuauflage berücksichtigt das "neue" Investmentrecht nach dem KAGB (Kapitalanlagengesetzbuch) Klaus Spremann, Pascal Gantenbein Finanzmärkte Grundlagen, Instrumente, Zusammenhänge utb Lucius, 3. Auflage, 2014, 272 Seiten, ISBN 978-38252-8608-8, 29,99 Euro Finanzmärkte sind inzwischen zu einem bedeutenden Phänomen der modernen Gesellschaft geworden. Märkte für Kapital, also für Finanzkontrakte, stehen im Herzen der Finanzwirtschaft eines jeden Landes. Finanzmärkte stehen allen Anlegern offen. Und nur durch diese Offenheit gegenüber der Allgemeinheit können die Mittel zusammenkommen, die von den Unternehmen und vom Staat für Investitionen benötigt werden. Die Autoren bieten in diesem Lehrbuch eine sehr verständliche Einführung und behandeln grundlegende Fragen, um das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu ermöglichen: • Warum gibt es überhaupt Finanzmärkte? • Wer sind die wichtigen Teilnehmer an diesen Märkten? • Nach welchen Gesichtspunkten bilden sie ihre Portfolios? • Die Delegation von Kapitalanlagegeschäften auf Vermögens- und Anlageverwalter. • • Die im Streitfall und insbesondere der gerichtlichen Auseinandersetzung aus der Sicht des Anlegers zu beachtenden prozessualen Besonderheiten. Welches sind die wichtigen Märkte für Zinsinstrumente und für Aktien? • Welche wichtigen Eigenschaften haben Derivate wie Swaps, Futures und Optionen?. • Die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. • Die Besteuerung von Anlagegeschäften. Buchvorstellungen 28