Teil 5: Der Status im internationalen Kontext

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Teil 5: Der Status im internationalen Kontext
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Teil 5: Der Status im internationalen Kontext
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss die
Weltzollorganisation Maßnahmen, um den Terrorismus besser bekämpfen zu
können. Sie schuf weltweit gültige Rahmenbedingungen, die ein modernes und
effektives Risikomanagement in der Zollverwaltung ermöglichen. Das Ziel der
Anstrengungen ist eine Absicherung der internationalen Lieferkette, vom
Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. – Dieser Beitrag (Teil 5) setzt
Sie darüber ins Bild, welche Wirtschaftsnationen, die nicht der Europäischen
Union angehören, Regelungen geschaffen haben, die dem Zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten vergleichbar sind, und mit denen die EU Verhandlungen
über eine gegenseitige Anerkennung der Status führt.
Der aktuelle Artikel ist der fünfte Teil einer Reihe von sechs aufeinander
aufbauenden Beiträgen, die Ihnen einen Überblick über die Verfahrensaspekte
und die praktischen Auswirkungen des AEO-Status ermöglichen sollen.
Ein Mehr an Sicherheit
Die Ziele der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO) – ein
Mehr an Sicherheit sowie die Schaffung von Handelsvorteilen und
Erleichterungen für die Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized
Economic Operators, AEOs) – sind nur durch die gegenseitige Anerkennung
von Sicherheitsstandards zu erreichen. Zu diesem Zweck entwickelte die WCO
im Jahr 2005 das Framework of Standards to Secure and Facilitate Global
Trade (SAFE). Auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ist SAFE durch
die Einführung des Status eines AEO mit Wirkung vom 1. Januar 2008
umgesetzt worden, um dem Bedürfnis nach effizienteren und besser
gewichteten Kontrollen und einer verbesserten Überwachung des weltweiten
Warenverkehrs gerecht zu werden.
Doch nicht nur die Zollverwaltungen profitieren von der Einführung des AEO.
Der Wirtschaftsbeteiligte selbst verschafft sich mittels der Zulassung Vorteile bei
der Zollabwicklung. Er vereinfacht durch die Zulassung – die sich allerdings
teilweise sehr aufwendig gestaltet – Verfahren und kann Zollformalitäten
dadurch schneller und effizienter abwickeln. Die Beschleunigung folgt dabei aus
einer Verringerung von Zollkontrollen, da die Zulassung als AEO eine Gewähr
für die Sicherheit der Sendungen bietet und die Zollbehörden sich daher auf die
Kontrolle unbekannter und risikoreicher Sendungen beschränken können.
Die Zulassung als AEO bringt für den Wirtschaftsbeteiligten zudem noch einen
nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden,
nicht zertifizierten Unternehmen mit sich: Der Status zeichnet den
Wirtschaftsbeteiligten werbewirksam als zuverlässigen Handelspartner aus.
Konzentrierte sich die Artikelserie bislang auf das Umfeld der Europäischen
Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum, richtet dieser Beitrag jetzt
den Blick auf sechs Wirtschaftsnationen außerhalb dieses Spektrums. Wie der
Stand der Entwicklungen eines vergleichbaren Status in diesen Länder und der
Stand der Verhandlungen dieser Länder mit der EU zur gegenseitigen
Anerkennung der Status ist erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
USA: Gegenseitige
Anerkennung für 2010
geplant
USA
Ein dem europäischen AEO vergleichbarer Status ist der in den USA seit 2001
mögliche Status des Customs Trade Partnership against Terrorism (C-TPAT).
Die Sicherheitskriterien des AEO und C-TPAT gelten als nahezu identisch.
Schon im Jahr 1997 beschlossen die USA und die Europäische Kommission,
sich gegenseitig Amtshilfe im Zollbereich zu leisten. Seit 2002 arbeiten die
Europäische Gemeinschaft (EG) und die USA im Bereich der
Containersicherheit zusammen. Im Jahre 2004 dehnten die Vertragspartner
diese Zusammenarbeit aus durch die Unterzeichnung eines Abkommens auf
den Bereich Containersicherheit und damit verbundene Bereiche. Es folgte eine
Einigung auf gemeinsame Mindeststandards in Häfen, die sich der ContainerSicherheits-Initiative angeschlossen haben, gemeinsame Kontrollstandards, ein
gemeinsames Threat Assessment und auf den Austausch von
Risikoinformationen über eine gesicherte Datenbank.
Die ersten Schritte zur gegenseitigen Anerkennung wurden bereits 2007
unternommen, als die beiden Programme verglichen wurden und die
amerikanische Zollbehörde (Customs and Border Protection, CBP)
Sicherheitskomponenten des AEO-Audits unter die Lupe nahm. Nach der
ursprünglichen Planung der CBP und der EG sollten die Status Ende des
Kalenderjahrs 2009 gegenseitig anerkannt werden. Aufgrund des
Regierungswechsels in den USA und der damit verbundenen Neubesetzung der
entsprechenden Ämter sind die weiterführenden Verhandlungen über die
gegenseitige Anerkennung des Status jedoch ins Stocken geraten. Gegenwärtig
wird ein Bericht der USA über die Auswertung eines Workshops erwartet.
Dieser Workshop sollte erfassen und beurteilen, was Wirtschaftsbeteiligte in den
einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) tun müssen, um den
AEO-Status zu erlangen. Außerdem wird gerade ein Exportprogramm
entwickelt, das der C-TPAT derzeit noch nicht vorsieht, die EU jedoch fordert.
Die gegenseitige Anerkennung der Status ist trotz der genannten Hürden für
das Jahr 2010 geplant und wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht von der
Fertigstellung und Implementierung des Ausfuhrprogramms abhängig gemacht.
Schweiz: Europäischer
AEO genießt
Anerkennung
Schweiz
Am 1. Juli 2009 trat zwischen der Schweiz und der EG das Abkommen über die
Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über
zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen in Kraft und wird vorläufig angewandt.
Diesem Abkommen gingen fast zweijährige Verhandlungen voraus. Neben den
Erleichterungen im Güterverkehr wurde mit diesem Abkommen beschlossen:
Die zollrechtlichen Sicherheitsstandards der Schweiz und der EU liegen auf
vergleichbarem Niveau und sollen gegenseitig als gleichwertig anerkannt
werden. Somit genießt der europäische Status des AEO seit Juli 2009 in der
Schweiz Anerkennung.
Entsprechend einer Information der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom
24. September 2009 soll der Status des AEO auch in der Schweiz eingeführt
werden. Sobald der schweizerische AEO vergeben wird, soll er ebenfalls in der
EU Anerkennung erhalten.
Unternehmen, die den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig
und vertrauenswürdig und profitieren – aufgrund der gegenseitigen
Anerkennung der AEO-Status – in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei
sicherheitsrelevanten Zollkontrollen.
Erste norwegische
Unternehmen zertifiziert
Norwegen
EU und Norwegen waren sich einig: Eine Regelung bezüglich der zollrechtlichen
Sicherheitsbestimmungen ist unverzichtbar. Aufgrund dessen wurde ein
Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status im Jahre 2009
abgeschlossen und wird seit dem 1. Juli 2009 vorläufig angewandt. Mittlerweile
gibt es auch das AEO-Programm in Norwegen und die ersten norwegischen
Unternehmen sind zertifiziert.
China:
Evaluierungsgespräche
sollen Anerkennung des
Status AEO klären
China
Ein chinesisches Bewertungssystem für Unternehmen, die Waren nach China
importieren oder von China exportieren, existiert bereits seit dem Jahr 1999.
Danach werden die Importeure und Zollagenten von der chinesischen
Zollverwaltung in die Kategorien AA bis D eingeteilt. Die Kategorie AA ähnelt
dem europäischen Status des AEO.
Im Jahr 2005 schlossen die EU und die Volksrepublik China ein Abkommen
über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe. Daraufhin startete 2006 ein
Pilotprojekt über den Austausch elektronischer Informationen über Container,
die in bestimmten europäischen und chinesischen Häfen verladen wurden. Ziel
dieses Projektes ist entsprechend SAFE, die Sicherung der gesamten
Lieferkette.
Derzeit finden Evaluierungsgespräche zu Vereinfachungsmöglichkeiten bei der
Erledigung der Zollformalitäten, unter Einhaltung bestimmter Transportwege für
registrierte Empfänger/Versender, statt. Darüber hinaus finden nach jüngsten
Veröffentlichungen von Frau Dr. Aigner (Generaldirektion für Steuern und
Zollunion der Europäischen Kommission) Evaluierungsgespräche statt, mit dem
Ziel auch im Jahre 2010 ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der
Status zu schließen.
Japan: Fünf
verschiedene AEO
Typen können bereits
beantragt werden
Japan
Parallel zum WCO-Rahmenwerk SAFE aus dem Jahr 2005 implementierte auch
Japan den Status des AEO. Wirtschaftsbeteiligte können in Japan fünf
verschiedene AEO Typen beantragen:
 das Authorized Exporters’ Program (seit März 2006)
 das Authorized Importers’ Program (seit April 2007)
 das Authorized Warehouse Operators’ Program (seit Oktober 2007)
 das Authorized Customs Brokers’ Program und
 das Authorized Logistics Operators’ Program (beide seit April 2008)
Der Intention der WCO entsprechend, die gesamte Lieferkette abzusichern, hat
auch Japan die Verhandlung mit verschiedenen Staaten aufgenommen, um die
gegenseitigen Sicherheitsstandards anzuerkennen.
Am 30. Januar 2008 unterzeichnete das Land ein Abkommen mit der EG über
die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. Es trat am 1.
Februar 2008 in Kraft. Auf der ersten Sitzung im Februar 2008 stand unter
anderem die Sicherheit der Lieferkette im Mittelpunkt der Diskussionen. Die
Vertreter von Japan und der EU stellten fest: Es muss auf eine gegenseitige
Anerkennung der Status der AEO hingearbeitet werden, um internationale
Handelserleichterungen sowie effektive Zollkontrollen sicherzustellen. Die
Gespräche über die gegenseitige Anerkennung sind abgeschlossen und ein
erster Entwurf des Abkommens liegt den Mitgliedstaaten zur Prüfung vor. Damit
ist der Weg frei für eine gegenseitige Anerkennung, die für das erste Quartal
2010 erwartet wird.
Kanada: Abkommen
über gegenseitige
Amtshilfe im Zollbereich
geschlossen
Kanada
Die Canada Border Services Agency vergibt seit 1995 den Status des Partner in
Protection (PIP). Er soll den Grenzschutz erhöhen und die Lieferkette sichern.
Ein modernisiertes PIP-Programm existiert seit dem 30. Juni 2008. Durch diese
Modernisierung sollte der PIP an die Anforderungen von SAFE sowie dem
Status des AEO angepasst werden.
Die EG schloss 1998 mit Kanada ein Abkommen über die Zusammenarbeit und
gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. Die Möglichkeit zur Ausweitung dieses
Abkommens und zur Intensivierung und Ergänzung der Zusammenarbeit ist
damit gegeben. Ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Status
zwischen Kanada und der EG gibt es derzeit aber noch nicht.
Fazit
Wie Sie gelesen haben, ist die gegenseitige Anerkennung der verschiedenen
Status unverzichtbare Voraussetzung, um die internationale Lieferkette zu
sichern. Von einer gegenseitigen Anerkennung kann aber nur gesprochen
werden, wenn die Zollverwaltungen der Drittstaaten und der EU den jeweils
anderen AEO-Status als einen solchen anerkennen und als qualitativ
gleichwertig bewerten, ihm mithin bei der Einfuhr dieselbe Behandlung und die
gleichen Vorteile angedeihen lassen.
Zum Schutz der internationalen Lieferkette dürfen die Maßnahmen daher nicht
nur einseitig bleiben und müssen sowohl bei der Einfuhr als auch bei der
Ausfuhr umgesetzt werden. Der europäische AEO hat dabei die Messlatte in
puncto Sicherheitsmaßstäbe sicherlich sehr hoch gelegt. Unabdingbar sind
dabei auch eine enge Zusammenarbeit und der Austausch von
Risikoinformationen durch geeignete IT-Systeme zwischen den
Zollverwaltungen. Nur so können doppelte Kontrollen vermieden und
Handelserleichterungen für die Wirtschaft geschaffen werden.
Eine gegenseitige Anerkennung der AEO-Status ist nur möglich, wenn die
Zollverwaltungen der einzelnen Staaten auf gleichwertige Sicherheits- und
Kontrollstandards sowie eine einheitliche Risikobewertung setzen. Eine weitere
Grundvoraussetzung ist gegenseitiges Vertrauen im Hinblick auf die praktische
Umsetzung der vereinbarten Standards und die gegenseitige Anerkennung von
Kontrollergebnissen. Hier gilt es also auch politische Erwägungen zu
berücksichtigen und die entsprechenden Hürden zu nehmen.
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