In seiner Sitzung vom 15. Januar 2008
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In seiner Sitzung vom 15. Januar 2008
In seiner Sitzung vom 15. Januar 2008 beschäftigte sich der Stadtrat u.A. mit folgenden Geschäften: Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2008: Genehmigung An der Abendsitzung des Gemeinderates vom 13. Februar 2008 (mit Beginn um 18.00 Uhr) stehen neben vierzehn Bürgerrechtsgesuchen das Kreditgesuch von 490'000 Franken für den Umbau des ehemaligen Ökonomietrakts der Liegenschaft Zürcherstrasse 86 "Haus Sapone" sowie die Stellungnahme und eventuelle Diskussion über die Interpellation von Gemeinderat Christian Schmid betreffend "Reduktion der Netzspannung" auf der Tagesordnung. Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit der Gemeinderatspräsidentin erstellte Traktandenliste gut. Gemeindeordnung vom 27. April 1994; Teilrevision; Verfahren, Termin- und Massnahmenplan: Genehmigung Die Gemeindeordnung vom 27. April 1994 ist seit 1. Juni 1995 in Kraft. Sie löste das Gemeindeorganisationsreglement vom 30. November 1977 ab, welches in verschiedenen Schritten teilrevidiert wurde. Die wichtigsten Neuerungen der Gemeindeordnung 1994 waren die saubere Trennung von Exekutiv- und Legislativaufgaben zwischen Stadtrat und Verwaltung einerseits sowie Stimmvolk und Gemeinderat andererseits. So wurden beispielsweise das Kommissionswesen gestrafft und die einzelnen Kommissionen der zuständigen staatlichen Gewalt zugeordnet (Fachkommissionen der Exekutive, drei nach Verwaltungsaufgaben getrennte Geschäftsprüfungskommissionen der Legislative). Neben Anpassungen der Finanzkompetenzen und der Quoren füri Referenda und Initiativen, wurden das Wahlverfahren der Behörden und der Ablauf des Entscheidungs- und Verarbeitungsprozesses neu geregelt. Grundlage dazu bot die im Jahr 1990 in Kraft getretene, neue Kantonsverfassung. Seit 1994 haben sich verschiedene übergeordnete Gesetze verändert, und auch die Ansprüche an die Arbeit der Behörden und der Verwaltung sind vielfältiger geworden. Als Beispiele für diese Veränderungen sei hier lediglich auf das Gesetz über die Gemeinden vom 5. Mai 1999 und auf das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht vom 15. März 1995 verwiesen, die allein schon mehrere Anpassungen an unserer Gemeindeordnung notwendig machen. Daneben ist gegenwärtig das Bürgerrechtsverfahren Gegenstand von Änderungsbemühungen auf Bundes- und kantonaler Ebene. In der Beantwortung der Motion Wetli zur "Neuregelung des Ein-bürgerungsverfahrens" hat der Stadtrat auf die anstehende Revision der Gemeindeordnung verwiesen. Verschiedene Gesetzesgrundlagen, die im Gesamten unverändert blieben, haben in der Zwischenzeit kleinere Änderungen erfahren, die sich ebenfalls auf die Gemeinden auswirken (z.B. Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden, Steuergesetz). Neben den erwähnten Anpassungen und Neuregelungen aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen sind auch tatsächliche Veränderungen zu nennen, die nach einer Überprüfung und allfälligen Anpassung der geltenden Reglementsbestimmungen rufen. So fand 1998 die Eingemeindung von Gerlikon, Schönenhof und Zelgli statt, das Baureglement wurde 1999 geändert und die Werkbetriebe stehen vor der Öffnung des Strommarkts. Diskussionen über verschiedene Bestimmungen der geltenden Gemeindeordnung im Gemeinderat, wie beispielsweise über die Unvereinbarkeitsregelung nach Art. 15 oder die Definitionen der verschiedenen Kreditarten und 2 der gebundenen Ausgaben nach Art. 54 ff, rufen ebenfalls nach einer Klarstellung bzw. Neuformulierung. In diesem Zusammenhang erachtet es der Stadtrat auch als unumgänglich, die bestehende Kompetenzordnung bezüglich der Finanzbeschlüsse zu überprüfen und zu diskutieren. Angesichts der Vielzahl von Änderungsbegehren und Anpassungswünschen stellt sich für den Stadtrat die Frage, ob eine Teilrevision der Gemeindeordnung genügt oder eine Totalrevision ins Auge zu fassen ist. Der Stadtrat beurteilt die Gemeindeordnung 1994 im Gesamten noch als gute Grundlage, die zwar in einigen Bestimmungen aufzufrischen ist. Er setzt sich daher zum Ziel, eine Teilrevision an die Hand zu nehmen und dem Gemeinderat sowie den Stimmberechtigten eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Da gewisse (eher politisch motivierte) Änderungsvorschläge breit abgestützt sein müssen, sieht der Stadtrat nach erster Lesung seiner Botschaften eine Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden vor. Im Weiteren ist er der Auffassung, dass dieses Geschäft durch eine besondere, elfköpfige parlamentarische Kommission des Gemeinderates vorberaten werden müsste. Um den entsprechenden Antrag dem Gemeinderat unterbreiten zu können, wird er dem Gemeinderat bezüglich des hier skizzierten Verfahrens eine spezielle Botschaft zugehen lassen. Ein besonderes Problem stellt sich bei der Gestaltung des Bürgerrechtsverfahrens. Bevor in dieser Frage nicht auf Bundesebene Klarheit besteht, hat es wenig Sinn, Verfahrensbestimmungen über die Einbürgerung in die Gemeindeordnung aufzunehmen. Sobald der Volksentscheid über die hängige SVP-Initiative respektive den Gegenvorschlag vorliegt, soll eine stadträtliche Spezialkommission Empfehlungen über die Zuständigkeiten und das Verfahren in Bürgerrechtfragen auf Gemeindebene erarbeiten, so dass sich der Stadtrat auf eine gute Grundlage für den entsprechenden Abschnitt der Gemeindeordnung abstützen kann. Der Zeitplan ergibt sich aus der Zielsetzung, die teilrevidierte Gemeindeordnung ein Jahr vor Ende der laufenden Amtszeit in Kraft setzen zu können. So kann gewährleistet werden, dass die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtszeit 2011 bis 2015 gestützt auf die neuen Bestimmungen der Gemeindeordnung durchgeführt werden können. Die Vorschläge der zu revidierenden Bestimmungen sind in einer (nicht abschliessenden) Liste mit Stand vom 7. Januar 2008 zusammengefasst. Ferner liegt ein Termin- und Massnahmenplan zu diesem Geschäft im Entwurf vor. Es ist vorgesehen, die Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration am 23. Januar 2008 über das geplante Vorgehen zu informieren. Sollten seitens der zuständigen Geschäftsprüfungskommission grundsätzliche Bedenken gegenüber dem stadträtlichen Vorgehensplan bestehen, könnten noch rechtzeitig allfällig notwendige Korrekturen vorgenommen werden. Der Stadtrat heisst den vorliegenden Termin- und Massnahmenplan im Sinne der Erwägungen gut und bestellt zur Vorbereitung und Begleitung des Projekts einen Ausschuss. Dieser setzt sich aus dem Stadtammann, dem Stadtschreiber und dem Informationschef zusammen, wobei fallweise Abteilungsvorstände und Fachleute beizuziehen sind. --- Band 2--- 3 Vernehmlassung zur eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Der Stadtrat teilt dem kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen zu Handen des Bundesamtes für Migration (BFM) mit, dass er ein Bürgerrechtsgesuch des Ehepaars Carlos Alfredo Pires da Silva, portugiesischer Staatsangehöriger, und Monica Cristiano da Silva, italienische Staatsangehörige, beide wohnhaft an der Fliederstrasse 26, dem Gemeinderat zur Annahme empfehlen wird, sobald die Bewerber im Besitze der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sind und die erforderlichen Akten vorlegen können. Carlos Alfredo Pires da Silva wurde am 21. Dezember 1965 in Vila Real (Portugal) geboren und übt den Beruf eines Maschinisten aus. Monica Cristiano da Silva erblickte am 6. Mai 1969 in Frauenfeld das Licht der Welt und ist Pfändungssachbearbeiterin. Gesuch des Triathlon-Clubs Frauenfeld um Bewilligung der Triathlon-Veranstaltung vom 18. Mai 2008 Das Organisationskomitee des Triathlon-Club Frauenfeld, vertreten durch Marcel Mettler, Lindenhofstrasse 21, 9500 Wil SG und Ernst Rüsi, Frauenfeld, wünscht am 18. Mai 2008 den „6. Frauenfeld-Triathlon“ durchzuführen. Dabei sollen vom Hallen- und Freibad das Sportbecken inkl. der Duschanlagen, der Badiparkplatz und ein Teil der hinteren Badiwiese als zentrale Veranstaltungspunkte einbezogen werden. Die fünfte Veranstaltung am 20. Mai 2007 war mit gegen 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr erfolgreich. In Frauenfeld sind die Infrastruktur-Verhältnisse für einen solchen Anlass optimal und vom Datum her ist eine Triathlon-Veranstaltung auf nationaler Ebene fast ohne Konkurrenz. Dies veranlasst die Frauenfelder Triathleten, diesen Triathlon, der zur Tradition geworden ist, wiederum durchzuführen. Es wird mit der Teilnehmerzahl im Rahmen des Jahres 2007 gerechnet. Die dreiteilige Austragung kommt in folgenden Teilen zur Durchführung: • • • • Wechselzone Badiparkplatz und hintere Badiwiese zum Umsteigen auf die nächste Sportart. Auf der Wechselzone wird eine Festwirtschaft mit rund 30 Bankgarnituren betrieben. Schwimmen im Sportbecken des Hallen- und Freibades Frauenfeld und Benützung der Duschanlagen. Benützung bis ca. 13.00 Uhr. Radstrecke: über Walzmühlestrasse - Blumenstrasse - Gerlikon - Hagenbuch - Gündlikon Gachnang - Oberwil - Rosenhuben - Zürcherstrasse - Talackerstrasse - Badiparkplatz. Startintervall 20 Sekunden, Länge 17 km, Verzweigungen und Querungen gesichert durch Streckenposten. Die Kurzdistanz weist eine Länge von 10 km auf, mit Start und Ziel bei der Badiwiese und führt über die Walzmühlestrasse - Blumenstrasse - Gerlikon - Gachnang - OberwilRosenhuben. Es sind keine Strassensperrungen erforderlich. Der Sanitätsdienst ist organisiert. Laufstrecke: Badiparkplatz-Talackerstrasse-Gerlikonerstrasse Ostseite-Trottoir Zürcher-strasse Südseite - Schloss - Schlossmühlestrasse - Coop-Brücke - Kanalweg - Badiparkplatz. Strassenquerungen, Einmündungen und Bushaltestellen sind gesichert. Gerlikonerstrasse im Ein- 4 • bahnverkehr, nur Fahrtrichtung Zürcherstrasse-Talackerstrasse erlaubt. Schlossmühlestrasse einseitig gesperrt, nur Fahrtrichtung Süd-Nord erlaubt. Dauer ca. 09.00-13.00 Uhr. Als Parkplätze sollen der Marktplatz und der Parkplatz Reutenen ab Autobahn signalisiert werden. Es wird um Bekanntmachung des Anlasses auf den Ortseingangstafeln ersucht. Für die Strassenbenützung ist die Bewilligung der Kantonspolizei, Herrn Fankhauser, einzuholen. Für die Strecke auf zürcherischem Gebiet ist die Bewilligung der Kantonspolizei Zürich separat erforderlich. Für die Veranstaltung ist eine Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Franken bei der Zürich-Versicherungen abgeschlossen. Ein Sicherheitskonzept wird einen Monat vor der Veranstaltung dem Präsidialamt abgeliefert. Im Weiteren ersucht der Triathlon-Club Frauenfeld um verschiedene Gratisleistungen des Werkhofs und der Stadtverwaltung im Rahmen der Vorjahresveranstaltung. Der Stadtrat bewilligt die Veranstaltung im nachgesuchten Rahmen, insbesondere was die Benutzung des öffentlichen Grundes anbelangt, und heisst die nachgesuchten Leistungen der Stadt im bisherigen Umfang gut. Werkbetriebe; Beteiligung und Gründung der Firma Energiedaten AG. Energiedatenmanagement / Zählerfernauslesung (EDM / ZFA) Ausgangslage Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) trat mit Ausnahme einiger Artikel am 1.1.2008 in Kraft. Den Energieversorgungsunternehmen (EVU’s) bleibt nur noch wenig Zeit, die bereits erarbeiteten Grundlagen (Unbundling, Durchleitungspreise, Vertragswesen etc.) entsprechend der Stromversorgungsverordnung (StromVV) zu vervollständigen, zu kontrollieren und zu den vorgegebenen Terminen zu veröffentlichen. Der eigentliche Marktzugang der Kunden mit einem Jahresbedarf von mehr als 100'000 kWh wird per 1.01.2009 möglich. Auf dieses Datum müssen die nachfolgend erwähnten Mess- und Informationsprozesse in Betrieb und erprobt sein. Die StromVV (noch in der Vernehmlassung) regelt in Artikel 9 das Messwesen und die Informationsprozesse wie folgt: 1. Die Netzbetreiber regeln in Richtlinien das Messwesen und die Informationsprozesse, insbesondere die Pflichten der Beteiligten, den zeitlichen Ablauf und die Form der zu übermittelnden Daten. Die Regelung muss transparent und diskriminierungsfrei sein. Die Richtlinien müssen vorsehen, dass Dienstleistungen im Rahmen des Mess- und Informationswesens auch von Dritten erbracht werden können. 2. Die Netzbetreiber stellen den Beteiligten die notwendigen Messdaten fristgerecht, einheitlich und diskriminierungsfrei zur Verfügung. Diese Leistungen dürfen den Bezügern nicht zusätzlich zum Netznutzungsentgelt in Rechnung gestellt werden. 5 3. Die Netzbetreiber liefern den Verantwortlichen von Bilanzgruppen sowie anderen Beteiligten (z.B. Strom-Händler) im Einverständnis mit den beteiligten Endverbrauchern oder Erzeugern die erforderlichen Informationen, auf Begehren insbesonders auch die in den letzten fünf Jahren erhobenen Daten. Zählerfernauslesung (ZFA) Der liberalisierte Energiemarkt führt zu neuen, aufwendigen Abläufen in der Messdatenerfassung. Der Hauptgrund ist die benötigte Transparenz für alle Marktakteure. Die EVU’s müssen den Marktberechtigten Partnern (dies sind vorläufig die Kunden mit einem Bezug von über 100 MWh pro Jahr) täglich ihre Messdaten (1/4 Stunden Werte) in einem speziell definierten Format zur Verfügung stellen. Um den personellen Aufwand für diese Messdatenbereitstellung möglichst klein zu halten, bedient man sich der ZFA. Die Messdatenerfassung erfolgt mit einem Stromzähler mit Kommunikationsmodul (GSM, GPRS, TCP/IP oder PSTN) beim Kunden. Die ZFA liest die Messwerte über die Kommunikationseinrichtung aus und speichert die Daten in einer Datenbank. Nach umfassender Plausibilisierung werden die Nachfolgesysteme (z.B. Webserver, Verrechnungssysteme, Analysetools, Energiedatenmanagement-Systeme etc.) mit den aufbereiteten Daten beliefert. Energiedatenmanagement (EDM) Damit der Verteilnetzbetreiber, das Vertriebsunternehmen oder der Kunde mit den erhaltenen Messdaten Prognosen erstellen, Aussagen machen oder Bestellungen tätigen können, braucht es eine zentrale Datendrehscheibe. Diese Drehscheibe nennt man EnergiedatenmanagementSystem, kurz EDM. Das EDM verbindet somit die kaufmännischen und technischen IT-Systeme. Das EDM bildet eine geschlossene Prozesskette, von der Beschaffung bis zum Vertrieb, und erlaubt den Aufbau eines modernen Vertriebscontrolling. Da das EDM als Datendrehscheibe figuriert, wird es durch Umsysteme (z.B. Verrechnungssystem, ZFA, Prognosetools, Wetterdaten etc.) mit Daten versorgt und hat ohne diese Umsysteme keine Funktionalität. Vorgehen Eine FKW-Projektgruppe (Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden) hat sich bereits früh mit der Problematik des EDM/ZFA beschäftigt. Aufgrund der Aktualität der Thematik (alle EVU’s haben dasselbe Problem zu lösen) wurde auch Amriswil und Bischofszell (AB) ins Projektteam aufgenommen. In einem ersten Schritt wurden die einzelnen Prozesse analysiert und auf die Bedürfnisse von FKW+AB abgestimmt. Nun stellt sich die Frage, wie das EDM/ZFA in die bestehenden Unternehmungen integriert werden soll. Es handelt sich um Prozesse, die bisher im Rahmen der mit uns vereinbarten Verträge durch den oder die Vorlieferanten getätigt wurden. Mit der Marktöffnung müssen diese Prozesse bei den einzelnen EVU’s abgewickelt werden. Dazu fehlen jedoch in den einzelnen Unternehmungen die Ressourcen. Die am Projekt beteiligten fünf EVU’s haben die ZFA Anfang 2007 an die EKT AG vergeben. Der Vertrag läuft vier Jahre, also bis Ende 2010. Gründe für die Auftragsvergabe an EKT waren, dass 6 in den ersten fünf Jahren lediglich rund 500 Kunden (Total 42'000 Kunden) marktberechtigt sein werden. Zudem brauchten wir eine zweckmässige Datenermittlung für eigene Test- und Erfahrungszwecke. Das Angebot der EKT schien uns gegenüber den damaligen Vergleichsofferten günstig. Bei der Auftragsvergabe wurde jedoch bereits berücksichtigt, dass das Datenformat auf unsere Bedürfnisse abgestimmt ist und dass die ganze ZFA nach Vertragsablauf problemlos in ein eigenes System integriert werden kann. Mit der Erfassung der Zähler ist jedoch erst der eine, einfachere Teil der Aufgabe erledigt. Das Energiedatenmanagement (EDM), der weitaus komplexere und aufwendigere Teil der Aufgabe, muss noch gelöst werden. Lösungsansatz Folgende Möglichkeiten wurden in der Projektgruppe und auch unter den fünf Werkleitern diskutiert: Jedes der fünf Werke macht es eigenständig: • Dies ist sicher die teuerste Variante, sichert aber auf der anderen Seite auch die höchste Selbstständigkeit. Know-how-Austausch unter den Werken und Stellvertreter-Lösungen können dennoch vereinbart werden. Einkauf bei einem externem Anbieter (alleine oder gemeinsam): • Anbieter von externen Lösungen gibt es mehrere (EKT, Swisspower, Stadtwerk Arbon, visos, efforte, etc.). Eine Vielzahl dieser externen Lösungen wurde von der Projektgruppe evaluiert. Bei keiner dieser Lösungen darf aber der interne Aufwand unterschätzt werden. Rudimentär ausgedrückt, wird bei allen Lösungen grundsätzlich nur die Benutzung der Hard- und Software angeboten, die „Knochenarbeit“ verbleibt beim einzelnen Werk. Diese Variante löst unser eigentliches Problem der fehlenden personellen Ressourcen nicht. Horizontale Kooperation (FKW+AB): • Somit verbleibt als vernünftigste Lösung der gemeinsame Aufbau der EDM / ZFA in Schritten. Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten angepackt werden, nämlich als Kooperations-Projekt oder als selbständige Firma im Besitz der fünf Werke. • Als Variante wäre denkbar, eine solche Lösung zusammen mit dem EKT zu realisieren. Die Vorteile dieser Lösung wären das bestehende Know-how im ZFA, die Integration des ZFA ab Start, der anfänglich kostengünstigere Betrieb wegen besserer Anfangsauslastung. Um als gleichwertige Partner auftreten zu können, müssten die Beteiligungen aller Partner gleich gross sein (je 1/6). Erste Gespräche haben ergeben, dass die EKT AG darauf nicht eingehen will respektive kann. Weitere Kunden des EKT's im Bereich ZFA wollen ebenfalls eine Beteiligung. Vision Die verantwortlichen Werkleiter von FKW+AB sind in Absprache mit der eingesetzten Projektgruppe EDM/ZFA nach mehreren Diskussionen zum Schluss gelangt, das EDM/ZFA gemeinsam aufzubauen. Dies aus den folgenden Überlegungen: 7 • • • • Sie sehen sich auch in einem geöffneten Markt als Querverbundunternehmen und damit als Anbieter für alle bisherigen Dienste. Dazu müssen sie über ein gut funktionierendes DM/ZFA verfügen, welches sie selbst kontrollieren können. Sie wollen im EDM/ZFA ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich bewahren und brauchen in allen diesbezüglichen Fragen eine Mitsprachemöglichkeit. Sie sind offen für Zusammenarbeit. Als regional verankerte Betriebe mit guten Beziehungen haben sie intakte Chancen den kleineren EVU’s im Thurgau (Nachbargemeinden) Dienstleistungen im Bereich EDM/ZFA anbieten zu können; dies als wirkliche Problemlösung von A bis Z und zu einem vernünftigen, marktgerechten Preis. Auf dem Markt gibt es noch keinen Anbieter von EDM/ZFA-Lösungen, welcher ein Querverbundunternehmen (inkl. Erdgasversorgung) abbilden kann. Diese Entwicklungskosten tragen die FKW + AB in jedem Fall (auch bei einer Outsourcing-Lösung). Finanzierung Kosten für EDM/ZFA fallen bei allen Varianten an. Die finanziellen Mittel werden die Werkbetriebe in jedem Fall aufbringen müssen. Die Kosten können den Kunden als Teil des Netznutzungsentgeltes verrechnet werden. Die Werkbetriebe sind deshalb gefordert, die kostengünstigste Lösung zu wählen, damit ihre Kunden so wenig wie möglich belastet werden. Bei einer rein externen Lösung haben die städtischen Werkbetriebe nur geringe Möglichkeiten, die Kostenentwicklung zu beeinflussen. Sie begeben sich in eine fast absolute Abhängigkeit. Eine externe Lösung ist nach deren Berechnung allenfalls kurzfristig günstiger, mittel- bis langfristig schneidet das gemeinsame EDM/ZFA aber klar besser ab. Ausschlaggebend dafür ist in erster Linie die Anzahl der verwalteten Zähler. Damit hängt die Kostenentwicklung pro Zähler auch vom Akquisitionsgeschick des Verantwortlichen für unser EDM/ZFA ab. Kooperation oder selbständige Firma? Grundsätzlich sind beide Varianten denkbar. Damit die gesetzten Ziele erreicht werden können, muss ab Start des Projektes eine Person die Verantwortung übernehmen. Die Hauptaufgaben dieser Person sind: • • • • Aufbau des EDM für FKW + AB Betrieb des EDM für FKW + AB Koordination der Zusammenarbeit mit EKT im Bereich ZFA Akquisition von Aufträgen bei Dritten (kleinere EVU’s) Keiner der Partner verfügt über die entsprechenden personellen Ressourcen. Eine zusätzliche Stelle zu schaffen (die dann nur 20% für die eigene Unternehmung tätig ist) dürfte für keinen der beteiligten Partner einfach sein. Bei einer Kooperation kann man sich mit Verträgen zwar langfristig absichern, dennoch trägt ein Partner (nämlich der, welcher zusätzliches Personal einstellt) ein grösseres Risiko. Dies müsste abgegolten werden und drückt sich damit sofort in Mehrkosten pro Zähler aus. Zudem ist bei einer echten Beteiligung ein grösseres Interesse und Engagement der einzelnen Partner zu erwarten. 8 Aus diesen Gründen drängt sich die Lösung mit einer gemeinsamen Firma auf. Grundzüge der neuen Firma • • • • • • • • Aktiengesellschaft mit fünf gleichberechtigten Eigentümern (FKW + AB mit je 20% Anteil) Aktienkapital 300'000 Franken (60'000 Franken pro Partner) Laufende Kosten werden den Partnern anteilig in Rechnung gestellt Aufträge und Mandate für Dritte werden zu Konkurrenzpreisen ausgeführt und verrechnet. Die Firma arbeitet kostendeckend. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern (je ein Mitglied pro Partner). Bei dieser Firma geht es um neue IT-Dienstleistungen für die Partner im Zusammenhang mit der Marktöffnung. Deshalb sollten die operativen Leiter der Partnerfirmen als „Branchenkenner“ im VR einsitzen. Der Verwaltungsrat konstitutioniert sich selbst. Statuten, Aktionärsbindungsvertrag, Organisationsreglement, Geschäftsmodel etc. werden aktuell vorbereitet und rechtzeitig den Partnern zur Verfügung gestellt. Ein Geschäftsführer wird von der neuen Firma angestellt. Für die Ausführung der Aufträge wird der Firma während der Startphase Personal von FKW + AB vermietet. Bei genügendem Auftragsvolumen und entsprechender Auslastung wird eigenes Personal eingestellt (allenfalls auch von den Partnern übernommen). • Als geeigneter Standort bietet sich das Rechnungszentrum der TKB in Weinfelden geradezu optimal an: o Infrastruktur vorhanden o zentral im Thurgau gelegen o LWL-Verbindungen in den ganzen Kanton (über Infrastruktur und Mietleitungen des Amtes für Informatik des Kanton Thurgau). • Terminplan: 1. Phase: Die gesetzlich vorgeschriebenen neuen Prozesse (EDM, ZFA, NNE (Netznutzungsentgelt), VM (Vertragsmanagement) etc.) werden den Partnern und Dritten angeboten (abgeschlossen bis 1.10.2008). 2. Phase: Die betrieblich notwendigen Prozesse (Energieverrechnung, CRM, Portfoliomanagement, etc.) werden angeboten (abgeschlossen bis 1.10.2009) 3. Phase:„Nice to have“ Produkte werden angeboten (ab 1.10.2009) Erwägungen FKW + AB benötigen für die Implementierung der neuen Prozesse eine allumfassende Querverbundlösung, die sich schrittweise auf- und ausbauen lässt und einen möglichst hohen Grad an Unabhängigkeit gewährleistet. Die Lösung muss so aufgebaut sein, dass auch anderen EVU’s (insbesondere den kleineren EVU’s im Kanton Thurgau) schnell konkrete Dienstleistungen im Bereich der neuen Prozesse angeboten werden können. EDM und ZFA sind neue Prozesse, die zusätzliche personelle Ressourcen benötigen und damit zusätzliche Kosten auslösen. Die vorgeschlagene gemeinsame Lösung kommt mittel- bis langfristig günstiger zu stehen als eine externe Lösung. Zudem bewahren die Werke einen gewissen Grad an Selbstständigkeit und Mitspracherecht. 9 Auswirkung auf die Rechnung Das Aktienkapital von 60'000 Franken wird im Verwaltungsvermögen der Werkbetriebe Frauenfeld aktiviert. Wie im Voranschlag 2008 erwähnt, können die Mittel für die Vorfinanzierung der laufenden Kosten von cirka 86'000 Franken der "Spezialfinanzierung Marktöffnung" entnommen werden. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und in Übereinstimmung mit den technischen Betrieben Kreuzlingen, den technischen Betrieben Weinfelden AG, den technischen Betrieben Amriswil und den technischen Betrieben Bischofszell stimmt der Stadtrat der gemeinsamen Gründung der Firma Energiedaten AG für Dienstleistungen im Bereich des Energiedatenmanagements und der Zählerfernauslesung zu. Er bewilligt die Freigabe des Beteiligungskapitals von 60'000 Franken, wobei die Aktien im Nominalwert von 60'000 Franken im Verwaltungsvermögen der Werkbetriebe Frauenfeld aktiviert werden. Im Sinne einer Vorfinanzierung sind die laufenden Kosten für 2008 von ca. 86'000 Franken der "Spezialfinanzierung Marktöffnung" zu entnehmen. Fortan werden die laufenden Aufwendungen der Energiedaten AG über die Netzkosten auf die Kunden abgewälzt. Der Stadtrat delegiert den Direktor der Werkbetriebe Frauenfeld in den Verwaltungsrat der zu gründenden Energiedaten AG. ***
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