FAKTENBLATT Lenk- und Ruhezeitüberwachung im

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FAKTENBLATT Lenk- und Ruhezeitüberwachung im
FAKTENBLATT
GESAMTVERKEHRSPLAN
FÜR ÖSTERREICH
Lenk- und Ruhezeitüberwachung im
Straßenverkehr
Worum geht es?
Innerhalb der EU regelt das Gemeinschaftsrecht mit im Wesentlichen zwei Verordnungen (siehe unten) und damit
in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften das Arbeitszeitrecht von Lenkern im
Straßenverkehr, mit dem Ziel, die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe zu harmonisieren sowie
die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
Lenk- und Ruhezeiten:
Die Bestimmungen gelten für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
über 3,5 Tonnen und für die Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich des
Fahrers.
Die zulässige Höchstlenkzeit an einem Tag sind 9 Stunden, es ist jedoch möglich, 2 Mal pro Woche auf 10
Stunden auszuweiten. Zur Lenkzeit gehört alles, was hinter dem Steuer anfällt, auch Stopps an Ampeln,
Grenzübergängen, Bahnschranken und dergleichen.
Pausen, bei denen der Fahrer seinen Platz am Lenkrad verlässt, gehören wiederum nicht zur Lenkzeit. Nach
spätestens 4,5 Stunden zusammenhängender Fahrzeit muss der Fahrer unterbrechen und mindestens 45
Minuten Pause machen. Innerhalb einer Woche beträgt die zulässige Lenkzeit höchstens 56 Stunden. Hier ist zu
beachten, dass die summierte Lenkzeit von zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten
darf.
In den Ruhezeiten kann der Fahrer eine bestimmte Zeit lang ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen. Die
tägliche Ruhezeit beläuft sich auf 11 Stunden, die wöchentliche auf mindestens 45 Stunden.
Kontrollgeräte:
Die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten wird mittels fahrzeugseitig eingebauter Kontrollgeräte durchgeführt.
Die Kontrollen erfolgen in Österreich in den Betrieben durch die Arbeitsinspektorate und auf der Straße durch die
Polizei.
Es gibt zwei Arten von Kontrollgeräten in den Fahrzeugen: ein analoges und ein digitales Kontrollgerät. Letzteres
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wurde mittels EU Verordnung mit dem Ziel einer besseren Manipulationssicherheit eingeführt. Da keine
Nachrüstpflicht vorgesehen wurde, stehen analoge Kontrollgeräte nach wie vor in Verwendung.
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VO 2135/98EG
FAKTENBLATT
zur österreichischen Verkehrspolitik
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Lenk- und Ruhezeitüberwachung im Straßenverkehr
Analoges Kontrollgerät:
Die Aufzeichnung der Lenk,- Arbeits,- Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie der Wegstrecke und gefahrenen
Geschwindigkeiten erfolgt mechanisch auf einem Schaublatt.
Digitales Kontrollgerät:
Die Aufzeichnung der Lenk,- Arbeits,- Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie der Wegstrecke und der gefahrenen
Geschwindigkeiten erfolgt elektronisch auf einem Speicherchip der Fahrerkarte.
Leider mussten bei Kontrollen auch schon Manipulationen von digitalen Kontrollgeräten festgestellt
werden:
Original verbautes Kontrollgerät
für Manipulationen zusätzlich verbautes Kontrollgerät
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zur österreichischen Verkehrspolitik
Stand 13.12.2012
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Lenk- und Ruhezeitüberwachung im Straßenverkehr
Manipulationen am Sensor
getarnter Schalter für Manipulationen
Durch diese Manipulationen wird meist versucht, Uhr, Geschwindigkeit, Ruhezeit, Lenkzeit, Lenkunterbrechungen
und/oder Wegstreckenaufzeichnungen zu verändern.
Auch Missbrauch von Fahrerkarten wurde festgestellt. So wird zB versucht, als verloren oder gestohlen
gemeldete Fahrerkarten oder Karten anderer Personen zu verwenden, um einen Zweifahrerbetrieb
vorzutäuschen.
Das System des digitalen Kontrollgerätes (DKG) in Österreich:
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Stand 13.12.2012
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Lenk- und Ruhezeitüberwachung im Straßenverkehr
Das Tacho Net wird in Österreich von den Kartenantragsstellen verwendet. Durch die Verwendung von Tacho
Net soll sichergestellt werden, dass ein Lenker nur eine einzig gültige Fahrerkarte besitzt.
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Mittels EU Verordnung wird auch ein von den Mitgliedstaaten an die Europäischen Kommission zu
übermittelnder 2-Jahres-Bericht beschrieben. Der Bericht beinhaltet alle Positiv- und Negativkontrollen und wird
von der Bundesanstalt für Verkehr als nationale Koordinationsstelle erstellt.
Österreich liegt bei den durchgeführten Kontrollen im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten im Spitzenfeld. Dies
betrifft nicht nur die Anzahl der Kontrollen selbst, sondern auch die für die Kontrollen notwendigen Ausrüstungen
und Schulungen.
Handlungsbedarf/Problemstellung
2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-VO zur Änderung der bestehenden
Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten und das Kontrollgerät im Straßenverkehr vor.
Mit diesem Vorschlag soll das System weiter verbessert werden, vor allem in Hinblick auf eine bessere
Durchsetzung der Sozialvorschriften und die Verringerung unnötiger Verwaltungslasten. Schließlich will die
Europäische Kommission mit diesem Vorschlag sicherstellen, dass Berufskraftfahrer die Vorschriften über Lenkund Ruhezeiten strenger einhalten und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer und zu einem fairen Wettbewerb zwischen Straßenverkehrsunternehmen
beitragen. Die Änderungsvorschläge stehen derzeit noch in Diskussion in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe.
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VO 561/2006EG Art. 17
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Stand 13.12.2012
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