Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)

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Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)
Urschriftlich zurück an:
Stadt Spenge
-FB I, Abt. II Schule, Kultur, Jugend, Sport, MusikschuleLange Str. 52-56
32139 Spenge
Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) und Erklärung zum
Elterneinkommen gem. Satzung vom 06.12.2007
(Name der Eltern, Pflegeeltern)
(Anschrift)
(Tel.:)
Mutter erwerbstätig als: _______________________________
Beamtin:
Ja
Nein
Vater erwerbstätig als: ________________________________
Beamter:
Ja
Nein
Angaben über Kinder, die die OGS besuchen bzw. besuchen sollen:
Name, Vorname
1)______________________geb. am:
__________Klasse: ______
2)______________________geb. am:
__________Klasse:_______
3)______________________geb. am:
__________Klasse:_______
Betreuungsbeginn : 01. August _____________ (Schuljahr)
an der
Grundschule Spenge/Hücker-Aschen ( : 21 36 )
Grundschule Wallenbrück-Bardüttingdorf ( : 20 64 )
Grundschule Lenzinghausen ( : 24 28 )
Es besuchen zur Zeit Geschwisterkinder eine Tageseinrichtung für Kinder / Schulbetreuung in der
Stadt Spenge, für die ein Elternbeitrag gezahlt wird
Ja
bis: ___________
Nein
Mein/Unser Einkommen betrug / beträgt im Jahre 20 ____
Ich/Wir habe/haben die erforderlichen Nachweise beigefügt.
Einkommensgruppe
1. Kind
Geschwisterkinder
Tarif SE
15,00 €
10,00 €
bis zu
24.542,00 €
40,00 €
25,00 €
ab
24.542,00 €
60,00 €
40,00 €
über
61.355,00 €
100,00 €
65,00 €
über
79.762,00 €
150,00 €
97,00 €
Der Tarif SE (Sozialermäßigung) richtet sich an Sozialhilfe-Empfänger, Empfänger von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II–Empfänger und Empfänger von
Grundsicherung nach SGB XII.
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Mir/Uns ist bekannt, dass der Elternbeitrag die Schulferienangebote beinhaltet, allerdings nicht
das Mittagessen. Das pädagogische Konzept der OGS beinhaltet grundsätzlich eine Teilnahme am
Mittagessen, jedoch sind individuelle Regelungen möglich. Bei Teilnahme entsteht ein
Kostenbeitrag, zu entrichten an den jeweiligen Kooperationspartner.
Sollten Sie Beratung zum Betreuungskonzept wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung
Ihrer Schule.
Angaben zu positiven Einkünften
(unter Beachtung des Merkblattes über den Begriff des Einkommens – anzugeben ist immer das
im Kalenderjahr vor der Aufnahme erzielte positive Einkommen)
Mir/Uns ist bekannt, dass
- Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren
Einkommensgruppe führen können, stets unverzüglich anzugeben sind,
- unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit
nach den gesetzl. Regelungen mit einer Geldbuße bis zu 5.112,92 € geahndet werden können
und dass ich/wir verpflichtet bin/sind, Beträge zu ersetzen, die ich/wir zu wenig gezahlt
habe/n, wenn mein/unser Beitrag zu gering festgesetzt worden ist, weil ich/wir falsche oder
unvollständige Angaben gemacht oder eine Änderung nicht mitgeteilt habe/n,
- ohne Angaben und Nachweis zur Einkommenshöhe der jeweils höchste Elternbeitrag
festgesetzt wird,
- die Angaben in zeitlichen Abständen überprüft werden können.
Ich/Wir erkläre/n, dass meine/unsere Angaben vollständig und richtig sind.
(Ort, Datum)
(Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)
Hinweis: Eine Kündigung ist grundsätzlich nur zum Schuljahresende (31.07.) möglich. Die
Kündigung ist 6 Wochen vor Schuljahresende bei der Stadt Spenge einzureichen; bei
Ausscheiden aus der Schule erfolgt eine automatische Kündigung.
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Stadtkasse Spenge widerruflich, die von mir/uns zu
entrichtenden Elternbeiträge für die schulbegleitende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule
zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Kassenzeichen: ___________________________ (wird von der Stadt Spenge eingetragen)
Kto.-InhaberIn /
Zahlungspflichtige(r):
Wohnhaft:
Kontonummer:
BLZ :
bei der:
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des
kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Nach Rücklastschriften wird
das Konto bei der Stadt Spenge gelöscht. Für ein erneutes Abbuchungsverfahren muss eine
neue Einzugsermächtigung gestellt, bzw. die bisherige wieder bestätigt werden.
(Ort, Datum)
(Unterschrift KontoinhaberIn)