Untitled - Land Brandenburg

Transcrição

Untitled - Land Brandenburg
1
Ministerium der Justiz und
für Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
2
Tipps
&
Infos
2003
3
INHALT
Politik
6
Was bringt Brandenburg, was bringt Polen die
Erweiterung?
7
Welche Finanzhilfen erhält das Land
Brandenburg von der EU?
8
Welche Finanzhilfen erhält Polen nach dem
Beitritt von der EU?
8
Welche Übergangsregelungen gibt es aus Sicht
Deutschlands und Polens?
9
Wann werden die Personenkontrollen an der
Deutsch-Polnischen Grenze wegfallen?
9
Wann werden die Warenkontrollen an der
Deutsch-Polnischen Grenze wegfallen?
10
Polen – Land und Leute
Reise
12
Was muss ich bei der Einreise mit dem PKW
nach Polen beachten?
12
Was darf ich zollfrei nach Polen mitnehmen?
12
Was darf ich zollfrei nach Deutschland
mitbringen?
13
Gilt meine Krankenversicherung in Polen?
13
Kann ich in Polen mit Euro bezahlen?
13
Ist mein Aufenthalt in Polen beschränkt?
13
Braucht man nach dem Beitritt immer noch einen
Reisepass?
14
Kann ich meinen Hund mit nach Polen nehmen?
14
Notrufnummern in Polen?
14
Pannenhilfe in Polen?
14
Funktioniert mein Handy in Polen?
15
Telefonieren nach Polen und von Polen nach
Deutschland?
15
Wie viel Bargeld kann ich nach Polen ein- und
ausführen?
15
4
INHALT
Wie ist der Umrechnungskurs?
15
Kann ich meine EC-Karte in Polen gebrauchen?
15
Promille in Polen?
16
Geschwindigkeiten in Polen?
16
Welche Grenzübergänge gibt es?
17
Welche werden noch eröffnet?
17
Gibt es Sprachreisen nach Polen?
Beruf/Ausbildung
18
Kann ich vor dem Beitritt in Polen arbeiten?
18
Kann ich nach dem Beitritt in Polen arbeiten?
19
Welche Verdienstmöglichkeiten bestehen in Polen?
19
Dürfen Polen in Deutschland arbeiten?
20
Wie ist das polnische Schulsystem aufgebaut?
21
Kann ich in Polen eine Berufsausbildung beginnen?
21
Kann ich in Polen ein Praktikum absolvieren?
21
Kann ich in Polen studieren?
22
Wie ist das Studium in Polen aufgebaut?
23
Was kostet ein Studium in Polen?
24
Kann ich mich in Polen selbständig machen?
24
Kann ich als Unternehmer Aufträge aus Polen
annehmen?
24
Kann ich einen Handwerker aus Polen
beauftragen?
Leben allgemein
26
Kann ich in Polen eine Immobilie erwerben?
26
Kann ich in Polen ein Auto kaufen und nach
Deutschland einführen?
27
Ich kann kein Polnisch – wie kann ich mich in Polen
verständigen?
28
Kann ich in Polen heiraten?
28
Wie sind die Lebenshaltungskosten in Polen?
29
Unterscheidet sich die polnische Küche von der
deutschen Küche?
Wichtige Adressen
INHALT 5
POLITIK
Was bringt Brandenburg, was bringt Polen die Erweiterung?
Aus der Erweiterung der EU erwachsen sowohl für Brandenburg als auch für Polen wirtschaftliche, politische und
kulturelle Vorteile.
Die Vergrößerung des EU-Binnenmarktes um mehr als 75
Millionen Menschen in rasch wachsenden Volkswirtschaften
wird in Brandenburg und auch in Polen neue Impulse für
das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auslösen. Brandenburg rückt mit der Erweiterung
von der Außengrenze in die Mitte der EU. Obgleich das Land
und insbesondere die Grenzregion dadurch kurzfristig einem
erhöhten Anpassungsdruck ausgesetzt ist, kann es mittelund langfristig positive Auswirkungen erwarten. Die künftige
zentrale Lage sowie die Nähe zu den Märkten der Beitrittsländer in Verbindung mit den neuen Kooperationsmöglichkeiten ergeben besondere Chancen für die wirtschaftliche
Entwicklung. Für Brandenburg ist Polen bereits einer der wichtigsten Handelspartner. Während im Jahr 2002 in Brandenburg der Gesamtexport im Vergleich zum Vorjahr um
3,1 % zurückging, konnte für den Export nach Polen sogar
eine Steigerungsrate von 13,5 % verzeichnet werden. Im
Jahr 2002 umfasste das Exportvolumen nach Polen 444 Mio.
Euro.
In Polen haben die Wirtschaftsreformen zur Anpassung an
die Marktwirtschaft – trotz einer gewissen Abschwächung
in der jüngeren Zeit – bereits zu hohen Wachstumsraten
und einem steigenden Handelsüberschuss geführt. Durch
den Beitritt zum gemeinsamen Binnenmarkt werden sich
die Rahmenbedingungen und die Beschäftigungsaussichten
weiter verbessern. Durch die finanzielle Unterstützung der
EU wird der Wachstumsprozess zusätzlich gefördert.
6
POLITIK
Auch die europäische Sicherheitsgemeinschaft mit den
Regelungen zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogen und illegaler Einwanderung wird sich auf die
neuen Mitgliedstaaten ausweiten. Durch die Verbesserung der Rechtsgrundlagen der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherung der künftigen EU-Aussengrenzen ist sowohl in
Brandenburg als auch in Polen eine deutliche Verstärkung
der inneren Sicherheit zu erwarten.
Die Grenze zwischen Brandenburg und Polen wird immer
mehr ihre trennende Wirkung verlieren. Zunächst werden
mit der Mitgliedschaft Polens die Güterkontrollen beseitigt.
In einigen Jahren, wenn die Schengen-Regeln auch dort
vollständig anwendbar sind, werden zudem die Personenkontrollen entfallen. Dann können die Brücken zwischen Polen und Brandenburg ohne zeitraubende Grenzkontrollen
passiert werden. Die Möglichkeiten der Begegnung und des
Austauschs werden mit dem polnischen EU-Beitritt zunehmen. Schulpartnerschaften und Städtepartnerschaften erhalten neue Impulse und können noch besser zum Kennenlernen der Kultur und der Mentalität der jeweils anderen Seite
beitragen.
Welche Finanzhilfen erhält das Land Brandenburg von
der EU?
Brandenburg erhält insbesondere Finanzmittel aus den EUStrukturfonds. Diese haben zum Ziel, die Unterschiede im
POLITIK 7
Entwicklungsstand der einzelnen
Regionen in der EU zu verringern. Das Land Brandenburg gehört zu den Gebieten, die am intensivsten gefördert werden (sogenannte Ziel-1-Förderung).
Verausgabt werden die Mittel in
sogenannten Förderperioden.
Die gegenwärtige läuft von 2000–
2006. In diesem Zeitraum erhält
Brandenburg ca. 3,2 Mrd. Euro,
insbesondere für Investitionen in
die Infrastruktur.
Welche Finanzhilfen erhält Polen nach dem Beitritt von
der Europäischen Union?
Polen wird ab 1. Mai 2004 Mitgliedstaat der EU sein und
hat von diesem Zeitpunkt an Anspruch auf Finanzhilfen von
der Europäischen Union. Der Europäische Rat von Kopenhagen bewilligte für Polen für den Zeitraum 2004 bis 2006
Strukturfondsmittel i. H. v. 7,6 Milliarden Euro. Aus den für
die Beitrittsländer insgesamt vorgesehenen Kohäsionsfondsmitteln von insgesamt 7,59 Mrd. Euro sind zwischen
46 und 53 Prozent für Polen vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Polen von Anfang an eigene Beiträge
in den Haushalt der EU einzahlen wird.
Welche Übergangsregelungen gibt es aus der Sicht
Deutschlands und Polens?
Im Beitrittsvertrag wurden zwischen der Europäischen Union
und Polen zu 15 der insgesamt 31 Verhandlungskapitel
Übergangsregelungen vereinbart.
8
POLITIK
Für Deutschland ist zum Beispiel die Übergangsregelung
für die Arbeitnehmerfreizügigkeit von großer Bedeutung. In
dem Beitrittsvertrag wurden Übergangsfristen von maximal
sieben Jahren festgelegt, während der die gegenwärtigen
Mitgliedstaaten den Zutritt von Arbeitnehmern aus den
Beitrittsländern auf die heimischen Arbeitsmärkte weiterhin
eigenständig regeln können.
Aus der Sicht Polens stellt die Übergangsregelung zum Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grund eine wichtige Regelung dar. Der Erwerb von Agrar- und Forstland
bleibt in Polen während einer Übergangsfrist von teilweise
bis zu zwölf Jahren weiterhin den nationalen Regelungen
unterworfen, d. h. der Erwerb ist für Ausländer weiterhin
eingeschränkt. Damit wird der Sorge Rechnung getragen,
dass polnische Bürger beim Erwerb von Agrarland mit den
derzeitigen EU-Bürgern finanziell nicht mithalten können.
Wann werden die Personenkontrollen an der DeutschPolnischen Grenze wegfallen?
Mit dem Beitritt Polens zur EU entfallen zunächst lediglich
die Zollkontrollen, nicht jedoch die Personenkontrollen. Ein
endgültiger Wegfall der Personenkontrollen erfolgt staatenbezogen erst nach einstimmigem Beschluss der EU. Dazu
müssen bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllt sein.
Wann werden die Warenkontrollen an der DeutschPolnischen Grenze wegfallen?
Polen wird unmittelbar mit Beitritt zur EU am 1. Mai 2004
Teil des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes. Die
Zollgrenzkontrollen werden dann entfallen.
Weitere Information finden Sie unter: http://europa.eu.int/
comm/internal_market/de/goods/intro.htm
POLITIK 9
Polen – Land und Leute
Mit einer Bevölkerung von 38,6
Millionen ist Polen der größte der
zur EU beitretenden Staaten.
Verglichen mit anderen europäischen Ländern ist Polen mit 123
Einwohner pro km² ein Land von
mittlerer Bevölkerungsdichte
(Die Bevölkerungsdichte in Brandenburg beträgt 88 Einwohner pro km²). 62 Prozent der
polnischen Bevölkerung wohnen in Städten. Die größten
sind: die Hauptstadt Warschau (Warszawa) [1,65 Millionen
Einwohner], £ódŸ [631.000], Krakau (Kraków) [746.000],
Breslau (Wroc³aw) [643.000], Posen (Poznañ) [650.000],
Danzig (Gdañsk) [464.000], Stettin (Szczecin) [418.000]. Die
Verwaltung des Landes wird zentral von Warschau aus geregelt. Seit 1999 ist Polen in 16 Wojewodschaften (Verwaltungsbezirke) eingeteilt.
Polen ist eine parlamentarische Demokratie. Das oberste
gesetzgebende Organ ist das Parlament, das aus zwei Kammern besteht:
• dem Sejm mit 460 Abgeordneten und
• dem Senat mit 100 Sitzen.
Beide werden zeitgleich für eine Legislaturperiode von vier
Jahren gewählt.
Das Staatsoberhaupt Polens ist der Staatspräsident, der in
allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Oberstes Staatsorgan der Exekutive ist der Ministerrat (Regierung), an dessen Spitze der Ministerratsvorsitzende (Premierminister) steht.
10 POLITIK
95 Prozent der Bevölkerung ist römisch-katholischen Glaubens.
Nationale Minderheiten (Weißrussen, Litauer, Deutsche,
Ukrainer) machen 2–3 Prozent der Bevölkerung aus.
Seit der Einführung
der freien Marktwirtschaft 1989 fand ein
erfolgreicher Umstrukturierungsprozess der polnischen
Wirtschaft statt. Das
Bruttoinlandsprodukt
(BIP) wuchs in den Jahren zwischen 1992
und 2000 um durchschnittlich fünf Prozent jährlich. In den vergangenen Jahren
führte die weltweite Konjunkturschwäche zu einem Abschwächen des Wirtschaftswachstums. Das Pro-Kopf-BIP,
gemessen in Kaufkraftstandards, liegt bei etwa 40 Prozent
des EU-Durchschnitts. Wichtigster und größter Handelspartner Polens ist Deutschland. Mehr als ein Drittel der polänischen Exportgüter gehen nach Deutschland.
POLITIK 11
REISE
Was muss ich bei der Einreise mit
dem PKW nach Polen beachten?
Neben einem gültigen nationalen Führerschein wird eine grüne Versicherungskarte, die von den Kfz-Versicherungen auf Anfrage ausgestellt werden, benötigt. Weiter muss bei Kraftfahrzeugen ein Feuerlöscher mitgeführt werden. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. März gilt in Polen
die Pflicht zum Fahren mit Abblendlicht.
Was darf ich zollfrei nach Polen
mitnehmen?
Lebens- und Genussmittel (z. B. 1 kg Schokolade, 5 l Bier,
250 Zigaretten), Dinge des persönlichen Bedarfs z. B. Fernglas, Videokamera, Sportausstattung (z. B. 1 Surfbrett, Fahrrad, Zelt, Skier) und Schmuck bis zu einem Gesamtgewicht
von 50 g.
Was darf ich zollfrei nach Deutschland mitbringen?
Nach den EU-Bestimmungen z. B. 200 Zigaretten, 1l hochprozentiger Alkohol oder 2 l Wein je Person über 17 Jahre.
Pilze dürfen nur mit polnischem Ausfuhrzeugnis eingeführt
werden. Eine detaillierte Aufstellung der Reisefreimengen
finden Sie in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den
Zoll“, die Sie bei jeder Zollstelle kostenlos erhalten. Die
Broschüre sowie weitere Informationen sind auch im Internet
unter: www.zoll-d.de abzurufen.
12 REISE
Gilt meine Krankenversicherung in Polen?
Da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern existiert, müssen alle Kosten vor Ort gezahlt werden,
nur die Erste Hilfe ist kostenfrei. Da die Kosten von den
deutschen Versicherungen meist nicht zurückerstattet werden, empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Kann ich in Polen mit Euro bezahlen?
Die polnische Währung ist auch nach dem Beitritt erst mal
weiterhin der Zloty. In Grenznähe wird teilweise auch der
Euro als Zahlungsmittel akzeptiert.
Ist mein Aufenthalt in Polen beschränkt?
BIS ZUM 30. APRIL 2004:
Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Bei
Aufenthalten über drei Monaten wird ein Visum
verlangt. Das Visum ist bei der Botschaft der
Republik Polen zu beantragen.
NACH DEM BEITRITT:
Ein Visum ist nicht mehr erforderlich.
Braucht man nach dem
Beitritt immer noch einen
Reisepass?
Nein, der Personalausweis ist
ausreichend.
REISE 13
Kann ich meinen Hund mit nach Polen nehmen?
Mitgeführte Tiere müssen mindestens drei Wochen und
maximal zwölf Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft
worden sein. Außerdem ist eine „Amtliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung“ erforderlich.
Notrufnummern in Polen?
Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich. Sie sind kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen:
Polizei
Feuerwehr
Rettungsdienst
997
998
999
Bei Unfällen muss man grundsätzlich die örtliche Polizei informieren. Für die Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls verlangen.
Pannenhilfe in Polen?
Die Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM) ist unter der Nummer 981 erreichbar.
Funktioniert mein Handy in Polen?
Die digitalen Funktelefonnetze
sind fast flächendeckend aufgebaut. Mobiltelefone für die Dund E-Netze können deshalb
fast überall in Polen genutzt
werden.
14 REISE
Telefonieren nach Polen und von Polen nach Deutschland?
Von Deutschland nach Polen lautet die Landesvorwahl:
0048, von Polen nach Deutschland muss die Landesvorwahl:
0049 gewählt werden.
Wie viel Bargeld kann ich nach Polen ein- und ausführen?
Die Ein- und Ausfuhr von polnischer Währung ist nicht gestattet. Bei der Einreise nach Deutschland bestehen keine
devisenrechtlichen Beschränkungen. Zur Bekämpfung der
Geldwäsche sind jedoch auf Befragen des Kontrollbeamten
Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 Euro anmeldepflichtig.
Wie ist der
Umrechnungskurs?
1 Euro sind 4,31 Zloty
100 Zloty sind 22,06 Euro
Stand: Juli 2003
Kann ich meine EC-Karte in Polen gebrauchen?
In allen größeren Städten und Feriengebieten gibt es
Geldautomaten, die auch ec-Karten akzeptieren. Gängige
Kreditkarten werden in den meisten Hotels, in vielen Restaurants sowie in vielen Geschäften ebenfalls akzeptiert.
Promille in Polen?
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Bei Überschreitung
kann der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug sicher
gestellt werden.
REISE 15
Geschwindigkeiten in Polen?
Welche Grenzübergänge gibt es?
1. Ahlbeck
Swinoujscie
nur Fußgänger,
Fahrräder, Pendelbus
2. Linken
Lubieszyn
Personen- und
Warenverkehr
3. Pomellen
Kolbaskowo
Personen- und
Warenverkehr
4. Rosow
Rosowek
nur Personenverkehr
5. Schwedt
Krajnik Dolny Personen- und
Warenverkehr
6. Hohenwutzen Osinow Dolny keine Lkw,
keine Reisebusse
7. Kietz-Küstrin Kostrzn
Personen- und
Warenverkehr* bis 3,5 t
8. Frankfurt (O.) Slubice
keine Lkw,
keine Reisebusse
9. Frankfurt (O.) Swiecko
Personen- und
Warenverkehr
10. Guben
Gubin
Personen- und
Warenverkehr*
11. Guben
Gubinek
Personen- und
Warenverkehr*
12. Forst
Olszyna
Personen- und
Warenverkehr
13. Bad Muskau Leknica
nur Personenverkehr
16 REISE
14. Podrosche
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Przewoz
Personenverkehr,
keine Busse
Ludwigsdorf Jedrzychowice Personen- und
Warenverkehr
Görlitz
Zgorzelec
nur Personenverkehr,
Linienbusverkehr
Ostritz
Krzewina
nur Fußgänger
Zgorzel.
und Fahrrad
Zittau
Sieniawka
Personen- und WarenChopin-Str.
verkehr bis 7,5 t
Zittau
Porajow
Personenverkehr,
Fiedensstr.
keine Busse
Forst-Skaren Zasieki
Personenverkehr
(*=kein Gefahrgut)
Welche werden noch eröffnet?
Hagenwerder
Radomierzyce Personenverkehr
Gibt es Sprachreisen nach Polen?
Im Sommer bieten die Universitäten in Krakow, Lodz, Lublin,
Poznan und Wroclaw Sprachkurse in Polnisch an. Diese
dauern zwei bis sechs Wochen. Private Sprachschulen gibt
es unter anderem in Warszawa, Krakow und Sopot. Auch
die Botschaft der Republik Polen in Deutschland vermittelt
Sprachreisen. Tel: 030/24758120, Internetadresse: www.
botschaft-polen.de
Praktische Tipps und Verbraucherinformationen erhalten Sie
bei der Verbraucher-Zentrale Brandenburg e. V.
Internetadresse: www.vzb.de
Weitere Informationen zu Land und Leute sowie Reiseinformationen erhalten Sie unter unserer Internetadresse: www.
mdje.brandenburg.de und dort unter Brandenburg und
Europa.
Informationen zu Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erhalten
Sie unter der Zoll-Homepage: www.zoll-d.de.
REISE 17
BERUF/BILDUNG
Kann ich vor dem Beitritt in Polen arbeiten?
Ja, das ist möglich. Allerdings wird eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist zunächst bei der polnischen Botschaft oder den polnischen Konsulaten in Deutschland zu beantragen und wird nur für einen kurzen Zeitraum
gewährt. In Polen muss dann die Verlängerung bei der Polizei bzw. der Ausländerbehörde beantragt werden, wobei
diese von der Erteilung einer Arbeitserlaubnis abhängig ist.
Wie in Deutschland ist die Arbeitserlaubnis beim örtlichen
Arbeitsamt (Powiatowy Urz¹d Pracy: Kreisarbeitsamt) zu
beantragen und wird nur in bestimmten Ausnahmefällen
erteilt. Letzteres ist abhängig vom angestrebten Arbeitsplatz.
Weitere Informationen hierzu können im Internet unter den
Adressen: http://www.botschaft-polen.de und http://europa.
eu.int/eures/index.jsp abgerufen werden.
Kann ich nach dem Beitritt in Polen arbeiten?
Ja. Seit 1989 ist das Wirtschaftssystem in Polen radikal reformiert worden und entspricht seither in allen Bereichen weitgehend den politischen und wirtschaftlichen Regeln der EU.
Wirtschaft, Kultur und der sich stark entwickelnde Dienstleistungssektor bieten interessante Arbeitsmöglichkeiten.
Besonders in der Management- und Führungsebene bei deutschen Firmen mit Niederlassungen in Polen haben deutsche Arbeitnehmer gute
Chancen auf eine Anstellung. Kenntnisse der polnischen Sprache werden
18 BERUF/BILDUNG
nicht in jedem Fall gefordert,
sind aber immer wünschenswert.
Um eine passende Arbeitsmöglichkeit zu finden, ist es zweckmäßig, sich bei der Zentralen
Arbeitsvermittlung (ZAV) nach
Arbeitsangeboten in Polen zu erkundigen (http://www.zav.de).
Welche Verdienstmöglichkeiten bestehen in Polen?
Zwar sind die Löhne und Gehälter in den zurückliegenden
Jahren kontinuierlich gestiegen, liegen aber derzeit bei noch
nicht ganz einem Drittel des Durchschnittsverdiensts in
Deutschland. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines
Arbeitnehmers beträgt bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 42 Stunden in der Woche zwischen 500 und 600
Euro monatlich.
Der strukturelle Wandel in Polen hat auch zu einer steigender Arbeitslosigkeit geführt. Im Juni 2003 betrug die Arbeitslosenquote 17,8 %. Dabei sind die ländlichen Regionen deutlich stärker betroffen als große Städte. Weitere Informationen
zu Wirtschaftsfragen können im Internet unter: http://www.
botschaft-polen.de und http://www.infopolen.de abgerufen
werden.
Dürfen Polen in Deutschland arbeiten?
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit den Beitrittsländern darauf geeinigt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit
noch bis zu sieben Jahre nach dem Beitritt ausgesetzt werden kann. Diese Übergangsfrist bedeutet, dass unser
BERUF/BILDUNG 19
Arbeitsmarkt auch nach dem 1. Mai 2004 für Arbeitnehmer
aus Polen und den anderen neuen Mitgliedstaaten zunächst
nicht offen steht.
Somit benötigen Arbeitnehmer aus Polen auch nach dem
Beitritt weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Solche Genehmigungen werden je nach Bedarf der deutschen Arbeitgeber
von den Wojewodschaftsarbeitsämtern in Polen bzw. der
Bundesanstalt für Arbeit erteilt. Weitere Informationen sind
der Homepage des polnischen Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Gesellschaftspolitik (www.praca.gov.pl) und der
Homepage der Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de) zu entnehmen.
Wie ist das polnische Schulsystem aufgebaut?
Die Schulpflicht beginnt in Polen mit 7 Jahren nach dem
vorherigen obligatorischen Besuch einer Vorschule. An die
6-jährige Grundschule schließt sich ein Pflichtgymnasium
von 3 Jahren an. Danach fällt die Entscheidung für einen weiterführenden Bildungsweg. Die meisten Schüler werden ein
dreijähriges allgemeines Lyzeum oder ein Profillyzeum
besuchen und dies mit einer Abiturprüfung – ab 2005 ein Zentralabitur – abschließen.
Wer nach der Beendigung des Lyzeums kein Studium aufnimmt, kann eine Postlyzeale Schule besuchen und dort
berufliche Bildung erwerben. Auch umgekehrt ist es möglich,
nach Besuch einer Berufsschule das Abitur an einem ergänzenden Lyzeum oder Technikum zu erwerben.
Unter der Adresse: http://www.buwiwm.edu.pl finden Sie in
polnischer und englischer Sprache weitere Informationen
über das polnische Bildungssystem.
20 BERUF/BILDUNG
Kann ich in Polen eine Berufsausbildung beginnen?
Grundsätzlich ja. Berufliche Abschlüsse werden in Polen –
bis auf einen ganz geringen Anteil dualer Ausbildung – an
schulischen Bildungsstätten erworben. Die Möglichkeit dazu
besteht am Technikum (in Verbindung mit dem Erwerb des
Abiturs), an den Berufsschulen sowie an den Postlyzealen
Schulen.
Auch hierzu gibt es unter der Adresse: http://www. buwiwm.
edu.pl in polnischer und englischer Sprache weitere Informationen.
Kann ich in Polen ein Praktikum absolvieren?
In polnischen Firmen sind Praktika für Auszubildende im
Rahmen der schulischen Berufsausbildung üblich. Für deutsche Interessenten können Praktika organisiert werden.
Empfehlenswert ist hierbei auch der Kontakt zu deutschen
Firmen, die in Polen bereits in großer Anzahl anzutreffen
sind.
Praktika in Polen während eines Studiums in Deutschland
lassen sich am besten über das akademische Auslandsamt
der Heimathochschule realisieren. Näheres zu den Voraussetzungen finden Sie auch unter der Adresse: http://
www.buwiwm.edu.pl in polnischer und englischer Sprache
und auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (http://www.daad.de).
Kann ich in Polen studieren?
Ja, Ausländer dürfen an polnischen Hochschulen studieren.
Die Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums in Polen
ist der Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung, die
auch in Deutschland zum Studium berechtigt. Bewerber mit
BERUF/BILDUNG 21
Fachhochschulreife müssen die Frage der Zulassung im
Einzelfall mit der polnischen Botschaft klären.
Eine Numerus-Clausus-Regelung gibt es nicht. Übersteigt
die Nachfrage in bestimmten Fächern die Kapazität der gewünschten Hochschule, wird dem Bewerber in der Regel
eine andere Hochschule vorgeschlagen. Eine Sprachprüfung der polnischen Sprache ist nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch gehören ausreichende Polnischkenntnisse zu
den Studienvoraussetzungen, um eine mühelose Teilnahme
an den Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Im Vorfeld des Studiums informiert die polnische Botschaft
über die Studienbedingungen und hilft bei der Vervollständigung der nötigen Dokumente. Unter der Adresse: http://
www.buwiwm.edu.pl finden Sie in polnischer und englischer
Sprache weiterführende Informationen über das polnische
Studiensystem.
Wie ist ein Studium in Polen aufgebaut?
Das Studium an polnischen Hochschulen weist verschulte
Strukturen auf. Die Studiendauer beträgt je nach Studiengang zwischen 4 und 6 Jahren. In den ersten beiden Jahren
sind die Themenbereiche vorgegeben. Ab dem dritten Studienjahr kann eine Richtung ausgewählt werden.
Man unterscheidet in Polen zwei Studienformen: Das einheitliche, in der Regel 5-jährige Magisterstudium und das
3-jährige Studium an Hochschulen, das mit dem licencjat
(vergleichbar dem Bachelor) abgeschlossen wird. Daran
kann ein mindestens zweijähriges ergänzendes Magisterstudium angeschlossen werden. Weitere akademische Titel
können nach erfolgreicher Promotion bzw. Habilitation
(doktor bzw. doktor habilitowany) erworben werden. Unter
22 BERUF/BILDUNG
den Adressen: http://www.buwiwm.edu.pl und http://
www.men.waw.pl finden Sie in polnischer und englischer
Sprache weiterführende Informationen.
Die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen
ist zwischen Deutschland und Polen grundsätzlich durch
ein Abkommen geregelt. Fragen der Anerkennung im Einzelfall sollten dennoch vor Beginn des Auslandsstudiums
geklärt werden. Hilfestellung bietet auch der EURES-Dienst,
ein Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen, das
darauf abzielt, die Freizügigkeit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern (http://europa.
eu.int/eures/index.jsp).
Was kostet ein Studium in Polen?
Alle ausländischen
Studierenden müssen
vor der Immatrikulation
eine einmalige Einschreibungsgebühr
von rund 200 Euro zahlen. Darüber hinaus
werden im voraus Studiengebühren zwischen
3.000 bis zu 12.000 Euro pro Jahr erhoben.
Für Studierende sind Stipendien sowie Auslands-BAföG
möglich. Über Stipendien für ein Studium in Polen können
Sie sich bei dem DAAD (http://www.daad.de) und der AvHS
(http://www.avh.de) informieren.
BERUF/BILDUNG 23
Für die Lebenshaltungskosten sollte von insgesamt rund
410 Euro monatlich ausgegangen werden, wovon etwa 150
Euro für einen Platz im Studentenwohnheim zu veranschlagen sind.
Das Jobben während des Studiums ist
schwierig, da das straff organisierte Studium hierfür wenig Spielraum lässt. Grundsätzlich dürfen ausländische Studierende
drei Monate im Jahr arbeiten – bis zum
Wirksamwerden des Beitritts zur EU wird
eine Arbeitserlaubnis benötigt. Näheres zu
den Voraussetzungen für den Erhalt einer
Arbeitserlaubnis unter den Adressen: http:/
/www.botschaft-polen.de und http://www.
infopolen.de.
Kann ich mich in Polen selbständig machen?
Grundsätzlich ja.
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) hält in
enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) und den Deutschen Auslandshandelskammern zahlreiche Informationen und nützliche Praxistipps
für Sie bereit.
(Ansprechpartnerin: Frau Sabine Anders, E-Mail: anders@
ffo.ihk24.de)
Kann ich als Unternehmer Aufträge aus Polen annehmen?
Auch das ist möglich. Für weitere Informationen steht die
Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) mit der oben
genannten Ansprechpartnerin zur Verfügung.
24 BERUF/BILDUNG
Kann ich einen Handwerker aus Polen beauftragen?
Ja. Aufgrund der über den 1. Mai 2004 hinaus bestehenden
Einschränkungen der Freizügigkeit ist dies allerdings nur
unter gewissen Voraussetzungen möglich. Auf der Grundlage einer deutsch-polnischen Vereinbarung kann der polnische Handwerker zur Erfüllung des Werkvertrags für die
maximale Dauer von zwei Jahren eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die Anzahl dieser Arbeitserlaubnisse ist begrenzt.
Die von den zuständigen deutschen und polnischen Ministerien hierfür vereinbarten Limits werden vom polnischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaftspolitik
vergeben. Nähere Informationen bei der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt (Oder) unter: (http://www.ihkffo.de).
BERUF/BILDUNG 25
LEBEN allgemein
Kann ich in Polen eine Immobilie erwerben?
Grundsätzlich ja. Der Erwerb von Immobilien in Polen durch
Ausländer ist in den letzten Jahren bereits erleichtert worden.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist jedoch für den privaten
Immobilienerwerb regelmäßig eine staatliche Genehmigung
durch das Innenministerium erforderlich. Die Genehmigungspflicht entfällt nur für Ausländer, die mindestens seit fünf
Jahren legal in Polen wohnen.
Nach dem EU-Beitritt gilt auch in Polen der freie Kapitelverkehr, sodass die Genehmigungspflicht fast vollständig
entfällt. Für den Erwerb von Zweitwohnsitzen durch Ausländer gilt die Genehmigungspflicht jedoch nach dem Beitritt
noch fünf Jahre lang. Auch für Erholungsgrundstücke sowie
land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten Übergangsfristen von bis zu zwölf Jahren.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie
unter den Internetadressen www.mswia.gov.pl/pdf/niem_
os_fiz.pdf und www.infopolen.de.
Kann ich in Polen ein
Auto kaufen und nach
Deutschland einführen?
Im Prinzip ja. Das Fahrzeug darf jedoch nicht in
Polen zum Straßenverkehr
zugelassen sein. Für die
Fahrt von dem polnischen
Händler zur deutschen
Grenze wird vielmehr ein
Ausfuhr-Kennzeichen mit
einer polnische Zollnum-
26 LEBEN allgemein
mer benötigt. Eine Weiterfahrt nach Deutschland zu Ihrem
Heimatort ist damit meist ebenfalls möglich, jedoch sollte
diesbezüglich vorher Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und mit der Zulassungsstelle geführt werden.
Ansonsten müsste zur Weiterfahrt auf deutscher Seite bis
zum Heimatort ein Kurzzeit-Kennzeichen (früher: „Rote
Nummer“) besorgt werden.
Bei der Einfuhr eines in Polen gekauften Pkw besteht Zollfreiheit. Als Nachweis der Herkunft genügt eine mündliche Erklärung, wenn der Wert des Pkw unter 1.000 Euro liegt. In allen
anderen Fällen ist ein schriftlicher Herkunftsnachweis (Kaufvertrag) erforderlich. Bei Werten oberhalb von 6.000 Euro
ist bei den polnischen Zollbehörden zusätzlich eine Warenverkehrsbescheinigung zu beantragen. In jedem Fall ist bei
der Einfuhr eines in Polen gekauften Pkw die Einfuhrumsatzsteuer – in Höhe des aktuellen Umsatzsteuersatzes – zu
zahlen.
Wenn Polen ab 1. Mai 2004 zur Europäischen Union gehört,
hat jeder EU-Bürger auch in Polen das Recht, Waren und
Dienstleistungen zu erwerben und an seinen Heimatort
mitzunehmen. Bei dem Erwerb von Neufahrzeugen ist jedoch zu beachten, dass die Umsatzsteuer in dem Land zu
entrichten ist, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten:
www.zoll-infocenter.de/, www.evz.de//a-z/a-z_auto.html und
www.infopolen.de.
Ich kann kein Polnisch – wie kann ich mich in Polen
verständigen?
Englisch ist die Fremdsprache die in Polen am häufigsten
gesprochen wird. Nach dem Englischen folgt das Deutsche.
LEBEN allgemein 27
Ganz allgemein gilt natürlich die Regel, dass an Orten, die
häufig von Ausländern besucht werden, die Chance größer
ist, jemanden zu finden, der selbst eine Fremdsprache
spricht. Sie erleichtern sich den Start in jedes Gespräch,
wenn Sie zumindest ein paar Sätze polnisch parat haben.
Kann ich in Polen heiraten ?
Ja. Nach den polnischen Gesetzen ist kein bestimmter
Mindestaufenthalt zur Eheschließung in Polen vonnöten. Es
genügt der legale Aufenthalt, d. h. visumfreier Touristenaufenthalt bis zu drei Monaten oder länger dauernder Aufenthalt mit Visum. Der Reisepass muss jedoch mindestens
noch drei Monate über das Ende des Aufenthalts in Polen
hinaus gültig sein. Weiterhin ist ein Ausländer nach polnischen Gesetzen verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden
nach Einreise in Polen polizeilich anzumelden – bei beabsichtigter Eheschließung ist die Vorlage einer Bescheinigung
dieser polizeilichen Meldung durch den ausländischen Verlobten erforderlich. Die Aufgebotsfrist beträgt einen Monat
und einen Tag. Für die spätere Legalisation einer polnischen
Heiratsurkunde durch die deutsche Botschaft ist die Vorbeglaubigung durch das polnische Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten Voraussetzung.
Für weitere Informationen können Sie sich an das Bundesverwaltungsamt: (www.bundesverwaltungsamt.de) und an
die polnische Botschaft: (www.botschaft-polen.de/konsulate/
ehe.html) wenden.
Wie sind die Lebenshaltungskosten in Polen?
Im Vergleich zu Deutschland sind sie relativ niedrig. Ein
Mittagessen in einem guten Restaurant bekommt man in
der Regel für 100 Zloty (25 Euro). In einer durchschnittlichen
28 LEBEN allgemein
Pizzeria gibt man nicht mehr als 20 bis 25 Zloty (5 – 6 Euro)
pro Person aus. Eine spezielle polnische Einrichtung sind
Milchbars mit Selbstbedienung, in denen man für wenig Geld
(10 – 15 Zloty = 2,50 – 3,50 Euro) Milch, Mehl- und Eierspeisen bekommt.
Angesichts des derzeitigen durchschnittlichen Monatsverdienstes (siehe: Verdienstmöglichkeiten) sind die Lebensmittelpreise aus polnischer Sicht allerdings sehr hoch –
sowohl für Einkäufe als auch bei einem Essen im Restaurant.
Unterscheidet sich die polnische Küche von der deutschen Küche?
Die polnische Küche ist herzhaft und rustikal, wobei unsere
Nachbarn auch Süßem, vor allem süßen Back-waren, nie
abgeneigt sind.
Die Küche Polens ist durch die wechselvolle Geschichte
des Landes von vielen Einflüssen geprägt worden. Die
Zugehörigkeit zur slawischen Völkerfamilie zeigt sich in der
Küche an der reichlichen Verwendung von Sahne und der
Liebe zu Süß-Saurem. Es gibt auch viele Gerichte jüdischen
Ursprungs (z. B. gefüllter Fisch), was auf die Einwanderungswelle europäischer Juden ab 1340 zurück
zu führen ist. Bis heute ist das Kochen mit Gänseschmalz in so manchen Gerichten vorgeschrieben. Italienische Einflüsse gehen auf die Hochzeit König Sigmunds I. Anfang des 16. Jahrhunderts mit einer Mailänderin zurück. Die enge
Beziehung zu Österreich und Böhmen brachte die süßen Schmankerln nach Polen.
Das wohl berühmteste Nationalgericht ist Bigos (Eintopf) – „Zweimal
LEBEN allgemein 29
ADRESSEN
Geschmack“ bedeutet sein Name, wenn man ihn aus dem
Lateinischen übersetzt. Da Bigos aber aus wesentlich mehr
Zutaten besteht, bezieht sich „Zweimal Geschmack“
wahrscheinlich auf die zwei Kohlsorten – Weißkohl und
Sauerkraut.
30 LEBEN allgemein
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel.: +49 030 5000 0
Fax: +49 030 5000 34 02
www.bund.de
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: +49 1888 615-0
Fax: +48 1888 615-7010
www.bund.de
Zoll-Infocenter (nur über Internet und Telefon zu erreichen)
Tel.: 069 – 46 99 76 – 00
Fax: 069 – 46 99 76 – 99
www.zoll-d.de
Deutsche Botschaft Warschau
Ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa
Tel.: + 48 22 – 61 730 11
Fax.: + 48 22 – 617 35 82
www.ambasadaniemiec.pl
Botschaft der Republik Polen
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin
Tel.: 030 – 223 130
Fax: 030 – 223 131 55
www.botschaft-polen.de
Bundesanstalt für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911 – 179 0
Fax: 0911 – 179 2123
www.arbeitsamt.de
Europäisches
Verbraucherzentrum
Willestr. 4-6
24103 Kiel
Tel.: 0431 – 9 71 93 50
Fax: 0431 – 9 71 93 60
www.evz.de
info Polen, DeutschPolnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG
Polsko-Niemieckie
Towaryzstwo Wspierania
Gospodarki SA
u. Kobylogórska 68
PL-66-400 Gorzów Wlkp.
Polen
Tel.: + 48 95 – 72 08 340
Fax: + 48 95 – 72 08 341
www.infopolen.de
Ministerium für Innere
Angelegenheiten und
Verwaltung
Ministerstwo Spraw
Wewnetrznych i Administracji
u. Batorego 5
02-5134 Warszawa
Tel.: + 48 22 – 621 02 51
www.mswia.gov.pl
Ministerium für Arbeit
und Sozialpolitik
Ministerstwo Pracy i
Polityki Socjalnej
Ul. Nowogrodzka 1/3/5
00-513 Warszawa
Tel.: + 48 22 – 661 01 00
www.mpips.gov.pl
Ministerium für Wirtschaft
Ministerstwo Gospodarki
pl. Trzech Krzyzy 5
00-950 Warszawa
Tel. +48 22 – 693 50 00
www.mg.gov.pl
Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten
Ministerstwo Spraw
Zagranicznych
AL. Szucha 23
00-580 Warszawa
Tel.: +48 22 – 623 90 00
www.msz.gov.pl
Oberste Zollbehörde
Glówny Urzad Cel
Ul. Swietokrzyska 12
00 916 Warszawa
Tel.: +48 22 – 826 71 55
ADRESSEN 31
32