Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der

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Fragen und Antworten zur Tarifangleichung in der
Fragen und Antworten
zur Tarifangleichung in der Zeitarbeit durch Branchenzuschläge
1.
Für welche Branchen wurden bisher Zuschläge vereinbart?
Randstad veröffentlicht detaillierte Informationen über die Branchenzuschläge in den jeweiligen
Branchen auf der Website http://www.randstad.de/branchenzuschlaege-zeitarbeit im Bereich „Branchenzuschläge“.
2.
Wer sind die Tarifvertragspartner?
Die Tarifverträge über Branchenzuschläge wurden zwischen BAP und iGZ (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) sowie den für die jeweilige Branche zuständigen DGB-Einzelgewerkschaften
geschlossen und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.
3.
Für welche Zeitarbeitsunternehmen gelten die Tarifverträge über Branchenzuschläge?
Die Tarifverträge über Branchenzuschläge gelten bundesweit für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen von IGZ und von BAP, die den zwischen BZA und den Einzelgewerkschaften des DBG
verhandelten Tarifvertrag anwenden (darunter Randstad).
4.
Bei welchen Kundenunternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung?
Die Branchenzuschläge kommen in der Regel bei allen Unternehmen zur Anwendung, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen und einer Branche angehören, für die Zuschläge vereinbart wurden. Die
Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe. Die detaillierten Regelungen entnehmen
Sie den auf der Website http://www.randstad.de/branchenzuschlaege-zeitarbeit zur Verfügung gestellten Informationen zu den einzelnen Branchen.
5.
Wer nimmt die Zuordnung der Branchenzugehörigkeit vor?
Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, sind in der Pflicht, ihre Branchenzugehörigkeit
anzugeben.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit können sich Unternehmen u.a. an die folgenden
Institutionen wenden: Agentur für Arbeit (E-Mail an: [email protected]),
Bürgelauskunft, Berufsgenossenschaft, Gewerbeamt, Gewerbezentralregister, Handwerkskammer.
6.
Was ist die Basis für die Berechnung der Zuschläge?
Die Basis ist der weiterhin gültige und zwischen BZA und DGB geschlossene Tarifvertrag für die
Zeitarbeit. Je nach Einsatzdauer steigen die Zuschläge stufenweise an. Zu beachten ist, dass die
Branchenzuschläge ein fester Entgeltbestandteil gem. § 13.2 des Manteltarifvertrages Zeitarbeit
sind. Das heißt, die Branchenzuschläge werden bei Krankheit, Urlaub und Feiertag weitergezahlt.
Näheres zur Berechnung der Branchenzuschläge in den jeweiligen Branchen finden Sie der Website
http://www.randstad.de/microsites/branchenzuschlaege-zeitarbeit im Bereich „Branchenzuschläge“.
Randstad Unternehmenskommunikation
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7.
Wie wird sichergestellt, dass die Zuschläge 1:1 an den Mitarbeiter gezahlt werden?
Randstad hat als führendes Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP die
Einigungen aktiv mitgestaltet. Durch diese Tarifanpassungen wird die Job-Chance Zeitarbeit für viele
Mitarbeiter und Bewerber jetzt noch attraktiver. Bei Randstad ist eine professionelle, administrative
Umsetzung der Regelungen selbstverständlich. Darauf können sich sowohl unsere Kunden, als auch
unsere Randstad Mitarbeiter im Kundeneinsatz verlassen. Die Zuschläge kommen somit selbstverständlich den Randstad Mitarbeitern im Kundeneinsatz direkt zugute. Desweiteren handelt es sich
um eine Vorgabe aus dem Tarifvertrag. Demnach ist Randstad als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) dazu verpflichtet, die Zuschläge 1:1 an den Mitarbeiter
weiterzugeben.
8.
Wie steht Randstad zu den Beschlüssen?
„Es wurde eine Lösung gefunden, die eine langfristige Planungssicherheit für Kunden und Zeitarbeitnehmer schafft und das Potential der Branche als flexibles Arbeitsmarktinstrument weiterentwikkelt.“ (Eckard Gatzke, Vorsitzender der Geschäftsführung Randstad Deutschland). Weitere Informationen finden Sie auch im Randstad Positionspapier.
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