RBZ Verband

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RBZ Verband
Der Vorstand
Unsere Mitglieder
Hans Hermann Henken als Vorsitzender
BBZ Schleswig
RBZ Eckener-Schule, Flensburg
Jörg Leppin als 1. Stellvertreter
RBZ Elly-Heuss-Knapp-Schule Neumünster
RBZ HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule
RBZ Hannah-Arendt-Schule, Flensburg
Anneke Schröder-Dijkstra als 2. Stellvertreterin
RBZ Theodor-Litt-Schule Neumünster
RBZ Technik, Kiel
Klaus-Peter Teske als Schatzmeister
RBZ Steinburg
RBZ Wirtschaft, Kiel
Axel Böhm als Schriftführer
BBZ Plön
RBZ Theodor-Litt-Schule, Neumünster
RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel
Verband der Regionalen
Berufsbildungszentren in
Schleswig-Holstein e. V.
RBZ Elly-Heuss-Knapp-Schule, Neumünster
Dr. Monika Boye als Beisitzerin
BBZ am Nord-Ostsee-Kanal Rendsburg
RBZ Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster
Peter Kruse als Beisitzer
BBZ Dithmarschen
RBZ Mölln
BBZ Dithmarschen
Nordfriesland
BBZ Plön
Flensburg
BBZ Schleswig
SchleswigFlensburg
BBZ Rendsburg-Eckernförde
BBZ Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg
Kiel
BBZ Bad Segeberg
Dithmarschen
BBZ Norderstedt
Plön
RendsburgEckernförde
Ostholstein
Neumünster
RBZ Steinburg
Steinburg
Segeberg
Lübeck
v.l.n.r. Hans Hermann Henken, Anneke Schröder-Dijkstra, Jörg Leppin
Stormarn
Wie erreichen Sie uns?
Pinneberg
Schulleiter/innen der ...
Hamburg
Herzogtum
Lauenburg
Internet:www.rbz-verband.de
Vorstand:
Hans Hermann Henken
Telefon:04621 – 96 60 201
Fax:
04621 – 96 60 901
E-Mail:[email protected]
Geschäftsführer: Manfred Marwede
Telefon:0 43 21 – 90 92 03
E-Mail:[email protected]
BBS Elmshorn
BBS Bad Oldesloe
BBS Oldenburg
BBS Eutin
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RBZ-Verband SH e. V.
Flensburger Str. 19b, 24837 Schleswig
Stand 03/2013
BBS Pinneberg
Anschrift:
Wir stehen für eine
zukunftsweisende
berufliche Bildung
Der RBZ-Verband
Aus dem SchulG-SH:
Durch das Schulgesetz in der Fassung von 2007
haben sich im Bereich der Berufsbildenden Schulen
grundlegende Veränderungen in Schleswig-Holstein
ergeben. Die Schulträger haben die Möglichkeit, ihre
Beruflichen Schulen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu betreiben.
§ 2 (2) […] „Die Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen können diese als rechtsfähige
Anstalten des öffentlichen Rechts errichten.“ […]
Diesen Weg sind bereits 10 (von 15) kommunale
Schulträger gegangen und haben ihre 18 Beruflichen
Schulen in die rechtliche Selbständigkeit überführt.
Durch Schulentwicklungsprozesse wurden die
39 berufsbildenden Schulen durch Fusion auf 32
reduziert.
§ 101 „Das RBZ erfüllt den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen“ […] „Darüber
hinaus kann das RBZ im Rahmen zusätzlich erwirtschafteter eigener Mittel weitere, in diesem Gesetz
nicht vorgesehene Angebote der beruflichen Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten.“
§ 102 „Das Land stellt die Lehrkräfte und die Mittel
für deren persönliche Kosten zur Verfügung.“ […]
Zweck des RBZ-Verbandes ist:
§ 103 „Der Anstaltsträger regelt die innere Organisation des RBZ durch eine Satzung.“ […]
• die Förderung bestehender Regionaler
Berufsbildungszentren
§ 104 „ Die Organe des RBZ sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung.“ […]
•
die Unterstützung Beruflicher Schulen bei der
Entwicklung zu Regionalen Berufsbildungszentren
• die Förderung der Kooperation und die
Abstimmung der gemeinsamen Interessen der
Regionalen Berufsbildungszentren in SchleswigHolstein
•
die Vertretung der Interessen der Regionalen
Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein
gegenüber dem Landtag, der Landesregierung
und den zuständigen Landesbehörden sowie
den kommunalen Landesverbänden und anderen
Einrichtungen, Institutionen und Verbänden.
§ 106 „Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt
die Geschäfte des RBZ. […] Das Letztentscheidungsrecht hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.“
§ 109 (1) „ Die Schulaufsichtsbehörde und das RBZ
schließen Zielvereinbarungen ab, insbesondere
über:
die nähere Ausgestaltung der von dem RBZ zu
erfüllenden Pflichten und Leistungen …
die […] zu veranlassenden Stellenzuweisungen,
die […] zur Verfügung zu stellenden Mittel für die
persönlichen Kosten der Lehrkräfte
die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des
Angebotes im Rahmen des staatlichen Auftrages.
Strukturelemente eines RBZ
Ministerium
Verwaltungsrat
Schulleitung &
Geschäftsführung
Zielvereinbarung
mit dem RBZ
rechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR)
Anstaltsträger
Satzung des
Anstaltsträgers,
Überleitungs- und
Finanzierungsverträge
Aufgaben Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die
Tätigkeit der Geschäftsführung und beschließt über:
• die Feststellung und Änderung des
Haushaltsplans
• die Feststellung des Geschäftsberichtes
• die Entlastung der Geschäftsführung
Beschließt auf Vorschlag der pädagogischen
Konferenz über:
• Schulprogramm
• Schulversuche
• Grundsätze der Zusammenarbeit mit
Betrieben u. Institutionen
Geschäftsführung
•
•
•
•
Schulleiter/in führt die Geschäfte
vertritt das RBZ nach innen und außen
hat das Letztentscheidungsrecht
unterrichtet den Verwaltungsrat