Leitfaden - Universitätsklinik für Augenheilkunde

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Leitfaden - Universitätsklinik für Augenheilkunde
Leitfaden
für den Umgang mit sehbehinderten oder blinden
Menschen im Spital
Universitätsklinik für Augenheilkunde, Inselspital Bern
Nick Häusler: Experte Pflege, MAS Managing Diversity FHZ
Dateiname
L:\AUGK_PFLEGE_BETTENSTATION\Betrieb_AUGK\Handbücher_Leitfäden\Sehbehinderung\Sehbehinderte Leitfaden\Endversion 240415.Docx
ersetzt Version vom
Juli 2009, F. Meier
Autor
N. Häusler
Datum
24.4.2015
Universitätsklinik für
Augenheilkunde
Direktor und Chefarzt:
Prof. Dr. Dr. Sebastian Wolf
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
2.
Begriffsklärung
3.
Pflegerische Massnahmen
4.
3.1.
Mobilität
3.2.
Essen und Trinken
3.3.
Kommunikation
3.4.
Körperpflege / Sich Kleiden
Pflegeprozess
4.1.
Eintritt
4.2.
Patientenedukation / Mikroschulung
4.3.
Austritt
5.
Literaturquellen
6.
Beratungsstellen und Links
7.
Schemata zur Verabreichung der Augentropfen und Augensalben
Titelbilder: www.bsvw.org & www.blind.ch
1
Universitätsklinik für
Augenheilkunde
Direktor und Chefarzt:
Prof. Dr. Dr. Sebastian Wolf
1.
Einleitung
Sehbehinderung oder Blindheit kann in jedem Alter eintreten. Augenerkrankungen, die zu einer
Sehbehinderung1 führen, treten aber normalerweise in einem fortgeschrittenen Lebensalter2 auf
(Glaukom, Katarakt oder Makula-Degeneration). Der Anteil dieser PatientInnen in einem Spital ist
aufgrund der demografischen Veränderungen der Gesellschaft und der verschiedenen
Therapiemöglichkeiten hoch. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt als blind, wer 5
Prozent oder weniger sieht (Visus kleiner = 0,05)3.
Sehbehinderung oder Blindheit können durch ein Trauma (z.B. einen Tennisball oder einen
Metallsplitter) verursacht werden. Solche PatientInnen sind eher jung und beim Zeitpunkt des Unfalls
im Arbeitsprozess integriert. Sie müssen einerseits mit der psychischen Belastung eines Sehverlustes
oder einer Sehbehinderung zurechtkommen und andererseits brauchen sie nach dem Spitalaustritt
Beratung und Unterstützung für eine Neuanpassung im Alltag bzw. im Berufsleben.
Die Klinik für Augenheilkunde des Universitätsspitals Bern ist ein Kompetenzzentrum, das eine
individuelle Unterstützung und Beratung für sehbehinderte oder blinde PatientInnen in
verschiedenen Bereichen anbietet. Unsere Klinik umfasst drei verschiedene Einheiten:
Poliklinik: Ist zuständig für die Nachbetreuung der PatientInnen sowie die Betreuung und
Versorgung ophthalmologischer Notfälle. Zu unserer Poliklinik gehören verschiedene diagnostische
Einheiten, wie z.B. Fotolabor, Biometrie, Pachymetrie, Hornhautlabor usw.
Tagesklinik: Ist zuständig für die ambulante Betreuung der PatientInnen, die kurz nach der
Operation nach Hause gehen können.
Bettenstation: Ist zuständig für die Betreuung der PatientInnen, die länger (i.d.R. 2-4 Tage) bei uns
hospitalisiert sind.
Die pflegerische Unterstützung und Behandlung der sehbehinderten PatientInnen benötig viel Zeit,
Taktgefühl und Wissen. Die Pflegefachpersonen brauchen fundierte medizinische Kenntnisse und
pflegerische Kompetenzen, damit sie PatientInnen eine optimale Beratung und Unterstützung
anbieten können.
Die sehbehinderten PatientInnen beurteilen ihre Sehbehinderung danach, wie sie ihren Alltag
bewältigen können und wie sie mit den Einschränkungen umgehen. Ein Spitalaufenthalt bringt für
den sehbehinderten Menschen zusätzliche Abhängigkeiten mit sich. Eine wichtige Aufgabe der Pflege
besteht darin, die Selbständigkeit der PatientInnen durch eine angepasste Unterstützung weitgehend
zu erhalten, damit sich die PatientInnen im Spital und auch nach dem Austritt möglichst sicher fühlen
und so den Alltag bewältigen können.
2. Begriffsklärungen
Behinderung:
„ […] Der Begriff «Behinderung» und auch «Sehbehinderung» wird weder im Volksmund noch in
Fachkreisen einheitlich verwendet. Im Sehbehindertenwesen (z.B. schweizerischer Zentralverein für das
Blindenwesen) wird darauf hingewiesen, dass Behinderung aus dem Zusammenspiel von drei Faktoren
entsteht:
1. „Entwicklungsprobleme, viel häufiger aber auch Krankheiten in Kombination mit der
natürlichen Abnahme der Sehfähigkeit mit zunehmendem Alter.
2. Umweltfaktoren baulicher, sozialer und organisatorischer Art. Z.b. eine ungenügende
Beleuchtung oder zu kleine Schriften in Dokumenten.
Gesundheitliche Ursachen und die Tatsache einer Schädigung allein sind aus theoretischer Sicht noch
nicht entscheidend. Behindernd in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wirkt erst das
Zusammenspiel dieser beiden Faktoren.
1
Sehbehinderung hat viele Gesichter! Von den 325’000 betroffenen Personen sind schätzungsweise 10’000 blind, das heisst, sie nutzen kein
Sehpotential (ZSBLIND, 2012)
Mit 90 Jahren sind annähernd die Hälfte der Menschen sehbehindert („ZSBLIND: Sehbehinderung und Blindheit“, S. 3)
3 „Wer ist Sehbehindert?“, In: www.obtiva.ch
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Universitätsklinik für
Augenheilkunde
Direktor und Chefarzt:
Prof. Dr. Dr. Sebastian Wolf
3. Einerseits die eigene Einstellung gegenüber der persönlichen Situation (z.B. die Einstellung
zum Altern, Umgang mit Verlusten, Akzeptanz von Hilfe, Erfahrung mit Institutionen etc.) und andererseits
die Einstellung der Mitmenschen (ihre Bereitschaft zur Einbindung blinder Menschen in Vereinen, am
Ausbildungs- oder Arbeitsort).
Die oben erwähnten drei Faktoren zusammen können darüber entscheiden, ob und wie eine
Sehschädigung im konkreten Fall behindernd wirkt oder nicht. Dieses Verständnis bezieht sich auf
die Grundlage der «Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit» (ICF)
der WHO.“4
Sehkrankheiten und ihre Folgen
Verschiedene ophthalmologische Erkrankungen können zu einer pathophysiologischen
„Sehschädigung“ und/oder eine „Sehverminderung“ führen, wie z.B.: 5
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Katarakt (Grauer Star): Die Eintrübung der Linse
Glaukom (Grüner Star): chronische oder akute Erhöhung des Augeninnendrucks
Nezthautablösung (Amotio): die Ablösung der Retina (teilweise oder ganz)
Makuladegeneration: Ödem und Kapillarbildung der Makula (tritt im Alter auf)
Contusio-Bulbi: Traumatische Verletzung des Augapfels infolge eines Unfalls
Diabetische Retinopathie: begünstigt u.a. die Entstehung von Makauladegeneration und Amotio
Schielerkrankungen
3. Pflegerische Massnahmen
3.1. Mobilität
 Die PatientInnen benötigen Zeit, damit sie sich im Zimmer orientieren können (Wände abtasten,
Distanzen einschätzen).
 Auf dem Weg zur Toilette oder zum Badezimmer sollten die PatientInnen begleitet werden
(Sturzgefahr in einer neuer Umgebung). Sehbehinderte PatientInnen sind grösseren Sturzgefahr
ausgesetzt.
 Sehbehinderte PatientInnen benötigen zum Gehen mehr Zeit.
 Herumstehende Gegenstände im Gang sollten aufgeräumt oder mindestens alle auf die gleiche
Gangseite gestellt werden.
 Zimmertüren sollten ebenso wie Schranktüren in und ausserhalb des Zimmers geschlossen sein.
 Die Bewegungsfreiheit der PatientInnen im Zimmer sollte durch herum stehende Stühle oder
andere Gegenstände nicht behindert werden.
 Beim Führen sollte die Pflegefachperson einen halben Schritt voraus gehen, damit die
PatientInnen Richtungsänderungen selbst erkennen. Körperkontakt nie abbrechen. Bei Treppen
oder Gehsteigkanten sagen Sie „Achtung, Stufe“ und sagen, wo sich das Geländer befindet. Die
geführte Person nicht stossen oder ziehen und vor Hindernissen das Tempo verlangsamen!
3.2. Essen & Trinken
Es sollte darauf geachtet werden, dass:
 Die PatientInnen möglichst selbständig essen können. Hilfreich wäre, wenn der Teller mit einem
Zifferblatt (Uhr) verglichen wird. PatientInnen mitteilen wo sich das jeweilige Nahrungsmittel
befindet: z.B. das Fleisch bei 6 Uhr, der Reis bei 12 Uhr, das Gemüse bei 3 Uhr.
 Die Pflegefachperson das Essen bildhalft (die Farbe der Gemüse oder die Zubereitungsart
des Fleisches) vorstellt, was die Freude und Lust am Essen (zusätzlich zum Geruch) weckt.
4 Aus den Leitfaden: „Sehbehinderung und Blindheit“ : Entwicklung in der Schweiz, 2012, ZSBLIND
5 Die Ausführungen sind nicht ausschliessend!
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Direktor und Chefarzt:
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 Taktiles Führen beim Essen und Trinken immer wichtig ist ( z.B. die Hand des Patienten
auf die Rückenlehne des Stuhles legen oder die Grösse einer Flasche fühlen lassen).
 Die Anordnung des Geschirres und Besteckes auf dem Plateau sollte immer dieselbe ist. Tassen
und Gläser sollten nicht voll sein und der Unterteller sollte weggenommen werden.
3.3. Kommunikation
Es ist wichtig darauf zu achten, dass:
 Die Pflegefachpersonen die sehbehinderten PatientInnen vor dem Anfassen mit Namen
ansprechen, damit sie nicht erschrecken.
 Sehbehinderte nicht automatisch auch schwerhörig sind!
 Die TransporteurInnen und die weitere Fachpersonen (Röntgen, EKG, Biometrie usw.) auf die
Sehbehinderung aufmerksam gemacht werden.
3.4. Körperpflege, sich Kleiden
Folgenden Aspekten sollte man unbedingt Rechnung tragen:
 Kleider der PatientInnen immer am selben Ort hinlegen.
 Lassen Sie einen sehbehinderten/blinden Menschen seine Kleider selbst ablegen, damit er/sie es
wieder finden kann. Wichtig ist, dass sie wissen wo die Kleider sind: z.B. „Ihr Mantel hängt am
ersten Haken rechts neben der Tür.“
4. Pflegeprozess
4.1. Eintritt
Beim Eintritt brauchen die PatientInnen genügend Zeit um die neue Umgebung (im Spital) „ertasten
und fühlen“ zu können. Eine gezielte Einführung ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig.
Pflegeanamnese:
Die Pflegefachperson ermittelt bei der Pflegeanamnese die Bedürfnisse und Gewohnheiten aber auch
die Einschränkungen des Patienten bzw. der Patientin (s. dazu den Pflege-standard zum Anamnesegespräch).
Diese Informationen dienen als Grundlage für eine angepasste Pflegearbeit. Folgende Fragen zur
Seheinschränkung können hilfreich sein:
1) Seit wann sind Sie sehbeeinträchtigt bzw. blind, wie ist es dazu gekommen und was können Sie
sehen?
2) Welche Einschränkungen erleben Sie aufgrund Ihrer Augenerkrankung im Alltag und wie gehen
Sie damit um? (z.B. Erkennen von Personen, Lesefähigkeit, Mobilität).
3) Haben Sie eine sehbehinderte Beratung oder eine Blindenschule besucht?
4) Welches Hilfsmittel (Lupe, Lichtregulation, etc.), hilft Ihnen im Alltag zur Überwindung der
Seheinschränkung bzw. Sehbehinderung? Haben Sie diese Hilfsmittel dabei?
5) Wo (im Alltag) und wofür brauchen Sie Hilfe? Wer hilft Ihnen zu Hause?
6) Was können wir tun, damit Sie sich im Spital sicher fühlen und sich zurecht finden?
7) Welche konkreten Fragen haben Sie im Hinblick auf die Zeit nach dem Spitalaustritt?
4.2 Patientenedukation / Mikroschulung
Patientenedukation ist ein Prozess, der beim Eintritt beginnt und beim Austritt beendet wird. Durch
eine individuelle Schulung-Information-Beratung wird dadurch ein höheres „Selbstmanagement“
(Selfcare: Zegelin 2002) ermöglicht. Die Verabreichung der Augentropfen und Salben oder der Umgang
mit speziellen Hilfsmitteln gehören dazu. Dabei sollte die Pflegefachperson u.a. darauf achten, dass:
1) Zeit und Raum (zum Austrittsgespräch) im Voraus gut geplant wird.
2) Das Vorwissen der PatientInnen und ihre allfälligen Einschränkungen (visuell, sprachlich, kognitiv,
manuell ) berücksichtigt werden.
3) Durch motivierende Gesprächsführung6 ein gute Adhärenz (Rollnick et al., 2002) ermöglicht wird.
Bei der Mikroschulung zur Verabreichung der Augentropfen sind folgende Aspekte zu beachten:
6 Die Motivierende Gesprächsführung (auch MI oder Motivational Interviewing) ist ein zielgerichtetes, klientenzentriertes Beratungskonzept zur Lösung
ambivalenter Einstellungen gegenüber Verhaltensänderungen (Miller/Rollnick 2002).
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Prof. Dr. Dr. Sebastian Wolf
 Die angebrochenen Tropfenflaschen und Augensalben sind (aus Sterilitätsgründen) nur einen Monat
haltbar.
 Obwohl die Augentropfen und Augensalben lokal angewendet werden, können systemische
Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten. Patienten mit
Herz - Kreislauferkrankungen, Asthma bronchiale und Diabetes mellitus sind hier einem erhöhten
Risiko ausgesetzt.
 Die Tropfenflasche oder Salbentube darf weder das Auge noch die Wimpern berühren.
 Müssen zwei verschiedene Augentropfen in dasselbe Auge appliziert werden, sollte eine Wartezeit
von mindestens 5 Minuten eingehalten werden.
 Die Wirkung von Augenmedikamenten, die den Augendruck beeinflussen, ist vom
Medikamentenspiegel abhängig, d.h. auf eine gleichmässige zeitliche Planung ist zu achten.
4.3 Austritt
Beim Austritt sollte nach Möglichkeit eine Bezugsperson anwesend sein und die Pflegefachperson
sollte auch folgende Aspekte berücksichtigen:
 Die Schriftgrösse bei der Medikamentenplanung muss gut lesbar sein (eventuell farbig kennzeichnen).
 Adressen und Tel. Nummern der Beratungsstelle für Sehbehinderte (je. n. Wunsch) abgeben.
 Schemata zur Verabreichung der Augentropfen und Augensalben abgeben.
Literaturquelle
 Anleitung zur Verabreichung der Augensalben, Universitätsklinik für Augenheilkunde, Maier &
Rüegsegger, 2006
 Gemeinsam Weiterkommen: Tipps für den Umgang mit Blinden und Sehbehinderten, Schweizerischer
Blindenbund
 Hinweise zum Leitbild Pflege Augenklinik Inselspital, Kompetenzzentrum für Sehbehinderung im
Alter, Zürich, F. Heussler, www.ksia.ch
 Leitfaden für den Umgang mit sehbehinderten oder blinden Menschen im Spital, R. Bühlmann,
Überarbeitet: F. Meier, Augenklink, Juli 2009
 Patientenedukation: Mikroschulung zur Verabreichung von Augentropfen (Abschlussarbeit), F. Maier,
2006 (Anhang 3 und 5)
 Patientenedukation: Präsentationsunterlagen zum Augenkurs 2015, Inselspital Bern, N. Häusler
 Sehbehinderung und Blindheit: 10 Fragen und Antworten, SZBLIND (schweizerischer Zentralverein
für das Blindwesen) , 2013
 Sehbehinderung und Blindheit: Entwicklung in der Schweiz, SZBLIND; 2012
 Wer ist Sehbehindert?, www.obtiva.ch
Beratungsstellen
 Agile, Behinderten-Selbsthilfe Schweiz www.agile.ch
 Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde (BRSB) Bern, Zähringerstrasse 54,
3012 Bern, Tel. 031 750 51 51, Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30- 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr, www.brsb.ch
 Blinden- und Sehbehinderten Zentrum Bern, Neufeldstr. 95, 3012 Bern, Tel. 031 306 33,
 BRSB Biel, Bahnhofplatz 3, 2502 Bienne , Tel. 032 323 62 66
 Center d’Information et de Rèadaptation, www.agile.ch
 CENTREVUE, www.cetrevue.ch
 Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband SBV, www.sbv-fsa.ch
 Schweizerischer Blindenbund, Geschäftsstelle; Friedackerstrasse 8, Postfach 8050 Zürich
 Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB, Schützengasse 4, CH-9001 St. Gallen,
www.szb.ch, Tel 044 317 90 00, www.blind.ch
 www.b-bern.ch
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Universitätsklinik für
Augenheilkunde
Direktor und Chefarzt:
Prof. Dr. Dr. Sebastian Wolf
Tropfanleitung (Stirn Technik)
Flasche zwischen Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger nehmen.
Flaschenspitze zeigt gegen unten. Den Daumen an die Stirne halten.
Mit der anderen Hand das Unterlid nach unten ziehen.
Den Kopf zurückneigen, nach oben blicken und tropfen.
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Achtung: Die Flasche nicht gegen
das Auge kippen!
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Tropfanleitung (Nasenrücken Technik)
Die Augentropfen in die Hand nehmen. Die Flasche auf den Nasenrücken aufstützen.
Mit der anderen Hand das Unterlid herunterziehen. Kopf leicht nach hinten biegen und tropfen.
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Augensalbenverabreichung
 Hände mit Seife waschen und gut
trocknen!
 1 - 2 cm langen Strang Augensalbe
auf den Zeigefinger auftragen.
 Den Finger mit der Salbe vorsichtig
zum Auge führen.
 Das Unterlid mit der anderen Hand
herunterziehen.
 Die Salbe in den Unterlidsack
auftragen.
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