in den Straußwirtschaften in Waldrach vom 2. bis 4. Oktober 2015

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in den Straußwirtschaften in Waldrach vom 2. bis 4. Oktober 2015
Jahrgang 46 (115)
Freitag, den 2. Oktober 2015
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in den Straußwirtschaften
in Waldrach
vom 2. bis 4. Oktober 2015
Näheres siehe im Innenteil!
Ausgabe 40/2015
Ruwer
- 2 -
Ausgabe 40/2015
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100
E-Mail-Adresse: [email protected]
Internet-Adresse: www.ruwer.de
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags nachmittags geschlossen
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Touristinformation Ruwer
Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel
Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403
Öffnungszeiten:
montags - freitags von
09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Juli bis Oktober
samstags von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Redaktion Amtsblatt
Telefon: 06500-918132
E-Mail Adressen: [email protected]
[email protected]
Redaktionsschluss für redaktionelle Texte
Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr
Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt
Privatanzeigen
nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren
jeweils Montag in der Erscheinungswoche
Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250
Polizei
Allgemeiner Notruf.................................................................. Tel.: 110
Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,
Thomm
Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0
Kriminal- u. Bezirksdienst Herr
Bernd Porten.........................................................Tel.: 06502 / 9157-41
Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth
Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0
.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205
Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0
.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292
Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162
Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf
Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0
Kriminal- und Bezirksdienst Herr Winter.........Tel.: 06503 / 9151-24
Feuer und technische Hilfe
Notruf......................................................................................... Tel.: 112
Rettungsdienst / Krankentransport
Do.
19:00 Uhr - Fr.
07:00 Uhr
Fr.
16:00 Uhr - Mo.
07:00 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen durchgehend geöffnet
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss
direkt der Rettungsdienst unter der Tel.Nr. 112 angefordert werden.
Kinderärztlicher Notdienst
Samstag, Sonntag, Feiertage:
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 - 18.00 Uhr
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige
Dienstpraxis:.................................................................. 01805-767 5463
Augenärztlicher Notdienst
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst seit 1. Januar 2014
Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1,
54292 Trier, Tel.: 0651-2082244
Öffnungszeiten seit 1. Januar 2014
Mo.
19:00 Uhr - Di.
07:00 Uhr
Di.
19:00 Uhr - Mi.
07:00 Uhr
Mi.
14:00 Uhr - Do.
07:00 Uhr
Do.
19:00 Uhr - Fr.
07:00 Uhr
Fr.
16:00 Uhr - Mo.
07:00 Uhr
Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem
Feiertag 07:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
01805-065100 (12 ct/Min)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer
Vereinbarung möglich.
Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.
Notdienst der Apotheken
Seit 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als
auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige
Rufnummer
01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes
zu erreichen.
Notaufnahme der Krankenhäuser
Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden
Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:
- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses
- chirurgische und innere Abteilung des Ökumenischen Verbundkrankenhauses, Standort Elisabethkrankenhaus, Tel.: 0651-683-0
- chirurgische und innere Abteilung des Ökumenischen Verbundkrankenhauses, Standort Marienkrankenhaus Trier-Ehrang, Tel.:
0651-683-0
- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses
- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,
Hermeskeil
Tierärztlicher Notdienst
Es lagen keine neuen Angaben vor.
Rettungsleitstelle Trier............................................................. Tel.: 112
Sozialstation
Ärztliche Notdienste
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der Verbandsgemeinde
Ruwer........................................................................ Tel.: 06500 / 19219
.................................................................................. und 06500 / 9151-0
Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde
Ruwer (seit 1. Dezember 2013 auch für Lorscheid)
Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten
Kontakt BDZ Trier
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier
c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Feldstraße 16, 54290 Trier
Telefon............................................................ 116 117 (ohne Vorwahl)
Öffnungszeiten
Mo.
19:00 Uhr - Di.
07:00 Uhr
Di.
19:00 Uhr - Mi.
07:00 Uhr
Mi.
14:00 Uhr - Do.
07:00 Uhr
Pflegestützpunkt
Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte
Menschen und ihre Angehörigen
Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach
Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943
E-Mail:.......................Therese.Grewenig@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944
E-Mail:............................... [email protected]
Fax:..................................................................................... 06500-917945
Ruwer
- 3 -
Wasserversorgung durch
Zweckverband Wasserwerk Ruwer
Neue Telefonnummer:
Störungsannahme:
Während der Bürozeiten:.......................................Tel.: 06500-918201
Außerhalb der Bürozeiten:.....................................Tel.: 0170-1612245
Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,
......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)
Stromversorgung
Westnetz GmbH
Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244
Erdgasversorgung
Entstörungsnummer Erdgas für die Gemeinden Kasel und Mertesdorf.....................................................Tel.: 0800-717-2599 (kostenfrei)
Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde
Ruwer
Silke Meyer
Tel. Verbandsgemeindeverwaltung: .............................. 06500-918114
Handy:............................................................................... 0171-5651443
E-Mail:............................................................... [email protected]
Sicherheitsberater für Senioren
in der Verbandsgemeinde Ruwer
Franz Petry, Waldracher Str. 5, 54317 Osburg
Tel.: ....................................................................................... 06500-1524
E-Mail:....................................................... [email protected]
Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel
Tel.:.................................................................................... 0170-2716450
E-Mail:..........................................................................F.Theis@web.de
Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,
Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem
Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im
Straßenverkehr.
Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich
Kreis Trier-Saarburg
Leitstelle Älter werden
Die Sicherheitsberater der VG Ruwer
Beauftragter für Naturschutz für den Bereich
der Verbandsgemeinde Ruwer
Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach,
.......................................................................................Tel.: 06500-7293
Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner in
der Verbandsgemeinde Ruwer
Schiedsamtsbezirk Waldrach
für die Ortsgemeinden
Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach
Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b
54317 Morscheid
Tel.: 015755233012
Stellvertreter:
Klaus Bauer, Ringstraße 11
54317 Osburg
Tel.: 06500-991116
Schiedsamtsbezirk Osburg
für die Ortsgemeinden
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm
Schiedsmann:
Klaus Bauer, Ringstraße 11
54317 Osburg
Tel.: 06500-991116
Stellvertreter:
Norbert Eiden, Kirchgasse 2
54318 Mertesdorf
Tel.: 0162-9824542
Schiedsamtsbezirk Pluwig
für die Ortsgemeinden
Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u.
Schöndorf
Ausgabe 40/2015
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten
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Schiedsmann:
Stellvertreter:
Norbert Eiden, Kirchgasse 2
54318 Mertesdorf
Tel.: 0162-9824542
Klaus Bauer, Ringstraße 11
54317 Osburg
Tel.: 06500-991116
Forstdienststellen
in der Verbandsgemeinde Ruwer
Forstamt Hochwald
Auf der Burg 1, 54426 Dhronecken
....................................................................................Tel.: 06504-9547-0
mit den Forstrevieren:
Forstrevier Osburg-Farschweiler
Revierleiter Clemens Philipps...................................Tel.: 06500-7673
Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl
Forstrevier Schöndorf
Revierleiter Karl Franzen.......................................Tel.: 06588-910736
Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg
Forstrevier Waldrach
Revierleiter Michael Gillert.......................................Tel.: 06500-7293
Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath
Forstrevier Reinsfeld-Grimburg
Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710
Staatswald
Forstrevier Sternfeld
Revierleiter Markus Kritten...................................Tel.: 06500-910486
..................................................................... oder mobil 01522 8850297
Staatswald
für die Gemeinde Thomm:
Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970
Forstrevier Fell
Revierleiter Rainer Müller.........................................Tel.: 06504-8750
Zweckverband Abfallwirtschaft
im Raum Trier (A.R.T.)
Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:
Abfall-Telefon ....................................................... Tel.: 0651- 9491414
Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße ...... Tel.: 0651- 9491155
Zentraldeponie Mertesdorf ................................. Tel.: 0651- 9491350
Bodenbörse ........................................................... Tel.: 0651- 9491313
Telefax A.R.T. ........................................................ Tel.: 0651- 9491609
Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg .......... Tel.: 0651- 9491233
Wertstoffeinsammlung ......................................... Tel.: 0651- 9491235
Erdaushubzwischenlager Mertesdorf ................. Tel.: 0651- 9580110
Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld
Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr
von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Papier- und Wertstoffabfuhr:
am Freitag, 9. Oktober 2015 für die Ortsgemeinden:
Gusterath, Kasel, Lonzenburg, Morscheid und Riveris
Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der
Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2015 der A.R.T.
Weitere wichtige Telefonnummern
Sozialstation Caritas,
Schweich ................................................................. Tel.: 06502-994003
Ruwer
- 4 -
CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte,
Trier.............................................................................Tel.: 0651-828500
................................................................................... Fax: 0651-8285050
Zweigstelle Hermeskeil..........................................Tel.: 06503-994157
................................................................................... Fax: 06503-994158
Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.V..........................Tel.: 06500-1761
..................................................................E-Mail: [email protected]
Malteser Hilfsdienst
Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882
Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047
Lebensberatung
Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032
Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.
Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740
Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805
Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,
Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497
Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt
bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740
Frauenhaus Trier
Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte
Frauen und deren Kinder
Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200
Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
- Beratung und Hilfe für Frauen und Familien Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960
Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100
Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen
..................................................................................Tel.: 0651-9496-222
Talisman Männerbüro Trier e.V.
Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer
...................................................................................Tel.: 0172-6818451
Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950
Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier
e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100
HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte
Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085
Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher
Tel.: 06592-3501
und ..................................................................................Tel.: 02692-343
Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-................
Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr
Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern
.......................................................................................Tel.: 06507-8245
Sucht-Infoline für Rheinland-Pfalz.......................Tel.: 0800-5511600
Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige....................................... Tel.: 0160-94646208
.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de
Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111
oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222
Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333
Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20
Integrationsfachdienst (IFD):
- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)
.....................................................................................Tel.: 0651-146500
- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben
(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250
Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17
Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610
Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.
AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557
..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0
...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12
Hospiz-Verein Trier e.V.....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656
Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.
.................................................................................Tel.: 0651-99476405
Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen
...................................................................................Tel.: 06503 - 99244
Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114
DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219
DRK Ruwertal u. Vorderer Hochwald e.V.........Tel.: 0176-72480129
SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson
Ruwertal...................................................................Tel.: 06588-983800
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Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier
SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180
Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon............................................................................. Tel.: 0800-5465500
Haus der Gesundheit Trier /
Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217
Jobcenter Trier-Saarburg
Neue Öffnungzeiten des Jobcenters Trier-Saarburg
Montag ...............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag .............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch.............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
(Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag ........................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag ................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr
(Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung)
Verbandsgemeinde
Ruwer
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Ruwer im Landkreis Trier-Saarburg
sucht ab sofort
eine Jugendpflegerin/einen Jugendpfleger
in Vollzeit (39 Wochenstunden) zunächst in Elternzeitvertretung.
Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:
• Konzeptentwicklung und Qualitätssicherung
• Aufbau, Weiterentwicklung und Begleitung der offenen
Jugendarbeit in den Ortsgemeinden
• Wahrnehmung der jugendpflegerischen Aufgaben für
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne der
rechtlichen Vorgaben des SGB VIII
• Planung und Durchführung von sozialpädagogischen Projekten und Freizeitmaßnahmen sowie Vernetzung vorhandener Angebote
• Kooperation mit der Kreisjugendpflege, der AG Jugendpflege im Landkreis Trier-Saarburg, der Schulsozialarbeit,
der Jugendberufshilfe, dem Sozialraumzentrum und den
örtlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege
• Ausbildung, Begleitung, Beratung und Förderung von
Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit
• Gremien-, Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Wir erwarten:
• Ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder einen vergleichbaren beruflichen Werdegang
• Berufserfahrung im Bereich der Jugendhilfe und speziell in
der Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil
• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch in den Abendstunden und an Wochenenden
• Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
und Organisationstalent
• Fahrerlaubnis der Klasse B
• Dienstliche Mitbenutzung des Privat-Pkw
• EDV-Kenntnisse in den Office-Standardprogrammen
Wir bieten:
• Einen gut entwickelten, interessanten und vielseitigen
Arbeitsplatz mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
• Kollegiale Beratung im Rahmen der AG Jugendpflege im
Landkreis Trier-Saarburg
• Leistungsgerechte Bezahlung nach den Vorschriften des
TVöD-SuE und den im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 23.10.2015 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
- Herrn Bürgermeister Bernhard Busch Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach
Ruwer
- 5 -
Benutzungs- und Gebührensatzung
des Personenstandsarchivs des Standesamtes Ruwer
vom 28.09.2015
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) vom 31.01.1994 (GVBl S. 153), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181), sowie des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.02.2011 (GVBl. 2011, S. 25),
sowie des Landesarchivgesetzes vom 05.10.1990 (GVBl. S. 277),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl.
S. 301), hat der Verbandsgemeinderat Ruwer in seiner Sitzung am
22.04.2015 folgende Satzung zur Nutzung des Personenstandsarchivs des Standesamtes Ruwer beschlossen:
§1
Aufgaben und Stellung des Personenstandsarchivs
der Verbandsgemeinde Ruwer
(1) Die Verbandsgemeinde Ruwer unterhält im Sachgebiet - Standesamt - ein Archiv.
(2) Dieses Archiv verwahrt alle Personenstandsregister (Geburten-,
Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister), die gemäß § 5
Abs. 5 des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122),
in der jeweils gültigen Fassung, folgende Fortführungsfristen überschreiten:
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister = 80 Jahre
Geburtenregister = 110 Jahre
Sterberegister = 30 Jahre.
(3) Die vorgenannten Fristen gelten auch für die Sammelakten zu
den archivierten Personenstandseinträgen.
(4) Das Archiv wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Standesamtes Ruwer verwaltet.
§2
Benutzung des Archivs
(1) Das im Archiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser
Archivordnung von jedermann genutzt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt, soweit sich nicht aus Rechtsvorschriften etwas
anderes ergibt. Das berechtigte Interesse wird insbesondere aus
dem Zweck der Nutzung und dem Nutzungsgegenstand abgeleitet
(vgl. Abs. 4).
(2) Als Benutzung des Archivs gelten:
a) schriftliche und mündliche Auskünfte und Beratung durch die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes
b) Fertigung von beglaubigten Fotokopien, sowie Übertragung auf
Film- oder Fotomaterialien von den archivierten Personenstandsregistern und Sammelakten,
c) Einsichtnahme in das Archivgut in den von den zuständigen Mitarbeitern des Standesamtes zugewiesenen Räumen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf ausführliche fachliche Beratung
und weitergehende Hilfen, wie beispielsweise beim Lesen älterer
Texte, deren Schrift schwer entzifferbar ist.
(4) Das Archivgut kann im Wesentlichen zu folgenden Zwecken
genutzt werden:
a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten,
b) für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen,
c) zur Wahrung berechtigter persönlicher Belange und aus persönlichem Interesse (z.B. Familienforschung, Einsichts- und Auskunftsrechte des durch das Archivgut Betroffenen, wie z.B. Klärung von
Gehöferschafts- oder Grundbuchangelegenheiten).
§3
Benutzungsantrag
(1) Die Benutzung des Archivs wird auf den schriftlichen oder
mündlichen Antrag des Benutzers hin zugelassen, soweit Sperrfristen nicht entgegenstehen. Im Antrag sind der Zweck und der
Gegenstand der Benutzung anzugeben. Der Antragsteller hat sich
auf Verlangen auszuweisen.
(2) Bei schriftlichen und mündlichen Anfragen kann der Benutzer
sein berechtigtes Interesse auch ohne den Benutzungsantrag darlegen. Er muss dann, falls erforderlich, von den zuständigen Mitarbeitern auf seine Verpflichtungen nach dieser Archivordnung und der
Gesetze (insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes) hingewiesen
werden und gegebenenfalls diese Verpflichtung anerkennen.
(3) Der Antragsteller muss, soweit sich die Einträge nicht auf die
Vorfahren des Betreffenden beziehen, vor der Einsichtnahme in
die archivierten Personenstandsregister oder Sammelakten eine
schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er bei der Auswertung
des Archivguts die Rechte und die schutzwürdigen Interessen der
Verbandsgemeinde, die bestehenden Persönlichkeitsrechte Drit-
Ausgabe 40/2015
ter beachtet und deren schutzwürdige Interessen wahrt. Verstöße
gegenüber den Berechtigten muss er selbst vertreten. Die Verbandsgemeinde Ruwer ist von Ansprüchen Dritter freizustellen.
(4) Mit dem Benutzungsantrag verpflichtet sich der Benutzer bei
der Auswertung des Archivgutes Belegstellen anzugeben und bei
einer wesentlichen Verwendung von Archivgut von jedem Druckwerk (auch Manuskripte und unveröffentlichte Abhandlungen)
dem Archiv der Verbandsgemeinde Ruwer - Sachgebiet Standesamt
-ein Belegstück kostenlos abzuliefern (Belegexemplar).
(5) Beruht die Arbeit nur zum Teil auf Archivgut des Personenstandsarchivs der Verbandsgemeinde Ruwer, so hat der Benutzer
die Drucklegung mit den genauen bibliographischen Angaben
anzuzeigen und kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten dem
vorgenannten Archiv zur Verfügung zu stellen.
§4
Benutzungserlaubnis und ihre Einschränkungen
(1) Über die Benutzungserlaubnis, über Auflagen und Einschränkungen entscheidet nach Maßgabe dieser Archivordnung und des
Gesetzes die Archivverwaltung.
(2) Die Benutzung des Archivs kann über § 3 Abs. 2 des LArchG
hinaus auch aus Gründen der Sicherung, Erhaltung und Nutzung
des Archivgutes eingeschränkt oder versagt werden, wenn z.B.
- der Antragsteller wiederholt und schwerwiegend gegen die
Archivordnung verstoßen hat,
- das Archivgut vom Standesamt oder einer anderen Abteilung
der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer benötigt wird,
- die Kapazität des Archivs eine Begrenzung des Benutzungsanspruchs erforderlich macht.
(3) Die Benutzungserlaubnis kann mit Auflagen, Bedingungen und
Befristungen versehen werden, wenn dies zur Erhaltung und Sicherung des Archivgutes oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist.
(4) Die Benutzungserlaubnis kann zurückgenommen oder widerrufen werden wenn
a) nachträgliche Gründe bekannt werden, die zur Versagung der
Benutzung geführt hätten,
b) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen,
c) mündlich abgegebene Verpflichtungen nach der Archivordnung
nicht eingehalten werden,
d) der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihm erteilte
Nebenbestimmungen nicht einhält,
e) der Benutzer Persönlichkeitsrechte oder schutzwürdige Belange
Dritter nicht beachtet,
f) der Benutzer Archivgut entwendet, unsachgemäß behandelt,
beschädigt, verändert oder dessen innere Ordnung stört,
g) der Benutzer die Entrichtung der Gebühren verweigert.
§5
Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum
(1) Die archivierten Personenstandseinträge sowie die dazugehörigen Sammelakten können während der Öffnungszeiten in den zugewiesenen Räumen oder dem Standesamtsbüro benutzt werden.
(2) Beim Umgang mit dem Archivgut ist es untersagt, zu essen, zu
rauchen oder zu trinken. Taschen, Rucksäcke, Mäntel und dergleichen dürfen nicht in den Raum der Benutzung des Archivgutes
mitgenommen werden. Die Haftung der Verbandsgemeinde wird
für diese hinterlegten Sachen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Bei der Anwesenheit mehrerer Benutzer sind Störungen jeglicher Art zu unterlassen.
(3) Der Benutzer darf ohne Zustimmung durch die Bediensteten
der Archivverwaltung keine Kameras oder andere Hilfsmittel zur
selbständigen Ablichtung von Archivmaterial benutzen. Für Ablichtungen aus Archivmaterial werden Gebühren erhoben.
§6
Behandlung von Archivgut
Die zur Benutzung vorgelegten Archivmaterialien sind pfleglich zu
behandeln. Es ist nicht erlaubt Striche oder Bemerkungen anzubringen, verblasste Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu
bearbeiten, zu radieren, Blätter herauszunehmen oder Archivgut
als Schreibunterlage zu benutzen. Die archivierten Personenstandseinträge müssen in dem vorgelegten Ordnungszustand belassen
werden. Vom Benutzer festgestellte Schäden und Eingriffe in die
Ordnung des Archivgutes sind unverzüglich der Archivverwaltung
anzuzeigen.
§7
Schriftliche und mündliche Auskünfte
(1) Auskünfte beschränken sich in der Regel auf Mitteilungen über
das Vorhandensein, Art, Umfang und Zustand des Archivgutes.
Ruwer
- 6 -
(2) Weitergehende Mitteilungen, die eine Suche erforderlich
machen und die konkrete Personenstandsdaten beinhalten, sind
gebührenpflichtig.
(3) Ausdrucke aus den elektronischen Archiven sind möglich. Diese
Ausdrucke sind gebührenpflichtig.
(4) Ausführliche schriftliche und mündliche Auskünfte können kostenpflichtig erteilt werden, wenn dies nicht den Arbeitsablauf der
Standesamtsmitarbeiter erheblich beeinträchtigt.
§8
Reproduktion und Ablichtungen des Archivgutes
Die Herstellung von Ablichtungen und Druckerzeugnissen erfolgt
grundsätzlich durch Mitarbeiter des Standesamtes und nur im Rahmen der bestehenden technischen und personellen Möglichkeiten.
Der Benutzer hat hierfür die Auslagen zu tragen. Ein Anspruch auf
die Herstellung von Reproduktionen besteht nicht. Die Selbstanfertigung von Reproduktionen ist ohne Zustimmung durch die Mitarbeiter des Standesamtes nicht gestattet.
§9
Gebühren
a) Für die Benutzung des Archivs werden Gebühren erhoben. Die
Grundgebühr für Service-Leistungen durch die Mitarbeiter der
Archivverwaltung (Standesamt) beträgt 10,00 Euro.
b) Gebühren für Beratung oder Hilfeleistung bei der Suche von
archivierten Personenstandseinträgen bzw. Sammelakten und
schriftliche Auskünfte sind gemäß § 7 Abs. 2 KAG unter Berücksichtigung des Benutzungszweckes nach dem Zeit-, Personal- und
Sachaufwand, den die Benutzung dem Archiv verursacht, zu bestimmen. § 38 KAG bleibt unberührt.
c) Die Gebühren für die weitere Nutzung der Archivmaterialien
werden in einer Gebührenordnung als Anlage zur Satzung festgelegt.
d) In besonderen Fällen kann von der Erhebung der Gebühren
abgesehen werden, insbesondere, wenn die Benutzung des Archivs
für nachweisbare wissenschaftliche oder heimatkundliche Forschungen erfolgt.
§ 10
Inkrafttreten
Die Archivsatzung einschließlich der Gebührenordnung tritt am
Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
54320 Waldrach, den 28.09.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Bernhard Busch, Bürgermeister
Hinweis gem. § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht hat.
Ausgabe 40/2015
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Anlage
zur Benutzungs- und Gebührensatzung des Archivs
des Standesamtes Ruwer vom 28.09.2015
Gebührenordnung für die Benutzung des Personenstandsarchivs
der Verbandsgemeinde Ruwer
(1) Die Archivbenutzung für Personen im Rahmen der Familienforschung, oder sonstige private Zwecke, ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
(2) Zeitaufwand:
Je angefangene Viertelstunde Zeitaufwand für nicht-amtliche und
nicht-wissenschaftliche Recherchen, wenn die zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, sowie für sonstige
Arbeitsleistungen, die von Mitarbeitern des Standesamtes erbracht
werden, werden 10,00 € berechnet (Suchgebühr).
(3) Fotokopien von archivierten Personenstandseinträgen oder
Sammelakten: Grundsätzlich können Fotokopien aus diesen
Archivgütern nur von den Mitarbeitern des Standesamtes hergestellt werden:
unbeglaubigt = 3,00 Euro
beglaubigt = 10,00 Euro
(4) Ausdrucke aus den im Standesamt vorhandenen Bildabzügen
der einzelnen archivierten Personenstandseinträgen oder Ausdruck
der elektronisch vorliegenden Familienbücher sind auf Antrag möglich und pro gedruckter Seite mit 2,00 Euro gebührenpflichtig.
(5) Fotografieren von archivierten Personenstandseinträgen oder
Sammelakten:
Fotografien aus Personenstandseinträgen dürfen nur nach vorherigen Genehmigungen hergestellt werden. Kosten pro Aufnahme:
0,50 Euro.
Energieberatung
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keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung.
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Ruwer. Die nächste Beratung findet am Donnerstag, 08.10.2015 von
15:00 bis 18:00 Uhr in Waldrach statt.
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ruwer, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der
Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,
Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100
Nachrichten und Hinweise
von Vereinen:
Bürgermeister Bernhard Busch,
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Internet und E-Mail:www.wittich.de
E-Mail: [email protected]
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Postanschrift:
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Ruwer
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Ausgabe 40/2015
Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer unter 06500/918-227 oder -210 an.
Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur Region
Trier unter der Telefonnummer 0651 145958 0 zur Verfügung.
Telefon: 06588-910349,
E-Mail: [email protected],
Internetseite: www.gusterath.de
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister
Rathausausstellung
Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung des
Kultur-, Sozial- und Jugendausschusses
Ausstellung
Hiltrud Faßbender und Bernhard Maria Müller
im Rathaus der Verbandgemeinde Ruwer
n Waldrach, Untere Kirchstraße 1
vom 7. September bis 30. Oktober 2015
„Meine Wege sind dir vertraut“
am Dienstag, den 6. Oktober 2015, um 19.30 Uhr im Gemeindebüro
Tagesordnung:
1. Mitteilungen
2. St. Martinszug
3. Zuschüsse an die Ortsvereine und Gruppen
4. OJA Räumlichkeiten
5. Veranstaltungstermine 2016
6. Verschiedenes
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister
Gutweiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Wege kennen lernen, Wege beschreiten und innehalten. Sich von der Landschaft und den Gefühlen inspirieren lassen. Unter diesen Aspekten entstanden die
Arbeiten in Acryl auf Leinwand von Hiltrud Faßbender und die Holzdrucke und Bildobjekte von Bernhard
Maria Müller.
Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des
Rathauses besichtigt werden.
Aus den Gemeinden
Farschweiler
Sprechstunde und Erreichbarkeit des Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin
Termine nach Vereinbarung.
Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536
Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und TelefonNr. auf dem Anrufbeantworter.
Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:
[email protected] oder den Beigeordneten und
Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich
weiterleiten.
Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:
www.farschweiler.de.
Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin
Gusterath
Gemeindesprechstunde
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro,
Brunnenstr. 42, können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder einer der
Beigeordneten anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt
zu erreichen:
Am 1. Dienstag des Monats findet eine Sprechstunde im Pfarr-und
Jugendheim statt. Zwischen 18.00 und 19.00 Uhr werde ich, oder der
1. Beigeordnete dort anwesend sein.
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:
privat: 06588-7125
E-Mail: [email protected]
PKW: 0170-2930362
Handy: 0170-2913467
Günther Jakobs, Ortsbürgermeister
Hinzenburg
Aus der Sitzung
des Gemeinderates Hinzenburg
vom 17.09.2015
Kindergarten
Bezüglich der Beförderung der Kindergartenkinder nach Holzerath
hat der Kreisausschuss die Mindestzahl der zu befördernden Kinder
von 8 auf 5 gesenkt. Demnach wird auch für das kommende Kindergartenjahr eine Rückfahrt am Nachmittag angeboten. Es ergeht
daher die Bitte an die Eltern das Angebot auch zu nutzen.
Sporthalle
Bei der Abrechnung der Sportanlage Schöndorf (2014) fiel in 2014
für die Gemeinde Hinzenburg eine Kostenbeteiligung in Höhe von
413,54 € an.
Spielplatz
Am 22.08.2015 hat eine Überprüfung der Spielplatzgeräte stattgefunden. Die Geräte wiesen geringe Mängel auf. Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das älteste Ratsmitglied
und zugleich der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
Reinhold Hegner den Vorsitz, Ortsbürgermeister Scherf sowie Beigeordneter Berens verließen zu diesem Tagesordnungspunkt den
Sitzungstisch.
Herr Hegner wies auf die vorangegangene Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 16.09.2015 hin und nannte die bei der Sitzung
anwesenden Personen. Er teilte mit, dass die Jahresrechnungen 2012
/ 2013 von Sachbearbeiter Hemgesberg vorgetragen und erläutert
wurden, die Rechnungsbelege wurden stichprobenartig geprüft.
Nach der Beurteilung des Rechungsprüfungsausschusses vermitteln
die aufgestellten Jahresrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen
geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die
vorgelegte Jahresrechnung 2012 und 2013 festzustellen, sowie dem
betroffenen Personenkreis Entlastung zu erteilen.
Ruwer
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Anschließend gab Herr Hegner folgenden Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Der Gemeinderat stellt die geprüften Jahresabschlüsse 2012 und
2013 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 wurden somit einstimmig vom
Gemeinderat festgestellt.
Weiter gab er folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, einschließlich des
Personenkreises welcher den Ortsbürgermeister im Hauhaltsjahr
2012 und 2013 vertreten hat, Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dem Ortsbürgermeister sowie dem betroffenen Personenkreis wurden somit Entlastung für die Jahre 2012 und 2013 erteilt.
Anschließend übernahm Ortsbürgermeister Scherf wieder den Vorsitz.
Vertrag über die Straßen- und Außenbeleuchtung (Licht und Service) zwischen den Kommunen im Kreis Trier-Saarburg und RWE
Deutschland
Die Unterlagen zu diesem Punkt wurden vor der Sitzung an alle
Ratsmitglieder verteilt. Der Vorsitzende führte aus, dass die Straßenbeleuchtungsverträge für die Ortsgemeinden in den Verbandsgemeinde Ruwer zum 31.12.2012 ausgelaufen waren. Zeitgleich mit
der Entscheidung zur Strombeschaffung (Bündelausschreibung)
wurde Ende 2012 in den Stadt- und Gemeinderäten der betroffenen Kommunen ein Vertragsentwurf zur Straßenbeleuchtung vorgestellt.
Der Vorsitzende erläuterte die einzelnen Punkte des Vertrages und
bat anschließend um Abstimmung zu folgendem Beschluss:
Der Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung für die RWE-eigenen Anlagen wird mit der RWE Deutschland AG in der vorliegenden Fassung abgeschlossen.
Beschlussfassung: einstimmig
Strombeschaffung für die Straßenbeleuchtung
Ab dem 01.01.2017 können die Kommunen die Strombeschaffung
für die Straßenbeleuchtungen selbst vergeben. Die RWE ist dann
nicht mehr automatisch Stromlieferant. Die Verträge aus dem im
Jahr 2012 von dem vom Gemeinde- und Städtebund durchgeführten Bündelausschreibung laufen bis zum 31.12.2016 mit der Option
diese für weitere 2 Jahre zu verlängern.
Ortsbürgermeister Scherf schlug vor, falls vom Gemeinde- und
Städtebund keine Bündelausschreibung durchgeführt werden sollte,
die bestehenden Stromlieferverträge unter Einbindung der Straßenbeleuchtung bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Beschlussfassung: einstimmig
Instandsetzung eines Wirtschaftsweges
Der Vorsitzende berichtete über den schlechten Zustand des Wirtschaftsweges zur Jagdhütte. Der Weg wurde bereits vor einiger Zeit
mit Fräsgut ausgebessert.
Die Problematik besteht darin, dass bei starkem Regen das Fräsgut
hinabgespült wird. Mittlerweile ist der Weg wieder so stark ausgeschwemmt worden, dass ein Befahren immer schwieriger wird.
Er hat deshalb über den Forst ein Angebot bei der Firma Bettendorf
(Steinbachweiher) eingeholt. Dieses beinhaltet das Herstellen von
5 großen Regenmulden, sowie das Abschieben der Wegebankette.
Die Kosten belaufen sich auf rd. 1065 €.
Beschlussfassung: einstimmig
Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr zur Gerätebeschaffung
Ortsbürgermeister Scherf erläuterte nochmals die Problematik mit den Atemschutzgeräten (siehe hierzu Niederschrift vom
08.12.2014!). In der Zwischenzeit hat die Feuerwehr Hinzenburg ihr
neues Feuerwehrauto erhalten, sodass die Beschaffung der 2 Atemschutzgeräte erfolgen soll.
Das Angebot hierüber beläuft sich auf rund 3.413 €.
Nach kurzer Beratung bat der Vorsitzende um Abstimmung ob die
Gemeinde die Kostenübernahme in Höhe von 3.413 € für die Atemschutzgeräte übernimmt.
Beschlussfassung: einstimmig
Hinweis: Die Ratsmitglieder Marc Lauer und Kevin Zimmer haben
an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse nicht
mitgewirkt.
Waldbegehung
Von einem Ratsmitglied wurde angefragt wann die geplante Waldbegehung stattfindet. Ortsbürgermeister Scherf wird sich in den
nächsten Tagen um einen Termin mit Revierleiter Franzen kümmern.
Anleinpflicht für Hunde
Der Vorsitzende teilte mit, dass in den letzten Wochen eine Anwohnerin von einem frei umherlaufenden Hund gebissen wurde. Es
wurde vorgeschlagen einen Hinweis im Amtsblatt zu veröffentlichen dass Anleinpflicht im Ort besteht.
Ausgabe 40/2015
Geschwindigkeitsmessung
Ratsmitglied Rausch fragte nach, ob es möglich ist ein fest installiertes Geschwindigkeitsmessgerät in der Kellerstraße zu errichten.
Der Vorsitzende sagte zu sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung
zu informieren.
Hydrant in der Kellerstraße
Ratsmitglied Berens teilte mit das sich an einem Hydranten in der
Kellerstraße der letztes Jahr neu gesetzt wurde die Teerdecke teilweise gelöst hat. Der Vorsitzende will sich mit Herrn Rausch von
der Tiefbaukolonne in Verbindung setzten, damit eine Reparatur
durchgeführt wird.
Holzerath
Sprechstunde / Erreichbarkeit
des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde findet donnerstags von 19:00 h bis 20:00 h im
Seniorenraum im Untergeschoss (Eingang neben der Feuerwehr)
statt. In dieser Zeit sind meine Stellvertreterin oder ich dort anwesend. Ansonsten erreichen Sie mich bzw. können Sie eine Nachricht
hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder per E-Mail an [email protected].
Friedbert Theis, Ortsbürgermeister
Kasel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im
Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich
oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend. Sie können mich
außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen: Postanschrift:
54317 Kasel, Brühlweg 9
Internet: www.Kasel.de Email: [email protected]
[email protected]
Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und
0651/57808.
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
Bauhof der Gemeinde kein Spielplatz!
Die Gemeinde Kasel hat neben der Garage „Im Heiligenbungert“
einen Bauhof. In letzter Zeit, häufen sich die Beschwerden, dass die
Kinder, die auf dem Schulhof spielen anschl. im Bereich des Bauhofes ihr Unwesen treiben. Pflastersteine werden in den Kundelbach
geworfen. Material, dass auf Paletten gestapelt ist wird ebenfalls
umgeworfen. Die Eltern der Kinder stehen auf dem Schulhof und
lassen dies zu.
Ich bitte Sie ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, damit die Kinder
sich nicht verletzen und ggfs. Schäden verursachen.
Martinszug in Kasel
Der diesjährige Martinszug wird wegen anderen Veranstaltungen
am Freitag, 06.11.2015 um 18:00 Uhr stattfinden.
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
Lorscheid
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Die Sprechstunde findet montags von 18:00 - 19:00 Uhr in der
Bücherei im Dorfsaal statt.
Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität
eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen.
Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.
Sie erreichen mich telefonisch unter 06500/1335.
Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin
Ruwer
- 9 -
Ortsvereinsbesprechung
Hiermit lade ich je zwei Vertreter der Ortsvereine zu einer Besprechung ein. Es sollen die Veranstaltungen und die Termine für 2016
festgelegt werden.
Die Besprechung findet am Donnerstag, 1. Oktober 2015 um 19:30
Uhr in der Bücherei statt.
Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin
Einladung zu einer Ortsbegehung
Hiermit lade ich den Gemeinderat sowie interessierte Bürger
der Ortsgemeinde zu einer Ortsbegehung ein.
Treffpunkt ist am Sonntag, 4. Oktober 2015 um 09:00 Uhr am
Dorfsaal.
Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin
Einladung zur konstituierenden
nichtöffentlichen Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Lorscheid
tagt am Montag, 26.10.2015 um 19.30 Uhr in der Bücherei des Dorfsaales.
Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin
Mertesdorf
Sprechstunde und Gemeindebüro
Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde
im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von 17.00
- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der
Sprechstunde 0651-9956722. Nachrichten können auch im Briefkasten am Bürgerhaus hinterlassen werden.
Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:
Telefon: 0651-4636121. Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter
Fax: 0651-52879
Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.mertesdorf.de
Verloren/Gefunden
Auf dem Schulhof der Grundschule Mertesdorf wurde am 16.09.2015
eine Armbanduhr gefunden. Auskunft hierzu erteilt das Fundbüro
der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1,
54320 Waldrach (Telefon-Nr. 06500-918006 oder 918026).
Bekanntmachung
Gemeinde Mertesdorf - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Nr.1 und 3 Baugesetzbuch
(BauGB), für den Bereich „Zur Bohnenwies“
Der Gemeinderat Mertesdorf hat in der Sitzung am 10.09.2015 die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Zur Bohnenwies“ beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung hiermit bekannt
gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Kraft.
Die Satzung kann während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach,
Zimmer 208, eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt. Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachstehend
abgedruckten Auszug aus der Flurkarte dargestellt.
Mertesdorf, den 22.09.2015
Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird
darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung
und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34
Ausgabe 40/2015
GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Sitzung schriftlich
unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung
begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht
wird.
Gem. § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches wird auf Folgendes hingewiesen:
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines
Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren
seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Baugesetzbuch über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe
in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der
Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt
wird.
Den Plan zur vorstehenden Bekanntmachung sehen Sie bitte auf
Seite 10!
Morscheid
Treffen mit den Vereinsvertretern
Zur Abstimmung der Bürgerhausbelegung und im Kalenderjahr
2016 stattfindender Vereinsfeste lade ich alle Vereinsvorstände und
Gruppenvertreter zu einem gemeinsamen Gespräch für Dienstag,
13.10.2015, 19.00 Uhr, in den VHS - Raum ein.
Tagesordnung:
1. Benutzerplan des Bürgerhauses im Kalenderjahr 2016
2. Veranstaltungen im Kalenderjahr 2016
3. Verschiedenes
Wegen der Wichtigkeit der Besprechung bitte ich alle Vereine und
Gruppen um ihre Teilnahme. Da unter Umständen Terminverschiebungen von bereits geplanten Veranstaltungen eines/einer Vereins/
Gruppe vorgenommen werden müssen, bitte ich um persönliches
Erscheinen. Von Vorab - Mitteilungen geplanter Veranstaltungen an
die Gemeindeverwaltung bitte ich deshalb abzusehen.
Josef Weber, Ortsbürgermeister
Einladung zur öffentlichen 13. Sitzung
des Gemeinderates Morscheid
am Dienstag, 6. Oktober 2015, 19.30 Uhr,im Bürgerhaus
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
2. Ausbau einer Gemeindestraße (Im Scheidgarten, Teilbereich
Neubaugebiet)
3. Ausbau von Gemeindestraßen (Am Kreuzweg, Im Scheidgarten)
4. Ausbau eines Wirtschaftsweges
Josef Weber, Ortsbürgermeister
Drückjagd
Am Samstag, den 03.10.2015 findet in der Zeit zwischen 11.00 und
14.00 Uhr eine Drückjagd zusätzlich statt.
Vom Langenstein in Richtung Marienlay wird diese durchgeführt.
Wanderer, Jogger, Spaziergänger werden gebeten diesen Bereich in
der genannten Zeit zu meiden.
Der starken Zunahme der Wildschweine wird hier versucht entgegenzuwirken.
Leider wird die normale Bejagung für unsern Jagdpächter immer
schwieriger, durch Wanderer mit Stirnlampen, Quadfahrer, Spaziergänger mit Hunden die alle noch nach Einbruch der Dunkelheit im
Wald unterwegs sind. Hier geht ein Appell an alle vorgenannten
dies künftig zu vermeiden.
Für das Verständnis bedanken sich der Jagdpächter und der
Jagdvorsteher, Hans Jakobs
Ruwer
- 10 -
Osburg
Sprechstunde und Erreichbarkeit
des Ortsbürgermeisters
Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis
19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen
und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder
werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:
Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg
Telefon: 06500-7129; Fax: 06500-913384
Handy: 0160-5536148
E-Mail: [email protected]
Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Ausgabe 40/2015
Öffnungszeiten des
offenen Jugendtreffs Osburg:
Donnerstags, 17:00 - 20:00 Uhr
Freitags, 18:00 - 21:00 Uhr in der alten Turnhalle.
Bei Fragen sind wir per Mail unter [email protected] erreichbar.
In eigener Sache
Wenn Sie kein Amtsblatt
bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes
nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:
06502/9147-335, -336 und -713.
Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Ruwer
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Popcorn im Maisfeld
- Die Kinderfilmwochen RLP 2015
Filmpädagogisches Aktionskino in Ruwer
Junge Filmfreunde aufgepasst: Ab Mitte Oktober tourt die
Kinderfilmwochen-Karawane wieder durch RLP und macht
am 31. Oktober in der Verbandsgemeinde Ruwer Station. Das
Konzept von Popcorn im Maisfeld: Ob im Schwimmbad, im
Klettergarten oder in einer Keramikwerkstatt - an verschiedenen außergewöhnlichen Orten in ganz Rheinland-Pfalz können
junge Filmfans besonderes Kino erleben und Popcorn knuspern.
Vom 12. Oktober bis zum 1. November 2015 werden zum
jeweiligen Ort passende Filme auf großer Leinwand gezeigt:
„Die Pirateninsel von Black Mor“ im Schwimmbad RansbachBaumbach oder auch „Kletter Ida“ im Klettergarten Kastellaun. 26 Kinoveranstaltungen wird es in Kooperation mit der
Jugendarbeit vor Ort geben.
Die Erfahrung „Film“ an Orten zu vermitteln, an denen es
keine Kinos mehr gibt und dabei zugleich die pädagogisch
begleitete Filmarbeit in RLP neu zu beleben - so lautet die Idee
hinter dem Projekt „Popcorn im Maisfeld“. Begleitet werden
die Filmvorführungen von thematisch ergänzenden Spiel- und
Bastelaktionen wie dem Erstellen von LandArt-Urzeittieren,
der Vorführung einer Rettungshundestaffel oder dem Erstellen
von Phantombildern. Am Ende kommen alle wieder zusammen und diskutieren in einem gemeinsamen Filmgespräch das
Erlebte.
Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten.
Film: Fuxia - Die Minihexe, Niederlande 2010
Altersgruppe: Kinder ab 8 Jahren
Termin: Samstag, 31.10.2015, 14.00 - 18.00 Uhr
Ort: Grillhütte Schornstein-Wald, Osburg
Lokaler Veranstalter & Anmeldung: Jugendpflege VG Ruwer,
Simon Orth,Tel.: 0151/50740290, [email protected]
Passend zum Film wird es eine gespenstische Bastelaktion
geben.
Pluwig
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin!
Sie erreichen mich unter der Tel.-Nr. 06588/988778 oder 3014.
Ggf. hinterlassen Sie eine Nachricht - wir rufen Sie schnellstmöglich
zurück.
e-Mail: [email protected]
Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin
Aus der Sitzung des Gemeinderates Pluwig
vom 15.09.2015
Rasentraktor
Der Rasentraktor wurde im Werte von 4.999,00 € beim günstigsten
Anbieter angeschafft und ist bereits im Einsatz.
Grundstücke verkauft
Die restlichen Grundstücke im Baugebiet Spatelweg wurden vermarktet. Derzeit ist noch ein Grundstück reserviert, für zwei weitere
Bauflächen gibt es Interessenten.
Sportplatz
Der Rasenplatz ist wieder bespielbar, am 16.08.2015 wurde zum
Saisonbeginn der Platz durch die Beigeordnete Martina Philippi
und eine Ballspende für eine erfolgreiche Saison übergeben. Die
Vorsitzende dankte den Verantwortlichen beider Gemeinden und
den Mitgliedern der DJK für die gute Zusammenarbeit und für das
Engagement zur Pflege der Sportanlage.
Ausgabe 40/2015
Als neuer Platzwart übernimmt Clemens Bettendorf künftig die
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen des Rasenplatzes und ist
verantwortlich für die Bespielbarkeit.
Um ständigem und unerlaubtem Betreten des Rasenplatzes an der
Sportanlage entgegen zu wirken (Spielende Kinder, freilaufende
Hunde und Katzen etc.), ist die Errichtung eines Zaunes um den
Sportplatz dringend erforderlich. Die meisten Anlagen, besonders
Rasenplätze, sind durch entsprechende Zaunanlagen vor unbefugter Nutzung geschützt. Besonders nach der aufwendigen Sanierung
der Rasenspielfläche ist eine vollständige Umzäunung notwendig.
Die Kosten für eine ergänzende Schutzzaunanlage mit Toreingängen würden sich auf ca. 6.000,00 € belaufen. Die Finanzierung der
Materialkosten würden die Ortsgemeinden Gusterath und Pluwig
je zur Hälfte übernehmen. Der Aufbau könnte durch Eigenleistung
des Vereins erfolgen.
Nach einer ausführlichen Erörterung im Gemeinderat sollte seitens
der Planer der Verbandgemeindeverwaltung eine Ausführungsplanung und Kostenermittlung für eine Umzäunung, beginnend ab
dem Bürgerhaus incl. des Sportlerheimes, bis zur bestehenden Zaunanlage erfolgen, um dann mit den Gemeinden und dem Sportverein eine gemeinsame Lösung zu zielen.
Ratsmitglied Kruft informiert den Platzwart über die bestehenden
Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke zur Kultivierung der Flächen an der bereits bestehenden Zaunanlage.
Kindergarten saniert
In der Kitaeinrichtung konnten in den Ferien verschiedene Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden.
Straßenverkehr
Über die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Bereich des
Friedhofes wurde informiert (keine wesentlichen Überschreitungen).
Bezüglich eines Ortstermins zur Verkehrsregelung wurde von der
Anbringung von Verkehrsspiegeln an der Seniorenheim- und KitaAusfahrt von den zuständigen Behörden abgeraten, da ein Verkehrsspiegel den Fahrzeugführer eher dazu verleitet, schneller aus
der Ausfahrt herauszufahren. Im Bereich der Kita wird das Problem
durch einen Heckenschnitt entschärft. Die Tempo 30-Zone wurde
am Ortseingang aufgehoben und im Bereich der Ortsmitte eingerichtet.
Zeltlager
Die Vorsitzende dankte den Verantwortlichen für die Ausrichtung
des Zeltlagers der Jugendfeuerwehr für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer.
Karl-May-Spiele
Weiterhin sprach die Vorsitzende den Karl-May-Freunden den
Dank und die Anerkennung für die Aufführungen der Karl-MaySpiele und das unermüdliche Engagement aus.
Hundetoilette
Die Nutzung der eingerichteten Hundetoilette lässt zu wünschen
übrig. Wiederholt wurden starke Verunreinigungen im Bereich des
Bolzplatzes, der Sportanlage und der Zuwegung zur Hundeschule
festgestellt. Hierzu sollte nochmals eine Mitteilung im Amtsblatt
mit dem Hinweis auf eine Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer
Nutzung und Entsorgung erfolgen. Von einer Verlegung der bestehenden Hundetoilette bzw. einer zusätzlichen Anschaffung wurde
abgeraten.
Pluwiger Kulturherbst
Die Vorsitzende erläuterte die Veranstaltungen zum Pluwiger Kulturherbst 2015, der z.Zt. mit 30.000 Flyern für die Haushalte im
Kreis Trier-Saarburg beworben wird.
Die Eröffnung wurde mit dem Wandertag am 06.09.2015 gestartet.
Am Sonntag, 27.09.2015 findet der 8. Bauern- und Handwerkermarkt mit über 80 Standbandbetreibern und zahlreichen Gästen
und Besuchern statt.
Im Apothekergarten findet am 03.10.2015 ein Vortag zu Heilpflanzen der Bibel mit Erntedankfeier statt.
Rock-Konzert mit der Gruppe „Osburn“ am Samstag, 17.10.2015 ist
in der Sporthalle
Die Theatergruppe aus Franzenheim führt am Samstag. 14.11.2015
das Mundartstück „Der Nächste bitte“ in der Sporthalle Pluwig auf.
Der Weihnachtsmarkt wurde auf Sonntag, 29.11.2015 in der Mehrzweckhalle terminiert.
Die Abschlussveranstaltung führt die Feuerwehrkapelle Pluwig am
Sonntag, 20.12.2015 an verschiedenen Plätzen in der Gemeinde Pluwig mit Weihnachtskonzerten durch.
Die Vorsitzende dankt allen Beteiligten und den Organisatoren, die
sich jährlich für das gemeinsame Kulturprojekt mit Herzblut engagieren und finanziell unterstützen.
Ruwer
- 12 -
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Für die Veranstaltungen zum Kulturprogramm Pluwiger Sommer
wurden von Verbandsbürgermeister Busch als Schirmherr 250,00 €
als Spende übergeben.
Weiterhin wurde für diese Veranstaltungen 400,00 € durch die
RWE-Deutschland AG, Trier zur Verfügung gestellt.
Der Rat beschloss einstimmig die Annahme dieser Zuwendungen
für den Haushalt 2015.
Anschaffung eines Containers für den Bauhof
Die Gemeinde verfügt über keinen geschlossenen Raum zum
Abstellen bzw. Lagern der gemeindlichen Arbeitsgeräte und
Maschinen. Um Diebstahl und weiteren Beschädigungen der Gerätschaften entgegenzutreten, wäre die Anschaffung eines Seecontainers eine Lösung.
In Absprache mit den Gemeindearbeitern wurde ein Containerangebot eingeholt.
Die Anschaffung eines neuen Containers würde Kosten von
2.500,00 €, zuzüglich 150,00 Transportkosten verursachen. Für einen
gebrauchten Behälter wären 1.250,00 €, zuzüglich Transport, sowie
zusätzliche Renovierungsarbeiten und Farbmaterialien notwendig.
Weiterhin wäre ein entsprechender Unterbau aus Schotter als
Standplatz herzurichten.
Zudem sollten versicherungsrelevante Fragen in Hinblick auf eine
Schließanlage abgeklärt werden. Der Rat sprach sich für ein weiteres Angebot zur Information aus.
Grundsätzlich sprach sich der Rat zu der außerplanmäßigen
Beschaffung eines Seecontainers für die Gerätschaften der Ortsgemeinde bis zum einem Gesamtwert von 4.000,00 €, bei einer Enthaltung, einstimmig aus.
Sendemast
Mit dem Bau des Vodafone-Sendemastes wurde begonnen. Bei den
Pachtbedingungen sollte auf eine evtl. Unterverpachtung und weitere Nutzung geachtet werden.
Dank für Patenschaft
Fam. Wrobel übernimmt eine Patenschaft für eine gemeindliche
Grünfläche. Die Vorsitzende bedankt sich bei Familie Wrobel für
deren Einsatz!
Dank für Spende
Herr Bichler stellt der Gemeinde eine Leinwand für das Berghaus
zur Verfügung. Die Vorsitzende bedankt sich auch hier bei Herrn
Bichler für die Spende.
Bauern- und Handwerkermarkt
am 27.09.2015
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Markt am letzten Wochenende war wieder ein großer Erfolg
und erfreut sich immer größerer Beliebtheit… Von Jahr zu Jahr wird
die Besucherzahl größer… Menschen kommen von nah und fern.
Allerdings befindet sich unser Ort an diesem Wochenende im „Ausnahme-Zustand“. Besonders betroffen sind die Anwohner am Ort
des „Geschehens“. Ich bedanke mich ganz herzlich für deren entgegen gebrachtes Verständnis, deren Hilfe, die zur Verfügung gestellten privaten Flächen, Strom- und Wasseranschlüsse und alles, was
sonst noch dazu gehört!
Bedanken möchte ich mich ebenso bei allen Bürgerinnen und Bürger und auch Verkehrsteilnehmer für deren Verständnis für die
gesamte Situation an diesen Tagen.
Ein großes Dankeschön an alle meine fleißigen Helfer,
die hier immer kräftig mit anpacken!
Nur, wenn wir alle gemeinsam an „einem Strang ziehen“ sind diese
Veranstaltungen weiterhin durchführbar!!
Vielen Dank…
Annelie Scherf
Ihre Ortsbürgermeisterin
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur
Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768
Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt
werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht
keine besondere Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ausgabe 40/2015
Herbst im Apothekergarten in Pluwig
Samstag, 03.10.2015 um 11.00 Uhr
Vortrag über heilende Bibelöle
Die vergessenen Öle der Bibel:
Myrrhe-Weihrauch-Ysop u.v.m.
Sonntag, 04.10.2015 um 11.00 Uhr im Apothekergarten
Erntedank unter dem Motto:
Eure Nahrung sei Eure Arznei!
Rock-Konzert mit der Gruppe „Osburn“
und der Band „Tintagel Heads“ am 17.10.2015
in der Sporthalle Pluwig
Einlass 18.00 Uhr
Vorgruppe Tintagel Heads ab 19.00 Uhr
Osburn ab ca. 20.30 Uhr
Kartenvorverkauf:
Pluwiger Lädchen
Bäckerei Bollig Pluwig
Bäckerei Blau Osburg
Mundart-Theater mit der Theatergruppe Franzenheim
Am 14.11.2015 in der Sporthalle Pluwig
Kartenvorverkauf:
Pluwiger Lädchen
Bäckerei Bollig Pluwig
Fundsache
Es wurde ein Ring gefunden. Dieser kann im Pluwiger Lädchen abgeholt werden.
Riveris
Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin
Monika Thömmes, Stauseestraße 33, 54317 Riveris
Tel.: 06500-988141
Handy: 0176-92450298
E-Mail: [email protected]
Drückjagd
Näheres siehe unter Morscheid.
Nachruf
Am 20. September 2015 ist
Herr Klaus-Dieter Ehrich
im Alter von 74 Jahren verstorben. Der Verstorbene
gehörte von April 1992 bis Juni 1994 und Juli 2004 bis
Juni 2009 dem Gemeinderat Riveris an. Während seiner 7-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich Herr
Ehrich stets uneigennützig und tatkräftig in den Dienst
der Gemeinde gestellt und sich dabei das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger erworben.
Mit Klaus-Dieter Ehrich verlieren wir einen engagierten Mitbürger, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie.
Für die Ortsgemeinde Riveris
Monika Thömmes, Ortsbürgermeisterin
Ruwer
- 13 -
Kelteraktion für Kinder
Hallo Kinder, liebe Eltern,
am Samstag, den 03.10.2015 wollen wir gemeinsam mit den Kindern keltern. Wir treffen uns um 09:00 Uhr auf dem Gemeindeplatz
und gehen dann zur Obstwiese im Neubaugebiet um die Äpfel zu
sammeln. Im Anschluss werden wir die Äpfel auf dem Dorfplatz zu
süßem Viez keltern.
Hierzu laden wir alle Kinder und Eltern recht herzlich ein.
Vergesst nicht einen Eimer und viel gute Laune mitzubringen.
Monika Thömmes, Ortsbürgermeisterin
Schöndorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im
Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel.: 2373). Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine
Nachricht hinterlassen unter Tel.: 987902 oder Fax: 987904. Wenn
der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne
nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.
Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):
Tel.: 06588-2373
außerhalb der Sprechzeit:
Tel.: 06588-987902
Fax: 06588-987904
E-Mail: [email protected]
Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister
Thomm
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im alten
Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit
bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen
oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811 oder Fax
988376.
Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313.
Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.
Meine Adresse lautet: [email protected].
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister
Einladung zur konstituierenden
nichtöffentlichen Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Thomm tagt
am 08.10.2015 um 16:00 Uhr im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Raum 111.
Tagesordnung:
1. Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister
Waldrach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129
oder E-Mail: [email protected].
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister
Ausgabe 40/2015
Nachrichten und Mitteilungen
aus dem
Gemeinde- und Vereinsleben
Verbandsgemeinde
Versehrten-Sport-Gruppe Ruwertal 1965 e.V.
Präventions-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
Fachrichtung Orthopädie
Ansprechpartner:
Anne Schmitt, Übungsleitung Tel. 06588 910631
Erwin Gorges, Vorsitzender Tel. 06588 1800
Wir treffen uns immer dienstags in der Sporthalle Gusterath, Am
Schulplatz von 19.00 bis 20.30 Uhr.
HSG Mertesdorf/Ruwertal e.V.
Jugendcamp 2015
Hallo liebe Kinder, endlich ist es wieder so weit. Das diesjährige
Jugendcamp findet vom 16.10. - 18.10.2015 mit 2 Übernachtungen in
der Ruwertalhalle in Mertesdorf statt. Euch erwartet ein abwechslungsreiches Programm von interessanten Trainingseinheiten über
Gruppenaktivitäten bis hin zu allem rund um den Handball!
Also beeilt Euch, die Plätze sind begrenzt. Wir freuen uns sehr auf
Dich!
Wichtige Daten:
Start: Freitag, 16. Okt. 2015, 17.00 Uhr in der Ruwertalhalle
Ende: Sonntag, 18. Okt. 2015
Anmeldeschluss: 03.10.2015 (max. 30 Teilnehmer)
Alter: 8-14 Jahre.
Für das leibliche Wohl der Kinder wird bestens gesorgt. Zur
Deckung der Unkosten bitten wir um Überweisung von 45 € auf
unser Konto. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail.
Anmeldung und weitere Informationen hierzu in unserer Homepage „HSG Mertesdorf/Ruwertal“
Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.
Übungsplan vom 5. Oktober 2015 bis 9. Oktober 2015
Prävention- und Rehabilitationsport unter ärztlicher Aufsicht
Ansprechpartner:
Übungsleitung: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677
Organisation: Vorstand Tel.: 06503 8843
Montag, 5. Oktober 2015
Kleine Sporthalle Gymnasium
17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1)
18.35-19.30 Uhr Übungsgruppe (2)
Übungsleitung: Christine Boesen
Ärztl. Leitung: Dr. Hesse (1), Dr. Wagener (2)
Dienstag, 6. Oktober 2015
Kleine Sporthalle Gymnasium
17.30-19.00 Uhr
Übungsleitung Monika Becker
Ärztl. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz
19.00-20.00 Uhr Pilates, Bauch, Beine, Po
Anmeldung bei: Melanie Kolling
Mittwoch, 7. Oktober 2015
Treff: Felke Waldspielplatz
10.00-11.00 Uhr Nordic Walking, ab 01.11. bis 31.03. in house
Donnerstag, 8. Oktober 2015
Kleine Sporthalle Gymnasium
kein Faszien/ Rückentraining
Freitag, 9. Oktober 2015
Kleine Sporthalle Gymnasium
17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1)
18.35-19.30 Uhr Präventionsgruppe ohne Arzt
Übungsleitung: Melanie Kolling
Ärztl. Leitung: Dr. Hesse (1)
Ruwer
- 14 -
2.– 4.10.
Die Waldracher Winzer verwöhnen
Sie in ihren Straußwirtschaften
mit regionalen Köstlichkeiten.
Ausgabe 40/2015
Oktober
in Waldrach
Weingut Gebrüder Steffes
Obere Kirchstraße 7, Tel: 0 65 00 · 9 90 93
· Winzerschnitzel mit Salatbeilage
· Hausgemachter Zwiebelkuchen
· Kürbiscremesuppe
· Schinken- oder Käseteller
· Winzerkrusti
Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h
Weingut Krämer-Meyer
In der Lay 2, Tel: 0 65 00 · 5 63
· Sülze (eigene Herstellung)
· Hausmacher Blut- und Leberwurst (eigene Herstellung)
· Schinken, roh oder gekocht ( eigene Aufzucht u. Herstellung )
· Käsebrot
· Forelle mit gerösteten Mandeln
· Rinderkochfleisch m. Sauce Remoulade (heimische Bestände)
· hausgemachter Zwiebelkuchen
Samstag und Sonntag:
· Kinderschnitzel mit Pommes Frites (bis 20 Uhr)
· Kaffee und Kuchen
· Hüpfburg
Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h
Forstamt Trier
Ausbildung zur Forstwirtin / zum Forstwirt 2016
Interessieren Sie sich für einen abwechslungsreichen Beruf in der
freien Natur?
Wollen Sie direkt im Wald und für den Wald aktiv werden?
Verfügen Sie über körperliche Fitness, handwerkliche Begabung
und haben Freude an Teamarbeit?
Dann bewerben Sie sich bei uns um eine
Ausbildung zur Forstwirtin / zum Forstwirt
Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2016. Bewerbungsschluss ist der
31.10.2015.
Interessenten richten ihre Bewerbung an: Forstamt Trier, Am
Rothenberg 10, 54290 Trier-Quint
Geforderter Bildungsabschluss: Hauptschulabschluss, Bewerber
muss mindestens diesen Bildungsabschluss besitzen.
Veranstaltungskalender 2016
Für das Jahr 2016 wird die Verbandsgemeinde Ruwer wieder einen
Veranstaltungskalender erstellen.
Wir bitten die Vorstände der einzelnen Vereine innerhalb der Ortsgemeinden möglichst um eine Vorabstimmung, damit Überschneidungen vermieden werden.
Die Termine können über die jeweiligen Ortsgemeinden oder direkt
bei der Touristinformation Ruwer, Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel
schriftlich bis spätestens 2. November 2015
angemeldet werden.
Fax-Nr.: 0651-170 94 03
E-Mail: [email protected]
Weingut Dawen-Weibler
Thommer Straße 1 · Tel 0 65 00 - 84 72
· Wildragout mit Spätzle
· Grillschinken mit Salzkartoffeln, dicken Bohnen
oder Sauerkraut
· Federweißer mit Zwiebelkuchen
· Fritten
· sowie à la carte
Samstag und Sonntag Mittagsstisch:
· Rehbraten mit Kartoffelklößen und Rotkohl
Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h
Weingut Herbert Steffes
Trierer Straße 3, Tel: 0 65 00 · 3 29
· Fleischkäse in Apfelsenfsoße mit Brot
· Hähnchenbrustfilet in Rieslingsalbeisoße mit Salat
· Sülze an Balsamicoessig
· Schinken-, Käse- oder Hausmacherplatte
Sonntag Kaffee und Kuchen
Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h
Jugend-Info
Popcorn im Maisfeld
Die Kinderfilmwochen RLP 2015
Filmpädagogisches Aktionskino in Ruwer
Näheres siehe unter Osburg.
Volkshochschule
VHS Osburg - Thomm - Farschweiler Lorscheid - Herl
Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651)
1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: [email protected]. Möchten Sie sich informieren, haben Sie Fragen
oder eine Kursidee, rufen Sie mich gerne an. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte
Name und Telefonnummer an, ich rufe in jedem Fall zurück. Für alle
VHS-Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Kurse Oktober bis Anfang November 2015
Fort- und Weiterbildung: Sprachen
Englisch für fortgeschrittene Anfänger/ Auffrischungskurs (A2)
Vermittelt werden weiterführende Kenntnisse zu Wortschatz und
Grammatik, gängige Redewendungen, Studieren leichter Lektüre.
Ruwer
- 15 -
Termin: Mittwoch, 18.00-19.30 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 4 Plätze frei)
Ort: VHS-Raum, Osburg
Kursleitung: Alison Heising, Sprachtrainerin, Muttersprachlerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 10 Termine: 60,00 EUR
English at the office - Englisch für den Beruf
In diesem Kurs lernen Sie in entspannter Atmosphäre diverse Situationen im Büro auf Englisch zu meistern und erhalten ein Vokabular
aus gezielten Redewendungen und Formulierungshilfen.
Termin: Mittwoch, 19.45-21.15 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 4 Plätze frei)
Ort: VHS-Raum Osburg
Kursleitung: Alison Heising, Sprachtrainerin, Muttersprachlerin
Kursgebühr ab 8 Teilnehmern/ 5 Termine: 30,00 EUR
Italienisch für Ihren Urlaub und den Alltag - Anfänger
Corso d´italiano per le vacanze + base d´italiano (A1)
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen für Gesprächssituationen im Urlaubsalltag.
Termin: Dienstag, 18.30-20.00 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 3 Plätze frei)
Ort: VHS-Raum, Osburg
Kursleitung: Heinrich Grzondziel, Sprachtrainer
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 5 Termine: 27,00 EUR und
geringe Kopierkosten
NEU Französisch für Ihren Urlaub und Alltag - Anfänger (A1)
Dieses Seminar ist für Anfänger ohne Vorkenntnisse und für Wiedereinsteiger/innen gedacht und vermittelt einen knackigen Wortschatz für Ihren Urlaub.
Beginn:
sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind (1
Platz frei)
Termin: Montag, 18.15-19.45 Uhr
Ort: VHS-Raum, Osburg
Kursleitung: Birgit Hoffmann
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 6 Termine: 32,40 EUR und
geringe Kopierkosten
Fort- und Weiterbildung: EDV und Tastschreiben
Windows und Word-Grundkurs am eigenen Notebook (für Jedermann/ auch seniorengerecht)
Einführung in Windows (Visa und Windows 7) und das Word-Textverarbeitungsprogramm. Bitte Notebook und Verlängerungskabel
mitbringen. Es sind noch 3 Plätze frei.
Beginn: 8. Oktober 2015
Termin: Donnerstag, 18.00-20.15 Uhr
Ort: PC-Raum, Grundschule Osburg
Kursleitung: Susanne Eiden, EDV-Trainerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 8 Termine: 72,00 EUR
Fort- und Weiterbildung: Musik und Instrumente erlernen
Neu Kids an die Flöte: Anfänger-Flötenkurs und Notenlehre für
Kinder von 6-10 Jahren
Anfängerkurse mit Notenlehre (Notensystem, Rhythmus), Grundkenntnisse der Blockflöte, Erlernen erster einfacher Lieder. Teilnehmerbegrenzung 5 Personen.
Beginn: 5. Oktober 2015 (2 Plätze frei)
Termin: Montag, 15.30-16.15 Uhr
Ort: Foyer des Dorfsaals, Bürgerhaus Lorscheid
Leitung: Tina Lutz
Kursgebühr bei 5 Teilnehmern/ 8 Termine: 32,00 EUR und
geringe Kosten für das Notenbuch
Keyboardspiel erlernen
Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene.
Einzelunterricht (45 min) 14-tägig.
Termin: Samstagvormittag oder Nachmittag (Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer)
Ort: VHS-Raum, Osburg
Kursgebühr für 6 Termine: 86,40 EUR
Gesundheit: Erste Hilfe
Erste Hilfe bei Notfällen im Säuglings- und Kindesalter
- In Zusammenarbeit mit dem Malteser-Hilfsdienst Trier e.V. Bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter ist es besonders
wichtig, Ruhe zu bewahren. Und entschlossen und richtig zu handeln. Wenn Sie als Eltern, Großeltern, Babysitter oder beruflich
schon einmal in einer Notsituation mit dem Ihnen anvertrauten
Säugling oder Kleinkind waren, wissen Sie, wie schwierig das ist.
Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und sie reagieren in
Not- und Gefahrensituation anders. Kinder- und Säuglingsnotfälle
lassen sich oft schon im Vorfeld verhindern. Damit erst gar nichts
passiert erlernen Sie in diesem speziellen Erste-Hilfe-Kurs bei
Säuglings- und Kindernotfällen, wie Sie Notfällen vorbeugen und
Ausgabe 40/2015
die Wohn- und Lebenswelt der Kinder entsprechend sichern können. Die Kursinhalte umfassen nahezu alle kindspezifischen Notfallsituationen. Nicht zuletzt erlernen Sie das frühzeitige Erkennen
von Kinderkrankheiten und erfahren Tipps zur Vermeidung und
Linderung durch spezielle Behandlungsmöglichkeiten. Erhalt einer
Teilnahmebescheinigung.
Termine: Montag, 12. Oktober und Donnerstag, 15. Oktober
2015, je 18.15-22.00 Uhr
Ort: VHS Raum, Osburg
Kursleitung: Hans Jürgen Schake, Ausbilder
Kursgebühr je Kurs bei 8 Teilnehmern: 30,00 EUR, Paare bezahlen gesamt 44,00 EUR
Gesundheit und Bewegung: sanft bis dynamisch
Mit Qigong aus dem Stress in die Balance
Ziel ist es, eine sanfte Gelassenheit, körperliche, geistige und seelische Balance zu erreichen. Gezielten Atmung und Bewegung sowie
die Vorstellungskraft sind unsere Hilfsmittel zur Entspannung.
Menschen jeden Alters können Qigong erlernen und an den Übungen teilnehmen.
Beginn: Kurs hat Ende September begonnen, es kann noch
eingestiegen werden (2 Plätze frei)
Termin: Donnerstag, 19.00-20.00 Uhr
Ort: Grundschule Osburg, Aula
Kursleitung: Gisela Rommelfanger, Qigong-Trainerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 9 Termine: 30,00 EUR
Anfängerkurs „Nordic Walking“ für Erwachsene und Senioren
Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für
JederMann/Frau.
Selbst im hohen Alter kann diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum Kurs mitbringen. Interessierte bitte
melden. Bei genügend Anmeldungen, startet der Kurs.
4 Termine: 09.10. und 10.10.15 sowie 16.10. und 17.10.15,
freitags, je 17.15-18.45 Uhr sowie samstags, je 10.0011.30 Uhr (5 Plätze frei)
Ort: Sportplatz Osburg
Kursleitung: Melanie Schröter, Nordic-Walking-Trainerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern: 21,60 EUR
Zumba Fitness
Beginn in Thomm: 27. Oktober 2015
Termin: Dienstag, 20.00-21.00 Uhr
Ort: Turnhalle, Bürgerhaus Thomm
Kursleitung: Helene Braun, Zumba Instructor
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 5 oder 7 Termine: 23,34 EUR/
32,67 EUR
NEU Kreativer Entspannungskurs für Erwachsene
Sie sehnen sich nach Ruhe, Entspannung und Zeit für sich selbst? In
diesem Seminar lernen Sie die klassischen Entspannungsverfahren
kennen und wie Sie diese erfolgreich zu Hause in Ihren Alltag integrieren können. Außerdem wird Ihnen gezeigt, wie Sie mit einfachen
Methoden kreativ zur Ruhe kommen, zu sich selbst finden können
und welche Rolle Ihr Energiesystem hierbei spielt. Dieser Kurs ist
unabhängig von Fitnessstand und Alter.
Bitte Isomatte, Decke, Kissen und warme Socken mitbringen.
Beginn:
4. November 2015 (Plätze begrenzt auf 8 Teilnehmer)
Termin: Mittwoch, 19.00 bis 20.30 Uhr
Ort: Osburg, Nebengebäude der Schule, VHS-Raum klein
Kursleitung: Heike Kreber, Entspannungspädagogin, ReikiLehrerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 20,80 EUR
Kreatives Gestalten
Acrylmalerei „Erlebnis mit Pinsel und Farbe“
- freies Arbeiten mit Acryl In diesem Kurs dreht sich alles um die freie Malerei und das damit
verbundene Abenteuer. Von gegenständlich bis abstrakt, von der
gestischen Malerei bis zum strengen Bildkonzept, alles ist möglich
und wird analysierend und korrigierend begleitet. Mitbringsel bei
Anmeldung erfragen.
Beginn:
Teilnehmersammlung, bei genügend Anmeldungen
wird gestartet (3 Plätze frei)
Termin:
Dienstag, 18.00-20.15 Uhr
Ort: VHS-Raum, Bürgerhaus Farschweiler
Kursleitung: Petra Kohns-Merges, Künstlerin
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 8 Termine/ 24 Unterrichtsstunden: 72,00 EUR
Öl-Malkurs nach Bob-Ross: „Happy Painting in Öl, Thema Sonnenblumenmotiv“
Tagesseminar für Anfänger/Innen und Fortgeschrittene
„Jeder kann malen“ nach der Bob Ross-Nass-in-Nass-Technik, ist
die Devise von Bob-Ross. Schritt für Schritt malen Sie mit einer
Ruwer
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Ausgabe 40/2015
qualifizierten, in dieser Technik ausgebildeten Instruktorin Ihr eigenes Landschaftsbild. Alle benötigten Materialien werden gestellt.
Im Preis inbegriffen 1 x Leinwand (40x50 cm) auf Keilrahmen.
Termin: Samstag, 17. Oktober 2015, 10.00-17.00 Uhr
Ort: VHS-Raum, Osburg
Kursleitung: Gerda Langenstroer
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern: 79,00 EUR (inkl. Leinwand und
Material zum Malen)
NEU Man(n) kocht: Wecke den Italiener in dir“
- Zwei-Gänge Menues der italienischen Küche mit Pfiff An der Seite eines Kochprofis weckt dieser Männerkochkurs den
Italiener in Ihnen. Saltimbocca, Scaloppina, Pasta Pasta...gezaubert
werden kulinarische Menues a la Italiano.
Überraschen Sie sich und Ihre Lieben mit Ihrer neuen Lust am
Kochen! In lockerer Atmosphäre bereiten Sie an jedem der zwei
Termine ohne Hexerei ein Mehr-Gänge-Menue zu.
Bitte
mitbringen: Schürze, Geschirrtücher, Topflappen, verschließbares Gefäß, ein scharfes Messer, ein Getränk nach
Wahl, Schreibutensilien. Noch 2 Plätze frei.
Termine: Montag, 2. und 9. November 2015, 19.00-22.00 Uhr
Ort:
Schulküche, Osburg
Kursleitung: Erich Gorges
Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 2 Termine: 20,00 EUR
NEU Der besondere Kochkurs: „die raffinierte Römische Küche
nach historischen Rezepten erleben“
Lassen Sie sich für drei Abende zu einem kulinarischen Genuss der
besonderen Art verführen.
„Kochen und essen wie die alten Römer“, an jedem Abend erleben Sie Theorie und Praxis: ein kurzer Vortrag und ein komplettes
Menue aus Vorspeisen/ Beilagen, Hauptgericht und Dessert.
Teilnehmerbegrenzung.
Terminverschiebung: 16. November, 23. und 30. November 2015 (2 Plätze
frei)
Termin: Montag, 18.00-21.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Farschweiler, Küche und VHS-Raum
Kursleitung: Peter A. van Stipelen, Kunsthistoriker, Archäologe,
Hobbykoch
Kursgebühr gesamt bei 8 Teilnehmern: 48,00 EUR und geringe
Lebensmittelpauschale
Als ärztlich geprüfte Gesundheitsberaterin GGB berate und
begleite ich Sie gerne wenn Sie neue Wege gehen möchten.
Der Kurs ersetzt bei Erkrankungen aber nicht den Weg zum Arzt!
In diesem Kurs erwerben Sie anschauliches theoretisches und praktisches Basiswissen.
Bei der Herstellung beliebter Gerichte vom Frühstück (Brot und
Brötchen backen, süße Aufstriche usw.) bis zum Abendessen lernen
Sie die Kriterien und Vorzüge der vitalstoffreichen Vollwertkost
kennen.
• Kinderkochkurs (ab 8 Jahren) in den Herbstferien
• der Kurs umfasst 3 Termine, Montag, Dienstag, Mittwoch
jeweils um 15.00 Uhr. Ein Kurs startet am 19.10. ein zweiter am
26.10.
• Kochkurs für Jedermann
• donnerstags 18.00, 3 Abende
• Kochkurs für Singles
• dienstags 18.00 Uhr, 3 Abende
Weitere Informationen erhalten sie bei der Kursleiterin Frau Massem: 06588/2138
VHS Waldrach - Morscheid - Riveris
Zumba ist Aerobic mit lateinamerikanischer Musik zu verschiedenen lateinamerikanischen Tanzstilen wie Salsa, Merengue, Cumbia,
Calypso usw.. Das dynamische Zumba-Fitness-Programm ist sehr
abwechslungsreich und zwischen schnellen und langsamen Rhytmen bleibt genügend Zeit zum Durchatmen.
Alter und Fitnessgrad spielen keine Rolle, jeder wählt sein eigenes
Tempo und seine eigene Intensität der Bewegungen. Sozusagen
nebenbei realisiert man ein sehr solides Workout, dabei steht der
Spaß an der Bewegung an oberster Stelle.
Bitte bringen sie bequeme Kleidung, Turnschuhe und ein Handtuch
mit.
Kursbeginn: Mittwochs, 19.15 - 20.15 Uhr
Ort: Waldrach, Aula
Kursleiterin: Nicole Jäckels
Anmeldung unter 06500/1511
Mitarbeiter: Martha und Katharina Kebig, Beim Heiligenhäuschen
17, 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511 Email: [email protected]
Bei Fragen zu Kursen oder Vorschlägen für neue Kurse können Sie
sich gerne bei uns melden. Für alle VHS-Kurse ist eine vorherige
Anmeldung erforderlich.
Kinderturnen und Eltern-Kind-Turnen
Die Kurse beginnen am 2.10.2015.
Die Angaben im VHS-Jahresprogramm sind nicht mehr aktuell!
Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene
Einführung in Grundkenntnisse der Musik und in die rhythmische
Schulung. Durch erste Erfahrungen mit Noten und der Blockflöte
erfolgt ein kindgemäßes Heranführen an Musikverständnis und
musikalische Zusammenhänge, sowie eine Gesamtförderung durch
Hör- und Sprecherziehung.
Beginn: Mittwochs, 15.30 bis 16.15 Uhr, Bürgerhaus Morscheid
Info und
Anmeldung bei Martha und Katharina Kebig, Tel.: 06500/1511
Kochkurs „Vitalstoffreiche Vollwertkost“
Die Vitalstoffreiche Vollwertkost ist keine neue Kostform, sondern
eine Ernährungsweise wie schon vor etwa einhundert Jahren.
Lebensmittel werden auf natürliche Weise zubereitet ohne unerwünschte Zusätze wie künstliche Aromen, Konservierungsstoffen,
Farbstoffe usw.
Die moderne Forschung belegt, dass zahlreiche Erkrankungen
unserer Zeit durch Fehlernährung entstehen. Da ernährungsbedingte Krankheiten oft 20-30 Jahre unbemerkt entstehen bevor sie
Beschwerden machen ist der Zusammenhang Fehlernährung und
Krankheitsentstehung oft nur schwer erkennbar.
Es gibt zahlreiche Wege und Möglichkeiten sich Gutes zu tun und
Eigenverantwortlich zur Erhaltung und Förderung des Allgemeinen Wohlbefindens aktiv zu werden.
Yoga
Diese Yogastunde ist für alle Menschen geeignet, die ihren Körper
auf sanfte Weise dehnen möchten, um das Wochenende entspannt
anzufangen. Wir machen den Körper und den Geist wach und konzentrieren uns dabei auf den Atem. Prana heißt Atem und Energie;
wir lernen die heilende Kraft in unserem Körper kennen und schätzen und profitieren davon nicht nur auf der Matte, sondern auch im
täglichen Leben. Wir üben verschiedene Yogahaltungen (Asanas),
machen Atemübungen, entspannen uns und werden an die Meditation herangeführt.
Geleitet wird die Gruppe von Astrid Kogelman, die über 20 Jahre
Yogaerfahrungen gesammelt hat und Yogalehrerin für Kinder und
Erwachsene ist.
Neueinsteiger sind herzlich willkommen (auch zum Schnuppern!)
Termin: Freitags, 17.00-18.30 Uhr
Ort: Familienzentrum Waldrach
Kursleiterin: Astrid Kogelmann
Informationen und
Anmeldung bei der Kursleiterin: Tel. 0651/96681778
Zumba Fitness
Bauch/Beine/Po - neuer Kurs
Der Sommer ist leider vorüber, viele Freizeitaktivitäten, wie
Schwimmen und Radfahren sind wieder wetterabhängig eingeschränkt, dennoch kein Grund sich im Herbst/Winter die Pfunde an
zu futtern!! Deshalb zum Ausgleich und zum eigenen Wohlbefinden,
unbedingt bewegen und Sport treiben!! Durch Gymnastik und ein
abwechslungsreiches Fitnessprogramm mit Musik, kommen Körper
und Geist wieder in Schwung. Übungen mit leichten Gewichten und
Therabändern kräftigen und straffen gezielt die Problemzonen wie
Bauch, Beine und Po. Sanfte Dehnungen und wohltuende Entspannungsphasen beenden die harmonische Gymnastikrunde.
Dieser Kurs ist fortlaufend und für jedes „Alter“ geeignet!
Neueinsteiger sind herzlich willkommen (auch zum Schnuppern!)
10 Zeitstunden, Kosten: 32,50 Euro.
Getränk und Gymnastikmatte bitte mitbringen!
Kursbeginn: Montag, 05.10.2015, 19.00 Uhr
Ort:
Turnhalle, Waldrach
Kursleiterin: Monika Repplinger, Waldrach
Informationen und
Anmeldung bei der Kursleiterin: Tel. 06500/7736
Ruwer
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Bonerath
Heimat- und Kulturverein Bonerath e.V.
Es ist wieder so weit:
Das 17. Bonerather Krompernfest findet am 4. Oktober 2015 an der
Gemeindehalle statt.
Zum Mittagstisch verwöhnen wir Sie mit Leckerem „aous da Krompernkisch“.
Auf Ihr Kommen freut sich der Heimat- und Kulturverein Bonerath e.V.
Farschweiler
Heimat- und Verkehrsverein
Farschweiler e.V.
Pilzwanderung 2015
Geführte Pilzwanderung des Heimat- und Verkehrsvereins
Farschweiler e.V.
Der Heimat- und Verkehrsverein Farschweiler e.V. lädt alle Interessierten zur diesjährigen Pilzwanderung herzlich ein.
Wir treffen uns am Sonntag, den 4. Oktober 2015, um 10.00 Uhr
an der Grillhütte Wallabys und wandern zum Pilzesuchen in den
Farschweiler Wald.
Die Wanderung findet wie gewohnt unter der fachlichen Leitung
von Revierförster Markus Kritten statt.
Die gefundenen Pilze werden von Herrn Kritten geprüft und können mit nach Hause genommen werden.
Festes Schuhwerk, der Jahreszeit und dem Wetter angepasste Kleidung, ein Sammelkorb für die gefundenen Pilze, sowie ein Messer
sind bitte mitzubringen.
Dauer der Wanderung ca. 2,5 Stunden.
Von Nicht-Vereinsmitgliedern wird ein Unkostenbeitrag in Höhe
von 3,00 EUR erhoben.
Weitere Infos und Anmeldung bei Revierförster Markus Kritten,
Tel. 0 65 00 / 91 04 86 oder HVV Farschweiler Christian Bigge, Tel.
0 175 / 268 59 89.
Tagesfahrt
am So., 11.10.2015
Nach dem tollen Erfolg im vergangenen Jahr, lädt der Heimat- und Verkehrsverein Farschweiler e.V. auch in
diesem Jahr wieder zu einer spannenden, vielseitigen und interessanten Tagesfahrt ein.
So fahren wir am Sonntag, den 11. Oktober 2015 zum Naturparkzentrum Teufelsschlucht bei Ernzen/Ferschweiler.
Die abenteuerliche Felsenlandschaft rund um die Teufelsschlucht ist der perfekte Ort für echte Erlebnisse.
Ein weiteres Highlight wird der erst im April diesen Jahres und
mit großem Erfolg eröffneten Dinosaurierpark sein. Auf einer
Zeitreise durch 420 Mio. Jahre Erdgeschichte warten über 100
lebensgroße Rekonstruktionen von Urzeittieren auf die Besucher.
Diese beiden geführten Wanderungen durch erfahrene
Parkranger, der Eintritt in den Park, sowie die Möglichkeit der
Teilnahme an einem traditionellen Bogenschießen gehören
zum angebotenen Gesamtpaket der Tagesfahrt.
Zusätzliche Attraktionen: Interaktives Naturparkzentrum,
Außengelände mit Naturspielplatz, Kräuterwerkstatt, Imkerhaus, Erdzeitenschnecke, Bistro „Teufelsküche“, Dino-Shop.
Abfahrt: 11.10.2015 um 09.00 Uhr, Dorfplatz Farschweiler
Ankunft: ca. 18.00 Uhr wieder in Farschweiler
Unkostenbeitrag:
• Erwachsener: 19,50 EUR
• Erwachsener (Vereinsmitglied: 15,00 EUR
• Kind bis 18 Jahre: 12,50 EUR
• Kind bis 18 Jahre (Vereinsmitglied): 8,00 EUR
• Kind bis 4 Jahre: 5,00 EUR
• Kind bis 4 Jahre (Vereinsmitglied): 2,50 EUR
Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen!
Anmeldungen sind bis 9. Oktober 2015 erbeten bei: Christian
Bigge, Tel.: 0175/2685989, E-Mail: [email protected]
oder [email protected]
Der HVV Farschweiler e.V. würde sich über eine rege Teilnahme sehr freuen!
Ausgabe 40/2015
Männer-Treff Farschweiler/Herl
Wir besuchen den Mainzer Landtag
Durch gute Kontakte von Vinzenz Jakoby und Herbert Krist können wir dankenswerter Weise den „Männern“ gleich 2 Termine
für den Besuch des Landtages in unserer Landeshauptstadt Mainz
anbieten: Dienstag, 6. Oktober 2015 und Montag, 12. Oktober 2015.
Treffpunkt ist jeweils: 7.30 Uhr im Edeka. Von dort geht es nach
Schweich, wo der Bus auf uns wartet.
Für den Montagstermin, 12.10.15 sind noch Plätze frei.
Kontaktadressen: Klaus-P. Eiden, Tel. 1540 und Arthur Klemens, Tel.
1582.
SV Farschweiler
Oktoberfest
Farschweiler
im Bürgerhaus
Sa.17.10.2015 ab 19 Uhr
Gaudi-Abend mit Oktoberfestbier,
Musik und Tanz sowie
“GAUDI-Wettkampf”
(Teilnahme kostenlos
der Sieger bekommt 40,-€)
So.18.10.2015
ab 10 Uhr Frühshoppen
ab 12 Uhr Mittagessen
(Haxen, Grillschinken oder Fleischkäs
mit Kappesmeng)
sowie Kaffee und Kuchen
Anschließend gemütlicher Ausklang
Der SV Farschweiler freut sich auf Euer Kommen
Gutweiler
Pfarrbücherei
Gutweiler - Korlingen - Sommerau
Es sind neue Bücher angekommen!
Die Pfarrbücherei befindet sich im Alten Pfarrhaus neben der
Kirche. Die Ausleihe ist kostenlos. Das Angebot umfasst schwerpunktmäßig Kinderbücher. Es besteht jedoch auch eine gute
Auswahl an Jugendbüchern und Unterhaltungsliteratur für
Erwachsene. Für Senioren stehen einige Romane in Großdruck
bereit. CDs für Kinder und Hörbücher für Erwachsene runden
das Angebot ab. Die Pfarrbücherei kann von allen interessierten
Kindern und Erwachsenen genutzt werden. Das Team der Pfarrbücherei Gutweiler-Korlingen-Sommerau freut sich über Ihren
Besuch!
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 16.30 - 17.30 Uhr (außer in den Schulferien und an Feiertagen)
Ruwer
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Ausgabe 40/2015
Kosten:
300 € Erwachsener
250 € Kinder nach der Grundschule, Studenten, Azubis…..
200 € Kinder bis einschließlich Grundschulalter
100 € Kinder bis einschl. Kindergartenalter
Nichtmitglieder zahlen pro Person 25 € mehr.
Anmeldung:
Einzahlung 100 € pro Person auf das Konto Jugendring Kasel
Iban: DE02585501300030000210.
Bitte auch eine Mail an [email protected] damit wir weitere Informationen über Mail versenden können.
Wichtige Infos auf der Homepage www.jugendring-kasel.de.
„Nette Leute spielen Schach“
in der Schach-AG des Jugendring Kasel e.V.
Vom 28.09.2015 bis Ende März 2016 ist wieder Schachspielzeit im
Jugendring Kasel. Alle Kids, ab 6 Jahre, die interessiert sind das
Schachspiel zu erlernen, sind herzlich willkommen.
Anfänger - A -: (noch keine oder wenig Schachkenntnisse)
Mädchen und Jungen: samstags, 10:00 - 11:00 Uhr
Anfänger - B -: (Inhaber Bauerndiplom)
Mädchen und Jungen: samstags, 11:00 - 12:00 Uhr
Fortgeschrittene: (ab Inhaber Springerdiplom)
Mädchen und Jungen: montags, 17:00 - 19:00 Uhr
samstags, 12:00 - 13:00 Uhr
Spielort: Kasel, Gemeindehaus, Jugendringraum
(Eingang befindet rückseitig)
Hinweis: Die Teilnahme ist in der kommenden Schachsession erstmals kostenpflichtig.
Jugendring-Mitglieder entrichten 1 Euro pro Stunde.
Nicht-JR-Mitglieder entrichten 2 Euro pro Stunde.
Anmeldung und weitere Infos:
Hajo Blum/0651 - 57372/[email protected]
Jugendring-Schach-Café
Holzerath
Kasel
Jugendring-Infos
Ich bin ein Buch - hol mich hier raus ...
Die Gruppenstunde der 12 - 14jährigen Kinder möchte folgendes
Projekt verwirklichen:
„Öffentliche Bücherei in umfunktionierter Telefonzelle“
Diese hat auf dem Schulhofgelände ihren Platz gefunden.
Nach der Einrichtung steht sie unter der Betreuung der oben
genannten Gruppenstunde.
Unter dem Motto: „Ich bin ein Buch, hol mich hier raus“ kann man
ein Buch ausleihen, es zurückbringen nach dem Lesen oder ein
anderes Buch einstellen.
Um dieses Projekt verwirklichen zu können, brauchen wir Ihre
Hilfe: Räumen Sie Ihren Bücherschrank !
Vom Bilderbuch bis zum Roman wird alles genommen.
Je Haushalt limitieren wir die Annahme auf ca. die Größe einer
Bananenkiste.
Annahmetage sind:
02.10., 09.10.
jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr im Jugendraum Gemeindehaus
Kasel.
Mit diesem gespendeten Buchbestand füllen wir die Regale in der
Telefonzelle. Die restlichen Bücher verkaufen wir anlässlich der
feierlichen Eröffnung der kleinen Bibliothek. Am Sonntag, dem
18.10.2015 wird auf dem Schulhof in Kasel ab 14.30 Uhr ein großer
Bücherflohmarkt mit Waffelverkauf initiiert. Den Reinerlös dieser
Aktion stellen wir der Flüchtlingshilfe für ein Projekt speziell mit
Kindern zur Verfügung.
Hausboottour 2016
Ausschreibung für Familien, Pärchen, junge Leute ab 16 Jahre, ältere
Leute, Gruppen, ……….
Hausboot fahren in Frankreich auf dem Canal de Midi (Südfrankreich)
Karsamstag, 26.03.2016 bis Samstag, 02.04.2016
Start: 23.00 Uhr am 25.03.2016 (Nachtfahrt)
Am Sonntag, den 04.10.2015, 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr, öffnet das
Schach-Café des Jugendring für große und kleine Schachhobbysspieler wieder seine Pforten. Frei nach dem Motto „Nette Leute
spielen Schach“, freuen sich die Verantwortlichen über jeden mutigen Schachspieler, der mal „Reinschauen“ oder nur seine „verstaubten“ Schachkenntnisse wieder auffrischen möchte.
Die SG Ruwertal 1925 e.V.
sucht Fotos zur Vereinsgeschichte
Die SG Ruwertal 1925 e.V. feiert ihr 90jähriges Bestehen
Die SG Ruwertal feiert in diesem Jahr ihr 90jähriges Vereinsjubiläum mit mehreren Veranstaltungen.
Nach der Sportwoche in Kasel im Juni dieses Jahres folgt am 10.
Oktober 2015 ein Festabend im Familienzentrum in Waldrach.
Dort wird u.a. eine Fotodokumentation zur Vereinsgeschichte
gezeigt. Dazu suchen wir noch weitere Fotos und bitten darum, sie
für kurze Zeit zum Digitalisieren zur Verfügung zu stellen. Anschließend erhalten Sie die Fotos umgehend zurück. Bitte wenden Sie sich
direkt an Anne Herres in Kasel.
Holzerath
Lorscheid
HVV
Tagesfahrt nach Metz
Liebe Vereinsmitglieder,
am kommenden Samstag, 3. Oktober 2015 findet unsere Fahrt nach
Metz statt.
Abfahrt ist um 08:00 Uhr am Dorfsaal.
Mertesdorf
Holzerath
Die SG Ruwertal 1925 e.V.
sucht Fotos zur Vereinsgeschichte
Näheres siehe unter Kasel.
Ruwer
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Holzerath
Osburg
Musikverein „Harmonie“
Osburg
O´zapft is
Am 10. und 11. Oktober 2015 veranstalten wir im
Osburger Vereinshaus unser 18. Oktoberfest. Hierzu
laden wir Sie alle recht herzlich ein.
Am Samstagabend spielt ab 21.00 Uhr die Band „Just
in Time“. Der Eintritt beträgt 3 Euro. (Kein Einlass
für Jugendliche unter 16 Jahren.)
Der Sonntag beginnt um 11.30 Uhr mit der Unterhaltungsmusik befreundeter Musikvereine.
Um 11.30 Uhr spielt die Feuerwehrkapelle Pluwig, um
13.00 Uhr der Musikverein Salmrohr und um 15.30
Uhr der Musikverein „Harmonie“ Büdlich-Breit.
Von 14.45 - 15.15 Uhr zeigen die Kinder der Osburger
Ballettschule ihr Können.
Für das leibliche Wohl ist an beiden
Tagen bestens gesorgt.
Am Sonntag gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen mit bayerischen Spezialitäten und
ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und
wünschen Ihnen schon jetzt schöne Stunden.
Freiwillige Feuerwehr Osburg
Übung
Am Freitag, den 02.10.2015 findet ab 18:00 Uhr unsere nächste
Übung unter dem Thema „Einsatzübung Gewerbegebiet“ statt. Um
vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
MGV Osburg
Vorankündigung
Der MGV Osburg bittet die Leser des Amtsblattes sich den
14.11.2015 freizuhalten. Ab 20.00 Uhr wollen wir Sie bei Live-Musik
zu einem weiteren Tanzabend in unser neu renoviertes Vereinshaus
nach Osburg einladen.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Ausgabe 40/2015
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Holzerath
Pluwig
Kath. Frauengemeinschaft kfd Pfarrei Pluwig
Erntedankfeier am Dienstag, den 6. Oktober 2015
Unsere Erntedankfeier beginnt um 15.00 Uhr mit einer hl. Messe
in der Pfarrkirche. Anschließend gehen wir in den Pfarrsaal zum
gemütlichen Teil.
Die Türkollekte sowie Spenden sind für die Sprachförderung von
Flüchtlingskindern bestimmt.
Herzliche Einladung an alle Frauen der Pfarrei!
Vorankündigung:
Wanderung am Dienstag, den 20. Oktober 2015.
Holzerath
Thomm
Heimat- und Verkehrsverein Thomm
Herbstwanderung: Traumschleife Fünf Täler Tour
Samstag, dem 03.10.2015 - Tag der Deutschen Einheit Treffpunkt 10:00 Uhr am Dorfbrunnen Thomm/Bildung von Fahrgemeinschaften zum Start nach Naurath/Wald.
Nach der Wanderung Einkehr zum gemeinsamen Mittagessen.
Der Weg unserer diesjährigen Wanderung (ca. 8 km) führt uns durch
fünf wildromantische Täler. Bachläufe, schöne Waldabschnitte und
einige weite Fernblicke in den Hunsrück und bis zur Mosel machen
diese Tour zu einem besonderen Wandererlebnis.
Aber auch kulturhistorische und naturkundliche Besonderheiten,
wie z.B. die von Fledermäusen bewohnte Erzgrube im Schastebachtal
oder die Felsenkapelle der heiligen Walburga geben eindrucksvolle
Einblicke in die Natur und Geschichte der Hochwaldlandschaft.
Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen.
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Holzerath
Waldrach
Probe der Big Band aus Waldrach
Die nächste Probe der Big Band findet statt am 03.10.2015 um 17.30
Uhr im Familienzentrum. Bitte um vollzähliges Erscheinen.
Die SG Ruwertal 1925 e.V.
sucht Fotos zur Vereinsgeschichte
Näheres siehe unter Kasel.
Parteien
SPD OV Unteres Ruwertal
Einladung zur Vorstandssitzung
Die nächste Vorstandssitzung des SPD OV Unteres Ruwertal findet
07.10.2015 um 19:30 Uhr im Weinhaus Neuerburg in Kasel statt.
Kirchliche Nachrichten
Ausgabe 40/2015
Bei Interesse und weitere Informationen melden Sie sich bitte bei
Silvia Klemens, Tel. 06500-7755.
Pfarrbüro geschlossen
Am 1., 8. u. 22. Oktober 2015 ist das Pfarrbüro in Pluwig nicht
besetzt.
Für Ihre Anliegen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Pfarramt
der Pfarreiengemeinschaft in Waldrach, Im Kändelchen 23.
Evangelische Kirchengemeinde Ehrang
Sonntag, 04.10.2015
18.00 Uhr Osburg, kath. Kirche, ökumenisches Abendlob
Neuapostolische Kirche Mertesdorf
Sonntag, 4. Oktober 2015
09.30 Uhr: Gottesdienst, zeitgleich Vorsonntags- und Sonntagsschule
Donnerstag, 8. Oktober 2015
19.30 Uhr: Gottesdienst
OK 54 Bürgerrundfunk
Bürgerfernsehen OK54
Programmtipps im Trierer Bürgerfernsehen OK54
Kleinkindergottesdienst
„Vom Korn zum Brot“
Herzliche Einladung
an alle Mütter, Väter, Omas und Opas mit
ihren kleinen Kindern und Enkeln am
4. Oktober um 11 Uhr
in die Seitenkapelle der Osburger Kirche.
Helfer für die Advents-Frühschichten
gesucht
Für die Grundschulkinder aus Osburg/Thomm und Farschweiler/Herl/Lorscheid suchen wir noch dringend Personen, die Interesse haben, sich inhaltlich, musikalisch oder beim Frühstück
einzubringen.
Die Frühschichten finden an folgenden Terminen statt und dauern
bis ca. 8 Uhr.
Farschweiler/Herl dienstags am 01., 08. und 15.12.15 jeweils 06.45
Uhr
Osburg donnerstags am 03., 10. und 17.12.15 jeweils ab 06.45 Uhr
Lorscheid freitags am 04., 11. und 18.12.15 jeweils ab 06.15 Uhr
Ein Vorbereitungstreffen zur inhaltlichen & musikalischen Planung
findet am 10.10.15 um 10 Uhr statt.
Freitag, 2. Oktober
17:53 Uhr: Luftbilder von der Region Trier
Ekkehard Greißl ist mit Gleitschirm und Kamera über der Region
Trier unterwegs
17:56 Uhr: Eckpunkte
Thema: Landlust oder Landfrust? Gäste: Dieter Schmitt (Fisch bei
Saarburg) und Prof. Johannes Kopp
18:31 Uhr: Die Feldbahn in Serrig
Eine Dokumentation von Pascal Ettinger
18:57 Uhr: OK54 - nachgefragt
Heute zu Gast: Marcus Hübner zum Thema „Sternstunden-Kónzert“ am 10. Oktober in der Arena Trier
19:12 Uhr: triki-magazin
Magazin der triki-reporter des Trierer Kinderbüros - Thema: Energie und Strom
19:30 Uhr: Kopf Hörer
Musiker und Bands aus der Region: Heute zu Gast Andreas Sittmann
20:13 Uhr: Mit dem Wohnmobil unterwegs
Eine Reisereportage über die niederländische Insel Texel
21:00 Uhr: Mit dem Wohnmobil unterwegs
Reisereportage über das Zwillbrocker Venn
21:21 Uhr: Schweissperlen und Jugendsünden
Axel Schweiss und Frank Jöricke sprechen mit zwei Gästen über
Musik
21:45 Uhr: OK54 - nachgefragt
Heute zu Gast: Marcus Hübner zum Thema „Sternstunden-Kónzert“ am 10. Oktober
Das komplette Programm findet man auch via Videotext Seite 300
oder im Internet unter www.ok54.de/programm.
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Bitte beachten Sie, dass aus
Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße
von 1024 x 768 Pixel (bei einer
Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos
mit einer geringeren Auflösung
werden nicht mehr abgedruckt,
hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ruwer
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Ausgabe 40/2015
SPORT
INFO
Farschweiler
SV Farschweiler 1929 e.V.
Sportinfo
Am kommenden Sonntag (04.10.2015)
bestreiten unsere Jungs das nächste Heimspiel
auf dem Rasenplatz in Farschweiler.
Anstoß der Partie gegen die TuS Mosella Schweich ist um 14:30 Uhr.
Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung unserer Fans, um einen weiteren Heimsieg feiern
zu können.
Fitnesskurs
Der SV Farschweiler 1929 eV plant, einen Fitnesskurs (Rückenschule, Gymnastik ...) anzubieten.
Interessierte Frauen und Männer möchten sich bitte beim 1. Vorsitzenden Klaus Heinz melden.
Gusterath
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.
Näheres hierzu siehe unter Pluwig.
Gutweiler
SV Gutweiler
Spiele der Junioren Mannschaften
Die F-Junioren des SV Gutweiler spielen am Mittwoch, den
07.10.015 um 17:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ruwer.
Die C-Junioren der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den
03.10.2015 um 14:00 Uhr im Kreispokal gegen die JSG Ehrang. Das
Spiel findet in Gutweiler statt. Das nächste Saisonspiel findet bereits
am Mittwoch, den 07.10.2015 um 18:00 in Gutweiler gegen den SV
Trier-Irsch statt.
Die B-Junioren I der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den 03.10.2015
um 16:00 Uhr in Wincheringen gegen die JSG Temmels III.
Die B-Junioren II der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den
03.10.2015 um 17:00 Uhr in Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch.
Die A-Junioren der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den
03.10.2015 um 16:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ralingen.
Allen Mannschaften viel Erfolg!
Heimspiel
Die Fußballer des SV Gutweiler spielen am Samstag, den 03.10.2015
um 18:00 Uhr gegen die SG Issel. Zuschauer sind herzlich willkommen!
Volleyball U 20 Turnier in der Hochwaldhalle Osburg
Am Sonntag, den 04.10.2015 findet ab 11:00 Uhr ein U 20 Turnier in
der Hochwaldhalle in Osburg statt. Ausrichter ist der SV Gutweiler
und der TV Ehrang. Es nehmen 6 Mannschaften daran teil. Für das
leibliche Wohl ist gesorgt. Zuschauer sind herzlich willkommen!
Holzerath
TuS Holzerath-Kinderturnen
Nach den Herbstferien startet der TuS Holzerath mit einer neuen
Kinderturngruppe für Jungen und Mädchen von 4 bis 5 Jahren.
Die erste Turnstunde, mit der Übungsleiterin Sara Fass ist am Montag, den 02.11.2015 von 15:30-16:30 Uhr im Gemeindesaal in Holzerath!
Wer Interesse hat, meldet sich bitte vorab bei Astrid Jonas, Tel.
06588/95270 oder [email protected] .
Mertesdorf
Holzerath
Lauftreff
Mertesdorf 2001 e.V.
Einladung zu einem Vortrag über
das Thema „Gesunde Ernährung und Sport,
wie geht das?“
Der Lauftreff Mertesdorf lädt alle Interessierte zum Vortrag
„Gesunde Ernährung und Sport“ am Mittwoch, 7. Oktober 2015
um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Mertesdorf ein.
Der Eintritt ist frei. Es referieren die Heilpraktikerin Anja
Heinz und der Sporttherapeut Jürgen Altmeyer vom Gesundheitszentrum renoviaMED in Trier.
Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich nicht nur an die Mitglieder des Lauftreffs, sondern an alle, die am Thema gesunde
Ernährung interessiert sind.
HSG Mertesdorf/Ruwertal
Unser Spielplan für das kommende Wochenende:
I. Herren:
Samstag 19.30 Uhr Heimspiel gegen HSG Irm/Klein/Horb II
II. Herren:
Samstag 17.30Uhr Heimspiel gegen HSG Kastellaun/Simmern III
I. Damen:
spielfrei
II. Damen:
Samstag 19.30 Uhr gegen TV Neuerburg in der Turnhalle Neuerburg
Weibliche B-Jugend:
Sonntag 16.15 Uhr gegen SG Idar-Vollmersbach in der Turnhalle in
Niederwörresbach
Weibliche D-Jugend:
Sonntag 10 Uhr gegen DJK/MJC Trier II in der Wolfsberghalle
Männliche D-Jugend:
spielfrei
Gemischte E-Jugend:
Sonntag 11 Uhr gegen die JSG MJC Trier/HSC Igel in der Turnhalle
Igel
Morscheid
Holzerath
SV Morscheid 1921 e.V.
Fußball
A - Klasse Kreis Trier / Saarburg
Am Sonntag, 4. Oktober, spielt die 1. Mannschaft
um 17.30 Uhr in Tarforst gegen den FSV Tarforst
2. Eine Woche später spielt die Mannschaft dann
sonntags in Morscheid gegen den SV Krettnach.
Die Mannschaft hofft wieder auf viele Zuschauer und eine gute
Unterstützung.
A - bis D - Jugend
Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter
Ruwertal eingesehen werden.
E - Jugend
Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 trainieren mit den jeweiligen Mannschaften der SG Ruwertal.
Bambinis
Am Dienstag, 6. Oktober, sind die Kinder der Jahrgänge 2009 bis
2011 um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen
Grün des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.
Ruwer
- 22 -
Tischtennis
Am Donnerstag, 8. Oktober, spielt die 1. Mannschaft um 20.00 Uhr
in Morscheid gegen den SV Irsch 2.
Allgemein
Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen
Abteilungen unter www.sv-morscheid.de
Holzerath
Osburg
KSV Osburg
Trainingszeiten Kegelsporthalle
Jugend U10 & U14
Donnerstag, 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag, 15:00 - 18:00 Uhr
Herren & U23 & U18
Dienstag, 17:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr
5. Spieltag Saison 2015/16
KSV Osburg 1/Rheinland-Pfalz-Liga
Samstag, den 03.10.15 um 16:00 Uhr:
KSG Horchheim-Kester 1 - KSV Osburg 1 in Koblenz
TTC Osburg
Spielbetrieb
I. Mannschaft
Mo., 05.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg - SV Zeltingen
Fr., 30.10.2015, 20:00 Uhr VfL Monzel II - TTC Osburg
II. Mannschaft
Fr., 09.10.2015, 19:30 SV Föhren II TTC Osburg II
Fr., 16.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg II - TSG Trier-Biewer II
III. Mannschaft
Mo., 12.10.2015, 19:30 Uhr PST II - TTC Osburg III
Mo., 02.11.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg III - FC Könen III
IV. Mannschaft
Fr., 16.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg IV - TTF Konz VI
Do., 05.11.2015, 19:30 Uhr PST III - TTC Osburg IV
Jugendmannschaft
Mo., 12.10.2015, 18:30 Uhr TTC Osburg - TTC Minderlittgen
Trainingszeiten
montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr
Jugendtraining montags 18:00 bis 20:00 Uhr
SG Osburg/Thomm/Lorscheid
Unsere 1. Mannschaft erwartet am Freitag, 02.10.2015 um 20.00 Uhr
ein schweres Auswärtsspiel bei der SG Lüxem.
Wir hoffen auf eine starke eigene Zuschauerzahl, damit die Mannschaft mit deren Unterstützung den angestrebten Erfolg einfährt.
Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 04.10.2015 um 14:30 Uhr bei
der SG Pölich-Schleich.
Bereits am Samstag, 03.10.2015 um 16:00 Uhr tritt unsere 3. Mannschaft beim TuS Reinsfeld II an.
Auch hier hoffen wir auf zahlreiche Unterstützung der Zuschauer.
Holzerath
Pluwig
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.
Fußball-Spieltermine
Senioren
Am Sonntag, 04.10.15, 14.30 Uhr, gastiert unsere erste Mannschaft
in Bescheid bei der SG Beuren.
Im Vorspiel ist die zweite Mannschaft um 12.30 Uhr bei der Reserve
der SG Beuren zu Gast.
Junioren
Am Samstag, 03.10.15, 17.00 Uhr, empfängt die A-Jugend die JSG
Tawern (Spielort: Schöndorf).
Unsere B-Jugend (Bezirksliga) spielt um 17.00 Uhr beim SV
Mehring.
Die C-Jugend (Bezirksliga) erwartet um 15.15 Uhr die JSG Bekond
(Spielort: Schöndorf).
Am Mittwoch, 07.10.15, 18.00 Uhr, trifft die D1-Jugend auf die JSG
Bekond (Spielort: Pluwig).
Die D2-Jugend ist um 18.00 Uhr bei der DJK St. Matthias Trier zu
Gast.
Ausgabe 40/2015
Ruwertal
Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.V.
SG Ruwertal I - Bezirksliga Ruwertal sammelt fleißig Punkte - Sonntag in Föhren
Nach dem wichtigen Auswärtssieg gegen Zell steht der Mannschaft
ein weiteres schweres Auswärtsspiel in Föhren bevor.
Sonntag, 04.10. um 14.30 Uhr in Föhren gegen den SV Föhren.
Mit Föhren wartet eine heimstarke Elf auf die SG Ruwertal. Die SG
Ruwertal wird in dieses Spiel mit neuem Selbstbewusstsein und im
Wissen auf die eigene Stärke gehen.
Die SG Ruwertal hofft auch in diesem Spiel in Föhren auf eine
starke eigene Zuschauerunterstützung.
SG Ruwertal II - C-Klasse Mosel/Hochwald Jetzt gegen in Gusenburg
Die zweite Mannschaft der SG Ruwertal war auch in Mehring
erfolgreich und ist weiter auf dem Vormarsch.
Am Sonntag, 04.10 tritt die Mannschaft um 14.30 Uhr in Gusenburg
gegen die SG Gusenburg, und damit bei einem Mitkonkurrenten
an. Auch aus dem Hochwald will die SG Ruwertal drei Punkte mitnehmen.
Jugendspielgemeinschaft Ruwertal/Gutweiler/Morscheid
Trainingsbetrieb und Trainer
Ansprechpartner JSG-Leiter: Dr. Bernd Husse
A - Junioren - Kreisklasse
Mittwoch, 30.09. um 19.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Hermeskeil
Samstag, 03.10. um 16.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ralingen.
Trainingstage: Montag 19.00 - 20.30 Uhr in Gutweiler; Donnerstag
19.00 - 20.30 Uhr in Gutweiler
B-Junioren - 1
Samstag, 03.10. um 16.00 Uhr in Wincheringen gegen die JSG Temmels III
Trainingstage: Mittwoch: 19.00 - 20.30 Uhr in Waldrach; Freitag:
17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach
B-Junioren - 2
Samstag, 03.10. um 17.00 Uhr in Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch
Trainingstage: Mittwoch: 19.00 - 20.30 Uhr in Waldrach; Freitag:
17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach
C-Junioren
Mittwoch, 07.10. um 18.00 Uhr in Gutweiler gegen SV Trier-Irsch
Trainingstage: Dienstag 18.00 - 19.30 Uhr in Gutweiler; Donnerstag
18.00 - 19.30 in Gutweiler
C-Junioren - Kreispokal
Samstag, 03.10. um 14.00 Uhr in Gutweiler gegen JSG Ehrang
D-Junioren
Trainingstage: Dienstag 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach; Donnerstag
17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach
Jugendmannschaften der SG Ruwertal
Trainingsbetrieb und Trainer
Ansprechpartner: Jugendleiter SG Ruwertal: Christian Neumann
E-Junioren -1
E-Junioren – 2
Trainingstage: Mittwoch 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach; Freitag 17.30
- 19.00 Uhr in Waldrach
F-Junioren – 1
F-Junioren - 2
Mittwoch, 07.10. um 18.00 Uhr in Trier-Olewig gegen SV Trier-Olewig 2
Trainingstag: Montag 17.15 - 19.00 Uhr in Waldrach
Bambini - Minikicker
Die Fußballspielstunde unserer Jüngsten ist immer montags von
17.45 - 18.45 Uhr auf der Sportanlage in Waldrach.
Trainingsbeginn: 07.09.
Leitung: Lisa Hensel, Niklas Breiling, Yves Herzog
Die SG Ruwertal 1925 e.V. feiert ihr 90jähriges Bestehen
Die SG Ruwertal feiert in diesem Jahr ihr 90jähriges Vereinsjubiläum mit mehreren Veranstaltungen.
Nach der Sportwoche in Kasel im Juni dieses Jahres folgt am 10.
Oktober 2015 ein Festabend im Familienzentrum in Waldrach.
Dort wird u.a. eine Fotodokumentation zur Vereinsgeschichte
gezeigt. Dazu suchen wir noch weitere Fotos und bitten darum, sie
für kurze Zeit zum Digitalisieren zur Verfügung zu stellen. Anschließend erhalten Sie die Fotos umgehend zurück. Bitte wenden Sie sich
direkt an Anne Herres in Kasel.
Ruwer
- 23 -
Ausgabe 40/2015
Schöndorf
Holzerath
Familienanzeigen
in ihrem Mitteilungsblatt
FC Schöndorf e.V.
Seniorenmannschaften
Damenmannschaft
Frauen, Kreisklasse:
So. 04.10.2015: FC Schöndorf spielfrei
So. 11.10.2015, 17:00 Uhr: FC Schöndorf - FSG Nusbaum 2
AH-Abteilung
Sa. 03.10.2015: AH Schöndorf spielfrei
Sa. 10.10.2015, 18 Uhr: AH Schöndorf - AH Krettnach
Jugendmannschaften
Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als
Spielgemeinschaft mit der DJK Pluwig/Gusterath. Sie finden die
Spielpaarungen unter Sportinfo, DJK Pluwig/G
Kegelabteilung
Oberliga
Sa. 03.10.2015: Schöndorf 1 spielfrei
So. 11.10.2015, 13:00 Uhr: Riol 6 - Schöndorf 1
SV „Glück Auf“ Thomm 1929 e.V.
JSG Osburg / Thomm / Farschweiler / Lorscheid
An diesem Wochenende werden im Jugendbereich folgende Begegnungen ausgetragen:
Freitag, 02.10.2015
A-Junioren
19:30 Uhr JSG Osburg - JSG Krettnach
Montag, 05.10.2015
A-Junioren
19:30 Uhr JSG Schillingen - JSG Osburg, Schillingen Hartplatz
Mittwoch, 07.10.2015
F-Junioren
18:00 Uhr JSG Osburg III - JSG Ehrang, Thomm
18:00 Uhr JSG Osburg II - SV Klüsserath, Farschweiler Rasenplatz
D-Junioren
18:00 Uhr
JSG Kell(7er) - JSG Osburg II (7er), Rasenplatz
Kell
Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg und
den Spielen einen fairen Verlauf. Aktuelle Informationen zu allen
Spielen jederzeit unter fussball.de.
sagen wir allen, die uns anlässlich unserer
goldenen HocHzeit so herzlich mit
Glückwünschen und Aufmerksamkeiten
bedachten. Besonderen Dank an
unsere Kinder und die Winzerkapelle
Waldrach für das schöne Ständchen.
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Kreisliga B
So. 04.10.2015, 15:00 Uhr: SV Eintracht Ruwer 1 - FC Schöndorf 1
So. 11.10.2015, 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SG Pölich 1
Kreisliga D
So. 04.10.2015: FC Schöndorf 2 spielfrei
So. 11.10.2015, 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - TuS Reinsfeld 2
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Donnerstag, 1. Oktober 2015
KREIS-NACHRICHTEN
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG
AUSGABE 40/2015
Ein gelungenes Gemeinschaftswerk für die nächsten 100 Jahre
Neue Wiltinger Saarbrücke eingeweiht - Baukosten 3,4 Millionen Euro - Dritte Brücke am Standort
Innenministeriums sprach Ministerialdirektor Thomas Linnertz von einem ausgesprochen schönen Bauwerk. Das Land
habe sich mit 80 Prozent an den Baukosten beteiligt. Insgesamt wende man
mehr als 50 Millionen Euro auf, um die
Straßen in dem Flächenland RheinlandPfalz zu erneuert, so Linnertz.
Pastor Andreas Neumann segnete die neue Wiltinger Saarbrücke im Anschluss an die Ansprachen von Ministerialdirektor Thomas Linnertz (3.v.l.), Landrat Günther Schartz (4.v.r.)
und Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (6.v.r.).
Pünktlich wie geplant wurde die neue
Wiltinger Saarbrücke im Juni diesen
Jahres nach zwei Jahren Bauzeit fertiggestellt. Anschließend konnte die Behelfsbrücke, über die in der Bauzeit der
Verkehr geleitet wurde, abgebaut werden. Nun wurde die 3,4 Millionen Euro
teure Brücke offiziell eingeweiht.
Eine 1912 errichtete erste Saarbrücke
wurde 1945 gesprengt. Die 1952 erbaute zweite Brücke war nach rund 60
Jahren so baufällig, dass nur ein Neubau in Frage kam. Bereits 2003 hatte der
Landesbetrieb Mobilität auf die Schäden hingewiesen, berichtete Landrat
Günther Schartz in seiner Ansprache.
Es folgte eine jahrelange Diskussion
über den Standort der Brücke. Viele favorisierten einen Neubau flussabwärts
näher zur Gemeinde Wiltingen hin,
was jedoch letztlich an den Vorgaben
des Naturschutzes scheiterte. „Wohl bei
kaum einem anderen Bauprojekt ist so
intensiv mit den Bürgern diskutiert worden wie hier“, so Schartz. Auch wenn
nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, sei doch das Brückenbauwerk ein
gelungenes Gemeinschaftswerk, was
nach Auskunft der Planer rund 100 Jahre
Bestand haben soll, so der Landrat.
Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger wollte nicht die Standortdebatte
aufgreifen. Die Gemeinde sei froh über
diese wichtige Verkehrsanbindung im
unteren Saartal. Nun wolle man auch
das Problem der Radwegeanbindung
lösen. Rommelfanger zitierte in diesem
Zusammenhang aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Trier, wo man zwar
hinsichtlich der Standortfrage unterlegen habe. Eine Begründung des Gerichts habe aber selbstverständlich Bestand: „Ein kleiner Umweg für ein gutes
Glas Wiltinger Wein lohnt immer.“
In Vertretung des rheinland-pfälzischen
Weiteres:
Seite 2 | Kulturtage mit vielfältigen Veranstaltungen
Seite 3 | Gymnasium Saarburg unter neuer Regie
Seite 4 | Tag der offenen Tür im Kreiskrankenhaus
Seite 5 | KVHS: Ehrenamtliche Struktur gestärkt
Seite 5-8 | Amtliche Bekanntmachungen
Ein besonderer Dank galt der ausführenden Baufirma und der Bauleitung.
Es habe keine Beschwerden der Anwohner gegeben und auch die Behelfsbrücke sowie die zeitweise Umleitung
über das Schodener Wehr in Phasen der
Vollsperrung habe reibungslos funktioniert. So wurde nicht nur die geplante
Bauzeit, sondern auch fast der Kostenrahmen eingehalten. Die Mehrkosten
von 230.000 Euro ergaben sich durch
Rund 100 Gäste hatten sich zur feierlichen
Einweihungsfeier am Saarufer versammelt.
aufwendigere Arbeiten bei der Herstellung des Widerlagers auf Wiltinger Seite.
Auch wurden zusätzliche Nistkästen
für Fledermäuse und Schwalben angebracht. Ganz zum Schluss wurde nach
dem Abbau der Behelfsbrücke auch der
Radweganschluss und die Uferneugestaltung rechtzeitig fertiggestellt.
Mit der Fertigstellung des Brückenneubaus wird das teuerste Straßenprojekt
des Kreises abgeschlossen. Insgesamt
investiert der Kreis in diesem Jahr rund
2,7 Millionen Euro in den Straßenbau.
Die Fortführung von Maßnahmen aus
2014 schlägt mit weiteren 550.000 Euro
zu Buche.
seite 2
KREIS-NACHRICHTEN
Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 40 | 2015
Kulturtage: Romantische Kammermusik und Evergreens
Veranstaltungsprogramm bietet außerdem Ausstellungen und Lesungen
Die Kulturtage des Kreises bieten in den
kommenden Wochen vielfältige Veranstaltungen an.
Romantische Kammermusik werden
am kommenden Sonntag (4. Oktober)
um 17 Uhr Musiker des Symphonischen
Orchesters Trier im Kloster Karthaus erklingen lassen. Es musizieren Ketevan
Rukhadse (Klavier), Fernando Bencomo
(Viola) und Michael Corde (Klarinette).
Auf dem Programm stehen das Trio für
Klavier, Viola, Klarinette Es-Dur (sog. „Kegelstatt-Trio“) von W.A.Mozart und zwei
Stücke von Johannes Brahms: Sonate
f-moll für Klavier und Klarinette und Sonate Es-Dur für Klavier und Viola.
Ein weiteres Konzert steht am 7. November im Festsaal des Klosters auf dem
Kulturtage-Kalender. „Les Ricochets“
präsentieren um 20 Uhr französische
Chansons.
Mehrere Konzerte gibt es außerdem in
der Synagoge Schweich: Am 31. Oktober werden „Golden Evergreens“ mit
Ewald Schuh und Konsorten präsentiert,
am 7. November lassen Annika Krump
und Rudi Marhold Liebeslieder rund
um den Globus erklingen und am 13.
November wird zu einem Jazz-Konzert
DLR informiert
Fortbildung Sachkunde
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum Mosel bietet Winzern, die bereits
eine Sachkundeprüfung absolviert bzw.
eine vergleicbare Ausbildung abgeschlossen haben die Möglichkeit der
Weiterbildung zur Sachkunde nach dem
Pflanzenschutzgesetz an (Fortbildungszeitraum für Altsachkundige 20162018). Die Fortbildung findet statt am 9.
Januar 2016 ab 9 Uhr im Bürgerzentrum
in Schweich, Stefan-Andres-Straße. Anmeldeschluss ist der 18. Dezember.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um
Anmeldungen vorzugsweise als OnlineAnmeldung unter www.dlr-mosel.rlp.de
(Termine) sowie bei Pia Schmillen, DLR
Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Tel.
0651-9776-268, Fax: 0671-92896-496,
E-Mail: [email protected] wird daher gebeten. Die Anmeldung muss mit
vollständigem Namen, Anschrift und
Geburtsdatum erfolgen.
mit Charles Davis & Captured Moments
eingeladen. Maxim Volgin und HansDieter Höllen werden am 21. November
Romantische Musik für Klavier und Klarinette präsentieren. Alle Veranstaltungen
beginnen um 20 Uhr.
Eine feste Größe sind in der Veranstaltungsreihe auch in diesem Jahr wieder
Lesungen und Vorträge. Einer der Höhepunkte ist ein Abend mit dem bekannten Journalisten Gerd Ruge. Er liest
am 27. November in der Stadtbibliothek
Konz um 19.30 Uhr aus seinem Buch
„Unterwegs. Politische Erinnerungen“.
Ebenfalls in der Stadtbibliothek ist am
7. Oktober um 19.30 Uhr der Autor Tom
Hillenbrand zu Gast, der aus dem Buch
„Tödliche Oliven“ liest. Passend dazu
werden Wein und Bruschetta gereicht.
In der Synagoge Wawern gibt es am 15.
November um 11 Uhr eine Lesung mit
jüdischer Lyrik von Else Lasker-Schüler
und anderen sowie begleitend dazu
eine Ausstellung mit Werken der Malerin Marlis Glaser. Veranstalter ist der Förderverein „Gedenken und Gestalten“ in
Wawern.
ist in der Synagoge Schweich die Wanderausstellung „Deine Anne – Ein Mädchen schreibt Geschichte“ zu sehen.
Im Mittelpunkt steht das Tagebuch des
jüdischen Mädchens Anne Frank. Eine
Ausstellung zum rheinland-pfälzischen
Partnerland Ruanda wird am 16. Oktober in der Hauptstelle Trier der Sparkasse in der Theodor-Heuss-Allee eröffnet
und ist dort bis zum 29. Oktober zu sehen.
Vom 7. bis zum 22. November wird in
der städtischen Galerie im Kloster KonzKarthaus die Ausstellung „Linespacing“
- non figurative Malerei von Birgit König
präsentiert. Vorweihnachtliche Atmosphäre herrscht ab Mitte November in
der Grundschule Wasserliesch. Vom 14.
bis zum 22. November ist dort eine Krippenausstellung mit den besten Arbeiten
aus dem Krippenbaukurs der örtlichen
Volkshochschule zu sehen.
Eine Übersicht aller Veranstaltungen
der Kulturtage findet sich in Kürze unter
www.kulturtage-trier-saarburg.de
Im Rahmen der Kreiskulturtage werden
mehrere Ausstellungen präsentiert oder
unterstützt. Noch bis zum 11. Oktober
Antworten zum Thema Ausbildung
Jugendberufshilfe des Kreises bietet Veranstaltungen an
Die Jugendberufshilfe des Kreises bietet
in der kommenden Woche zwei Veranstaltungen in Saarburg und Hermeskeil
zu der Frage „Ausbildungsbeginn 2015
verpennt - was kann ich tun?“ an. Sie
wenden sich an Jugendliche, die bisher
keine Ausbildungsstelle haben oder die
andere Fragen zu beruflichen Themen
beantwortet haben möchten.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Saarburg findet der Beratungstag am 5. Oktober (Montag) ab 14.30
Uhr im Jugendzentrum in der Bahnhofstraße 9 in Saarburg statt. Anmeldungen
sind dort möglich unter der Telefonnummer 06581 / 2412.
Die Veranstaltung in Hermeskeil steht
am 7. Oktober (Mittwoch) in Kooperation mit dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Hermeskeil auf dem
Programm. Sie beginnt um 15 Uhr im
Jugendbüro in der Trierer Straße 34.
Anmeldungen sind möglich unter Tel.
06503 / 980639 oder 01511 / 4525833
bzw unter [email protected].
Für beide Veranstaltungen kann die Anmeldung auch direkt bei der Jugendberufshilfe erfolgen, Tel. 0651 / 715-140
oder unter [email protected]
Zum Vormerken: „Wichtiges für die Ausbildung 2016“ - um dieses Thema geht es
bei zwei weiteren Veranstaltungen. Am
28. Oktober können sich Jugendliche
in Saarburg beraten lassen, die für das
kommende Jahr eine Ausbildungsstelle
suchen ( 14.30 Uhr, Jugendzentrum). Am
4. November findet die Veranstaltung in
Hermeskeil (15 Uhr, Jugendbüro) statt.
Auch für diese beiden Termine sind Anmeldungen unter den genannten Kontaktdaten jetzt bereits möglich.
KREIS-NACHRICHTEN
seite 3
Ausgabe 40 | 2015
Kreis Trier-Saarburg
Gymnasium Saarburg nun offiziell unter neue Regie
Ernennungsfeier für Schulleiter Raimund Leibold
Flüchtingssituation momentan Priorität
habe und Personal binde, so der Landrat. Dem neuen Schulleiter signalisierte
er Untersützung zu: „Wir haben immer
ein offenes Ohr für die Belange der Schule und werden weiterhin dafür sorgen,
beste Voraussetzungen für eine gute Bildungsarbeit zu schaffen.
Raimund Leibold (Mitte) ist nun offiziell Schulleiter des Gymnasiums Saarburg. An der Feierstunde nahmen neben vielen weiteren Gästen der stellvertretende Schulleiter Andreas
Schreiner, Landrat Günther Schartz, Ehefrau Barbara Leibold, die 2. stellvertretende Schulleiterin Dr. Daniela Drumm sowie Martin Harz als Vertreter der ADD teil (v.l.).
Das Gymnasium Saarburg befindet sich
nun ganz offiziell unter neue Regie. Bereits im August 2014 hatte Raimund Leibold die Nachfolge des langjährigen Leiters Rainer Kramer angetreten und war
seither kommissarisch in dieser Funktion tätig. Nun erfolgte in einer Feierstunde in der Aula der kreiseigenen Schule
seine Ernennung.
Die Urkunde erhielt Raimund Leibold
aus dem Händen von Martin Harz von
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulaufsichtsbehörde. Er stellte
den bisherigen Lebenslauf des neuen
Schulleiters dar, der mit dem Gymnasium Saarburg set jeher eng verbunden
ist. So absolvierte er bereits seine Referendarzeit an der kreiseigenen Schule,
bevor er die erste Stelle am Gymnasium
Prüm antrat. 2002 kehrte er nach Saarburg zurück und unterrichtete an dem
Gymnasium drei Jahre lang die Fächer
Bologie und Chemie. Als weitere Station
folgte das Studienseminar, wo er Fachleiter für Biologie wurde, bis er im vergangenen Jahr seine neue Tätigkeit in
Saarburg aufnahm. Harz hob das Enga-
gement des neuen Schulleiters hervor,
der sich stets fortgebildet habe, sich in
der Schulentwicklung bestens auskenne und unter anderem Landesleiter im
Wettbewerb „Jugend forscht“ sei. Leibold sei ein „ausgezeichneter Netzwerker“ und hervorragend geeignet, Führungsaufgaben zu übernehmen.
Mit einem neuen Schulleiter werde für
das Gymnasium auch ein neues Kapiel aufgeschlagen, so Landrat Günther
Schartz, der Raimund Leibold für den
Kreis als Schulträger gratulierte. Er habe
auch dank des großes Einsatzes seines
Vorgängers eine vorbildliche Schule
übernommen - dennoch gehe es auch
in Zukunft darum, das Gymnasium weiterzuentwickeln. Der Schulträger sei für
die Ausstattung zuständig und habe in
den vergangenen Jahren viel Geld in die
Sanierung und Erweiterung des Saarburger Gymnasiums gesteckt. Nun stehe die
Modernisierung des Naturwissenschaftlichen Traktes auf dem Programm. Der
Kreis werde sich hier ebenfalls engagieren. Allerdings müsse er in der Sache
auch um Geduld bitten, da die aktuelle
IGS: Probewahl für die MSS
Viel Resonanz fand eine Informationsveranstaltung in der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil, in der über
die 2016 beginnende Oberstufe informiert wurde.
Aufgrund des Interesses werden die
Schüler/innen der kreiseigenen Schule
in dieser Woche nochmals Informationen zu Fächern und Arbeitsweisen in
der MSS erhalten, um am kommenden
Freitag (2. Oktober) ihre Probekurswahl
durchzuführen.
Für Jugendliche anderer Schulen besteht die Möglichkeit, den Probewahlzettel unter www.igshk.de herunterzuladen und per Mail an [email protected]
oder per Fax unter 06503-6663 zurückzuschicken.
Für die Stadt und Verbandsgemeinde
Saarburg gratulierte Bürgermeister Jürgen Dixius dem neuen Schulleiter. Das
Gymnasium sei ein wichtiger Standortfaktor. Den Schülern werde hier ein optimaler Start für das weitere Leben gegeben. Im Namen der Elternschaft trat die
Vorsitzende des Elternbeirates, Heike
Barich, ans Rednerpult und überbrachte
die Glückwünsche. Für die Schülerschaft sprachen Moritz Leg und Niklas
Kirch, die sich auf die gute Zusammenarbeit des Schulleiters mit der Schülervertretung freuen. Das Lehrerkollegium
vertrat Martina Hans als Personalrätin.
Sie überreichte dem neuen Chef und
„Regisseur“ eine Schultüte mit ganz besonderem Inhalt wie einem Puzzlespiel,
Pflaster und Boxhandschuhen. Witzige
Geschenke - zum Beispiel ein Themometer für die rechtzeitige „Hitze-freiMessung“ - übergaben auch die Ganztagsschüler.
Er freue sich sehr auf die Tätigkeit an
dieser Schule, so Raimund Leibold. Das
Gymnasium Saarburg zeichne sich vor
allem durch seine Vielfalt aus. Außerdem spiele die Talentförderung hier
eine wichtige Rolle. Für die Qualität der
Schule würden auch die vielen Lebensläufe ehemaliger Abiturienten stehen,
die sich sehen lassen könnten. Für die
Schule gehe es darum, innovativ zu bleiben. Er schätze sich glücklich, ein Teil der
Schulgemeinschaft des Gymnasiums
Saarburg zu sein.
Kreis-Nachrichten
Redaktion
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Pressestelle
Verantwortlich
Thomas Müller, Martina Bosch
Tel. 0651-715 -240 / -406
Mail: [email protected]
KREIS-NACHRICHTEN
seite 4
Kreis Trier-Saarburg
Ausgabe 40 | 2015
Tag der offenen Tür im Kreiskrankenhaus Saarburg
Vielfältiges Programm am kommenden Sonntag - Zahlreiche Vorträge zu medizinischen Themen
Anlässlich des Patronatsfestes öffnet das
Kreiskrankenhaus St. Franziskus in Saarburg am kommenden Sonntag (4. Oktober) seine Pforten und ermöglicht einen
Blick „hinter die Kulissen“. Mit über 600
Mitarbeitern ist das Kreiskrankenhaus
St. Franziskus der größte Arbeitgeber
in Saarburg und lädt alle Interessierten
zum Kennenlernen der Einrichtung ein.
Gesundheitscheck
Nach einem Festgottesdienst um 10.30
Uhr in der Krankenhauskapelle wird im
Café Franz ein Mittagstisch angeboten.
Ab 13 Uhr stellen sich die Fachabteilungen vor und stehen für Gespräche zur
Verfügung. Außerdem werden interessante Vorträge gehalten sowie ein Gesundheitsscheck mit Messung von Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin sowie
physikalische Anwendungen angeboten. Neben umfangreichen geführten
und kommentierten Rundgängen durch
die gesamte Einrichtung gibt es Medizin
zum Anfassen und zahlreiche Informationen rund um das Thema Gesundheit,
wie zum Beispiel Entspannungsangebote, Kurzfilme und eine Teddyklinik, in
der Puppen und Kuscheltiere notfallmäßig versorgt werden können.
Blick hinter die Kulissen
Auf dem Programm stehen auch Besichtigungsmöglichkeiten von Räumen, die
sonst nicht betreten werden dürfen wie
ein OP-Saal inklusive der Simulation der
„Schlüsselloch-Chirurgie“,
Reanimationsübungen, Einblick in die Räume des
CT und MRT, Besichtigung der DialyseAbteilung, Angebote der Physiothera-
pie, Vorstellung der
Schmerzstation,
der
Psychosomatischen
Station sowie der Psychiatrischen Tagesklinik. Außerdem stellt
der Förderverein des Krankenhauses
seine Tätigkeiten vor. Im Nebenraum
der Cafeteria laden ab 13 Uhr halbstündige Vorträge ein, sich über folgende
Themen zu informieren: Schmerzfreie
Endoskopie, Lungenheilkunde, Hämatologie und Onkologie, Endoprothetik von
Knie und Hüfte, Wissenswertes von der
Schilddrüse sowie „Gut leben mit dem
Schmerz“.
Kaffee und Kuchen im Café Franz runden das Angebot ab und sorgen neben
den zahlreichen Informationen für das
leibliche Wohl.
Landkreistag begrüßt Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
Der Deutsche Landkreistag hat die in
der vergangenen Woche von Bund
und Ländern verabredete Neuausrichtung in der Flüchtlingspolitik begrüßt.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. HansGünter Henneke sagte: „Es ist gut, dass
sich Bund und Länder auf ein Asylpaket
geeinigt haben. Eine Reihe von Forderungen der Kommunen wurden dabei
aufgegriffen. Wir begrüßen vor allem
die Erweiterung der Liste der sicheren
Herkunftsstaaten, die Verlängerung
der Höchstaufenthaltsdauer in den
Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die
Maßnahmen zur Beschleunigung der
Abschiebungen. Insbesondere für Asyl-
bewerber und Flüchtlinge aus sicheren
Herkunftsstaaten muss vermieden werden, dass sie vor Beendigung des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt
werden.“ Richtig sei auch, dass sich der
Bund künftig strukturell und dauerhaft
an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen werde und dabei bis
an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten gegangen sei.
Darüber hinaus sei es zu unterstützen,
Geldanreize für Personen zu vermindern, die lediglich aus wirtschaftlichen
Motiven nach Deutschland kommen.
„Insofern ist es richtig, dass fortan in den
Erstaufnahmeeinrichtungen nur noch
Sachleistungen gewährt werden“, so
Henneke.
Weiterhin sei es von großer Bedeutung,
die Verwaltungsabläufe zu straffen und
zu vereinfachen, um der Lage vor Ort
Herr zu werden. „Dem dient auch die
Einführung einer Gesundheitskarte. Allerdings muss sichergestellt werden,
dass nach wie vor nur die beschränkten
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Zudem
müssen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung vollständig übernehmen.“
Keine Tariferhöhung im ÖPNV 2016
Zweckverbandsversammlung und Verkehrsunternehmen im VRT beschließen Nullrunde
Im gemeinsamen Ausschuss und in der
Zweckverbandsversammlung des VRT
wurde beschlossen, dass es zum 1. Januar 2016 keine Tarifanpassung geben
wird. Die Fahrgäste können sich also
freuen - die Ticketpreise ändern sich
nicht.
Seit vielen Jahren wird im VRT ein bewährtes Modell zur Berechnung der
Kostenentwicklung als Grundlage für
die Tarifentwicklung angewandt. Dieses
Modell basiert auf Preisindizes des Statistischen Bundesamtes, wie zum Bei-
spiel Personalkosten, Treibstoffkosten,
Kosten für Ersatzteile, Reifen und Reparaturen. In diesem Jahr ergab sich - insbesondere durch die sinkenden Treibstoffpreise - keine Kostensteigerung.
Zusätzlich mussten in den letzten drei
Jahren bei der Festlegung des Tarifes neben der Kostensteigerung auch immer
die rückläufigen Einnahmen wegen der
sinkenden Schülerzahlen berücksichtigt
werden.
In diesem Jahr wurde aber - initiiert vom
Zweckverband VRT - durch die Kreistage
und den Stadtrat eine Satzung zur Festsetzung von Höchsttarifen erlassen. Mit
dieser Satzung wurde eine EU-rechtskonforme
Möglichkeit, den ÖPNV
durch
öffentliche
Mittel zu finanzieren, geschaffen. Damit
können die durch den demografischen
Effekt bedingten Einnahmeverluste von
der öffentlichen Hand ausgeglichen
werden.
KREIS-NACHRICHTEN
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Ausgabe 40 | 2015
Kreis Trier-Saarburg
Kreisvolkshochschule: Ehrenamtliche Struktur gestärkt
Einführung und Verabschiedung von VHS-Leitern
Mit der Einführung von drei neuen Leitern/innen bei den Volkshochschul-Außenstellen in Leiwen, Kell-Zerf und Pellingen konnte nach Ansicht von Landrat
Günther Schartz die ehrenamtliche Organisationsstruktur der Kreisvolkshochschule weiter gestärkt werden. Neben den vier
hauptamtlich besetzten Außenstellen in
den Mittelzentren Konz, Saarburg, Schweich und Hermeskeil basierten die Kursangebote der Kreisvolkshochschule im
Kreisgebiet hauptsächlich auf den 22 ehrenamtlichen Außenstellen in den sieben
Verbandsgemeinden. Der Landrat dankte
daher besonders den neuen Leiterinnen
und Leitern, die sich für diese ehrenamtliche Aufgabe in der Erwachsenenbildung
zur Verfügung gestellt haben.
Bereits zum Jahreswechsel hat Karl-Heinz
Päulgen die Leitung der Volkshochschule (VHS) in Leiwen übernommen und
seitdem im Angebot schon viele eigene
Akzente gesetzt. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kell am See hat Edith
Rommelfanger aus Zerf seit Januar die
VHS-Leitung übernommen und ebenfalls
ein vielfältiges Programmangebot vorgelegt. Seit September ist Elfriede Deutschen aus Konz-Niedermennig als neue
Leiterin der VHS in Pellingen aktiv. Allen
wünschten Landrat Schartz und KVHS-Lei-
ter Rudolf Müller im Rahmen einer kleinen
Feierstunde im Kreishaus viel Erfolg. Dem
schlossen sich auch Bürgermeister Martin
Alten für die Verbandsgemeinde Kell am
See, Beigeordneter Joachim Weber für die
VG Konz und Büroleiter Deutsch für die VG
Schweich an.
Verabschiedet wurden zugleich die bisherigen VHS-Leiterinnen Christel Waschbisch aus Leiwen und Elvira Koch aus
Pellingen. Der Landrat dankte beiden für
ihre jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit und würdigte die Verdienste. Christel
Waschbisch leitete die VHS rund 20 Jahre
und engagierte sich vor allem im Bereich
der Seniorenbildungsarbeit. Elvira Koch
war fast 30 Jahre "die gute Seele" der VHS
in Pellingen und fand dort mit ihrem vielfältigen Programmangebot immer wieder
großen Zuspruch. Vor kurzem wurde sie
für ihr Ehrenamt bei der VHS vom Trierischen Volksfreund für die Auszeichnung
"Die Besten im Ehrenamt" nominiert.
Mit einer Dankurkunde, Blumenstrauß
und kleinem Geschenk drückte Landrat
Schartz seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Dem schlossen sich die
übrigen Teilnehmer der Feierstunde im
Kreishaus gerne an.
Dank und Glückwünsche gab es für die bisherigen und die neuen Leiterinnen und Leiter der
Außenstellen der Kreisvolkshochschule.
Amtliche Bekanntmachungen
Wahl eines Kreisfeuerwehrinspekteurs
für den Landkreis Trier-Saarburg
Nach dem Rücktritt des bisherigen Stelleninhabers ist es notwendig, die Führungskraft neu zu wählen und zu bestellen.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(LBKG) ist der ehrenamtliche Kreisfeuerwehrinspekteur nach Wahl durch die
Wehrleiter durch den Landrat zu bestellen.
Zur Erarbeitung entsprechender Vorschläge lade ich die Wehrleiter der Verbandsgemeinden des Landkreises Trier-Saarburg
zu einer Versammlung am
Dienstag, 3. November 2015 um 18 Uhr
in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung
Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1,
54290 Trier
ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bildung des Wahlvorstands
3. Wahl des ehrenamtlichen Kreisfeuerwehrinspekteurs
Trier, 23.09.2015
Günther Schartz, Landrat
Bekanntmachung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 des
Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes
bekannt:
5. Änderung
der Verbandsordnung des
„Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier“ (A.R.T.)
vom 09.12.1985
Mit initiierendem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft vom
20.01.2015 ist den Verbandsmitgliedern
der Beitritt des Landkreises BernkastelWittlich, des Eifelkreises Bitburg-Prüm
und des Landkreises Vulkaneifel sowie
die Bündelung sämtlicher Aufgaben der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im erweiterten Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier empfohlen
worden.
Aufgrund des § 6 Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982
(GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen
Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. am
22.09.2015 formell die 5. Änderung der
Verbandsordnung beschlossen, der entsprechende Beschlüsse des Kreistages
Trier-Saarburg (15.06.2015) und des
Stadtrates der Stadt Trier (21.07.2015)
vorangegangen sind.
seite 6
KREIS-NACHRICHTEN
Kreis Trier-Saarburg
Durch die Beschlüsse der Landkreise
Bernkastel-Wittlich vom 13.07.2015,
des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm
vom 11.05.2015 sowie des Landkreises
Vulkaneifel vom 22.06.2015 erfolgt deren Beitritt zum Zweckverband A.R.T.,
verbunden mit dem Übergang der Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zum 01.01.2016.
Aufgrund der umfassenden Reglungen
der 5. Änderung ist die Verbandsordnung neu gefasst worden, die die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als
die nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 KomZG zuständige Behörde hiermit aufgrund des
§ 6 Absatz 2 KomZG feststellt.
Präambel:
Die Stadt Trier und der Landkreis TrierSaarburg bilden seit dem 01.09.1973
den Zweckverband „Abfallbeseitigung
im Raum Trier“ zuletzt „Abfallwirtschaft
im Raum Trier“, der an die Stelle der
Stadt Trier und des Landkreises TrierSaarburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger tritt.
Nach der Novellierung des Abfallrechts
und aufbauend auf den Erfahrungen
einer erfolgreichen 20-jährigen Zusammenarbeit innerhalb des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft
haben die darin vereinten öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger der Region Trier sich dazu entschlossen, ihre Aufgaben innerhalb des Zweckverbandes
A.R.T. zu bündeln. Damit sollen durch
ein gemeinsames Stoffstrommanagement, aus der Optimierung logistischer
Aufgaben, durch gemeinsame Deponiebewirtschaftungen und einheitliche
Verwaltungsprozesse ökologische und
ökonomische Vorteile erzielt werden.
Die Stadt Trier und der Landkreis TrierSaarburg als Gründungsmitglieder des
Zweckverbandes A.R.T. beabsichtigen
auch weiterhin, wie bisher als Verbandsmitglieder des Zweckverbandes A.R.T.,
eine Bündelung der gemeinsa-men Interessen in dem großen Zweckverband.
Die Stadt Trier und der Land-kreis TrierSaarburg, deren Interessen bisher im
Zweckverband A.R.T. gebün-delt und als
eine Stimme im Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft vertreten waren,
bilden zur gemeinsamen Willensbildung
im Rahmen des durch den Beitritt von
weiteren Verbandsmitgliedern größer
werdenden Zweckverband A.R.T. daher
Ausgabe 40 | 2015
eine kommunale Arbeitsgemeinschaft.
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft
der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg wird die bisherigen Regelungen des Zweckverbandes A.R.T. zur
Besetzung, Stimmverteilung und Stimmabgabe, in ihrer Geschäftsordnung
bzw. in der Gründungsvereinbarung
übernehmen.
Artikel I
Die Verbandsordnung des Zweckverbandes A.R.T wird neu gefasst:
§ 1 Name, Sitz, Dienstherrenfähigkeit
1. Der Zweckverband führt den Namen
„Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier“ (A.R.T.).
2. Der Zweckverband hat seinen Sitz in
Mertesdorf.
3. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
Dienstherrenfähigkeit. Er kann hauptamtliche Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte haben.
§ 2 Verbandsmitglieder,
Verbandsgebiet
1. Mitglieder des Zweckverbandes sind
die Stadt Trier und die Landkreise
Trier-Saarburg,
Bernkastel-Wittlich,
Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis
Vulkaneifel.
2. Die Zuständigkeit des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Stadt
Trier und die Gebiete der Landkreise
Trier-Saarburg,
Bernkastel-Wittlich,
Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis
Vulkaneifel.
§ 3 Aufgaben des Zweckverbandes
1. Der Zweckverband ist im Verbandsgebiet öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vom 22.11.2013
(LKrWG) und erhebt Gebühren.
2. Der Zweckverband hat die Aufgabe,
innerhalb seines Entsorgungsgebietes, das dem Verbandsgebiet entspricht, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des
LKrWG, Abfälle nach Maßgabe einer
zu erlassenden Satzung (Abfallsatzung) zu erfassen und zu entsorgen.
3. Die Übernahme weiterer Aufgaben,
die dem Verbandszweck dienlich sind,
ist zulässig.
4. Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen und sich an Unternehmen
und Einrichtungen beteiligen, die der
Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes dienen.
§ 4 Organe des Verbandes
Organe des Zweckverbandes sind die
Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher.
§ 5 Verbandsversammlung
1. Die Verbandsversammlung besteht –
einschließlich der geborenen Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsmitglieder – aus 25 stimmberechtigten
Vertreterinnen und Vertretern, von
denen 10 gemeinsam von der Stadt
Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg sowie jeweils 5 von den weiteren
Verbandsmitgliedern gestellt werden.
2. Die Stadt Trier und der Landkreis
Trier-Saarburg üben ihre Rechte als
Verbandsmitglieder gemeinsam aus.
Zur Bündelung der gemeinsamen
Interessen und zur gemeinsamen
Willensbildung bilden die Stadt Trier
und der Landkreis Trier-Saarburg eine
kommunale
Arbeitsgemeinschaft.
Die Regelungen der bisherigen Verbandsordnung (bis einschließlich 4.
Änderung der Verbandsordnung) zur
Zusammensetzung, Stimmverteilung,
Stimmrecht und Vorsitz werden entsprechend in der Geschäftsordnung
bzw. der Gründungsvereinbarung der
kommunalen
Arbeitsgemeinschaft
geregelt.
3. Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder sind geborene Vertreterinnen bzw. Vertreter der Verbandsversammlung mit Stimmrecht.
4. Die Verbandsmitglieder haben, in Relation zur Einwohnerzahl, insgesamt
100 Stimmen.
Es entfallen derzeit auf
a) die Stadt Trier und den Landkreis
Trier-Saarburg
48 Stimmen
- gemeinsam b) den Landkreis Bernkastel-Wittlich
22 Stimmen
c)den Landkreis Eifelkreis BitburgPrüm
18 Stimmen
d)den Landkreis Landkreis Vulkaneifel
12 Stimmen.
Die Stimmverteilung ist alle 5 Jahre –
erstmals für das Jahr 2016 – an die Einwohnerentwicklung nach der Erhebung des statistischen Landesamtes
zum 30.06. des Vorjahres (§ 130 Absatz
1 GemO) anzupassen.
KREIS-NACHRICHTEN
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Ausgabe 40 | 2015
5. Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden (ein Votum pro Verbandsmitglied). Die Ausübung des
Stimmrechts eines Verbandsmitglieds
kann auf eine andere Vertreterin oder
einen anderen Vertreter desselben
Verbandsmitgliedes übertragen werden.
6. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Verbandsmitglieder und mehr als
die Hälfte der Stimmen vertreten sind.
7. Beschlüsse der Verbandsversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
mindestens 51 Stimmen. Änderungen
der Verbandsordnung, bedürfen
grundsätzlich einer Mehrheit von
zwei Dritteln der Stimmen der Verbandsversammlung und der Feststellung durch die Errichtungsbehörde. §
4 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 KomZG
gilt entsprechend. Änderungen der
Verbandsordnung, welche die Aufgabe des Zweckverbandes betreffen,
bedürfen außerdem der Zustimmung
von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder. Die Änderung der Verbandsordnung hinsichtlich der Ausübung
der gemeinsamen Stimmabgabe der
Stadt Trier und des Landkreises TrierSaarburg, insbesondere des § 5 Absatz
2 der Verbandsordnung, kann ausschließlich durch die Stadt Trier und
den Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam erfolgen.
8. Etwaige Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung. Stimmenthaltungen sind
ungültige Stimmen und zählen bei
der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
§ 6 Verbandsvorsteherin,
Verbandsvorsteher,
Verbandsverwaltung, Ausschüsse
1. Die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher und die stellvertretende Verbandsvorsteherin bzw. der
stellvertretende Verbandsvorsteher
werden von der Verbandsversammlung bis zu der Dauer der Wahlzeit der
kommunalen Vertretung (bis zu 5 Jahre) gewählt. Zur Verbandsvorstehe-rin
bzw. zum Verbandsvorsteher sowie
stellvertretende Verbandsvorsteherin
bzw. stellvertretenden Verbandsvorsteher sollen die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gewählt
werden. Die Amtszeit endet jeweils
mit Ablauf der Wahlzeit bzw. dessen
Kreis Trier-Saarburg
Ausscheiden aus der kommunalen
Vertretung. Die Verbandsvorsteherin
bzw. der Verbandsvorsteher führt den
Vorsitz in der Verbandsversammlung.
2. Der Verband hat eine eigene Verbandsverwaltung, deren Dienstvorge-setzte bzw. Dienstvorgesetzter
die Verbandsvorsteherin bzw. der
Ver-bandsvorsteher ist. Die Verwaltung wird von einer Verbandsdirektorin bzw. einem Verbandsdirektor
geleitet. Die Bestellung erfolgt über
die Ver-bandsversammlung. Die Verbandsdirektorin bzw. der Verbandsdirektor nimmt an den Sitzungen der
Verbandsversammlung und seiner
Aus-schüsse teil. Das Tätigkeitsgebiet
ergibt sich aus einer Dienstanweisung,
die die Verbandsvorsteherin bzw. der
Verbandsvorsteher im Benehmen mit
der Verbandsversammlung festlegt.
3. Der Zweckverband kann einen Verbandsausschuss bilden.
4. Der Zweckverband kann einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden.
§ 7 Personal des Verbandes
1. Der Zweckverband kann für die
Durchführung seiner Aufgaben Stellen mit hauptamtlichen Beamtinnen
und Beamten und Beschäftigten besetzen.
2. Auf die Arbeitsverhältnisse des Personals des Zweckverbandes findet ein
Tarifvertrag Anwendung, bei dem die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände beteiligt ist.
§ 8 Stammkapital,
Deckung des Finanzbedarfs
1. Das Stammkapital des Zweckverbandes beträgt 1.241.937,82 Euro und
setzt sich wie folgt zusammen:
a) Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg -gemeinsam- 766.937,82 €
(jeweils zur Hälfte)
b) Landkreis Bernkastel-Wittlich
25.000,00 €
c) Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
200.000,00 €
d) Landkreis Landkreis Vulkaneifel
250.000,00 €
2. Zum Zeitpunkt der Zusammenführung der auf die jeweiligen Verbandsmitglieder entfallenden Buchungskreise/Unterhaushalte innerhalb des
Zweckverbandes zu einem Gesamtabschluss, spätestens zum 31.12.2025,
wird das Stammkapital mit 2 Euro
pro Einwohnerin und Einwohner zum
Bilanzstichtag des jeweiligen Wirtschaftsjahres der Zusammenführung
bemessen und neu festgesetzt. Bemessungsgröße ist die Einwohnerzahl
zum 30.06. des Vorjahres in dem die
Zusammenführung stattfindet (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland Pfalz). Die Verbandsmitglieder
haben etwaige Zuführungsbeträge
zu den auf sie nach gutachterlicher
Bewertung entfallenden Deponierückstellungen bis zum Zusammenführungszeitpunkt zu erwirtschaften.
Zusätzlich können die Verbandsmitglieder bis zum Zeitpunkt der Zusammenführung Kapitalmittel in Form
einer zweckgebundenen Rücklage in
das Eigenkapital einstellen.
3. Der Zweckverband deckt seine Kosten
durch Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte.
4. Soweit Personal oder Einrichtungen
eines
Verbandsmitgliedes
vom
Zweckverband zeitweise oder dauernd in Anspruch genommen werden,
ist an das Verbandsmitglied ein kostendeckender Betrag zu zahlen. Der
Umfang der Inanspruchnahme wird
vom Zweckverband durch Vereinbarung mit den Verbandsmitgliedern
festgelegt.
5. Werden Personal oder Einrichtungen
des Zweckverbandes zeitweise oder
dauernd von einem Verbandsmitglied
oder einem Dritten in Anspruch genommen, ist dem Zweckverband ein
kostendeckender Betrag zu zahlen.
Für die Inanspruchnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen.
§ 9 Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen
1. Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wird durch die Verwaltung des Zweckverbandes nach den
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen selbständig durchgeführt.
2. Die Abfalleinrichtungen des Zweckverbandes werden nach Abschnitt
2 (§§ 10 ff.) der EigAnVO RheinlandPfalz sowie nach den Bestimmungen
dieser Verbandsordnung verwaltet.
§ 10 Erhebung von Gebühren
Der Zweckverband erhebt in seinem
Entsorgungsgebiet im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung Gebühren entsprechend der Bestimmun-gen
der geltenden Abfallsatzung und der
Satzung über die Erhebung von Benut-
seite 8
KREIS-NACHRICHTEN
Kreis Trier-Saarburg
zungsgebühren und vereinnahmt diese
eigenständig.
§ 11 Rechnungsprüfung,
Akteneinsicht
1. Zuständig für die örtliche Rechnungsprüfung ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Trier. Für die überörtliche Prüfung gilt die Vorschrift des
§ 110 Absatz 5 GemO und die hierzu
ergangenen Regelungen. Im Übrigen
wird auf § 6 Abs. 4 verwiesen.
2. Jedes Verbandsmitglied sowie der
Verbandsausschuss sind berechtigt,
vom Zweckverband und von den im
Auftrag des Zweckverbandes tätigen
Verwaltungen Akteneinsicht in die
den Zweckverband betreffenden Vorgänge zu erhalten.
§ 12
Sonderregelungen
Bis zum Zeitpunkt der Zusammenführung der auf die jeweiligen Ver-bandsmitglieder entfallenden Buchungskreise
bzw. Unterhaushalte innerhalb des
Zweckverbandes zu einem Gesamtabschluss bzw. einem Gesamthaushalt,
längstens bis zum 31.12.2025, gelten
nachfolgende Sonderregelungen:
a) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen
Regelungen ist bei Entscheidungen
der Verbandsversammlung, die zu
Änderungen der Sonderregelungen
in der Abfallsatzung für das Stadtoder Kreisgebiet eines Verbandsmitgliedes führen, die Zustimmung des
betroffenen Verbandsmitgliedes erforderlich. Beschlüsse der Verbandsversammlung, die Änderungen der
Abfallsatzung für alle Verbandsmitglieder gleichermaßen betreffen, fallen nicht unter die vorgenannte Regelung.
b) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen Regelungen entscheidet jedes
einzelne Verbandsmitglied über die
Gebührensätze und die in dieser Gebühr enthaltenen Leistungen, bezogen auf sein Stadt- bzw. Kreisgebiet,
selbständig. Ein Stimmrecht der nicht
betroffenen Verbandsmitglieder besteht nicht.
c) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen
Regelungen entscheiden über Angelegenheiten, die das Sondervermögen A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH betreffen,
ausschließlich die Stadt Trier und der
Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam.
Ausgabe 40 | 2015
§ 13 Auflösung des Zweckverbandes
und Ausscheiden von
Verbandsmitgliedern
1. Bei Auflösung des Zweckverbandes
kann der Tag der Wirksamkeit des
Auflösungsbeschlusses erst festgesetzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die Durchführung der
Liquidation und die Bestellung eines
Liquidators erzielt haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme
des Personals des Verbandes. Kommt
eine Einigung nicht zustande, so ist
das Personal oder die zur Abwicklung
der Dienst- und Versorgungsverhältnisse notwendigen Aufwendungen
von den Verbandsmitgliedern zu
übernehmen, und zwar in dem Verhältnis der Beteiligung der einzelnen
Mitglieder an der Verbandsversammlung. Abweichend davon wird das für
die Einsammlung von Abfällen und
Wertstoffen zuständige Personal nach
dem Verhältnis der auf das jeweilige
Stadt- oder Kreisgebiet entfallenden
Personalkosten für die Einsammlung
verteilt.
2. Im Falle der Auflösung haften die Verbandsmitglieder für die gegenüber
dem Zweckverband erworbenen
Rechte und Anwartschaften des
Perso-nals des Zweckverbandes als
Gesamtschuldner, wenn nicht eine
ander-weitige Vereinbarung, die der
Zustimmung des Personals bedarf,
getroffen wird.
3. Verbandsmitglieder können nur zum
Schluss eines Wirtschaftsjahres aus
dem Zweckverband ausscheiden. Die
entsprechende Mitteilung des Verbandsmitglieds muss spätestens 2
Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem das
Verbandsmitglied ganz oder mit bestimmten Gebietsteilen ausscheiden
will, mit eingeschriebenem Brief an
den Verbandsvorsteher erfolgen.
4. Mit dem vollständigen oder teilweisen Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes sind die Anlagen und Einrichtungen in dem Gebiet, das vom
Zweckverband nicht mehr unmittelbar entsorgt werden soll, auf der
Grundlage von Buchrestwerten auf
das Verbandsmitglied zu übertragen,
soweit sie ausschließlich der Entsorgung in dessen Gebiet dienen. Im
Übrigen hat es dem Zweckverband
alle Nachteile auszugleichen, die diesem durch den Austritt entstehen,
insbesondere für den durchgeführten
Ausbau von gemeinsamen Anlageteilen; dies gilt auch für die Kosten des
Betriebs, der Unterhaltung und der
Verwaltung dieser Anlageteile. Eine
Befreiung oder Einschränkung dieser
Verpflichtung bedarf der Zustimmung
aller Verbandsmitglieder.
5. Scheidet ein Verbandsmitglied vor
der Zusammenführung der auf die
je-weiligen Verbandsmitglieder entfallenden Buchungskreise bzw. Unterhaushalte aus, werden die darin auf
das jeweilige Verbandsmitglied entfallenden Vermögenswerte und Schulden auf das ausscheidende Verbandsmitglied übertragen. § 13 Abs. 4 Satz
2 und 3 gelten entsprechend. Bei der
Auflösung des Zweckverbandes oder
beim Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes nach dem Zusammenführungszeitpunkt erfolgt die Aufteilung
des um die zweckgebundenen Rücklagen bereinigten Verbandsvermögens für den Fall, dass keine Einigung
i.S. von § 13 Absatz 1 erzielt wird, nach
dem Verhältnis der Beteiligung am
Stammkapital. Weitere Einzelheiten
zur Aufteilung von Vermögen und
Schulden werden in Vereinbarungen
zwischen dem Zweckverband und
dem ausscheidenden Verbandsmitglied festgelegt.
§ 14 Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen, die
durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
sind, erfolgen in den Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder oder in
dringenden Fällen in einer Zeitung.
§ 15 Inkrafttreten
Die Verbandsordnung
01.01.2016 in Kraft.
tritt
zum
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 06 ZV ART/21a
Trier, den 24.09.2015
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Ausgabe 40/2015
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Keschdemarkt am Sonntag, 18. Oktober 2015
Mit Beginn der goldenen Herbsttage wird in der Urlaubregion Hauenstein die Keschdezeit eingeleitet.
In den Wäldern fallen die reifen
Früchte von den Bäumen und können nun eingesammelt werden. Die
Esskastanie, umgangssprachlich
Keschde genannt, ist ein saisonales Produkt und kann nur von
Ende September bis Ende Oktober
gesammelt bzw. genossen werden.
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um das Thema „Keschde“ und lassen Sie sich dabei die besten Sammelplätze zeigen. Am Sonntag,
18. Oktober findet in Hauenstein
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geröstete Esskastanie - der Markt
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Urkunden an die strahlenden Preisträger. Aus Schweich gehört auch ein Hörgeräte-Akustiker zu diesem Top-Kreis. Es ist die
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zu folgen, ist das sehr oft ein Indiz
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alle Menschen betroffen. Die
Hauptursache liegt im allmählichen Verschleiß der Sinneszellen
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Zimmer sind mit Dusche/WC, Föhn, Safe
(gegen Gebühr), Telefon, Radio, Schreibtisch,
Gästezeitung, Kabel-TV ausgestattet. Nutzen
Sie doch auch die Rotspitz-Saunalandschaft
sowie gegen Gebühr Solarium, Massagen
oder Steinöl-, Vital- oder Solebäder.
A U S S P A N N E N | A B S C H A LT E N | G E N I E S S E N
Ab dem 05. Oktober gibt es bei uns
wieder Leckeres rund um die tolle Knolle!
Immer täglich ab 17.00 Uhr,
ausser an Sonn- und Feiertagen.
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25% Ermässigung für Kinder bis 12 Jahre im Zimmer der
Eltern. Dreibett- und Vierbettzimmer auf Anfrage buchbar.
Gasthaus Reh · Am Bahnhof 1 · 54317 Gutweiler
Telefon (06588) 435 · www.gasthaus-reh.de
ZUSTIEGSMÖGLICHKEITEN: Schweich, Ehrang, Sirzenich, Trier, Bitburg, Wittlich,
Prüm, Mehren, Kaisersesch, Polch, Koblenz, Andernach, Neuwied, Weißenthurm
MINDESTTEILNEHMERZAHL 25 PERSONEN
Unsere Öffnungszeiten:
Mo.-Sa.: ab 12.00 Uhr, So.: ab 10.00 Uhr
Donnerstag ist Ruhetag, außer an Feiertagen
INFORMATIONEN & BUCHUNG: KYLLTAL-REISEN GmbH,
54311 Trierweiler-Sirzenich, [email protected], 0651 - 96 89 00
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Fußballcamp
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-Osbu
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ßballschule
vom
04.Juni
-06.Juni
vom
21. - 23.
Oktober
(für(für
Kinder
von
7-14
Kinder von 7-15Jahren)
Jahren)
Kurzpass-Osburg.de
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•Wintergärten
Tel. 0 65 02 / 22 80 •Terrassenüberdachungen
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Ausgabe 40/2015
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