Handballverband Schleswig Holstein eV

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Handballverband Schleswig Holstein eV
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im KHV Steinburg e.V.
Spielsaison 2014 / 2015
Aus redaktionellen Gründen ist bei Personen immer nur die männliche Form gewählt, es sei denn, es ist zwischen Spielerinnen und
Spielern zu unterscheiden. Gemeint sind sonst weibliche und männlich Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler.
Soweit im Text der „Verein“ erwähnt wird, ist auch ggf. die „Spielgemeinschaft“ gemeint.
Allgemeine Bestimmungen
1.
Es gelten die Satzungen des DHB und HVSH, die Ordnungen des DHB, die Zusatzbestimmungen
zu den Ordnungen des DHB für den Bereich des HVSH und die Richtlinien für Zeitnehmer/Sekretäre für
den Bereich des HVSH.
2.
Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball-Regeln in der für den Bereich des DHB gültigen
Fassung sowie den Hinweisen und Erläuterungen der IHF.
3.
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der
Rechtsordnung des DHB sowie der Geldbußen- und Gebührenordnung des KHV Steinburg e.V. geahndet.
4.
Die Gebühren- und Geldbußenordnung des KHV Steinburg e.V. in der Fassung vom 01.07.2014 ist
bindend.
Spieltechnische Bestimmungen
5.
Spielleitung / Spielleitende Stellen
5.1
Erwachsenenstaffeln
Jugendstaffeln
Axel Knüppel
Feldstraße 8
25548 Kellinghusen
Tel./Fax: 04822 / 6401
[email protected]
Lars Baganz
Ginsterweg 3
25548 Kellinghusen
Tel.: 0175/5436367
[email protected]
6.
Sporthallen
6.1
Die Tore müssen fest verankert sein ( Boden / Wand ) bzw. gegen Umfallen gesichert sein.
7.
Spielberechtigung / Spielausweise
7.1
Für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Zentrale Passstelle des HVSH zuständig. Alle Anträge auf
Erstgenehmigung, Umschreibung und Abmeldung müssen termingerecht direkt an den HVSH gestellt
werden. Spielberechtigt ist nur, wem die Spielberechtigung vor dem Spiel erteilt wurde.
7.2
Spieler, deren Spielausweise nicht vorliegen, bestätigen die Teilnahme am Spiel auf dem
Spielberichtsbogen unterschriftlich mit Angabe des Geburtsdatums. Mit der Unterschrift bestätigt
der Spieler, dass er für den Verein an diesem Tag spielberechtigt ist.
7.3
Der Einsatz von Jugendspielern bei Erwachsenenspielen ist nur möglich, wenn auf dem Spielausweis ein
entsprechendes Doppelspielrecht eingetragen ist. (Das Doppelspielrecht ist im § 19 SpO / DHB geregelt)
Die Schiedsrichter haben diese Angaben zu prüfen und falls sie fehlen, einen entsprechenden Vermerk
im Spielbericht aufzunehmen.
7.4
Auf Kreis- und Regionsebene reicht in der Jugend eine farbige Kopie des Passes sobald jedoch Höherklassig gespielt wird reicht die nicht mehr aus.
Die F-Jugend hat noch keine Pässe, hier werden auf den Turnieren aber auch keine Spielberichte
ausgefüllt.
In der E-Jugend unterschreibt der Trainer für die fehlenden Pässe (hier auch für die aushelfenden
F-Spieler, da diese auch in der E-Jugend sowie in der Spielrunde schon Pässe brauchen).
7.5
Die Schiedsrichter dürfen das Mitwirken eines Spielers nicht untersagen, wenn der Spielausweis nicht
vorliegt bzw. bei Jugendspielern das Doppelspielrecht nicht eingetragen ist. Sie haben lediglich einen
entsprechenden Vermerk im Spielbericht vorzunehmen.
7.6
Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung wird mit Spielverlust und Geldstrafe sowie einer
Sperre des betreffenden Spielers geahndet. Mängel im Spielausweis können zur Verhängung einer
Geldstrafe führen.
7.7
Aufgrund der automatisch eintretenden 2-Wochen-Sperre bei Disqualifikationen mit Bericht
(Regel 8.6 / 8.10) ist eine kurze, detaillierte Sachverhaltsschilderung im SR-Bericht für eventuelle
weitere Konsequenzen durch die Spielleitende Stelle zwingend erforderlich. Der Spielerpass ist
in beiden Regelfällen nur auf Anforderung der Spielleitenden Stelle einzusenden.
7.8
Bei Vorkommnissen nach dem Spiel ist in keinem Fall der Spielausweis einzuziehen, sondern lediglich
ein entsprechender Vermerk in Spielbericht vorzunehmen.
8.
Spielberichte
8.1
Als Spielberichtsbogen sind die für die Spielklasse festgelegten Formulare in einfacher Ausfertigung zu
verwenden.
8.2
Der Spielberichtsbogen muss den Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn vorgelegt
werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und dadurch ein verspäteter Anpfiff des Spiels
verursacht werden, wird dies als schuldhaftes verspätetes Antreten zum Spiel gewertet und entsprechend
der Gebühren- und Geldbußenordnung bestraft.
8.3
Alle notwendigen Zeitangaben sind mit Minute und Sekunde einzutragen, Torfolge und Verwarnungen
nur Minute.
8.4
Streichungen von Spielern und Offiziellen auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel sind von den
Schiedsrichtern abzuzeichnen. Entsprechende Streichungen während oder nach dem Spiel sind
unzulässig.
8.5
Der Spielbericht ist sorgfältig zu fertigen, insbesondere sind zu vermerken:
a.) fehlende oder unzureichende Spielausweise ( u.a. aktuelles Lichtbild, Vereinsstempel )
b.) Verwendung von sämtlichen Haftmitteln wenn damit gegen die jeweilige
Hallenordnung verstoßen wurde.
c.) verspäteter Spielbeginn mit Begründung
d.) Disqualifikationen
Art des Vergehens, Aussprüche usw. sofort notieren, damit genauer Tatsachenbericht
gewährleistet wird ( unbedingt Hinweis ob Disqualifikation nach Regel 8.6 bzw.8.10 ).
e.) Einspruchsgründe
f.) Angekündigte Berichte von Spielaufsicht, Zeitnehmer oder Sekretär
8.6
Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Kenntnisnahme aller im Spielbericht vermerkten
Eintragungen in Gegenwart eines Schiedsrichters zu bestätigen.
Die Unterschriften sind spätestens 30 Minuten nach Spielende zu leisten.
8.7
Die Spielberichte sind von den Heimvereinen bzw. den Schiedsrichtern am Spieltag zu versenden, so
dass die Spielleitende Stelle spätestens am 2. Werktag nach der Durchführung des Spiels darüber
verfügen kann (Die Frist wird auch mit der Vorab-Übersendung des Spielberichtes als Fax oder
Mail gewahrt).
8.8
Die Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse am Spieltag, jedoch spätestens bis zum nächsten
Montag (22:00 Uhr), in das Handball-Programm einzugeben.
9.
Festspielen
9.1
In den ersten beiden Meisterschaftsspielen darf kein Spieler in mehr als einer Mannschaft eingesetzt
werden.
9.2
Ein Spieler ist mit seinem ersten Spiel in dem ersten Spiel der Meisterschaftsrunde einer höheren
Mannschaft noch nicht festgespielt. Dies geschieht erst, wenn er innerhalb von 4 Wochen ein zweites Mal
mitgewirkt hat. Bevor aber nicht das zweite Spiel der höheren Mannschaft zu Saisonbeginn gespielt
worden ist, darf der Spieler in keiner anderen Mannschaft seines Vereins spielen. Selbst wenn die beiden
ersten Spiele der höheren Mannschaft ausgetragen sind, darf der Spieler in keiner anderen Mannschaft
seines Vereins mitwirken, ehe nicht diese die beiden ersten Spiele ihrer Meisterschaftsrunde ausgetragen
haben.
9.3
Ein Spieler ist in einer höheren Mannschaft festgespielt, wenn er innerhalb von 4 Wochen
( zurück gerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft )
an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt
in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist mit einzurechnen.
9.4
Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die 4-Wochen-Frist erneut zu laufen
beginnen. (z.B. ein Spieler der 2. Mannschaft spielt am 28.09. und 05.10. in der 1. Mannschaft und ist
damit festgespielt. Am 15.10. und 22.10. setzt er zwei Spiele der 1. Mannschaft aus und kann somit an
Spielen der 2. Mannschaft teilnehmen. Am 29.10. spielt er erneut in der 1. Mannschaft. Der Spieler ist
nicht festgespielt, da die 4-Wochen-Frist erst nach dem Spiel am 22.10. erneut zu laufen beginnt. )
9.5
Festgespielte Spieler können an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den
letzten beiden Meisterschaftsspielen ( Punktspielen ) der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich fest
spielten.
9.6
In den Rückspielen können festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden,
wenn nach Ablauf der Wartefrist ( 2 Meisterschaftsspiele / 4-Wochen-Frist ) sowohl für die
Mannschaft, in der er sich festgespielt hat, als auch für die Mannschaft, in der der Spieler
eingesetzt werden soll, noch je mindestens 2 Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
9.7
Eine persönliche Sperre kann nicht gleichzeitig mit einer Wartefrist abgegolten werden.
D.h. ein Spieler, der für zwei Spiele gesperrt wurde kann erst in einer unteren Mannschaft spielen,
wenn er vier Spiele ausgesetzt hat (zwei Spiele Sperre und zwei Spiele Wartefrist).
9.8
In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt
werden.
9.9 a
Spieler/Innen können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in
Erwachsenenmannschaften ab der 6.höchsten Spielklasse (Landesliga Schleswig-Holstein ) und tiefer
nicht festspielen. Ihr Einsatz ist in jeder Klasse ab Landesliga abwärts möglich.Diese Regelung gilt auch für
Jugendspieler mit Doppelspielrecht (beachte § 22 DHB-SpO Jugendschutzbestimmungen ).Festgespielte
U 21 Spieler in der Schleswig-Holstein Liga (5 höchste Spielklasse ) und höher, dürfen erst in den
Kreisoberligen und tiefer eingesetzt werden, wenn die entsprechende Wartefrist abgelaufen ist ( siehe
§ 55 Abs.2,5,6 DHB SPO ).
9.9 b
Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in
Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen.
Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der fünfthöchsten Spielklasse zulässig (§ 55 (12)b)SpO.
9.9 c
Spielerinnen können sich in Mannschaften der Deutschen Jugendbundesliga der weiblichen Jugend A
Nicht festspielen (§55 (12)c) SpO.
9.10
Spielen zwei oder mehr Mannschaften in einer Liga, so wird die Mannschaft mit der kleinsten Ziffer als
höher Mannschaft gewertet.
z.B. Die SG Handballdorf spielt mit zwei Mannschaften in der Kreisoberliga:
Die SG Handballdorf 1 ist die höhere Mannschaft
Die SG Handballdorf 2 ist die untere Mannschaft
9.11
Bei fehlerhaftem Einsatz eines festgespielten Spielers wird der Mannschaft die Punkte aberkannt,
in der der Spieler falsch eingesetzt wurde.
10.
Hallenordnung / Haftmittelbenutzung
10.1
Die jeweiligen Hallenordnungen sind strikt einzuhalten!
10.2
Der Heimverein wird angewiesen, auf die Einhaltung der Bestimmungen, auch auf Zuschauer, durch
geeignete Maßnahmen (z.B. schriftliche Hinweise oder Hallenverbote) einzuwirken.
Für Diebstähle und sonstige Schäden übernimmt der KHV Steinburg e.V. keine Haftung.
10.3
Die Benutzung von Haftmitteln ist im Rahmen der jeweiligen Hallenordnung zulässig.
Die Vereine des KHV Steinburg e.V. geben auf Anforderung der Spielleitenden Stelle eine
verbindliche Erklärung der Regelung für die Heimspielhallen nach folgendem Muster ab:
*
*
*
*
keinerlei Haftmittel zugelassen
nur wasserlösliche Produkte zugelassen
nur Produkte der Marke …………….zugelassen
sämtliche Haftmittel zugelassen
Die Regelung wird zu Saisonbeginn auf der Homepage des KHV Steinburg e.V. veröffentlicht.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen haftet der fehlbare Verein. Dieses gilt insbesondere
auch für Ansprüche des Hallenträgers. Eventuelle Forderungen des Hallenträgers gegen den
KHV Steinburg e.V. gehen an den fehlbaren Verein über!
11.
Schiedsrichter
Für jede gemeldete Mannschaft, für die ein Schiedsrichter gestellt werden muss, ist von jedem
Verein je ein Schiedsrichter zu melden (unabhängig von der Spielklasse), KOL Männer, Frauen und
männliche Jugend A zwei Schiedsrichter. Ab 3 Mannschaften und aufwärts ist pro Verein ein
Zusatzschiedsrichter zu melden. Bei Nichteinhaltung dieses Schiedsrichterlimits verhängt der KHV
Steinburg je fehlendem Schiedsrichter eine Geldbuße in Höhe von 150.-- €. Wenn ein Verein auch in der
folgenden Saison das Schiedsrichterlimit nicht erreicht, so wird in diesem Falle die Geldbuße pro
fehlendem Schiedsrichter verdoppelt ( 300.-- € ).
11.1
Erscheinen die angesetzten Schiedsrichter nicht zum Spiel, müssen sich die Mannschaften auf einen
anwesenden Schiedsrichter einigen, wenn dieser einen gültigen Schiedsrichterausweis hat. Bei
Nichteinigung entscheidet das Los.
11.2
Die Heimvereine werden gebeten, den Schiedsrichtern eine eigene abschließbare Umkleidekabine
zuzuweisen. Außerdem sollten die Schiedsrichter ein Pausengetränk erhalten.
11.3
Die Kosten für die Schiedsrichter werden nach Beendigung der Serie gleichmäßig aufgeteilt. Die
Heimvereine treten zunächst in Vorlage.
11.4
Schiedsrichter, die außerhalb des KHV Steinburg wohnen, können Fahrkosten erst ab Kreisgrenze
in Rechnung stellen (Gespanne sollten nach Möglichkeit gemeinsam anreisen) .
11.5
Sollten die angesetzten Schiedsrichter nicht zum Spiel erscheinen und die Beteiligten haben sich
auf einen in der Halle anwesenden Schiedsrichter geeinigt, so darf dieser Schiedsrichter lediglich
Tagegeld und die Spielleitungsentschädigung in Rechnung stellen.
11.6
Quittungen ( Schiedsrichterabrechnungsbogen ) sind vom Heimverein vorzulegen und von den
Schiedsrichtern auszufüllen.
11.7
Die Anlage Schiedsrichterwesen regelt alle weiteren Bestimmungen für den Schiedsrichterbereich.
12.
Kampfgericht ( Zeitnehmer und Sekretär )
12.1
Die Richtlinien für Sekretär und Zeitnehmer sind Bestandteil diese Durchführungsbestimmungen und
somit bindend.
12.2
Zeitnehmer und Sekretär haben sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn am Zeitnehmertisch
einzufinden. Die Bescheinigung für Zeitnehmer und Sekretär muß ab dem 01.09.2013 gültig sein.
12.3
Das Kampfgericht darf bei Erwachsenenspielen nur von Sportfreunden besetzt werden, die das
18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Jugendspielen muß das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Ausnahmen können von der jeweiligen Spielleitenden Stelle erteilt werden (z.B. Jugendliche mit
gültigem Schiedsrichterausweis ) .
12.4
Die Schiedsrichter eines Spieles sind befugt, ein nicht qualifiziertes Kampfgericht jederzeit von
seinen Aufgaben zu entbinden ( Absetzung des Zeitnehmers / Sekretärs )
12.5
Der Heimverein hat am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von 21 cm
oder einen Handball-Timer bereitzustellen. Ist eine der Regel entsprechenden Zeitmessanlagen
vorhanden, so sollte diese vom Zeitnehmer benutzt werden.
12.6
Wenn der Gastverein darauf besteht, jemanden für das KG zu stellen, dann wird dieser der Sekretär.
13.
Spielkleidung
13.1
Bei gleicher oder verwechselbarer Kleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln.
Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter.
13.2
Alle Spieler sind verpflichtet, Brust- und Rückennummern zu tragen.
13.3
Die Werberichtlinien des DHB sind einzuhalten.
13.4
Schwarze Spielkleidung ist vorrangig für die Schiedsrichter vorgesehen. Wenn jedoch eine Mannschaft
in schwarzer Spielkleidung antritt, sollten die Schiedsrichter nach Möglichkeit die Spielkleidung
wechseln.
14.
Sperren nach Disqualifikation
14.1
Aufgrund der automatisch eintretenden 2-Wochen-Sperre bei Disqualifikationen mit Bericht
(Regel 8.6 / 8.10) ist eine kurze, detaillierte Sachverhaltsschilderung im SR-Bericht für evtl.
weitere Konsequenzen durch die Spielleitende Stelle zwingend erforderlich. Der Spielerpass
ist in beiden Regelfällen nur auf Anforderung der Spielleitenden Stelle einzusenden.
14.2
Auf die während eines Meisterschaftsspiels ( Punktspiel ) ausgesprochene Sperre von längstens 1 bzw. 2
Monate werden zur vorzeitigen Entsperrung nur ausgetragene Spiele der Mannschaft angerechnet, in der
der Spieler oder Offizielle fehlbar wurde.
14.3
Wer als Spieler, Offizieller, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Schiedsrichter, Zeitnehmer oder Sekretär
gesperrt ist, darf am Spielbetrieb nicht teilnehmen. ( automatische Verlängerung der Sperre )
14.4
Bei Disqualifikationen (nicht 3*2 Minuten) haben die Schiedsrichter ihre Wahrnehmungen
im Spielbericht zu vermerken. Die Mannschaften unterschreiben auf dem Spielbericht,
daß sie die Eintragung zur Kenntnis genommen haben, auch wenn sie mit der Entscheidung nicht
einverstanden sein sollten.
15.
Absetzung, Verlegung und Nichtaustragen von Spielen
15.1
Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle.
15.2
Eine Spielverlegung wird erst mit der schriftlichen Zustimmung der spielleitenden Stelle wirksam.
15.3
Spielverlegungen können nur schriftlich bei der jeweiligen spielleitenden Stelle beantragt werden. Der
Antrag muß neben den alten Spieldaten den neuen Termin und das schriftliche Einverständnis des
Spielgegners enthalten.
Die Verwendung des Mail-Verkehrs für Spielverlegungen ist zulässig. Die Zustimmung des Gegners
muss aber erkennbar sein.
15.4
Der Antrag auf Spielverlegung hat bis 10 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin bei der jeweiligen
spielleitenden Stelle schriftlich vorzuliegen. Alle kurzfristigeren Anträge kommen einer Spielabsage
gleich. Über eine Neuansetzung entscheidet die jeweilige Spielleitende Stelle (siehe hierzu auch
Gebührenordnung KHV Steinburg e.V. Nr. 2 ) .
15.5
Spiele der ersten beiden Spieltage können nur auf Termine vor dem jeweiligen Spieltag verlegt werden.
Die weiteren Spiele der Vorrunde sollen bis zu deren Ende, Spiele der Rückrunde spätestens 14 Tage
nach dem ursprünglichen Termin durchgeführt worden sein. Anträge auf terminliche oder uhrzeitliche
Verlegung der letzten beiden Spieltage werden grundsätzlich nicht stattgegeben. Ausgefallene Spiele der
letzten beiden Spieltage sind bis spätestens zum folgenden Freitag nachzuholen.
15.6
Eigenmächtige Spielabsetzungen und Verlegungen ( auch örtliche ) sind unzulässig und werden einer
Spielabsage oder einem Nichtantreten gleichgesetzt.
15.7
Bei problematischen Straßenverhältnissen ( Glatteis, Fahrverbot usw. ) haben Vereine sofort nach
bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu
gelangen. Sollte ein Erreichen des Spielortes nicht möglich sein, ist die jeweilige Spielleitende Stelle, der
Gegner und der zuständige Schiedsrichterwart unverzüglich zu verständigen. Der anwesende Verein muß
in diesem Fall einen Spielberichtsbogen ausfüllen, und die evtl. entstandenen Schiedsrichterkosten
verauslagen. Über die Wertung bzw. Neuansetzung entscheidet die jeweilige Spielleitende Stelle.
16.
Ordnungs- und Sanitätsdienst
16.1
Die Heimvereine sind verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen.
16.2
Weiterhin hat der Heimverein für jedes Spiel „Erste - Hilfe - Personal“ ( Sanitäter ) zu stellen,
zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung zu gewährleisten.
17.
Hallenaufsicht
17.1
Hallenaufsichten werden von der jeweiligen Spielleitenden Stelle angeordnet.
17.2
Alle Mitglieder der Technischen Kommission des KHV Steinburg, sowie alle Mitglieder des
Schiedsrichterausschusses, sind befugt, bei jedem Spiel auf Kreisebene Hallenaufsichten
durchzuführen. Dies gilt auch für alle Jugendspiele!
17.3
Den Anordnungen der Hallenaufsicht sind unbedingt folge zu leisten.
17.4
Ist die ordnungsgemäße Durchführung eines Spieles nicht gewährleistet, können die Hallenaufsichten zu
jedem Zeitpunkt in das Spielgeschehen eingreifen und entsprechende Maßnahmen anordnen.
17.5
Die Schiedsrichter haben sämtliche Vorkommnisse, die eine Hallenaufsicht vor, während und nach einem
Spiel festgestellt hat, im Spielberichtsbogen zu notieren. Sollte ein Spielbericht bereits abgeschlossen
sein, so hat ein schriftlicher Zusatzbericht der Hallenaufsicht an die jeweilige Spielleitende Stelle mit dem
entsprechenden Hinweis zu erfolgen.
18.
Presse / Ergebnisdienst
18.1
Die Heimvereine sind verpflichtet, nach Beendigung der Spiele dem jeweiligen Pressewart /
-mitarbeiter die Spielergebnisse zu übermitteln: - Halbzeit-und Endergebnis
- Torschützen beider Vereine
Das gilt auch für den Jugendbereich.
18.2
Jugendliche und Erwachsene
Alfred Hentschel
E-Mail: [email protected]
Sonnabend von 19:15 Uhr - 20:00 Uhr
Sonntag von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
19.
Staffeleinteilung
19.1
Kreisliga Damen
- die Kreisliga Damen wird in der Saison 2014 / 2015 nach den DfB des KHV Dithmarschen spielen.
- die bestplazierte Mannschaft des KHV Steinburg ist dann Kreismeister des KHV Steinburg und
aufstiegsberechtigt in die KOL Mitte
19.2
Kreisliga Herren
- die Kreisliga Herren wird in der Saison 2014 / 2015 in einer Staffel in Hin- und
Rückrunde durchgeführt.
- nach Beendigung der Hin- und Rückrunde steigt die Erstplazierte Mannschaft in die
Kreisoberliga auf
- sollte die erstplazierte Mannschaft nicht aufsteigen können, so geht die Berechtigung an die
Zweitplazierte Mannschaft (die Berechtigung geht jedoch höchstens bis zur drittplazierten
Mannschaft ).
19.3
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird nach § 43 SpO / DHB entschieden. Die Platzierung wird wie folgt
ermittelt:
1. Ergebnis der betroffenen Mannschaften im direkten Vergleich gegeneinander nach
Punkten, ggf. nach der Tordifferenz.
2. Bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz ( oder andere Platzierungen ) sind
Entscheidungsspiele gem. § 44 Spo / DHB durchzuführen.Werden Entscheidungsspiele
zwischen zwei Mannschaften notwendig, wird abweichend von § 44 Absatz 1 SpO / DHB
nur ein Spiel in neutraler Halle ausgetragen.
19.4
Der Heimverein muss mindestens eine halbe Stunde über den angesetzten Spieltermin
hinaus auf den Gegner warten.
19.5
Wenn bis zum angesetzten Spieltermin kein Schiedsrichter erschienen ist, haben sich alle
auf Kreisebene spielenden Mannschaften auf einen anwesenden Schiedsrichter zu einigen.
Gem.§ 77 SpO und dem entsprechenden Zusatz des HVSH sind alle auf Kreisebene spielenden
Mannschaften als „unterklassig“ anzusehen.
20.
Jugend
Die Anlage Zusatzbestimmungen Jugend 2014/2015 sowie die Vereinbarung über die Regelung des
kreisübegreifenden Spiel-und Verwaltungsbetriebes der KHV Dithmarschen und KHV Steinburg für
die Spielserie 2014 / 2015 im Jugendbereich D / E regelt alle weiteren
Bestimmungen für den Jugendbereich.
21.
Einsprüche
Einsprüche sind unter Beachtung der Formen und Fristen (vgl. §§ 18, 19, 21, 22, 23 RO / DHB)
beim Vorsitzenden Kreissportgericht KHV Steinburg e.V.
Ulrich Baschke , Bergstraße 15 , 25560 Schenefeld
einzulegen. Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von
EURO 50,00 ist beizufügen. Eine Durchschrift des Einspruchs ist dem
1. Vorsitzenden des KHV Steinburg e.V., Stefan Vollstedt , Gröngal 24 H , 25569 Kremperheide
zu übersenden. Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles oder einer Disqualifikation können nur dann
verhandelt werden, wenn die behaupteten Einspruchsgründe im Spielbericht vermerkt wurden (vgl. § 81
SpO / DHB und § 19 RO / DHB).
22.
Haftung
Für Geldstrafen, Geldbußen und Kosten, die Schiedsrichtern, Spielern und Offiziellen auferlegt
werden, haften die betreffenden Vereine
23.
Bankverbindung
KHV Steinburg e.V.
Sparkasse Westholstein Itzehoe
Bankleitzahl: 222 500 20
Kontonummer: 90217340
DE 98222500200090217340
gez. Axel Knüppel
- Spielwart -
Lars Baganz
- Jugendwart -
NOLADE 21 WHO
Oliver Krause
- Schiedsrichterwart -