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Energie Haushalte erhalten zu wenig für Elektrizitätswerke zahlen Hausbesitzern, die Solarstrom ins Netz einspeisen, eine Vergütung. Die Aufsichtsbehörden schreiben dafür einen Mindesttarif vor. Nicht alle Stromversorger halten sich daran. R und 12 000 Hausbesitzer oder Betriebe beantragen pro Jahr Subventionen für erneuerbare Energien. Dies zeigen Zahlen des Netzbetreibers Swissgrid. Doch das Geld in den Fördertöpfen ist begrenzt: Ende März warteten 37 152 Besitzer von Fotovoltaikanlagen auf Fördergeld. Swissgrid zahlt es entweder pro Kilowattstunde (kWh) oder in Form einer Einmalvergütung aus. Die Vergütung pro kWh nennt sich Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Sie beträgt für Kleinanlagen zurzeit 19,5 Rappen pro kWh Strom. Weil die Warteliste lang ist, gibt es für neue Projekte «kaum mehr realistische Chancen», Fördergelder zu erhalten. Das schreibt das Bundesamt für Energie. Die zweite Möglichkeit, an Geld für Fotovoltaikanlagen zu kommen, ist eine Einmalvergütung. Hausbe- TIPPS Tarife genau anschauen n Vor der Installation einer Fotovoltaikanlage die Anlagegrösse nicht nur auf die Dachfläche, sondern auch auf die Tarife des Energieversorgers abstimmen. n Die Stromrechnung genau prüfen und bei Verständnisschwierigkeiten oder Unstimmigkeiten nachfragen und nötigenfalls reklamieren. 12 sitzer erhalten für eine angebaute Dachanlage von 10 Kilowatt Leistung einen einmaligen Investitionsbeitrag von 6400 Franken. Für produzierten Strom gibt es nichts zusätzlich. 9880 Anlagen finanzierte die KEV-Stiftung bereits nach diesem Modell. 7547 weitere Anlagenbesitzer warten auf eine Geldüberweisung. Strombörsenpreis von 3,95 Rappen unzulässig Bei einer Einmalvergütung kann ein Eigentümer seinen Solarstrom selbst verbrauchen. Was übrig bleibt, muss er dem lokalen Elektrizitätswerk verkaufen. Er kann den Abnehmer nicht auswählen. Das ist stossend – denn die Stromversorger zahlen unterschiedlich viel: Der Stadtbasler Stromlieferant IWB zum Beispiel vergütet pro kWh 23 Rappen, die Energieversorger von Schaffhausen oder Davos GR nur den aktuellen Strombörsenpreis von 3,95 Rappen. Das ist unzulässig: Die Elektrizitätswerke müssten den tatsächlichen Einkaufspreis bezahlen. Er sei in der Regel höher als der Börsenpreis von 3,95 Rappen pro kWh, sagt die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom. Die Strommarktaufsicht zwang vor einigen Wochen den Oberaargauer Stromversorger Onyx dazu, einem Bauern rund 25 Prozent mehr für dessen Solarstrom zu überweisen. Der Bauer hatte sich bei der Elcom beschwert. Onyx hatte ihm die Vergütung von Solardach: «Einzelne Elektrizitätswerke verhindern den Ausbau d saldo Nr. 11 I 8. Juni 2016 Energie r Solarstrom 9,7 Rappen auf 5,5 Rappen pro kWh gekürzt. Das geht laut Elcom nicht. Sie verfügte rund 7 Rappen. FALSCHE RECHNUNG g EI SSE r / I mAgo u der Fotovoltaik» 8. Juni 2016 I Nr. 11 saldo Der Entscheid führt dazu, dass Elektrizitätswerke mit sehr tiefen Tarifen ihre Solarstrom-Einspeisetarife erhöhen müssen. Im Gegenzug können Elektrizitätswerke mit hohen Tarifen einfacher Senkungen vornehmen. Absurd: Auch wenn die Elcom weiss, dass die Vergütung in vielen Gemeinden zu tief ist, darf sie nichts unternehmen. Sie kann laut Gesetz erst aktiv werden, wenn ein Solaranlagenbesitzer Beschwerde gegen seinen Stromversorger einreicht. David Stickelberger vom Verband Swissolar kritisiert, dass einzelne Elektrizitätswerke mit tiefen Solarstromtarifen und hohen Netzgebühren den Ausbau der Fotovoltaik verhindern. Das Bundesamt für Energie sagt, es ermuntere die Elektrizitätswerke, den Hausbesitzern mehr für Solarenergie zu bezahlen als das Minimum gemäss dem Elcom-Entscheid. Das Elektrizitätswerk von Schaffhausen, SH Power, verspricht auf Anfrage von saldo, den ElcomEntscheid zu prüfen und allenfalls eine Erhöhung der Vergütung für nächstes Jahr ins Auge zu fassen. Beim EW Davos sieht man keinen Anlass dazu. Yves Demuth kEySToNE Aufsichtsbehörde erst nach Beschwerde aktiv Energiekonzern BKW: Aufschlag für Hauseigentümer war nicht gerechtfertigt 50 Prozent weniger Stromverbrauch – 19 Prozent höhere Kosten Letzten Herbst hat Familie g. aus Worb BE auf ihrem Doppeleinfamilienhaus eine neue Fotovoltaikanlage in Betrieb genommen. Als im mai die Stromrechnung ins Haus flatterte, staunte rita g. nicht schlecht: Der lokale Energieversorger BkW belastete ihr höhere Netzgebühren, obwohl die Hausbewohner ihren Strombedarf nun zu einem grossen Teil durch eigene Sonnenenergie abdecken. konkret: Selbst wenn die Familie g. dieses Jahr statt 4500 kilowattstunden nur halb so viel Strom verbrauchen würde, müsste sie der BkW für Netznutzung, Zählermessung und Abgaben neu Fr. 925.70 statt wie bisher Fr. 775.30 zahlen. Die gebühren stiegen um 19 Prozent, obwohl der Stromverbrauch um 50 Prozent sinkt. grund: Die BkW berechnen bei SolarstromEigenverbrauchern höhere Netzgebühren und schlagen einen grundpreis für messung und Abrechnung hinzu. Solarstromexperte rudolf rechsteiner kritisiert diese Tarifgestaltung, die auch viele andere Energieversorger anwenden. Besitzer von Fotovoltaikanlagen würden mit hohen Fixtarifen ganz gezielt diskriminiert, sodass eine Anlage auch innert fünfzig Jahren nicht amortisiert werden könne. «Das ist gesetzeswidrig. Das Stromversorgungsgesetz verlangt nichtdiskriminierende Tarife», sagt der ehemalige SP-Nationalrat und ETH-Dozent für erneuerbare Energien. rita g. reklamierte – mit Erfolg. Die BkW krebste zurück und gewährte der Familie den tieferen Tarif. Es liege ein Fehler vor: Die Fotovoltaikanlage des Doppelhauses hat eine Leistung von 9,99 kilowatt. Die höheren Netzgebühren gelten aber erst für Anlagen über 10 kilowatt. yde 13