Planungsposter

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Planungsposter
Der Siegerentwurf sieht viergeschossige Gebäude mit zusätzlichen Dachaufbauten für die Gebäudetechnik vor. Die
Kfz-Erschließung verläuft in einer Schleife durch das Gelände, im nördlichen Teilbereich im Einrichtungsverkehr. Der ruhende Verkehr wird zum größten Teil unter den Gebäuden in
Tiefgaragen untergebracht.
Die Kfz-Erschließung des Plangebiets erfolgt von der südwestlich gelegenen Röntgenstraße (L 538) mit Zufahrt über
die Straße „Am Friedhof“ und die Cheliusstraße. Die Haltestellen „Bibienastraße“ und „Hauptfriedhof“ der Straßenbahnlinien 2 und 7 in der Röntgenstraße stellen eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicher.
BEBAUUNGSPLAN
32.3.1
„Mannheim Medical
Technology Campus“
Das Preisgericht hat sich einstimmig dafür ausgesprochen,
den Siegerentwurf als Grundlage für die nachfolgenden Planungen zu empfehlen, und zwar sowohl den Realisierungsteil,
Notiz:
als auch den ergänzenden städtebaulichen
Teil der Arbeit.
Bestand und Umgebung
Im Südwesten grenzt das Plangebiet an das an dieser Stelle
ca. 6 m tiefer liegenden Gelände des Klinikums, im Süden
und Osten an den Hauptfriedhof und im Nordwesten an die
Cheliusstraße sowie an das Areal der alten bzw. bestehenden Brauerei an.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§1 Abs. 3 BauGB
Geoinformationssystem
Bestehender Bebauungsplan 32.3
R 3463466
H 5484331
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Inhalte des Bebauungsplans
Anlass und Ziele der Planung
Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Strategie der Stadt
Mannheim soll ein Medizintechnologie-Cluster aufgebaut
werden. Ziel hierbei ist die Verzahnung von Forschung, Klinik
und Unternehmen der Medizintechnologie zu einem Netzverbund. Schlüsselprojekt dieses Clusters ist der Mannheim Medical Technology Campus (MMT-Campus), der durch seine
Lage direkt am Gelände des Universitätsklinikum die idealen
Voraussetzungen zur Verbindung von Klinik und Medizintechnologie bietet.
BESTANDSANALYSE
an das Areal der alten bzw. bestehenden
Brauerei.
2.1
Lagedes
des Plangebietes
Lage
Plangebiets
im Stadtgebiet
Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nordöstlich
des Mannheimer Stadtzentrums (s. Abb. 3)
und nimmt eine Größe von ca. 6,5 ha ein.
2.2
Das Plangebiet liegt ca. 1,9 km nordöstlich
deseine
Mannheimer
Das Plangebiet weist
kleinteilige Parzellierungauf.Esbefindensich:
Stadtzentrums in der Neckarstadt-Ost, einer der beiden Stadt• ca. 0,75 ha im Landeseigentum (ehemaIm Südwesten grenzt es an die Röntgenbezirke der Mannheimer Neckarstadt.
Nachbarstadtteile sind
liges „Karcher-Gelände“),
straße und das Klinikum Mannheim, im
• ca. 0,46 ha im städtischen
Eigentum,
Süden
und Osten an den
Hauptfriedhof und
Feudenheim,
Innenstadt,
Schwetzingerstadt/
Oststadt,
Waldim Nordwesten an die Cheliusstraße und
• ca. 0,84 ha im Eigentum der Klinikum
hof und Neckarstadt-West.
Mannheim GmbH,
Neckar
Plangebiet
Hauptfriedhof
Klinikum
Lageplan des Bestands und Abgrenzung des Geltungsbereichs B-Plan
Innenstadt
Maßstab: 1 : 2000
• ca. 3,35 ha im Privateigentum,
davon bilden ca. 1,75 ha das sog.
„Kocher-Gelände“ (ca. 1,5 ha disponi-
Die Umgebung des Plangebiets weist heterogene Baustrukturen auf, es lässt sich kein geschlossenes städtebauliches
Erscheinungsbild erkennen. Vom neungeschossigen Wohngebäude bis zum eingeschossigen Gewerbebau ist eine breite Palette von Bauformen vorhanden. Das Herzstück des
Plangebiets ist geprägt durch die direkt angrenzende und
sich noch in Betrieb befindliche Gärtnerei Kocher und das
dazu gehörige Wohngebäude.
i
el
ße
tra
Röntgenstraße
Die heutige verkehrliche Erschließung des Campusbereichs
knüpft an die Krafft-Ebing-Straße an, welche öffentlich zugänglich ist, heute aber eher den Rang eines befestigten ErAbb. 4: Eigentumsverhältnisse hat und die Cheliusstraße mit der Straße
schließungswegs
„Am Friedhof“ verbindet.
Juli 2013
of
Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs (Ergebnis vom 8.10.2015) - Lageplan
dh
Am
Abb. 3: Lage des Plangebietes im Stadtgefüge
14
Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
-Entwurf-
Der Stadtbezirk Neckarstadt-Ost, der bis Ende 2005 den
Namen Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen trug, hat ca. 34.000
Einwohner und ist mit der Innenstadt durch zwei Straßenbrücken verbunden, der Kurpfalzbrücke und der Friedrich-EbertBrücke. Letztere stellt die direkte Anbindung des KlinikumGeländes an die Mannheimer Oststadt dar; über sie führt die
Bundesstraße 38, sowie die Straßenbahnlinien 2,4,5 und 7.
ie
Fr
Realisierungswettbewerb mit Städtebaulichem
Ideenteil
In Vorfeld hat die Stadt Mannheim eine Machbarkeitsstudie
durch das Büro AS&P Albert Speer & Partner GmbH für das
Gesamtareal sowie eine Vertiefung für das BDC durch KSG
Architekten und Stadtplaner erstellen lassen. Zusätzlich wurde im Sommer/Herbst 2015 ein Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil durchgeführt.
Folgende wesentlichen Ziele waren im städtebaulichen Ideenteil des Realisierungswettbewerbs formuliert:
• In einem urbanen Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen entstehen.
Umgebung des Plangebiets
• Geplantes Herzstück des MMT-Campus ist das Business
Development Center (BDC) für Medizintechnologie. Hier soll
Raum für Start-ups, Spin-offs sowie kleiner und mittlere Unternehmen geschaffen werden.
20
40
60
80 m
Copyright (C) Stadtplan und Geodaten: Stadt Mannheim, Luftbilder: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Fazit: Die unterschiedlichen Eigentümerstrukturen beeinflussen die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Flächen
und sinddes Bestands von Westen - Aufnahme 2009
Schrägluftbild
bei der Planung zu berücksichtigen.
s
us
0
Der für das gesamte Plangebiet gültige Bebauungsplan Nr.
32.3 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Cheliusstraße, Straße am Friedhof und Röntgenstraße in MannheimWohlgelegen“ wurde am 28.02.1992 rechtskräftig. Er setzt
in den zentralen Bereichen und im Bereich des ehemaligen
Kesselhauses ein „Sondergebiet (SO) Klinikum“ fest. Die Bereiche entlang der Haupterschließung sind als „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEx)“ ausgewiesen. Im Bereich der zwei
Wohnhäuser und des ehemaligen ärztlichen Notdienstes an
der Krafft-Ebing-Straße befindet sich ein Mischgebiet (MI).
Die Krafft-Ebing-Straße ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Ca. 1,1 ha sind Straßenverkehrsfläche in
öffentlicher Hand.
Ch
Hauptbahnhof
Bebauungsplan Nr. 32.3 der Stadt Mannheim
H 5483921
bel, ca. 0,25 ha nicht disponibel).
Eigentumsverhältnisse
B 38
Eine landschaftsökologische Begutachtung mit detaillierter
Datum: 11.12.2015
Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) und Bewertung
der Umweltschutzgüter wird erstellt. Deren Umfang kann je
nach Art und Umfang der abwägungsrelevanten Güter variieren.
R 3463167
Die Stadt Mannheim beabsichtigt, im Rahmen des EU-Förderprogramms RegioWIN / EFRE 2014-2020 auf einer Teilfläche des Geländes des MMT–Campus einen Neubau für ein
„Business Development Center“ Medizintechnologie (BDC) zu
errichten. Das BDC soll von der mg:mannheimer gründungszentren GmbH als städtisches Tochterunternehmen gebaut
und
betrieben werden. Zusätzlich ist hier der Bau von drei
STADT MANNHEIM
MACHBARKEITSSTUDIE MMT-CAMPUS
weiteren Labor- und Gewerbegebäuden mit jeweils 5.000 m2
Geschossfläche geplant.
02
Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens soll durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt werden.
Dabei können noch Veränderungen vorgenommen werden,
welche aber die Grundsätze der Planung in Bezug auf die
Gestaltung der Baukörper und der Freiräume berücksichtigt
und planungsrechtlich sichert. Für die Umsetzung der Planung ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets geplant. Damit wird der Gebietscharakter der Umgebung
gewahrt und weitergeführt.
Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs (Ergebnis vom 8.10.2015) - Blick vom ehemaligen Kesselhaus zum MMT-Gelände
Der rechtsgültige Bebauungsplan ist mit der geplanten Entwicklung und den beabsichtigten Nutzungen nicht vereinbar.
Zur planungsrechtlichen Umsetzung des geplanten MMTCampus ist daher die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 32.3 erforderlich.
Bebauungsplanverfahren
• Das denkmalgeschützte ehemalige Kesselhaus des Universitätsklinikums soll in das Wegekonzept des MMT-Campus
integriert werden. So soll eine einladende Wegeverbindung
geschaffen werden, die der Lage im Stadtteil Wohlgelegen
Rechnung trägt und Synergien mit den, in fußläufiger Entfernung, bestehenden Klinikbauten nutzt.
• Neben dem BDC sollen sukzessive drei weitere Baukörper realisiert werden. Diese sollen eine Bruttogeschossfläche
von jeweils 5.000 m2 aufweisen.
• Eine Gebäudetiefe von mindestens ca. 13,50 m soll vorgesehen werden. Die Gebäude können eine Gesamthöhe
von 20 m inklusive Technikgeschoss nur in Ausnahmefällen
überschreiten.
• Die umgebenden randständigen Flächen entlang der
Cheliusstraße, der Straße „Am Friedhof“ und westlich der
Krafft-Ebing-Straße sollen nicht überplant werden. Die dort
ansässigen Unternehmen des Friedhofsgewerbes (Gärtnereien, Steinmetze, Gastronomie u.ä.) und des hausärztlichen
Notfalldienstes sind bei der Entwicklung des MMT-Campus
entsprechend zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Büros sander.hofrichter architekten GmbH,
Ludwigshafen mit Peter Kuhl ging aus dem Verfahren als Sieger hervor. In der Beurteilung des Siegerentwurfs durch die
Jury heißt es:
„Die Verfasser gruppieren vier kraftvolle Baukörper ansprechend gleichberechtigt um den zentralen windmühlenartigen
Quartiersplatz. Durch die nuancierten Vor- und Rücksprünge
der Baufelder entsteht ein spannungsreiches Wechselspiel
von engen Gassen und offenen Plätzen – ein System, das
neben guten räumlichen Qualitäten für das neue Zentrum
auch eine gute Basis für die zukünftige Entwicklung und Einbindung der angrenzenden intendieren Baufelder bietet. Im
Westen, im Übergang zum Waschhaus, entsteht aus diesem
System ein gut proportionierter und exponierter Vorplatz.
Eine großzügige, landschaftlich interpretierte Treppenanlage inszeniert den Höhensprung mit bildprägenden Sitzstufen
– leider jedoch mit relativ schmalen nutzbaren Treppen, der
Verwendung eine Aufzuges Anstelle der Integration einer barrierefreien Rampenanlage und der Notwendigkeit, die Fernwärmeleitung zu verlegen.“
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32.3.1 „MMT-Campus“ ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen liegen vor. Es entfallen
der Verfahrensbestandteil der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die Umweltbelange
sind jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen und erfordern ggf. vertiefende Untersuchungen.
Im Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim ist der Geltungsbereich als
„Wissenschaftliche Einrichtung“ dargestellt. Der FNP wird
entsprechend dem Verfahren nach §13a BauGB berichtigt.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig einzubinden, wird
mit dieser Auslegung eine informelle Beteiligung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird damit über die wesentlichen Inhalte des folgenden Verfahrens informiert und erhält Gelegenheit, Anregungen vorzubringen.
Die im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Kubaturen
und Gebäudehöhen sollen durch geeignete Festsetzungen
gesichert werden. Die viergeschossigen Laborgebäude benötigen eine Geschosshöhe von ca. 4 m; hinzu kommt ein
Staffel- bzw. Technikgeschoss von ca. 3 m Höhe. Die zulässige Gesamthöhe der Gebäude wird auf 20 m begrenzt.
Der ruhende Verkehr wird zum größten Teil in eingeschossigen Tiefgaragen untergebracht. Dabei wird der Boden im
Geltungsbereich großflächig unterbaut. Die Dachflächen der
Tiefgarage werden entweder als Platz begrünt oder als Verkehrsflächen genutzt.
Zur zusätzlichen Verkehrsbelastung, zu den notwendigen
Straßenquerschnitten und zur Verkehrsführung liegt bereits
eine Untersuchung vor. Die Erschließung des Geländes erfolgt von der Straße „Am Friedhof“ im Zweirichtungsverkehr
und von der Cheliusstraße als Einbahnstraße. Die hierdurch
erforderliche Wendeanlage liegt im Bereich des nördlichen
Baukörpers. Die Lage der Zufahrten zur Tiefgarage bzw. zu
den Tiefgaragen liegt noch nicht endgültig fest; die Lage und
Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ist ebenfalls noch Gegenstand der Prüfung.
Für den Bereich der heutigen Böschung zwischen MMT-Gelände und Klinikumsgelände ist, wie im städtebaulichen Entwurf vorgezeichnet, eine Treppenanlage vorgesehen. Die Gestaltung der Treppenanlage muss noch überarbeitet werden,
da der Wettbewerbsentwurf wegen zu steilen Abschnitten so
nicht realisiert werden kann. Auch die behindertengerechte
Überwindung des 6 Meter hohen Geländesprungs wird derzeit geprüft.
Die dargestellten offenen Fragen sollen bis zur Offenlage des
Entwurfs zum Bebauungsplan geklärt werden.

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