Schriftliche Anfrage Antwort

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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/17280
24.07.2013
Schriftliche Anfrage
Antwort
der Abgeordneten Christine Kamm
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 23.04.2013
des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
vom 05.06.2013
Gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in Bayern
– Hier Fachkräfte für Kindertagesstätten
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Unterricht und Kultus (StMUK) wird die oben bezeichnete
Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:
Unsere Erzieherinnen und Erzieher erhalten an den Fachakademien für Sozialpädagogik eine sorgfältige Ausbildung;
je nach Einstiegsqualifikation ist die Ausbildungsdauer 4–5
Jahre. Für Berufsumsteiger wird nun eine verkürzte Ausbildung angeboten.
Daher frage ich die Staatsregierung:
1. Welche Fachakademien in Bayern bilden derzeit nach
dem bisherigen Ausbildungskonzept Erzieherinnen aus,
und wie viele männliche Erzieher und wie viele weibliche Erzieherinnen konnten dort jeweils im letzten Ausbildungsjahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen?
2. Welche Bildungsträger bieten derzeit eine verkürzte
Umschulung zu sonstigen Fachkräften für Kindertagesstätten an, und wie viele Teilnehmer/-innen sind dort
derzeit in Ausbildung?
3.
Wie viele haben diese Ausbildung schon absolviert und
wie viele davon werden in Kindertagesstätten in Bayern
beschäftigt?
4. Wie lange dauert diese Umschulung und welche Ausbildungsinhalte werden hierbei vermittelt?
a)Welche Voraussetzungen müssen die Bildungsträger erfüllen, um eine solche Umschulung anbieten zu können?
5. Trifft es zu, dass Fachkräfte für Kindertagesstätten bei
der Berechnung von Anstellungsschlüsseln wie voll
ausgebildete Erzieher/-innen gewertet werden?
a)Gibt es einschränkende Vorgaben für den Einsatz der
Berufsumsteiger/-innen mit verkürzter Ausbildung?
6.
Gibt es in anderen Bundesländern oder im europäischen
Ausland verkürzte Ausbildungen zum Erzieher/zur Erzieherin und werden diese Ausbildungen in Bayern anerkannt?
7. Inwiefern werden in der DDR ausgebildete Erzieher/
-innen als Erzieher/-innen hier anerkannt, beispielsweise Jugendheimerzieher in den Bereichen Freizeit und
Sozialpädagogik, einer Ausbildung mit 3 Jahre Studium nach mindestens 2-jähriger Ausbildung?
Zu 1.:
Im Schuljahr 2012/2013 werden in Bayern an 52 Fachakademien für Sozialpädagogik 5.232 Studierende (4.723 davon
weiblich, 509 männlich) zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet. 2.736
Studierende (2.444 davon weiblich, 292 männlich) besuchen
im aktuellen Schuljahr das 1. Studienjahr der Fachakademie,
2.425 Studierende (2.212 davon weiblich, 213 männlich)
besuchen derzeit das 2. Studienjahr der Fachakademie und
werden im Juni 2013 die Abschlussprüfung ablegen. 71 Studierende (67 davon weiblich, 4 männlich) befinden sich in
Ausbildung in Teilzeitform.
Zu 2.:
Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat im Juni 2012 das Projekt „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ initiiert, um zusätzliche Fachkräfte zu
gewinnen.
In dieser Qualifizierungsoffensive werden in Fortbildungskursen berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie geeignete Quereinsteiger zu pädagogischen Fachkräften weitergebildet bzw. auf die Externenprüfung an der
Fachakademie für Sozialpädagogik vorbereitet. Diese Qualifizierung dauert in der Regel neun Monate, die berufsbegleitend bei einem Bildungsträger absolviert wird, und mündet
anschließend – nach erfolgreich bestandener Prüfung – in
eine begleitete Praxisphase (Berufspraktikum). Nach erfolgreichem Gesamtabschluss der Maßnahme sind die Absolventen „Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen“ bzw.
„Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)“.
Von den insgesamt 40 Weiterbildungskursen für jeweils 25
Teilnehmerinnen sind aktuell 23 Kurse bewilligt und weitere
29 Projektträger haben bereits ihr Interesse bekundet oder
auch die Projektanträge zur Bewilligung eingereicht.
Die 23 Projektanträge verteilen sich derzeit auf 14 Weiterbildungsträger.
Projektdurchführender Bildungsträger
Fachakademie für Sozialpädagogik der GGSD in Rosenheim
Bildungszentrum der GGSD in Nürnberg
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Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Projektdurchführender Bildungsträger
Schulzentrum der GGSD in Bayreuth (2 Projekte)
Schulzentrum der GGSD in Coburg
Schulzentrum der GGSD in München (2 Projekte)
Evangelischer KITA-Verband Bayern e.V. (5 Projekte)
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg
Institut für Bildung und Beratung; Miesbach (3 Projekte)
Caritasverband für die Erzdiözese München Freising
Jugendinstitut Gauting
Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried (2 Projekte)
Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V.
LAGE e.V.
bfz Augsburg
Gesamt: 23 Projekte bei derzeit 14 Trägern
Zu 3.:
Die ersten Absolventinnen/Absolventen der Gesamtmaßnahme werden im Oktober 2013 erwartet.
Zu 4.:
Die Ausbildungsdauer liegt, wie unter Frage 2 beschrieben,
bei neun Monaten schulischer Ausbildung und anschließender begleiteter Praxisphase von sechs bis 12 Monaten.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen einerseits den Inhalten
des Lehrplans der Fachakademie für Sozialpädagogik und
basieren andererseits auf den Bayerischen Leitlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit.
Zu 4. a):
Als Projektträger kommen grundsätzlich alle Anbieter von
Erzieherfortbildungen in Betracht, soweit sie einschlägige
Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können.
Weitere Kriterien sind beispielsweise die betriebswirtschaftliche Eignung und das Vorhandensein von Eigenmitteln.
Zu 5. und 5. a):
Nach erfolgreicher Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme können die Absolventen/Absolventinnen als Fachkräfte nach § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG in Kindertageseinrichtungen tätig werden. Bei Berufsumsteiger(inne)n ist die
begleitete Praxisphase verlängert und beträgt 12 Monate (anstatt z. B. sechs Monate bei Kinderpfleger(inne)n).
Zu 6.:
Rechtliche Grundlage der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher bildet die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss
der Kultusministerkonferenz – KMK – vom 07.11.2002
i. d. F. vom 27.02.2013). In dieser Rahmenvereinbarung ist
festgelegt, dass zur Ausbildung zugelassen wird, wer
– einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsabschluss nachweist und
– über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung
nach den Bestimmungen der Länder als gleichwertig anerkannte Qualifizierung verfügt.
Die „berufliche Vorbildung“, die die Voraussetzung für die
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Zulassung zur Erzieherausbildung darstellt, dauert demnach
i. d. R. zwei Jahre.
Nach KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen umfasst
die eigentliche Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher mindestens 2.400
Unterrichtsstunden und mindestens 1.200 Stunden Praxis
in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern. Bis zu 600 Stunden des praktischen Anteils können aus einer zweijährigen
einschlägigen vollzeitschulischen Vorbildung eingebracht
werden.
Daraus ergibt sich, dass die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher in
Vollzeit in nahezu allen Ländern 3 Jahre dauert (in Teilzeitform entsprechend länger). Lediglich in Niedersachsen
ist die Gesamtzahl der Praxisstunden auf das in der KMKRahmenvereinbarung über Fachschulen festgelegte Mindestmaß reduziert (volle Anrechnung der Erstausbildung auf
den praktischen Anteil). Daher dauert die Ausbildung zur
staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten
Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik in Niedersachsen in der Vollzeitform 2 Jahre.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass in Bayern Bewerberinnen und Bewerber, deren bisheriger Bildungsstand
und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in
der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen, ohne Ableistung eines
zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars bzw. einer
einschlägigen beruflichen Erstausbildung direkt in das erste
Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik aufgenommen werden oder das Sozialpädagogische Seminar auf
ein Jahr verkürzen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 der Schulordnung für
die Fachakademie für Sozialpädagogik – FakOSozPäd).
Die Länder erkennen die nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen erteilten Abschlusszeugnisse gegenseitig an.
Für die Anerkennung ausländischer/europäischer Ausbildungsabschlüsse bleibt der Erlass des Bayerischen Gesetzes
zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und
zur Anerkennung sozialer Berufe (BayBQFG) abzuwarten.
Zu 7.:
Rechtliche Grundlage bildet der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung von nach Rechtsvorschriften
der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 Einigungsvertrag (Beschluss
der Kultusministerkonferenz vom 14.06.1991 i. d. F. vom
27.01.1995).
Danach können Bewerber/Bewerberinnen, die nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR eine Ausbildung in Erzieherberufen vor dem 1. Januar 1995 abgeschlossen haben, die
bundesweite Anerkennung für den Teilbereich, für den sie
sich qualifiziert haben, und die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin erhalten.
Die im Gebiet der ehemaligen DDR erworbenen Berufsbezeichnungen in Erzieherberufen dürfen unabhängig davon
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in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geführt
werden.
Teilanerkennungen werden nach folgender Zuordnung ausgesprochen:
im Gebiet der ehemaligen DDR Anerkennung für den
erworbene Berufsbezeichnung: Teilbereich:
Kindergärtner/Kindergärtnerin
Kindergarten1
Horterzieher/Horterzieherin
Hort
Heimerzieher/Heimerzieherin
Heim
Erzieher/Erzieherin in Heimen
Heim und Hort
und Horten
Erzieher/Erzieherin für JugendHeim
heime
Gruppenerzieher/Gruppenerzie- Kindergarten2
herin
Erzieher/Erzieherin in JugendHeim
werkhöfen
Krippenerzieher/KrippenerzieKrippe
herin
Unterstufenlehrer/UnterstufenHeim und Hort
lehrerin mit der Befähigung zur
Arbeit in Heimen und Horten
Unterstufenlehrer/UnterstufenHort
lehrerin mit der Befähigung zur
Arbeit im Schulhort
Unterstufenlehrer/UnterstufenHort
lehrerin bzw. Lehrer/Lehrerin für
untere Klassen
Über die Teilanerkennung wird eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: „Es wird festgestellt, dass der
an der Fachschule in ... (Ort der Schule) ... am ... (Zeugnisdatum) ... erworbene Abschluss als ... (in der ehemaligen
DDR erworbene Berufsbezeichnung) ... eine gleichwertige
Fachausbildung für den Teilbereich ... (siehe Zuordnung)...
im Tätigkeitsfeld des staatlich anerkannten Erziehers/der
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staatlich anerkannten Erzieherin ist. Diese Bescheinigung
gilt nur in Verbindung mit dem oben genannten Abschlusszeugnis.“ Bei Krippenerziehern/Krippenerzieherinnen wird
die Bescheinigung durch folgenden Satz ergänzt:
„Das Zeugnis ist außerdem dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig3.“
Sofern in einem Land keine Berufsfachschulen für Kinderpflege bestehen, entfällt dieser Zusatz.
Die Anerkennung als staatlich anerkannter Erzieher/staatlich
anerkannte Erzieherin und damit die Berechtigung, in allen
sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern als pädagogische
Fachkraft tätig zu sein, können nach o. g. Beschluss der
Kultusministerkonferenz Bewerber/Bewerberinnen erhalten, wenn sie an einer einjährigen Anpassungsfortbildung in
mindestens einem nicht die vorliegende Qualifikation betreffenden Teilbereich teilgenommen und diese Fortbildung mit
einem Kolloquium erfolgreich abgeschlossen haben.
Solche Anpassungsfortbildungen wurden in Bayern zahlreich angeboten, letztmals 2003. Da die Nachfrage nach diesen Anpassungsfortbildungen stets sank und schließlich zum
Erliegen kam, wird keine derartige Anpassungsfortbildung
mehr durchgeführt. Das Auslaufen dieses Fortbildungsangebotes wurde mehrfach angekündigt und entsprechend veröffentlicht.
1
I n Baden-Württemberg berechtigt die Teilanerkennung nicht zu Leitungsfunktionen.
2 In Baden-Württemberg berechtigt die Teilanerkennung nicht zu Leitungsfunktionen.
3 In Hessen gilt dies für die Ausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger/zur staatlich geprüften Kinderpflegerin.