20150423_IFA Presentatie Innovatie Box

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20150423_IFA Presentatie Innovatie Box
Niederländische Innovations-Box und
andere Forschungssubventionen
Gestaltungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen vor
dem Hintergrund von Funktionsverlagerung und
Hinzurechnungsbesteuerung
IFA Westfalen, Münster 23. April 2015
„Wir streben eine steuerliche Förderung von Forschung
und Entwicklung an, die zusätzliche Forschungsimpulse
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
auslöst.“
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
2 „Patentboxen sind eines der größten Steuerprobleme in
Europa“
BMF
3 Struktur
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
Einleitung
S&O Verklaring
WBSO
RDA
Innovatie Box
Ausblick
Anwendung
4 1. Einleitung
Innovationsförderung
–  Positive Effekte
–  Neuste Technologien
–  First Mover
–  Schnelleres, nachhaltigeres Wachstum
–  Negative Effekte
–  Risikobehaftet
–  Knowledge asymmetry
–  Spill-Over
–  Marktversagen
5 1. Einleitung
Föderungsmethoden
–  Direkte Förderung
–  Subventionen
–  public procurement
–  Indirekte Förderung
–  Steuerliche Innovationsförderung
6 1. Einleitung
FuE Kostenstruktur Staff Materials Cost of Acquisi8on 7 1. Einleitung
Arginelli, P., World Tax Journal, 2015, No.1.
8 1. Einleitung
–  Zahlreiche Anforderungen an eine effektive
steuerliche Innovationsförderung
–  Die Niederlande stellen hierfür drei Instrumente zur
Verfügung:
•  Innovatiebox
•  WBSO
•  RDA
9 2. S&O Verklaring
-  Schlüssel für nahezu die gesamte Bandbreite der
niederländischen Innovationsförderungen
-  Verliehen durch RVO
-  Voranfrage möglich
-  Bearbeitungszeit von maximal 3 Monaten
-  Erweitert die Reichweite der Innovation Box auf
einige nicht patentierbare Entwicklungen z.B.
Software
-  Voraussetzung für die Nutzung weiterer
Vergünstigungen (RDA & WBSO)
10 2. S&O Verklaring
S&O Verklaring
−  Entwicklung und Verbesserung von gegenständlichen
Produkten und Prozesse;
−  Entwicklung und Verbesserung von Software;
−  Forschung mit dem Ziel der Gewinnung neuer
technologischer Erkenntnisse;
−  Technische Machbarkeitsstudien zu Forschungs- und
Entwicklungsprojekten;
−  Forschung die auf die Verbesserung von Prozessen sowie
Software im eigenen Unternehmen abzielt.
11 3.WBSO
WBSO - Lohnsteuervergünstigung
−  Abhängig von der Erteilung einer sog. S&O verklaring
−  Förderung
–  35% bis € 250.000
–  50% für Startups
–  14% ab € 250.000 bis 14 Millionen
12 3.WBSO
Beispiel :
Das niederländische Unternehmen A B.V. betreibt ein Forschungs- und
Entwicklungsprojekt, welches einen Aufwand von 20.000 FuE Arbeitsstunden
darstellt. Hierfür hat die A B.V. eine Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung
erhalten. Der abzuziehende Betrag dieser Lohnsteuervergünstigung ist wie Folgt
zu berechnen:
(Total FuE Lohnkosten)
= € 580.000
(Erste Stufe bis € 250.000)
250.000 x 35% = € 87.500
(Zweite Stufe ab € 250.000)
330.000 x 14 % = € 46.200
= €133.700
13 3.WBSO
Beispiel:
Nimmt man nun an, dass es sich bei der A B.V. um ein Unternehmen mit
€ 5.000.000 Umsatz handelt, welches ohne Anwendung dieser
Lohnsteuervergünstigung einen körperschaftsteuerlichen Einkommen von
€ 500.000 erwirtschaftet, so ergibt sich im Vergleich folgender Vorteil:
Einkommen
Lohnsteuervergünstigung
Einkommen für KSt
KSt
Gewinn
Vorteil
mit WBSO
€ 500.000
€ 133.200
€ 633.200
€ 148.300
€ 484.900
ohne WBSO
€ 500.000
€ 500.000
€ 115.000
€ 385.000
€ 99.900
14 4. RDA
−  Setzt bereits während der Durchführung des
FuE Projekts an
−  60% Abzug für qualifizierte Kosten und
Ausgaben
−  Sowohl für Unternehmen als auch
Einzelpersonen
15 4.RDA
Bedingung:
Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung
Kosten:
−  Erwerb von Verbrauchsmitteln und Grundstoffen für
Versuchsproben;
−  Erwerb von Materialen und Bestandteilen die zur Anfertigung von
Prototypen dienen
Ausgaben:
−  Gebäude oder Gebäudeteile, die direkt und ausschließlich der
Durchführung des FuE Projekts dienlich sind;
−  Ausrüstung und Instrumente, die speziell für die Durchführung von
FuE Arbeiten entwickelt und angeschafft wurden
16 4.RDA
Beispiel - Mehr als 150 FuE Arbeitsstunden pro Monat
Die A B.V. hat ein körperschaftsteuerpflichtiges
Einkommen von 500.000 Euro in 2015. Die A B.V. führt ein
Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch, für das es eine
Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung von RVO
erhalten hat. Die für den RDA qualifizierenden Kosten und
Ausgaben belaufen sich auf € 300.000. Somit ergibt sich der
folgende zusätzlich abzuziehende Betrag:
300.000 € ×60% =180.000 €
17 4.RDA
Im vergleich ohne RDA ergibt sich das folgende Bild:
mit RDA
ohne RDA
Einkommen KSt
€ 500.000
€ 500.000
Zusätzlicher Abzug aus RDA
€ 180.000
-
Gewinn
€ 320.000
€ 500.000
KSt
€ 70.000
€ 115.000
14 %
23%
Effektiver Steuersatz
18 4.RDA
Beispiel - Weniger als 150 FuE Arbeitsstunden pro Monat
Die B B.V. hat ein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen von 100.000
Euro in 2015 und führt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch.
Hierfür hat es eine Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung erhalten,
für das etwa 1.200 FuE Arbeitsstunden in 2015 erforderlich sind. Da die
Grenze von 150 Stunden pro Monat nicht überschritten wurde und
angenommen wird, dass sich Kosten und Ausgaben auf unter € 50.000
belaufen, wird der RDA auf Grundlage des pauschalen Lohns von € 15
pro FuE Arbeitsstunde berechnet.
1.200 ×15 € ×60% =10.800 €
19 4.RDA
Im Vergleich ohne RDA ergibt sich das folgende Bild:
mit RDA
ohne RDA
Einkommen KSt
€ 50.000
€ 50.000
Zusätzlicher Abzug aus RDA
€ 10.800
-
Gewinn
€ 39.200
€ 50.000
KSt
€ 7.800
€ 10.000
Effektiver Steuersatz
15.60%
20%
20 5. Innovatie Box
Art. 12b Vpb
Anwendbar auf:
–  Patente
–  FuE Projekte mit S&O Verklaring
–  Sortenschutzrechte
21 5. Innovatie Box
1.  Resultat firmeneigener Forschung;
• 
Auftragsforschung nur wenn Kosten und Risiken vom Auftraggeber getragen werden und dieser die
entstandenen Rechte erhält und
• 
Auftragsforschung kann innerhalb der EU/EWR stattfinden, dies ist aber begrenzt auf 50% - qualitativ
2.  Patent oder S&O Verklaring muss nach 2007 erteilt
worden sein;
3.  min. 30% des Einkommens in der Innovation Box muss in
dem FuE Projekt begründet sein;
4.  das FuE Projekt hat sich bereits amortisiert und diese
Einkünfte unterlagen dem normalen Körperschaftsteuersatz von 20% bzw. 25%
22 5. Innovatie Box
-  Wirkt erst nach Amortisation
-  Kein reduzierter Satz sondern ein Freibetrag
-  Zu versteuernder Betrag ist dabei immer ein Fünftel des
Körperschaftssteuersatzes
-  Wendet man nun den normalen Körperschaftssteuersatz an, so
bleibt eine effektive Besteuerung von 5%
1 25
1
×
=
5 100 20
23 5. Innovatie Box
Afpel-Methode
24 5. Innovatie Box
Beispiel
25 5. Innovatie Box
Costplus-Methode
26 5. Innovatie Box
Beispiel
27 which the proportion of income that may benefit
from an IP regime is the same proportion as that
between qualifying expenditures and overall expenditures. In other words, the nexus approach allows a
regime to provide for a preferential rate on IPrelated income to the extent it was generated by
qualifying expenditures. The purpose of the nexus
approach is to grant benefits only to income that
arises from IP where the actual R&D activity was
undertaken by the taxpayer itself.
6. Ausblick
-  1998 Report on Harmful Tax Competiton
-  Kommission/Code of Conduct Group
-  BEPS
- Modified Nexus Approach
- 30% up-lift
- Beschränkung auf Patente
- Neuanträge bis 30.Juni 2016
- Übergang bis 30. Juni 2021
Once a company’s business model becomes more complicated, however, the nexus approach also by
necessity becomes more complicated, because the
approach must determine a nexus between multiple
strands of income and expenditure, only some of
which may be qualifying expenditures. In order to
address this complexity, the nexus approach apportions income according to a ratio of expenditures.
The nexus approach determines what income may
receive tax benefits by applying the following calculation:
Qualifying expenditures
incurred to develop IP asset
Overall expenditures
incurred to develop IP asset
x
Overall income
from IP asset
=
Income receiving
tax benefits
Chapter 4 of the progress report on Action Item 5
continues to define the various elements of the formula above particularly the meaning of “qualifying expenditures incurred to develop IP asset” and “overall expenditures incurred to develop IP asset”. The next section describes part of the respective definitions and heavily draws on the progress report
provided by the OECD on September 16, 2014.
A critical assessment from a Swiss
perspective
For the proposed Swiss License Box the following
elements are of particular interest:
28 the definition of the qualifying taxpayer;
forei
pani
prov
Com
syste
resid
alter
R&D
scop
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7. Anwendung
Aus niederländischer Perspektive
-  Nutzbar für Betriebstätten
-  Weiterentwickeln bestehender IP
-  Auftragsforschung möglich
29 Aus deutscher Perspektive
-  Entnahme
-  Funktionsverlagerung
-  Hinzurechnungsbesteuerung
30 Fragen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
31 Kontakt
mr. Thomas Kipka
HLB Van Daal & Partners
Tel: +31 (0) 464 749 440
E-Mail: [email protected]
Standort: Geleen
mr. Marc Lichtenberg
HLB Van Daal & Partners
Tel: +31 (0) 416 330 505
E-Mail: [email protected]
Standort: Waalwijk
mr. Bert Nannen
HLB Nannen
Tel: +31 (0) 505 266 533
E-Mail: [email protected]
Standort: Groningen
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