Der Weg vom 2. Staatsexamen bis zur Festanstellung

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Der Weg vom 2. Staatsexamen bis zur Festanstellung
Der Weg vom 2. Staatsexamen
bis zur Festanstellung
Fragen von Vertretungskräften
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
inzwischen ist es eher der Regelfall, dass Lehrerinnen und
Lehrer vor ihrer Festanstellung zunächst einmal eine oder
mehrere Vertretungsstellen antreten. In Köln war 2012 rund
jede 13te Stelle befristet, im Bereich Grundschule sogar etwa
jeder 10te Vertrag.
In dieser wechselhaften Zeit können die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einerseits sicherlich viele neue interessante Erfahrungen machen und dabei Nützliches für ihren
Beruf lernen.
Andererseits tauchen in dieser Lebensphase auch Unsicherheiten und Ängste auf, vor allem im Falle der Arbeitslosigkeit.
Mit dieser Broschüre möchten wir den Betroffenen helfen,
die beruflichen Herausforderungen zwischen dem 2. Staatsexamen und der Festanstellung möglichst gut informiert in
Angriff zu nehmen.
Ihre GEW-Personalräte
Diese Broschüre wurde herausgegeben
im Auftrag der GEW-Fraktion im Personalrat der Kölner Grundschulen
Redaktion: Elke Warrelmann ([email protected])
v.i.S.d.P. GEW Stadtverband Köln, Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln, Tel.: 0221-516267, Fax: 0221-525446,
E-Mail: [email protected], www.gew-koeln.de
2. aktualisierte Auflage Mai 2014
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Fragen von Vertretungskräften
Wie viel verdiene ich als Vertretungskraft?
Vertretungsstellen nach dem Referendariat mit befristetem
Vertrag werden grundsätzlich nach dem Tarifvertrag der
Länder (TV-L) vergütet, allerdings je nach Schulform unterschiedlich: An Berufskollegs, Gymnasien, Förderschulen und
bei Einsatz in der Oberstufe von Gesamtschulen wird nach
Entgeltgruppe 13 bezahlt, bei den übrigen Schulformen
nach Entgeltgruppe 11.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bei ihrer Bewerbung
jede Art lehramtsaffiner Tätigkeit auflisten, da einschlägige
Berufserfahrung vor dem Referendariat oder als Vertretungskraft dazu beiträgt, innerhalb einer Entgeltgruppe eine höhere und damit besser bezahlte Erfahrungsstufe zu erreichen.
Das Referendariat wird bei Tarifbeschäftigten mit 6 Monaten als berufliche Vorerfahrung anerkannt. Berufliche Vorerfahrungen von einem Jahr führen zur Eingruppierung in die
Erfahrungsstufe 2, von drei Jahren in die Erfahrungsstufe 3
und von 6 Jahren in die Erfahrungsstufe 4 (siehe Tabelle unter
http://tinyurl.com/otjakbr).
Man sollte sehr darauf achten, dass die Unterbrechung zwischen 2 Vertretungsverträgen mit Ausnahme der Sommerferien nicht mehr als 1 Monat beträgt. Bei einer längeren
Unterbrechung verfallen Ansprüche aus den beruflichen Vorerfahrungen.
Achtung! Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen auch, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach
Vertragsbeginn geltend gemacht werden.
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Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen?
In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine
Pensions- bzw. Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen Sie ohne private Versicherung leer aus.
Erst nach 5 Jahren im Beruf steht Ihnen ein Ruhegehalt bei
Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für Beamte undTarifbeschäftigte.
GEW-Mitglieder können sich kostengünstig bei der Verbraucherzentrale über passende Angebote für ihre Absicherung
informieren. Das Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für
GEW-Mitglieder (Tel: 0 211/3809 423) ist mittwochs in der
Zeit von 15 bis 17 Uhr besetzt (allgemeine Verbraucherberatung). GEW-Mitglieder zahlen nur 0,14 € pro Minute aus
dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro
Minute).
Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt für Besoldung (LBV)
erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht
habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des
Sachbearbeiters anhören! Was kann ich tun?
Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW
– Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht
kommt und das LBV nicht reagiert, sollte man am besten
umgehend den Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR
Grundschul-Büro im MSW, Völklinger Straße 49, 40221
Düsseldorf, Tel.: 0211/5867 3017) informieren. Wenn
Sachbearbeiter dann auch noch Sprüche machen, den Namen
notieren und direkt an den Hauptpersonalrat weiterleiten.
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Ich würde gerne eine Fortbildung besuchen.
Habe ich als Vertretungskraft das Recht dazu?
Alle Lehrkräfte haben Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr. Bis zu 5 Tagen werden in
der Regel von der Schulleitung genehmigt. Wenn sich mehrere Kolleginnen und Kollegengleichzeitig für eine Fortbildung
anmelden, wird der Lehrerrat an der Entscheidung beteiligt,
wer gehen darf. In der Vertretungsreserve ist für die Genehmigung der Koordinator oder die Koordinatorin zuständig
und die Beteiligung des Lehrerrates übernimmt der Personalrat. Wenn man sehr umfangreiche Fortbildungen besuchen
möchte, kann man eventuell Zeit vor- oder nacharbeiten. Bei
schulscharfen Einstellungen wird meistens nach Fortbildungen gefragt. Sie sollten ihr Recht auf Fortbildung unbedingt
nutzen!
Muss ich Pausenaufsicht machen und in der
OGS arbeiten?
Es liegt im Ermessen der Schulleitung, ob Sie für Pausenaufsichten und im Ganztag eingesetzt werden. Im Normalfall ersetzt man eine ausgefallene Lehrkraft und übernimmt deren
Aufgaben auch außerhalb des Unterrichts.
Muss ich Elternsprechtage durchführen?
Die Durchführung von Elternsprechtagen ist nur dann sinnvoll, wenn man die Kinder kennt. Ist man kürzer als 4 Wochen
an einer Schule, fehlt die Kompetenz für die Durchführung
eines Elternsprechtages. Das sollten Sie mit der Schulleitung
besprechen.
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Muss ich fachfremd Schwimmen, katholische
Religion, Englisch oder Sport unterrichten?
Ohne die Rettungsbefähigung darf man keinen Schwimmunterricht durchführen, ohne die C1-Qualifikationen plus methodisch-didaktischen Kurs keinen Englischunterricht und
ohne Missio keinen katholischen Religionsunterricht halten.
Sport dürfen Sie fachfremd unterrichten, sollten aber Großgeräte vermeiden, wenn Sie in dem Bereich keine Fortbildung
besucht haben.
Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass, wenn z.B. 30 Schülerinnen und Schüler einer KGS evangelisch sind, gesetzlich
nicht festgelegt ist, wie viele evangelische Lehrkräfte dort arbeiten können.
Bei schulscharfen Ausschreibungen, gilt das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“. Wenn das in der Ausschreibung
steht, hat man keine Chance auf eine Einstellung. Umgekehrt
gilt, dass man als nicht katholische Lehrkraft nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu arbeiten.
Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir
Schwierigkeiten macht?
Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich
immer schriftlich geben lassen. Bei Problemen können Sie
zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen. Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft den
Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten
können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden.
Kann ich als nicht katholische Lehtkraft
langfristig an einer KGS arbeiten?
Befristet kann man ohne Probleme in einer KGS eingestellt
werden. Bei einer Neueinstellung auf eine feste Stelle hat man
als Nichtkatholikin eine Chance, wenn die Schule einen Antrag auf Umwandlung in eine GGS stellt.
Auch dürfen nach § 26 Abs. 7 Schulgesetz Bekenntnisschulen Einstellungen von Lehrkräften einer konfessionellen
Minderheit vornehmen. Da der Prozentsatz gesetzlich nicht
festgelegt ist, haben die Schulen bei der Einstellung einen
Ich bin schwerbehindert - was gibt es für mich
zu beachten?
Als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie immer einen
Nachteilsausgleich. Daraus folgt zunächst, dass Sie in jedem Fall zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden,
wenn Sie sich korrekt beworben haben. Daher sollten Sie
Ihre Schwerbehinderung auch bei einer Bewerbung angeben.
Kommt es zu einer Einstellung gelten für Sie auch im Dienst
Nachteilsausgleiche z. B. für die Höhe der Unterrichtsverpflichtung. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer Schwerbehindertenvertretung.
Kontaktieren Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung auch
unbedingt zum Thema Verbeamtung!
Für Kölner Grundschullehreinnen und -lehrer:
Bärbel Koehn, [email protected] und Johanna Bohr
[email protected], beide donnerstags im Schulamt telefonisch zu erreichen unter 22129056
Auf Bezirksebene:
Hedda Zank, [email protected]
Für alle anderen Schulformen bei der Bezirksregierung Köln
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Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt,
wenn ich fest an einer Schule bin?
Auch in der Probezeit, die für Beamte 3 Jahre und für Tarifbeschäftigte 6 Monate beträgt, kann man aus persönlichen
Gründen eine Versetzung beantragen. Ob dem auch stattgegeben wird, liegt in dem Ermessen der Schulaufsicht. Das
Recht auf Freistellung hat man als Berufsanfängerin / Berufsanfänger wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen erst
5 Jahre nach dem 1. Antrag. Aus pädagogischen Gründen
werden Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eines 1. oder
3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen
gelten andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt.
Fragen von EZU- und FleMiVU-Vertretungen
Erziehungsurlaubsvertretungen (EZU) und Flexible Mittel
für Vertretungsunterricht (FleMiVU) werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt.
Wie finde ich am besten einen befristeten
Vertrag?
Unter www.verena.nrw.de finden Sie einen aktuellen Überblick über Vertretungsangebote in NRW. Sind Sie dort angemeldet, erhalten Sie per E-Mail die Namen der Schulen,
deren Stellenangebote zu Ihrem Profil passen. Sie können sich
dann schriftlich mit Ihren Bewerbungsunterlagen direkt bei
den Schulen bewerben. Möchten Sie gerne in Wohnortnähe
arbeiten, so können Sie auch gezielt Schulen in der Nachbarschaft persönlich aufsuchen oder eine Kurzbewerbung per EMail dorthin schicken.
Bekomme ich eigentlich die Ferien bezahlt?
Die GEW hat endlich Folgendes durchgesetzt: Wenn man
spätestens am 1.2. befristet eingestellt wurde und durchgehend bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien beschäftigt wird, bekommt man einen Vertrag, der bis zu zum Ende
der Sommerferien befristet ist. Dies gilt auch, wenn man an
eine andere Schule wechselt. Wenn man nach den Sommerferien einen befristeten oder auch unbefristeten Vertrag erhält,
werden die Ferien ebenfalls durchbezahlt, auch wenn man
erst nach dem 1.2. eingestellt wurde. Die Osterferien, Herbstferien und Weihnachtsferien werden durchbezahlt, wenn
man nach diesen Ferien einen Anschlussvertrag bekommt.
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a) Arbeitslosengeld
Während des Referendariats erwerben Sie keine Ansprüche
auf Arbeitslosengeld, denn als Beamtin/Beamter auf Widerruf zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
Möchten Sie Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen, so müssen Sie sich zunächst einmal schon 3 Monate vor
Ende des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden. Sie sollten
sich auf jeden Fall 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. So können Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit als
Ausfallzeit nachweisen. Dadurch erhöhen sich eventuell die
Rentenansprüche, falls Sie tarifbeschäftigt bleiben.
Für die Meldung brauchen Sie einen Termin bei der Agentur
für Arbeit, die aus dem Inland kostenfrei unter 0800/4555500
und aus dem Ausland unter 0049/91112031010 zu erreichen
ist.
Die Arbeitslosenmeldung muss spätestens am 1. Tag der
Arbeitslosigkeit erfolgen. Ohne Arbeitssuchendmeldung
plus Arbeitslosenmeldung erhalten Sie keine Leistungen!
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon
ab, wie viel Sie in den vergangenen zwei Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben. Mindestvoraussetzung sind
12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist also
sehr günstig, wenn man möglichst lange Arbeitsverträge erhält. Als Faustregel gilt, dass die Anspruchsdauer halb so lang
ist wie die Beschäftigungszeit.
Beispiel: Sie haben in den letzten 2 Jahren 20 Monate arbeitslosen-versicherungspflichtig gearbeitet. Dann haben Sie in
der Regel Anspruch auf 10 Monate Arbeitslosengeld.
Der Leistungssatz beträgt 60 % (beziehungsweise 67 % mit
Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Die Krankenversicherung bezahlt die Agentur für
Arbeit. Hat man einmal die Anspruchsvoraussetzung für
Arbeitslosengeld (12 Monate Beschäftigung in den letzten
zwei Jahren) durch eine Reihe von befristeten Verträgen erlangt und bezieht Arbeitslosengeld, dann ist es sehr wichtig,
der Agentur für Arbeit sofort mitzuteilen, wenn man einen
neuen Vertrag hat. Wird die Arbeitslosigkeit mehr als sechs
Wochen unterbrochen, kann die Leistung erst nach erneuter
persönlicher Arbeitslosenmeldung weiter gezahlt werden. Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich, dass eine Erwerbstätigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, so wird das gezahlte Geld ab dem 1. Tag der Erwerbsarbeit zurückgefordert
werden.
Wenn es Probleme mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit
gibt, zuerst die Teamleitung ansprechen, die normalerweise
auf dem gleichen Flur sitzt wie der Sachbearbeiter oder die
Sachbearbeiterin.
Danach können Sie sich mit Beschwerden auch an den Lei-
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Falls der Urlaubsanspruch länger ist als die Ferienzeiten, bekommt man die überschüssigen Urlaubstage ausbezahlt.
Falls Sie die Ferien nicht durchbezahlt bekommen, sollten
Sie auf jeden Fall Ihren Urlaubsanspruch überprüfen!
Bekomme ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV?
Das Thema Arbeitslosengeld ist sehr komplex und eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind individuell von der
Agentur für Arbeit zu berechnen. Die folgenden Informationen sind deshalb nur grob vereinfachte Faustregeln:
ter oder die Leiterin der Agentur für Arbeit wenden. Es ist
empfehlenswert, zu solchen Gesprächen eine Begleitung mitzunehmen. Schriftliche Beschwerden können Sie einreichen
bei der Agentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Luxemburger Straße 121
50939 Köln
[email protected]
0221/94294881 oder 0221/94294490.
b) Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - und das
ist in der Regel der Fall nach dem Referendariat - dann muss
geprüft werden, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht,
also auf Hartz IV.
Anspruch auf Hartz IV besteht, wenn man kein ausreichendes Einkommen hat und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft
lebt, deren Einkommen für die eigene Versorgung ausreicht.
Als Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften und bei jungen Menschen bis 25 Jahre die Eltern. Vorsicht in Zweierwohngemeinschaften! Man muss
darauf achten, dass man getrennte Kassen und getrennte
Fächer im Kühlschrank hat.
Im ALG II enthalten sind 382 Euro Regelleistung monatlich,
Kosten für Wohnraum inklusive Heizkosten, Krankenversicherungsbeiträge und eventuell Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung und für Alleinerziehende. Es gibt außerdem einmalige Leistungen (Erstausstattung
der Wohnung, Erstausstattung im Falle einer Schwangerschaft und Geburt u.a.).
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Schriftliche Beschwerden an das Jobcenter (Hartz IV) sind zu
richten an das Jobcenter Köln
Kundenreaktionsmanagement
Luxemburger Str. 121
50939 Köln
Fax: 0221/9429 8233
Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. findet
man auf http://www.jobcenterkoeln.de/site/kundenreaktionsmanagement/
Bei Fragen zur Arbeitslosigkeit können Sie sich auch an das
Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) im Kölner DGBHaus, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, wenden. Tel:
0221/5461072
Bin ich abgesichert, wenn ich längere Zeit
krank bin?
Im Krankheitsfall erhalten Sie zunächst 6 Wochen Ihr Gehalt. Dann erhalten Sie zusätzlich zum Krankengeld einen
Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Zahlungen des Sozialleistungsträgers
und dem Nettolohn. Krankengeldzuschuss erhält
a) wer mehr als 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat bis
zum Ende der 13. Krankheitswoche.
b) wer mehr als 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat
bis zum Ende der 39. Krankheitswoche.
Der Zuschuss wird nicht über das Ende des Arbeitsvertrages
hinaus bezahlt.
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Darf ich als befristet Beschäftigte/Beschäftigter
auch zusätzliche Mehrarbeit machen?
Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da dann immer eine Änderung des bestehenden
Arbeitsvertrages erfolgen muss. Erhalten Sie als befristet Beschäftigte/Beschäftigter eine Anweisung, Mehrarbeit zu leisten, so lassen Sie sich diese Anweisung unbedingt schriftlich
geben. Leisten Sie zunächst einige Wochen die Mehrarbeit
ohne zu widersprechen. Dann melden Sie sich beim PR oder
beim GEW Rechtschutz. Sie haben eine Chance, gerichtlich
eine Entfristung Ihres Vertrages zu erreichen.
Kann man durch Vertretungsunterricht in eine
günstigere Ordnungsgruppe kommen?
Ja! Vertretungstätigkeit nach dem Referendariat wirkt sich
positiv auf die Ordnungsgruppe (OG) aus, mit der man sich
auf dauerhafte Stellen bewirbt. Diese Verbesserung der Ordnungsgruppe nennt man Bonifizierung.
Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden rutscht man 2 Ordnungsgruppen nach oben, nach weiteren 350 Stunden um
weitere zwei, nach noch einmal 350 Stunden wieder um zwei
und schließlich nach weiteren 300 Stunden um letztmalige
zwei Ordnungsgruppen. Das bedeutet, dass man sich nach
1500 Vertretungsstunden um 8 Ordnungsgruppen verbessert. Eine weitere Verbesserung ist nicht möglich.
Für die Verbesserung der Ordnungsgruppe ist es unbedingt
erforderlich, Ihre Vertretungsverträge bei der Bezirksregierung einzureichen!
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Gibt es für mich als Lehrkraft noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten als EZU- und FleMiVu-Stellen?
Wer im öffentlichen Schuldienst keine Stelle gefunden hat,
kann sich auch in anderen Bundesländern, im Ausland oder
an Privatschulen bewerben. Über den Auslandsschuldienst
informiert und berät die GEW-Arbeitsgruppe der Auslandslehrkräfte (AGAL).
Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen:
Marc Seegers, Tel. 02162/8905784,
[email protected]
Mitunter bieten die Ersatzschulen (Privatschulen) in NRW
eine Einstellungsalternative. Beschäftigung und Bezahlung
können dabei unterschiedlich ausfallen. Es gibt auch beamtenähnliche Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein späterer Wechsel in den Beamtenstatus nicht ausgeschlossen ist.
Der Verband Deutscher Privatschulen NRW (VDP) gibt weitere Auskünfte. GEW-Mitglieder wenden sich diesbezüglich
an die Landesgeschäftsstelle. Servicetelefon: 0201/2940333
Wie finde ich eine Festeinstellung?
Es finden im Laufe eines Schuljahres mehrere Listenverfahren
und mehrere Ausschreibungen für schulscharfe Bewerbungen statt. Darum sollte man sich um eine feste Stelle immer
zweigleisig bewerben, d. h. sowohl bei der Bezirksregierung
als auch bei den Schulen. Es lohnt sich, regelmäßig nach
Stellen im Internet zu schauen!
Es gibt 4 verschiedene Möglichkeiten, um an eine Festanstellung zu kommen:
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a) Indem Sie sich bei schulscharfen Ausschreibungen und
beim Listenverfahren bewerben. Ausschreibungen für unbefristete Stellen veröffentlichen die Bezirksregierungen und
das Schulministerium unter https://www.schulministerium.
nrw.de/BP/LeoAngebote im
Internet. Eigentlich können Schulen dort, „auf LEO“, jeden
Mittwoch Stellenangebote veröffentlichen. Erfahrungsgemäß häufen sich die Ausschreibungen allerdings im Mai und
im November, damit Stellen jeweils zum darauf folgenden
Halbjahr besetzt werden können. Da Ausschreibungen dort
lediglich eine Woche lang veröffentlich werden müssen, lohnt
es sich, die Seiten regelmäßig aufzusuchen. Das Schulministerium bietet unter http://tinyurl.com/29xax7y eine übersichtliche Checkliste und Kurzanleitung für die Bewerbung
bei Ausschreibungen und im Listenverfahren an.
Achtung: Nicht vergessen, dass man bei schulscharfen Ausschreibungen auch einige Unterlagen an die Bezirksregierung schicken muss! Die Listenverfahren laufen ohnehin
über die Bezirksregierung.
b) Soweit tatsächlich ein Befristungsgrund (z.B. Vertretungsbedarf ) besteht, hat ein gerichtliches Vorgehen in der Regel
keine Aussicht auf Erfolg. Man hat nur eine Chance, wenn
Formalien nicht eingehalten worden sind. Aus diesem Grund
sollten Sie darauf achten, ob der Folgearbeitsvertrag spätestens am letzten Tag (= Tag des Befristungsendes des Vorvertrages) in Schriftform vorliegt und auch unterschrieben
wird. Erfolgt die Vorlage des Folgearbeitsvertrages nur einen
Tag später, besteht die Möglichkeit der Klage auf Entfristung
nach § 14 Abs. 4 TzBfG.
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Beachten Sie: Sie dürfen in diesem Fall den „neuen“ Arbeitsvertrag nicht unterschreiben! Wenden Sie sich umgehend an den GEW Rechtsschutz! Tel: 0201/2940337.
c) Eine Kollegin aus der GEW, die bereits 10 Jahre Vertretungsunterricht gegeben hatte, hat 2011 eine Petition an den
Landtag geschrieben. Auf Grund dieser Petition und langjähriger Bemühungen der GEW werden seit 2011 regelmäßig
Ziehungen von der Bezirksregierung vorgenommen unter
Kolleginnen und Kollegen, die besonders lange in befristeten
Verträgen arbeiten. Deshalb ist es wichtig, die Bezirksregierung über die Verträge zu informieren. Wer mehr als 5000
oder eventuell auch nur 3000 Vertretungsstunden erteilt hat,
hat durch diese Ziehung eine Chance auf eine feste Stelle.
Man muss allerdings zunächst 2 Jahre im Vertretungspool
arbeiten und wird dann in Absprache mit der Schulaufsicht
einer festen Schule zugewiesen.
d) Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben
Vertretungskräfte, die seit 10 Jahren laufend befristete Arbeitsverträge bekommen haben, einen Anspruch auf einen
unbefristeten Vertrag. Eine hohe Anzahl von befristeten
Arbeitsverhältnissen über die lange Gesamtdauer von zehn
Jahren wird als Missbrauch definiert. Dies hat das MSW in
einem Erlass vom 27.9.2013 an die BR mitgeteilt.
Es gibt ein weiteres Urteil aus dem Jahre 2013, nach dem eine
Kollegin fest eingestellt werden musste, die in 6½ Jahren 17
Arbeitsverträge hatte.
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Vorsicht! Wenn ein befristeter Vertrag entfristet wird, gelten die Bedingungen des alten Vertrages. Wenn jemand z.
B. einen 14-Stunden-Vertrag hat, beläuft sich der unbefristete Vertrag zunächst auch auf 14 Wochenstunden. Wurde Ihr
Vertrag nach 6 bis 10 Jahren nicht entfristet, wenden Sie sich
bitte an Ihren Personalrat oder an die GEW Rechtsschutz!
Tel: 0201/2940337
Wird ein befristeter Vertrag beendet, wenn man
einen festen Vertrag unterschreibt?
Wer einen dauerhaften Vertrag unterschreibt, sollte vorher
natürlich zügig das Schulamt informieren. Es ist kein Problem, den Vertretungsvertrag aufzulösen.
Erarbeite ich Renten- oder Pensionsansprüche
durch die befristeten Vertretungsverträge?
Für Rente und Pension zählt jede versicherungspflichtige bezahlte Tätigkeit.
Fragen von Lehrkräften in der
Vertretungsreserve (Poolkräfte)
Poolkräfte gibt es im Regierungsbezirk Köln nur an Grundschulen. Sie haben unbefristete Arbeitsverträge und sind
Beamtinnen und Beamte auf Probe.
Wann ist meine Probezeit als Beamtin/Beamter zu Ende? Wie lange ist für tarifbeschäftigte
Lehrkräfte der Vertretungsreserve die Probezeit?
Die Probezeit für Beamtinnen und Beamte beträgt 3 Jahre.
Die 1. Revision findet nach ca. 15 Monaten statt und die 2.
Revision nach ca. 33 Monaten. Die schriftliche Vorbereitung für die Revision sollte etwa 6 Seiten nicht überschreiten (Überblick, Begründung, Ziele und Stundenverlauf, aber
keine Sachanalyse). Ist man in der Vertretungsreserve, dann
schreibt die Koordinatorin/der Koordinator eine Beurteilung
auf Grundlage der Berichte der Schulleitungen. Der Lehrer
oder die Lehrerin erhält eine Kopie dieser Unterlagen und hat
falls nötig das Recht auf Gegenäußerung.
Komme ich nach den zwei Jahren Vertretungsreserve an eine Schule meiner Wahl?
Sie können Wünsche äußern, was die Schule angeht. Wünsche von Poolkräften werden in Köln bevorzugt behandelt,
quasi als Dankeschön für die 2 Jahre Flexibilität. Allerdings
muss an der Wunschschule eine Planstelle frei werden durch
Pensionierung, Versetzung oder zusätzlichen Lehrerbedarf.
Sie können auch angeben, in welche Schule Sie auf keinen
Fall wollen.
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Köln
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Stadtverband Köln
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
[email protected]
www.gew-koeln.de
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