Der Weg vom 2. Staatsexamen bis zur Festanstellung
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Der Weg vom 2. Staatsexamen bis zur Festanstellung
Der Weg vom 2. Staatsexamen bis zur Festanstellung Fragen von Vertretungskräften 1 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, inzwischen ist es eher der Regelfall, dass Lehrerinnen und Lehrer vor ihrer Festanstellung zunächst einmal eine oder mehrere Vertretungsstellen antreten. In Köln war 2012 rund jede 13te Stelle befristet, im Bereich Grundschule sogar etwa jeder 10te Vertrag. In dieser wechselhaften Zeit können die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einerseits sicherlich viele neue interessante Erfahrungen machen und dabei Nützliches für ihren Beruf lernen. Andererseits tauchen in dieser Lebensphase auch Unsicherheiten und Ängste auf, vor allem im Falle der Arbeitslosigkeit. Mit dieser Broschüre möchten wir den Betroffenen helfen, die beruflichen Herausforderungen zwischen dem 2. Staatsexamen und der Festanstellung möglichst gut informiert in Angriff zu nehmen. Ihre GEW-Personalräte Diese Broschüre wurde herausgegeben im Auftrag der GEW-Fraktion im Personalrat der Kölner Grundschulen Redaktion: Elke Warrelmann ([email protected]) v.i.S.d.P. GEW Stadtverband Köln, Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln, Tel.: 0221-516267, Fax: 0221-525446, E-Mail: [email protected], www.gew-koeln.de 2. aktualisierte Auflage Mai 2014 2 Fragen von Vertretungskräften Wie viel verdiene ich als Vertretungskraft? Vertretungsstellen nach dem Referendariat mit befristetem Vertrag werden grundsätzlich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet, allerdings je nach Schulform unterschiedlich: An Berufskollegs, Gymnasien, Förderschulen und bei Einsatz in der Oberstufe von Gesamtschulen wird nach Entgeltgruppe 13 bezahlt, bei den übrigen Schulformen nach Entgeltgruppe 11. Bewerberinnen und Bewerber sollten bei ihrer Bewerbung jede Art lehramtsaffiner Tätigkeit auflisten, da einschlägige Berufserfahrung vor dem Referendariat oder als Vertretungskraft dazu beiträgt, innerhalb einer Entgeltgruppe eine höhere und damit besser bezahlte Erfahrungsstufe zu erreichen. Das Referendariat wird bei Tarifbeschäftigten mit 6 Monaten als berufliche Vorerfahrung anerkannt. Berufliche Vorerfahrungen von einem Jahr führen zur Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 2, von drei Jahren in die Erfahrungsstufe 3 und von 6 Jahren in die Erfahrungsstufe 4 (siehe Tabelle unter http://tinyurl.com/otjakbr). Man sollte sehr darauf achten, dass die Unterbrechung zwischen 2 Vertretungsverträgen mit Ausnahme der Sommerferien nicht mehr als 1 Monat beträgt. Bei einer längeren Unterbrechung verfallen Ansprüche aus den beruflichen Vorerfahrungen. Achtung! Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen auch, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn geltend gemacht werden. 3 Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine Pensions- bzw. Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen Sie ohne private Versicherung leer aus. Erst nach 5 Jahren im Beruf steht Ihnen ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für Beamte undTarifbeschäftigte. GEW-Mitglieder können sich kostengünstig bei der Verbraucherzentrale über passende Angebote für ihre Absicherung informieren. Das Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für GEW-Mitglieder (Tel: 0 211/3809 423) ist mittwochs in der Zeit von 15 bis 17 Uhr besetzt (allgemeine Verbraucherberatung). GEW-Mitglieder zahlen nur 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro Minute). Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt für Besoldung (LBV) erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des Sachbearbeiters anhören! Was kann ich tun? Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW – Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht kommt und das LBV nicht reagiert, sollte man am besten umgehend den Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR Grundschul-Büro im MSW, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211/5867 3017) informieren. Wenn Sachbearbeiter dann auch noch Sprüche machen, den Namen notieren und direkt an den Hauptpersonalrat weiterleiten. 4 Ich würde gerne eine Fortbildung besuchen. Habe ich als Vertretungskraft das Recht dazu? Alle Lehrkräfte haben Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr. Bis zu 5 Tagen werden in der Regel von der Schulleitung genehmigt. Wenn sich mehrere Kolleginnen und Kollegengleichzeitig für eine Fortbildung anmelden, wird der Lehrerrat an der Entscheidung beteiligt, wer gehen darf. In der Vertretungsreserve ist für die Genehmigung der Koordinator oder die Koordinatorin zuständig und die Beteiligung des Lehrerrates übernimmt der Personalrat. Wenn man sehr umfangreiche Fortbildungen besuchen möchte, kann man eventuell Zeit vor- oder nacharbeiten. Bei schulscharfen Einstellungen wird meistens nach Fortbildungen gefragt. Sie sollten ihr Recht auf Fortbildung unbedingt nutzen! Muss ich Pausenaufsicht machen und in der OGS arbeiten? Es liegt im Ermessen der Schulleitung, ob Sie für Pausenaufsichten und im Ganztag eingesetzt werden. Im Normalfall ersetzt man eine ausgefallene Lehrkraft und übernimmt deren Aufgaben auch außerhalb des Unterrichts. Muss ich Elternsprechtage durchführen? Die Durchführung von Elternsprechtagen ist nur dann sinnvoll, wenn man die Kinder kennt. Ist man kürzer als 4 Wochen an einer Schule, fehlt die Kompetenz für die Durchführung eines Elternsprechtages. Das sollten Sie mit der Schulleitung besprechen. 5 Muss ich fachfremd Schwimmen, katholische Religion, Englisch oder Sport unterrichten? Ohne die Rettungsbefähigung darf man keinen Schwimmunterricht durchführen, ohne die C1-Qualifikationen plus methodisch-didaktischen Kurs keinen Englischunterricht und ohne Missio keinen katholischen Religionsunterricht halten. Sport dürfen Sie fachfremd unterrichten, sollten aber Großgeräte vermeiden, wenn Sie in dem Bereich keine Fortbildung besucht haben. Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass, wenn z.B. 30 Schülerinnen und Schüler einer KGS evangelisch sind, gesetzlich nicht festgelegt ist, wie viele evangelische Lehrkräfte dort arbeiten können. Bei schulscharfen Ausschreibungen, gilt das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“. Wenn das in der Ausschreibung steht, hat man keine Chance auf eine Einstellung. Umgekehrt gilt, dass man als nicht katholische Lehrkraft nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu arbeiten. Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir Schwierigkeiten macht? Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich immer schriftlich geben lassen. Bei Problemen können Sie zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen. Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft den Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden. Kann ich als nicht katholische Lehtkraft langfristig an einer KGS arbeiten? Befristet kann man ohne Probleme in einer KGS eingestellt werden. Bei einer Neueinstellung auf eine feste Stelle hat man als Nichtkatholikin eine Chance, wenn die Schule einen Antrag auf Umwandlung in eine GGS stellt. Auch dürfen nach § 26 Abs. 7 Schulgesetz Bekenntnisschulen Einstellungen von Lehrkräften einer konfessionellen Minderheit vornehmen. Da der Prozentsatz gesetzlich nicht festgelegt ist, haben die Schulen bei der Einstellung einen Ich bin schwerbehindert - was gibt es für mich zu beachten? Als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie immer einen Nachteilsausgleich. Daraus folgt zunächst, dass Sie in jedem Fall zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, wenn Sie sich korrekt beworben haben. Daher sollten Sie Ihre Schwerbehinderung auch bei einer Bewerbung angeben. Kommt es zu einer Einstellung gelten für Sie auch im Dienst Nachteilsausgleiche z. B. für die Höhe der Unterrichtsverpflichtung. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer Schwerbehindertenvertretung. Kontaktieren Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung auch unbedingt zum Thema Verbeamtung! Für Kölner Grundschullehreinnen und -lehrer: Bärbel Koehn, [email protected] und Johanna Bohr [email protected], beide donnerstags im Schulamt telefonisch zu erreichen unter 22129056 Auf Bezirksebene: Hedda Zank, [email protected] Für alle anderen Schulformen bei der Bezirksregierung Köln 6 7 Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt, wenn ich fest an einer Schule bin? Auch in der Probezeit, die für Beamte 3 Jahre und für Tarifbeschäftigte 6 Monate beträgt, kann man aus persönlichen Gründen eine Versetzung beantragen. Ob dem auch stattgegeben wird, liegt in dem Ermessen der Schulaufsicht. Das Recht auf Freistellung hat man als Berufsanfängerin / Berufsanfänger wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen erst 5 Jahre nach dem 1. Antrag. Aus pädagogischen Gründen werden Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eines 1. oder 3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen gelten andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt. Fragen von EZU- und FleMiVU-Vertretungen Erziehungsurlaubsvertretungen (EZU) und Flexible Mittel für Vertretungsunterricht (FleMiVU) werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt. Wie finde ich am besten einen befristeten Vertrag? Unter www.verena.nrw.de finden Sie einen aktuellen Überblick über Vertretungsangebote in NRW. Sind Sie dort angemeldet, erhalten Sie per E-Mail die Namen der Schulen, deren Stellenangebote zu Ihrem Profil passen. Sie können sich dann schriftlich mit Ihren Bewerbungsunterlagen direkt bei den Schulen bewerben. Möchten Sie gerne in Wohnortnähe arbeiten, so können Sie auch gezielt Schulen in der Nachbarschaft persönlich aufsuchen oder eine Kurzbewerbung per EMail dorthin schicken. Bekomme ich eigentlich die Ferien bezahlt? Die GEW hat endlich Folgendes durchgesetzt: Wenn man spätestens am 1.2. befristet eingestellt wurde und durchgehend bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien beschäftigt wird, bekommt man einen Vertrag, der bis zu zum Ende der Sommerferien befristet ist. Dies gilt auch, wenn man an eine andere Schule wechselt. Wenn man nach den Sommerferien einen befristeten oder auch unbefristeten Vertrag erhält, werden die Ferien ebenfalls durchbezahlt, auch wenn man erst nach dem 1.2. eingestellt wurde. Die Osterferien, Herbstferien und Weihnachtsferien werden durchbezahlt, wenn man nach diesen Ferien einen Anschlussvertrag bekommt. 8 9 a) Arbeitslosengeld Während des Referendariats erwerben Sie keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, denn als Beamtin/Beamter auf Widerruf zahlt man nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Möchten Sie Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen, so müssen Sie sich zunächst einmal schon 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden. Sie sollten sich auf jeden Fall 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. So können Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit nachweisen. Dadurch erhöhen sich eventuell die Rentenansprüche, falls Sie tarifbeschäftigt bleiben. Für die Meldung brauchen Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, die aus dem Inland kostenfrei unter 0800/4555500 und aus dem Ausland unter 0049/91112031010 zu erreichen ist. Die Arbeitslosenmeldung muss spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Ohne Arbeitssuchendmeldung plus Arbeitslosenmeldung erhalten Sie keine Leistungen! Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie viel Sie in den vergangenen zwei Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben. Mindestvoraussetzung sind 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist also sehr günstig, wenn man möglichst lange Arbeitsverträge erhält. Als Faustregel gilt, dass die Anspruchsdauer halb so lang ist wie die Beschäftigungszeit. Beispiel: Sie haben in den letzten 2 Jahren 20 Monate arbeitslosen-versicherungspflichtig gearbeitet. Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf 10 Monate Arbeitslosengeld. Der Leistungssatz beträgt 60 % (beziehungsweise 67 % mit Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Die Krankenversicherung bezahlt die Agentur für Arbeit. Hat man einmal die Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslosengeld (12 Monate Beschäftigung in den letzten zwei Jahren) durch eine Reihe von befristeten Verträgen erlangt und bezieht Arbeitslosengeld, dann ist es sehr wichtig, der Agentur für Arbeit sofort mitzuteilen, wenn man einen neuen Vertrag hat. Wird die Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen unterbrochen, kann die Leistung erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosenmeldung weiter gezahlt werden. Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich, dass eine Erwerbstätigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, so wird das gezahlte Geld ab dem 1. Tag der Erwerbsarbeit zurückgefordert werden. Wenn es Probleme mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit gibt, zuerst die Teamleitung ansprechen, die normalerweise auf dem gleichen Flur sitzt wie der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin. Danach können Sie sich mit Beschwerden auch an den Lei- 10 11 Falls der Urlaubsanspruch länger ist als die Ferienzeiten, bekommt man die überschüssigen Urlaubstage ausbezahlt. Falls Sie die Ferien nicht durchbezahlt bekommen, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Urlaubsanspruch überprüfen! Bekomme ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV? Das Thema Arbeitslosengeld ist sehr komplex und eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind individuell von der Agentur für Arbeit zu berechnen. Die folgenden Informationen sind deshalb nur grob vereinfachte Faustregeln: ter oder die Leiterin der Agentur für Arbeit wenden. Es ist empfehlenswert, zu solchen Gesprächen eine Begleitung mitzunehmen. Schriftliche Beschwerden können Sie einreichen bei der Agentur für Arbeit Kundenreaktionsmanagement Luxemburger Straße 121 50939 Köln [email protected] 0221/94294881 oder 0221/94294490. b) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - und das ist in der Regel der Fall nach dem Referendariat - dann muss geprüft werden, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, also auf Hartz IV. Anspruch auf Hartz IV besteht, wenn man kein ausreichendes Einkommen hat und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, deren Einkommen für die eigene Versorgung ausreicht. Als Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften und bei jungen Menschen bis 25 Jahre die Eltern. Vorsicht in Zweierwohngemeinschaften! Man muss darauf achten, dass man getrennte Kassen und getrennte Fächer im Kühlschrank hat. Im ALG II enthalten sind 382 Euro Regelleistung monatlich, Kosten für Wohnraum inklusive Heizkosten, Krankenversicherungsbeiträge und eventuell Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung und für Alleinerziehende. Es gibt außerdem einmalige Leistungen (Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung im Falle einer Schwangerschaft und Geburt u.a.). 12 Schriftliche Beschwerden an das Jobcenter (Hartz IV) sind zu richten an das Jobcenter Köln Kundenreaktionsmanagement Luxemburger Str. 121 50939 Köln Fax: 0221/9429 8233 Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. findet man auf http://www.jobcenterkoeln.de/site/kundenreaktionsmanagement/ Bei Fragen zur Arbeitslosigkeit können Sie sich auch an das Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) im Kölner DGBHaus, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, wenden. Tel: 0221/5461072 Bin ich abgesichert, wenn ich längere Zeit krank bin? Im Krankheitsfall erhalten Sie zunächst 6 Wochen Ihr Gehalt. Dann erhalten Sie zusätzlich zum Krankengeld einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Zahlungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettolohn. Krankengeldzuschuss erhält a) wer mehr als 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat bis zum Ende der 13. Krankheitswoche. b) wer mehr als 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat bis zum Ende der 39. Krankheitswoche. Der Zuschuss wird nicht über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus bezahlt. 13 Darf ich als befristet Beschäftigte/Beschäftigter auch zusätzliche Mehrarbeit machen? Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da dann immer eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen muss. Erhalten Sie als befristet Beschäftigte/Beschäftigter eine Anweisung, Mehrarbeit zu leisten, so lassen Sie sich diese Anweisung unbedingt schriftlich geben. Leisten Sie zunächst einige Wochen die Mehrarbeit ohne zu widersprechen. Dann melden Sie sich beim PR oder beim GEW Rechtschutz. Sie haben eine Chance, gerichtlich eine Entfristung Ihres Vertrages zu erreichen. Kann man durch Vertretungsunterricht in eine günstigere Ordnungsgruppe kommen? Ja! Vertretungstätigkeit nach dem Referendariat wirkt sich positiv auf die Ordnungsgruppe (OG) aus, mit der man sich auf dauerhafte Stellen bewirbt. Diese Verbesserung der Ordnungsgruppe nennt man Bonifizierung. Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden rutscht man 2 Ordnungsgruppen nach oben, nach weiteren 350 Stunden um weitere zwei, nach noch einmal 350 Stunden wieder um zwei und schließlich nach weiteren 300 Stunden um letztmalige zwei Ordnungsgruppen. Das bedeutet, dass man sich nach 1500 Vertretungsstunden um 8 Ordnungsgruppen verbessert. Eine weitere Verbesserung ist nicht möglich. Für die Verbesserung der Ordnungsgruppe ist es unbedingt erforderlich, Ihre Vertretungsverträge bei der Bezirksregierung einzureichen! 14 Gibt es für mich als Lehrkraft noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten als EZU- und FleMiVu-Stellen? Wer im öffentlichen Schuldienst keine Stelle gefunden hat, kann sich auch in anderen Bundesländern, im Ausland oder an Privatschulen bewerben. Über den Auslandsschuldienst informiert und berät die GEW-Arbeitsgruppe der Auslandslehrkräfte (AGAL). Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen: Marc Seegers, Tel. 02162/8905784, [email protected] Mitunter bieten die Ersatzschulen (Privatschulen) in NRW eine Einstellungsalternative. Beschäftigung und Bezahlung können dabei unterschiedlich ausfallen. Es gibt auch beamtenähnliche Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein späterer Wechsel in den Beamtenstatus nicht ausgeschlossen ist. Der Verband Deutscher Privatschulen NRW (VDP) gibt weitere Auskünfte. GEW-Mitglieder wenden sich diesbezüglich an die Landesgeschäftsstelle. Servicetelefon: 0201/2940333 Wie finde ich eine Festeinstellung? Es finden im Laufe eines Schuljahres mehrere Listenverfahren und mehrere Ausschreibungen für schulscharfe Bewerbungen statt. Darum sollte man sich um eine feste Stelle immer zweigleisig bewerben, d. h. sowohl bei der Bezirksregierung als auch bei den Schulen. Es lohnt sich, regelmäßig nach Stellen im Internet zu schauen! Es gibt 4 verschiedene Möglichkeiten, um an eine Festanstellung zu kommen: 15 a) Indem Sie sich bei schulscharfen Ausschreibungen und beim Listenverfahren bewerben. Ausschreibungen für unbefristete Stellen veröffentlichen die Bezirksregierungen und das Schulministerium unter https://www.schulministerium. nrw.de/BP/LeoAngebote im Internet. Eigentlich können Schulen dort, „auf LEO“, jeden Mittwoch Stellenangebote veröffentlichen. Erfahrungsgemäß häufen sich die Ausschreibungen allerdings im Mai und im November, damit Stellen jeweils zum darauf folgenden Halbjahr besetzt werden können. Da Ausschreibungen dort lediglich eine Woche lang veröffentlich werden müssen, lohnt es sich, die Seiten regelmäßig aufzusuchen. Das Schulministerium bietet unter http://tinyurl.com/29xax7y eine übersichtliche Checkliste und Kurzanleitung für die Bewerbung bei Ausschreibungen und im Listenverfahren an. Achtung: Nicht vergessen, dass man bei schulscharfen Ausschreibungen auch einige Unterlagen an die Bezirksregierung schicken muss! Die Listenverfahren laufen ohnehin über die Bezirksregierung. b) Soweit tatsächlich ein Befristungsgrund (z.B. Vertretungsbedarf ) besteht, hat ein gerichtliches Vorgehen in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Man hat nur eine Chance, wenn Formalien nicht eingehalten worden sind. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, ob der Folgearbeitsvertrag spätestens am letzten Tag (= Tag des Befristungsendes des Vorvertrages) in Schriftform vorliegt und auch unterschrieben wird. Erfolgt die Vorlage des Folgearbeitsvertrages nur einen Tag später, besteht die Möglichkeit der Klage auf Entfristung nach § 14 Abs. 4 TzBfG. 16 Beachten Sie: Sie dürfen in diesem Fall den „neuen“ Arbeitsvertrag nicht unterschreiben! Wenden Sie sich umgehend an den GEW Rechtsschutz! Tel: 0201/2940337. c) Eine Kollegin aus der GEW, die bereits 10 Jahre Vertretungsunterricht gegeben hatte, hat 2011 eine Petition an den Landtag geschrieben. Auf Grund dieser Petition und langjähriger Bemühungen der GEW werden seit 2011 regelmäßig Ziehungen von der Bezirksregierung vorgenommen unter Kolleginnen und Kollegen, die besonders lange in befristeten Verträgen arbeiten. Deshalb ist es wichtig, die Bezirksregierung über die Verträge zu informieren. Wer mehr als 5000 oder eventuell auch nur 3000 Vertretungsstunden erteilt hat, hat durch diese Ziehung eine Chance auf eine feste Stelle. Man muss allerdings zunächst 2 Jahre im Vertretungspool arbeiten und wird dann in Absprache mit der Schulaufsicht einer festen Schule zugewiesen. d) Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Vertretungskräfte, die seit 10 Jahren laufend befristete Arbeitsverträge bekommen haben, einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. Eine hohe Anzahl von befristeten Arbeitsverhältnissen über die lange Gesamtdauer von zehn Jahren wird als Missbrauch definiert. Dies hat das MSW in einem Erlass vom 27.9.2013 an die BR mitgeteilt. Es gibt ein weiteres Urteil aus dem Jahre 2013, nach dem eine Kollegin fest eingestellt werden musste, die in 6½ Jahren 17 Arbeitsverträge hatte. 17 Vorsicht! Wenn ein befristeter Vertrag entfristet wird, gelten die Bedingungen des alten Vertrages. Wenn jemand z. B. einen 14-Stunden-Vertrag hat, beläuft sich der unbefristete Vertrag zunächst auch auf 14 Wochenstunden. Wurde Ihr Vertrag nach 6 bis 10 Jahren nicht entfristet, wenden Sie sich bitte an Ihren Personalrat oder an die GEW Rechtsschutz! Tel: 0201/2940337 Wird ein befristeter Vertrag beendet, wenn man einen festen Vertrag unterschreibt? Wer einen dauerhaften Vertrag unterschreibt, sollte vorher natürlich zügig das Schulamt informieren. Es ist kein Problem, den Vertretungsvertrag aufzulösen. Erarbeite ich Renten- oder Pensionsansprüche durch die befristeten Vertretungsverträge? Für Rente und Pension zählt jede versicherungspflichtige bezahlte Tätigkeit. Fragen von Lehrkräften in der Vertretungsreserve (Poolkräfte) Poolkräfte gibt es im Regierungsbezirk Köln nur an Grundschulen. Sie haben unbefristete Arbeitsverträge und sind Beamtinnen und Beamte auf Probe. Wann ist meine Probezeit als Beamtin/Beamter zu Ende? Wie lange ist für tarifbeschäftigte Lehrkräfte der Vertretungsreserve die Probezeit? Die Probezeit für Beamtinnen und Beamte beträgt 3 Jahre. Die 1. Revision findet nach ca. 15 Monaten statt und die 2. Revision nach ca. 33 Monaten. Die schriftliche Vorbereitung für die Revision sollte etwa 6 Seiten nicht überschreiten (Überblick, Begründung, Ziele und Stundenverlauf, aber keine Sachanalyse). Ist man in der Vertretungsreserve, dann schreibt die Koordinatorin/der Koordinator eine Beurteilung auf Grundlage der Berichte der Schulleitungen. Der Lehrer oder die Lehrerin erhält eine Kopie dieser Unterlagen und hat falls nötig das Recht auf Gegenäußerung. Komme ich nach den zwei Jahren Vertretungsreserve an eine Schule meiner Wahl? Sie können Wünsche äußern, was die Schule angeht. Wünsche von Poolkräften werden in Köln bevorzugt behandelt, quasi als Dankeschön für die 2 Jahre Flexibilität. Allerdings muss an der Wunschschule eine Planstelle frei werden durch Pensionierung, Versetzung oder zusätzlichen Lehrerbedarf. Sie können auch angeben, in welche Schule Sie auf keinen Fall wollen. 18 19 Köln Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Stadtverband Köln Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln [email protected] www.gew-koeln.de 20