Halloween-Kostüme – sind sie in jeder Hinsicht zum Fürchten

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Halloween-Kostüme – sind sie in jeder Hinsicht zum Fürchten
Halloween-Kostüme – sind sie in jeder Hinsicht zum Fürchten?
Halloween bezeichnet auf den Britischen Inseln und in den USA den Vorabend vor Allerheiligen (31.
Oktober). Ursprünglich war Halloween ein keltisch-angelsächsisches Fest, welches durch Einwanderer aber auch in den USA sehr populär wurde. Das Fest, das sich insbesondere durch gruselige Verkleidungen und Kindermaskeraden auszeichnet, erfreut sich seit einigen Jahren auch in Deutschland
zunehmender Beliebtheit. Im Handel finden sich zu dieser Zeit, neben ausgehöhlten Kürbissen, diversen Dekoartikeln und speziell für dieses Fest erhältlichen Süßwaren ebenfalls ein breites Angebot an
Kostümen, Masken, Perücken sowie an verschiedensten Schminkutensilien und Grusel-Accessoires.
Mit Blick auf diesen neuen und beliebten Trend untersuchen die Lebensmittelchemiker der amtlichen
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung regelmäßig und stichprobenartig das breite Warenspektrum an Verkleidungsutensilien. Hierbei werden bei textilen Stoffen insbesondere kanzerogene Azofarbstoffe und sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe unter die Lupe genommen, da diese bedenklichen Farbstoffe bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Masken,
im Besonderen solche aus Weich-PVC, werden häufig unter Verwendung sogenannter PhthalatWeichmacher hergestellt, von denen einige als reproduktionstoxisch eingestuft sind und durch eine
hormonähnliche W irkung die Fortpflanzung und Entwicklung beeinflussen können. Weiterhin können
gerade Masken auch Lösungsmittelrückstände enthalten, welche sowohl Augen als auch Schleimhäute sowie Atemwege reizen können. Problem bei der Beurteilung der chemischen Inhaltsstoffe der Halloween-Artikel ist, dass lediglich gesetzliche Grenzwerte für Phthalate in Kinderspielzeug und Babyartikeln sowie für Azofarbstoffe in Textilien existieren. Rechtsverbindliche Grenzwerte für Phthalate in
Masken für Erwachsene, Dispersionsfarbstoffe sowie für nachgewiesene Lösungsmittelrückstände
wurden leider bislang nicht festgelegt. Produkte, die diese Stoffe enthalten, können daher lediglich
bemängelt werden. Aufgrund der technischen Vermeidbarkeit solcher Substanzen wird an die gute
Herstellungspraxis appelliert und eine Minimierung bzw. Verzicht bedenklicher Stoffe empfohlen. Dennoch ist es aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Verbraucher wichtig, auch auf
(noch) nicht rechtlich geregelte Stoffe zu untersuchen. Ebenso wichtig ist es, Informationen über neue
evtl. vorhandene unerwünschte oder gesundheitsrelevante Stoffe durch kurzfristige Aufnahme in das
Analysenspektrum nachzugehen.
Neben der Untersuchung und der Beurteilung der chemischen Parameter beurteilen die Lebensmittelchemiker der amtlichen Labore auch die Kennzeichnung der Produkte, wobei es hier auf Angaben wie
z.B. die Herstellerangabe inklusive Anschrift, evtl. erforderliche W arnhinweise bei Kinderkostümen,
Textilkennzeichnung sowie die dafür verwendete Sprache ankommt. Aus Verbraucherschutzsicht ist
es bedauerlich, dass bei solchen Bedarfsgegenständen keinerlei Täuschungsschutzvorschriften bestehen. So kann eine Maske beispielsweise als „PVC-frei“ ausgelobt sein und dennoch aus PVC bestehen.
Damit sich an Halloween nur die anderen vor Ihnen in Ihrem Kostüm fürchten müssen, Sie sich selbst
jedoch nicht vor Ihrem Kostüm, hier ein paar Empfehlungen, die Sie beim Kauf und der Verwendung
beachten sollten:
-
Vertrauen Sie Ihrer Nase: Finger weg von Kostümen und Accessoires, von denen ein unangenehmer oder chemischer Geruch ausgeht!
-
Unnötigen Hautkontakt vermeiden: hautverträgliche Textilien unter dem Kostüm tragen!
-
Wenn möglich Kostüm vor dem ersten Tragen waschen!
-
Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Masken aus W eich-PVC!
-
Achten Sie für Rückfragen im Bedarfsfall auf die vollständige Angabe der Kontaktdaten
des Herstellers!
Der BLC fordert:

Die Berücksichtigung des Täuschungsschutzes neben dem Gesundheitsschutz bei der
Probenahme und Untersuchung

Keine Einsparungen am falschen Ende durch Festschreibung und Reduzierung von Analysenparametern – auch kurzfristig muss das Analysenspektrum den aktuellen Erfordernissen angepasst werden können
Lebensmittelchemiker/-innen in Lebensmitteluntersuchung und -überwachung: Experten für
Recht und Analytik – nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei vielen verbrauchernahen
Produkten (Bedarfsgegenständen)
V.i.S.d.P.:
Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im Öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
c/o Dr. Detmar Lehmann, Triftstr. 3, 34314 Espenau, [email protected]