Außergerichtliche Schuldenregulierung

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Außergerichtliche Schuldenregulierung
Außergerichtliche
Schuldenregulierung
Dipl. Ing. Dipl. Betriebswirt
Reinhard Nocke, Tel. 03375/520 95 00
E-Mail: [email protected]
www.nocke-consulting.de
BV INSO - Bundesverband Menschen in Insolvenz und Neue
Chancen e.V. - Gesprächskreis Berlin Steglitz
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„Du bekommst nicht
das, was du verdienst,
du bekommst das, was
du verhandelst“
Hermann Scherer
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Außergerichtliche Schuldenregulierung
Die außergerichtliche Schuldenregulierung ist eine
Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ohne dass
ein Gericht eingreifen muss. Er wird notwendig, wenn
man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, also
überschuldet und zahlungsunfähig ist. Der Schuldner
versucht zusammen mit den Gläubigern, also
Personen, Firmen oder Institutionen, denen er Geld
schuldet, einen Weg der Rückzahlung zu finden, der für
alle Beteiligten von Vorteil ist. Dabei ist es in jedem Fall
ratsam
einem
erfahrenen
Schuldnerberater
hinzuzuziehen.
Einigen sich Schuldner und Gläubiger einvernehmlich,
kommt es zu einem Vergleich, der in einem Vertrag
dokumentiert wird. Wird der Plan eingehalten, ist man
schuldenfrei.
Grundsätzlich ist bei einer außergerichtlichen Einigung
fast alles vorstellbar und möglich, wenn sich die
beteiligten Parteien darüber einig sind, wie sie ihr
Schuldenproblem lösen wollen.
Möglichkeiten sind zum Beispiel eine Einmalzahlung
eines
bestimmten
Betrages,
Ratenzahlungen,
Einmalzahlungen mit Ratenzahlungen, Stundung
Besserungsschein und anderes mehr.
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Vorteile der außergerichtlichen Einigung
Der außergerichtliche Schuldenvergleich bietet sowohl
für den Schuldner, als auch für den Gläubiger
wesentliche Vorteile gegenüber einer Insolvenz:
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Kein zeit- und kostenaufwändiges Insolvenzverfahren
eine Schuldbefreiung tritt bei einer Einmalzahlung deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt
bis zu 6 Jahre
die Schuldbefreiung gilt auch bei Forderungen,
die sonst nicht unter die Restschuldbefreiung fallen würden, wie zum Beispiel unerlaubte Handlungen.
der Schufa Eintrag wird bei Einmalzahlung wesentlich schneller entfernt.
der außergerichtliche Vergleich ist diskreter: die
Entschuldung wird nicht offenbart
die Kosten sind geringer, da keine Gerichtskosten anfallen.
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Einmalzahlung
Die Einmalzahlung ist immer die beste Lösung. Der
Schuldner
verpflichtet
sich,
einen
vorher
ausgehandelten Betrag in einer Summe zu zahlen und
der Gläubiger verzichtet im Gegenzug auf die
Restschuld.
Diese Einigung ist in jedem Falle
schriftlich zu dokumentieren.
Einmalzahlung mit Ratenzahlung
Schuldner und Gläubiger einigen sich auf eine
bestimmte Summe oder gehen von der Gesamtsumme
aus und der Schuldner leistet eine Einmalzahlung in
bestimmter Höhe. Die Restschuld wird durch
monatliche Ratenzahlung getilgt.
Ratenzahlungen
Eine Ratenzahlung wird in der Regel dann vereinbart,
wenn eine Einmalzahlung nicht möglich ist, der
Schuldner jedoch über ein regelmäßiges Einkommen
verfügt. Die Gesamtsumme ist wie in jedem Fall
Verhandlungssache. Nach deren Rückzahlung ist der
Schuldner schuldenfrei.
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Stundung
Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung auf
einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Stundung ist
einer Sanierungsmaßnahme, um kurzfristige, liquide
Engpässe des Schuldners zu überbrücken. Die
Schulden bleiben jedoch in voller Höhe bestehen.
Vorsicht!
Mit einer Stundung geht immer eine Anerkennung der
Forderung einher. Ein späteres Abstreiten der
Forderung ist damit nicht mehr möglich.
Besserungsschein
Als Besserungsschein wird die auflösende Bedingung
innerhalb eines Schuldenerlasses bezeichnet. Sie zielt
darauf ab, dem Schuldner zwar grundsätzlich die
Schulden zu erlassen, diese jedoch bei einer
wirtschaftlichen Besserung der Situation wieder
aufleben zu lassen. Die Verbesserung ist genau zu
definieren und kann zum Beispiel an der Höhe des
Eigenkapitals oder Gewinns festgemacht werden.
Diese Form des Schuldenerlasses für eine bestimmte
Zeit wird in der Regel immer dann gewählt, wenn
begründete Aussichten auf eine wirtschaftliche
Verbesserung des Schuldners bestehen.
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Was geschieht, wenn die außergerichtliche
Schuldenregulierung scheitert?
Lassen sich nicht alle Gläubiger von sachlichen
Argumenten überzeugen oder die angebotene
Vergleichssumme wird als zu gering zurückgewiesen,
ist der außergerichtliche Vergleich, zumindest mit den
Gläubigern gescheitert, die nicht zugestimmt haben.
Wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, hängt stark
von der Situation des Einzelfalls ab. Liegt die
Schuldsumme der „Ablehner“ außerhalb der
Möglichkeiten
des
Schuldners,
gilt
der
Einigungsversuch als gescheitert. Ist die Summe
bezahlbar oder zumindest in absehbarer Zeit
bezahlbar, kann mit den „Zustimmern“ die
außergerichtliche Einigung durchgeführt werden. Die
„Ablehner“ müssen weiter bedient werden. Kommt es
zu keiner tragfähigen Einigung mit den Gläubigern, ist
die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in vielen
Fällen die bessere Alternative.
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Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Verbrauchern steht im Falle des Scheiterns einer
außergerichtlichen Schuldenregulierung immer noch
die
Möglichkeit
des
gerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahrens. Dabei können Ablehnungen
von Gläubigern durch Insolvenzgericht annulliert und
durch Zustimmungen ersetzt werden, wenn sich die
zustimmenden Gläubiger in sogenannter Kopf- und
Kapitalmehrheit befinden.
Schlusswort
Außergerichtliche Vergleiche sind in den meisten
Fällen einer Insolvenz vorzuziehen. Da man sich
außerhalb der gerichtlichen Hoheit befindet, ist fast
alles möglich, sofern es den gesetzlichen Grundlagen
des BGB bzw. des Strafgesetzbuches nicht
zuwiderhandelt. Der Erfolg hängt weitestgehend vom
Verhandlungsgeschick des Schuldners bzw. dessen
Vertreters ab. Beherzigen Sie deshalb folgende
Hinweise:

Führen Sie die Verhandlungen sachlich und
höflich

Führen Sie die Verhandlung auf „Augenhöhe“
und versuchen Sie eine „win-win-Situation“
herbeizuführen.
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
Vermeiden Sie Drohungen wie zum Beispiel:
„Entweder Sie nehmen mein Angebot an oder
Sie bekommen gar nichts, dann melde ich
Insolvenz an.“
Solche Äußerungen führen zu Verhärtungen
und erschweren die Verhandlungen.

Gehen Sie bei Vergleichsangeboten immer von
der Hauptforderung aus.

Seien Sie fair.

Gehen Sie davon aus, dass das erste Angebot
stets abgelehnt wird

Stellen Sie sich auf Nachverhandlungen ein.

Getroffene Vereinbarungen
einzuhalten.

Bleiben Sie hartnäckig.
sind
unbedingt
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Beherzigen Sie den Spruch:
„Kein Mensch vermag
auf Dauer die Ausdauer
eines anderen zu ertragen“
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