EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren
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EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren
EuGH klärt Verlinkung auf Websites mit illegal abrufbaren Werken 08.09.2016 Der Europäische 10:02 Uhr Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks auf anderes Seiten setzen dürfen, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks auf anderes Seiten setzen dürfen, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen Websitebetreiber Hyperlinks auf anderes Seiten setzen dürfen, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Fotos zeigen. Solche Hyperlinks sind laut einem am Freitag in Luxemburg veröffentlichten Urteil nur zulässig, wenn dabei keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und der Betroffene nicht weiß, dass die Veröffentlichungen auf der anderen Seite rechtswidrig sind. (Az. C-160/15) Das Gericht verwies darauf, dass Urhebern grundsätzlich das Recht zusteht, die "öffentliche Wiedergabe" ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Andererseits müsse aber auch ein Ausgleich zwischen diesen Rechten und der Informationsfreiheit der Bürger hergestellt werden. Eine unzulässige "öffentliche Wiedergabe" durch einen entsprechenden Hyperlink liege deshalb erst dann vor, wenn der Betroffene "vorsätzlich" handle und mit dem Link Profit machen wolle. Im Ausgangsfall hatte die holländische Nachrichtenwebsite "GeenStijl" 2011 einen Hyperlink zu einer australischen Website gesetzt, auf der Nacktfotos der im holländischen Fernsehen auftretenden Britt Decker gezeigt wurden. Diese Fotos stammten aus einer noch nicht veröffentlichen "Playboy"-Ausgabe. Der "Playboy"-Verleger Sanoma wies dann zwar auf seine Urheberrechte hin, gleichwohl weigerte sich der Seitenbetreiber GS Media, den Hyperlink zu entfernen. Als die Fotos auf Verlangen von Sanoma auf der australischen Website gelöscht wurden, veröffentlichte GS Media auf der Website einen neuen Artikel, der einen Hyperlink zu einer anderen Website mit den Fotos enthielt. "GeenStijl" muss nun mit Schadenersatzforderungen von "Playboy" rechnen. Luxemburg (AFP) © 2017 donaukurier.de | Alle rechte vorbehalten. Seite 1 von 1